Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 1 Zusammenfassung...................................................................................................................... 4 Summary .................................................................................................................................... 6 1 2 Einleitung ........................................................................................................................... 7 1.1. Das Humane Herpesvirus 8........................................................................................ 7 1.2. HHV-8-assoziierte Krankheiten ................................................................................. 8 1.3. Infektionszyklus ......................................................................................................... 9 1.4. Immunantwort auf virale Infektionen ...................................................................... 10 1.5. Immunsuppression ................................................................................................... 12 1.6. HHV-8 Transmission ............................................................................................... 13 1.7. Diagnostik und Epidemiologie................................................................................. 14 1.8. HHV-8-Infektion und Organtransplantation ............................................................ 17 1.9. Ziel der Arbeit .......................................................................................................... 18 Material und Methoden .................................................................................................... 19 2.1 Materialien ............................................................................................................... 19 2.1.1 Geräte ............................................................................................................... 19 2.1.2 Substanzen........................................................................................................ 20 2.1.3 Antikörper ........................................................................................................ 22 2.1.4 Stimulantien ..................................................................................................... 23 2.1.5 Zelllinien .......................................................................................................... 23 2.2 Patienten- und Probandenkollektiv .......................................................................... 24 2.3 Methoden.................................................................................................................. 25 2.3.1 Zellkulturen ...................................................................................................... 25 2.3.2 Messung der Antigenexpression mittels Durchflusszytometrie und Fluoreszenzmikroskopie................................................................................................... 26 Inhaltsverzeichnis 3 2 2.3.3 Gewinnung von Antigenlysat aus Zellkulturen................................................ 28 2.3.4 Proteinbestimmung nach Bradford................................................................... 29 2.3.5 Quantifizierung antigenspezifischer T-Zellen im Durchflusszytometer .......... 29 2.3.6 HHV-8-Serologie ............................................................................................. 31 2.3.7 Computerprogramme und Statistik .................................................................. 34 Resultate ........................................................................................................................... 35 3.1 3.1.1 Etablierung einer Methode zur Herstellung von Virusantigen................................. 35 Kontrolle der pp65-Expression mittels indirekter Immunfluoreszenzmikroskopie und Durchflusszytometrie ............................................. 35 3.1.2 Proteinkonzentrationsbestimmung der 293-/293pp65-Lysate ......................... 36 3.1.3 Ausschluss einer unspezifischen Stimulation durch Glycinpuffer................... 37 3.1.4 Eignung des 293pp65-Lysats zur HCMV-spezifischen T-Zellstimulation...... 38 3.2 HHV-8 spezifische T-Zellmessung.......................................................................... 40 3.2.1 HHV-8-spezifische Zellen sind durchflusszytometrisch nachweisbar............. 41 3.2.2 Vergleich antigenspezifischer CD8 T-Zellfrequenzen: Kontrollantigen vs. HHV-8-Antigen................................................................................................................ 43 3.2.3 In Risiko- und Kontrollgruppen überwiegt die messbare CD8 Immunantwort gegenüber der CD4 Antwort ............................................................................................ 45 3.2.4 HHV-8-spezifische CD8-T-Zellen produzieren TNF-α................................... 46 3.3 Korrelation der HHV-8 spezifischen zellulären mit der humoralen Immunantwort 49 3.4 Beurteilung der Evidenz für eine HHV-8-Infektion nach verschiedenen Testverfahren........................................................................................................................ 52 3.5 Serokonversion nach Organtransplantation ............................................................. 54 3.6 Entwicklung einer Methode zur serologischen Bestimmung von HHV-8- Antikörpern im Durchflusszytometer................................................................................... 56 3.7 Vergleich eines HHV-8-ELISA mit dem Immunfluoreszenztest ............................ 59 4 Diskussion ........................................................................................................................ 60 5 Literaturverzeichnis.......................................................................................................... 67 Inhaltsverzeichnis 3 6 Danksagung...................................................................................................................... 76 7 Curriculum vitae............................................................................................................... 77 Zusammenfassung 4 ZUSAMMENFASSUNG Das humane Herpesvirus 8 stellt als infektiöses Agens für eine Reihe humaner Malignome wie dem Kaposi Sarkom, der multizentrischen Castleman-Krankheit und dem primären Effusionslymphom hinsichtlich seiner Diagnostik eine stete Herausforderung dar. Zu den Risikogruppen für eine Infektion mit HHV-8 gehören Menschen aus endemischen Gebieten wie den afrikanischen Ländern und dem Mittelmeerraum sowie Patienten mit Immunschwäche wie sie bei terminaler Niereninsuffizienz, nach Organtransplantation oder HIV-Infektion auftritt. In epidemiologischen Studien wird die Prävalenz einer viralen Infektion hauptsächlich über den Nachweis von IgG gegen spezifisches Antigen bestimmt. Im Falle von HHV-8 führt die Vielzahl bislang nicht standardisierter serologischer Tests zu einer erheblichen Varianz in der Schätzung der HHV-8-Prävalenz, was die Frage nach einer neuen Methode zur Bestimmung des individuellen HHV-8-Status aufwirft. In dieser Arbeit wurde eine routinetaugliche Methode zur Messung der zellulären Immunantwort auf HHV-8 etabliert, bei der CD4 und CD8 T-Zellen nach Stimulation mit einem Antigenlysat aus einer HHV-8-positiven Zelllinie durchflusszytometrisch nachgewiesen wurden. Diese Methode wurde anhand von 129 Immungesunden, 70 Dialysepatienten, 68 Transplantierten und 72 HIV-Patienten im Vergleich mit 2 serologischen Testverfahren evaluiert. Die Studie zeigte, dass der isolierte Antikörpernachweis im Vergleich mit der kombinierten Analyse aus zellulärer und humoraler Immunität die HHV-8-Prävalenz sowohl bei Gesunden wie auch bei den immundefizienten Patienten unter Dialyse, nach Transplantation oder HIVInfektion deutlich unterschätzt. Trotz der Varianz in der relativen Dominanz der humoralen und zellulären Immunität zwischen den Gruppen war die Prävalenz nach kombinierter Analyse bei den immungeschwächten Patienten ungeachtet der Ursache ihrer Immundefizienz ähnlich hoch. Neben einer genaueren Einschätzung des individuellen HHV-8-Infektionsstatus gaben die Daten neue Einblicke in die relative Beteiligung der humoralen und zellulären Immunität zur Kontrolle einer HHV-8-Infektion unter verschiedenen immunsuppressiven Bedingungen. Zusammenfassend konnte diese Arbeit eine deutliche Unterschätzung der HHV-8-Prävalenz durch alleinige Anwendung serologischer Methoden nachweisen. Die kombinierte Zusammenfassung 5 Quantifizierung humoraler und zellulärer Immunität könnte in Zukunft die überlegenere Methode zur Bestimmung des individuellen HHV-8-Status werden. Summary 6 SUMMARY Human herpesvirus 8 as etiological agent of several human malignancies including Kaposi sarcoma, multicentric Castleman’s disease and primary effusion lymphoma constantly challenges diagnostic strategies towards the identification of infected individuals. Risk groups for HHV-8 infection comprise individuals from endemic areas such as Africa and the Mediterranean as well as immunocompromised individuals such as patients with end-stage renal disease, transplant recipients and HIV infected patients. In epidemiological studies, the prevalence of a viral infection is mainly determined by detection of IgG against the specific virus. In the case of an infection with HHV-8, serological assays are not standardised and differ greatly. As a consequence, estimations on the actual HHV-8 prevalence vary considerably. In this study we established a flow cytometry-based method to measure the cellular immune response to HHV-8 suitable for use in a clinical setting. In a whole blood assay HHV-8 antigen lysates derived from HHV-8 positive cell lines specifically stimulated CD4 and CD8 T cells to produce IFN-γ. This method was evaluated in comparison with two serological assays in 129 healthy individuals, 70 patients on dialysis, 68 organ transplant recipients and 72 HIV positive patients. The study showed that serotesting alone considerably underestimates the prevalence of HHV8 infection in both healthy controls as well as in immunocompromised patients on dialysis, after transplantation or with HIV infection as compared to the combined analysis of humoral and cellular immune response. Interestingly, although the relative dominance of humoral and cellular immunity varied between the groups, the combined prevalence among immunocompromised patients was similarly high irrespective of the underlying cause of immunodeficiency. Although humoral and cellular immunity were primarily used as a measure to more accurately assign the individual infection status with HHV-8, our data may in addition provide some novel insights into the relative contribution of humoral and cellular immunity for the control of HHV-8 in various conditions of immunodeficiency. In conclusion, our data suggest a considerable underestimation in the prevalence of HHV-8 infection, when serology is considered alone. The combined quantitation of both humoral and cellular immunity may instead be superior to assign the individual HHV-8 status. Einleitung 7 1 EINLEITUNG 1.1 Das Humane Herpesvirus 8 1994 gelang es Yuan Chang und Patrick Moore bei der gezielten Suche nach einem übertragbaren Erreger in einem AIDS-assoziierten Kaposi-Sarkom, DNA eines neuen humanen Herpesvirus mit Hilfe der so genannten „representional difference analysis“ (RDA) nachzuweisen (CHANG et al., 1994). Wegen seiner Erstentdeckung in einem Kaposi-Sarkom wurde es zunächst Kaposisarkom-assoziiertes Herpesvirus genannt (KSHV), als achtes humanpathogenes Herpesvirus trägt es jedoch auch die heute gängigere taxonomische Bezeichnung Humanes Herpesvirus 8 (HHV-8) (LEVY, 1995). Bereits im Jahre 1972 konnten typische virusinduzierte morphologische Veränderungen in Kaposisarkomzellen nachgewiesen werden. Mittels Elektronenmikroskopie konnten Viruspartikeleinschlüsse von Herpesviren in diesen Zellen sichtbar gemacht werden, die seinerzeit aber nicht richtig interpretiert werden konnten (GIRALDO et al., 1972). Die Familie der Herpesviren gehört zu den komplexen DNA-Viren, die aufgrund ihrer Größe von ca. 100-200nm und ihrer morphologischen Ähnlichkeit elektronenmikroskopisch nicht voneinander zu unterscheiden sind. Nach verschiedenen Kriterien wie Kulturhaltung und Wachstumseigenschaften werden die Herpesviren in die drei Unterfamilien der Alpha-, Betaund Gammaherpesviridae eingeteilt. Die Unterfamilie der Gammaherpesviridae wiederum wird unterteilt in die Gattungen Rhadinovirus [Humanes Herpesvirus 8 (HHV-8) und z.B. die nicht-humanpathogenen Herpesviren Ateles und Saimiri (HVS)] und Lymphocryptovirus, zu dem z.B. das Epstein-Barr-Virus (EBV) zählt. Gammaherpesviren sind wie alle Herpesviren endemisch in allen Primaten der Alten Welt. HHV-8 wurde als erstes humanpathogenes Rhadinovirus identifiziert, ein Gammaherpesvirus mit Sequenzähnlichkeiten zu anderen onkogenen Herpesviren, wie dem Epstein-Barr-Virus, dem Herpesvirus Saimiri und dem Murinen Herpesvirus 68 (MHV 68). Diese dem HHV-8 verwandten Gammaherpesviren sind fähig, in ihrem jeweiligen Wirt oder im Tierversuch Tumoren hervorzurufen. Darüber hinaus existieren bei Altweltprimaten weitere erst kürzlich entdeckte nicht-humanpathogene Rhadinoviren (GREENSILL et al., 2000; EPSTEIN, 2001). Einleitung 8 1.2 HHV-8-assoziierte Krankheiten Es ist zu vermuten, dass die HHV-8-Infektion überwiegend asymptomatisch verläuft. Wie andere Viren der Herpesgruppe kann HHV-8 jedoch lebenslang im Organismus seines Wirts persistieren und unter bestimmten Konditionen die für das Virus charakteristischen Krankheitsbilder verursachen. Das häufigste mit HHV-8 assoziierte Krankheitsbild ist das Kaposi-Sarkom. In den nach seiner Entdeckung folgenden molekularbiologischen und seroepidemiologischen Untersuchungen wurde HHV-8 zweifelsfrei in allen Formen und klinischen Stadien des Kaposi-Sarkoms als auslösendes Agens nachgewiesen (CHANG et al., 1994; BOSHOFF et al., 1995; DUPIN et al., 1995; MOORE, CHANG, 1995; BUONAGURO et al., 1996; CHANG et al., 1996; CHUCK et al., 1996; LUPPI et al., 1996). Bei dem 1872 erstmals von dem ungarischen Arzt Moriz Kaposi beschriebenen Kaposi-Sarkom handelt es sich um einen Tumor vaskulären Ursprungs, der sich in Form multipler, voneinander unabhängiger Läsionen, hauptsächlich der Haut, äußert. Sowohl Endothelzellen wie auch die tumortypischen Spindelzellen des Kaposi-Sarkoms sind zum Großteil mit HHV-8 latent infiziert, zu einem geringen Ausmaß findet man auch lytische Replikation (STASKUS et al., 1997). Die Begriffe des latenten und lytischen Zyklus im Laufe einer Virusinfektion werden in einem späteren Abschnitt besprochen. Verschiedene klinische und epidemiologische Formen des Kaposi-Sarkoms sind bekannt. Zum einen das klassische Kaposi-Sarkom, eine indolente Form, die sich bei älteren Männern aus dem Mittelmeerraum bzw. Osteuropa findet, bei denen sich der Tumor hauptsächlich an den unteren Extremitäten und nur selten mit Organbefall zeigt (GEDDES et al., 1994). Das Posttransplantations-Kaposi-Sarkom, eine ebenfalls relativ blande Form, tritt bei Patienten unter immunsuppressiver Therapie nach Transplantation auf. Dieses zeigt eine regional verschiedene Ausprägung und ist häufiger in Regionen mit höherer Kaposi-Sarkom-Prävalenz wie z.B. Italien und Saudi-Arabien zu finden (PENN, 1979; TRATTNER et al., 1993). Das endemische oder afrikanische Kaposi-Sarkom, eine aggressivere endemische Form, die auch viszerale und lymphatische Organe mit befällt, ist bei jungen Erwachsenen und Kindern aus dem sub-äquatorialen Afrika bekannt (SLAVIN et al., 1969; TAYLOR et al., 1972). Ein weitaus größeres Augenmerk fiel erst im Rahmen der AIDS-Epidemie auf diesen in der Normalbevölkerung Mitteleuropas und Nordamerikas eher seltenen Tumor. Bei HIV-1infizierten Personen tritt das Kaposi-Sarkom in seiner aggressivsten Form mit einem disseminierten Befall der Haut und der Viszeralorgane auf, einschließlich des Einleitung 9 Gastrointestinaltrakts und der Lunge (FRIEDMAN-KIEN, 1981; HAVERKOS, DROTMAN, 1985). Neben dem Kaposi-Sarkom konnte HHV-8 auch bei der multizentrischen Castleman Krankheit (MCD) (SOULIER et al., 1995) und primären Effusionslymphomen (PEL) (CESARMAN et al., 1995a) nachgewiesen werden. MCD ist eine lokalisierte lymphoproliferative Erkrankung, die als plasmazelluläre Form hauptsächlich in HIVpositiven Individuen auftritt und bei der in dieser Form HHV-8 nachgewiesen werden kann. Die wenigen HIV-negativen Patienten mit multizentrischer Castleman Krankheit sind jedoch nicht zwangsläufig an eine HHV-8-Infektion geknüpft. Bei den Primären Effusionslymphomen handelt es sich um selten auftretende HIV-assoziierte Lymphome, die sich vorrangig auf die serösen Körperhöhlen beschränken, weswegen sie auch den Namen „body cavity-based lymphoma“ (BC-BL) tragen. 