Wärmeschutz EnEV - WinTech Fenster

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3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U Bisher von GEALAN veröffentlichte Praxishandbücher:
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U 3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 3
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U +HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
Herausgeber: GEALAN-Anwendungstechnik
Stand: Januar 2008
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-DQXDU
Raumlüftung
Glas
Montage
Konstruktionen
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
0LWWHOGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
%DXWLHIHPP
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3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 5 /7
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 6
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG)HEUXDU
Herausgeber: GEALAN Architektenberatung
Stand: Juli 2007
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-XOL
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Mai 2011
Konstruktionen
Konstruktionen
Konstruktionen
Statik
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
%DXWLHIHPP
Profilschnitte
Fensterkonstruktionen im
Mitteldichtungssystem (S7000 IQ)
Bautiefe 74 mm
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6 ,4
%DXWLHIHPP
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 8
P r a x i s h a n d b u c h N r. 9
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U +HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG$SULO
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Mai 2001
Herausgeber: GEALAN-Anwendungstechnik
Stand: November 2005
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
Wärmeschutz
EnEV
Schallschutz
Einbruchhemmung
Ausschreibungstexte
LV
P r a x i s h a n d b u c h N r. 12
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-DQXDU
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: April 2005
P r a x i s h a n d b u c h N r. 13
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Januar 2007
Passivhaus
QP
0LWWHOGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
PLWHLQHU%DXWLHIHYRQ PP
Mitteldichtungssystem S7000 IQ
Anschlagdichtungssystem S8000 IQ
mit einer Bautiefe von 74 mm
GEALAN Fenster-Systeme GmbH
Hofer Straße 80
D-95145 Oberkotzau
Telefon 0 92 86/77-0
Telefax 0 92 86/77-22 22
E-Mail: [email protected]
Internet:www.gealan.de
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG$SULO
Wärmeschutz
EnEV
P r a x i s h a n d b u c h N r. 7
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Wär m e s c hu t z
EnE V
Praxishandbuch Wärmeschutz
3
Praxishandbuch Wärmeschutz
4
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erfolgen unentgeltlich.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel
Seite
0.1
EnEV 2009 auf einen Blick
7
1. Allgemeines
1.1
1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4
1.5
1.6
Anlass und Ziel der Novellierung der EnEV 2009
Geltungsbereich der EnEV 2009
Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 zur EnEV 2007
Änderungen im Neubau
Änderungen in der Sanierung
Begleitende Änderungen
Zentrale Normen für das Rechenverfahren
Sommerlicher Wärmeschutz und klimatisierte Gebäude
Einsatz erneuerbarer Energien
8
9
10
10
11
12
12
12
13
2. Grundlagen zu Wärmedurchgangskoeffizienten
Bestimmung der U-Werte
Bestimmung der Ug-Werte von Glas
Bestimmung der Uf-Werte von Profilsystemen
Bestimmung der UW-Werte von Fenstern
Äquivalenter UW,eq-Wert von Fenstern
Objektbezogener Uw-Wert
U-Wert-Berechnung der GEALAN-Fensterwand
Elementgrößen zur Ermittlung der Uw-Werte
Genauigkeit der Uw-Werte
Uf-Werte der GEALAN-Profilsysteme
Tabellarische Ermittlung des Uw-Wertes nach EN 10077-1
Rechnerische Ermittlung des Uw-Wertes nach EN 10077-1
Erzielbare Uw-Werte mit GEALAN-Profilsystemen
14
14
16
17
18
19
19
20
21
22
23
28
30
5
3. Nachweis und Auslegung eines Gebäudes gemäß EnEV
3.1
3.2
3.3
3.4
Allgemeines
Monatsbilanzverfahren gemäß DIN EN 832
Referenzgebäudeverfahren gemäß DIN 18599
Vorgehensweise beim Referenzgebäudeverfahren gemäß DIN 18599
32
32
33
35
4. Wärmetechnische Grenzwerte
4.1
4.2
4.3
4.4
Grenzwerte für den Neubau
Grenzwerte für die Sanierung
Grenzwerte für Rollladenkästen
Für den Fensterbau wichtige Grenzwerte
36
36
38
40
Praxishandbuch Wärmeschutz
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.2
2.3
2.4
2.5
5 Wärmebrücken am Gebäude
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.3
5.3.1
5.3.2
Allgemeines
Energetische Betrachtung der Wärmebrücken
Einführung
Pauschale Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags
Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags nach Regeldetails
Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken
Beispiele
Feuchetechnische Betrachtung der Wärmebrücken
Taupunkt-Temperatur und Schimmelpilzentstehung
Ermittlung des Temperaturfaktors fRSI
44
45
45
46
46
46
48
50
50
51
6 Überprüfung der Gebäudehülle
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
Blower-Door-Test
Einführung
Aufbau und Durchführung
Ergebnisse des Blower-Door-Tests
Auswirkungen auf den Fensterbau
Thermografie
Anwendungsbereich
Physikalische Grundlagen
Voraussetzungen für eine Thermografie
Aussagekraft der Thermografie
54
54
54
54
55
57
57
57
57
58
7 Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009
7.1
7.2
Praxishandbuch Wärmeschutz
6
Auszüge aus der EnEV 2009
Muster der Unternehmererklärung
62
79
8 Normen
8.1
Normen zur Umsetzung der EnEV 2009
80
9 Quellennachweis
9.1
Quellenangaben
85
0.1 EnEV 2009 auf einen Blick
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Innentemperaturen
≥ 19° C
Innentemperaturen
von 12 bis ≤ 19 ° C
Neubau
Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 1. Oktober 2009
Anbauten ≥ 50 m² Nutzfläche
Planungsgrundlage
DIN EN 832 oder
DIN V 18599
DIN V 18599
DIN V 18599
Fenster
Uw ≤ 1,3 W/m²K
Uw ≤ 1,3 W/m²K
Uw ≤ 1,9 W/m²K
Türen
UD ≤ 1,8 W/m²K
UD ≤ 1,8 W/m²K
UD ≤ 2,9 W/m²K
Fassade;
Referenzgebäude
UCW ≤ 1,4 W/m²K
UCW ≤ 1,9 W/m²K
Fassade; maximal
zulässiger Wert
U ≤ 1,9 W/m²K
U ≤ 3,0 W/m²K
Sanierung
≥ 10 % der Bauteilflächen, Anbau ≥ 15 – < 50 m² Nutzfläche
Planungsgrundlage
Bauteilverf. oder
DIN V 18599 + 40% DIN V 18599 + 40%
DIN V 18599 + 40%
Uw ≤ 1,3 W/m²K
Uw ≤ 1,3 W/m²K
Uw ≤ 1,9 W/m²K
Fenster mit
Sonderverglasung
Uw ≤ 2,0 W/m²K
Uw ≤ 2,0 W/m²K
Uw ≤ 2,8 W/m²K
Türen
UD ≤ 2,9 W/m²K
UD ≤ 2,9 W/m²K
UD ≤ 2,9 W/m²K
Fassade
Uw ≤ 1,5 W/m²K
Uw ≤ 1,5 W/m²K
Uw ≤ 1,9 W/m²K
Uw ≤ 2,3 W/m²K
Uw ≤ 3,0 W/m²K
Fassade mit
Sonderverglasung
Glaserneuerung
Ug ≤ 1,1 W/m²K
Ug ≤ 1,1 W/m²K
keine Anforderung
Glaserneuerung
Sonderverglasungen
Ug ≤ 1,6 W/m²K
Ug ≤ 1,6 W/m²K
keine Anforderung
7
Praxishandbuch Wärmeschutz
Fenster
Die genannten Werte eines Bauteiles des Referenzgebäudes können überschritten
werden, wenn diese durch andere Bauteile kompensiert werden.
7
1
1. Allgemeines
1.
Allgemeines
1.1
Anlass und Ziel der Novellierung der EnEV 2009
1.1
Anlass der
understen
Ziel der
Novellierung
der
Anlässlich
Ölkrise
1973, die
zuEnEV
einer2009
deutlichen Verteuerung von Energie
führte, begann eine weltweite Diskussion über Rohstoffreserven und -preise, über EnerAnlässlich der ersten Ölkrise 1973, die zu einer deutlichen Verteuerung von Energie
gieträger und -einsparungen, die in Deutschland im Gebäudebereich zur ersten Wärmeführte, begann eine weltweite Diskussion über Rohstoffreserven und -preise, über Enerschutzverordnung 1977 führte. Im Zuge stetiger Verbesserungen wurden die energetigieträger und -einsparungen, die in Deutschland im Gebäudebereich zur ersten Wärmeschen Anforderungen an Gebäude kontinuierlich verschärft. Neben der dringend erforschutzverordnung 1977 führte. Im Zuge stetiger Verbesserungen wurden die energetiderlichen Energieeinsparung gewannen in den Folgejahren Aspekte des Klimaschutzes
schen Anforderungen an Gebäude kontinuierlich verschärft. Neben der dringend erforzunehmend an Bedeutung. Hieraus entwickelte sich die Erkenntnis, dass eine Reduziederlichen Energieeinsparung gewannen in den Folgejahren Aspekte des Klimaschutzes
rung des Ausstoßes von Treibhausgasen erforderlich ist.
zunehmend an Bedeutung. Hieraus entwickelte sich die Erkenntnis, dass eine Reduzierung
des3.
Ausstoßes
von Treibhausgasen
Auf der
Klimakonferenz
in Kyoto 1997erforderlich
haben sichist.die Industriestaaten verpflichtet,
ihre Treibhausgasemissionen bis 2012 um insgesamt ca. 5 % – im Vergleich zu 1990 –
Auf der 3. Klimakonferenz in Kyoto 1997 haben sich die Industriestaaten verpflichtet,
zu verringern. Auf europäischer Ebene hat die Bundesrepublik Deutschland zugesagt,
ihre Treibhausgasemissionen bis 2012 um insgesamt ca. 5 % – im Vergleich zu 1990 –
bis 2012 insgesamt 21 % weniger klimaschädliche Gase zu produzieren als 1990. Die
zu verringern. Auf europäischer Ebene hat die Bundesrepublik Deutschland zugesagt,
Bundesregierung hat sich ferner das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020
bis 2012 insgesamt 21 % weniger klimaschädliche Gase zu produzieren als 1990. Die
– ebenfalls im Vergleich zu 1990 – um 40 % zu senken. Um diese strengen KlimaBundesregierung hat sich ferner das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020
schutzziele zu verwirklichen, wurden im Dezember 2007 die Eckpunkte eines „Integ– ebenfalls im Vergleich zu 1990 – um 40 % zu senken. Um diese strengen Klimarierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)“ beschlossen.
schutzziele zu verwirklichen, wurden im Dezember 2007 die Eckpunkte eines „Integrierten
Energieunddie
Klimaprogramms
(IEKP)“
beschlossen.
Das IEKP
umfasst
folgenden Gesetze
und
Verordnungen die insgesamt eine Auswirkung auf den Gebäudesektor haben werden
Das IEKP umfasst die folgenden Gesetze und Verordnungen die insgesamt eine Auswirkung
den Gebäudesektor haben
werden„intelligente Stromzähler“)
 dieauf
Messzugangsverordnung
(Stichwort
 die
dasMesszugangsverordnung
Gesetz zur Beschleunigung
des
Ausbaus
der Höchstspannungsnetze
(Stichwort
„intelligente
Stromzähler“)
 die
Energieeinsparverordnung
mit
Energieeinsparungsgesetz
sowie die Heizdas Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
kostenverordnung
 die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung
und fasst
diese zu einem Gesamtpaket zur Sicherstellung der gesteckten Ziele zusammen.
und fasst diese zu einem Gesamtpaket zur Sicherstellung der gesteckten Ziele zusammen.
Daher werden die Anforderungen bei Neubauten gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
2009 gegenüber
der EnEVbei
2007
wie folgt verschärft:
Daher werden
die Anforderungen
Neubauten
gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
2009
EnEV 2007 wie folgt
verschärft:
 um
ca. gegenüber
30 % beim der
Primärenergiebedarf,
d.h.
Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung und Kühlung
 um ca. 30 % beim Primärenergiebedarf, d.h. Heizung, Warmwasser, Lüftung, Be leuchtung
um ca. 15%
beim
Transmissionswärmeverlust.
und
Kühlung
Praxishandbuch Wärmeschutz
8
um ca. 15%
beim
Transmissionswärmeverlust.
Bei Altbauten
sollen
Möglichkeiten
zur Energieeinsparung zu wirtschaftlich vertretbaren
Bedingungen
erreicht
werden.
Wer in
an seinem Altbau
größere ModernisierunBei Altbauten sollen Möglichkeiten
zurZukunft
Energieeinsparung
zu wirtschaftlich
vertretbaren
gen vornimmt, muss auch hier im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische AnforBedingungen erreicht werden. Wer in Zukunft an seinem Altbau größere Modernisierunderungen einhalten. Weitere Erhöhungen der energetischen Anforderungen durch die
gen vornimmt, muss auch hier im Mittel um 30 Prozent verschärfte energetische AnforBundesregierung sind geplant.
derungen einhalten. Weitere Erhöhungen der energetischen Anforderungen durch die
Bundesregierung sind geplant.
8
8
1
1.2 Geltungsbereich der EnEV 2009
1.2 Geltungsbereich der EnEV 2009
Die Energieeinsparverordnung 2009 ist am 1.10.2009 in Kraft getreten. Für alle BauDie
Energieeinsparverordnung
ist am 1.10.2009 in Kraft getreten. Für alle Baumaßnahmen,
bei denen bis zum2009
30.09.2009
maßnahmen, bei denen bis zum 30.09.2009
 die Bauanträge gestellt wurden oder
 die
die Bauanträge
Bauanzeige gestellt
erstattetwurden
wurde oder
oder
 die
wurdeVorhaben
oder
die Bauanzeige
Arbeit für einerstattet
anzeigefreies
begonnen wurde,
 die Arbeit für ein anzeigefreies Vorhaben begonnen wurde,
gilt noch die EnEV 2007. Für alle anderen neuen Bauvorhaben gilt die EnEV 2009.
gilt noch die EnEV 2007. Für alle anderen neuen Bauvorhaben gilt die EnEV 2009.
Sie gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen, egal
Sie
gilt sich
grundsätzlich
alle Gebäude,
die oder
beheizt
gekühlt werden
müssen, egal
ob es
dabei umfürNeubauten
handelt
umoder
Änderungen,
Erweiterungen
und
ob
es sichandabei
um Neubauten
oder um werden
Änderungen,
Erweiterungen
und
Anbauten
bestehende
Gebäude.handelt
Mit einbezogen
alle Anlagen
und EinrichAnbauten
bestehende
Gebäude.
Mitund
einbezogen
werden alle sowie
Anlagen
Einrichtungen deran
HeizungsKühl-,
RaumluftBeleuchtungstechnik
die und
Versorgung
tungen
der Heizungs- Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie die Versorgung
mit Warmwasser.
mit Warmwasser.
Kap_1-2_Bild_1_Energien.tif
Kap_1-2_Bild_1_Energien.tif
Höhe 5 cm
Höhe 5 cm
9
9
9
Praxishandbuch Wärmeschutz
Ausgenommen von den Regelungen der EnEV 2009 sind
Ausgenommen von den Regelungen der EnEV 2009 sind
 Wohngebäude, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden
 Wohngebäude,
diedie
weniger
alsals
4 Monate
im Jahr genutzt werden
Betriebsgebäude,
weniger
12° C Raumtemperatur
benötigen
 Betriebsgebäude,
als 4
12°
C Raumtemperatur
benötigen
Betriebsgebäude, die
die weniger
weniger als
Monate
im Jahr beheizt
werden müssen
 Betriebsgebäude,
die weniger
weniger als
werden müssen
müssen
Betriebsgebäude, die
als 4
2 Monate
Monate im
im Jahr
Jahr beheizt
gekühlt werden
 Betriebsgebäude,
die
weniger
als
2
Monate
im
Jahr
gekühlt
werden
müssen
Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind
 Gebäude,
dieweitere
religiösen
Zwecken gewidmet
sowie einige
Gebäudearten,
die im §sind
1 der EnEV 2009 sowie im Kap. 7.1
 sowie
einigewerden
weiterekönnen.
Gebäudearten, die im § 1 der EnEV 2009 sowie im Kap. 7.1
eingesehen
eingesehen werden können.
Als Neubauten gelten alle neu zu errichtenden Gebäude sowie Anbauten, deren zuAls
Neubauten gelten
alle neugrößer
zu errichtenden
sowie Anbauten,
deren zusammenhängende
Nutzfläche
als 50 m² Gebäude
ist. Für Anbauten,
deren Nutzfläche
sammenhängende
Nutzfläche
als 50 die
m² Bauteilkennwerte
ist. Für Anbauten,
größer als 15 und kleiner
als 50größer
m² ist gelten
wiederen
für dieNutzfläche
Modernigrößer
sierung.als 15 und kleiner als 50 m² ist gelten die Bauteilkennwerte wie für die Modernisierung.
Für alle baulichen Maßnahmen, die unterhalb von 10 % der Bauteilflächen bleiben
Für
alle
die unterhalb
von 10 % der Nutzfläche
Bauteilflächen
sowie
für baulichen
Anbauten Maßnahmen,
oder Erweiterungen
deren hinzukommende
unterbleiben
15 m²
sowie
Anbauten
oder Erweiterungen nach
derenden
hinzukommende
Nutzfläche
unter 15aus
m²
bleibt, für
genügt
der Mindestwärmeschutz
anerkannten Regeln
der Technik
bleibt,
derDiese
Mindestwärmeschutz
den anerkannten
der Technik aus
der DINgenügt
4108-2.
schreibt lediglich nach
den Einsatz
von Isolier-Regeln
oder Doppelverglasunder
gen DIN
vor. 4108-2. Diese schreibt lediglich den Einsatz von Isolier- oder Doppelverglasungen vor.
1
An unbeheizte und vom Wohnhaus räumlich getrennte Wintergärten werden keine
wärmetechnischen Anforderungen gestellt. Ist der Wintergarten beheizt, so gehört er zur
Außenhülle des Gebäudes und fällt damit unter die Anforderungen der EnEV 2009. Hier
ist auch der sommerliche Wärmeschutz zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu
Planung und Ausführung von Wintergärten stellt der Bundesverband Wintergarten e.V.
auf seiner Internetseite zur Verfügung; www.bundesverband-wintergarten.de.
Kap_1-2_Bild_2_EnEV_Struktur.tif
Höhe: 6 cm
Struktur der EnEV 2009
1.3 Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 zur EnEV 2007
1.3.1 Änderungen im Neubau
Praxishandbuch Wärmeschutz
10
Im Sinne der EnEV 2009 sind Wohngebäude alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.
Im Neubaubereich wird für Wohngebäude das Referenzgebäudeverfahren eingeführt,
wie es seit der EnEV 2007 schon für Nichtwohngebäude angewendet wird. Wie bei den
Nichtwohngebäuden wird der maximale Jahres-Primärenergiebedarf in Zukunft nicht
mehr mit einer einfachen Formel in Abhängigkeit vom A/Ve-Verhältnis ermittelt, sondern
ergibt sich individuell für ein Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu berechnende Wohngebäude. Die energetischen
Qualitäten der Gebäudehülle und die Anlagentechnik für das Referenzgebäude können
aus den Vorgaben der neuen EnEV ausgewählt werden. Im Rahmen dieser Vorgaben
kann sich der Planer frei bewegen, d.h. er kann ungünstige Werte bei einem Bauteil
durch Verbesserungen an einem anderen Bauteil kompensieren.
Außerdem wurden die Vorgaben zur Berechnung des maximalen Transmissionswärmeverlusts HT´ geändert. Der maximal zulässige Transmissionswärmeverlust HT´, der dem
mittleren U-Wert aller Außenbauteile entspricht, ist zukünftig nicht mehr vom A/Ve-Ver10
1
hältnis abhängig, sondern bezieht sich auf die Lage und teilweise die Größe des Gebäudes. Dabei werden die folgenden Gebäudetypen unterschieden:




freistehende Wohngebäude
einseitig angebaute Wohngebäude
sonstige Wohngebäude sowie
Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes mit einer hinzukommenden zusammenhängenden Nutzfläche über 50 m²
Die jeweiligen Anforderungen sind in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2 definiert. Für
kleine, freistehende Wohngebäude sind die Anforderungen dabei schärfer als bei größeren Wohngebäuden.
Das vereinfachte Berechnungsverfahren aus der EnEV 2007 zur Berechnung von Jahres-Heiz- und -Primärenergiebedarf für Wohngebäude im Neubau und Bestand entfällt.
Damit gibt es keine einfache Möglichkeit mehr ein Gebäude energetisch zu planen. Der
Planer ist an dieser Stelle auf eine entsprechende Software angewiesen.
Als Nichtwohngebäude im Sinnen der EnEV 2009 werden alle Gebäude bezeichnet,
die nicht unter die Definition für Wohngebäude fallen. Für Nichtwohngebäude im Neubau wird das Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 mit einem Referenzgebäude
fortgeschrieben. Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf wurden hier
ebenfalls verschärft und sind in der EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 1, festgelegt. Abweichend von den Wohngebäuden wird bei Nichtwohngebäuden auch der Energiebedarf
für die erforderliche Beleuchtung in den Jahres-Primärenergiebedarf einbezogen.
