Energieausweis - EnEV

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Vom Energieausweis der EnEV 2007
zum Zertifikat für nachhaltiges Bauen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
KS-Bauseminar 2008
Neuigkeiten in der EnEV 2007
Energieausweise
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz
ab 2009
Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
KS-Bauseminar 2008
Neuigkeiten in der EnEV 2007
Energieausweise
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz
ab 2009
Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 –
neue Anforderungen über die EnEV 2007
Richtlinie
•
•
•
•
ganzheitlicher Ansatz für die
energetische Bewertung
regelmäßige Inspektion von
Klimaanlagen
(>12 kW)
Energieausweise (bei
Neubau, etappenweise
Einführung auch im Bestand
– mind. bei Neuvermietung,
Verkauf)
Energieausweise von
öffentlichen Gebäuden
müssen ausgehängt werden
(Öffentliche Dienstleistung,>
1000 m², hoher
Publikumsverkehr)
-öffentl. Hand als Vorbild-
Deutschland
•
•
•
•
neuer Ansatz für
Nichtwohngebäude notwendig
bisher keine Pflichten, zukünftig
Anf. an Mindeststandards,
Inspektionspflicht
bisher: § 13 EnEV
Energieausweise bei Neubau
und bei wesentlicher Änderung,
im Bestand freiwillig möglich
bisher keine Pflichten
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berechnungsansatz
für Wohngebäude
bleibt unverändert
Entwicklung der rechtlichen Anforderungen
an den Heizenergiebedarf in Deutschland
EnEV 2009
?
EnEV 2007
= EnEV 2002
EnEV 2002
70
3. Wärmeschutzverordnung
2. Wärmeschutzverordnung
1:1 – Umsetzung der EU -Richtlinie
ab 2002
ab 1995
100
1984 - 1995
150
1. Wärmeschutzverordnung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
200
ab 1978
in kWh/(m²a)
Anforderungen und Technische Regeln
Notwendige neue Regeln:
•
Neue Methode für Nicht•
Wohngebäude (zusätzliche
Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung)
•
•
Anforderungshöhe für
Nicht-Wohngebäude
•
•
Probleme dieser Regeln:
Bisher keine technische Regel
verfügbar, CEN will 31 Normen
vorlegen (einige als prEN
verfügbar, Paket in sich nicht
stimmig, Benutzung ist nicht
verpflichtend)
DIN gibt DIN V 18599 heraus (seit
Juli 2005 öffentl. verfügbar)
Anforderungen nach A/VVerhältnissind nicht sachgerecht,
Anforderungswerte = f (Nutzung),
„ Referenzgebäudeverfahren “,
Weiterhin Anforderungen an Qp :
QPmax=QPhmax+QPLüftmax+QPWWmax+QPLmax+QPKühlmax
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referenzgebäudeverfahren
Geplantes Gebäude
Referenzgebäude
HT,real
HT,ref
Referenz-RLT
fp,RLT,
p,RLT, real
Referenzheizung
fp,Heiz,
p,Heiz, real
Referenzwarmwasser fp,TWW,
p,TWW, real
Referenzbeleuchtung
Qp,ref = Qp,max
fp,Bel.,
p,Bel., real
Nutzungsspezifisch:
Innentemperatur
Luftwechsel
Wärmelasten
Nutzungszeiten
Warmwasserbedarf
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Qp,real ≤ Qp,max
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
§ 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
(1)
(1)Wird
Wirdein
einGebäude
Gebäudeerrichtet
errichtet …,
…,ist
istdem
demEigentümer
Eigentümerein
ein
Energieausweis
Energieausweis…….
…….auszustellen.
auszustellen.
…….
…….Der
DerEigentümer
Eigentümerhat
hatden
denEnergieausweis
Energieausweisder
dernach
nach
Landesrecht
Landesrechtzuständigen
zuständigenBehörde
Behördeauf
aufVerlangen
Verlangenvorzulegen.
vorzulegen.
(2)
(2)Soll
Sollein
einGebäude
Gebäude…….
…….verkauft
verkauft(sinngem.
