N i e d e r s c h r i f t im Gemeindehaus Horrenberg, Kirchstraße 1 A

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Bürgermeisteramt Dielheim
27.02.2014
hei-kw-022.235
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderats, Nr. 02/2014
am Montag 24.02.2014, 19:30 Uhr
im Gemeindehaus Horrenberg, Kirchstraße 1
Die heutige Tagesordnung wird wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst:
A) Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Der Gemeinderat tagte letztmals am 27.01.2014; der Ortschaftsrat tagte letztmals am
04.02.2014.
Beide Gremien fassten keine nichtöffentlichen Beschlüsse.
Der Technische Ausschuss behandelte in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10.02.2014
eine Bauvoranfrage.
2. Fragen und Anregungen der Bürger an den Gemeinderat
Entfällt, da keine Wortmeldungen.
3. Gaststätte Zum Löwen
Bürgermeister Weis begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkt Herrn Jürgen Neidig, sowie
seinen Architekten, Herrn Gerd-Uwe Soder.
Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung der bauliche Zustand des Gebäudes durch
den Sachverständigen, Herrn Schrüfer, geschildert worden war, fand am 11.12.2014 ein
Treffen der Interessengemeinschaft mit Bürgermeister Weis und Kämmerer Zuber statt.
Die Initiative hat im Rahmen dieses Gesprächs erläutert, dass es der Gruppe lediglich um
den Erhalt des vorderen Bereiches der Gaststätte geht. Hier sollten weitere Konzepte zum
Erhalt des Gebäudes erarbeitet werden. Weiter sollte eine öffentliche Ausschreibung für
das Anwesen Rauenberger Straße 6 im Gemeinderat diskutiert werden.
Da auch noch der Wunsch nach einer verstärkten Bürgerbeteiligung an die Verwaltung
herangetragen wurde, sieht Bürgermeister Weis die Möglichkeit der Anberaumung einer
Bürgerversammlung. Dies würde einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss
erfordern. Bürgermeister Weis betont allerdings, dass Herr Neidig auf eine schnelle
Entscheidung drängt. Inzwischen sind der Verwaltung durch Herrn Soder weitere
Gestaltungsentwürfe vorgelegt worden, die Bürgermeister Weis anhand von Folien
erläutert. Für den Fall des Erhalts des Gaststättengebäudes hat das Büro Soder
Kostenermittlungen erstellt. Diese belaufen sich auf:
Sicherungsmaßnahmen:
Abdichtungsmaßnahmen, Sanierung Gewölbekeller:
Sanierung Gaststube:
Außenwände:
Dachstuhl im Bereich Gastraum:
35.000 €
25.000 €
22.500 €
35.000 €
10.500 €
weitere Kosten der Kostengruppe 300
(Bauwerk/Baukonstruktion):
60.000 € bis 130.000 €
Kostengruppe 400 – technische Anlagen
20.000 €
Aufarbeitung des vorderen Gebäudeteils
83.000 €
Kostengruppe 500 – Außenanlagen
keine höheren Kosten
Kostengruppe 600 – Ausstattung/Einrichtung keine höheren Kosten
bzw. Erhaltung des Inventars
23.000 €
Kostengruppe 700 – Nebenkosten:
4.000 € bis 52.000 €
Das bedeutet Mehrkosten über ca. 367.000 EUR.
Herr Neidig hat allerdings inzwischen erklärt, dass für ihn nur ein Neubau in Frage kommt.
GR Riedling: Der Wunsch des Investors, Herr Neidig, nach einer unverzüglichen
Entscheidung ist verständlich. In mehreren öffentlichen Gemeinderatssitzungen hatte die
Öffentlichkeit Gelegenheit genug, ihre Meinung darzulegen. Eine Bürgerversammlung
sieht er daher als nicht notwendig an. In zahlreichen Gesprächen mit Dielheimer Bürgern
hat sich ein Stimmungsbild entwickelt, wonach die große Mehrheit der Dielheimer
Bürgerinnen und Bürger für einen Abriss des Gebäudes ist. Angesichts des desolaten
Bauzustands ist ein Erhalt nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Diese Mittel können
für wichtigere Aufgaben verwendet werden, z. B. Ausbau der
Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Sicherlich gibt es noch einige Fragen zu klären, wie z. B.
die Stellplatzproblematik, die allerdings im Rahmen des Bauantragsverfahrens gelöst
werden muss. Eventuell wäre eine Ablösung möglich.
