Strafrechtliche Begutachtung Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie g p y und Psychotherapie Forensische Kinder Kinder- und Jugendpsychiatrie Strafrecht Begutachtung straffälliger Jugendlicher u u. Heranwachsender Glaubhaftigkeitsbegutachtung kindlicher Zeugen Zivilrecht Familienrecht - Sorgerecht g - Umgangsrecht - Sorgerechtsentzug - geschlossene Unterbringung - Ersetzen d. Adoptionseinwilligung - Schadenersatz,Schmerzensgeld - ZivilrechtlicheVerantwortlichkeit bei Schaden (z.B. Brandstiftung) Prof. Dr. Michael Günter 2015 §§ 20, 20 21 StGB StGB, §§ 3, 105 JGG § §1671 BGB §1634 BGB §1666 BGB §1631b BGB §1784 BGB Forensische Kinder Kinder- und Jugendpsychiatrie SozialS i l und d Verwaltungsrecht Opferentschädigungsgesetz Bundesentschädigungsgesetz (NS-Verfolgung) Impfschäden Hilfe e zur u Erziehung e u g Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung Namensänderung Asylrecht, Abschiebung Prof. Dr. Michael Günter 2015 § KJHG §27 J G §35a KJHG Störung des Sozialverhaltens F91.0: F91 0 auff den d f iliä familiären R h Rahmen b beschränkte hä k Sö Störung d des Sozialverhaltens (Grundlage meist Beziehungsstörung, günstigere Prognose, „Battered parents-Syndrom“) F91.1: Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen (keine adäquate Freundschaft mit Gleichaltrigen) F91.2: Störung g des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen g (Freundschaft mit Gleichaltrigen) F91.3: Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigen Verhalten (Kinder, (Kinder leichtere Form?) F92.0: Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung F92.8: sonstige kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (neurotische Störung) Zahl und Schwere der Symptome entscheidender als Typ der Stö Störung Prof. Dr. Michael Günter 2015 Typen der antisozialen Entwicklung 1 Dual taxonomy: Adolescence-limited antisocial behavior contemporary maturity gap normative, adjustive, peer group oriented Life-course-persistent antisocial behavior neuropsychological problems (for example ADHD, learning disabilities, temperament) interact with adverse, adverse criminogenic environmental factors and culminate in a pathological personality (Moffitt, Psychological Review 1993) Problem: retrospektiv hohe Aufklärung der Varianz prospektiv relativ geringe Vorhersagekraft Prof. Dr. Michael Günter 2015 Typen der antisozialen Entwicklung 2 Häufigkeit Adolescence limited antisocial behavior Life-course persistant antisocial behavior Alter (nach Moffitt, Psychological Review 1993) Prof. Dr. Michael Günter 2015 Typen der antisozialen Entwicklung 3 Overt antisociality direkt gegen Opfer gerichtete Aggression (Schlagen, Tierquälen; später Körperverletzung, Vergewaltig. etc.) covert antisociality nicht direkt gegen Opfer gerichete antisoziale Vehaltensweisen (Lügen, Stehlen, Feuerlegen; später p Einbrüche,, Betrug) g) authority conflict Trotz, Wutausbrüche, später Streunen, S Schulschwänzen, ä Weglaufen) f ) ((Loeber und Hay, y, in: Rutter und Hay, y, Oxford 1994)) Prof. Dr. Michael Günter 2015 Risiko und Resilienzfaktoren 1 RisikoKumulatives Risiko, nicht einzelne Faktoren Entwicklungsgeschichte der Delinquenz als Geschehen; kein statisches Risiko dynamisches Biologische Ebene Temperamentsfaktoren (Persönlichkeitsentwicklung) perinatale Hirnschädigungen kognitive Defizite (niedrige Intelligenz, Teilleistungsstörungen ADHD Prof. Dr. Michael Günter 2015 Risiko und Resilienzfaktoren 2 Risiko Familiäre Ebene Konflikte, Disharmonie Misshandlung, Misshandlung uneinfühlsame Erziehung etc. etc verwahrlosende Erziehung Alkoholismus,, Kriminalität,, Auflösungg der Familie u.a. „Multiproblemfamilie“ Prof. Dr. Michael Günter 2015 Risiko- und Resilienzfaktoren 3 Soziale Ebene soziale Brennpunkte, gewalttätige Nachbarschaft Migration, Enkulturationsprobleme Orientierung an delinquenten Peer groups Dabei sind biologische, biologische familiäre und soziale Faktoren häufig eng verknüpft im Sinne einer gegenseitigen Interdependenz. Gleichzeitig kumulieren oder potenzieren sich die Belastungseffekte und es ergeben sich negative Rückkopplungszirkel. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Risiko- und Resilienzfaktoren 4 Risiko Protektive P t kti Faktoren F kt einfaches Temperament, Ängstlichkeit sichere Bindung emotionale Zuwendung, Kontrolle und Konsistenz in der Erziehung flexible e b e Anpassung passu g de der Ich-Grenzen c Ge e u und d de der Kontrollinstanzen o o s a e (ego resiliency) aktives, nicht vermeidendes Bewältigungverhalten positives Selbstbild (nicht überhöht) überdurchschnittliche Intelligenz, Planungsverhalten schulischer Erfolg soziale Beziehungen zu nichtdelinquenten Peers oder gewisse soziale Isolation Vorbilder für Resilienz unter widrigen Umständen sozial i l integrierte i t i t Nachbarschaft N hb h ft Prof. Dr. Michael Günter 2015 Modell der Entwicklungspfade von Straftaten 1 Schema ps sychisch her Fakttoren bei derr Entsteh hung von Straftaten S n Jugendliche er I Negative Rückwirkung Sexuelle Konflikte K t kt tö Kontaktstörungen mangelnde altersgerechte Entwicklung Mißhandlung Mißbrauch Vernachlässigung traumat. Trennungserfahrung pathologische Identifikation Fixierung an Aggressor Fixierung an depressive Affekte Teilleistungsstörungen unerkannte Behinderung körperliche Einschränkung Migranten Adoptivkinder Insuffizienzgefühle mangelnde Chancen Belastungsfaktoren Probleme AblösungsAblösungs probleme Versagenserlebni sse narzißtische Problematik Gefühl, nichts wert zu sein Autoritätskonflikt aggressive Grundstimmung ? Verweigerung, Schulversagen etc etc. Psychische Verarbeitung Prof. Dr. Michael Günter 2015 Modell der Entwicklungspfade von Straftaten 2 Sche ema psychischer Fa aktoren bei der Entstehung vvon Straftaten Juge endliche er II Lösung g durch flexible familiäre Beziehungsstruktur Ablösungsprobleme Versagenserlebn isse narzißtische Problematik Gefühl, nichts wert zu sein Autoritätskonflikt aggressive Grundstimmung Ideale, Ideologie Suche nach Anerkennung durch die Peer group Spannungsabfuhr Kompensation von Insuffizienzgefühlen Ausagieren von Aggression Abwehr depressiver Affekte Abwehr sexueller Impulse Ausagieren von Autoritätskonflikten Lösung durch Lö d h soziale Anerkennung Sport, Verein etc. und soziale Kontakte Prof. Dr. Michael Günter 2015 Peer group Schule, Beruf Jugendgerichtsgesetz - Erziehungsgedanke § 2 JGG (1) … (2) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem neuen St ft t Straftaten eines i J Jugendlichen dli h oder d Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen sind die Rechtsfolgen unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts und auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Schuldfähigkeit § 20 StGB Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, g, wegen g einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinn oder einer anderen schweren seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. § 21 StGB Ist die di Fähigkeit hi k i des d Täters, das d Unrecht h der d Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49, Abs. 1 gemildert werden. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien gemäß § 20 StGB Sog. Biologische Stufe - krankhafte seelische Störung - tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Schwachsinn - schwere andere seelische Abartigkeit Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien g g g gemäß § 20 StGB Schwere seelische Störung Psychosen Organisch begründete psychopathologische Zustände Substanzabhängigkeit Substa ab ä g g e t - akute Intoxikation - akute Entzugssymptomatik oder drohender schwerer Entzug - Depravationssyndrom Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien g g g gemäß § 20 StGB tiefgreifende Bewusstseinsstörung Kriterien nach Saß (+) - Spezifische Vorgeschichte und Tatanlaufzeit - Affektive Ausgangssituation mit Tatbereitschaft - Psychopathologische Disposition - Konstellative Faktoren - Provokation-Erregung-Tat - abrupter Tatablauf ohne Eigensicherungstendenz - Einengung der Wahrnehmung und seelischen Abläufe - Vegetative, psychomotorische, psychische Begleiterscheinungen - Charakteristischer Affektaufbau und –abbau (rechtwinklig) - Nachtatverhalten mit schwerer Erschütterung - nur sehr eingeschränkt!: Erinnerungslücke Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien g g g gemäß § 20 StGB tiefgreifende Bewusstseinsstörung Kriterien nach Saß (-) - Vorbereitungshandlungen - Konstellation der Tatsituation durch den Täter - zielgerichtete Gestaltung des Tatablaufes - Komplexer Handlungsablauf in verschiedenen Etappen - länger hingezogenes Tatgeschehen - exakte detailreiche Erinnerung - Vorgestaltung in der Fantasie, Ankündigung, aggressive Handlungen in Tatanlaufzeit Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien g g g gemäß § 20 StGB „Schwachsinn“ Biologische Stufe: IQ < 70 + erhebliche Defizite der sozialen und adaptiven Fähigkeiten Formal: Ursache identifizierbar: schwere seel. seel St. St Ursache nicht identifizierbar Schwachsinn Psychologische Stufe: K iti h Prüfung! Kritische P üf ! Zusätzliche relevante Psychopathologie Summation zweier (unterschwelliger) Eingangskriterien möglich Prof. Dr. Michael Günter 2015 Eingangskriterien gemäß § 20 StGB „Schwere andere seelische Abartigkeit“ - Persönlichkeitsstörung P ö li hk it tö von erheblichem h bli h S Schweregrad h d - Perversion im engeren Sinne Nicht jedoch: g des Sozialverhaltens - Störung - ADHS! - PTBS - Neurotische N ti h Stö Störungen - „Kleptomanie“ Prof. Dr. Michael Günter 2015 Rezidivraten bei jugendlichen und erwachsenen begutachteten Sexualstraftätern Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD) (Katamnesezeitraum Jugendliche 8-20 Jahre, Erwachsene 9-12 Jahre) 80% N = 20 J./28 E. 10 J./9 E. 22 J./29 E. 6 J. /2 E. Jugendliche einschlägig 70% E Erwachsene h einschlägig 60% Jugendliche generell 50% E Erwachsene h generell 40% 30% 20% 10% 0% Prof. Dr. Michael Günter 2015 Einzelfallanalyse y jugendliche j g Sexualstraftäter - Klinische Typologie 1. Sexueller Missbrauch von Kindern durch kognitiv und/oder emotional retardierte und kontaktgestörte Jugendliche und Heranwachsende Gute Prognose bei sexualpädagogischer Arbeit, Arbeit ggf ggf. Herausnahme aus der Familie und stationäre Jugendhilfemaßnahme. Problem: kaum entsprechende Gruppenangebote für Jugendliche verfügbar 2. (Hoch)aggressive Gewaltdelinquenz, auch im Bereich sexueller Gewaltstraftaten. Einschlägige und nicht-einschlägige Rezidivgefahr in Bezug auf die Gewaltdelinquenz Behandlung der Gewaltproblematik 3. Fixierte Perversionen oder deutliche Gefahr der Fixierung aberranter Fantasien und eingeschränkte Impulskontrolle. Gefahr der weiteren Verfestigung, im Einzelfall auch aggressiven Eskalation. konsequente Behandlung dieser komplexen Problematik. Problem: kaum therapeutische Gruppenangebote für