Kinderlebensmittel – Wertvoll für Kinder?

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AKTUALISIERT: 03.09.2010
Kinderlebensmittel – Wertvoll für Kinder?
„Der Snack mit dem Mehr an Vitaminen“ – „Das Stück mit der Extraportion an Calcium“ – „Mit
dem Mehr an Energie“: In dieser und ähnlicher Form wird in der Werbung – meist verbunden mit
einer Schar fröhlicher und aktiver Kinder – gesagt, dass Kinder nur durch den Verzehr des jeweils
beworbenen Produktes in der Lage sind, die Anforderungen des Lebens zu meistern.
Aber was sind diese Kinderlebensmittel nun tatsächlich –
sind sie wirklich so notwendig und wertvoll?
Aus lebensmittelrechtlicher Sicht und aus Sicht der Lebensmittelüberwachung gibt es diese Gruppe von Lebensmitteln eigentlich nicht.
Lebensmittel speziell für Kinder gibt es nur als Anfangs- oder Folgenahrung sowie als Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem
Lebensalter von 3 Jahren. Diese Gruppen von Lebensmittel sind in speziellen gesetzlichen Vorschriften streng reglementiert – angefangen
von der genauen Zusammensetzung dieser Lebensmittel über die Vitamin- und Nährstoffgehalte (Mindest- und Höchstgehalte) bis hin zu
den verpflichtenden und möglichen Angaben in der Aufmachung und Werbung. Diese Lebensmittel dienen entweder der Ernährung von
Säuglingen, die – aus welchen Gründen immer – nicht gestillt werden, oder als Beikost zur langsamen Umstellung der Ernährung von
Kleinkindern auf eine normale Ernährung. Mit einem Lebensalter von 3 Jahren wird angenommen, dass die Umstellung auf eine normale
Ernährung abgeschlossen ist.
Eine Unterscheidung zwischen Lebensmitteln für Kinder (über 3 Jahre) und Lebensmitteln für Erwachsene besteht also nicht, diese
Unterscheidung besteht nur von Marketingseite her. Dabei werden „normale“ Lebensmittel verwendet und an die – vermuteten –
Bedürfnisse und Vorlieben von Kindern bzw. Jugendlichen angepasst. In den meisten Fällen besitzen diese Produkte einen hohen
Zuckergehalt, viele haben auch einen hohen Fettgehalt, sie sind meist deutlich aromatisiert und stark gefärbt, im Übrigen entsprechen sie
aber allen anderen Lebensmitteln für Erwachsene. Und auch von Seite der Lebensmittelüberwachung werden sie keiner
Sonderbehandlung unterzogen. Die heraushebenden Bezeichnungen („mehr an …
Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung kann kein Urteil darüber abgegeben werden, ob ein derartiges Kinderlebensmittel wertvoll oder
notwendig ist. Hier muss aus ernährungsphysiologischer Sicht eine Abwägung der Inhaltsstoffe (Zucker, Fett, Aromen, Farbstoffe,...) mit
dem Nutzen der Lebensmittel getroffen werden. Erst mit dem Vorliegen von so genannten Nährwertprofilen (einer Zusammenstellung von
durchschnittlichen Gehalten der Inhaltsstoffe von Gruppen von Lebensmitteln) wird eine objektive Möglichkeit gegeben sein, Lebensmittel
untereinander zu vergleichen. Dann kann möglicherweise der erhöhte Gehalt eines bestimmten Inhaltsstoffes (z. B. Calcium) weiter
hervorgehoben werden, jedoch nur unter der gleichzeitigen Angabe des ebenfalls erhöhten Wertes eines anderen Inhaltsstoffes (z. B.
Zucker).
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