GR Wodopia: Die Dielheimer Meinungen gehen in dieser Angelegenheit durchaus
auseinander. Viele haben sich für den Erhalt von Teilen des Gebäudes ausgesprochen.
Nachdem mit Herrn Neidig schon lange verhandelt wird, sollte das Areal nicht mehr
öffentlich ausgeschrieben werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Bürgerversammlung keine neuen Erkenntnisse mehr
bringen können. Dem vorliegenden Bauentwurf kann er aus planerischer Sicht zustimmen
und spricht sich deshalb für einen Verkauf des Geländes an Herrn Neidig aus.
GR´in Sendner: Grundsätzlich ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine
Bürgerversammlung immer sinnvoll und gewünscht. Dies sieht auch die
Gemeindeordnung vor. Zum vorliegenden Thema wird allerdings eine
Bürgerversammlung zu spät kommen, da hier keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.
Der vorliegenden Planung kann sie jedoch nicht zustimmen. Ihr Wunsch ist es, dass das
bestehende Gebäude entweder erhalten oder in derselben Form wieder neu aufgebaut
wird.
GR Wagenblaß: In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, dass
nach Alternativen gesucht werden soll. Heute wurden Mehrkosten von über 300.000 EUR
im Fall des Erhalts des Gebäudes dargestellt. Ein neuer Investor hat sich bis heute nicht
gemeldet. Er ist der Meinung, dass sich der Entwurf in den vorhandenen Ortskern einfügt.
Das neue Gebäude wird eine gute Alternative und eine Belebung des Ortskerns bringen.
GR Eberle: Über eine öffentliche Ausschreibung wurde nie öffentlich diskutiert, so dass es
nicht verwunderlich ist, dass sich kein weiterer Investor gemeldet hat. Die vorgelegte
Kostenberechnung kann er spontan nicht nachvollziehen, da sie erst heute in der Sitzung
vorgelegt worden sind.
GR Udluft: Die Mehrkosten der vorgelegten Planung sind für ihn nachvollziehbar, wenn
man eine Erhaltung des gesamten Gebäudes beabsichtigt. Er spricht sich deshalb dafür
aus, die Fassade und die Gaststube zu erhalten, bzw. neu in der bisherigen Form wieder
aufzubauen. Ein Umbau würde im Gegensatz zu einem Neubau Bestandschutz und
verschiedene Vorteile für den Bauherrn bringen. Er sieht die Angelegenheit heute als
noch nicht entscheidungsreif an. Allerdings sollte eine Entscheidung noch vor den
Gemeinderatswahlen getroffen werden.
GR Klempa: Die Ortskerne sollen weiter entwickelt werden. Dies ist Wunsch des
Gemeinderats. Vorliegend hat man ein Projekt, das sich in den Ortskern einfügt. Dank der
Initiative bzw. Nachfragen aus der Bevölkerung hat man heute ein klares Bild über den
baulichen Zustand des Gebäudes. Er sieht ein Erhalt des Gebäudes als nicht möglich an,
da die Mehrkosten hierfür nicht verhältnismäßig sind. Erfreut zeigt er sich, dass ein
privater Investor vorhanden ist. Dieser sollte unterstützt werden. Eine Bürgerversammlung
ist hierfür nicht notwendig.
GR Eberle: Die Stellplatzfrage ist noch nicht geklärt. Dies sollte auf jeden Fall vor einem
Verkaufstermin gelöst werden, nachdem er trotz des Neubaus des Parkdecks eine
Parkplatzproblematik im Ortskern sieht. Gemäß Landesstellplatzverordnung müssen bei
dem geplanten Neubau ca. 12 bis 15 Stellplätze nachgewiesen werden. Dies wäre die
Größenordnung von 200-300 qm bzw. die Größe des Parkdecks bei der Sparkasse, d.h.
mit Herrn Neidig müßte man parallel über den Verkauf eines weiteren Grundstücks
sprechen, oder über eine Stellplatzablösung durch Herrn Neidig in Höhe von 50.000 bis
70.000 Euro.
Bei Privatleuten würde wegen Stelleplätzen Aufhebens gemacht, die irgendwo noch auf
dem Grundstück untergebracht werden müssen. Diese Anforderungen müsste die
Gemeinde auch im vorliegenden Fall stellen.
