Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche

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Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
2. Flächennutzungsplanänderung
„Bürgerzentrum“
Stand: 16.04.2015
Fassung: Offenlage
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
FLÄCHENSTECKBRIEF
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Gemeinbedarfsfläche „Bürgerzentrum“ in Sulzburg OT Laufen
Flächendaten
FNP Darstellung
Entwicklungsziele
Lage
bisher
Am nordwestlichen Ortsrand von Laufen
landwirtschaftliche Fläche
Flächengröße
geplant
Der im Außenbereich liegende Bereich soll
als Gemeinbedarfsfläche „Bürgerzentrum“
dargestellt werden, um die Entwicklung in
diesem Bereich pl
0,83 ha (Gemeinbedarf) 0,06 ha (Straße) Gemeinbedarfsfläche
„Bürgerzentrum“
Topographie
Leicht nach Süden abfallendes Gelände
Aktuelle Nutzung
Landwirtschaft (Rebanlagen), Feldgarten
und Obstwiese
anungsrechtlich zu steuern. Vorgesehen ist
die Errichtung eines Bürgerhauses mit
entsprechenden Gebäuden und Freianlagen
für die Öffentlichkeit. Aufgrund der Lage zu
gemeinschaftlichen Einrichtungen wie
Kirche bzw. der Ortsmitte und der guten
Erschließung eignet sich der Standort für
die geplante Nutzung.
Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben
Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Natur- und
Landschaftsschutzgebieten.
Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen.
Der Bereich liegt im abgegrenzten Bereich des Naturparks „Südschwarzwald“
Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)
Lage / Standortgunst
Eignung
Das Gebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Laufen und ist von der Ortsmitte
und den südwestlich gelegenen Wohngebieten fußläufig und mit dem Fahrrad gut
erreichbar. Südlich grenzt der Bereich an das ehem. Schulareal und östlich an das
Gelände einer Gärtnerei an. Im Norden und Westen ist der Bereich von
landwirtschaftlichen Flächen (Rebanlagen) umgeben. Am westlichen Gebietsrand
verläuft eine oberirdische 20-KV-Leitung. Diese ist ggf. unterirdisch zu verlegen.
Geeignet
Die Fläche eignet sich aufgrund der funktionalen Erfordernisse, der räumlichen
Zuordnung und der angrenzenden Nutzung für die vorgesehene Nutzung.
15-04-16 Steckbrief Bürgerzentrum (15-04-30).doc
Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
2. Flächennutzungsplanänderung
„Bürgerzentrum“
Stand: 16.04.2015
Fassung: Offenlage
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
FLÄCHENSTECKBRIEF
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Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie
Eignung
Die Erschließung erfolgt orientierungsleicht über die Seilergasse von Süden und die
Eichgasse von Osten. Die Eichgasse ist unmittelbar an die Ortsdurchfahrt (L 125)
angebunden. Beide Straßen weisen als Erschließungsstraßen eine ausreichende
Breite auf.
Geeignet
Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch)
Erheblichkeit / Konflikte
Gemäß einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung sind im
maßgeblichen Beurteilungszeitraum „nachts“ bei Vorgängen im Freigelände keine
Konflikte auf die im Süden gelegene Wohnbebauung durch Lärmemissionen zu
erwarten. Der zusätzlich, durch Schallabstrahlung aus dem Gebäude verursachte
Immissionsanteil bleibt außer Betracht, da dieser durch entsprechende Ausbildung
der Umfassungsbauteile und das Schließen von Türen und Fenstern hinreichend
reduziert werden kann. Siehe hierzu auch Aktennotiz Büro für Schallschutz Dr.
Winfried Jans vom 28.04.2015.
Mittel
Am nördlichen Gebietsrand verläuft eine 20-KV-Leitung, welche ggf. zu verlegen
oder unterirdisch zu führen ist.