(sinngem.bei
beiVermietung,
Vermietung,
Verpachtung,
Verpachtung,Leasing)
Leasing)werden,
werden,hat
hatder
derVerkäufer
Verkäuferden
den
Kaufinteressenten
Kaufinteressenteneinen
einenEnergieausweis
Energieausweiszugänglich
zugänglichzu
zumachen.
machen.
Der
DerEnergieausweis
Energieausweisbezieht
beziehtsich
sichauf
aufdas
dasGebäude..
Gebäude..
(3)
(3)Für
FürGebäude
Gebäudemit
mitmehr
mehrals
als1000
1000m²
m²Nutzfläche
Nutzfläche….
….inindenen
denen
Behörden
Behördenfür
füreine
einegroße
großeAnzahl
Anzahlvon
vonMenschen…
Menschen…öffentliche
öffentliche
Dienstleistungen
Dienstleistungenerbringen…
erbringen…Der
DerEigentümer
Eigentümerhat
hatden
den
Energieausweis
Energieausweis …
…an
aneiner
einerfür
fürdie
dieÖffentlichkeit
Öffentlichkeitgut
gut
sichtbaren
sichtbarenStelle
Stelleauszuhängen
auszuhängen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise
§ 17: Grundsätze des Energieausweises
(1)
(1) Energieausweise
Energieausweisenach
nach§§16
16sind
sindauf
aufder
derGrundlage
Grundlagedes
des
berechneten
berechnetenBedarfs
Bedarfsoder
oderdes
desgemessenen
gemessenen
Energieverbrauchs
Energieverbrauchs….
….auszustellen….*
auszustellen….*
(4)
(4) Energieausweise
Energieausweisemüssen
müssennach
nachInhalt
Inhaltund
undAufbau
Aufbauden
den
Mustern
Mustern….entsprechen.
….entsprechen.Sie
Siesind
sindvom
vomAussteller
Aussteller…..
…..
eigenhändig
eigenhändigzu
zuunterschreiben.
unterschreiben.
(5)
(5) Energieausweise
Energieausweisesind
sindfür
füreine
eineGültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauervon
vonzehn
zehn
Jahren
Jahrenauszustellen…**
auszustellen…**
* für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind
ausschließlich Bedarfsausweise zulässig (das gilt nicht für
Gebäude, die auf Niveau der WschV modernisiert wurden, und
die Übergangsphase bis zum 30.09.2008),
bei Förderung i.d.R. Bedarf
** Überleitungsregeln für bereits ausgestellte Energieausweise
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung)
12
10,63
Anzahl der Gebäude in Mio.
10
(insges. ca. 17,3 Mio. WG)
8
Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m²
Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m²
6
3,54
4
1,5
2
0,9
0,46
0,24
0,49
0,14
0,31
0,11
0,15
0,04
0,2
0,09
de
äu
W
E
>
tw
oh
ic
h
N
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
ng
eb
12
W
E
12
W
E
11
W
E
10
W
E
9
W
E
8
W
E
7
W
E
6
W
E
5
W
E
4
W
E
3
W
E
2
1
W
E
0
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
Übersicht: Grundlagen für Energieausweise
Wohngebäude
Normen
Ergänzende
Vorschriften
DIN V 4108-6
DIN V 4701-10
Neubau
DIN V 4108-6
DIN V 4701-10
Bestand
Bedarf
Bestand
Verbrauch
Nichtwohngebäude
Bekanntmachung
zur vereinfachten
Datenaufnahme
Wohngebäude
Normen
Ergänzende
Vorschriften
DIN V 18599
Vereinfachtes
Nachweisverfahren
Bekanntmachung
zur vereinfachten
DIN V 18599
Datenaufnahme
Nichtwohngebäuden
Bekanntmachung
zur Ermittlung von
Energieverbrauchs
-kennwerten bei
Wohngebäuden
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bekanntmachung
zur Ermittlung von
Energieverbrauchskennwerten bei
Nichtwohngebäuden
Energieausweise –
Klare Botschaften für den Verbraucher
§ 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
(1)
(1)Sind
SindMaßnahmen
Maßnahmenfür
fürkostengünstige
kostengünstigeVerbesserung
Verbesserungder
der
energetischen
energetischenEigenschaften
Eigenschaftendes
desGebäudes
Gebäudesmöglich,
möglich,hat
hatder
der
Aussteller
Ausstellerdes
desEnergieausweises
Energieausweisesdem
demEigentümer
Eigentümeranlässlich
anlässlich
der
derAusstellung
Ausstellungeines
einesEnergieausweises
Energieausweisesentsprechende,
entsprechende,
begleitende
begleitendeEmpfehlungen…..