GR Gallian: Er begrüßt, dass Herr Neidig erneut eine Gaststätte erstellen möchte und
somit keine Nutzungsänderung notwendig wird. Die Stellplatzfrage ist im Rahmen des
Baurechts mit dem Bauantrag zu klären.
GR Schneider: Er sieht im Gemeinderat eine Mehrheit für den Neubau einer Gaststätte.
Eine Wohnbebauung ist an dieser Stelle nicht gewünscht.
GR Hofstetter: Eine Wohnbebauung wäre aus bautechnischen Gründen hier schwierig zu
verwirklichen, da es an der notwendigen Belichtung der Räume fehlt.
GR Eberle schlägt vor, das Einfügen des Entwurfs in die vorhandene Bebauung im
Rahmen einer Bauvoranfrage zu prüfen. Hier könnte auch die Stellplatzfrage geklärt
werden. Danach könnte man über einen Verkauf entscheiden.
GR Wipfler: Fest steht, dass das Gebäude marode ist. Wunsch des Gemeinderats war,
die Vorderfront zu erhalten. Dies wird nun leider nicht möglich sein. Dennoch könnte mit
Herrn Neidig nochmals diskutiert werden.
GR Knopf: Die vorgelegte Planung ist neu für ihn, ebenfalls die heute vorgestellten
Zahlen. Deshalb sieht er die heutige Gemeinderatssitzung als nicht geeignet, um eine
Entscheidung zu treffen.
GR Eberle: Die Gruppe „Löwen-Retter“ hat am Do. 6.3.2014 eine Veranstaltung mit
Fachleuten, deren Meinung mitunter eine Alternativ- bzw. Kompromiss-Lösung
hervorbringt. Er bittet deshalb, um die Möglichkeit zur Wertung der neuen Fakten und um
die Verschiebung der Entscheidung auf die nächste oder übernächste Sitzung.
Auch GR Udluft schlägt vor, vor dem endgültigen Verkauf eine Bauvoranfrage zu stellen.
Die Kosten hierfür könnte die Gemeinde übernehmen.
Bürgermeister Weis stellt aufgrund der Diskussionsbeiträge folgende Beschlussanträge:
1. Die Gemeinde schreibt den Verkauf des Anwesens öffentlich aus.
Für diesen Antrag sprechen sich 2 Gemeinderäte aus. 6 Gemeinderäte enthalten sich,
somit ist der Antrag abgelehnt.
2. Zu der Angelegenheit Gaststätte „Zum Löwen“ wird eine Bürgerversammlung
anberaumt.
Für diesen Antrag spricht sich kein Gemeinderat aus; 1 Gemeinderat enthält sich.
3. Ein Beschluss über den Verkauf des Anwesens wird in der heutigen Sitzung gefasst.
Für diesen Antrag sprechen sich 9 Gemeinderäte aus, bei 8 Gegenstimmen und 3
Enthaltungen.
4. Der Beschluss wird im Rahmen einer geheimen Abstimmung gefasst.
Für diesen Antrag spricht sich 1 Gemeinderat aus.
5. Beschluss zum Verkauf des Gebäudes, zu den in der Gemeinderatssitzung am
23.09.2013 genannten Bedingungen. Grundlage des Kaufvertrags sollte das heute
vorgelegte Baukonzept sein.
Für diesen Beschlussvorschlag sprechen sich 13 Gemeinderäte aus, 6 Gemeinderäte
sprechen sich dagegen aus, 1 Gemeinderat enthält sich.
4. Gemeinschaftsschule
Bürgermeister Weis berichtet, dass der Antrag der Gemeinde auf Einrichtung der
Gemeinschaftsschule mit Bescheid vom 10.02.2014 abgelehnt worden ist. Grundlage der
Ablehnung waren die nicht erreichten Schülerzahlen, deren Berechnungsmethodik
allerdings von der Verwaltung nicht nachvollzogen werden kann. Das
Regierungspräsidium Karlsruhe hat die anrechenbare Übergangsquote auf 40 % mit der
Begründung abgesenkt, dass die Gemeinde Dielheim als Standort einer weiterführenden
Schule angesehen wird. Des Weiteren wurden die Einwohnerzahlen des Wieslocher
Stadtteils Schatthausen überhaupt nicht berücksichtigt.
