DRG-Update Intensivmedizin 2006

Werbung
1/2006
Intensivmedizin
Dr. Boris Rapp
DRG-Update Intensivmedizin 2006
Die Änderungen für die Intensivmedizin im Jahr 2006 sind überschaubar. Konsequent wurden die bereits in 2005 eingeführten
Mechanismen ausgebaut. Das betrifft insbesondere die komplizierenden Prozeduren sowie die intensivmedizinische Komplexbehandlung, die im neuen Katalog erstmals gruppierungsrelevant ist. Änderungen hat es auch bei den Dosisschwellen der
Zusatzentgelte sowie bei der Abbildung polytraumatisierter
Patienten gegeben. Nachfolgend sind die relevanten Neuerungen zusammengefasst.
Komplizierende Prozeduren
Die Funktion „Komplizierende Prozeduren“ wurde schon
2005 als gruppierungsrelevant eingeführt. Bei insgesamt
17 DRGs wurde durch diesen Status eine andere Fallgruppe angesteuert. Für 2006 wurde die Relevanz des Splitkriteriums auf 27 DRGs ausgeweitet (Tabelle 1). Auffallend ist,
dass weniger als ein Drittel auf DRGs für langzeitbeatmete
Patienten entfällt, dieses Kriterium also vornehmlich für andere aufwändige Intensivpatienten zum Einsatz kommen
wird.
Die Definitionsbeschreibung der „komplizierenden Prozeduren“ wurde nur leicht angepasst. Die enthaltenen OPSSchlüssel wurden nahezu unverändert beibehalten. Lediglich auf die in 2005 in einer eigenen Komplikationstabelle
geführte beidseitige Pleuradrainage wurde verzichtet. Das
invasive neurologische Monitoring ersetzt den Kode für das
Monitoring des intrakraniellen Drucks und die Lagerungsbehandlung wurde nach Art der Lagerung differenziert (sie-
Tabelle 1: DRGs mit Funktion „komplizierenden Prozeduren“
PartiRG bei
Bezeichnung
tion
Hauptabteilung
901A
O Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose mit komplizierenden Prozeduren oder Strahlentherapie
4,549
A07B
O Beatmung > 999 und < 1800 Stunden mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung
28,405
> 3680 Aufwandspunkte, mit Polytrauma oder komplizierenden Prozeduren
A09C
O Beatmung > 499 und < 1000 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, mit komplizierenden Prozeduren
15,395
A11A
O Beatmung > 249 und < 500 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1656 Punkte oder ohne
15,539
komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit int. Komplexbeh. > 1656 Punkte
A11C
O Beatmung > 249 und < 500 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, ohne
10,785
intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1656 Aufwandspunkte
A11D
O Beatmung > 249 und < 500 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur oder komplizierenden Prozeduren
8,923
A13A
O Beatmung > 95 und < 250 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1104 Punkte oder ohne
10,533
komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit int. Komplexbeh. > 1104 Punkte
A13C
O Beatmung > 95 und < 250 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, ohne
7,605
intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte
A13D
O Beatmung > 95 und < 250 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur oder komplizierenden Prozeduren oder Alter < 16 Jahre
6,099
E62A
M Komplexe Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit komplizierenden Prozeduren oder mit komplexer Diagnose bei Zustand nach
3,048
Organtransplantation
F03Z
O Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren
7,935
F05Z
O Koronare Bypass-Operation mit invasiver kardiologischer Diagnostik, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff
6,184
F06Z
O Koronare Bypass-Operation ohne invasive kardiologische Diagnostik, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff
5,236
F07Z
O Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit komplizierenden Prozeduren oder komplexer Operation
5,017
F08Z
O Große rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder thorakoabdominalem Aneurysma
5,618
F09Z
O Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder Alter < 3 Jahre
4,746
F14Z
O Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder
2,578
komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre
F15Z
O Perkutane Koronarangioplastie mit komplizierenden Prozeduren
3,739
F44Z
A
Invasive kardiologische Diagnostik, mehr als 2 Belegungstage, mit komplizierenden Prozeduren oder Endokarditis
4,044
I02A
O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit komplizierenden Prozeduren, Eingriff an mehreren Lokalisationen oder mit schwerem
7,679
Weichteilschaden, mit äußerst schweren CC
I02B
O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit komplizierenden Prozeduren, Eingriff an mehreren Lokalisationen oder mit schwerem
5,066
Weichteilschaden, mit schweren CC oder großflächig, mit äußerst schweren CC
I22A
O Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit äußerst schweren oder schweren CC, großflächig oder an mehreren Lokalisationen
3,616
oder mit komplizierenden Prozeduren oder mit schwerem Weichteilschaden
T60A
M Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst schweren CC