1.3.2 Änderungen in der Sanierung
Alle baulichen Maßnahmen, die weniger als 10 % der Bauteilflächen des gesamten
Gebäudes betreffen, fallen nicht unter die EnEV 2009. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber der EnEV 2007, die als Vergleichsmaßstab noch 20 % der Bauteilflächen gleicher Orientierung herangezogen hat.
Für alle anderen Maßnahmen gelten bei Wohngebäuden die Anforderungen gemäß
EnEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1 und bei Nichtwohngebäuden EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2. Als Nachweis kann hier wahlweise
 das Bauteilverfahren oder
 das Referenzgebäudeverfahren
verwendet werden.
Beim Bauteilverfahren darf das geänderte Bauteil festgelegte Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Die einzuhaltenden U-Werte wurden im
Vergleich zur EnEV 2007 zum Teil deutlich verschärft. Sie sind in der EnEV 2009 für
Wohngebäude in Anlage 3, Tabelle 1 festgelegt und für Nichtwohngebäude in Anlage 2,
Tabelle 2.
Das Referenzgebäudeverfahren kann auf Wohn- und Nichtwohngebäude angewendet
werden. Der Nachweis, dass die geänderten Außenbauteile die Anforderungen der
EnEV 2009 erfüllen, ist erbracht, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf für das geänderte Gebäude den des Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 % überschreitet.
11
Praxishandbuch Wärmeschutz
11
1
1.3.3 Begleitende Änderungen
Weitere für den Fensterbau wichtige Änderungen, die die EnEV 2009 mit sich bringt,
werden im Folgenden stichpunktartig aufgeführt.
 Bei einem Austausch von Fenstern fordert die EnEV 2009 die schriftliche Bestätigung des Fachunternehmers, dass die von ihm geänderten oder eingebauten
Bauteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Eine so genannte Unternehmererklärung ist dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten auszuhändigen und von diesem mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Ein Vordruck für Fensterbauer ist in Kap. 7.2 sowie auf der Internetseite www.gealan.de
unter der Rubrik „GEALAN für Fensterprofis“ zu finden.
 Der Vollzug und somit auch die Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften der
EnEV 2009 liegen in der Zuständigkeit der Länder und sind in jedem Bundesland
in einer Durchführungsverordnung geregelt, siehe unter www.bbsr.bund.de.
 Grundsätzlich sind für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sowohl der
Bauherr als auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei
der Errichtung oder Änderung von Gebäuden tätig werden.
 Nachrüstverpflichtungen bei bestehenden Gebäuden, z.B. bezüglich der Heizungsanlage oder der Dämmung der Rohrleitungen, werden vom Bezirksschornsteinfegermeister überprüft.
 Die Änderungen von Außenbauteilen an bestehenden Gebäuden, wie der Austausch der Fenster, unterliegen keiner Nachrüstverpflichtung.
 Alle durchgeführten Maßnahmen müssen für die Nutzungsdauer des Gebäudes
wirtschaftlich sein; siehe EnEV 2009, § 25 (1).
1.4. Zentrale Normen für das Rechenverfahren
Zur Berechnung des maximalen Jahres-Primärenergiebedarf besteht die Wahlmöglichkeit für einen Nachweis nach
 dem Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 in Verbindung mit den nationalen
Umsetzungsnormen DIN V 4108-6 und DIN 4701-10 oder
Praxishandbuch Wärmeschutz
12
 dem Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude auf Basis der DIN V 18599.
Die Grundlagen dieser Berechnungsverfahren sind im Kap. 3 beschrieben. Beim Nachweis ist darauf zu achten, dass das zu berechnende Wohngebäude und das Referenzgebäude jeweils nach dem gleichen Verfahren berechnet werden.
1.5 Sommerlicher Wärmeschutz und klimatisierte Gebäude
Der sommerliche Wärmeschutz soll im Sommer ein behagliches Klima mit minimalem
Energieaufwand gewährleisten. Diese Anforderung wird in der EnEV 2009 dadurch
berücksichtigt, dass nicht nur der Primärenergiebedarf zur Gebäudeheizung begrenzt
ist, sondern auch Anforderungen an einen energiesparenden sommerlichen Wärmeschutz gestellt werden. Der Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz nach
DIN V 4108-2 ist verpflichtend und muss vom Planer geführt werden.
12
1
Es ist die Zielrichtung der EnEV 2009, den sommerlichen Wärmeschutz so zu planen,
dass auf den Einsatz von Klimaanlagen weitgehend verzichtet werden kann.
1.6 Einsatz erneuerbarer Energien
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz - EEWärmeG) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und soll
den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen
Gebäudeversorgung vorantreiben. Als erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes
gelten:






solare Strahlungsenergie
Umweltwärme
Geothermie
Wasserkraft
Windenergie
Energie aus Biomasse.
Das EEWärmeG gilt grundsätzlich für alle Neubauten und ebenso bei umfangreichen
Änderungen im Bestand sowie bei Anbauten über 50 m² Nutzfläche, bei denen die
Anforderungen der EnEV 2009 an Neubauten anzuwenden sind.
Grundsätzlich werden die Anforderungen der EnEV 2009 durch das EEWärmeG nicht
verschärft. Es bezieht sich lediglich auf die Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien für Heizung und Wasser. Neben dem Einsatz regenerativer Energien steht das
Dämmen eines Gebäudes als anerkannte Ersatzmaßnahme nach dem EEWärmeG in
direktem Bezug zur EnEV 2009, d.h. Bauherren können alternativ den Wärmeschutz der
Gebäudehülle über den EnEV2009-Standard erhöhen, die Wärme aus Fernwärmenetzen oder aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
Fazit:
Durch das EEWärmeG ist ein Bauherr verpflichtet, die Energieeffizienz seines Gebäudes durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern, es sei denn, er ergreift eine
"anerkannte Ersatzmaßnahme nach dem Wärmegesetz". Diese erfüllt der Bauherr,
indem er sein Gebäude besser dämmt und die Anforderungen der EnEV 2009 um 15 %
unterschreitet. Das bedeutet konkret, dass
als es die EnEV 2009 jeweils fordert.
13
13
Praxishandbuch Wärmeschutz
 der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes 15 % unter dem zulässigen Höchstwert liegt und
 die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 15 % besser ausfällt
2
2. Grundlagen zu Wärmedurchgangskoeffizienten
2. Grundlagen
zuder
Wärmedurchgangskoeffizienten
2.1
Bestimmung
U-Werte
2.1 Bestimmung
der
U-Werte
2.1.1
Bestimmung
der
Ug-Werte von Glas
2.1.1Nennwert
Bestimmung
der Ug-Werte von Glas
Der
des Wärmedurchgangskoeffizienten
Ug kann anhand folgender Regeln
bestimmt werden:
Der Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizienten Ug kann anhand folgender Regeln
bestimmt
werden:
 Tabellenwert
 Ermittlung
Tabellenwert
durch Tabellenwert aus der Norm
Ermittlung
durch
Tabellenwert
aus der Norm
DIN
EN ISO
10077-1
Tabelle C.2
DIN EN ISO 10077-1 Tabelle C.2
 Berechnung
 nach
Berechnung
DIN EN 673
nach DIN EN 673
 Messung
 nach
Messung
DIN EN 674
nach DINder
ENWerte
674
 Angabe
 Die
Angabe
derder
Werte
Werte
Berechnung oder der Messung werden auf 1 Nachkommastelle
genau angegeben.
Die Werte der Berechnung oder der Messung werden auf 1 Nachkommastelle
genau angegeben.
Zur Zeit ist bei der 2-Scheiben-Isolierverglasung das Glas mit einem Ug = 1,1 W/m²K als
Standard anzusehen. Es sind aber auch 2-Scheiben-Isolierverglasungen mit geringeren
Zur Zeit ist bei der 2-Scheiben-Isolierverglasung das Glas mit einem Ug = 1,1 W/m²K als
Ug-Werten erhältlich. Die folgende Tabelle zeigt, wie die energetisch wichtigen
Werte U
Standard anzusehen. Es sind aber auch 2-Scheiben-Isolierverglasungen mit geringereng
und Gesamtenergiedurchlassgrad voneinander abhängig sind.
Ug-Werten erhältlich. Die folgende Tabelle zeigt, wie die energetisch wichtigen Werte Ug
und Gesamtenergiedurchlassgrad
abhängig
sind.
Zum
Vergleich sind auch typische voneinander
Kennwerte eines
3-Scheiben-Isolierglases
und eines
Vakuumisolierglases mit angegeben.
Zum Vergleich sind auch typische Kennwerte eines 3-Scheiben-Isolierglases und eines
Vakuumisolierglases mit angegeben.
Praxishandbuch Wärmeschutz
14
14
14
UUggnach
nach
EN
EN673
673––15
15KK
Aufbau
Aufbau
Füllgas
Füllgas
1,1
1,1W/m²K
W/m²K
44/ /16
16/ /:4:4
Argon
Argon
80
80%
%
63
63%
%
1,0
1,0W/m²K
W/m²K
4:4:/ /16
16/ /:4:4
Argon
Argon
68
68%
%
50
50%
%
1,0
1,0W/m²K
W/m²K
44/ /12
12/ /:4:4
Krypton
Krypton
80
80%
%
63
63%
%
0,9
0,9W/m²K
W/m²K
4:4:/ /10
10/ /:4:4
Krypton
Krypton
65
65%
%
48
48%
%
0,6
0,6W/m²K
W/m²K
4:4:/ /14
14/ /44/ /14
14/ /:4:4
Argon
Argon
70
70%
%
50
50%
%
--
73
73%
%
54
54%
%
LichtLichtGesamtenergieGesamtenergietransmission
transmission durchlassgrad
durchlassgrad
2
Vakuum-Isolierglas
Vakuum-Isolierglas(VIG)
(VIG)
0,5
0,5W/m²K
W/m²K
44/ /22/ /:4:4
Stand:
Stand:Januar
Januar2010
2010
Tabelle
Tabelle1:
1:Kennwerte
Kennwertetypischer
typischerIsolierverglasungen
Isolierverglasungen
Fazit:
Fazit:
Bei
Beigenauer
genauerBetrachtung
Betrachtungder
deroben
obenstehen
stehenTabelle
Tabelleist
istzu
zuerkennen,
erkennen,dass
dassmit
mitsinkendem
sinkendem
UUg-Wert
diebegleitenden
begleitendenKennwerte
Kennwertefür
fürdie
dieLichttransmission
Lichttransmissionund
undden
denGesamtenergieGesamtenergieg-Wertdie
durchlasskoeffizienten
durchlasskoeffizienten ungünstiger
ungünstiger werden.
werden. So
So werden
werden beim
beim Übergang
Übergang von
von
UUgg==1,1
1,1W/m²K
W/m²K auf
auf UUgg==1,0
1,0W/m²K
W/m²K ca.
ca. 12
12%
% der
der Lichttransmission
Lichttransmission und
und ca.
ca. 13
13%
% des
des
Energieeintrages
Energieeintrages verloren.
verloren. Ursache
Ursache hierfür
hierfür ist
ist die
die erforderliche
erforderliche zusätzliche
zusätzliche WärmeWärmeschutzbeschichtung
schutzbeschichtungauf
aufder
derPosition
Position2.2.
Darüber
Darüberhinaus
hinauskann
kannbei
beieinigen
einigenKombinationen
Kombinationennicht
nichtmehr
mehrdas
daskostengünstige
kostengünstigeFüllgas
Füllgas
Argon
Argonverwendet
verwendetwerden,
werden,sondern
sondernes
esmuss
mussKrypton
Kryptoneingesetzt
eingesetztwerden.
werden.Krypton
Kryptonist
istals
als
seltenes
seltenes Edelgas
Edelgas sehr
sehr teuer
teuer und
und wird
wird aufgrund
aufgrund seines
seines hohen
hohen Preises
Preises auf
auf SonderanSonderanwendungen
wendungenbeschränkt
beschränktbleiben.
bleiben.
Eine
EineLösung
Lösungdieser
dieserProblematik
Problematikkönnen
könnendie
dieVakuumisoliergläser
Vakuumisoliergläsersein,
sein,die
dieaber
aberzur
zurZeit,
Zeit,
Stand
StandJanuar
Januar2010,
2010,noch
nochnicht
nichtim
imindustriellen
industriellenMaßstab
Maßstabverfügbar
verfügbarsind.
sind.
15
15
15
Praxishandbuch Wärmeschutz
Für
Für höhere
höhere energetische
energetischeAnforderungen
Anforderungen ist
istder
der Einsatz
Einsatz von
von 3-fach-Isolierverglasungen
3-fach-Isolierverglasungen
unerlässlich.
unerlässlich.Aber
Aberauch
auchhier
hierwird
wirdder
derbessere
bessereUUg-Wert
durcheine
einegeringere
geringereLichttransLichttransg-Wertdurch
mission,
mission, einen
einen geringeren
geringeren Energieeintrag
Energieeintrag sowie
sowie ein
ein um
um 50
50%
% höheres
höheres Glasgewicht
Glasgewicht
erkauft.
erkauft.Wiegt
Wiegteine
eine2-Scheiben-Isolierverglasung
2-Scheiben-Isolierverglasung20
20kg/m²
kg/m²so
sowiegt
wiegteine
eineentsprechende
entsprechende
3-fach-Verglasung
3-fach-Verglasungbereits
bereits30
30kg/m².
kg/m².
2
2.1.2 Bestimmung der Uf-Werte von Profilsystemen
Der Nennwert Uf für Profilsysteme aus Kunststoff kann nach den folgenden Verfahren
ermittelt werden.
 Tabellenwert
Ermittlung durch Tabellenwert aus der Norm
DIN EN ISO 10077-1 Tabelle D.1
Dieses Verfahren sollte nur angewandt werden, wenn numerische Methoden oder
Messwerte nicht vorliegen, es erfordert den geringsten Aufwand, führt aber auch
zu den ungünstigsten Werten.
 Berechnung
nach DIN EN ISO 100772
Die Berechnung stellt eine sehr gute Annäherung an den realen Wert dar, das Ergebnis ist aber durch verschiedene, der Berechnung zugrunde liegende Randbedingungen nicht so günstig wie der gemessene Wert
 Messung
Bestimmung mittels des Heizkastenverfahrens nach DIN EN 12412-2
Die Messung des Wärmedurchgangskoeffizienten im Heizkastenverfahren stellt
den höchsten Aufwand dar, ergibt aber den realen Uf-Wert, der in der Regel der
günstigste aus den 3 zugelassenen Verfahren ist.
Fazit:
Der höhere Aufwand für Rechnungen oder Messungen wird durch die realen und in der
Regel niedrigeren Uf-Werte „belohnt“.
Praxishandbuch Wärmeschutz
16
16
2
2.1.3 Bestimmung der UW-Werte von Fenstern
Der Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster und Fenstertüren Uw ist
in der Regel mit der Standardgröße 1,23 m  1,48 m zu bestimmen durch:
 Tabellenwert:
Ermittlung durch Tabellenwert aus der Norm
DIN EN ISO 10077-1 Tabellen F.1 bis F.4
Bei der Ermittlung des Uw-Wertes nach diesen Tabellen wird zum einen unterschieden nach der Größe des Elementes, zum anderen nach der Art des Scheibenabstandshalters.
Tabelle F.1 gilt für Elemente mit einem „typischen“ Scheibenabstandshalter, gemeint sind Scheibenabstandshalter aus Aluminium, und einem Rahmenanteil von
30 %, also für Fenster.
Tabelle F.2 gilt für Elemente mit einem „typischen“ Scheibenabstandshalter und
einem Rahmenanteil von 20 %, also für Fenstertüren
Tabelle F.3 gilt für Elemente mit einem wärmetechnisch verbesserten Scheibenabstandshalter, Stichwort „warme Kante“, und einem Rahmenanteil von 30 %,
also für Fenster.
Tabelle F.4 gilt für Elemente mit einem wärmetechnisch verbesserten Scheibenabstandshalter und einem Rahmenanteil von 20 %, also für Fenstertüren.
 Berechnung:
nach DIN EN ISO 100771
Die Standardgröße 1,23 m  1,48 m für die Berechnung der UW -Werte ist in der
Produktnorm – Fenster und Türen – DIN EN 14351-1 festgelegt.
 Messung:
nach DIN EN ISO 125671
Praxishandbuch Wärmeschutz
17
17
2
2.1.4 Äquivalenter UW,eq-Wert von Fenstern
Bei der energetischen Betrachtung von transparenten Bauteilen wie Fenstern werden,
wie schon bei den Vorgängerversionen durch die EnEV 2009 nur die Energieverluste
berücksichtigt, aber nicht die tatsächlich vorhandenen passiven Energiegewinne durch
die Sonneneinstrahlung. Dieses kann durch die Einführung des äquivalenten U-Wertes
UW,eq passieren, so wie er aus der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSchVO 95) bekannt ist.
Dieser äquivalente U-Wert berücksichtigt die solaren Energiegewinne in Bezug auf die
Himmelsrichtung, zu der die verglasten Fensterflächen orientiert sind. Dieser äquivalente U-Wert wird manchmal auch als Bilanz-U-Wert bezeichnet, weil er Energiegewinne
und –verluste über das Fenster bilanziert. Er wird berechnet nach der Formel
UW,eq = UW -g SF
mit
g
SF
Gesamtenergiedurchlasskoeffizient des Glases
Strahlungskoeffizient; abhängig von der Himmelsrichtung
Im folgenden Beispiel wurden die äquivalenten U-Werte für Fenster aus dem Profilsystem GEALAN S 7000 IQ mit einer typischen 2- und 3-fach-Verglasung mit thermisch
verbessertem Scheibenrandverbund berechnet. Die Strahlungskoeffizienten wurden aus
der WSchVO 95 übernommen.
SF [W/m²K]
nach
WSchVO 95
UW,eq [W/m²K]
Ug = 1,1 / g = 0,63
Ψg = 0,034
Ug = 0,6 / g = 0,50
Ψg = 0,032
UW = 1,2 [W/m²K]
UW = 0,88 [W/m²K]
Süd
2,4
-0,29
-0,32
Ost / West
1,65
0,19
0,05
Nord
0,95
0,63
0,40
Äquivalenter UW,eq für verschiedene Verglasungen mit GEALAN S 7000 IQ
Praxishandbuch Wärmeschutz
18
Wie das Beispiel in der oben stehenden Tabelle zeigt, weisen nach Süden orientierte
Fenster einen Energiegewinn auf, was sich durch den negativen Wert für UW,eq zeigt.
Fenster, die in Richtung Ost oder West zeigen, sind fast energieneutral. Selbst die
Werte der nach Norden ausgerichteten Fenster weisen demzufolge deutlich geringere
Energieverluste auf, als es der einfache UW-Wert ausdrückt.
Das Beispiel zeigt ebenfalls, dass sich der Einsatz von 3-fach-Isolierglas bei nach Norden und Ost/West orientierten Fenstern durchaus lohnt, der Einfluss des Glases aber
bei nach Süden ausgerichteten Fenstern nur gering ist.
Es wird in der Branche darauf hin gearbeitet, dass die hier dargelegten Energiegewinne
durch transparente Bauteile in der nächsten Novellierung der EnEV berücksichtigt werden. Dieses würde für Fenster auch die Erfüllung der Nebenanforderung der EnEV an
den Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle erleichtern.
18
2
2.1.5 Objektbezogener UW-Wert
Wie im Kap. 2.1.5 ausgeführt, kann ein Planer fordern, dass die UW -Werte für jedes
Fenster einzeln ausgewiesen werden. Dass jedes Fenster den geforderten UW -Wert
erfüllt ist zum einen in der Abwicklung und Fertigung mit hohem Aufwand und Kosten
verbunden und steht auch im Widerspruch zum Grundgedanken der EnEV 2009, die
auch eine wirtschaftliche Vertretbarkeit aller Maßnahmen fordert.
Bei der Planung eines Bauvorhabens wird üblicherweise von einem U-Wert für die
Fenster ausgegangen, der dann sinnvollerweise von der Gesamtheit aller Fenster zu
erfüllen ist. Dieser Wert stellt den Mengen- und Flächengewichteten mittleren U-Wert
aller Fenster dar und wird auch als Objektbezogener UW-Wert bezeichnet. Für diesen
Objektbezogenen UW-Wert ist es daher ohne Bedeutung, ob einzelne Fenster den
geplanten UW-Wert unter- oder überschreiten.
Dieser Objektbezogene UW -Wert kann mit dem GEALAN UW-Wert Rechner problemlos
auch für größere Bauvorhaben und komplexere Elemente berechnet werden.
2.1.6 U-Wert-Berechnung der GEALAN Fensterwand
Im Unterschied zu Fassaden, deren U-Wert UCW nach der DIN EN 13947 berechnet
wird, kann der U-Wert der Fensterwand mit seinen Einzelelementen nach der
DIN EN 10077-1 berechnet werden.
Kritisch sind dabei aber die meistens erforderlichen Kopplungen, diese können
 dem Bereich des Rahmes zugeordnet werden, dann verschlechtert sich der
U-Wert der Fensterwand. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass der U-Wert der
Fensterwand komplett ist und so vom Planer ohne zusätzliche Abschläge in die
Wärmebedarfsberechnung übernommen werden kann.
Es ist auf jeden Fall angeraten, diese Fragen im Vorfeld mit dem Planer abzustimmen
und schriftlich festzuhalten.
