Strafrechtliche Begutachtung

Werbung
Strafrechtliche Begutachtung
Prof. Dr. med. Michael Günter
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
g
p y
und
Psychotherapie
Forensische Kinder
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Strafrecht
Begutachtung straffälliger Jugendlicher u
u.
Heranwachsender
Glaubhaftigkeitsbegutachtung kindlicher Zeugen
Zivilrecht
Familienrecht
- Sorgerecht
g
- Umgangsrecht
- Sorgerechtsentzug
- geschlossene Unterbringung
- Ersetzen d. Adoptionseinwilligung
- Schadenersatz,Schmerzensgeld
- ZivilrechtlicheVerantwortlichkeit bei Schaden
(z.B. Brandstiftung)
Prof. Dr. Michael Günter 2015
§§ 20,
20 21 StGB
StGB,
§§ 3, 105 JGG
§
§1671
BGB
§1634 BGB
§1666 BGB
§1631b BGB
§1784 BGB
Forensische Kinder
Kinder- und Jugendpsychiatrie
SozialS
i l und
d
Verwaltungsrecht
Opferentschädigungsgesetz
Bundesentschädigungsgesetz (NS-Verfolgung)
Impfschäden
Hilfe
e zur
u Erziehung
e u g
Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
Namensänderung
Asylrecht, Abschiebung
Prof. Dr. Michael Günter 2015
§ KJHG
§27
J G
§35a KJHG
Störung des Sozialverhaltens
F91.0:
F91
0
auff den
d
f iliä
familiären
R h
Rahmen
b
beschränkte
hä k
Sö
Störung
d
des
Sozialverhaltens (Grundlage meist Beziehungsstörung, günstigere
Prognose, „Battered parents-Syndrom“)
F91.1: Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen
(keine adäquate Freundschaft mit Gleichaltrigen)
F91.2: Störung
g des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen
g
(Freundschaft mit Gleichaltrigen)
F91.3: Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigen
Verhalten (Kinder,
(Kinder leichtere Form?)
F92.0: Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung
F92.8: sonstige kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der
Emotionen (neurotische Störung)
Zahl und Schwere der Symptome entscheidender als Typ der
Stö
Störung
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Typen der antisozialen Entwicklung 1
Dual taxonomy:
 Adolescence-limited antisocial behavior
contemporary maturity gap
normative, adjustive, peer group oriented
 Life-course-persistent antisocial behavior
neuropsychological problems (for example ADHD, learning disabilities,
temperament) interact with adverse,
adverse criminogenic environmental factors
and culminate in a
pathological personality
(Moffitt, Psychological Review 1993)
Problem:
retrospektiv hohe Aufklärung der Varianz
prospektiv relativ geringe Vorhersagekraft
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Typen der antisozialen Entwicklung 2
Häufigkeit
Adolescence limited
antisocial behavior
Life-course persistant
antisocial behavior
Alter
(nach Moffitt, Psychological Review 1993)
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Typen der antisozialen Entwicklung 3
 Overt antisociality
direkt gegen Opfer gerichtete Aggression (Schlagen,
Tierquälen; später Körperverletzung, Vergewaltig. etc.)
 covert antisociality
nicht direkt gegen Opfer gerichete antisoziale
Vehaltensweisen
(Lügen,
Stehlen,
Feuerlegen;
später
p
Einbrüche,, Betrug)
g)
 authority conflict
Trotz,
Wutausbrüche,
später
Streunen,
S
Schulschwänzen,
ä
Weglaufen)
f )
((Loeber und Hay,
y, in: Rutter und Hay,
y, Oxford 1994))
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Risiko und Resilienzfaktoren 1
RisikoKumulatives Risiko, nicht einzelne Faktoren
Entwicklungsgeschichte der Delinquenz als
Geschehen; kein statisches Risiko
dynamisches
 Biologische Ebene
 Temperamentsfaktoren (Persönlichkeitsentwicklung)
 perinatale Hirnschädigungen
 kognitive Defizite (niedrige Intelligenz, Teilleistungsstörungen
 ADHD
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Risiko und Resilienzfaktoren 2
Risiko Familiäre Ebene
 Konflikte, Disharmonie
 Misshandlung,
Misshandlung uneinfühlsame Erziehung etc.
etc
 verwahrlosende Erziehung
 Alkoholismus,, Kriminalität,, Auflösungg der Familie u.a.
