GR 26/2013 - Stadt Waiblingen

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Öffentlich
GR 26/2013 - 1
Sitzungsvorlage
Fachbereich Hochbau
und
Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Technik und Umwelt
Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
Gemeinderat
07.11.2013
07.11.2013
14.11.2013
öffentlich
öffentlich
öffentlich
Betreff:
Bauvorhaben Pommernweg 1 + 3
- Schaffung von Mietwohnungen durch die Stadt Waiblingen
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für die Umsetzu ng der
Baumaßnahme Pommernweg 1+3 vorzunehmen und dort einen Neubau zu
errichten.
2. Das Bauvorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat
von der Städtischen Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH erstellt
(Bauherr).
3. Der Verpachtung des Grundstücks an die Städtische Wohnungsgesellschaft
Waiblingen GmbH zum Neubau von Mietwohnungen wird zugestimmt.
Begründung:
I. Sachstand:
Die Klausurtagungen des Gemeinderates ergaben, dass in Waiblingen ein Bedarf an
Wohnraum im Segment „Mietwohnungen“ besteht, der mit dem derzeitigen Angebot
nicht befriedigt werden kann.
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Um diesen Bedarf gerecht zu werden, muss zum einen der aktuelle
Wohnungsbestand weiterhin instand gehalten werden, es sind aber auch neue
Wohneinheiten zu schaffen.
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung, den Erhalt der Bevölkerung und
deren vielfältige Struktur sieht es die Stadt Waiblingen als ihre Aufgabe , im Bereich
Mietwohnungsbau verstärkt tätig zu werden. Dabei ist es wichtig, auf die soziale
Durchmischung der Stadtquartiere zu achten.
Durch das Baulandentwicklungsmodell der Stadt Waiblingen stehen der Stadt auch
Grundstücke zur Verfügung, die für diesen Zweck genutzt werden können. So
können sowohl in Bestandsgebieten wie auch in Neubaugebieten entsprechende
Bauprojekte entstehen.
II. Bauvorhaben Pommernweg 1 + 3
In diesem Zusammenhang ist auch die vorliegende Objektbeurteilung
Pommernweg 1+3 in der Rinnenäcker Siedlung zu sehen.
Der Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement hat dieses Gebäude unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht um festzulegen, welche Maßnahmen
zum weiteren Erhalt der Mietwohnungen getätigt werden müssten und hat dem
gegenüber die Möglichkeit eines Neubaus an gleicher Stelle untersucht.
Sowohl für die grundlegende Sanierung wie auch für den Neubau sind die Mieter
umzusetzen.
Die vergleichende Darstellung ist vereinfacht gehalten, da es sich lediglich um die
Gegenüberstellung von Sanierung zu Neubau handelt.
1. Aktueller Zustand des Gebäudes – Sanierungsbedarf
Das Wohnhaus Baujahr 1956 ist 3-geschossig und hat zurzeit 21 Wohneinheiten,
die alle als Mietwohnungen genutzt werden. Die Mieteinnahmen belaufen sich pro
Jahr auf 74.160,- €
Das Wohnungsspektrum sieht wie folgt aus:
3 Whg. mit ca. 36 qm
6 Whg. mit ca. 40 qm
3 Whg. mit ca. 51 qm
6 Whg. mit ca. 55 qm
3 Whg. mit ca. 77 qm
Notwendige Maßnahmen, damit die Wohnungen weiterhin vermietet werden
können:
-
Die Heizung besteht überwiegend aus Öleinzelöfen pro Wohnung mit Öltanks in
den privaten Kellerräumen; zum Teil sind Nachtspeicheröfen installiert worden.
Bei einer Erneuerung der Heizung muss ein neuer Gasanschluss erfolgen, das
Haus hat zur Zeit keinen. Alternativ könnte eine neue Pelletsheizung eingebaut
werden.
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Grundsätzlich wird für das gesamte Gebäude die Neuinstallation von
Versorgungsleitungen und von Heizkörpern erforderlich.
