Weegerhof Waschhaus Gutachten

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Solingen, Siedlung Weegerhof, Waschhaus
Gutachten gem. § 22 (3) Denkmalschutzgesetz zum Denkmalwert gemäß § 2 (1)
Denkmalschutzgesetz
Ortstermin: 09.11.2005
Kommission RhAD: Dr. Angelika Schyma; Axel Föhl, Thomas Hohn, Dipl.-Ing. Maria Kampshoff,
Dr. Marco Kieser, Dr. Rainer Schiffler
Bearbeiter RhAD: Dr. Marco Kieser
Das Waschhaus in der Siedlung Weegerhof in Solingen ist ein Baudenkmal im Sinne
von § 2 (1) Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für die Geschichte des
Menschen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier
architektur- und sozialgeschichtlichen sowie aus volkskundlichen Gründen ein
öffentliches Interesse.
1. Siedlung Weegerhof
Die Siedlung Weegerhof wurde 1927-29 durch den Spar- und Bauverein Solingen nach Entwurf
seines Architekten Franz Perlewitz auf einem Talhang zwischen Grünwalder Straße und
Weinsbergtal errichtet. Beiderseits einer Mittelachse, der Hermann-Meyer-Straße, sind
zweigeschossige freistehende Reihenhäuser in aufgelockerter Blockrandbebauung angeordnet;
im Nordwesten zur Grünwalder Straße hin wird diese Struktur allerdings nur teilweise durch
Siedlungsbauten gebildet, da hier ältere Bebauung vorhanden war. Jenseits des Tales schließt
eine langgestreckte Zeile entlang der Weinsbergtalstraße, am Fuße des gegenüberliegenden
Hanges, die Siedlung im Südosten ab.
Zentrum der Siedlung ist ein längsrechteckiger Platz im hier versetzten Verlauf der HerrmannMeyer-Straße, an dessen Schmalseiten öffentliche Gebäude angeordnet waren bzw. sind
(Gaststätte, Konsum), mit den größten Wohnhäusern der Siedlung an den Längsseiten. Die
Platzmitte war ursprünglich als Schmuckfläche gestaltet.
Die Freiflächen zwischen den Häusern, im schmalen Bereich zur Straße sowie im
Blockinnenbereich sind überwiegend als schlichte Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern
gehalten, z.T. mit kleinen rückwärtigen Nutzgärten. Ehemals vorhandene kleine Mäuerchen zur
Straße sind heute verschwunden, andere gliedernde Elemente wie Treppenanlagen aus Beton,
die innerhalb der bewegten Topographie vermitteln, oder alte Geländer aus Metall an Treppen
und Zuwegen zu den Häusern sind hingegen noch vorhanden.
Mit 430 Wohneinheiten aus 2-5-Zimmerwohnungen, sämtliche bereits ursprünglich mit Bad,
zählt die Siedlung zu den größten in den zwanziger Jahren errichten Siedlungen Solingens. Die
Wohnhäuser sind zweigeschossige Putzbauten in sachlich-traditionalistischer Formensprache,
mit ausgebauten Walm- oder Satteldächern, die nach vorne mit großen übergiebelten
Zwerchhäusern, nach hinten mit einfachen Zwerchhausbändern geöffnet sind. Die traditionellen
Lochfassaden weisen nur vereinzelt Modernismen wie auf Eck gesetzte Fensteröffnungen auf.
Gesimse und Brüstungen betonen die horizontale Lagerung der Baukörper, ebenso die noch
vielfach erhaltenen Fensterläden. Die Hauseingänge sind seitlich und mittig in den
achsialsymmetrisch gehaltenen Wohneinheiten angeordnet, überwiegend sind die originalen
Haustüren erhalten, aber auch Details wie in die Wand integrierte Briefkastenschlitze. Gefasst
werden Eingänge und gegebenenfalls darüberliegende Treppenhausfenster durch eine Rahmung
mit abschließenden Keilsteinen. Die Fenster sind bereits erneuert.
Bei einer ersten denkmalpflegerischen Bewertung Solinger Siedlungen 1995 wurde die Siedlung
Weegerhof als denkmalwert eingestuft. Diese Einschätzung wurde bei der o.a. intensiven
Besichtigung 2005 bestätigt. Aufgrund der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen ist
jedoch absehbar unvermeidlich, das historische Substanz und Erscheinungsbild der Häuser
entscheidend verändert werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es sinnvoll, eine
Unterschutzstellung der gesamten Siedlung als Baudenkmal nicht weiter zu betreiben, auch
wenn die städtebauliche Qualität der Gesamtanlage, die einen wesentlichen Teil des
Denkmalwerts ausmacht, hiervon kaum berührt wird.