Empfehlungen…..auszustellen
auszustellen
(Modernisierungsempfehlungen).
(Modernisierungsempfehlungen).
…..Sind
…..SindModernisierungsempfehlungen
Modernisierungsempfehlungennicht
nichtmöglich,
möglich,hat
hatder
der
Aussteller
Ausstellerdies
diesdem
demEigentümer
Eigentümerschriftlich
schriftlichmitzuteilen.
mitzuteilen.
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
1
Erstellt am:
2
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes
Adresse
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
0
50
100
150
200
250
300
350
400
0
>400
100 § 150
200
250
300
350(EnEV)
400
gemäß
20 Energieeinsparverordnung
50
>400
Primärenergiebedarf – Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte
für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte
Hauptnutzung
/
auch außerhalb der angegebenen
Bereiche liegen. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen
Wohngebäude
CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.
Gebäudekategorie
Baujahr Anlagentechnik
Anzahl Wohnungen
kWh/(m²·a)
Warmwasserverbrauch:
Gebäude
Gebäudenutzfläche (AN)
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
Neubau
Modernisierung
Vermietung / Verkauf
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Eigentümer
kWh/(m²a)
EnEV-Anforderungs-Wert
kWh/(m²a)
Endenergiebedarf
Abrechnungszeitraum
Gebäude Ist-Wert HT’
Energieträger
W/(m²K)
von
EnEV-Anforderungs-Wert HT’
W/(m²K)
Aussteller
Warmwasser
Gesamt in kWh/(m2a)
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Anteil
Warmwasser
(kWh)
Klimafaktor
Heizung
Heizung
einschl.
Korrekturzuschlag
Warmwasser
Kennwert
Bau- oder Anlagenteile
Endenergiebedarf – Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung an („Normverbrauch“). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen
errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendigeMaßnahmenbeschreibung
Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf
und damit eine hohe Energieeffizienz.
Wärmedämmverbundsystem
m. 12cm Hartschaum
u. Reibeputz
Energetische Qualität Gebäudehülle
– Seite 2
Westfassade (=Rückseite)
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme-
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das
gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen.
Unterschrift des Ausstellers
verlust (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeInnendämmung
8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!)
übertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali-
Ostfassade (=Straßenseite)
Durchschnitt
sieren einen guten baulichen Wärmschutz.
Erneuerbare Energien
Heizung
Warmwasser
Lüftung
Kühlung
0
0
50
100
150
200
250
300
350
400
50
100
150
4200
Fenster
300 350Ostseite
400 >400
250
>400
Lüftungskonzept
Fensterlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Schachtlüftung
**
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben
die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische
Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und
ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die
Rahmen abdichten,
neue Verglasung
UFGebäudes
= 1,0 W/(m²·K)
Energieverbrauchsdaten
des gesamten
und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde
gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise
Erneuern gemäß
EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006)
hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage.
KleineGas-Brennwertkessel
Werte (grüner Bereich) signalisieren
einen geringen
Verbrauch.
Austausch gegen
(altern.
zu Nr.
8) Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten
stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten
abhängen.
Dies trifft
auch Pflicht
zu auf die ab
Energieverbrauchskennwerte
kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier
Dämmung gemäß
EnEV
(ges.
12/2006)
dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden.
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und
Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %
geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
5
Heizkessel
6
Heizkessel
7
Heizungsrohre im Keller
8
Oberste Geschossdecke
Gemischt genutzte Gebäude
Dämmung gemäß
EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006)
Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga-
9
Dachschräge
Wohnungen und für die übrigen 16
Nutzungen
zwei getrennte
Energieausweise
auszustellen; dies ist auf Seite 1 der
Zwischen-/Untersparrendämmung
cm (altern.
zu Nr.
8)
†
weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Die Lüftung erfolgt durch:
Gegen Holzfenster
UF= 1,3 W/(m²·K)
austauschen
Energieverbrauchskennwert
– Seite
3
3
Fenster Westseite
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Einsetzbarkeit alternativer
Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor
Baubeginn berücksichtigt
Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:
Aussteller
1
Hilfsgeräte
2
Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
bis
Nr.
