„…in vollkommen ungenügender Weise mietweise untergebracht…“

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„…in vollkommen ungenügender Weise mietweise
untergebracht…“
Notizen zur Ubikation österreichischer Vertretungsbehörden
1918-1959
Da im Gegensatz zu den USA, Frankreich, Italien, Schweden und anderen Staaten mit wesentlich kürzerer Tradition eines diplomatischen Dienstes
über die Unterbringung der österreichischen diplomatischen und konsularischen Vertretungsbehörden bedauerlicherweise so gut wie keine Literatur
existiert153, wird nachstehend der Versuch unternommen, diesem offensichtlichen Mangel zumindest teilweise abzuhelfen.154 Dabei zeigt sich, dass die
Republik Österreich nicht dem Vorbild des k.u.k. Ministeriums des Äußern
folgte – dieses „perhorreszierte“ den Kauf von Gebäuden im Ausland und
bevorzugte bis 1888 die mietweise Unterbringung ihrer Vertretungsbehörden.
Die Republik Österreich begann rasch mit dem Ankauf von Gebäuden zur
Unterbringung der Gesandtschaften, und konnte dabei auf „Tauschmaterial“
aus der Monarchie zurückgreifen. So wurden z.B. die Gebäude in Berlin und
Paris aus dem auf Österreich entfallenden Anteil am Erlös aus dem Verkauf der
k.u.k. Botschaftspalais finanziert, andere Gebäude wie in Sofia und Moskau
durch Tausch gegen Österreichs Anteil am ehemaligen k.u.k. Palais erworben.
Ab 1928 begann der Ballhausplatz mit dem Kauf von Objekten – in Rom –
Hl. Stuhl und Washington. Auch die 2. Republik begann schon drei Jahre
nach der Entsendung der ersten Vertreter ins Ausland Gebäude anzukaufen; so
geschehen 1949 in Paris und Bern (Residenz).
153
Maria Pia VECCHI, Le Ambasciate d’Italia nel Mondo, Mailand 1969; Jan MARTENSON – Ralf
TURANDER, Swedish embassies in the member countries of the EU, Stockholm 1997; Jane C.
LOEFFLER, The Architecture of Diplomacy – Building America’s Embassies, New York 1998; J.
E. HOARE, Embassies in the East – The Story of the British and their Embassies in China, Japan
and Korea from 1859 to the Present, Richmond 1999. Als mustergültig und richtungweisend ist die
opulent ausgestattete Reihe „Ambassades de France“, herausgegeben vom französischen Außenministerium und Éditions Perrin, Paris, anzusehen.
154
Zur Verwaltung dieser Liegenschaften siehe Michael ZIMMERMANN, Eine Immobilienverwaltung –
83 Rechtssysteme. Das österreichische Außenministerium und seine Liegenschaften, Festschrift Zankl,
Wien 2009.
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Von Kaisern und Konsuln II
In London155 nahm die Gesandtschaft am 18. August 1920 im ehemaligen k.u.k. Botschaftspalais ihren Dienstbetrieb auf. Die Auseinandersetzung
zwischen Österreich und Ungarn über die Mietrechte am Londoner
Gesandtschaftspalais zog sich bis 1935. Dabei war Österreich der beatus possidens. Am 26. Februar 1923 war in Budapest die Schaffung eines österreichischungarischen Schiedsgerichts zur Klärung der Divergenzen hinsichtlich mehrerer von früheren k.u.k. Behörden verwalteten Besitztümern vereinbart worden.
Am 28. Mai 1928 einigten sich die Schiedsrichter über eine Reihe strittiger
Punkte, die in Artikel 7 des Badener Schiedsspruchs festgeschrieben wurden.
