Stadt St.Gallen Direktion Bau und Planung Medienmitteilung vom 20. Januar 2016 Areal „Villa Wiesental“ wird vorerst nicht neu bebaut Die Eigentümerin des Areals „Villa Wiesental“, die HRS Real Estate AG, verzichtet vorerst auf eine neue Bebauung des Areals Wiesental. Der Stadtrat hat ihr im November 2015 mitgeteilt, dass er nicht bereit sei, das Verfahren für den Gestaltungsplan Wiesental einzuleiten. Das Projekt gemäss Gestaltungsplan sah die Ergänzung der bestehenden Villa Wiesental mit einem achtgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus vor. Die heutige Eigentümerin des Areals „Villa Wiesental“, die HRS Real Estate AG, hat im Jahr 2012 einen Architekturwettbewerb durchgeführt, aus dem das Siegerprojekt „Stadtkrone“ hervorging. Vorgesehen war eine Neuüberbauung mit einem dominanten Gebäude und der Abbruch der Villa Wiesental. Der Stadtrat entschied in der Folge, auf dieses Vorhaben nicht einzutreten. Stattdessen sollte ein Projekt unter Erhaltung der Villa Wiesental vorbereitet werden, mit einem Neubau auf der freien Parzellenfläche. Im Herbst 2014 hat die Eigentümerin des Areals „Villa Wiesental“ beim Stadtrat den Gestaltungsplan „Wiesental“ eingereicht. Gemäss diesem Plan sollte die bestehende Villa erhalten und mit einem achtgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus ergänzt werden. Der Gestaltungsplan wurde von den städtischen und kantonalen Fachstellen geprüft. Um die für einen Gestaltungsplan geforderte städtebaulich vorzügliche Gestaltung zu prüfen, wurde auch der Sachverständigenrat für Städtebau und Architektur beigezogen. Dieser wird in der Stadt St.Gallen seit 2006 bei grundlegenden Fragen von gestalterischer, architektonischer oder städtebaulicher Relevanz mit der Begutachtung und Stellungnahme beauftragt. Der Sachverständigenrat umfasst drei auswärtige Fachleute – www.stadt.sg.ch Seite 2 von 2 ohne Interessenbindungen in Stadt oder Region St.Gallen – mit hoher und anerkannter Kompetenz in Gestaltung, Architektur und Städtebau. Sämtliche zur städtebaulichen Beurteilung eingeladenen kantonalen und städtischen Ämter wie auch der Sachverständigenrat kamen zum Schluss, dass dem Projekt gemäss Gestaltungsplan die geforderte Vorzüglichkeit nicht attestiert werden könne. Der Sachverständigenrat gelangte insbesondere zur Auffassung, dass das Neubauprojekt zu wenig Rücksicht nehme auf die Villa. Die vorgeschlagene Hierarchie zwischen Neubau und Villa stimme nicht. Der geplante Baukörper sei im Bezug zur Villa zu wuchtig. Der Stadtrat hat sich dieser Beurteilung des Sachverständigenrats angeschlossen und der Grundeigentümerin des Areals im November 2015 mitgeteilt, dass er nicht bereit sei, für den Gestaltungsplan das öffentliche Auflageverfahren durchzuführen. Die Eigentümerin hat nun entschieden, auf die Einleitung des Verfahrens für den Gestaltungsplan Wiesental zu verzichten und vorerst nicht mehr in die Entwicklung des Grundstücks zu investieren. Sie hat aber zugesichert, die nötigen Massnahmen zum Erhalt der baulichen Substanz der Villa weiterhin zu tätigen. Die Sicherungsmassnahmen der Grundeigentümerin zum Substanzerhalt der Villa Wiesental werden wie bis anhin durch die städtischen Behörden überprüft und wenn nötig durchgesetzt. Eine generelle Sanierung der Liegenschaft kann von den Behörden nicht erzwungen werden. Der Stadtrat erhofft sich, dass sich im Zuge des Planungs- und Entwicklungsverfahrens beim Bahnhof Nord neue Perspektiven und Impulse auch für die Villa Wiesental ergeben. Weitere Auskünfte: Stadträtin Patrizia Adam, Direktion Bau und Planung, 071 224 55 70