Teil IV Weiterbildung Krankenhausstruktur zukünftige Entwicklung 34. Das Berufsbild des Unfallchirurgen, seine Weiterbildung und Fortbildung A. Ekkernkamp Einleitung Das Berufsbild des Unfallchirurgen ist unzweideutig aus der historischen Entwicklung der Chirurgie heraus definiert "die Beschäftigung mit dem verletzten Menschen". Die Entwicklung des Gebietes Chirurgie in den letzten 100 Jahren in seiner Vielfältigkeit und in seinen Schwerpunktbildungen hat dazu geführt, daß die eigentliche Bedeutung dieser Tätigkeit periodenweise unterschätzt oder mißverstanden worden ist. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen muß eine Neuorientierung in der Definition des Berufsbildes Unfallchirurgie stattfinden. Nicht vermeintliche Bedürfnisse der Unfallchirurgie selbst, sondern ihre Bedeutung für den kranken und verletzten Menschen sind Maßstab der Beurteilung und der Existenz dieses chirurgischen Schwerpunktes. Verhütung von Unfällen durch Analyse der technischen Bedingungen chirurgischer Verletzungen, Beseitigung oder mindestens Linderung der Unfallfolgen und Verbesserung der Behandlung Unfallverletzter im Hinblick auf ihre Risiken und Effizienz bestimmen das Berufsbild. Die Aufgabe der Unfallchirurgie Vor 125 Jahren wurde der erste Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie mit einem Referat des Chirurgen Richard von Volkmann über vergleichende Statistik analoger Kriegsund Friedensverletzungen eröffnet. Seine Beobachtungen über die Prognose von Verletzungen haben heute noch unverändert Gültigkeit. Die rasch sich ausdehnende Entwicklung der Chirurgie führte dazu, daß sich Schwerpunkte bildeten, die sich zunehmend von dieser chirurgischen Basis entfernten. Eine Spezialisierung nachwachsender Chirurgen in neue Richtungen der Bauch-, Gefäß- und Thoraxchirurgie überholte die Entwicklung in der meist konservativen Unfallbehandlung zunehmend. Es ist das bleibende Verdienst von Lorenz Böhler (1885-1973), Organisationsstrukturen entwickelt und praktiziert und Behandlungsergebnisse einer großen Zahl vergleichbarer Fälle erstmals veröffentlicht und anhand deren ein unfallchirurgisches Berufsbild definiert zu haben: "Unfallchirurgen müssen auch die Allgemeine Chirurgie beherrschen, da durch einen Unfall manchmal nicht nur Weichteile und Knochen, sondern auch innere Organe verletzt werden." Auch Heinrich Bürkle de la Camp (1895-1974), Chefarzt am Bergmannsheil in Bochum, dem ältesten Unfallkrankenhaus der Welt, forderte: "Nur wer die Allgemeine Chirurgie beherrscht, ist auch in der Lage, Unfallverletzungen umfassend zu behandeln." Diese beiden Aussagen machen deutlich, daß Unfallchirurgen Chirurgen sind, die sich speziell mit Unfallverletzungen befassen. Der Unfallchirurg ist somit nicht ein Organspezialist, sondern "der Fachmann für das Trauma" (Weller). Dieses Berufsbild verpflichtet, die Unfallmedizin ganzheitlich zu sehen. Es umfaßt die präklinische Versorgung durch Notfall- und Rettungsmedizin, beinhaltet die unfallchirurgische Intensivmedizin und verfügt über die Kompetenz, neben Extremitätenverletzungen auch Verletzungen der Körperhöhlen und deren Organe erkennen und versorgen zu können. Die Rehabilitation der Verletzten und die Begutachtung der verbliebenen Folgen sind integrierte Aufgaben. Dies zeigt das weite Spektrum der Unfallchirurgie und verdeutlicht, wie gefährlich es wäre, würde ein Unfallchirurg sich ausschließlich auf die Behandlung frischer Knochenbrüche beschränken. Aktuell nimmt dazu die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie in ihrem 1997 herausgegebenen Strukturpapier definierend Stellung: Die Unfallchirurgie in Deutschland beschäftigt sich mit der Unfallprävention, der Unfallrettung, der Erkennung und operativen sowie konservativen Behandlung aller Verletzungen und