Konflikte zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen (Rebanlagen) sind
durch abdriftende Spritzmittelabdrift gegeben. Grundsätzlich ist zwischen Baugrenze
und den Rebgrundstücken ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten, der jedoch
unterschritten werden kann, wenn z.B. eine undurchlässige Hecke gepflanzt wird. In
der verbindlichen Bauleitplanung sind entsprechende Maßnahmen festzusetzen.
Weiter können Lärmbelästigungen durch Maschinenarbeiten Pflanzenschutz,
Mulchen, Laubarbeiten, Weinlese) entstehen.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Erheblichkeit / Konflikte
Kultur- oder sonstige Sachgüter sind nicht bekannt.
Keine
Landschafts- und Ortsbild, Erholung
Erheblichkeit / Konflikte
Die geplante Gemeinbedarfsfläche liegt in gut einsehbarer, südexponierter
Mittel-Hoch
Hanglage am nördlichen Ortsrand von Laufen und ist Teil einer hochwertigen
Erholungslandschaft. Nach Norden und Westen ist die Umgebung durch intensive
weinbauliche Nutzung mit den entsprechenden Erschließungswegen
gekennzeichnet. Im Osten und Süden grenzen Straßen an das Gebiet bzw. folgt
bestehende Bebauung. Das Gebiet weist keine öffentlichen Erholungseinrichtungen
auf.
Der Konfliktschwerpunkt liegt in der Überbauung und der Beeinträchtigung eines gut
einsehbaren, siedlungsnahen Freiraums.
Eine Minderung dieses Konflikts kann durch eine landschaftlich in Art- und
Höhenabwicklung dem Gelände angepasste Bauform und Begrünungsmaßnahmen
zur landschaftlichen Einbindung des Gebietes erreicht werden.
Boden
Erheblichkeit / Konflikte
Im Untersuchungsgebiet herrschen Pararendzina und Parabraunerde-Pararendzina Hoch
aus stellenweise umgelagertem Löss vor.
Die tiefgründigen Böden sind als Standort für Kulturpflanzen und als
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf von hoher Bedeutung (Bewertungsstufe 3).
In Bezug auf die Bewertung als Filter und Puffer für Schadstoffe werden die
Böden der Stufe 3-4 (hoch-sehr hoch) zugeordnet.
Als Standort für natürliche Vegetation weisen sie eine geringe Bedeutung auf
(Bewertungsstufe 1).
Der Konfliktschwerpunkt ist im Bereich geplanter Versiegelung und Überbauung
durch Verlust der Bodenfunktionen zu erwarten.
15-04-16 Steckbrief Bürgerzentrum (15-04-30).doc
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„Bürgerzentrum“
Stand: 16.04.2015
Fassung: Offenlage
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
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Grundwasser
Erheblichkeit / Konflikte
Aufgrund des hohen bis sehr hohen Filter- und Puffervermögens der tiefgründigen
Bodendeckschicht im Gebiet ergeben sich geringe Risiken für die
Grundwasserqualität bei wasserlöslichen Schadstoffen.
Das Grundwasserdargebot ist von geringer Bedeutung.
Die Oberflächenwasserversickerung über eine belebte Bodenschicht zur Minderung
eines potentiellen Konfliktes ist zu untersuchen.
Gering
Oberflächenwasser
Erheblichkeit / Konflikte
Fließgewässer sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden.
Grundsätzlich neigen Lössböden ohne Dauerbegrünung bei Starkregen zu
verstärktem Oberflächenabfluss, was jedoch im Gebiet aufgrund der geplanten
Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Oberflächenwasserversickerung über eine belebte Bodenschicht zur Minderung
eines potentiellen Konfliktes sollte untersucht werden.
Gering
Klima / Luft
Erheblichkeit / Konflikte
Die Niederschlagsmengen der Vorbergzone betragen 900 - 1000 mm / Jahr. Die
Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 9,2 - 9,5°C.
Neben vorhandenen Klimaeinflüssen der Rheinebene sind im Gebiet v. a. in
Schwachwindlagen die typischen Klimaeinflüsse der Vorbergzone mit der
Entstehung und Durchströmung von Berg- und Talwinden gegeben.
