Zentralblatt der Bauverwaltung. Nr. U. 601 INHALT: Wettbewerb für ein neueB Uerichtshatis mit Gefängnis in Mainz, —V>rm i s c h t e e ; "Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für eine Friedhof anläge in Lahr B- — Wettbewerb um die künstlerische Ausgestaltung dts Theaterplatzea zwischen der AugiiBtuebrücte und dem Hotel Bellevue in Dresden. — Wettbewerb um Entwürfe für die höhere städtische Mädchenschule in Pasewaik, — B ü c h e r u c h a u . JAlle Reellte vorbehalten.) Wettbewerb für ein neues Oericlitshaus mit Gefängnis in Mainz. Das Groß herzogliche Landgericht der Provinz Rheinhessen, das in dem neuen Gerichtsgebäude untergebracht werden soll, befindet sich seit dem Jahre 1827 in einem alten Adelshofe, den damals der Staat im Tausche gegen das kurfürstliche Schloß von der Stadt Mainz erwarb. Dieser mit reicher Barockfassade ausgestattete Hof, im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts von den vier Brüdern v. Dalberg errichtet und nach ihnen „Dalberger Hof" genannt, bietet trotz seiner im Jahre 1883 erfolgten Erweiterung längst nicht mehr genügenden Raum für alle Abteilungen des Landgerichts, so daß bereits einzelne derselben in benachbarten Häusern untergebracht werden mußten. Da sich eine nochmalige Erweiterung des Gebäudes aus verschiedenen Gründen als unzweckmäßig erwies, so beschloß der Staat, ein neues Gerichtsgebäude an anderer Stelle zu errichten und das alte unter sorgfältiger Erhaltung der wertvollen Passade zu einem Gymnasium umzubauen. Als Platz für den Neubau wurde ein Teil des südwestlich vom kurfürstlichen Schlosse gelegenen : Schloßplatzes und des angrenzenden Geländes der Schloßkaserne in Aussicht genommen (Abb. 5), also ein Teil desjenigen Stadtgebiets, das im Jahre 19CKJ Gegenstand eines Wettbewerbs zur Erlangung von Bebauungsplänen war. Daher dürfte ein Vergleich des genehmigten Bebauungsplans (Abb. 5) mit den Abb. 1. Ansicht von der Ernst Ludwigstraße. preisgekrönten (Jahrg. 1900 d. Bl,, S. 334) von besonderem Interesse sein. Während für die monumentale Ausgestaltung des Schloßplatzes und für die Aufteilung des ihn südwestlich begrenzenden Geländes der Pützersche Entwurf allein maßgebend war, erfolgte die Aufteilung des nordwestlieh vom Schlosse gelegenen Geländes auch in Anlehnung an denEuler-Genzmerschen Entwurf, d.h. es wurde eine möglichst direkte Verbindung zwischen Kaiserstraße und Rheinbrückenrampe vorgesehen, die nunmehr ihrer baldigen Vollendung entgegen- : geht. Denn wie der Plan zeigt, sind die Straßen- .' züge bereits bis an das Gebiet der Schloßkaserne heran ausgebaut, letztere aber soll noch im Laufe dieses Winters niedergelegt werden. In bezug auf die Ausnutzung des Bauplatzes, dessen vorläufige Umgrenzung durch die Buchstaben ABG H JE 0 D EF (im Lageplan Abb. 5) gekennzeichnet ist, wurden mit der Stadt Mainz: die folgenden Bedingungen vereinbart: „Mit Rück- :; sieht darauf, daß der verbleibende PJckplatz an der Kaiser Friedrich-Straße, der Peterskirche gegenüber, für ein städtisches Gebäude — Rathaus — Abb. 2. Blick vom Gerichtshaus Abb. 3, Blick in tue Straße zwischen reserviert bleiben soll, sind auf der Grenze A F E D gegen das