Schwarzwildbejagung Saugatter in Bayern nimmt Formen an Um die Probleme mit dem Schwarzwild in Griff zu bekommen und die Jagdgenossen bei der Verhinderung von Wildschäden durch eine konsequente Bejagung zu unterstützen, ist der Einsatz von gut ausgebildeten Hunden unerlässlich. Die Hundeausbildung mit Hilfe von so genannten Saugattern oder auch Schwarzwildübungsgattern wird in anderen Bundesländern bereits praktiziert. In Deutschland existieren derzeit zehn Gatter, fünf alleine in Brandenburg. Auch in Bayern wird schon seit längerem über eine solche Einrichtung diskutiert. So kamen im Juli Fachleute des BJV sowie des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums, der Landesjagdberater für Bayern und Tierschutzbeauftragte des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen. Mit dabei war auch Prof. Dr. Wunderlich aus Brandenburg, Vorsitzender der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter. In der Kompetenzgruppe haben sich Jagdkynologen zusammengeschlossen, die sich mit der Ausbildung und Prüfung von Hunden in Saugattern befassen. Die Fachleute diskutierten über die Voraussetzungen für die Etablierung eines Saugatters in Bayern und berieten die nachfolgenden Schritte im Genehmigungsprozess. Fest steht nach Ihrer Meinung, dass Hunde- führer und Hunde bei der Saujagd immer mehr an ihre Grenzen geraten. Die Sauen verließen ihre Einstände nicht ohne heftigen Druck, eine direkte Konfrontation von Sauen und Hunden sei oft unvermeidlich. Eine entsprechende Einarbeitung der Hunde sei nur in einem Übungsgatter möglich, wo sie unter kontrollierten Bedingungen die Wehrhaftigkeit der Sauen kennen und einschätzen lernten. Die Teilnehmer waren sich einig, dass ein Gatter so betrieben werden kann, dass Stress bei Sauen und Hunden minimiert wird. Voraussetzung sei jedoch, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Sachkunde und Autorität des Betreibers beziehungsweise Gattermeisters seien unabdingbar. Um bundesweit einheitliche und vergleichbare Maßstäbe anzusetzen, hat die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter nun Leitlinien verabschiedet. Diese Leitlinien befinden sich derzeit bei den begleitenden Ministerien und Behörden zur Prüfung, damit im nächsten Schritt der Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt gestellt werden kann. Der BJV spricht sich für eine tierschutzgerechte Abwicklung der Übungen im Gatter aus, bei größtmöglicher Vermeidung von Stress und einer Gefährdung von Sauen und Hunden gleichermaßen. Dr. C. Gangl 11/2011 17