Windvorrangzone Barsen in Bockum

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Anlagen:
1. „Steckbriefe“ der Konzentrationszonen
Zone 1: Windvorrangzone Barsen in Bockum-Hövel
Lage:
Die Zone liegt im Nord-Westen
an der Grenze zu Ascheberg.
Die Zone umschließt u.a. das
bereits ausgewiesene
Windvorranggebiet „Barsen“
und besteht aus drei
Kernflächen, die zusammen
eine mehrkernige
Konzentrationszone von ca. 15
ha ergeben.
Typ / Größe
Typ 3 – Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 15 ha
Die südliche Kernfläche liegt in ca. 700 m zu den nördlichen Kernflächen, so dass gem.
Definition aufgrund des räumlichen/visuellen Zusammenhangs von einer mehrkernigen
Konzentrationszone ausgegangen werden kann.
RPL
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung, Waldfläche
FNP
Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiete, Richtfunkstrecke,
Höhenbegrenzung von 100 m für die beiden nördlichen Flächen
Schutzgüter
Die Abgrenzung des Zone erfolgt schwerpunktmäßig durch Wohnen im Außenbereich
(Schutzabstand 450 m).
Landschaftsbild
Sowohl hügelige Strukturen als auch weitläufig ebenes Relief. Vorwiegend
landwirtschaftliche Nutzung, teilweise Heckenstrukturen. Vorbelastung im Norden durch
bestehende WEA, im Süden durch Stromtrassen und Kraftwerkstürme.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Gering bis mittel
Sonstiges
Im wirksamen Regionalplan der Bezirksregierung Münster wird an der Grenze zur
Windvorrangzone Barsen auf dem Gebiet von Ascheberg eine Konzentrationszone für WEA
dargestellt. Im FNP der Gemeinde Ascheberg werden derzeit zwei Konzentrationszonen mit
einer Höhenbeschränkung von 100 m dargestellt. Eine Zone reicht unmittelbar an die im
FNP der Stadt Hamm dargestellte Windvorrangzone Barsen. Die Windvorrangzone Barsen
wurde 1998 auch nur vor diesem Hintergrund einer „interkommunalen Konzentrationszone“
im FNP dargestellt, da Barsen allein aufgrund einer zu geringen Größe nicht die Kriterien für
eine Konzentrationszone erfüllt hätte. Ascheberg untersucht derzeit ebenfalls das
Gemeindegebiet bezüglich weiterer Potenziale für Windkonzentrationszonen. Angrenzend an
die Stadt Hamm im Bereich Barsen wurde die bestehende Zone bestätigt und geringfügig
erweitert. Auf der Fläche befinden sich bereits 3 WEA.
Einschätzung
Die teilweise bereits mit WEA bestandene Fläche ist auch aufgrund der Vorprägung
geeignet. Mit Auslaufen der Nutzungsdauer der bestehenden Anlagen könnte sich ein
Repowering anbieten.
1
1
enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 10 ff.
-1-
Zone 2: Windvorrangzone Isenburg in Bockum-Hövel
Lage:
Die Zone mit einer Größe von 22,15
ha liegt im Norden des Stadtgebietes
an der Grenze zu Drensteinfurt.
Typ / Größe
Typ 1 – Fläche > 15 ha: 22,15 ha
RPL
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung, Waldfläche, Bereich zum Schutz der Natur
FNP
Fläche für die Landwirtschaft, Waldfläche, Landschaftsschutzgebiete, Richtfunkstrecke,
südöstlich liegt ein Naturschutzgebiet
Schutzgüter
Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im
Außenbereich (Schutzabstand von 450 m), der Bahntrasse von Hamm nach Münster
(Schutzabstand 150 m), einer Waldfläche im Südwesten (Schutzabstand 50 m) sowie dem
NSG Kurricker Berg (Schutzabstand 350 m). Die Restriktion Landschaftsschutzgebiet
erstreckt sich über die gesamte Zone. Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen
innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem
Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw. spätestens im
Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Landschaftsbild
Dünn besiedeltes Gebiet mit regelmäßig eingestreuten Einzelhöfen. Teilweise weitläufig
ausgeräumte, teilweise parkartig gegliederte Landschaft mit flachwelliger Hügelstruktur.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Gering bis mittel. Für die Schutzgüter Ökologie, Landschaft und Mensch wird jeweils ein
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mittleres bis hohes Konfliktpotenzial gesehen.