Gefängnis. Gerichtshaus und Gefängnis für beide Gebäude zusammen Lichthöfe vorzusehen. Die Fassaden des neuen Justizgebäudes müssen von dieser mindestens 4 m und die des städtischen Gebäudes mindestens 8 m entfernt bleiben; doch ist es gestattet, Risalite oder Treppenhäuser, wenn erforderlich, auf staatlichem Gelände bis zu 1 m, auf städtischem bis zu 2 in ans den Fassaden vorspringen ZU lassen. Die Stadt behält sich das Recht vor, auf der Grenze A F E D und zwar an den drei Stellen «, 6unde Brandmauern in Längen von 12, 15 und 18 m zu errichten. Die geplante Verlängerung der Dieter von Isenburg-Straße, welche das Abb. 4. Baugelände durchschneidet, kann nach Erdgeschoß v Bedarf parallel zu ihrer jetzigen Lage verschoben werden, muß aber die Mindestbreite von 12 Meter behalten. Abb. 1—4. Entwurf der Architekten Wenn es die endgültige Festlegung P. u. K. Bonatz in Stuttgart. des Grundrisses erforderlich macht, (Erster Preis.) 602 Zentralblatt der Bau Verwaltung. kann der Bauplatz in nordwestlicher Richtung noch bis zu S m d. h. bis zur Grenzlinie Ht J± verlängert werden. Die Breite des vorspringenden Geländeteils d—d in der Bauflucht A B kann nach Bedarf geändert werden. Endlich sollen die Fassaden des Provktzialarresthauses so gestaltet werden, daß sich das Gebäude mit Rücksicht auf die Umgebung nicht als Gefängnis darstellt." Diesen Bestimmungen Rechnung tragend, wurde ein Vorentwurf (Abb. 6) ausgearbeitet, der einerseits die verlangte Lage der Räume und Raumgruppen zu einander festlegt und anderseits auf möglichste Ausnutzung des Geländes Bedacht nimmt. Die Berücksichtigung aller Forderungen, welche an die Gestaltung des Provinzial arresthauses in seinem Aeußeren und Inneren gestellt werden mußten, machten diesen Teil der Aufgabe zu dem schwierigsten der Vorarbeit. Der Wettbewerb brachte hier keine neuen verw e r t b a r e n Gedanken. Eine wesentlich andere Gruppierung der Räume, als sie der Vorentwurf zeigt, wurde nur von neun Bewerbern versucht. Zwei ließen den Vorhof ganz fallen und rückten die dem GeVichtsgebäude zugekehrte Fassade bis dicht an die Straße heran, stellten also zwei sehr hohe Gebäude an eine schmale Straße; andere wieder sahen mehr als zwei Innenhöfe vor, die dadurch den Charakter von Lichtschächten erhielten. Es scheint somit der Vorentwurf mit dem offenen Vorhofe und den beiden möglichst groß gehaltenen Innenhöfen die günstigste Lösung der Aufgabe getroffen zu haben. Nicht nur um beiden an der Verbindungsstraße liegenden Gebäudefronten möglichst viel Licht zuzuführen, sondern auch um ein architektonisch wirkungsvolles Moment zu gewinnen, war die Anlage eines Vorhofs mit in das Programm gezogen worden, wie die Wahl des Standpunktes 0 für das eine Schaubild und die verlangten, den Vorhof einschließenden Straßenüberbrückungen zur GJ-enüge erkennen lassen. Es sollten hier beide Gebäude trotz der durchziehenden Straße zu einem Gesamtbilde von intimem hofartigen Charakter zusammengefaßt werden. Einige Entwürfe haben diesen Gedanken auch in wirkungsvoller Weise zum Ausdruck gebracht, so namentlich die preisgekrönten „Lokalton", „Rad" und „Binnenhof". Selbständiger zeigten sich die