2010-06-23-PatientInnenanwaltschaft zu nicht

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PatientInnenanwaltschaft zu nicht
interventionellen Studien
Wiener Patientenanwaltschaft begrüßt Verordnung des
Gesundheitsministeriums für nicht interventionelle Studien
Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass ÄrztInnen gegen Honorar Pharmafirmen über die Wirkung von
Medikamenten bei ihren PatientInnen informierten. Zwar erfolgte die Information in Verfolgung eines
guten Zweckes ohne personenbezogene Daten, dennoch war die Optik etwas schief. Einerseits erfuhren
die PatientInnen großteils nicht, dass gerade ihre Erfahrungen in die Studien einflossen, andererseits
wurde befürchtet, dass ÄrztInnen bevorzugt jene Medikamente verschreiben, deren Wirkungen und
Nebenwirkungen gerade einer Studie unterzogen werden, an der sie verdienen. "Grundsätzlich sind solche
Studien wichtig, um im Anwendungsbereich möglichst breite Informationen über die Auswirkungen
zugelassener Medikamente möglichst in vielen Einzelfällen zu bekommen. In der Phase vor der
Zulassung des Medikamentes sind so breit angelegte Studien nämlich nicht möglich", erklärt der Sprecher
der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft. Der Anwaltschaft sei aber wichtig gewesen, dass
einbezogene PatientInnen auch wissen, dass ihre konkreten Erfahrungen mit den Wirkungen und
Nebenwirkungen der Medikamente für eine Studie erhoben werden. Transparenz der ärztlichen Mitarbeit
an Studien gegen Entgelt ist aber genau so wichtig. Weder PatientInnen noch ihre Krankenkasse sollen
das Gefühl haben, dass bevorzugt oder gar nur deshalb ein Medikament verordnet wird, weil der Arzt
über dessen Auswirkungen einer Pharmafirma berichten wird und daran verdient. "Transparenz schafft
Vertrauen", ist man sich bei der PatientInnenanwaltschaft sicher. Auch die Krankenkassen könnten nun
darauf achten, ob bestimmte Medikamente, deren Wirkung einer Studie unterzogen wird, nur deshalb
plötzlich vermehrt verschrieben werden.
Neue Verordnung schafft die notwendige Transparenz
Mit der nunmehrigen Verordnung des Gesundheitsministeriums werden jene Forderungen des Wiener
Patientenanwaltes Konrad Brustbauer erfüllt, die er aufgestellt hat, als die Medien über die frühere Praxis
und schiefe Optik bei nicht interventionellen Studien berichtet haben: Es wird eine Meldepflicht für
derartige Studien eingeführt und - für die PatientInnenanwaltschaft noch wichtiger - die PatientInnen
selbst erfahren, dass ihre konkreten Erfahrungen mit einem Medikament in die Studie einfließen. Keine
Geheimniskrämerei mehr. Die gefundene Lösung ist im Interesse aller: Bei den ÄrztInnen fällt die schiefe
Optik weg, denn es ist in Ordnung, dass ihr Aufwand honoriert wird; die Pharmaindustrie erhält die
erforderlichen Rückmeldungen über die Wirkungsweise bereits zugelassener Medikamente; die
Krankenkassen können dank Meldung beobachten, ob ein Medikament nur wegen einer Studie
unnotwendig häufiger verordnet wird und zu guter Letzt wird das selbstverständliche Recht des Patienten
auf Information, wozu seine Angaben über seine Erfahrungen mit dem Medikament gebraucht werden,
gewährleistet. "Eine vierfache win-win-Situation!", schließt der Sprecher der Wiener
PatientInnenanwaltschaft.
Rückfragehinweis für Medien
 Gerhard Neustifter
Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Telefon: 01 5871204-82991
Mobil: 0676 8118 82991
E-Mail: [email protected]
www.patientenanwalt.wien.at
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