Was besagt die LMIV

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Was besagt die LMIV
Anhang
(Lebensmittel-Informationsverordnung EU Nr. 1169/2011)
Stoffe die Allergien auslösen können
...und was müssen wir beachten?
Stoffe die Allergien auslösen können müssen zwingen und auffällig gekennzeichnet werden.
Auffällig heißt, dass diese Stoffe durch Schriftart, Schriftgröße Schriftstil oder Farbe von den anderen Angaben abhebt.
Ziel der Vorschrift
Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers
Ziel der LMIV ist es, dem Verbraucher ausrei- am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf
chend Informationen über Lebensmittel zu ge- ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werben, so dass dieser beim Kauf von Lebensmit- den, werden von dem Begriff „vorverpacktes
teln eine fundierte Entscheidungsgrundlage Lebensmittel“ nicht erfasst.
hat um seine Wahl zu treffen. Informationen
über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und Was muss auf einem Vorverpackten Lebensfür die Verbraucher leicht verständlich sein. Die mittel deklariert werden?
LMIV tritt mit Ausnahmen am 13.12.2014 in
• Bezeichnung des Lebensmittels
Kraft.
• Das Verzeichnis der Zutaten
Liste der Allergenen Stoffe:
1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus
hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose ( 1 );
b) Maltodextrine auf Weizenbasis ( 1 );
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis;
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse;
4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird;
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird;
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse;
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett ( 1 );
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen;
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen;
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
b) Lactit;
8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia),
Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa),
Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse,
außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse;
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse;
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2
, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind;
13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
• Stoffe gemäß Anhang II der LMIV, die Allergien auslösen können
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Information über ein
Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer • Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
unter dessen Namen oder Firma das Produkt
vermarktet wird.
• Die Nettofüllmenge
Vorverpackte Lebensmittel
Definition:
A
Nikolaus-Kopernikus-Straße 1 •D-55129 Mainz
OGUNTIA
Tel.: 0800/ M
6 6 4 8 6 8 4 2 • Fax: ++49/6131/5836-58
Perlmooserstraße 19 • A-6322 Kirchbichl
Tel.: ++43/5332/85550 • Fax: ++43/5332/85550-35
• Eine Nährwertdeklaration „Big7“
Vakuumbeutel
Dieses Informationsblatt wurde auf der derzeit gültigen Rechtslage erstellt. Jedoch erfüllt es keinen Anspruch einer gültigen Rechtsberatung,
da die MOGUNTIA - WERKE nicht dazu berechtigt sind, rechtliche Auskünfte an Dritte abzugeben.
D
• Ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die Verwendung
„vorverpacktes Lebensmittel“ jede Verkaufseinheit, die als solche an den Endverbraucher • Der Name oder die Firma und die Anschrift
des Lebensmittelunternehmers oder des Inund an Anbieter von Gemeinschaftsverpfleverkehrbringers
gung abgegeben werden soll und die aus einem
Lebensmittel und der Verpackung besteht. Das • Das Ursprungsland oder der Herkunftsort,
Lebensmittel wurde vor dem Feilbieten verwo dies nach LMIV, Artikel 26, vorgesehen
packt, gleichviel, ob die Verpackung es ganz
ist
oder teilweise umschließt, jedoch auf solche
• Eine Gebrauchsanweisung falls es schwierig
Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden
wäre ohne diese das Lebensmittel angemeskann, ohne dass die Verpackung geöffnet wersen zu verwenden
den muss oder eine Veränderung erfährt.
• Den Alkoholgehalt für Getränke mit einem
Beispiele:
Alkoholgehalt von mehr als 1,2 VolumenGlas- und Metallkonserven
prozent
MAP-Verpackung
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• Das MHD oder das Verbrauchsdatum
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D
A
Nikolaus-Kopernikus-Straße 1 •D-55129 Mainz
OGUNTIA
Tel.: 0800/ M
6 6 4 8 6 8 4 2 • Fax: ++49/6131/5836-58
Perlmooserstraße 19 • A-6322 Kirchbichl
Tel.: ++43/5332/85550 • Fax: ++43/5332/85550-35
Nährwertdeklaration
Bezeichnung des Lebensmittel
• Wasser, wenn es dazu dient eine getrocknete Zutat in ihre ursprüngliche Art zurückEin Lebensmittel wird mit seiner rechtlich vorzuführen oder wenn Wasser als Aufgussgeschriebenen Bezeichnung bezeichnet z.B. Lyflüssigkeit dient, die üblicherweise nicht
oner (Leitsätze)
mitverzehrt wird.
