1/2006 Intensivmedizin Dr. Boris Rapp DRG-Update Intensivmedizin 2006 Die Änderungen für die Intensivmedizin im Jahr 2006 sind überschaubar. Konsequent wurden die bereits in 2005 eingeführten Mechanismen ausgebaut. Das betrifft insbesondere die komplizierenden Prozeduren sowie die intensivmedizinische Komplexbehandlung, die im neuen Katalog erstmals gruppierungsrelevant ist. Änderungen hat es auch bei den Dosisschwellen der Zusatzentgelte sowie bei der Abbildung polytraumatisierter Patienten gegeben. Nachfolgend sind die relevanten Neuerungen zusammengefasst. Komplizierende Prozeduren Die Funktion „Komplizierende Prozeduren“ wurde schon 2005 als gruppierungsrelevant eingeführt. Bei insgesamt 17 DRGs wurde durch diesen Status eine andere Fallgruppe angesteuert. Für 2006 wurde die Relevanz des Splitkriteriums auf 27 DRGs ausgeweitet (Tabelle 1). Auffallend ist, dass weniger als ein Drittel auf DRGs für langzeitbeatmete Patienten entfällt, dieses Kriterium also vornehmlich für andere aufwändige Intensivpatienten zum Einsatz kommen wird. Die Definitionsbeschreibung der „komplizierenden Prozeduren“ wurde nur leicht angepasst. Die enthaltenen OPSSchlüssel wurden nahezu unverändert beibehalten. Lediglich auf die in 2005 in einer eigenen Komplikationstabelle geführte beidseitige Pleuradrainage wurde verzichtet. Das invasive neurologische Monitoring ersetzt den Kode für das Monitoring des intrakraniellen Drucks und die Lagerungsbehandlung wurde nach Art der Lagerung differenziert (sie- Tabelle 1: DRGs mit Funktion „komplizierenden Prozeduren“ PartiRG bei Bezeichnung tion Hauptabteilung 901A O Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose mit komplizierenden Prozeduren oder Strahlentherapie 4,549 A07B O Beatmung > 999 und < 1800 Stunden mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung 28,405 > 3680 Aufwandspunkte, mit Polytrauma oder komplizierenden Prozeduren A09C O Beatmung > 499 und < 1000 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, mit komplizierenden Prozeduren 15,395 A11A O Beatmung > 249 und < 500 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1656 Punkte oder ohne 15,539 komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit int. Komplexbeh. > 1656 Punkte A11C O Beatmung > 249 und < 500 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, ohne 10,785 intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1656 Aufwandspunkte A11D O Beatmung > 249 und < 500 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur oder komplizierenden Prozeduren 8,923 A13A O Beatmung > 95 und < 250 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1104 Punkte oder ohne 10,533 komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit int. Komplexbeh. > 1104 Punkte A13C O Beatmung > 95 und < 250 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, ohne 7,605 intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte A13D O Beatmung > 95 und < 250 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur oder komplizierenden Prozeduren oder Alter < 16 Jahre 6,099 E62A M Komplexe Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit komplizierenden Prozeduren oder mit komplexer Diagnose bei Zustand nach 3,048 Organtransplantation F03Z O Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren 7,935 F05Z O Koronare Bypass-Operation mit invasiver kardiologischer Diagnostik, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff 6,184 F06Z O Koronare Bypass-Operation ohne invasive kardiologische Diagnostik, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff 5,236 F07Z O Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit komplizierenden Prozeduren oder komplexer Operation 5,017 F08Z O Große rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder thorakoabdominalem Aneurysma 5,618 F09Z O Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder Alter < 3 Jahre 4,746 F14Z O Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder 2,578 komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre F15Z O Perkutane Koronarangioplastie mit komplizierenden Prozeduren 3,739 F44Z A Invasive kardiologische Diagnostik, mehr als 2 Belegungstage, mit komplizierenden Prozeduren oder Endokarditis 4,044 I02A O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit komplizierenden Prozeduren, Eingriff an mehreren Lokalisationen oder mit schwerem 7,679 Weichteilschaden, mit äußerst schweren CC I02B O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit komplizierenden Prozeduren, Eingriff an mehreren Lokalisationen oder mit schwerem 5,066 Weichteilschaden, mit schweren CC oder großflächig, mit äußerst schweren CC I22A O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit äußerst schweren oder schweren CC, großflächig oder an mehreren Lokalisationen 3,616 oder mit komplizierenden Prozeduren oder mit schwerem Weichteilschaden T60A M Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst schweren CC 3,411 T60B M Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zustand nach Organtransplantation, ohne äußerst schwere CC, Alter < 16 Jahre 2,083 oder ohne komplizierende Prozeduren, außer bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst schweren CC, Alter < 16 Jahre T61A M Postoperative und posttraumatische Infektionen mit komplizierenden Prozeduren oder komplizierender Diagnose 1,963 W02A O Polytrauma mit Eingriffen an Hüftgelenk, Femur, Extremitäten und Wirbelsäule mit komplizierenden Prozeduren oder Eingriffen an mehreren 6,386 Lokalisationen W04A O Polytrauma mit anderen OR-Prozeduren mit komplizierenden Prozeduren oder Eingriffen an mehreren Lokalisationen 5,523 DRG 32 Intensivmedizin 1/2006 Tabelle 2: Definitionsvergleich „Komplizierende Prozeduren“ 2006 mit 2005 Name der Tabelle im Definitionshandbuch 2005 Diagnose TAB-KOM-1 Name der Tabelle im Definitionshandbuch 2006 Diagnose TAB-KOM-1 Anzahl der Kodes 2005 4 Prozedur TAB-KOM-2 Prozedur TAB-KOM-2 161 Prozedur TAB-KOM-3 Prozedur TAB-KOM-4 entfällt in 2006 Prozedur TAB-KOM-3 1 113 Anzahl der Inhaltliche Einordnung der Kodes Kodes 2006 4 D65.0 Erworbene Afibrinogenämie D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC] D65.2 Erworbene Fibrinolyseblutung D65.9 Defibrinations-Syndrom, nicht näher bezeichnet 201 Implantation/Wechsel venöser Katheterverweilsysteme, Vollblut-, Erythrozyten-, Thrombozytenkonzentrate, Plasmapheresen, Zellapheresen, Photopherese, Immunadsorption, LDHApherese, kontinuierliche Dialyseverfahren (Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration, Peritonealdialyse), EEG-Monitoring sowie Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung, Lagerungsbehandlung (in 2006 differenziert nach Art der Lagerung), therapeutische Drainage der Pleurahöhle – nur: beidseitige therapeutische Drainage der Pleurahöhle 118 Therapeutische Drainagen (Leber, Gallenblase, Pankreas, Peretoneum, Retroperetoneum), Oberflächen-, Orthovolt- und Hochvoltstrahlentherapie, Brachytherapie, Therapie mit offenen Radionukleiden, Radiojodtherapie, intermittierende und sonstige Dialyseverfahren (Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration, Peritonealdialyse), Reanimationsmaßnahmen, Neu: invasives neurologisches Monitoring (statt: Monitoring intrakranieller Druck) he auch unten). In Tabelle 2 werden die Unterschiede verglichen. Die Zunahme der Kodes in 2006 im Vergleich zu 2005 liegt unter anderem an den im Folgenden genannten, prinzipiellen Veränderungen im OPS-Katalog und stellt keine grundlegende Veränderung der Funktion „komplizierende Prozeduren“ dar: Differenziertere Splittung der Menge der durchgeführten therapeutischen Plasmapheresen mit normalem bzw. mit kryodepletiertem Plasma (jeweils neue OPS-Schlüssel ab 6 Plasmapheresen). ● tionen besonders auf die Vollständigkeit folgender Prozedurenkodierungen zu achten: ● Beatmung über 24 unter 96 Stunden ● Lagerungsbehandlung ● Therapeutische Pleuradrainage ● Gaben von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten (bereits ab 6 Einheiten!) ● Reanimationsmaßnahmen ● Implantation/Wechsel/Revision von venösen Katheterverweilsystemen (ZVK/Port) Berücksichtigung der geänderten Tatsache, dass ab 2006 jede durchgeführte Zellapherese zu kodieren (8-823) und insofern keine Addition einer Gesamtzahl mehr erforderlich ist; Ergänzung um sonstige Zellapherese-Verfahren (neuer OPS ab 2005: 8-825.-). ● AssTech Berücksichtigung der neu eingeführten Differenzierung der „interstitiellen oder intraluminalen Therapie mit offenen Radionukliden“ (8-530.4-) nach Art der eingesetzten Substanz. ● Der Status „komplizierende Prozeduren“ wird in 2006 im DRG-Grouper bei Vorliegen eines der folgenden Kriterien auf „ja“ gesetzt1): AssTech – Krankenhaus Risk Management Mindestens 2 unterschiedliche Prozeduren aus Tabelle TAB-KOM-2 oder Eine wesentliche Ergänzung zum Qualitätsmanagement ● (Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 oder Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden) und Prozedur in Tabelle TAB-KOM-3 oder ● Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder ● Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden oder ● Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden. ● Aus den geschilderten Sachverhalten ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit, auf den Intensiv- und Normalsta- Krankenhäuser sehen sich durch die Verrechtlichung der medizinischen Behandlung und die zunehmenden Haftpflichtschäden einem nicht mehr kalkulierbaren Risiko ausgesetzt. AssTech bietet Ihnen kompetente Unterstützung: Das interdisziplinäre Team des AssTech Krankenhaus Risk Management entwickelt zusammen mit Ihnen effektive Strategien, um die Patientensicherheit zu erhöhen und Haftpflichtrisiken präventiv zu vermeiden. Neugierig geworden? Dann fordern Sie unsere Informationsbroschüre an: AssTech, Assekuranz und Technik Risk