Später vertrat Ungarn die Ansicht, dass die Frage des Mietrechts am Londoner
Gesandtschaftspalais nicht Gegenstand der Einigung war. Endgültig wurde die
Frage durch Artikel 5 des zwischen der Republik Österreich und Ungarn am
12. Januar 1934 in Rom geschlossenen „Übereinkommens betreffend die von
den ehemaligen k.u.k. gemeinsamen Behörden verwalteten Stiftungen, das
Konsularakademiegebäude, das Botschaftspalais in London und die bosnischherzegowinischen Aktiven“ geregelt. Art. 5 (1) legte fest, dass „alle Ansprüche
Ungarns gegen Österreich bezüglich des ehemaligen österreichisch-ungarischen Botschaftspalais in London …. gänzlich und endgültig vergleichsweise
geregelt“ sind In Abs. (5) erteilte Ungarn seine ausdrückliche Zustimmung,
dass die bestehenden Rechte (long lease) am ehemaligen Botschaftspalais in London,
18, Belgrave Square, auf Österreich, beziehungsweise auf dessen Vertreter, übertragen werden. Ungarn verpflichte sich überdies, über Verlangen der österreichischen
Regierung alle Urkunden und Erklärungen auszustellen, beziehungsweise abzugeben, die nach großbritannischem Recht behufs Festlegung der Alleinberechtigung
Österreichs, beziehungsweise seines Vertreters, am ehemaligen Botschaftspalais in
London etwa noch erforderlich sein sollten. Allfällige Kosten dieser Übertragung
trägt die österreichische Bundesregierung. Das Übereinkommen wurde mit
5. April 1934 in Kraft gesetzt.
Im Verlauf der Auseinandersetzung mit Ungarn war sich der Ballhausplatz
überraschend klar geworden, dass die von Graf Deym156 1892 abgeschlossene lease auf den Namen dieses längst verstorbenen k.u.k. Botschafters lautete. Wien beabsichtigte die lease ehestens auf „Republik Österreich“ umzuschreiben. Obwohl die Gesandtschaft in London dies als überflüssig ansah,
begann der Ballhausplatz eine jahrelange Suche nach Deyms Erben, die in der
155
Rudolf AGSTNER, Von Chandos House zum Belgrave Square – Österreichs Botschaft in London
1815-1997, Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs Band 45, Wien 1997, S. 1-47.
156
* Neuschloß (Böhmen) 25.8.1838, † Eckersdorf bei Glatz 3.9.1903.
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„…in vollkommen ungenügender Weise mietweise untergebracht…“
Tschechoslowakei, Deutschland und Frankreich aufgespürt wurden. 1935 hatte
man schließlich von allen, weitverstreuten Erben nach Graf Deym bzw. dessen
Nachkommen, notariell beglaubigte Verzichtserklärungen beigeschafft, eine
Umschreibung der lease auf „Republik Österreich“ dürfte aber nicht erfolgt
sein.
Nach dem Anschluss wurde das Gesandtschaftspalais am 15. März
1938 von der Botschaft des Deutschen Reiches übernommen, die darin die
Konsularabteilung errichtete. Eine formelle Übertragung der lease auf das
Deutsche Reich erfolgte nicht, was sich nach Kriegsende als vorteilhaft herausstellen sollte. Nach dem Ausbruch des 2. Weltkriegs übernahm die Schweizer
Gesandtschaft die Schutzmachtfunktion über die deutschen Interessen,
und damit auch das ehemalige österreichische Gesandtschaftsgebäude. Am
2. Oktober 1940 informierte das Eidgenössische Politische Departement die
deutsche Gesandtschaft in Bern, „dass das Gebäude der ehemaligen österreichischen Gesandtschaft, 18 Belgrave Square, in dem sich vor dem Kriege
große Teile der Konsularabteilung der Botschaft befanden, durch zwei
Bomben schwer beschädigt worden ist…“ Am 12. Oktober 1940 erfuhr diese
Näheres über die Schäden, die der Bombenangriff der deutschen Luftwaffe in
der Nacht vom 30. September auf den 1. Oktober angerichtet hatte. Mobiliar
und Wandgemälde waren schon „seinerzeit“ durch die Firma Bishop verpackt
und in den verschiedenen Räumen belassen worden. Sie überstanden den
Bombenangriff ohne Schaden. Kandelaber und Wandspiegel blieben ebenfalls
unbeschädigt.
Die Schweizer Schutzmachtfunktion endete am 31. Juli 1945. Danach
stand das Gesandtschaftspalais vom 1. August 1945 bis zum 28. September
1948 unter der Verwaltung des britischen Ministry of Works.
Die im Februar 1946 errichtete politische Vertretung, ab 4. November 1947
Gesandtschaft, war damals provisorisch in 1, Hyde Park Gate, London SW 7
untergebracht. Erst am 29. September 1948 kehrte das schwer beschädigte
Gebäude in österreichische Hände zurück und am 29. November 1948 wurde
die lease bis 2034 verlängert.