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für
Heizung
Brennstoffmenge
(kWh)
Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
„Normverbrauch“
Energieträger
Hauptstraße 11, 55555 Musterstadt
Modernisierungsdruck wird über
Transparenz am Markt aufgebaut
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch
Gebäude Ist-Wert
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse
sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist
Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige
Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 4).
Adresse
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Primärenergiebedarf
enthalten
nicht enthalten
kg/(m²·a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten
Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben
unterscheidet.
CO2-Emissionen *
Endenergiebedarf
Sonstiges (freiwillig)
4
Energiebedarf – Seite 2
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen
(z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer
und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen
Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
kWh/(m²·a)
kWh/(m²·a)
Gebäudefoto
(freiwillig)
Erläuterungen
3
Dieses Gebäude:
„Gesamtenergieeffizienz“
Primärenergiebedarf
Gebäudetyp
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieverbrauchskennwert
Energiebedarf
Gebäude
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
*
Erläuterungen zum Verfahren
ben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen
standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte
sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV.
Ausweise erkenntlich.
* EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
* freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
Hinweis:
Deckblatt
innen links
Modernisierungsempfehlungen,
sind immer beizufügen
Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
innen rechts
Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig)
Ist-Zustand
Modernisierung
gemäß Nummern:
Primärenergiebedarf
[kWh/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Endenergiebedarf
[kWh/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
CO2-Emissionen
[kg/(m²·a]
Einsparung gegenüber
Ist-Zustand [%]
Aussteller
Rücken
Modernisierungsvariante 1
Modernisierungsvariante 2
1, 3, 4, 5, 7, 8
1, 2, 3, 4, 6, 7, 9
300
200
150
33
50
250
167
125
33
50
58
28
33
68
87
Unterschrift des Ausstellers
Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner
Beratende Ingenieure
Südstraße 3
55555 Musterstadt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
W. Müller
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Label mit Primär- und Endenergiebedarf
Berechnung (Bedarf)
2
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
Energiebedarf
„Gesamtenergieeffizienz“
Primärenergiebedarf
kWh/(m²·a)
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
Soll-Ist-Vergleich
für Nachweise
kWh/(m²·a)
CO2-Emissionen *
Endenergiebedarf
kg/(m²·a)
Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)
Energetische Qualität der Gebäudehülle
Primärenergiebedarf
Gebäude Ist-Wert
kWh/(m²a)
Gebäude Ist-Wert HT’
W/(m²K)
EnEV-Anforderungs-Wert
kWh/(m²a)
EnEV-Anforderungs-Wert HT’
W/(m²K)
Endenergiebedarf
„Normverbrauch“
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für
Energieträger
Heizung
Erneuerbare Energien
Einsetzbarkeit alternativer
Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor
Baubeginn berücksichtigt
Warmwasser
Gesamt in kWh/(m2a)
Hilfsgeräte
Einbeziehung erneuerbarer
Energien
Vergleichswerte Endenergiebedarf
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:
Heizung
Warmwasser
Lüftung
Kühlung
Lüftungskonzept
Die Lüftung erfolgt durch:
Fensterlüftung
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Schachtlüftung
**
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben
die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische
Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
* freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referenzwerte zum
Vergleich
Umfang der Energieausweise
ENERGIEAUSWEIS
Label für Verbrauch (Messung)
Endenergie
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
3
Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes
Energieverbrauchskennwert
Dieses Gebäude:
kWh/(m²·a)
Referenzwert zum Vergleich
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
enthalten
nicht enthalten
Warmwasserverbrauch:
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Abrechnungszeitraum
Energieträger
von
bis
Brennstoffmenge
(kWh)
Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Anteil
Warmwasser
(kWh)
Klimafaktor
Heizung
Heizung
einschl.
Korrekturzuschlag
Warmwasser
Kennwert
Durchschnitt
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Tabelle für Messdaten und
Witterungsbereinigung
0
50
100
150
200
250
300
350
400
>400
*
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und
Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %
geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen
standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte
sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV.
* EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Aussteller von Energieausweisen
• Energieausweis Neubau: nach Landesrecht (DVO)
• Energieausweis Bestand: nach § 21 EnEV 2007
2-Säulen-Modell
WB+NWB
Akademiker
(Bauing., Architekten,
Gebäudetechn. u.ä.)
Bauvorlageberechtigt bzw.
Berufserfahrung oder
Qualifikation
WB
Handwerker (Meister)
od. Techniker in Hochbau
und Bautechnik
Bauvorlageberechtigt bzw.
Qualifikation nach EnEV
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Übergangsfristen Energieausweise
im Gebäudebestand
Pflicht zur Ausstellung besteht ab
• 01.07.2008 für Wohngebäude
Baujahr bis 1965
• 01.01.2009 für Wohngebäude
Baujahr ab 1966
• 01.07.2009 für Nichtwohngebäude
Wahlfreiheit der Ausstellungsmethode für
alle Gebäude besteht bis 30.09.2008
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Öffentliche Hand geht
mit gutem Beispiel
voran
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energiebedarfsausweis BMVBS Berlin,
Invalidenstraße (Altbau)
gute Beispiele überzeugen
BMVBS-Gebäude:
53 % besser als EnEV !
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Projekt: Oberste Bundesbehörden
Oberste Bundesbehörden
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundespresseamt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieausweise: die Regierung als Vorbild
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energiebedarfsausweise Berliner
Regierungsgebäude (Qp, HT) - Auswahl
Unterschreitung in %
Gebäude
Qp 1)
HT1)
Bundespräsidialamt (Neubau)
58
75
AA, Neubau
64
67
BMVBS, Altbau
53
41
BMWi, Neubau
58
44
48 – 52
37
BMBF, Neubau
48
61
BMELV, Altbau
51
47
BPA, PBZ (Neubau)
47
55
BPA, sanierter Plattenbau
51
52
BMWi, Altbau E + F
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1) gegenüber modernisiertem Altbau
Umsetzung in die
Bauverwaltung:
der neue
Leitfaden +
Schulungen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
KS-Bauseminar 2008
Neuigkeiten in der EnEV 2007
Energieausweise
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz
ab 2009
Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Prima Klima ?
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wärmepreis in Deutschland
2006: 6,1 ct/kWh
2005: 5,6 ct/kWh
2,7 ct/kWh
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Energieeffizienz – Teil der Nachhaltigkeit
160,0
150,0
140,0
130,0
120,0
110,0
100,0
90,0
80,0
2000
2002
Nettokaltmiete
2004
2006
kalte Betriebskosten
w arme Nebenkosten
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Quelle: Stat. Bundesamt
Einarbeitung von „Meseberg- Zielen“
z.B. Energieeinsparverordnung 2009
Bis
Bis2009
2009Verschärfung
Verschärfungder
derenergetischen
energetischenAnforderungen
Anforderungenum
um30
30%
%
Bis
Bis2012
2012angestrebte
angestrebteVerschärfung
Verschärfungder
derenergetischen
energetischen
Anforderungen
Anforderungenum
umweitere
weitereca.
ca.30
30%
%
Ausweitung
Ausweitungeinzelner
einzelnerNachrüstverpflichtungen
Nachrüstverpflichtungen
Stufenweise
StufenweiseAußerbetriebnahme
Außerbetriebnahmevon
von
Nachtstromspeicherheizungen
Nachtstromspeicherheizungen
Intensivierung
Intensivierungprivater
privaterNachweispflichten
Nachweispflichten(z.
(z.B.
B.