Management Service GmbH Dieselstraße 11 85774 Unterföhring bei München Deutschland Telefon +49 89 3844-1585 www.asstech.com 33 1/2006 Intensivmedizin Tabelle 3: DRGs mit Gruppierungselement „intensivmedizinische Komplexbehandlung“ DRG Text Relativgewicht RG-Differenz (RG) bei Nichterfassung4) A06A Beatmung > 1799 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 3680 Aufwandspunkte A06B Beatmung > 1799 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 3680 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 3680 Punkte oder Alter < 16 Jahre A07A Beatmung > 999 und < 1800 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 3680 Aufwandspunkte A07C Beatmung > 999 und < 1800 Stunden ohne Polytrauma, mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne komplizierende Prozeduren, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung >3680 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 2208 Punkte A11A Beatmung > 249 und < 500 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1656 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1656 Punkte A13A Beatmung > 95 und < 250 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1104 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1104 Punkte F97Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit bestimmter OR-Prozedur G36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane > 1104 Aufwandspunkte W36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei Polytrauma ● Sonstige Überwachungsmaßnahmen: Hirndruckmessung, EEG-Monitoring, invasives neurologisches Monitoring ● Dialysen ● Strahlentherapeutische Maßnahmen Darüber hinaus spielen hier bei der Diagnosenerfassung die Defibrinationssyndrome eine besondere Rolle (siehe Tabelle: Diagnose TAB-KOM-1). Intensivmedizinische Komplexbehandlung Die intensivmedizinische Komplexbehandlung wurde erstmals 2005 als OPS-Schlüssel implementiert. Die Dokumentation dieses Kodes ist sehr umfangreich, es ist die tägliche Anwendung der beiden Scoring-Systeme TISS 102) und SAPS II3) bei jedem Patienten erforderlich (vergleiche Dr. Boris Rapp, Die Intensivmedizin übernimmt ab 2005 eine deutlich erweiterte Rolle im DRG-System, das Krankenhaus 4/2005, Seite 290 ff). Im letzten Jahr hatte der Tabelle 4: OPS für intensivmedizinische Komplexbehandlung ab 2006 8-98 Sonstige multimodale Komplexbehandlung 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) 8-890.2 553 bis 1104 Aufwandspunkte .20 553 bis 828 Aufwandspunkte .21 829 bis 1104 Aufwandspunkte 8-890.3 1105 bis 1656 Aufwandspunkte .30 1105 bis 1380 Aufwandspunkte .31 1381 bis 1656 Aufwandspunkte 8-890.4 1657 bis 2208 Aufwandspunkte .40 1657 bis 1932 Aufwandspunkte .41 1933 bis 2208 Aufwandspunkte 8-890.5 2209 bis 2760 Aufwandspunkte .50 2209 bis 2484 Aufwandspunkte .51 2485 bis 2760 Aufwandspunkte 8-890.6 2761 bis 3680 Aufwandspunkte .60 2761 bis 3220 Aufwandspunkte .61 3221 bis 3680 Aufwandspunkte 34 54,370 -5,849 (DRG A06B) 48,521 -16,839 (DRG A06C) 33,329 -4,924 (DRG A07B) 26,407 -5,553 (DRG A07D) 15,539 -4,475 (DRG A11C) 10,533 -2,928 (DRG A13C) 11,808 13,337 17,156 Entfällt Entfällt Entfällt Schlüssel noch keine ökonomische Auswirkung. Ab 2006 entsteht nun ab einer Zahl von 1 105 Aufwandspunkten eine erlösrelevante Umgruppierung. Nach Aussagen des InEK kann dies bei Patienten der Fall sein, die mindestens 10 bis 14 Tage maximal intensiv behandlungspflichtig sind. Diese Schwelle wurde laut InEK bewusst hoch gewählt, um Missbrauch möglichst zu vermeiden. Das führt allerdings dazu, dass dieser Kode in 2006 nur bei wenigen Fällen greifen wird. Davon betroffen sind im neuen Katalog insgesamt 9 DRGs (Tabelle 3). Neben den Beatmungsgruppen wurden 3 neue DRGs für nicht langzeitbeatmete Patienten in den Hauptdiagnosegruppen Herz/Kreislauf, Magen/Darm und Polytrauma eingeführt. Laut InEK war für die Gesamtkalkulation eine umfangreiche ergänzende Datenerfassung mit über 30 000 Datensätzen aus über 30 Krankenhäusern erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen bei Nichtkodierung können bei den betroffenen Gruppen erheblich sein, die Relativgewicht-Unterschiede reichen von knapp 3 bei der DRG A13A bis fast 17 bei der DRG A06B, was bei einem Basisfallwert von zum Beispiel 2 500 € eine Erlösdifferenz von über 40 000 € pro Fall ausmachen kann (Tabelle 3). Der mit großem Dokumentationsaufwand verbundene Prozedurenkode für die intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-980) wurde im neuen OPS-Katalog weiter differenziert, was als Grundlage für eine konsequente Weiterentwicklung und Berücksichtigung im DRG-System in den nächsten Jahren gewertet werden kann. Bei den Aufwandspunkt-Korridoren wurden Zwischenschritte eingeführt, die eine verfeinerte Darstellung erlauben (Tabelle 4). Unklarheiten nach Einführung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung gab es hinsichtlich der Definition der „ständigen“ ärztlichen Anwesenheit, die unter anderem Bedingung für eine Erfassung ist. Das DIMDI hatte schon Mitte 2005 in seiner „Häufige Fragen-Liste“ zum OPS 2005 Intensivmedizin 1/2006 Tabelle 5: Übersicht intensivrelevante Änderungen Zusatzentgelte 20067) ZE-Nr. 2006 ZE39 ZE43 Anlage FPK 2 2 ZE45 ZE46 ZE54 2 2 2 ZE47 2 ZE 30 2 ZE200639 ZE40 2 ZE42 2 ZE41 2 ZE51 2 2 Zusatzentgelt-Name Gabe von Caspofungin, parenteral Gabe von Liposomalem Amphotericin B, parenteral Gabe von Voriconazol, oral Gabe von Voriconazol, parenteral Gabe von Erythrozytenkonzentraten Gabe von Antithrombin III, parenteral Gabe von Prothrombinkomplex parenteral Gabe von C1-Esteraseinhibitor parenteral Gabe von Filgrastim, parenteral Gabe von Lenograstim, parenteral Gabe von Human-Immunglobulin polyvalent, parenteral Gabe von Human-Immunglobulin spezifisch gegen Hepatitis-Bsurface-Antigen, parenteral Kategorie Antipilzmittel Antipilzmittel Antipilzmittel Blutprodukt Gerinnungsfaktor Gerinnungsfaktor Gerinnungsfaktor Immunmodulator Immunmodulator Immunglobulin Immunglobulin (www.dimdi.de) diesbezüglich klargestellt: „[...] ‚Ständige Anwesenheit’ [bedeutet], dass der Arzt ständig auf der Intensivstation anwesend sein muss, das heißt er muss innerhalb kürzester Zeit (etwa 5 Minuten) direkt handlungsfähig am Patienten sein. Es ist also durchaus denkbar, dass er sich während des Dienstes auf der Station in einem Nebenraum kurz ausruht, genauso, wie er in einem anderen Bereich der Intensivstation beschäftigt sein kann. Also wäre außer einem Schichtdienst auch ein Bereitschaftsdienst D (für diese Intensivstation!) denkbar, wenn die geringere Belastung durch das Spektrum der Intensivpatienten dieses üblicherweise zulässt. Es ist allerdings nicht damit gemeint, dass er neben dem Dienst auf der Intensivstation gleichzeitig an anderer Stelle des Krankenhauses weitere Aufgaben erfüllen muss (zum Beispiel im OP Narkose[n durchführen] [...], eine Normalstation bzw. eine Aufnahmestation betreuen oder ähnliches). Ferner muss der Arzt ‚die aktuellen Probleme der Patienten kennen’. Das heißt, dass es nicht ein Diensthabender des Hauses sein kann, da [dieser] [...] die aktuellen Probleme der Intensivpatienten nicht kennen kann. Es reicht auch nicht aus, dass ein Diensthabender des Hauses am Abend über eine Visite auf der Intensivstation kurz über ‚die anstehenden Probleme’ informiert wird und sich dann wieder dem Nachtdienst im Hause widmet. Der Arzt muss wirklich in das Team der Intensivstation eingebunden sein. [...]“ Ergänzend muss zu der intensivmedinischen Komplexbehandlung angeführt werden, dass bei vielen Intensivmedizinern die SAPS II-/TISS-Scores als Basis für die ökonomische Bewertung von Patienten äußerst umstritten sind. Insbesondere bei der SAPS II-Kodierung werden Parameter beurteilt, die während eines Intensivaufenthaltes stabil gehalten werden sollen. Hierzu zählen zum Beispiel die Vitalzeichen (Herzfrequenz, systolischer Blutdruck, Temperatur) oder diverse Laborwerte (Bikarbonat, Bilirubin, Harnstoff, Kalium, Natrium, Leukozyten). Solange sich diese Parameter im Normbereich befinden – also der Patient sta- Minimal-Dosis 2006 Kinder 35 mg (bis 5 Jahre) 100 mg (bis 3 Jahre) Minimal-Dosis 2006 Erwachsene 65 mg 250 mg Minimal-Dosis 2005 Kinder/Erwachsene 65 mg 150 mg 1,00 g (bis 15 Jahre) 0,4 g (bis 10 Jahre) 6 TE (bis 15 Jahre) 2,5 g 0,8 g 16 TE 2,5 g 0,8 g 16 TE 2 000 (bis 15 Jahre) 7 000 IE 5 000 IE wie Erwachsene 3 500 IE 2 500 IE wie Erwachsene keine NEU in 2006 70 Mio. IE (bis 15 Jahre) 250 Mio. IE 250 Mio. IE 75 Mio. IE (bis 15 Jahre) 300 Mio. IE 300 Mio. IE 10 g (bis 15 Jahre) 25 g 25 g wie Erwachsene 2 000 IE NEU in 2006 bilisiert ist – entstehen für die Abrechnung keine oder geringe Aufwandspunkte. Eine schlechte Einstellung des Patienten führt hingegen zu einer Punktbewertung. Gerade im Hinblick auf die zum Teil erheblichen Erlösunterschiede können ökonomische Fehlanreize gesetzt werden, die denen ähneln, die bei CCL-bewerteten Nebendiagnosen auftreten. Gleiches gilt für Elemente des TISS-Scores, beispielhaft wären hier einige mit Punkten versehene Behandlungsmaßnahmen (Behandlung einer metabolischen Azidose/Alkalose, Flüssigkeitsersatz, Katecholamin-Infusion) zu nennen. Offen ist derzeit, ob die beiden genannten Scoring-Systeme überhaupt für die korrekte Kostendifferenzierung von Intensivpatienten tauglich sind. Hier bleibt zu hoffen, dass das InEK in den nächsten Jahren zumindest eine ökonomische Antwort darauf findet. Die entsprechenden Fachgesellschaften sollten aber auch neue medizinische Vorschläge für eine Differenzierung der Intensivpatienten entwickeln und beim InEK über das offizielle Vorschlagsverfahren zur Prüfung einreichen. Beatmung Bis auf die deutlich stärkere Rolle der komplizierenden Prozeduren sowie der intensivmedizinischen Komplexbehandlung hat sich bei der Beatmung im Vergleich zu 2005 nur wenig verändert. Die