Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 30.04.2007 Stand: 03.05.2007 Teil 2 Ausschussvorlage INA/16/67 eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bekämpfung des Rechtsextremismus in Hessen – Drucks. 16/6708 – 24. Polizeipräsidium Köln, KK 42 S. 83 25. Bundesamt für Verfassungsschutz S. 90 26. Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus (IKARus) im Landeskriminalamt Hessen S. 99 27. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt im Landeskriminalamt Hessen S. 105 <<Eingang: 03.05.07>> 83 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 84 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 85 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 86 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 87 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 88 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 89 <<Teil 2/Nr. 24>> <<Eingang: 03.05.07>> 90 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 91 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 92 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 93 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 94 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 95 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 96 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 97 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> 98 <<Teil 2/Nr. 25>> <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> Hessisches Ministerium des Innern und für 99 Sport Landespolizeipräsidium Geschäftszeichen: LPP 21/vdH-112 d 10/4 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 · D-65021 Wiesbaden Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Innenausschusses Schlossplatz 1 - 3 65185 Wiesbaden Vorsitz der Lenkungsgruppe IKARus Dst. Nr. Bearbeiter/in Durchwahl Fax E-Mail Ihr Zeichen Ihre Nachricht 0005 Frau van der Heide (06 11) 353-2212 (06 11) 353-2109 [email protected] Datum 30.April 2007 Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtages zum Thema Rechtsextremismus Stellungnahme des Netzwerks gegen Gewalt zum Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bekämpfung des Rechtsextremismus in Hessen, Drucks. 16/6708 vom 12.12.2006 Schreiben des Vorsitzendes vom 06. März 2007 des Innenausschusses im Hessischen Landtag Die folgende Stellungnahme zum dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drucksache 16 / 6708) wird aus dem Blickwinkel fast fünfjähriger Erfahrung des ressortübergreifenden Programms des Hessischen Landesregierung „Ausstiegshilfen Rechtsextremismus in Hessen“ und dessen Geschäftsstelle IKARus („Informations- und Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ formuliert. Das Lagebild Rechtsextremismus und die entsprechenden Aktivitäten der Hessischen Landesregierung sind in der Antwort der Hessischen Landesregierung auf die große Anfrage von Abgeordneten der SPD Fraktion (Drucksache 16 / 5052 vom 12.11.2003) informativ und umfangreich dargestellt; die darin enthaltenen Bewertungen sind aus Sicht der unmittelbaren praktischen Auseinandersetzung in der Praxis höchst hilfreich und informativ. Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr, freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Friedrich-Ebert-Allee 12 · D-65185 Wiesbaden · Telefon (06 11) 353 - 0 · Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 · E-Mail: [email protected] <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> 100 -2- 1. Repräsentative Untersuchungen zum politischen Bewusstsein der Bevölkerung und zum Vorhandensein und der Akzeptanz rechtsextremistischer Einstellungen stehen scheinbar in Widerspruch sowohl zu den Zahlen der politisch motivierten Kriminalität (z.B. sogenannte Propagandadelikte/ § 86a Strafgesetzbuch) als auch den Erfolgen der NPD zuletzt bei Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen in Hessen (Butzbach, Nidda, Frankfurt). Dieses Potential an Einstellungen und rechtsextremistischer Orientierungen kann durchaus bei entsprechenden politischen und gesellschaftlichen Situationen auch durch eine rechte