Fachunternehmerbescheinigungen)
zur
Stärkung
Fachunternehmerbescheinigungen) zur Stärkungdes
desVollzugs
Vollzugs
Der
DerBund
Bundmuss
mussVorreiter
Vorreiterbei
beider
derEnergieeffizienzentwicklung
Energieeffizienzentwicklungsein
sein
Orientierung
Orientierungauf
aufdas
dasPassivhausniveau
Passivhausniveaubei
beiNeubauten
Neubautenim
imLeitfaden
Leitfaden
Nachhaltiges
NachhaltigesBauen
Bauenwird
wirdgeprüft
geprüft
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Integriertes Energie- und
Klimaprogramm der BReg (August 2007)
Novelle EnEV
Entwurf in Arbeit
Neu: EEWärmeG
beschlossen
Novelle HeizkostenV
Entwurf in Arbeit
Neubau
Nutzungspflicht
Neubau: 15%
Neuer Verteilerschlüssel
QP:-30%, HT:-30%
Ersatzmaßnahmen
Ausnahme Passivhäuser
Kürzungsrecht für Mieter
bei hohen Betriebskosten
Bestand
QP:-30%, HT:-30%
Einzelanforderungen: -30%
Nachrüstungen
Inkrafttreten: 1.1.2009
Ersatz
Nachtspeicherheizungen
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Reserven Neubau (erste Untersuchungen)
EnEV 2002/2007 – EnEV 2009
KWh/m²a
200
180
160
Prinzipskizze
140
120
25-36 %
100
80
60
EnEV 2007
(Primärenergiebedarf)
Zentr. TWW-Bereitung
40
20
0
EnEV 2009
(Primärenergiebedarf)
Zentr. TWW-Bereitung
Bei Nichtwohngebäuden:
Absenkung um 40-50%
0
0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1
1,1 1,2
A/V
Schwerpunkte der Novelle der EnEV
2009
• Verschärfung im Neubau und Bestand um
ca. 30%
• Übertragung der Methode der DIN V 18599 /
Referenzgebäudeverfahren auf den
Wohnungsbau („DIN V 18599 –light“ ggf. als
Beiblatt, Prüfung von Vereinfachungen,
zeitweilige Anwendung von zwei Verfahren für
den Wohnungsbau)
• Aufgabe des A/V-Verhältnisses und von HT bei
Neuformulierung von Referenzwerten für die
Hülle, Aufgabe des vereinfachten Verfahrens
• Überarbeitung der Nachrüstanforderungen
• keine Veränderung der Energieausweispraxis
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Einschätzung der Anforderungen
Bauteile Neubau
Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K
Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung)
EnEV 2002 1)
EnEV 2009 1)2)
QP=40 kWh/m²a
Passivhaus
0,25-0,50
0,15-0,30
0,10-0,25
<0,16
1,4-1,5
1,0-1,4
0,7-1,2
<0,80
Oberste
Geschossdecke,
Decken gegen
Außenluft,
Dächer,
Dachschrägen
0,20-0,40
0,15-0,25
0,10-0,20
<0,15
Kellerdecke,
Decke/Wände
gegen unbeheizt
0,25-0,40
0,20-0,30
Außenwand
Fenster
1)
0,10-0,25
<0,16
mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken
2) Anforderungen
an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung?
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Standard einer
EnEV 2012 / 2015
Wirtschaftlichkeit der Anforderungen im
Gebäudebestand (EnEV 2002/2007 – EnEV 2009)
Verschiebung der optimalen Dämmstärke AW
von 8-10 cm auf 16-20 cm (bei λ= 0,040 W/(m⋅K))
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Anforderungen Bauteilanforderungen
Gebäudebestand (Planungsstand)
Gilt für Wohn und
Nichtwohngebäude
>19°C
Außenwand
Fenster
Oberste
Geschossdecke,
Decken gegen
Außenluft, Dächer,
Dachschrägen
Kellerdecke,
Decke/Wände gegen
unbeheizt
Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in
W/m²K - Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung)
EnEV 2002
EnEV 2009 1)
0,35/0,40 2)
0,24
1,7 3)
1,43)
4)
0,19/0,24 4)
0,40/0,50 5)
0,30/0,50 5)
0,24 6)
0,25/0,30
1)
zusätzlich soll die 140%-Methode weiter gelten
der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung
3)
bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte
4)
der erste Wert gilt für Flachdächer
5)
der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen
6)
der Wert gilt für Decken nach unten an Außenluft
U = 0,24 W/m²K entspricht 16 cm Dämmung
2)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel KfW-Energiesparhaus 40
Ort /Anzahl der WE :
Ulm / 3 Doppelhäuser
Architekt :
G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart
Bauherr :
NUWOG, Neu-Ulm
Planung/Baujahr :
2001 – 2003
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel KfW-Energiesparhaus 40
Ulm / 3 Doppelhäuser
G.A.S. Sahner Architekten
BDA, Stuttgart
NUWOG, Neu-Ulm
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel KfW-Energiesparhaus 40
Fotos: Sahner
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Beispiel KfW-Energiesparhaus 40