3,411
T60B
M Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zustand nach Organtransplantation, ohne äußerst schwere CC, Alter < 16 Jahre
2,083
oder ohne komplizierende Prozeduren, außer bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst schweren CC, Alter < 16 Jahre
T61A
M Postoperative und posttraumatische Infektionen mit komplizierenden Prozeduren oder komplizierender Diagnose
1,963
W02A O Polytrauma mit Eingriffen an Hüftgelenk, Femur, Extremitäten und Wirbelsäule mit komplizierenden Prozeduren oder Eingriffen an mehreren
6,386
Lokalisationen
W04A O Polytrauma mit anderen OR-Prozeduren mit komplizierenden Prozeduren oder Eingriffen an mehreren Lokalisationen
5,523
DRG
32
Intensivmedizin
1/2006
Tabelle 2: Definitionsvergleich „Komplizierende Prozeduren“ 2006 mit 2005
Name der Tabelle im
Definitionshandbuch 2005
Diagnose TAB-KOM-1
Name der Tabelle im
Definitionshandbuch 2006
Diagnose TAB-KOM-1
Anzahl der
Kodes 2005
4
Prozedur TAB-KOM-2
Prozedur TAB-KOM-2
161
Prozedur TAB-KOM-3
Prozedur TAB-KOM-4
entfällt in 2006
Prozedur TAB-KOM-3
1
113
Anzahl der
Inhaltliche Einordnung der Kodes
Kodes 2006
4
D65.0 Erworbene Afibrinogenämie
D65.1 Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]
D65.2 Erworbene Fibrinolyseblutung
D65.9 Defibrinations-Syndrom, nicht näher bezeichnet
201
Implantation/Wechsel venöser Katheterverweilsysteme, Vollblut-, Erythrozyten-, Thrombozytenkonzentrate, Plasmapheresen, Zellapheresen, Photopherese, Immunadsorption, LDHApherese, kontinuierliche Dialyseverfahren (Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration,
Peritonealdialyse), EEG-Monitoring sowie Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung,
Lagerungsbehandlung (in 2006 differenziert nach Art der Lagerung), therapeutische Drainage
der Pleurahöhle
–
nur: beidseitige therapeutische Drainage der Pleurahöhle
118
Therapeutische Drainagen (Leber, Gallenblase, Pankreas, Peretoneum, Retroperetoneum),
Oberflächen-, Orthovolt- und Hochvoltstrahlentherapie, Brachytherapie, Therapie mit offenen
Radionukleiden, Radiojodtherapie, intermittierende und sonstige Dialyseverfahren (Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration, Peritonealdialyse), Reanimationsmaßnahmen, Neu: invasives neurologisches Monitoring (statt: Monitoring intrakranieller Druck)
he auch unten). In Tabelle 2 werden die Unterschiede verglichen.
Die Zunahme der Kodes in 2006 im Vergleich zu 2005 liegt
unter anderem an den im Folgenden genannten, prinzipiellen Veränderungen im OPS-Katalog und stellt keine
grundlegende Veränderung der Funktion „komplizierende
Prozeduren“ dar:
Differenziertere Splittung der Menge der durchgeführten therapeutischen Plasmapheresen mit normalem bzw.
mit kryodepletiertem Plasma (jeweils neue OPS-Schlüssel
ab 6 Plasmapheresen).
●
tionen besonders auf die Vollständigkeit folgender Prozedurenkodierungen zu achten:
●
Beatmung über 24 unter 96 Stunden
●
Lagerungsbehandlung
●
Therapeutische Pleuradrainage
● Gaben von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten (bereits ab 6 Einheiten!)
●
Reanimationsmaßnahmen
● Implantation/Wechsel/Revision von venösen Katheterverweilsystemen (ZVK/Port)
Berücksichtigung der geänderten Tatsache, dass ab
2006 jede durchgeführte Zellapherese zu kodieren (8-823)
und insofern keine Addition einer Gesamtzahl mehr erforderlich ist; Ergänzung um sonstige Zellapherese-Verfahren
(neuer OPS ab 2005: 8-825.-).
●
AssTech
Berücksichtigung der neu eingeführten Differenzierung der
„interstitiellen oder intraluminalen Therapie mit offenen Radionukliden“ (8-530.4-) nach Art der eingesetzten Substanz.
●
Der Status „komplizierende Prozeduren“ wird in 2006 im
DRG-Grouper bei Vorliegen eines der folgenden Kriterien
auf „ja“ gesetzt1):
AssTech – Krankenhaus Risk
Management
Mindestens 2 unterschiedliche Prozeduren aus Tabelle
TAB-KOM-2 oder
Eine wesentliche Ergänzung zum Qualitätsmanagement
●
(Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 oder Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder Dauer der maschinellen Beatmung
> 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96
Stunden) und Prozedur in Tabelle TAB-KOM-3 oder
●
Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder
●
Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden oder
●
Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden.
●
Aus den geschilderten Sachverhalten ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit, auf den Intensiv- und Normalsta-
Krankenhäuser sehen sich durch die Verrechtlichung der
medizinischen Behandlung und die zunehmenden Haftpflichtschäden einem nicht mehr kalkulierbaren Risiko ausgesetzt.
AssTech bietet Ihnen kompetente Unterstützung:
Das interdisziplinäre Team des AssTech Krankenhaus
Risk Management entwickelt zusammen mit Ihnen effektive
Strategien, um die Patientensicherheit zu erhöhen und
Haftpflichtrisiken präventiv zu vermeiden.
Neugierig geworden?