Gesamtzahl der Fallgruppen mit Be- "Ê>ÕvÊ Ê-iÊ ÀÊ iÃÕV i yÊi}iÊ>Ûi « i Ì `iÀÊ È ä äÓ° Óä £{°ÊqʣȰ Ì>`Ê xÓ >iÊÓ]Ê- 35 1/2006 Intensivmedizin atmungszeit über 95 Stunden hat sich von 50 auf 54 erhöht. Bemerkenswert ist, dass in 2006 auch 2 Beatmungs-DRGs in Anlage 3 des Fallpauschalenkatalogs aufgenommen wurden, also krankenhausindividuell zu vereinbaren sind. Hierbei handelt es sich um beatmete Patienten der neurologischen Frührehabilitation. Diese wurden im laufenden Jahr noch bei einer Beatmungszeit über 95 Stunden einer unspezifischen Beatmungs-DRG zugeordnet, was zur Folge hatte, dass die zusätzliche Frühreha-Leistung nur unzureichend vergütet wurde. Jetzt können Krankenhäuser den Kostenträgern eine realistische Kalkulation vorlegen mit der Folge einer verbesserten Abbildung dieser Patienten. Polytrauma Die Abbildung der Polytrauma-Patienten wurde nicht grundlegend geändert, allerdings finden hier jetzt – in logischer Konsequenz – auch die intensivmedizinische Komplexbehandlung (ab 1 105 Aufwandspunkten, siehe auch Tabelle 3) sowie die komplizierenden Prozeduren als Splitkriterium Einsatz. Neu in 2006 ist die Berücksichtigung von „Eingriffen an mehreren Lokalisationen“ bei der Eingruppierung. Hierfür wurde vom InEK eine eigene Funktion eingeführt, die in einem komplexen Algorithmus von insgesamt 12 Prozedurentabellen im Definitionshandbuch 11 unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten zum Erreichen des Grouperstatus „Eingriff an mehreren Lokalisationen“ anbietet.5) Im Wesentlichen handelt es sich um mindestens 2 Eingriffe an verschiedenen und nicht unmittelbar benachbarten Lokalisationen. Neben den PolytraumaDRGs wird diese Funktion auch bei 4 Basis-DRGs der MDC 08 (Krankheiten und Störungen an Muskel-SkelettSystem und Bindegewebe) eingesetzt.6) Nach wie vor sind 3 der Polytrauma-DRGs gemäß Anlage 3 krankenhausindividuell zu vereinbaren. Im Katalog für Hauptabteilungen sind für 2006 9 Polytrauma-DRGs aufgeführt. Zusatzentgelte Bei den Zusatzentgelten wurden für Kinder (in Abhängigkeit vom Alter) einige Dosisanpassungen vorgenommen, sodass in 2006 bereits früher die Schwellendosis zur zusätzlichen Abrechnung erreicht wird. Für die Intensivmedizin sind hier insbesondere die Antimykotika, die Immunmodulatoren, die Gerinnungsfaktoren und die Erythrozytenkonzentrate interessant. Bei Erwachsenen wurden die Dosisklassen bei 3 intensivrelevanten Zusatzentgelten erhöht: den parenteralen Gaben von liposomalem Amphotericin B, Antithrombin III und Prothrombinkomplex. Als neue krankenhausindividuelle Zusatzentgelte wurden unter anderem die parenteralen Gaben von C1-Esteraseinhibitor und – gegen Hepatitis Bspezifisches – Human-Immunglobulin aufgenommen. Tabelle 5 gibt einen Überblick. Besonders erwähnenswert sind die Erythrozytenkonzentrate, die neuerdings bereits bei Kindern bis 15 Jahren ab 36 6 transfundierten Einheiten (bislang 16) ein Zusatzentgelt auslösen. Gleichzeitig können sie nach wie vor ab dieser Menge eine Rolle bei der Statusbestimmung „komplizierende Prozedur“ spielen.8) Bei den Thrombozytenkonzentraten wurde im Vergleich zu 2005 keine Anpassung der Schwellendosis vorgenommen, das heißt hier wird erst ab 16 transfundierten Einheiten ein Zusatzentgelt angesteuert. Ausnahmen bilden – wie schon 2005 – patientenbezogene Konzentrate und solche aus Apherese, die bereits ab einem bzw. 2 Konzentraten zusätzlich abgerechnet werden können. Diagnosen (ICD-Katalog) Die Änderungen des ICD-Katalogs 2005 nach 2006 in Bezug auf die Intensivmedizin sind gering. Es hat kleinere Korrekturen und Ergänzungen gegeben, die im Folgenden kurz genannt werden: Klarstellung bei den Schlüsseln A40.- (Streptokokkensepsis) und A41.- (sonstige Sepsis), dass bei einer Sepsis, die als Komplikation nach Infusion, Transfusion, Injektion, Eingriff oder Impfung zu werten ist, die Komplikationsschlüsselnummern T80.2, T81.4 und T88.09) sowie die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten sind. ● ● Differenziertere Abbildung der akuten Pankreatitis nach idiopathischer Genese (K85.0-), biliärer Ursache (K85.1-), alkoholinduziert (K85.2-), Medikamenten-induziert (K85.3-) und sonstige bzw. nicht näher bezeichnete Formen (K85.8bzw. K85.9-), an der fünften Stelle jeweils die Unterscheidung, ob „ohne“ oder „mit“ Angabe einer Organtransplantation. Beschränkung des Kodes D70.1- (arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie) auf solche infolge zytostatischer Therapie sowie Differenzierung nach der Dauer der kritischen Phase.10) ● Systematisierung der Graft-versus-host-Krankheit (GVHD)11): Die Diagnosekodes zur Dokumentation der akuten GVHD nach einer erfolgten Transplantation von hämapoetischen Stammzeillen sind jetzt als Kreuz-Kode in der Kreuz-/Sternsystematik zu verschlüsseln. Die Graduierung der Krankheit ist abhängig von den Stadien der Beteiligung der betroffenen Organe (Leber (K77.1-), Verdauungstrakt (K93.2-) und Haut (L99.1-)), die jetzt zusätzlich als Sternkode anzugeben sind.12) ● Neuordnung der Kodes für Fieber: Streichung der Schlüssel R50.0 (Fieber mit Schüttelfrost) und R50.1 (Anhaltendes Fieber) und Einführung von Schlüsseln für medikamenteninduziertes Fieber (R50.2) sowie „Sonstiges Fieber“ mit der Unterscheidung „Unbekannte Ursache“ (R50.80) und „Sonstiges näher bezeichnetes Fieber“ (R50.88), worunter jetzt unter anderem das anhaltende Fieber und solches mit Schüttelfrost gefasst wurden. ● Die Relevanz des in 2005 eingeführten Kodes für das systemische inflammatorische Response-Syndrom13) (SIRS, ICD R65.