Wegen seiner außergewöhnlichen, weit über die Siedlung und die Stadt Solingen hinaus
reichenden Bedeutung muss hingegen das Waschhaus der Siedlung Weegerhof unbedingt als
Einzeldenkmal bewertet werden.
2. Das Waschhaus der Siedlung Weegerhof
Von den eher traditionalistischen Wohnhäusern der Siedlung Weegerhof heben sich stilistisch
das Waschhaus (1929) und der von der Genossenschaft selbst getragene Kindergarten (1930) ab
– zwei Bauten mit einer stärker kubischen, modernistischen Formensprache, die vom
Zweckgedanken her seinerzeit fortschrittlichste soziale Ideen verkörperten und vielleicht
deswegen auch anders auftraten. Während der Kindergarten heute erhebliche bauliche
Veränderungen aufweist, ist das Waschhaus formal und funktional annähernd unverändert
überliefert.
Das Waschhaus befindet sich im Innenbereich des Blocks Hermann-Meyer-Straße, Karl-SchurzWeg, Fritz-Reuter-Straße, Ernst-Moritz-Arndt-Weg, deutlich erhöht über dem Straßenniveau, auf
einer Wiese, die u.a. zum Wäschetrocknen genutzt wird. Bereits 1925/26 hatte der SBV in der
Siedlung Kannenhof ein solches zentrales Waschhaus errichtet, seinerzeit eine höchst seltene
Einrichtung. Baulich hatte dies v.a. den Vorteil, dass anstelle von Trockenböden die
Dachgeschosse zu Wohnungen ausgebaut werden konnten, und für die Siedlungsbewohner
war es natürlich von unschätzbarem Wert, die schwere Handarbeit des Waschens auf zentral
vorgehaltene moderne Maschinen verlagern zu können, mit in der Miete enthaltenem
Nutzungsentgelt.
Während das (zweigeschossige) Waschhaus in der Siedlung Kannenhof heute abgerissen ist, gilt
das 1929 entstandene Waschhaus der Siedlung Weegerhof Ende 2005 als die letzte noch in der
ursprünglichen Weise genutzte Einrichtung ihrer Art in Deutschland.
Der eingeschossige Putzbau mit Flachdach erhebt sich auf rechtwinkliger, annähernd
quadratischer Grundfläche. In der Mitte des Daches ist ein laternenartiger Aufbau angeordnet,
der den zentralen großen Waschraum mit Oberlicht versorgt. Rückwärtig ist ein Annex mit
Schornstein angefügt, in dem die Dampfkesselanlage untergebracht ist.
An den Außenwänden ist ein Sockel dunkel gestrichen abgesetzt, die Trauflinie an der
Eingangsseite sowie Fenster- und Türgewände sind weiß akzentuiert. Über dem als flacher Risalit
ausgebildeten Eingang ist die Traufe attikaartig erhöht, das umlaufende Traufgesims ist an den
Ecken ansatzweise auf den Risalit verkröpft. Der über Stufen liegende Eingang mit
zweiflügeliger, oben durchfensterter Tür und Oberlicht ist zudem durch eine Putzrahmung
ausgezeichnet, mit Keilstein und an Ausleger befestigter Laterne in der Mitte des Sturzes.
Zeittypisch sind außerdem die horizontal ausgerichteten Proportionen der Fenster (seitlich drei-,
nach vorne z.T. fünfteilig) und ihrer kleinteiligen Sprossung.
Innen zeigt der schmale Eingangsflur kopfhoch grün geflieste Wände und einen schwarz-weißen
Fußbodenplattenbelag. Von hier aus betritt man einen breiteren, zentralen Vorraum, ebenfalls
mit diesem Bodenbelag, der das Waschmeisterbüro sowie Trocken- und Mangelraum erschließt.
In ihm sind ferner seitliche Wandschränke und die Waage am Eingang zum Waschraum
angebracht. Alte zweiflügelige Fenstertüren mit Oberlicht zu den Nebenräumen sind erhalten.
Im Trockenraum (rechts) wird die Wäsche nach dem Waschen in noch originalen,
herausziehbaren Kulissenschränken in Heißluft getrocknet. Im Mangelraum (links) stammen die
beiden Dampfmangeln laut Herstellerschild aus dem Jahr 1937 (Hartung, Kuhn & Co.,
Düsseldorf).