Am 18.02.2014 fand auf Wunsch der Gemeinde ein Gespräch im Ministerium statt, bei
dem jedoch die Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bestätigt worden ist. Nicht
berücksichtigt wurde bei der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass
das Staatliche Schulamt Mannheim das pädagogische Konzept der Leimbachtalschule
ausdrücklich begrüßt hat.
Gegen den Bescheid ist eine Klage möglich. Die Verwaltung sieht jedoch wenig
Aussichten auf Erfolg, da bereits eine ähnliche Klage zurückgewiesen worden ist. Eine
Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof wäre kurzfristig nicht zu erreichen.
Bürgermeister Weis schlägt deshalb in Absprache mit Rektor Merz vor, ein sogenanntes
„regionales Schulentwicklungsverfahren“ einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens
werden alle Umlandkommunen von Wiesloch beteiligt und ein gemeinsamer Konsens
gesucht.
GR Riedling lobt die hervorragende Vorarbeit der Schule. Der Gemeinderat hat sich
einstimmig für die Investition in die Schulhauserweiterung ausgesprochen. Deshalb sollte
das Schulentwicklungsverfahren eingeleitet werden. Über die Investition in das
Schulgebäude kann erst nach Abschluss des Verfahrens entschieden werden.
GR´in Sendner erkundigt sich, ob es möglich ist, gegen den Bescheid zu klagen und
gleichzeitig einen erneuten Antrag einzureichen.
Bürgermeister Weis: Dies ist nicht zweckmäßig; das Schulentwicklungsverfahren sollte
parallel mit einer erneuten Antragstellung erfolgen.
GR Wodopia: Er bedauert, dass das Konzept der Leimbachtalschule keine Früchte
getragen hat. Auch er sieht wenig Aussicht auf Erfolg einer Klage. Deshalb sollte ein
neuer Antrag im Zusammenhand mit dem regionalen Schulentwicklungsverfahren
gestartet werden. Mit den Nachbarkommunen sollten öffentlich-rechtliche Verträge
abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu erhalten. Der Gemeindetag bzw.
Städtetag würde hierfür Musterverträge zur Verfügung stellen.
GR Eberle: Er ist der Meinung, dass alles unternommen werden sollte, um den
Schulstandort Dielheim für den mittleren Bildungsabschluss zu erhalten. Er spricht sich für
eine Aussprache mit der Stadt Wiesloch, mit dem Ziel der Erhöhung der dortigen
Schülerquote aus. Auch könnten Schüler der Stadt Rauenberg angerechnet werden,
wobei hier an die Einrichtung von Buslinien gedacht werden müsste. Die Entscheidung
des Regierungspräsidiums Karlsruhe sieht er angesichts der bestehenden Schülerströme
als realitätsfern an.
GR Klempa: Die Schülerzahlen des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind offensichtlich
künstlich heruntergerechnet worden. Ergebnis ist, dass die Eltern und Kinder für das
kommende Schuljahr keine freie Schulwahl haben, da in unserem Umkreis sich keine
Gemeinschaftsschule befindet. Landespolitisch sollte hier Einfluss genommen werden.
Ortsvorsteher Seib sieht die Möglichkeit einer Klage, da die Schülerzahlen künstlich
heruntergerechnet worden sind. Der Verwaltungsgerichtshof könnte hier ein mögliches
negatives Urteil des Verwaltungsgerichts kippen.
Bürgermeister Weis weist darauf hin, dass auch bei einem Neuantrag keine geänderten
Rahmenbedingungen vorgewiesen werden können. Fakt ist, dass die Schülerzahl von 40
im regionalen Konsens zu erreichen ist. Als einzige Möglichkeit sieht er hier eine
Abstimmung mit den Umlandgemeinden unter einer Verhandlungsleitung des
Regierungspräsidiums Karlsruhe. Bei diesen Abstimmungsgesprächen sollten besonders
die bestehenden Schülerströme berücksichtigt werden.
GR´in Sendner: Es ist fraglich, ob von der Stadt Wiesloch und der Gemeinde Mühlhausen
eine Zustimmung zur Anrechnung von Schülerzahlen kommen wird, da beide für das
kommende Schuljahr einen Antrag stellen werden. Deshalb sollte man vielleicht doch eine
Klage erwägen.
GR Udluft: Eine Klage wird auch im Erfolgsfalle zu lange dauern. Er sieht deshalb einen
Neu-Antrag und ein Abstimmungsverfahren als den besseren Weg an.