 „Multiproblemfamilie“
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Risiko- und Resilienzfaktoren 3
 Soziale Ebene
soziale Brennpunkte, gewalttätige Nachbarschaft
 Migration, Enkulturationsprobleme
 Orientierung an delinquenten Peer groups
Dabei sind biologische,
biologische familiäre und soziale Faktoren
häufig eng verknüpft im Sinne einer gegenseitigen
Interdependenz.
Gleichzeitig
kumulieren
oder
potenzieren sich die Belastungseffekte und es ergeben
sich negative Rückkopplungszirkel.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Risiko- und Resilienzfaktoren 4
Risiko
 Protektive
P t kti Faktoren
F kt
einfaches Temperament, Ängstlichkeit
 sichere Bindung
 emotionale Zuwendung, Kontrolle und Konsistenz in der Erziehung
 flexible
e b e Anpassung
passu g de
der Ich-Grenzen
c Ge e u
und
d de
der Kontrollinstanzen
o o s a e (ego
resiliency)
 aktives, nicht vermeidendes Bewältigungverhalten
 positives Selbstbild (nicht überhöht)
 überdurchschnittliche Intelligenz, Planungsverhalten
 schulischer Erfolg
 soziale Beziehungen zu nichtdelinquenten Peers oder gewisse
soziale Isolation
 Vorbilder für Resilienz unter widrigen Umständen
 sozial
i l integrierte
i t i t Nachbarschaft
N hb
h ft
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Modell der Entwicklungspfade von
Straftaten 1
Schema ps
sychisch
her Fakttoren
bei derr Entsteh
hung von
Straftaten
S
n Jugendliche
er I
Negative Rückwirkung
Sexuelle Konflikte
K t kt tö
Kontaktstörungen
mangelnde
altersgerechte
Entwicklung
Mißhandlung
Mißbrauch
Vernachlässigung
traumat. Trennungserfahrung
pathologische
Identifikation
Fixierung an
Aggressor
Fixierung an
depressive
Affekte
Teilleistungsstörungen
unerkannte
Behinderung
körperliche
Einschränkung
Migranten
Adoptivkinder
Insuffizienzgefühle
mangelnde
Chancen
Belastungsfaktoren Probleme
AblösungsAblösungs
probleme
Versagenserlebni
sse
narzißtische
Problematik
Gefühl, nichts
wert zu sein
Autoritätskonflikt
aggressive
Grundstimmung
?
Verweigerung,
Schulversagen
etc
etc.
Psychische Verarbeitung
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Modell der Entwicklungspfade von
Straftaten 2
Sche
ema psychischer Fa
aktoren
bei der Entstehung vvon
Straftaten Juge
endliche
er II
Lösung
g durch flexible
familiäre Beziehungsstruktur
Ablösungsprobleme
Versagenserlebn
isse
narzißtische
Problematik
Gefühl, nichts
wert zu sein
Autoritätskonflikt
aggressive
Grundstimmung
Ideale,
Ideologie
Suche nach
Anerkennung
durch die Peer group
Spannungsabfuhr
Kompensation von
Insuffizienzgefühlen
Ausagieren von
Aggression
Abwehr depressiver
Affekte
Abwehr sexueller
Impulse
Ausagieren von
Autoritätskonflikten
Lösung durch
Lö
d
h
soziale Anerkennung
Sport, Verein etc.
