LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Dokument-Nr. Version Gültig ab DokumentenStatus Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 800.613.1000 1.00 01.02.2012 freigegeben öffentlich 000 9 PLaHELP Richtlinie der ASFiNAG BMG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 Version: 1.00 freigegeben Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Portschy Kurt ASFINAG BMG / E&M +43 (0) 50108 14581 Fax - Nummer E - Mail +43 (0) 50108 14522 [email protected] Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name BMG / E&M --- Datum: 15-04-2010 Datum: --- Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name Datum: Gültigkeit Version: gültig von: gültig bis: 1.00 01.02.2012 31.01.2017 Dokumentenhistorie Version gültig ab DokumentenStatus Verteiler-Status Verantwortlicher Änderungsgrund 1.00 01.02.2012 freigegeben öffentlich ASFiNAG --- Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 2 von 9 Dokument-Nr. 800.613.1000 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Version: 1.00 freigegeben Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG....................................................................................................... 4 1.1 PLaHELP Gegenstand ................................................................................................ 4 1.2 PLaHELP Ziel .............................................................................................................. 4 2 Beschreibungsregeln für Positionstexte .................................................................. 5 3 VERZEICHNISSE ......................................................................................................... 9 3.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 9 3.2 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 9 3.3 Formelverzeichnis ...................................................................................................... 9 3.4 Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 9 Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 3 von 9 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen 1 VORBEMERKUNG 1.1 PLaHELP Gegenstand Version: 1.00 freigegeben Gegenstand des vorliegenden PLaHELP sind Richtlinien (Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen) im Zuge der einheitlichen Beschreibungsregel für: ● Unterleistungsgruppen (ULG) ● Ständige Vorbemerkungen ● Grundtexte von Positionen ● Positionsstichwörter welches für das Freiland, Straßentunnel bzw. Hochbauten im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG anzuwenden ist. Es stellt eine Ergänzung zu der RVS und den einschlägigen Normen dar. 1.2 PLaHELP Ziel Mit dem gegenständlichen PLaHELP soll eine Beschreibungs- und Sprachregelung zwischen AG und AN vereinheitlicht werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 4 von 9 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 2 Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Version: 1.00 freigegeben Beschreibungsregeln für Positionstexte BASIS-Unterlagen : RVS 01.03.12 und ONR 12010 1 LGs und ULGs 1.1 Gross/Kleinschreibung gemäß Rechtschreibregel keine Abkürzungen verwenden oder in (...) angeben 1.2 Beistriche "","" keine Beistriche zwischen Wörtern 1.3 Klammern ""( )"" und ""[ ]"" keine Klammern verwenden 1.4 Satzzeichen ""."" keine Verwendung von „.“ an Wort-Enden 1.5 Sonderzeichen "" + "" und "" - "" und "" : "" in der Regel Vermeidung von „+“ und „-“ vermeiden 2 Ständ. Vorbemerkungen nach LG's und ULG's 2.1 Nummerierung Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1."" bei LGs Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1."" bei ULGs Listenpunkte anstatt Nummerierung bei gleichen Themen bei ULGs 2.1 Gross/Kleinschreibung gemäß Rechtschreibregel keine Abkürzungen verwenden 2.2 Klammern 2.3 Sonderzeichen "" : "" nur nach " Ständige Vorbemerkungen:" ""( )"" und ""[ ]"" keine Klammern verwenden, da keine Abkürzungen und Einheiten Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 5 von 9 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Version: 1.00 freigegeben 3 Grundtexte von Positionen 3.1 Nummerierung wenn erforderlich Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1."" wenn erforderlich Listenpunkte anstatt Nummerierung bei ähnlichen Themen 3.2 Gross/Kleinschreibung Rechtschreibregel gilt hier nicht bei Verwendung von Abkürzungen im Positionsstichwort sind im Grundtext generell der Langtext und die Abkürzung in ( ) anzuführen im Abkürzungsverzeichnis angeführte Abkürzungen sind in LGs immer anzuwenden 3.3 Leerzeichen kein Leerzeichen ""_ ""zwischen Maßzahlen und Maßeinheiten z.B. 230V kein Leerzeichen ""_ ""zwischen „<“, „>“, „>=“ und der folgenden Zahl z.B. <65 kein Leerzeichen ""_ ""vor und nach dem Bindestrich von Bereichen z.B. L>=1-<2m kein Leerzeichen ""_ ""in einer Abkürzung z.B. mit Geländer (mGeländer) 3.4 Sonderzeichen "" : "" nicht nach Listenpunkten z.B. 1.nnn nach unnummierten Überschriften z.B. Raster 200: 3.5 Satzzeichen ""."" keine Verwendung von „.