1 Baudenkmal Reichsbank

Werbung
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
Vorbemerkungen
Bei dem nachfolgend beschriebenen Stadtwohnhaus (nach der Sanierung) Poststraße 8 in
Viersen handelt es sich um ein Baudenkmal
gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz.
Zum Ursprung des Hauses ist folgendes anzumerken:
Das Gebäude Poststraße 8 wurde 1904 als
Reichsbank , Nebenstelle Viersen, erbaut und
dementsprechend genutzt. Nach dem II. Weltkrieg übernahm die Landeszentralbank das
herrschaftliche Gebäude. Nachdem die Landeszentralbank ihre Niederlassung in Viersen aufgab, wurde es in den letzten Jahren von einer
Geldtransportgesellschaft als Hauptniederlassung genutzt.
Beschreibung des Denkmals:
(Auszug aus dem Gutachten gemäß § 22 (3), 1
DSchG NW zum Denkmalwert vom Febr. 1985)
„Im Jahre 1904 errichtete die Reichsbank eine
Nebenstelle in Viersen. Den Architektenentwurf
des Eckgebäudes an der Poststraße und Parkstraße fertigte Professor H. Stiller an.
Das zweigeschossige Gebäude mit steilem,
schiefergedecktem Satteldach ist zur Poststraße hin in 5 Achsen und zur Parkstraße hin in 3
Achsen unterteilt.
Die Eingangsachse wird durch einen Erker mit
hohem Helmdach betont.
Ein rustizierter Quadersockel, Bossenmauerwerk, führt bis zur Sohlbank des Obergeschosses. Darüber befindet sich heller Backstein mit
Sandsteingewänden.
Besondere Details, Traufgesims und Ortgang
sind ebenfalls in Sandstein ausgeführt. Erwähnenswert ist das Steinrelief mit Reichsadler am
Ostgiebel in Höhe der Sohlbank des Obergeschosses.
Im Inneren des Gebäudes zeigen Eingang und
Treppenhaus vermutlich noch den originalen
Deckenschmuck. Der Sandsteinsockel im Eingangsbereich wurde zwischenzeitlich mit Farbe
versehen. Die Treppenanlage besteht aus freitragenden Sandsteinkeilstufen mit verziertem
Schmiedeisengeländer.
Seite 1
Ornamentierte Granitsäulen im erdgeschossigen Kassenraum tragen die verdeckt
liegende Stahlträgerdeckenkonstruktion.
Der überwiegende Teil der im Obergeschoss
liegenden Leiterwohnung zeigt sich noch im
originalen Zustand. In den ehemals mit Herrenzimmer, Salon und Wohnzimmer bezeichneten
Räumen sind Parkettböden, Holztüren, Kehlfriese und zurückhaltender Deckenschmuck zu
finden.
1935 und 1979/80 wurden Umbaumaßnahmen
im Erd- und Kellergeschoss durchgeführt, die
zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des
Baudenkmals führten. Leider wurden die weißen Holzrahmenfenster durch dunkelbraune
Aluminiumfenster ersetzt.
Für den Denkmalwert des Gebäudes spricht
unter anderem die qualitätsvolle Gestaltung
sowie die auf hohem handwerklichen Niveau
stehende Ausführung.
Nutzung und Erhaltung des Bankgebäudes
liegen aus künstlerischen und wissenschaftlichen, hier besonders aus kunst- und architekturgeschichtlichen sowie aus ortsgeschichtlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.“
Die Sanierung erfolgt in enger Abstimmung mit
der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Viersen
bzw. mit dem Amt für Denkmalschutz. Im Voraus – vor Stellung des Bauantrages – wurde die
geplante Sanierung mit der Denkmalbehörde
besprochen und abgestimmt.
Da nicht alle Details im Vorfeld mit dem Denkmalschutz abzustimmen sind, folgen weitere
Absprachen während der Sanierung.
Im Rahmen der Sanierung werden umfangreiche Maßnahmen zur Bestandssicherung des
Gebäudes und zur Aufwertung des gesamten
Anwesens durchgeführt.
Die Belange und Auflagen des Denkmalschutzes
bzw. der Denkmalpflege bezüglich der Erhaltung des Denkmals oder Einbauten gehen vor
und können somit Abweichungen vom heutigen
Neubaustandard bzw. der Planung darstellen.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
In sämtlichen Geschossen werden die Grundrisse im Hinblick auf die angestrebte Nutzung
funktional verbessert und heutigen Bedürfnissen angepasst.
Insgesamt werden zehn getrennte Wohneinheiten eingebaut.
Die Bauausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Bautechnik, der VOB und den
einschlägigen aktuellen DIN-Vorschriften mit
ihren ergänzenden Bestimmungen, den geltenden Vorschriften und Richtlinien der Behörden,
dieser Baubeschreibung sowie der Werkplanung.
Die Fassade bleibt entsprechend dem historischen Vorbild erhalten. Wertvolle Bauteile wie
Friese, Sandsteinarbeiten, plastische Putzdarstellung, Geländer, Fenster, usw. ... werden –
nach den Vorgaben des Denkmalschutzes entweder repariert, restauriert oder neu eingesetzt.
Die entsprechend der II. Berechnungsverordnung ermittelten Flächengrößen basieren auf
den zur Genehmigung einzureichenden Grundrissplänen im Maßstab 1:100.
Da es sich bei dem Objekt um ein hochwertiges, denkmalgeschütztes Gebäude mit wertvollen, erhaltenswerten Bauteilen handelt, können
aufgrund der zu erhaltenden Bausubstanz eventuell die heute gültigen Normen für Neubauten
nicht in allen Punkten erreicht werden.
