Themenkreis

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Landkreis Info
20.03.2006
600.53 Ho
0234 /2006
Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer
eMail: [email protected]
Tel.: 0431/570050-14
Themenkreis
Europa
Vergabe
Betreff
Öffentliche Anhörung des Europäischen Parlaments über die Arbeitsweise und
Wirkung der europäischen Vergaberichtlinien
Zusammenfassung
Das Europäische Parlament veranstaltet am 20. April 2006 in Brüssel eine öffentliche
Anhörung zur Arbeitsweise und Wirkung der europäischen Vergaberichtlinien, in
deren Rahmen der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg
Duppré, zu der für die Landkreise wichtigen Problematik der Anwendung der EUAusschreibungsvorgaben
bei
interkommunaler
Zusammenarbeit
für
die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände angehört wird. Die Anhörung
wird Gelegenheit bieten, auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dass die
interkommunale Zusammenarbeit als innerstaatlicher Organisationsakt vom
Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts auszunehmen ist. Eine
Teilnahme kommunaler Vertreter und der Landesverbände an der Anhörung wird von
Seiten der DLT-Hauptgeschäftsstelle ausdrücklich befürwortet, um das kommunale
Interesse an diesen Fragestellungen auf europäischer Ebene zu dokumentieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ganztägig angesetzte Expertenanhörung des Ausschusses für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz geht zurück auf eine Befassung des Europäischen Parlaments auf
Betreiben des damaligen deutschen Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling. Dieser
war zuvor durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände im September
2005 auf Initiative des Deutschen Landkreistages hin auf die bestehenden Probleme im
Bereich der Anwendung des europäischen Vergaberechts auf die interkommunalen
Zusammenarbeit und In-house Geschäfte aufmerksam gemacht worden.
Die Anhörung, deren Tagesordnung nur in englischer Sprache zur Verfügung steht (Anlage),
wird in drei Blöcken durchgeführt. Nach Einführungsstatements durch Vertreter der
Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft wird der Präsident des Deutschen
Landkreistages, Landrat Hans-Jörg Duppré, als erster Redner in Teil I zur „Anwendung der
EU-Ausschreibungsvorgaben bei interkommunaler Zusammenarbeit: Probleme und
Perspektiven“ angehört. Daneben werden weitere vier Vertreter von kommunalen Verbänden
und öffentlichen Betrieben anderer Mitgliedstaaten die Probleme bei der Zusammenarbeit
zwischen Kommunen aus Sicht ihrer Länder darstellen. Abschließend wird der zuständige
Abteilungsleiter der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission zu den
vorangegangenen Beiträgen Stellung nehmen. Die Darstellungen der Redner sollen
maßgeblich anhand konkreter Fallbeispiele erfolgen. Im Fokus stehen dabei die
Notwendigkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Ausschreibungspflicht bei interkommunaler
Zusammenarbeit, Perspektiven künftiger EU-Gesetzgebung in diesem Bereich bzw.
-2_______________________________________________________________________________________________
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag  Haus der kommunalen Selbstverwaltung  Reventlouallee 6  24105 Kiel
0431/570050-10  Fax: 0431/570050-20  eMail: [email protected]  Internet: www.sh-landkreistag.de
-2Vorschläge für mögliche Anpassung der EU-Vorgaben. Vor diesem Hintergrund werden die
Landesverbände gebeten, konkret einschlägige Fallbeispiele aus der Praxis bis spätestens
zum 6. April 2006 zu übermitteln.
In einem zweiten Teil zum Thema „Verfahren der In-house Vergaben und Präzisierung der
Teckal-Kriterien“ werden neben einem Vertreter des Europäischen Gerichtshofes ebenfalls
Repräsentanten von Kommunen und aus dem Bereich der öffentlichen Unternehmen zu
Wort kommen. Der dritte Teil der Anhörung ist dem Thema „Umsetzung, Rechtsmittel, neue
Schwellenwerte und öffentlich-private Partnerschaften: Wird die grenzüberschreitende
Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen einfacher?“ gewidmet. Dort werden neben dem
Oberbürgermeister von Aachen, Jürgen Linden, überwiegend Vertreter der
Unternehmerseite
über
die
grenzüberschreitende
Teilnahme
an
öffentlichen
Ausschreibungen und die gegebenenfalls bessere Zugänglichkeit des Marktes nach
Inkrafttreten der neuen Vergaberichtlinie berichten.
Die Anhörung wird voraussichtlich auch Fragestellungen an die Parlamentarier und Vertreter
der Kommission aus dem Plenum ermöglichen. Insofern wird von Seiten der
Hauptgeschäftsstelle eine Teilnahme an der Anhörung von Vertretern der Landkreise
oder/und der Landesverbände begrüßt.
Zielsetzung
Ziel der Anhörung ist es, auf europäischer Ebene abschließend klarzustellen, dass die
interkommunale Zusammenarbeit innerstaatliche Organisationsentscheidungen zum
Gegenstand hat. Betroffen sind Zuständigkeiten für den Verwaltungsaufbau und die
Zuordnung von Kompetenzen innerhalb der Mitgliedstaaten, nicht dagegen eine rechtliche
Ordnung zwischen Staat und Privaten, die dem Vergaberecht unterfällt. Es handelt sich bei
Aufgabenübertragungen zwischen Kommunen nicht um Beschaffungsvorgänge bei Dritten,
sondern um Organisationsmaßnahmen. In diesem Bereich besitzt die Europäische Union
nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung keine Kompetenz.
Die Anhörung im Europäischen Parlament bietet deshalb die Möglichkeit, diese Position
öffentlich klarzustellen und durch Änderungen der europäischen Vergaberichtlinien auch eine
gesicherte Vergaberechtsfreiheit dieser Organisationsentscheidungen herbeizuführen. Erste
Signale seitens verschiedener europäischer Abgeordneter verdeutlichen, dass jedenfalls im
Europäischen Parlament ein entsprechendes Problembewusstsein mittlerweile vorhanden
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hoyer
Referent für Finanzen und Europa
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