1. Einführung PW / GFS

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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Hamburg
Neues vom Wasser: Schwellenwert / Umweltqualitätsnorm
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Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll
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Neues vom Wasser: Schwellenwert Umweltqualitätsnorm
Einführung PW/GFS
Geringfügigkeitsschwelle – was ist das?
GFS Ableitungskonzept
rechtliche Grundlagen/Ableitungsvorgaben
Schwellenwert (SW) – Umweltqualitätsnorm (UQN)
Wie geht‘s weiter?
Neue GFS?
Geringfügigkeitssch
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1. Einführung PW / GFS
Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser
eingeführt in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodSchV
abgeleitet vom LAWA – ad – hoc – Arbeitskreis
„Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte)
zur Beurteilung von Grundwasserschäden und ihre Begründung“
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1. Einführung PW / GFS
26. ACK 10/2000:
„Die Ableitungsmaßstäbe für Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfads
Boden-Grundwasser ergeben sich aus dem Wasserrecht.
Dabei wird davon ausgegangen, dass es im Wasser- und im Bodenschutzrecht
keine unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Gefahren für
das Grundwasser durch Stoffeinträge aus dem Sickerwasser geben kann.
Um Inkonsistenzen
bei der Ableitung und Begründung der Werte untereinander,
bei der Beurteilung von Grundwasserschäden,
bei der Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser und
bei der Beurteilung von Verwertungsmaßnahmen zu vermeiden,
sollen die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser mit den Werten
der LAWA-Liste harmonisiert werden.“
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1. Einführung PW / GFS
Neuer LAWA Unterausschuss „Geringfügigkeitsschwellenwerte“:
GFS-Werte abgeleitet für
die meisten der in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodschV genannten
Parameter
sowie weitere altlast- oder verwertungsrelevante Parameter.
Veröffentlicht nach Zustimmung der Umweltministerkonferenz mit dem Titel
„Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“
(2004)
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2. Geringfügigkeitsschwelle – was ist das?
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Grenze zwischen einer geringfügigen
Veränderung der chemischen Beschaffenheit des
Grundwassers und einer schädlichen
Verunreinigung
Unterhalb sind anthropogene, räumlich begrenzte
Änderungen der chemischen Beschaffenheit des
Grundwassers als geringfügig einzustufen
Keine relevanten ökotoxischen Wirkungen
und
die Anforderungen der Trinkwasserverordnung
werden eingehalten
Geringfügigkeitssch
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3. GFS Ableitungskonzept
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3. GFS Ableitungskonzept
Anorganische Parameter
GFS-Wert (µg/l)
Prüfwert Boden- GW (µg/l)
Antimon (Sb)
5
10
Arsen (As)
10
10
Barium (Ba)
340
Blei (Pb)
7
Bor (B)
740
Cadmium (Cd)
0,5
5
Chrom (Cr III)
7 s. Anhang 3
8(50)
Kobalt (Co)
8
50
Kupfer (Cu)
14
50
Molybdän (Mo)
35
50
Nickel (Ni)
14
50
Quecksilber (Hg)
0,2
1
Selen (Se)
7
10
Thallium (Tl)
0,8
Vanadium (V)
4
Zink (Zn)
58
Zinn (Sn)
25
500
40
Chlorid
250 mg/l
Cyanid
5 (50)
10 (50)
Fluorid
750
750
Sulfat
240 mg/l
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
§ 48 Reinhaltung des Grundwassers
(1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in
das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.
Durch Rechtsverordnung nach……kann auch festgelegt werden,
unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen nach Satz 1,
insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von
Schadstoffen, als erfüllt gilt.