1.3 Infektionszyklus Aus dem „body cavity-based lymphoma“ ist es nach vielen vergeblichen Versuchen, HHV-8 in Zellkulturen zu isolieren, gelungen, verschiedene latent mit HHV-8 infizierte Zelllinien zu etablieren (CESARMAN et al., 1995b; ARVANITAKIS et al., 1996; GAIDANO et al., 1996; RENNE et al., 1996; SAID et al., 1996), die meist jedoch gleichzeitig mit EBV infiziert waren. Erst Renne et al. (RENNE et al., 1996), Gao et al. (GAO et al., 1998), Said (SAID et al., 1996) und Boshoff (BOSHOFF et al., 1998) gelang es, aus Material von PEL-Patienten HHV-8-positive und zugleich EBV-negative Zelllinien zu kultivieren (z.B. BC-BL-1). Latenter und lytischer Zyklus In latent infizierten Zellen wird das virale Genom unter strikter Kontrolle der zellulären Replikationsmaschinerie episomal aufrechterhalten und als quasi-zelluläre DNA mit der chromosomalen DNA vermehrt, ohne dass eine Virusproduktion stattfindet. Man geht davon aus, dass das Umschalten in den lytischen Zyklus in vivo als seltenes Ereignis spontan oder als Reaktion auf physiologischen Stress oder Immunsuppression erfolgt. Während dieser Zeit kommt es zur Virusvermehrung mit Virionenproduktion und folglich auch der Expression von lytischen Virusproteinen. Einleitung 10 Nur ein geringer Prozentsatz an Zellen innerhalb dieser HHV-8-positiven Zelllinien ist fähig, spontan die lytische Replikation zu durchlaufen. Erst durch Behandlung mit Phorbolestern (z.B. TPA) oder Natriumbutyrat (MILLER et al., 1996) in vitro konnte die lytische Replikation von HHV-8 in BC-BL/PEL-Zellen effektiv angeregt werden, was für die spätere Entwicklung serologischer Nachweisverfahren auf der Basis immunogener lytischer Proteine von entscheidender Bedeutung war (LENNETTE et al., 1996). 1.4 Immunantwort auf virale Infektionen Bei der Immunantwort im Laufe einer viralen Infektion werden zwei Abwehrsysteme unterschieden: die angeborene/unspezifische Immunabwehr und die erworbene/spezifische Immunabwehr. In der frühen Phase der Infektion stehen die Mechanismen der unspezifischen Abwehr sofort zur Verfügung. Eine Hauptrolle spielen dabei Zellen wie die Makrophagen und Neutrophile, die als Phagozyten Krankheitserreger mit Hilfe von Oberflächenrezeptoren erkennen und phagozytieren. Zudem existieren lösliche Mediatoren, z.B. Komponenten des Komplementsystems, die entweder selbst bakterizid wirken oder zelluläre Funktionen zur Elimination der Pathogene aktivieren. Natürliche Killerzellen als Teil der unspezifischen Immunantwort wirken über Zytolyse und Induktion von Apoptose in infizierten Zellen. Die angeborene Immunantwort bietet jedoch keine schützende, langanhaltende Immunität, sondern verhindert lediglich die Virusausbreitung, bis nach wenigen Tagen die Mechanismen des erworbenen Immunsystems greifen. Die spezifische Immunantwort ist notwendig, sobald die Erreger die Mechanismen des unspezifischen Immunsystems umgangen oder überwunden haben. Sie umfasst zelluläre wie auch humorale Elemente. Die zelluläre Immunantwort wird über im Thymus gebildete TLymphozyten vermittelt. Treffen naive T-Zellen auf der Oberfläche einer antigenpräsentierenden Zelle (APC) auf ein spezifisches Antigen, so kommt es im Zusammenspiel mit kostimulatorischen Molekülen zur Induktion einer spezifischen Immunantwort (JANEWAY et al., 2001). Die Haupthistokompatibilitätsantigene der Klasse I, auch MHC (major histocompatibility)Klasse-I-Moleküle genannt, auf APC präsentieren den antigenspezifischen Rezeptoren auf CD8 positiven (cluster of differentiation 8) zytotoxischen T-Lymphozyten (CTL) in der Regel zytosolische Peptide. Neben der Präsentation von endogenen Peptiden, die aus in der Zelle selbst synthetisierten Proteinen stammen, können jedoch auch Peptide aus exogenen Einleitung 11 Proteinen über MHC-Klasse-I-Moleküle präsentiert werden (ROCK, 1996). MHC-Klasse-IMoleküle sind im Gegensatz zu MHC-Klasse-II-Molekülen als Oberflächenmarker auf nahezu allen Zellen exprimiert. Exogene virale Genprodukte gelangen hingegen über den endosomal/lysosomalen Transportweg zu MHC-Molekülen der Klasse II, welche Peptide binden und auf der Zelloberfläche den CD4 positiven T-Helfer-Zellen präsentieren. T-Helfer-Zellen können je nach weiterer Differenzierung zu Th1 bzw. Th2-Zellen durch Ausschüttung unterschiedlicher Zytokine entweder Makrophagen aktivieren (Th1) oder die humorale Immunantwort stimulieren (Th2) (DELVES, ROITT, 2000b, a; O'GARRA, ARAI, 2000; JANEWAY et al., 2001). Die humorale Immunantwort wird durch im Knochenmark gebildete B-Lymphozyten vermittelt. Im Zusammenspiel mit für ein bestimmtes Peptidfragment eines Antigens spezifischen T-Zellen proliferieren B-Zellen und differenzieren sich im Weiteren zu Plasmazellen. Diese sind zur Produktion von antigenspezifischen Antikörpern fähig, die mit hoher Affinität an den Erreger binden und diesen entweder direkt neutralisieren, meist jedoch den Erreger umhüllen und, indem sie an einen Fc-Rezeptor der Phagozyten binden, zur Aufnahme und Zerstörung des Pathogens führen (JANEWAY et al., 2001). Die erworbene Immunantwort führt im Idealfall zur Beseitigung des Erregers und zu einem Zustand der schützenden Immunität, dem immunologischen Gedächtnis, einer Funktion, die die angeborene Immunantwort nicht bietet. Durch diesen Schutz kann eine Reinfektion mit demselben Erreger verhindert oder zumindest abgeschwächt werden. Immunevasionsmechanismen Im Laufe der Evolution haben Viren verschiedenste Mechanismen entwickelt, sich der Immunantwort ihres Wirts zu entziehen. Dazu gehört z.B. der dynamische Mechanismus der Antigenvariation, der vor allem bei Grippeviren bekannt ist (SHU et al., 1993). Sie sind schnell replizierende Viren, die ständig Proteine produzieren und dadurch leicht von TLymphozyten erkannt werden. Einige Viren, unter ihnen die Herpesviren, weisen jedoch eine Strategie auf, die es ihnen ermöglicht, in vivo zu persistieren, indem sie sich so lange nicht vermehren, bis die Immunantwort ihres Wirts nachlässt (JANEWAY et al., 2001). Diese replikationslose Phase, in der das Virus keine Viruspartikel bildet, jedoch auch nicht vom Immunsystem beseitigt werden kann, nennt sich Latenz. In dieser Phase werden lediglich Einleitung 12 latente Antigene wie das latenz-assoziierte nukleäre Antigen (LANA) freigesetzt. Das Gleichgewicht zwischen Virusreplikation und zellulärer Immunantwort kann durch physiologischen Stress oder Immunsuppression durchbrochen werden. Wegen der Assoziation der ständigen Antigenpräsenz mit einer kontinuierlichen spezifischen T-ZellAntwort, wie sie in unserer Arbeitsgruppe vor allem anhand der im Rahmen der Immunsuppression bei Transplantierten häufigen Infektion durch ein humanes Herpesvirus, nämlich das Cytomegalievirus (CMV), untersucht wurde, kann die Präsenz virusspezifischer T-Zellen als Maß für die Fähigkeit des Wirtsorganismus genommen werden, die Infektion zu kontrollieren (VARGA, WELSH, 1998; SELIN et al., 1999; SESTER et al., 2000; GIRNDT et al., 2001; VARGA et al., 2001). Eine fehlende zelluläre Immunantwort spricht dabei entweder für die Abwesenheit des Erregers oder für einen Defekt in der Kontrolle der Virusreplikation durch die Immunantwort des Wirts. 1.5 Immunsuppression Immunsupprimierte Patienten sind Hochrisikogruppen für jegliche Form von Infektionen, darunter auch die Infektion mit HHV-8 und die damit assoziierten Neoplasien. Verschiedene Gruppen sind bekannt, deren Immunsuppression auf unterschiedlichen Ursachen beruht. Für diese Arbeit sind vor allem der urämische Immundefekt, die medikamentöse Immunsuppression bei Transplantierten und die Immundefizienz bei HIV-Patienten als Formen des Immundefekts relevant. Der bei terminal Niereninsuffizienten und Dialysepatienten beobachtete urämische Immundefekt zeigt eine multiple Genese, die sowohl auf der urämischen Intoxikation wie auch auf Veränderungen im renalen Metabolismus immunologisch aktiver Proteine beruht. Dieser Immundefekt äußert sich bei betroffenen Patienten durch eine hohe Inzidenz an Infektionen, der zweithäufigsten Todesursache bei Dialysepatienten (GIRNDT et al., 1999). Die auffällig häufigen Infektionen wie auch die Beobachtung, dass sich die Impfantwort bei Dialysepatienten bei einem Großteil der durchgeführten Impfungen als ineffizient herausstellte (KÖHLER et al., 1984; GIRNDT et al., 1995; KREFT et al., 1997), haben nach Untersuchungen vor allem auf Ebene der T-Zellfunktion gezeigt, dass der Hauptdefekt bei der Antigenpräsentation zu suchen ist. Die daraus resultierende mangelhafte T-Zellaktivierung wird zum einen mit einem direkten Einfluss der Urämie auf die antigenpräsentierenden Zellen in Zusammenhang gebracht. Zum anderen macht man die Entzündungsreaktion mit gestörter Einleitung 13 Produktion pro- und antiinflammatorischer Zytokine für den urämischen Immundefekt verantwortlich (GIRNDT et al., 2001). Dementsprechend ist auch der andere Arm der spezifischen Immunantwort, die humorale Antwort, aufgrund mangelnder Aktivierung in ihrer Funktion inhibiert, was die geringe Antikörperbildung im Verlauf einer Impfantwort erklärt. Im Rahmen von Transplantationen ist es trotz immer größerer Fortschritte, die Kompatibilität eines Transplantats mit dem Empfänger im Voraus über eine Typisierung der Haupthistokompatibilitätsantigene abzustimmen, nach wie vor nicht möglich, eine Abstoßungsreaktion gegen das Transplantat auszuschließen. Daher ist eine lebenslange medikamentöse Immunsuppression nach einer Organtransplantation unerlässlich. Die dazu angewandten Immunsuppressiva haben trotz unterschiedlicher Wirkmechanismen alle gemeinsam, dass sie den zellulären Arm der adaptiven Immunantwort inhibieren und damit das Risiko für die Reaktivierung bestehender Infektionen mit persistierenden Erregern erhöhen. Der Immundefekt bei HIV-infizierten Patienten beruht auf einer drastischen Verminderung der durch das Virus befallenen T-Helferzellen. Dies wird einerseits durch die Vorstellung, dass das Virus durch die Virusreplikation die Zelle lysiert, zum anderen durch die leichtere Auslösung des programmierten Zelltods (Apoptose) in infizierten Zellen erklärt. Nicht zuletzt wird die Zahl der CD4-positiven T-Zellen auch dadurch reduziert, dass zytotoxische CD8positive T-Zellen infizierte Helferzellen erkennen und töten. Ist die Zahl der CD4-T-Zellen einmal unter einen kritischen Wert gesunken, steigt auch bei dieser Patientengruppe das Risiko für opportunistische Infektionen und Neoplasien. Unter ihnen ist bei AIDS-Patienten das Kaposi-Sarkom sicher das bekannteste. 1.6 HHV-8 Transmission Die genauen Übertragungswege von HHV-8 sind bis heute unklar. Ein sexueller Übertragungsweg kann jedoch aufgrund von zahlreichen Studien zur HHV-8-Prävalenz bei Homosexuellen und Patienten mit sexuell übertragbaren Krankheiten nicht ausgeschlossen werden (GREENSILL, SCHULZ, 2000; CHALLINE et al., 2001; HENKE-GENDO, SCHULZ, 2004; GRULICH et al., 2005). Dabei gibt es Hinweise für einen hauptsächlich orogenitalen Übertragungsweg (DUKERS et al., 2000). Nach Untersuchungen an Kindern und sexuell nicht aktiven Personen scheint es darüber hinaus jedoch vor allem in Ländern mit Einleitung 14 hoher HHV-8-Prävalenz und familiärer Häufung von Kaposisarkom auch einen nichtsexuellen Übertragungsweg zu geben (ANGELONI et al., 1998; PLANCOULAINE et al., 2000; WHITBY et al., 2000; DAVIDOVICI et al., 2001). Ein perinataler Übertragungsweg ist zwar nicht ausgeschlossen, wurde jedoch nur selten beobachtet (VITALE et al., 2000) (MANTINA et al., 2001), so dass bei Kindern vorwiegend von einer horizontalen und weniger einer vertikalen Transmission auszugehen ist (LYALL et al., 1999; CALABRO et al., 2000). Der PCR-Nachweis von Virus-DNA im Speichel weist um so mehr auf einen möglichen oralen Übertragungsweg hin (VIEIRA et al., 1997; MARCELIN et al., 2004; MBULAITEYE et al., 2004) als gezeigt werden konnte, dass die Viruslast im Speichel viel höher ist als in anderen Körperflüssigkeiten (PAUK et al., 2000). Desweiteren wurde ein niedriges Übertragungsrisiko über Blutkonserven nicht ausgeschlossen (MBULAITEYE et al., 2003). Auf die mögliche Transmission über Transplantate wird in einem späteren Abschnitt eingegangen. 1.7 Diagnostik und Epidemiologie In Ermangelung von Nachweisverfahren für HHV-8 mittels Zellkulturen konzentrierte sich die HHV-8-Labordiagnostik bisher auf serologische und molekularbiologische Methoden, mit deren Hilfe zahlreiche Studien die Virusprävalenz in verschiedenen Bevölkerungsgruppen und bei zahlreichen Erkrankungen untersucht haben. Die Interpretation dieser epidemiologischen Daten erwies sich jedoch wegen unzulänglicher Vergleichbarkeit der verschiedenen Testverfahren als schwierig, zumal bislang keine zuverlässige Methode, die als Goldstandard dienen könnte, gefunden wurde. Die molekularbiologischen Methoden wie die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zeigten sich hauptsächlich für den Beweis eines kausalen Zusammenhangs von HHV-8 mit dem KaposiSarkom, PEL und anderen HHV-8-assoziierten Krankheiten von Nutzen (LOCK et al., 1997; BOIVIN et al., 1999; LALLEMAND et al., 2000; WHITE, CAMPBELL, 2000; TEDESCHI et al., 2001). An Biopsiematerial aus Kaposi-Sarkom-Läsionen gelingt der Virusnachweis mittels PCR fast immer. Aus peripherem Blut konnte zwar ebenfalls Virus-DNA im Plasma oder in peripheren mononukleären Zellen (PBMC) mittels der kontaminationsempfindlichen Nested-PCR nachgewiesen werden, jedoch trat diese Virämie bei Untersuchungen an HIVpositiven Patienten nur intermittierend auf und konnte bei Kollektiven außerhalb der Hochrisikogruppen überhaupt nicht nachgewiesen werden. Die Virämie ist vor allem ein Maß Einleitung 15 für die Replikation eines Virus. Jedoch liefert die Bestimmung der Viruslast keine direkte Aussage über die Fähigkeit des Organismus, eine zelluläre oder humorale Immunantwort gegen das Virus auszubilden. Diese Eigenschaften der PCR-Analyse prädestinieren die Methode daher eher zum Nachweis von HHV-8-DNA in Kaposi-Sarkom-Läsionen oder zum Einsatz in der Verlaufskontrolle eines Kaposi-Sarkoms. Im Gegensatz zur PCR erwiesen sich die serologischen Nachweisverfahren als geeigneter für eine Beurteilung einer asymptomatischen Infektion mit HHV-8 sowie für Aussagen über die Epidemiologie des Virus. Der Nachweis virusspezifischer Antikörper kann eine Aussage über die Fähigkeit des Wirts, eine gegen das Virus gerichtete Immunantwort auszubilden, treffen und ist damit eher für die individuelle Beurteilung des Abwehrstatus geeignet. Diese individuelle Beurteilung ist jedoch bisher aufgrund wenig reproduzierbarer Testergebnisse bei den verschiedenen angewandten serologischen Methoden nur bedingt zuverlässig durchführbar. Die bisher von einer ganzen Reihe an Arbeitsgruppen veröffentlichten Daten zu HHV-8Prävalenzen haben bislang zu keinem Konsens geführt. Obwohl unterschiedliche Seroprävalenzen in verschiedenen Regionen teilweise auf ethnische oder geographische Unterschiede zurückzuführen sein mögen, scheinen einige der Differenzen jedoch auf der Verwendung von serologischen Tests mit stark voneinander abweichenden Sensitivitäten und Spezifitäten zu beruhen. Verschiedenste serologische Testverfahren, die sich entweder im verwendeten Antigen oder im Testprinzip (indirekte Immunfluoreszenzmikroskopie, ELISA oder Immunoblotting) unterscheiden, wurden bislang etabliert. Eine Übersicht über diese Methoden und die damit erfassten epidemiologischen Daten gibt Tabelle 1 (KEDES et al., 1996; LENNETTE et al., 1996; MILLER et al., 1996; SIMPSON et al., 1996; ANDRE et al., 1997; DAVIS et al., 1997; LIN et al., 1997; SMITH et al., 1997; CALABRO et al., 1998; SITAS et al., 1999; GÄRTNER et al., 2003; PIERROTTI et al., 2005). Als Antigene für die serologischen Testverfahren finden entweder latente Antigene wie das latente nukleäre Antigen (LNA) aus isolierten Zellnuclei bzw. intakte Zellen uninduzierter HHV-8 positiver Zelllinien oder lytische Antigene wie TPA-induzierte HHV-8-positive Zelllinien (LENNETTE et al., 1996) oder rekombinante immunogene Proteine [z.B. ORF (open reading frame) 65 oder K8.1] Anwendung (SIMPSON et al., 1996; ANDRE et al., 1997). Dem Auftreten von Antikörpern gegen latente Antigene geht fast immer die Nachweisbarkeit von Antikörpern gegen lytische Antigene voraus, weshalb zu vermuten ist, dass erstere die Prävalenz von HHV-8 vor allem in der Normalbevölkerung unterschätzen. Einleitung 16 Tab.1 : HHV-8 Antikörperdetektion mittels verschiedener serologischer Methoden (verändert und aktualisiert nach Th. Schulz (SCHULZ, 1998). Antikörperdetektionsrate in % Antigen Methode Klassisches AIDS HIV Homosexuelle KS KS ohne Männer Blutspender Andere Referenz Kontrollgruppen KS Latente Antigene ‘LANA’ IFT 85-94 71-88 18-30 0-3 (UK/USA) 12-21 (Griechenland) 4-21 (Italien) 51 (Uganda) Simpson, 1996 Kedes, 1996 Simpson, 1996 Calabro ,1998 Lennette, 1996 IFT ‘LNA’ WB 13,9 100 80 37,5 18 Pierrotti, 2005 0 (USA) IFT IFT 31,6 4,7 (Homburg) 62 (Uganda) Simpson, 1996 32 (South Africa) Sitas, 1999 29 (Transplantatempfänger) Gärtner, 2003 Lytische Antigene 40 kDa protein WB vp19 (orf65) ELISA/ WB 86-94 67 13 75-84 31 Miller, 1996 1,7-5 (UK/USA) 12 (Griechenland) 9-22 (Italien) 35 (Uganda) Simpson, 1996 Lin, 1997 Calabro ,1998 vp23 (orf26) Nicht definiert (Zelllinien) ELISA ~ 40 ~11 (Deutschland) Andre, 1997 ~ 60 ~20 (USA) Davis, 1997 IFT 96-100 IFT 100 90-100 20-25 (USA) 0 (USA) 32-100 (Africa) Lennette, 1996 Smith, 1997 * LANA, latenz-assoziiertes nukleäres Antigen; LNA, latentes nukleäres Antigen; IFT, Immunfluoreszenztest; WB, Western Blot; ELISA, Enzyme-linked immuno sorbent assay Konsens gibt es unabhängig von den angewandten Methoden lediglich über die höhere Seroprävalenz bestimmter Risikogruppen und über die Existenz einiger endemischer Gebiete (hauptsächlich große Teile Afrikas, Norditalien und Saudi-Arabien). Als Hochrisikogruppen gelten HIV-Infizierte, homosexuelle Männer mit und ohne HIV-1-Infektion und Einleitung 17 Transplantatempfänger aufgrund ihrer iatrogenen Immunsuppression (REGAMEY, CATHOMAS, 2000; CANNON et al., 2001; CHALLINE et al., 2001; GREENBLATT et al., 2001). Wie auch in Tabelle 1 beschrieben, schwanken die HHV-8-Prävalenzen in der Normalbevölkerung der USA beispielsweise je nach Testverfahren zwischen 0 und 25 %, was sich in anderen Industrieländern, in denen HHV-8 nicht endemisch vorkommt, in einer ähnlichen Schwankungsbreite bestätigt. 