Partei abgeschöpft werden. Nicht zuletzt sei daher daran erinnert, dass die NPD eine Legislaturperiode im Hessischen Landtag Mandate eingenommen hat. Neben den Ergebnissen sozialwissenschaftlicher Untersuchungen zum rechtsextremistischen Potential in der Bevölkerung sei aber auf die Ergebnisse von Untersuchungen hingewiesen, die sich mit zivilgesellschaftlichen Einstellungen und „Demokratieakzeptanz“ in der Bevölkerung beschäftigen. Hier wird deutlich, dass, zumindest auf der Ebene der festgestellten Ergebnisse, in großen Teilen der Bevölkerung ein Mangel an diesen Einstellungen existiert. Auch wenn die Gründe vielfältig sind, sei auf die Wahlbeteiligung bei der Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt und jetzt bei der Kommunalwahl in Sachen-Anhalt hingewiesen. 2. Wenn es auch richtig ist, auf die Verantwortung von Schule, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit bei der Abwehr von demokratiefeindlichen und rechtsextremistischen Einstellungen hinzuweisen, so bedarf es doch des Hinweises auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung bei der Bekämpfung der Rechtsextremismus. Wesentlich erscheint zumindest die Akzeptanz der Erkenntnis, dass bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Positionen nicht kurzatmig auf einzelne Aktionsprogramme und auf Projekte fokussierte Aktivitäten problemlösend sind. Eine verbindliche und langfristig gesicherte Infrastruktur im Bereich der Jugendhilfe und der Jugendarbeit sind zielführend. In der schulischen Auseinandersetzung mit dem Thema des Nationalsozialismus’ ist nicht nur durch Vermittlung von Faktenwissen notwendig, sondern auch sozialpsychologische Determinanten rechter Weltbilder müssen berücksichtigt werden, nicht zuletzt gilt es zu bedenken, dass Jugendliche sehr früh (12-14 Jahre) mit rechten Weltbildern, Propaganda, Lebensstil und Kultur in Kontakt kommen. <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> 101 -3- 3. Das Programm „Ausstiegshilfen Rechtsextremismus in Hessen“ und die operative Geschäftstelle IKARus unterstützten zuletzt ein Projekt der Universität Marburg (Prof. Hafeneger). Ziel des Projekts war es durch Expertenbefragung ein fundiertes Bild über rechtsextremistische Aktivitäten und deren Relevanz im jugendlichen Alltag zu gewinnen. Diese Untersuchungen dienen nicht nur als Beitrag über polizeiliche Erkenntnisse hinaus, denn sie hellen das Dunkelfeld auf, sondern bieten ein Abbild der Relevanz und der Verbreitung rechtsextremistischer Weltbilder in der Alltagskultur von Jugendlichen. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass eine rechtsextremistische Jugendkultur in Hessen weit verbreitet ist. Bei einer wirksamen Strategie in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ist es von Bedeutung die jeweiligen Gruppen zu definieren. Diese reichen unseres Erachtens von cliquenbezogenen jugendkulturellen Orientierungen über verfestigte, teilweise gewaltorientierte, „Skinhead"-Gruppierungen, politisch aktiven, aktionsorientierten Kameradschaften und festen Einbindungen in Parteienstrukturen (Junge National Demokraten und NPD). Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass sich diese Aktivitäten vorwiegend im ländlichen und kleinstädtischen Raum abspielen. Für die lokale Öffentlichkeit und die verantwortlichen Institutionen erscheint es notwendig, mit möglichen Erscheinungsformen vor Ort adäquat umzugehen. Dies meint, bereit zur Enttabuisierung zu sein, Erscheinungsformen nicht zu leugnen, sondern zu thematisieren und entsprechend der oben genannten Differenzierung in den Zielgruppen zu handeln. Nicht Reaktion auf die rechtsextremistische Szene ist gefordert, sondern Prävention und Intervention. Eine aktive Auseinandersetzung mit Strategie und Politik rechtsextremistischer Parteien und Organisationen, muss dies auf vier Ebenen tun: • In den Parlamenten • Bei der politischen Bildung der Jugend und der Erwachsenen • In den Schulen und ihren Gremien • Im Wohn- und Lebensumfeld Denn gerade diese Felder der Auseinandersetzung finden sich auch als formulierte