Dann fordern Sie unsere Informationsbroschüre an:
AssTech, Assekuranz und Technik
Risk Management Service GmbH
Dieselstraße 11
85774 Unterföhring bei München
Deutschland
Telefon +49 89 3844-1585
www.asstech.com
33
1/2006
Intensivmedizin
Tabelle 3: DRGs mit Gruppierungselement „intensivmedizinische Komplexbehandlung“
DRG
Text
Relativgewicht
RG-Differenz
(RG)
bei Nichterfassung4)
A06A Beatmung > 1799 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer
Komplexbehandlung > 3680 Aufwandspunkte
A06B Beatmung > 1799 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, ohne hochkomplexen Eingriff,
ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 3680 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma,
mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 3680 Punkte oder Alter < 16 Jahre
A07A Beatmung > 999 und < 1800 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, mit hochkomplexem Eingriff
oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 3680 Aufwandspunkte
A07C Beatmung > 999 und < 1800 Stunden ohne Polytrauma, mit komplexer OR-Prozedur, ohne hochkomplexen Eingriff,
ohne komplizierende Prozeduren, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung >3680 Punkte oder ohne komplexe OR-Prozedur,
mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 2208 Punkte
A11A Beatmung > 249 und < 500 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1656 Punkte
oder ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit intensivmedizinischer
Komplexbehandlung > 1656 Punkte
A13A Beatmung > 95 und < 250 Stunden mit hochkomplexem Eingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1104 Punkte
oder ohne komplexe OR-Prozedur, mit bestimmter OR-Prozedur und komplizierenden Prozeduren, mit intensivmedizinischer
Komplexbehandlung > 1104 Punkte
F97Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
mit bestimmter OR-Prozedur
G36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane > 1104 Aufwandspunkte
W36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei Polytrauma
● Sonstige Überwachungsmaßnahmen: Hirndruckmessung, EEG-Monitoring, invasives neurologisches Monitoring
●
Dialysen
●
Strahlentherapeutische Maßnahmen
Darüber hinaus spielen hier bei der Diagnosenerfassung
die Defibrinationssyndrome eine besondere Rolle (siehe
Tabelle: Diagnose TAB-KOM-1).
Intensivmedizinische Komplexbehandlung
Die intensivmedizinische Komplexbehandlung wurde erstmals 2005 als OPS-Schlüssel implementiert. Die Dokumentation dieses Kodes ist sehr umfangreich, es ist die
tägliche Anwendung der beiden Scoring-Systeme TISS
102) und SAPS II3) bei jedem Patienten erforderlich (vergleiche Dr. Boris Rapp, Die Intensivmedizin übernimmt ab
2005 eine deutlich erweiterte Rolle im DRG-System, das
Krankenhaus 4/2005, Seite 290 ff). Im letzten Jahr hatte der
Tabelle 4: OPS für intensivmedizinische Komplexbehandlung ab
2006
8-98 Sonstige multimodale Komplexbehandlung
8-980
Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
8-890.2
553 bis 1104 Aufwandspunkte
.20 553 bis 828 Aufwandspunkte
.21 829 bis 1104 Aufwandspunkte
8-890.3
1105 bis 1656 Aufwandspunkte
.30 1105 bis 1380 Aufwandspunkte
.31 1381 bis 1656 Aufwandspunkte
8-890.4
1657 bis 2208 Aufwandspunkte
.40 1657 bis 1932 Aufwandspunkte
.41 1933 bis 2208 Aufwandspunkte
8-890.5
2209 bis 2760 Aufwandspunkte
.50 2209 bis 2484 Aufwandspunkte
.51 2485 bis 2760 Aufwandspunkte
8-890.6
2761 bis 3680 Aufwandspunkte
.60 2761 bis 3220 Aufwandspunkte
.61 3221 bis 3680 Aufwandspunkte
34
54,370
-5,849 (DRG A06B)
48,521
-16,839 (DRG A06C)
33,329
-4,924 (DRG A07B)
26,407
-5,553 (DRG A07D)
15,539
-4,475 (DRG A11C)
10,533
-2,928 (DRG A13C)
11,808
13,337
17,156
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Schlüssel noch keine ökonomische Auswirkung. Ab 2006
entsteht nun ab einer Zahl von 1 105 Aufwandspunkten
eine erlösrelevante Umgruppierung. Nach Aussagen des
InEK kann dies bei Patienten der Fall sein, die mindestens
10 bis 14 Tage maximal intensiv behandlungspflichtig sind.
Diese Schwelle wurde laut InEK bewusst hoch gewählt, um
Missbrauch möglichst zu vermeiden. Das führt allerdings
dazu, dass dieser Kode in 2006 nur bei wenigen Fällen
greifen wird.
Davon betroffen sind im neuen Katalog insgesamt 9 DRGs
(Tabelle 3). Neben den Beatmungsgruppen wurden 3 neue
DRGs für nicht langzeitbeatmete Patienten in den Hauptdiagnosegruppen Herz/Kreislauf, Magen/Darm und Polytrauma eingeführt. Laut InEK war für die Gesamtkalkulation eine umfangreiche ergänzende Datenerfassung mit über
30 000 Datensätzen aus über 30 Krankenhäusern erforderlich.
Die finanziellen Auswirkungen bei Nichtkodierung können
bei den betroffenen Gruppen erheblich sein, die Relativgewicht-Unterschiede reichen von knapp 3 bei der DRG
A13A bis fast 17 bei der DRG A06B, was bei einem Basisfallwert von zum Beispiel 2 500 € eine Erlösdifferenz von
über 40 000 € pro Fall ausmachen kann (Tabelle 3).
Der mit großem Dokumentationsaufwand verbundene Prozedurenkode für die intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-980) wurde im neuen OPS-Katalog weiter differenziert, was als Grundlage für eine konsequente Weiterentwicklung und Berücksichtigung im DRG-System in den
nächsten Jahren gewertet werden kann. Bei den Aufwandspunkt-Korridoren wurden Zwischenschritte eingeführt, die eine verfeinerte Darstellung erlauben (Tabelle 4).
Unklarheiten nach Einführung der intensivmedizinischen
Komplexbehandlung gab es hinsichtlich der Definition der
„ständigen“ ärztlichen Anwesenheit, die unter anderem
Bedingung für eine Erfassung ist. Das DIMDI hatte schon
Mitte 2005 in seiner „Häufige Fragen-Liste“ zum OPS 2005
Intensivmedizin
1/2006
Tabelle 5: Übersicht intensivrelevante Änderungen Zusatzentgelte 20067)
ZE-Nr.