1.8 HHV-8-Infektion und Organtransplantation Es ist bekannt, dass iatrogene Immunsuppression vor allem im Rahmen von Organtransplantationen zur Reaktivierung latenter viraler Infektionen wie EBV und CMV mit konsekutiv erhöhten Antikörpertitern und Virämie führen kann (FISHMAN, RUBIN, 1998). Auch für HHV-8 hat man erhöhte Seroprävalenzen bei Organtransplantierten finden können (HUDNALL et al., 1998; GÄRTNER et al., 2003). Nicht erst seit der Entdeckung von HHV-8 ist das Kaposi-Sarkom als maligne Neubildung vor allem nach Nierentransplantationen bekannt (PENN, 1979) und stellt in Industrieländern immerhin 6% der malignen Neubildungen nach Transplantationen dar. In manchen endemischen Gebieten steht es gar an erster Stelle bei nach Transplantation auftretenden Tumoren (MOOSA, 2005). Gerade mit der fortschreitenden Entwicklung neuer Immunsuppressiva und dem Einsatz von Cyclosporin ist die Inzidenz des Kaposi-Sarkoms bei Nierentransplantierten in den letzten 15 Jahren gestiegen. Während die HHV-8-Seroprävalenz unter gesunden Individuen aus nicht-endemischen Gebieten im Durchschnitt unter 5% liegt (GÄRTNER et al., 2003), variiert sie unter Transplantatempfängern zwischen 18-50% (HUDNALL et al., 1998; DIOCIAIUTI et al., 2000; CATTANI et al., 2001; ALZAHRANI et al., 2005). Es ist jedoch bislang unklar, ob diese Differenz zwischen Immungesunden und Transplantatempfängern ausschließlich über die Übertragung via Transplantat oder Bluttransfusionen erklärt werden kann. Dies erscheint eher unwahrscheinlich, da selbst in endemischen Gebieten nur eine relativ geringe Übertragungsrate von 2,6% über Bluttransfusionen berichtet wurde (MBULAITEYE et al., 2003) und auch Übertragungen via Transplantat nur selten nachgewiesen werden konnten. Selbst bei einer nur theoretisch denkbaren Übertragungsrate von 100% sollte das Maximum an HHV-8-positiven Individuen nach Transplantation bei angenommener HHV-8Seroprävalenz von 15% unter Dialysepatienten vor Transplantation und einer maximalen Einleitung 18 Transplantatübertragung von 5% nicht 20 % überschreiten. Die gemessenen Prävalenzen von bis zu 50% gehen jedoch weit darüber hinaus (HUDNALL et al., 1998; DIOCIAIUTI et al., 2000; CATTANI et al., 2001), was auf das Vorhandensein anderer Mechanismen für die überproportionalen Serokonversionen schließen lässt. In diesem Zusammenhang scheinen vor allem zwei Mechanismen wahrscheinlich: zum einen die Reaktivierung von serologisch nicht nachweisbaren Infektionen vor Transplantation, zum anderen eine höhere Übertragungsrate bei einer durch serologische Methoden unterschätzten HHV-8-Prävalenz in der gesunden Bevölkerung. 1.9 Ziel der Arbeit Ziel dieser Arbeit war es, eine routinetaugliche Methode zum Nachweis der zellulären Immunantwort gegen HHV-8 zu etablieren. Mit dieser Methode sollten folgende Fragestellungen bearbeitet werden: 1. Wie hoch ist die HHV-8-Prävalenz gemessen anhand der zellulären Immunantwort bei Hämodialysepatienten, Organtransplantierten, HIV-Infizierten und immungesunden Probanden? 2. Korreliert die Detektion einer zellulären Immunantwort mit der einer humoralen Immunantwort? 3. Welche Rückschlüsse auf die Epidemiologie des Virus können aufgrund einer kombinierten Analyse der zellulären Immunantwort und der Antikörperproduktion gezogen werden? 4. Inwiefern spielt die Art des Immundefekts eine Rolle für die HHV-8-spezifische Immunantwort? 5. Kann die Messung der zellulären Immunantwort eine Erklärung für die nach Organtransplantationen auftretenden Serokonversionen geben? 6. Lässt sich der mikroskopische Immunfluoreszenztest zum Nachweis HHV-8spezifischer Antikörper durch Durchflusszytometer optimieren? die Variation seiner Anwendung im Material und Methoden 19 2 MATERIAL UND METHODEN 2.1 Materialien 2.1.1 Geräte Becton Dickinson Biosciences, Heidelberg Durchflusszytometer (FACScalibur) FACS-Röhrchen Behring, Schwalbach Photometer BEP Brand, Wertheim 1,5ml Reaktionsgefäße Pasteur-Pipetten Präzisions Dispenserdips (5ml, 1,25ml) Brenson Sonifier W-250 Clean Air Techniek bv, Woerden, NL Sterile Werkbank, ("Clean Air" Typ DLF BSS4) Corning Costar, Bodenheim Einmal-Plastikpipetten (1ml, 2ml, 5ml, 10ml, 25ml) Dynatech, Chantilly, USA Mikrotiterplatten-Photometer (Dynatech MR5000) Eppendorf, Hamburg Reaktionsgefäße (1,5ml, 2,0ml) Kolbenhubpipetten (10µl, 20µl, 100µl, 200µl, 1000µl) Eppendorfzentrifuge, Minifuge Fisher Scientific, Heizplatte Loughborough, UK Greiner, Frickenhausen Pipettenspitzen für Kolbenhubpipetten Kulturplatten (96-Wellplatten) Kolbenhubpipetten (10µl, 20µl, 100µl, 200µl, 1000µl) 15ml-Röhrchen Material und Methoden 20 50ml-Röhrchen Heraeus, Hamburg Brutschrank Zentrifuge, Megafuge Zentrifuge, Labofuge Integra Biosciences, Fernwald Pipettierhilfe (Pipetboy acu) Sterile Werkbank, Tecnoflow Leitz, Wetzlar Mikroskop Leitz Aristoplan Machery-Nagel, Düren Faltenfilter Neubauer Zählkammer Millipore, Schwalbach Miliquo Plus NeoLab Migge Laborbedarf, Vortex-Mixer (Reagenzglasmixer) Heidelberg Nikon, Düsseldorf Mikroskop Ohaus, Giessen Waage, Portable advanced Zapf, Sarstedt Sterile Werkbank, Viro GFL, Burgwedel Schüttler GFL 3015, Viro 2.1.2 Substanzen Aldrich-Chemie, Steinheim Paraformaldehyd Becton Dickinson Biosciences, Heidelberg Facs Flow Facs Rinse Facs Clean Lysingsolution Biochrom AG, Berlin RPMI 1640 Medium DMEM Medium Material und Methoden 21 Hygromycin Moronal Neomycin Penicillin Streptomycin BioWhittaker, Verviers RPMI 1640 Medium Dupont de Nemours, Wilmington, USA Polyvinylalkohol 71-30 Fluka, Buchs, Schweiz NaN3 Linaris, Bettingen PBS Menzel-Gläser, Braunschweig Deckgläser Elvanol Objektträger Merck, Darmstadt Natriumhydroxidplätzchen M=40g/mol Coomassie Blau G 250 Ethanol 95% PAA, Cölbe Penicillin Streptomycin L-Glutamin FCS (fötales Kälberserum) Charge A 01127-118 (für BC-BL-1-Zellkultur) Roth, Karlsruhe Phosphorsäure (85%) Stammlösung Albumin 8076.3 Serva, Heidelberg DMSO= Dimethylsulfoxid BSA= Rinderserumalbumin Seromed; Biochrom, Berlin Trypsin/EDTA Sigma, Deisenhofen Brefeldin A (BFA) Mercaptoethanol Saponin Triton-X-100 Starnberger, Landsberg PTFE Spray 650 Vector Laboratories, Burlingame, USA Vectashield Mounting Medium Material und Methoden 22 2.1.3 Antikörper Alle Antikörper wurden in den in unserem Labor austitrierten Sättigungskonzentrationen eingesetzt (s. Tab. 2). Die Angaben beziehen sich auf ein Färbeansatzvolumen von 50µl, das sich aus eingesetztem Antikörpervolumen, FACS-Puffer und Saponin in einer Endkonzentration von 0,1% zusammensetzte. Tab. 2: Zur Durchflusszytometrie und Immunfluoreszenz verwendete Antikörper Gerichtet gegen AntikörperHerkunft Konjugat Klon Volumen/ 50µl Firma Färbeansatz CD4 Maus APC SK3 0,5µl Becton Dickinson (BD), Heidelberg CD8 Maus PerCP SK1 4µl BD, Heidelberg CD69 Maus PE L92 2µl BD, Heidelberg IFN-γ Maus FITC 4S B3 0,5µl BD, Heidelberg IL-4 Maus PE 8D4-8 1µl BD, Heidelberg Human-IgG Maus FITC polyclonal 0,25 µl Jackson, Immunoresearch Human-IgG (H+L) Ziege Cy3 polyclonal 0,25 µl Jackson, Immunoresearch Human IgG (Fcγ) Ziege FITC polyclonal 0,25 µl Jackson, Immunoresearch Maus-IgG (H+L) Ziege FITC polyclonal 1µl Dianova, Hamburg Maus-IgG (H+L) Ziege PE polyclonal 1µl Dianova, Hamburg Maus-IgG (H+L) Ziege Cy3 polyclonal 1µl Dianova, Hamburg pp65 Maus unkonjugiert 1C3+AYM-1 2µl Argene Material und Methoden 23 2.1.4 Stimulantien Zur antigenspezifischen T-Zellstimulation wurden die in Tabelle 3 aufgeführten Stimulantien bzw. Costimulantien verwendet. Tab. 3: Reagenzien zur Stimulation antigenspezifischer T Zellen Stimulans Klon Konzentration Hersteller αCD28 L293 1µg/ml BD Biosciences, Heidelberg αCD49d 9F10 1µg/ml BD Biosciences, Heidelberg 32µl/ml Eigene Herstellung 32µl/ml Eigene Herstellung 32µl/ml Eigene Herstellung 32µl/ml Eigene Herstellung CMV Antigen 32µl/ml Bio Whittaker, Verviers SEB 2,5µg/ml Sigma, Deisenhofen HHV-8- Antigen (BC-BL-1-Lysat) HHV-8-Kontrollantigen (BJAB-Lysat) 293-Lysat 293pp65-Lysat (HCMV- Antigen) (Staphylokokkenenterotoxin) 2.1.5 Zelllinien Folgende Zelllinien wurden zur indirekten Immunfluoreszenzmessung, Lysatherstellung und zur Verwendung als Antigen in serologischen Nachweisverfahren eingesetzt: 293: humane, primäre embryonale Nierenzellen, adhärent wachsend (GRAHAM et al., 1977) Material und Methoden 24 293pp65: mit dem für das CMV-Antigen pp65 kodierende Gen transfizierte embryonale Nierenzelllinie (Sester, unveröffentlicht), adhärent wachsend BJAB: Zelllinie aus einem EBV-negativen Burkitt-Lymphom (KLEIN et al., 1974), Suspensionszellen BC-BL-1: HHV-8-positive Zelllinie aus einem body cavity-based lymphoma (RENNE et al., 1996), Suspensionszellen Die beiden Zelllinien BJAB und BC-BL-1 wurden freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom Institut für Virologie der Universität des Saarlandes (Prof. Dr. N. Müller-Lantzsch). Tab. 4: Zur Haltung der Zellkulturen verwendete Medien und ihre Zusätze. RPMI-Medium für BJAB 40U/ml Penicillin, 10 U/ml Moronal Supplementiert 10µg/ml Neomycin 50µg/ml Streptomycin 0,29 mg/ml L-Glutamin 10% (v/v) FCS RPMI-Medium für BC-BL-1 10µl/l Mercaptoethanol Supplementiert 100 U/ml Penicillin 100 µg/ml Streptomycin 0,29 mg/ml L-Glutamin 10% (v/v) FCS (Fa. PAA, Charge A 01127-118 DMEM-Medium (Dulbecco`s modified Eagle Medium) für 293/293pp65 Supplementiert 100 γg/ml Hygromycin 0,29 mg/ml L-Glutamin 100 U/ml Penicillin 100 µg/ml Streptomycin 10 % (v/v) FCS Das fötale Kälberserum (FCS) wurde zuvor 30 min bei 56°C im Wasserbad inkubiert, um Komplement zu inaktivieren. 2.2 Patienten- und Probandenkollektiv In dieser Arbeit wurden 129 immunkompetente Individuen im Alter von 51,6±13,8 Jahren (22,8 bis 87,3), 70 Hämodialysepatienten im Alter von 63,4±15,5 Jahren (19,4 bis 94,6), 68 Material und Methoden 25 Organtransplantierte, davon 66 Nieren- und 2 Lungentransplantierte im Alter von 51,7±14,8 Jahren (18,3 bis 77,9) und 72 HIV-positive Patienten im Alter von 42,7±10,8 Jahren (21,3 bis 72,0) untersucht. 2.3 Methoden 2.3.1 Zellkulturen Alle Arbeiten mit Zellkulturen wurden unter sterilen Bedingungen vorgenommen. Die zuvor in flüssigem Stickstoff aufbewahrten Zellen wurden unter Zugabe von Kulturmedium, um das toxische Einfriermedium DMSO (Dimethylsulfoxid) zu verdünnen, in einem 37°C temperierten Wasserbad aufgetaut und bei 240g für 5 min zentrifugiert. Der Überstand wurde verworfen, die Zellen in 37°C warmem Vollmedium resuspendiert und in einer Kulturflasche entsprechender Größe ausgesät. Alle Zellen wurden in Kunststoffkulturgefäßen in einem Brutschrank bei 37°C, 5% CO2 einer Luftfeuchtigkeit von ca. 90% mit leicht angeschraubten Deckeln kultiviert. Adhärente Zellen Zur Vermehrung und kontinuierlichen Kultur von adhärenten Zellen wurden konfluente Zellkulturen mit auf 37°C vorgewärmten PBS vorsichtig gewaschen und durch kurzzeitige Behandlung mit geringen Mengen (1ml/25cm2) von Trypsinlösung vom Gefäßboden abgelöst. Danach wurden die abgelösten Zellen in neuen Kulturflaschen in einem Verhältnis zwischen 1:2 und 1:10 je nach ihrer Wachstumsgeschwindigkeit und ihrer Verwendung in vorgewärmtes Medium aufgenommen. Das Passagieren der Zellen erfolgte alle 2-4 Tage. Suspensionszellen Zweimal pro Woche wurden die Zellen, wenn sie dicht gewachsen waren (etwa 106 Zellen/ml), im Verhältnis 1:10 durch Zugabe von frischem Medium gesplittet und in neue Kulturflaschen überführt. Alle Arbeiten mit der BC-BL1-Zellkultur wurden im S3-Labor des virologischen Instituts durchgeführt. Material und Methoden 26 Zellzählung PBS (Phosphatgepufferte Salzlösung) Trypsinlösung: 0,5 g/l Trypsin, 0,2 g/l EDTA, 0,85 g/l NaCl Die Bestimmung der Zellzahl erfolgte in einer Neubauer-Zählkammer (0,0025mm2x0,1mm), auf die ein geschliffenes Deckglas aufgebracht wurde. Die Neubauer-Kammer ist in 16 Kleinstquadrate aufgeteilt, die in 4 Quadranten angeordnet sind. Zur Zählung wurden 10µl Zellsuspension in die Kammer eingebracht und mindestens zwei sich gegenüberliegende Quadranten im Lichtmikroskop ausgezählt. Die Zellzahl pro ml Zellsuspension errechnet sich aus dem Mittelwert an Zellen pro Quadrant, multipliziert mit dem Kammerfaktor 10.000. Einfrieren und Auftauen von Zellen Einfriermedium 10%(v/v) DMSO 10%(v/v) FCS in Kulturmedium Die einzufrierenden Zellen wurden durch Trypsin-Behandlung von der Kulturschale gelöst, bei 240g zentrifugiert und in einem solchen Volumen kaltem Einfriermedium resuspendiert, dass sich eine Zellzahl von 105/ml bis 106/ml ergab. Die Zellsuspension wurde in Portionen von 1 ml in vorgekühlte Einfrierröhrchen gefüllt, langsam auf -70°C abgekühlt und 2 bis 3 Tage später zur längerfristigen Lagerung in einen Tank mit flüssigem Stickstoff überführt. Das Auftauen der Zellen erfolgte im 37°C-Wasserbad. Sobald das letzte Eiskristall geschmolzen war, wurden 2 bis 3 ml frisches, den Zellen entsprechendes Medium mit FCS zugegeben, um das toxische DMSO zu verdünnen. Nach dem Zentrifugieren wurden die Zellen in frischem Medium resuspendiert und je nach Bedarf und Zelltyp in einer Zellzahl von etwa 105/ml in Kulturschalen ausgesät. 