Aktionsbereiche der NPD wieder. Als die vier Säulen auf denen die Handlungen basieren sollen, werden von den Jungen National Demokraten genannt: • Kampf um die Parlamente <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> 102 -4• Kampf um die Köpfe und die kulturelle Bildung der Jugend • Kampf um die Schulen • Kampf um die Dörfer 4. Exemplarisch wurden an Anforderungen an eine zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung in einem Projekt der Geschäftsstelle IKARus mit dem PP Mittelhessen in Gießen entsprochen. Das Projekt umfasste folgende Aktionsebenen: Information und Diskussion zum Thema Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Hessen in • Bürgermeisterdienstversammlungen im Lahn-Dill-Kreis, LK Gießen, LK MarburgBiedenkopf • Schulleiter-Dienstversammlungen der entsprechenden staatlichen Schulämter • Fortbildungsveranstaltungen für die Jugend- und Sozialarbeit in den entsprechenden Kreisen • spezielle Lehrerfortbildungsveranstaltungen • Beratungen und Fortbildungen nach Bedarf an einzelnen Schulen Darüber hinaus wurden beispielhaft mit der Jugendfeuerwehr des Lahn-Dill-Kreises vereinbart, Module zu Rechtsextremismus in der Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter obligatorisch zu machen. Die Bürgerinitiative gegen Rechtsextremismus in Butzbach wird im Rahmen dieses Programms fortwährend beraten. So ist eine umfassende Kommunikationsstruktur entstanden, die auf der Ebene von Information, Intervention und Beratung handlungsfähig ist. Die Ergebnisse dieses Programms werden evaluiert. <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> 103 -5- 5. Aus der Perspektive der Geschäftsstelle IKARus sind für die weitere Auseinadersetzung mit dem Rechtsextremismus folgende Elemente von Bedeutung: Das Programm „Ausstiegshilfen Rechtsextremismus in Hessen“ ist nach einer einjährigen Pilotphase bereits dauerhaft eingerichtet. Das Programm wird ressortübergreifend (HMDJ, HKM, HSM, HLKA und LfV) unter Federführung des HMdIS / LPP gesteuert. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Konzeption positiv bewertet und ihre Unterstützung erklärt. Das Rahmenkonzept legt fest, dass die Geschäftstelle IKARus zentrales Steuerungselement ist. Durch die Festlegung der Ressorts ist die Geschäftsstelle IKARus in das LKA eingebunden. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der Geschäftsstelle IKARus zeigen, dass für die operative Umsetzung der Programminhalte und der polizeilichen Prävention eine enge Anbindung an den polizeilichen Staatsschutz sehr förderlich ist. IKARus erfüllt daher auf der operativen Ebene die Anforderungen an die Notwendigkeiten der Koordinierung der Arbeit der beteiligten Behörden. Um die Koordinierungsaufgabe zu intensivieren hat sich die Hessische Landesregierung um die Förderung einer Landeskoordinierungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Kriseninterventionsteams gegen Rechtsextremismus“ beworben. Nach derzeitigem Sachstand können in Hessen ab 01.07.2007 bis 31.12.2010 Bundesmittel für lokale Netzwerkarbeit und Beratung zur Verfügung gestellt werden. Die praktische Arbeit wird durch die Geschäftstelle IKARus koordiniert. Sowohl schulische als auch außerschulische Arbeit im Bereich Rechtsextremismus sollte intensiviert werden. In diesem Zusammenhang ist auf das Projekt des Hessischen Jugendrings zu verweisen; Aus Mitteln der Stiftung „Mensch“ werden Vorhaben gefördert, die der Unterstützung und Qualifizierung der Jugendverbände zu diesem Thema dienen. Durch die Geschäftsstelle IKARus wird an vielen Schulen in Hessen (Butzbach, Bruchköbel, Marburg) Rechtsextremismus thematisiert. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Kooperation zwischen HMdIS, der Geschäftsstelle IKARus und dem Landesfeuerwehrverband genannt. Die Vertreter aller örtlichen freiwilligen Feuerwehren in Hessen wurden am 15.11.2006 durch das HMdIS / LPP und IKARus zur Problematik der Rechtsextremismus informiert und Formen der <<Eingang: 03.05.07>> <<Teil 2/Nr. 26>> 104 -6- Zusammenarbeit besprochen. Die Einbindung breiter Schichten der Bevölkerung in die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ist nicht zentral an Bildungsprogramme zu knüpfen. Sehr wirksam sind Lernprozesse, die von lokalen Initiativen eingeleitet und gestaltet werden. Beispielhaft sind hier die Bürgerinitiativen in Gladenbach, Kirtorf, Bergstraße und Butzbach-Hochweisel. Ein dauerhafter Dialog aller Institutionen, Behörden und Verbände ist sinnvoll. Neben Fachkongressen, die überregional organisiert sind, kommt es aber entscheidend darauf an, die Beschäftigung mit dem Rechtsextremismus auf die jeweilig regionalen Situationen auszurichten. Kommunale Kriminalpräventionsräte könnten z.B. Ort für eine dauerhafte Auseinandersetzung sein. ( Paul ) - Lenkungsgruppe IKARus - <<Eingang: 03.05.07>> 105 <<Teil 2/Nr. 27>> Gemeinsam handeln. Mehr erreichen. Gemeinsame Lenkungsgruppe / Vorsitz Postanschrift: Geschäftsstelle im Hessischen Landeskriminalamt Hölderlinstraße 1 - 5 65187 Wiesbaden Hessischer Landtag Der Vorsitzende des Innenausschusses Schlossplatz 1 – 3 65183 Wiesbaden Schriftliche Anhörung des Innenausschusses im Hessischen Landtag zum Thema Rechtsextremismus Stellungnahme des Netzwerks gegen Gewalt zum Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bekämpfung des Rechtsextremismus in Hessen, Drucks. 16/6708 vom 12.12.2006 Schreiben des Vorsitzendes vom 06. März 2007 des Innenausschusses im Hessischen Landtag Vorbemerkung Die Geschäftstelle des Netzwerks gegen Gewalt im Hessischen Landekriminalamt ist die koordinierende und ausführende Ebene dieses ressortübergreifenden Gewaltpräventionsprojektes der Hessischen Landesregierung. Der Aufbau des Netzwerks gegen Gewalt wurde im Dezember 2002 von der Hessischen Landesregierung beschlossen, um der Gewaltprävention noch mehr Bedeutung in Hessen zu schaffen. Am Netzwerk gegen Gewalt unmittelbar beteiligt sind die Hessische Staatskanzlei und das Innenministerium, das Sozialministerium, das Kultusministerium und das Justizministerium. Die Lenkungsgruppe ist mit jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin der vier genannten Ressorts besetzt. Die zentrale Geschäftstelle ist mit je einer halben Stelle aus dem Innenund dem Kultusressort besetzt und räumlich beim Hessischen Landeskriminalamt, Hauptsachgebiet „Prävention“ (P 4) eingerichtet. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 106 <<Teil 2/Nr. 27>> 2 Seit dem 01. Januar 2007 ist die Geschäftsstelle im Organisationsplan des Hessischen Landeskriminalamtes als Sachgebiet P 43 ausgewiesen. Mit der Kabinettvorlage vom 10. Dezember 2004 (HMdF P 1410 A – 14 – I 8) wurde das PVSProjekt Nr. 34 der Hessischen Landesregierung etabliert. Dieses Konzept sieht den Einsatz von insgesamt 33 Personen im Netzwerk gegen Gewalt vor. In den vergangenen 1 ½ Jahren konnten auf dieser Grundlage 4 Personen mit 3 1/2 Stellen für die Arbeit des Netzwerks in der Fläche gewonnen werden. Diese wurden dezentral bei den Polizeipräsidien in Frankfurt, Darmstadt und Fulda sowie im Staatlichen Schulamt Gießen eingesetzt. Durch das Auslaufen der PVS zum Jahresende 2007 sind zwischenzeitlich bereits 2 Mitarbeiterinnen wieder in feste Anstellungen in ihren Ressorts gebracht worden und deutlich vor dem Ende ihrer Abordnungszeit aus dem Netzwerk gegen Gewalt ausgeschieden. Aktuell verfügt das Netzwerk gegen Gewalt damit über 1 ½ regionale Mitarbeiter aus dem PVS-Projekt sowie einer temporär eingesetzten Mitarbeiterin aus dem Hessischen Landeskriminalamt. Aufgrund eines Entscheidung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde aktuell eine regionale Geschäftsstelle des Netzwerks gegen Gewalt im Bereich des PP Mittelhessen auf Projektbasis eingerichtet, die insbesondere erheben soll, welche Rahmenbedingungen für die regionale Netzwerkarbeit erforderlich sind und welche Aufgaben diese Geschäftsstellen vor Ort wahrnehmen können. Auf Grundlage der Ergebnisse des Projektes soll dann eine flächendeckende Geschäftsstellenstruktur unterhalb der zentralen Geschäftsstelle beim HLKA entstehen, die den Wirkungsgrad des Netzwerkes deutlich erhöhen