LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte

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LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte
Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen
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800.613.1000
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01.02.2012
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000
9
PLaHELP
Richtlinie der ASFiNAG BMG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020
LB-TI: Beschreibungsregeln für Positionstexte
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800.613.1000
Version: 1.00
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Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen
Änderungsberechtigte
Name
Firma / Abteilung Telefon - Nummer
Portschy Kurt
ASFINAG BMG /
E&M
+43 (0) 50108 14581
Fax - Nummer
E - Mail
+43 (0) 50108 14522
[email protected]
Dokumentenfreigabe
Erstellt von:
Geprüft von:
Gesellschaft/Abt./Name
Gesellschaft/Abt./Name
BMG / E&M
---
Datum: 15-04-2010
Datum: ---
Freigegeben von:
Gesellschaft/Abt./Name
Datum:
Gültigkeit
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gültig von:
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01.02.2012
31.01.2017
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gültig ab
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Verantwortlicher
Änderungsgrund
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01.02.2012
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ASFiNAG
---
Druckdatum: 16.10.2011
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Inhaltsverzeichnis
1
VORBEMERKUNG....................................................................................................... 4
1.1
PLaHELP Gegenstand ................................................................................................ 4
1.2
PLaHELP Ziel .............................................................................................................. 4
2
Beschreibungsregeln für Positionstexte .................................................................. 5
3
VERZEICHNISSE ......................................................................................................... 9
3.1
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 9
3.2
Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 9
3.3
Formelverzeichnis ...................................................................................................... 9
3.4
Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 9
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Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen
1
VORBEMERKUNG
1.1
PLaHELP Gegenstand
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Gegenstand des vorliegenden PLaHELP sind Richtlinien (Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen) im Zuge der
einheitlichen Beschreibungsregel für:
●
Unterleistungsgruppen (ULG)
●
Ständige Vorbemerkungen
●
Grundtexte von Positionen
●
Positionsstichwörter
welches für das Freiland, Straßentunnel bzw. Hochbauten im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG anzuwenden ist.
Es stellt eine Ergänzung zu der RVS und den einschlägigen Normen dar.
1.2
PLaHELP Ziel
Mit dem gegenständlichen PLaHELP soll eine Beschreibungs- und Sprachregelung zwischen AG und AN vereinheitlicht werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
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2
Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen
Version: 1.00
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Beschreibungsregeln für Positionstexte
BASIS-Unterlagen : RVS 01.03.12 und ONR 12010
1
LGs und ULGs
1.1
Gross/Kleinschreibung

gemäß Rechtschreibregel

keine Abkürzungen verwenden oder in (...) angeben
1.2
Beistriche

"",""
keine Beistriche zwischen Wörtern
1.3
Klammern

""( )"" und ""[ ]""
keine Klammern verwenden
1.4
Satzzeichen "".""

keine Verwendung von „.“ an Wort-Enden
1.5
Sonderzeichen
"" + "" und "" - "" und "" : ""

in der Regel Vermeidung von „+“ und „-“ vermeiden
2
Ständ. Vorbemerkungen nach LG's und ULG's
2.1
Nummerierung

Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1."" bei LGs

Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1."" bei ULGs

Listenpunkte anstatt Nummerierung bei gleichen Themen bei ULGs
2.1
Gross/Kleinschreibung 
gemäß Rechtschreibregel

keine Abkürzungen verwenden
2.2
Klammern

2.3
Sonderzeichen
"" : ""

nur nach " Ständige Vorbemerkungen:"
""( )"" und ""[ ]""
keine Klammern verwenden, da keine Abkürzungen und Einheiten
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3
Grundtexte von Positionen
3.1
Nummerierung

wenn erforderlich Nummerierung unterschiedlicher Vorgaben, beginnend mit ""1.""

wenn erforderlich Listenpunkte anstatt Nummerierung bei ähnlichen Themen
3.2
Gross/Kleinschreibung

Rechtschreibregel gilt hier nicht

bei Verwendung von Abkürzungen im Positionsstichwort sind im Grundtext generell
der Langtext und die Abkürzung in ( ) anzuführen

im Abkürzungsverzeichnis angeführte Abkürzungen sind in LGs immer anzuwenden
3.3
Leerzeichen




kein Leerzeichen ""_ ""zwischen Maßzahlen und Maßeinheiten z.B. 230V
kein Leerzeichen ""_ ""zwischen „<“, „>“, „>=“ und der folgenden Zahl z.B. <65
kein Leerzeichen ""_ ""vor und nach dem Bindestrich von Bereichen z.B. L>=1-<2m
kein Leerzeichen ""_ ""in einer Abkürzung z.B. mit Geländer (mGeländer)
3.4
Sonderzeichen
"" : ""

nicht nach Listenpunkten z.B. 1.nnn

nach unnummierten Überschriften z.B. Raster 200:
3.5
Satzzeichen "".""

