WAS MAN BEIM VERKAUF VON LEBENSMITTELN NOCH WISSEN MUSS! 1 Einteilung der Lebensmittel nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Lebensmittel sind nach dem LFGB „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden“. Auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe (einschließlich Wasser), die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden, zählen dazu. Ausgenommen sind Futtermittel, Arzneimittel, Tabak und Tabakerzeugnisse. 1.1 Nahrungsmittel Nahrungsmittel sind solche Lebensmittel, die Nährstoffe enthalten. Sie dienen dem Aufbau und der Erhaltung des Körpers. Um den Körper zu erhalten, müssen wir das Verbrauchte ersetzen und ihm die notwendige Energie zuführen. Fast die gesamte Substanz unseres Körpers unterliegt einem ständigen Abbau. Dieser Abbau geht nicht nur bei einer Arbeitsleistung unseres Körpers, sondern auch bei völliger Ruhe vor sich. So muss die Körpersubstanz auch fortwährend ersetzt oder erneuert werden. 1.2 . Genussmittel Genussmittel sind Lebensmittel und ähnliche Stoffe, die keinen oder nur wenig Nährwert haben. Sie üben eine anregende Wirkung aus. Einige Lebensmittel werden wegen des angenehmen Geschmacks dazugezählt, obwohl sie, neben nur geringen Mengen von Genussstoffen, überwiegend Nährstoffe enthalten, z. B. die Schokolade. Zu den Genussmitteln rechnet man auch die Getränke. Gewürze und Würzstoffe sind, mit Ausnahme von Kochsalz, für die menschliche Ernährung nicht unbedingt notwendig. Sie machen aber die einzelnen Speisen abwechslungsreicher, schmackhafter und vielfach besser verdaulich. 128 . 2 Nährstoffe Unsere Nahrungsmittel entstammen entweder dem Tier- oder Pflanzenreich. Nur die Pflanzen sind in der Lage, aus dem Wasser, den Salzen des Bodens und der Kohlensäure der Luft Nährstoffe zu bilden. Die Tiere bauen in ihrem Körper aus der Pflanzennahrung hochwertige Nährstoffe auf. Pflanzen und Tiere dienen dem Menschen zur Nahrung. Nährstoffe und ihre Aufgaben Nährstoffe Eiweiß Fett Mineralstoffe Wasser Kohlenhydrate Vitamine Baustoffe Brennstoffe Schutz- und Reglerstoffe bauen den Körper auf und erhalten ihn. bilden im Körper Wärme und geben ihm Kraft. regeln die Vorgänge im Körper und schützen ihn vor Krankheiten. Mineralstoffe Bei pflanzlicher Nahrung wirken die primären Pflanzenstoffe als Nährstoffe. Eine Ausnahme bilden die sog. Nahrungsfasern im Vollkorn, Gemüse und Obst, die unverdaulich sind. Sie fördern die Verdauung und können dem Körper sogar Schadstoffe entziehen. Daneben sind die sekundären Pflanzenstoffe immer mehr in den Mittelpunkt einer gesunden Ernährung gerückt. Man spricht auch von bioaktiven Substanzen. Sie kommen in Pflanzen nur in sehr geringen Mengen vor, werden jedoch als wichtiger Schutzfaktor gegen das Auftreten vieler Erkrankungen angesehen. Mit einer ausgewogenen Ernährung nehmen wir pro Tag ca. 1,5 g der sekundären Pflanzenstoffe auf. Beispiele der Wirkung sekundärer Pflanzenstoffe: • • • • • • • Carotinoide in Früchten und vor allem in grünblättrigem Gemüse hemmen die Krebsentstehung. Phytin im Getreide reguliert den Blutzuckerspiegel. Polyphenole in Gewürzen fördern die Verdauung. Sulfide in Knoblauch verhindern Thrombosen. Phenolsäuren in Früchten bekämpfen Bakterien. Phytosterine in fast allen Pflanzen senken das Cholesterin. Saponine in Hülsenfrüchten, Hafer und einigen Gemüsearten sowie Flavonoide in fast allen Pflanzen wirken entzündungshemmend. Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft ersehen, die reich an den jeweiligen Nährstoffen bzw. Begleitstoffen sind. Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft kohlenhydratreich Kartoffeln Brot Reis Mais Nudeln Haferflocken tierischer Herkunft Obst Gemüse Marmelade Zucker Honig Leber Honig 129 Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft tierischer Herkunft fettreich Margarine Kokosfett Haselnüsse Erdnüsse Walnüsse Sojaöl Rapsöl, Olivenöl Sonnenblumenöl Mayonnaise Vollmilchschokolade Butter Vollmilch, Sahne Käse, Schmalz Fisch Fleisch Geflügel Wurst Hühnerei Vollmilchschokolade eiweißreich Hülsenfrüchte Haferflocken Brot Kartoffeln Nüsse Vollmilchschokolade Milch, Quark Käse, Joghurt Hühnerei Fleisch Fisch Geflügel vitaminreich alle Obstund Gemüsesorten Kartoffeln Pflanzenmargarine/-öle Getreideerzeugnisse (Brot, Nudeln, Haferflocken) Butter (schwankend) Eigelb Fisch Geflügel Fleisch Milch Milchprodukte mineralstoffreich Weizenkeime Vollkornbrot Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) Äpfel Aprikosen Johannisbeeren Gemüse (Grünkohl, Kohlrabi, Radieschen, Schnittlauch, Porree, Sojasprossen) Kartoffeln Hühnerei (besonders der Dotter) Milch Milchprodukte (z. B. Käse) Fisch Innereien Fleisch wasserreich Gurken Salat Obst Obstsäfte Milch In fast allen Lebensmitteln ist Wasser bis zu 60% enthalten. aus: 3 „Gesunde Ernährung unter besonderer Berücksichtigung der Fette“ Eine Unterrichtseinheit für das 5.–10. Schuljahr 1988, Hrsg.: Margarine-Institut für gesunde Ernährung, Friesenweg 1, 22763 Hamburg, Autor: Prof. Dr. Ferdinand Rüther Gesunde Ernährung Zu einer gesunden Ernährung gehören eine ausgewogene Ernährungsweise und vollwertige Nahrungsmittel. Ausgewogen ist eine Ernährung dann, wenn man möglichst viele verschiedene Nahrungsmittel zu sich nimmt, da jedes Nahrungsmittel eine andere Nährstoffzusammensetzung hat. Dabei sollten die Nahrungsmittel vollwertig sein (Vollwertkost). Vollwertig heißt, dass die Nahrungsmittel möglichst frei von Schadstoffrückständen, frisch und wenig beund verarbeitet sein sollten. 130 1. Notieren Sie je fünf Lebensmittel, die zu den Nahrungsmitteln bzw. Genussmitteln zählen. 2. Welche Aufgaben erfüllen die Nähr- und Begleitstoffe in der menschlichen Ernährung? 3. Nennen Sie je drei kohlenhydratreiche, eiweißreiche, vitaminreiche und mineralstoffreiche Lebensmittel sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft. 4. Notieren Sie auf einem Zettel alles, was sie gestern getrunken und gegessen haben. Vergleichen Sie dann Ihren „Speisezettel“ mit denen Ihrer Mitschüler und beurteilen Sie Ihre Essgewohnheiten anhand der 10 Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). 4 Fragen und Aufgaben Lebensmittelqualität Qualität sagt zunächst allgemein etwas über die Beschaffenheit und die Eigenschaften eines Produktes aus. Eine allgemeine Definition heißt: „Qualität ist die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.“ (nach DIN/ISO 8402) Bei Lebensmitteln stellen die verschiedenen Interessengruppen jedoch unterschiedliche Prioritäten an die Qualität der Ware. So wird der Landwirt bzw. Verarbeiter andere Qualitätsmerkmale an ein Lebensmittel stellen (z. B. wenig Krankheitsanfälligkeit, sortenreine Ware) als der Handel (Unempfindlichkeit, lange Lagerfähigkeit) oder der Verbraucher (z. B. Sättigung, Bekömmlichkeit, Genuss, Nährstoffgehalt, Preiswürdigkeit, Arbeitserleichterung). 131 Für unseren Umgang mit Lebensmitteln können wir die Gesamtqualität eines Lebensmittels folgendermaßen bestimmen: Genusswert Hierunter fallen alle sensorischen Eigenschaften wie Farbe, Geruch, Geschmack, Zartheit und Reife. Gesundheitswert Dazu gehören Eigenschaften wie Nährwert, Energiegehalt, Verdaulichkeit und Sättigungswirkung. Eignungswert Für welche Verarbeitung eignet sich das Lebensmittel? Welchen Zeitaufwand benötigt die Zubereitung? Ist das Produkt haltbar? Psychologischer Wert Hiermit ist der Grad der Befriedigung, die Freude oder der Frust beim Verzehr gemeint. Ökologischer Wert Meint zum Beispiel Umweltauswirkungen bei der Erzeugung, Bearbeitung und Vermarktung sowie Formen der Tierhaltung. Poltitische Qualität Wo kommt das Lebensmittel her? Sichern die Preise den Lebensunterhalt des Erzeugers? 