Sonstiges
Die Gemeinde Drensteinfurt erarbeitet derzeit eine gesamtstädtische Potenzialanalyse. Zu
den bereits bestehenden drei Konzentrationszonen wurden weitere Suchräume ermittelt. Ein
Suchraum reicht im Bereich Isenburg an die Stadtgrenze von Hamm. Auf Seiten der Stadt
Hamm und auch der Stadt Drensteinfurt gibt es Flächeneigentümer mit konkreten
Planungsabsichten zur Realisierung von WEA. Die „Windenergiegemeinschaft Ameke /
Hölter GbR“ ist gegründet worden. Die Gesellschafter der GbR sind die Flächeneigentümer.
Einschätzung
Die Zone ist besonders vor dem Hintergrund eines interkommunalen Projektes geeignet.
2
enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 18 ff.
-2-
Zone 3: Windvorrangzone Weetfeld / A2
Lage:
Die Zone liegt im Süden des
Stadtgebietes entlang der BAB2 in
ca. 1 km Entfernung westlich von
Rhynern. Die Zone besteht aus einer
Fläche mit 15,6 ha und drei
Kernflächen nördlich und einer
Kernfläche südlich der BAB2 mit
zusammen ca. 15 ha. Die äußeren
(Kern-)Flächen nördlich der BABA2
liegen in ca. 650 m Entfernung, die
Entfernung zwischen den
gegenüberliegenden Flächen
nördlich und südlich der BAB2
beträgt ca. 300 m, so dass gem.
Definition aufgrund des
räumlichen/visuellen
Zusammenhangs von einer
mehrkernigen Konzentrationszone
ausgegangen wird.
Typ / Größe
Typ 1 und 3 – Fläche > 15 ha und Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 30,6 ha
RPL
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich, Bereich zum Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung, regionale Grünzuge, Waldbereich.
FNP
Flächen für die Landwirtschaft, vereinzelt Wald sowie ein Landschaftsschutzgebiet,
Versorgungsleitung Wasser (unterirdisch)
Schutzgüter
Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus einer Konzentration von Infrastruktur- Elementen:
Autobahn A2 (Schutzabstand 150 m) sowie weitere Landes-/Kreisstraßen (Schutzabstand
70 m). Weitere Konfliktbereiche stellen die umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich
(Schutzabstand von 450 m) sowie eine Waldfläche im Nordwesten (Schutzabstand 50 m)
dar.
Der westlich der K3 befindliche Bereich der Zone liegt innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist. Grundsätzlich
gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier
müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung
bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Landschaftsbild
Überwiegend landwirtschaftlich genutzte, ausgeräumte und ebene Landschaft. Einzelne
gliedernde Elemente in Form von Baumreihen und Hecken, Gräben und Feldsäumen.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Gering bis mittel. Für das Schutzgut Ökologie (Artenschutz, Biodiversität) wird ein mittleres
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bis hohes Konfliktpotenzial gesehen.
Sonstiges
Für die Zone gibt es Flächeneigentümer mit konkreten Planungsabsichten zur Realisierung
von WEA. Eine GbR ist bereits gegründet worden.
Einschätzung
Die Fläche ist besonders aufgrund der Lage an einer Infrastrukturtrasse und in
Nachbarschaft zu weiteren raumstrukturellen Vorprägungen geeignet.
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enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 25 ff.
-3-
Zone 4: Windvorrangzone östlich von Rhynern
Lage:
Die Zone liegt im Süden des
Stadtgebietes östlich von Rhynern
und besteht aus einer größeren
Fläche mit über ca. 38 ha sowie drei
weiteren kleineren Kernflächen unter
15 ha. Die Gesamtgröße dieser
Kernflächen beträgt ca. 47 ha. Die
Abstände zwischen den jeweils
benachbarten Kernflächen betragen
zwischen ca. 100 m bis 400 m
Entfernung, so dass gem. Definition
aufgrund des räumlichen Zusammenhangs von einer mehrkernigen
Konzentrationszone ausgegangen
werden kann. Dieser aufgrund der
Entfernung gegebene räumliche
Zusammenhang wird jedoch durch
eine zentrale Waldfläche in der
Realität überwiegend getrennt.
Die im Westen gelegene „Kleinstfläche“ ermöglicht aufgrund ihrer Ausdehnung nicht die Ansiedlung einer WEA
einschließlich Rotor ohne Eingriff in die Abstandsflächen zum Wald.
