Gemeinden bereichern sich nicht an Gebühren Die österreichischen Gemeinden gerieten in den vergangenen Wochen ungerechtfertigt unter Beschuss, als eine Studie des Meinungsforschungs- und Consultingunternehmens Kreutzer Fischer & Partner (KFP) den Kommunen vorwarf, sich durch Gebühren eine „goldene Nase zu verdienen.“ Bürgermeister Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, spricht von einer „dilettantischen Geschichte“ sowie „undurchsichtigen Zahlen.“ Und kann die Vorwürfe entschärfen. In der KFP Studie wird den Gemeinden vorgeworfen, sich durch Preisaufschläge bei Dienstleistungen eine goldene Nase zu verdienen. Die Gemeinden inklusive Wien hätten im Jahre 2003 einen Gewinn von 600 Millionen Euro aus den kommunalen Infrastruktur-Dienstleistungen gezogen. Der Gemeindebund stellt klar Den Vorwurf, dass Gemeinden sich an kommunalen Abgaben bereichern, weist Mödlhammer entschieden von sich und kann dies mit statistischen Zahlen belegen. „Es kann keine Rede davon sein, dass sich die Gemeinden mit ihren Dienstleistungen eine goldene Nase verdienen – 95 Prozent der Gemeinden machen mit Wasser, Abwasser und Abfall ein Defizit“, stellt Mödlhammer klar. Die Entschärfung der Vorwürfe Während enorme Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung als vordergründige Angriffsflächen und Kritikpunkte aus der KFP Studie hervorgehen, sieht die Realität anders aus. Im Konkreten seien die Kosten für die Müllabfuhr seit 1990 um 140 Prozent gestiegen, die Beträge für die Abwasserbehandlung hätten sich „lediglich“ verdoppelt, heißt es. Tatsächlich sind die kommunalen Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung und Kindergärten (Wien ausgenommen) in dem Zeitraum von 2000 bis 2004 um lediglich 17,4 Prozent angestiegen. Die österreichischen Gemeindefinanzen im Überblick Die kommunale Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für den Zeitraum von 2000 bis 2004 sieht folgendermaßen aus: Die Einnahmen der Gemeinden (ausgenommen Wien) gingen 2004 um 2,9 Prozent zurück. Die Ausgaben verschmälerten sich ebenfalls um 1,5 Prozent. Seit 2000 stiegen die Ausgaben der österreichischen Gemeinden (ausgenommen Wien) um 9,6 Prozent. Besonders stark betroffen von dem Rückgang der gesamten kommunalen Einnahmen sind das Burgenland mit den stärksten Rückgängen (- 8,4 %), sowie Gemeinden in den Bundesländern Tirol (- 4,7 %), Kärnten (- 3,5 %), Oberösterreich (- 3,4 %) und die Steiermark (- 3 %). Prinzipiell ist bei der Einnahmen- sowie Ausgabenentwicklung das für Österreich typische Ost- Westgefälle erkennbar. Je westlicher die Gemeinden gelegen sind, desto höher sind die Einnahmen- bzw. Ausgaben. Wenn Überschüsse verbucht werden konnten, dann nur in den großen Ballungsräumen wie den Landeshauptstädten. Die Gebühren können auch als umweltpolitisches Instrumentarium eingesetzt werden. Bei der Gestaltung der Benützungsgebühren können die Gemeinden im Rahmen des freien Beschlussrechts umweltpolitisch lenkend eingreifen. Die Benützung von Gemeindeeinrichtungen, die dem Umweltschutzinstrumentarium angehören, wie etwa Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, ist mit Gebühren verbunden. Dem zugrunde liegt das Verursacherprinzip, das heißt, dass derjenige die Kosten für eine Umweltschädigung tragen muss, der diese verursacht hat und versteht sich als Kostenzuweisungsprinzip. Allerdings wird auch in diesem Zusammenhang der Vorwurf der unrechtmäßigen Bereicherung der Gemeinden widerlegt. Die kommunale Gebührengestaltung ist an den Grundsatz der Kostendeckung gebunden und durch das Äquivalenzprinzip eingeschränkt. Der Kern dieses Prinzips wird dadurch gebildet, dass „aus dem Wesen der Gebühr zu schließen sei, dass ihre Höhe der Leistung der Gemeinde äquivalent sein muss.“ Das Kostendeckungsprinzip wurde mit der Gesetzesänderung im Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1993 wieder aufgenommen. Seit dieser Gesetzesnovelle dürfen die Gebühren die doppelte Jahreserfordernis betragen. Seit 1993 darf der mutmaßliche Jahresertrag der Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht überschreiten. Die Kommunen werden auch 2006 enorme Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft fließen lassen. Allein für die Wasserver- und Abwasser(ent)sorgung müssten 2006 sage und schreibe 1,1 Milliarden Euro investiert werden. Und um den Kommunen Investitionen in dieser Höhe überhaupt zu ermöglichen, wurde das erwähnte Kostendeckungsprinzip im FAG 1993 aufgehoben, und nicht wie fälschlicherweise vorgeworfen, um sich ein Körbchengeld zu verdienen oder gar Gewinne zu machen. Gemeindeeinnahmen und –ausgaben im Detail Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass die österreichischen Gemeinden überdurchschnittlich viel investieren. Die kommunalen Abgaben betrugen 2004 in absoluten Zahlen 2,34 Milliarden Euro und setzen sich aus der Summe der kommunalen Abgaben wie etwa Grundsteuer A und B, Kommunalsteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Anzeigenabgabe, etc. zusammen. Diese Abgaben erhöhten sich im Vorjahr um 2,9 Prozent auf 360 Euro pro Einwohner gegenüber 2003. Die Gemeindegebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen beliefen sich im Vorjahr auf knapp 1,38 Milliarden Euro, dies sind 206 Euro pro Einwohner. Hingegen betrugen die gesamten Ausgaben der österreichischen Gemeinden im Jahr 2004 2.250 Euro je Einwohner. Die kommunalen Ausgaben setzen sich aus dem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen. Die wichtigsten Ausgaben der österreichischen Gemeinden (Stand 2004) umfassen: Ausgaben für Dienstleistungen mit einem durchschnittlichen Volumen von 765 Euro pro Einwohner, Ausgaben für Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft mit 303 Euro pro Einwohner sowie Ausgaben für die allgemeine Verwaltung mit 276 Euro pro Einwohner. Im internationalen Vergleicht besitzen die österreichischen Kommunen Vorbildcharakter und sind Musterbeispiele, die den Bürger klar in den Vordergrund stellen.