Anlagen: 1. „Steckbriefe“ der Konzentrationszonen Zone 1: Windvorrangzone Barsen in Bockum-Hövel Lage: Die Zone liegt im Nord-Westen an der Grenze zu Ascheberg. Die Zone umschließt u.a. das bereits ausgewiesene Windvorranggebiet „Barsen“ und besteht aus drei Kernflächen, die zusammen eine mehrkernige Konzentrationszone von ca. 15 ha ergeben. Typ / Größe Typ 3 – Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 15 ha Die südliche Kernfläche liegt in ca. 700 m zu den nördlichen Kernflächen, so dass gem. Definition aufgrund des räumlichen/visuellen Zusammenhangs von einer mehrkernigen Konzentrationszone ausgegangen werden kann. RPL Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, Waldfläche FNP Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiete, Richtfunkstrecke, Höhenbegrenzung von 100 m für die beiden nördlichen Flächen Schutzgüter Die Abgrenzung des Zone erfolgt schwerpunktmäßig durch Wohnen im Außenbereich (Schutzabstand 450 m). Landschaftsbild Sowohl hügelige Strukturen als auch weitläufig ebenes Relief. Vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung, teilweise Heckenstrukturen. Vorbelastung im Norden durch bestehende WEA, im Süden durch Stromtrassen und Kraftwerkstürme. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Gering bis mittel Sonstiges Im wirksamen Regionalplan der Bezirksregierung Münster wird an der Grenze zur Windvorrangzone Barsen auf dem Gebiet von Ascheberg eine Konzentrationszone für WEA dargestellt. Im FNP der Gemeinde Ascheberg werden derzeit zwei Konzentrationszonen mit einer Höhenbeschränkung von 100 m dargestellt. Eine Zone reicht unmittelbar an die im FNP der Stadt Hamm dargestellte Windvorrangzone Barsen. Die Windvorrangzone Barsen wurde 1998 auch nur vor diesem Hintergrund einer „interkommunalen Konzentrationszone“ im FNP dargestellt, da Barsen allein aufgrund einer zu geringen Größe nicht die Kriterien für eine Konzentrationszone erfüllt hätte. Ascheberg untersucht derzeit ebenfalls das Gemeindegebiet bezüglich weiterer Potenziale für Windkonzentrationszonen. Angrenzend an die Stadt Hamm im Bereich Barsen wurde die bestehende Zone bestätigt und geringfügig erweitert. Auf der Fläche befinden sich bereits 3 WEA. Einschätzung Die teilweise bereits mit WEA bestandene Fläche ist auch aufgrund der Vorprägung geeignet. Mit Auslaufen der Nutzungsdauer der bestehenden Anlagen könnte sich ein Repowering anbieten. 1 1 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 10 ff. -1- Zone 2: Windvorrangzone Isenburg in Bockum-Hövel Lage: Die Zone mit einer Größe von 22,15 ha liegt im Norden des Stadtgebietes an der Grenze zu Drensteinfurt. Typ / Größe Typ 1 – Fläche > 15 ha: 22,15 ha RPL Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, Waldfläche, Bereich zum Schutz der Natur FNP Fläche für die Landwirtschaft, Waldfläche, Landschaftsschutzgebiete, Richtfunkstrecke, südöstlich liegt ein Naturschutzgebiet Schutzgüter Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m), der Bahntrasse von Hamm nach Münster (Schutzabstand 150 m), einer Waldfläche im Südwesten (Schutzabstand 50 m) sowie dem NSG Kurricker Berg (Schutzabstand 350 m). Die Restriktion Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich über die gesamte Zone. Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Landschaftsbild Dünn besiedeltes Gebiet mit regelmäßig eingestreuten Einzelhöfen. Teilweise weitläufig ausgeräumte, teilweise parkartig gegliederte Landschaft mit flachwelliger Hügelstruktur. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Gering bis mittel. Für die Schutzgüter Ökologie, Landschaft und Mensch wird jeweils ein 2 mittleres bis hohes Konfliktpotenzial gesehen. Sonstiges Die Gemeinde Drensteinfurt erarbeitet derzeit eine gesamtstädtische Potenzialanalyse. Zu den bereits bestehenden drei Konzentrationszonen wurden weitere Suchräume ermittelt. Ein Suchraum reicht im Bereich Isenburg an die Stadtgrenze von Hamm. Auf Seiten der Stadt Hamm und auch der Stadt Drensteinfurt gibt es Flächeneigentümer mit konkreten Planungsabsichten zur Realisierung von WEA. Die „Windenergiegemeinschaft Ameke / Hölter GbR“ ist gegründet worden. Die Gesellschafter der GbR sind die Flächeneigentümer. Einschätzung Die Zone ist besonders vor dem Hintergrund eines interkommunalen Projektes geeignet. 2 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 18 ff. -2- Zone 3: Windvorrangzone Weetfeld / A2 Lage: Die Zone liegt im Süden des Stadtgebietes entlang der BAB2 in ca. 1 km Entfernung westlich von Rhynern. Die Zone besteht aus einer Fläche mit 15,6 ha und drei Kernflächen nördlich und einer Kernfläche südlich der BAB2 mit zusammen ca. 15 ha. Die äußeren (Kern-)Flächen nördlich der BABA2 liegen in ca. 650 m Entfernung, die Entfernung zwischen den gegenüberliegenden Flächen nördlich und südlich der BAB2 beträgt ca. 300 m, so dass gem. Definition aufgrund des räumlichen/visuellen Zusammenhangs von einer mehrkernigen Konzentrationszone ausgegangen wird. Typ / Größe Typ 1 und 3 – Fläche > 15 ha und Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 30,6 ha RPL Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, regionale Grünzuge, Waldbereich. FNP Flächen für die Landwirtschaft, vereinzelt Wald sowie ein Landschaftsschutzgebiet, Versorgungsleitung Wasser (unterirdisch) Schutzgüter Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus einer Konzentration von Infrastruktur- Elementen: Autobahn A2 (Schutzabstand 150 m) sowie weitere Landes-/Kreisstraßen (Schutzabstand 70 m). Weitere Konfliktbereiche stellen die umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie eine Waldfläche im Nordwesten (Schutzabstand 50 m) dar. Der westlich der K3 befindliche Bereich der Zone liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist. Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Landschaftsbild Überwiegend landwirtschaftlich genutzte, ausgeräumte und ebene Landschaft. Einzelne gliedernde Elemente in Form von Baumreihen und Hecken, Gräben und Feldsäumen. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Gering bis mittel. Für das Schutzgut Ökologie (Artenschutz, Biodiversität) wird ein mittleres 3 bis hohes Konfliktpotenzial gesehen. Sonstiges Für die Zone gibt es Flächeneigentümer mit konkreten Planungsabsichten zur Realisierung von WEA. Eine GbR ist bereits gegründet worden. Einschätzung Die Fläche ist besonders aufgrund der Lage an einer Infrastrukturtrasse und in Nachbarschaft zu weiteren raumstrukturellen Vorprägungen geeignet. 3 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 25 ff. -3- Zone 4: Windvorrangzone östlich von Rhynern Lage: Die Zone liegt im Süden des Stadtgebietes östlich von Rhynern und besteht aus einer größeren Fläche mit über ca. 38 ha sowie drei weiteren kleineren Kernflächen unter 15 ha. Die Gesamtgröße dieser Kernflächen beträgt ca. 47 ha. Die Abstände zwischen den jeweils benachbarten Kernflächen betragen zwischen ca. 100 m bis 400 m Entfernung, so dass gem. Definition aufgrund des räumlichen Zusammenhangs von einer mehrkernigen Konzentrationszone ausgegangen werden kann. Dieser aufgrund der Entfernung gegebene räumliche Zusammenhang wird jedoch durch eine zentrale Waldfläche in der Realität überwiegend getrennt. Die im Westen gelegene „Kleinstfläche“ ermöglicht aufgrund ihrer Ausdehnung nicht die Ansiedlung einer WEA einschließlich Rotor ohne Eingriff in die Abstandsflächen zum Wald. Typ / Größe Typ 1 und 3 – Fläche > 15 ha und Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 47 ha RPL Bereich zum Schutz der Landschaft, Waldbereich FNP Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiet Schutzgüter Die Abgrenzung der Zone ergibt sich schwerpunktmäßig aus den umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Waldflächen (Schutzabstand 50 m). Im Osten wird die Zone zusätzlich durch die Bahntrasse von Hamm nach Paderborn (Schutzabstand 150 m) begrenzt. Weiterhin verläuft durch die südliche Hälfte der Fuhrbach, für den Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind. Die drei kleinen Flächen der Zone sowie der westliche Randbereich der großen Fläche liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist. Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Landschaftsbild Überwiegend flachwellige Landschaft mit bewaldetem Hügel im Zentrum der Zone und teilweise belebenden und gliedernden Heckenstrukturen und Feldgehölzen. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Mittel. Jedoch wird für das Schutzgut Ökologie ein hohes Konfliktpotenzial und für das Schutzgut Landschaft ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial gesehen. Fläche liegt zentral im Umkreis von 10 Naturschutzgebieten und bietet potenziell wichtige Funktion als 4 Vernetzungsbiotop. Lebensraum wird durch zahlreiche planungsrelevante Arten genutzt. Einschätzung Die Fläche ist aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich geeignet. Die westliche „Kleinstfläche“ kann aufgrund der geringen Ausdehnung nicht für 150 m hohe WEA genutzt werden. Jedoch stellt aus ökologischer Sicht der Artenschutz ein großes Konfliktpotential dar. Vor dem Hintergrund, dass die schutzgutbezogene Untersuchung der Umweltmedien besser geeignete Zonen an anderen Standorten ermittelt hat, sollten zunächst diese bauleitplanerisch weiter verfolgt werden. Sofern nach Entwicklung dieser geeigneteren Zonen noch Bedarf für weitere WEA im Stadtgebiet besteht, kann der Bereich östlich von Rhynern noch einmal vertiefend untersucht werden. 4 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 32 ff. -4- Fläche 5: Flächen östlich BAB1 in Herringen Lage: Die fünf einzelnen Flächen (Splitterflächen) liegen im Westen des Stadtgebietes in der Nähe zur BAB1und weisen eine Größe von 10 ha auf. Die Entfernungen zwischen den benachbarten Flächen liegen jeweils unter dem Schwellenwert von 800 m, so dass gem. Definition aufgrund des räumlichen Zusammenhangs von einer mehrkernigen Konzentrationszone ausgegangen werden kann. Dieser räumliche Zusammenhang kann jedoch in der Realität durch die eingestreut liegenden Wälder nicht vollständig wahrgenommen werden (kein visueller Zusammenhang). Vier Flächen ermöglichen aufgrund ihrer Ausdehnung nicht die Ansiedlung einer 150 m hohen WEA einschließlich Rotor innerhalb der Fläche. Die Fläche östlich einer Waldfläche zwischen Erlenbach im Norden und Herringer Bever im Süden („In der Dördel“) ist aufgrund ihrer Größe und Ausdehnung für die Errichtung von 150 m hohen WEA geeignet, wird jedoch noch im östlichen Abschnitt durch den Modellflugclub in Herringen eingeschränkt. Dieser verfügt über eine befristete Flugerlaubnis. Sowohl das eigentliche Modellfluggelände als auch Start- und Landeplatz sowie die Fläche des Flugraums stellen Tabuflächen dar und schränken die o.g. Fläche erheblich ein. Typ / Größe Typ 2 und 4 – Fläche < 15 ha Kleinstflächen; ca. 10 ha RPL Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, regionaler Grünzug, Waldbereich, allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Überschwemmungsbereich FNP Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiet, Elektrizitätsleitungen Schutzgüter Die Abgrenzung der Flächen ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Waldflächen (Schutzabstand 50 m). Weitere Konfliktbereiche stellen technische Elemente wie die Autobahn BAB1 (Schutzabstand 150 m) und weitere Landes-/Kreisstraßen (Schutzabstand 70 m) sowie Elektrizitätsfernleitungen (Schutzabstand 150 m) dar. Auch zum Selbach sowie zum Beverbach ist ein Schutzabstand einzuhalten (70 m). Der überwiegende Teil der Flächen liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist. Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Landschaftsbild Überwiegend flachwellige bis ebene Landschaft mit vielen Baum- und Waldflächen im Süden und Westen sowie offener Landschaft mit Wohn-, Landwirtschafts-, Gärtnereibetrieben und landwirtschaftlichen Nutzflächen im Norden und Osten. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Gering bis mittel. Für das Schutzgut Ökologie (Artenschutz, Biodiversität) wird aufgrund hoher avifaunistischer Frequentierungen sowie vier umliegenden Naturschutzgebieten ein 5 hohes Konfliktpotenzial gesehen. Einschätzung Der Bereich kann aufgrund der geringen Größe nicht als Mehrkernige Konzentrationszone qualifiziert werden. Vier dieser einzelnen Flächen ermöglichen aufgrund ihrer Ausdehnung nicht die Ansiedlung einer 150 m hohen WEA einschließlich Rotor innerhalb der Fläche. Hier wären Einzelfallprüfungen erforderlich, inwieweit im konkreten Einzelfall die Abstände zu betroffenen Schutzgütern eingehalten werden können. Allerdings erfolgt die Begrenzung der Flächen überwiegend durch Abstände zu Wohnsiedlungen sowie zu Wald. Auch aus ökologischer Sicht stellt der der Artenschutz ein großes Konfliktpotential dar. 5 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 39 ff. -5- Zone 6: Windvorrangzone Enniger Berg in Heessen Lage: Die Zone liegt im Nordosten des Stadtgebietes nordöstlich von Heessen. Die Zone mit einer Größe von ca. 25 ha umschließt teilweise das bereits ausgewiesene Windvorranggebiet „Enniger Berg“. Dieses verfügt bereits über sechs WEA die, bis auf eine Anlage, älter als 10 Jahre und kleiner als 100 m sind. Typ / Größe Typ 1 – Fläche > 15 ha; ca. 25 ha RPL Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich FNP Flächen für die Landwirtschaft mit der überlagernden Darstellung „Konzentrationsfläche Windenergie“ und einer Höhenbeschränkung von 100 m Schutzgüter Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Siedlungsbereichen auf dem Stadtgebiet von Ahlen (750 m), die aufgrund der Nähe der Fläche an der nordöstlichen Stadtgrenze Berücksichtigung finden. Weiterhin wird der Zone durch das Naturschutzgebiet Heessener Wald (Schutzabstand 350 m) und den Ennigerbach (Schutzabstand 70 m) begrenzt. Die südwestliche Grenze wird durch die Platzrunde für den Sonderlandeplatz in den Lippewiesen definiert, die eine Ausschlussfläche darstellt. Nördlich der bereits im wirksamen FNP ausgewiesenen Windvorrangzone und im nördlichen Abschnitt der nun im Rahmen der Potenzialanalyse ermittelten Zone („Im Berg“) liegt das Gelände eines Modellflugclubs. Dieser verfügt über eine unbefristete Flugerlaubnis. Sowohl das eigentliche Modellfluggelände als Start- und Landeplatz sowie die Fläche des Flugraums stellen Tabuflächen dar und schränken die neu ermittelte Windvorrangzone Enniger Berg erheblich ein. Landschaftsbild Hügelkuppe mit vorwiegend Äckern sowie belebenden Elementen wie Hecken, Einzelbäumen und Gehölzstrukturen. Auf der Erhebung stehen bereits WEA. Ökol. Gesamtbeeinträchtigung Gering. Sonstiges Um künftig ein Repowering der bereits bestehenden WEA zu ermöglichen, sollte zukünftig auf eine Höhenbeschränkung verzichtet werden. Es ist jedoch fraglich, ob hier WEA mit heutigem Stand der Technik überhaupt errichtet werden können, da aufgrund der Platzrunde für den Sonderlandeplatz und auch der erforderlichen Anflug-/Gleitwinkel die künftige Baukörperhöhe eingeschränkt sein wird. Einschätzung Die bereits mit 6 WEA bestandene Fläche ist grundsätzlich geeignet. Jedoch wären detaillierte Abstimmungen bzgl. des Luftverkehrs Voraussetzung. Der Standort soll daher zunächst nicht weiter verfolgt werden. 6 6 enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2: Ökologische Ersteinschätzung, S. 47 ff. -6-