keine Verwendung von „.“ innerhalb von Abkürzungen

keine Verwendung von „.“ am Ende von von Abkürzungen
3.6
Klammern


3.7
Angabe von Einheiten

wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Angabe von Einheiten

wenn im Positionsstichwort eine oder mehrere Zahlen angführt sind ->

bei gleichen Einheiten -> einmalige Angabe der Einheit

bei verschiedenen Einheiten -> Angabe nach jeder Einheit
3.8
Angabe von Dimensionen im Grundtext

wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Dimensionsangabe im Grundtext

wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> keine Dimensionsangabe im Grundtext

wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen --> Dimensionsangabe
mit Langtext und Abkürzung in ( )
z.B. Breite (B) und Tiefe (T)
3.9
Beschreibung Einheitspreis
Wenn Nebenarbeiten mit dem EP abgegolten sind, muss folgende Schreibweise eingehalten werden:

ist mit dem Einheitspreis abgegolten

sind mit dem Einheitspreis abgegolten
nicht

ist in den EP einzukalkulieren
zugelassen

wird mit dem Einheitspreis abgegolten
""( )"" und ""[ ]""
""( )"" ausschließlich für Abkürzungen
""[ ]"" ausschließlich für Einheiten z.B für Volt [V]
3.10 Grundtext - Anhang

Generell ist nach der Leistungsbeschreibung im Grundtext angeführt->

Im Positionsstichwort angegeben ist/sind …….
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Projektierungs- und Ausführungsgrundlagen
4
Positionsstichwörter
4.1
Gross/Kleinschreibung

es gilt die im Grundtext festgelegte Schreibweise
Gross- und/oder Kleinschreibung von zusammengesetzen Hauptwörtern
Verwendung von Abkürzungen
4.2
Beistriche
"",""
Beistriche sind ausschließlich als Komma zu verwenden
z.B. 2,5kVA 230V
4.3
Klammern


""( )"" und ""[ ]""
""( )"" ausschließlich für Abkürzungen
""[ ]"" ausschließlich für Einheiten z.B für Volt [V]
4.4
Leerzeichen




kein Leerzeichen ""_ ""zwischen der Maßzahl und der Maßeinheit z.B. 2,5kVA 230V
kein Leerzeichen ""_ ""zwischen „<“, „>“, „>=“ und der folgenden Zahl z.B. <65, >65
kein Leerzeichen ""_ ""vor und nach dem Bindestrich von Bereichen z.B. L>=1-<2m
kein Leerzeichen ""_ ""in einer Abkürzung z.B. mit Geländer (mGeländer)
4.5
Satzzeichen "".""

keine Verwendung von ""."" innerhalb von Abkürzungen

keine Verwendung von ""."" am Ende von von Abkürzungen
4.6
Sonderzeichen
4.7
Angabe von Dimensionen

wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Dimensionsangabe

wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> keine Dimmensionsangabe

wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen -->

wie im Grundtext Dimensionsangabe vor jeder Zahl z.B. B800 T2200mm
4.8
Angabe von Einheiten

wenn im Positionsstichwort keine Zahl -> keine Angabe von Einheiten

wenn im Positionsstichwort eine Zahl -> Angabe der Einheit ohne [ ]

wenn im Positionsstichwort zwei oder mehrere Zahlen -->

bei gleichen Einheiten -> Angabe der Einheit nach letzter Zahl, ohne [ ]

bei verschiedenen Einheiten -> Angabe der Einheit bei jeder Zahl, ohne [ ]
4.9
Anzahl der Kommastellen
bestimmend ist die maximale Anzahl an Kommastellen aller zu einem Grundtext gehörigen Positionen:

keine Kommastelle in Positionen -> alle Pos. ohne Kommastellen

keine oder eine Kommastelle in nur 1 Pos -> alle Pos. mit einer Kommastelle

max. zwei Kommastellen in nur 1 Pos. -> alle Pos. mit zwei Kommastellen
"" + "" und "" - ""
in der Regel Vermeidung von „+“ und „-“
4.10 Beschreibung von Bereichen (von x bis y)
z.B. 
L<0,25m

L>=0,25-<0,50m

L>=0,50-<0,75m

L>=0,75m
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freigegeben
4.11 Beschreibung von Positionen mit unterschiedlichen Einheiten (EH)
Um gleichartige Leistungen mit unterschiedlichen Einheiten normengerecht zu beschreiben,
ist folgende Schreibweise zu verwenden
z.B. 
010953A
Leistung... PA

010953B
Leistung... Stk
4.12 Aufzahl-Positionen
Bei Aufzahl-Positionen ist zuerst die Position anzuführen, auf welche sich die Aufzahlung bezieht.
Zur besseren Lesbarkeit ist diese Position unter Anführungszeichen zu setzen.
z.B. Aufzahlung (Az) auf „Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) für Reiheneinbau (RE)“
für einen Hilfsschalter angeblockt (HilfsSch) --> Az FI-Schalter RE HS 6A
Kommentar Die Aufzahlung bezieht sich auf einen FI-Schalter
die Mehrleistung ist der Hilfsschalter (HS) mit 6A Nennstrom.
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3
VERZEICHNISSE
3.1
Abbildungsverzeichnis
Version: 1.00
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keines
3.2
Tabellenverzeichnis
keines
3.3
Formelverzeichnis
keines
3.4
Quellenverzeichnis
keines
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