Bewerber bei der Lösung des Grundrissrs für das Gerichtsgebäude. Etwa sieben Arbeiten brachten stark von dem Vorentwurfe abweichende, sehr beachlieber a b e a im tenswerte Gedanken. VerhältnisII. B, III. Stock der Schwurgerichtemäßig selten fanden sich dagegen saal. monumentale Treppenanlagen vor. Fast in allen Entwürfen gab der Erdgeschoß. Schwurgerichtssaal das Hauptmotiv für die Fassadengestaltung ab. Es führte dies bei einigen sonst guten Arbeiten insofern au unbefriedigenden Grundrißlösungen, als der sehr tiefe Saal die Flurgiinge gerade an der zeitweise verkehrsreichsten Stelle einengte oder sie ganz durchschnitt. Die gute Zugänglichkeit des Saals für Richter, Geschworene, Angeklagte, Zeugen und Zuhörer, sowie seine zweckmäßige Verbindung mit den zugehörigen Nebenräumen waren bei mehreren Arbeiten ganz außer acht gelassen oder nur teilweise erfüllt worden. Auch auf die übrigen Sitzungssäle traf das Gesagte mehr oder weniger zu. Als Hauptfassado für das Gerichtsgebäude sah das Programm Erdgeschoß. die der Ernst Ludwigstraße zugekehrte vor und bezeichnete daher auch den Punkt S als den Standpunkt für das zweite Schaubild, :, .; Hier sei uns gestattet, nochmals auf den Pützerschen Bebauungsplan hinzuweisen. Ein Vergleich seines für diesen Straßenzug gedachten überaus anziehenden Straßenbildes (Jahrg. 1900 d, Bl., S. 335, Abb. 6) mit den Teilstraßenbildern, welche die wiedergegebenen Schaubilder der preisgekrönten 2. Dezember 1003. Abb. 5. Lageplan. Ueher e f g h im Dachgeschoß die Kirche. Abb. 6, Vorentwurf zu einem Gerichtshaus u. Gefängnis in Mainz. T" Abb. 7. Entwurf des Architekten Alfred Meyer in Charlottenburg. (Ein dritter Preis.) Entwürfe darstellen, läßt es u. E. wünschenswert erscheinen, das Gerichtsgebäude durch keinen stark entwickelten Turm hervorzuheben, sondern diese Auszeichnung allein für das als Nachbargebäude vorgesehene Kathaus aufzusparen. Nr. 00. Zentralblatt der Bauverwaltung. 603 zeichen „Rad", Verfasser Franz Kuhn in Heidelberg (Abb. 8—10); ein dritter Preis auf den Entwurf mit dem Kennwort „Tip-Top", Verfasser Alfred Meyer in Charlottenburg (Abb. 7) und ein anderer dritter Preis auf den Entwurf mit dem Kennwort „Binnenhof41, Verfasser Professor R a t z e l in Karlsruhe (Abb, 11—13, folgen in der nächsten Nummer). Zum Ankauf wutden die Entwürfe mit den Kennworten „Galoppskizze", Verfasser W. Glogner in Charlottenburg, z.Zt. in Lübeck, „Gerechtigkeit", Verfasser Emil Rentsch in Berlin und „Lex" empfohlen, welche das G-utachten des Preisgerichts wie folgt kennzeichnet: In .Galoppskizze" findet sich der sonst nur noch in einem Entwürfe vertretene Gedanke eines von Flurgängen umgebenen Oberlichtraumes als Haupte treppenhaus und Wandelhalle mit Glück verwertet; auch ist die Anlage der Strafgerichtssäle mit gesonderter Publikumstreppe ähnlich wie bei „Tip-Top" als praktisch hervorzuheben. Bei „Gerechtigkeit" verdient die kernige Behandlung der Architektur Beachtung und bei „Lex" Abb. 8. Ansicht von der Ernst Ludwigstraße. war die für die praktische Verwertung brauchbare Verbindung einzelner Geschäftsräume bestimmend." Von den nicht ausgezeichneten Entwürfen mit den Kennworten: „Saum cuique tribut", „Turmstraße", .