2006
ZE39
ZE43
Anlage
FPK
2
2
ZE45
ZE46
ZE54
2
2
2
ZE47
2
ZE 30
2
ZE200639
ZE40
2
ZE42
2
ZE41
2
ZE51
2
2
Zusatzentgelt-Name
Gabe von Caspofungin, parenteral
Gabe von Liposomalem
Amphotericin B, parenteral
Gabe von Voriconazol, oral
Gabe von Voriconazol, parenteral
Gabe von
Erythrozytenkonzentraten
Gabe von Antithrombin III,
parenteral
Gabe von Prothrombinkomplex
parenteral
Gabe von C1-Esteraseinhibitor
parenteral
Gabe von Filgrastim,
parenteral
Gabe von Lenograstim,
parenteral
Gabe von Human-Immunglobulin
polyvalent, parenteral
Gabe von Human-Immunglobulin
spezifisch gegen Hepatitis-Bsurface-Antigen, parenteral
Kategorie
Antipilzmittel
Antipilzmittel
Antipilzmittel
Blutprodukt
Gerinnungsfaktor
Gerinnungsfaktor
Gerinnungsfaktor
Immunmodulator
Immunmodulator
Immunglobulin
Immunglobulin
(www.dimdi.de) diesbezüglich klargestellt: „[...] ‚Ständige
Anwesenheit’ [bedeutet], dass der Arzt ständig auf der Intensivstation anwesend sein muss, das heißt er muss innerhalb kürzester Zeit (etwa 5 Minuten) direkt handlungsfähig am Patienten sein. Es ist also durchaus denkbar, dass
er sich während des Dienstes auf der Station in einem
Nebenraum kurz ausruht, genauso, wie er in einem anderen Bereich der Intensivstation beschäftigt sein kann. Also
wäre außer einem Schichtdienst auch ein Bereitschaftsdienst D (für diese Intensivstation!) denkbar, wenn die geringere Belastung durch das Spektrum der Intensivpatienten dieses üblicherweise zulässt. Es ist allerdings nicht
damit gemeint, dass er neben dem Dienst auf der Intensivstation gleichzeitig an anderer Stelle des Krankenhauses weitere Aufgaben erfüllen muss (zum Beispiel im OP
Narkose[n durchführen] [...], eine Normalstation bzw. eine
Aufnahmestation betreuen oder ähnliches). Ferner muss
der Arzt ‚die aktuellen Probleme der Patienten kennen’.
Das heißt, dass es nicht ein Diensthabender des Hauses
sein kann, da [dieser] [...] die aktuellen Probleme der Intensivpatienten nicht kennen kann. Es reicht auch nicht
aus, dass ein Diensthabender des Hauses am Abend über
eine Visite auf der Intensivstation kurz über ‚die anstehenden Probleme’ informiert wird und sich dann wieder dem
Nachtdienst im Hause widmet. Der Arzt muss wirklich in
das Team der Intensivstation eingebunden sein. [...]“
Ergänzend muss zu der intensivmedinischen Komplexbehandlung angeführt werden, dass bei vielen Intensivmedizinern die SAPS II-/TISS-Scores als Basis für die ökonomische Bewertung von Patienten äußerst umstritten sind.
Insbesondere bei der SAPS II-Kodierung werden Parameter beurteilt, die während eines Intensivaufenthaltes stabil
gehalten werden sollen. Hierzu zählen zum Beispiel die
Vitalzeichen (Herzfrequenz, systolischer Blutdruck, Temperatur) oder diverse Laborwerte (Bikarbonat, Bilirubin, Harnstoff, Kalium, Natrium, Leukozyten). Solange sich diese
Parameter im Normbereich befinden – also der Patient sta-
Minimal-Dosis 2006
Kinder
35 mg (bis 5 Jahre)
100 mg (bis 3 Jahre)
Minimal-Dosis 2006
Erwachsene
65 mg
250 mg
Minimal-Dosis 2005
Kinder/Erwachsene
65 mg
150 mg
1,00 g (bis 15 Jahre)
0,4 g (bis 10 Jahre)
6 TE (bis 15 Jahre)
2,5 g
0,8 g
16 TE
2,5 g
0,8 g
16 TE
2 000 (bis 15 Jahre)
7 000 IE
5 000 IE
wie Erwachsene
3 500 IE
2 500 IE
wie Erwachsene
keine
NEU in 2006
70 Mio. IE (bis 15 Jahre)
250 Mio. IE
250 Mio. IE
75 Mio. IE (bis 15 Jahre)
300 Mio. IE
300 Mio. IE
10 g (bis 15 Jahre)
25 g
25 g
wie Erwachsene
2 000 IE
NEU in 2006
bilisiert ist – entstehen für die Abrechnung keine oder geringe Aufwandspunkte. Eine schlechte Einstellung des
Patienten führt hingegen zu einer Punktbewertung. Gerade im Hinblick auf die zum Teil erheblichen Erlösunterschiede können ökonomische Fehlanreize gesetzt werden, die
denen ähneln, die bei CCL-bewerteten Nebendiagnosen
auftreten. Gleiches gilt für Elemente des TISS-Scores, beispielhaft wären hier einige mit Punkten versehene Behandlungsmaßnahmen (Behandlung einer metabolischen Azidose/Alkalose, Flüssigkeitsersatz, Katecholamin-Infusion)
zu nennen. Offen ist derzeit, ob die beiden genannten Scoring-Systeme überhaupt für die korrekte Kostendifferenzierung von Intensivpatienten tauglich sind. Hier bleibt zu
hoffen, dass das InEK in den nächsten Jahren zumindest
eine ökonomische Antwort darauf findet. Die entsprechenden Fachgesellschaften sollten aber auch neue medizinische Vorschläge für eine Differenzierung der Intensivpatienten entwickeln und beim InEK über das offizielle Vorschlagsverfahren zur Prüfung einreichen.