wird. Das Netzwerk gegen Gewalt versteht Gewaltprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es leistet Beiträge zur engeren Kooperation aller in der Gewaltprävention tätigen Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände und Initiativen. Dabei achtet das Netzwerk gegen Gewalt die Autonomie aller Beteiligten. Die nachfolgende Stellungnahme beschränkt sich insoweit auf Aussagen, die dem Netzwerk gegen Gewalt aufgrund seiner Aufgabenzuweisung zustehen. Die Geschäftsstelle des NetzGeschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 107 <<Teil 2/Nr. 27>> 3 werks gegen Gewalt trifft demzufolge keine Aussagen zu Fragen, die ausschließlich in die Kompetenz einzelner Ressorts oder Behörden fallen. Ebenso erachtet es das Netzwerk gegen Gewalt für nötig, die Eigenständigkeit von Projekten zu respektieren, diese zu fördern und sich auf eine Vernetzung von thematisch zusammengehörenden Initiativen zu beschränken. Dies gilt auch für das Projektes IKARus (Informationsund Kompetenzzentrum Ausstiegshilfen Rechtsextremismus in Hessen), das für die Bekämpfung des Rechtsextremismus in Hessen einen wesentlichen Beitrag leistet. Selbstverständlich arbeiten die beiden ressortübergreifenden Projekte der Hessischen Landesregierung intensiv zusammen, zumal die Geschäftsstelle IKARus seit dem 01. Januar 2007 im Organisationsplan des Hessischen Landeskriminalamtes als Sachgebiet P 44 ausgewiesen. Zum Beschlussvorschlag 1. Der Landtag ist besorgt darüber, dass eine Verringerung des rechtsextremistischen Potenzials in Hessen nicht erreicht werden konnte, dass rechtsextremistische Parteien Mobilisierungserfolge bei Jugendlichen erreichen konnten, dass rechtsextremistische Parteien in zahlreichen Kommunen des Landes wieder in Kommunalparlamente einziehen konnten, dass von Rechtsextremisten auch in den vergangenen Jahren zahlreiche Gewalttaten an Minderheiten oder Menschen, die sich ihnen aktiv entgegengestellt haben, verübt wurden. Dem Netzwerk gegen Gewalt liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Entwicklung des rechtsextremistischen Potenzials in Hessen vor. 2. Der Landtag würdigt die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei. Ihm ist jedoch auch bewusst, dass die gemeldeten Straftaten nicht der tatsächlichen Anzahl entsprechen. Zur Verringerung der Dunkelziffer soll neben der Polizei eine zentrale unabhängige Anlaufstelle für Opfer rechtsextremistischer Gewalt eingerichtet werden. Dem Netzwerk gegen Gewalt liegen keine eigenen Erkenntnisse über das Dunkelfeld rechtsextremistischer Straftaten vor. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 108 <<Teil 2/Nr. 27>> 4 Bei der Befassung mit dieser Frage darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der größte Teil der polizeilich registrierten Straftaten sogenannte Propagandadelikte sind, die im Gegensatz zu den Gewalttaten keine unmittelbaren Opfer haben. Bei der Diskussion, ob eine „zentrale unabhängige Anlaufstelle“ tatsächlich zur Verringerung des Dunkelfeldes beitragen kann, darf nicht unbeachtet bleiben, dass in Hessen flächendeckend Opferhilfseinrichtungen existieren. In sieben Opferberatungsstellen werden Opfer und Zeugen von Straftaten kostenlos durch Fachkräfte beraten und unterstützt. Dieses Beratungsangebot steht auch den Opfern rechtsextremistischer Straftaten zur Verfügung, wobei die Unterstützung unabhängig davon erfolgt, ob Strafanzeige erstattet wurde und werden wird. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Verringerung des Dunkelfeldes ist insoweit nicht zu erwarten. Ob eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von rechtsextremistischen Straftaten die Arbeit der regionalen Opferhilfeeinrichtungen darüber hinaus ergänzenden kann, bedarf der Prüfung. 3. Die im Landtag vertretenen Parteien sprechen sich klar und eindeutig gegen Rechtsextremismus auf allen Ebenen aus. Das Netzwerk gegen Gewalt befürwortet eine fraktionsübergreifende Positionierung des Hessischen Landtages gegen Rechtsextremismus. 