Am 21. Januar 1949 begann der Wiederaufbau des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mews-Traktes durch James Carmichael Contractors Ltd. und Architekt
Walter H. Marmorek. Die gesamten Kosten von rund 100.000 LSt. wurden
von einem Fonds zur Entschädigung der Opfer der Kriegsauswirkungen getragen, bei der Architekt Marmorek ein „War Damage Claim“ geltend gemacht
hatte.
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Von Kaisern und Konsuln II
Links: London, 18, Belgrave Square – Österreichische Gesandtschaft in den 30er Jahren
Rechts: London, 18 Belgrave Mews – Neubau der Kanzlei um 1950 (©Walter H. Marmorek,
London)
In Sofia157 hatte Italien im November 1918 das ehemalige k.u.k.
Gesandtschaftspalais besetzt. Im August 1922 wurde in Rom zwischen Österreich,
Ungarn und Italien eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass Italien für den
österreichischen Anteil (63,6%) am ehemaligen k.u.k. Gesandtschaftspalais
sein altes, benachbartes Gesandtschaftsgebäude an Österreich abtreten sollte.
Am 4. März 1924 genehmigte Österreichs Bundesregierung „den erwähnten
Tausch schleunigst zum Abschluss zu bringen“158. Nach Instandsetzung des seit
1915 unbenutzten ehemaligen italienischen Gesandtschaftspalais wurde der
Tausch am 14. Februar 1925 durchgeführt. Das alte italienische Gebäude war
zwischen 1905 und 1910 nach Plänen des italienischen Architekten Enrico
Bovio159 errichtet worden. Nach dem Anschluss diente das Haus Boulevard
Tsar Oswoboditel 13 bis 1944 als Residenz des deutschen Gesandten. 1941
wurde der große Hof auf der Rückseite des Gebäudes zur Schipka-Straße auf157
Rudolf AGSTNER, 125 Jahre diplomatische Beziehungen und 160 Jahre österreichische (österreichisch-ungarische) Vertretungsbehörden in Bulgarien, Veliko Tirnovo 2004
158
Ministerratsprotokoll Nr 316 vom 4.3.1924, Punkt 6, „Tauschtransaktion bezüglich des österreichisch-ungarischen Gesandtschaftsgebäudes in Sofia“
159
Die bisher in der Literatur übliche Zuschreibung des Gebäudes an den österreichischen Architekten Adolf Vaclav (in Bulgarien auch Antonin) Kolar (* Horice, Böhmen 1837 oder 1838, † Sofia
18./30.12.1900), seit 1878 Stadtarchitekt von Sofia, ist falsch.
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„…in vollkommen ungenügender Weise mietweise untergebracht…“
gelassen und zwischen den beiden Flügeln ein großer Salon mit darüberliegender Terrasse errichtet. Von September 1944 bis Mai 1947 war es Sitz des sowjetischen Stadtkommandanten; im Keller des Hauses wurden Gefängniszellen
errichtet. Österreich erhielt das Gesandtschaftspalais am 5. Mai 1947 wieder; der am 16. Mai 1947 in Sofia eingetroffene Gesandte Orsini-Rosenberg
amtierte zunächst im „Hotel Bulgaria“, da das Gebäude nicht benutzbar war.
Erst 1949 scheint als Adresse der Gesandtschaft Boulevard Rouski 13 – wie der
Prachtboulevard Sofias damals hieß – auf.
Sofia, Boulevard Tsar Oswoboditel 13; Österreichische Gesandtschaft / Botschaft seit 1925
(Zeichnung: R. Wassilev)
In Athen amtierte ab dem 25. Februar 1930 ein österreichischer Gesandter.
Als Adresse der Gesandtschaft scheint 1931 Odos Democriton 2 auf; 1934
übersiedelte sie nach 18, rue de l’Academie. Ab 1935 befanden sich die
Gesandtschaft und die Residenz in der rue Righillis 18.
Nach dem 2. Weltkrieg begann Österreichs Präsenz am 18. März 1948
im „Hotel Grande Bretagne“. Durch Gesetz 748/1948 wurde vom griechischen Staat die Räumung des Gebäudes des Österreichischen Archäologischen
Instituts in der Leoforos Alexandras 18 durch die Familien angeordnet, die
dort eingezogen waren, damit es dem österreichischen Staat zurückgegeben
werden kann. Am 21. Juni 1949 bezog die Gesandtschaft dann Räume im
Österreichischen Archäologischen Institut, Boulevard Alexandra 18 (später
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