Jugendliche Prof. Dr. Michael Günter 2015 Vergleich Mädchen-Jungen Differenzen bei Vorgeschichte und Befund Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD) N = 2 x 44 Chi square ** ** ** * Prof. Dr. Michael Günter 2015 Klassifikation der tatrelevanten B i h Beziehungsdynamik d ik Tübinger Adoleszenz-Rückfallstudie Delinquenz (TARD) Opfer ist Ersatz für eine enge Bezugsperson (Mutter, Vater etc.) Tatgeschehen nur verstehbar auf dem Hintergrund der Beziehungsdynamik p = 0,025 p = 0,007 Beziehungsdynamik hat wesentlichen Einfluss auf die Tat "Normale" Normale Delinquenz, Delinquenz Beziehungsdynamik ohne unmittelbaren Einfluss n.s. p = 0,000 N Inter-Rater-Reliabilität, kappa = 0,85 Prof. Dr. Michael Günter 2015 Chi square Strafreife § 3 JGG Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. handeln Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife nicht strafrechtlich verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie d Vormundschaftsrichter. der V d h f i h Prof. Dr. Michael Günter 2015 Heranwachsende § 105 JGG (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, ist so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4-8,9 Nummer 1, §§ 10,11 und 13-32 entsprechend an, wenn 1 1. di Gesamtwürdigung die G t ü di d der P ö li hk it des Persönlichkeit d Tät Täters b i bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder 2. es sich nach der Art, den Umständen und den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. ... (3) das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Verurteilung Heranwachsender nach J Jugendstrafrecht d t f ht bei b i ausgewählten ählt Deliktarten D likt t (modifiziert nach Günter 2004, Dünkel 2003, 2008, Ostendorf 2003, Heinz 2008) Delikt Verurteilung nach JGG 1985 in % 2001 in % 2006 in % 2012 in % Mord, Totschlag g 98 % 93 % 81% 77% Raub, Erpressung 96 % 97 % 97% 90% Sexualdelikte insges. 82 % 85 % 84% 75% Vergewaltigung (incl. (incl sexuelle Nötigung ab 2001) 88 % 95 % Diebstahl, U t Unterschlagung hl 83 % 73 % Diebstahl ohne erschwerende Umstände 77 % 68 % 68% Diebstahl Di b t hl unter t erschwerenden Umständ. 92 % 90 % 85% Betrug 59 % 56 % 57% 75% 76% Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Strafverfolgung Prof. Dr. Michael Günter 2015 73% Verurteilung Heranwachsender nach Jugendstrafrecht bei ausgewählten Deliktarten (modifiziert nach Günter 2004, Dünkel 2003, 2008, Ostendorf 2003, Heinz 2008) Delikt Verurteilung nach JGG 1985 in % 2001 in % Einfache Körperverletzun 72 % 76 % Gefährliche Körperverletz 83 % 91 % BtM-Delikte insgesamt 81 % 78 % Einfache Verstöße gegen das BtMG 78 % 75 % Schwere Verstöße gegen das BtMG 92 % 94 % Straßenverkehrsdeli kte 42 % 41 % Verstöße gegen das Ausländergesetz 14 % 20 % Straftaten insgesamt 62 % 62 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Strafverfolgung 2006 in % 2012 in % 76% 84% 76% 69% 44% 51% 26% 64% Prof. Dr. Michael Günter 2015 66% Verurteilung Heranwachsender nach Jugendstrafrecht nach Bundesländern Bundesland 2012 in % Schleswig-Holstein 88% Hamburg 86% Saarland 83% Bayern 75% Niedersachsen 75% NRW 71% Berlin 68% Bremen 63% Rheinland-Pfalz 58% Sachsen-Anhalt 58% Thüringen 56% Brandenburg 51% Baden-Württemberg 50% Mecklenburg-Vorpommern 50% Sachsen 49% Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunterlage Strafverfolgung Prof. Dr. Michael Günter 2015 Reifemerkmale (modifiziert nach Esser et al.) Realistische Lebensplanung vs. Eigenständigkeit gegenüber Leben im Augenblick den Eltern vs. Starkes Anlehnungsbedürfnis und Hilflosigkeit Ernsthafte vs. spielerische Einstellung gegenüber Arbeit und