Nach der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“ (REKLISO) ist die
Erhaltung lufthygienischer Ausgleichswirkung von Luftströmungen im Gebiet von
hoher Priorität (Zielsetzung B1).
Aufgrund der geringen Flächengröße sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen
des Kleinklimas infolge zusätzlicher Versiegelungen zu erwarten.
Bei den Gebäudestellungen sollte die Durchströmbarkeit der lokalen Winde
berücksichtigt werden.
Gering
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Erheblichkeit / Konflikte
Es sind überwiegend intensiv bewirtschaftete Rebflächen von geringer ökologischer Gering bis Hoch
Wertigkeit betroffen. Eine kleine Fläche wird als Feldgarten genutzt. Diesen Flächen
können keine höherwertigen Pflanzenarten oder entsprechende
Lebensgemeinschaften zugeordnet werden.
Von höherer ökologischer Bedeutung sind die Gehölze entlang der Böschung
(Kirsche, Apfel) im Süden des Gebietes und der Streuobstbestand (Walnuss,
Kirsche, Apfel) im Südosten.
Flächen und Biotope mit europäischer und nationaler Bedeutung (Natura 2000, LSG
oder NSG) sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Das nächstgelegene
FFH-Gebiet Nr. 8211341 „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ liegt
südostlich des Plangebiets in über 1,0 km Entfernung.
Im Hinblick auf den Artenschutz ist aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen für
geschützte Tier- und Pflanzenarten oder geschützte Biotope des Zielartenkonzepts
(ZAK) der Eingriff durch das geplante Vorhaben als gering einzuschätzen. In diesem
Zusammenhang wird auf die artenschutzfachliche Potenzialabschätzung (Jenne,
10.10.2014) verwiesen, welche dem Umweltbericht als Anhang beigefügt wird.
Es ist ein geringes Konfliktpotential durch Eingriffe in Biotopstrukturen mit
eingeschränkter ökologischer Wertigkeit (Rebflächen, Garten) sowie ein erhöhtes
Konfliktpotential durch Verlust vorhandener Gehölze (Streuobstbestand, Baumreihe)
zu erwarten.
Der Konflikt kann durch den Erhalt einzelner Bäume minimiert werden.
15-04-16 Steckbrief Bürgerzentrum (15-04-30).doc
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2. Flächennutzungsplanänderung
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Stand: 16.04.2015
Fassung: Offenlage
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
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Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung
(x) geeignet; ggf. mit Auflagen
( ) bedingt geeignet
( ) ungeeignet
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche
„Bürgerzentrum“ mit den geplanten Haupt- und Nebennutzungen.
Aus grünplanerischer Sicht bestehen keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung, wenn die einzelnen
Vorgaben im Bebauungsplan beachtet werden.
Vermeidungs- / Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben
für die Bebauungsplanung
Stadtplanung
Grünplanung
·
Angepasste Bauweise
·
Grünordnerische Einbindung zur freien Landschaft im Norden und Westen
·
Prüfung der Lärmsituation
·
Landschaftsgerechte Einbindung des Gebietes durch standortgerechte
Gehölzpflanzung
·
Spritzmittelabstand ist zu beachten
·
Erhalt bestehender Gehölze ist zu prüfen
·
Flächige Versickerung von Oberflächenwässern (über belebte Bodenschichten) zum
Grundwasserschutz ist zu untersuchen
·
Verminderung von Eingriffen und adäquater Ausgleich insbesondere für erfolgte
Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild sowie Arten und Biotope
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist ein Umweltbericht mit
Grünordnungsplan zu erstellen!
Bei externen Ausgleichsmaßnahmen ist gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG zu berücksichtigen,
dass bei Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auf
agrarstrukturelle Belange entsprechend Rücksicht zu nehmen ist.
15-04-16 Steckbrief Bürgerzentrum (15-04-30).doc
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