4. Diagnostik bei Verdacht auf Influenza Entnahme von Nasenabstrich und ein Rachenabstrich (keine bakteriologischen Gelröhrchen verwenden!) und VirusDirektnachweis (Antigennachweis (IFT) / Virusanzucht) anfordern. Auf dem Einsendeschein sollte Notfall markiert werden und der Untersuchungsauftrag telefonisch angekündigt werden (Tel. 9555, außerhalb der Dienstzeit 0171-8691515). Dieses Vorgehen ermöglicht eine zeitnahe Befundung. Für die schnelle Abklärung eines Grippeverdachts sind serologische Untersuchungen und PCR Untersuchungen nicht gedacht. Diese sind Sonderfällen vorbehalten (retrospektive Untersuchungen, Bestätigungstestungen, Abklärung von Komplikationen wie z. B. Enzephalitis). MEDIZINISCHE HOCHSCHULE HANNOVER Der Klinikumsvorstand Hygienekommission Hannover, im Oktober 2005 MERKBLATT über Hygienemaßnahmen bei Infektionen mit dem Grippevirus (Influenza) 1. Allgemeines Das Grippevirus verursacht Erkrankungen der Atemwege, die eine ärztliche Versorgung und ggf. die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich machen können. Nosokomiale Ausbrüche mit Beteiligung von Patienten und Personal sind beschrieben und die jährliche Schutzimpfung durch den Betriebsärztlichen Dienst wird für Mitarbeiter im Krankenhaus sehr empfohlen. 5. Wichtige Telefonnummern und weitere Informationen 2. Übertragung des Virus Virologe (Dienst) Mikrobiologe (Dienst) Internist (Dienst) Station 78 Krankenhaushygiene Gesundheitsamt Hannover NLGA Robert-Koch-Institut World Health Organization Centers for Disease Control Tel. 9555 0171-8691515 74-2829 0171-5587216 74-2180 Tel. 3269 Tel. 2097 Tel. 3675 Tel. 5123 Tel. 5833 Tel. 16842584 Tel. 16842250 Tel. 45050 www.rki.de www.who.int www.cdc.gov Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt meistens über infektiöse Tröpfchen, die beim Husten von infizierten Personen freigesetzt werden und empfängliche Personen in unmittelbarer Nähe (ca. 1 m) erreichen können. Außer dem direkten Kontakt dieser Tröpfchen mit Schleimhaut kann auch Übertragung durch indirekten Kontakt mit Atemwegssekreten erfolgen. 3. Präventionsmaßnahmen 3.1 Schutzimpfung Für Mitarbeiter des Gesundheitssystems wird jährlich in den Herbst- und Wintermonaten die kostenlose Schutzimpfung (Totimpfstoff) durch den Betriebsarzt empfohlen, um gegen eine Infektion mit Grippevirus und die daraus möglichen weiteren Komplikationen geschützt zu sein. 3.2 „Husten-Etikette“ • • • • Patienten und begleitende Personen, die bereits mit den Symptomen einer Influenza-Infektion in das Krankenhaus kommen, sollen diesen Verdacht sofort dem Personal mitteilen (siehe auch Hinweisschild im Bereich der Patientenaufnahme). Patienten oder Besucher mit Husten oder Schnupfen sollen Taschentücher benutzen und einen Mundschutz (chirurgische Maske) anlegen. Alkoholisches Händedesinfektionsmittel muss in ausreichender Menge und wenigstens an allen Waschbecken zugänglich sein. Personen mit Husten sollen nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1 m zu anderen Menschen einhalten. 3.3 Standardmaßnahmen • • • Vor Kontakt mit Atemwegssekreten oder potentiell kontaminierten Gegenständen sollen Handschuhe verwendet werden. Ein Schutzkittel ist zu benutzen, wenn eine Kontamination der eigenen Kleidung mit Atemwegssekreten des Patienten möglich ist. Vor und nach jedem Kontakt zu Patienten ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Dies gilt auch bei Benutzung von Handschuhen. 3.5 Antivirale Prophylaxe • 3.6 Infizierte Besucher oder infiziertes Personal • • • • • Betroffene Patienten werden in einem Einzelzimmer isoliert. Eine Kohortenisolation ist nur nach bestätigter Infektion aller Patienten und einer Rücksprache mit der Krankenhaushygiene möglich. Im Zimmer des Patienten sowie bei Tätigkeiten innerhalb von 1 m zum Infizierten soll ein eng anliegender chirurgischer Mundschutz verwendet werden. Nach Verlassen des Raumes ist der Mundschutz zu verwerfen. Muss ein infizierter Patient im Krankenhaus transportiert werden, soll nach Möglichkeit auch er einen chirurgischen Mundschutz tragen. Besucher mit Infektionen der Atemwege sollen Patienten im Krankenhaus nicht besuchen. Mitarbeiter mit dem Verdacht auf eine Influenzavirusinfektion nehmen bitte umgehend Kontakt zum Betriebsärztlichen Dienst und zur Krankenhaushygiene auf. 4. Maßnahmen bei dem Verdacht auf einen nosokomialen Ausbruch • • • • • 3.4 Maßnahmen zum Schutz vor infektiösen Tröpfchen Falls Sie ungeschützten Kontakt zu einem infizierten Patienten hatten, melden Sie sich beim betriebsärztlichen Dienst und bei der Krankenhaushygiene. • • • Teilen Sie Ihren Verdacht der Krankenhaushygiene mit. Senden Sie so früh wie möglich Material zur Untersuchung in die Virologie (Influenza-Schnelltest). Implementieren Sie für alle verdächtigen oder bestätigten Infektionsfälle die beschriebenen Hygienemaßnahmen. Patienten mit dem Verdacht auf oder dem Nachweis von einer Influenza-Infektion müssen von asymptomatischen Patienten isoliert werden. Personal, das auf vom Ausbruch betroffenen Stationen beschäftigt ist, soll nicht zusätzlich auf anderen Stationen tätig werden. Überprüfen Sie Ihren eigenen Impfstatus, sowie den Impfstatus noch nicht betroffener Patienten. Besprechen Sie das weitere Prozedere mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Krankenhaushygiene. Nutzen Sie die Möglichkeit der antiviralen Prophylaxe für Personal und noch nicht betroffene Patienten in Absprache mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Krankenhaushygiene. Betreiben sie konsequente Händehygiene mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel. Leiten Sie auch Patienten und Besucher an, sich regelmäßig die Hände zu desinfizieren.