Vom Energieausweis der EnEV 2007 zum Zertifikat für nachhaltiges Bauen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung KS-Bauseminar 2008 Neuigkeiten in der EnEV 2007 Energieausweise Neue Anforderungen an die Energieeffizienz ab 2009 Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung KS-Bauseminar 2008 Neuigkeiten in der EnEV 2007 Energieausweise Neue Anforderungen an die Energieeffizienz ab 2009 Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Schwerpunkte der EU-Richtlinie 2002/91 – neue Anforderungen über die EnEV 2007 Richtlinie • • • • ganzheitlicher Ansatz für die energetische Bewertung regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen (>12 kW) Energieausweise (bei Neubau, etappenweise Einführung auch im Bestand – mind. bei Neuvermietung, Verkauf) Energieausweise von öffentlichen Gebäuden müssen ausgehängt werden (Öffentliche Dienstleistung,> 1000 m², hoher Publikumsverkehr) -öffentl. Hand als Vorbild- Deutschland • • • • neuer Ansatz für Nichtwohngebäude notwendig bisher keine Pflichten, zukünftig Anf. an Mindeststandards, Inspektionspflicht bisher: § 13 EnEV Energieausweise bei Neubau und bei wesentlicher Änderung, im Bestand freiwillig möglich bisher keine Pflichten BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berechnungsansatz für Wohngebäude bleibt unverändert Entwicklung der rechtlichen Anforderungen an den Heizenergiebedarf in Deutschland EnEV 2009 ? EnEV 2007 = EnEV 2002 EnEV 2002 70 3. Wärmeschutzverordnung 2. Wärmeschutzverordnung 1:1 – Umsetzung der EU -Richtlinie ab 2002 ab 1995 100 1984 - 1995 150 1. Wärmeschutzverordnung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 200 ab 1978 in kWh/(m²a) Anforderungen und Technische Regeln Notwendige neue Regeln: • Neue Methode für Nicht• Wohngebäude (zusätzliche Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung) • • Anforderungshöhe für Nicht-Wohngebäude • • Probleme dieser Regeln: Bisher keine technische Regel verfügbar, CEN will 31 Normen vorlegen (einige als prEN verfügbar, Paket in sich nicht stimmig, Benutzung ist nicht verpflichtend) DIN gibt DIN V 18599 heraus (seit Juli 2005 öffentl. verfügbar) Anforderungen nach A/VVerhältnissind nicht sachgerecht, Anforderungswerte = f (Nutzung), „ Referenzgebäudeverfahren “, Weiterhin Anforderungen an Qp : QPmax=QPhmax+QPLüftmax+QPWWmax+QPLmax+QPKühlmax BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referenzgebäudeverfahren Geplantes Gebäude Referenzgebäude HT,real HT,ref Referenz-RLT fp,RLT, p,RLT, real Referenzheizung fp,Heiz, p,Heiz, real Referenzwarmwasser fp,TWW, p,TWW, real Referenzbeleuchtung Qp,ref = Qp,max fp,Bel., p,Bel., real Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Qp,real ≤ Qp,max Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher § 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (1) (1)Wird Wirdein einGebäude Gebäudeerrichtet errichtet …, …,ist istdem demEigentümer Eigentümerein ein Energieausweis Energieausweis……. …….auszustellen. auszustellen. ……. …….Der DerEigentümer Eigentümerhat hatden denEnergieausweis Energieausweisder dernach nach Landesrecht Landesrechtzuständigen zuständigenBehörde Behördeauf aufVerlangen Verlangenvorzulegen. vorzulegen. (2) (2)Soll Sollein einGebäude Gebäude……. …….verkauft verkauft(sinngem. (sinngem.bei beiVermietung, Vermietung, Verpachtung, Verpachtung,Leasing) Leasing)werden, werden,hat hatder derVerkäufer Verkäuferden den Kaufinteressenten Kaufinteressenteneinen einenEnergieausweis Energieausweiszugänglich zugänglichzu zumachen. machen. Der DerEnergieausweis Energieausweisbezieht beziehtsich sichauf aufdas dasGebäude.. Gebäude.. (3) (3)Für FürGebäude Gebäudemit mitmehr mehrals als1000 1000m² m²Nutzfläche Nutzfläche…. ….inindenen denen Behörden Behördenfür füreine einegroße großeAnzahl Anzahlvon vonMenschen… Menschen…öffentliche öffentliche Dienstleistungen Dienstleistungenerbringen… erbringen…Der DerEigentümer Eigentümerhat hatden den Energieausweis Energieausweis … …an aneiner einerfür fürdie dieÖffentlichkeit Öffentlichkeitgut gut sichtbaren sichtbarenStelle Stelleauszuhängen auszuhängen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise § 17: Grundsätze des Energieausweises (1) (1) Energieausweise Energieausweisenach nach§§16 16sind sindauf aufder derGrundlage Grundlagedes des berechneten berechnetenBedarfs Bedarfsoder oderdes desgemessenen gemessenen Energieverbrauchs Energieverbrauchs…. ….auszustellen….