(2) Stoffe dürfen nur gelagert oder abgelagert werden, dass eine
nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu
besorgen ist…. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
 Konkretisierung in Grundwasserverordnung
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen Grundwasser
Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG)
Artikel 2
1. „Grundwasserqualitätsnorm“ bezeichnet eine
Umweltqualitätsnorm, ausgedrückt als die Konzentration eines
bestimmten Schadstoffs, einer bestimmten Schadstoffgruppe oder
eines bestimmten Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die
aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht
überschritten werden darf.;
2. „Schwellenwert“ bezeichnet eine von den Mitgliedstaaten
gemäß Artikel 3 festgelegte Grundwasserqualitätsnorm;
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen Grundwasser
Anhang II: Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und
Verschmutzungsindikatoren, Teil A: Leitlinien für die Festlegung
von Schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3
1. Die Festlegung der Schwellenwerte sollte auf folgenden
Faktoren beruhen:
a) Ausmaß der Wechselwirkungen zwischen dem
Grundwasser und den verbundenen aquatischen sowie den
abhängigen terrestrischen Ökosystemen
b) Beeinträchtigungen der tatsächlichen oder potenziellen
legitimen Nutzungen oder der Funktionen des Grundwassers
d) hydrogeologische Gegebenheiten, einschließlich der
Informationen über Hintergrundwerte und Wasserhaushalt.
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen Grundwasser
2. Bei der Festlegung der Schwellenwerte sollten auch der
Ursprung der Schadstoffe, ihr etwaiges natürliches Auftreten, ihre
Toxikologie und Dispersionsneigung, ihre Persistenz und ihr
Bioakkumulationspotenzial berücksichtigt werden.
 Konkretisierung in Grundwasserverordnung
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer
Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand werden auf
EU-Ebene festgelegt : Umweltqualitätsnormen im Bereich der
Wasserpolitik und zur Änderung…..(2008/105/EG)
Artikel 1: Mit dieser Richtlinie werden im Einklang mit Artikel 4 der
Richtlinie 2000/60/EG und den darin genannten Zielen
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere
Schadstoffe gemäß Artikel 16 jener Richtlinie mit dem Ziel
festgelegt, einen guten chemischen Zustand der
Oberflächengewässer zu erreichen.
Anhang 1 enthält Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe (33)
und andere bestimmte Stoffe (5)
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4. Vorgaben für die Werteableitung
Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer
Umweltqualitätsnormen für den ökologischen Status werden von
den Mitgliedstaaten abgeleitet
Das Verfahren ist in Anhang V 1.2.6 der Wasserrahmenrichtlinie
(2000/60/EG) festgelegt
Ausführlich beschrieben wird das der Ableitung zugrunde liegende
Verfahren im „Technical Guidance Document on Risk Assessment“
(TGD) Part II (EC 2003).
Abgeleitet werden PNEC für Wasser, Sedimente und Biota
Berücksichtigt werden auch die Hintergrundwerte
 Umsetzung in Verordnung zum Schutz der
Oberflächengewässer
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5. Schwellenwert - Umweltqualitätsnorm
Zusammenfassung
Schwellenwert = nationale Grundwasserqualitätsnorm
Die Ableitung erfolgt nach humantoxikologischer und
ökotoxikologischer Bewertung
Umweltqualitätsnorm = europäischer oder nationaler Wert für
Oberflächengewässer
Ableitungsverfahren entsprechend TGD: PNEC für Wasser,
Sedimente und Biota

Schwellenwert und Umweltqualitätsnorm sind zahlenmäßig
identisch, wenn dem Wert der PNEC aquat. zugrunde liegt.
Abweichende Werte ergeben sich bei humantoxikologischer
Ableitung des Schwellenwerts
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6. Wie geht es weiter?
In Vorbereitung
Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV)
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
Ersatzbaustoffverordnung
Verabschiedung in 2010?
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6. Neue GFS?
In Arbeit
LAWA/ALA UA Geringfügigkeitsschwellenwerte für NSO-Het
Recherchiert wurden entsprechend dem GFSAbleitungskonzept die toxikologische Daten für die im „KORAEndbericht“ genannten Substanzen.
Die Stoffgruppe der NSO-Het ist nur wenig untersucht
Deshalb können nur für einige Stoffe GFS-Werte
vorgeschlagen werden.
Fertigstellung des Berichts und Abgabe an die LAWA in 2010
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Neues vom Wasser: Schwellenwert Umweltqualitätsnorm
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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