-
1982 erfolgte eine Aufrüstung der Außenwände um 6 cm Wärmedämmung; das
Dach blieb aber weiterhin ungedämmt, an den Treppenhäuser und den
Laubengängen wurden ebenfalls keine Dämmmaßnahmen vorgenommen. Das
Gebäude muss mit mindestens 16 bzw. 10 cm. zusätzlicher Wärmedämmung
ertüchtigt werden.
-
die Holzfenster sind 22 Jahre alt. Sie müssen sofort oder in absehbarer Zeit
erneuert werden.
-
1987 wurde in den Wohnungen, die bis dahin noch keine Bäder hatten, das WC
um eine Dusche erweitert. Das heißt: nur die 6 Wohnungen an den Giebelseiten
des Gebäudes verfügen über ein Badezimmer mit Waschgelegenheit. Bei den
restlichen 15 Wohnungen gibt es ein Badezimmer mit Toilette und Dusche,
welches aber sehr beengt ist. Die Waschgelegenheit befindet sich auf dem Flur.
Bei einer Sanierung des Gebäudes wäre diese Situation aufgrund beengter
Platzverhältnisse jedoch nicht änderbar. Lediglich die Sanitärgegenstände
könnten erneuert werden!
-
Die komplette Elektroverkabelung im Haus ist zweiadrig.
Da es nicht zulässig ist, nur einen Teil der Elektrik zu erneuern und eine
Sanierung im gesamten bewohnten Gebäude stattfinden müsste, ist es nicht
möglich an den Elektroinstallationen Verbesserungen vorzunehmen.
Das hat zur Folge, dass im Badezimmer weder der vorgeschriebene
Schutzschalter eingebaut werden kann, noch kann der Wasserboiler im Bad und
in der Küche gegen einen Durchlauferhitzer ausgetauscht werden.
-
UG-Außenwände dienen als Fundament und bestehen aus 30 cm Einkornbeton;
somit sind die Voraussetzungen für eine eventuelle Aufstockung des Gebäudes
nicht gegeben
2. Konzeption Neubau:
Ein Neubau soll entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans in 4 -geschossiger
Bauweise mit Pultdach, Balkonen und mind. 24 Wohnungseinheiten sowie einem
Kellergeschoss erstellt werden.
Folgendes Wohnungsgemenge ist vorgesehen:
6 x 2 Zi.-Wohnung mit ca. 35-50 qm
6 x 3-Zi.-Wohnung mit ca. 60 qm
4 x 3 Zi.-Wohnung mit ca. 70-75qm
4 x 4-Zi.-Wohnung mit ca. 75-80 qm
4 x 4-Zi.-Wohnung mit ca. 80-90 qm
Die EG-Wohnungen sind barrierefrei zu planen. Pro Hauseingang ist 1 Fahrradraum, 1
Kinderwagenraum und 1 Trockenraum vorzusehen. An der Nordseite des Gebäudes ist
ein Technikraum anzuordnen. Prinzipiell sind geschlossene Küchen und 1 Kellerraum
pro Wohnung einzuplanen.
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Im Außenbereich müssen 10 Pkw-Stellplätze, 1 Müllplatz und 1 Wäschetrockenplatz
angeordnet werden.
3. Wirtschaftliche Bewertung einer Sanierung gegenüber einem Abbruch mit
anschließendem Neubau
Das Gebäude liegt im Sanierungsgebiet Waiblingen Süd. Deshalb besteht die
Möglichkeit, Zuschüsse für diese Maßnahme zu erhalten. Ob diese gewährt werden, ist
jedoch von der gesamtwirtschaftlichen Lage des Bundes und des Landes abhängig,
deshalb wurden sowohl für die Sanierung des Gebäudes wie auch für die
Neubaumaßnahme die Berechnungen alternativ angestellt.
a) Altbaumodernisierung mit Zuschuss
21 Wohnungen – Baujahr 1958
Wohnfläche bei 3-geschossiger Bauweise 1.060 m²
Grundstücksgröße 1.765 m² - Überbaute Fläche 510 m²
Bei einer Modernisierung entstehen Kosten von
abzgl. nicht förderfähiger Sanierungsmaßnahmen wie
neue Dachdeckung einschl. Lattung
Erneuerung der Außen- und Innentüren
Förderfähig somit
Zuschuss hieraus (60 % aus 60 %)
€ 2.000.000
€ 220.000
€ 100.000
€ 1.680.000
€ 604.800
Abzgl. des Zuschusses von € 604.800,00 verbleiben Kosten bei der Stadt mit
€ 1.395.200,00. Baukosten = € 1.316,72 / m² Wfl.
