Zukunft Küste – Coastal Futures Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Kira Gee, (MSc, WZB) Dr. Andreas Kannen, (FTZ Westküste der Universität Kiel) Dr. Katharina Licht-Eggert, (FTZ Westküste der Universität Kiel) unter Mitarbeit von Prof. Dr. Bernhard Glaeser (WZB) Prof. Dr. Horst Sterr (Geographisches Institut der Universität Kiel) erstellt im Rahmen des Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR): Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM): Raumordnungsstrategien im Küstenbereich und auf dem Meer; (Az: Z6 – 4.4 – 02.119) in Zusammenarbeit mit dem BMBFVerbundprojekt „Zukunft Küste- Coastal Futures“ Printversion erschienen in Berichte, Forschungs- und Technologiezentrum Westküste d. Univ. Kiel, Nr. 38, 149 Seiten, Büsum 2006, ISSN 0940-9475 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis verwendeter Abkürzungen Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1. Einführung .................................................................................................................... 1 1.1 Hintergrund und Einführung..................................................................................... 1 1.2 Konzept und Struktur ............................................................................................... 2 2. Der deutsche Küstenraum........................................................................................... 5 2.1 Räumliche Abgrenzung und Begriffe ................................................................. 5 2.1.1 Definition Küstenraum und Küstenzone....................................................... 5 2.1.2 Landseitige administrative Abgrenzungen im Küstenraum .......................... 5 2.1.3 Räumliche Abgrenzung im Meeresbereich .................................................. 6 2.1.4 Räumlicher Geltungsbereich der nationalen Strategie für das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) .............................................. 8 2.2 Der Nordseeraum............................................................................................... 8 2.2.1 Meeres- und Küstensystem der Nordsee .................................................... 8 2.2.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum..................................................... 9 2.2.3 Konflikte im Nordseeraum.......................................................................... 14 2.2.4 Herausforderungen an die Raumplanung .................................................. 15 2.3 Der Ostseeraum............................................................................................... 15 2.3.1 Meeres- und Küstensystem der Ostsee..................................................... 15 2.3.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum................................................... 17 2.3.3 Konflikte im Ostseeraum ............................................................................ 22 2.3.4 Herausforderungen an die Raumplanung .................................................. 22 3. Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum ................ 23 3.1 Beschreibung einzelner Nutzungsformen - Schlüsselsektoren mit Einfluss auf die Küstengebiete ................................................................... 25 a) Seewärtiger Schwerpunkt 3.1.1 Schiffahrt.................................................................................................... 26 3.1.2 Leitungstrassen.......................................................................................... 32 3.1.3 Meeresschutzgebiete ................................................................................. 36 3.1.4 Rohstoffabbau/Rohstoffsicherungsflächen ................................................ 40 3.1.5 Erdöl-Erdgasförderung............................................................................... 42 3.1.6 Offene Seeschaften ................................................................................... 43 3.1.7 Abfall- und Baggergutentsorgung .............................................................. 44 3.1.8 Fischereien ................................................................................................ 45 3.1.9 Aqua.- und Marikultur................................................................................. 48 3.1.10 Windenergie/Offshore-Windparks .............................................................. 49 b) Schnittstelle Land-Meer 3.1.11 Maritime Dienstleistungszentren ................................................................ 56 3.1.12 Entwicklung der Seehäfen ......................................................................... 57 3.1.13 Naturschutz................................................................................................. 62 3.1.14 Küstenschutz .............................................................................................. 64 c) Landwärtiger Schwerpunkt 3.1.15 Landwirtschaft............................................................................................. 66 3.1.16 Tourismus ................................................................................................... 67 4. Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum ........................................ 71 4.1 Leitlinien der deutschen Meeresschutzpolitik................................................... 71 4.2 Allgemeine Belange der Raumordnung in der Bundesrepublik ....................... 73 4.3 Organisation der Raumordnung in der Bundesrepublik.................................... 74 4.3.1 Formale Instrumente der Raumordnung......................................................74 4.3.2 Informelle Instrumente der Raumordnung................................................... 76 4.4 Raumordnung im Meeresbereich......................................................................76 4.5 Landesplanung in Niedersachsen.....................................................................77 4.5.1 Allgemeine Strukturen................................................................................. 77 4.5.2 Raumordnung in Niedersachsen..................................................................82 4.5.3 Regionalisierte Strukturpolitik...................................................................... 83 4.5.4 Fachplanungen im Küstenraum................................................................... 83 4.5.5 Ausblick....................................................................................................... 84 4.6 Landesplanung in Schleswig-Holstein...............................................................84 4.6.1 Allgemeine Strukturen................................................................................. 84 4.6.2 Fachplanung im Küstenraum....................................................................... 89 4.6.3 Regionale Strukturpolitik.............................................................................. 89 4.6.4 Ostseekooperation.......................................................................................90 4.6.5 Nordseekooperation.................................................................................... 91 4.6.6 IKZM............................................................................................................ 91 4.6.7 Zukunft Meer................................................................................................92 4.7 Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern.................................................. 92 4.7.1 Gesetzesgrundlage und allgemeine Strukturen...........................................92 4.7.2 Entwicklungsleitbilder.................................................................................. 93 4.7.3 Fachplanung................................................................................................ 95 4.7.4 BaltCoast/Internationale Raumordnung...................................................... 95 5. Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich................................. . 97 5.1 Bundesministerien, Behörden und Beratergremien mit Verantwortung für den Küstenbereich...................................................................................... 97 5.2 Zuständigkeiten innerhalb der AWZ................................................................ . 98 5.3 Ausgewählte Bundesbehörden und ihre Verantwortungen............................. . 99 5.3.1 BSH........................................................................................................... 99 5.3.2 BBR......................................................................................................... ..100 5.3.3 BfN........................................................................................................ .....100 5.3.4 UBA........................................................................................................ ...101 5.3.5 Landesbergämter.......................................................................................101 5.3.6 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)........................ ..102 5.4 Nationale Gesetzgebung.................. ..............................................................103 5.5 Genehmigungsverfahren innerhalb der AWZ..................................................106 6. Der internationale Rahmen......................................................................................109 6.1 Internationale Abkommen und Kooperationen im Meeresbereich...................109 6.1.1 6.1.2 Globale internationale Abkommen und Programme ................................. 110 Regionale internationale Abkommen, Programme und Kooperationsstrukturen..............................................................................114 6.2 Die EU als Akteur im IKZM............................................................................. 119 6.2.1 Lissabon-Strategie und EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung........... 119 6.2.2 EU-Meeresschutzstrategie........................................................................ 120 6.2.3 EU-Grünbuch zur Meerespolitik.................................................................120 6.2.4 Das Demonstrationsprogramm zum IKZM................................................ 120 6.2.5 Sonderthema Schiffssicherheit.................................................................. 121 6.2.6 Horizontale Richtlinien............................................................................... 122 6.2.7 Sektorale Richtlinien.................................................................................. 124 6.2.8 Naturschutz................................................................................................125 6.3 Der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen der EU.............................126 6.4 Internationale Projekte und Initiativen im Nord- und Ostseeraum mit Relevanz für die Raumordnung.......................................................................126 6.4.1 Abgeschlossene Projekte.......................................................................... 126 6.4.2 Laufende Projekte......................................................................................129 6.5 Ausgewählte Verbände und Vereine als Akteure im deutschen Küsten- und Meeresbereich...........................................................131 6.5.1 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V............................................... 131 6.5.2 World Wide Fund for Nature, WWF Deutschland...................................... 132 6.5.3 Schutzstation Wattenmeer e.V.................................................................. 132 6.5.4 Aktionskonferenz Nordsee.........................................................................133 6.5.5 Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.................................... 133 6.5.6 Coalition Clean Baltic................................................................................ 133 6.5.7 Das North Sea Offshore Authorities Forum (NSOAF)............................... 133 6.5.8 Verbände, Vereine und Institutionen aus anderen Sektoren..................... 134 7. Forschung und Informationsquellen für IKZM..................................................... 135 7.1 Ausgewählte wissenschaftliche Forschungsstellen.........................................135 7.2 Monitoring........................................................................................................137 7.2.1. Internationale Monitoring-Programme....................................................... 137 7.2.2. Nationales Monitoring................................................................................ 138 7.3 Informationsaustausch und Netzwerke............................................................138 7.3.1 Beispiele für internationale Netzwerke.......................................................138 7.3.2 Nationale Netzwerke..................................................................................139 7.4 Informationsplattformen...................................................................................140 8. Zusammenfassung der aktuellen Position und Trends in der Raumordnung im Küsten- und Meeresbereich............................................................................... 141 9. Literatur.....................................................................................................................145 Verzeichnis verwendeter Abkürzungen Verzeichnis verwendeter Abkürzungen ASCOBANS: Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic and North Seas AWI: Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung AWZ: Ausschließliche Wirtschaftszone BBD: Bundesbaudirektion BBergG: Bundesberggesetz BBR: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BfLR: Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung BfN: Bundesamt für Naturschutz BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMVBW: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BSP: Bruttosozialprodukt BSPA: Baltic Sea Protected Area CCB: Coalition Clean Baltic CDRR: Committee of the Development and Reconversion of Regions CEMAT: Conférence Européenne des Ministres Responsables de L’Amenagement du Territoire CSD: Commission on Sustainable Development CSD: Committee of Spatial Development CWSS: Common Wadden Sea Secretariat DENA: Deutsche Energie-Agentur GmbH DGM: Deutsche Gesellschaft für Meeresforschung ECE: United Nations Economic Commission for Europe EEA: European Environment Agency EFRE: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung EG: Europäische Gemeinschaft EU: Europäische Union EUREK: Europäisches Raumentwicklungskonzept FAO: Food and Agricultural Organization FFH: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FTZ : Forschungs- und Technologiezentrum Westküste GPA: Global Programme of Action for the Protection of the Marine Environment from Land-based Activities HELCOM: Helsinki Commission (jetzt Baltic Marine Environment Protection Commission) HGF: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung IAEA: International Atomic Energy Agency IBSFC: International Baltic Sea Fishery Commission IBA: Important Bird Area ICBM: Institut für Chemie und Biologie des Meeres, Universität Oldenburg ICES: International Council for the Exploration of the Sea IfK: Institut für Küstenforschung IfM: Institut für Meereskunde IHO: Internationale Hydrographische Organisation IKZM: Integriertes Küstenzonenmanagement Verzeichnis verwendeter Abkürzungen IMO: INK: IOC: IOW: ISBA: IUCN: IWR: KfW: LTRAP: MARUM: MTHW: MTNW: MV: MW: NABU: NATO: NHÄ: NLWK: NS: NSOAF: OECD: OSPAR: PSSA: RCOM: RROP: SAC: SH: SPA: SRU: STRING: TBT: TEU: TMAP: TWC: UBA: UN: UNCLOS: UNEP: UNESCO: VASAB: WA: WBGU: WEA: WSF: WSV: WWF: WZB: ZMK: International Maritime Organisation Internationale Nordseeschutzkonferenz Intergovernmental Oceanographic Commission Institut für Ostseeforschung Warnemünde International Seabed Authority International Union for Conservation of Nature and Natural Resources Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien Kreditanstalt für Wiederaufbau Convention on Long-range Transboundary Air Pollution Zentrum für marine Umweltwissenschaften, Universität Bremen Mittleres Tidehochwasser Mittleres Tideniedrigwasser Mecklenburg-Vorpommern Megawatt Naturschutzbund Deutschland e.V. North Atlantic Treaty Organisation Niedersächsische Hafenämter Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz Niedersachsen North Sea Offshore Authorities Forum Organisation for Economic Cooperation and Development Convention for the Protection of the Marine Environment of the North East Atlantic Particularly Sensitive Bird Area Research Center Ocean Margins Regionales Raumordnungsprogramm Special Area of Conservation Schleswig-Holstein Special Protection Area Rat von Sachverständigen für Umweltfragen South-Western Baltic Sea TransRegional Area – Implementing New Geography Tributylzinn Twenty-foot equivalent unit Trilateral Monitoring and Assessment Programme Trilateral Wadden Sea Conference Umweltbundesamt United Nations United Nations Convention on the Law of the Sea United Nations Environment Programme United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization Vision and Strategy around the Baltic Sea 2010 Washingtoner Artenschutzübereinkommen Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Windenergieanlage Wadden Sea Forum Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes World Wide Fund for Nature Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Universität Hamburg Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Verwendete Raumkategorien ......................................................................... 