und soziale Kontakte
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Peer group
Schule, Beruf
Jugendgerichtsgesetz - Erziehungsgedanke
§ 2 JGG
(1) …
(2) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem
neuen
St ft t
Straftaten
eines
i
J
Jugendlichen
dli h
oder
d
Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu
erreichen sind die Rechtsfolgen unter Beachtung des
elterlichen Erziehungsrechts und auch das Verfahren
vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Schuldfähigkeit
§ 20 StGB
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen
einer krankhaften seelischen Störung,
g, wegen
g
einer
tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen
Schwachsinn oder einer anderen schweren seelischen
Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen
und nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21 StGB
Ist die
di Fähigkeit
hi k i des
d
Täters, das
d
Unrecht
h der
d Tat
einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus
einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung
der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §
49, Abs. 1 gemildert werden.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien gemäß § 20 StGB
Sog. Biologische Stufe
- krankhafte seelische Störung
- tiefgreifende Bewusstseinsstörung
- Schwachsinn
- schwere andere seelische Abartigkeit
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien
g g
g
gemäß § 20 StGB
Schwere seelische Störung
Psychosen
Organisch begründete psychopathologische
Zustände
Substanzabhängigkeit
Substa
ab ä g g e t
- akute Intoxikation
- akute Entzugssymptomatik oder drohender
schwerer Entzug
- Depravationssyndrom
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien
g g
g
gemäß § 20 StGB
tiefgreifende Bewusstseinsstörung
Kriterien nach Saß (+)
- Spezifische Vorgeschichte und Tatanlaufzeit
- Affektive Ausgangssituation mit Tatbereitschaft
- Psychopathologische Disposition
- Konstellative Faktoren
- Provokation-Erregung-Tat
- abrupter Tatablauf ohne Eigensicherungstendenz
- Einengung der Wahrnehmung und seelischen Abläufe
- Vegetative, psychomotorische, psychische
Begleiterscheinungen
- Charakteristischer Affektaufbau und –abbau (rechtwinklig)
- Nachtatverhalten mit schwerer Erschütterung
- nur sehr eingeschränkt!: Erinnerungslücke
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien
g g
g
gemäß § 20 StGB
tiefgreifende Bewusstseinsstörung
Kriterien nach Saß (-)
- Vorbereitungshandlungen
- Konstellation der Tatsituation durch den Täter
- zielgerichtete Gestaltung des Tatablaufes
- Komplexer Handlungsablauf in verschiedenen Etappen
- länger hingezogenes Tatgeschehen
- exakte detailreiche Erinnerung
- Vorgestaltung in der Fantasie, Ankündigung, aggressive
Handlungen in Tatanlaufzeit
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien
g g
g
gemäß § 20 StGB
„Schwachsinn“
Biologische Stufe:
IQ < 70 + erhebliche Defizite der sozialen und adaptiven
Fähigkeiten
Formal:
Ursache identifizierbar: schwere seel.
seel St.
St
Ursache nicht identifizierbar Schwachsinn
Psychologische Stufe:
K iti h Prüfung!
Kritische
P üf
!
Zusätzliche relevante Psychopathologie
Summation zweier (unterschwelliger) Eingangskriterien möglich
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Eingangskriterien gemäß § 20 StGB
„Schwere andere seelische Abartigkeit“
- Persönlichkeitsstörung
P ö li hk it tö
von erheblichem
h bli h
S
Schweregrad
h
d
- Perversion im engeren Sinne
Nicht jedoch:
g des Sozialverhaltens
- Störung
- ADHS!
- PTBS
- Neurotische
N
ti h Stö
Störungen
- „Kleptomanie“
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Rezidivraten bei jugendlichen und erwachsenen begutachteten
Sexualstraftätern
Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD)
(Katamnesezeitraum Jugendliche 8-20 Jahre, Erwachsene 9-12 Jahre)
80%
N = 20 J./28 E. 10 J./9 E. 22 J./29 E.
6 J. /2 E.
Jugendliche
einschlägig
70%
E
Erwachsene
h
einschlägig
60%
Jugendliche
generell
50%
E
Erwachsene
h
generell
40%
30%
20%
10%
0%
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Einzelfallanalyse
y jugendliche
j g
Sexualstraftäter
- Klinische Typologie
1.
Sexueller Missbrauch von Kindern durch kognitiv und/oder emotional retardierte
und kontaktgestörte Jugendliche und Heranwachsende
Gute
Prognose bei sexualpädagogischer Arbeit,
Arbeit ggf
ggf. Herausnahme aus der Familie und
stationäre Jugendhilfemaßnahme. Problem: kaum entsprechende
Gruppenangebote für Jugendliche verfügbar
2.
(Hoch)aggressive Gewaltdelinquenz, auch im Bereich sexueller Gewaltstraftaten.
Einschlägige und nicht-einschlägige Rezidivgefahr in Bezug auf die
Gewaltdelinquenz
Behandlung der Gewaltproblematik
3.
Fixierte Perversionen oder deutliche Gefahr der Fixierung aberranter Fantasien
und eingeschränkte Impulskontrolle. Gefahr der weiteren Verfestigung, im
Einzelfall auch aggressiven Eskalation.
konsequente Behandlung
dieser komplexen Problematik. Problem: kaum therapeutische Gruppenangebote
für Jugendliche
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Vergleich Mädchen-Jungen
Differenzen bei Vorgeschichte und Befund
Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD) N = 2 x 44
Chi square
**
**
**
*
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Klassifikation der tatrelevanten
B i h
Beziehungsdynamik
d
ik Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD)
Opfer ist Ersatz für eine enge
Bezugsperson (Mutter, Vater etc.)