Mit abweichenden Werten muss daher im Ergebnis bauphysikalischer Nachweise im Zuge
der zu erstellenden Berechnungen beim Wärme- und Schallschutz gerechnet werden. Weiterhin muss damit gerechnet werden, dass die
Brüstungshöhen der Fenster untereinander
leicht abweichende Höhen aufweisen; ebenso
können niveauausgleichende Stufen und Podeste eingesetzt werden.
Alle neu eingebauten Bauteile entsprechen den
derzeit gültigen DIN-Normen, dem Schall-,
Wärme- und Brandschutz, wobei alle Auflagen
aus dem Denkmalschutz eingehalten werden.
Die nachfolgende Baubeschreibung umfasst die
gesamten Leistungen, die notwendig sind, das
Objekt der beschriebenen wohnwirtschaftlichen
Nutzung zu zuführen, insbesondere inkl.:
- der schlüsselfertigen, kompletten Bauausführung, Sanierung, Modernisierung und
Instandhaltung, sowie der Umnutzung;
Seite 2
-
teilweise – soweit vorgesehen – Abbruch
und Entsorgung von Gebäudeteilen,
- Entkernung des Gebäudes (soweit notwendig).
Dabei umfasst die schlüsselfertige Sanierung,
Modernisierung und Instandsetzung alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die
erforderlich sind, das Bauvorhaben funktionstüchtig, gebrauchs- und bezugsfertig, zu erstellen.
Dies gilt auch für nachfolgend nicht besonders
aufgeführte oder beschriebene Leistungen, die
hierfür erforderlich sind.
Dies gilt nicht für Leistungen, die evtl. gesondert als Eigenleistungen deklariert oder vom
Leistungsumfang ausgeschlossen wurden.
Der Verkäufer macht darauf aufmerksam, dass
entsprechend der Vorgaben des Denkmalschutzes erhaltenswerte Bauteile unter Umständen
ausgebaut und an anderen Stellen im Objekt
eingebaut bzw. Verwendung finden.
Jede Wohnung kann somit unterschiedliche
Details enthalten; eine Auflistung und Erläuterung dieser Elemente, die die Besonderheit
jeder Wohnung und des gesamten Objektes
darstellen, würde den Rahmen dieser Baubeschreibung sprengen. Jeder Käufer hat jedoch
die Möglichkeit zum einen diese Details vor Ort
einzusehen und zum anderen auf Wunsch näher erläutert zu bekommen.
Der Verkäufer bedient sich bei der Darstellung
der durchzuführenden Maßnahmen der DIN 276
und des darin enthaltenen Bauteilkataloges und
der entsprechenden Gliederungssystematik.
Demnach werden die Leistungsbereiche der
jeweiligen Kostengruppe wie folgt beschrieben
zugeordnet.
Die Baunebenkosten (Kostengruppe 700 - Baunebenkosten - der DIN 276) sind in der nachfolgenden Aufstellung nicht enthalten; die Baunebenkosten werden individuell – abgestimmt
auf das Gesamtprojekt – erbracht und sind in
den Gesamtkosten enthalten.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
Seite 3
1. Bestand
Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 700
qm.
Gebäude
Es handelt sich um ein einseitig angebautes
denkmal-geschütztes Bankgebäude.
Anzahl der Geschosse
Das Gebäude hat ein Kellergeschoss, zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit Spitzboden.
Außenwände
Massives Mauerwerk, z.T. in gravierenden Mauerstärken.
Decken
Es existieren verschiedene Arten von Decken im
Objekt wie Holzbalkendecken und Stahlkonstruktionen.
Treppen
Die Geschosstreppen sind aus freitragenden
Sandsteinstufen mit verziertem Geländer.
Fassade
Die Fassade besteht glatt z. Teil aus Backstein-,
Sandstein und Klinker-Flächen.
Dach
Das Dach und die Dachgauben sind mit Naturschiefer bedeckt.
Keller
Das Gebäude ist voll unterkellert. Es sind Steinfundamente und Mauerstützwände vorhanden.
beantragen und installieren.
Anmeldung bei den Versorgungsträgern.
2. Herrichten
(Kostengruppe 210 der DIN 276)
Baugrundstück entrümpeln; Schutt, Gerümpel,
Müll in Container laden und abfahren, inkl.
Grundgebühr und Vorhaltung sowie Kippgebühren, sowohl für Bauschutt, Gemisch und Sondermüll.
Bauwerk entrümpeln; Schutt, Gerümpel und
Müll in Container laden und abfahren inkl.
Grundgebühr, Vorhaltung und Kippgebühren.
Einfriedungen, Hindernisse abräumen; Hohlräume, Gräben verfüllen; wo erforderlich Oberfläche planieren.
Schutzwürdige Bauteile ausbauen oder sichern,
kennzeichnen und witterungsgeschützt lagern.
Vor Aufbau der Arbeitsgerüste Flächen und ggf.
Anpflanzungen sichern.
Wo erforderlich werden Sanierungsleistungen
wie folgt erbracht:
Horizontalabdichtung von Mauerwerk durch
nachträgliches Einbringen einer Dichtschicht.
Ausführung: Bohrlochinjektion (alternativ Mauersägeverfahren);
falls erforderlich, Bauwerkssohle abdichten inkl.
reinigen des Untergrundes, Verfüllen von Löchern und Rissen, Anschlüssen und Wandabdichtungen.
Ausführung: z.B. Dichtungsschlämme oder
Sperrputz mit Dichtungszusatz
Vertikale Dichtungen:
Falls erforderlich und technisch möglich Aufgraben des Wandteils, vorarbeiten von Wandflächen, Auftragen der Dichtungsschicht und Wiederverfüllung der Baugrube.
Ausführung: 2-lagiger Bitumendickbeschichtung
und Drainagefolie.
Im Bereich von Wohnräumen im Untergeschoss, wird - da wo möglich - von außen eine
Perimeterdämmung eingebaut.
3. öffentliche Erschließung
(Kostengruppe 220 der DIN 276)
Hausanschlüsse (Abwasserkanal, Wasser, Gas,
Strom) überprüfen, ausreichende Dimensionierung kontrollieren und falls erforderlich, neu
4. Baugrube
(Kostengruppe 311 der DIN 276)
Da wo erforderlich Baugrube erstellen und sichern.
5. Flachgründung
(Kostengruppe 322 der DIN 276)
Bei statischer Notwendigkeit Zusatzfundamente
herstellen, inkl. Bodenaushubs und Abfuhr,
Schalung und Hinterfüllung.
Falls erforderlich, Fundamente unter Beachtung
notwendiger Sicherungsmaßnahmen am Gebäude verstärken.
6. Unterböden und Bodenplatten
(Kostengruppe 324 der DIN 276)
Bauwerkssohle prüfen und falls erforderlich,
instand setzen, inkl. Ausgleich von Gefälle und
Unebenheiten
7. Bauwerksabdichtungen
(Kostengruppe 326 der DIN 276)
Anmerkung vorab:
Der Keller wurde nach Feuchtigkeitsmängel
überprüft und keine wesentlichen Mängel festgestellt.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
8. Tragende Außenwände
(Kostengruppe 331, 332, 333 der DIN 276)
Beton- bzw. Mauerwerkswände instand setzen
zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit.
Dabei benötigte Öffnungen bzw. Durchbrüche
in Wänden herstellen, Beimauerungen und
Beiputz durchführen, z.B. für die Verlegung von
Rohrleitungen, inkl. späterem Schließen.
Soweit erforderlich:
- Sanierung geschädigter Holzteile von Fäulnis, Pilzen oder Holzschädlingen, befallene
Holzkonstruktionen freilegen und chemisch
behandeln;
- Sanierung von Hausschwamm befallenes
oder mit Salzen durchsetztes Mauerwerk
durch erforderliche Maßnahmen.
9. Außentüren, -fenster / Fensterbänke
(Kostengruppe 334 der DIN 276)
Teilweise in Absprache mit dem Denkmalschutz
Einbau neuer Fenster, Fensterteilung gemäß
historischem Vorbild, entsprechend der aktuellen Wärmeschutzverordnung.
Ausführung: Holz (z.B. Dark-Red-Meranti), Farbe weiß, als deutsches Markenfabrikat, z. B. der
Fa. Baumeister.
Im allgemeinen Treppenhaus bleiben die vorhandenen Fenster erhalten, ebenso die hintere
Ausgangstüre.
Restaurierung bzw. Überarbeitung der vorhandenen Hauseingangstüranlage.
Nach Absprache mit dem Amt für Denkmalpflege:
- Abdichtung der Fensterfugen;
- Soweit vorhanden Naturstein, Klinker bzw.
Stuck-Fensterumrahmungen instand setzen
bzw. erneuern;
Hauseingangstüren bzw. –türanlagen und soweit vorhandene Kellertüren bzw. Hoftüren
instand setzen, Schlösser und Beschläge gangbar machen, Fugen abdichten, ggf. Anstrich
entfernen und nach Angabe des Denkmalschutzes neu farblich end behandeln.
Fensterbänke werden da wo möglich erhalten;
neue Fensterbänke werden dem Gesamtbild
des Hauses angepasst.
10. Außenwandbekleidungen außen
(Kostengruppe 335 der DIN 276)
Fassade vollständig reinigen und wo notwendig
alte Farbe entfernen.
Seite 4
Beschädigte Stellen der Fassade ausbessern
bzw. nacharbeiten.
Sanierung von evtl. vorhandenen Rissen in
Wänden durch Auskappen der Rissflanken,
staubfrei blasen, grundieren, einbringen der
Fugenmasse und überspannen.
Neu freigelegte Wandflächen entsprechend der
vorhandenen Fassade nacharbeiten.
11. Außenwandbekleidungen innen
(Kostengruppe 336 der DIN 276)
Wo erforderlich, Vorsatzschale aus Gipswerkstoffplatten, inkl. Randanschlüsse, Stoßüberdeckungen und Spachtelungen.
Ausführung: Ständerwerk, Dämmung und Rigipsverkleidung.
12. tragende Innenwände
(Kostengruppe 341 der DIN 276)
Beton bzw. Mauerwerkswände, soweit sie bei
der Sanierung übernommen werden, zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit instand setzen.
Dabei notwendige Öffnungen und Durchbrüche
herstellen, z.B. für die Verlegung von Rohrleitungen, Einbau von neuen Türen, inkl. Überdeckungen, Beimauerungen, Beiputz.
Falls notwendig:
Sanierung von Hausschwamm befallenes oder
mit Salzen durchsetztes Mauerwerk mit entsprechenden Maßnahmen.
13. nicht tragende Innenwände
(Kostengruppe 342, 343 der DIN 276)
Beton bzw. Mauerwerkswände, soweit sie bei
der Sanierung übernommen werden, zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit instand setzen.
Neue Wände:
Ständerwerk mit Beplankung aus Gipswerkstoffen, da wo erforderlich mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz, Schall- und Wärmedämmung, mit Mineralfaserplatten, Stärke entsprechend der einzuhaltenden Vorschriften inkl.
aller notwendigen Öffnungen und Durchbrüche
und späterem Schließen. Alternativ: Gasbetonwände, Gipswände oder KS-Wände – je nach
Vorgaben der statischen Berechnung.
Kellerraumtrennwände:
Die Kellerräume, zu den Wohnungen gehörend,
werden abgetrennt, entweder mit einer Leichtbaukonstruktion oder wie unter „Neue Wände“
beschrieben. Jeder Kellerraum ist abschließbar.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
14. Innentüren
(Kostengruppe 344 der DIN 276)
Erhaltenswerte alte Innentüren und –Zargen
werden fachgerecht aufgearbeitet, gängig gemacht und endbehandelt. Wo erforderlich werden die alten Türen ausgebaut, ggf. an anderer
Stelle wieder eingebaut oder falls sie nicht weiter zu verwenden sind entsorgt.
Neue Wohnungseingangs- und Innentüren
werden als Echtholzfurnierte Türen und Zargen,
inkl. Schloss, Türzarge und Beschlägen eingebaut.
Evtl. werden die Stürze (bei vorhandenen Öffnungen) heruntergezogen.
15. Innenwandbekleidungen
(Kostengruppe 345 der DIN 276)
Da wo erforderlich aufgrund des Schall- und
Brandschutzes, erstellen von Vorsatzschalen
aus Gipswerkstoffplatten, inkl. Randanschlüsse,
Stoßüberdeckungen, Spachtelungen und Verfugung.
Ausführung: Ständerwand, Dämmung, Rigipsverkleidung.
Putz:
Alle Wandoberflächen werden instand gesetzt.
Ausbesserung des vorhandenen Putzes durch
beiputzen von kleinen Flächen.
Ansonsten Erneuerung des Putzes in den
Wohngeschossen, inkl. Gewebeüberdeckungen
und Glätten der Oberfläche.
Ausführung: Gips- oder Zementputz, inkl., da
wo erforderlich, Altputz abschlagen und entsorgen.
Tapeten:
Die Wände und Decken in den Wohnungen –
außer geflieste Flächen - erhalten, sofern keine
Stuckdecke bzw. Holzdecken vorhanden sind,
eine Raufaser Tapete, mittlere Körnung, inkl.
Anstrich.
Wandfliesen:
Die Wände im Bad, WC werden auf eine Höhe
von ca. 2,20 m, türhoch oder teilweise deckenhoch gefliest. In der Küche wird ein Fliesenspiegel im Bereich der Küchenarbeitsplatte
erstellt, Höhe ca. 0,60m.
Materialpreis der Fliesen bis 35,00 EUR/qm inkl.
MwSt.
Seite 5
Die Fliesen kann der Bauherr/Käufer in freier
Wahl nach Bemusterung bei einem Lieferanten
des Sanierers aussuchen; sollte er hierauf verzichten bzw. nicht in der vorgegebenen Zeit die
Auswahl durchführen, bestimmt der Sanierer
die Fliesen. Anfallende Sonderwünsche, wie z.B.
farbiges Fugen, gemauerte und geflieste Ablagen, usw. ... werden gesondert berechnet.
16. Deckenkonstruktionen
(Kostengruppe 351 der DIN 276)
Falls erforderlich, Sanierung geschädigter Holzbalken von Fäulnis, Pilzen oder Holzschädlingen
durch freilegen und chemisches Behandeln der
befallenen Holzkonstruktionen.
Erstellung der erforderlichen Durchbrüche und
Öffnungen, inkl. Auswechselungen und Abstützungen, Verstärkung geschwächter Hölzer und
Auflager, Beiarbeiten der Schnittstellen und
Deckenunterseiten, sowie späterem Schließen.
Estrich:
(Kostengruppe 352 der DIN 276):
Wo erforderlich, Einbringen eines Estrichs auf
Rohdecken oder vorhandenen Unterkonstruktionen, inkl. Randabschlüsse. Dabei erhalten die
Wohngeschosse einen schwimmenden Estrich
inkl. Dämmung, nach den entsprechenden DINVorschriften. Der Estrich kann als Fließ- oder
Trockenestrich oder mittels Fußbodenestrichplatten eingebracht werden.
In Badezimmern werden die Fußböden auf
Holzbalkendecken vorher mit einer KunststoffFolie bzw. Schweißbahn abgedichtet.
Sollte es möglich sein, nach Überprüfung der
Tritt- und Körperschalleigenschaften, sowie des
Materialzustandes, erhaltenswerte Bodenbeläge
zu übernehmen, werden diese fachgerecht
instand gesetzt.
Deckenbeläge:
(Kostengruppe 352 der DIN 276)
Teilweise werden die vorhandenen Oberböden
aufgearbeitet und neu endbehandelt. Da wo
dies nicht möglich ist, werden in Küchen und
Bädern Fliesen verlegt und in sonstigen Räumen entweder Echtholzlaminat-, Parkett-,
Dielen- bzw. Teppich-Oberböden verlegt. Materialwert bis 30,-- EUR/qm inkl. MwSt.
Auf Wunsch kann der Bauherr/Käufer den jeweiligen Oberbodenbelag beim Sanierer aussuchen (weitere Bedingungen siehe unter Auswahl der Fliesen).
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
Die Bodenfliesen, einschließlich der Sockelfliesen, kann der Bauherr/Käufer in freier Wahl
nach Bemusterung bei einem
Lieferanten des Sanierers aussuchen; sollte er
hierauf verzichten bzw. nicht in der vorgegebenen Zeit die Auswahl durchführen, bestimmt
der Sanierer die Fliesen.
Der Höhenunterschied zwischen den Allgemeinfluren und den Wohnungen kann – wenn technisch notwendig - im Bereich der Wohnungseingangstüren durch eine Trittstufe (Farbe entsprechend den Wohnungseingangstüren) inkl.
Abschlusssockel ausgeglichen werden.
Fußleisten:
Wenn möglich werden alte Fußleisten erhalten,
überarbeitet und endbehandelt.
Ansonsten erhalten alle Böden passend zum
Bodenbelag neue Fußleisten. Im Bereich der
Teppichböden Fertigprofile als Sockelleisten mit
dem vorhandenen Teppich beklebt. Im Fliesenbereich einen Fliesensockel; Höhe ca. 6 cm. Bei
Holzböden einen Holzsockel.
Treppen:
Das Treppenhaus wird entsprechend den
Brand- und Schallschutzbestimmungen saniert.
Die vorhandene Treppenanlage wird instand
gesetzt, indem die Treppenstufen und Geländer
z. B. abgeschliffen, aufgearbeitet oder ausgebessert, usw. ... werden.
Hauseingangsanlagen:
Die Hauseingangsbereiche sowie die Allgemeinflure werden im Inneren – soweit nicht alte,
unter Denkmalschutz stehende Böden vorhanden sind - mit einem strapazierfähigen Bodenbelag, passend zur Treppen- und Haustüranlage und zum vorhandenen
Belag, belegt; Materialpreis bis ca. 35,-EUR/qm inkl. MwSt.
Balkone /Terrassen:
Die vorgesehenen Balkone erhalten einen Holzdielen- Belag, Materialwert bis 25,--EUR/qm
inkl. MwSt., mit entsprechendem geeignetem
Unterbau bzw. Unterkonstruktion.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der
Wohnungen der Deckenaufbau z. B. zu den
Spitzböden nicht den üblichen Schall- und
Wärmeschutzvorschriften entspricht.
Seite 6
17. Deckenbekleidungen
Nach Angabe des Amts für Denkmalpflege können einzelne Decken z.B. mit Stuckarbeiten
oder Gewölbe erhaltenswert sein. Sollte dies
der Fall sein, werden die vorhandenen Decken
fachgerecht instand gesetzt bzw. aufgearbeitet
und mit einer entsprechenden Oberflächenbehandlung versehen. Eine nachträgliche Raumteilung bleibt davon unberührt.
Das gleiche gilt für andere Deckenbekleidungen, z.B. Holzdecken, die vom Amt für Denkmalpflege als erhaltenswert eingestuft werden.
18. Decken (Sonstiges)
(Kostengruppe 359 der DIN 276)
Da wo vorgeschrieben werden Einschubtreppen
als feuerhemmende Holztreppen komplett mit
Rahmen und Klappe, inkl. Oberflächenbehandlung eingesetzt. Das gleiche gilt für feuerhemmende Bodenluken als Zugang zum nichtausgebauten Dachraum. Da wo notwendig und
vorgeschrieben werden Holz- bzw. Stahlgeländer montiert bzw. instand gesetzt und oberflächenbehandelt.
19. Dachkonstruktion
(Kostengruppe 361 der DIN 276)
Die Art und Form des Daches richtet sich nach
dem Bestand bzw. nach der Baugenehmigung
mit den entsprechenden Zeichnungen.
Die vorhandene, zu übernehmende Dachkonstruktion instand setzen, ggf. Verstärken von
Holzteilen, inkl. erforderlicher Abstützungen
und Imprägnierung. Da wo erforderlich wird die
Sanierung geschädigter Holzteile vorgenommen. Wo geplant werden Sparren-, Pfetten-,
Kehlbalkendächer und Dachgauben aufgestellt
und verzimmert, inkl. Stützen, Streben, Pfetten,
Windverbänden, Zangen und Imprägnierung.
Bei unterdimensionierten oder geschädigten
Dachstühlen werden Aussteifungen / Abstützungen durch Pfosten, Binder oder Zangen
vorgenommen.
Alle zum nachträglichen Einbau gelangten Hölzer sind mit einem Holzschutzmittel, ohne gesundheits-schädliche Stoffe, mit Zulassung versehen.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
20. Dachfenster
(Kostengruppe 362 der DIN 276)
Da wo vorgesehen, werden Dachflächenwohnraumfenster inkl. Auswechselungen, Anschlüsse
an die Dachhaut, mit Isolierverglasung, Fugenabdichtung, Beschläge und Oberflächenbehandlung eingebaut.
21. Dachbeläge
(Kostengruppe 362 der DIN 276)
Die Dacheindeckung richtet sich nach dem Bestand und den Vorgaben der Baugenehmigung
und falls erforderlich, nach den Angaben des
Amtes für Denkmalpflege; Die bestehende
Dachkonstruktion wird im Bestand übernommen.
Ansonsten erhalten neu erstellte Dachbereiche,
je nach Vorgabe, entweder eine Pfanneneindeckung, inkl. Lattung, Unterspannbahnen, First-,
Ortgang- und Traufenausbildung /-ziegel oder
eine entsprechende Naturschiefereindeckung.
Die Dachanschlüsse an Traufen, Gesimsen,
Ortgängen, aufgehenden Wänden und Kaminen
werden mit Zinkblech bzw. Walzblei erneuert.
Die Dachentwässerung, außen an Fassaden und
Dächern, wird falls möglich übernommen, ggf.
in Teilbereichen erneuert, inkl. Befestigungen,
Einlaufbleche und Demontage der vorhandenen
Konstruktion.
Ausführung: Dachrinnen und Regenrohre aus
Zink.
22. Dachbekleidungen
(Kostengruppe 364 der DIN 276)
Im Bereich der Wohnräume wird die Dachkonstruktion mit Gipswerkstoffplatten, da wo erforderlich mit Feuerschutzplatten, bekleidet, inkl.
Unterkonstruktion, Randanschlüssen und
Spachtelungen.
Da wo vorgeschrieben, werden wärme dämmende Schichten, z.B. Mineralfaserplatten, in
der notwendigen Stärke eingebaut.
Da wo möglich wird im Dachgeschoss bzw.
Spitzboden die Holz-Dachkonstruktion sichtbar
gestaltet. Hierfür wird, wo erforderlich zwischen
den Dachsparren eine hochwertige Dämmung
eingebaut; anschließend entweder eine Gipswerkstoffplatte oder eine Holzvertäfelung mit
Nut und Feder angebracht.
Seite 7
23. Dächer (Sonstiges)
(Kostengruppe 369 der DIN 276)
Da wo vorgeschrieben bzw. vom Schornsteinfeger angegeben, werden Gitterroste und Abdeckungen bzw. Laufroste installiert.
24. Hausbriefkästen
(Kostengruppe 271 der DIN 276)
Es wird eine Hausbriefkastenanlage als deutsches Markenfabrikat im Hauseingangsbereich
installiert.
25. Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
(Kostengruppe 392,394,398, 399 der DIN 276)
Balkone:
Da wo geplant, werden Balkone als frei tragende Stahlkonstruktionen vor Fassaden, inkl. Entwässerung, Fassadenanschlüssen und Oberflächenbehandlung (verzinkt) mit Bodenplatten,
Geländer und Brüstungen angebaut. Der Oberbelag besteht aus Holzdielen. Die jeweilige
Größe ist den Zeichnungen zu entnehmen.
Emporen / Galerien im Erdgeschoss:
Die Emporen / Galerien in den Wohnungen im
Erdgeschoss werden als Stahlkonstruktion und
Stahltreppen entsprechend der statischen Berechnungen erstellt. Darauf werden Bodenplatten mit Trittschalldämmung verlegt. Als Oberboden ist entweder Parkett oder Teppichboden
(Materialpreis wie gehabt) vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der
Wohnungen der Deckenaufbau der Emporen /
Galerien nicht den üblichen Schall- und Wärmeschutzvorschriften entspricht.
26. Abwasser / Wasseranlagen
(Kostengruppe 410, 412 der DIN 276)
Sanitärinstallation und –einrichtung
Die Abwässer werden in den öffentlichen Kanal
abgeleitet. Die Frischwasserzuleitung erfolgt
über das öffentliche Versorgungsnetz.
Einbau einer neuen kompletten Abwasserinstallation und neuen kompletten sanitären Rauminstallationen, inkl. Abwasser- bzw. Wasserleitungen, sanitäre Einrichtungsgegenstände, Anschlüsse, Isolierungen, Armaturen und Wannenabmauerungen.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
Nach Möglichkeit werden die Leitungen in Installationsschächte verlegt, für die entsprechende Abkastungen vorgenommen werden,
die nicht den Zeichnungen zu entnehmen sind,
ebenso wie komplette Vor-Wand-Montagen.
Alle Leitungen werden entsprechend den Vorschriften schallisoliert. Alle Wasserzapfstellen
erhalten, soweit wie möglich, einen Kalt- und
Warmwasseranschluss.
Der Spülmaschinenanschluss ist am Anschluss
für die Spüle vorgesehen.
Jede Wohnungseinheit erhält eine separate
Zähleinheit als Unterputzausführung für Warmund Kaltwasser; die Waschmaschinenanschlüsse im Keller-Waschraum erhalten separate
Zähleinheiten.
Die Einrichtungsgegenstände bestehen aus
qualitativ hochwertigem Material deutscher
Markenhersteller.
Die Porzellangegenstände sowie Wanne und
Duschtasse, können in den Normalfarben ausgewählt werden; in der Regel werden weiße
Keramikteile installiert. Ebenso werden alle
Wasserzapfarmaturen als deutsche Markenfabrikate eingesetzt.
27. Heizungsanlage mit
Warmwasseraufbereitung
(Kostengruppe 420, 421, 422, 423 der DIN
276)
Einbau eines wärmegeführten Blockheizkraftwerkes (BKHW) eines deutschen Markenherstellers für die gleichzeitige Erzeugung von
Strom und Wärme mit Warmwasseraufbereitung mit Standspeicher; ggf. – falls notwendig mit Deckung von Wärmebedarfsspitzen über
einen Spitzenlastkessel (Brennwerttechnik). Im
Motor wird die Primärenergie (Erdgas) zu etwas
einem Drittel in mechanische und zwei Drittel in
thermische Energie umgewandelt.
Ein Gasmotor treibt dabei einen Generator an;
der Generator arbeitet dabei mit dem öffentlichen Stromnetzparallel. Der erzeugte Strom
wird in erster Linie im Objekt verbraucht, darüber hinaus in das Netz eingespeist.
Die bei der Verbrennung anfallende Wärme des
Motors und des Abgases werden über Wärmetauscher in das Heiznetz eingespeist oder im
System gespeichert.
Die Auslegung des BHKW´s wird von einem
Fachbüro ermittelt.
Seite 8
Es wird ein Gas-Motor komplett mit allen für
den Betrieb notwendigen Hilfsaggregaten installiert. Die Regelbarkeit wird nach dem Wärmebedarf vorgenommen. Es besteht ggf. die
Möglichkeit das BKHW modulierend (Reduzierung der thermischen Leistung) herunterzufahren oder einfach beim Überschreiten einer bestimmten Temperatur das Modul auf elektrische
Halblast zu fahren.
Die gesamte Anlage ist mit einer Schallhaube
versehen.
Die Frischluft wird direkt aus dem Aufstellraum
angesaugt, eine ausreichende Zuluftöffnung im
Gebäude ist sichergestellt. Die Abluft wird über
einen Lüftungskanal (Kamin) nach außen geführt.
Das BHKW wird auf einer ebenen befestigten
Fläche auf schwimmenden Estrich im Heizungskeller aufgestellt. Zur Körperschallentkopplung
werden Schwingungselemente unterlegt.
Gas-, Sicherheits- und Regelstrecken werden
anlagenspezifisch nach den Regeln des DVGW
und DIN, unter Berücksichtigung der Verordnung der örtlichen Gasversorgungsunternehmen, installiert.
Die Gasanlage wird beim zuständigen Bezirkschornsteinfeger angezeigt.
Die Steuerung des BKHW ist so konzipiert, dass
ein vollautomatischer, unbeaufsichtigter Betrieb
der Anlage gewährleistet ist.
Es kann eine Fernüberwachung installiert und
ein Vollwartungsvertrag vereinbart werden.
Die Heizungsanlage beinhaltet Verteilung, Heizleitungen, Heizflächen und die elektrische Verdrahtung.
Alle wärmen führenden Teile werden gemäß
den gesetzlichen Vorschriften isoliert.
Die Heizungsleitungen werden aus Kupfer ggf.
in Kunststoff verlegt. In den Wohnungen werden Stahlflachheizkörper installiert. Dabei richtet sich die Größe nach der Wärmebedarfsberechnung.
Aufgrund von Auflagen oder technischer Notwendigkeit können Heizungsleitungen ggf. auf
Putz im Bereich der Sockelleisten verlegt werden.
Bei den Heizkörpern werden ggf. vorhandene,
unter Denkmalschutz stehende Heizkörper berücksichtigt.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
28. Lufttechnische Anlagen
(Kostengruppe 430 der DIN 276)
Raumentlüftung von innen liegenden Räumen
(Bäder, WC, usw. ...) mit Lüftungskanälen, inkl.
Formteilen, Bögen, Lüftungsöffnungen, Abdeckungen mit Lüftungssieben und Isolierung mit
Ventilatoren.
29. Niederspannungsschaltanlage
(Kostengruppe 444, 445 nach DIN 276)
Elektroinstallation
Die Planung und Installation erfolgt ab Übergabepunkt des öffentlichen EVU nach den VDEund DIN-Vorschriften. Die Elektroinstallation
wird komplett neu installiert, wobei die Stromkreise und Zuleitungen nach den Erfordernissen
aufgeteilt werden. Jede Wohneinheit und die
Gemeinschaftsflächen erhalten einen separaten
Zähler. Die Zählertafel und die Sicherungsautomaten befinden sich im Keller. Die Unterverteilungen werden, falls möglich, in den Fluren
der Wohnungen untergebracht.
Die Heizungsanlage wird betriebsfertig angeschlossen.
Die Treppenhausbeleuchtung erhält eine Zeitschaltuhr (Minutenlicht).
Im Keller und in Nebenräumen werden die Leitungen, Schalter und Steckdosen in AufputzAusführung verlegt. Jeder Mieterkeller erhält
eine Brennstelle (Schiffsarmatur) sowie eine
abschließbare Steckdose. Der Waschkeller erhält elektrische Anschlüsse für Trockner und
Waschmaschine separat für jede Wohnungseinheit. In den Wohnungen erfolgt die Leitungsinstallation in Unterputz-Montage.
Das Schalter- und Steckdosenmaterial ist als
rundes oder rechteckiges Flächenprogramm, in
Normalfarbe, als deutsches Markenfabrikat,
vorgesehen.
Die Installation erfolgt in Anlehnung an die DIN
18015, ggf. Ausstattungswert 2; dabei besteht
die Mindestausstattung in den Wohnungen aus:
-
-
-
je Schlafraum:
4 Steckdosen, 1 Steckdose am Lichtschalter,
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung
Bad:
1 Doppelsteckdose, 1 Deckenbrennstelle
mit Ausschaltung,
1 Lampenauslaß über dem Waschbecken,
Küche:
1 Anschluss für E-Herd, 6 Steckdosen,
-
-
-
Seite 9
1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung,
1 Lampenauslaß für Lichtanschluss der Oberschränke,
1 Spülmaschinenanschluss
je Wohnraum:
4 Doppelsteckdosen, 1 oder 2 Deckenbrennstellen mit Serienschaltung,
1 Antennenanschluss für Radio und Fernsehen vorbereitet (verkabelt bis zum Punkt
der Einspeisung)
Flur/Diele:
1 oder 2 Doppelsteckdosen, 1 oder 2 Deckenbrennstelle mit Wechselschaltung,
1 Telefonbuchse ( ggf. in Absprache mit
dem Sanierer, im Wohnzimmer )
Balkon / Terrasse:
1 Wandlampenanschluss sowie 1 Steckdose, von innen schaltbar,
Da die Räume der Wohnungen sehr individuell
geschnitten bzw. genutzt werden, wird die Elektroinstallation bzw. -ausstattung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Dies bezieht
sich insbesondere auf die Bereiche der Emporen und Galerien, als auch für die Räume im
Dachgeschoss und Spitzböden.
In den allgemein zugänglichen Treppenhäusern
und Fluren werden Deckenbrennstellen mit
Ausschaltungen, ggf. Bewegungsmeldern, an
den jeweils notwendigen Stellen installiert.
30. Fernmeldeanlagen
(Kostengruppe 450 nach DIN 276)
Es wird eine Gegensprechanlage als deutsches
Markenfabrikat mit Klingel und Türöffner installiert. Falls die Leitungslegung bzw. Verdrahtung
es ermöglicht, wird die Gegensprechanlage mit
einer Videoanlage kombiniert.
31. Geländeflächen
(Kostengruppe 510 nach DIN 276)
Die unbebauten Grundstücksflächen, sowohl
neben als auch hinter dem Gebäude, werden
bearbeitet, wo möglich bepflanzt bzw. gepflastert.
Im Bereich des Giebels wird eine Böschung für
ein Tageslichtfenster im Untergeschoss mit
seitlichen Abmauerungen angelegt.
Baudenkmal
ehem.
R eichsb a nk
Sanierungs Modernisierungs Instandhaltungs –
BAUBESCHREIBUNG
zur Umnutzung als Stadtwohnhaus
Poststraße 8
41747 Viersen
Stand: Oktober 2009
32. Befestigte Flächen
(Kostengruppe 520 nach DIN 276)
Wege, Freiflächen, falls vorgesehen KfzStellplätze erhalten ein Betonverbundsteinpflaster (ggf. Rasengittersteine) mit den notwendigen Einfassungen.
Zu übernehmende Einfriedungen / Begrenzungen werden instand gesetzt und ausgebessert.
Ansonsten werden alte Reste von Einfriedungen, Gartenmauern, usw. ... abgebrochen und
entsorgt.
Nach vorhandener Möglichkeit entscheidet der
Sanierer gesonderte Bereiche zur Aufstellung
der Müll-/Abfallbehälter darzustellen.
Insgesamt bleibt die Gestaltung der Außenanlage dem Sanierer frei überlassen.
33. Energieberatung / Energieausweis
Während der Sanierung, vor Ausführung energetisch wichtiger Bauteile nimmt der Verkäufer
die Energieberatung des gemeinnützigen
Schutzbundes-bksv in Anspruch.
Bis zur schlüsselfertigen Fertigstellung erstellt
der Schutzbund-bksv, im Rahmen der neutralen
Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes einen Energieausweis. Jeder Wohnungseigentümer erhält eine Ausfertigung des
Energieausweises.
34. Allgemeine Bemerkungen zur Ausführung
Zu jedem der vorstehend genannten Bauteile
bzw. Kostengruppen gehören die üblichen bzw.
notwendigen Vorarbeiten und Nebenleistungen,
wie z.B., soweit sie anfallen und erforderlich
sind, Aus- und Einbau, Beiarbeiten, Verfüllen,
Vorbehandlungen, Abdeckungen, Schuttabfuhr,
Reinigen, Schutzmaßnahmen, usw. ...
Produktnahmen, Herstellerangaben, Serienbezeichnungen, usw. ... können durch andere,
gleichwertige ersetzt bzw. ergänzt werden.
In den Bauzeichnungen eingetragene Einrichtungen, Möbel und sonstige Gegenstände gehören nicht zum Leistungsumfang. Darüber hinaus
kann die gezeichnete Raumeinteilung, z.B. in
den Bädern und WC´s von der Anordnung nach
Sanierung abweichen.
Zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen sowie Internet wird – falls vor Bezug
notwendig - mit dem örtlichen Kabelbetreiber
Seite 10
ein Vertrag geschlossen, der von den Bewohnern bzw. Eigentümern nach Fertigstellung zu
übernehmen ist.
Sollte ein Kabelanschluss nicht möglich sein, ist
der Fernsehempfang über Satellitentechnik zu
gewährleisten.
Ein Hausnummernschild wird zentral im Eingangsbereich angebracht.
Toleranzen im Hochbau DIN 18202 können auf
Grund der Tatsache, dass das zu sanierende
Gebäude bereits anfangs des 20. Jahrhunderts
gebaut wurde, nur bedingt eingehalten werden.
Dies betrifft insbesondere die Nichtrechtwinkligkeit und die Ebenheitstoleranzen der Altbauwände, Fußböden und Decken. Außerdem muss
bemerkt werden, dass die Abstände der Sanitärgegenstände u. U. nicht in jedem Fall der
DIN 18022 (Planungsgrundlagen Küchen, Bäder
und Toiletten im Wohnungsbau) entsprechen.
Abnahmen / Ausführungskontrolle:
Die Ausführung der Sanierungs- und Bauleistungen wird beim Erreichen vereinbarter Bautenstände durch den gemeinnützigen Schutzbund-bksv kontrolliert und protokolliert.
Der Schutzbund-bksv führt die Endabnahmen
der Wohnungen und der Allgemeinflächen nach
Fertigstellung mit Übergabe durch. Außerdem
bestätigt der Schutzbund-bksv die erreichten
Bautenstände bei entsprechender Rechnungsstellung.
Sonstiges:
Das evtl. in den Plänen eingezeichnete Mobiliar
oder Einrichtungsgegenstände stellen lediglich
Vorschläge dar und sind nicht in den Gesamtkosten enthalten.
Dauerelastische Fugen in den gefliesten Bereichen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52 460 und können
reißen. Diese Rissbildungen unterliegen nicht
der Gewährleistung. Um künftig Schäden zu
vermeiden sind diese Fugen zu warten.
Um ein bequemes Begehen der Balkone und
Terrassen zu ermöglichen, wird ggf. eine geringere Anschlusshöhe, als die DIN 18195, Teil 9,
vorgesehen.
Tönisvorst, 10. Oktober 2009
Herunterladen