deren Folgen bei Patienten aller Altersstufen. Die Unfallchirurgie führt wiederherstellende, korrigierende und plastische Eingriffe aus und behandelt Erkrankungen des Skelettsystems und der Weichteile. Der Unfallchirurgie obliegt die gebietsbezogene intensivmedizinische Betreuung, die Nachsorge und die Rehabilitation ihrer Patienten, die Qualitätssicherung sowie die Sicherstellung der begleitenden klinischen und grundlagenorientierten Forschung. Weiterbildung Die geltende Weiterbildungsordnung gründet sich in der Chirurgie auf vier gleichrangige chirurgische Schwerpunkte: Gefäß-, Thorax-, Unfall- und Viszeralchirurgie. Jeder dieser Schwerpunkte befaßt sich nicht mehr ausschließlich mit einer Teilmenge des Gesamtgebietes, vielmehr umfaßt er sowohl im Gebiet enthaltene als auch exkludierte Inhalte. Dies führt zu wesentlichen, häufig noch nicht berücksichtigten Konsequenzen: • • Der Chirurg, also der "Basischirurg" ohne Schwerpunktbezeichnung, verfügt nicht mehr über sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten des früheren Teilgebiets-(Unfall)chirurgen und darf sich daher nur noch mit einer inhaltlich einfachen Teilmenge des Schwerpunktes befassen. Hieraus resultieren Exklusivzuständigkeiten des Schwerpunkt-Unfallchirurgen. Die veränderte Bewertung des Schwerpunktes definiert die "Basischirurgie" als sich überschneidende Inhalte der Schwerpunkte. Im Hinblick auf die Weiterbildung bedeutet dies, daß mehrere Schwerpunktchirurgen zusammen verantwortlich sind für die fünfjährige Weiterbildung zum (Basis-)Chirurgen, an die sich eine dreijährige Weiterbildung im Schwerpunkt anschließt. Eine leitende Stellung am Krankenhaus ohne Schwerpunktbezeichnung ist daher künftig undenkbar. Welche Leistungen darf ein Unfallchirurg erbringen? Widerstreitende Gebietsinteressen, Berufspolitik und Wirtschaftlichkeitsprobleme haben dazu geführt, daß immer wieder versucht wurde, neue Gebiete zu etablieren, die auch Teile des jetzigen Schwerpunktes Unfallchirurgie abdecken. Dies ist nicht durchgängig gelungen; als gesetzliche Institution hat jedoch der Deutsche Ärztetag, dem Konsens verpflichtet, eine Vielzahl von Zertifizierungen eingeführt, ohne die ein Unfallchirurg heute seine Aufgaben nicht vollständig erfüllen kann. Diese Totalkompetenz bezieht sich nicht nur auf den Fachkundenachweis in rechtlicher Hinsicht, sondern auch auf das Liquidationsrecht. Ohne Notfall- und Intensivmedizin entfallen die gesamte präklinische Versorgung, die Schockbehandlung und die Intensivtherapie; die Versorgung von Handverletzungen bedarf eines gesonderten Nachweises, wie ein solcher ebenso für Laboratoriumsmedizin und Schmerztherapie notwendig ist. Für die Rehabilitation und Nachbehandlung sind belegte Kenntnisse in Physikalischer Therapie ebenso erforderlich wie das Dokumentieren von Kenntnissen und Erfahrungen in der Sonographie. Allein um eine Röntgenuntersuchung anordnen zu können, ist der Sach- und Fachkundenachweis des Strahlenschutzes gesetzlich vorgeschrieben, der Unfallchirurg hat sich an die Richtlinien zum ambulanten Operieren zu halten ebenso wie an die Vorgaben zur Durchführung endoskopischer Maßnahmen. Letztendlich wirken auch die Ausführungsbestimmungen des neuen SGB VII durch Verordnungen zur Behandlung Arbeitsunfallverletzter auf den Unfallchirurgen unmittelbar ein. Diese Entwicklung läßt deutlich erkennen, daß die ausschließliche Schwerpunktbezeichnung "Unfallchirurgie" in rechtlicher Hinsicht eine Einengung des Berufsbildes bedeutet. Der Unfallchirurg, der - aus welchen Gründen auch immer - die notwendigen Sach- und Fachkundenachweise nicht besitzt, reduziert seine Aufgaben erheblich. Interessenvertretung Die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung von 1992 und die noch andauernde Umsetzung in den einzelnen