2 Räumliche Verwaltungseinheiten im Staatsgebiet der Bundesrepublik (Quelle: Eigener Entwurf) ............................................................................... 5 Nutzungsformen im Meeres- und Küstenbereich (Quelle: Eigener Entwurf) ............................................................................. 25 Bis März 2006 von der BSH genehmigte Offshore - Windparks (Quelle: Gee & Licht-Eggert 2006, ergänzt um „Arkona“ Windpark in der Ostsee) ............................................................................... 52 Prognostizierte Entwicklung der wichtigsten deutschen Häfen und ihrer Kapazität im Jahr 2015 in Mio. t (Quelle: ISL 2000) ..................................... 60 Ebenen und formale Instrumente der Raumordnung im Bundesgebiet (eigener Entwurf) .......................................................................................... 74 Organisation der Raumordnung in Niedersachsen (eigener Entwurf) .......... 78 Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein (Eigener Entwurf) ... 85 Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: eigener Entwurf).............................................................................. 94 Bundesministerien und -behörden mit Einfluss auf Küstenund Meeresgebiete ....................................................................................... 97 Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum, Stand 2003 (Quelle: Eigener Entwurf) ........................................................ 103 Projekte mit besonderer Relevanz für den Küstenraum, die in jedem Fall eine UVP verlangen .................................................................. 122 Weitere Verbände, Vereine und Institutionen mit Aktivitäten im deutschen Küstenbereich............................................................................................. 134 Allgemeine Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets (leicht veränderte Darstellung nach Common Wadden Sea Secretariat, Stand 2003) ................................................................................................ 137 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Abb. 12. Abb. 13: Abb. 14: Abb. 15: Abb. 16: Abb. 17: Abb. 18: Abb. 19: Der deutsche Nordseeraum (Quelle: BSH 2005) .............................................. 7 Der deutsche Ostseeraum (Quelle: BSH 2005)................................................. 7 Siedlungs- und Verkehrskorridore in Deutschland (Quelle: BBR 2000) .......... 11 Hauptverkehrsverbindungen im Ostseeraum (Quelle: Rytkönen et al. 2002) ........................................................................ 28 Tankerbewegungen in der Ostsee - Anzahl der Schiffe in 1997 (Quelle: Rytkönen et al. 2002) ........................................................................ 29 Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Nordsee (Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 34 Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Ostsee (Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 34 Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Nordsee (Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 37 Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Ostsee (Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 38 Designierte PSSA-Zone im Wattenmeer (Quelle: CWSS) .............................. 39 Rastgebiete (grau) und Zugvogelbewegungen (blaue Pfeile) an der mecklenburgischen Küste (Quelle: BUND)...................................................... 40 Location of German aggregate extraction zones............................................. 41 Ausbau der Windenergienutzung (Anzahl der Windenergieanlagen und installierte Leistung) in Deutschland (Quelle: DEWI 2005)....................... 50 Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Nordsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005) .................................................. 52 Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Ostsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005) .................................................. 55 Entwicklung des Güterumschlags der wichtigsten deutschen Seehäfen in t bis 2003. Die Reihenfolge der dargestellten Häfen entspricht der seitlichen Legende. (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)..................................................................................................... 57 Verkehrsanbindungen des geplanten JadeWeserPort .................................... 62 Übernachtungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern 1998 (Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau (1999) ................................................................................................ 67 Zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 2005) ......................................................... 81 Abbildungsverzeichnis Abb. 20: Abb. 21: Abb. 22: Abb. 23: Abb. 24 Gebietskörperschaften in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, http://www.niedersachsen.de/master/) ..................................... 82 Raumkategorien in Schleswig-Holstein. Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind dicht rot schraffiert. (Quelle: Schleswig-Holsteinische Landesregierung)..................................................... 87 Planungsräume in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein) ........................................................................................ 88 Initiativen des Regionalmanagements in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein) ............................................................. 90 Interreg III Kooperationsräume Nordsee (l) und Ostsee (I) (Quelle: Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung) ............................................................................. 130 Einführung 1. Einführung 1.1 Hintergrund und Einführung 1 Die Schlussfolgerungen des EU-Demonstrationsprogramms zum Integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) haben zu einem gesteigerten Bewusstsein der einzelnen Staaten für das nachhaltige Management der Küstengebiete geführt. Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und Rats vom 30. Mai 2002, sehen die Erarbeitung von nationalen Strategien vor, welche die in den Demonstrationsprojekten erarbeiteten Prinzipien eines IKZM aufgreifen und in angemessener Form für das jeweilige Land umsetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium zusammen mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Jahr 2003 das Forschungsvorhaben „Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM): Raumordnungsstrategien im Küstenbereich und auf dem Meer“ (Az: Z6 – 4.4 – 02.119) initiiert. Der erste Schritt dieses Projekts war die Erstellung einer raumordnerisch orientierten Bestandsaufnahme der wichtigen Nutzungsentwicklungen, Themen und Trends, sowie der institutionellen und planerischen Strukturen in den deutschen Küstenräumen. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden auf einer Konferenz im Bundesverkehrsministerium im Oktober 2003 vorgestellt und diskutiert1. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme wurden Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit Blick auf die nationale Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) abgeleitet und auf im Rahmen diverser Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen einer zweiten Konferenz im Bundesverkehrsministerium am 28. Februar/1. März 2005 vorgestellt.2,3,4,5 Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die abgeleiteten Empfehlungen sind in die Entwicklung der nationalen Strategie durch das Bundesumweltministerium im Jahre 2005 eingeflossen.6 Zudem wurde die Bestandsaufnahme auf Basis der Diskussionen auf den Konferenzen 2003 und 2005 in Zusammenarbeit mit dem BMBF- Verbundprojekt „Zukunft Küste – Coastal Futures“ aktualisiert und damit der erheblichen Dynamik sowohl der Nutzungsentwicklung wie im politisch-administrativen Raum Rechnung getragen. In diesem Bericht wird nun die Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2003/2004 in ihrer aktualisierten Form (Stand März 2006) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Bericht umfasst eine Beschreibung des Küstenraumes mit einem umfassenden Überblick über die wesentlichen Nutzungsformen, Trends und Konflikte, die den Nord- und Ostseeraum derzeit kennzeichnen. Weiterhin wird das strategische und planerische Umfeld für IKZM beschrieben, insbesondere hinsichtlich der Raumordnung und Nutzungsregelungen, sektoralen Zuständigkeiten sowie des internationalen Rahmens. Dabei werden auch Akteure, die neben den staatlichen Organen in diesen Bereichen tätig sind, vorgestellt. Dem ursprünglichen Anliegen der Bestandsaufnahme entsprechend, ist der Bericht deskriptiv angelegt. Er weist jedoch an einigen Stellen auf Aufgabenfelder oder Herausforderungen hin, die sich aus der Betrachtung verschiedener Nutzungsformen für die Raumordnung und/oder das Integrierte Küstenzonenmanagement ergeben. Die von den Autoren abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Gestaltung eines Integrierten Küstenzonenmanagements in Deutschland sind jedoch nicht Gegenstand dieses Berichtes. Sie sind aber den o. g. Veröffentlichungen zu entnehmen und werden auch Bestandteil des Abschlussberichts des o. g. Forschungsvorhabens sein. 1 Gee, K., Kannen, A. ( 2004) Glaeser et al. (2004) Kannen et al (2004) 4 Kannen et al. (2005) 5 Glaeser et al. (2005) 6 BMU (2006) 2 3 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 2 1. 2 Konzept und Struktur Ziel der vorliegenden Bestandsaufnahme war, Grundlagen für die Umsetzung eines IKZM aus raumordnerischer Sicht bereitzustellen. Für die Bestandsaufnahme wurden dabei neben den traditionellen Nutzungen vor allem neue Formen der Meeresnutzung sowie die damit verbundenen Interessenkonflikte und Nutzungskonkurrenzen herausgearbeitet. Besonders der Offshore-Bereich hat in den letzten Jahren eine rapide Intensivierung des Nutzungsdrucks erfahren und steht durch die Entwicklung gänzlich neuer Nutzungsfelder vor komplexen neuen Herausforderungen. Ebenfalls wichtig für die Bestandaufnahme war die Erfassung von Institutionen, Akteuren und Gesetzen mit Relevanz für den deutschen Küstenraum. Die Erfassung bediente sich in erster Linie einer umfassenden Sammlung und Sichtung vorhandener Literatur sowie des Internets, in einzelnen Fällen auch der direkten Bereitstellung von Informationen durch Behörden und Projektpartner. Eine Reihe mittlerweile vorliegender Berichte der Raumordnungsbehörden der Länder standen jedoch bei Projektbeginn noch nicht zur Verfügung. Diese wurden – soweit vom Aufwand her vertretbar – in der Aktualisierung berücksichtigt, ohne dass allerdings die Struktur des Berichts grundsätzlich verändert wurde. Der geographische Betrachtungsraum der Bestandsaufnahme umfasst die Küstenräume der Nord- und Ostsee bis hin zur Grenze der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und internationalen Verflechtungen innerhalb der regionalen Meere wird dabei prinzipiell zwischen Nord- und Ostsee unterschieden. Die internationale Ebene wird nur dann aufgegriffen, wenn sie für Planungen in Deutschland von Relevanz ist. Die international geltenden Raumeinheiten werden für den speziellen deutschen Kontext folgendermaßen definiert (Tab. 1): Tab. 1: Verwendete Raumkategorien International = Nord- und Ostseeraum (Regionale Meere), bei den Institutionen auch globale und europäische Vereinbarungen mit Relevanz für die Planung in den deutschen Küstengebieten National = Bundesebene Regional = Länderebene (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern), gelegentlich wird auch auf Teilregionen verwiesen Lokal = kommunale Ebene und Kreise Die Feststellung des aktuellen Ist-Zustandes erfolgte an Hand eines umfassenden Erfassungsrasters. Neben der Darstellung der wesentlichen für IKZM bedeutenden Themen und Trends der Raumentwicklung ist hier die Beschreibung des strategischen und planerischen Umfelds der Raumordnung von Bedeutung. Teil 1 der Bestandsaufnahme (Kapitel 2 bis 3) liefert einen Überblick über die wesentlichen Gegebenheiten und Entwicklungstrends in den natürlichen und menschlichen Systemen im Nord- und Ostseeraum. Hier werden der Betrachtungsraum abgegrenzt, die wesentlichen Naturräume vorgestellt und die sozialräumlichen Eigenschaften des Betrachtungsgebiets zusammengefasst. Im Vordergrund stehen jedoch die anschließende Beschreibung der verschiedenen Nutzungsformen im Küstenraum und die Darstellung der aktuellen Entwicklungstrends. Ziel ist weniger, eine in allen Einzelfällen detaillierte Analyse, als ein knapper Überblick, in dem Hintergründe skizziert, aktuelle Trends zusammengefasst und die räumliche Relevanz der einzelnen Nutzungsformen aufgezeigt werden. Trotz der immer wieder gestellten Forderung nach einer zusammenhängenden Betrachtung, geht Teil 1 der Bestandsaufnahme zunächst von einer getrennten Darstellung der Meeres- und Landbereiche aus. Grund dafür sind die unterschiedlichen Voraussetzungen und Nutzungstraditionen, sowie die bestehenden Systeme der Raumplanung, die eine integrative Betrachtung derzeit noch erschweren. Einführung 3 Der Umgang mit den besonderen Herausforderungen im Küstenraum wird von Rahmen gebenden Strukturen bestimmt, deren formelle und informelle Elemente auf komplexe Weise ineinander greifen. Die gesetzlichen Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder und die jeweiligen strategischen Ziele der Raumordnung können dabei als Grundgerüst betrachtet werden, das den gegenwärtigen Spielraum eines deutschen IKZM umschreibt. Ergänzt wird dieses Grundgerüst von diversen informellen Strategien und Projekten, die auf nationaler und internationaler Ebene erarbeitet oder bereits umgesetzt werden. Wie effektiv sich der Umgang mit den Herausforderungen im Küstenraum letztendlich gestaltet, hängt jedoch nicht nur von den Rahmenbedingungen selbst, sondern auch ihrer optimalen Nutzung und kontinuierlichen Verbesserung ab. Hier spielen die Einbindung und das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure mit Hilfe transparenter Strukturen und Entscheidungsflüsse eine wesentliche Rolle. Teil 2 der Bestandsaufnahme (Kapitel 4 bis 7) hat zum Ziel, den für den effektiven Umgang mit den Herausforderungen im Küstenraum notwendigen Überblick über die gegenwärtigen Systeme der Planung und des Managements zu schaffen. Hierzu zählen eine Beschreibung der räumlichen und sektoralen Kompetenzen und Verantwortungsbereiche, eine Beschreibung der informellen Stakeholder und Interessengruppen sowie eine Beschreibung aktueller Programme, Projekte und Strategien. Wie in Teil 1 werden auch hier die internationale, nationale und regionale Ebene berücksichtigt. 4 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 2 Der deutsche Küstenraum 2.1 Räumliche Abgrenzung und Begriffe 5 2.1.1 Definition Küstenraum und Küstenzone Die Küste Deutschlands erstreckt sich insgesamt auf 2389 km. Angrenzende Bundesländer sind Niedersachsen und Schleswig-Holstein an der Nordsee sowie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee. Im Gegensatz zum administrativ klar abgrenzbaren deutschen Meeresraum ist der Begriff Küstenraum nach wie vor nicht klar definiert. Generell wird darunter das küstennahe Binnen-(Fest-)land einschließlich der angrenzenden Meeresflächen verstanden, wohingegen die Küstenzone den speziellen Grenzraum zwischen Meer und Land beschreibt. Hierbei handelt es sich um den Raum, in dem terrestrische und marine Prozesse (ökonomische, ökologische sowie soziokulturelle) voneinander abhängig sind bzw. sich gegenseitig beeinflussen7. Küstenraum und Küstenzonen sind daher als flexible, naturräumlich und soziokulturell bestimmte Einheiten zu sehen, deren Einfluss oft weit bis ins Hinterland hineinreicht und umgekehrt. Eine praktische Raumabgrenzung ist somit immer auch funktional und problemabhängig und muss sich daran orientieren, wo räumlich planerische Lösungsansätze anzusetzen sind bzw. welche Raumnutzer als Verursacher oder Leidtragende von Lösungsansätzen betroffen werden. Eine ausführliche Diskussion verschiedener wissenschaftlich definierter Abgrenzungsmöglichkeiten ist Kannen8 zu entnehmen. Im Folgenden wird die Abgrenzung des Küstenraumes unter pragmatischen und administrativen Gesichtspunkten diskutiert. 