Beatmung
Bis auf die deutlich stärkere Rolle der komplizierenden Prozeduren sowie der intensivmedizinischen Komplexbehandlung hat sich bei der Beatmung im Vergleich zu 2005 nur
wenig verändert. Die Gesamtzahl der Fallgruppen mit Be-
"Ê>ÕvÊ
Ê-ˆiÊ
ÀÊ
iÃÕV…i˜ yÊi}iÊ>˜˜œÛi
«
i˜
Ì
`iÀÊ
È
ä
äÓ° Óä
£{°ÊqʣȰ
Ì>˜`Ê
xÓ
>iÊÓ]Ê-
35
1/2006
Intensivmedizin
atmungszeit über 95 Stunden hat sich von 50 auf 54 erhöht.
Bemerkenswert ist, dass in 2006 auch 2 Beatmungs-DRGs
in Anlage 3 des Fallpauschalenkatalogs aufgenommen
wurden, also krankenhausindividuell zu vereinbaren sind.
Hierbei handelt es sich um beatmete Patienten der neurologischen Frührehabilitation. Diese wurden im laufenden
Jahr noch bei einer Beatmungszeit über 95 Stunden einer
unspezifischen Beatmungs-DRG zugeordnet, was zur Folge hatte, dass die zusätzliche Frühreha-Leistung nur unzureichend vergütet wurde. Jetzt können Krankenhäuser den
Kostenträgern eine realistische Kalkulation vorlegen mit der
Folge einer verbesserten Abbildung dieser Patienten.
Polytrauma
Die Abbildung der Polytrauma-Patienten wurde nicht
grundlegend geändert, allerdings finden hier jetzt – in logischer Konsequenz – auch die intensivmedizinische Komplexbehandlung (ab 1 105 Aufwandspunkten, siehe auch
Tabelle 3) sowie die komplizierenden Prozeduren als Splitkriterium Einsatz. Neu in 2006 ist die Berücksichtigung von
„Eingriffen an mehreren Lokalisationen“ bei der Eingruppierung. Hierfür wurde vom InEK eine eigene Funktion eingeführt, die in einem komplexen Algorithmus von insgesamt 12 Prozedurentabellen im Definitionshandbuch 11
unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten zum Erreichen des Grouperstatus „Eingriff an mehreren Lokalisationen“ anbietet.5) Im Wesentlichen handelt es sich um mindestens 2 Eingriffe an verschiedenen und nicht unmittelbar benachbarten Lokalisationen. Neben den PolytraumaDRGs wird diese Funktion auch bei 4 Basis-DRGs der
MDC 08 (Krankheiten und Störungen an Muskel-SkelettSystem und Bindegewebe) eingesetzt.6)
Nach wie vor sind 3 der Polytrauma-DRGs gemäß Anlage
3 krankenhausindividuell zu vereinbaren. Im Katalog für
Hauptabteilungen sind für 2006 9 Polytrauma-DRGs aufgeführt.
Zusatzentgelte
Bei den Zusatzentgelten wurden für Kinder (in Abhängigkeit vom Alter) einige Dosisanpassungen vorgenommen,
sodass in 2006 bereits früher die Schwellendosis zur zusätzlichen Abrechnung erreicht wird. Für die Intensivmedizin sind hier insbesondere die Antimykotika, die Immunmodulatoren, die Gerinnungsfaktoren und die Erythrozytenkonzentrate interessant.
Bei Erwachsenen wurden die Dosisklassen bei 3 intensivrelevanten Zusatzentgelten erhöht: den parenteralen Gaben von liposomalem Amphotericin B, Antithrombin III und
Prothrombinkomplex. Als neue krankenhausindividuelle
Zusatzentgelte wurden unter anderem die parenteralen
Gaben von C1-Esteraseinhibitor und – gegen Hepatitis Bspezifisches – Human-Immunglobulin aufgenommen. Tabelle 5 gibt einen Überblick.
Besonders erwähnenswert sind die Erythrozytenkonzentrate, die neuerdings bereits bei Kindern bis 15 Jahren ab
36
6 transfundierten Einheiten (bislang 16) ein Zusatzentgelt
auslösen. Gleichzeitig können sie nach wie vor ab dieser
Menge eine Rolle bei der Statusbestimmung „komplizierende Prozedur“ spielen.8)
Bei den Thrombozytenkonzentraten wurde im Vergleich zu
2005 keine Anpassung der Schwellendosis vorgenommen,
das heißt hier wird erst ab 16 transfundierten Einheiten ein
Zusatzentgelt angesteuert. Ausnahmen bilden – wie schon
2005 – patientenbezogene Konzentrate und solche aus
Apherese, die bereits ab einem bzw. 2 Konzentraten zusätzlich abgerechnet werden können.