* auszustellen….* (4) (4) Energieausweise Energieausweisemüssen müssennach nachInhalt Inhaltund undAufbau Aufbauden den Mustern Mustern….entsprechen. ….entsprechen.Sie Siesind sindvom vomAussteller Aussteller….. ….. eigenhändig eigenhändigzu zuunterschreiben. unterschreiben. (5) (5) Energieausweise Energieausweisesind sindfür füreine eineGültigkeitsdauer Gültigkeitsdauervon vonzehn zehn Jahren Jahrenauszustellen…** auszustellen…** * für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind ausschließlich Bedarfsausweise zulässig (das gilt nicht für Gebäude, die auf Niveau der WschV modernisiert wurden, und die Übergangsphase bis zum 30.09.2008), bei Förderung i.d.R. Bedarf ** Überleitungsregeln für bereits ausgestellte Energieausweise BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher Gebäudebestand in Deutschland 2003 (Stat. Bundesamt, eigene Schätzung) 12 10,63 Anzahl der Gebäude in Mio. 10 (insges. ca. 17,3 Mio. WG) 8 Wohnfläche der WG ca. 3,3 Mrd m² Nutzfläche von NWG ca. 1,1 Mrd. m² 6 3,54 4 1,5 2 0,9 0,46 0,24 0,49 0,14 0,31 0,11 0,15 0,04 0,2 0,09 de äu W E > tw oh ic h N BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ng eb 12 W E 12 W E 11 W E 10 W E 9 W E 8 W E 7 W E 6 W E 5 W E 4 W E 3 W E 2 1 W E 0 Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher Übersicht: Grundlagen für Energieausweise Wohngebäude Normen Ergänzende Vorschriften DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 Neubau DIN V 4108-6 DIN V 4701-10 Bestand Bedarf Bestand Verbrauch Nichtwohngebäude Bekanntmachung zur vereinfachten Datenaufnahme Wohngebäude Normen Ergänzende Vorschriften DIN V 18599 Vereinfachtes Nachweisverfahren Bekanntmachung zur vereinfachten DIN V 18599 Datenaufnahme Nichtwohngebäuden Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchs -kennwerten bei Wohngebäuden BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bekanntmachung zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Nichtwohngebäuden Energieausweise – Klare Botschaften für den Verbraucher § 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (1) (1)Sind SindMaßnahmen Maßnahmenfür fürkostengünstige kostengünstigeVerbesserung Verbesserungder der energetischen energetischenEigenschaften Eigenschaftendes desGebäudes Gebäudesmöglich, möglich,hat hatder der Aussteller Ausstellerdes desEnergieausweises Energieausweisesdem demEigentümer Eigentümeranlässlich anlässlich der derAusstellung Ausstellungeines einesEnergieausweises Energieausweisesentsprechende, entsprechende, begleitende begleitendeEmpfehlungen….. Empfehlungen…..auszustellen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). (Modernisierungsempfehlungen). …..Sind …..SindModernisierungsempfehlungen Modernisierungsempfehlungennicht nichtmöglich, möglich,hat hatder der Aussteller Ausstellerdies diesdem demEigentümer Eigentümerschriftlich schriftlichmitzuteilen. mitzuteilen. BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude 1 Erstellt am: 2 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes Adresse Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis Gebäudeteil Baujahr Gebäude 0 50 100 150 200 250 300 350 400 0 >400 100 § 150 200 250 300 350(EnEV) 400 gemäß 20 Energieeinsparverordnung 50 >400 Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte Hauptnutzung / auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen Wohngebäude CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Gebäudekategorie Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen kWh/(m²·a) Warmwasserverbrauch: Gebäude Gebäudenutzfläche (AN) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Eigentümer kWh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert kWh/(m²a) Endenergiebedarf Abrechnungszeitraum Gebäude Ist-Wert HT’ Energieträger W/(m²K) von EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m²K) Aussteller Warmwasser Gesamt in kWh/(m2a) Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Warmwasser (kWh) Klimafaktor Heizung Heizung einschl. Korrekturzuschlag Warmwasser Kennwert Bau- oder Anlagenteile Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an („Normverbrauch“). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendigeMaßnahmenbeschreibung Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Wärmedämmverbundsystem m. 12cm Hartschaum u. Reibeputz Energetische Qualität Gebäudehülle – Seite 2 Westfassade (=Rückseite) Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme- Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Unterschrift des Ausstellers verlust (Formelzeichen in der EnEV: HT’). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeInnendämmung 8cm (Achtung: fachgerechte Anschlüsse!) übertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali- Ostfassade (=Straßenseite) Durchschnitt sieren einen guten baulichen Wärmschutz. Erneuerbare Energien Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung 0 0 50 100 150 200 250 300 350 400 50 100 150 4200 Fenster 300 350Ostseite 400 >400 250 >400 Lüftungskonzept Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Schachtlüftung ** Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Rahmen abdichten, neue Verglasung UFGebäudes = 1,0 W/(m²·K) Energieverbrauchsdaten des gesamten und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert mit Klimafaktoren umgerechnet. So führen beispielsweise Erneuern gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. KleineGas-Brennwertkessel Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Austausch gegen (altern. zu Nr. 8) Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Dies trifft auch Pflicht zu auf die ab Energieverbrauchskennwerte kleiner Gebäude. Ein Korrekturzuschlag soll hier Dämmung gemäß EnEV (ges. 12/2006) dazu beitragen, dass die statistisch zu erwartenden Fehler kompensiert werden. Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. 5 Heizkessel 6 Heizkessel 7 Heizungsrohre im Keller 8 Oberste Geschossdecke Gemischt genutzte Gebäude Dämmung gemäß EnEV (ges. Pflicht ab 12/2006) Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga- 9 Dachschräge Wohnungen und für die übrigen 16 Nutzungen zwei getrennte Energieausweise auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Zwischen-/Untersparrendämmung cm (altern. zu Nr. 8) weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Die Lüftung erfolgt durch: Gegen Holzfenster UF= 1,3 W/(m²·K) austauschen Energieverbrauchskennwert – Seite 3 3 Fenster Westseite Vergleichswerte Endenergiebedarf Vergleichswerte Endenergiebedarf Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Aussteller 1 Hilfsgeräte 2 Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises bis Nr. Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für Heizung Brennstoffmenge (kWh) Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen „Normverbrauch“ Energieträger Hauptstraße 11, 55555 Musterstadt Modernisierungsdruck wird über Transparenz am Markt aufgebaut Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Gebäude Ist-Wert Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Diese Art der Ausstellung darf bei allen Wohngebäuden genutzt werden und ist Pflicht bei Neubauten. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Die angegebenen Vergleichswerte wurden an Hand von Modellrechnungen bzw. Verbrauchsauswertungen ermittelt und sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen – siehe Seite 4). Adresse Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energetische Qualität der Gebäudehülle Primärenergiebedarf enthalten nicht enthalten kg/(m²·a) Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. CO2-Emissionen * Endenergiebedarf Sonstiges (freiwillig) 4 Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. kWh/(m²·a) kWh/(m²·a) Gebäudefoto (freiwillig) Erläuterungen 3 Dieses Gebäude: „Gesamtenergieeffizienz“ Primärenergiebedarf Gebäudetyp für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Energieverbrauchskennwert Energiebedarf Gebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) * Erläuterungen zum Verfahren ben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder für Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV. Ausweise erkenntlich. * EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser * freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser Hinweis: Deckblatt innen links Modernisierungsempfehlungen, sind immer beizufügen Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. innen rechts Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kWh/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kWh/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m²·a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller Rücken Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 1, 3, 4, 5, 7, 8 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 300 200 150 33 50 250 167 125 33 50 58 28 33 68 87 Unterschrift des Ausstellers Dipl.