Tatgeschehen nur verstehbar
auf dem Hintergrund der
Beziehungsdynamik
p = 0,025
p = 0,007
Beziehungsdynamik hat
wesentlichen Einfluss auf die Tat
"Normale"
Normale Delinquenz,
Delinquenz
Beziehungsdynamik ohne
unmittelbaren Einfluss
n.s.
p = 0,000
N
Inter-Rater-Reliabilität, kappa = 0,85
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Chi square
Strafreife
§ 3 JGG
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der
Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das
Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
handeln
Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife nicht strafrechtlich
verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie
d Vormundschaftsrichter.
der
V
d h f i h
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Heranwachsende
§ 105 JGG
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den
allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist,
ist so wendet der Richter die
für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4-8,9 Nummer 1,
§§ 10,11 und 13-32 entsprechend an, wenn
1
1.
di Gesamtwürdigung
die
G
t ü di
d
der
P ö li hk it des
Persönlichkeit
d
Tät
Täters
b i
bei
Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit
der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem
Jugendlichen gleichstand, oder
2.
es sich nach der Art, den Umständen und den Beweggründen der
Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
...
(3) das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn
Jahre.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Verurteilung Heranwachsender nach
J
Jugendstrafrecht
d t f ht bei
b i ausgewählten
ählt Deliktarten
D likt t
(modifiziert nach Günter 2004, Dünkel 2003, 2008, Ostendorf 2003, Heinz 2008)
Delikt
Verurteilung nach JGG
1985 in %
2001 in %
2006 in %
2012 in %
Mord, Totschlag
g
98 %
93 %
81%
77%
Raub, Erpressung
96 %
97 %
97%
90%
Sexualdelikte insges.
82 %
85 %
84%
75%
Vergewaltigung (incl.
(incl
sexuelle Nötigung ab
2001)
88 %
95 %
Diebstahl,
U t
Unterschlagung
hl
83 %
73 %
Diebstahl ohne
erschwerende Umstände
77 %
68 %
68%
Diebstahl
Di
b t hl unter
t
erschwerenden Umständ.
92 %
90 %
85%
Betrug
59 %
56 %
57%
75%
76%
Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Strafverfolgung
Prof. Dr. Michael Günter 2015
73%
Verurteilung Heranwachsender nach
Jugendstrafrecht bei ausgewählten Deliktarten
(modifiziert nach Günter 2004, Dünkel 2003, 2008, Ostendorf 2003, Heinz 2008)
Delikt
Verurteilung nach JGG
1985 in %
2001 in %
Einfache
Körperverletzun
72 %
76 %
Gefährliche
Körperverletz
83 %
91 %
BtM-Delikte
insgesamt
81 %
78 %
Einfache Verstöße
gegen das BtMG
78 %
75 %
Schwere Verstöße
gegen das BtMG
92 %
94 %
Straßenverkehrsdeli
kte
42 %
41 %
Verstöße gegen das
Ausländergesetz
14 %
20 %
Straftaten
insgesamt
62 %
62 %
Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Strafverfolgung
2006 in %
2012 in %
76%
84%
76%
69%
44%
51%
26%
64%
Prof. Dr. Michael Günter 2015
66%
Verurteilung Heranwachsender nach
Jugendstrafrecht nach Bundesländern
Bundesland
2012 in %
Schleswig-Holstein
88%
Hamburg
86%
Saarland
83%
Bayern
75%
Niedersachsen
75%
NRW
71%
Berlin
68%
Bremen
63%
Rheinland-Pfalz
58%
Sachsen-Anhalt
58%
Thüringen
56%
Brandenburg
51%
Baden-Württemberg
50%
Mecklenburg-Vorpommern
50%
Sachsen
49%
Quelle: Statistisches Bundesamt,
Arbeitsunterlage Strafverfolgung
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Reifemerkmale
(modifiziert nach Esser et al.)
 Realistische Lebensplanung vs.
 Eigenständigkeit gegenüber
Leben im Augenblick
den
Eltern
vs.
