PatientInnenanwaltschaft zu nicht interventionellen Studien Wiener Patientenanwaltschaft begrüßt Verordnung des Gesundheitsministeriums für nicht interventionelle Studien Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass ÄrztInnen gegen Honorar Pharmafirmen über die Wirkung von Medikamenten bei ihren PatientInnen informierten. Zwar erfolgte die Information in Verfolgung eines guten Zweckes ohne personenbezogene Daten, dennoch war die Optik etwas schief. Einerseits erfuhren die PatientInnen großteils nicht, dass gerade ihre Erfahrungen in die Studien einflossen, andererseits wurde befürchtet, dass ÄrztInnen bevorzugt jene Medikamente verschreiben, deren Wirkungen und Nebenwirkungen gerade einer Studie unterzogen werden, an der sie verdienen. "Grundsätzlich sind solche Studien wichtig, um im Anwendungsbereich möglichst breite Informationen über die Auswirkungen zugelassener Medikamente möglichst in vielen Einzelfällen zu bekommen. In der Phase vor der Zulassung des Medikamentes sind so breit angelegte Studien nämlich nicht möglich", erklärt der Sprecher der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft. Der Anwaltschaft sei aber wichtig gewesen, dass einbezogene PatientInnen auch wissen, dass ihre konkreten Erfahrungen mit den Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente für eine Studie erhoben werden. Transparenz der ärztlichen Mitarbeit an Studien gegen Entgelt ist aber genau so wichtig. Weder PatientInnen noch ihre Krankenkasse sollen das Gefühl haben, dass bevorzugt oder gar nur deshalb ein Medikament verordnet wird, weil der Arzt über dessen Auswirkungen einer Pharmafirma berichten wird und daran verdient. "Transparenz schafft Vertrauen", ist man sich bei der PatientInnenanwaltschaft sicher. Auch die Krankenkassen könnten nun darauf achten, ob bestimmte Medikamente, deren Wirkung einer Studie unterzogen wird, nur deshalb plötzlich vermehrt verschrieben werden. Neue Verordnung schafft die notwendige Transparenz Mit der nunmehrigen Verordnung des Gesundheitsministeriums werden jene Forderungen des Wiener Patientenanwaltes Konrad Brustbauer erfüllt, die er aufgestellt hat, als die Medien über die frühere Praxis und schiefe Optik bei nicht interventionellen Studien berichtet haben: Es wird eine Meldepflicht für derartige Studien eingeführt und - für die PatientInnenanwaltschaft noch wichtiger - die PatientInnen selbst erfahren, dass ihre konkreten Erfahrungen mit einem Medikament in die Studie einfließen. Keine Geheimniskrämerei mehr. Die gefundene Lösung ist im Interesse aller: Bei den ÄrztInnen fällt die schiefe Optik weg, denn es ist in Ordnung, dass ihr Aufwand honoriert wird; die Pharmaindustrie erhält die erforderlichen Rückmeldungen über die Wirkungsweise bereits zugelassener Medikamente; die Krankenkassen können dank Meldung beobachten, ob ein Medikament nur wegen einer Studie unnotwendig häufiger verordnet wird und zu guter Letzt wird das selbstverständliche Recht des Patienten auf Information, wozu seine Angaben über seine Erfahrungen mit dem Medikament gebraucht werden, gewährleistet. "Eine vierfache win-win-Situation!", schließt der Sprecher der Wiener PatientInnenanwaltschaft. Rückfragehinweis für Medien Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Telefon: 01 5871204-82991 Mobil: 0676 8118 82991 E-Mail: [email protected] www.patientenanwalt.wien.at