19
19
Praxishandbuch Wärmeschutz
 dem Baukörperanschluss zugeordnet werden. In diesem Fall muss der Planer die
Kopplungen gemäß DIN 4108-6 (Abschnitt 5.5.2.2 Heizwärmebedarf für die Heizperiode) bei seiner Wärmebedarfsberechnung durch einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag gemäß Formel (16) oder durch die realen psi-Werte und Kopplungslängen berücksichtigen. Vereinfachend kann auch ohne Nachweis ein Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,1 W/m²K eingesetzt werden.
2
2.1.7 Elementgrößen zur Ermittlung der U-Werte
UW-Wert von Fenstern und Fenstertüren
Bei der tabellarischen Ermittlung des UW -Wertes nach DIN EN ISO 10077-1, Tabellen
F.1 bis F.4, wird im Anhang F dieser Norm die Fenstergröße 1,23 m x 1,48 m zugrunde
gelegt.
Für die rechnerische Ermittlung nach DIN EN ISO 10077-1 wird das Verfahren unter
Punkt 5.1 beschrieben, hier sind keine Fenstergrößen definiert. In der Produktnorm für
Fenster, der DIN EN 14351-1, wird für Verglasungen mit Ug < 1,9 W/m²K im Anhang E
in der Tabelle E.1 für die Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 eine Fenstergröße von
1,23 m x 1,48 m festgelegt.
Für die messtechnische Bestimmung des UW-Wertes nach DIN EN ISO 12567-1 definiert die Produktnorm DIN EN 14351-1 im Anhang E, Tabelle E.1 ebenfalls eine Fenstergröße von 1,23 m x 1,48 m.
UD-Wert von Türen mit Schwellen
Für die tabellarischen Ermittlung des UD-Wertes gibt es in der DIN EN ISO 10077-1 für
Türen mit Schwellen keine Grundlage.
Für die rechnerische Ermittlung nach DIN EN ISO 10077-1 wird das Verfahren unter
Punkt 5.4 beschrieben, hier sind keine Größen definiert. In der Produktnorm
DIN EN 14351 1 wird im Anhang E, Tabelle E.2 für die Berechnung nach
DIN EN ISO 10077-1 bei einer
 Fläche der Tür ≤ 3,6 m² eine Bezugsgröße von 1,23 m x 2,18 m und bei einer
 Fläche der Tür > 3,6 m² eine Bezugsgröße von 2,00 m x 2,18 m
festgelegt.
Für die messtechnische Bestimmung des UD-Wertes nach DIN EN ISO 12567-1 gelten
die zuvor genannten Bezugsgrößen in Abhängigkeit von der Türfläche.
Fazit:
Praxishandbuch Wärmeschutz
20
Für das CE-Zeichen ist bei Fenstern und Balkontüren immer die Fenstergröße von
1,23 m x 1,48 m Grundlage für die UW -Wert-Ermittlung. Für Türen mit Schwelle ist bei
einer Fläche der Tür < 3,6 m² eine Bezugsgröße von 1,23 m x 2,18 m und bei einer
Türfläche > 3,6 m² von 2,00 m x 2,18 m festgelegt. Diese größenabhängigen Werte
können mit dem GEALAN UW -Rechner ermittelt werden.
Der Planer kann auch größenbezogene Uw-Werte für eine detailliertere Betrachtung
seines Gebäudes fordern. Sinnvollerweise sollte hier der Objektbezogene UW -Wert
berechnet werden, siehe Kap. 2.1.6. Es ist aber auch legitim, dass der Planer für jedes
Fenster die Einhaltung des ausgeschriebenen UW -Wert fordert, was durch den erhöhten
Aufwand in Vorbereitung und Fertigung bei kleinen Fenstergrößen sicherlich zu höheren
Preisen führt.
Diese zusätzlichen Anforderungen an den UW-Wert müssen aber entsprechend kenntlich gemacht sein und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert werden.
20
2
2.1.8 Genauigkeit der UW-Werte
In der EnEV 2009 wird für den Neubaubereich in der Anlage 1, Tabelle 1 für Wohngebäude und in der Anlage 2, Tabelle 1 für Nichtwohngebäude für das Referenzgebäude
ein Wert von UW = 1,30 W/m²K für das Fenster gefordert. Bei der Sanierung gelten laut
Anlage 3, Tabelle 1 UW = 1,30 W/m²K für den Fenster- und Ug = 1,10 W/m²K für den
Glas-Austausch als Obergrenze.
Diese Forderung der EnEV 2009 steht im Widerspruch zur geltenden europäischen
Norm, der DIN EN 10077-1, Abschnitt 7.5, die die Angabe der U-Werte für Fenster und
Türen mit zwei wertanzeigenden Stellen fordert.
Aufgrund mehrerer Einsprüche wurde seitens der Fachkommission Bautechnik der
Bauministerkonferenz in einer Auslegungsfrage jedoch die zweite Stelle beim Wert 1,30
gestrichen. In der Auslegung wurde erklärt, dass der mit den europäischen Normen
konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV
2009 damit als erfüllt gilt. Das bedeutet, dass U-Werte über 1 auf eine Nachkommastelle
genau anzugeben sind und Werte unter 1 auf zwei Nachkommastellen.
Näheres hierzu kann unter www.dibt.de nachgelesen werden.
Es ist auch nicht sinnvoll, UW-Werte auf 2 Nachkommastellen genau anzugeben. So
bringt die Verbesserung des Uw-Wertes um 0,01 W/m²K bezogen auf 1 m² Fenster eine
Energieeinsparung von ca. 0,11 – 0,14 Liter pro Jahr, abhängig von der geografischen Lage des Hauses, siehe unten stehende Berechnungsformel zur überschlägigen
Berechnung des Heizölverbrauchs.
Bild: Kap_2-1-5_Formel.tif
Höhe: 4,2 cm
Berechnungsformel zum Heizölverbrauch
21
Praxishandbuch Wärmeschutz
21
2
2.2
2.2UUf-Werte
derGEALAN
GEALANProfilsysteme
Profilsysteme
f-Werteder
Aufgrund
Aufgrund der
der Vielfalt
Vielfalt der
der möglichen
möglichen Profilkombinationen
Profilkombinationen wird
wird an
an dieser
dieser Stelle
Stelle auf
auf eine
eine
komplette
komplette Auflistung
Auflistung aller
aller UUf-Werte
verzichtet. Es
Es werden
werden lediglich
lediglich die
die UUf-Werte
für die
die
f -Werte verzichtet.
f -Wertefür
Hauptprofile
Hauptprofile angegeben.
angegeben. Die
Die Wärmedurchgangskoeffizienten
Wärmedurchgangskoeffizienten der
der anderen
anderen ProfilkombiProfilkombinationen
nationensind
sindim
imgeschützten
geschütztenBereich
Bereichauf
aufder
derInternetseite
Internetseitevon
vonGEALAN
GEALANangegeben.
angegeben.
http://www.gealan.de
http://www.gealan.de
7000IQ
IQ
SS7000
7008
7008- -7093
7093
8000IQ
IQ5-Kammer
5-Kammer
SS8000
8006
8006––8092
8092
8000IQ
IQ6-Kammer
6-Kammer
SS8000
8003
8003- -8094
8094
Standard-Stahl
Standard-Stahl
1,2W/m²K
W/m²K
UUf f==1,2
UUf f==1,3
1,3W/m²K
W/m²K
UUf f==1,3
1,3W/m²K
W/m²K
thermisch
thermischgetrennter
getrennterStahl
Stahl
1,1W/m²K
W/m²K
UUf f==1,1
SS7000
7000IQ
IQplus
plus
Praxishandbuch Wärmeschutz
22
UUf f==1,1
1,1W/m²K
W/m²K
8000IQ
IQplus
plus
SS8000
5010
5010- -5007
5007
5002
5002––5008
5008
1,0W/m²K
W/m²K
UUf f==1,0
UUf f==1,1
1,1W/m²K
W/m²K
7000IQ
IQplus
plusPassivhaus
Passivhaus
SS7000
Standard-Stahl
Standard-Stahl
thermisch
thermischgetrennter
getrennterStahl
Stahl
UUf f==0,97
0,97W/m²K
W/m²K
UUf f==1,0
1,0W/m²K
W/m²K
UUf f==0,82
0,82W/m²K
W/m²K
22
22
2
2.3 Tabellarische Ermittlung des Uw-Wertes nach DIN EN ISO 10077-1
Für die tabellarische Ermittlung des UW-Wertes sind die Tabellen F.1 bis F.4 der
DIN EN ISO 1077-1 heranzuziehen. Die Grundlage für die Tabellen sind typische Werte
für Fenster
 die vertikal angeordnet sind;
 mit den Maßen 1,23 m bis 1,48 m;
 mit normalen Scheibenabstandshaltern, Tabellen F.1, F.2, und mit wärmetechnisch verbesserten Scheibenabstandshaltern, Tabellen F.3, F.4
 mit einem Flächenanteil des Rahmens von 30 %, Tabellen F.1, F.3 und 20 % der
Gesamtfensterfläche, Tabellen F.2, F.4
 mit einem Fensterflügel.
Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster mit anderen Maßen, die anders als vertikal
angeordnet sind, mit anderen Flächenanteilen der Rahmen oder mit anderen Kombinationen von Rahmen und Verglasung müssen nach DIN EN ISO 10077-2 berechnet
werden.
Um den Tabellenwert UW für das gesuchte Fenster zu bestimmen, ist zuerst die richtige
Tabelle auszuwählen. In dieser Tabelle geht man in die Spalte mit dem Uf-Wert des
Profiles. Ist der Uf-Wert des Profiles nicht angegeben, so muss die Spalte mit dem
nächst höheren Uf-Wert genommen werden. Im Schnittpunkt mit der Zeile, die das
gewünschte Glas enthält, steht dann der tabellarische UW-Wert des Fensters.
23
Praxishandbuch Wärmeschutz
23
2
Kap_2-3_Tab_F1.tif
Höhe: 10,5 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
24
Tabelle F.1: Wärmedurchgangskoeffizienten für vertikale Fenster mit einem Flächenanteil des Rahmens von 30 % an der Gesamtfensterfläche und mit typischen Arten von
Abstandhaltern aus Aluminium oder Stahl
2
Kap_2-3_Tab_F2.tif
Höhe: 10,5 cm
25
Praxishandbuch Wärmeschutz
Tabelle F.2: Wärmedurchgangskoeffizienten für vertikale Fenster mit einem Flächenanteil des Rahmens von 20 % an der Gesamtfensterfläche und mit typischen Arten von
Abstandhaltern aus Aluminium oder Stahl
2
Kap_2-3_Tab_F3.tif
Höhe: 10,5 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
26
Tabelle F.3: Wärmedurchgangskoeffizienten für vertikale Fenster mit einem Flächenanteil des Rahmens von 30 % an der Gesamtfensterfläche und mit wärmetechnisch
verbesserten Abstandhaltern
2
Kap_2-3_Tab_F4.tif
Höhe: 10,5 cm
27
Praxishandbuch Wärmeschutz
Tabelle F.4: Wärmedurchgangskoeffizienten für vertikale Fenster mit einem Flächenanteil des Rahmens von 20 % an der Gesamtfensterfläche und mit wärmetechnisch
verbesserten Abstandhaltern
2
2.4 Rechnerische Ermittlung des UW-Wertes nach DIN EN ISO 10077-1
Der tabellarisch ermittelte Uw-Wert nach DIN EN ISO 10077-1, Tabellen F.1 bis F.4, so
wie er Kap. 2.3 beschrieben wird, stellt natürlich eine Verallgemeinerung für alle Fenstergrößen dar. Im Einzelfall ist es günstiger, die UW-Werte mittels Berechnung nach
dieser Norm nachzuweisen.
Der UW -Wert nach DIN EN ISO 10077-1 ist nach der folgenden Formel zu berechnen:
Kap_2-4_Formel_1.tif
Höhe 2,1 cm
Dabei ist
Ug
Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung
Uf
Wärmedurchgangskoeffizient des Rahmens
g
längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient des Isolierglas-Randverbundes
Ag
Glasfläche, als größere der von beiden Seiten gesehenen Projektionsflächen
Af
Rahmenfläche, als größere der von beiden Seiten gesehenen Projektionsflächen
Ig
sichtbarer Umfang der Glasscheibe
Nach DIN EN ISO 10077-1 Tabellen E.1 und E.2 sind für ψg die in der folgenden Tabelle
angegebenen Werte anzusetzen.
Zweischeiben- oder
DreischeibenIsolierverglasung,
unbeschichtetes
Glas, Luft oder
Gaszwischenraum
Zweischeibenaoder DreischeibenbIsolierverglasung
mit niedrigem
Emissionsgrad,
Luft- oder Gaszwischenraum
ψg
längenbezogener
Wärmedurchgangskoeffizient
für verschiedene Arten von
Verglasungen
0,06
0,08
W/mK
ψg
längenbezogener
Wärmedurchgangskoeffizient
für verschiedene Arten von
Verglasungen mit
wärmetechnisch verbesserter
Leistungsfähigkeit
0,05
0,06
W/mK
a
mit einer beschichteten Scheibe bei Zweischeibenverglasungen
b
mit zwei beschichteten Scheiben bei Dreischeibenverglasungen
Praxishandbuch Wärmeschutz
28
28
Der längenbezogene Wärmedurchgangskoeffizient des Isolierglas-Randverbundes g
kann entweder aus der DIN EN ISO 10077-1 Tabelle E.1 entnommen werden oder nach
den Vorgaben des Arbeitskreises „Warme Kante“ ermittelt werden, siehe ift-Richtlinie
WA-08/1.
2
Anders als bei der Ermittlung der UW-Werte nach der Tabelle der DIN 4108-4, die jetzt
nicht mehr angewendet werden darf, sind die entsprechenden Tabellenwerte nach der
DIN EN ISO 10077-1 generell schlechter als die Werte explizit berechneten Werte. Als
Faustformel lässt sich sagen, dass Fenstergrößen unter ca. 0,5 m² rechnerisch eher
schlechtere, darüber liegende eher bessere Werte liefern als die Tabellen F.1 bis F.4
der DIN EN ISO 10077-1, siehe Tabelle auf der Folgeseite.
Fazit:
Der etwas höhere Aufwand für die Berechnung wird durch günstigere UW-Werte belohnt.
Größenabhängiger UW-Wert
Am Beispiel eines Fensters aus dem Profilsystem GEALAN S 7000 IQ
Profilsystem
Uf = 1,2 W/m²K
Ansichtsbreite
a = 0,113 m
Glas
Ug = 1,1 W/m²K
thermisch verbesserter Scheibenrandverbund
Ψ = 0,034 W/mK
größenabhängiger UW [W/m²K]
0,60
0,80
1,00
1,20
1,23
0,60
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
0,80
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,00
1,3
1,3
1,3
1,3
1,2
1,20
1,3
1,3
1,3
1,2
1,2
1,40
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
1,48
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
1,60
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
1,80
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
2,00
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
Höhe [m]
29
Praxishandbuch Wärmeschutz
Breite [m]
Uw nach DIN EN ISO 10077-1, Tabelle F.3: 1,3 W/m²K; Rahmenanteil = 30 %
Uw nach DIN EN ISO 10077-1, Tabelle F.4: 1,3 W/m²K; Rahmenanteil = 20 %
29
2
2.5
2.5Erzielbare
ErzielbareUUWW-Werte
-Wertemit
mitGEALAN-Profilsystemen
GEALAN-Profilsystemen
Alle
Alle Werte
Werte berechnet
berechnet nach
nach DIN
DIN EN
EN ISO
ISO 10077-1
10077-1 unter
unter Verwendung
Verwendung eines
eines thermisch
thermisch
verbesserten
verbessertenScheibenrandverbundes,
Scheibenrandverbundes, bei
bei2-fach-Isolierglas
2-fach-Isolierglasmit
mitΨΨg g==0,034
0,034W/mK
W/mKund
und
bei
bei3-fach-Isolierglas
3-fach-Isolierglasmit
mitΨΨg g==0,032
0,032W/mK.
W/mK.
SS7000
7000IQ
IQ
SS8000
8000IQ
IQ5-Kammer
5-Kammer
SS8000
8000IQ
IQ6-Kammer
6-Kammer
UUgg
[W/m²K]
[W/m²K]
7008
7008- -7093
7093
8006
8006- -8092
8092
8003
8003- -8094
8094
Standard-Stahl
Standard-Stahl
Praxishandbuch Wärmeschutz
30
1,2W/m²K
W/m²K
UUf f==1,2
UUf f==1,3
1,3W/m²K
W/m²K
UUf f==1,3
1,3W/m²K
W/m²K
1,1
1,1
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,0
1,0
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
0,9
0,9
1,1
1,1
1,1
1,1
1,1
1,1
0,8
0,8
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
0,7
0,7
0,95
0,95
0,97
0,97
0,97
0,97
0,6
0,6
0,88
0,88
0,90
0,90
0,90
0,90
0,5
0,5
0,81
0,81
0,83
0,83
0,83
0,83
thermisch
thermischgetrennter
getrennter
Stahl
Stahl
thermisch
thermischgetrennter
getrennter
Stahl
Stahl
UUf f==1,1
1,1W/m²K
W/m²K
UUf f==1,1
1,1W/m²K
W/m²K
1,1
1,1
1,2
1,2
1,2
1,2
1,0
1,0
1,1
1,1
1,1
1,1
0,9
0,9
1,0
1,0
1,1
1,1
0,8
0,8
0,97
0,97
0,99
0,99
0,7
0,7
0,90
0,90
0,92
0,92
0,6
0,6
0,83
0,83
0,85
0,85
0,5
0,5
0,76
0,76
0,78
0,78
30
30
Alle
Alle Werte
Werte berechnet
berechnet nach
nach DIN
DIN EN
EN ISO
ISO 10077-1
10077-1 unter
unter Verwendung
Verwendung eines
eines thermisch
thermisch
verbesserten
verbesserten Scheibenrandverbundes,
Scheibenrandverbundes, bei
bei 2-fach-Isolierglas
2-fach-Isolierglas mit
mit ΨΨgg==0,034
0,034W/mK
W/mK und
und
bei
bei3-fach-Isolierglas
3-fach-Isolierglasmit
mitΨΨgg==0,032
0,032W/mK.
W/mK.
SS7000
7000IQ
IQplus
plus
SS8000
8000IQ
IQplus
plus
2
SS7000
7000IQ
IQplus
plus
Passivhaus
Passivhaus
UUgg
[W/m²K]
[W/m²K]
5010
5010––5007
5007
5002
5002- -5008
5008
7008
7008- -5007
5007
Standard-Stahl
Standard-Stahl
1,0W/m²K
W/m²K
UUf f==1,0
UUf f==1,1
1,1W/m²K
W/m²K
1,1
1,1
1,2
1,2
1,2
1,2
1,0
1,0
1,1
1,1
1,1
1,1
0,9
0,9
1,0
1,0
1,0
1,0
0,8
0,8
0,94
0,94
0,98
0,98
0,7
0,7
0,88
0,88
0,92
0,92
0,6
0,6
0,81
0,81
0,85
0,85
0,5
0,5
0,74
0,74
0,79
0,79
thermisch
thermischgetrennter
getrennterStahl
Stahl
UUf f==0,97
0,97W/m²K
W/m²K
UUf f==1,0
1,0W/m²K
W/m²K
UUf f==0,82
0,82W/m²K
W/m²K
1,1
1,1
1,1
1,1
1,1
1,1
--
1,0
1,0
1,1
1,1
1,1
1,1
--
0,9
0,9
1,0
1,0
1,0
1,0
0,93
0,93
0,8
0,8
0,93
0,93
0,95
0,95
0,87
0,87
0,7
0,7
0,87
0,87
0,88
0,88
0,81
0,81
0,6
0,6
0,80
0,80
0,82
0,82
0,74
0,74
0,5
0,5
0,73
0,73
0,75
0,75
0,68
0,68
31
31
Praxishandbuch Wärmeschutz
31
3. Nachweis und Auslegung eines Gebäudes gemäß EnEV 2009
3. Nachweis
und Auslegung eines Gebäudes gemäß EnEV 2009
3.1
Allgemeines
3
3.1
Allgemeines
Bezüglich
der Ermittlung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfes unterscheidet die EnEV 2009 jetzt vier grundsätzliche Bereiche mit den folgenden zugelasBezüglich der Ermittlung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfes untersenen Verfahren:
scheidet die EnEV 2009 jetzt vier grundsätzliche Bereiche mit den folgenden zugelassenen
Verfahren:
 Neubau
von Wohngebäuden
 Neubau
von Wohngebäuden
 Monatsbilanzverfahren
nach DIN EN 832 in Verbindung mit den nationalen
Umsetzungsnormen DIN V 4108-6 und DIN 4701-10
 Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 in Verbindung mit den nationalen
DIN V 4108-6
undder
DIN
4701-10
 Umsetzungsnormen
Referenzgebäudeverfahren
auf Basis
DIN
V 18599
 Referenzgebäudeverfahren
auf Basis der DIN V 18599
 Neubau
von Nichtwohngebäuden
 Neubau
von Nichtwohngebäuden
 Referenzgebäudeverfahren
auf Basis der DIN V 18599.
 Referenzgebäudeverfahren
 Sanierung
von Wohngebäuden auf Basis der DIN V 18599.