Modernisierungskosten abzgl. Zuschuss € 1.395.200,00
Mieteinnahme p.a. € 86.463,36 (€ 6,80 / m²)
Refinanzierung durch Mieteinnahmen nach 16 Jahren
b) Altbausanierung ohne Zuschuss
Kosten € 2.000.000
Mieteinnahme p.a. € 86.463,36 (€ 6,80 / m²)
Refinanzierung durch Mieteinnahmen nach 23 Jahren
c) Neubaukosten mit Zuschuss
Ein Neubau einschl. Abbrucharbeiten kostet brutto ca. € 2.800.000,00. Der Restwert
des bestehenden Gebäudes sowie die Abbruchkosten sind zu 100 % förderfähig. Der
Zuschuss beträgt 60 % hieraus
Geschätzter Gebäudewert (lt. Gutachterausschuss)
Abbruchkosten
Gesamtkosten
Zuschuss von 60 % hieraus
€
€
€
€
402.500,00
166.250,00
568.750,00
341.250,00
Abzgl. des Zuschusses von € 341.250,00 verbleiben Kosten bei der Stadt mit
€ 2.458.750,00.
Baukosten = € 1.571,00 /m² Wfl.
Neubaukosten abzgl. Zuschuss = € 2.458.750,00
Mieteinnahme p.a. € 127.704 (€ 6,80 / m²)
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Refinanzierung durch Mieteinnahmen nach 19 ¼ Jahren
d) Neubaukosten ohne Zuschuss
Baukosten € 2.800.000,00 = € 1.790 /m² Wfl.
Mieteinnahme p.a. € 127.704 (€ 6,80 / m²)
Refinanzierung durch Mieteinnahmen nach 22 Jahren
4. Fazit
Eine Sanierung des Gebäudes ist weniger wirtschaftlich, zumal darüber hinaus der
Zuschnitt der Wohnungen nicht mehr den aktuellen Wohnansprüchen genügen würde.
Bei einem Neubau reduzieren sich die Unterhaltungskosten in den nächsten Jahren
sowie die Betriebskosten aufgrund des energetischen Standards.
Zudem entsteht zusätzliche Wohnfläche mit mindestens drei zusätzlichen Wohnungen.
Entsprechend erhöhen sich auch die jährlichen Mieteinnahmen für die Stadt bei
gleichbleibender Miete pro Quadratmeter Wohnfläche.
Es wird deshalb vorgeschlagen, das Gebäude abzubrechen und durch einen Neubau
zu ersetzen.
III. Bau durch die Städtische Wohnungsgesellschaft
Die Verwaltung schlägt vor das Mietwohnungsbauvorhaben Neubau Pommernweg
1+3 durch die Wohnungsgesellschaft zu realisieren.
Das Baugrundstück wird an die Wohnungsgesellschaft verpachtet.
Es soll versucht werden, für dieses Bauvorhaben durch einen weiteren
Aufstockungsantrag im Sanierungsgebiet Waiblingen Süd entsprechende Mittel für
den Wohnungsbau zu generieren.
IV. Abschließende Feststellungen
Der Bau von ca. 24 Mietwohnungen ist ein erster Beitrag in Waiblingen zu den
STEP-Zielen, neue und vor allem bezahlbare Mietwohnungen anzubieten.
Mit dem vorhandenen Personalbestand ist es möglich, einzelne Projekte im
Rahmen der gesamten Bautätigkeit des Fachbereichs 65, der als Dienstleister für
die städtische Wohnungsgesellschaft auftritt, umzusetzen.
Waiblingen, 20.08.2017
Ansprechpartner/in:
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Rheiner, Astrid
Weitere beteiligte Fachbereiche:
Städtische Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH
Unterschriften:
Dezernentin
Birgit Priebe
Fachbereichsleiter
Michael Gunser
Erstellerin
Astrid Rheiner
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