Was besagt die LMIV Anhang (Lebensmittel-Informationsverordnung EU Nr. 1169/2011) Stoffe die Allergien auslösen können ...und was müssen wir beachten? Stoffe die Allergien auslösen können müssen zwingen und auffällig gekennzeichnet werden. Auffällig heißt, dass diese Stoffe durch Schriftart, Schriftgröße Schriftstil oder Farbe von den anderen Angaben abhebt. Ziel der Vorschrift Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers Ziel der LMIV ist es, dem Verbraucher ausrei- am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf chend Informationen über Lebensmittel zu ge- ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werben, so dass dieser beim Kauf von Lebensmit- den, werden von dem Begriff „vorverpacktes teln eine fundierte Entscheidungsgrundlage Lebensmittel“ nicht erfasst. hat um seine Wahl zu treffen. Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und Was muss auf einem Vorverpackten Lebensfür die Verbraucher leicht verständlich sein. Die mittel deklariert werden? LMIV tritt mit Ausnahmen am 13.12.2014 in • Bezeichnung des Lebensmittels Kraft. • Das Verzeichnis der Zutaten Liste der Allergenen Stoffe: 1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose ( 1 ); b) Maltodextrine auf Weizenbasis ( 1 ); c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse; 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse; 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse; 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett ( 1 ); b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; 7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; b) Lactit; 8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse; 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse; 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse; 12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse; 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. • Stoffe gemäß Anhang II der LMIV, die Allergien auslösen können Verantwortlichkeit Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer • Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten unter dessen Namen oder Firma das Produkt vermarktet wird. • Die Nettofüllmenge Vorverpackte Lebensmittel Definition: A Nikolaus-Kopernikus-Straße 1 •D-55129 Mainz OGUNTIA Tel.: 0800/ M 6 6 4 8 6 8 4 2 • Fax: ++49/6131/5836-58 Perlmooserstraße 19 • A-6322 Kirchbichl Tel.: ++43/5332/85550 • Fax: ++43/5332/85550-35 • Eine Nährwertdeklaration „Big7“ Vakuumbeutel Dieses Informationsblatt wurde auf der derzeit gültigen Rechtslage erstellt. Jedoch erfüllt es keinen Anspruch einer gültigen Rechtsberatung, da die MOGUNTIA - WERKE nicht dazu berechtigt sind, rechtliche Auskünfte an Dritte abzugeben. D • Ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die Verwendung „vorverpacktes Lebensmittel“ jede Verkaufseinheit, die als solche an den Endverbraucher • Der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers oder des Inund an Anbieter von Gemeinschaftsverpfleverkehrbringers gung abgegeben werden soll und die aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht. Das • Das Ursprungsland oder der Herkunftsort, Lebensmittel wurde vor dem Feilbieten verwo dies nach LMIV, Artikel 26, vorgesehen packt, gleichviel, ob die Verpackung es ganz ist oder teilweise umschließt, jedoch auf solche • Eine Gebrauchsanweisung falls es schwierig Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden wäre ohne diese das Lebensmittel angemeskann, ohne dass die Verpackung geöffnet wersen zu verwenden den muss oder eine Veränderung erfährt. • Den Alkoholgehalt für Getränke mit einem Beispiele: Alkoholgehalt von mehr als 1,2 VolumenGlas- und Metallkonserven prozent MAP-Verpackung WWW.MOGUNTIA.COM • Das MHD oder das Verbrauchsdatum WWW.MOGUNTIA.COM D A Nikolaus-Kopernikus-Straße 1 •D-55129 Mainz OGUNTIA Tel.: 0800/ M 6 6 4 8 6 8 4 2 • Fax: ++49/6131/5836-58 Perlmooserstraße 19 • A-6322 Kirchbichl Tel.: ++43/5332/85550 • Fax: ++43/5332/85550-35 Nährwertdeklaration Bezeichnung des Lebensmittel • Wasser, wenn es dazu dient eine getrocknete Zutat in ihre ursprüngliche Art zurückEin Lebensmittel wird mit seiner rechtlich vorzuführen oder wenn Wasser als Aufgussgeschriebenen Bezeichnung bezeichnet z.B. Lyflüssigkeit dient, die üblicherweise nicht oner (Leitsätze) mitverzehrt wird. Fehlt diese rechtliche Bezeichnung dann wird das Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen Stoffe die Allergien auslösen können Bezeichnung bezeichnet z.B. Putenlyoner Existiert keine verkehrsübliche Bezeichnung Stoffe die Allergien auslösen können müssen dann wird das Lebensmittel mit einer Beschrei- zwingen und auffällig gekennzeichnet werden. benden Bezeichnung bezeichnet z.B. Wilderer- Auffällig heißt, dass diese Stoffe durch Schriftart, Schriftgröße Schriftstil oder Farbe von den wurst – nach einer Art Lyoner anderen Angaben abhebt. Das Verzeichnis der Zutaten Liste der Allergenen Stoffe: siehe Anhang Dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift oder eine geeignete Bezeichnung voranzustellen in der das Wort „Zutaten“ erscheint. Es be- Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen steht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten von Zutaten (QUID) des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge Die Angabe der Menge bei der Herstellung oder ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Ver- Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten wendung bei der Herstellung des Lebensmit- Zutat oder Zutatenklasse ist erforderlich, wenn tels. die betreffende Zutat oder Zutatenklasse: • In der Bezeichnung des Lebensmittels geAusnahmen der Erfordernis eines Zutatenvernannt ist oder normalerweise von Verbrauzeichnisses: chern mit dieser Bezeichnung in Verbindung gebracht wird. • Lebensmittel die aus nur einer einzigen Zutat bestehen z.B. Frischfleisch • Auf der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgeAusnahmen der Angabe von Bestandteilen von hoben ist. Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis: • Bestandteile einer Zutat die während der • Von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittel und seine Herstellungsprozesses vorübergehend entUnterscheidung von anderen Erzeugnissen fernt und dann dem Lebensmittel wieder ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichhinzugefügt werden, ohne dass sie mennung oder seines Aussehens verwechselt genmäßig ihren ursprünglichen Anteil überwerden könnte. schreitet z.B. Kochverlust bei Leberwurstfleisch mit Brühe (gilt nur für das Wasser) Ausnahmen der mengenmäßigen Angabe: ausgleichen • Wenn eine Zutat in kleinen Mengen zur Ge• Wenn Zutaten keine technologische Wirschmacksgebung verwendet wird (<2%) kung mehr im Endprodukt ausüben oder als • Wenn eine Zutat zwar in der Bezeichnung Verarbeitungshilfstoffe verwendet werden des Lebensmittels vorkommt, doch für die z.B. Trennmittel aus Gewürzmischungen Wahl des Verbrauchers nicht ausschlagge• Trägerstoffe (Ausnahme: Allergene) bend ist. MHD und Verbrauchsdatum Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darstellen könnte, wird das MHD durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Dies kann z.B. SB-Hackfleisch sein. Die Nährwertdeklaration enthält folgende Angaben (Big 7): • Brennwert • Fett • davon gesättigte Fettsäuren • Kohlenhydrate • davon Zucker Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen • Erfordern Lebensmittel besondere Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden (z.B. Lagertemperaturen). Ursprungsland oder Herkunftsort Die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftortes ist in folgenden Fällen verpflichtend: • Falls ohne die Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungslandes oder den Herkunftortes des Lebensmittels möglich wäre • insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort § • Eiweiß • Salz Die Nährwertangaben sind je 100g oder 100ml anzugeben. Wenn zum heutigen Tage schon Nährwerte auf dem Produkt angegeben sind, dann ist die Angabe der Nährwerte ab dem 13.12.2014 verpflichtend. Dazu gibt es eine Übergangsfrist, damit man vorgedruckte Etiketten noch nach diesem Datum aufbrauchen kann. Sind bis zum 13.12.2014 noch keine Nährwerte auf dem Produkt deklariert, so ist die Nährwertangabe erst ab dem 13.12.2016 verpflichtend. Nicht vorverpackte Lebensmittel – lose Ware Lose Ware wird weiterhin so ausgezeichnet wie bisher (Kladde). Zusätzlich muss die Deklaration von Allergenen erfolgen. Ausnahme dazu ist, wenn die Verkehrsbezeichnung auf einen im Produkt enthalten Stoff gibt z.B. Käsekrainer. Die Nährwertkennzeichnung muss nur ausgewiesen werden, wenn in der Bezeichnung des Lebensmittels Nährwertbezogene Angaben gemacht werden z.B. Leberwurst light, Bratwurst ballaststoffreich.