3 COUNCIL OF EUROPEAN MUNICIPALITIES AND REGIONS EUROPEAN SECTION OF UNITED CITIES AND LOCAL GOVERNMENTS CEMR 19/05/2004 h:\ccre.bex\2004-05-31 dublin\3 manifesto elections ep_en.doc WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT – JUNI 2004 MANIFEST DER KOMMUNALEN UND REGIONALEN VERWALTUNG Den politischen Parteien und Kandidaten in Europa vorgelegt vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas Die kommunale und regionale Verwaltung hat die Übergabe eines Manifestes an die Parteien und Kandidaten beschlossen, da die Europawahlen ein wichtiges Datum für das demokratische Leben der Union darstellen und weil sie der grundlegenden Rolle des Parlaments verpflichtet sind. Mit diesem Manifest ruft die kommunale und regionale Verwaltung in ganz Europa alle europäischen politischen Parteien auf, ihr Anliegen bezüglich der folgenden Punkte aufzunehmen. Sie sieht dem Inhalt der Antworten mit Interesse entgegen und wird sie weit verbreiten. Europäische Verfassung 1. Verabschiedung der Europäischen Verfassung unter Wahrung ihrer besonderen Anliegen, unter anderem die explizite Einbeziehung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung (Artikel 5); die Einbeziehung der kommunalen und regionalen Ebenen innerhalb der gängigen Definition von Subsidiarität; der ausdrückliche Bezug zur territorialen sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion; die Pflicht zur Anhörung repräsentativer Verbände unter Berücksichtigung der kommunalen und regionalen Dimension; das Recht auf Anrufung des Gerichtshofes durch den Ausschuss der Regionen. Öffentliche Dienstleistungen und Leistungen der Daseinsvorsorge 2. Das Recht der kommunalen und regionalen Verwaltungen auf eine freie Entscheidung über die Durchführung öffentlicher Dienstleistungen und Leistungen der Daseinsvorsorge innerhalb ihres Kompetenzbereiches, einschließlich der Frage, ob solche Leistungen im eigenen Hause, durch gemischtwirtschaftliche Unternehmen (public-private partnerships), kommunale gemeinnützige Vereine oder auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen bereitgestellt werden. 3. Die Notwendigkeit, durch geeignete Richtlinien oder andere geeignete Maßnahmen die Ausweitung europäischer Gesetzgebung zum Wettbewerb und zu staatlichen Beihilfen auf die Leistungen der Daseinsvorsorge zu verhindern, deren Hauptzweck sozialen oder 2 umweltpolitischen Belangen gilt, wobei der Umfang der Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf Leistungen ausschließlich kommerzieller Natur beschränkt werden soll. Anhörung, Partnerschaft und Dialog 4. Die Anerkennung der kommunalen und regionalen Verwaltung als wesentlicher Partner für den Aufbau und die Integration Europas durch die Kommission, das Parlament und den Rat und entsprechend die Anerkennung der Notwendigkeit einer effektiven, gleichberechtigten Partnerschaft zwischen den Europäischen Institutionen, nationalen Regierungen sowie kommunalen und regionalen Verwaltungen. 5. Unterstützung für eine Verbesserung der derzeitigen Modalitäten der Anhörung – von Beginn des Verfahrens an – durch den Ausschuss der kommunalen und regionalen Verwaltung (sowie mit den Sozialpartnern und der Gesellschaft) in Umsetzung des Weißbuches über Regierung (Governance) in Europa, insbesondere mit den repräsentativen Verbänden der kommunalen und regionalen Verwaltung. 6. Unterstützung für einen effektiven kommunalen und regionalen Dialog, politisch wie technisch, parallel zum sozialen Dialog. Die kommunale und regionale Verwaltung schlägt noch einmal vor, die Intergruppe Kommunale und Regionale Verwaltung des Europäischen Parlamentes einzusetzen. Kohäsionspolitik und nachhaltige Entwicklung 7. Anerkennung der Notwendigkeit einer effektiven gesamteuropäischen Kohäsionspolitik sowie angemessener Ressourcen zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Regionen der Beitrittsländer einerseits sowie der Regionen der vorherigen EU-15 andererseits, auf den Gebieten der Konvergenz, des Wettbewerbs und der interregionalen Zusammenarbeit. 8. Die notwendige Einbeziehung der besonderen Rolle der kommunalen und regionalen Verwaltung in der Umsetzung jedweder Politik zur nachhaltigen Entwicklung, der wir uns im Geiste der Agenda 21 besonders verpflichtet fühlen. Städtepartnerschaften und Europäische Staatsbürgerschaft 9. Anerkennung der wesentlichen Rolle, die Partnerschaften zwischen Bürgern und Städten für den Aufbau eines vereinten, stärker an der Basis orientierten Europas bilden, und die Fortführung der politischen und finanziellen Unterstützung für die Partnerschaftsbewegung, einschließlich ihrer geographischen Ausweitung auf die potentiellen zukünftigen Mitglieder der Union sowie auf die Länder an den Außengrenzen der Union. 10. Unterstützung für weitere Maßnahmen zur Förderung der aktiven europäischen Staatsbürgerschaft unter Berücksichtigung der Rolle der kommunalen und regionalen Verwaltung als "Relais" gegenüber ihren Bürgern. Transnationale, grenzüberschreitende und internationale Zusammenarbeit 11. Anerkennung der wesentlichen Rolle aller Arten der transnationalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen und Kommunen innerhalb der Europäischen Union, mit ihren Partnern in den Nachbarstaaten sowie in anderen Regionen der Welt, einschließlich der Nord-Süd-Zusammenarbeit.