“ innerhalb von Abkürzungen keine Verwendung von „.“ am Ende von von Abkürzungen 3.6 Klammern 3.7 Angabe von Einheiten wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Angabe von Einheiten wenn im Positionsstichwort eine oder mehrere Zahlen angführt sind -> bei gleichen Einheiten -> einmalige Angabe der Einheit bei verschiedenen Einheiten -> Angabe nach jeder Einheit 3.8 Angabe von Dimensionen im Grundtext wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Dimensionsangabe im Grundtext wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> keine Dimensionsangabe im Grundtext wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen --> Dimensionsangabe mit Langtext und Abkürzung in ( ) z.B. Breite (B) und Tiefe (T) 3.9 Beschreibung Einheitspreis Wenn Nebenarbeiten mit dem EP abgegolten sind, muss folgende Schreibweise eingehalten werden: ist mit dem Einheitspreis abgegolten sind mit dem Einheitspreis abgegolten nicht ist in den EP einzukalkulieren zugelassen wird mit dem Einheitspreis abgegolten ""( )"" und ""[ ]"" ""( )"" ausschließlich für Abkürzungen ""[ ]"" ausschließlich für Einheiten z.B für Volt [V] 3.10 Grundtext - Anhang Generell ist nach der Leistungsbeschreibung im Grundtext angeführt-> Im Positionsstichwort angegeben ist/sind ……. Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 6 von 9 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 Version: 1.00 freigegeben Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen 4 Positionsstichwörter 4.1 Gross/Kleinschreibung es gilt die im Grundtext festgelegte Schreibweise Gross- und/oder Kleinschreibung von zusammengesetzen Hauptwörtern Verwendung von Abkürzungen 4.2 Beistriche "","" Beistriche sind ausschließlich als Komma zu verwenden z.B. 2,5kVA 230V 4.3 Klammern ""( )"" und ""[ ]"" ""( )"" ausschließlich für Abkürzungen ""[ ]"" ausschließlich für Einheiten z.B für Volt [V] 4.4 Leerzeichen kein Leerzeichen ""_ ""zwischen der Maßzahl und der Maßeinheit z.B. 2,5kVA 230V kein Leerzeichen ""_ ""zwischen „<“, „>“, „>=“ und der folgenden Zahl z.B. <65, >65 kein Leerzeichen ""_ ""vor und nach dem Bindestrich von Bereichen z.B. L>=1-<2m kein Leerzeichen ""_ ""in einer Abkürzung z.B. mit Geländer (mGeländer) 4.5 Satzzeichen ""."" keine Verwendung von ""."" innerhalb von Abkürzungen keine Verwendung von ""."" am Ende von von Abkürzungen 4.6 Sonderzeichen 4.7 Angabe von Dimensionen wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Dimensionsangabe wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> keine Dimmensionsangabe wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen --> wie im Grundtext Dimensionsangabe vor jeder Zahl z.B. B800 T2200mm 4.8 Angabe von Einheiten wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Angabe von Einheiten wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> Angabe der Einheit ohne [ ] wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen --> bei gleichen Einheiten -> Angabe der Einheit nach letzter Zahl, ohne [ ] bei verschiedenen Einheiten -> Angabe der Einheit bei jeder Zahl, ohne [ ] 4.9 Anzahl der Kommastellen bestimmend ist die maximale Anzahl an Kommastellen aller zu einem Grundtext gehörigen Positionen: keine Kommastelle in Positionen -> alle Pos. ohne Kommastellen keine oder eine Kommastelle in nur 1 Pos -> alle Pos. mit einer Kommastelle max. zwei Kommastellen in nur 1 Pos. -> alle Pos. mit zwei Kommastellen "" + "" und "" - "" in der Regel Vermeidung von „+“ und „-“ 4.10 Beschreibung von Bereichen (von x bis y) z.B. L<0,25m L>=0,25-<0,50m L>=0,50-<0,75m L>=0,75m Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 7 von 9 Dokument-Nr. 800.613.1000 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen Version: 1.00 freigegeben 4.11 Beschreibung von Positionen mit unterschiedlichen Einheiten (EH) Um gleichartige Leistungen mit unterschiedlichen Einheiten normengerecht zu beschreiben, ist folgende Schreibweise zu verwenden z.B. 010953A Leistung... PA 010953B Leistung... Stk 4.12 Aufzahl-Positionen Bei Aufzahl-Positionen ist zuerst die Position anzuführen, auf welche sich die Aufzahlung bezieht. Zur besseren Lesbarkeit ist diese Position unter Anführungszeichen zu setzen. z.B. Aufzahlung (Az) auf „Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) für Reiheneinbau (RE)“ für einen Hilfsschalter angeblockt (HilfsSch) --> Az FI-Schalter RE HS 6A Kommentar Die Aufzahlung bezieht sich auf einen FI-Schalter die Mehrleistung ist der Hilfsschalter (HS) mit 6A Nennstrom. Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 8 von 9 LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte Dokument-Nr. 800.613.1000 Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen 3 VERZEICHNISSE 3.1 Abbildungsverzeichnis Version: 1.00 freigegeben keines 3.2 Tabellenverzeichnis keines 3.3 Formelverzeichnis keines 3.4 Quellenverzeichnis keines Druckdatum: 16.10.2011 Dokumentname: PLaHELP 800.613.1000 LB-TI_Beschreibungsregeln für Positionstexte 2010 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 9 von 9