2.3.2 Messung der Antigenexpression Fluoreszenzmikroskopie FACS-Puffer: PBS 5% FCS, 0,5% BSA, 0,07% NaN3 Saponinpuffer: FACS-Puffer/0,1% Saponin mittels Durchflusszytometrie und Material und Methoden 27 Isolierung der Zellen Nach Absaugen des Kulturmediums wurden die Zellen mit PBS gewaschen, mit 1ml/25cm2 Trypsinlösung vom Boden der Zellkulturflasche gelöst und in Kulturmedium des gleichen Volumens wie zur Zellhaltung resuspendiert. Das Medium wurde 10 min bei 240g abzentrifugiert und die Zellen einmal in PBS gewaschen. Dazu wurden die Zellen in 15ml PBS aufgenommen, bei 240g 10 min zentrifugiert und der Überstand abgesaugt. Die gewaschenen Zellen wurden in 5ml PBS resuspendiert. Färbung der Zellen mit einem Fluorochrom-konjugierten Antikörper Jeweils 3x106 Zellen wurden auf FACS-Röhrchen verteilt und 5 min mit 1000µl 37°C warmem 4% PFA (Paraformaldehyd) fixiert. Die Fixierung wurde mit 3000µl FACS-Puffer angehalten und diese Zellsuspension 8 min bei 240g zentrifugiert. Nach Abnahme des Überstands wurden die Zellen mit 3 ml PBS gewaschen. Anschließend wurde das Zellpellet mit 0,5% Triton-X-100 5 min (alternativ: 0,1% Saponinpuffer, 10min) permeabilisiert und erneut mit je 3 ml PBS gewaschen. Danach wurden die Proben mit einem gegen das jeweils nachzuweisende Antigen gerichteten Erstantikörper in einem Färbeansatz à 100µl Volumen und einer Saponinkonzentration von 0,1% für eine Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Nach 1 Stunde wurden die Proben erneut zweimal mit FACS-Puffer gewaschen und mit einem Fluorochrom-konjugierten, gegen den Erstantikörper gerichteten Zweitantikörper (FITC-, PE- oder Cy3-konjugiert) für eine weitere Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Die Waschschritte erfolgten wie bei dem Erstantikörper. Am Ende wurden die Zellen in 100 µl PBS aufgenommen. Für die Fluoreszenzmikroskopie wurden 50 µl in einem Eppendorfgefäß bei 4°C bis zu Analyse gelagert. Die restlichen Zellen wurden mit 150 µl 1% PFA versetzt und mittels Durchflusszytometrie analysiert. Fluoreszenzmikroskopie Die für die Fluoreszenzmikroskopie entnommenen Proben wurden vor der Betrachtung bei 10000g in einer Eppendorfzentrifuge abzentrifugiert, um die Zelldichte zu erhöhen. Danach wurden sie auf Objektträger aufgetragen, mit Vectashield-Mounting-Medium eingedeckt und Material und Methoden 28 mit einem Deckglas versehen. Die Betrachtung der Proben erfolgte mit einem 40er Objektiv mit dem jeweils für die Wellenlänge des verwendeten Fluorochroms geeigneten Filter. Durchflusszytometrische Messung Die Proben wurden im Durchflusszytometer untersucht. In einem Durchflusszytometer werden die mit einem spezifischen Fluoreszenzfarbstoff angefärbten Zellen kontinuierlich hintereinander an einer Lichtquelle vorbeigeführt. Das Vorwärtsstreulicht (Forward scatter, FSC) liefert eine Information über die Zellgröße, das totale Seitwärtsstreulicht (Side scatter, SCC) über die Granularität. Die antigengebundenen Fluorochrome werden vom Laserstrahl in einer für das Fluorochrom spezifischen Wellenlänge angeregt und emittieren daraufhin Licht einer höheren Wellenlänge, die im Seitwärtsstreulicht des Durchflusszytometers anhand spezifischer Detektoren erfasst wird. Die Datenerfassung und –auswertung erfolgte mit Hilfe der Software Cell Quest Pro von Becton Dickinson. 2.3.3 Gewinnung von Antigenlysat aus Zellkulturen Glycin-Puffer: 0,15 M Glycin in PBS, pH 8,5 bzw. 0,5 M Glycin in PBS, pH 8,5 Die Gewinnung von Antigenlysat aus Zellkulturen wurde nach dem Prinzip der GlycinExtraktion wie von Waner et al. zuvor beschrieben durchgeführt (WANER, BUDNICK, 1977). Im Fall der adhärenten Zellen wurden zunächst die Überstände aus den Zellkulturflaschen abgenommen, die Zellen mit jeweils 10 ml PBS gewaschen und mit 3,5 ml Trypsinlösung vom Flaschenboden abgelöst. Dieser Vorgang wurde durch Zugabe von 10 ml Kulturmedium abgestoppt. Der Inhalt von je 3 Zellkulturflaschen wurde in ein 50 ml Falcon-Röhrchen und jede Flasche mit je 5 ml 0,15 M Glycin-Puffer nachgespült. Die Falcon-Röhrchen wurden mit 0,15M Glycin-Puffer aufgefüllt und bei 290g 10 min bei 10°C zentrifugiert. Die Überstände wurden verworfen und das Pellet nochmals mit Glycin-Puffer resuspendiert und zentrifugiert. Nach Verwerfen dieses Überstands wurde das Pellet in je 10 ml 0,5 M Glycin-Puffer aufgenommen und auf Eis gestellt. Material und Methoden 29 Mit den Suspensionszellen wurde bis auf den Schritt der Abtrypsinisierung ebenso verfahren. Mit einer Spezial-Ultraschalleinrichtung wurden die Lysate 3 mal 15 Sekunden sonifiziert. Zwischen den Sonifizierungsvorgängen wurde das Lysat 10 Sekunden auf Eis gestellt. Zur Glycinextraktion wurden die Lysate dann über Nacht im Kühlraum bei 4°C stehengelassen, um am nächsten Tag nochmals bei 500g zentrifugiert zu werden. Die Überstände wurden dann in Aliquots 30 min bei 56°C hitzeinaktiviert und bei -70°C eingefroren. 2.3.4 Proteinbestimmung nach Bradford Die Proteinbestimmung nach Bradford basiert auf der Beobachtung, dass sich das Absorptionsmaximum des Farbstoffs Coomassie Blau G 250 im sauren Milieu durch Proteinbindung von 465 nm nach 595 nm verlagert. Die Absorptionszunahme bei 595nm ist hierbei ein Maß für die Proteinkonzentration der Lösung. Für die Stammlösung für den Bradfordversuch wurden 100mg Coomassie Blau G 250 in 25ml Ethanol (95%) und 200ml Phosphorsäure (85%) gelöst, auf 500ml mit destilliertem Wasser aufgefüllt, über einen Faltenfilter filtriert und bis zur Verwendung bei 4°C aufbewahrt. Vor Gebrauch wurde die Lösung 1:3 mit destilliertem Wasser verdünnt und nochmals filtriert. Aus einer 10 mg/ml Stammlösung Albumin in H2O wurden die Verdünnungen 200, 100, 50, 25 und 0 µg/ml hergestellt. In einer 24-Well-Platte wurden zunächst 30µl 0,02N NaOH pro Well vorgelegt und mit 30µl Probenlösung unverdünnt und in den Verdünnungen 1:2, 1:4, 1:8 und 1:16- bzw. Standardlösung oder destilliertem Wasser versetzt. Vermischt mit 300µl Stammreagenz wurden die Proben dann 5 min bei Raumtemperatur inkubiert und deren Extinktion bei 570nm photometrisch bestimmt. Von jeder Probe wurden Dreifachbestimmungen durchgeführt und aus den Mittelwerten der Standardlösungen eine Eichkurve erstellt, von der die Proteinkonzentrationen der Proben abgelesen werden konnten. 2.3.5 Quantifizierung antigenspezifischer T-Zellen im Durchflusszytometer In vitro wurden antigenspezifische CD4-und CD8-T-Zellen im Vollblut anhand ihrer Aktivierung und ihrer antigenspezifischen Zytokinproduktion mittels Durchflusszytometrie nachgewiesen (SUNI et al., 1998). Material und Methoden 30 Vollblutstimulation Jeweils 450 µl heparinisiertes Vollblut pro Stimulationsansatz wurden in Anwesenheit der Costimulantien αCD28 und αCD49d (je 1µg/ml) in 15 ml Polypropylen-Röhrchen mit den jeweiligen Antigenen in den in Tab.2 angegebenen Konzentrationen versetzt und mittels Vortex gut durchmischt. Insgesamt wurden die Stimulationsansätze für eine Dauer von 6 Stunden im Brutschrank bei 37°C und 6% CO2 mit leicht angeschraubtem Deckel inkubiert. In dieser Zeit wurden CD4- und CD8- T-Zellen spezifisch zur Hochregulierung von CD69 und zur Zytokinproduktion stimuliert. Während der letzten 4 Stunden wurden 10µg/ml Brefeldin A hinzugefügt, um den Transport von Zytokinen in den Extrazellulärraum zu verhindern. Fixierung der Zellen Nach 6 Stunden Stimulation wurden die Ansätze mit 100µl/ml 20mM EDTA versetzt, gut durchmischt, um die Zell-Zell-Interaktionen zu lösen, und für 15 min bei Raumtemperatur inkubiert. Daraufhin wurden die Erythrozyten unter Verwendung von 9ml Becton Dickinson Lysingsolution pro ml Vollblut lysiert. Nach 10-minütigem Abzentrifugieren des Erythrozytenlysats bei 340g wurden die Leukozyten mit 2ml FACS-Puffer pro Probe gewaschen und das Zellpellet in 400µl FACS-Puffer aufgenommen. Die Proben konnten dann entweder sofort gefärbt werden oder bis zur Färbung bei 4°C über Nacht aufbewahrt werden. Färbung mit Fluorochrom-konjugierten Antikörpern Pro Färbeansatz kamen fixierte Leukozyten aus ca. 200-225µl Vollblut zum Einsatz. Zur Blockierung unspezifischer Bindungsstellen und zur Permeabilisierung der Zellmembranen wurden die Zellen mit 2 ml Saponinpuffer für 10 min bei Raumtemperatur in FACSRöhrchen inkubiert. Nach dem Abzentrifugieren des Saponinpuffers wurden die Proben mit Fluorochrom-konjugierten, gegen bestimmte Oberflächenantigene und Zytokine gerichteten Antikörpern 30 min bei Raumtemperatur im Dunkeln inkubiert. Alle Färbungen wurden bei den entsprechenden Sättigungskonzentrationen der Antikörper (s. Tab. 1) und einer SaponinKonzentration von 0,1% in einem Gesamtvolumen von 50 µl durchgeführt. Nach der Färbung wurden die Zellen nochmals mit 3ml FACS-Puffer gewaschen und am Ende in 200 µl 1% PFA aufgenommen. Die Proben wurden bis zur durchflusszytometrischen Messung bei 4°C aufbewahrt. Material und Methoden 31 Durchflusszytometrische Messung Mindestens 10.000 CD4- bzw. CD8-positive Lymphozyten wurden im Durchflusszytometer auf ihre Aktivierung und ihre Zytokinproduktion hin mit Hilfe der Software CellQuest Pro (BD) analysiert. Das Prinzip der durchflusszytometrischen Messung wurde unter Punkt 2.3.2 erklärt. Aufgrund der hier angewandten Vierfachfärbung kam zusätzlich ein zweiter Laser als emittierende Lichtquelle zum Einsatz, der ein zweites Spektrum an Wellenlängen erfasst, in dem das Fluorochrom APC zur Fluoreszenz angeregt wird. Der Prozentsatz antigenspezifischer T-Zellen wurde berechnet, indem die Frequenzen der jeweiligen Kontrollstimulationen von der Frequenz der nach Antigenstimulation zytokinproduzierenden T-Zellen subtrahiert wurden. 2.3.6 HHV-8-Serologie Der Nachweis HHV-8-spezifischer Antikörper wurde mittels indirekter Immunfluoreszenz (mikroskopische oder durchflusszytometrische Analyse) oder mittels ELISA durchgeführt. Indirekter Immunfluoreszenztest Bei einem indirekten Immunfluoreszenztest werden antigenspezifische Antikörper mit Hilfe eines gegen diesen Erstantikörper gerichteten Fluorochrom-konjugierten Zweitantikörper sichtbar gemacht. Die in dieser Arbeit im indirekten Immunfluoreszenztest zur Detektion HHV-8-spezifischer Antikörper als Antigen benötigten HHV-8-positiven BC-BL-1-Zellen wurden unter den in 2.3.1 beschriebenen Bedingungen im S3-Bereich gehalten. Herstellung von BC-BL-1-beschichteten Objektträgern Zunächst wurden die Zellen 1:2 gesplittet und dann durch Induktion mit 20ng/ml Tetraphorbolacetat über 48 Stunden zur Produktion lytischer Proteine angeregt. Die zu untersuchenden Zellen wurden daraufhin bei 240g abzentrifugiert und zweimal in PBS gewaschen. Unter mikroskopischer Kontrolle wurde die Zellsuspension mit PBS auf eine geeignete Zelldichte verdünnt und à 10 µl auf gefelderte Objektträger aufgetropft. Die Objektträger wurden an der Luft getrocknet, 5 min bei -20°C in vorgekühltem Aceton 50% fixiert und bis zur weiteren Verwendung bei -70°C aufbewahrt. Material und Methoden 32 Mikroskopischer Nachweis HHV-8-spezifischer Antikörper Die Objektträger wurden kurz bei Raumtemperatur aufgetaut. Pro Feld wurden 50µl Serum jeweils in den Verdünnungen 1:16 und 1:64 aufgetropft und der Objektträger 60 min bei 37°C in einer feuchten Kammer inkubiert. Nach 10-minütigem Waschen in einer mit PBS gefüllten Schale wurden 400µl eines in PBS 1:200 verdünnten, FITC-markierten Sekundärantikörpers aufgetragen und der Objektträger weitere 60 min inkubiert. Nach nochmaligem Waschen in PBS wurde der Objektträger mit Elvanol überschichtet und mit einem Deckglas abgedeckt. Die Auswertung erfolgte mit einem 40-er Objektiv an einem Leitz Aristoplan Mikroskop bei einer Anregungswellenlänge von 518 nm. Serumproben wurden positiv gewertet, wenn bei einer Verdünnung von 1:16 eine spezifische Fluoreszenz zu erkennen war. Durchflusszytometrie Nach dem Prinzip der indirekten Immunfluoreszenz wurde in dieser Arbeit eine Methode zum Nachweis HHV-8-spezifischer Antikörper im Durchflusszytometer etabliert. Als Antigen diente hierfür wiederum die HHV-8-positive B-Zelllinie BC-BL-1, die unter den oben beschriebenen Bedingungen im S3-Bereich gehalten wurden. Als Kontrollantigen diente die EBV-negative Zelllinie BJAB. Zellfixierung Verwendete Zelllinien: BJAB BC-BL-1 und 48 Stunden mit TPA induzierte BC-BL1 Der Inhalt der Kulturflaschen wurde in 50ml Reaktionsgefäße (à ca. 20Mio Zellen) umgefüllt und bei 240g 8 min abzentrifugiert. Das Zellpellet wurde daraufhin mit 300µl/1Mio Zellen 37°C warmem 4% Paraformaldehyd 5 min fixiert, die Fixierung mit 1ml/1Mio Zellen FACSPuffer abgestoppt und die Zellen erneut 8 min bei 240g abzentrifugiert. Anschließend wurden die Zellen einmal mit 30ml FACS-Puffer gewaschen und am Ende in einer Zellkonzentration von ca. 1 Mio. Zellen pro ml in FACS-Puffer aufgenommen. Die Arbeiten mit BC-BL-1 wurden bis zum Ende des Fixierungsvorganges im S3-Bereich durchgeführt. Die fixierten Zellen wurden mit Einfriermedium (10% DMSO und 10 % FCS in Kulturmedium) versetzt und bis zur Verwendung bei -70°C eingefroren. Material und Methoden 33 Durchflusszytometrischer Nachweis HHV-8-spezifischer Antikörper Pro Ansatz wurden ca. 500.000 fixierte Zellen der Reihen BJAB (Negativkontrolle), BC-BL-1 (Nachweis von Antikörpern gegen latente Proteine) und TPA-induzierte BC-BL-1 (Nachweis von Antikörpern gegen lytische Proteine) eingesetzt. Um das toxische Einfriermedium zu entfernen, wurden die Zellen zunächst bei 240g abzentrifugiert und der Überstand verworfen. Das Zellpellet wurde mit 2ml Saponinpuffer für 10 min permeabilisiert und daraufhin mit verdünntem Serum in einem Ansatzvolumen von 100µl und einer Konzentration von 0,1% Saponin 30 min bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubation wurden die Zellen zweimal mit 2ml FACS-Puffer gewaschen und mit einem FITC-konjugierten Maus-anti-Human-Antikörper (entspricht Zweitantikörper aus dem Immunfluoreszenztest) in der Verdünnung 1:200 in einem Ansatzvolumen von 100µl (0,1% Saponin) eine weitere halbe Stunde bei Raumtemperatur im Dunkeln inkubiert. Danach wurde noch zweimal mit FACS-Puffer gewaschen und die Zellen am Ende in 100µl FACS-Puffer aufgenommen. 50µl wurden zur Kontrollanalyse im Mikroskop entnommen. Der Rest wurde, mit 150µl % PFA versetzt, im Durchflusszytometer analysiert. Um die für diese Zelllinien geeigneten Einstellungen am Durchflusszytometer vornehmen zu können, wurde als Positivkontrolle eine Färbung mit einem Maus-Antikörper gegen das auf jeder menschlichen Zelle exprimierte MHC-Klasse-I-Molekül vorgenommen. Dessen Bindung wurde mittels eines FITC-konjugierten Ziege-anti-Maus-Antikörpers nachgewiesen. Enzyme Linked Immunosorbent Assay (ELISA) Der serologische Nachweis HHV-8-spezifischer Antikörper erfolgte mit Hilfe eines ELISAKits der Firma Diavir. Die Testplatten als feste Phase sind mit einer Mixtur synthetisch hergestellter HHV-8-Peptide als Antigen beschichtet. Sind in den zu messenden Serumproben HHV-8-spezifische Antikörper anwesend, so binden diese an das immobilisierte Antigen. Ein anschließend hinzugefügter, mit dem Enzym Peroxidase markierter Zweitantikörper bindet daraufhin an humanes IgG. Nach Substratzugabe von Tetramethylbenzidin ist die Konzentration des entstandenen farbigen Produkts der Antikörper-Konzentration in der Probe direkt proportional. Die Durchführung des Tests erfolgte laut Anweisungen des Herstellers. Vor der Durchführung des Tests wurden alle Testkomponenten auf Raumtemperatur gebracht und die Seren abzentrifugiert, um eventuelle Protein- oder Lipidpartikel zu entfernen. Test- und Material und Methoden 34 Kontrollseren wurden in einer Verdünnung von 1:100 in der vom Hersteller mitgelieferten Verdünnungslösung angesetzt. Von der Negativkontrolle wurde eine Doppelbestimmung durchgeführt. 200µl Serumverdünnung wurden jeweils in eine antigenbeschichtete und in eine unbeschichtete Kavität einer 96-Wellplatte gegeben, abgedeckt 1 Stunde leicht schüttelnd bei Raumtemperatur inkubiert und danach 5 Mal mit 300µl der im Testkit enthaltenen Waschlösung gewaschen. Nach Zugabe von 200µl Konjugat als Zweitantikörper wurde für eine weitere Stunde inkubiert und erneut 5 Mal gewaschen. Nach der Zugabe von 200µl Substratlösung wurde die Platte 30 min im Dunkeln leicht schüttelnd inkubiert. Abschließend wurde die optische Dichte als Maß für die Reaktion mittels Photometer bei einer Wellenlänge von 405nm gegen eine Referenzwellenlänge von 492nm abgelesen. Zur Auswertung wurde zunächst die gemessene optische Dichte der unbeschichteten Platten von der der korrespondierenden beschichteten Platte subtrahiert. Die mittlere optische Dichte der Negativkontrollen sollte unter 0,200 liegen, die der Positivkontrolle über 1,000. Seren wurden als positiv gewertet, wenn die optische Dichte um mindestens 0,300 größer war als der Mittelwert der Negativkontrollen. 2.3.7 Computerprogramme und Statistik Zur Erstellung dieser Arbeit wurden die in Tab. 5 aufgelisteten Computerprogramme verwendet. Tab. 5: Computerprogramme, die im Rahmen dieser Arbeit angewandt wurden. Programm Anwendung Microsoft Access Datenverwaltung CellQuest Messung und Auswertung der durchflusszytometrischen Daten Microsoft Excel Datenverarbeitung Graphpad Prism Grafik und Statistik Microsoft Word Textverarbeitung Resultate 35 3 RESULTATE 3.1 Etablierung einer Methode zur Herstellung von Virusantigen Zum Zeitpunkt der Versuchsdurchführung war kein käufliches HHV-8-Antigen erhältlich, das für die in dieser Arbeit verwendete T-Zellstimulation im Vollblut zur Messung von HHV-8spezifischen CD4 bzw. CD8 T-Zellen geeignet gewesen wäre. Um eine Methode für die Herstellung eines geeigneten HHV-8-Antigens zu etablieren, wurden anhand bekannter CMV-Antigene einige Vorversuche durchgeführt, in denen die Möglichkeit einer Virusantigenherstellung aus viruspositiven Zelllinien nachgewiesen werden konnte. Dazu wurde eine mit dem für das CMV-Antigen pp65 kodierenden Gen transfizierte embryonale Nierenzelllinie (293) verwendet, aus der ein Antigenlysat zur Stimulation von T-Zellen bereitet wurde, das bei bekannt CMV-positiven Individuen auf seine Eignung als Stimulus untersucht wurde. 