Typ / Größe
Typ 1 und 3 – Fläche > 15 ha und Mehrkernige Konzentrationszone; ca. 47 ha
RPL
Bereich zum Schutz der Landschaft, Waldbereich
FNP
Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiet
Schutzgüter
Die Abgrenzung der Zone ergibt sich schwerpunktmäßig aus den umliegenden
Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Waldflächen
(Schutzabstand 50 m). Im Osten wird die Zone zusätzlich durch die Bahntrasse von Hamm
nach Paderborn (Schutzabstand 150 m) begrenzt. Weiterhin verläuft durch die südliche
Hälfte der Fuhrbach, für den Umgestaltungsmaßnahmen geplant sind. Die drei kleinen
Flächen der Zone sowie der westliche Randbereich der großen Fläche liegen innerhalb
eines Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist.
Grundsätzlich gilt ein Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen
der Bauleitplanung bzw. spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Landschaftsbild
Überwiegend flachwellige Landschaft mit bewaldetem Hügel im Zentrum der Zone und
teilweise belebenden und gliedernden Heckenstrukturen und Feldgehölzen.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Mittel. Jedoch wird für das Schutzgut Ökologie ein hohes Konfliktpotenzial und für das
Schutzgut Landschaft ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial gesehen. Fläche liegt zentral
im Umkreis von 10 Naturschutzgebieten und bietet potenziell wichtige Funktion als
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Vernetzungsbiotop. Lebensraum wird durch zahlreiche planungsrelevante Arten genutzt.
Einschätzung
Die Fläche ist aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich geeignet. Die westliche „Kleinstfläche“
kann aufgrund der geringen Ausdehnung nicht für 150 m hohe WEA genutzt werden.
Jedoch stellt aus ökologischer Sicht der Artenschutz ein großes Konfliktpotential dar. Vor
dem Hintergrund, dass die schutzgutbezogene Untersuchung der Umweltmedien besser
geeignete Zonen an anderen Standorten ermittelt hat, sollten zunächst diese
bauleitplanerisch weiter verfolgt werden. Sofern nach Entwicklung dieser geeigneteren
Zonen noch Bedarf für weitere WEA im Stadtgebiet besteht, kann der Bereich östlich von
Rhynern noch einmal vertiefend untersucht werden.
4
enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 32 ff.
-4-
Fläche 5: Flächen östlich BAB1 in Herringen
Lage:
Die fünf einzelnen Flächen
(Splitterflächen) liegen im Westen des
Stadtgebietes in der Nähe zur
BAB1und weisen eine Größe von 10
ha auf. Die Entfernungen zwischen
den benachbarten Flächen liegen
jeweils unter dem Schwellenwert von
800 m, so dass gem. Definition
aufgrund des räumlichen Zusammenhangs von einer mehrkernigen
Konzentrationszone ausgegangen
werden kann. Dieser räumliche
Zusammenhang kann jedoch in der
Realität durch die eingestreut
liegenden Wälder nicht vollständig
wahrgenommen werden (kein
visueller Zusammenhang). Vier
Flächen ermöglichen aufgrund ihrer
Ausdehnung nicht die Ansiedlung
einer 150 m hohen WEA einschließlich Rotor innerhalb der Fläche.
Die Fläche östlich einer Waldfläche zwischen Erlenbach im Norden und Herringer Bever im Süden („In der Dördel“)
ist aufgrund ihrer Größe und Ausdehnung für die Errichtung von 150 m hohen WEA geeignet, wird jedoch noch im
östlichen Abschnitt durch den Modellflugclub in Herringen eingeschränkt. Dieser verfügt über eine befristete
Flugerlaubnis. Sowohl das eigentliche Modellfluggelände als auch Start- und Landeplatz sowie die Fläche des
Flugraums stellen Tabuflächen dar und schränken die o.g. Fläche erheblich ein.
Typ / Größe
Typ 2 und 4 – Fläche < 15 ha Kleinstflächen; ca. 10 ha
RPL
Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, regionaler
Grünzug, Waldbereich, allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Überschwemmungsbereich
FNP
Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Landschaftsschutzgebiet, Elektrizitätsleitungen
Schutzgüter
Die Abgrenzung der Flächen ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Waldflächen (Schutzabstand 50 m). Weitere
Konfliktbereiche stellen technische Elemente wie die Autobahn BAB1 (Schutzabstand 150
m) und weitere Landes-/Kreisstraßen (Schutzabstand 70 m) sowie Elektrizitätsfernleitungen
(Schutzabstand 150 m) dar. Auch zum Selbach sowie zum Beverbach ist ein Schutzabstand
einzuhalten (70 m). Der überwiegende Teil der Flächen liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, welches ebenfalls als Restriktion zu beachten ist. Grundsätzlich gilt ein
Bauverbot für Windkraftanlagen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Hier müsste die
Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Bauleitplanung bzw.
spätestens im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Landschaftsbild
Überwiegend flachwellige bis ebene Landschaft mit vielen Baum- und Waldflächen im
Süden und Westen sowie offener Landschaft mit Wohn-, Landwirtschafts-,
Gärtnereibetrieben und landwirtschaftlichen Nutzflächen im Norden und Osten.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Gering bis mittel. Für das Schutzgut Ökologie (Artenschutz, Biodiversität) wird aufgrund
hoher avifaunistischer Frequentierungen sowie vier umliegenden Naturschutzgebieten ein
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hohes Konfliktpotenzial gesehen.