Landesärztekammern hat zu einschneidenden Veränderungen innerhalb der Fachgesellschaften und Berufsverbände geführt. Kinderchirurgen, Plastische Chirurgen und Herzchirurgen haben sich verselbständigt und sind jetzt für die Weiterbildung ihres Nachwuchses selbst zuständig. Die wissenschaftlichen Vertretungen der früheren Teilgebiete unterliegen nun als Schwerpunktrepräsentanten neuen Anforderungen. Die bisherige originäre wissenschaftliche Vertretung der gesamten Chirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, muß jetzt einen neuen Operationsmodus mit den Repräsentanten der neuen Nachbargebiete finden. Wesentlicher Ausfluß dieser Entwicklung ist die Gründung einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Viszeralchirurgie. Die dauerhaften Konsequenzen für die Muttergesellschaft und die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie bleiben abzuwarten. Die Bedürfnisse der Konzentration, wie sie nun von viszeralchirurgischer Seite dokumentiert sind, hat die Unfallchirurgie bereits hinter sich. Vor wenigen Jahren wurde die interdisziplinäre Gesellschaft für Unfallheilkunde in Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie umbenannt, um die Interessenlage nach innen und außen zu verdeutlichen. Damit ist die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) die wissenschaftliche Schwerpunktgesellschaft, deren Struktur auf die Bedürfnisse aller Chirurgen, seien sie in Weiterbildung, in der Praxis, am Krankenhaus oder an der Universität tätig, abstellt. Dennoch hat der wissenschaftliche Anspruch der DGU die berufspolitischen Aktivitäten derartig überstrahlt, daß - in ökonomisch angespannter Zeit - Defizite beklagt wurden. Berufspolitik muß zunehmend auch Aufgabe einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft sein, sie kann sich dieser Anforderung nicht entziehen. Auf der anderen Seite müssen die erheblichen berufspolitischen Bedürfnisse der Unfallchirurgen auch außerhalb der wissenschaftlichen Gesellschaft klar erkennbar fokussiert werden, wozu neue Organisationsformen entweder innerhalb oder außerhalb der bisher zuständigen Verbände gefunden werden müssen. Wesentlich daran ist aber, daß nicht allzuviele Zungen die Öffentlichkeit verwirren, sondern im Rahmen einer internen Diskussion über die zukünftige Entwicklung ein Grundkonsens gefunden wird, der dann gemeinsam nach außen vertreten werden kann. Unfallchirurgie an den Hochschulen Nach Abschaffung der formalen und inhaltlichen Definition "Unfallchirurgie ist Teilgebiet der Chirurgie" in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern und damit in den Heilberufsgesetzen der Bundesländer müssen diese als Träger der Landesuniversitäten ihre Strukturen anpassen. Auch die traditionsreiche "Chirurgische Klinik und Poliklinik" einer Universität bedarf der Gliederung. Dies gilt für die neuen, jetzt gleichberechtigten Gebiete ebenso wie für die Schwerpunkte, deren über das Fach Chirurgie hinausgehender Lehrinhalt nicht mehr von dem imaginären, im Berufsrecht gar nicht vorgesehenen "Allgemeinchirurgen", schon gar nicht von dem Viszeralchirurgen vermittelt werden kann. Allein hieraus ergibt sich die Einrichtung gleichberechtigter und gleichrangiger, mit Personalund Finanzhoheit ausgestatteter Abteilungen und Kliniken, die jedoch strukturell in einem Zentrum zusammengefaßt werden. Dies ist notwendig, um die Schwächung gesamtchirurgischer Interessen innerhalb der Fakultät zu verhindern; auch die Wahl eines geschäftsführenden Direktors der Chirurgischen Klinik kann diese Zusammenfassung vermitteln. Darüber hinaus ist eine Zentrumskonferenz zur Koordination der studentischen Lehre und der ärztlichen Weiterbildung erforderlich, da neben Wissenschaftlern und kompetenten Schwerpunktchirurgen auch "Basischirurgen" und praktische