Landkreis Info 28.03.2007 006.13 Ho/Hi 0229/2007 Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer eMail: [email protected] Tel.: 0431/570050-14 Themenkreis Europa AK EU-Beauftragte Betreff 07/0229 'Berliner Erklärung' zum 50-jährigen Bestehen der Römischen Verträge Zusammenfassung Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 25.3.2007 gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die „Berliner Erklärung“ angenommen. Das Dokument beschreibt in einem ersten Teil die gemeinsamen europäischen Wertvorstellungen. Mit Blick auf die Vielfältigkeit Europas wie auch die Aufgabenwahrnehmung finden dabei auch die Kommunen ausdrücklich Erwähnung. In einem zweiten Teil werden die zentralen Herausforderungen für die Union im Inneren wie auch nach außen, beispielsweise bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung, des Terrorismus sowie einer gemeinsamen Vorgehensweise im Bereich der Energiepolitik und des Klimaschutzes beschrieben. Der dritte Teil enthält das Bekenntnis, bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 eine erneuerte rechtliche Grundlage für die EU zu erarbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 25.3.2007 gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die „Berliner Erklärung“ angenommen (Anlage). Anlass für dieses Dokument war die Unterzeichnung der sogenannten Römischen Verträge. Vor 50 Jahren haben Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg mit der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ am 25.3.1957 den Grundstein für die Europäische Union gelegt. Der Berliner Erklärung kommt nunmehr angesichts des nach wie vor ungelösten Fortgangs des Verfassungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die deutsche EURatspräsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, im Sommer einen Vorschlag für ein weiteres Vorgehen in diesem Verfassungsprozess zu unterbreiten. Dieser war nach dem Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden ins Stocken geraten. Nunmehr verpflichten sich die Unterzeichner der Berliner Regierung ausdrücklich dazu, „die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen“. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass die Substanz des vorliegenden Verfassungsvertrages bewahrt werden soll, ohne dass allerdings an dem konkreten Dokument in seiner jetzigen Form festgehalten wird. Für die Kommunen wird es in diesem Prozess auf Zweierlei ankommen. Zum einen ist die in Art. I-5 erstmals ausdrücklich niedergelegte Anerkennung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung als Teil der jeweiligen nationalen Identität zu bewahren. Europa verliert auf diese Weise die vielfach beklagte Kommunalblindheit. Zum anderen gilt es, die verstärkten Kontrollmechanismen zur Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips sowohl unter Einbeziehung der nationalen Parlamente wie auch des europäischen Ausschusses der Regionen zu sichern. -2_______________________________________________________________________________________________ Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-10 Fax: 0431/570050-20 eMail: [email protected] Internet: www.sh-landkreistag.de -2- Die Berliner Erklärung gliedert sich in drei Teile, denen eine einleitende Präambel mit Blick auf das europäische Friedenswerk vorangestellt ist. Im ersten Teil der Erklärung werden die Grundprinzipien der Europäischen Union, wie das Streben nach Frieden und Freiheit, nach Demokratie und Rechtstaatlichkeit betont. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass Europa von der Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Regionen lebt. Viele Ziele könnten allerdings nicht einzeln, sondern nur gemeinsam erreicht werden. Diesbezüglich teilten sich die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Kommunen die Aufgaben. Vor diesem Hintergrund hatte die Kanzlerin ergänzend in ihrer Rede ausgeführt, dass die Europäische Union mehr und klarere Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der Energiepolitik, der Außenpolitik und in der Innen- und Rechtspolitik benötige. Allerdings müsse auch klarer abgegrenzt werden, wofür die Mitgliedstaaten zuständig seien und wofür die Gemeinschaft. Die EU müsse sich auf das Wesentliche konzentrieren. Insbesondere Letzteres ist gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen Einwirkungen in Einzelfragen für die Kommunen zu unterstreichen. In einem zweiten Teil werden die Herausforderungen für das europäische Gesellschaftsideal in der Zukunft beschrieben. Dabei vereine das europäische Modell wirtschaftlichen Erfolg und soziale Verantwortung. Dieses könne nur erreicht werden durch Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Zudem werden allgemeine Herausforderungen wie die Bekämpfung des Terrorismus oder die gemeinsame Energiepolitik und der Klimaschutz benannt. Mit Blick auf die innere Ordnung der Europäischen Union wird in einem dritten Teil eine „zeitgemäße Erneuerung“ an die jetzige Größe mit 27 Mitgliedstaaten angemahnt. Dies betrifft insbesondere die bereits angesprochene Frage bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Hoyer Anlage: - 1 -