2.1.2 Landesseitige administrative Abgrenzungen im Küstenraum Im Sinne eines pragmatisch orientierten IKZM ist die Küstenzone ein den jeweiligen Gegebenheiten entsprechender zusammenhängender Problem- und Potenzialraum.9 In der Praxis sind es jedoch meist die politischen Grenzen, welche die Küstenzone definieren und in entsprechende planerische Betrachtungsräume unterteilen. In Deutschland sind dies hauptsächlich die Landesgrenzen mit den jeweiligen küstennahen Kreisen und Gemeinden sowie die sektoralen Verwaltungsbereiche. Aus administrativer Sicht ist die Küstenzone somit kein Gesamtraum, sondern ein vielfach zersplitterter Bereich, deren Management von diversen Gebietskörperschaften und Behörden getrennt für terrestrische und marine Bereiche wahrgenommen wird. Eine allgemeine Übersicht der raumbezogenen Zuständigkeiten gibt Tabelle 2. Tabelle 2: Räumliche Verwaltungseinheiten im Staatsgebiet der Bundesrepublik (Quelle: Eigener Entwurf) 7 8 9 Ebene Verwaltungseinheit Räumlicher Zuständigkeitsbereich National Bund AWZ sowie spezifische Bereiche (z.B. Bundeswasserstrassen) bis zur 12 sm-Grenze Regional Land Niedersachsen Bremen Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern bis zur 12 sm-Grenze Lokal Kreise Gemeinden Kreisfreie Städte MTHW-Grenze Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2003) Kannen, A. (2000) Institut Raum und Energie (2001) Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 6 Oft wird die Küste auch durch Belange des Küstenschutzes definiert. Alle Küstenländer besitzen einen Küstenstreifen direkt an der MTHW-Linie, (50 m in Niedersachsen, 100 m in SH und 200 m in MV), der dem Unterhalt von Deichen oder anderen Formen des Küstenschutzes dient und jede Art der Bebauung verbietet. 2.1.3 Räumliche Abgrenzung im Meeresbereich Auf der Meeresseite ist der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik durch die seerechtlich abgesicherten Hoheitsgewässer und der im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 festgelegten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) definiert. Diese sind in den Abbildungen 1 (Nordsee) und 2 (Ostsee) dargestellt. Drei Gebietskategorien werden unterschieden: • • • Innere Gewässer, zwischen MTHW und MTNW bzw. zwischen MTHW und ‚geraden Basislinien’; das Deutsche Küstenmeer zwischen MTNW bzw. den ‚geraden Basislinien’ und der Staatsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone zwischen der deutschen Staatsgrenze im Meer und der mit den benachbart bzw. gegenübergelegenen Staaten vertraglich geregelten Außengrenzen der deutschen AWZ. Die Inneren Gewässer und das Küstenmeer zählen zu den deutschen Eigengewässern, über welche die Bundesrepublik uneingeschränkte territoriale Souveränität besitzt. Die Verwaltung entspricht den administrativen Strukturen auf dem Land, wobei Länder und Sektoren verschiedene Aufgaben der Raum- und Naturschutzplanung, der Ressourcennutzung sowie des Küstenschutzes wahrnehmen. Der Begriff Küstenmeer muss dabei von dem Begriff der Küstengewässer abgegrenzt werden, der im Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz benutzt wird und das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres beschreibt10. Die AWZ ist dagegen nicht Teil des deutschen Hoheitsgebiets und steht Deutschland nach völkerrechtlicher Vereinbarung nur zur wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Laut EGVertrag bedeutet dies gleiche Zugangsrechte für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Geltung bestimmter Freiheitsrechte wie das Recht der Schifffahrt, die Freiheit des Verlegens unterirdischer Kabel und die Freiheit des Überflugs11. Die Umsetzung von EU-Richtlinien, die Genehmigung von Nutzungen und mittlerweile auch die Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung liegt für die AWZ in der Zuständigkeit des Bundes. Rechtliche Grundlage bildet die Seeanlagenverordnung, mit der das UNSeerechtsübereinkommen in nationales Recht übertragen wurde. 10 11 Weiß, A. (1999) Weiß, A. (1999) Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum Abb. 1: Der deutsche Nordseeraum (Quelle: BSH 200512) Abb.2: Der deutsche Ostseeraum (Quelle: BSH 200513) 12 13 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/index.jsp http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/index.jsp 7 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 8 2.1.4 Räumlicher Geltungsbereich der nationalen Strategie für das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) Für das integrierte Küstenzonenmanagement gilt als Grundlage, dass sowohl der Bereich der AWZ wie auch das Küstenmeer und die angrenzenden terrestrischen Gebiete zu berücksichtigen sind, um z. B. Stoff- Energie- und Materialflüsse, aber auch sozioökonomische Wechselwirkungen zwischen Hinterland, Küste und Meer zu berücksichtigen14. Daher wurde im Rahmen der Entwicklung der nationalen IKZM-Strategie folgender Geltungsbereich festgelegt: „Das IKZM befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), dem (Küstenmeer (12 sm-Zone)), den Übergangsgewässern im Sinne der Wasserrahmenlichtlinie (WRRL), den in den Ästuaren anschließenden tidebeeinflussten Abschnitten und auf dem Land mit den angrenzenden Landkreisen bzw. entsprechenden Verwaltungseinheiten. Die relevante Breite definiert sich im Einzelfall durch die vorhandenen Wechselbeziehungen15.“ 2.2 Der Nordseeraum 2.2.1 Meeres- und Küstensysteme der Nordsee Das Meeressystem der Nordsee ist durch eine besonders hohe Dynamik gekennzeichnet. Folgende Merkmale lassen sich herausstellen: • • • • Hohe Tiden und daraus resultierende kontinuierliche Veränderung des Meeresspiegels, Öffnung zur Hauptwindrichtung Nordwesten und daher oft starker Wellengang und Strömungen, verstärkt durch die zusätzliche Öffnung im Ärmelkanal eiszeitlich bedingtes Lockermaterial der Sedimente im Meer, die leicht in größerem Umfang durch die Meereskräfte versetzt werden können und eine resultierende ständige Veränderung des Meeresbodenreliefs, Lockermaterial an den Küsten der Nordseeanrainerstaaten und dadurch bedingte Erosionsmöglichkeiten mit entsprechenden morphologischen Veränderungen. Ein entscheidendes, durch diese Faktoren bedingtes Merkmal der deutschen Nordseeküste ist das durch die Gezeiten hervorgerufene Wattenmeer, das von der niederländischen bis zur dänischen Küste reicht und einen weltweit einmaligen, zusammenhängenden Naturraum darstellt. Gezeitendominierte Flachwasserbereiche sind ebenso charakteristisch wie die vorgelagerten Inseln und Halligen, deren Gestalt durch den ständigen Einfluss des Meeres wieder verändert wird. Die Dynamik der Nordsee ist auch für die angrenzenden tief liegenden Küstenbereiche prägend und hat zur Ausbildung der typischen Lebensräume Salzwiesen, Marsch und Geest geführt. Die Nutzung der Küste durch den Menschen hat den Lebensraum Wattenmeerküste entscheidend verändert. Ausschlaggebend sind hier die Landgewinnung in der Marsch und die Eindeichung der gesamten Küste zum Schutz vor Überflutung. Einerseits hat dies zur Ausprägung einer jahrhundertealten Kulturlandschaft geführt, die auch heute noch der Küste ihr typisches Gesicht verleiht. Anderseits entspricht der Deichbau einer effektiven Trennung von Küste und Meer und stellt einen entscheidenden Eingriff in die natürliche Dynamik des Systems dar - mit entsprechenden Konsequenzen für das Management der natürlichen und menschlichen Strukturen. Als einzigartiger Lebensraum ist das Wattenmeer von besonderer Bedeutung für den Naturschutz, besonders als Rast- und Brutplatz für verschiedene Arten von Zugvögeln. In 14 15 Glaeser et al. (2005) BMU (2006) Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 9 Deutschland ist es mit den Nationalparks Niedersächsisches, Hamburgisches und schleswigholsteinisches Wattenmeer entsprechend unter Schutz gestellt. Besondere Gefährdungen des Systems: OSPAR16 und die fünfte internationale Nordseeschutzkonferenz17 sehen die Hauptgefahren im Nordseeraum wie folgt: • • • • • Aktivitäten mit nachteiligem Einfluss auf das Ökosystem (z.B. Stoffeinträge von Land und aus den Flüssen, Beeinträchtigungen der Wasserqualität, Störung der marinen Flora und Fauna), Aktivitäten mit nachteiligem Einfluss auf die Fisch- und Schalentierarten, Beeinträchtigung der marinen Säugetiere (Wale), Beeinträchtigung der Zugvögel (Brut- und Rastgebiete), Gefährdung der ästhetischen Qualitäten der Landschaft durch visuelle Eingriffe (z.B. Offshore-Installationen, Entwicklungen im Inshore-Bereich); Allgemein kann zwischen Gefahren durch Veränderung der Energieflüsse, Veränderungen der Stoffflüsse sowie Strukturveränderungen (z.B. Einführung permanenter Strukturen durch Windparks in Offshore- oder Nearshore-Bereichen oder andere künstliche permanenten Strukturen) unterschieden werden. 