-Ing. Walter Müller und Partner Beratende Ingenieure Südstraße 3 55555 Musterstadt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung W. Müller Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Label mit Primär- und Endenergiebedarf Berechnung (Bedarf) 2 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Primärenergiebedarf kWh/(m²·a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Soll-Ist-Vergleich für Nachweise kWh/(m²·a) CO2-Emissionen * Endenergiebedarf kg/(m²·a) Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Energetische Qualität der Gebäudehülle Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert kWh/(m²a) Gebäude Ist-Wert HT’ W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kWh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert HT’ W/(m²K) Endenergiebedarf „Normverbrauch“ Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) für Energieträger Heizung Erneuerbare Energien Einsetzbarkeit alternativer Energie-versorgungssysteme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Warmwasser Gesamt in kWh/(m2a) Hilfsgeräte Einbeziehung erneuerbarer Energien Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Schachtlüftung ** Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedin-gungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). * freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referenzwerte zum Vergleich Umfang der Energieausweise ENERGIEAUSWEIS Label für Verbrauch (Messung) Endenergie für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 3 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) Referenzwert zum Vergleich 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 enthalten nicht enthalten Warmwasserverbrauch: Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Abrechnungszeitraum Energieträger von bis Brennstoffmenge (kWh) Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Warmwasser (kWh) Klimafaktor Heizung Heizung einschl. Korrekturzuschlag Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf Tabelle für Messdaten und Witterungsbereinigung 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 * Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/m²? a entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der EnEV. * EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aussteller von Energieausweisen • Energieausweis Neubau: nach Landesrecht (DVO) • Energieausweis Bestand: nach § 21 EnEV 2007 2-Säulen-Modell WB+NWB Akademiker (Bauing., Architekten, Gebäudetechn. u.ä.) Bauvorlageberechtigt bzw. Berufserfahrung oder Qualifikation WB Handwerker (Meister) od. Techniker in Hochbau und Bautechnik Bauvorlageberechtigt bzw. Qualifikation nach EnEV BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Übergangsfristen Energieausweise im Gebäudebestand Pflicht zur Ausstellung besteht ab • 01.07.2008 für Wohngebäude Baujahr bis 1965 • 01.01.2009 für Wohngebäude Baujahr ab 1966 • 01.07.2009 für Nichtwohngebäude Wahlfreiheit der Ausstellungsmethode für alle Gebäude besteht bis 30.09.2008 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Öffentliche Hand geht mit gutem Beispiel voran BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energiebedarfsausweis BMVBS Berlin, Invalidenstraße (Altbau) gute Beispiele überzeugen BMVBS-Gebäude: 53 % besser als EnEV ! BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Projekt: Oberste Bundesbehörden Oberste Bundesbehörden BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundespresseamt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieausweise: die Regierung als Vorbild BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energiebedarfsausweise Berliner Regierungsgebäude (Qp, HT) - Auswahl Unterschreitung in % Gebäude Qp 1) HT1) Bundespräsidialamt (Neubau) 58 75 AA, Neubau 64 67 BMVBS, Altbau 53 41 BMWi, Neubau 58 44 48 – 52 37 BMBF, Neubau 48 61 BMELV, Altbau 51 47 BPA, PBZ (Neubau) 47 55 BPA, sanierter Plattenbau 51 52 BMWi, Altbau E + F BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 1) gegenüber modernisiertem Altbau Umsetzung in die Bauverwaltung: der neue Leitfaden + Schulungen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung KS-Bauseminar 2008 Neuigkeiten in der EnEV 2007 Energieausweise Neue Anforderungen an die Energieeffizienz ab 2009 Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Prima Klima ? BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wärmepreis in Deutschland 2006: 6,1 ct/kWh 2005: 5,6 ct/kWh 2,7 ct/kWh BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Energieeffizienz – Teil der Nachhaltigkeit 160,0 150,0 140,0 130,0 120,0 110,0 100,0 90,0 80,0 2000 2002 Nettokaltmiete 2004 2006 kalte Betriebskosten w arme Nebenkosten BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Quelle: Stat. Bundesamt Einarbeitung von „Meseberg- Zielen“ z.B. Energieeinsparverordnung 2009 Bis Bis2009 2009Verschärfung Verschärfungder derenergetischen energetischenAnforderungen Anforderungenum um30 30% % Bis Bis2012 2012angestrebte angestrebteVerschärfung Verschärfungder derenergetischen energetischen Anforderungen Anforderungenum umweitere weitereca. ca.30 30% % Ausweitung Ausweitungeinzelner einzelnerNachrüstverpflichtungen Nachrüstverpflichtungen Stufenweise StufenweiseAußerbetriebnahme Außerbetriebnahmevon von Nachtstromspeicherheizungen Nachtstromspeicherheizungen Intensivierung Intensivierungprivater privaterNachweispflichten Nachweispflichten(z. (z.B. B. Fachunternehmerbescheinigungen) zur Stärkung Fachunternehmerbescheinigungen) zur Stärkungdes desVollzugs Vollzugs Der DerBund Bundmuss mussVorreiter Vorreiterbei beider derEnergieeffizienzentwicklung Energieeffizienzentwicklungsein sein Orientierung Orientierungauf aufdas dasPassivhausniveau Passivhausniveaubei beiNeubauten Neubautenim imLeitfaden Leitfaden Nachhaltiges NachhaltigesBauen Bauenwird wirdgeprüft geprüft BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Integriertes Energie- und Klimaprogramm der BReg (August 2007) Novelle EnEV Entwurf in Arbeit Neu: EEWärmeG beschlossen Novelle HeizkostenV Entwurf in Arbeit Neubau Nutzungspflicht Neubau: 15% Neuer Verteilerschlüssel QP:-30%, HT:-30% Ersatzmaßnahmen Ausnahme Passivhäuser Kürzungsrecht für Mieter bei hohen Betriebskosten Bestand QP:-30%, HT:-30% Einzelanforderungen: -30% Nachrüstungen Inkrafttreten: 1.1.2009 Ersatz Nachtspeicherheizungen BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Reserven Neubau (erste Untersuchungen) EnEV 2002/2007 – EnEV 2009 KWh/m²a 200 180 160 Prinzipskizze 140 120 25-36 % 100 80 60 EnEV 2007 (Primärenergiebedarf) Zentr. TWW-Bereitung 40 20 0 EnEV 2009 (Primärenergiebedarf) Zentr. TWW-Bereitung Bei Nichtwohngebäuden: Absenkung um 40-50% 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 1 1,1 1,2 A/V Schwerpunkte der Novelle der EnEV 2009 • Verschärfung im Neubau und Bestand um ca. 30% • Übertragung der Methode der DIN V 18599 / Referenzgebäudeverfahren auf den Wohnungsbau („DIN V 18599 –light“ ggf. als Beiblatt, Prüfung von Vereinfachungen, zeitweilige Anwendung von zwei Verfahren für den Wohnungsbau) • Aufgabe des A/V-Verhältnisses und von HT bei Neuformulierung von Referenzwerten für die Hülle, Aufgabe des vereinfachten Verfahrens • Überarbeitung der Nachrüstanforderungen • keine Veränderung der Energieausweispraxis BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Erste Einschätzung der Anforderungen Bauteile Neubau Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung) EnEV 2002 1) EnEV 2009 1)2) QP=40 kWh/m²a Passivhaus 0,25-0,50 0,15-0,30 0,10-0,25 <0,16 1,4-1,5 1,0-1,4 0,7-1,2 <0,80 Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen 0,20-0,40 0,15-0,25 0,10-0,20 <0,15 Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt 0,25-0,40 0,20-0,30 Außenwand Fenster 1) 0,10-0,25 <0,16 mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken 2) Anforderungen an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung? BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Standard einer EnEV 2012 / 2015 Wirtschaftlichkeit der Anforderungen im Gebäudebestand (EnEV 2002/2007 – EnEV 2009) Verschiebung der optimalen Dämmstärke AW von 8-10 cm auf 16-20 cm (bei λ= 0,040 W/(m⋅K)) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Anforderungen Bauteilanforderungen Gebäudebestand (Planungsstand) Gilt für Wohn und Nichtwohngebäude >19°C Außenwand Fenster Oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizt Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in