d= 50 cm WLG 035
Abluft
QP = 26,61 < 40 kWh/m²a
Sommerlicher
Wärmeschutz
Zuluft
QH = 11,69 kWh/m²a
d= 40 cm WLG 035
Wärmeerzeuger
d= 42,5 cm λ=0,09
HT´ = 0,23 < 0,53 W/m²K
d= 8 cm WLG 035
d= 20 cm WLG 035
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Neue Möglichkeiten durch Forschung
erschließen
Plusenergiehaus der
TU Darmstadt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das deutsche Energie-Plus-Haus
in den USA
Technische
Universität
Darmstadt
Herbst 2007 Washington DC, National Mall
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt
Passive Systeme
Aktive Systeme
. Kompakter Baukörper
. Hochgedämmte Hülle
. passive Solarerträge im Süden
. Phase Changing Material
. Nachtquerlüftung
. Passives Kühlsystem
. Überhitzung vermeiden
. Tageslicht nutzen
. Strom sparen,
Kunstlicht optimieren
. Photovoltaik-Module
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
. Solarthermische Kollektoren
. Wärmepumpe
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Das Energie-Plus-Haus
der TU Darmstadt
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
KS-Bauseminar 2008
Neuigkeiten in der EnEV 2007
Energieausweise
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz
ab 2009
Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Nachhaltigkeit messen und kommunizieren
A. Merkel: “Es gibt bis jetzt kein wirksames Verfahren, das die
langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen, sozialen
Auswirkungen und Auswirkungen auf die Umwelt verlässlich
in den Blick nimmt und abbildet …
Das heißt, wir müssen versuchen, Nachhaltigkeit fassbar zu
machen.“ (Rede am 27.11.2007)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Einführung
Planungsgrundsätze
ƒ Allgemeines
ƒ Der Entwurf
ƒ Konkrete Anforderungen
Ökologische Bewertung
Wirtschaftlichkeit
Gesundheit, Behaglichkeit und soziokulturelle
Aspekte
Ausschreibung und Baudurchführung
Betrieb / Nutzung / Bauunterhaltung
Qualitätssicherung
Anwendung des Leitfadens
Anlage 1: Checkliste
Anlage 2: Planungsgrundsätze für den Gebäude- und Liegenschaftsentwurf
Anlage 3: Gesundheit und Behaglichkeit
Anlage 4: Energie und Medien
Anlage 5: Planungsgrundsätze für Außenanlagen
Anlage 6: Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden und Liegenschaften
Anlage 7: Gebäudepass
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Arbeitshilfen des BMVBS
Arbeitshilfen, die begleitend zum
Leitfaden durch BMVBS zur
Verfügung gestellt werden:
• Arbeitshilfen Abwasser
• Brandschutzleitfaden
• Arbeitshilfen Recycling
• Leitfaden EnergieeinsparContracting
• Arbeitshilfen Boden und
Grundwasserschutz
• Hochwasserschutzfibel
• Leitfaden Kunst am Bau
• Leitfaden für die Erstellung von
Energieausweisen für
Nichtwohngebäude (Dez. 2007)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Nachteile des bestehenden Leitfadens:
• bisher nur auf den Neubau fixiert
• keine Festlegungen für Regeln oder EDV-Tools für die
ökologische Tiefenbewertung (wird deshalb nicht
regelmäßig durchgeführt)
• Ökodaten der Bauprodukte liegen nicht flächendeckend
vor, EPDs sind noch die Ausnahme (bisher
unterschiedliche Ersatzannahmen)
• keine Formulierung von Zieldaten, Bewertung von
„weichen Faktoren“ bleibt ungelöst
• keine Vernetzung zur Gesamtbewertung (Zertifizierung
von Gebäuden)
• Umgang mit der Lebensdauer von Bauteilen und
Gebäuden nicht abschließend definiert (Schwierigkeiten
bei der Lebenszyklusbetrachtung)
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ziele für die Überarbeitung des
Leitfadens Nachhaltiges Bauen
• Zusammenführung der Leitfäden für Neubau, Bestand und
Betrieb
• Festlegung von Zielwerten
• Zuordnung von Zielen, Kriterien, dazugehörigen
Indikatoren sowie der zu verwendende
Berechnungsmethodik
• Festlegung einer Minimalliste von Indikatoren
• Schaffung von Zertifizierungsregeln einschließlich eines
Zeichens für nachhaltige Gebäude
• Festlegungen zu Basisdaten für die Ökobilanzierung und
Nutzungsdaten
• Festhalten am Prinzip „Bewertung des Gebäudes“ ohne
seine städtebauliche und räumliche Vernetzung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kriterienauswahl und Zuordnung
Aspekte
Kriteriengruppe
Ökobilanz
Ökologische
Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Wirkungen auf die lokale
Umwelt
Nr.