„Entweder — oder" und „Heimatsklänge* verdient der Entwurf „Entweder — oder" besonders hervorgehoben zu werden. Er zeichnet sich durch klare Grundriß anläge, schlanke neuzeitliche Barockfassaden und flotte Darstellung aus. Der Entwurf „Turinstraße", Verfasser Paul Meissner in Darmstadt, sucht durch, einen wuchtigen, beide Gebäude verbindenden Torturm, der in die Flucht der Kaiser Friedrichstraße gerückt ist, ein wirkungsvolles Straßenbild zu schaffen, gibt ihm aber als Bauglied nur die Bedeutung einer Straiienüberbrückung. Der Entwurf „Suum cuique t r i b u t " zeigt vornehme Barockarchitektur. Der Grundriß des Provinzialarresthauses sieht drei Innenhöfe vor Die gegen die Verbindungsstraße gerichteten Fassaden beider Gebäude sind in ihren Mittelteilen zurückgesetzt. Für das Gerichtsgebäude ist hier eine Zufahrtsrampe vorgesehen. Der Entwurf „ H e i m a t s k l ä n g e " ist in deutscher Renaissance gehalten. Der Grundriß des Provinzialarresthauses weist vier Innenhöfe auf. Die einander zugekehrten Fassaden beider Gebäude stehen hart an der nur 12 m breit gehaltenen Verbindungsstraße. Die Ecke des Gerichtsgebäudes an der Ernst Ludwigstraße ist durch zwei hohe Giebelaufbauten und Abb. 9. Blick vom Gerichtsbaus gegen das Gefängnis. einen daraus hervor wachsen den massigen Turm ausgezeichnet. Sehr gut durchgearbeitete Entwürfe sind u. a. noch „Carmen" und Es waren im ganzen 24 Entwürfe eingelaufen, die eine außer, J a c t a est alea", beide in sehr ansprechender Barockarchitektur ordentlich große Arbeitsleistung bedeuten, da das Programm gehalten; ersterer mit Haupteingang und darüber liegendem Schwur23 Einzeldarstellungen zum Teil im Maßstabe 1:100 verlangte. Elf gerichtssaal in der Mittelachse der Fassade an der Ernst Ludwigdieser Entwürfe konnten in die engere Wahl gestellt, vier davon straße, letzterer mit schönem Turm an der Ecke dieser Straße. mit Preisen ausgezeichnet und drei zum Ankauf empfohlen werden. Von den vier preisgekrönten Entwür_ . . fen schließt sich „Lokalton" (Abb. 1-4) in bezug auf die Grundrißbildung beider Gebäude den Vorentwürfen ziemlich eng an. „Der Grundriß des Gerichtsgebäudes zeigt, abgesehen von einer nicht einwandfreien Anordnung des Schwurgerichtssaales, keine erheblichen Mängel. Anzuerkennen ist der Versuch, den Hauptein"M gang durch eine hübsche Rotunde, deren t~J • 1. J a m n — ni 1 Verbindung mit der Haupttreppe freilich i... i )H" L J nicht befriedigt, würdig zu gestalten." ."1*1 t;^ Der große Vorzug dieses Entwurfs liegt aber in seiner Fassadenbildung. „In ihm fr 1 ist nach Ansicht des Preisgerichts der Chak~^4 rakter eines Gerichtsgebäudes am besten getroffen. Sein wuchtiger und geschlossen wirkender Aufbau befriedigt an sich in hohem Maße, doch darf nicht verschwiegen werden, daß gegen den Turm, insbesondere in Rücksicht auf. die Umgebung, geAbb. 