3.1.1 Kontrolle der pp65-Expression mittels indirekter Immunfluoreszenzmikroskopie und Durchflusszytometrie Um die Expression des pp65-Proteins in der 293 pp65-Zelllinie zu überprüfen, wurde eine intrazelluläre indirekte Immunfluoreszenzfärbung der transfizierten wie auch der nichttransfizierten Zellen zur Kontrolle durchgeführt. Dazu wurden die Zellen nach der Permeabilisierung mit Saponin jeweils in drei Subproben unterteilt, von denen nur eine mit einem gegen pp65 gerichteten Mausantikörper versetzt wurde und zwei zur Kontrolle ohne Erstantikörper blieben. Die Bindung der Antikörper an das pp65-Peptid wurde dann indirekt mittels eines zweiten gegen Maus-IgG gerichteten FITC-konjugierten Ziegenantikörpers im Immunfluoreszenzmikroskop bzw. im Durchflusszytometer sichtbar gemacht. Eine der Kontrollproben ohne Erstantikörper wurde zur Kontrolle auch ohne Zweitantikörper belassen. Zuvor war die Expressionskontrolle mit Triton-X-100 zur Permeabilisierung und verschiedenen fluorochrom-konjugierten Anti-Maus-Antikörpern (Cy3- und PE-konjugiert) durchgeführt worden. Die beste Darstellung der Expression gelang jedoch nach Permeabilisierung mit Saponinpuffer und Färbung mit einem FITC-konjugierten Ziege-antiMaus-Antikörper. Die Zugabe von Ziegennormalserum zur Sättigung unspezifischer Resultate 36 Bindungsstellen konnte keine zusätzliche Verbesserung dieses indirekten Immunfluoreszenztests bewirken. Sowohl bei der Betrachtung im Immunfluoreszenzmikroskop wie auch in der durchflusszytometrischen Analyse bestätigte sich eindeutig die Expression des pp65-Peptids bei den mit Erst- und Zweitantikörper versetzten pp65-transfizierten Zellen anhand einer Fluoreszenz im Wellenlängenbereich der verwendeten Fluorochrome (Abb.1). Diese war am deutlichsten bei der Permeabilisierung mit Saponinpuffer und der Färbung mit FITCkonjugiertem Zweitantikörper im Durchflusszytometer abgrenzbar. Keine der Kontrollproben hingegen wies diese spezifische Fluoreszenz auf. 293 293pp65 Abb. 1: pp65-Expressionskontrolle. 293pp65-Transfektanten (rechts) sowie Kontrolltransfektanten 293 (links) wurden auf die intrazelluläre Expression im Durchflusszytometer analysiert. Gezeigt ist die Fluoreszenzintensität des spezifischen Antikörpers für pp65 Transfektanten im Vergleich zu Kontrollen. 3.1.2 Proteinkonzentrationsbestimmung der 293-/293pp65-Lysate Um bei der späteren T-Zellstimulation mittels der hergestellten Lysate eine unterschiedliche Proteinkonzentration als Fehlerquelle auszuschließen, wurden die gewonnenen Antigene anhand ihrer Proteinkonzentration aufeinander abgestimmt. Dazu wurde eine Proteinkonzentrationsbestimmung der Zelllysate durchgeführt. Obwohl gleiche Zellzahlen eingesetzt worden waren, betrug die Proteinkonzentration des 293pp65-Lysats nach der Lysatherstellung das Vierfache der bei dem 293-Lysat gemessenen Konzentration. Vor der Resultate 37 Aliquotierung wurde das 293pp65-Zelllysat durch Verdünnung mit 0,5M Glycinpuffer der Konzentration des 293-Lysats angepasst. 3.1.3 Ausschluss einer unspezifischen Stimulation durch Glycinpuffer Vor der Durchführung der T-Zellstimulation im Vollblut mit Virusantigen wurde zunächst überprüft, ob der zur Virusantigenherstellung verwendete Glycinpuffer selbst zu einer Aktivierung von T-Zellen und deren Produktion von Zytokinen führen kann. Dazu wurden 450µl heparinisierten Vollbluts einer gesunden Kontrollperson mit 0,5M Glycinpuffer in den Konzentrationen 8, 16, 32 und 64µl/ml Vollblut auf eine T-Zellstimulierung mit Hochregulierung von CD69 und IFN-γ-Produktion im Durchflusszytometer untersucht. Als Positivkontrolle diente eine Stimulation mit dem polyklonalen Stimulus Staphylococcus aureus Enterotoxin B, einem Superantigen, das bei Immungesunden mit hoher Potenz eine TZellreaktion hervorruft. Es wirkt über Bindung an antigenpräsentierende MHC-Moleküle der CD4 Glycin A CD4 SEB B CD8 Glycin C CD8 SEB D Abb. 2: Ausschluss einer T-Zellstimulation durch Glycin. A und B zeigen das Messergebnis nach der Stimulation von CD4 und CD8 T-Zellen mit 32µl/ml Glycin. Im Gegensatz zu der mit SEB stimulierten Probe (B und D) fanden sich keine spezifischen reaktiven Zellen mit IFN-γ-Produktion bei Hochregulierung von CD69 (oberer rechter Quadrant). Resultate 38 Klasse II und an einen T-Zell-Rezeptor außerhalb der normalen Antigenbindungsstelle und stimuliert dadurch unspezifisch eine ungleich größere Anzahl an T-Zellen als ein übliches Antigen. Zusätzlich wurde noch eine Stimulation mit SEB unter Zugabe von Glycin in den oben genannten Konzentrationen durchgeführt, um zu überprüfen, ob sich die T-Zellreaktion durch Zugabe von Glycin verändert. Keine der ausschließlich mit Glycinpuffer stimulierten Proben zeigte eine Hochregulation von CD69 oder eine Zytokinproduktion (Abb. 2, A und C). Im Gegensatz dazu reagierten in der Positivkontrolle mit SEB 10,08% der CD4 (Abb. 2 B) und 9,27% der CD8-Zellen mit IFN-γ-Bildung (Abb. 2 D), was sich auch durch Zugabe von Glycin in keiner der Konzentrationen signifikant änderte (Daten nicht gezeigt). Der Glycinpuffer wurde somit als möglicher unspezifischer Stimulus oder Störfaktor einer Stimulation ausgeschlossen. 3.1.4 Die Eignung des 293pp65-Lysats zur HCMV-spezifischen T-Zellstimulation Überprüfung der Eignung des 293pp65-Lysats zur Quantifizierung pp65- antigenspezifischer T-Zellen erfolgte anhand eines Vollblutassays, mit dessen Hilfe antigenspezifische Zellen durchflusszytometrisch nachgewiesen werden können. Jeweils 450µl heparinisiertes Vollblut dreier Individuen mit bekanntem positivem CMV-Status und dem HLA-Typus HLA-0201 und einer CMV-negativen Kontrollperson wurden in Anwesenheit der costimulatorisch wirkenden Antikörper αCD28 und αCD49d mit dem Antigenlysat aus 293pp65 in den Konzentrationen 16, 32, 64 und 128 µl/ml Vollblut stimuliert. Als Negativkontrollen wurden Proben in den gleichen Konzentrationen mit dem Lysat nicht-transfizierter 293-Zellen stimuliert und eine Leerprobe ohne Stimulus belassen. Als Positivkontrolle wurde eine Stimulation mit dem HLA-0201-bindenden rekombinanten HCMV-Peptid pp65 durchgeführt. Während der Stimulationszeit von 6 Stunden wurden dabei die zugeführten Antigene von antigenpräsentierenden Zellen endosomal prozessiert und an MHC-Klasse-II-Moleküle, zu einem geringen Anteil auch MHC-Klasse-I-Moleküle, gebunden CD4- und CD8 T-Zellen präsentiert. CMV-antigenspezifische CD4 bzw. CD8-TZellen werden daraufhin durch das erkannte Antigen aktiviert und zur Produktion von inflammatorischen Zytokinen wie IFN-γ und TNF-α stimuliert. Bei der in dieser Vollblutstimulation angewandten Färbung wurden CD4, CD8 und CD69 an der Zelloberfläche und IFN-γ intrazellulär im Durchflusszytometer gemessen. Resultate 39 Anhand dieses Versuchs konnte nachgewiesen werden, dass das mittels Glycin hergestellte 293pp65-Lysat als Stimulus für eine für das HCMV-Antigen pp65 spezifische CD4 und CD8 T-Zellreaktion geeignet ist. Zwei der drei CMV-positiven Probanden zeigten bei allen eingesetzten Antigenkonzentrationen des 293pp65-Lysats eine Hochregulierung von CD69 und Produktion von IFN-γ der CD4 T-Zellen. Abb. 3 zeigt anhand eines Beispielprobanden Ergebnisse wie sie nach Stimulation mit 293-, 293pp65-Lysat und HLA-0201-bindendem pp65-Peptid im Durchflusszytometer gemessen wurden. Auf die Positivkontrolle mit dem HLA-0201-bindenden Peptid pp65, das lediglich über den MHC-Klasse-I-Weg präsentiert werden kann, zeigte jeder der Probanden eine antigenspezifische CD8 T-Zellreaktion. Im Stimulationsansatz mit 293-Lysat wie auch in der Leerprobe ohne Stimulus trat bei keinem der Probanden eine spezifische Reaktion auf. Ebenso wenig konnte bei dem CMV-negativen Probanden eine spezifische T-Zellreaktion gemessen werden (nicht gezeigt). Eine CD8 Antwort war auf den Stimulus mit dem Zelllysat bei keinem der Probanden messbar, was zum A 293 B 293pp65 C pp65 CD4 D E F CD8 Abb. 3: T-Zellstimulation einer CMV-positiven Person mit 293pp65-Lysat. Weder CD4 noch CD8 Zellen reagierten auf das Lysat aus nicht transfizierten 293-Zellen (A und D), während auf den Stimulus mit dem Lysat aus pp65-transfizierten 293-Zellen CD4 T-Zellen CD69 hochregulierten und IFN-γ produzierten (B), nicht jedoch CD8 Zellen (E). Das über den MHC-Klasse-I-Komplex präsentierte HLA-0201-bindende pp65-Peptid stimulierte CD8 Zellen des Probanden zu einer spezifischen Reaktion (F), erwartungsgemäß aber nicht die CD4 Zellen (C). Resultate 40 einen mit der Stimulation durch nur ein einziges Peptid, zum anderen mit der allgemein geringeren Reaktion von CD8 T-Zellen auf CMV-Antigen bis unter die Detektionsgrenze zu erklären ist (SESTER et al., 2001). Damit konnte nachgewiesen werden, dass mit Hilfe der oben beschriebenen Methode zur Lysatherstellung aus viruspositiven Zelllinien ein zur T-Zellstimulation mittels Vollblutassay geeignetes virusspezifisches Antigen gewonnen werden kann. 3.2 HHV-8 spezifische T-Zellmessung Nach dem Nachweis der Eignung eines mittels Glycinextraktion hergestellten Zelllysats zur Stimulation von T-Zellen galt es, diese Methode auf HHV-8 positive Zellen anzuwenden. Im Gegensatz zu den 293pp65-Zellen konnte bei den HHV-8 positiven BC-BL-1-Zellen jedoch keine Expressionskontrolle der Antigene mittels indirekter Immunfluoreszenz durchgeführt werden, da zu dem Zeitpunkt der Versuchsdurchführung keine monoklonalen, gegen HHV-8Antigen gerichteten Antikörper käuflich erhältlich waren. Die HHV-8-Positivität dieser Zelllinie ist jedoch durch zahlreiche Untersuchungen gesichert (RENNE et al., 1996). Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, dass es keinen Goldstandard gibt, anhand dessen eine ideale Antigenkonzentration zur Stimulation HHV-8 spezifischer T-Zellen hätte bestimmt werden können. Bislang ist keine zuverlässige routinetaugliche Methode entwickelt worden, die als Referenz hätte dienen können. Zum anderen mangelte es an einer sicheren Negativkontrolle. In dieser Arbeit wurde als Negativkontrolle ein Lysat aus einer HHV-8und EBV-negativen B-Zelllinie BJAB gewählt, da diese, aus einem B-Zelllymphom stammend, große Ähnlichkeit mit den Zellen aus dem HHV-8-positiven body cavity-based lymphoma aufweist. Damit sollten Reaktionen gegen andere Oberflächenantigene der Lymphomzellen erfasst werden, die fälschlicherweise als Reaktionen gegen HHV-8-Antigene in den Zellen ausgelegt hätten werden können. Das BC-BL-1-Lysat als HHV-8-Antigen und das BJAB-Lysat als Kontrollantigen wurden freundlicherweise von der Abteilung für Virologie des Universitätsklinikums Homburg zur Verfügung gestellt. Resultate 41 3.2.1 HHV-8-spezifische Zellen sind durchflusszytometrisch nachweisbar Zunächst wurden Blutproben von Probanden aus verschiedenen Risikogruppen im Vollblutassay auf eine HHV-8-spezifische Reaktion bei einer Antigenkonzentration von 32µl/ml Vollblut getestet, bis Proben gefunden wurden, bei denen eine Hochregulierung von CD69 und eine IFN-γ-Produktion nach Stimulus mit HHV-8-Antigen, jedoch nicht mit Kontrollantigen, im Durchflusszytometer gemessen werden konnte. Es wurden solche Proben als positiv gewertet, die nach Abzug der bei der Kontrollstimulation gemessenen Frequenz CD69 positiver, IFN-γ-produzierender CD4 oder CD8 Zellen von der bei der HHV-8Stimulation gemessenen Frequenz einen Anteil von mehr als 0,05% IFN-γ-produzierender CD4 oder CD8 T-Zellen an der Gesamtpopulation aufweisen konnten. Als Positivkontrolle diente wie im Vorversuch SEB. Um die für diese Methode ideale Konzentration an HHV-8-Antigen zu ermitteln, bei der noch eine spezifische Reaktion messbar war, jedoch nicht die Gefahr einer unspezifischen Überstimulation bestand, wurde eine Titrationsreihe durchgeführt. Dazu wurden drei der bis dahin getesteten Proben mit messbarer T-zellulärer Immunantwort und eine Probe, die zuvor keine HHV-8 spezifische T-Zellreaktion gezeigt hatte, mit HHV-8-Antigen und mit Kontrollantigen in den Konzentrationen 8, 16, 32, 64 und 128µl/ml Vollblut stimuliert. Von jeder Blutprobe wurde zusätzlich eine Leerprobe ohne Agens gemessen. Dabei zeigte sich, dass die bereits zuvor eingesetzte Konzentration von 32µl/ml Vollblut für die Messung der HHV-8-spezifischen T-Zellreaktion im Durchflusszytometer am besten geeignet ist. Die bei der Titration verwendeten Kontrollproben ohne Agens bzw. mit Kontrollantigen zeigten bei Konzentrationen bis zu 64µl/ml keine Reaktion im Sinne einer Hochregulierung von CD69 und einer Zytokinproduktion (Daten nicht gezeigt). Bei einer Konzentration von 128µl/ml wurden jedoch auch Zeichen einer unspezifischen Reaktion bei einer Kontrollperson beobachtet. Alle weiteren Versuche wurden deswegen mit einer Antigenkonzentration von 32µl/ml fortgeführt, da diese Konzentration noch ausreichend war, eine antigenspezifische Antwort hervorzurufen, jedoch niedrig genug gewählt war, um mögliche Unspezifitäten zu vermeiden. Abb. 4 zeigt charakteristische Punktwolken, wie sie nach der Stimulation eines Probanden mit Kontrollantigen (links) und HHV-8-Antigen (rechts) durch Messung im Durchflusszytometer dargestellt werden. Während einer Messung wurden sowohl CD4 wie auch CD8 T-Zellen erfasst und jeweils bezüglich ihres Aktivierungszustandes (Hochregulierung von CD69, oberer linker Quadrant) und der IFN-γ-Produktion analysiert. Resultate 42 Kontrollantigen A HHV-8-Antigen B CD4 C D CD8 Abb. 4: HHV-8-T-Zellstimulation. Links abgebildet ist die Stimulation eines Probanden mit Kontrollantigen, rechts mit HHV-8-Antigen. Im rechten oberen Quadranten der HHV-8-Stimulationen B und D zeigen sich CD69 positive IFN-γ-produzierende HHV-8-spezifische CD4 bzw. CD8 Zellen. Die Punkte, die im oberen rechten Quadranten zu liegen kommen, stehen für CD69 positive IFN-γ-produzierende CD4 (A und B) bzw. CD8 (C und D) Zellen. Abb. 5 zeigt die Frequenzverteilung HHV-8-antigenspezifischer CD4 und CD8 T-Zellen oberhalb der Detektionsgrenze von 0,05% CD69 hochregulierender, zytokinproduzierender TZellen bei den untersuchten Kollektiven. Die mittleren Frequenzen reagibler T-Zellen zeigten keinen signifikanten Unterschied zwischen den untersuchten Gruppen. CD4 3 CD8 2 1 se p llg ru H äm od ia ly K on tr o at ie nt O en rg an tr an sp la nt ier te H IV -I nf iz ie rt e K on tr ol lg ru H pp äm e od ia ly se pa tie nt O en rg an tr an sp la nt ie rt e H IV -I nf iz ier te 0.7 0.6 0.5 0.4 0.3 0.2 0.1 pp e Frequenz HHV-8 spezifischer T Zellen in % Resultate 43 Abb. 5: Frequenzverteilung HHV-8-antigenspezifischer T-Zellen. Dargestellt ist die Frequenzverteilung HHV8-antigenspezifischer CD4 und CD8 Zellen oberhalb der Detektionsgrenze von 0,05% innerhalb der untersuchten Gruppen. Die Unterschiede der mittleren Frequenzen (Querstrich) zwischen den Gruppen, Kontrollgruppe (grün), Hämodialysepatienten (blau), Organtransplantierte (rot) und HIV-Infizierte (schwarz), waren nicht signifikant (One-way ANOVA : p>0,05). 