Projektvergaberichtlinien der Dreikönigsaktion der Katholischen

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Projektvergaberichtlinien der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Österreichs
1. Projektauswahlkriterien
1.1 Unsere Prinzipien
Auf Grundlage der Katholischen Soziallehre und der Menschenrechte messen wir in unseren konkreten
Arbeitsfeldern folgenden Prinzipien besondere Bedeutung zu:
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Solidarisch mit ausgebeuteten und marginalisierten Menschen
Dialogisch mit unseren Projektpartnern/innen
Ganzheitlich in der Sichtweise auf Menschen, Gruppen und Gesellschaften
Gemeinschaftsorientiert für eine gerechte Verteilung von Ressourcen
Nachhaltig im Umgang mit den natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen
Partizipativ durch die aktive Einbeziehung der Betroffenen
Achtsam in der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Generationen und in Genderfragen
Wirkungsorientiert hinsichtlich langfristiger Veränderung von Armuts- und Unrechtssituationen
Ziel unserer Projekt- und Programmarbeit ist die wirksame und langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen
der Menschen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien. Die strategische Ausrichtung unserer Arbeit orientiert
sich an Länderstrategien, die unter Einbeziehung von Partnerorganisationen erarbeitet werden. Die
Dreikönigsaktion setzt in ihrer Projekt- und Programmarbeit Prioritäten in den folgenden Bereichen.
1.2 Geographische Schwerpunkte
Wirksame Entwicklungszusammenarbeit erfordert eine gute Kenntnis der lokalen Bedingungen. Wir engagieren uns
daher langfristig in einer eingeschränkten Anzahl von Partnerländern. Mit den Spendenmitteln der Dreikönigsaktion
unterstützen wir Menschen in folgenden Ländern:
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Afrika: Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kenia, Südafrika, Südsudan, Tansania, Uganda
Asien/Ozeanien: Indien, Nepal, Papua Neu Guinea, Philippinen, Sri Lanka
Lateinamerika: Bolivien, Brasilien, El Salvador, Guatemala, Kolumbien, Nicaragua, Peru
In den jeweiligen Kooperationsländern gibt es wiederum Schwerpunktsetzungen auf bestimmte Regionen und
Themen. Priorität haben jene Projekte, die diesen Schwerpunktsetzungen entsprechen.
1.3 Thematische Schwerpunkte
Die Dreikönigsaktion konzentriert sich in ihrer Arbeit auf fünf Bereiche. Diese legen den Rahmen für unsere
Aktivitäten in der Projekt- und Programmarbeit, der Anwaltschaft, der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fest.
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Stärkung von Kindern und Jugendlichen
o Einsatz für Kinderrechte
o Unterstützung von Straßenkindern und arbeitenden Kindern
o Schutz vor sexueller Ausbeutung und Kinderhandel
o Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Krisengebieten
o Arbeit mit von HIV/AIDS betroffenen Kindern und Jugendlichen
o Schutz und Aufklärung bei Genitalverstümmelung und Kinderheirat
o Stärkung von Mädchen in Gewalt- und Armutssituationen
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Gesicherte Lebensgrundlagen
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Stärkung und Sicherung kleinbäuerlicher Produktion
Schaffung und Verbesserung von Einkommensmöglichkeiten
Verteidigung der Rechte der betroffenen Bevölkerung bei Bergbau, Megastaudämme, etc.
Wasserversorgung und alternative Energieträger
Prävention und Bewältigung von Klimawandel und Katastrophen
Stärkung von ökologischem Bewusstsein und Umweltschutz
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Bildung, die selbstbestimmtes Handeln fördert
o Schulausbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung
o Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen
o Stärkung alternativer Bildungsansätze
o Vernetzung und Austausch
o Trainings zu Friedensarbeit und Gewaltfreiheit
o Förderung von Initiativen für Bildungsgerechtigkeit
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Menschenrechte und Zivilgesellschaft
o Training von Multiplikator/innen
o Förderung zivilgesellschaftlicher Netzwerke, alternativer Medien sowie politischer Partizipation
o Förderung von sozialer Innovation und Forschung
o Unterstützung von Prävention, Rechtsberatung und -bildung
o Unterstützung bei der Durchsetzung und Umsetzung indigener Rechte
o Förderung von Frauengruppen und Frauenrechten
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Kirche im Dienst an den Menschen
o Maßnahmen, um Kirche vor Ort zu stärken und zum sozialpastoralen Dienst auszurichten
o Pastoralprogramme für und mit Kinder/n und Jugendliche/n
o Bibelpastorale Programme
o Pastorale Aus- und Weiterbildungsprogramme
o Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs
o Friedens- und Versöhnungsarbeit
o Förderung der Vernetzung basisorientierter pastoraler Initiativen
1.4 Partnerorganisationen
Die Dreikönigsaktion arbeitet mit kirchlichen Organisationen und mit anderen Akteur/innen der Zivilgesellschaft
zusammen.
Die Dreikönigsaktion tritt selbst nicht als durchführende Organisation auf, sondern unterstützt nach dem Prinzip
der „Hilfe zur Selbsthilfe“ Initiativen, die von Partnerorganisationen vor Ort konzipiert und durchgeführt werden.
Dabei legen wir Wert auf langfristige Partnerbeziehungen und laufenden Dialog mit unseren Partnerorganisationen.
Anträge bewährter Partnerorganisationen werden daher bevorzugt behandelt.
Um eine Projektförderung durch die Dreikönigsaktion zu erhalten, müssen die antragstellenden Organisationen
folgende Mindeststandards erfüllen:
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Besitz einer gültigen Rechtsform
Umfassende Information über die antragstellende Organisation, Dialogbereitschaft
Übereinstimmung mit Zielen und Prinzipien der Dreikönigsaktion
Ausreichende inhaltliche Durchführungskapazität und Managementkapazität
Vorlage eines umfassenden Projektantrages
Bereitschaft zum Abschluss eines Projektvertrages
1.5 Projektbezogene Kriterien
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Kirchliche und nicht-kirchliche Organisationen der Zivilgesellschaft suchen mit einem Projektantrag um
Unterstützung an. Unsere Projektreferent/innen prüfen den Antrag unter Berücksichtigung des jeweiligen
Länderkontexts und klären offene Fragen ab. Der Antrag muss folgende Erfordernisse erfüllen.
1.5.1 Formale Erfordernisse
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Darstellung der konkreten Ziele des Projektes (generelle und spezifische Projektziele)
Zielgruppe(n) (direkte/indirekte Begünstigte)
Maßnahmen und Aktivitäten des Projektes
geplante Ergebnisse des Projektes
vorgesehene Projektlaufzeit
geplantes Personal für die Projektdurchführung, sowie Qualifikation, Funktion und Anstellungsausmaß
sonstige notwendige Ressourcen
vorgesehene Kooperationen (mit anderen Organisationen / Instituten und / oder Netzwerken) für die
Projektdurchführung
Projektbudget (Finanzrichtlinien können angefordert werden) und Finanzierungsplan
1.5.2 Inhaltliche Erfordernisse
Neben den Prinzipien, thematischen und regionalen Schwerpunktsetzungen und Kriterien für die
Partnerauswahl sind bei der Projektbeurteilung folgende Aspekte besonders wichtig:
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Partizipative Planung: Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in Planungsprozesse
Geschlechter- und kultursensible Planung und Ausrichtung
Wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Zielgruppen
Realistische Erreichbarkeit der Ziele
Effizienter Einsatz der finanziellen Mittel und eine angemessene Eigenleistung der Betroffenen bzw. der
antragstellenden Organisation
Die Entscheidung über die Empfehlung zur Unterstützung eines Projektantrags hängt neben der Prüfung der
inhaltlichen und formalen Kriterien auch von der Verfügbarkeit von Mitteln im jeweiligen Länderbudget ab.
2. Entscheidung der Projektfinanzierung
Die eingehenden Projektanträge werden im Büro der Dreikönigsaktion von den Länderreferent/innen eingehend
geprüft. Komplexe Projekte werden in den Kontinentalteams diskutiert, fallweise werden Fachkonsulent/innen zu
einzelnen Themen hinzugezogen. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen von der antragstellenden
Organisation eingeholt sowie Beratung bei Konzeption und Planung durch die Referent/innen der Dreikönigsaktion
geleistet.
Nach Aufbereitung der Projektanträge durch die Länderreferent/innen trifft das Interdiözesane Komitee der
Katholischen Jungschar die Entscheidung über die Projektfinanzierung. Dieses Gremium, das aus den
Diözesanverantwortlichen für die Dreikönigsaktion und den Leitungsverantwortlichen des Bundesbüros
(Vorsitzende, Geschäftsführer/in, Bereichsleitungen) gebildet wird, tritt 3mal im Jahr zusammen.
3. Begleitungen der Projektumsetzung
Die Partnerorganisation führt das Projekt in einem bestimmten Zeitraum (häufig drei Jahre) durch und verpflichtet
sich die Dreikönigsaktion durch jährliche (fallweise auch halbjährliche) Tätigkeits- und Finanzberichte über den
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Projektfortschritt zu informieren. Die Projektreferent/innen stehen laufend im Dialog mit den Partnerorganisationen
und besuchen die Projekte regelmäßig. Sie beraten, begleiten und kontrollieren den Umsetzungsprozess. Für die
Finanzkontrolle werden bei umfangreicheren Projekten lokale Auditor/innen hinzugezogen. In einigen
Kooperationsländern unterstützen lokale Konsulent/innen oder Organisationen die Zusammenarbeit mit unseren
Partnerorganisationen. Sie ergänzen die Arbeit unserer Projektreferent/innen in Wien durch eine intensivere Form
der Beratung und Begleitung der Projekte. Sie fördern auch die Vernetzung der Partnerorganisationen
untereinander und legen damit ein Fundament für gemeinsames anwaltschaftliches Handeln.
Zum Projektabschluss wird die Wirksamkeit des Projektes von der Partnerorganisation und manchmal unter
Beiziehung von externen Konsulent/innen evaluiert. Die Erkenntnisse aus der Evaluierung werden mit den
Projektreferent/innen diskutiert und fließen in die Planung weiterführender Projekte ein.
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