8—10. Entwurf des wichtige Bedenken erhoben wurden." Architekten Franz Knhn in HeidelDie Stärke des Entwurfs mit dem Kennberg. (Zweiter Preis.) zeichen „Rad" (Abb.8, 9u.lO) liegt dagegen in der selbständigen Lösung des Grundrisses für das Gerichtsgebäude, wenngleich die Bestimmungen des Wie bereits an anderer Stelle (Nr. 92, S. 579 ds. Jahrg.) mitgeProgramms nicht immer die wünschenswerte Beachtung gefunden teilt, fiel der erste Preis auf den Entwurf mit dem Kennhaben, Nach dem Urteil des Preisgerichts zeichnet sich der Entwort „Lokalton", Verfasser P. und K. Bonatz in Stuttgart wurf „durch den alleinstehenden Versuch aus, bei der Grundriß(Abb. 1^4); der zweite Preis auf den Entwurf mit dem Kenn- Jnniliiiiiiik^ li 13 tu öl 13 [;}W iiiniii tilnuTiiiil 604 Zentralblatt der Bauverwaltung, anläge alle geschlossenen Höfe zu vermeiden und die Fronten gegen die Straßen hin zu öffnen, was zu einer lebhaften Gruppierung und einer wirkungsvollen Platzgestaltung z-wischen den beiden Gebäuden geführt hat. Das Äeußere erscheint einfach und wirkungsvoll. Leider findet die wuchtige Betonung des Haupteingangs im Inneren keine entsprechende Fortsetzung in Vestibül und Treppenanlage.* Der Entwurf „Tip-Top" (Abb. 7) schließt sich wieder in der Form der Grundrisse den Vorentwürfen an. „Als Hauptvorzug desselben wurde die vergleichsweise gute Anordnung der Strafgerichtssäle mit einer besonderen Publikumstreppe und zweckmäßiger Anlage der Nebenräume erkannt, wogegen der bürgerliche Charakter der Architektur nicht befriedigen konnte". Der Entwurf „Binnenhof" (Abb. 11, 12 u. 13, folgen in der nächsten Nummer d. Bl.) endlich zeichnet sich dagegen wieder durch selbständige Behandlung des Grundrisses für das Gerichtsgebäude aus. „Er gibt mit seiner an sich fein empfundenen zierlichen Renaissancearchitektur zu gleichen Ausstellungen (wie „TipTop") Anlaß. Die Anlage eines ausgedehnten Binnenhofes, welcher 2. Dezember 1903. für eine große Anzahl der Räume eine ruhige, dem Straßengeräusch entrückte Lage der Diensträume ermöglicht, wurde dagegen als verdienstlich anerkannt." Durch das Zurücklegen eines Teils der Gerichtsgebäudefront an der Verbinduugsstraße gewinnt er im Verein mit dem Vorhof des Provinzialarresthauses einen zweiten großen Hof, dem er einen schloßartigen Charakter zu verleihen gesucht hat. Zum Schlüsse sei noch in bezug auf die Baukosten das folgende erwähnt. Das Programm hatte keine bestimmte Bausumme festgesetzt, sondern nur angegeben, daß der Inhalt des umbauten Raumes von Kellersohle bis Hauptgesimsoberkante, unter entsprechenden Zuschlägen für Erker, Giebel, Türme usw. zu berechnen und für das Justizgebäude mit 20 Mark, für das Provinzialarresthaus dagegen mit 18 Mark für 1 cbm in Ansatz zu bringen sei. Hiernach berechnen sich die Baukosten für den Entwurf „Lokalton* auf 1 462 000 -+- 836 000 = 2 298 000 Mark „Rad" „ 1 500 000 4- 860 000 *= 2 360 000 „ „Tip-Top" „ 1 545 00O + 800 000 = 2 345 000 „ „Bianenhof" w 1 500 000 + 850 000 = 2 350 000 „ . Vermischtes. Bei dem Wettbewerb znr JJriang-nng von Entwürfen für eine Friedhofanlage in Lahr i. B. (S. 416 u. 428 d. Jahrg.) sind im ganzen 47 Entwürfe eingegangen. Den ersten Preis (1000 Mark) erhielten die Architekten Oskar und Johannes Grothe in Berlin, („Vita nostra brevis est"), den zweiten Preis (500 Mark) der Regierungs-Bauführer Wolfgang Geßner in Berlin („Grabgeläut*) und den dritten Preis (300 Mark) der Diplom-Architekt G. Obert h ü