In Vorraum und Waschraum sind die Wände im unteren Bereich etwa kopfhoch gefliest, darüber
mit nachträglich aufgebrachtem Spritzputz versehen. Der große zentrale Waschraum ist nur mit
dünnen Pfeilerstellungen unterteilt. In der Mitte stehen Einzelkojen, in denen die Wäsche
eingeweicht und vorbehandelt werden konnte - obwohl das traditionelle Einweichen eigentlich
bei der mechanischen Wäsche nicht mehr nötig war. Die Kojen boten außerdem einen gewissen
Sichtschutz, der von den Frauen erwünscht war. Entlang den Wänden sind 12 TrommelWaschmaschinen aus den 1950er Jahren mit Einzelantrieb (im Waschhaus Kannenhof war noch
ein Sammelantrieb installiert gewesen) und 8 daneben stehende Schleudern aufgestellt. Die
Belichtung der Waschhalle erfolgt durch Fenster in den Stirnwänden und vor allem durch das
Oberlicht, das durch den Laternenaufbau auf dem Dach in das Innere geleitet wird. Im
rückwärtigen Bereich sind die zentralen Energieanlagen untergebracht, deren Betrieb 1988 so
beschrieben wurde: „Das Waschhaus hat ein sehr energiesparendes und umweltschonendes
Antriebssystem, das mittels eines geschlossenen Kreislaufs eine teilweise Rückgewinnung der
erzeugten Wärme ermöglicht. Die Maschinen werden mittels Wasserdampf beheizt. Jeden
Morgen (...) setzt der Waschmeister die Ölheizung in Betrieb, die den Dampfkessel antreibt.
Über Kupferleitungen werden alle Maschinen vom Dampfkessel aus mit heißem Wasser und
Dampf gespeist, so auch die Trockenschränke (...). Das Waschwasser kommt aus einem dreißig
Meter tiefen Brunnen.“ (Scheffran, S. 67)
Der Waschvorgang selbst wird in der Festschrift zu 100 Jahren Spar- und Bauverein beschrieben:
„Waschmaschinen mit rotierenden Trommeln nahmen die Wäsche auf, ohne daß sie zuvor
eingeweicht werden mußte, und reinigten sie in erster und zweiter Lauge je etwa 30 min. lang.
Das Spülen erfolgte anschließend ebenfalls in der Trommel, ohne die Wäsche zuvor
herausnehmen zu müssen. Danach wurde sie in einer seperaten Zentrifuge oder Schleuder
vorgetrocknet und dann in einem Kulissentrockenapparat in wenigen Minuten völlig getrocknet.
Nun konnte die Wäsche in die Dampfmangel gegeben und schließlich gefaltet werden: alles in
allem eine Arbeit ohne große körperliche Anstrengung und von etwa drei bis vier Stunden
Dauer.“
Auf der Wiese vor dem Waschhaus mit ihren Wäscheleinen und -stangen kann die Wäsche
außerdem zusätzlich getrocknet und gebleicht werden.
3. Zur Geschichte der Waschhäuser
Zentrale Waschhäuser sind bereits seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts bei Anstalten,
Krankenhäusern oder Kasernen relativ verbreitet, in geringerem Maße aber auch als öffentliche
Einrichtungen im Sinne des Volks-Wohlfahrtsgedankens bei Badeanlagen oder sogar schon bei
Arbeiterkolonien, in deren kleinen Wohnungen kein Platz für größere mechanische
Waschanlagen vorhanden war. Seit dem frühem 19. Jahrhundert wurde in England und
nachfolgend in Frankreich sogar durch Gesetz die Schaffung preiswerter öffentlicher
Waschgelegenheiten gefördert. 1854 gab es in London 13 öffentliche Waschhäuser, und auch
im diesbezüglich wenig fortschrittlichen deutschsprachigen Raum entstanden bis zur
Jahrhundertwende in Wien, Hamburg, Berlin und Magdeburg öffentliche Waschanlagen. Selbst
für Arbeiterkolonien verzeichnet das „Handbuch der Architektur“ 1900 schon erste Beispiele,
unter ihnen diejenige der Arbeiterkolonie der Kammgarnspinnerei Wülfing & Sohn in Lennep.
Nach der Jahrhundertwende wurde in sozialistischen Kreisen verstärkt das „Einküchenhaus“
diskutiert, in dem sämtliche Hausarbeiten kollektiv bzw. zentral vorgenommen werden sollten.
Zwar gab es schon vor dem Ersten Weltkrieg erste Versuche in dieser Hinsicht in Berlin, auf
breiter Basis durchgesetzt hat sich von dieser Idee allerdings nur das zentrale Waschhaus, dessen
Erfolg vor allem in Verbindung mit dem Siedlungsbau der 1920er Jahre stand. Belegt ist die
Vorbildhaftigkeit des kommunalen (sozialistisch motivierten) Wohnungsbauprogramms in Wien,
das durch Besichtigungsreisen u.ä. auch durch den Solinger Spar- und Bauverein rezipiert wurde.
So reisten Hermann Meyer und Franz Perlewitz, also Geschäftsführer und Architekt des SBV,
1925 nach Wien, um sich insbesondere über die dortigen Zentralwäschereien zu informieren.