W/m²K - Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung) EnEV 2002 EnEV 2009 1) 0,35/0,40 2) 0,24 1,7 3) 1,43) 4) 0,19/0,24 4) 0,40/0,50 5) 0,30/0,50 5) 0,24 6) 0,25/0,30 1) zusätzlich soll die 140%-Methode weiter gelten der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung 3) bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte 4) der erste Wert gilt für Flachdächer 5) der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen 6) der Wert gilt für Decken nach unten an Außenluft U = 0,24 W/m²K entspricht 16 cm Dämmung 2) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel KfW-Energiesparhaus 40 Ort /Anzahl der WE : Ulm / 3 Doppelhäuser Architekt : G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart Bauherr : NUWOG, Neu-Ulm Planung/Baujahr : 2001 – 2003 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel KfW-Energiesparhaus 40 Ulm / 3 Doppelhäuser G.A.S. Sahner Architekten BDA, Stuttgart NUWOG, Neu-Ulm BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel KfW-Energiesparhaus 40 Fotos: Sahner BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Beispiel KfW-Energiesparhaus 40 d= 50 cm WLG 035 Abluft QP = 26,61 < 40 kWh/m²a Sommerlicher Wärmeschutz Zuluft QH = 11,69 kWh/m²a d= 40 cm WLG 035 Wärmeerzeuger d= 42,5 cm λ=0,09 HT´ = 0,23 < 0,53 W/m²K d= 8 cm WLG 035 d= 20 cm WLG 035 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Neue Möglichkeiten durch Forschung erschließen Plusenergiehaus der TU Darmstadt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Das deutsche Energie-Plus-Haus in den USA Technische Universität Darmstadt Herbst 2007 Washington DC, National Mall BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt Passive Systeme Aktive Systeme . Kompakter Baukörper . Hochgedämmte Hülle . passive Solarerträge im Süden . Phase Changing Material . Nachtquerlüftung . Passives Kühlsystem . Überhitzung vermeiden . Tageslicht nutzen . Strom sparen, Kunstlicht optimieren . Photovoltaik-Module BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Solarthermische Kollektoren . Wärmepumpe Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Das Energie-Plus-Haus der TU Darmstadt BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 1 BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung KS-Bauseminar 2008 Neuigkeiten in der EnEV 2007 Energieausweise Neue Anforderungen an die Energieeffizienz ab 2009 Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nachhaltigkeit messen und kommunizieren A. Merkel: “Es gibt bis jetzt kein wirksames Verfahren, das die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen, sozialen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Umwelt verlässlich in den Blick nimmt und abbildet … Das heißt, wir müssen versuchen, Nachhaltigkeit fassbar zu machen.“ (Rede am 27.11.2007) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen Einführung Planungsgrundsätze Allgemeines Der Entwurf Konkrete Anforderungen Ökologische Bewertung Wirtschaftlichkeit Gesundheit, Behaglichkeit und soziokulturelle Aspekte Ausschreibung und Baudurchführung Betrieb / Nutzung / Bauunterhaltung Qualitätssicherung Anwendung des Leitfadens Anlage 1: Checkliste Anlage 2: Planungsgrundsätze für den Gebäude- und Liegenschaftsentwurf Anlage 3: Gesundheit und Behaglichkeit Anlage 4: Energie und Medien Anlage 5: Planungsgrundsätze für Außenanlagen Anlage 6: Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden und Liegenschaften Anlage 7: Gebäudepass BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Arbeitshilfen des BMVBS Arbeitshilfen, die begleitend zum Leitfaden durch BMVBS zur Verfügung gestellt werden: • Arbeitshilfen Abwasser • Brandschutzleitfaden • Arbeitshilfen Recycling • Leitfaden EnergieeinsparContracting • Arbeitshilfen Boden und Grundwasserschutz • Hochwasserschutzfibel • Leitfaden Kunst am Bau • Leitfaden für die Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude (Dez. 2007) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen Nachteile des bestehenden Leitfadens: • bisher nur auf den Neubau fixiert • keine Festlegungen für Regeln oder EDV-Tools für die ökologische Tiefenbewertung (wird deshalb nicht regelmäßig durchgeführt) • Ökodaten der Bauprodukte liegen nicht flächendeckend vor, EPDs sind noch die Ausnahme (bisher unterschiedliche