Diagnosen (ICD-Katalog)
Die Änderungen des ICD-Katalogs 2005 nach 2006 in Bezug auf die Intensivmedizin sind gering. Es hat kleinere
Korrekturen und Ergänzungen gegeben, die im Folgenden
kurz genannt werden:
Klarstellung bei den Schlüsseln A40.- (Streptokokkensepsis) und A41.- (sonstige Sepsis), dass bei einer Sepsis,
die als Komplikation nach Infusion, Transfusion, Injektion,
Eingriff oder Impfung zu werten ist, die Komplikationsschlüsselnummern T80.2, T81.4 und T88.09) sowie die
Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten sind.
●
● Differenziertere Abbildung der akuten Pankreatitis nach
idiopathischer Genese (K85.0-), biliärer Ursache (K85.1-),
alkoholinduziert (K85.2-), Medikamenten-induziert (K85.3-)
und sonstige bzw. nicht näher bezeichnete Formen (K85.8bzw. K85.9-), an der fünften Stelle jeweils die Unterscheidung, ob „ohne“ oder „mit“ Angabe einer Organtransplantation.
Beschränkung des Kodes D70.1- (arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie) auf solche infolge zytostatischer Therapie sowie Differenzierung nach der Dauer der kritischen Phase.10)
●
Systematisierung der Graft-versus-host-Krankheit
(GVHD)11): Die Diagnosekodes zur Dokumentation der akuten GVHD nach einer erfolgten Transplantation von
hämapoetischen Stammzeillen sind jetzt als Kreuz-Kode in
der Kreuz-/Sternsystematik zu verschlüsseln. Die Graduierung der Krankheit ist abhängig von den Stadien der Beteiligung der betroffenen Organe (Leber (K77.1-), Verdauungstrakt (K93.2-) und Haut (L99.1-)), die jetzt zusätzlich
als Sternkode anzugeben sind.12)
●
Neuordnung der Kodes für Fieber: Streichung der
Schlüssel R50.0 (Fieber mit Schüttelfrost) und R50.1 (Anhaltendes Fieber) und Einführung von Schlüsseln für medikamenteninduziertes Fieber (R50.2) sowie „Sonstiges
Fieber“ mit der Unterscheidung „Unbekannte Ursache“
(R50.80) und „Sonstiges näher bezeichnetes Fieber“
(R50.88), worunter jetzt unter anderem das anhaltende Fieber und solches mit Schüttelfrost gefasst wurden.
●
Die Relevanz des in 2005 eingeführten Kodes für das systemische inflammatorische Response-Syndrom13) (SIRS,
ICD R65.-), das mit oder ohne Organbeteiligung zum Beispiel im Rahmen einer schweren Sepsis auftreten kann,
wurde in 2006 durch Berücksichtigung im Definitionsalgorithmus beibehalten. Auch die wichtigen Rollen der Neben-
Intensivmedizin
diagnosen Sepsis, Agranulozytose und Zustand nach Organtransplantation als Schweregrad-Split bei zahlreichen
DRGs haben in 2006 weiterhin Bestand.
Prozeduren (OPS-Katalog)
Im OPS-Katalog hat es ebenfalls wenige Änderungen gegeben, die die Intensivmedizin betreffen. Sie werden nachfolgend kurz aufgeführt.14)
Beim neurologischen Monitoring wurde der Kode für Monitoring des intrakraniellen Druckes (8-922) aus dem OPSKatalog entfernt. Dafür wurde ein Schlüssel für „Invasives
neurologisches Monitoring“ (OPS 8-924) eingeführt, der
Monitoring-Maßnahmen des intrakraniellen Druckes sowie
der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe einschließt.
Als Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei
schwerem Atemversagen wurde die „Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie“ (OPS 8-714.00 bis .02) sowie die
Oszillationsbeatmung (8-714.1) mit eigenen Kodes eingeführt.
Eine Veränderung hat es auch bei dem Kode für die Lagerungsbehandlung (OPS 8-390) gegeben. An der 5. Stelle
wird ab 2006 unterschieden zwischen Lagerung im Spezialbett (.0), therapeutisch-funktioneller Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage (.1), Lagerung im Schlingentisch (.2), Lagerung bei Schienen (.3), Lagerung bei Extensionen (.4) sowie sonstiger bzw. nicht näher bezeichneter
Lagerung (.x bzw. .y). Als Hinweis wurde ergänzt, dass nur
Lagerungsbehandlungen mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren
sind.
Unter anderem auch für Intensivstationen von Interesse ist
ein neuer OPS-Schlüssel für die Komplexbehandlung bei
Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern,
der jedoch nur bei bestätigter Infektion und nicht bei Verdachtsfällen kodierbar ist (OPS 8-987).15) An strengen Mindestmerkmalen für diesen Kode müssen vorliegen:
Behandlung durch speziell eingewiesenes medizinisches Personal, in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaushygieniker oder einer Hygienefachkraft unter seiner
Aufsicht – unter Berücksichtigung aktueller Behandlungsund Pflegestandards.
●
Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern16)
bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw.
Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung.