2.2.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum Der Nordseeraum insgesamt Die Nordsee ist insgesamt und länderübergreifend ein vielfach genutzter Wirtschaftsraum mit intensivem Druck auf terrestrische und marine Systeme. Grundlagen für die sozioökonomische Wertschöpfung sind die hohe Biodiversität und die verschiedenartige Nutzung erneuerbarer und nicht-erneuerbarer Ressourcen, wobei Freizeit und Tourismusaktivitäten auf dem Land und in den Küstengewässern eine besondere Rolle spielen18, aber auch die Fischerei, die bei einigen Arten zu einer deutlichen Überfischung geführt hat. Auf Grund der idealen Bedingungen hat sich in den letzten Jahren die Windenergie (onshore und neuerdings auch offshore) als Bereich mit zentralem wirtschaftlichem Potenzial für den Nordseeraum insgesamt herauskristallisiert. Ein weiteres wirtschaftliches Potenzial liegt in der Nutzung mariner Ressourcen (z.B. Algen) für die Gewinnung pharmazeutischer Produkte und Heilmittel. Von großer Bedeutung ist aber nicht zuletzt der Wert der Nordsee für die Regulierung des globalen Klimahaushaltes. Der Bericht der fünften Nordseekonferenz in Bergen 200219 stellt folgende menschliche Aktivitäten im Nordseebereich heraus (S. 23 ff): • • • • • • 16 Die Nordsee zählt zu den weltweit bedeutsamsten Fischfang- und Krabbenfischereigründen; Industrieansiedlungen an der Nordseeküste tragen zur Verschmutzung der Meeresgewässer bei und verlangen teils hohe Mengen an Kühlwasser; Einige der weltweit am dichtesten befahrenen Schifffahrtskorridore durchqueren die Nordsee; Die meisten großen Häfen Europas liegen an der Nordsee, Öl- und Gasförderung zählt seit den 1960er Jahren zu den wichtigsten wirtschaftlichen Aktivitäten in der Nordsee; Die Nordsee liefert eine Existenzgrundlage für die Marikultur; OSPAR (2000b) Fifth North Sea Conference (2002) 18 Fifth North Sea Conference (2002) 19 Fifth North Sea Conference (2002) 17 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 10 • • • • • • • Menschliche Eingriffe wie Deichbau, Abdämmung von Flüssen, Strandaufspülungen oder auch Landgewinnung bestimmen den Küstenbereich; Tourismus ist eine wichtige wirtschaftliche und soziale Komponente mit deutlichen Auswirkungen auf den Küstenraum; Abbau von Rohstoffen, Mineralien, Sand und Gestein, Kalziumkarbonat; Dumping von Aggregaten (Sand aus Kabelverlegung), Abfall (Fischfarm) oder Mineralabfall; Energiegewinnung aus Tiden- oder Wellenenergie (ortsabhängig) und steigende Anzahl von Offshore-Windturbinen; Schutz der Fischerei; Militärische Nutzung und NATO-Manöver. Administrative Abgrenzungen der deutschen Nordseeküste Landseitig umfasst der Bereich der deutschen Nordseeküste die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Steinburg und Pinneberg (inkl. Helgoland), die Länder Bremen (mit Bremerhaven) und Hamburg sowie in Niedersachsen die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven, Stade und Harburg. Auf der Meeresseite bilden die Nationalparke niedersächsisches, hamburgisches bzw. schleswig-holsteinisches Wattenmeer eigenständige naturschutzfachliche Planungsräume. Weitere Kategorien sind die 12-sm Staatsgrenze und die anschließende AWZ. Raumkategorien Charakteristisch für den deutschen Nordseeraum ist der Kontrast zwischen strukturschwachen ländlichen Peripherräumen einerseits und den Agglomerationszentren Hamburg und Bremen mit ihren dazugehörigen Entwicklungskorridoren und Umlandgebieten anderseits. Ländliche Peripherräume In Niedersachsen und Schleswig-Holstein zählt die Nordseeküste zu den strukturschwächsten Räumen der jeweiligen Länder. Prägende Nutzungsform und ausschlaggebend für das Bild der Kulturlandschaft sind die Landwirtschaft und der geringe Anteil von Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur an der gesamten Landfläche. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt in den Küstenkreisen Niedersachsens und SchleswigHolsteins bei über 70%, der Anteil der naturnahen und Erholungsflächen beträgt im westlichen Teil Niedersachsens sowie in Dithmarschen und Nordfriesland über 9%. Zu den ausschlaggebenden Faktoren für die anhaltende Strukturschwäche zählen die periphere Lage abseits der Entwicklungszentren sowie geringe Wirtschaftsverbindungen zu den Nachbarländern (deren Grenzregionen ebenfalls zu den eher strukturschwachen Räumen im jeweiligen nationalen Kontext gehören, auch wenn z. B. die Arbeitslosigkeit in den angrenzenden Gebieten Dänemarks deutlich unter jener der deutschen Grenzgebiete liegen und der dänische Arbeitsmarkt zunehmend auch von Arbeitslosen aus Schleswig-Holstein genutzt wird). Vielfach sind die deutschen Küstenräume weiterhin durch eine starke Abhängigkeit von traditionellen Wirtschaftssektoren wie Tourismus, Landwirtschaft, Fischerei, aber auch öffentlichen Dienstleistungen (z.B. Küstenschutz, Verwaltungen) geprägt. Die ländlichen Peripherräume weisen eine dünne Besiedlungsdichte auf. In SchleswigHolstein liegt diese mit 80 (Nordfriesland) und 94 Bewohnern pro Quadratkilometer (Dithmarschen) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 229,4 bzw. dem schleswigholsteinischen Durchschnitt von 175,9. Ein ähnliches Bild zeichnet sich für Niedersachsen ab, doch liegt die Bevölkerungsdichte hier über dem Durchschnitt der schleswigholsteinischen Westküste. Auf Grund der starken Ausprägung des Tourismus unterliegt die Bevölkerung in den Küstenkreisen starken saisonalen Schwankungen. Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 11 Seit 1988 wird in Schleswig-Holstein ein tendenzieller Bevölkerungszuwachs gemessen. Demographische Trends sind räumlich differenziert, mit Wachstum in den touristischen Zielgebieten (beispielsweise den nordfriesischen Inseln und den Zentren Büsum und St. Peter-Ording) und Stagnation bzw. Rückgang im ländlichen Hinterland. Die Bevölkerungsprognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) geht von einer leichten Bevölkerungszunahme im deutsch-niederländischen Grenzraum und einer stabilen Entwicklung in Nordfriesland aus, jedoch von leichten Abnahmen in den anderen Küstenbereichen. Neben den mit der peripheren Lage verbundenen Entwicklungsproblemen hat die periphere Lage auch Vorteile, wie bspw. die landschaftliche Attraktivität mit eindeutigen Potenzialen im Tourismus, die z. B. durch zunehmende Kooperationen zwischen Nationalparken und Tourismus erschlossen werden. Besonders für das Umfeld Hamburgs wird ein steigender Druck auf die Landflächen als Ergebnis wachsender Zweitheimnutzung und Tourismusentwicklung prognostiziert20, womit das Risiko der Zersiedlung attraktiver Flächen verbunden ist. Verkehrsanbindung und Infrastruktur Charakteristisch für die strukturschwachen Gebiete sind die schlechte regionale Verkehrsvernetzung sowie der mangelnde Zugang zu nationalen und internationalen Verkehrskorridoren. Abb. 3 stellt den Hauptverkehrskorridor von Dänemark, Kiel, Lübeck über Hamburg und Bremen und die Lage weiter Teile der Westküste abseits dieses Entwicklungskorridors dar. Ein Indikator der mangelnden Vernetzung ist auch die PKWFahrtzeit zu den nächsten Oberzentren, die aus manchen Teilräumen der Nordseeküste über 60 Minuten beträgt21 