3.2.2 Vergleich antigenspezifischer CD8 T-Zellfrequenzen: Kontrollantigen vs. HHV8-Antigen Bei einem Teil der Probanden, bei denen eine zelluläre Immunantwort auf das HHV-8Antigen messbar war, reagierte ein geringer Prozentsatz an T-Zellen auch auf das Kontrollantigen mit einer Frequenz über dem Detektionslimit. Nach Subtraktion dieser bei dem Kontrollantigen gemessenen Frequenz von der Frequenz, die nach Stimulation der gleichen Probe mit HHV-8-Antigen gemessen wurde, wurden bei einer Differenz über dem Detektionslimit von ≥0,05% reaktiver Zellen auch solche Proben als positiv gewertet, bei denen eine solche geringgradige Mitreaktion der Kontrollen auftauchte. In Abb. 6 ist exemplarisch an HHV-8-reaktiven CD8 Zellen die mittlere gemessene Frequenz auf Stimulus mit HHV-8-Antigen im Vergleich zu der auf das Kontrollantigen hin gemessenen Frequenz dargestellt. Resultate 44 Im Falle der als positiv gewerteten Proben lag die mittlere Frequenz antigenreaktiver CD8 TZellen auf das Kontrollantigen mit 0,12% zwar über der Detektionsgrenze (gestrichelte Linie), jedoch weit unter der mittleren Frequenz HHV-8-antigenreaktiver CD8 T-Zellen von 0,31% (Abb. 6 A). Im Gegensatz dazu befand sich die mittlere Frequenz der als negativ gewerteten Proben sowohl in der Kontrollstimulation wie auch in der HHV-8-Stimulation mit 0,02% unter der Detektionsgrenze (Abb. 6 B) Die Messung von antigenreaktiven T-Zellen in der Kontrolle könnte ein Hinweis auf eine Kreuzreaktivität bestimmter Antigene der BZelllymphomzellen BJAB mit HHV-8-Antigenen sein oder aber mit einer unspezifischen Hochregulierung der Zytokinproduktion von CD8 Zellen bei einigen der Probanden zusammenhängen. Dieses Phänomen der unspezifischen IFN-γ-Produktion bei CD8 Zellen war in unserer Arbeitsgruppe auch schon bei der Untersuchung von CMV-Kontroll-Antigen, aber auch als antigenunabhängiger Effekt aufgefallen. Um jedoch eventuelle Proteinkonzentrationsunterschiede bei den verwendeten Antigenlysaten als Ursache für die Messung von antigenspezifischen T-Zellen oberhalb des Detektionslimits in der A Stimulation mit Kontrollantigen Frequenz HHV-8-spezifischer CD8 Zellen ≥ 0,05% B wurde eine Frequenz HHV-8-spezifischer CD8 Zellen < 0,05% 0.50 Frequenz antigenspezifischer T-Zellen (%) Frequenz antigenspezifischer T-Zellen (%) 0.50 auszuschließen, 0.45 0.40 0.35 0.30 0.25 0.20 0.15 0.10 0.05 0.00 Kontrolle HHV8 0.45 0.40 0.35 0.30 0.25 0.20 0.15 0.10 0.05 0.00 Kontrolle HHV-8 Abb. 6 Vergleich mittlerer Frequenzen antigenspezifischer CD8 T-Zellen. A: Die mittlere Frequenz antigenspezifischer CD8 T-Zellen bei HHV-8-positiven Probanden lag nach Stimulation mit Kontrollantigen mit 0,12% (SEM: 0,04) über der Detektionsgrenze (0,05%), jedoch signifikant (Mann-Whitney-Test: p<0,0001) unter der mittleren auf HHV-8-Antigen gemessenen Frequenz (0,31%, SEM: 0,07). B: In der Gruppe der als HHV-8-negativ gewerteten Probanden lag die mittlere Frequenz antigenspezifischer CD8 TZellen sowohl in der Kontroll- wie auch in der HHV-8-Stimulation mit 0,02% (SEM: 0,004 und 0,003) unterhalb des Detektionslimits ohne signifikanten Unterschied zwischen den eingesetzten Antigenen. Resultate 45 Proteinkonzentrationsbestimmung nach Bradford durchgeführt. Dabei zeigte sich eine doppelt so hohe Proteinkonzentration im Kontrolllysat gegenüber dem HHV-8-Antigenlysat, so dass die auf den Kontrollstimulus hin gemessenen Frequenzen eventuell auf die im Kontrolllysat höhere Proteinkonzentration zurückführbar sein könnten. Zudem ist dieser Befund als weiterer Hinweis dafür zu werten, dass die auf das HHV-8-Antigenlysat gemessenen reaktiven T-Zellen tatsächlich antigenspezifisch sind, da selbst eine geringere Konzentration als die des Kontrollantigens vor allem in den untersuchten Risikogruppen eine T-Zellreaktion hervorzurufen vermochte. 3.2.3 In Risiko- und Kontrollgruppen überwiegt die messbare CD8 Immunantwort gegenüber der CD4 Antwort Nachdem gezeigt wurde, dass mittels des oben beschriebenen Vollblutassays HHV-8spezifische T-Zellen durchflusszytometrisch gemessen werden können, wurde die Methode bei verschiedenen Risikogruppen und bei Kontrollpersonen zur individuellen Bestimmung der zellulären Immunantwort und zur epidemiologischen Analyse angewandt. Insgesamt wurden 129 immunkompetente Individuen als Kontrollgruppe, 70 Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz unter Hämodialyse, 68 Organtransplantierte und 72 HIV-infizierte Personen auf ihre zelluläre Immunantwort gegen HHV-8 untersucht. Tab. 5 zeigt die Häufigkeiten, mit denen HHV-8-spezifische CD4 und CD8 T-Zellreaktionen bei immunkompetenten Kontrollpersonen und immungeschwächten Individuen Tab. 5: Häufigkeiten HHV-8-spezifischer T-Zellantworten. CD8 T-Zellreaktionen zeigten sich bei Kontrollpersonen und immundefizienten Risikopersonen (Hämodialysepatienten, Organtransplantierte, HIVPositive) häufiger als CD4 T-Zellreaktionen. Frequenz HHV-8spezifischer TZellen Kontrollen (129) HämodialysePatienten Organtransplantierte HIV-Infizierte (68) (72) (70) CD4 ≥ 0,05 % 4,7 % (6) 14,3 % (10) 10,3 % (7) 15,3 % (11) CD4 < 0,05 % 95,3 % (123) 85,7 % (60) 89,7 % (61) 84,7 % (61) CD8 ≥ 0,05 % 11,6 % (15) 37,1 % (26) 17,6 % (12) 19,4 % (14) CD8 < 0,05 % 88,4 % (114) 62,9 % (44) 82,4 % (56) 80,6 % (58) Resultate 46 (Hämodialysepatienten, Organtransplantierte, HIV-Infizierte) auftraten. In allen untersuchten Populationen fanden sich HHV-8-spezifische CD8 T-Zellreaktionen häufiger als solche CD4 positiver Zellen. Unter den an einem urämischen Immundefekt leidenden Hämodialysepatienten wurde eine zelluläre Immunantwort mit einem Anteil von über 0,05% IFN-γ-produzierender CD8-T-Zellen bei 37,1% der Probanden gegenüber 11,6% bei den Kontrollpersonen, 17,6% bei den Organtransplantierten und 19,4% bei den HIVInfizierten am häufigsten beobachtet. Die interindividuelle Varianz der über der Detektionsgrenze von 0,05% antigenspezifischer TZellen gemessenen CD4 und CD8 zellulären Immunantworten ist bereits in Abb. 5 dargestellt. Sie reichte bei Kontrollpersonen von 0,07%-0,26% (Median: 0,14%) HHV-8-reaktiver CD4 Zellen und von 0,05%-1,24% (0,19%) CD8 Zellen, bei Hämodialysepatienten von 0,05%0,63% (0,09%) für CD4 und von 0,05%-2,1% (0,12%) für CD8, bei Organtransplantierten von 0,05%-0,14% (0,08%) für CD4 und von 0,06%-0,92% (0,15%) für CD8 und bei HIVInfizierten von 0,06%-2,06% (0,29%) für CD4 und von 0,06%-0,64% (0,15%) für CD8. Die mittlere Frequenz sowohl CD4-positiver wie auch CD8-positiver HHV-8-reaktiver Zellen unterschied sich nicht signifikant zwischen den verschiedenen Gruppen. Ebenso wenig unterschieden sich die Frequenzen HHV-8-positiver CD4 Zellen innerhalb einer untersuchten Gruppe signifikant von der CD8-Frequenz. 3.2.4 HHV-8-spezifische CD8-T-Zellen produzieren TNF-α Im folgenden wurden 8 Hämodialysepatienten, die eine HHV-8-spezifische CD8 zelluläre Immunantwort mit Hochregulierung von CD69 und Produktion von IFN-γ aufgewiesen hatten, auf die Bildung zweier weiterer Zytokine, IL-4 und TNF-α, als Folge der Induktion durch HHV-8 untersucht. Dazu wurde wie zuvor eine Stimulation im Vollblut durchgeführt. Die intrazelluläre Zytokinfärbung erfolgte jedoch mittels der Antikörper IL-4-PE und TNF-αFITC. In Abb. 7 ist exemplarisch eine charakteristische Punktwolke TNF-α-produzierender T-Zellen im Vergleich mit IFN-γ-produzierenden T-Zellen gezeigt, wie sie sich nach Messung im Durchflusszytometer darstellten. Keiner der Probanden konnte eine antigenspezifische Produktion von IL-4 durch CD4 oder CD8 T-Zellen auf die HHV-8-Stimulation hin aufweisen (Daten nicht gezeigt). Dahingegen traten bei 7 der 8 IFN-γ-produzierenden Probanden auch HHV-8-spezifische TNF-α-produzierende CD8 Zellen auf, deren Frequenzen Resultate 47 Kontrollantigen HHV-8-Antigen A B C D Abb. 7: TNF-α- und IFN-γ-bildende CD8 T-Zellen im Vergleich. Anhand eines Beispielprobanden (Proband 1 aus Abb. 8) ist eine im Durchflusszytometer gemessene HHV-8-spezifische T-Zellantwort mit der Produktion unterschiedlicher Zytokine gezeigt. CD8 T-Zellen dieses Probanden produzierten sowohl IFN-γ (D, oberer rechter Quadrant), wie auch TNF-α (B, unterer rechter Quadrant). Eine antigenspezifische IL-4Produktion ist hingegen nicht messbar gewesen (B, oberer linker Quadrant). Die in den Kontrollen A und C im rechten oberen Quadranten linear angesiedelten Punktwolken wurden als Messungsartefakt nicht in die Auswertung mit einbezogen. nach Subtraktion der Kontrollstimulation mit 0,17%-2,08% über der Detektionsgrenze (0,05%) lagen. Abb. 8 zeigt lediglich einen Probanden, der bereits in der vorausgegangenen Messung mit 0,10% eine relativ geringe Zahl an HHV-8-spezifischen IFN-γ-produzierenden CD8 T-Zellen aufwies, ohne TNF-α-Produktion. Zudem zeigt sich in dieser Abbildung ein Resultate 48 Überwiegen der Frequenz TNF-α-produzierender Zellen gegenüber IFN-γ-produzierender Zellen bei einer Mehrzahl der Probanden. Beim direkten Vergleich beider Zytokine zeigte sich eine signifikante Korrelation in der Frequenz reaktiver T Zellen. Dieser lineare Zusammenhang der TNF-α-Produktion mit der IFN-γ-Produktion ist in Abb. 9 dargestellt. CD4 Zellen jedoch zeigten keine HHV-8-spezifische Produktion von TNF-α (Daten nicht α produzierender CD8 Zellen Frequenz IFN- γ bzw.TNF-α gezeigt). CD8 IFNg 2.00 CD8 TNFa 1.75 1.50 1.25 1.00 0.75 0.50 0.25 0,05 0.00 1 2 3 4 Probanden 5 6 7 8 Abb. 8: Frequenz IFN-γ- respektive TNF-α-produzierender CD8 Zellen. Bei 5 der 7 Probanden mit messbarer TNF-α-Produktion als Zeichen einer Induktion HHV-8-spezifischer CD8 T-Zellen überwog die Frequenz TNFα-produzierender Zellen gegenüber der IFN-γ-Produktion.Nur einer der Probanden mit der geringsten Frequenz HHV-8-spezifischer IFN-γ-produzierender Zellen wies keine TNF-α-Produktion durch CD8 T-Zellen auf (Proband 8). α -produzierender CD8 (%) Frequenz TNF-α Resultate 49 2.5 2.0 1.5 1.0 0.5 0.0 0.00 0.25 0.50 0.75 1.00 1.25 Frequenz IFN-γγ -produzierender CD8 (%) Abb. 9: Zusammenhang der TNF-α-Produktion mit der IFN-γ-Produktion. Es besteht ein linearer Zusammenhang der TNF-α-Produktion mit der IFN-γ-Produktion. Die Frequenzhöhe IFN-γ-produzierender CD8 T-Zellen auf HHV-8-Stimulus korreliert signifikant (r=0,857, p=0,011, Korrelation nach Spearman) mit der Frequenz TNF-α-produzierender CD8 positiven T-Zellen. 3.3 Korrelation der HHV-8 spezifischen zellulären mit der humoralen Immunantwort Um eine vergleichende Aussage über die im Vollblutassay gemessene HHV-8-spezifische TZellantwort mit der im Routinelabor bislang gebräuchlichen Methode der serologischen Antikörperbestimmung machen zu können, wurde von allen Proben ein indirekter Immunfluoreszenztest zur Evaluierung der humoralen Immunantwort auf HHV-8 durchgeführt. Aus den verschiedenen bislang entwickelten Nachweismethoden für HHV-8spezifische Antikörper wurde ein indirekter Immunfluoreszenztest, der eine durch TPA zur Lyse induzierte HHV-8-positive B-Zelllinie BC-BL-1 als Antigen verwendet, für diese Arbeit ausgewählt, da dieser in bisherigen Untersuchungen die höchsten Seroprävalenzen nachweisen konnte. Dieser Vergleichstest war nötig, um eine eventuell noch höhere Durchseuchung mit HHV-8 mittels Messung spezifischer T-Zellen nachweisen zu können. Zur serologischen Bestimmung wurden zur besseren Vergleichbarkeit Plasmen desselben Entnahmedatums wie dem der zur Vollblutanalyse verwendeten Blutproben eingesetzt. Diese Proben wurden bis zur Versuchsdurchführung bei -20° gelagert. Die Durchführung erfolgte in Resultate 50 Positivkontolle Positivkontolle Negative Probe Abb. 10: Immunfluoreszenzaufnahmen Positive Probe positiver und negativer Proben im indirekten Immunfluoreszenzassay. Die Positivkontrolle (oben links und oben rechts stärker vergrößert) wie auch die als positiv gewertete Probe eines HIV-Patienten (unten rechts) zeigen die typische Verteilung der fluoreszenzmarkierten Antikörper sowohl am Zellkern wie auch im Cytoplasma im Vergleich zu einer negativen Probe (unten links). Als Positivkontrolle diente ein Serum eines HIV-positiven Patienten, das in Vorversuchen eindeutige Positivreaktionen gezeigt hatte. den Plasmaverdünnungen 1:16 und 1:64, wobei solche Proben als positiv gewertet wurden, die bei einer Verdünnung von 1:16 eine spezifische Fluoreszenz aufwiesen (RABKIN et al., 1998; GÄRTNER et al., 2003). Resultate 51 Die fluoreszenzmikroskopische Auswertung wurde jeweils von einer zweiten Person unabhängig kontrolliert und im Falle einer nicht übereinstimmenden Auswertung der Immunfluoreszenztest wiederholt. Abb. 10 zeigt ein typisches Muster, wie es sich bei der Betrachtung einer Probe Immunfluoreszenzmikroskop mit darstellt. FITC-gefärbten Einige Proben HHV-8-Antikörpern konnten jedoch auch im nach Versuchswiederholung nicht eindeutig als positiv oder negativ bewertet werden und sind im Folgenden als nicht bestimmbar bezeichnet. Dazu gehörten zum einen solche Proben, deren Fluoreszenz entweder sehr schwach oder übermäßig stark ausgebildet war, zum anderen Proben mit einer diffusen Zytoplasmafluoreszenz in allen Zellen. Die HHV-8-Prävalenzen, die sich nach der Bestimmung HHV-8-spezifischer Antikörper bei den Probanden der verschiedenen Risikogruppen und der Kontrollgruppe ergaben, bestätigten Tab. 6 : Vergleich der humoralen Immunantwort mit der CD8 zellulären Immunantwort auf HHV-8. Frequenzen HHV-8-spezifischer CD8 T-Zellen (Detektionslimit 0,05%) bei Kontrollpersonen (n=129), Hämodialysepatienten (n=70), Organtransplantierten (n=68) und HIV-Infizierten (n=72) in Vergleich mit ihrem serologischen Status. Die Mehrzahl der Individuen aller vier Gruppen war in beiden Tests negativ. Abhängig von den verschiedenen immundefizienten Gruppen gab es einige Probanden, die entweder seropositiv im Immunfluoreszenztest waren oder eine HHV-8-spezifische T-zelluläre Immunreaktivität zeigten. Allen Gruppen war gemein, dass CD8 T-Zellantworten und Antikörperbildung selten gleichzeitig bei einem Probanden auftraten. Gesamt Seropositiv Seronegativ Nicht bestimmbar 129 3,9% (5) 94,6% (122) 1,6 (2) ≥ 0.05 % 11,6% (15) 0,8% (1) 10,9 % (14) — < 0.05 % 88,4% (114) 3,1% (4) 83,7% (108) 1,6 (2) 70 14,3% (10) 85,7% (60) — ≥ 0.05 % 37,1% (26) 5,7% (4) 31,4% (22) — < 0.05 % 62,9% (44) 8,6% (6) 54,3% (38) — 68 22,1% (15) 72,1% (49) 5,9 (4) ≥ 0.05 % 17,6% (12) 1,5% (1) 16,2% (11) — < 0.05 % 82,4% (56) 20,6% (14) 55,9% (38) 5,9 (4) 72 43,1% (31) 50,0% (36) 6,9 (5) ≥ 0.05 % 19,4% (14) 11,1% (8) 6,9% (5) 1,4 (1) < 0.05 % 80,6% (58) 31,9% (23) 43,1 %(31) 5,6 (4) Kontrollpersonen, n Hämodialysepatienten, n Organtransplantierte, n HIV-Infizierte, n Resultate 52 weitestgehend die Ergebnisse einer anderen an der Universität Homburg dazu durchgeführten Studie (GÄRTNER et al., 2003). Die Seroprävalenz bei der immunkompetenten Kontrollgruppe lag mit 3,9% unter den Prävalenzen der drei Risikogruppen. Unter Hämodialyse zeigten 14,3% der Patienten im Vergleich zu 22,1% in der Gruppe der Organtransplantierten HHV-8-spezifische Antikörper. Erwartungsgemäß war mit 43,1% die höchste Seroprävalenz in der HIV-positiven Population zu finden. Tab. 6 vergleicht den Serostatus der einzelnen Probanden innerhalb der Kontrollgruppe und der drei Gruppen mit immundefizienten Probanden mit dem Auftreten HHV-8-spezifischer CD8 T-Zellen. Dabei wird deutlich, dass die Mehrzahl der Probanden im Immunfluoreszenztest wie auch im T-Zelltest nicht auf HHV-8 reagierte, während abhängig von der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Risikogruppen jeweils einige in einem der Tests positiv waren. Durch alle untersuchten Gruppen hindurch trat die humorale Immunantwort nur selten gemeinsam mit der CD8 T-Zellantwort auf. Es ist daher zu vermuten, dass ein Individuum unterschiedlich stark mittels Antikörperbildung und mit Hilfe der zellulären Immunabwehr auf dieses Virus reagiert. Lediglich bei den HIV-Infizierten, die insgesamt eine höhere Durchseuchung mit HHV-8 unabhängig vom Testverfahren aufwiesen, traten bei immerhin 11,1% gleichzeitig HHV-8 spezifische Antikörper und T-Zellen auf. 3.4 Beurteilung der Evidenz für eine HHV-8-Infektion nach verschiedenen Testverfahren In dieser Arbeit galt es auch, die Evidenz einer HHV-8-Infektion bei immunkompetenten Kontrollpersonen und innerhalb der genannten Risikogruppen anhand verschiedener Testverfahren zu vergleichen und über die T-Zellantwort eventuelle Neuaussagen über die Epidemiologie dieses Virus machen zu können. Damit ließe sich möglicherweise auch abschätzen, ob die gerade bei Transplantierten höhere HHV-8-Prävalenz im Vergleich zu gesunden Kontrollpersonen ihre Ursache in einer Neuinfektion oder eher in einer Reaktivierung einer latenten, zuvor auch nicht nachweisbaren Infektion mit HHV-8 haben könnte. Evidenz für eine HHV-8-Infektion wurde definiert als positive Reaktion in mindestens einem Test: a) Antikörper, b) CD4 T-Zellen, c) CD8 T-Zellen. Resultate 53 Abb. 11 stellt die nach der durchflusszytometrischen T-Zellmessung und der serologischen Bestimmung mittels indirekter Immunfluoreszenz berechnete Evidenz für eine HHV-8Infektion im Vergleich zwischen den untersuchten Gruppen und den eingesetzten Methoden dar. Wie bereits in Punkt 3.2.2 beschrieben, zeigt Abb. 11 nochmals, dass in allen untersuchten Gruppen der Prozentsatz der Probanden mit einer HHV-8-spezifischen CD8-Antwort über dem der CD4-Antwort lag. Die T-Zellprävalenz, d.h. Existenz von HHV-8 spezifischen CD4 und/ oder CD8 T-Zellen, war bei den Hämodialysepatienten mit 42,9% am höchsten und fiel bei den Transplantatierten vermutlich aufgrund der stärkeren T-Zellsuppression mit 21,4% geringer aus. Dahingegen zeigten innerhalb der drei Risikogruppen Organtransplantierte und HIV-Patienten mit ihrem vorwiegend T-zellulären Immundefekt mit jeweils 22,1% uns 43,1% Abb.11: Evidenz für eine HHV-8-Infektion bei Analyse HHV-8-spezifischer Antikörper und/oder T-Zellen. In allen Gruppen ist der Prozentsatz an Individuen mit messbarer HHV-8 spezifischer CD8 T-Zellantwort verglichen mit der CD4-Antwort. Die höchste T-Zellprävalenz wurde bei Hämodialysepatienten gefunden mit 42,9% reaktiven CD4 und/oder CD8 Zellen. Im Gegensatz zur zellulären Immunantwort finden sich bei Transplantierten (22,1%) und HIV-Infizierten (43,1%) höhere Seroprävalenzen als bei Hämodialysepatienten (14,3%). In der Kontrollgruppe lag die T-Zellprävalenz mit 13,2% höher als die Seroprävalenz (3,9%). Die Evidenz (Positivität in mindestens einem der Tests) ist in allen drei Risikogruppen mit Immundefekt ähnlich hoch. Resultate 54 eine höhere Seroprävalenz im Vergleich zu den Hämodialysepatienten (14,3%). Für die Theorie einer Reaktivierung einer zuvor serologisch nicht messbaren latenten Infektion mit HHV-8 durch die Immunsuppression post transplantationem spricht vor allem die höhere mittels T-Zellmessung ermittelte HHV-8-Prävalenz (13,2%) in der immungesunden Kontrollgruppe verglichen mit deren Seroprävalenz (3,9%), die eine höhere als bisher angenommene HHV-8-Durchseuchung in der Normalbevölkerung vermuten lässt. Die Evidenz für eine HHV-8-Infektion war innerhalb der drei Risikogruppen jedoch, wenn alle Teste zur Ermittlung dieses Wertes mit herangezogen wurden, ähnlich hoch. 3.5 Serokonversion nach Organtransplantation Nachdem die Verteilung der HHV-8-Prävalenzen in den untersuchten Gruppen mittels der TZellmessung und der Serologie bestimmt worden waren, wurde anhand einiger archivierter Seren von HHV-8-seropositiven Transplantierten deren Serostatus im Verlauf vor und nach Transplantation beurteilt. Von 11 organtransplantierten Probanden mit positivem HHV-8Serostatus waren Seren aus der Zeit vor Transplantation bzw. aus dem Zeitraum um die Transplantation archiviert. Zehn dieser Probanden waren vor Transplantation seronegativ, lediglich ein Empfänger eines Lungentransplantats wies bereits vor der Transplantation HHV8-spezifische Antikörper auf (Tab. 7). Vier weitere Nierentransplantierte, von denen keine Seren vom Zeitpunkt vor Transplantation archiviert waren, erwiesen sich jedoch im Verlauf nach Transplantation als dauerhaft seropositiv. Desweiteren wurden noch 5 seronegative Transplantatempfänger auf ihren Serostatus vor Transplantation untersucht, bei denen erwartungsgemäß auch zu jenem Zeitpunkt keine HHV-8-Antikörper im Serum nachweisbar waren (Daten nicht gezeigt). Resultate 55 Tab. 7: Serokonversionen bei Organtransplantierten. 