Themenkreis

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Landkreis Info
28.03.2007
006.13 Ho/Hi
0229/2007
Auskunft erteilt: Bernhard Hoyer
eMail: [email protected]
Tel.: 0431/570050-14
Themenkreis
Europa
AK EU-Beauftragte
Betreff
07/0229 'Berliner Erklärung' zum 50-jährigen Bestehen der Römischen
Verträge
Zusammenfassung
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 25.3.2007
gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die
„Berliner Erklärung“ angenommen. Das Dokument beschreibt in einem ersten Teil die
gemeinsamen europäischen Wertvorstellungen. Mit Blick auf die Vielfältigkeit Europas
wie auch die Aufgabenwahrnehmung finden dabei auch die Kommunen ausdrücklich
Erwähnung. In einem zweiten Teil werden die zentralen Herausforderungen für die
Union im Inneren wie auch nach außen, beispielsweise bei der Bekämpfung illegaler
Einwanderung, des Terrorismus sowie einer gemeinsamen Vorgehensweise im
Bereich der Energiepolitik und des Klimaschutzes beschrieben. Der dritte Teil enthält
das Bekenntnis, bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 eine erneuerte
rechtliche Grundlage für die EU zu erarbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 25.3.2007 gemeinsam mit dem
Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die „Berliner Erklärung“
angenommen (Anlage). Anlass für dieses Dokument war die Unterzeichnung der
sogenannten Römischen Verträge. Vor 50 Jahren haben Frankreich, Deutschland, Italien,
Belgien, die Niederlande und Luxemburg mit der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“
am 25.3.1957 den Grundstein für die Europäische Union gelegt.
Der Berliner Erklärung kommt nunmehr angesichts des nach wie vor ungelösten Fortgangs
des Verfassungsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Die deutsche EURatspräsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, im Sommer einen Vorschlag für ein weiteres
Vorgehen in diesem Verfassungsprozess zu unterbreiten. Dieser war nach dem Scheitern
der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden ins Stocken geraten.
Nunmehr verpflichten sich die Unterzeichner der Berliner Regierung ausdrücklich dazu, „die
Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine
erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen“. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass die
Substanz des vorliegenden Verfassungsvertrages bewahrt werden soll, ohne dass allerdings
an dem konkreten Dokument in seiner jetzigen Form festgehalten wird. Für die Kommunen
wird es in diesem Prozess auf Zweierlei ankommen. Zum einen ist die in Art. I-5 erstmals
ausdrücklich niedergelegte Anerkennung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung
als Teil der jeweiligen nationalen Identität zu bewahren. Europa verliert auf diese Weise die
vielfach beklagte Kommunalblindheit. Zum anderen gilt es, die verstärkten
Kontrollmechanismen zur Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips sowohl unter
Einbeziehung der nationalen Parlamente wie auch des europäischen Ausschusses der
Regionen zu sichern.
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Schleswig-Holsteinischer Landkreistag  Haus der kommunalen Selbstverwaltung  Reventlouallee 6  24105 Kiel
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Die Berliner Erklärung gliedert sich in drei Teile, denen eine einleitende Präambel mit Blick
auf das europäische Friedenswerk vorangestellt ist. Im ersten Teil der Erklärung werden die
Grundprinzipien der Europäischen Union, wie das Streben nach Frieden und Freiheit, nach
Demokratie und Rechtstaatlichkeit betont. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass Europa von
der Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Regionen lebt. Viele Ziele könnten allerdings nicht
einzeln, sondern nur gemeinsam erreicht werden. Diesbezüglich teilten sich die Europäische
Union, die Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Kommunen die Aufgaben. Vor diesem
Hintergrund hatte die Kanzlerin ergänzend in ihrer Rede ausgeführt, dass die Europäische
Union mehr und klarere Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der Energiepolitik, der
Außenpolitik und in der Innen- und Rechtspolitik benötige. Allerdings müsse auch klarer
abgegrenzt werden, wofür die Mitgliedstaaten zuständig seien und wofür die Gemeinschaft.
Die EU müsse sich auf das Wesentliche konzentrieren. Insbesondere Letzteres ist gerade
vor dem Hintergrund der vielfältigen Einwirkungen in Einzelfragen für die Kommunen zu
unterstreichen.
In einem zweiten Teil werden die Herausforderungen für das europäische Gesellschaftsideal
in der Zukunft beschrieben. Dabei vereine das europäische Modell wirtschaftlichen Erfolg
und soziale Verantwortung. Dieses könne nur erreicht werden durch Wachstum,
Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Zudem werden allgemeine Herausforderungen
wie die Bekämpfung des Terrorismus oder die gemeinsame Energiepolitik und der
Klimaschutz benannt.
Mit Blick auf die innere Ordnung der Europäischen Union wird in einem dritten Teil eine
„zeitgemäße Erneuerung“ an die jetzige Größe mit 27 Mitgliedstaaten angemahnt. Dies
betrifft insbesondere die bereits angesprochene Frage bis zu den Wahlen zum Europäischen
Parlament 2009 eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bernhard Hoyer
Anlage: - 1 -
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