Saugatter in Bayern nimmt Formen an

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Schwarzwildbejagung
Saugatter in Bayern
nimmt Formen an
Um die Probleme mit dem
Schwarzwild in Griff zu bekommen und die Jagdgenossen bei der Verhinderung
von Wildschäden durch eine
konsequente Bejagung zu
unterstützen, ist der Einsatz von gut ausgebildeten
Hunden unerlässlich. Die
Hundeausbildung mit Hilfe
von so genannten Saugattern oder auch Schwarzwildübungsgattern wird in anderen Bundesländern bereits
praktiziert. In Deutschland
existieren derzeit zehn Gatter, fünf alleine in Brandenburg. Auch in Bayern wird
schon seit längerem über
eine solche Einrichtung
diskutiert. So kamen im
Juli Fachleute des BJV sowie des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums,
der Landesjagdberater für
Bayern und Tierschutzbeauftragte des Landesamtes
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen.
Mit dabei war auch Prof.
Dr. Wunderlich aus Brandenburg, Vorsitzender der
Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter. In der Kompetenzgruppe haben sich
Jagdkynologen zusammengeschlossen, die sich mit der
Ausbildung und Prüfung
von Hunden in Saugattern
befassen.
Die Fachleute diskutierten
über die Voraussetzungen
für die Etablierung eines
Saugatters in Bayern und
berieten die nachfolgenden
Schritte im Genehmigungsprozess. Fest steht nach Ihrer Meinung, dass Hunde-
führer und Hunde bei der
Saujagd immer mehr an ihre
Grenzen geraten. Die Sauen verließen ihre Einstände
nicht ohne heftigen Druck,
eine direkte Konfrontation
von Sauen und Hunden sei
oft unvermeidlich. Eine entsprechende Einarbeitung
der Hunde sei nur in einem
Übungsgatter möglich, wo
sie unter kontrollierten Bedingungen die Wehrhaftigkeit der Sauen kennen und
einschätzen lernten.
Die Teilnehmer waren sich
einig, dass ein Gatter so betrieben werden kann, dass
Stress bei Sauen und Hunden
minimiert wird. Voraussetzung sei jedoch, dass die Rahmenbedingungen stimmen.
Sachkunde und Autorität des
Betreibers beziehungsweise
Gattermeisters seien unabdingbar.
Um bundesweit einheitliche
und vergleichbare Maßstäbe anzusetzen, hat die
Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter nun Leitlinien
verabschiedet. Diese Leitlinien befinden sich derzeit
bei den begleitenden Ministerien und Behörden zur Prüfung, damit im nächsten
Schritt der Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt gestellt
werden kann.
Der BJV spricht sich für eine
tierschutzgerechte Abwicklung der Übungen im Gatter
aus, bei größtmöglicher Vermeidung von Stress und einer Gefährdung von Sauen
und Hunden gleichermaßen.
Dr. C. Gangl
11/2011
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