 Sanierung
von Wohngebäuden
 Bauteilverfahren
nach EnEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1
nach EnEVauf
2009,
Anlage
3, Tabelle
1 zulässig ist
 Bauteilverfahren
Referenzgebäudeverfahren
Basis
der DIN
V 18599;
EnEV 2009 + 40 %
 Referenzgebäudeverfahren auf Basis der DIN V 18599; zulässig ist
EnEV von
2009Nichtwohngebäuden
+ 40 %
 Sanierung
Praxishandbuch Wärmeschutz
32
 Sanierung
von Nichtwohngebäuden
 Referenzgebäudeverfahren
auf Basis der DIN V 18599; zulässig ist
EnEV 2009 + 40 %
 Referenzgebäudeverfahren auf Basis der DIN V 18599; zulässig ist
EnEV 2009
40 %
Dieses Vorgehen
stellt,+zumindest
für den Bereich der Wohngebäude, eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Vorgehendweise dar. Dort wird jetzt, genau wie bei
Dieses Vorgehen stellt, zumindest für den Bereich der Wohngebäude, eine grundleden Nichtwohngebäuden, der Jahres-Primärenergiebedarf nach dem Referenzgebäugende Abkehr von der bisherigen Vorgehendweise dar. Dort wird jetzt, genau wie bei
deverfahren nach DIN V 18599 ermittelt. Zwar ist das Monatsbilanzverfahren im Wohnden Nichtwohngebäuden, der Jahres-Primärenergiebedarf nach dem Referenzgebäugebäudebereich noch zulässig, aber es zeichnet sich ab, dass mit der nächsten Überardeverfahren nach DIN V 18599 ermittelt. Zwar ist das Monatsbilanzverfahren im Wohnbeitung der EnEV der Jahres-Primärenergiebedarf einheitlich für alle Gebäude nach
gebäudebereich noch zulässig, aber es zeichnet sich ab, dass mit der nächsten Überardem Referenzgebäudeverfahren ermittelt werden soll.
beitung der EnEV der Jahres-Primärenergiebedarf einheitlich für alle Gebäude nach
dem Anforderungen
Referenzgebäudeverfahren
ermittelt
Die
der EnEV 2009
sind werden
erfüllt, soll.
wenn der maximal zulässige JahresPrimärenergiebedarf nicht überschritten wird. Dieses ist die Hauptanforderung der
Die Anforderungen der EnEV 2009 sind erfüllt, wenn der maximal zulässige JahresEnEV 2009. Über diese Hauptanforderung hinaus müssen auch die NebenanforderunPrimärenergiebedarf nicht überschritten wird. Dieses ist die Hauptanforderung der
gen eingehalten werden, die folgende Bereiche betreffen:
EnEV 2009. Über diese Hauptanforderung hinaus müssen auch die Nebenanforderungen eingehalten
werden, dieder
folgende
Bereichebei
betreffen:
Transmissionsverlust
Gebäudehülle
Wohngebäuden
 sommerlicher
Wärmeschutz
Transmissionsverlust der Gebäudehülle bei Wohngebäuden
 Dichtigkeit
derWärmeschutz
Gebäudehülle.
sommerlicher
 Dichtigkeit der Gebäudehülle.
3.2 Monatsbilanzverfahren gemäß DIN EN 832
3.2der
Monatsbilanzverfahren
DIN EN
In
DIN EN 832 wird die gemäß
Berechnung
des832
Heizenergiebedarfs von Wohngebäuden
geregelt. Diese Norm ist Bestandteil eines Pakets von europäischen Normen, die in
In der DIN EN 832 wird die Berechnung des Heizenergiebedarfs von Wohngebäuden
Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung gesehen werden müssen.
geregelt. Diese Norm ist Bestandteil eines Pakets von europäischen Normen, die in
Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung gesehen werden müssen.
32
32
Die Berechnung nach dem Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 ist gemäß der
EnEV 2009 ausschließlich auf Wohngebäude anwendbar. Die einzelnen Bereiche bzw.
Kenngrößen eines Gebäudes werden nach drei Teilbereichen unterschieden:
 die Gebäudehülle wird nach DIN EN 832 bzw. DIN V 4108-6 berechnet
 die Anlagentechnik inklusive aller Systemverluste für Verteilung, Speicherung und
Übergabe wird nach DIN 4701-10 bewertet
3
 die primärenergetische Bewertung erfolgt nach DIN 4701-10.
Das eigentliche Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 betrachtet lediglich die Gebäudehülle und dient zur Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfs QH, unter Berücksichtigung folgender Einzelgrößen:




Transmission
Lüftung
interne Gewinne
solare Gewinne.
Es werden für jeden Monat, also zwölf Berechnungsintervalle, die genannten Größen
berechnet = bilanziert zum monatlichen Heizwärmebedarf QH,m und dann zum Jahresheizwärmebedarf QH aufsummiert. Mit Hilfe der DIN V 4701-10 lassen sich die Anlagenverluste berechnen und die Energiebilanz über den Endenergiebedarf bis zum Primärenergiebedarf fortführen. Aufgrund der Vielzahl der Rechenschritte ist eine manuelle
Berechnung nicht mehr möglich, so dass der Planer hier auf eine entsprechende Software angewiesen ist.
3.3 Referenzgebäudeverfahren gemäß DIN V 18599
Das Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599 ist ein Bilanzierungsverfahren. Es
dient das als integrales Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden unter Berücksichtigung des Baukörpers, der Nutzung der Anlagentechnik
sowie der gegenseitigen Wechselwirkungen. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird der maximale Jahres-Primärenergiebedarf ermittelt, der sich aus dem Aufwand für
Heizung,
Warmwasser,
Lüftung,
Beleuchtung, bei Wohngebäuden pauschal berücksichtigt,
Kühlung, nur bei Nichtwohngebäuden
33
ergibt. Hierbei werden die Anlagenverluste für die Erzeugung, Speicherung, Verteilung
und Übergabe der Nutzenergie mit berücksichtigt. Diese Norm dient zur energetischen
Bilanzierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Für die Bilanzierung wird das Gebäude in Zonen eingeteilt und für jede Zone wird die
Berechnung separat durchgeführt. Die Unterteilung erfolgt dabei in erster Linie in Abhängigkeit der Nutzung, der Art der technischen Versorgung, der Orientierung von Räumen und einiger weiterer Kriterien.
Da die Auslastung der technischen Systeme und damit die resultierenden Anlagenverluste erst nach der Bestimmung der Nutzenergie ermittelt werden können, geht die
33
Praxishandbuch Wärmeschutz





3
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes bei diesem Bilanzierungsverfahren in
den folgenden iterativen Schritten vor:
 Der Heizwärme- und Kühlbedarf wird in einer ersten überschlägigen Bilanzierung
der Wärmegewinne und –verluste bestimmt, ohne die inneren Lasten des Heizund Kühlsystems, zu bestimmen.
 Es werden die überschlägigen Wärme- und Kälteeinträge der Heiz- und Kühlsysteme aus dem überschlägigen Nutzenergiebedarf ermittelt.
 Es werden der endgültige Heizwärme- und Kühlbedarf unter Berücksichtigung der
überschlägigen inneren Lasten des Heiz- und Kühlsystems ermittelt.
 Der ermittelte endgültige Nutzenergiebedarf ist nun Grundlage zur Berechnung
des Endenergiebedarfs für Heizen und Kühlen.
 Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird im letzten Schritt ermittelt.
Die energetischen Qualitäten der Gebäudehülle und die Anlagentechnik für das Referenzgebäude können aus den Vorgaben der neuen EnEV ausgewählt werden. Im Rahmen dieser Vorgaben kann sich der Planer frei bewegen. So könnte er bspw. durch die
Verwendung hochwertiger Materialien bei Wanddämmung und Fenstern eine einfachere
und damit kostengünstigen Heizanlage einsetzen. Generell gilt, das sich ungünstige
Werte bei einem Bauteil durch Verbesserungen an einem anderen Bauteil oder dem
Einsatz erneuerbarer Energien kompensieren lassen.
Insgesamt ist der Aufwand hoch, den Jahres-Primärenergiebedarf nach dem Referenzgebäudeverfahren zu ermitteln. Der Zeitaufwand beträgt nach Angaben von Planern im
Wohnungsbau ca. 1 – 2 Wochen, im Nichtwohnbau ist es wesentlich aufwändiger. So
kann die Berechnung eines Krankenhauses oder komplexen Bürogebäudes schon mal
4 - 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Der Vorteil des Referenzgebäudeverfahrens ist aber, dass sich alle Bauvorhaben, auch
Exoten energetisch bilanzieren lassen. Der Preis dafür ist, dass zu Beginn des Nachweises die Grenzwerte noch nicht feststehen und sich diese mit den eigenen Eingaben
während der Berechnung ändern. Man muss jedes Bauvorhaben mindestens zweimal
rechnen.
Praxishandbuch Wärmeschutz
34
Daher ist es mit diesem Verfahren nicht mehr möglich, ein Gebäude mit der Hand oder
dem Taschenrechner zu berechnen. Zur sicheren Anwendung der DIN V 18599 sind
spezialisierte EDV-Programme und sorgfältige Schulungen erforderlich.
Anmerkung:
Mit der Einführung der DIN V 18599 als Bilanzierungsverfahren auch für Wohngebäude
ist eine iterative Berechnung mit Hilfe von Software erforderlich, die von spezialisierten
Firmen angeboten wird. In der Praxis ist es so, dass die Ergebnisse der Programme
voneinander abweichen. Um dieses Manko zu beheben haben sich die Hersteller der
Berechnungssoftware im Jahr 2009 zur "18599 Gütegemeinschaft e.V." zusammengeschlossen und wollen demnächst ein Gütesiegel "18599 Gütesiegel" für die Berechungssoftware vergeben.
34
3.4 Vorgehensweise beim Referenzgebäudeverfahren gemäß DIN V 18599
1. Schritt
3
Entwurf des Gebäudes mit Festlegung
 der Ausrichtung, Orientierung
 der Geometrie
Kap_3-2_Bild_1.tif
 und der Bauteilflächen
Höhe 4,4 cm
2. Schritt
Auslegung des Gebäudes nach den Anforderungen
des Referenzgebäudes bezüglich
 Wärmeschutz und
 Anlagentechnik
Anhand dieser Auslegung des Gebäudes
ergibt sich der maximal zulässige JahresPrimärenergiebedarf
Kap_3-2_Bild_2.tif
Höhe 4,4 cm
QP, max
3. Schritt
Anhand dieser Auslegung des Gebäudes
ergibt sich der tatsächliche Jahres-Primärenergiebedarf
35
Höhe 4,4 cm
Kap_3-2_Bild_3.tif
QP, real
Wenn
QP,real ≤ QP, max
ist, sind die Anforderungen der EnEV 2009
erfüllt.
35
Praxishandbuch Wärmeschutz
Wärmeschutz und Anlagentechnik werden nach
den tatsächlich gewählten Komponenten optimiert
4. Wärmetechnische Grenzwerte der EnEV 2009
4.
Grenzwerte
4.1Wärmetechnische
Grenzwerte für den
Neubau der EnEV 2009
4
4.1
Grenzwerte
den
Neubau
Mit einem
der in für
Kap.
3 beschriebenen
Berechnungsverfahren ist der maximale JahresPrimärenergiebedarf für das zu planende Gebäude zu ermitteln. Die konkrete AusfühMit einem der in Kap. 3 beschriebenen Berechnungsverfahren ist der maximale Jahresrungsplanung ergibt dann die erforderlichen Werte für die einzelnen Bauteile und AnlaPrimärenergiebedarf für das zu planende Gebäude zu ermitteln. Die konkrete Ausfühgenkomponenten. Bezogen auf den Fensterbau bedeutet dies, dass der Planer aus
rungsplanung ergibt dann die erforderlichen Werte für die einzelnen Bauteile und Anladieser Berechnung die Anforderungen an die Fenster erhält und daraus den UW -Wert für
genkomponenten. Bezogen auf den Fensterbau bedeutet dies, dass der Planer aus
die Fenster vorgeben muss.
dieser Berechnung die Anforderungen an die Fenster erhält und daraus den UW -Wert für
die
Fenster
vorgeben muss.
Diese
Vorgehensweise
trifft auf den Wohnungsbau und auf den Nichtwohnungsbau
gleichermaßen zu.
Diese Vorgehensweise trifft auf den Wohnungsbau und auf den Nichtwohnungsbau
gleichermaßen
Theoretisch ist zu.
es sogar möglich, dass die Vorgabe für die Fenster über dem in der
EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1, geforderten Wert von UW = 1,3 W/m²K liegt. Dies ist im
Theoretisch ist es sogar möglich, dass die Vorgabe für die Fenster über dem in der
Sinne der EnEV 2009 auch zulässig, es muss lediglich das energetische GesamtkonEnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1, geforderten Wert von UW = 1,3 W/m²K liegt. Dies ist im
zept stimmen.
Sinne der EnEV 2009 auch zulässig, es muss lediglich das energetische Gesamtkonzept
Fazit:stimmen.
Fazit:
Der Fensterbauer kann ohne eine konkrete Vorgabe vom Planer kein
EnEV 2009“ anbieten, weil er die energetischen Randbedingungen für
Der Fensterbauer kann ohne eine konkrete Vorgabe vom Planer kein
nicht kennen kann.
EnEV 2009“ anbieten, weil er die energetischen Randbedingungen für
nicht kennen kann.
„Fenster nach
das Gebäude
„Fenster nach
das Gebäude
4.2 Grenzwerte für die Sanierung
Praxishandbuch Wärmeschutz
36
4.2
für diealle
Sanierung
Als Grenzwerte
Sanierung werden
Maßnahmen bezeichnet, bei denen mehr als 10 % der Bauteilflächen des Gebäudes erneuert werden oder Anbauten und Erweiterungen zwischen
Als Sanierung werden alle Maßnahmen bezeichnet, bei denen mehr als 10 % der Bau15 und 50 m².
teilflächen des Gebäudes erneuert werden oder Anbauten und Erweiterungen zwischen
15
und EnEV
50 m².2009 wird unterschieden zwischen Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden
In der
mit einer Innentemperatur ≥ 19° C und Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur
In der EnEV 2009 wird unterschieden zwischen Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden
von 12 ° C bis < 19° C für die jeweils unterschiedliche Grenzwerte gelten.
mit einer Innentemperatur ≥ 19° C und Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur
von
C bis < 19° Erweiterung
C für die jeweils
Grenzwerte
gelten.
Bei 12
der° Sanierung,
undunterschiedliche
dem Ausbau von
bestehenden
Wohngebäuden
kann das Bauteilverfahren angewandt werden, d.h. es müssen die in der EnEV 2009,
Bei der Sanierung, Erweiterung und dem Ausbau von bestehenden Wohngebäuden
Anlage 3, Tabelle 1, festgelegten Grenzwerte für die Bauteile eingehalten werden. Die
kann das Bauteilverfahren angewandt werden, d.h. es müssen die in der EnEV 2009,
wichtigsten Grenzwerte sind in der unten stehenden Tabelle angegeben, die komplette
Anlage 3, Tabelle 1, festgelegten Grenzwerte für die Bauteile eingehalten werden. Die
Tabelle kann in der EnEV 2009 oder im Kap. 7.1 eingesehen werden.
wichtigsten Grenzwerte sind in der unten stehenden Tabelle angegeben, die komplette
Tabelle
kann in der EnEV 2009
oder bei
im Kap.
7.1 eingesehen
werden. nach dem RefeBei Nichtwohngebäuden
ist auch
der Sanierung
ein Nachweis
renzgebäudeverfahren
gemäß
DIN
18599
gefordert.
Hier
gilt
die EnEVnach
2009dem
als erfüllt,
Bei Nichtwohngebäuden ist auch bei der Sanierung ein Nachweis
Refewenn
renzgebäudeverfahren gemäß DIN 18599 gefordert. Hier gilt die EnEV 2009 als erfüllt,
wenn
 der maximale Jahres-Primärenergiebedarf und
der maximale
HöchstwertJahres-Primärenergiebedarf
des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
 der
und
 der Höchstwert des mittleren
die Neubauanforderungen
um nichtWärmedurchgangskoeffizienten
mehr als 40 % überschreiten. Zusätzlich dürfen die
in der EnEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1, festgelegten Grenzwerte für die Bauteile nicht
die Neubauanforderungen um nicht mehr als 40 % überschreiten. Zusätzlich dürfen die
überschritten werden. Dieses Verfahren kann auch auf Wohngebäude angewandt werin der EnEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1, festgelegten Grenzwerte für die Bauteile nicht
den.
überschritten werden. Dieses Verfahren kann auch auf Wohngebäude angewandt werden.
36
36
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Innentemperaturen
≥ 19° C
Innentemperaturen
von 12 bis ≤ 19 ° C
Sanierung
≥ 10 % der Bauteilflächen, Anbau ≥ 15 – < 50 m² Nutzfläche
Planungsgrundlage
Bauteilverf. oder
DIN V 18599 + 40% DIN V 18599 + 40%
DIN V 18599 + 40%
Fenster
UW ≤ 1,3 W/m²K
UW ≤ 1,3 W/m²K
UW ≤ 1,9 W/m²K
Fenster mit
Sonderverglasung
UW ≤ 2,0 W/m²K
UW ≤ 2,0 W/m²K
UW ≤ 2,8 W/m²K
Türen
UD ≤ 2,9 W/m²K
UD ≤ 2,9 W/m²K
UD ≤ 2,9 W/m²K
Fassade
UW ≤ 1,5 W/m²K
UW ≤ 1,5 W/m²K
UW ≤ 1,9 W/m²K
UW ≤ 2,3 W/m²K
UW ≤ 3,0 W/m²K
Fassade mit
Sonderverglasung
Glaserneuerung
Ug ≤ 1,1 W/m²K
Ug ≤ 1,1 W/m²K
keine Anforderung
Glaserneuerung
Sonderverglasungen
Ug ≤ 1,6 W/m²K
Ug ≤ 1,6 W/m²K
keine Anforderung
4
Grenzwerte in der Sanierung: Auszug aus der EnEV 2009, Anlage 3, Tabelle 1
Sonderverglasungen im Sinne der EnEV 2009 sind
 Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß ≥ 40 dB
 Isolierverglasungen für Durchbruchhemmung, Durchschusshemmung oder
Sprengwirkungshemmung
 Brandschutzverglasungen, deren Dicke 18 mm übersteigt.
Praxishandbuch Wärmeschutz
37
37
4.3 Grenzwerte für Rollladenkästen
Rollladen-Aufsatz-Elemente (RAE) und bauseitige Rollladenkästen
4
Für die Wärmedurchgangskoeffizienten von Rollladen-Aufsatz-Elementen (RAE) und
von bauseitigen Rollladenkästen gelten die Anforderungen der Bauregelliste, die
identisch sind mit denen der DIN 4108-2, siehe am Ende dieses Kapitels.
U-Wert des RAE
Usb ≤ 0,85 W/m²K
U-Wert des RAE-Deckels
U ≤ 1,4 W/m²K
Zusätzlich sind bei Rollladen-Aufsatz-Elementen und auch bei bauseitigen Rollladenkästen die kritischen Übergangsbereiche vom Rollladenkasten zum Baukörper, Bereich 1, und vom Blendrahmen zum Rollladenkastendeckel, Bereich 2 im Bild 1, auf die
Einhaltung des Temperaturfaktors fRsi ≥ 0,70 zu überprüfen. Die Berechnung des Temperaturfaktors ist im Kap. 5.3.2 erklärt.
Kap_4-3_Bild_1_RAE.jpg
Höhe 7,5 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
38
Bild 1: Rollladen-Aufsatz-Element
38
Bauteil
Usb [W/m²K]
Ψ [W/mK]
RAE 155
0,85
0,13
0,75
RAE 195
0,82
0,16
0,72
RAE 245
0,83
0,20
0,72
fRsi
4
Wärmetechnische Kennwerte der GEALAN-Rollladen-Aufsatz-Elemente
Vorbau-Rollladen
Bei Vorbau-Rollläden muss an den Schnittstellen zwischen dem Fensterelement inklusive des Vorbaukastens und dem Baukörper der Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 eingehalten werden, siehe. Bild 2, Bereich 1.
Die wärmeschutztechnischen Eigenschaften von Vorbau-Rollläden können nur ermittelt
werden, wenn die jeweilige Einbausituation mit erfasst wird. Bei der Ermittlung des
Ψ-Wertes von Vorbau-Rollläden müssen daher auch die Randbedingungen gemäß
DIN 4108 Beiblatt 2 genau eingehalten werden.
Vorbau-Rollläden haben keinen Einfluss auf dem U-Wert des Fensters.
Kap_4-3_Bild_1_VOR.jpg
Höhe 7,5 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
39
Bild 2: Vorbau-Rollladenkasten
39
Berücksichtigung von Rollladenkästen im wärmetechnischen Nachweis
Für die wärmetechnische Betrachtung von Rollladenkästen gibt es zwei gleichwertige
Ansätze. Zum einen können Rollladenkästen als flächige Bauteile betrachtet werden. In
diesem Fall sind sie im wärmeschutztechnischen Nachweis mit ihrem Usb-Wert und ihrer
Fläche anzusetzen, siehe Bild 1.