●
Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu
gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen:
– Einsatz von erregerspezifischen Chemotherapeutika/
Antibiotika
– Mindestens tägliche lokale antiseptische Behandlung
der betroffenen Areale (zum Beispiel Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanierung anderer betroffener
Körperteile/Organe)
– Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut
mindestens täglich
– Täglicher Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und
Utensilien der Körperpflege (Waschlappen und ähnliches)
– Schutzmaßnahmen bei Betreten und Verlassen des
Zimmers18)
– Ggf. mehrmals tägliche Desinfektion patientennaher
Flächen
– Mindestens tägliche Fußbodendesinfektion und Schlussdesinfektion
– Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang
mit MRE
DKI GmbH
www.dkigmbh.de
– Durchführung der diagnostischen und therapeutischen
Maßnahmen unter besonderen räumlich organisatorischen
Bedingungen
Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich die Einführung eines eigenen Dokumentationsbogens (einheitlich für das gesamte Krankenhaus) an, der bei
solchen isolierten Patienten eingesetzt werden kann. Ein
Beispielbogen steht auf der nächsten Seite. Die Umsetzung sollte durch den Krankenhaushygieniker begleitet
werden. Wie auch in anderen Bereichen (zum Beispiel der
intensivmedizinischen Komplexbehandlung) ist für die Patienten mit multiresistenten Erregern in den nächsten Jahren mit der Einführung eines DRG-Splitkriteriums oder eines Zusatzentgeltes zu rechnen. Eine frühzeitige Dokumentation – auch wenn sie umfangreich ist – sollte daher
von den Einrichtungen in Erwägung gezogen werden.
Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen).17) Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in 3 negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die
Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des RobertKoch-Instituts sind zu berücksichtigen.
Fazit
Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der
●
●
●
1/2006
Die Änderungen des DRG-Systems für das Jahr 2006 in
Bezug auf die Intensivmedizin sind überschaubar, wenngleich für die Häuser, die die Dokumentation der intensivmedizinischen Komplexbehandlung organisatorisch noch
nicht umgesetzt haben, erhebliche Probleme resultieren
können. Die Krankenhausträger sollten folgende Empfehlungen beherzigen:
Klärung mit dem Krankenhausinformationssystem-Anbieter, ob und wie die intensivmedizinische Komplexbe37
1/2006
Intensivmedizin
Dokumentationsbogen
für die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder
Infektion mit multiresistenten Erregern (OPS 8-987.--)
Datum: _______________________
Patientenetikett
Isol.-Tag Nr.: ______
Nur auszufüllen bei strikter Isolierung (Einzel oder Kohorten)
Station: ______________________ Zimmer-Nr. des Patienten: ____________________________
Zuständiger Krankenhaushygieniker/Hygienefachkraft: ___________________________________
Eingesetztes Antibiotikum: ________________________________ Dosierung: _________________
Nur auszufüllen
am ersten Tag
bzw. bei
Änderungen
Lokale antiseptische Behandlung der betroffenen Areale (z.B. Rachen- oder Wundsanierung;
antiseptische Sanierung anderer betroffener Körperteile/Organe) (mindestens täglich)
Gesamtminuten
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen asept. Beh.
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen asept. Beh.
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen asept. Beh.
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen asept. Beh.
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wäsche
Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wäsche
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wäsche
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wäsche
Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (mindestens täglich)
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wechsel
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wechsel
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wechsel
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen für Wechsel
Fußbodendesinfektion bzw. Schlussdesinfektion durchgeführt (mindestens täglich)
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Desinfektion
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Desinfektion
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Desinfektion
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Desinfektion
Zimmer betreten (notwendige Schutzmaßnahmen: zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz, Schleusung)
Uhrzeit
Handzeichen
Minutenwert
für Schutzmaßnahmen
Gesamt Spalte:
Uhrzeit
Handzeichen
Minutenwert
für Schutzmaßnahmen
Gesamt Spalte:
Uhrzeit
Handzeichen
Minutenwert
für Schutzmaßnahmen
Gesamt Spalte:
Uhrzeit
Handzeichen
Minutenwert
für Schutzmaßnahmen
Gesamt Spalte:
Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlichorganisatorischen Bedingungen (z. B. im Zimmer statt im Funktionsbereich, z. B. im Funktionsbereich aber mit Schlussdesinfektion)
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Maßnahme
Maßnahme:
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Maßnahme
Maßnahme:
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Maßnahme
Maßnahme:
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Maßnahme
Maßnahme:
Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang mit MRE
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Gespräche
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Gespräche
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Gespräche
Uhrzeit
Hand- Minutenwert
zeichen Gespräche
Bitte beachten:
- Zur Kodierung des OPS-Schlüssels 8-987.-- muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 120 Minuten täglich
während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen
- Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die
Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein.
- Die multiresistenten Erreger sollten durch die Diagnose-Kodes U80 bis U82 dokumentiert werden
38
Minuten insg.
(mind. 120/Tag)
Intensivmedizin
handlung EDV-unterstützt dokumentiert werden kann; das
betrifft insbesondere die Nutzung der zugrunde liegenden
Scoring-Systeme SAPS II und TISS.
● Besprechung mit den ärztlichen Verantwortlichen der
Intensivstationen, dass hinsichtlich einiger Zusatzentgelte
andere Schwellendosen gelten (insbesondere Blutprodukte).
● Hinweis an die kodierenden Ärzte bzw. die Dokumentationsassistenten, welche Maßnahmen als „komplizierende Prozeduren“ wirken können und dass eine vollständige
Kodierung eine hohe Erlösrelevanz haben kann.
● Optimierung der schriftlichen Patientenakte in der
Form, dass unter anderem die intensivmedizinische Komplexbehandlung, die Zusatzentgelte, die komplizierenden
Prozeduren und die Komplexbehandlung bei Besiedlung
oder Infektion mit multiresistenten Erregern MDK-sicher
dokumentiert werden. Gerade aufgrund der hohen Relativgewichte der zum Teil betroffenen DRGs drohen bei mangelhafter Aktenführung mitunter erhebliche finanzielle Risiken.
● Einleitung von Kommunikationsstrategien, die ökonomischen Fehlanreizen entgegenwirken.