5 Lebensmittelhygiene – HACCP Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind die Einflüsse auszuschalten, die Erkrankungen des Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Die Lebensmittelrichtlinie der Europäischen Union schreibt für Lebensmittelbetriebe die Einführung von Eigenkontrollsystemen nach den Prinzipien des Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP)-Konzepts vor. H = Hazard A = Analysis C = Critical C = Control P = Point Gefahr/Risiko (für die Gesundheit) Analyse (Untersuchung der Gefährdung) Kritisch (entscheidend für die Beherrschung) lenken/steuern (Überwachung der Bedingungen) Punkt (Stelle im Verfahren) Das HACCP-Konzept Identifikation von Risiken (Hazard Analysis) Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs) zur Kontrolle von identifizierten Risiken Einrichtung und Durchführung einer Dokumentation (Dokumentationspflicht) Überprüfung des Systems (Verifizierung) Festlegung kritischer Grenzwerte, die eine effektive Kontrolle ermöglichen Ausführung von Korrekturmaßnahmen bei der Überschreitung der kritischen Grenzwerte Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz 132 Festlegung und Einrichtung eines Monitoring-(= Überwachungs-) systems Das HACCP-Konzept liefert einen wichtigen Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Herstellung, Behandlung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln. Entsprechend der international verbindlichen Definition zielt das Konzept darauf, bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen. Dazu werden zunächst alle Gefahren erfasst, die theoretisch auftreten können. Dann wird die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ermittelt und die Bedeutung für die Gesundheit des Verbrauchers abgeschätzt. Anschließend werden die kritischen Kontrollpunkte (Critical Control Points) festgelegt, Stufen im Prozess, auf denen die ermittelten Gefahren vermieden, beseitigt oder auf ein annehmbares Maß reduziert werden können. Die überprüfbare Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil des HACCP-Konzepts. Damit kann auch am besten nachgewiesen werden, dass der rechtlichen Vorsorgepflicht Genüge getan wurde. Betriebe, die ein hohes Maß an Produktsicherheit durch die Umsetzung des HACCP-Konzepts anstreben, werden HACCP-Pläne und Hygienepläne vorzugsweise in ein Qualitätsmanagementsystem einbauen. Das HACCP-Konzept ist auch ein nützliches Instrument im Hinblick auf verschiedene Hygienevorschriften und die neue Auslegung des Produkthaftungsgesetzes. Vorteile des Konzeptes sind z. B. • Erfüllung der Sorgfaltspflicht • Vermeidung von Betriebsstörungen • Minimierung von Abschriften verdorbener Waren • Steigerung des Betriebsergebnisses • Transparenz des Betriebes • Erhöhung der Mitarbeitermotivation durch aktive Zusammenarbeit im Team 6 Rückverfolgbarkeit und Warenrückruf Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit soll ein umfassendes System der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (und Futtermitteln) sorgen. Die Verantwortung trägt das Unternehmen, das System und Verfahren bereitstellen muss, damit ein entsprechendes Handeln gesichert ist. Durch eine Rückverfolgung muss garantiert sein, dass der Weg eines Lebensmittels durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen verfolgt werden kann. Damit können gezielte und präzise Rücknahmen vorgenommen bzw. die Verbraucher oder Kontrollbehörden informiert werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Lebensmittel die Gesundheit der Verbraucher schädigen kann. Der Unternehmer ist jedoch nur für die Vor- und Nachstufe verantwortlich. Dabei sind beim Wareneingang der Vorlieferant, die Art des Erzeugnisses, die Identität, die Menge und das Eingangsdatum zu dokumentieren. Beim Warenausgang ist im Allgemeinen der unmittelbare Abnehmer sowie die Art des Erzeugnisses, die Identität (z. B. EAN-Code, Losnummer), die Menge und das Ausgangsdatum zu dokumentieren. Im Einzelhandel muss bei Verdacht auf ein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers unverzüglich die zuständige Behörde unterrichtet werden. 