4
Alternativ dazu können Rollladenkästen beim wärmeschutztechnischen Nachweis
übermessen werden, die Wandfläche geht dann, von oben kommend, bei Einbau- und
Aufsatzkästen bis zur Unterkante des Rollladenkastens, siehe Bild 1, und bei VorbauRollläden bis zur lichten Fensteröffnung, siehe Bild 2. Der Einfluss des Rollladenkastens
inklusive der Einbausituation wird dann bei den Wärmebrücken berücksichtigt. Für die
genaue Berücksichtigung stehen die im Kap. 5.2.1 näher beschriebenen Möglichkeiten
zur Wahl:
 Wärmebrückenzuschlag durch Berücksichtigung der Details in DIN 4108 Beiblatt 2; ΔUWB = 0,05 W/m²K
 exakte Ermittlung des Wärmebrückenzuschlages mit Hilfe des Ψ-Wert, dieser ist
eine Kombination aus dem Einfluss der Decke, bzw. des Sturzes und des Rollladenkastens
4.4 Für den Fensterbau wichtige Grenzwerte
Für Bauteile, für die keine Anforderungen aus der EnEV 2009 bestehen, weil sie bspw.
in Einzelsanierungen eingesetzt werden, gelten die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, wie sie in der DIN 4108-2 festgelegt sind. Im Folgenden werden die Grenzwerte für die wichtigsten Bauteile hier aufgeführt. Der entsprechende Abschnitt 5.2.2
dieser Norm ist am Ende dieses Kapitels nachzulesen.
Paneelausfachung mit einem Paneelanteil über 50%
U-Wert der Ausfachung
U ≤ 0,73 W/m²K
Beispiel:
Praxishandbuch Wärmeschutz
40
Kap_4-4_Bild_1_Paneel.tif
Höhe 3,2 cm
40
Paneelausfachung mit einem Paneelanteil unter 50%
Paneelausfachung
mit einem Paneelanteil unter 50%U ≤ 0,85 W/m²K
U-Wert
der Ausfachung
U-Wert der Ausfachung
Beispiel:
U ≤ 0,85 W/m²K
Beispiel:
4
Kap_4-4_Bild_2_Paneel.tif
Kap_4-4_Bild_2_Paneel.tif
Höhe 3,2 cm
Höhe 3,2 cm
Paneelausfachungen
Paneelausfachungen
U-Wert
Paneele
U ≤ 0,52 W/m²K
U-Wert Paneele
gesamtes Element
U ≤ 0,85
0,52 W/m²K
U-Wert gesamtes Element
Beispiel:
U ≤ 0,85 W/m²K
Beispiel:
Kap_4-4_Bild_3_Paneel.tif
Kap_4-4_Bild_3_Paneel.tif
Höhe 3,2 cm
Höhe 3,2 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
41
41
Auszug aus der DIN 4108-2 (2003-7)
5.2.2 Anforderungen an leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten
Für Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächern mit
einer flächenbezogenen Gesamtmasse unter 100 kg/m² gelten erhöhte Anforderungen mit einem Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes R ≥ 1,75 m²K/W. Bei
Rahmen- und Skelettbauarten gelten sie nur für den Gefachbereich. In diesen Fällen ist für das gesamte Bauteil zusätzlich im Mittel R = 1,0 m²K/W einzuhalten. Gleiches gilt für Rollladenkästen. Für den Deckel von Rollladenkästen ist der Wert von
R = 0,55 m²K/W einzuhalten.
4
Die Rahmen nichttransparenter Ausfachungen dürfen höchstens einen Wärmedurchgangskoeffizienten der Rahmenmaterialgruppe 2.1 nach DIN V 4108-4:
2002-02 aufweisen.
Der nichttransparente Teil der Ausfachungen von Fensterwänden und Fenstertüren, die mehr als 50 % der gesamten Ausfachungsfläche betragen, muss mindestens die Anforderungen nach Tabelle 3 erfüllen. Bei Flächenanteilen von weniger
50 % muss der Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,0 m²K/W sein.
Da der Wärmedurchlasswiderstand R der Kehrwert des Wärmedurchgangskoeffizienten
U ist, ergibt sich aus den Forderungen der DIN 4108-2 der jeweilige U-Wert nach der
Formel:
1
U = ─────────────
Rsi + RBauteil + Rsa
mit
Rsi
RBauteil
Rsa
Wärmedurchlasswiderstand der raumseitigen Oberfläche ( 0,13 m²K/W )
Wärmedurchlasswiderstand des Bauteiles
Wärmedurchlasswiderstand der außenseitigen Oberfläche ( 0,04 m²K/W )
wobei die in Klammern angegebenen Werte für den inneren und äußeren Wärmedurchlasswiderstand nach DIN EN ISO 10077-2, Tabelle B.1 für Fenster anzusetzen sind.
Praxishandbuch Wärmeschutz
42
42
Praxishandbuch Wärmeschutz
4
43
5. Wärmebrücken am Gebäude
5.
5.1Wärmebrücken
Allgemeines am Gebäude
5
5.1
Allgemeinestreten bei Gebäuden an allen Stellen auf, an denen verschiedene BauWärmebrücken
teile aneinander stoßen, an Gebäudeecken und an auskragenden Bauteilen, wie z.B.
Wärmebrücken treten bei Gebäuden an allen Stellen auf, an denen verschiedene BauBalkone. Da der Energieverlust über solche Wärmebrücken bei hoch gedämmten Geteile aneinander stoßen, an Gebäudeecken und an auskragenden Bauteilen, wie z.B.
bäude bis zu 20 % der gesamten Transmissionswärmeverluste ausmachen kann, liegt
Balkone. Da der Energieverlust über solche Wärmebrücken bei hoch gedämmten Geeiner der Schwerpunkte der EnEV 2009 auf der Verminderung von Wärmebrücken.
bäude bis zu 20 % der gesamten Transmissionswärmeverluste ausmachen kann, liegt
einer
der Schwerpunkte
der EnEV
auf der Verminderung
Als Folge
des Energieverlustes
an2009
der Wärmebrücke
sinkt aufvon
derWärmebrücken.
Rauminnenseite die
Temperatur der Oberfläche, so dass an diesen Stellen die Gefahr von Kondensation beAls Folge des Energieverlustes an der Wärmebrücke sinkt auf der Rauminnenseite die
steht. Daher werden Wärmebrücken in der EnEV 2009 unter den beiden folgenden GeTemperatur der Oberfläche, so dass an diesen Stellen die Gefahr von Kondensation besichtspunkten betrachtet.
steht. Daher werden Wärmebrücken in der EnEV 2009 unter den beiden folgenden Gesichtspunkten
betrachtet.
1. Die energetische
Betrachtung, siehe Kapitel 5.1
1.
2.
2.
Die
Kapitel 5.1eingegangen, der durch die WärmeHierenergetische
wird auf den Betrachtung,
zusätzlichen siehe
Energieverlust
brücken an einem Gebäude verursacht wird. Die Maßzahl hierfür ist der längenbeHier wird auf den zusätzlichen Energieverlust eingegangen, der durch die Wärmezogenene Wärmedurchgangskoeffizient  (psi), der den Wärmeverlust eines Baubrücken an einem Gebäude verursacht wird. Die Maßzahl hierfür ist der längenbeteiles pro laufenden Meter ausdrückt.
zogenene Wärmedurchgangskoeffizient  (psi), der den Wärmeverlust eines Bauteiles
pro laufenden Meter
ausdrückt.siehe Kapitel 5.2
Die feuchtetechnische
Betrachtung,
Die
Betrachtung,
siehe Kapitel
5.2
Hierfeuchtetechnische
geht die DIN 4108-2
auf die möglichen
negativen
bauphysikalischen Auswirkungen ein, die aufgrund des Wärmeverlustes entstehen können. Es wird mit Hilfe
Hier geht die DIN 4108-2 auf die möglichen negativen bauphysikalischen Auswirdes so genannten Temperaturfaktors fRsi ein Grenzwert für das mögliche Auftreten
kungen ein, die aufgrund des Wärmeverlustes entstehen können. Es wird mit Hilfe
von Schimmelpilzen definiert.
des so genannten Temperaturfaktors fRsi ein Grenzwert für das mögliche Auftreten
von Schimmelpilzen definiert.
Kap_5-1_Bild_1_Waermebruecke.tif
Kap_5-1_Bild_1_Waermebruecke.tif
Größe 15 %
Größe 15 %
Praxishandbuch Wärmeschutz
44
Beispiel für Wärmebrücken
Beispiel für Wärmebrücken
44
44
Wärmebrücken
Wärmebrückenam
amGebäude
Gebäudesind
sindz.B.:
z.B.:
Fensteranschlüsse:
Fensteranschlüsse:
Gebäudekanten:
Gebäudekanten:
Brüstung
Brüstung
Außenecken
Außenecken
Leibung
Leibung
Innenecken
Innenecken
Sturz
Sturz
Balkonplatten:
Balkonplatten:
Rolladenkasten
Rolladenkasten
Balkonplatten
Balkonplatten
Terrassentür
Terrassentür
Balkontür
Balkontür
Kopplungen
Kopplungen
5
Deckenauflager:
Deckenauflager:
Dachanschlüsse:
Dachanschlüsse:
Geschoßdecken
Geschoßdecken
Ortgang
Ortgang
Kellerdecken
Kellerdecken
Traufe
Traufe
Bodenplatten
Bodenplatten
Kniestock
Kniestock
Flachdach
Flachdach
5.2.
5.2.Energetische
EnergetischeBetrachtung
Betrachtungder
derWärmebrücken
Wärmebrücken
5.2.1
5.2.1Einführung
Einführung
Gemäß
GemäßEnEV
EnEV2009,
2009,§7
§7(3),
(3),ist
istder
derWärmebrückeneinfluss
Wärmebrückeneinflussbei
beider
derErmittlung
Ermittlungdes
desJahJahres-Primärenergiebedarfs
res-Primärenergiebedarfs durch
durch das
das jeweilige
jeweilige Berechnungsverfahren
Berechnungsverfahren zu
zu berücksichtiberücksichtigen.
gen.Dabei
Dabeigibt
gibtes
esdie
dieMöglichkeiten,
Möglichkeiten,
 die
dieWärmebrücken
Wärmebrückenpauschal
pauschalzu
zuberücksichtigen,
berücksichtigen,
 einen
einenreduzierten
reduziertenWärmebrückenzuschlag
Wärmebrückenzuschlageinzusetzen,
einzusetzen,indem
indemRegeldetails
Regeldetailsininder
der
Planung
Planungverwendet
verwendetwerden
werden
 einen
einengenauen
genauenNachweis
Nachweiszu
zuführen.
führen.
45
Wärmebrückenzuschlag
Wärmebrückenzuschlag––Details
Detailsnach
nachDIN
DIN4108,
4108,
Beiblatt
Beiblatt22
2
U
UWB
0,05[W/m
[W/m2K]
K]
WB==0,05
exakte
exakteErmittlung
Ermittlungder
derWärmebrückendetails
Wärmebrückendetailsnach
nach
DIN
DIN4108,
4108,Beiblatt
Beiblatt66ininVerbindung
Verbindungmit
mitweiteren
weiteren
anerkannten
anerkanntenRegeln
Regelnder
derTechnik
Technik
U
UWB
(
(I)I)[W/K]
[W/K]
WBAA==
Praxishandbuch Wärmeschutz
2
pauschaler
pauschalerWärmebrückenzuschlag
Wärmebrückenzuschlag––ohne
ohneNachweis
Nachweis U
UWB
0,10[W/m
[W/m2K]
K]
WB==0,10
45
45
5.2.2 Pauschale Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags UWB
Bei dieser Vorgehensweise ist kein weiterer Nachweis für den Wärmeverlust über die
Wärmebrücken erforderlich. Hier wird auf den errechneten Transmissionsenergieverlust
über die gesamte Gebäudehülle ein Faktor von UWB = 0,10 W/m2K aufgeschlagen.
HT = (Fxi Ui Ai) + UWB ∑Ai
mit
5
Fxi
Ai
Ui
UWB
Temperaturkorrekturfaktor
Bauteilflächen
Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile
Wärmebrückenverlust
Da der Aufschlag zusätzlich auf die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogen wird, entsteht hier ein relativ großer rechnerischer Verlust. Bei manchen
Wohngebäuden und UWB = 0,1 W/m2K kann bis zu 30 % mehr rechnerischer Transmissionswärmeverlust entstehen.
Anmerkung:
Der pauschale Wärmebrückenzuschlag von UWB = 0,10 W/m2K ist in der EnEV 2009
nicht explizit erwähnt, er ist aber in den entsprechenden Berechnungsnormen
 DIN V 4108-6 und
 DIN V 18599-2
enthalten.
5.2.3 Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags UWB nach Regeldetails
Um den zuvor genannten pauschalen Aufschlag zu halbieren, besteht die Möglichkeit,
die Wärmebrücken gemäß den Konstruktionsvorgaben von Beiblatt 2, DIN 4108,
auszuführen. In diesem Beiblatt wird auf viele, bei weitem jedoch nicht auf alle möglichen, Ausführungsmöglichkeiten für technisch gut gelöste Anschlüsse eingegangen.
Praxishandbuch Wärmeschutz
46
Zusätzlich zu den in DIN 4108, Beiblatt 2, aufgeführten Beispielen können auch andere
Lösungen ausgeführt werden, wenn deren Gleichwertigkeit gemäß DIN 4108, Beiblatt 2,
Punkt 3.5 nachgewiesen wird.
In der Praxis sind diese aufgezeigten Lösungen momentan nicht ausreichend, um die
üblichen Einbauweisen der Fenster erschöpfend abzudecken.
5.2.4 Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken
Die aufwendigste, jedoch vom Ergebnis her meist beste Lösung, ist der Einzelnachweis
der Wärmebrückendetails und die direkte Eingabe in die Wärmebilanzrechnung. Hier
wird zuerst aus Tabellen oder mit Hilfe von Programmen der spezifische, längenabhängige Transmissionswert ψ bestimmt und dieser dann mit den jeweiligen Längen der
Wärmebrücken multipliziert. Die Summe dieser Werte ergibt dann, den auf den Transmissionswärmeverlust HT aufzuschlagenden Wert.
46
Anstelle:
HT = (Fxi Ui Ai) + UWB A
tritt nun:
HT = (Fxi Ui Ai) +  li i
Dabei ist:
li
i
die Summe der vorkommenden Längen der jeweiligen Wärmebrückenart
spezifischer, längenabhängiger Transmissionswert der jeweiligen
Wärmebrückenart
Auszug aus einer Beispielberechnung der einzelnen -Werte am Gebäude:
5
Kap_5-2-4_Bild_1.bmp
Praxishandbuch Wärmeschutz
47
47
5.2.5 Beispiele
5.2.5
Beispiele
Wandecke
als Beispiel für eine Wärmebrücke
Wandecke
als Beispielsteht
für eine
Wärmebrücke
In einer Gebäudeecke
der wärmeaufnehmenden
inneren Oberfläche eine größere
wärmeabgebene
Fläche
außen
gegenüber.
Andererseits
mussOberfläche
der Wärmestrom
in der
In einer Gebäudeecke steht der wärmeaufnehmenden
inneren
eine größere
Ecke
eine größereFläche
Strecke
überwinden,
wasAndererseits
dort partiell zu
einem
Wärmewärmeabgebene
außen
gegenüber.
muss
derverringerten
Wärmestrom
in der
durchgangskoeffizienten
führt.
Dies leitet
sich
abpartiell
aus der
für den WärmeEcke eine größere Strecke
überwinden,
was
dort
zu Gleichung
einem verringerten
Wärmedurchgangskoeffizienten:
durchgangskoeffizienten führt. Dies leitet sich ab aus der Gleichung für den Wärmedurchgangskoeffizienten:
λ
5
U = ───
λ
s
U = ───
s
mit
mit U
Wärmedurchgangskoeffizient [W/m²K]
λ
Wärmeleitfähigkeit
[W/mK]
U
Wärmedurchgangskoeffizient
[W/m²K]
Wanddicke [m]
λs
Wärmeleitfähigkeit
[W/mK]
Wanddicke
[m]
Bei sbestimmten
Kombinationen
von Wanddicken und Werkstoffen kann es in der Gebäudeecke
sogar
zu
negativen von
Wärmedurchgangskoeffizienten
undkann
damit
Bei bestimmten Kombinationen
Wanddicken und Werkstoffen
es Wärmebrüin der Gecken-Verlustkoeffizienten
 kommen,
wie das folgende Beispiel zeigt.
bäudeecke sogar zu negativen
Wärmedurchgangskoeffizienten
und damit Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten  kommen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Kap_5-2-5_Bild_1_Aussenwandecke.bmp
Kap_5-2-5_Bild_1_Aussenwandecke.bmp
Höhe 7 cm
Höhe 7 cm
Praxishandbuch Wärmeschutz
48
Im rechten oberen Feld sind die Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten  in Abhängigkeit
von
der Wanddicke
und sind
der Wärmeleitung
λ aufgezeigt. Im rechten unteren
Feld sind
Im rechten
oberen Feld
die Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten
 in Abhängigkeit
die
Temperaturfaktoren
fRSI, siehe
Kapitel 5.2.3,
vonjeweiligen
der Wanddicke
und der Wärmeleitung
λ aufgezeigt.
Imdargestellt
rechten unteren Feld sind
die
fRSI, siehe
Kapitel 5.2.3, dargestellt
Da jeweiligen
durch denTemperaturfaktoren
Ansatz der Außenwand
als Berechnungsfläche
in der Rechnung zuviel
wärmeabgebender
Bereich
angesetzt wird,
kann, wie in dieseminFall,
Wärmebrücke
Da durch den Ansatz
der Außenwand
als Berechnungsfläche
der die
Rechnung
zuviel
auch
eine Verminderung
Transmissionsverlustes
Dieser
dann mit
wärmeabgebender
Bereichdes
angesetzt
wird, kann, wie inergeben.
diesem Fall,
die wird
Wärmebrücke
negativem
in die Rechnung
eingesetzt.
auch eine Zeichen
Verminderung
des Transmissionsverlustes
ergeben. Dieser wird dann mit
negativem Zeichen in die Rechnung eingesetzt.
48
Beispiel: Wandanschluss Fenster
Eine durchdachte Ausführung des Wandanschlusses ist für die Erzielung guter Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten Ψ Voraussetzung.
5
Kap_5-2-5_Bild_2_Wandanschluß.tif
Vermeidung des Wärmebrückenzuschlags durch konstruktive Maßnahmen
49
Praxishandbuch Wärmeschutz
49
5.3.Feuchtetechnische
FeuchtetechnischeBetrachtung
Betrachtungder
derWärmebrücken
Wärmebrücken
5.3.
5.3.1Taupunkttemperatur
Taupunkttemperaturund
undSchimmelpilzentstehung
Schimmelpilzentstehung
5.3.1
Fenster sind
sind inin Bezug
Bezug auf
auf Dichtigkeit
Dichtigkeit und
undWärmedämmung
Wärmedämmung inin den
den letzen
letzen Jahren
Jahren im
im
Fenster
Bereich der
der Verglasungen
Verglasungen und
und Rahmen
Rahmen deutlich
deutlich verbessert
verbessert worden.
worden. Damit
Damit hat
hat eine
eine
Bereich
Verschiebungder
derBereiche,
Bereiche,inindenen
denenFeuchteschäden
Feuchteschädenauftreten
auftretenkönnen,
können,stattgefunden,
stattgefunden,
Verschiebung
undzwar
zwarvon
vonder
derVerglasung
Verglasungininden
denLaibungsbereich
Laibungsbereichdes
desFensters.
Fensters.
und
5
Während Kondensation,
Kondensation, das
das Auftreten
Auftreten von
von Tauwasser,
Tauwasser, ein
ein schnell
schnell auftretender
auftretender und
und
Während
sofortsichtbarer
sichtbarerEffekt
Effektist,
ist,müssen
müssenfür
fürdie
dieBildung
Bildungvon
vonSchimmelpilz
Schimmelpilzdie
dieentsprechenden
entsprechenden
sofort
Randbedingungenüber
übereinen
einenlängeren
längerenZeitraum
Zeitraumvorliegen,
vorliegen,meist
meistmehrere
mehrereTage.
Tage.Dieser
Dieser
Randbedingungen
Tatsache wird
wird durch
durch angepasste
angepassteRandbedingungen
Randbedingungen Rechnung
Rechnung getragen.
getragen. So
So sind
sind die
die
Tatsache
Normrandbedingungenfür
fürbeide
beidephysikalische
physikalischeErscheinungen
Erscheinungenunterschiedlich
unterschiedlichdefiniert,
definiert,
Normrandbedingungen
sieheunten
untenstehende
stehendeTabelle.
Tabelle.
siehe
Temperaturen
Temperaturen
rel.
rel.RaumluftRaumluftFeuchte
Feuchte
SchadensSchadensfreiheit
freiheit
außen
außen
innen
innen
Kondensation
Kondensation
- -15°
15°CC
20°
20°CC
50
50%%
≥≥9,3°
9,3°CC
Schimmelpilz
Schimmelpilz
- -55°°CC
20°
20°CC
50
50%%
≥≥12,6°
12,6°CC
Im
Im Laibungsbereich
Laibungsbereich der
der Fenster
Fenster ist
ist aufgrund
aufgrund äußerer
äußerer Voraussetzungen,
Voraussetzungen, z.B
z.B durch
durch
Vorhandensein
Vorhandenseineines
einesgeeigneten
geeignetenNährbodens
Nährbodensauf
aufdem
demPutz,
Putz,die
dieGefahr
Gefahrder
derSchimmelSchimmelpilzbildung
pilzbildungsehr
sehrhoch.
hoch.Nach
Nachneueren
neuerenUntersuchungen
Untersuchungenkann
kannSchimmel
Schimmelschon
schonbei
beieiner
einer
Oberflächenfeuchte
Oberflächenfeuchtevon
von 80
80%% entstehen
entstehen und
und nicht
nichterst,
erst, wie
wie früher
früher angenommen,
angenommen, bei
bei
100
100%.