Schule Äußerer Eindruck ((Gesamteindruck,, Gesicht,, Figur g Größe)) Realistische Alltagsbewältigung vs. Tagträume, abenteuerliches Handeln, Hineinleben in Selbstwert erhöhende Rollen Gleichaltrige g oder ältere vs. Überwiegend g jjüngere g Freunde Bindungsfähigkeit vs. Labilität in den mitmenschlichen Beziehungen oder Bindungsschwäche Integration von Eros und Sexus (Aufrechterhaltung intimer Beziehungen über längere Zeit) Konsistente berechenbare Stimmungslage vs. Jugendliche Stimmungswechsel ohne adäquaten Anlass Prof. Dr. Michael Günter 2015 Entwicklung von Risikoverhalten und Kontrollfunktionen P bl b Problembereich i h A Ansatzpunkte t kt Entwicklungsdysharmonien Persönlichkeitsentwicklung Mangelnde Vertrautheit mit Konstellationen Aufklärung, Durchspielen, „Psychoedukation“ Bedeutung d. Gruppe verstehen, alternative Angebote, Angebote Bedürfnisse Gruppenkultur, Gruppennormen verändern = besser sozial verträglich entwickeln Mangelnde Beachtung von Langzeitfolgen Rasche Reaktion, authentische Aufklärung Risikoverhalten, Sensation seeking z.B. Erlebnispädagogik + Beziehungsangebot g Stimmungsmodulation g Geringe Verfügbarkeit g von Ansprechpartnern, p p , Beziehungsangebote Gruppeneinflüsse, Gruppennormen Prof. Dr. Michael Günter 2015 Gewaltfantasien Funktionen von Gewalt(fantasien) Normaler Bestandteil der Entwicklung g Absetzen von Erwachsenenwelt schaffen Gruppenidentität eigene Identität Größenfantasien, Macht, narzisstische Stabilisierung Abwehr von Ohnmachtsgefühlen, Depression, Wertlosigkeit Scham sexuellen Ängsten Selbstwirksamkeit Grundsätzlich positiv. Wie können wir erreichen, dass sie nicht zu (Gewalt-)delinquenz (Gewalt )delinquenz führen? Prof. Dr. Michael Günter 2015 „Take Take home home“-Messages Messages 1. Entwicklungspsychologische Befunde zeigen, dass Heranwachsende speziell in für die Begehung von Straftaten relevanten Persönlichkeitsmerkmalen in der Regel noch nicht Erwachsenen gleichzustellen sind. 2. Dies gilt besonders für deprivierte, sozial randständige und schulisch erfolglose f l l H Heranwachsende. h d Ei Eine relevante l t Abhängigkeitserkrankung Abhä i k it k k führt meist zu ganz erheblichen Entwicklungsretardierungen, oft zu einer zeitweisen Stillstellung der Entwicklung 3. Impulssteuerungsfunktionen, insbesondere im Kontext eines Gruppengeschehens, reifen erst in der zweiten Hälfte des dritten Lebensjahrzehnts aus. aus 4. Die Beurteilung des Reifegrades ist aufgrund der Komplexität des zugrunde liegenden Geschehens und der zu berücksichtigenden Entwicklungsbereiche schlecht operationalisierbar. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Maßregelvollzug § 63 StGB 1. Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder in der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die U Unterbringung bi i in einem i psychiatrischen hi i h K k h Krankenhaus an, wenn die di Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. ... § 64 StGB 1 1. Hat jemand den Hang, Hang alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, verurteilt weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges erhebliche h bli h rechtswidrige h id i Taten T b h wird. begehen id 2. Die Anordnung unterbleibt, wenn eine Entziehungskur von vorneherein aussichtslos erscheint. Prof. Dr. Michael Günter 2015 Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Klinikum Stuttgart Zentrum Z t für fü Seelische S li h G Gesundheit dh it Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin – Olgahospital (kooptiert) Prießnitzweg 24 70374 Stuttgart E-Mail: [email protected] www.klinikum-stuttgart.de Prof. Dr. Michael Günter