Kriterien
1
Treibhauspotential
2
Ozonschichtzerstörungs-potential
3
Ozonbildungspotential
4
Versauerungspotential
5
Überdüngungspotential
6
Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
7
Primärenergiebedarf erneuerbar
8
Primärenergieverbrauch nicht erneuerbar
9
Primärenergieverbrauch erneuerbar
10
Sonstiger Verbrauch nicht erneuerbarer
Ressourcen 2)
11
Trinkwasserverbrauch Nutzungsphase
12
* Flächeninanspruchnahme
13
Risiko für Grundwasser,
Oberflächenwasser und Boden
(Biodiversität 1/2)
14
Risiko für die Luft (Biodiversität 2/2)
15
* Baustellenabfall nach Abfallkategorien
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
16
* Feinstaubemissionen aus Heizung
Kriterienauswahl und Zuordnung
Ökonomische
Qualität
Lebenszykluskosten
17
Lebenszykluskosten
Wertstabilität
18
* Verkehrswert am Ende der vorgesehenen
Nutzungsdauer
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kriterienauswahl und Zuordnung
Gesundheit,
Behaglichkeit und
Nutzerzufriedenheit
Soziokulturelle und
Funktionale
Qualität
19
Barrierefreiheit
20
Thermischer Komfort im Winter
21
Thermischer Komfort im Sommer
22
Raumluftqualität
23
Akustischer Komfort
24
* Visueller Komfort
25
* Sicherheit
26
Flächeneffizienz
27
* Umnutzungsfähigkeit
28
* Anpassbarkeit an die demographische Entwicklung
29
* Zugänglichkeit
30
* Backupfähigkeit der TGA
31
* Bedienbarkeit der TGA
32
Architekturwettbewerb - Sicherung der Vielfalt
Funktionalität
Gestalterische
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Qualität
Bundesministerium für Verkehr, Bau und33
Stadtentwicklung
Kunst am Bau
Kriterienauswahl und Zuordnung
Qualität der
technischen
Ausführung *
34
Brandschutz/ Brandgasrisiko
35
Schallschutz
36
Raumakustik
37
Wärme- und Feuchteschutz
38
*Belichtung & Beleuchtung
39
* Ausstattungsqualität der TGA
40
* Dauerhaftigkeit / Anpassung der gewählten Bauprodukte,
Systeme und Konstruktionen an die geplante
Nutzungsdauer
41
* Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der
Baukonstruktion
42
* Widerstandsfähigkeit gegen Hagel, Sturm, Hochwasser
43
* Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit
* ggf. vorerst informativ
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zertifizierungsdurchführung
Leitfaden
technische Regel
Ablaufregel Ausbildung
Zertifizierer
Bewertungsergebnis
Label, Urkunde, Bericht
Qualitätsüberwacher
Umsetzung am Bau
Qualitätsüberwachung
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zertifizierungsansatz
Pflichtteil
Ergänzender Teil
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zertifizierungslogo
Wir sind noch auf der Suche
Verbindung zum
Nachhaltigkeitsrat
Gebäudequalitätsbegriff
Gesamtnote
Gebäudekategorie
Ermittlungsgrundlage
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausstellungsjahr
Zertifizierungslogo
…brauchen wir den Nachhaltigkeits-Oskar?
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Aktuelle Literatur:
Hegner
„Energieausweis“
Taschenbuch beim
Haufe-Verlag
ISBN 987-3-448-07766-7
www.haufe.de
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
KS-Bauseminar 2008
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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