%. Ausgehend
Ausgehend von
von 50
50%% Raumluftfeuchtigkeit
Raumluftfeuchtigkeit bei
bei 20°
20°C,
C, erhält
erhält man
man diese
diese 80
80%%
Oberflächenfeuchte
Oberflächenfeuchteschon
schonbei
beiOberflächentemperaturen
Oberflächentemperaturenvon
von12,6°
12,6°C.
C.
Kap_5-3-1_Bild_1_Tauwassergerade.tif
Kap_5-3-1_Bild_1_Tauwassergerade.tif
Praxishandbuch Wärmeschutz
50
Verhältnis
VerhältnisTaupunkttemperatur
Taupunkttemperaturund
undSchimmelpilz-kritische
Schimmelpilz-kritischeTemperatur
Temperatur
Um
Umdiese
dieseProblematik
Problematikteilweise
teilweisezu
zuentschärfen
entschärfenwurde
wurdevon
vonGEALAN
GEALANdas
dasGECCO-LüfGECCO-Lüftungssystem
tungssystem entwickelt,
entwickelt, eine
eine selbstregulierende
selbstregulierende Zwangsbelüftung
Zwangsbelüftung der
der Fensterleibung,
Fensterleibung,
siehe
sieheauch
auchPraxishandbuch
PraxishandbuchNr.
Nr.11„Raumlüftung“.
„Raumlüftung“.
50
50
Um
Umder
derGefahr
Gefahrder
derSchimmelpilzbildung
Schimmelpilzbildungentgegenzuwirken
entgegenzuwirkenkommt
kommtder
derrichtigen
richtigenkonkonstruktiven
struktivenAuslegung
Auslegungdieser
dieserFensteranschlüsse,
Fensteranschlüsse,vor
vorallem
allemininBezug
Bezugauf
aufbauphysikalibauphysikalische
scheund
undwärmetechnischen
wärmetechnischenBelange,
Belange,immer
immermehr
mehrBedeutung
Bedeutungzu,
zu,siehe
sieheauch
auchPraxisPraxishandbuch
handbuchNr.
Nr.3 3„Montage“.
„Montage“.
5.3.2
5.3.2Ermittlung
Ermittlungdes
desTemperaturfaktors
TemperaturfaktorsfRsi
fRsi
Zur
ZurÜberprüfung
Überprüfungund
undzum
zumNachweis
Nachweisdieser
dieserRandanschlüsse
Randanschlüsseauf
aufihre
ihrethermisch
thermischkorrekte
korrekte
Ausführung
Ausführungwurde
wurdeder
derTemperaturfaktor
TemperaturfaktorfRsifRsifestgelegt.
festgelegt.Die
Diezwingende
zwingendeEinhaltung
Einhaltungdieses
dieses
fRSI
fRSI
-Faktors
-Faktorsgilt
giltfürfürNeuNeu-wie
wieauch
auchfürfürAltbauten.
Altbauten.
Gemäß
GemäßDIN
DINEN
ENISO
ISO10211-2
10211-2ististder
derTemperaturfaktor
Temperaturfaktorwie
wiefolgt
folgtdefiniert:
definiert:
θsiθ-si θ- eθe
fRSI
fRSI= =──────
──────
θi θ-i θ- eθe
5
mit:
mit:
fRsifRsi
θsiθsi
θi θi
θeθe
Temperaturfaktor
Temperaturfaktor
raumseitige
raumseitigeOberflächentemperatur
Oberflächentemperatur
Innenlufttemperatur
Innenlufttemperatur
Außenlufttemperatur
Außenlufttemperatur
Für
Fürdie
dieVermeidung
Vermeidungvon
vonSchimmelpilz
Schimmelpilzwird
wirdininder
derDIN
DIN4108-2
4108-2die
dieAnforderung
Anforderungananden
den
Temperaturfaktor
Temperaturfaktorwie
wiefolgt
folgtdefiniert:
definiert:
0,70
fRsi
fRsi≥ ≥0,70
Die
Dieklimatischen
klimatischenRandbedingungen
Randbedingungenfürfürdie
dieBerechnung
Berechnungdes
desTemperaturfaktors
Temperaturfaktorssind
sindinin
der
derTabelle
TabelleimimKap.
Kap.5.3.1
5.3.1aufgelistet.
aufgelistet.Die
DieAußentemperatur
Außentemperaturististmit
mit- 5°
- 5°CCdeutlich
deutlichhöher,
höher,
als
alsdie
diebisher
bisherangesetzten
angesetzten- 15°
- 15°CCzur
zurBerechnung
Berechnungvon
von10°
10°C-Isothermen
C-Isothermenoder
oderU-WerU-Werten.
ten.EsEswird
wirdbei
beider
derVermeidung
Vermeidungvon
vonSchimmelpilz
Schimmelpilzdavon
davonausgegangen,
ausgegangen,dass
dasseine
eine
Temperatur
Temperaturvon
von– –5°5°CCininDeutschland
Deutschlandüber
übereinen
einenlängeren
längerenZeitraum,
Zeitraum,ca.
ca.eine
eineWoche,
Woche,
öfter
öftervorkommen
vorkommenkann.
kann.
Die
DieErmittlung
Ermittlungder
derOberflächentemperatur
Oberflächentemperaturerfolgt
erfolgtininder
derRegel
Regelmittels
mittelsIsothermenbeIsothermenberechnung
rechnungund
undististPlanungsaufgabe
PlanungsaufgabeimimVorfeld
Vorfeldder
derAusführung.
Ausführung.
Die
DieWärmebrücken
Wärmebrückengemäß
gemäßder
derKonstruktionsvorgaben
KonstruktionsvorgabenBeiblatt
Beiblatt2,2,DIN
DIN4108
4108sind
sindsosoausausgewählt,
gewählt,dass
dassder
derTemperaturfaktor
Temperaturfaktorimmer
immerüber
über0,7
0,7liegt.
liegt.Bei
Beieiner
einerabweichenden
abweichendenAusAusführung
führungmuss
mussdie
dieKonstruktion
Konstruktionentsprechend
entsprechendnachgewiesen
nachgewiesenwerden.
werden.
5151
51
Praxishandbuch Wärmeschutz
Der
DerWert
WertfRSI
fRSI≥ ≥0,7
0,7ististsosoausgelegt,
ausgelegt,dass
dasssich
sichein
einMindestwert
Mindestwertfürfürdie
dieOberflächentemOberflächentemperatur
peraturvon
von12,6°
12,6°CCeinstellt.
einstellt.Wird
Wirddieser
dieserWert
Wertnicht
nichtunterschritten
unterschrittenkann
kannman
mandie
dieAusleAuslegung
gungdes
desRandanschlusses
Randanschlussesals
alszur
zurSchimmelpilzentstehung
Schimmelpilzentstehungunbedenklich
unbedenklicheinstufen.
einstufen.
Beispiel 1:
Kap_5-3-2_Bild_1_Beispiel1.tif
5
Ermittelte Oberflächentemperaturen aus einer Isothermenberechnung
Praxishandbuch Wärmeschutz
52
52
Beispiel 2:
Kap_5-3-2_Bild_2_Beispiel2.bmp
5
Überprüfung eines Randanschlusses auf ausreichenden fRsi-Wert
θsi - θe
12,9 – (-5)
fRSI = ────── = ──────── = 0,72
θi - θe
20 – (-5)
Forderung bezüglich des
Temperaturfaktors nicht erfüllt
Forderung bezüglich des
Temperaturfaktors erfüllt
53
53
Praxishandbuch Wärmeschutz
11 – (-5)
θsi - θe
fRSI = ────── = ────── = 0,64
θi - θe
20 – (-5)
6. Überprüfung der Gebäudehülle
6. Überprüfung
der Gebäudehülle
6.1
Blower-Door-Test
6.1
Blower-Door-Test
6.1.1
Einführung
6
6.1.1
Einführung
Die Lüftungsverluste
über eine undichte Gebäudehülle gehen in die Ermittlung des
Heizenergiebedarfs mit ein. Bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste hat der
Die Lüftungsverluste über eine undichte Gebäudehülle gehen in die Ermittlung des
Planer zwei Ansätze zur Wahl:
Heizenergiebedarfs mit ein. Bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste hat der
Planer
zwei Ansätzeder
zurLuftdichtheit
Wahl:
 Berechnung
der Gebäudehülle nach dem eingesetzten Berechnungsverfahren
 Berechnung der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem eingesetzten Berechnungsverfahren
 Berechnung
der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem eingesetzten Berechnungsverfahren und Dichtheitsprüfung.
 Berechnung der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem eingesetzten Berechnungsverfahren
Der Rechenansatz
mitund
derDichtheitsprüfung.
Dichtheitsprüfung ergibt deutlich geringer anzusetzende
Wärmeverluste und damit einen geringeren Jahres-Primärenergiebedarf. Hier kann sich
Der Rechenansatz mit der Dichtheitsprüfung ergibt deutlich geringer anzusetzende
eine Verringerung von 5 bis 10 % ergeben. Da gemäß der EnEV 2009 der angegebene
Wärmeverluste und damit einen geringeren Jahres-Primärenergiebedarf. Hier kann sich
maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf relativ knapp bemessen und der Blowereine Verringerung von 5 bis 10 % ergeben. Da gemäß der EnEV 2009 der angegebene
Door-Test mittlerweile recht preisgünstig ist, hat der Planer hier eine kostengünstige
maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf relativ knapp bemessen und der BlowerOptimierungsmöglichkeit.
Door-Test mittlerweile recht preisgünstig ist, hat der Planer hier eine kostengünstige
Optimierungsmöglichkeit.
Bei der Berechnung sind die anzusetzenden Verlustwerte durch die Undichtigkeiten der
Gebäudehülle relativ hoch, so dass diese durch eine entsprechende Erhöhung der
Bei der Berechnung sind die anzusetzenden Verlustwerte durch die Undichtigkeiten der
Heizleistung oder andere Maßnahmen kompensiert werden müssen. Diese KompensaGebäudehülle relativ hoch, so dass diese durch eine entsprechende Erhöhung der
tionsmaßnahmen sind erfahrungsgemäß deutlich teurer als die Durchführung einer
Heizleistung oder andere Maßnahmen kompensiert werden müssen. Diese KompensaDichtheitsprüfung.
tionsmaßnahmen sind erfahrungsgemäß deutlich teurer als die Durchführung einer
Dichtheitsprüfung.
6.1.2 Aufbau und Durchführung
Praxishandbuch Wärmeschutz
54
6.1.2Blower-Door-Test
Aufbau und Durchführung
Der
wird zur Überprüfung der Dichtigkeit der Gebäudehülle eingesetzt
und ist als Testverfahren in der EnEV 2009 ausdrücklich vorgesehen.
Der Blower-Door-Test wird zur Überprüfung der Dichtigkeit der Gebäudehülle eingesetzt
und istBlower-Door-Test
als Testverfahren wird
in derinEnEV
ausdrücklich
Beim
eine 2009
Tür ein
Ventilator vorgesehen.
in einem am Türrahmen dicht
schließenden Metallrahmen eingesetzt, es kann die Haustür oder eine Balkontür sein.
Beim Blower-Door-Test wird in eine Tür ein Ventilator in einem am Türrahmen dicht
Mit dem Ventilator wird das Gebäude unter Unter- oder Überdruck von 50 Pa gegenüber
schließenden Metallrahmen eingesetzt, es kann die Haustür oder eine Balkontür sein.
der Umgebung gesetzt, dies entspricht etwa der Windstärke 5. Bei der Messung wird
Mit dem Ventilator wird das Gebäude unter Unter- oder Überdruck von 50 Pa gegenüber
soviel Luft entweder aus das Gebäude heraus- oder herein gedrückt, wie es über die
der Umgebung gesetzt, dies entspricht etwa der Windstärke 5. Bei der Messung wird
Undichtigkeiten der Gebäudehülle nachströmt. Ein Messinstrument misst den Volumensoviel Luft entweder aus das Gebäude heraus- oder herein gedrückt, wie es über die
strom, der zur Aufrechterhaltung dieser Druckdifferenz von 50 Pa erforderlich ist.
Undichtigkeiten der Gebäudehülle nachströmt. Ein Messinstrument misst den Volumenstrom, der zur Aufrechterhaltung dieser Druckdifferenz von 50 Pa erforderlich ist.
6.1.3 Ergebnisse des Blower-Door-Test
6.1.3
Ergebnisse
des beschriebenen
Blower-Door-Test
Der nach
dem zuvor
Verfahren gemessene Volumenstrom wird durch
das Volumen des Gebäudes geteilt. Dieser Wert wird als Luftwechselrate n50 oder einDer nach dem zuvor beschriebenen Verfahren gemessene Volumenstrom wird durch
fach als „n50-Wert“ bezeichnet, weil er bei einer Druckdifferenz von 50 Pa gemessen
das Volumen des Gebäudes geteilt. Dieser Wert wird als Luftwechselrate n50 oder einwurde. Der n50-Wert kann mit anderen Gebäuden oder Normen verglichen werden. Der
fach als „n50-Wert“ bezeichnet, weil er bei einer Druckdifferenz von 50 Pa gemessen
Blower-Door-Test bietet die Möglichkeiten
wurde. Der n50-Wert kann mit anderen Gebäuden oder Normen verglichen werden. Der
Blower-Door-Test bietet die Möglichkeiten
54
54
 die Lage und Stärke von Undichtigkeiten qualitativ zu bestimmen
 den Luftstrom durch die Summe aller Leckagen quantitativ zu ermitteln
 die stündliche Luftwechselrate n50 zu messen
Kap_6-1_Bild_1_BlowerDoor.tif
Hohe = 6 cm
6
Prinzipieller Aufbau beim Blower-Door-Test
6.1.4 Auswirkungen auf den Fensterbau
Der Blower-Door-Test dient zwar ausschließlich der Feststellung der Gesamtdichtigkeit
eines Gebäudes, im Fall des Verfehlens der Grenzwerte, werden jedoch häufig die
Fenster verantwortlich gemacht. Daher sollten die Fenster unbedingt den Forderungen
an die Fugendurchlässigkeit gemäß EnEV 2009, Anlage 4, Nr. 1 in jedem Fall genügen.
Passive Lüftungseinrichtungen wie z.B. der GECCO haben keinen Einfluss auf die Dichtigkeitsprüfung und müssen während der Prüfung abgedichtet werden, siehe auch
DIN EN 13829
Auszug aus DIN EN 13829 „Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden“ Absatz
5.2.3:
„Die Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagenteilen werden verschlossen. Andere Lüftungsöffnungen (z.B. Öffnungen für natürliche Lüftung)
werden für die Zwecke des Messverfahrens geschlossen oder abgedichtet.“
55
Praxishandbuch Wärmeschutz
55
Aus
Ausden
denAnforderungen
Anforderungenanandie
dieDichtheit
Dichtheitder
derGebäudehülle
Gebäudehülleund
undden
denzuvor
zuvorangesproangesprochenen
chenen
Punkten
Punkten
ergeben
ergeben
sich
sich
die
die
nachfolgenden
nachfolgenden
Forderungen.
Forderungen.
AnAn
das
das
Fenster
Fenster
EsEs
sollten
sollten
nur
nur
geprüfte
geprüfte
Fenstersysteme
Fenstersysteme
eingebaut
eingebaut
werden,
werden,
die
die
der
der
jeweiligen
jeweiligen
Klasse
Klasse
der
der
Fugendurchlässigkeit
Fugendurchlässigkeitnach
nach
DIN
DIN
EN
EN
12207
12207
entsprechen,
entsprechen,
siehe
siehe
auch
auch
EnEV
EnEV
2009,
2009,
Anhang
Anhang
4.4.
AnAn
die
die
Montage
Montage
Grundsätzlich
Grundsätzlichististder
derFensterbauer
Fensterbauerverpflichtet,
verpflichtet,unabhängig
unabhängigvon
vonder
derEnEV
EnEV
2009
2009
oder
oder
RAL-Vorschriften,
RAL-Vorschriften,
gemäß
gemäß
dem
dem
gültigen
gültigen
Stand
Stand
der
der
Technik
Technik
zuzu
montieren.
montieren.
EsEsmuss
mussaufgrund
aufgrundder
derhohen
hohenAnforderungen
Anforderungenanandie
dieDichtheit
Dichtheitder
derGebäudehülle
Gebäudehülle
noch
noch
mehr
mehr
auf
auf
diese
diese
„saubere“
„saubere“
Montage
Montage
der
der
Fenster
Fenster
geachtet
geachtet
werden.
werden.
6
Der
DerGrundsatz
Grundsatzder
derFenstermontage:
Fenstermontage:„Innen
„Innendichter
dichteralsalsaußen,
außen,oder
oderzumindest
zumindest
gleich
gleich
dicht
dicht
wie
wie
außen“
außen“
muss
muss
zwingend
zwingend
eingehalten
eingehalten
werden.
werden.
InIn
der
der
Praxis
Praxis
heißt
heißt
dies,
dies,
dass
dass
Ausschäumen
Ausschäumen
allein
allein
nicht
nicht
ausreicht!
ausreicht!
Anforderungen
Anforderungen
Außen
Außen
Fuge
Fuge
Innen
Innen
Schlagregendicht Ausgleich
Ausgleich
der
Bautoleranz Dampfdicht
Dampfdicht
Schlagregendicht
der
Bautoleranz
Dämmung,
Wärmeschutz
Dämmung,
Wärmeschutz
Luftdicht
Luftdicht
Befestigung
Befestigung
Schallschutz
Schallschutz
Schema:
Stand
der
Technik
zur
Ausführung
von
Fensteranschlüssen:
Schema:
Stand
der
Technik
zur
Ausführung
von
Fensteranschlüssen:
Fazit:
Fazit:
Praxishandbuch Wärmeschutz
56
Ausden
denvorgenannten
vorgenanntenPunkten
Punktenund
undaus
ausden
denunter
unterKapitel
Kapitel
beschriebenForderungen
Forderungen
Aus
5 5beschrieben
desTemperaturfaktors
TemperaturfaktorsfRSI
fRSIund
undlängenbezogenen
längenbezogenenWärmedurchgangskoeffizienten
Wärmedurchgangskoeffizientenψ ψ
des
lässt
lässtsich
sichunschwer
unschwererkennen,
erkennen,dass
dassdie
dietechnische
technischeund
undqualitative
qualitativeAusführung
Ausführungeines
eines
Fensters
Fensters
einschließlich
einschließlich
seiner
seiner
Montagefuge
Montagefuge
immer
immer
mehr
mehr
anan
Bedeutung
Bedeutung
gewinnt.
gewinnt.
EsEsgenügt
genügtnicht
nichtmehr,
mehr,nur
nurein
einFenster
Fensterherzustellen
herzustellenund
undins
insGebäude
Gebäudeeinzuseteinzusetzen.
zen.Eine
Einefachgerechte
fachgerechteAuftragsabwicklung
Auftragsabwicklungerfordert
erfordertmittlerweile
mittlerweileeine
einegute
gutetechtechnische
nischeVorplanung
Vorplanungmit
mitentsprechender
entsprechenderDokumentation
Dokumentationsowie
sowieeine
einequalitativ
qualitativ
hochwertige
hochwertige
Montage.
Montage.
5656
6.2 Thermografie
6.2.1 Anwendungsbereich
Mit dem Begriff Thermografie bezeichnet man die Feststellung der Wärmeemission von
Gegenständen, z.B. von Gebäuden. Sie lässt sich zur Überprüfung der einwandfreien
Wärmedämmung von Gebäuden einsetzen (Bauthermografie). Mit Hilfe der Thermografie lassen sich Fehler bei der Bauausführung oder thermische Schwachstellen in der
Gebäudehülle relativ einfach nachweisen. Eine kombinierte Untersuchung eines Gebäudes mit dem Blower-Door-Test und der Thermografie ist besonders effektiv.
Das Ergebnis der Thermografie sind erst einmal bunte Bilder, die den Laien beeindrucken und die viel Raum für Fehlinterpretationen geben. Daher werden an dieser Stelle
die Grundlagen, die Voraussetzungen und der Ablauf einer fachgerechten Thermografie
beschrieben.
6.2.2 Physikalische Grundlagen
Jeder Gegenstand in unserer Umgebung, dessen Temperatur oberhalb des absoluten
Nullpunktes von -273° C liegt, sendet eine Wärmestrahlung, Infrarotstrahlung, aus.
Dieser physikalische Effekt wird als Emission bezeichnet. Diese langwellige Strahlung
ist für das menschliche Auge unsichtbar. Die Intensität dieser Strahlung hängt von der
Oberflächentemperatur der Körpers und von seinem Emissionskoeffizienten ab und
kann daher zur Bestimmung der Oberflächentemperatur verwendet werden.
6
Bei der Thermografie wird diese Strahlung mit dem Strahlungssensor der Wärmebildkamera aufgezeichnet. Die bei der Kamera ankommende Strahlung besteht aus der
vom betrachteten Gegenstand ausgesandten, emittierten Strahlung und der Störstrahlung. Störstrahlung kann von der Sonne oder einem sehr kalten Nachthimmel ausgehen.
Für eine quantitative Bestimmung der Oberflächentemperaturen benötigt man
 den genauen Emissionskoeffizienten der Oberfläche, Tabellenwerte sind nicht
ausreichend genau, und
 die genauen Umgebungsbedingungen, zur Kompensation der Störstrahlung.