7 „Light“-Produkte(„leichte Lebensmittel“) Die Verbraucher legen zunehmend Wert auf „gesundes Essen“, wobei auch der Genuss nicht zu kurz kommen darf. Mit der Gesundheitswelle sind daher nicht nur Vollkornprodukte und Bionahrung auf den Speiseplan gekommen. Da man gut und viel essen und trotzdem nicht zunehmen will, sind in steigendem Maße kalorienreduzierte bzw. -arme (fettreduzierte/-arme) Lebensmittel gefragt. Die Ernährungswissenschaft 133 ermöglicht es heute, „Leichtes“ und Schmackhaftes in Lebensmitteln zu verbinden. „Light“ ist Ausdruck eines gesundheitsbewussten Lebensstils geworden und wird nicht mit diätischer Nahrung für Kranke identifiziert. Der Begriff „light“ (leicht) bedeutet in der Regel einen verminderten Brennwert oder Nährstoffgehalt des Lebensmittels. Der Energie- oder Nährstoffgehalt muss dabei weniger als 40 % eines vergleichbaren herkömmlichen Lebensmittels betragen. Diese Reduzierung wird erreicht, indem man z. B. Fett durch Wasser bzw. Fettersatzstoffe austauscht oder Zucker durch Süßstoff ersetzt. Es werden allerdings auch „light“-Produkte mit Zusätzen wie leicht verdaulich, leicht bekömmlich und Ähnlichem angeboten. Hier muss der Energie- oder Nährstoffgehalt nicht reduziert sein. Der Begriff „light“ kann je nach Lebensmittel ganz unterschiedliche Bedeutung haben: Bei Fruchtsaftgetränken, Konfitüren, Bonbons bedeutet er zuckerreduziert, bei Wurst fettreduziert, bei Kaffee entkoffeiniert, bei Zigaretten nikotinarm, bei Bier alkohol- bzw. kalorienreduziert. Eine Sonderstellung haben Milch- und Käseerzeugnisse. Hier sind die Fettgehaltsstufen gesetzlich vorgeschrieben. So kann ein Käse der Magerstufe gegenüber einem Käse der Vollfettstufe nicht als brennwertreduziert eingestuft werden. Die Nährwertkennzeichnungsverordnung verbietet Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen zu verwenden, die darauf hindeuten, dass ein Lebensmittel schlank machende, schlankheitsfördernde oder gewichtsverringernde Eigenschaften besitzt. „Light“-Produkte sind in der Regel teurer als herkömmliche Produkte. 8 „Functional Food“ und Nahrungsergänzungsmittel „Functional Food“ („Funktionelle Lebensmittel“/„Lebensmittel mit Zusatzfunktion“) sollen einen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen erfüllen. Sie werden mit Zusätzen wie Vitaminen, Mineralstoffen, Ballaststoffen, Bakterienkulturen u. a. angereichert. Dafür gibt es jedoch noch keine rechtlich verbindlichen Normen. Deshalb sind auch die Anforderungen, denen diese Lebensmittel genügen müssen, unklar. Krankheitsbezogene Aussagen (z. B. „Magnesium hilft für ...“) sind jedoch verboten. Vollmundige Werbeaussagen locken zum Beispiel für Abwehr stärkende Vitaminsäfte, Margarine, die den Cholesterinspiegel senkt, Joghurts für die gesunde Darmflora oder Eier mit Herzschutzfaktor. Sie sind jedoch wissenschaftlich nicht belegt. Experten warnen hier vor einer Grauzone zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln, die der Laie nicht durchschaut. „Nahrungsergänzungsmittel“ Nahrungsergänzungsmittel werden trotz ihrer arzneimittelähnlichen Form den Lebensmitteln zugeordnet. Neben Vitaminen, Mineralstoffen, essenziellen Fett- und Aminosäuren, Enzymen und sekundären Pflanzenstoffen werden zum Beispiel auch Gemüse- und Rotweinextrakte sowie Präparate aus Algen und Grüntee angeboten. Sie sollen Mängel in der Nährstoffzufuhr (z. B. bei Sportlern, Rauchern, Alkoholgenuss, Stress, Diäten) ausgleichen bzw. bei erhöhtem Bedarf eine ausreichende Versorgung sichern. Da diese Präparate vor dem Vertrieb nicht registriert werden müssen, gibt es nur wenige Informationen über ihre Inhaltsstoffe und zu ihrer Sicherheit. Ärzte warnen vor unerwünschten Nebenwirkungen, insbesondere bei gleichzeitigem Konsum vieler verschiedener Inhaltsstoffe über einen längeren Zeitraum. Weder Functional Food noch Nahrungsergänzungsmittel können jedoch eine gesunde, ausgewogene Ernährung ersetzen. 