Bürgermeisteramt Dielheim 27.02.2014 hei-kw-022.235 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats, Nr. 02/2014 am Montag 24.02.2014, 19:30 Uhr im Gemeindehaus Horrenberg, Kirchstraße 1 Die heutige Tagesordnung wird wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst: A) Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Der Gemeinderat tagte letztmals am 27.01.2014; der Ortschaftsrat tagte letztmals am 04.02.2014. Beide Gremien fassten keine nichtöffentlichen Beschlüsse. Der Technische Ausschuss behandelte in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10.02.2014 eine Bauvoranfrage. 2. Fragen und Anregungen der Bürger an den Gemeinderat Entfällt, da keine Wortmeldungen. 3. Gaststätte Zum Löwen Bürgermeister Weis begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkt Herrn Jürgen Neidig, sowie seinen Architekten, Herrn Gerd-Uwe Soder. Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung der bauliche Zustand des Gebäudes durch den Sachverständigen, Herrn Schrüfer, geschildert worden war, fand am 11.12.2014 ein Treffen der Interessengemeinschaft mit Bürgermeister Weis und Kämmerer Zuber statt. Die Initiative hat im Rahmen dieses Gesprächs erläutert, dass es der Gruppe lediglich um den Erhalt des vorderen Bereiches der Gaststätte geht. Hier sollten weitere Konzepte zum Erhalt des Gebäudes erarbeitet werden. Weiter sollte eine öffentliche Ausschreibung für das Anwesen Rauenberger Straße 6 im Gemeinderat diskutiert werden. Da auch noch der Wunsch nach einer verstärkten Bürgerbeteiligung an die Verwaltung herangetragen wurde, sieht Bürgermeister Weis die Möglichkeit der Anberaumung einer Bürgerversammlung. Dies würde einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erfordern. Bürgermeister Weis betont allerdings, dass Herr Neidig auf eine schnelle Entscheidung drängt. Inzwischen sind der Verwaltung durch Herrn Soder weitere Gestaltungsentwürfe vorgelegt worden, die Bürgermeister Weis anhand von Folien erläutert. Für den Fall des Erhalts des Gaststättengebäudes hat das Büro Soder Kostenermittlungen erstellt. Diese belaufen sich auf: Sicherungsmaßnahmen: Abdichtungsmaßnahmen, Sanierung Gewölbekeller: Sanierung Gaststube: Außenwände: Dachstuhl im Bereich Gastraum: 35.000 € 25.000 € 22.500 € 35.000 € 10.500 € weitere Kosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion): 60.000 € bis 130.000 € Kostengruppe 400 – technische Anlagen 20.000 € Aufarbeitung des vorderen Gebäudeteils 83.000 € Kostengruppe 500 – Außenanlagen keine höheren Kosten Kostengruppe 600 – Ausstattung/Einrichtung keine höheren Kosten bzw. Erhaltung des Inventars 23.000 € Kostengruppe 700 – Nebenkosten: 4.000 € bis 52.000 € Das bedeutet Mehrkosten über ca. 367.000 EUR. Herr Neidig hat allerdings inzwischen erklärt, dass für ihn nur ein Neubau in Frage kommt. GR Riedling: Der Wunsch des Investors, Herr Neidig, nach einer unverzüglichen Entscheidung ist verständlich. In mehreren öffentlichen Gemeinderatssitzungen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit genug, ihre Meinung darzulegen. Eine Bürgerversammlung sieht er daher als nicht notwendig an. In zahlreichen Gesprächen mit Dielheimer Bürgern hat sich ein Stimmungsbild entwickelt, wonach die große Mehrheit der Dielheimer Bürgerinnen und Bürger für einen Abriss des Gebäudes ist. Angesichts des desolaten Bauzustands ist ein Erhalt nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Diese Mittel können für wichtigere Aufgaben verwendet werden, z. B. Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Sicherlich gibt es noch einige Fragen zu klären, wie z. B. die Stellplatzproblematik, die allerdings im Rahmen des Bauantragsverfahrens gelöst werden muss. Eventuell wäre eine Ablösung möglich. GR Wodopia: Die Dielheimer Meinungen gehen in dieser Angelegenheit durchaus auseinander. Viele haben sich für den Erhalt von Teilen des Gebäudes ausgesprochen. Nachdem mit Herrn Neidig schon lange verhandelt wird, sollte das Areal nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Bürgerversammlung keine neuen Erkenntnisse mehr bringen können. Dem vorliegenden Bauentwurf kann er aus planerischer Sicht zustimmen und spricht sich deshalb für einen Verkauf des Geländes an Herrn Neidig aus. GR´in Sendner: Grundsätzlich ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine Bürgerversammlung immer sinnvoll und gewünscht. Dies sieht auch die Gemeindeordnung vor. Zum vorliegenden Thema wird allerdings eine Bürgerversammlung zu spät kommen, da hier keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Der vorliegenden Planung kann sie jedoch nicht zustimmen. Ihr Wunsch ist es, dass das bestehende Gebäude entweder erhalten oder in derselben Form wieder neu aufgebaut wird. GR Wagenblaß: In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, dass nach Alternativen gesucht werden soll. Heute wurden Mehrkosten von über 300.000 EUR im Fall des Erhalts des Gebäudes dargestellt. Ein neuer Investor hat sich bis heute nicht gemeldet. Er ist der Meinung, dass sich der Entwurf in den vorhandenen Ortskern einfügt. Das neue Gebäude wird eine gute Alternative und eine Belebung des Ortskerns bringen. GR Eberle: Über eine öffentliche Ausschreibung wurde nie öffentlich diskutiert, so dass es nicht verwunderlich ist, dass sich kein weiterer Investor gemeldet hat. Die vorgelegte Kostenberechnung kann er spontan nicht nachvollziehen, da sie erst heute in der Sitzung vorgelegt worden sind. GR Udluft: Die Mehrkosten der vorgelegten Planung sind für ihn nachvollziehbar, wenn man eine Erhaltung des gesamten Gebäudes beabsichtigt. Er spricht sich deshalb dafür aus, die Fassade und die Gaststube zu erhalten, bzw. neu in der bisherigen Form wieder aufzubauen. Ein Umbau würde im Gegensatz zu einem Neubau Bestandschutz und verschiedene Vorteile für den Bauherrn bringen. Er sieht die Angelegenheit heute als noch nicht entscheidungsreif an. Allerdings sollte eine Entscheidung noch vor den Gemeinderatswahlen getroffen werden. GR Klempa: Die Ortskerne sollen weiter entwickelt werden. Dies ist Wunsch des Gemeinderats. Vorliegend hat man ein Projekt, das sich in den Ortskern einfügt. Dank der Initiative bzw. Nachfragen aus der Bevölkerung hat man heute ein klares Bild über den baulichen Zustand des Gebäudes. Er sieht ein Erhalt des Gebäudes als nicht möglich an, da die Mehrkosten hierfür nicht verhältnismäßig sind. Erfreut zeigt er sich, dass ein privater Investor vorhanden ist. Dieser sollte unterstützt werden. Eine Bürgerversammlung ist hierfür nicht notwendig. GR Eberle: Die Stellplatzfrage ist noch nicht geklärt. Dies sollte auf jeden Fall vor einem Verkaufstermin gelöst werden, nachdem er trotz des Neubaus des Parkdecks eine Parkplatzproblematik im Ortskern sieht. Gemäß Landesstellplatzverordnung müssen bei dem geplanten Neubau ca. 12 bis 15 Stellplätze nachgewiesen werden. Dies wäre die Größenordnung von 200-300 qm bzw. die Größe des Parkdecks bei der Sparkasse, d.h. mit Herrn Neidig müßte man parallel über den Verkauf eines weiteren Grundstücks sprechen, oder über eine Stellplatzablösung durch Herrn Neidig in Höhe von 50.000 bis 70.000 Euro. Bei Privatleuten würde wegen Stelleplätzen Aufhebens gemacht, die irgendwo noch auf dem Grundstück untergebracht werden müssen. Diese Anforderungen müsste die Gemeinde auch im vorliegenden Fall stellen. GR Gallian: Er begrüßt, dass Herr