Ersatzannahmen) • keine Formulierung von Zieldaten, Bewertung von „weichen Faktoren“ bleibt ungelöst • keine Vernetzung zur Gesamtbewertung (Zertifizierung von Gebäuden) • Umgang mit der Lebensdauer von Bauteilen und Gebäuden nicht abschließend definiert (Schwierigkeiten bei der Lebenszyklusbetrachtung) BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ziele für die Überarbeitung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen • Zusammenführung der Leitfäden für Neubau, Bestand und Betrieb • Festlegung von Zielwerten • Zuordnung von Zielen, Kriterien, dazugehörigen Indikatoren sowie der zu verwendende Berechnungsmethodik • Festlegung einer Minimalliste von Indikatoren • Schaffung von Zertifizierungsregeln einschließlich eines Zeichens für nachhaltige Gebäude • Festlegungen zu Basisdaten für die Ökobilanzierung und Nutzungsdaten • Festhalten am Prinzip „Bewertung des Gebäudes“ ohne seine städtebauliche und räumliche Vernetzung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kriterienauswahl und Zuordnung Aspekte Kriteriengruppe Ökobilanz Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Wirkungen auf die lokale Umwelt Nr. Kriterien 1 Treibhauspotential 2 Ozonschichtzerstörungs-potential 3 Ozonbildungspotential 4 Versauerungspotential 5 Überdüngungspotential 6 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar 7 Primärenergiebedarf erneuerbar 8 Primärenergieverbrauch nicht erneuerbar 9 Primärenergieverbrauch erneuerbar 10 Sonstiger Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen 2) 11 Trinkwasserverbrauch Nutzungsphase 12 * Flächeninanspruchnahme 13 Risiko für Grundwasser, Oberflächenwasser und Boden (Biodiversität 1/2) 14 Risiko für die Luft (Biodiversität 2/2) 15 * Baustellenabfall nach Abfallkategorien BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 16 * Feinstaubemissionen aus Heizung Kriterienauswahl und Zuordnung Ökonomische Qualität Lebenszykluskosten 17 Lebenszykluskosten Wertstabilität 18 * Verkehrswert am Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kriterienauswahl und Zuordnung Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit Soziokulturelle und Funktionale Qualität 19 Barrierefreiheit 20 Thermischer Komfort im Winter 21 Thermischer Komfort im Sommer 22 Raumluftqualität 23 Akustischer Komfort 24 * Visueller Komfort 25 * Sicherheit 26 Flächeneffizienz 27 * Umnutzungsfähigkeit 28 * Anpassbarkeit an die demographische Entwicklung 29 * Zugänglichkeit 30 * Backupfähigkeit der TGA 31 * Bedienbarkeit der TGA 32 Architekturwettbewerb - Sicherung der Vielfalt Funktionalität Gestalterische BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Qualität Bundesministerium für Verkehr, Bau und33 Stadtentwicklung Kunst am Bau Kriterienauswahl und Zuordnung Qualität der technischen Ausführung * 34 Brandschutz/ Brandgasrisiko 35 Schallschutz 36 Raumakustik 37 Wärme- und Feuchteschutz 38 *Belichtung & Beleuchtung 39 * Ausstattungsqualität der TGA 40 * Dauerhaftigkeit / Anpassung der gewählten Bauprodukte, Systeme und Konstruktionen an die geplante Nutzungsdauer 41 * Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Baukonstruktion 42 * Widerstandsfähigkeit gegen Hagel, Sturm, Hochwasser 43 * Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit * ggf. vorerst informativ BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Zertifizierungsdurchführung Leitfaden technische Regel Ablaufregel Ausbildung Zertifizierer Bewertungsergebnis Label, Urkunde, Bericht Qualitätsüberwacher Umsetzung am Bau Qualitätsüberwachung BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Zertifizierungsansatz Pflichtteil Ergänzender Teil BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Zertifizierungslogo Wir sind noch auf der Suche Verbindung zum Nachhaltigkeitsrat Gebäudequalitätsbegriff Gesamtnote Gebäudekategorie Ermittlungsgrundlage BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausstellungsjahr Zertifizierungslogo …brauchen wir den Nachhaltigkeits-Oskar? BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aktuelle Literatur: Hegner „Energieausweis“ Taschenbuch beim Haufe-Verlag ISBN 987-3-448-07766-7 www.haufe.de BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung KS-Bauseminar 2008 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! BDir Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung