Projektvergaberichtlinien der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Österreichs 1. Projektauswahlkriterien 1.1 Unsere Prinzipien Auf Grundlage der Katholischen Soziallehre und der Menschenrechte messen wir in unseren konkreten Arbeitsfeldern folgenden Prinzipien besondere Bedeutung zu: Solidarisch mit ausgebeuteten und marginalisierten Menschen Dialogisch mit unseren Projektpartnern/innen Ganzheitlich in der Sichtweise auf Menschen, Gruppen und Gesellschaften Gemeinschaftsorientiert für eine gerechte Verteilung von Ressourcen Nachhaltig im Umgang mit den natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen Partizipativ durch die aktive Einbeziehung der Betroffenen Achtsam in der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Generationen und in Genderfragen Wirkungsorientiert hinsichtlich langfristiger Veränderung von Armuts- und Unrechtssituationen Ziel unserer Projekt- und Programmarbeit ist die wirksame und langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien. Die strategische Ausrichtung unserer Arbeit orientiert sich an Länderstrategien, die unter Einbeziehung von Partnerorganisationen erarbeitet werden. Die Dreikönigsaktion setzt in ihrer Projekt- und Programmarbeit Prioritäten in den folgenden Bereichen. 1.2 Geographische Schwerpunkte Wirksame Entwicklungszusammenarbeit erfordert eine gute Kenntnis der lokalen Bedingungen. Wir engagieren uns daher langfristig in einer eingeschränkten Anzahl von Partnerländern. Mit den Spendenmitteln der Dreikönigsaktion unterstützen wir Menschen in folgenden Ländern: Afrika: Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kenia, Südafrika, Südsudan, Tansania, Uganda Asien/Ozeanien: Indien, Nepal, Papua Neu Guinea, Philippinen, Sri Lanka Lateinamerika: Bolivien, Brasilien, El Salvador, Guatemala, Kolumbien, Nicaragua, Peru In den jeweiligen Kooperationsländern gibt es wiederum Schwerpunktsetzungen auf bestimmte Regionen und Themen. Priorität haben jene Projekte, die diesen Schwerpunktsetzungen entsprechen. 1.3 Thematische Schwerpunkte Die Dreikönigsaktion konzentriert sich in ihrer Arbeit auf fünf Bereiche. Diese legen den Rahmen für unsere Aktivitäten in der Projekt- und Programmarbeit, der Anwaltschaft, der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fest. Stärkung von Kindern und Jugendlichen o Einsatz für Kinderrechte o Unterstützung von Straßenkindern und arbeitenden Kindern o Schutz vor sexueller Ausbeutung und Kinderhandel o Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Krisengebieten o Arbeit mit von HIV/AIDS betroffenen Kindern und Jugendlichen o Schutz und Aufklärung bei Genitalverstümmelung und Kinderheirat o Stärkung von Mädchen in Gewalt- und Armutssituationen Gesicherte Lebensgrundlagen 1 o o o o o o Stärkung und Sicherung kleinbäuerlicher Produktion Schaffung und Verbesserung von Einkommensmöglichkeiten Verteidigung der Rechte der betroffenen Bevölkerung bei Bergbau, Megastaudämme, etc. Wasserversorgung und alternative Energieträger Prävention und Bewältigung von Klimawandel und Katastrophen Stärkung von ökologischem Bewusstsein und Umweltschutz Bildung, die selbstbestimmtes Handeln fördert o Schulausbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung o Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen o Stärkung alternativer Bildungsansätze o Vernetzung und Austausch o Trainings zu Friedensarbeit und Gewaltfreiheit o Förderung von Initiativen für Bildungsgerechtigkeit Menschenrechte und Zivilgesellschaft o Training von Multiplikator/innen o Förderung zivilgesellschaftlicher Netzwerke, alternativer Medien sowie politischer Partizipation o Förderung von sozialer Innovation und Forschung o Unterstützung von Prävention, Rechtsberatung und -bildung o Unterstützung bei der Durchsetzung und Umsetzung indigener Rechte o Förderung von Frauengruppen und Frauenrechten Kirche im Dienst an den Menschen o Maßnahmen, um Kirche vor Ort zu stärken und zum sozialpastoralen Dienst auszurichten o Pastoralprogramme für und mit Kinder/n und Jugendliche/n o Bibelpastorale Programme o Pastorale Aus- und Weiterbildungsprogramme o Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs o Friedens- und Versöhnungsarbeit o Förderung der Vernetzung basisorientierter pastoraler Initiativen 1.4 Partnerorganisationen Die Dreikönigsaktion arbeitet mit kirchlichen Organisationen und mit anderen Akteur/innen der Zivilgesellschaft zusammen. Die Dreikönigsaktion tritt selbst nicht als durchführende Organisation auf, sondern unterstützt nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ Initiativen, die von Partnerorganisationen vor Ort konzipiert und