Neidig erneut eine Gaststätte erstellen möchte und somit keine Nutzungsänderung notwendig wird. Die Stellplatzfrage ist im Rahmen des Baurechts mit dem Bauantrag zu klären. GR Schneider: Er sieht im Gemeinderat eine Mehrheit für den Neubau einer Gaststätte. Eine Wohnbebauung ist an dieser Stelle nicht gewünscht. GR Hofstetter: Eine Wohnbebauung wäre aus bautechnischen Gründen hier schwierig zu verwirklichen, da es an der notwendigen Belichtung der Räume fehlt. GR Eberle schlägt vor, das Einfügen des Entwurfs in die vorhandene Bebauung im Rahmen einer Bauvoranfrage zu prüfen. Hier könnte auch die Stellplatzfrage geklärt werden. Danach könnte man über einen Verkauf entscheiden. GR Wipfler: Fest steht, dass das Gebäude marode ist. Wunsch des Gemeinderats war, die Vorderfront zu erhalten. Dies wird nun leider nicht möglich sein. Dennoch könnte mit Herrn Neidig nochmals diskutiert werden. GR Knopf: Die vorgelegte Planung ist neu für ihn, ebenfalls die heute vorgestellten Zahlen. Deshalb sieht er die heutige Gemeinderatssitzung als nicht geeignet, um eine Entscheidung zu treffen. GR Eberle: Die Gruppe „Löwen-Retter“ hat am Do. 6.3.2014 eine Veranstaltung mit Fachleuten, deren Meinung mitunter eine Alternativ- bzw. Kompromiss-Lösung hervorbringt. Er bittet deshalb, um die Möglichkeit zur Wertung der neuen Fakten und um die Verschiebung der Entscheidung auf die nächste oder übernächste Sitzung. Auch GR Udluft schlägt vor, vor dem endgültigen Verkauf eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Kosten hierfür könnte die Gemeinde übernehmen. Bürgermeister Weis stellt aufgrund der Diskussionsbeiträge folgende Beschlussanträge: 1. Die Gemeinde schreibt den Verkauf des Anwesens öffentlich aus. Für diesen Antrag sprechen sich 2 Gemeinderäte aus. 6 Gemeinderäte enthalten sich, somit ist der Antrag abgelehnt. 2. Zu der Angelegenheit Gaststätte „Zum Löwen“ wird eine Bürgerversammlung anberaumt. Für diesen Antrag spricht sich kein Gemeinderat aus; 1 Gemeinderat enthält sich. 3. Ein Beschluss über den Verkauf des Anwesens wird in der heutigen Sitzung gefasst. Für diesen Antrag sprechen sich 9 Gemeinderäte aus, bei 8 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 4. Der Beschluss wird im Rahmen einer geheimen Abstimmung gefasst. Für diesen Antrag spricht sich 1 Gemeinderat aus. 5. Beschluss zum Verkauf des Gebäudes, zu den in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2013 genannten Bedingungen. Grundlage des Kaufvertrags sollte das heute vorgelegte Baukonzept sein. Für diesen Beschlussvorschlag sprechen sich 13 Gemeinderäte aus, 6 Gemeinderäte sprechen sich dagegen aus, 1 Gemeinderat enthält sich. 4. Gemeinschaftsschule Bürgermeister Weis berichtet, dass der Antrag der Gemeinde auf Einrichtung der Gemeinschaftsschule mit Bescheid vom 10.02.2014 abgelehnt worden ist. Grundlage der Ablehnung waren die nicht erreichten Schülerzahlen, deren Berechnungsmethodik allerdings von der Verwaltung nicht nachvollzogen werden kann. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die anrechenbare Übergangsquote auf 40 % mit der Begründung abgesenkt, dass die Gemeinde Dielheim als Standort einer weiterführenden Schule angesehen wird. Des Weiteren wurden die Einwohnerzahlen des Wieslocher Stadtteils Schatthausen überhaupt nicht berücksichtigt. Am 18.02.2014 fand auf Wunsch der Gemeinde ein Gespräch im Ministerium statt, bei dem jedoch die Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bestätigt worden ist. Nicht berücksichtigt wurde bei der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass das Staatliche Schulamt Mannheim das pädagogische Konzept der Leimbachtalschule ausdrücklich begrüßt hat. Gegen den Bescheid ist eine Klage möglich. Die Verwaltung sieht jedoch wenig Aussichten auf Erfolg, da bereits eine ähnliche Klage zurückgewiesen worden ist. Eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof wäre kurzfristig nicht zu erreichen. Bürgermeister Weis schlägt deshalb in Absprache mit Rektor Merz vor, ein sogenanntes „regionales Schulentwicklungsverfahren“ einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle Umlandkommunen von Wiesloch beteiligt und ein gemeinsamer Konsens gesucht. GR Riedling lobt die hervorragende Vorarbeit der Schule. Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Investition in die Schulhauserweiterung ausgesprochen. Deshalb sollte das Schulentwicklungsverfahren eingeleitet werden. Über die Investition in das Schulgebäude kann erst nach Abschluss des Verfahrens entschieden werden. GR´in Sendner erkundigt sich, ob es möglich ist, gegen den Bescheid zu klagen und gleichzeitig einen erneuten Antrag einzureichen. Bürgermeister Weis: Dies ist nicht zweckmäßig; das Schulentwicklungsverfahren sollte parallel mit einer erneuten Antragstellung erfolgen. GR Wodopia: Er bedauert, dass das Konzept der Leimbachtalschule keine Früchte getragen hat. Auch er sieht wenig Aussicht auf Erfolg einer Klage. Deshalb sollte ein neuer Antrag im Zusammenhand mit dem regionalen Schulentwicklungsverfahren gestartet werden. Mit den Nachbarkommunen sollten öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu erhalten. Der Gemeindetag bzw. Städtetag würde hierfür Musterverträge zur Verfügung stellen. GR Eberle: Er ist der Meinung, dass alles unternommen werden sollte, um den Schulstandort Dielheim für den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten. Er spricht sich für eine Aussprache mit der Stadt Wiesloch, mit dem Ziel der Erhöhung der dortigen Schülerquote aus. Auch könnten Schüler der Stadt Rauenberg angerechnet werden, wobei hier an die Einrichtung von Buslinien gedacht werden müsste. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe sieht er angesichts der bestehenden Schülerströme als realitätsfern an. GR Klempa: Die Schülerzahlen des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind offensichtlich künstlich heruntergerechnet worden. Ergebnis ist, dass die Eltern und Kinder für das kommende Schuljahr keine freie Schulwahl haben, da in unserem Umkreis sich keine Gemeinschaftsschule befindet. Landespolitisch sollte hier Einfluss genommen werden. Ortsvorsteher Seib sieht die Möglichkeit einer Klage, da die Schülerzahlen künstlich heruntergerechnet worden sind. Der Verwaltungsgerichtshof könnte hier ein mögliches negatives Urteil des Verwaltungsgerichts kippen. Bürgermeister Weis weist darauf hin, dass auch bei einem Neuantrag keine geänderten Rahmenbedingungen vorgewiesen werden können. Fakt ist, dass die Schülerzahl von 40 im regionalen Konsens zu erreichen ist. Als einzige Möglichkeit sieht er hier eine Abstimmung mit den Umlandgemeinden unter einer Verhandlungsleitung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Bei diesen Abstimmungsgesprächen sollten besonders die bestehenden Schülerströme berücksichtigt werden. GR´in Sendner: Es ist fraglich, ob von der Stadt Wiesloch und der Gemeinde Mühlhausen eine Zustimmung zur Anrechnung von Schülerzahlen kommen wird, da beide für das kommende Schuljahr einen Antrag stellen werden. Deshalb sollte man vielleicht doch eine Klage erwägen. GR Udluft: Eine Klage wird auch im Erfolgsfalle zu lange dauern. Er sieht deshalb einen Neu-Antrag und ein Abstimmungsverfahren als den besseren Weg an. Rektor Merz: Noch vor kurzem hatte das Schulamt das pädagogische Konzept der Leimbachtalschule ausdrücklich gelobt. Umso mehr ist man von der jetzigen Entscheidung enttäuscht. Er spricht sich für das regionale Schulentwicklungsverfahren unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus. Hier sollte mit den Umlandkommunen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Unabhängig davon spricht auch er sich für eine Klage aus, da die Berechnung der Schülerzahlen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht nachvollziehbar ist. Der Gemeinderat beschließt abschließend einstimmig, das regionale Schulentwicklungsverfahren einzuleiten und parallel dazu einen erneuten Antrag auf Einrichtung der Gemeinschaftsschule zu stellen. 5. Anschaffung eines Wald-Schleppers Hautamtsleiter Heinisch berichtet: Bereits in den Vorberatungen für den Haushalt 2014 wurde die Notwendigkeit des Austauschs des vorhandenen großen Waldschleppers erläutert und im Haushalt ein Ansatz von 60.000 EUR veranschlagt. Die Waldarbeitertruppe hat sich für einen Schlepper der Marke „Deutz-Fahr 5110“ ausgesprochen und hierfür Angebote eingeholt. Es liegen 3 Angebote vor. Das günstigste Angebot hat die Firma BAG Franken, Billigheim, mit einem Angebotspreis von 71.745,10 EUR abgegeben. Für den alten Fendt-Schlepper liegt ein Kaufangebot der Firma Schäfer GbR, Schönbrunn-Haag, über 10.000 EUR vor. Der angebotene Schlepper entspricht von der Funktionalität her dem bisherigen. Insofern können die alten Anbauteile am neuen Fahrzeug verwendet werden. Alternativ wurde geprüft, ob ein Mietfahrzeug rentabel ist. Eine telefonische Anfrage beim Maschinenring Kraichgau ergab einen Mietpreis von 50 EUR je Stunde. Das künftige Nutzungskonzept sieht vor, dass auch der neue Schlepper vermehrt zu Mulcharbeiten im Sommer herangezogen werden soll, um die Waldarbeitertruppe im Sommer besser auszulasten. Hautamtsleiter Heinisch betont, dass das neue Fahrzeug unbedingt notwendig ist, um die Holzfällarbeiten durchführen zu können. GR Sommer: Angesichts der hohen Reparaturen der letzten Jahre, hätte bereits früher über ein Austausch des Fahrzeugs nachgedacht werden sollen. Ein Mietschlepper wird nicht viel Sinn machen, da hohe Standzeiten anfallen. Bedenken äußert er wegen des Alters der Anbaugeräte, deren Ersatzbeschaffung einen Aufwand von bis zu 30.000 EUR verursachen könnte. Den Einsatzzweck des neuen Fahrzeugs sieht er als nicht ausreichend begründet. Der Vorarbeiter der Waldarbeiter, Andre Ritz, erläutert die Arbeiten mit dem Schlepper. Dieser wird für Holzeinschlag und Stämme-Rücken im Winter sowie im Sommer für Wegebau und Mulchen eingesetzt. Hier hat man eine hohe Flexibilität, da sämtliche vorhandene Anbauteile an beiden Schleppern verwendet werden könnten. GR Sommer schlägt vor, ein gebrauchtes Fahrzeug zu testen, das bei einer Firma in Dannstadt-Schauernheim angeboten wird. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für eine Ersatzbeschaffung aus. Das Gebrauchtgerät soll geprüft werden bzw. die Kosten für die Umbauten ermittelt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, je nach Kostenvoranschlag entweder das Gebrauchtfahrzeug oder das Neufahrzeug zu erwerben. Für diesen Vorschlag sprechen sich 18 Gemeinderäte bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung aus. 6. Zuschuss an den Musikverein 1901 e. V. Dielheim für den Neukauf eines Musikinstruments Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich GR Riedling in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Musikvereins als befangen. Ohne weitere Diskussion bewilligt der Gemeinderat den Zuschuss von 790 EUR für die Anschaffung eines Musikinstruments. 7. Verschiedenes, Bekanntgaben Unter „Verschiedenes“ wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.