Bei der Durchführung der Thermografie ist es wichtig, die genauen Emissionskoeffizienten vor oder während der Messung zu bestimmen. Dieser hängt ab






vom Blickwinkel,
vom Material,
von der Oberflächenrauhigkeit,
von der Himmelsrichtung,
von der umgebenden Bebauung,
von eventueller Verschattung,
so dass in jedem Fall mit einer Kalibriermessung der exakte Emissionskoeffizient gemessen werden muss, um verlässliche Temperaturmessungen zu bekommen. Qualifizierte Thermografie-Dienstleister führen diese notwendigen Kalibrier-Messungen standardmäßig und unaufgefordert durch.
57
57
Praxishandbuch Wärmeschutz
6.2.3 Voraussetzungen für eine Thermografie
Zu einer aussagekräftigen Thermografie gehört immer
 eine Außen-Thermografie und
 eine zeitnah durchgeführte Innen-Thermografie.
So sind Wärmebrücken mit der Außen-Thermografie nur schwer aufzudecken, weil die
Temperaturunterschiede zwischen der Umgebung und der Bauteiloberfläche zu gering
sind. Außerdem lassen sich Verfälschungen der Außen-Thermografie nicht anders feststellen. Eine Verfälschung der Ergebnisse kann auftreten, wenn ein gut Wärme speicherndes Bauteil von der Sonne aufgeheizt wurde, wie z.B. eine monolithische Betonwand. Bei der Außen-Thermografie entsteht der Eindruck, hier würde viel Wärme aus
dem Gebäude an die Umgebung abgegeben. Diese scheinbar erhöhte Wärmeabgabe
lässt sich nur mit einer Innen-Thermografie richtig bewerten.
6
Für eine aussagekräftige Thermografie eines Gebäudes müssen die nachfolgenden
Punkte unbedingt eingehalten werden:
 zeitnahe Durchführung von Außen- und Innenthermografie
 Emissionskoeffizienten mittels Kalibriermessung bestimmen
 die Differenz zwischen der Außentemperatur und der Raumtemperatur sollte im
Bereich von 10 – 15 K liegen, dies beschränkt den Zeitraum für Thermografien
auf das Winterhalbjahr
 alle Räume müssen auf gleichem Temperaturniveau sein
 die Innentemperatur muss über einen Zeitraum von mind. 12 Stunden gleichmäßig herrschen; evtl. Nachtabsenkung der Heizung muss außer Betrieb gesetzt
sein
 alle äußeren Fenster und Türen müssen geschlossen sein
 trockene Witterung
 Wind < 1 m/s
 Aufnahmezeiten in den frühen Morgenstunden vor Sonnenaufgang
Praxishandbuch Wärmeschutz
58
 Verwendung einer hochwertigen Hardware, so sollte die Wärmebildkamera eine
genügend hohe Auflösung haben, mindestens 320 x 240 Pixel. und min. 0,1° C
Temperaturauflösung; eine preiswerte Wärmebildkamera mit einer Auflösung von
160 x 120 Pixel löst bei einem 16 m langen Gebäude gerade mal 10 cm/Pixel auf!
 Verwendung einer hochwertigen Software
6.2.4 Aussagekraft der Thermografie
Ausgegeben werden von der Wärmebildkamera Thermogramme, bei denen die unterschiedlichen Oberflächentemperaturen zur besseren Darstellung farblich codiert sind.
Es handelt sich um Falschfarben-Dastellungen. Die Temperaturgrenzen können bei
dieser Darstellung frei gewählt werden, so dass gleiche Temperaturen unterschiedlich
dargestellt werden können. Die Farbe der Oberfläche im Thermogramm hat nichts mit
der realen Temperatur zu tun, da die Farbskala frei wählbar ist. Auf diese Weise können
58
mitmitWärmebildkameras
Wärmebildkamerasvonvonjeder
jederGebäudesituation
Gebäudesituationbeliebig
beliebiggute
gutewiewieauch
auchsehr
sehr
schlechte
schlechte
"Bilder"
"Bilder"
erzeugt
erzeugt
werden.
werden.
Daraus
Daraus
ergibt
ergibt
sich,
sich,
dass
dass
fürfür
eine
eine
korrekte
korrekte
energetische
energetische
Betrachtung
Betrachtung
vonvon
Bauteilen
Bauteilen
mittels
mittels
Thermografie
Thermografie
allealle
in Kap.
in Kap.
6.2.3
6.2.3
beschriebenen
beschriebenen
Faktoren
Faktoren
dokumentiert
dokumentiert
sein
sein
müsmüssen,
sen,
vorvor
allem:
allem:
Aufnahmezeit,
Aufnahmezeit,
Temperaturdifferenz,
Temperaturdifferenz,
Windgeschwindigkeit
Windgeschwindigkeit
und
und
neben
neben
den
den
Thermogrammen
Thermogrammen
diedie
dazugehörige
dazugehörige
Temperaturskala,
Temperaturskala,
siehe
siehe
unten
unten
stehendes
stehendes
Bild.
Bild.
Kap_6-2-4_Bild_1_Thermografie
Kap_6-2-4_Bild_1_Thermografie
Höhe:
Höhe:
7,57,5
cmcm
6
DieDie
Thermografie
Thermografie
gibt
gibt
keine
keine
Auskunft
Auskunft
darüber,
darüber,
obob
einein
Mangel
Mangel
anan
einem
einem
Bauteil
Bauteil
mitmit
einer
einer
hohen
hohen
Oberflächentemperatur
Oberflächentemperatur
vorliegt
vorliegt
oder
oder
nicht.
nicht.
Diese
Diese
Interpretation
Interpretation
derderThermogramme
Thermogrammekann
kannnurnurvon
voneinem
einemspeziell
speziellausgebildeten
ausgebildetenExperten
Experten
geleistet
geleistet
werden.
werden.
5959
59
Praxishandbuch Wärmeschutz
Beurteilungen
Beurteilungen
ohne
ohne
eine
eine
entsprechende
entsprechende
Dokumentation,
Dokumentation,
sowie
sowie
ohne
ohne
eine
eine
sorgfältig
sorgfältig
vorvorbereitete
bereitete
Messwerterstellung
Messwerterstellung
unter
unter
Einbezug
Einbezug
derder
oben
oben
aufgeführten
aufgeführten
Punkte,
Punkte,
zeigen
zeigen
maximal
maximal
Tendenzen
Tendenzen
aufauf
und
und
geben
geben
Hinweise
Hinweise
fürfür
eine
eine
weitere
weitere
Optimierung.
Optimierung.
FürFür
eine
eine
konkrete
konkrete
wertbezogene
wertbezogene
Aussage
Aussage
zurzur
thermischen
thermischen
Güte
Güte
desdes
Fensters
Fensters
sind
sind
siesie
jedoch
jedoch
nicht
nicht
geeignet.
geeignet.
Von der Thermografie sind keine Wunder zu erwarten, daher werden an dieser Stelle
die häufigsten Missverständnisse zusammengestellt.
 Generell liegt kein Mangel vor, wenn die Oberflächentemperaturen am Fenster lokal höher sind als am umgebenden Bauteil. Das Fenster muss die Anforderungen
aus der EnEV 2009 erfüllen, dann ist es thermisch mangelfrei.
 Es gibt keine Norm, in der eine minimale oder maximale äußere Oberflächentemperatur gefordert wird.
 Mit dem inneren Temperaturfaktor fRSI hat die äußere Oberflächentemperatur
nichts zu tun, Kap. 5.3.2.
 Für die Bauteile Fenster und Rollladen gibt es nur die Forderung nach einem
U-Wert, der nach DIN EN ISO 10077-1 ermittelt wird, Kap. 2.1.
 Weiterhin muss ein Fenster die Eignungsprüfung gemäß RAL-GZ 716-1 bestehen, diese wird beim Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim durchgeführt. Alle
GEALAN-Systeme tragen das RAL-Gütezeichen.
 Bei den Eignungsprüfungen gemäß RAL-GZ 716-1 sind Restundichtigkeiten bewusst von der Prüfnorm zugelassen.
 Die Thermografie ist nicht geeignet, U-Werte von Bauteilen zu messen.
Fazit:
Aus dem zuvor beschriebenen Aufwand für eine fachgerecht durchgeführte Thermografie ist abzusehen, das diese nicht für wenige 100,- € seriös durchgeführt werden
kann.
Praxishandbuch Wärmeschutz
60
60
Praxishandbuch Wärmeschutz
61
7. Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009
7. Die
Energieeinsparverordnung
EnEV 2009 2009 basiert auf Änderungen gegenDer
Gesetzestext
der Energieeinsparverordnung
über der Energieeinsparverordnung 2007, d.h. der amtliche Text umfasst nur diese
Der Gesetzestext der Energieeinsparverordnung 2009 basiert auf Änderungen gegenÄnderungen. Diese Vorgehensweise erschwert die Lesbarkeit der EnEV. Daher gibt es
über der Energieeinsparverordnung 2007, d.h. der amtliche Text umfasst nur diese
neben dem offiziellen Gesetzestext so genannte Nichtamtliche Leseversionen in die die
Änderungen. Diese Vorgehensweise erschwert die Lesbarkeit der EnEV. Daher gibt es
Änderungen der EnEV 2009 eingearbeitet wurden. Diese Versionen können im Internet
neben dem offiziellen Gesetzestext so genannte Nichtamtliche Leseversionen in die die
auf den Seiten der Bundesregierung abgerufen werden
Änderungen der EnEV 2009 eingearbeitet wurden. Diese Versionen können im Internet
auf den Seiten der Bundesregierung abgerufen werden
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Klimaschutz-und-Energiesparen-,2975/Energieeinsparverordnung.htm
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/Klimaschutz-und-Energiesparen-,2975/Energieeinsparverordnung.htm
oder
auf weiteren spezialisierten Internetportalen wie zum Beispiel
oder auf weiteren spezialisierten Internetportalen wie zum Beispiel
http://www.enev-online.de/index.htm
http://www.enev-online.de/index.htm
Um den Rahmen dieses Praxishandbuches nicht zu sprengen, werden hier einige
grundlegende Passsagen aus den Energieeinsparverordnungen 2007 und 2009 wiederUm den Rahmen dieses Praxishandbuches nicht zu sprengen, werden hier einige
gegeben, sowie alle Abschnitte, die für den Fensterbauer von Belang sind.
grundlegende Passsagen aus den Energieeinsparverordnungen 2007 und 2009 wiedergegeben, sowie alle Abschnitte, die für den Fensterbauer von Belang sind.
7
Praxishandbuch Wärmeschutz
62
62
62
7.1 Auszüge aus der Energieeinsparverordung 2009
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Vom 29. April 2009
Auf Grund des § 1 Absatz 2, des § 2 Absatz 2 und 3, des § 3 Absatz 2, des § 4, jeweils
in Verbindung mit § 5, des § 5a Satz 1 und 2, des § 7 Absatz 3 Satz 3 und 4 und Absatz
4 sowie des § 7a Absatz 1 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), von denen die §§ 4 und 7
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert und § 7a
eingefügt worden sind, verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung *)
Die Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007
(BGBl. I S. 1519) wird wie folgt geändert:
Anmerkung: Der Text der Änderungen oder eine Nichtamtliche Leseversion der Energieeinsparverordnung kann unter den oben genannten Internetadressen
abgerufen werden.
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
7
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung können den Wortlaut der Energieeinsparverordnung
in der ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt
machen.
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Fußnote:
Anmerkung: Auf die Wiedergabe der Fußnote wird verzichtet und auf die oben genannten Internetadressen verwiesen.
63
Praxishandbuch Wärmeschutz
63
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
und
2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach
Nummer 1.
Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser
Verordnung.
(2) Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für
7
1. Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren
genutzt werden,
2. Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und
lang anhaltend offen gehalten werden müssen,
3. unterirdische Bauten,
4. Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von
Pflanzen,
5. Traglufthallen und Zelte,
6. Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden,
und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei
Jahren,
7. Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet
sind,
Praxishandbuch Wärmeschutz
64
8. Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten
jährlich bestimmt sind, und
9. sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle
Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur
von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt
sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.
Auf Bestandteile von Anlagensystemen, die sich nicht im räumlichen Zusammenhang
mit Gebäuden nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 befinden, ist nur § 13 anzuwenden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung
1. sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend
dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie
64
ähnlichen Einrichtungen,
2. sind Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen,
3. sind kleine Gebäude Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche,
3a. sind Baudenkmäler nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten,
4. sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer
Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden,
5. sind gekühlte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer
Nutzung direkt oder durch Raumverbund gekühlt werden,
6. sind erneuerbare Energien solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie, Wasserkraft, Windenergie und Energie aus Biomasse,
7. ist ein Heizkessel der aus Kessel und Brenner bestehende Wärmeerzeuger, der
zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den
Wärmeträger Wasser dient,
8. sind Geräte der mit einem Brenner auszurüstende Kessel und der zur
Ausrüstung eines Kessels bestimmte Brenner,
9. ist die Nennleistung die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter
Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar
garantierte größte Wärme- oder Kälteleistung in Kilowatt,
7
10. ist ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer
Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in
dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen
enthaltenen Wasserdampfes kommen kann,
11. ist ein Brennwertkessel ein Heizkessel, der für die Kondensation eines Großteils
des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert ist,
12. ist die Wohnfläche die nach der Wohnflächenverordnung oder auf der
Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur
Berechnung von Wohnflächen ermittelte Fläche,
13. ist die Nutzfläche die Nutzfläche nach anerkannten Regeln der Technik, die
beheizt oder gekühlt wird,
14. ist die Gebäudenutzfläche die nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 berechnete Fläche,
15. ist die Nettogrundfläche die Nettogrundfläche nach anerkannten Regeln der
Technik, die beheizt oder gekühlt wird.
65
65
Praxishandbuch Wärmeschutz
11a. sind elektrische Speicherheizsysteme Heizsysteme mit vom Energielieferanten unterbrechbarem Strombezug, die nur in den Zeiten außerhalb des
unterbrochenen Betriebes durch eine Widerstandsheizung Wärme in einem
geeigneten Speichermedium speichern,
Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude
§ 3 Anforderungen an Wohngebäude
7
(1)
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der JahresPrimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung
den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher
Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1
angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
(2)
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des
spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.
(3)
Für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist der JahresPrimärenergiebedarf nach einem der in Anlage 1 Nummer 2 genannten Verfahren
zu berechnen. Das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude sind
mit demselben Verfahren zu berechnen.
(4)
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an
den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden.
§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
(1)
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und
eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines
Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und
Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2
Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
(2)
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der
mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht überschritten werden.
(3)
Für das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude ist der
Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 2 Nummer 2 oder 3
genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende Nichtwohngebäude und
das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen.
(4)
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen
an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten
werden.
Praxishandbuch Wärmeschutz
66
66
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf
der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem
Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er
(1)
im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und
(2)
vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige
Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist
wird. Es darf höchstens die Strommenge nach Satz 1 angerechnet werden, die dem
berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht.
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1)
(2)
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende
Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den
Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen
1 und 2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3
und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die
Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind.
7
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen,
so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den
anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ist bei zu errichtenden Gebäuden die Nachbarbebauung bei aneinandergereihter Bebauung nicht gesichert,
müssen die Gebäudetrennwände den Mindestwärmeschutz nach Satz 1 einhalten.
(2)
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der
Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so
gering wie möglich gehalten wird.
(3)
Der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken bei der Ermittlung des JahresPrimärenergiebedarfs ist nach Maßgabe des jeweils angewendeten Berechnungsverfahrens zu berücksichtigen. Soweit dabei Gleichwertigkeitsnachweise zu
führen wären, ist dies für solche Wärmebrücken nicht erforderlich, bei denen die
angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in
den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2, 2006-03 zugrunde gelegt sind.
67
67
Praxishandbuch Wärmeschutz
(1)
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die in Anlage 3 genannten Werte der
Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile eingehalten, gelten die übrigen
Anforderungen dieses Abschnitts als erfüllt. Satz 1 ist auf Gebäude entsprechend anzuwenden, die für eine Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren bestimmt und aus
Raumzellen von jeweils bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche zusammengesetzt sind.
Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen
§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
(1)
7
Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 bei beheizten oder gekühlten
Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten
Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten
werden. Die Anforderungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn
1.
geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des
Referenzgebäudes nach § 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifischen,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2,
2.
geänderte Nichtwohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf
des Referenzgebäudes nach § 4 Absatz 1 und die Höchstwerte der mittleren
Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
nach Anlage 2 Tabelle 2
um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten.
(2)
Praxishandbuch Wärmeschutz
68
In Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sind die in § 3 Absatz 3 sowie in § 4 Absatz 3
angegebenen Berechnungsverfahren nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 und des §
5 entsprechend anzuwenden. Soweit
1.
Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen, können
diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden;
2.
energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten
nicht vorliegen, können gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden;
hierbei können anerkannte Regeln der Technik verwendet werden; die Einhaltung
solcher Regeln wird vermutet, soweit Vereinfachungen für die Datenaufnahme und
die Ermittlung der energetischen Eigenschaften sowie gesicherte Erfahrungswerte
verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. Bei Anwendung der
Verfahren nach § 3 Absatz 3 sind die Randbedingungen und Maßgaben nach Anlage 3 Nummer 8 zu beachten.
68
(3)
Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die
Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.
(4)
Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte
Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern
Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage
3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.
(5)
Ist in Fällen des Absatzes 4 die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche
größer als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen,
dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3
oder § 4 einhält.
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
(1)
Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen und
Einrichtungen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen
energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren.
(2)
Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung
und Erhaltung im Sinne des Satzes 1 gilt als gegeben, soweit der Einfluss einer
energiebedarfssenkenden Einrichtung auf den Jahres-Primärenergiebedarf durch
andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen ausgeglichen wird.
(3)
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der
Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom
Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und
Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
(1)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf Veröffentlichungen sachverständiger
Stellen über anerkannte Regeln der Technik hinweisen, soweit in dieser Verordnung auf solche Regeln Bezug genommen wird.
(2)
Zu den anerkannten Regeln der Technik gehören auch Normen, technische Vorschriften oder sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Türkei, wenn ihre Einhaltung das geforderte Schutzniveau
in Bezug auf Energieeinsparung und Wärmeschutz dauerhaft gewährleistet.
(3)
Soweit eine Bewertung von Baustoffen, Bauteilen und Anlagen im Hinblick auf die
Anforderungen dieser Verordnung auf Grund anerkannter Regeln der Technik
nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen wird, sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde die erforderlichen
7
§ 23 Regeln der Technik
69
Praxishandbuch Wärmeschutz
69
Nachweise für eine anderweitige Bewertung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für Baustoffe, Bauteile und Anlagen,
1.
die nach dem Bauproduktengesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur
Umsetzung des europäischen Gemeinschaftsrechts, deren Regelungen auch
Anforderungen zur Energieeinsparung umfassen, mit der CE-Kennzeichnung
versehen sind und nach diesen Vorschriften zulässige und von den Ländern
bestimmte Klassen und Leistungsstufen aufweisen, oder
2.
bei denen nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Verwendung
von Bauprodukten auch die Einhaltung dieser Verordnung sichergestellt wird.
(4)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder in deren Auftrag Dritte können
Bekanntmachungen nach dieser Verordnung neben der Bekanntmachung im Bundesanzeiger auch kostenfrei in das Internet einstellen.
(5)
Verweisen die nach dieser Verordnung anzuwendenden datierten technischen Regeln auf undatierte technische Regeln, sind diese in der Fassung anzuwenden, die
dem Stand zum Zeitpunkt der Herausgabe der datierten technischen Regel entspricht.
7
§ 24 Ausnahmen
(1)
Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das
Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung
abgewichen werden.
(2)
Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach
Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.
§ 25 Befreiungen
Praxishandbuch Wärmeschutz
70
(1)
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den
Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder
in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
(2)
Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben,
dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen
hat und ihm dies nicht zuzumuten ist.
(3)
Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.
70
§ 26 Verantwortliche
(1)
Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung ist der Bauherr verantwortlich, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher
bezeichnet ist.
(2)
Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sind im Rahmen ihres
jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des
Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.
§ 26a Private Nachweise
(2)
Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten
1.
zur Änderung von Außenbauteilen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1,
2.
zur Dämmung oberster Geschossdecken im Sinne von § 10 Absatz 3 und 4,
auch in Verbindung mit Absatz 5, oder
3.
zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen
Wärmeerzeugersystemen nach § 13, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen nach § 14 oder Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der
Raumlufttechnik nach § 15 durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach
Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten
oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).
7
Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1
genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen
vorzulegen.
71
71
Praxishandbuch Wärmeschutz
(1)
Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9)
Anforderungen an Wohngebäude
1
1.1
Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen
Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude (zu § 3
Absatz 1 und 2)
Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs
Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Wohngebäudes ist der auf die Gebäudenutzfläche bezogene, nach einem der in Nr. 2.1
angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der
Tabelle 1 entspricht.
7
Soweit in dem zu errichtenden Wohngebäude eine elektrische Warmwasserbereitung ausgeführt wird, darf diese anstelle von Tabelle 1 Zeile 6 als wohnungszentrale Anlage ohne Speicher gemäß den in Tabelle 5.1-3 der DIN V 4701-10 : 200308, geändert durch A1 : 2006-12, gegebenen Randbedingungen berücksichtigt
werden. Der sich daraus ergebende Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs
ist in Fällen des Satzes 2 um 10,9 kWh/(m²⋅ a) zu verringern; dies gilt nicht bei
Durchführung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach § 7 Nummer 2 in
Verbindung mit Nummer VI.1 der Anlage des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.