4. Der Landtag fordert die Kommunen auf, Politikerinnen und Politiker rechtsextremistischer Parteien nicht für die langjährige Zugehörigkeit zu Kommunalparlamente zu ehren. Die Landesregierung wird aufgefordert, für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker rechtsextremistischer Parteien nicht den Landesehrenbrief zu vergeben. Das Netzwerk gegen Gewalt befürwortet eine differenzierte Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen hinsichtlich der Frage des Eintretens für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 109 <<Teil 2/Nr. 27>> 5 5. Der Landtag fordert den Bundesgesetzgeber auf, den § 86a StGB dahin gehend zu novellieren, dass das Zeigen von Kennzeichen, die unmissverständlich eine Ablehnung verfassungswidriger Organisationen ausdrucken, nicht strafrechtlich verfolgt wird. Die Forderung fällt in Bereich des Hessischen Ministeriums für Justiz. 6. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine zentrale Stelle "Bekämpfung des Rechtsextremismus" bei der Staatskanzlei einzurichten, welche die Arbeit aller beteiligten Behörden koordiniert, vergleichbar der Geschäftsstelle der Projektgruppe "Netzwerk gegen Gewalt". Unter Verweis auf die in der Vorbemerkung bereits dargestellte neue Organisationsstruktur des Hessischen Landeskriminalamtes seit dem 01. Januar 2007, nach der die Geschäftsstellen des Netzwerks gegen Gewalt und von IKARus gemeinsam im Hauptsachgebiet Prävention des Hessischen Landeskriminalamtes untergebracht sind, stellt sich die Frage, ob eine Verlagerung in die Hessische Staatskanzlei einen Mehrwert für die Arbeit bringen könnte. Jedenfalls kann schon jetzt konstatiert werden, dass die derzeitige Anbindung der beiden Geschäftsstellen als eigenständige Sachgebiete innerhalb des Hauptsachgebiets Prävention die praktische Zusammenarbeit der Projekte gefördert hat. Dies wird z. B. daran erkennbar, dass die im September 2007 stattfindende Regionaltagung „Neue Medien“ des Netzwerks gegen Gewalt erstmals zusammen mit IKARus geplant und mithin eine Veranstaltung werden wird, die beide Projekte tragen. Das Netzwerk gegen Gewalt wird die Gefahren bei der Nutzung der Neuen Medien durch Kinder und Jugendliche thematisieren und IKARus plant, Informationen über die aktuellen Entwicklungen bei der Nutzung des Internets durch Rechtsextreme darzustellen. Was den Inhalt der Koordinierungsaufgabe betrifft, muss Wert auf die Feststellung gelegt werden, dass gerade nicht nur „Behörden“, sondern insbesondere außerbehördliche Initiativen in die konkrete Arbeit einbezogen werden. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 110 <<Teil 2/Nr. 27>> 6 7. Ehrenamtliches Engagement in Schüler- und Bürgerinitiativen, in Schülervertretungen, in Verbänden und Vereinen stellt einen wichtigen Pfeiler der Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus in Hessen dar. Der Landtag bedankt sich bei den ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich und fordert die Landesregierung auf, die Arbeit dieser Initiativen und Bündnisse weiterhin zu unterstützen und die Finanzmittel insgesamt hierfür aufzustocken. Das Netzwerk gegen Gewalt befürwortet jegliche Initiative zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und ehrenamtlicher Tätigkeit aus der Erfahrung der eigenen Netzwerkarbeit. Dem Netzwerk gegen Gewalt ist bekannt, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Zuteilung von Finanzmitteln der Bundesregierung für die Bekämpfung des Rechtsextremismus beantragt hat. Im Falle der Zuweisung von Bundesmitteln sollen diese nach dem derzeit vorliegenden Konzept unmittelbar der Arbeit von Initiativen gegen Rechtsextremismus vor Ort zugute kommen. 8. Der Landtag fordert, dass das Programm "Ausstiegshilfen Rechtsextremismus in Hessen" fortgeführt wird. Das Netzwerk gegen Gewalt befürwortet die Weiterführung des Programms „Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ als ein wesentlichen Teil der Arbeit von IKARus. 9. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf die aktuellen Jungwählerinnen- und Jungwähler-Werbekampagnen der Rechtsextremen kurzfristig zu reagieren. Dazu sollen vordringlich gezielte Maßnahmen an Schulen und in der Jugendarbeit ergriffen, weitergeführt bzw. intensiviert worden. Die Forderung betrifft primär den Bereich des Hessischen Kultusministeriums bzw. des Hessischen Sozialministeriums. Gleichwohl weist das Netzwerk gegen Gewalt darauf hin, dass Maßnahmen der Jugendarbeit aus seiner Erfahrung heraus möglichst ressortübergreifend abgestimmt und kooperativ durchGeschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 111 <<Teil 2/Nr. 27>> 7 geführt werden sollten. Nur durch ein Zusammenwirken möglichst aller verantwortungsträger, können die Belange von Kindern und Jugendlichen in einer Weise berücksichtigt werden, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen, sie stabilisieren und die Gefahr eines Abgleitens in deviante Subkulturen gering hält. Vor dieser Zielrichtung kommt der engen Abstimmung zwischen den Verantwortungsträgern eine große Bedeutung zu. Arbeitsgruppen oder problembezogene Runde Tische haben sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen bewährt und müssen in ihrer Arbeit fortgesetzt werden. Seit einigen Monaten ist eine rechtliche Verunsicherung auf Seiten der Jugendhilfe zu beobachten, die diese bewährten Kooperationsformen in Frage stellt. Mit rechtlichen Änderungen im Bereich des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind Möglichkeiten und Grenzen des behördenübergreifenden Informationsaustausches offensichtlich unklar geworden, so dass Fallkonferenzen und anderen Formen der Zusammenarbeit plötzlich die rechtliche Grundlage entzogen scheint. Da anzuzweifeln ist, dass mit den Gesetzesänderungen eine derartige Intention verfolgt wurde bzw. die Änderungen überhaupt so zu verstehen sind, erscheint eine Kommentierung dringend geboten. 10. Der Landtag stellt fest, dass die soziale Jugendarbeit wichtig dafür ist, das Entstehen von rechtsextremistischen Szenen unter Jugendlichen zu beobachten bzw. dem entgegenzuwirken. Die Feststellung betrifft den Bereich des Hessischen Sozialministeriums. 11. Neben der Jugendarbeit sieht der Landtag in der Erwachsenenbildung einen zukünftigen Schwerpunkt des Kampfes gegen den Rechtsextremismus. Hier müssen neue Konzepte der Ansprache entwickelt werden, damit breite Schichten der Bürgerschaft nach Beendigung ihrer Schulzeit für die Aufklärungsarbeit gegen rechts gewonnen werden können. Die Forderung betrifft den Bereich des Hessischen Kultusministeriums. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de <<Eingang: 03.05.07>> 112 <<Teil 2/Nr. 27>> 8 12. Zur langfristigen Weiterentwicklung der verschiedenen Maßnahmen gegen Rechts- extremismus wurden der Innen-, Sozial- und der Kulturpolitische Ausschuss beauftragt, eine Anhörung zum Thema "Frühzeitige Bekämpfung von rechtsextremistischen Tendenzen bei Jugendlichen" durchzuführen. Dabei sollen folgende Punkte besonders beleuchtet werden: a) Wie betreiben die Rechtsextremisten die Anwerbung von Jugendlichen über die Subkultur, beispielsweise über die Musikszene oder über Websites oder über PC-Spiele? Wie müssen Bildungsangebote (Medienkompetenz) verändert werden, um diesen neuen Zugängen entgegenzutreten? b) Evaluation der schulischen Unterrichtsinhalte zum Thema Rechtsextremismus und der Unterrichtsmethoden, mit denen dieses Thema vermittelt wird - welchen Stellenwert hat das Thema in der Unterrichtspraxis und wie kann dieser verbessert worden? c) Wie können jugendliche Initiativen gegen Rechtsextremismus besser betreut und gefördert werden? d) Wie kann die außerinstitutionelle und außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung zum Thema verbessert werden? e) Welche speziellen Angebote müssen für Ballungsräume, welche speziell für den ländlichen Raum entwickelt werden? Das Netzwerk gegen Gewalt befürwortet eine langfristige und kontinuierliche Weiterentwicklung von Präventionsansätzen. Geschäftsstelle Netzwerk gegen Gewalt Im Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Fon: 0611/ 83-1660 und -1600, Fax: 0611/ 83-1665 [email protected] , http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de