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Entwurf 02.02.2016
1. ------IND- 2016 0061 FIN DE- ------ 20160210 --- --- PROJET
Verordnung des Umweltministeriums
zu den nationalen Parametern für Temperatureinwirkungen bei Anwendung der Norm SFSEN 1991-1-5
Gemäß dem Beschluss des Umweltministeriums werden auf der Grundlage von § 117 a des
Landnutzungs- und Baugesetzes (132/1999) in der Fassung des Gesetzes 958/2012 folgende
Bestimmungen erlassen:
§1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Temperatureinwirkungen bei der Planung von Bauwerken
zusammen mit der Norm SFS-EN 1991-1-5 in ihrer letzten gültigen Fassung.
§2
Richtwerte für Temperaturen der Innenluft
Als Richtwerte für die Innenlufttemperatur werden gemäß Tabelle 5.1 in 5.3(2) der Norm
die Werte T1=25 ºC (Sommer) ja T2=23 ºC (Winter) angewendet.
§3
Richtwerte für Temperaturen von Überbauungen
Als Richtwerte für die Temperatur von Überbauungen werden gemäß Tabelle 5.2 in 5.3(2)
der Norm die folgenden Werte angewendet.
Für die im Schatten gemessene maximale Lufttemperatur Tmax und Mindesttemperatur Tmin
gelten die in Abbildung 1 und 2 angegebenen Temperaturwerte der isothermen Karten.
Für Gebäudeteile, die nach Norden und Osten zeigen, werden im Sommer als Werte für den
Einfluss durch Sonneneinstrahlung T3, T4 und T5 die Werte T3 = 5 ºC, T4 = 10 ºC und T5 =15º
C verwendet.
Für Gebäudeteile, die nach Süden und Westen liegen, sowie für horizontale Bauteile werden
folgende Werte verwendet:
1) T3 = 10 ºC, T4 = 20 ºC und T5 = 30 ºC für Bauteile mit einer großen äußeren Masse der
Wärmedämmung (z.B. Beton-Sandwich-Konstruktionen) oder
2) T3 = 18 ºC, T4 = 30 ºC und T5 = 42 ºC für Bauteile mit einer geringen äußeren Masse der
Wärmedämmung (z.B. leichtmetallbeschichtete Sandwich-Platten).
Wenn die Absorptionsschicht der Oberfläche festgelegt ist, so kann eine Temperatur auf der
Grundlage des Absorptionsfaktors in Abhängigkeit von der Farbe der Außenfläche verwendet
werden.
§4
Richtwerte für Temperaturen in Untergeschossen
Als Richtwerte für die Temperatur in Untergeschossen werden gemäß Tabelle 5.3 in 5.3(2)
der Norm die Werte T6 = 6 ºC, T7 = 4 ºC, T8 = -7 ºC und T9 = -4 ºC angewendet.
§5
Isothermen der minimalen und maximalen im Schatten gemessenen Lufttemperaturen
Die isothermen Karten der jährlichen minimalen und maximalen Lufttemperaturen im
Schatten gemäß A.1(1) der Norm sind in den Abbildungen 1 und 2 dargestellt.
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Abbildung 1. Isothermen der minimalen Lufttemperatur im Schatten (°C). In Abhängigkeit
von den Oberflächenformen des Bodens und der bebauten Umwelt können erhebliche
regionale Unterschiede auftreten.
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Abbildung 2. Isothermen der maximalen Lufttemperatur im Schatten (°C). In Abhängigkeit
von den Oberflächenformen des Bodens und der bebauten Umwelt können erhebliche
regionale Unterschiede auftreten.
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Die minimalen Lufttemperaturen im Schatten repräsentieren Werte, deren jährliche
Unterschreitungswahrscheinlichkeit bei 0,02 liegt; bei den maximalen Lufttemperaturen liegt
die jährliche Überschreitungswahrscheinlichkeit bei 0,02.
Die Werte der im Schatten gemessenen Lufttemperatur wird nach der über dem
Meeresspiegel gemessenen Höhe angepasst, indem 0,5°C pro Höhenunterschied von 100 m
für die im Schatten gemessene minimale Lufttemperatur abgezogen werden und 1,0 °C pro
Höhenunterschied von 100 m für die im Schatten gemessene maximale Lufttemperatur.
In Anhang A in A.1(3) der Norm wird für die Anfangstemperatur T 0 der Wert 10ºC
verwendet, wenn keine anderen Daten zur Verfügung stehen.
———
Diese Verordnung tritt am Tag im Monat 2016 in Kraft.
Diese Verordnung gilt für die Projekte, die nach ihrem Inkrafttreten eingeleitet werden.
Mit dieser Verordnung wird der Nationale Anhang zur Norm SFS-EN 1991-1-5 im Anhang
der Verordnung des Umweltministeriums zur Anwendung der Eurocode-Normen im Hochbau
vom 5. November 2010 aufgehoben.
Helsinki, .... ........ 2016
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