Einschätzung
Der Bereich kann aufgrund der geringen Größe nicht als Mehrkernige Konzentrationszone
qualifiziert werden. Vier dieser einzelnen Flächen ermöglichen aufgrund ihrer Ausdehnung
nicht die Ansiedlung einer 150 m hohen WEA einschließlich Rotor innerhalb der Fläche. Hier
wären Einzelfallprüfungen erforderlich, inwieweit im konkreten Einzelfall die Abstände zu
betroffenen Schutzgütern eingehalten werden können. Allerdings erfolgt die Begrenzung der
Flächen überwiegend durch Abstände zu Wohnsiedlungen sowie zu Wald. Auch aus
ökologischer Sicht stellt der der Artenschutz ein großes Konfliktpotential dar.
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enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 39 ff.
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Zone 6: Windvorrangzone Enniger Berg in Heessen
Lage:
Die Zone liegt im Nordosten des
Stadtgebietes nordöstlich von
Heessen. Die Zone mit einer
Größe von ca. 25 ha umschließt
teilweise das bereits
ausgewiesene Windvorranggebiet
„Enniger Berg“. Dieses verfügt
bereits über sechs WEA die, bis
auf eine Anlage, älter als 10 Jahre
und kleiner als 100 m sind.
Typ / Größe
Typ 1 – Fläche > 15 ha; ca. 25 ha
RPL
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP
Flächen für die Landwirtschaft mit der überlagernden Darstellung „Konzentrationsfläche
Windenergie“ und einer Höhenbeschränkung von 100 m
Schutzgüter
Die Abgrenzung der Zone ergibt sich aus den umliegenden Wohngebäuden im
Außenbereich (Schutzabstand von 450 m) sowie Siedlungsbereichen auf dem Stadtgebiet
von Ahlen (750 m), die aufgrund der Nähe der Fläche an der nordöstlichen Stadtgrenze
Berücksichtigung finden. Weiterhin wird der Zone durch das Naturschutzgebiet Heessener
Wald (Schutzabstand 350 m) und den Ennigerbach (Schutzabstand 70 m) begrenzt. Die
südwestliche Grenze wird durch die Platzrunde für den Sonderlandeplatz in den Lippewiesen
definiert, die eine Ausschlussfläche darstellt. Nördlich der bereits im wirksamen FNP
ausgewiesenen Windvorrangzone und im nördlichen Abschnitt der nun im Rahmen der
Potenzialanalyse ermittelten Zone („Im Berg“) liegt das Gelände eines Modellflugclubs.
Dieser verfügt über eine unbefristete Flugerlaubnis. Sowohl das eigentliche Modellfluggelände als Start- und Landeplatz sowie die Fläche des Flugraums stellen Tabuflächen
dar und schränken die neu ermittelte Windvorrangzone Enniger Berg erheblich ein.
Landschaftsbild
Hügelkuppe mit vorwiegend Äckern sowie belebenden Elementen wie Hecken,
Einzelbäumen und Gehölzstrukturen. Auf der Erhebung stehen bereits WEA.
Ökol. Gesamtbeeinträchtigung
Gering.
Sonstiges
Um künftig ein Repowering der bereits bestehenden WEA zu ermöglichen, sollte zukünftig
auf eine Höhenbeschränkung verzichtet werden. Es ist jedoch fraglich, ob hier WEA mit
heutigem Stand der Technik überhaupt errichtet werden können, da aufgrund der Platzrunde
für den Sonderlandeplatz und auch der erforderlichen Anflug-/Gleitwinkel die künftige
Baukörperhöhe eingeschränkt sein wird.
Einschätzung
Die bereits mit 6 WEA bestandene Fläche ist grundsätzlich geeignet. Jedoch wären
detaillierte Abstimmungen bzgl. des Luftverkehrs Voraussetzung. Der Standort soll daher
zunächst nicht weiter verfolgt werden.
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enveco GmbH Münster im Auftrag der Stadt Hamm (Oktober 2012): Windenergieprojekt Hamm, Phase 2:
Ökologische Ersteinschätzung, S. 47 ff.
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