Ob das daraufhin verwirklichte Waschhaus im Kannenhof als Pionierbau wirklich einzigartig in
Deutschland war – immerhin sind für etwa die gleiche Zeit oder sogar etwas früher auch
Beispiele in Frankfurt bekannt – mag dahin gestellt bleiben, auf jeden Fall gehörte der SBV in
Solingen zu den unbedingten Vorreitern bei dieser seinerzeit technisch und sozialpolitisch
hochmodernen Einrichtung.
Ein Paradigmenwechsel trat erst ein, nachdem die seit Anfang der 1950er Jahre in Deutschland
eingeführte Waschmaschine für den Einzelhaushalt als Massenprodukt erschwinglich wurde.
Noch 1959 propagierte das offiziöse „Handwörterbuch des Städtebaus, Wohnungs- und
Siedlungswesens“ selbstverständlich die Vorteile „zentraler Waschanlagen“: „Seit Mitte der
zwanziger Jahre wurden größeren Wohnsiedlungen vielfach zentrale Waschanlagen
angegliedert (...) Das Vorhandensein zentraler Waschanlagen erspart einerseits den einzelnen
Familien die Anschaffung von Waschmaschinen und andererseits befreit es all diejenigen, die
nicht in der Lage sind, verhältnismäßig kostspielige Waschmaschinen sich selbst zu kaufen, von
den großen körperlichen Anstrengungen am Waschtag alten Stils. (...) Bautechnisch ergibt sich
der Vorteil, daß die früher meist im Keller eingerichtete Waschküche entfällt, so daß zusätzlich
Kellerraum für andere Zwecke bereitsteht. (..) Auch der meist unter dem Dach untergebrachte
Trockenspeicher wird durch das maschinelle Trocknen der Wäsche nicht mehr benötigt,
wodurch Flachdachkonstruktionen bzw. Dächer mit geringer Neigung (23 °) möglich werden.“
Und 1965 wurden für die Bundesrepublik Deutschland noch 26000 Gemeinschaftswäschereien
für 1,6 Mio. Menschen genannt.
Wieviele Siedlungs-Waschhäuser es hingegen nach dem tiefgreifenden Strukturwandel heute in
Deutschland wenigstens als reine Gebäude noch gibt, ist derzeit nicht zu ermitteln. Zu den
weithin bekannten Beispielen zählen diejenigen in Karlsruhe-Dammerstock, Berlin-Wohnstadt
Carl Legien, Oberhausen-Eisenheim (heute Museum) und dasjenige der Einschornsteinsiedlung
in Duisburg-Neudorf. Das Waschhaus der Siedlung Weegerhof kann aber den Vorrang vor
diesen Beispielen beanspruchen, gilt es doch Ende 2005 als das letzte wie ursprünglich in
Gemeinschaftsbetrieb befindliche, und das sogar noch mit einem großen Anteil originaler oder
zumindest historischer - und dabei gebrauchsfähiger ! - Ausstattung. Selbst wenn aufgrund der
schlechten Quellenlage nicht völlig auszuschließen ist, das doch noch vereinzelt
Vergleichsbeispiele zu Tage kommen: ein außergewöhnlich großes, weit überregionales
Interesse am Erhalt des Hauses samt seiner Ausstattung steht in dieser Hinsicht außer Zweifel.
Das Waschhaus in der Siedlung Weegerhof in Solingen ist daher bedeutend für die Geschichte
des Menschen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus den beschriebenen
wissenschaftlichen, hier architektur- und sozialgeschichtlichen sowie aus volkskundlichen
Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz
um ein Baudenkmal. Bestandteil des Baudenkmals sind das Gebäude selbst und die
waschtechnische Ausstattung. Die umgebende Wiese mit Trockeneinrichtungen kann als
funktional und optisch notwendige Umgebung des Denkmals angesehen werden.
Literatur
Handbuch der Architektur IV,V,4: Entwerfen, Anlage und Einrichtung der Gebäude, Gebäude
für Heil- und sonstige Anstalten, Wasch- und Desinfektions-Anstalten. Von Felix Genzmer,
Stuttgart 1900.
Handwörterbuch des Städtebaus, Wohnungs- und Siedlungswesens (1959): „Waschanlagen,
zentrale“ S. 1581-83.
Die große Wäsche (= Schriften des Rheinischen Museumsamtes 42), Köln 1988, darin: Barbara
Orland: Waschen, Spülen, Schleuder, Trocknen – vereint in einer Maschine (S. 48-59) u. Barbara
Scheffran: Wohnküche, Waschküche und Waschhaus (S. 60-68).
Klaus Novy (Hrsg.): Reformführer NRW. Köln 1991.
Ralf Stremmel / Karl-Peter Wiemer: 100 Jahre Spar- und Bauverein Solingen. Köln 1997.
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