r in Straßburg. („Friedhof".) Die Arbeit des Architekten Franz Geiges in Freiburg i B. („Stätte des Friedens") ist zum Ankauf empfohlen. Sämtliche Entwürfe sind bis zum 12. Dezember von 10 bis 12 Uhr Vormittags und von 1 bis 3 Uhr Nachmittags in der Aula der Luisenschule, Ecke Luisen- und Marktstraße in Lahr, öffentlich ausgestellt. In dem Wettbewerb um die künstlerische Ausgestaltung- des Theaterplatzes zwischen der Angnstnsbrttcke und dem Hotel Bellevne in Dresden (S. 323 d. Jahrg.), sind 48 Entwürfe eingegangen. Unter den Entwürfen war nach Ansicht des Preisgerichts keine Arbeit, die den für die endgültige Lösung wesentlich erscheinenden Grundlagen vollständig Rechnung getragen hatte. Deshalb hat das Preisgericht davon absehen müssen, einen ersten Preis zuzuerkennen; es hat dagegen 3 zweite Preise von je 1000 Mark und 6 dritte Preise von je 500 Mark verliehen. Je einen zweiten Preis im Betrage von je 1000 Mark haben erhalten der Architekt Richard Schleinitz in Dresden (Doppelring um 1 und 2), die Architekten Paul L u t h e r u. Paul Kretzschmar in Blasewitz („Der Vortrag allein machts nicht") und die Architekten Ernst Kühn u. Otto Beyrich in Dresden („Prestissimo"). Je ein dritter Preis (500 Mark) ist zuerkannt worden den Architekten P. Winkler in Loschwitz („Semper"), Paul Schnartz in Leipzig (Situationsplan von Semper), Alfred R. Schmidt aus Dresden z. Z. in Berlin (Rote vierblättrige Sternblume), Max Hans Kühne in Dresden („Graf Brühl"), Baurat Kumpel u. Architekt Krutzsch in Dresden („Freie Aussicht"), sowie Otto S c h n a r t z in München („nur die Idee"). Sämtliche Entwürfe sind bis zum 20, Dezember von 10-3 Uhr im AussteUungsgebäude an der Stübelallee öffentlich ausgestellt, (Vergl. den Anzeiger dieser Nummer.) litt Wettbewerb um Entwürfe für die höhere städtische Mädchenschule in Fasewalk wird mit Frist bis zum 15. Januar 1904 vom Magistrat ausgeschrieben. Drei Preise von Ö00, 400 und 200 Mark sind ausgesetzt. Der Ankauf weiterer Entwürfe für je 100 Mark bleibt vorbehalten. Dem neungliedrigen Preisgericht gehören u. a. an der Stadtverordneten-Vorsteher, früher Mauermeister H e n s c h e l , Stadtverordneter Zimmermeister Q-Ötsch und der Rektor der höheren Mädchenschule Groth, sämtlich in Pasewalk, ferner die Königl. Bauräte F r e u d e in Anklftm und Mannsdorf in Stettin. Für den Neubau steht ein Grundstück an der Ecke der Grün- und Klosterstraße, dem Königlichen Amtsgericht gegenüber, zur Verfügung. Die Schule soll 10 Klassen zu je 40 bezw. 50 Schülerinnen enthalten. Bänke mit mehr als 4 Sitzen sind ausgeschlossen. Außer den sonstigen noch erforderlichen Räumen für Schulzwecke wird noch eine kleine Wohnung für den Schuldiener verlangt. Der Baustil ist freigestellt, jedoch soll für die Fronten Ziegelrohbau in Anwendung kommen. Die Zeichnungen werden im Maßstabe 1 : 100 verlangt. Die Gesamtbaukosten von nicht Über 90000 Mark sind nach Kubikmetern umbauten Raumes nachzuweisen. fiücherschaa. Denkmäler der Baukunst. Zusammengestellt, gezeichnet und herausgegeben vom Zeichenausschusse der Studierenden (früher Autographien-Kommission) der Königl. Technischen Hochschule in Berlin (Abt. i Architektur). 