Auch wenn Ärzte dem zunehmenden Dokumentationsaufwand mit Sorge entgegenblicken, muss dem System doch
zugute gehalten werden, dass eine immer differenziertere
Abbildung der Intensivpatienten angestrebt wird. Gerade
um hier eine vollständige Erfassung zu gewährleisten, sollten sämtliche Möglichkeiten einer EDV-Unterstützung evaluiert und wo möglich umgesetzt werden.
Literatur/Anmerkungen
1) Vergleiche Definitionshandbuch G-DRG 2006, Band IV
2) Core-10-TISS enthält die 10 aufwändigsten Parameter des TISS-28Katalogs.
3) Simplified Acute Physiology Score
4) In Klammern: gruppierte DRG bei Nichterfassung
Kurz notiert
Otterndorf. Das Krankenhaus Land
Hadeln in Otterndorf, Niedersachsen,
ein 101-Betten-Haus mit den Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und HNO, hat das von ihm
eingeführte Qualitätsmanagement nach
DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Voraussetzung dafür war, dass insgesamt
8 Qualitätsnormen individuell erarbeitet
und erfüllt wurden. In „Verfahrensanweisungen“ mussten beispielsweise alle Arbeitsabläufe innerhalb des Krankenhauses detailliert beschrieben werden. Daraus entstanden Arbeitsanweisungen,
Richtlinien und Standards, die konkret
erläutern, wie Aufgaben durchzuführen
sind. Die Vorgaben werden durch regelmäßige interne und externe Kontrollen,
so genannte Audits, überprüft.
1/2006
5) Vergleiche Definitionshandbuch Band IV, Kapitel „Funktion Eingriff an
mehrere Lokalisationen“
6) I02, I08, I13 und I22
7) Anstiege der Schwellendosis 2006 im Vergleich zu 2005 sind unterstrichen.
8) Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurden dahingehend verändert (P001e), dass Bluttransfusionen und der Einsatz von Blutprodukten nicht mehr als Standardmaßnahmen beim Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM) gelten. Sie sind ab 2006 auch beim Einsatz der
HLM in der verabreichten Menge aufzuaddieren und entsprechend
zu kodieren.
9) T80.2 = Infektion nach Infusion, Transfusion, Injektion; T81.4 = Infektion nach einem Eingriff; T88.0 = Infektion nach Impfung
10) Anzahl der Tage, während der die Anzahl der neutrophilen Granulozyten weniger als 500 pro Mikroliter Blut beträgt.
11) GVHD = Graft-versus-host-disease (engl.), Graf-versus-host-Krankheit
12) Die DKR P015 (Organentnahme und Transplantation) wurde um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
13) Generalisierte Entzündungsreaktion mit 2 oder mehr der folgenden
Symptome: Atemfrequenz >20/min od. CO2-Partialdruck <32 mmHg;
Herzfrequenz >90/min; Leukozytenzahl >12/nl oder <4/nl oder >10
Prozent stabkernige neutrophile Granulozyten; Temperatur >38 °C
oder <36 °C
14) Die Änderungen bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung
wurden bereits in Tabelle 4 dargestellt.
15) Je nachdem, ob die Komplexbehandlung auf einer speziellen Isoliereinheit [eigenständige Infekt-Isolierstation] (OPS 8-987.0-) oder nicht
auf einer speziellen Isoliereinheit (OPS 8-987.1-) durchgeführt wurde; jeweils unterteilt nach der Zahl der Behandlungstage: bis 6, 713, 14-20, über 21 Tage.
16) Sollten durch die Diagnose-Kodes U80 bis U82 dokumentiert werden.
17) Ergänzt durch die Diagnose-Kodierung Z29.0 Isolierung
18) Zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-NasenSchutz, Schleusung
Anschrift des Verfassers:
Dr. Boris Rapp,
MediClin – Stab Strategische Planung,
Okenstraße 27,
77652 Offenburg,
Email: [email protected] ■
Münster. Das Universitätsklinikum
Münster beabsichtigt, die ambulanten
Operationen künftig in einem eigenen
Zentrum zu konzentrieren. Dort soll
jede Klinik ihre Operationen in eigener
Regie bzw. mit eigenen Ärzten durchführen. Vor Ort werde es jedoch eine
feste OP-Mannschaft aus Anästhesisten und Pflegekräften geben, betont
der Leiter der neuen Einrichtung, Prof.
Dr. Dieter Rühland. Er geht davon aus,
dass bei voller Auslastung der 4 OPSäle dort jährlich 4 000 bis 6 000 ambulante Operationen durchgeführt werden können. Dabei wird erst einmal
den Medizinern des UKM Priorität eingeräumt. Um die Kapazitäten voll auszuschöpfen, will man darüber hinaus
niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit bieten, das Zentrum für eigene
ambulante Operationen zu nutzen.
Berlin/München. Die KBV und die
Sana Kliniken haben eine strategische
Kooperation beschlossen. Im Rahmen
dieser Zusammenarbeit sollen gemeinsame Strukturen geschaffen werden, zum Beispiel Notfallpraxen und
fachärztliche Zentren an Krankenhäusern oder telemedizinische Angebote.
Mit koordinierten Abläufen, etwa im
Rahmen der vor- und nachstationären
Versorgung und der Überleitungspflege oder der Abstimmung von Arzneiverordnungen, wird die Behandlung an
klassischen Schnittstellen zwischen
ambulantem und stationärem Sektor
optimiert. Die getroffene Vereinbarung
sieht zudem Kooperationen in wichtigen Bereichen, etwa beim Qualitätsmanagement, in der Informationstechnologie (elektronische Patientenakte)
oder in der Logistik vor. ■
39
Herunterladen