Ärzte mit chirurgischen Kenntnissen heranzubilden sind. Unfallchirurgie und Berufsgenossenschaften Aus den gesetzlichen Anforderungen des SGB VII ziehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zahlreiche Konsequenzen zur Bewahrung der Versorgungsqualität ihrer Versicherten. Die Anforderungen an die Behandlung "mit allen geeigneten Mitteln unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes" werden ernst genommen, aber auch ökonomische Grenzen finden zunehmend Beachtung. Die Bindung der Bestellung zum Durchgangsarzt an den Besitz der Schwerpunktqualifikation "Unfallchirurg" bestätigt das Vertrauen der gesetzlichen Unfallversicherung in die Kompetenz. Prävention, Behandlung Unfallverletzter, Rehabilitation und Begutachtung werden künftig grundsätzlich in den Händen von Unfallchirurgen liegen. Fortbildung Die Übergänge zwischen Weiter- und Fortbildung sind fließend. Die Erlangung von speziellen Qualifikationen ist nur durch eine Mischung aus traditioneller Weiterbildung unter Leitung eines befugten Arztes und durch Ableistung von Fortbildungskursen möglich, wie dies beispielsweise für die Physikalische Therapie, Schmerztherapie, Rettungsmedizin oder für den Leitenden Notarzt gilt. Dieser Verpflichtung dürfen sich weiter- und fortbildende Unfallchirurgen nicht entziehen, wenn sie ihrem Nachwuchs nicht schaden wollen. Die Fortbildung des Unfallchirurgen stellt sich nicht als besonderes Problem dar. Die kritischen Stimmen aus dem Kreis der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeitsgemeinschaft der leitenden Medizinalbeamten des Bundes und der Länder hinsichtlich der mangelhaften Fortbildung der Ärzteschaft trifft Unfallchirurgen nur in sehr eingeschränktem Maße. Die seit Jahrzehnten beeindruckenden Teilnehmerzahlen an den Kursen der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen (AO), der hohe Zuspruch bei den Jahrestagungen der wissenschaftlichen Gesellschaften, eine fast hundertprozentige Präsenz aller Durchgangsärzte an den Unfallmedizinischen Tagungen der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind eindeutige Belege für den Fortbildungsdrang der Unfallchirurgen. Angesichts des Hochrisikobereiches, der Notwendigkeit, rasch umfassende Entscheidungen zu treffen, aber auch wegen der permanenten forensischen Kritik stehen Unfallchirurgen untereinander in ständigem Dialog. Die Zahl hervorragend besuchter Fortbildungsangebote ist nicht nur deshalb unüberschaubar groß geworden. Den Regularien der Berufsordnung und dem Wunsch der Exekutive folgend, wird eine Fortbildungszertifizierung einzuführen sein. Vorstand der Bundesärztekammer und Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung erarbeiten gegenwärtig ein Ärztekammer- oder Fortbildungsdiplom. Dies wird zusätzlich die hohe Fortbildungsmotivation der Unfallchirurgen dokumentieren. Kritik Inhaltlich ergeben sich die Grenzen des eingangs definierten Berufsbildes "Unfallchirurg" aus dem Können und der Erfahrung des Leitenden Arztes. Hat dieser seine Weiterbildung in einer Klinik mit umfassendem Anspruch und festen Zuordnungen absolviert, so wird er zukünftig seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben können, den gesamten definierten Rahmen auszufüllen. Erfolgt die Weiterbildung dagegen in einer auf akute Extremitätentraumen beschränkten Abteilung mit wenigen schwerverletzten Patienten und eingeschränkten Hospitationsmöglichkeiten auf Notarztwagen und Intensivstation, werden Patienten mit Verbrennungen und Handverletzungen von Plastischen Chirurgen versorgt, erfolgt die Rehabilitation durch einen Facharzt für Physiotherapie und geschieht die Stabilisierung von Wirbelkörperfrakturen ausschließlich durch Neurochirurgen oder Orthopäden, ist die Zukunft solcher "Unfallchirurgen" düster. Dieses