-), das mit oder ohne Organbeteiligung zum Beispiel im Rahmen einer schweren Sepsis auftreten kann, wurde in 2006 durch Berücksichtigung im Definitionsalgorithmus beibehalten. Auch die wichtigen Rollen der Neben- Intensivmedizin diagnosen Sepsis, Agranulozytose und Zustand nach Organtransplantation als Schweregrad-Split bei zahlreichen DRGs haben in 2006 weiterhin Bestand. Prozeduren (OPS-Katalog) Im OPS-Katalog hat es ebenfalls wenige Änderungen gegeben, die die Intensivmedizin betreffen. Sie werden nachfolgend kurz aufgeführt.14) Beim neurologischen Monitoring wurde der Kode für Monitoring des intrakraniellen Druckes (8-922) aus dem OPSKatalog entfernt. Dafür wurde ein Schlüssel für „Invasives neurologisches Monitoring“ (OPS 8-924) eingeführt, der Monitoring-Maßnahmen des intrakraniellen Druckes sowie der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe einschließt. Als Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen wurde die „Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie“ (OPS 8-714.00 bis .02) sowie die Oszillationsbeatmung (8-714.1) mit eigenen Kodes eingeführt. Eine Veränderung hat es auch bei dem Kode für die Lagerungsbehandlung (OPS 8-390) gegeben. An der 5. Stelle wird ab 2006 unterschieden zwischen Lagerung im Spezialbett (.0), therapeutisch-funktioneller Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage (.1), Lagerung im Schlingentisch (.2), Lagerung bei Schienen (.3), Lagerung bei Extensionen (.4) sowie sonstiger bzw. nicht näher bezeichneter Lagerung (.x bzw. .y). Als Hinweis wurde ergänzt, dass nur Lagerungsbehandlungen mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren sind. Unter anderem auch für Intensivstationen von Interesse ist ein neuer OPS-Schlüssel für die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, der jedoch nur bei bestätigter Infektion und nicht bei Verdachtsfällen kodierbar ist (OPS 8-987).15) An strengen Mindestmerkmalen für diesen Kode müssen vorliegen: Behandlung durch speziell eingewiesenes medizinisches Personal, in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaushygieniker oder einer Hygienefachkraft unter seiner Aufsicht – unter Berücksichtigung aktueller Behandlungsund Pflegestandards. ● Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern16) bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung. ● Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen: – Einsatz von erregerspezifischen Chemotherapeutika/ Antibiotika – Mindestens tägliche lokale antiseptische Behandlung der betroffenen Areale (zum Beispiel Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanierung anderer betroffener Körperteile/Organe) – Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich – Täglicher Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (Waschlappen und ähnliches) – Schutzmaßnahmen bei Betreten und Verlassen des Zimmers18) – Ggf. mehrmals tägliche Desinfektion patientennaher Flächen – Mindestens tägliche Fußbodendesinfektion und Schlussdesinfektion – Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang mit MRE DKI GmbH www.dkigmbh.de – Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlich organisatorischen Bedingungen Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich die Einführung eines eigenen Dokumentationsbogens (einheitlich für das gesamte Krankenhaus) an, der bei solchen isolierten Patienten eingesetzt werden kann. Ein Beispielbogen steht auf der nächsten Seite. Die Umsetzung sollte durch den Krankenhaushygieniker begleitet werden. Wie auch in anderen Bereichen (zum Beispiel der intensivmedizinischen Komplexbehandlung) ist für die Patienten mit multiresistenten Erregern in den nächsten Jahren mit der Einführung eines DRG-Splitkriteriums oder eines Zusatzentgeltes zu rechnen. Eine frühzeitige Dokumentation – auch wenn sie umfangreich ist – sollte daher von den Einrichtungen in Erwägung gezogen werden. Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen).17) Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in 3 negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des RobertKoch-Instituts sind zu berücksichtigen. Fazit Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der ● ● ● 1/2006 Die Änderungen des DRG-Systems für das Jahr 2006 in Bezug auf die Intensivmedizin sind überschaubar, wenngleich für die Häuser, die die Dokumentation der intensivmedizinischen Komplexbehandlung organisatorisch noch nicht umgesetzt haben, erhebliche Probleme resultieren können. Die Krankenhausträger sollten folgende Empfehlungen beherzigen: Klärung mit dem Krankenhausinformationssystem-Anbieter, ob und wie die intensivmedizinische Komplexbe37 1/2006 Intensivmedizin Dokumentationsbogen für die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (OPS 8-987.--) Datum: _______________________ Patientenetikett Isol.-Tag Nr.: ______ Nur auszufüllen bei strikter Isolierung (Einzel oder Kohorten) Station: ______________________ Zimmer-Nr. des Patienten: ____________________________ Zuständiger Krankenhaushygieniker/Hygienefachkraft: ___________________________________ Eingesetztes Antibiotikum: ________________________________ Dosierung: _________________ Nur auszufüllen am ersten Tag bzw. bei Änderungen Lokale antiseptische Behandlung der betroffenen Areale (z.B. Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanierung anderer betroffener Körperteile/Organe) (mindestens täglich) Gesamtminuten Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen asept. Beh. Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen asept. Beh. Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen asept. Beh. Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen asept. Beh. Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wäsche Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wäsche Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wäsche Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wäsche Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (mindestens täglich) Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wechsel Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wechsel Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wechsel Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen für Wechsel Fußbodendesinfektion bzw. Schlussdesinfektion durchgeführt (mindestens täglich) Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Desinfektion Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Desinfektion Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Desinfektion Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Desinfektion Zimmer betreten (notwendige Schutzmaßnahmen: zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz, Schleusung) Uhrzeit Handzeichen Minutenwert für Schutzmaßnahmen Gesamt Spalte: Uhrzeit Handzeichen Minutenwert für Schutzmaßnahmen Gesamt Spalte: Uhrzeit Handzeichen Minutenwert für Schutzmaßnahmen Gesamt Spalte: Uhrzeit Handzeichen Minutenwert für Schutzmaßnahmen Gesamt Spalte: Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlichorganisatorischen Bedingungen (z. B. im Zimmer statt im Funktionsbereich, z. B. im Funktionsbereich aber mit Schlussdesinfektion) Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Maßnahme Maßnahme: Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Maßnahme Maßnahme: Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Maßnahme Maßnahme: Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Maßnahme Maßnahme: Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang mit MRE Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Gespräche Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Gespräche Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Gespräche Uhrzeit Hand- Minutenwert zeichen Gespräche Bitte beachten: - Zur Kodierung des OPS-Schlüssels 8-987.-- muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 120 Minuten täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen - Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. - Die multiresistenten Erreger sollten durch die Diagnose-Kodes U80 bis U82 dokumentiert werden 38 Minuten insg. (mind. 120/Tag) Intensivmedizin handlung EDV-unterstützt dokumentiert werden kann; das betrifft insbesondere die Nutzung der zugrunde liegenden Scoring-Systeme SAPS II und TISS. ● Besprechung mit den ärztlichen Verantwortlichen der Intensivstationen, dass hinsichtlich einiger Zusatzentgelte andere Schwellendosen gelten (insbesondere Blutprodukte). ● Hinweis an die kodierenden Ärzte bzw. die Dokumentationsassistenten, welche Maßnahmen als „komplizierende Prozeduren“ wirken können und dass eine vollständige Kodierung eine hohe Erlösrelevanz haben kann. ● Optimierung der schriftlichen Patientenakte in der Form, dass unter anderem die intensivmedizinische Komplexbehandlung, die Zusatzentgelte, die komplizierenden Prozeduren und die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern MDK-sicher dokumentiert werden. Gerade aufgrund der hohen Relativgewichte der zum Teil betroffenen DRGs drohen bei mangelhafter Aktenführung mitunter erhebliche finanzielle Risiken. ● Einleitung von Kommunikationsstrategien, die ökonomischen Fehlanreizen entgegenwirken. Auch wenn Ärzte dem zunehmenden Dokumentationsaufwand mit Sorge entgegenblicken, muss dem System doch zugute gehalten werden, dass eine immer differenziertere Abbildung der Intensivpatienten angestrebt wird. Gerade um hier eine vollständige Erfassung zu gewährleisten, sollten sämtliche Möglichkeiten einer EDV-Unterstützung evaluiert und wo möglich umgesetzt werden. Literatur/Anmerkungen 1) Vergleiche Definitionshandbuch G-DRG 2006, Band IV 2) Core-10-TISS enthält die 10 aufwändigsten Parameter des TISS-28Katalogs. 