durchgeführt werden. Dabei legen wir Wert auf langfristige Partnerbeziehungen und laufenden Dialog mit unseren Partnerorganisationen. Anträge bewährter Partnerorganisationen werden daher bevorzugt behandelt. Um eine Projektförderung durch die Dreikönigsaktion zu erhalten, müssen die antragstellenden Organisationen folgende Mindeststandards erfüllen: Besitz einer gültigen Rechtsform Umfassende Information über die antragstellende Organisation, Dialogbereitschaft Übereinstimmung mit Zielen und Prinzipien der Dreikönigsaktion Ausreichende inhaltliche Durchführungskapazität und Managementkapazität Vorlage eines umfassenden Projektantrages Bereitschaft zum Abschluss eines Projektvertrages 1.5 Projektbezogene Kriterien 2 Kirchliche und nicht-kirchliche Organisationen der Zivilgesellschaft suchen mit einem Projektantrag um Unterstützung an. Unsere Projektreferent/innen prüfen den Antrag unter Berücksichtigung des jeweiligen Länderkontexts und klären offene Fragen ab. Der Antrag muss folgende Erfordernisse erfüllen. 1.5.1 Formale Erfordernisse Darstellung der konkreten Ziele des Projektes (generelle und spezifische Projektziele) Zielgruppe(n) (direkte/indirekte Begünstigte) Maßnahmen und Aktivitäten des Projektes geplante Ergebnisse des Projektes vorgesehene Projektlaufzeit geplantes Personal für die Projektdurchführung, sowie Qualifikation, Funktion und Anstellungsausmaß sonstige notwendige Ressourcen vorgesehene Kooperationen (mit anderen Organisationen / Instituten und / oder Netzwerken) für die Projektdurchführung Projektbudget (Finanzrichtlinien können angefordert werden) und Finanzierungsplan 1.5.2 Inhaltliche Erfordernisse Neben den Prinzipien, thematischen und regionalen Schwerpunktsetzungen und Kriterien für die Partnerauswahl sind bei der Projektbeurteilung folgende Aspekte besonders wichtig: Partizipative Planung: Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in Planungsprozesse Geschlechter- und kultursensible Planung und Ausrichtung Wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Zielgruppen Realistische Erreichbarkeit der Ziele Effizienter Einsatz der finanziellen Mittel und eine angemessene Eigenleistung der Betroffenen bzw. der antragstellenden Organisation Die Entscheidung über die Empfehlung zur Unterstützung eines Projektantrags hängt neben der Prüfung der inhaltlichen und formalen Kriterien auch von der Verfügbarkeit von Mitteln im jeweiligen Länderbudget ab. 2. Entscheidung der Projektfinanzierung Die eingehenden Projektanträge werden im Büro der Dreikönigsaktion von den Länderreferent/innen eingehend geprüft. Komplexe Projekte werden in den Kontinentalteams diskutiert, fallweise werden Fachkonsulent/innen zu einzelnen Themen hinzugezogen. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen von der antragstellenden Organisation eingeholt sowie Beratung bei Konzeption und Planung durch die Referent/innen der Dreikönigsaktion geleistet. Nach Aufbereitung der Projektanträge durch die Länderreferent/innen trifft das Interdiözesane Komitee der Katholischen Jungschar die Entscheidung über die Projektfinanzierung. Dieses Gremium, das aus den Diözesanverantwortlichen für die Dreikönigsaktion und den Leitungsverantwortlichen des Bundesbüros (Vorsitzende, Geschäftsführer/in, Bereichsleitungen) gebildet wird, tritt 3mal im Jahr zusammen. 3. Begleitungen der Projektumsetzung Die Partnerorganisation führt das Projekt in einem bestimmten Zeitraum (häufig drei Jahre) durch und verpflichtet sich die Dreikönigsaktion durch jährliche (fallweise auch halbjährliche) Tätigkeits- und Finanzberichte über den 3 Projektfortschritt zu informieren. Die Projektreferent/innen stehen laufend im Dialog mit den Partnerorganisationen und besuchen die Projekte regelmäßig. Sie beraten, begleiten und kontrollieren den Umsetzungsprozess. Für die Finanzkontrolle werden bei umfangreicheren Projekten lokale Auditor/innen hinzugezogen. In einigen Kooperationsländern unterstützen lokale Konsulent/innen oder Organisationen die Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen. Sie ergänzen die Arbeit unserer Projektreferent/innen in Wien durch eine intensivere Form der Beratung und Begleitung der Projekte. Sie fördern auch die Vernetzung der Partnerorganisationen untereinander und legen damit ein Fundament für gemeinsames anwaltschaftliches Handeln. Zum Projektabschluss wird die Wirksamkeit des Projektes von der Partnerorganisation und manchmal unter Beiziehung von externen Konsulent/innen evaluiert. Die Erkenntnisse aus der Evaluierung werden mit den Projektreferent/innen diskutiert und fließen in die Planung weiterführender Projekte ein. 4