29. Lieferung. Deutsche Renaissance. Berlin 1903. Selbstverlag des Zeichenausschusses; für den Buchhandel und Vertrieb "Wilhelm Erost u. Sohn. 12 Blatt Umdrucke in gr. Folio. Preis bJC, Die Lieferung bringt, nachdem zwischendurch ein Heft Antike in vierter Auflage erschienen ist 1 ), den Schluß der Renaissance in Deutschland, Der Inhalt besteht diesmal in der Hauptsache aus namhaften Stadthäusern, Voran die berühmten Bathäuser von Bremen und Emden, von Lübeck, Danzig, Münden, Posen und Mülhausen i. E., die beiden letztgenannten besonders bemerkenswert durch ihre Komposition auf Bemalung, die in Mülhausen noch gut erhalten geblieben, während sie bei dem Posener Rathause fast ganz verschwunden ist und bei der diesem Bauwerke bevorstehenden Instandsetzung dem Vernehmen nach leider nicht wiederhergestellt werden soll. Unter den übrigen Stadthäusern, mehr als einem Dutzend an der Zahl, ragen das Zeughaus in Danzig, das Leibnizhaus in Hannover und das Knochenhauer Amtshaus in Hildesheim, auch das Krameramthaus in Bremen, das Gewandhaus in Braunschweig und das Stadtweinhaus in Münster an architekturgeschichtlicher Bedeutung hervor. — Die, wie schon gelegentlich der Anzeige der 28. Lieferung 2 ) erwähnt wurde, in. der Zeit der deutschen Renaissance hinter dem Profanbau erheblich zurücktretende kirchliche Baukunst ist diesmal durch ihre Hauptbeispiele, die Marienkirche in Wolfenbüttel mit dem ursprünglich geplanten, aber nicht zur Ausführung gelangten Turme und die schon zum Barocken hinneigende Stadtkirche in Bückeburg vertreten. So willkommen es gewesen wäre, neben diesen beiden für das mehr äußerliche Wesen der Renaissance bezeichnenden Werken auch etwas von den in diese Zeit fallenden Anfängen der bewußt protestantischen Kirchenbaukunst zu finden, es ist zuzugeben, daü damit der Rahmen, den sich die „Denkmäler der Baukunst" gesteckt haben, überschritten worden wäre. — Ben Rest der Darstellungen bilden nennenswerte Einzelheiten, wie Erker, Giebel, Treppentürme, Portale, Vorhallen u. dgl. m. Wir heben aus ihnen den Treppenturm im Hofe des Hauses Alt-Limpurg auf dem Römerberge in Frankfurt a. M. sowie die Erker der Rathäuser in Halberstadt, Lemgo und Lübeck heraus. Vornehmlich aber verdienen die berühmten Vorbauten der Rathäuser in Köln und Halberstadt Beachtung, für deren letzteren der Zeichenausschuß den Aufwand der eigens zu dem Zwecke dieser Veröffentlichung veranlaßten Aufnahme nicht gescheut hat. Die Vorzüge der Herausgabe sind die alten. Hier und da fallen einzelne Abbildungen durch etwas zu derbe Behandlung heraus; sonst ist die zeichnerische Darstellung einwandfrei. Wo die Abbildungen infolge des verdienstlichen, FeEthaltens am einheitlichen Maßstabe etwas klein werden, ist dem Uebelstande zumeist durch Beigabe der wichtigsten Einzelheiten in angemessener Vergrößerung abgeholfen. Alles in allem stellt sich das Heft seinen Vorgängern ebenbürtig an die Seite, 1) S. Jahrg. 1901, S. 636 d. Bl. ) S. Jahrg. 1900, S. 156 d. Bl. Verlag von Wilhelm Ernit & Sohn, Berlin. Für dem nichtamtlichen Teil verantwortlich: 0. S a r r a z i n , Berlin.— Druck: Q-. SohenckN»ehflg., P.M. Weber« Berlia. 2 Kr. 96.