10 der 11 Probanden mit positivem HHV-8-Status nach Transplantatempfang waren vor Transplantation (Tx) negativ für HHV-8-spezifische Antikörper. Solche, deren Serostatus im Verlauf nochmals kontrolliert wurde, blieben HHV-8-positiv. Proband Transplantat Serostatus vor Tx 1. Serostatus (Zeit 2. Serostatus (Zeit nach Tx) nach Tx) 1 Lunge Positiv Positiv (12 Mon.) Positiv (50 Mon.) 2 Lunge Negativ Positiv (26 d) Positiv (36 Mon) 3 Niere Negativ Positiv (7 Mon.) Positiv (45 Mon.) 4 Niere Negativ Positiv (75 Mon.) Positiv (113 Mon.) 5 Niere Negativ Positiv (76 Mon.) Positiv (115 Mon.) 6 Niere Negativ Positiv (94 Mon.) Positiv (132 Mon.) 7 Niere Negativ Positiv (3 Mon.) - 8 Niere Negativ Positiv (9 Mon.) - 9 Niere Negativ Positiv (15 Mon.) - 10 Niere Negativ Positiv (17 Mon.) - 11 Niere Negativ Positiv (41 Mon.) - In Ermangelung von Material der jeweiligen Organspender, konnte deren Serostatus nicht ermittelt werden und somit auch keine Aussage bezüglich der Ursache der Serokonversion oder der Übertragungswahrscheinlichkeit mittels Transplantat statuiert werden. Zusammenfassend konnte das in der Literatur häufig beschriebene Phänomen von HHV-8Serokonversionen auch anhand dieser relativ geringen Fallzahlen auch in unserem Kollektiv bestätigt werden (PARRAVICINI et al., 1997; REGAMEY et al., 1998; MILLIANCOURT et al., 2001). Resultate 56 3.6 Entwicklung einer Methode zur serologischen Bestimmung von HHV8-Antikörpern im Durchflusszytometer Im letzten Teil dieser Arbeit wurde das Prinzip der indirekten Immunfluoreszenz zur Etablierung einer serologischen Antikörperbestimmung gegen HHV-8 im Durchflusszytometer von dem mikroskopischen Immunfluoreszenztest (IFT) übernommen. Ziel war es, eine Optimierung dieses Immunfluoreszenztests durch die Messung im Durchflusszytometer und eine eventuell bessere Quantifizierung als im mikroskopischen IFT, der nur semiquantitative Informationen zum Antikörpertiter über eine Austitration der zu testenden Seren gibt, zu erreichen. Als Antigen diente auch bei der durchflusszytometrischen Antikörperbestimmung die HHV-8-positive B-Zelllinie BC-BL-1, die zum Nachweis latenter Antigene im uninduzierten Zustand und zum Nachweis lytischer Antigene TPA-induziert eingesetzt wurde. Als Negativkontrolle wurde jeweils eine Probe ohne Erst- und Zweitantikörper belassen und jeweils eine ausschließlich mit dem fluoreszenzkonjugierten BC-BL-1 induziert ohne Erstantikörper BC-BL-1 induziert mit fluoreszenzmarkiertem αMHCI-Antikörper Abb. 12: Nachweis von MHC-Klasse-I-Komplex auf BC-BL-1 als Positivkontrolle für die Anfärbung von HHV-8-Antikörpern aus Humanseren auf BC-BL-1-Zellen. Links ist die Negativkontrolle ohne Zugabe von Anti-MHCI-Antikörpern dargestellt, rechts ist deutlich die Verschiebung der Punktwolke in den Wellenlängenbereich des Fluoreszenzfarbstoffes FITC zu sehen. Resultate 57 Zweitantikörper versetzt. Zur zusätzlichen Negativkontrolle fanden die HHV-8-negativen BZelllymphomzellen BJAB als Antigen Anwendung. Zur Einstellung des Durchflusszytometers und zur allgemeinen Positivkontrolle diente eine Färbung des MHCKlasse-I-Moleküls, das auf jeder dieser eingesetzten Zellen exprimiert wird, was sich im Durchflusszytometer als Verschiebung der kompletten Zellwolke in den Wellenlängenbereich des verwendeten Fluoreszenzfarbstoffes zeigte (Abb. 12). In einem Vorversuch wurde anhand eines mittels Immunfluoreszenztest eindeutig positiv vorgetesteten Serums eine Titrationsreihe mit Serum (1:8 bis 1:8192) und Zweitantikörper (1:50 bis 1:800) durchgeführt, bei dem sich eine Serumverdünnung von 1:128 bzw. 1:512 und eine Zweitantikörperverdünnung von 1:200 als am besten geeignet erwiesen. Im Laufe der Testung der Seren zeigte sich, dass mit der Verdünnung 1:512 alle auch mit der Verdünnung 1:128 positiven Seren erfasst werden konnten, so dass sich die im Folgenden dargestellten Ergebnisse auf eine Serumverdünnung von 1:512 beziehen. In keiner der Negativkontrollen mit BJAB als Antigen konnte spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Zur Berechnung eines Grenzwertes für die Beurteilung der Positivität einer Probe wurde der Mittelwert der gemessenen fluoreszierenden Zellen in der nur mit Zweitantikörper versetzten Negativkontrolle ermittelt und dessen doppelte Standardabweichung addiert. Aufgrund der HHV-8 seronegativ HHV-8 seropositiv Abb. 13: Durchflusszytometrische Darstellung einer HHV-8-seronegativen respektive –positiven Probe. Dargestellt ist links eine Punktwolke einer Serumprobe, die als HHV-8-seronegativ gewertet wurde, rechts einer seropositiven Probe. Als Antigen dienten TPA-induzierte BC-BL-1-Zellen, die mit Serum in einer Verdünnung von 1:512 versetzt wurden. Resultate 58 relativ hohen Varianz unspezifisch fluoreszierender Zellen in den Negativkontrollen ergab sich ein Grenzwert von 0,19% Zellen mit Fluoreszenz im Wellenlängenbereich des konjugierten Antikörpers an der Gesamtzahl gemessener Zellen. Die Methode wurde exemplarisch an Plasmen von 68 Hämodialysepatienten, 67 Organtransplantierten und 1 HIVPatientin getestet und als Referenz mit dem Serostatus aus dem Immunfluoreszenztest verglichen. Wie in verschiedenen anderen Studien, die den serologischen Antikörpernachweis mittels IFT an latenten und lytischen Antigenen im Vergleich durchführten, zeigte sich auch im Durchflusszytometer, dass eine Seropositivität, die an latenten Antigenen nachgewiesen werden konnte, immer auch mit einer Seropositivität auf lytische Antigene einhergeht. Der folgenden Beurteilung liegen bei beiden Methoden lytische Antigene zu Grunde. In Abb. 13 ist jeweils ein Beispiel einer als positiv und einer als negativ gewerteten Probe bei einer Serumverdünnung von 1:512 abgebildet. Tab. 8: Korrelation des mittels Immunfluoreszenztest (IFT) mit dem mittels Durchflusszytometrie ermittelten Serostatus. Insgesamt wurden durch die serologische Bestimmung mittels FACS (Durchflusszytometer) 5,9% der Proben als falsch negativ und 8,1% als falsch positiv erfasst. 13,2% waren in beiden Tests positiv. Gruppe Serostatus IFT seropositiv IFT seronegativ HD FACS seropositiv 8,8% (6) 10,3% (7) (68) FACS seronegativ 5,9% (4) 75,0% (51) Tx FACS seropositiv 16,4% (11) 6,0% (4) (67) FACS seronegativ 6,0% (4) 71,6% (48) HIV FACS seropositiv 100% (1) - (1) FACS seronegativ - - Gesamt FACS seropositiv 13,2% (18) 8,1% (11) (136) FACS seronegativ 5,9% (8) 72,8% (99) Resultate 59 Tab. 8 gibt einen Überblick über die je nach Verfahren ermittelten Seroprävalenzen und ihre Korrelation. Insgesamt wurden von den 138 Proben 8 über das durchflusszytometrische Verfahren falsch negativ und 11 Proben als falsch positiv bewertet. Bei den Organtransplantierten war die Kongruenz der beiden Verfahren mit 11 im Durchflusszytometer positiv erfassten Proben von 15 im IFT positiv vorgetesteten am größten. Solche Proben, die im Durchflusszytometer als falsch positiv erfasst wurden, zeigten bis auf eine Ausnahme entweder eine unspezifische Zytoplasmafluoreszenz im IFT oder waren in der durchflusszytometrischen Auswertung nicht klar abgrenzbar, so dass die HHV-8-Serologie mittels Durchflusszytometrie sich als wenig geeignet für die Unterscheidung unspezifischer von spezifischen Fluoreszenzen zeigte. Die Zahl der falsch negativen lässt sich am ehesten durch die Schwäche der durchflusszytometrischen Methode erklären, Proben, die im IFT wenig Kontrast zeigten, zu erfassen. In seiner Praktikabilität der Methode und seiner Spezifität erwies sich der durchflusszytometrische HHV-8-Antikörpernachweis dem mikroskopischen gegenüber folglich eher im Nachteil. Zudem konnte die Qualität der Fluoreszenz in Bezug auf Lokalisation und eventuelle Artefakte vom Durchflusszytometer nicht ausreichend unterschieden werden. Bei eindeutig positiven Proben konnte mit der durchflusszytometrischen Methode jedoch eine einfachere Antikörperquantifizierung ohne Austitration des Serums erreicht werden. 3.7 Vergleich eines HHV-8-ELISA mit dem Immunfluoreszenztest Abschließend wurde zum Vergleich der Sensitivität verschiedener serologischer Methoden ein HHV-8-ELISA der Firma DIAVIR durchgeführt, der als HHV-8-Antigen zwei Peptide, ORF (open reading frame) 65 x und K8.1, welche beides lytische Antigene sind, verwendet und laut Literatur eine hohe Sensitivität bei der Detektion klinisch verlaufender HHV-8Infektionen hat (SCHATZ et al., 2001). In dieser Arbeit zur Erfassung klinisch nicht apparenter HHV-8-Infektionen lag die Sensitivität weit unter der des IFT mit lytischem Antigen. Von 90 für diese Methode ausgewählten Seren aus verschiedenen Risikogruppen wiesen nur 4 der im IFT positiven 17 Serumproben Antikörper gegen die im ELISA eingesetzten Peptide auf. Keine der zuvor im IFT negativ getesteten Proben hingegen wies spezifische Antikörper auf, so dass dieser Peptid-ELISA bei mangelnder Sensitivität eine gute Spezifität zu haben schien. Diskussion 60 4 DISKUSSION In epidemiologischen Studien wird die Prävalenz einer Virusinfektion üblicherweise über den Nachweis von virusspezifischen IgG-Antikörpern bestimmt. Für das Humane Herpesvirus 8 sind die serologischen Nachweisverfahren bislang nicht ausreichend standardisiert und weisen erhebliche Differenzen je nach Verfahren auf, so dass Schätzungen über die Prävalenz von HHV-8 weit auseinander gehen (SCHULZ, 1998; SPIRA et al., 2000; SCHATZ et al., 2001; SERGERIE et al., 2004). Kürzlich konnte anhand von CMV-infizierten Personen gezeigt werden, dass virusspezifische T-Zellen ebenso geeignet sind, den individuellen CMV-Status zu bestimmen, wie positive Titer virusspezifischer IgG (SESTER et al., 2003). In dieser Arbeit wurde untersucht, ob ein Test zur Bestimmung HHV-8 spezifischer T-Zellen eine genauere Methode zur Bestimmung des individuellen HHV-8-Status würde darstellen können. Dazu wurde eine routinetaugliche Methode zur Bestimmung HHV-8-spezifischer TZellen etabliert und im Vergleich mit zwei gängigen serologischen Nachweisverfahren evaluiert. Mittels einer sechsstündigen Vollblutstimulation in vitro ließen sich HHV-8spezifische CD4 und CD8 T-Zellen durchflusszytometrisch anhand ihrer Zytokinproduktion nachweisen. Um in Ermangelung eines vergleichenden Goldstandards Hinweise auf die Spezifität der Methode zu erhalten, wurde zunächst anhand eines Vorversuchs mit einer pp65 transfizierten Zelllinie die Eignung eines Zelllysats aus einer Virusantigen enthaltenden Zelllinie als spezifisches Stimulans für den Vollblutassay bei bekannt CMV-positiven Individuen nachgewiesen. Analog zum CMV-Antigen kann von einer Spezifität des HHV-8Antigens, das nach gleichem Verfahren hergestellt wurde, ausgegangen werden. Die Verwendung einer HHV-8-negativen verwandten B-Zelllinie als Kontrollantigen ergab im Vergleich mit der HHV-8-Antigenstimulation eine weitere Bestätigung für die Spezifität des Assays. Die Tatsache, dass in der immungesunden Kontrollgruppe die mittels Vollblutassay gemessene HHV-8-Prävalenz signifikant niedriger lag als in den immundefizienten Risikogruppen der Hämodialysepatienten, der Organtransplantierten und der HIV-positiven Patienten - demnach also keine Zufallsverteilung vorlag - zeigte ebenso die Spezifität des Assays. Sowohl in der immungesunden Kontrollgruppe wie auch in den Risikogruppen überwog die CD8 Antwort gegenüber der CD4 Antwort. Von den CD8 Zellen wurden in Reaktion auf das Antigen sowohl IFN-γ wie auch TNF-α gebildet, während bei den CD4 Zellen lediglich IFN-γ nachweisbar war. Bei dem Vergleich der zellulären und der humoralen Immunantwort fiel Diskussion 61 auf, dass die serologischen Nachweismethoden die HHV-8-Prävalenz sowohl unter Immungesunden wie auch unter immungeschwächten Patienten unter Hämodialyse, nach Transplantation oder im Rahmen einer HIV-Infektion deutlich unterschätzten. Problematisch bei der Beurteilung der Resultate war das Fehlen einer Goldstandardmethode in der HHV-8-Diagnostik. Bei der Evaluation des T-Zelltests im Vergleich mit dem routinemäßig in der Diagnostik angewandten Immunfluoreszenztest zum serologischen Antikörpernachweis auf der Basis einer HHV-8-positiven B-Zelllinie (LENNETTE et al., 1996) konnte keine strikte Korrelation der zellulären mit der humoralen Immunantwort festgestellt werden. Hinweise dafür, dass das Vorhandensein reaktiver T-Zellen nicht mit einer Antikörperproduktion einhergehen muss wird in einer Arbeit von Woodberry et al. Bestätigt (WOODBERRY et al., 2005). Entgegengesetzt der Erwartung, dass ein positiver HHV-8-Serostatus auch mit einer zellulären Immunantwort einhergehen würde und eventuell noch einige HHV-8-Infizierte darüber hinaus erfassen könnte, schlossen sich die beiden Arten der Immunantwort auf dieses Virus bei einigen Probanden sogar aus. Das Fehlen einer klaren Korrelation zwischen serologischer und zellulärer Immunität bei einem einzelnen Individuum grenzt sich deutlich von der Situation bei CMV-Infektion ab (SESTER et al., 2003), könnte jedoch eine Erklärung für das Vorliegen einer serologisch stillen HHV-8-Infektion bei Individuen geben, bei denen klare Beweise in Form von nachweisbaren HHV-8-Sequenzen im Knochenmarksstroma für eine Infektion vorliegen (CHAUHAN et al., 1999). Zumindest erscheint es nahe liegend, darüber zu spekulieren, ob der Nachweis HHV-8-spezifischer TZellen als alternatives Nachweisverfahren für eine serologisch nicht messbare HHV-8Infektion dienen könnte. Bei den in dieser Arbeit untersuchten Risikogruppen lagen unterschiedliche Formen des Immundefekts vor. Während bei den Organtransplantierten und den HIV-Infizierten der Tzelluläre Immundefekt überwiegt, handelt es sich bei den Hämodialysepatienten um einen kombinierten Immundefekt vor allem als Folge der Urämie. Anhand dieser Risikogruppen sowie an einer immungesunden Kontrollgruppe wurde die zelluläre Immunantwort auf HHV8 mit der humoralen verglichen und anhand dieser Ergebnisse Rückschlüsse auf die HHV-8spezifische Immunantwort und die Epidemiologie des Virus gezogen. Vergleicht man die Schätzungen über die HHV-8-Prävalenz aufgrund der kombinierten Analyse der zellulären und der humoralen Immunantwort mit den ausschließlich über die Serologie erfassten Daten, so zeigt sich durch alle untersuchten Gruppen eine höhere HHV-8-Prävalenz. Obwohl die relative Dominanz der humoralen und der zellulären Immunantwort zwischen den einzelnen Diskussion 62 Gruppen variierte, war nach kombinierter Bestimmung die Prävalenz an HHV-8 unter den Immunsupprimierten ungeachtet der Ursache des Immundefekts ähnlich hoch (ca. 51% bei Hämodialysepatienten, 44% bei Transplantierten