Fehlt diese rechtliche Bezeichnung dann wird
das Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen
Stoffe die Allergien auslösen können
Bezeichnung bezeichnet z.B. Putenlyoner
Existiert keine verkehrsübliche Bezeichnung Stoffe die Allergien auslösen können müssen
dann wird das Lebensmittel mit einer Beschrei- zwingen und auffällig gekennzeichnet werden.
benden Bezeichnung bezeichnet z.B. Wilderer- Auffällig heißt, dass diese Stoffe durch Schriftart, Schriftgröße Schriftstil oder Farbe von den
wurst – nach einer Art Lyoner
anderen Angaben abhebt.
Das Verzeichnis der Zutaten
Liste der Allergenen Stoffe: siehe Anhang
Dem Zutatenverzeichnis ist eine Überschrift
oder eine geeignete Bezeichnung voranzustellen in der das Wort „Zutaten“ erscheint. Es be- Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen
steht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten von Zutaten (QUID)
des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge Die Angabe der Menge bei der Herstellung oder
ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Ver- Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten
wendung bei der Herstellung des Lebensmit- Zutat oder Zutatenklasse ist erforderlich, wenn
tels.
die betreffende Zutat oder Zutatenklasse:
• In der Bezeichnung des Lebensmittels geAusnahmen der Erfordernis eines Zutatenvernannt ist oder normalerweise von Verbrauzeichnisses:
chern mit dieser Bezeichnung in Verbindung
gebracht wird.
• Lebensmittel die aus nur einer einzigen Zutat bestehen z.B. Frischfleisch
• Auf der Kennzeichnung durch Worte, Bilder
oder eine graphische Darstellung hervorgeAusnahmen der Angabe von Bestandteilen von
hoben ist.
Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis:
• Bestandteile einer Zutat die während der • Von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittel und seine
Herstellungsprozesses vorübergehend entUnterscheidung von anderen Erzeugnissen
fernt und dann dem Lebensmittel wieder
ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichhinzugefügt werden, ohne dass sie mennung oder seines Aussehens verwechselt
genmäßig ihren ursprünglichen Anteil überwerden könnte.
schreitet z.B. Kochverlust bei Leberwurstfleisch mit Brühe (gilt nur für das Wasser) Ausnahmen der mengenmäßigen Angabe:
ausgleichen
• Wenn eine Zutat in kleinen Mengen zur Ge• Wenn Zutaten keine technologische Wirschmacksgebung verwendet wird (<2%)
kung mehr im Endprodukt ausüben oder als • Wenn eine Zutat zwar in der Bezeichnung
Verarbeitungshilfstoffe verwendet werden
des Lebensmittels vorkommt, doch für die
z.B. Trennmittel aus Gewürzmischungen
Wahl des Verbrauchers nicht ausschlagge• Trägerstoffe (Ausnahme: Allergene)
bend ist.
MHD und Verbrauchsdatum
Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht
verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach
kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die
Gesundheit darstellen könnte, wird das MHD
durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Dies kann
z.B. SB-Hackfleisch sein.
Die Nährwertdeklaration enthält folgende
Angaben (Big 7):
• Brennwert
• Fett
• davon gesättigte Fettsäuren
• Kohlenhydrate
• davon Zucker
Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
• Erfordern Lebensmittel besondere Aufbewahrungs- und/oder Verwendungsbedingungen, müssen diese angegeben werden
(z.B. Lagertemperaturen).
Ursprungsland oder Herkunftsort
Die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftortes ist in folgenden Fällen verpflichtend:
• Falls ohne die Angabe eine Irreführung
der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungslandes oder den Herkunftortes des
Lebensmittels möglich wäre
• insbesondere wenn die dem Lebensmittel
beigefügten Informationen oder das Etikett
sonst den Eindruck erwecken würden, das
Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort
§
• Eiweiß
• Salz
Die Nährwertangaben sind je 100g oder 100ml
anzugeben. Wenn zum heutigen Tage schon
Nährwerte auf dem Produkt angegeben sind,
dann ist die Angabe der Nährwerte ab dem
13.12.2014 verpflichtend. Dazu gibt es eine
Übergangsfrist, damit man vorgedruckte Etiketten noch nach diesem Datum aufbrauchen
kann. Sind bis zum 13.12.2014 noch keine
Nährwerte auf dem Produkt deklariert, so ist
die Nährwertangabe erst ab dem 13.12.2016
verpflichtend.
Nicht vorverpackte Lebensmittel –
lose Ware
Lose Ware wird weiterhin so ausgezeichnet
wie bisher (Kladde). Zusätzlich muss die Deklaration von Allergenen erfolgen. Ausnahme
dazu ist, wenn die Verkehrsbezeichnung auf
einen im Produkt enthalten Stoff gibt z.B. Käsekrainer.
Die Nährwertkennzeichnung muss nur ausgewiesen werden, wenn in der Bezeichnung des
Lebensmittels Nährwertbezogene Angaben
gemacht werden z.B. Leberwurst light, Bratwurst ballaststoffreich.
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