4. Diagnostik bei Verdacht auf Influenza Entnahme von

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4. Diagnostik bei Verdacht auf Influenza
Entnahme von Nasenabstrich und ein Rachenabstrich (keine
bakteriologischen
Gelröhrchen
verwenden!)
und
VirusDirektnachweis (Antigennachweis (IFT) / Virusanzucht)
anfordern. Auf dem Einsendeschein sollte Notfall markiert werden
und der Untersuchungsauftrag telefonisch angekündigt werden
(Tel. 9555, außerhalb der Dienstzeit 0171-8691515). Dieses
Vorgehen ermöglicht eine zeitnahe Befundung.
Für die schnelle Abklärung eines Grippeverdachts sind
serologische Untersuchungen und PCR Untersuchungen nicht
gedacht. Diese sind Sonderfällen vorbehalten (retrospektive
Untersuchungen,
Bestätigungstestungen,
Abklärung
von
Komplikationen wie z. B. Enzephalitis).
MEDIZINISCHE HOCHSCHULE HANNOVER
Der Klinikumsvorstand
Hygienekommission
Hannover, im Oktober 2005
MERKBLATT
über Hygienemaßnahmen bei Infektionen
mit dem Grippevirus (Influenza)
1. Allgemeines
Das Grippevirus verursacht Erkrankungen der Atemwege, die eine
ärztliche Versorgung und ggf. die stationäre Aufnahme in ein
Krankenhaus erforderlich machen können. Nosokomiale Ausbrüche mit
Beteiligung von Patienten und Personal sind beschrieben und die
jährliche Schutzimpfung durch den Betriebsärztlichen Dienst wird für
Mitarbeiter im Krankenhaus sehr empfohlen.
5. Wichtige Telefonnummern und weitere Informationen
2. Übertragung des Virus
Virologe (Dienst)
Mikrobiologe (Dienst)
Internist (Dienst)
Station 78
Krankenhaushygiene
Gesundheitsamt Hannover
NLGA
Robert-Koch-Institut
World Health Organization
Centers for Disease Control
Tel. 9555
0171-8691515
74-2829
0171-5587216
74-2180
Tel. 3269
Tel. 2097
Tel. 3675
Tel. 5123
Tel. 5833
Tel. 16842584
Tel. 16842250
Tel. 45050
www.rki.de
www.who.int
www.cdc.gov
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt meistens über
infektiöse Tröpfchen, die beim Husten von infizierten Personen
freigesetzt werden und empfängliche Personen in unmittelbarer Nähe
(ca. 1 m) erreichen können. Außer dem direkten Kontakt dieser
Tröpfchen mit Schleimhaut kann auch Übertragung durch indirekten
Kontakt mit Atemwegssekreten erfolgen.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Schutzimpfung
Für Mitarbeiter des Gesundheitssystems wird jährlich in den Herbst- und
Wintermonaten die kostenlose Schutzimpfung (Totimpfstoff) durch
den Betriebsarzt empfohlen, um gegen eine Infektion mit Grippevirus
und die daraus möglichen weiteren Komplikationen geschützt zu sein.
3.2 „Husten-Etikette“
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Patienten und begleitende Personen, die bereits mit den
Symptomen einer Influenza-Infektion in das Krankenhaus
kommen, sollen diesen Verdacht sofort dem Personal mitteilen
(siehe auch Hinweisschild im Bereich der Patientenaufnahme).
Patienten oder Besucher mit Husten oder Schnupfen sollen
Taschentücher benutzen und einen Mundschutz (chirurgische
Maske) anlegen.
Alkoholisches Händedesinfektionsmittel muss in ausreichender
Menge und wenigstens an allen Waschbecken zugänglich sein.
Personen mit Husten sollen nach Möglichkeit einen
Mindestabstand von 1 m zu anderen Menschen einhalten.
3.3 Standardmaßnahmen
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Vor Kontakt mit Atemwegssekreten oder potentiell kontaminierten
Gegenständen sollen Handschuhe verwendet werden.
Ein Schutzkittel ist zu benutzen, wenn eine Kontamination der
eigenen Kleidung mit Atemwegssekreten des Patienten möglich
ist.
Vor und nach jedem Kontakt zu Patienten ist eine hygienische
Händedesinfektion durchzuführen. Dies gilt auch bei Benutzung
von Handschuhen.
3.5 Antivirale Prophylaxe
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3.6 Infizierte Besucher oder infiziertes Personal
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Betroffene Patienten werden in einem Einzelzimmer isoliert. Eine
Kohortenisolation ist nur nach bestätigter Infektion aller Patienten
und einer Rücksprache mit der Krankenhaushygiene möglich.
Im Zimmer des Patienten sowie bei Tätigkeiten innerhalb von 1 m
zum Infizierten soll ein eng anliegender chirurgischer
Mundschutz verwendet werden. Nach Verlassen des Raumes ist
der Mundschutz zu verwerfen.
Muss ein infizierter Patient im Krankenhaus transportiert werden,
soll nach Möglichkeit auch er einen chirurgischen Mundschutz
tragen.
Besucher mit Infektionen der Atemwege sollen Patienten im
Krankenhaus nicht besuchen.
Mitarbeiter mit dem Verdacht auf eine Influenzavirusinfektion
nehmen bitte umgehend Kontakt zum Betriebsärztlichen Dienst und
zur Krankenhaushygiene auf.
4. Maßnahmen bei dem Verdacht auf einen nosokomialen Ausbruch
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3.4 Maßnahmen zum Schutz vor infektiösen Tröpfchen
Falls Sie ungeschützten Kontakt zu einem infizierten Patienten
hatten, melden Sie sich beim betriebsärztlichen Dienst und bei der
Krankenhaushygiene.
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Teilen Sie Ihren Verdacht der Krankenhaushygiene mit.
Senden Sie so früh wie möglich Material zur Untersuchung in die
Virologie (Influenza-Schnelltest).
Implementieren Sie für alle verdächtigen oder bestätigten
Infektionsfälle die beschriebenen Hygienemaßnahmen.
Patienten mit dem Verdacht auf oder dem Nachweis von einer
Influenza-Infektion müssen von asymptomatischen Patienten isoliert
werden.
Personal, das auf vom Ausbruch betroffenen Stationen beschäftigt
ist, soll nicht zusätzlich auf anderen Stationen tätig werden.
Überprüfen Sie Ihren eigenen Impfstatus, sowie den Impfstatus noch
nicht betroffener Patienten. Besprechen Sie das weitere Prozedere
mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Krankenhaushygiene.
Nutzen Sie die Möglichkeit der antiviralen Prophylaxe für Personal
und noch nicht betroffene Patienten in Absprache mit dem
betriebsärztlichen Dienst und der Krankenhaushygiene.
Betreiben sie konsequente Händehygiene mit einem alkoholischen
Desinfektionsmittel. Leiten Sie auch Patienten und Besucher an, sich
regelmäßig die Hände zu desinfizieren.
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