Landkreis Info 20.03.2006 600.53 Ho 0234 /2006 Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer eMail: [email protected] Tel.: 0431/570050-14 Themenkreis Europa Vergabe Betreff Öffentliche Anhörung des Europäischen Parlaments über die Arbeitsweise und Wirkung der europäischen Vergaberichtlinien Zusammenfassung Das Europäische Parlament veranstaltet am 20. April 2006 in Brüssel eine öffentliche Anhörung zur Arbeitsweise und Wirkung der europäischen Vergaberichtlinien, in deren Rahmen der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, zu der für die Landkreise wichtigen Problematik der Anwendung der EUAusschreibungsvorgaben bei interkommunaler Zusammenarbeit für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände angehört wird. Die Anhörung wird Gelegenheit bieten, auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dass die interkommunale Zusammenarbeit als innerstaatlicher Organisationsakt vom Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts auszunehmen ist. Eine Teilnahme kommunaler Vertreter und der Landesverbände an der Anhörung wird von Seiten der DLT-Hauptgeschäftsstelle ausdrücklich befürwortet, um das kommunale Interesse an diesen Fragestellungen auf europäischer Ebene zu dokumentieren. Sehr geehrte Damen und Herren, die ganztägig angesetzte Expertenanhörung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz geht zurück auf eine Befassung des Europäischen Parlaments auf Betreiben des damaligen deutschen Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling. Dieser war zuvor durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände im September 2005 auf Initiative des Deutschen Landkreistages hin auf die bestehenden Probleme im Bereich der Anwendung des europäischen Vergaberechts auf die interkommunalen Zusammenarbeit und In-house Geschäfte aufmerksam gemacht worden. Die Anhörung, deren Tagesordnung nur in englischer Sprache zur Verfügung steht (Anlage), wird in drei Blöcken durchgeführt. Nach Einführungsstatements durch Vertreter der Kommission und der österreichischen Ratspräsidentschaft wird der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans-Jörg Duppré, als erster Redner in Teil I zur „Anwendung der EU-Ausschreibungsvorgaben bei interkommunaler Zusammenarbeit: Probleme und Perspektiven“ angehört. Daneben werden weitere vier Vertreter von kommunalen Verbänden und öffentlichen Betrieben anderer Mitgliedstaaten die Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Kommunen aus Sicht ihrer Länder darstellen. Abschließend wird der zuständige Abteilungsleiter der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission zu den vorangegangenen Beiträgen Stellung nehmen. Die Darstellungen der Redner sollen maßgeblich anhand konkreter Fallbeispiele erfolgen. Im Fokus stehen dabei die Notwendigkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Ausschreibungspflicht bei interkommunaler Zusammenarbeit, Perspektiven künftiger EU-Gesetzgebung in diesem Bereich bzw. -2_______________________________________________________________________________________________ Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-10 Fax: 0431/570050-20 eMail: [email protected] Internet: www.sh-landkreistag.de -2Vorschläge für mögliche Anpassung der EU-Vorgaben. Vor diesem Hintergrund werden die Landesverbände gebeten, konkret einschlägige Fallbeispiele aus der Praxis bis spätestens zum 6. April 2006 zu übermitteln. In einem zweiten Teil zum Thema „Verfahren der In-house Vergaben und Präzisierung der Teckal-Kriterien“ werden neben einem Vertreter des Europäischen Gerichtshofes ebenfalls Repräsentanten von Kommunen und aus dem Bereich der öffentlichen Unternehmen zu Wort kommen. Der dritte Teil der Anhörung ist dem Thema „Umsetzung, Rechtsmittel, neue Schwellenwerte und öffentlich-private Partnerschaften: Wird die grenzüberschreitende Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen einfacher?“ gewidmet. Dort werden neben dem Oberbürgermeister von Aachen, Jürgen Linden, überwiegend Vertreter der Unternehmerseite über die grenzüberschreitende Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die gegebenenfalls bessere Zugänglichkeit des Marktes nach Inkrafttreten der neuen Vergaberichtlinie berichten. Die Anhörung wird voraussichtlich auch Fragestellungen an die Parlamentarier und Vertreter der Kommission aus dem Plenum ermöglichen. Insofern wird von Seiten der Hauptgeschäftsstelle eine Teilnahme an der Anhörung von Vertretern der Landkreise oder/und der Landesverbände begrüßt. Zielsetzung Ziel der Anhörung ist es, auf europäischer Ebene abschließend klarzustellen, dass die interkommunale Zusammenarbeit innerstaatliche Organisationsentscheidungen zum Gegenstand hat. Betroffen sind Zuständigkeiten für den Verwaltungsaufbau und die Zuordnung von Kompetenzen innerhalb der Mitgliedstaaten, nicht dagegen eine rechtliche Ordnung zwischen Staat und Privaten, die dem Vergaberecht unterfällt. Es handelt sich bei Aufgabenübertragungen zwischen Kommunen nicht um Beschaffungsvorgänge bei Dritten, sondern um Organisationsmaßnahmen. In diesem Bereich besitzt die Europäische Union nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung keine Kompetenz. Die Anhörung im Europäischen Parlament bietet deshalb die Möglichkeit, diese Position öffentlich klarzustellen und durch Änderungen der europäischen Vergaberichtlinien auch eine gesicherte Vergaberechtsfreiheit dieser Organisationsentscheidungen herbeizuführen. Erste Signale seitens verschiedener europäischer Abgeordneter verdeutlichen, dass jedenfalls im Europäischen Parlament ein entsprechendes Problembewusstsein mittlerweile vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Hoyer Referent für Finanzen und Europa