Tabelle 1
Ausführung des Referenzgebäudes
Anl_1_Tab_1_1.tif
Praxishandbuch Wärmeschutz
72
72
Praxishandbuch Wärmeschutz
7
73
1.2
Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts
Der
spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes darf die in Tabelle 2 angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten.
Tabelle 2
Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts
Anl_1Tab_2.tif
7
Anmerkung: Auf die Wiedergabe des weiteren Textes zur Anlage 1 der EnEV 2009 wird
an dieser Stelle verzichtet und auf die oben genanntem Internetadressen
verwiesen.
Praxishandbuch Wärmeschutz
74
74
Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9)
Anforderungen an Nichtwohngebäude
Anmerkung: Auf die Wiedergabe des weiteren Textes zur Anlage 2 der EnEV 2009 wird
an dieser Stelle verzichtet und auf die oben genanntem Internetadressen
verwiesen.
1.3
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Die Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
eines zu errichtenden Nichtwohngebäudes dürfen die in Tabelle 2 angegebenen
Werte nicht überschreiten. Satz 1 ist auf Außentüren nicht anzuwenden.
Tabelle 2
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden
7
Anl_2_Tab_2.tif
Praxishandbuch Wärmeschutz
75
75
Anlage
Anlage33(zu
(zuden
den§§
§§88und
und9)
9)
Anforderungen
Anforderungen bei
bei Änderung
Änderung von
von Außenbauteilen
Außenbauteilen und
und bei
bei Errichtung
Errichtung kleiner
kleiner
Gebäude;
Gebäude; Randbedingungen
Randbedingungen und
und Maßgaben
Maßgaben für
für die
die Bewertung
Bewertung bestehender
bestehender
Wohngebäude
Wohngebäude
22
Fenster,
Fenster,Fenstertüren,
Fenstertüren,Dachflächenfenster
Dachflächenfensterund
undGlasdächer
Glasdächer
Soweit
Soweit bei
beibeheizten
beheiztenoder
odergekühlten
gekühltenRäumen
Räumenaußen
außenliegende
liegendeFenster,
Fenster, FenstertüFenstertüren,
ren,Dachflächenfenster
Dachflächenfensterund
undGlasdächer
Glasdächerininder
derWeise
Weiseerneuert
erneuertwerden,
werden,dass
dass
das
dasgesamte
gesamteBauteil
Bauteilersetzt
ersetztoder
odererstmalig
erstmaligeingebaut
eingebautwird,
wird,
b)
b)
zusätzliche
zusätzlicheVorVor-oder
oderInnenfenster
Innenfenstereingebaut
eingebautwerden
werdenoder
oder
c)
c)
die
dieVerglasung
Verglasungersetzt
ersetztwird,
wird,
sind
sind die
die Anforderungen
Anforderungen nach
nach Tabelle
Tabelle 11 Zeile
Zeile 22 einzuhalten.
einzuhalten. Satz
Satz 11 gilt
gilt nicht
nicht für
für
Schaufenster
Schaufensterund
undTüranlagen
Türanlagenaus
ausGlas.
Glas.Bei
BeiMaßnahmen
Maßnahmengemäß
gemäßBuchstabe
Buchstabecc gilt
gilt
Satz
Satz11nicht,
nicht, wenn
wennder
dervorhandene
vorhandeneRahmen
Rahmenzur
zurAufnahme
Aufnahmeder
dervorgeschriebenen
vorgeschriebenen
Verglasung
Verglasung ungeeignet
ungeeignet ist.
ist. Werden
Werden Maßnahmen
Maßnahmen nach
nach Buchstabe
Buchstabe cc ausgeführt
ausgeführt
und
und ist
ist die
die Glasdicke
Glasdicke im
im Rahmen
Rahmen dieser
dieser Maßnahmen
Maßnahmen aus
aus technischen
technischen Gründen
Gründen
begrenzt,
begrenzt,so
sogelten
geltendie
dieAnforderungen
Anforderungenals
alserfüllt,
erfüllt,wenn
wenneine
eineVerglasung
Verglasungmit
miteinem
einem
Wärmedurchgangskoeffizienten
Wärmedurchgangskoeffizienten von
von höchstens
höchstens 1,30
1,30 W/(m²·K)
W/(m²·K) eingebaut
eingebaut wird.
wird.
Werden
Werden Maßnahmen
Maßnahmen nach
nach Buchstabe
Buchstabe cc an
an KastenKasten- oder
oder Verbundfenstern
Verbundfenstern durchdurchgeführt,
geführt,so
sogelten
geltendie
dieAnforderungen
Anforderungenals
alserfüllt,
erfüllt,wenn
wenneine
eineGlastafel
Glastafelmit
miteiner
einerinfrainfrarot-reflektierenden
rot-reflektierenden Beschichtung
Beschichtung mit
mit einer
einer Emissivität
Emissivität εn
εn ≤≤ 0,2
0,2 eingebaut
eingebaut wird.
wird.
Werden
Werdenbei
beiMaßnahmen
Maßnahmennach
nachSatz
Satz11
7
76
Praxishandbuch Wärmeschutz
a)
a)
33
1.
1.
Schallschutzverglasungen
Schallschutzverglasungen mit
mit einem
einem bewerteten
bewerteten Schalldämmmaß
Schalldämmmaß der
der
Verglasung
Verglasungvon
vonRw,R
Rw,R>>40
40dB
dBnach
nachDIN
DINEN
ENISO
ISO717-1
717-1: :1997-01
1997-01oder
odereiner
einer
vergleichbaren
vergleichbarenAnforderung
Anforderungoder
oder
2.
2.
Isolierglas-Sonderaufbauten
Isolierglas-Sonderaufbauten zur
zur Durchschusshemmung,
Durchschusshemmung, DurchbruchhemDurchbruchhemmung
mung oder
oder Sprengwirkungshemmung
Sprengwirkungshemmung nach
nach anerkannten
anerkannten Regeln
Regeln der
der TechTechnik
nikoder
oder
3.
3.
Isolierglas-Sonderaufbauten
Isolierglas-Sonderaufbautenals
alsBrandschutzglas
Brandschutzglasmit
mit einer
einerEinzelelementdiEinzelelementdicke
cke von
von mindestens
mindestens 18
18 mm
mm nach
nach DIN
DIN 4102-13
4102-13 : : 1990-05
1990-05 oder
oder einer
einer ververgleichbaren
gleichbarenAnforderung
Anforderungverwendet,
verwendet,sind
sindabweichend
abweichendvon
vonSatz
Satz11die
dieAnforAnforderungen
derungennach
nachTabelle
Tabelle11Zeile
Zeile33einzuhalten.
einzuhalten.
Außentüren
Außentüren
Bei
Bei der
der Erneuerung
Erneuerung von
von Außentüren
Außentüren dürfen
dürfen nur
nur Außentüren
Außentüren eingebaut
eingebaut werden,
werden,
deren
deren Türfläche
Türfläche einen
einen Wärmedurchgangskoeffizienten
Wärmedurchgangskoeffizienten von
von 2,9
2,9 W/m²K
W/m²K nicht
nicht
überschreitet.
überschreitet.Nr.
Nr.22Satz
Satz22bleibt
bleibtunberührt.
unberührt.
76
76
Tabelle 1
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und
Erneuerung von Bauteilen
Anl_3_Tab_1_ges
7
Praxishandbuch Wärmeschutz
77
77
Anlage 4 (zu § 6)
Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
1
Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1
Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und
Dachflächenfenstern
hier kommt Tabelle Anl_4_Tab_1.tif hin
7
2
Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 3 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Absatz 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13829 : 2001-02 bei
einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezo-gen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen
3,0 h-1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen
1,5 h-1
nicht überschreiten.
Praxishandbuch Wärmeschutz
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78
7.2 Muster der Unternehmererklärung
UNTERNEHMERERKLÄRUNG
zu Arbeiten an Außenbauteilen nach EnEV 2009 § 9 Abs. 1 und Anlage 3
Datei 7.2 einfügen
1.
Fachbetrieb
Firmenname
Firmenname
Straße
PLZ Ort
Telefon/Telefax
2. Bezeichnung der Bauteile zum erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung eines bestehenden
Gebäudes
Außen liegende Fenster und Fenstertüren
Außen liegende Fenster und Fenstertüren mit Sonderverglasung
Außentüren
7
3. Gebäudestandort
Straße
PLZ Ort
4. Anforderungen nach Anlage 3 Tabelle 1 der EnEV 2009 bei erstmaligem Einsatz, Ersatz oder Erneuerung
von Bauteilen
Bauteil
Außen liegende Fenster, Fenstertüren
Verglasungen (nur Glaserneuerung)
Außenliegende Fenster, Fenstertüren mit
Sonderverglasungen*
Sonderverglasungen* (nur Glaserneuerung)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen ≥ 19 °C
Uw = 1,3 W/m²K
Ug = 1,1 W/m²K
Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19°C
Uw = 1,9 W/m²K
keine Anforderung
Uw = 2,0 W/m²K
Uw = 2,8 W/m²K
Ug = 1,6 W/m²K
keine Anforderung
*Sonderverglasungen sind Schallschutzverglasungen mit einem Schalldämmmaß der Verglasung Rw ≥ 40 dB; durchbruchhemmende, durchschusshemmende oder sprengwirkungshemmende Verglasungen und Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm.
(nach DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN 10077, bezogen auf die Standardgröße 1,23 x 1,48 m)
Die Anforderungen nach Anlage 3 Tabelle 1 der EnEV 2009 für die oben aufgeführten Bauteile sind
unter Beachtung der DIN EN 14351-1 bzw. DIN EN 10077 eingehalten.
Der Fachbetrieb:
(Ort, Datum und Unterschrift/Stempel)
79
Praxishandbuch Wärmeschutz
79
Verwendetes GEALAN Profilsystem:
S _______ IQ
Eingesetzte Verglasung:
___/16/___
Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters Uw: __,__ W/m²K
______________________________________________________
______________________________________________________
8.0 Normen
8.0 Normen
Zusammenstellung der Normen zur Umsetzung der EnEV 2009
Zusammenstellung der Normen zur Umsetzung der EnEV 2009
Norm Nr.
(Ausgabe)
Norm Nr.
(Ausgabe)
DIN EN 410
(1998-12)
DIN EN 410
(1998-12)
DIN EN 673
(2003-06)
DIN EN 673
(2003-06)
DIN EN 674
(1999-01)
DIN EN 674
(1999-01)
DIN EN 832
(2003-06)
DIN EN 832
(2003-06)
DIN 4108-2
(2003-07)
DIN 4108-2
(2003-07)
DIN 4108-3
(2001-07)
DIN 4108-3
(2001-07)
8
DIN V 4108-4
(2007-06)
DIN V 4108-4
(2007-06)
DIN V 4108-6
(2003-06)
DIN V 4108-6
(2003-06)
DIN 4108-7
(2001-8)
DIN 4108-7
(2001-8)
Praxishandbuch Wärmeschutz
80
DIN 4108-8 Beiblatt 2
(2006-03)
DIN 4108-8 Beiblatt 2
(2006-03)
DIN 4108-10
(2008-06)
DIN 4108-10
(2008-06)
Titel
Titel
Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen
und
Kenngrößen
Glasstrahlungsphysikalischen
im Bauwesen - Bestimmung
der lichttechnischen
und strahlungsphysikalischen Kenngrößen
Glas im Bauwesen -Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
(U-Wert) - Berechnungsverfahren
Glas im Bauwesen -Bestimmung
des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) - Berechnungsverfahren
Glas im Bauwesen Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
(U-Wert) - Verfahren
mit dem
Glas im Bauwesen Bestimmung
des WärmedurchPlattengerät
gangskoeffizienten (U-Wert) - Verfahren mit dem
Plattengerät
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung
des Heizenergiebedarfs;
Wohngebäude
Wärmetechnisches
Verhalten von Gebäuden
- Berechnung des Heizenergiebedarfs; Wohngebäude
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 2: Mindestanforderungen
an den Wärmeschutz
Wärmeschutz
und Energie-Einsparung
in Gebäuden Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Klimabedingter
Feuchteschutz
Wärmeschutz und
Energieeinsparung in Gebäuden
Anforderungen
und Hinweise
Klimabedingter Berechnungsverfahren
Feuchteschutz
für
Planung undBerechnungsverfahren
Ausführung
Anforderungen
und Hinweise
für Planung und Ausführung
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Wärmeund feuchteschutztechnische
Wärmeschutz
und Energieeinsparung Bemessungsin Gebäuden
werte
Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Berechnung
Jahresheizwärmeund
Wärmeschutzdes
und
Energieeinsparung
in Gebäuden
Jahresheizenergiebedarfs
Berechnung des Jahresheizwärme- und
Jahresheizenergiebedarfs
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Luftdichtheit
Wärmeschutzvon
undGebäuden
Energieeinsparung in Gebäuden
Anforderungen,
Luftdichtheit vonPlanungsGebäudenund Ausführungsempfehlungen
sowie Beispiele
Anforderungen,
Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Wärmebrücken
- Planungsund Ausführungsbeispiele
Wärmeschutz und
Energieeinsparung
in Gebäuden
Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Anwendungsbezogene
AnforderungeninanGebäuden
WärmeWärmeschutz und Energieeinsparung
dämmstoffe
Anwendungsbezogene Anforderungen an WärmeWerkmäßig
dämmstoffe hergestellte Wärmedämmstoffe
Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe
80
80
______________________________________________________
Titel
DIN V 4701-10
(2003-08)
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer
Anlagen - Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung,
Lüftung
DIN V 4701-10 Beiblatt 1
(2007-02)
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer
Anlagen - Teil 10; Beiblatt 1: Anlagenbeispiele
DIN EN ISO 6946
(2008-04)
Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
DIN EN ISO 7345
(1996-01)
Wärmeschutz - Physikalische Größen und Definitionen
DIN EN ISO 9346
(2008-02)
Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Gebäuden und Baustoffen - Physikalische Größen für den
Stofftransport - Begriffe
DIN EN ISO 10211
(2008-04 )
Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und
Oberflächentemperaturen - Detaillierte Berechnungen
DIN EN ISO 10077-1
(2006-12)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Allgemeines
DIN EN ISO 10077-2
(2008-08)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten - Numerisches Verfahren für Rahmen
DIN EN ISO 10211
(2008-04)
Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und
Oberflächentemperaturen - Detaillierte Berechnungen
DIN EN ISO 10456
(2008-04)
Baustoffe und Bauprodukte - Wärme- und feuchtetechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte und Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte
DIN EN 12207
(2000-06)
Fenster und Türen
Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12412-2
(2003-11)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens - Teil 2:
Rahmen
81
8
81
Praxishandbuch Wärmeschutz
Norm Nr.
(Ausgabe)
______________________________________________________
8
Praxishandbuch Wärmeschutz
82
Norm Nr.
(Ausgabe)
Titel
DIN EN 12412-4
(2003-11)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens - Teil 4:
Rollladenkästen
DIN EN 12524
(2000-07)
Baustoffe und Bauprodukte
Wärme- und feuchteschutztechnische EigenschaftenTabellierte Bemessungswerte
DIN EN ISO 12567-1
(2009-03)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels des Heizkastenverfahrens - Teil 1: Komplette
Fenster und Türen
DIN EN ISO 12567-2
(2006-03)
Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels Heizkastenverfahrens - Teil 2: Dachflächenfenster und andere auskragende Fenster
DIN EN ISO 13788
(2001-11)
Bauteile - Berechnung der Oberflächentemperatur zur
Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Berechnung der Tauwasserbildung im Bauteilinneren Berechnungsverfahren
DIN EN ISO 13789
(2008-04)
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Spezifischer Transmissions- und Lüftungswärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
DIN EN 13829
(2001-02)
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden Differenzdruckverfahren
DIN EN 13947
(2007-07)
Wärmetechnisches Verhalten von Vorhangfassaden
Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
DIN EN 14351-1
(2006-07)
Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
DIN V 18599-1
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren,
Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
82
______________________________________________________
Titel
DIN V 18599-2
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und
Kühlen von Gebäudezonen
DIN V 18599-3
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
DIN V 18599-4
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für
Beleuchtung
DIN V 18599-5
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
DIN V 18599-6
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den
Wohnungsbau
DIN V 18599-7
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
DIN V 18599-8
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von
Warmwasserbereitungssystemen
83
8
83
Praxishandbuch Wärmeschutz
Norm Nr.
(Ausgabe)
______________________________________________________
8
Norm Nr.
(Ausgabe)
Titel
DIN V 18599-9
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
DIN V 18599-10
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
DIN V 18599-100
(2007-02)
Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 100: Änderungen zu DIN V 18599-1
bis DIN V 18599-10
DIN V 18599 Beiblatt 1 Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung
(2010-01)
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich
Praxishandbuch Wärmeschutz
84
84
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______________________________________________________
9. Quellennachweis
9. Quellennachweis
Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 30.
April 2009
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 30.
April 2009
Elmar
Junker, Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Konsequenzen für Fenster, Fassade und Glas, Rosenheimer Fenstertage 2009
Elmar Junker, Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Konsequenzen fürMaas,
Fenster,
Fassade und Glas, Rosenheimer
Fenstertage
2009 und
Anton
Energieeinsparverordnung
2009; Fachtagung
„Normung
Technik“, 24. Juni 2009 in Kassel
Anton Maas, Energieeinsparverordnung 2009; Fachtagung „Normung und
Technik“,
24. Juni
2009
in Kassel
VFF
Merkblatt
ES.02;
Anforderungen
der Energieeinsparverordnung 2009 für
Fenster, Türen und Fassaden, Sept. 2009
VFF Merkblatt ES.02; Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 für
Fenster, Türen
und Fassaden,
Sept. 2009
ift-Richtlinie
WA-08/1;
Wärmetechnisch
verbesserte Abstandhalter, Teil 1
ift-Richtlinie
WA-08/1;
Wärmetechnisch
verbesserte
Abstandhalter,
Teil 1
Siegfried
Glaser,
Vakuumisolierglas
– Eine
Alternative
zum Dreifachglas,
Bauelemente Bau, 12/2009
Siegfried Glaser, Vakuumisolierglas – Eine Alternative zum Dreifachglas,
Bauelemente
Bau,Analyseverfahren
12/2009
Franz
Feldmeier,
haben Grenzen, Glas + Rahmen 1/2009,
S. 28ff
Franz Feldmeier, Analyseverfahren haben Grenzen, Glas + Rahmen 1/2009,
S. 28ff
9
85
85
Praxishandbuch Wärmeschutz
85
Impressum
Herausgeber:
GEALAN-Architektenberatung
Hofer Straße 80
D-95145 Oberkotzau
Telefon 0 9286 /77- 0
Telefax 0 9286 /77-22 22
e-Mail: [email protected]
Internet:http://www.gealan.de
Gestaltung, Litho, Satz und Druck:
Müller Fotosatz & Druck
Johannes-Gutenberg-Straße 1
95152 Selbitz
Telefon 0 92 80 /9 71 - 0
Telefax 0 9280 /9 71 - 71
e-Mail: [email protected]
Internet:www.druckerei-gmbh.de
Praxishandbuch Wärmeschutz
86
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U Bisher von GEALAN veröffentlichte Praxishandbücher:
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U 3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 3
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U +HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
Herausgeber: GEALAN-Anwendungstechnik
Stand: Januar 2008
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-DQXDU
Raumlüftung
Glas
Montage
Konstruktionen
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
0LWWHOGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
%DXWLHIHPP
*(&&2
*(&&2
*(&&2
*(&&2
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 5 /7
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 6
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG)HEUXDU
Herausgeber: GEALAN Architektenberatung
Stand: Juli 2007
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-XOL
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Mai 2011
Konstruktionen
Konstruktionen
Konstruktionen
Statik
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
%DXWLHIHPP
Profilschnitte
Fensterkonstruktionen im
Mitteldichtungssystem (S7000 IQ)
Bautiefe 74 mm
3URILOVFKQLWWH
)HQVWHUNRQVWUXNWLRQHQLP
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6 ,4
%DXWLHIHPP
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U P r a x i s h a n d b u c h N r. 8
P r a x i s h a n d b u c h N r. 9
3 U D [ L V K D Q G E X F K 1 U +HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG$SULO
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Mai 2001
Herausgeber: GEALAN-Anwendungstechnik
Stand: November 2005
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG0lU]
Wärmeschutz
EnEV
Schallschutz
Einbruchhemmung
Ausschreibungstexte
LV
P r a x i s h a n d b u c h N r. 12
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG-DQXDU
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: April 2005
P r a x i s h a n d b u c h N r. 13
Herausgeber: GEALAN-Architektenberatung
Stand: Januar 2007
Passivhaus
QP
0LWWHOGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
$QVFKODJGLFKWXQJVV\VWHP6,4SOXV
PLWHLQHU%DXWLHIHYRQ PP
Mitteldichtungssystem S7000 IQ
Anschlagdichtungssystem S8000 IQ
mit einer Bautiefe von 74 mm
GEALAN Fenster-Systeme GmbH
Hofer Straße 80
D-95145 Oberkotzau
Telefon 0 92 86/77-0
Telefax 0 92 86/77-22 22
E-Mail: [email protected]
Internet:www.gealan.de
+HUDXVJHEHU*($/$1$UFKLWHNWHQEHUDWXQJ
6WDQG$SULO
Wärmeschutz
EnEV
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