und 58% bei HIV-Patienten). Die Evidenz für eine HHV-8-Infektion bei der immungesunden Kontrollgruppe blieb bei jedem Verfahren erwartungsgemäß weit unter der der Risikogruppen. Der Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz erfasste bei den Organtransplantierten und den HIV-Infizierten, deren Immundefekt fast ausschließlich das T-zelluläre System betrifft, einen höheren Prozentsatz an HHV-8-Positiven als bei den Hämodialysepatienten. Demgegenüber war die mit dem TZelltest ermittelte Prävalenz einer zellulären Immunantwort auf HHV-8 interessanterweise in dem Kollektiv der Patienten unter Hämodialyse mit urämischem Immundefekt am höchsten und nahm in den Gruppen mit stärkerer, isolierter T-Zellsuppression, den Organtransplantierten und den HIV-Infizierten, ab. Auch in der Kontrollgruppe wurden durch den T-Zelltest fast dreimal mehr HHV-8-Positive (13,2%) erfasst als in der Serologie (3,9%), was eine Bestätigung für die Hypothese einer bisher unterschätzten Durchseuchung mit HHV8 in der Normalbevölkerung sein könnte. Aufgrund dieser Ergebnisse erschien es sinnvoll, für eine genauere Abschätzung des individuellen HHV-8-Status das serologische Nachweisverfahren mit dem zellulären zu kombinieren. Die auch bei kombinierter Analyse der zellulären und humoralen Immunantwort immer noch vergleichsweise niedrigere Prävalenz von 16,5% unter den gesunden Personen gibt Anzeichen dafür, dass die höhere Prävalenz unter den Immunschwachen nicht nur über de novo Infektionen via Transplantat, Blutprodukte oder höheres Risikoverhalten zu erklären ist. Vielmehr scheint zusätzlich auch die endogene Reaktivierung latenter HHV-8-Infektionen eine Rolle zu spielen. Obwohl primär die Zusammennahme der Bestimmung von zellulärer und humoraler Immunantwort auf eine HHV-8-Infektion lediglich ein exakteres Maß für den individuellen HHV-8-Status darstellen sollte, konnten die in dieser Arbeit gesammelten Daten zusätzlich neue Einblicke in die relative Beteiligung der humoralen und zellulären Immunität bezüglich der Kontrolle einer HHV-8-Infektion unter verschiedenen Konditionen der Immunschwäche geben. Vergleicht man die HHV-8-Prävalenz der Kontrollen mit der der Dialysepatienten, so lässt sich sowohl ein deutlicher Unterschied zwischen der spezifischen T-Zellantwort (13,2% versus 42,9%) wie auch der Antikörperproduktion (3,9% versus 14,3%) finden. Da nach den Untersuchungen dieser Arbeit von einer Spezifität des Vollblutassay ausgegangen werden kann, wurde demnach die Inzidenz einer HHV-8-Infektion in diesem für Diskussion 63 Infektionskrankheiten aufgrund ihres urämischen Immundefekts anfälligen Kollektiv mit der bisher verwendeten Serologie (in dieser Arbeit 12,9% Seropositive) weit unterschätzt (LUPPI et al., 1999; ALMUNEEF et al., 2001). Da die Behandlung mit Hämodialyse regelmäßige Aufenthalte auf Dialyseeinheiten erfordert, könnte diese erhöhte HHV-8-Prävalenz bei dieser Patientengruppe in der erhöhten Zahl nosokomialer Infektionen begründet liegen. Eine Übertragung innerhalb des Krankenhauses scheint nach einer Studie, in der bei Personal mit Kontakt zu Hochrisikogruppen eine höhere HHV-8-Inzidenz auch mittels Antikörpernachweis zu finden war, nicht ausgeschlossen (GÄRTNER et al., 2003). In diesem Kontext spielt der mögliche Übertragungsweg über Speichel eine wichtige Rolle, da ein vor allem sexueller Übertragungsweg diesen Zusammenhang nicht erklären würde. Zudem prädisponiert der urämische Immundefekt eventuell zu einer erhöhten Rate an HHV-8-Reaktivierungen. Eine Infektion über Transfusion von Blutprodukten ist zwar nicht ausgeschlossen, konnte in bisherigen Studien jedoch nur selten und in geringem Ausmaß nachgewiesen werden (OPERSKALSKI et al., 1997; ENGELS et al., 1999; PELLETT et al., 2003; DOLLARD et al., 2005). Einen Hinweis auf eine mögliche parenterale Übertragung konnte jedoch eine Studie geben, in der eine höhere HHV-8-Prävalenz unter Frauen, die intravenös Drogen missbrauchen, gemessen wurde (CANNON et al., 2001). Andere Studien wiesen höhere Prävalenzen in einigen Gruppen, die regelmäßige Bluttransfusionen erhielten, auf (CHALLINE et al., 2001; MBULAITEYE et al., 2003). Als eine weitere Erklärung für die hohe HHV-8-Prävalenz bei Hämodialysepatienten könnte auch der signifikant höhere Altersdurchschnitt der Patienten unter Hämodialyse dienen, eine signifikante Altersabhängigkeit der HHV-8-Prävalenz konnte in dieser Arbeit aber nicht nachgewiesen werden (Daten nicht gezeigt). Auffallend war außerdem, dass die über T-Zellen gemessene Prävalenz unter den HIVPatienten und den Transplantatempfängern im Vergleich mit der Seroprävalenz eher niedrig war. Dieses Phänomen ist insofern nachzuvollziehen, dass sowohl die HIV-Infektion wie auch das immunsuppressive Regime der Transplantatempfänger hauptsächlich mit einer Beeinträchtigung der T-Zellfunktion einhergehen. Der Prozentsatz an Personen mit Antikörpertitern über der Detektionsgrenze war zudem höher unter HIV-Patienten und Transplantatempfängern als unter Dialysepatienten. Wie bereits im Rahmen anderer Infektionen wie CMV bekannt, kann ein T-Zelldefekt die periodische Reaktivierung viraler Infektionen fördern und somit einen Boostereffekt auf die Antikörperproduktion ausüben (Gärtner, persönliche Mitteilung). Diese Ansicht wird dadurch unterstützt, dass die meisten Diskussion 64 im Rahmen von Transplantationen auftretenden Serokonversionen im Laufe des ersten Jahres nach Transplantation auftreten (REGAMEY et al., 1998). Unter den Dialysepatienten, die unter Zusammennahme der beiden Nachweisverfahren eine ebenso hohe HHV-8-Prävalenz aufweisen wie die Hochrisikogruppen, könnte die im Vergleich eher niedrige Seroprävalenz an geringeren, im Immunfluoreszenztest nicht fassbaren Antikörpertitern liegen, die erst durch weitere Immunsuppression wie nach einer Transplantation in einen messbaren Bereich verstärkt werden. Diese Daten sprechen dafür, dass serologische Tests alleine die HHV-8-Prävalenz vor allem bei gesunden Individuen und damit das Risiko einer Infektion mit HHV-8 durch ein Transplantat unterschätzen. Ob diese Neuinfektion über ein Transplantat jedoch ein höheres Risiko für eine Erkrankung mit Kaposi-Sarkom oder anderen HHV-8-assoziierten Krankheiten als ein bereits vor Transplantation bestehender positiver HHV-8-Status birgt, bleibt weiterhin zu klären. Die auf der Grundlage der serologischen Tests zu dieser Frage durchgeführten Untersuchungen schienen bisher eher Hinweise auf ein höheres Risiko einer klinischen Manifestation der HHV-8-Infektion bei vor Transplantation bereits bestehendem positivem HHV-8-Serostatus zu geben (PARRAVICINI et al., 1997; DIOCIAIUTI et al., 2000; FRANCES et al., 2000), obwohl es Studien zur Entwicklung eines Kaposi-Sarkoms nach Transplantation auch bei negativem Serostatus des Spenders gab (MENDEZ et al., 1998). Eine weitere Studie hingegen legte die Möglichkeit einer Übertragung von HHV-8 durch den Spender nahe, denn es konnten in Spindelzellen von Kaposi-Sarkom-Läsionen mehrerer Transplantatempfänger sowohl genetische als auch Antigen-Marker der Donoren nachgewiesen werden (BAROZZI et al., 2003). Bei einem Fall einer Transplantation zweier Nieren eines seropositiven Spenders an zwei unterschiedliche Empfänger trat bei beiden in einem ähnlichen Zeitabstand nach Transplantation ein Kaposi-Sarkom auf (BOTTALICO et al., 1997; LUPPI et al., 2000). Auch geben andere Studien Hinweise darauf, dass klinisch inapparente Serokonversionen direkt mit der Seropositivität des Spenders zusammenhängen (NOCERA et al., 1998; REGAMEY et al., 1998; SHELDON et al., 2000). In dieser Arbeit konnten durch longitudinale Messung von Serumproben vor und nach Transplantation ebenfalls Serokonversionen bei einigen Organempfängern nachgewiesen werden. Ob diese jedoch mit einem positiven Serostatus des Organspenders oder mit einer Reaktivierung einer zuvor nicht messbaren latenten HHV-8-Infektion zusammenhängen, konnte mangels Spendermaterials nicht abgeklärt werden. Die im T-Zelltest gemessene höhere HHV-8Prävalenz in der Normalbevölkerung lässt jedoch vermuten, dass ein höherer Anteil an Diskussion 65 Serokonversionen als bisher vermutet auf Reaktivierungen zurückzuführen ist. Um genau abzuklären, ob diese Serokonversionen tatsächlich auf einer latenten HHV-8-Infektion beruhen, müssten Organtransplantierte im Verlauf vor und nach Transplantation sowohl auf ihre zelluläre wie auch auf die humorale Immunantwort hin untersucht werden. Ebenso müsste man mit Spendermaterial verfahren, um abzuschätzen, welche Konstellation das höchste Risiko für eine HHV-8-Serokonversion und für das Risiko einer klinischen Manifestation bietet, um somit in Zukunft die Gefahr für einen Organempfänger, ein KaposiSarkom auszubilden, schon durch die Auswahl des Transplantats zu reduzieren. Obwohl durch die mittels T-Zelltest gefundene höhere HHV-8-Prävalenz in der Normalbevölkerung die Hypothese einer Reaktivierung latent bestehender, serologisch nicht nachweisbarer Infektionen als Ursache der Serokonversionen Bestätigung findet, so reicht diese mit 13,2% dennoch nicht aus, eine Seroprävalenz von über 20% bei Organtransplantierten zu erklären. Eine bislang unterschätzte Rate an Übertragungen spielt vermutlich auch eine Rolle. Eine Primärinfektion könnte möglicherweise auch von einem seronegativen Spender ausgehen, dessen HHV-8-Infektion lediglich im T-Zelltest nachweisbar war. Ein weiteres Ziel der Arbeit bestand in der Entwicklung einer Methode nach dem Prinzip der indirekten Immunfluoreszenz, mit der HHV-8-spezifische Antikörper im Durchflusszytometer nachgewiesen werden konnten. Diese böte die Vorteile einer schnellen und einfachen Quantifizierung der bislang nur durch Austitration semiquantitativen Bestimmung der Antikörpertiter. Hierzu wurden Immunfluoreszenzmessung, einem Serumproben ELISA vergleichend basierten mit der Verfahren etablierten und dem durchflusszytometrischen Test untersucht. Große Übereinstimmungen fanden sich vor allem bei deutlich positiven Proben. Jedoch wurden 8 aus 26 im IFT positiv gewerteten Proben im Durchflusszytometer als negativ bestimmt und 11 von 29 im Durchflusszytometer positiven Proben im IFT als negativ beurteilt. Problematisch dabei zeigten sich vor allem solche Proben, die in der mikroskopischen Immunfluoreszenzmethode unspezifische Zytoplasmafluoreszenzen aufwiesen, die vom Durchflusszytometer nicht von positiven Proben differenziert werden konnten, so dass insgesamt 8,1% der Proben falsch positiv gemessen wurden. Ein Vorteil der etablierten Immunfluoreszenz-Mikroskopie ist die Beurteilung der Zelle mit dem eigenen Auge, wodurch zwischen Kern- und Zytoplasmafluoreszenten differenziert werden kann. Sie lässt die Interpretation offen, ob es sich um spezifische oder unspezifische Fluoreszenzen handelt, eine Fähigkeit, die der Laser Diskussion 66 des Durchflusszytometer nicht ersetzen kann. Wenngleich die Antikörpermessung im Durchflusszytometer prinzipiell eine schnellere und genauere Quantifizierung von Antikörpertitern in Serumproben ermöglichen könnte, so konnte diese Methode im Vergleich zum etablierten Mikroskopie-Verfahren weder durch eine höhere Praktikabilität noch durch eine höhere Spezifität überzeugen. Auch der in dieser Arbeit exemplarisch verwendete ELISA zur HHV-8- Antikörperbestimmung zeigte keine relevanten von der Literatur abweichenden Ergebnisse und bestätigte lediglich die bislang bekannten, sehr stark variierenden durch ELISA gemessenen Seroprävalenzen (SIMPSON et al., 1996; DAVIS et al., 1997; ABLASHI et al., 1999; CORCHERO et al., 2001). Zusammenfassend stehen die in dieser Arbeit gefundenen Daten in Einklang mit der Hypothese, dass die HHV-8-spezifische T-Zellimmunität effektiv die HHV-8-Replikation bis zu einem gewissen Maß so weit hemmen kann, dass in gesunden Individuen mit bisherigen Methoden keine humorale Immunantwort messbar ist. Unter verschiedenen Bedingungen der Immunsuppression wie bei immunsuppressiver Medikation und bei HIV-Infizierten erlaubt die eingeschränkte Funktion spezifischer T-Zellen eine häufigere Reaktivierung der HHV-8Replikation und bewirkt damit anscheinend einen Boostereffekt auf die humorale Immunität. Die Antikörpertiter scheinen erst dann in den mit aktuellen serologischen Methoden messbaren Bereich zu gelangen. Insgesamt legen diese Daten nahe, dass die HHV-8Prävalenz vor allem in der Normalbevölkerung mit ausschließlicher Anwendung der Serologie bislang unterschätzt wurde. Die kombinierte Quantifizierung der humoralen mit der zellulären Immunantwort erscheint als eine geeignetere Methode für die Zukunft, den individuellen HHV-8-Status einzuschätzen. Literaturverzeichnis 67 5 LITERATURVERZEICHNIS 1. Ablashi D, Chatlynne L, Cooper H, Thomas D, Yadav M, Norhanom AW, Chandana AK, Churdboonchart V, Kulpradist SA, Patnaik M, Liegmann K, Masood R, Reitz M, Cleghorn F, Manns A, Levine PH, Rabkin C, Biggar R, Jensen F, Gill P, Jack N, Edwards J, Whitman J, Boshoff C (1999) Seroprevalence of human herpesvirus-8 (HHV-8) in countries of Southeast Asia compared to the USA, the Caribbean and Africa. Br J Cancer 81:893-897 2. Almuneef M, Nimjee S, Khoshnood K, Miller G, Rigsby MO (2001) Prevalence of antibodies to human herpesvirus 8 (HHV-8) in Saudi Arabian patients with and without renal failure. Transplantation 71:1120-1124 3. 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J Infect Dis 192:622-629 Danksagung 76 6 DANKSAGUNG An dieser Stelle möchte ich allen danken, die zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben. Mein Dank gilt Herrn Professor Köhler und Herrn Professor Müller-Lantzsch, die es mir ermöglicht haben, unter hervorragenden Rahmenbedingungen an ihren Instituten an einem äußerst reizvollen Thema zu arbeiten. Besonders möchte ich mich bei Frau Professor Barbara Gärtner, Frau PD Dr. rer. nat. Martina Sester und Herrn Dr. med. Urban Sester bedanken, von deren fachlichem Wissen ich sehr profitiert habe. Durch ihre zahlreichen Ideen, ihre ständige Diskussionsbereitschaft und ihre experimentelle Unterstützung waren sie mir immer eine große Hilfe. Bei den medizinisch technischen Assistentinnen Candida Guckelmus, Martina Wagner, Daniela Sossong und Elke Vollmer möchte ich mich ganz herzlich für ihre Hilfe bei der Einführung in die praktischen Labortätigkeiten und ihre ständige Hilfsbereitschaft bedanken. Den Ambulanzschwestern der nephrologischen und hämatologischen Ambulanz, den Mitarbeitern des Herzkatheterlabors und der Blutbank möchte ich für die Bereitstellung der zahlreichen Blutproben danken. Ohne ihre Hilfe wäre ein solches Untersuchungskollektiv nicht zustande gekommen. Ein großer Dank gilt meiner Familie, die mit viel Geduld diese Arbeit Korrektur gelesen hat. Zum Schluss möchte ich Stephan Thijssen und all den anderen danken, die mich immer wieder motiviert haben und dafür gesorgt haben, dass ich die Zeit im Labor sehr genossen habe. Curriculum vitae 77 7 CURRICULUM VITAE Persönliche Angaben Name Lönard Vorname Brigitta Michaela Adresse Häusserstr. 39, 69115 Heidelberg Geburtsdatum 25.04.1979 Geburtsort Saarbrücken Staatsangehörigkeit Deutsch Schulische Ausbildung 1989-1998 Robert-Schuman-Gymnasium Saarlouis, Abschluss Allgemeine Hochschulreife 1985-1989 Grundschule St.Oranna Berus Studium 04/2005 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 04/2004 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 09/2001- 03/2002 ERASMUS- Studienaufenthalt an der Université de Rennes, Frankreich 08/2001 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 09/2000 Ärztliche Vorprüfung Praktisches Jahr 12/2004- 04/2005 Anästhesie und Intensivmedizin, Universitätsklinik Homburg 08/2004- 12/2004 Chirurgie, Manchester Royal Infirmary, UK 04/2004- 08/2004 Innere Medizin, Universitätsspital Zürich, Schweiz Famulaturen 07/2003- 08/2003 Anästhesie, Missionsärztliches Krankenhaus Würzburg 02/2003- 03/2003 Radiologie, Universitätsklinik Homburg Curriculum vitae 78 02/2001- 03/2001 Chirurgie, St.Elisabeth-Klinik Saarlouis 09/2000- 10/2000 Allgemeinmedizinische Praxis, Altforweiler Studienbegleitende Tätigkeiten 04/2003- 07/2004 Studentische Hilfskraft am Institut für Physiologie der Universität Homburg 10/2000- 02/2001 Studentische Hilfskraft am Institut für Anatomie der Universität Homburg Dissertation seit 07/2002 Experimentelle Arbeit zur Dissertation in der Klinik für Innere Medizin IV, Nephrologie, und dem Institut für Virologie, Universitätskliniken Homburg Ärztliche Tätigkeit Seit 07/2005 Assistenzärztin an der Klinik für Anästhesiologie, Universitätskliniken Heidelberg