3) Simplified Acute Physiology Score 4) In Klammern: gruppierte DRG bei Nichterfassung Kurz notiert Otterndorf. Das Krankenhaus Land Hadeln in Otterndorf, Niedersachsen, ein 101-Betten-Haus mit den Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und HNO, hat das von ihm eingeführte Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Voraussetzung dafür war, dass insgesamt 8 Qualitätsnormen individuell erarbeitet und erfüllt wurden. In „Verfahrensanweisungen“ mussten beispielsweise alle Arbeitsabläufe innerhalb des Krankenhauses detailliert beschrieben werden. Daraus entstanden Arbeitsanweisungen, Richtlinien und Standards, die konkret erläutern, wie Aufgaben durchzuführen sind. Die Vorgaben werden durch regelmäßige interne und externe Kontrollen, so genannte Audits, überprüft. 1/2006 5) Vergleiche Definitionshandbuch Band IV, Kapitel „Funktion Eingriff an mehrere Lokalisationen“ 6) I02, I08, I13 und I22 7) Anstiege der Schwellendosis 2006 im Vergleich zu 2005 sind unterstrichen. 8) Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurden dahingehend verändert (P001e), dass Bluttransfusionen und der Einsatz von Blutprodukten nicht mehr als Standardmaßnahmen beim Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM) gelten. Sie sind ab 2006 auch beim Einsatz der HLM in der verabreichten Menge aufzuaddieren und entsprechend zu kodieren. 9) T80.2 = Infektion nach Infusion, Transfusion, Injektion; T81.4 = Infektion nach einem Eingriff; T88.0 = Infektion nach Impfung 10) Anzahl der Tage, während der die Anzahl der neutrophilen Granulozyten weniger als 500 pro Mikroliter Blut beträgt. 11) GVHD = Graft-versus-host-disease (engl.), Graf-versus-host-Krankheit 12) Die DKR P015 (Organentnahme und Transplantation) wurde um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. 13) Generalisierte Entzündungsreaktion mit 2 oder mehr der folgenden Symptome: Atemfrequenz >20/min od. CO2-Partialdruck <32 mmHg; Herzfrequenz >90/min; Leukozytenzahl >12/nl oder <4/nl oder >10 Prozent stabkernige neutrophile Granulozyten; Temperatur >38 °C oder <36 °C 14) Die Änderungen bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung wurden bereits in Tabelle 4 dargestellt. 15) Je nachdem, ob die Komplexbehandlung auf einer speziellen Isoliereinheit [eigenständige Infekt-Isolierstation] (OPS 8-987.0-) oder nicht auf einer speziellen Isoliereinheit (OPS 8-987.1-) durchgeführt wurde; jeweils unterteilt nach der Zahl der Behandlungstage: bis 6, 713, 14-20, über 21 Tage. 16) Sollten durch die Diagnose-Kodes U80 bis U82 dokumentiert werden. 17) Ergänzt durch die Diagnose-Kodierung Z29.0 Isolierung 18) Zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-NasenSchutz, Schleusung Anschrift des Verfassers: Dr. Boris Rapp, MediClin – Stab Strategische Planung, Okenstraße 27, 77652 Offenburg, Email: [email protected] ■ Münster. Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt, die ambulanten Operationen künftig in einem eigenen Zentrum zu konzentrieren. Dort soll jede Klinik ihre Operationen in eigener Regie bzw. mit eigenen Ärzten durchführen. Vor Ort werde es jedoch eine feste OP-Mannschaft aus Anästhesisten und Pflegekräften geben, betont der Leiter der neuen Einrichtung, Prof. Dr. Dieter Rühland. Er geht davon aus, dass bei voller Auslastung der 4 OPSäle dort jährlich 4 000 bis 6 000 ambulante Operationen durchgeführt werden können. Dabei wird erst einmal den Medizinern des UKM Priorität eingeräumt. Um die Kapazitäten voll auszuschöpfen, will man darüber hinaus niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit bieten, das Zentrum für eigene ambulante Operationen zu nutzen. Berlin/München. Die KBV und die Sana Kliniken haben eine strategische Kooperation beschlossen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen gemeinsame Strukturen geschaffen werden, zum Beispiel Notfallpraxen und fachärztliche Zentren an Krankenhäusern oder telemedizinische Angebote. Mit koordinierten Abläufen, etwa im Rahmen der vor- und nachstationären Versorgung und der Überleitungspflege oder der Abstimmung von Arzneiverordnungen, wird die Behandlung an klassischen Schnittstellen zwischen ambulantem und stationärem Sektor optimiert. Die getroffene Vereinbarung sieht zudem Kooperationen in wichtigen Bereichen, etwa beim Qualitätsmanagement, in der Informationstechnologie (elektronische Patientenakte) oder in der Logistik vor. ■ 39