134 9 Diätetische Lebensmittel Diätetische Nahrungsmittel sind in ihrer Zusammensetzung oder Zubereitung abgestimmt auf die verminderte Funktionsfähigkeit erkrankter oder nicht völlig intakter Organe und erfüllen spezielle Aufgaben. Diätkost verwendet man bei Krankheiten (z. B. Zuckerkrankheiten), Mangelerscheinungen (Vitaminmangel, Eisenmangel), Funktionsanomalie und Überempfindlichkeit gegen einzelne Lebensmittel oder deren Bestandteile, aber auch während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Säuglingen und Kleinkindern. Nach der Diätverordnung sind diätetische Lebensmittel dazu bestimmt, die Zufuhr bestimmter Nährstoffe zu steigern oder zu verringern. Sie müssen sich von anderen Lebensmitteln vergleichbarer Art durch ihre Zusammensetzung oder ihre Eigenschaften maßgeblich unterscheiden und ausschließlich zu diätetischen Zwecken hergestellt sein. 10 Convenienceprodukte (vorgefertigte Lebensmittel) Unter „Convenienceprodukten“ bzw. „Conveniencefood“ (bequeme Nahrung) versteht man die breite Palette industriell vorgefertigter Lebensmittel – z. T. sind sie sogar vorgegart. Die Ernährungsmittelindustrie kann heute durch Fortschritte in der Verfahrens- und Verpackungstechnik ein unüberschaubares Angebot an Convenienceprodukten anbieten. Bei der Versorgung der Kleinhaushalte bekommen diese Produkte eine immer größere Bedeutung. Der lange Verarbeitungsprozess der Lebensmittel und die aufwendige Verpackung der Produkte in kleinen Portionen ist vom ernährungsphysiologischen und ökologischen Standpunkt her jedoch ungünstig zu beurteilen. Je nach Zubereitung unterscheidet man bei Conveniencefood: Fertiggerichte Fertiggerichte sind verzehrfertige Gerichte (z. B. Obst- oder Wurstkonserven) oder müssen lediglich erhitzt werden, z. B. Fertigpizza (Tiefkühlkost), Eintöpfe, Ravioli in Konserven. Fertiggerichte werden aber auch als Menüs angeboten, z. B. Braten mit Beilagen. Als Trockengerichte (Instantprodukte) müssen sie nur noch mit Wasser zubereitet werden (z. B. Soßen, Suppen, löslicher Kaffee). Teilfertiggerichte Teilfertiggerichte sind küchen-, gar- oder aufbereitungsfertig, wie z. B. Tiefkühlkost. Sie muss für den Verzehr nur noch mit wenigen Zutaten versehen werden (z. B. tiefgefrorenes Gemüse). Frische Convenienceprodukte (Chilled Food) Chilled Food sind frische Lebensmittel und Speisen mit unterschiedlichem Zubereitungsgrad aus dem Kühlregal. Sie sind begrenzt haltbar und von hoher Qualität. Beispiele: küchenfertige Rohkostsalate mit Dressing, geputztes Gemüse, Hotdog, frische Pasta, Rösti, mariniertes Fleisch, Dessert aus frischen Waldbeeren, Komplettmenüs. 11 Verderb von Lebensmitteln durch Mikroorganismen1 Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln muss für jeden Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb oberstes Gebot sein. Voraussetzung ist der sachgemäße Umgang mit der Ware (Lagerung, Kühlung), die Sauberkeit von Arbeitsgeräten und Lagerräumen sowie die laufende Kontrolle der Ware. Trotz sachgemäßer Behandlung kann es aber immer wieder zu Verunreinigungen und Verderb von Lebensmitteln durch Mikroorganismen kommen. Mikroorganismen sind, im Gegensatz zu Staub und Schmutz, nicht zu sehen. Unter entsprechenden Bedingungen (Feuchtigkeit und Wärme) können sie sich aber rasant vermehren. 1 Kleinstlebewesen (z. B. Bakterien, Hefen, Schimmelpilze) 135