Starkes
Anlehnungsbedürfnis und Hilflosigkeit
 Ernsthafte vs. spielerische Einstellung gegenüber Arbeit und
Schule
 Äußerer Eindruck ((Gesamteindruck,, Gesicht,, Figur
g Größe))
 Realistische Alltagsbewältigung vs. Tagträume, abenteuerliches
Handeln, Hineinleben in Selbstwert erhöhende Rollen
 Gleichaltrige
g oder ältere vs. Überwiegend
g
jjüngere
g
Freunde
 Bindungsfähigkeit vs. Labilität in den mitmenschlichen
Beziehungen oder Bindungsschwäche
 Integration von Eros und Sexus (Aufrechterhaltung intimer
Beziehungen über längere Zeit)
 Konsistente berechenbare Stimmungslage vs. Jugendliche
Stimmungswechsel ohne adäquaten Anlass
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Entwicklung von Risikoverhalten und
Kontrollfunktionen
P bl b
Problembereich
i h
A
Ansatzpunkte
t
kt
Entwicklungsdysharmonien

Persönlichkeitsentwicklung
Mangelnde Vertrautheit mit
Konstellationen

Aufklärung, Durchspielen,
„Psychoedukation“

Bedeutung d. Gruppe verstehen,
alternative Angebote,
Angebote Bedürfnisse
Gruppenkultur, Gruppennormen
verändern = besser sozial verträglich
entwickeln
Mangelnde Beachtung von
Langzeitfolgen

Rasche Reaktion, authentische
Aufklärung
Risikoverhalten, Sensation
seeking

z.B. Erlebnispädagogik +
Beziehungsangebot
g Stimmungsmodulation
g
Geringe

Verfügbarkeit
g
von Ansprechpartnern,
p
p
,
Beziehungsangebote
Gruppeneinflüsse,
Gruppennormen
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Gewaltfantasien
Funktionen von Gewalt(fantasien)
Normaler Bestandteil der Entwicklung
g
Absetzen von Erwachsenenwelt
schaffen Gruppenidentität  eigene Identität
Größenfantasien, Macht, narzisstische Stabilisierung
Abwehr von  Ohnmachtsgefühlen, Depression, Wertlosigkeit
 Scham
 sexuellen Ängsten
Selbstwirksamkeit
Grundsätzlich positiv. Wie können wir
erreichen, dass sie nicht zu (Gewalt-)delinquenz
(Gewalt )delinquenz
führen?
Prof. Dr. Michael Günter 2015
„Take
Take home
home“-Messages
Messages




1. Entwicklungspsychologische Befunde zeigen, dass Heranwachsende
speziell
in
für
die
Begehung
von
Straftaten
relevanten
Persönlichkeitsmerkmalen in der Regel
noch nicht Erwachsenen
gleichzustellen sind.
2. Dies gilt besonders für deprivierte, sozial randständige und schulisch
erfolglose
f l l
H
Heranwachsende.
h
d
Ei
Eine
relevante
l
t Abhängigkeitserkrankung
Abhä i k it k k
führt meist zu ganz erheblichen Entwicklungsretardierungen, oft zu einer
zeitweisen Stillstellung der Entwicklung
3. Impulssteuerungsfunktionen, insbesondere im Kontext eines
Gruppengeschehens, reifen erst in der zweiten Hälfte des dritten
Lebensjahrzehnts aus.
aus
4. Die Beurteilung des Reifegrades ist aufgrund der Komplexität des
zugrunde liegenden Geschehens und der zu berücksichtigenden
Entwicklungsbereiche schlecht operationalisierbar.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Maßregelvollzug
§ 63 StGB
1.
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20)
oder in der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die
U
Unterbringung
bi
i
in
einem
i
psychiatrischen
hi i h
K k h
Krankenhaus
an, wenn die
di
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines
Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die
Allgemeinheit gefährlich ist. ...
§ 64 StGB
1
1.
Hat jemand den Hang,
Hang alkoholische Getränke oder andere berauschende
Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat,
die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder
nur deshalb nicht verurteilt,
verurteilt weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht
auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges
erhebliche
h bli h rechtswidrige
h id i Taten
T
b h wird.
begehen
id
2.
Die Anordnung unterbleibt, wenn eine Entziehungskur von vorneherein
aussichtslos erscheint.
Prof. Dr. Michael Günter 2015
Prof. Dr. med. Michael Günter
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Klinikum Stuttgart
Zentrum
Z
t
für
fü Seelische
S li h G
Gesundheit
dh it
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin – Olgahospital (kooptiert)
Prießnitzweg 24
70374 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
www.klinikum-stuttgart.de
Prof. Dr. Michael Günter
Herunterladen