Rektor Merz: Noch vor kurzem hatte das Schulamt das pädagogische Konzept der
Leimbachtalschule ausdrücklich gelobt. Umso mehr ist man von der jetzigen
Entscheidung enttäuscht. Er spricht sich für das regionale Schulentwicklungsverfahren
unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus. Hier sollte mit den
Umlandkommunen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Unabhängig
davon spricht auch er sich für eine Klage aus, da die Berechnung der Schülerzahlen
durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht nachvollziehbar ist.
Der Gemeinderat beschließt abschließend einstimmig, das regionale
Schulentwicklungsverfahren einzuleiten und parallel dazu einen erneuten Antrag auf
Einrichtung der Gemeinschaftsschule zu stellen.
5. Anschaffung eines Wald-Schleppers
Hautamtsleiter Heinisch berichtet: Bereits in den Vorberatungen für den Haushalt 2014
wurde die Notwendigkeit des Austauschs des vorhandenen großen Waldschleppers
erläutert und im Haushalt ein Ansatz von 60.000 EUR veranschlagt. Die
Waldarbeitertruppe hat sich für einen Schlepper der Marke „Deutz-Fahr 5110“
ausgesprochen und hierfür Angebote eingeholt. Es liegen 3 Angebote vor. Das günstigste
Angebot hat die Firma BAG Franken, Billigheim, mit einem Angebotspreis von 71.745,10
EUR abgegeben. Für den alten Fendt-Schlepper liegt ein Kaufangebot der Firma Schäfer
GbR, Schönbrunn-Haag, über 10.000 EUR vor.
Der angebotene Schlepper entspricht von der Funktionalität her dem bisherigen. Insofern
können die alten Anbauteile am neuen Fahrzeug verwendet werden.
Alternativ wurde geprüft, ob ein Mietfahrzeug rentabel ist. Eine telefonische Anfrage beim
Maschinenring Kraichgau ergab einen Mietpreis von 50 EUR je Stunde.
Das künftige Nutzungskonzept sieht vor, dass auch der neue Schlepper vermehrt zu
Mulcharbeiten im Sommer herangezogen werden soll, um die Waldarbeitertruppe im
Sommer besser auszulasten. Hautamtsleiter Heinisch betont, dass das neue Fahrzeug
unbedingt notwendig ist, um die Holzfällarbeiten durchführen zu können.
GR Sommer: Angesichts der hohen Reparaturen der letzten Jahre, hätte bereits früher
über ein Austausch des Fahrzeugs nachgedacht werden sollen. Ein Mietschlepper wird
nicht viel Sinn machen, da hohe Standzeiten anfallen. Bedenken äußert er wegen des
Alters der Anbaugeräte, deren Ersatzbeschaffung einen Aufwand von bis zu 30.000 EUR
verursachen könnte. Den Einsatzzweck des neuen Fahrzeugs sieht er als nicht
ausreichend begründet.
Der Vorarbeiter der Waldarbeiter, Andre Ritz, erläutert die Arbeiten mit dem Schlepper.
Dieser wird für Holzeinschlag und Stämme-Rücken im Winter sowie im Sommer für
Wegebau und Mulchen eingesetzt. Hier hat man eine hohe Flexibilität, da sämtliche
vorhandene Anbauteile an beiden Schleppern verwendet werden könnten.
GR Sommer schlägt vor, ein gebrauchtes Fahrzeug zu testen, das bei einer Firma in
Dannstadt-Schauernheim angeboten wird.
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für eine Ersatzbeschaffung aus. Das
Gebrauchtgerät soll geprüft werden bzw. die Kosten für die Umbauten ermittelt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, je nach Kostenvoranschlag entweder das
Gebrauchtfahrzeug oder das Neufahrzeug zu erwerben.
Für diesen Vorschlag sprechen sich 18 Gemeinderäte bei 1 Gegenstimme und 1
Enthaltung aus.
6. Zuschuss an den Musikverein 1901 e. V. Dielheim
für den Neukauf eines Musikinstruments
Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich GR Riedling in seiner Eigenschaft als
Vorstandsmitglied des Musikvereins als befangen.
Ohne weitere Diskussion bewilligt der Gemeinderat den Zuschuss von 790 EUR für die
Anschaffung eines Musikinstruments.
7. Verschiedenes, Bekanntgaben
Unter „Verschiedenes“ wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den
Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.
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