unterschiedliche Leistungsspektrum kann derzeit in der Weiterbildungsordnung nicht dargestellt werden, es wird jedoch in naher Zukunft durch die Umsetzung des SGB VII reflektiert werden. Auch die Diskussionen über die Zusammenführung von Orthopädie und Unfallchirurgie zum angeblich international gesellschaftsfähigen "Orthopädischen Chirurgen" müssen vor dem Hintergrund des Berufsbildes gesehen werden. Der bewußte Verzicht auf Notfall- und Intensivmedizin und auf das über die Extremitäten hinausgehende Verletzungsspektrum ist mit der Anerkennung als Durchgangsarzt nicht vereinbar und gefährdet langfristig die Existenz der niedergelassenen Unfallchirurgen. Zudem ist die derzeitige Weiterbildung der Orthopäden mit nur einem Pflichtjahr Chirurgie zur Erfüllung traumatologischer Anforderungen ungeeignet, wie auch dem Unfallchirurgen für mindestens zwei weitere Generationen die traditionellen Aufgaben der deutschen Orthopädie mit den Schwerpunkten Skoliose, Hüftdysplasie, kindliche Mißbildungen, Heil- und Hilfsmittelversorgung etc. fremd bleiben werden. Ausblick Das existente, wenn auch nicht flächendeckend umgesetzte Berufsbild "Fachmann für das Trauma" bedarf der breiten Diskussion innerhalb der unfallchirurgischen berufspolitischen Gruppierungen. Die Klage über Fremdbestimmung ist verfehlt; denn weder Bundesärztekammer noch die Vertreter anderer Schwerpunkte oder Fachgebiete des operativen Bereiches wollen und können einschneidende Veränderungen unseres Berufsbildes bewirken, wenn dies nur innerhalb der eigenen Gruppe konsensfähig ist. Die Klage der übergeordneten Weiterbildungsgremien über divergierende Aussagen unfallchirurgischer Ansprechpartner, die Dialoge selbsternannter unfallchirurgischer Repräsentanten mit anderen Gruppen sind häufig kontraproduktiv, zumindest aber so lange verfrüht, wie ein tragfähiger Kompromiß über die Zukunft der Unfallchirurgie intern nicht existiert. Existenzängste, ökonomische Erwägungen oder zunehmende Inkompetenz sind schlechte Ratgeber für Zukunftsentscheidungen. Hinsichtlich Ausfüllung der Weiterbildungsordnung bedarf es unfallchirurgischen Sachverstandes und Einsatzes. Zertifizierungsepidemien müssen gestoppt werden. Zur Erlangung der Nachweise für Chirurgie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, Physikalische Therapie, Chirurgische Intensivmedizin etc. benötigt ein Berufsanfänger inzwischen die inakzeptable Weiterbildungszeit von 15 Jahren. Die Fortbildung muß nationale Grenzen überschreiten dürfen, die Institutionalisierung internationaler Fachkongresse ist begrüßenswert. Die Fortbildung darf nicht als lästige Verpflichtung, sondern muß als wesentlicher Bestandteil der Berufsbildstabilisierung angesehen werden. Fazit Um das Berufsbild "Unfallchirurg" in dem von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie definierten Umfange zu erfüllen, sind Einsatzfreude, Fleiß, Mut, Selbstkritik und Pflichtbewußtsein notwendig. Die Pflege dieser chirurgischen Traditionen muß gefördert werden, um durch permanente Anpassung an die veränderten Bedingungen zugunsten der verletzten Unfallopfer jederzeit erfolgreich und kompetent bleiben zu können. Zusammenfassung Der Unfallchirurg ist nicht Organspezialist, sondern Fachmann für das Trauma. Die Traumatologie hat sich als Schwerpunkt der Chirurgie mit breitem Aufgabenspektrum und Einsatz moderner Techniken bewährt und etabliert. Interessante Tätigkeiten und meßbare Behandlungserfolge bei unfallverletzten Patienten motivieren den Nachwuchs. Die berufspolitischen Gefahren einer Aufgabe des Faches zugunsten der Orthopädie, eine Zersplitterung der Interessenvertretung der Unfallchirurgen und die Atomisierung der Gesamtchirurgie mit einer Zertifizierungsvielfalt sind erkannt und werden die Unfallchirurgie als Entität nicht schwächen.