und diese als periphere Räume ausweist22. Abb. 3: Siedlungs- und Verkehrskorridore in Deutschland (Quelle: BBR 2000) 20 21 22 BBR (2000) BBR (2000) BBR (2005) 12 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Niedersachsen besitzt mit Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven drei wichtige Häfen und zentrale Orte. In Schleswig-Holstein zählen in Nordfriesland Husum sowie in Dithmarschen Heide und Brunsbüttel mit jeweils ca. 20.000 Bewohnern zu den größeren Zentren. Obwohl der Ausbau neuer Industriezweige neue Perspektiven eröffnet (siehe beispielsweise Offshore-Windenergie), ist fraglich, ob die Standortfaktoren in diesen Orten zur Bildung einer arbeitsplatzintensiven Verarbeitungs- oder Schifffahrtsindustrie oder Hafenlogistik ausreichend sind23. Regionale Identität Im sozialen Bereich ist die starke regionale Identität, z.B. in Teilräumen der beiden Kreise Dithmarschen und Nordfriesland, eine prägende Eigenschaft. Einerseits verdeutlicht dies die Identifizierung der Bewohner mit ihrer jeweiligen (Teil-)Region, anderseits werden die Einbindung in größere Gesamträume und die Zusammenlegung kommunaler Institutionen zu größeren, leistungsstärkeren Einheiten dadurch erschwert. Andererseits zeigen eine Reihe von Vernetzungen, gerade im Bereich des Wattenmeeres (z. B. trilaterales Wattenmeerforum24 oder Interregional Wadden Sea Cooperation25) und der Nordseeinseln (Insel- und Halligkonferenz26, Euregio „Die Watten“27), den Willen, sich gemeinsam Gehör zu verschaffen und gemeinsame Interessen auch länderübergreifend zu vertreten. Agglomerationszentren Als Metropolregionen und internationale bzw. nationale Verkehrsknotenpunkte stehen Hamburg und Bremen in starkem Kontrast zu den ländlichen Peripherräumen. Bremen, Hamburg und Kiel bilden einen wichtigen Siedlungs- und Entwicklungskorridor, der die Metropolregionen mit dem Ruhrgebiet und Dänemark und Skandinavien verbindet. Auch Bremerhaven und Cuxhaven werden als Agglomerationsräume charakterisiert, sowie Teile des Umlandes und des Raumes um Bremen gelten als stark verdichtete Räume28. In Hamburg Stadt, den umliegenden Kreisen und der Metropolregion Hamburg29 ist 2001 ein leichter Bevölkerungsanstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Besonders markant ist der Bevölkerungszuwachs in den umliegenden Kreisen, der seit 1990 13,1%, betragen hat (verglichen mit 4% in Hamburg Stadt). 2001 lag die Bevölkerungsdichte in Hamburg Stadt bei 2.286 (gemessen in Einwohner pro km2), in den angrenzenden Kreisen und der Metropolregion bei 210 bzw. 219. Im Vergleich dazu weist das Land Bremen einen leichten Bevölkerungsrückgang auf. Hier lag die Einwohnerzahl 2001 bei 659.651, mit einer Veränderung von -0,1% gegenüber 2000 und einem Rückgang gegenüber 1990 von 3,2%. Die Bevölkerungsdichte lag 2001 bei 1.63230. Wirtschaftliche Schwerpunkte Der tief greifende Strukturwandel hat im gesamten ländlichen Nordsee-Küstenraum zu Arbeitsmarktproblemen, insbesondere zu einer geringen Diversität der Arbeitsplätze (Dominanz des Tourismus bei hoher Saisonalität des Arbeitsmarktes), vergleichsweise wenig Arbeitsplätzen für gut ausgebildete Fachkräfte und allgemeinem Perspektivenmangel geführt. Verluste der traditionellen Nutzungsformen Landwirtschaft und Fischerei in den letzten Jahren gingen einher mit dem Abbau von Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung und dem Verlust von Arbeitsplätzen durch die Aufgabe militärischer Standorte. Außer der chemischen Industrie und dem Hafen um Brunsbüttel besitzt die schleswigholsteinische Westküste keine nennenswerten industriellen oder wirtschaftlichen Zentren. 23 NORCOAST (1999) www.waddensea-forum.org 25 www.irwc.ribeamt.dk 26 www.inselundhalligkonferenz.de 27 www.waddenisland.de 28 BBR (2000) 29 www.metropolregion-hamburg.de 30 Statistik.Magazin.Hamburg (2003), www.hamburg.de/fhh/behoerden/behoerde_fuer_inneres/statistisches_landesamt/Info/SMH15.pdf 24 Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 13 Niedersachsen besitzt mit Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven zwar drei lokale Schwerpunkte, doch ist ihre Raumwirksamkeit besonders in den westlichen Landesteilen begrenzt. In Bremen Stadt sind rund 30% der Bevölkerung im produzierenden Gewerbe und 24% im Dienstleistungssektor tätig sowie weitere 17% im Handel und Gastgewerbe31. Die Häfen und der Außenhandel stellen nach wie vor das wirtschaftliche Fundament des Landes Bremen dar, wobei der Bau und Unterhalt moderner Häfen in der Landesverfassung verankert ist. Etwa ein Viertel aller Beschäftigten sind entweder direkt hafenabhängig oder in der hafenbezogenen Industrie beschäftigt32. Auch in Hamburg entfällt der Großteil der Beschäftigten auf Handel, Gastgewerbe und Verkehr (ca. 30%), öffentliche und private Dienstleister (ca. 29%), Finanz- und Unternehmensdienstleister (ca. 25%) und das produzierende Gewerbe (ca. 18%). Zu den wirtschaftlichen Schwerpunkten zählen das verarbeitende Gewerbe und die Luftfahrtindustrie, die mit der Produktion des Airbus A 380 wichtige Unterstützung erhalten hat. Der Hafen Hamburgs zählt zu den wichtigsten Containerumschlagplätzen Europas und hat seine Position als Knotenpunkt für den Seegüterverkehrumschlag gefestigt. Erklärtes Entwicklungsziel der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ist somit auch die Ausweitung des Hafens zu einem europäischen Logistikzentrum, was als wichtige Komponente im Ausbau Hamburgs zu einer führenden Wirtschaftsmetropole Nordosteuropas begriffen wird33. Für die Länder Hamburg und Bremen stellt sich der wirtschaftliche Ausblick daher gänzlich unterschiedlicher dar, als für die ländlichen Regionen der restlichen Nordseeküste. Zwar sind auch hier ökonomische Unsicherheiten und Umstrukturierungen in Industrie und Gewerbe zu beobachten, doch liefern die bestehenden Industrien und Häfen eine solide wirtschaftliche Grundlage. Die Einbindung der Häfen und Industrie in die europäischen Handels- und Verkehrsbeziehungen trägt wesentlich dazu bei, die Bedeutung der beiden Länder als Industrie- und Gewerbestandorte zu festigen. Im Umland besteht gesteigertes Interesse, die Potenziale der urbanen Räume Hamburg und Bremen als Motoren für wirtschaftliches Wachstum zu nutzen. Ein Beispiel ist das Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg, das durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die Niedersächsische Landesregierung und die Landesregierung Schleswig-Holsteins ausgearbeitet wurde. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Metropolraums, wobei sich besonders die beiden Nordseegebiete Wirtschaftsraum Brunsbüttel und der Landkreis Cuxhaven neue Impulse erhoffen. Durch die verstärkte Besiedlung des Hamburger Umlands, steigt auch die Bedeutung der Küstengebiete als Naherholungs- und Wohnraum. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein bergen das steigende Interesse an regenerativen Energien und die Entwicklung der Windenergie im On- und Offshore-Bereich neue wirtschaftliche Potenziale. Weitere potenzielle Entwicklungen könnten die Marikultur samt diversen Folgebetrieben (Algenkultur, Fischfarmen, Verarbeitungsund Dienstleistungsbetriebe) umfassen. Viele der potenziellen Risiken dieser Entwicklungen und möglichen Gefährdungen der terrestrischen und marinen Ökosysteme sind derzeit jedoch noch nicht abzuschätzen und müssen als zentrale Aufgabenfelder eines IKZM gelten. Gleichzeitig darf die Bedeutung von Fischerei und der Jahrhunderte langen Tradition der Landwirtschaft nicht unterschätzt werden. Der Kampf gegen das Meer und die Landgewinnung stehen im Vordergrund der Raumwahrnehmung der Menschen und sind verantwortlich für die überaus hohe Bedeutung, die v. a. von der ländlichen Bevölkerung auch heute den Belangen des Küstenschutzes zugewiesen wird. Landwirtschaft und Fischerei tragen nicht nur zum Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft bei, sondern sind auch elementar für den Erhalt attraktiver Erholungs- und Tourismusräume, deren Bild von kleinen Dörfern, Fischkuttern, weitem Land und Deichen geprägt ist. Der Erhalt dieser 31 BAW Institut für Wirtschaftsforschung, http://www.baw.uni-bremen.de/ http://www.bremen-ports.de/evopage/index 33 http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wirtschaft-arbeit/daten-undfakten/jahreswirtschaftsberichte/jahreswirtschaftsbericht-2001/jahreswirtschaftsbericht-2001-gesamt-pdf 32 14 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Kulturelemente in wirtschaftlich nachhaltiger Form und ihre erfolgreiche Verknüpfung mit den angeführten regionalwirtschaftlichen Potenzialen durch neue Nutzungsformen ist eine zentrale Aufgabe des IKZM im Nordseeraum. Der Tourismus stellt in Niedersachsen und der schleswig-holsteinischen Westküste den wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Im Kreis Nordfriesland gehen ungefähr 19% des BSP auf Tourismus zurück, was etwa 9.000 Stellen entspricht. Indirekt profitieren ca. zwei Drittel der Bevölkerung auf die eine oder andere Weise vom Tourismus. Problematisch sind hier die Nutzungseinschränkungen hinsichtlich des Naturschutzes und die starke Saisonalität. Vergleichsweise entfallen nur 5% des BSP auf die Landwirtschaft und 1% auf die Fischerei. In 2001 hatte die Windenergiebranche über 1.000 Stellen geschaffen, die sich hauptsächlich um die Kreisstadt Husum konzentrieren. Nach Einschätzung des Raumordnungsberichts34 wird die deutsche Nordseeküste auch in Zukunft ein ländlich geprägter Peripherraum bleiben. Dies ist insbesondere im Norden Schleswig-Holsteins der Fall, wohingegen die südlichen Bereiche Dithmarschens und der Osten Niedersachsens von der Suburbanisierung Hamburgs bzw. Bremens profitieren können. So ist Dithmarschen mittlerweile Mitglied der Metropolregion Hamburg35. Auf Grund der guten Bodenqualität wird jedoch auch eine anhaltende Bedeutung der Landwirtschaft in den beiden Küstenländern prognostiziert, was mit dem Erhalt eines attraktiven Landschaftsbildes und weiterhin ansteigenden Ausweitung der touristischen Aktivitäten einhergeht. Die Schaffung einer Balance zwischen diesen Nutzungsformen und den steigenden Anforderungen einer wachsenden Windenergie- und Marikulturbranche stellt hier neue Anforderungen. 2.2.3 Konflikte im Nordseeraum Konflikte im Nordseeraum bestehen in erster Linie mit dem Schutz des Ökosystems Wattenmeer und den potenziell schädigenden menschlichen Aktivitäten. Dazu zählen sowohl direkte und unmittelbare Auswirkungen, wie etwa der Tourismus oder die Fischerei, als auch die indirekten, nicht unmittelbaren, wie z.B. der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in das System aus dem Hinterland oder die Installation von Offshore-Anlagen. Zu den größten Gefahrenquellen sowohl für die Ökologie des Wattenmeeres wie auch für die touristisch dominierte Wirtschaftsstruktur, zählen darüber hinaus Schiffsunfälle. Im Quality Status Report 2000 on the Greater North Sea stellt OSPAR eine Anzahl menschlicher Aktivitäten heraus und klassifiziert sie nach ihrem relativen Einfluss auf das Ökosystem in vier Kategorien A (Aktivitäten mit höchstem Einfluss) bis D (Aktivitäten mit geringem Einfluss)36. Dabei zählen Fischerei, organische Spurenelemente und Nährstoffe zu Gruppe A, Öl und polyaromatische Kohlenwasserstoffe, andere gefährliche Substanzen, Schwermetalle und biologische Kontaminanten zu B, Abfall und Ökosystemstörungen, Schleppen und Dumping, Baumaßnahmen, Marikulturen, Radionukleide zu C und Abfall und Störungen zu D. Schwerer messbare, jedoch nicht weniger wichtige Themen im Nordseeraum betreffen das soziale Umfeld der ansässigen Bevölkerung, beispielsweise die Akzeptanz der Nationalparks und von Offshore-Windparks oder auch die sozialen Konsequenzen der Umstrukturierung im Bereich der traditionellen Erwerbsquellen. Oftmals handelt es sich hier nicht um direkte Konflikte, sondern um einen graduellen Bedeutungsverlust oder schleichende Veränderungen, die dann durch spezielle Anlässe in offene Konflikte aufbrechen können. Hierzu zählen beispielsweise der Verlust der regionalen Identität, Verlust der raumprägenden Landschaftsqualitäten oder auch der Eigenständigkeit im Entscheidungsbereich. Ein IKZM wird sich im Nordseeraum diesen soziokulturellen Fragen stellen und geeignete Mechanismen für den Umgang mit Verschiebungen in der Bedeutung gesellschaftlicher Gruppen entwickeln müssen. Angesichts der großen Anzahl informeller und partizipativer 34 35 36 BBR (2005) www.metropolregion-hamburg.de OSPAR 2000 Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 15 Planungen in den letzten Jahren ist jedoch zu erkennen, dass klassische Instrumente der Bevölkerungsbeteiligung hierfür nicht ausreichen werden. Im Bereich Tourismus kommt den ästhetischen Qualitäten der Landschaft sowie den traditionellen Strukturen des menschlichen Lebens an der Küste hohe Bedeutung zu. Konflikte ergeben sich aus strukturellen Eingriffen in die Landschaft - z.B. der Installation von Offshore-Windparks vor der Küste oder mehr noch auf dem Festland - sowie dem Verschwinden der prägenden Landschaftselemente wie beispielsweise der arbeitenden Fischkutter oder auch der traditionellen Kulturlandschaft. 2.2.4 Herausforderungen an die Raumplanung Generell kann festgehalten werden, dass es sich bei der Nordseeküste um einen komplexen, von vielen Faktoren beeinflussten Lebens- und Naturraum handelt. Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen weisen ländliche und Metropolräume durchaus ähnliche Probleme auf, die aus strukturellen Veränderungen und allgemeinen gesellschaftlichen Trends resultieren. Bei Beiden stehen die Sicherung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Grundlage und die Sicherung der Lebensqualität an erster Stelle. Dies verlangt geeignete Schwerpunkte und den Einsatz geeigneter Maßnahmen, sowie die entsprechende Unterstützung durch die Raumordnung. Auf einzelne Trends, Konflikte und Anforderungen an die Raumordnung wird im Folgenden noch eingegangen. Allgemein ist festzustellen, dass den Trends und Konflikten im sozialen Bereich der Küste bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Gerade aber der soziale Bereich stellt einen wesentlichen, systembestimmenden Faktor für das gesamte Küstensystem dar. Nicht zuletzt die Raumordnung und damit verbundene Steuerungsmaßnahmen hängen von einem grundlegenden Verständnis dieser ‚weichen’ Faktoren ab. Hier kann der Raumordnung durch gezielte Forschung und Kooperation Vorschub geleistet werden. Zu den Herausforderungen im Nordseeraum und potenziellen Konflikten zählt auch die Gefahr der wachsenden Disparitäten zwischen den Metropol- und ländlichen Regionen. Zur Verringerung dieses Gefälles können eine verbesserte Vernetzung der Regionen untereinander und die Schaffung neuer Kooperationsstrukturen erste Voraussetzungen liefern (siehe auch Teil 2 der Bestandsaufnahme). Zur Verringerung des Gefälles kann der Ausbau des Windenergie- und Hafensektors bzw. der maritimen Wirtschaft beitragen, wobei jedoch die dauerhafte Integration des Windkraftsektors in die Regionen und die Abwägung verschiedener Nutzungsformen (z.B. Landwirtschaft und Tourismus) eine wichtige Aufgabe der Raumordnung darstellt. 2.3 Der Ostseeraum 2.3.1 Meeres- und Küstensysteme der Ostsee Das Meeressystem der Ostsee unterscheidet sich grundlegend vom System der Nordsee, was zu gänzlich anderen Voraussetzungen und Konsequenzen für die menschliche Nutzung führt. Im Gegensatz zur dynamischen Nordsee ist die Ostsee ist ein fast geschlossenes Meer ohne nennenswerte Tide. Die Küste ist meist flach, jedoch manchmal von steilen Klippen geprägt; zahlreiche Buchten, Halbinseln und Inseln sind ebenso charakteristisch wie große Flachwasserbereiche und Schlickgebiete. Die Wassertemperatur ist niedrig, und Eis und Schnee bedecken große Teile des Meeres während der kurzen Wintertage besonders im nordöstlichen Teil. Effektiv ist die Ostsee fast noch ein See: Noch vor 8000 Jahren mit der Nordsee verbunden37, wandelte sich der vormals eiszeitliche See erst langsam zum eindeutigen Meer. 37 HELCOM (2001): http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 16 Die bestimmenden Eigenschaften dieses langsamen Wandlungsprozesses sind die geringe Wasseraustauschrate mit der Nordsee und der Einstrom großer Süßwassermengen aus über 200 Flüssen im Einzugsgebiet. Entsprechend sind die Bedingungen in der Ostsee größtenteils brackisch mit einer Salinität von 1,8%, wobei Schwankungen im Salz- und vor allem Sauerstoffgehalt ebenfalls kennzeichnend sind. Flora und Fauna passen sich erst langsam an die vorherrschenden Bedingungen an, so dass die Biodiversität insgesamt niedrig und von wenigen wichtigen Schlüsselspezies geprägt ist. Auf Grund dieser Bedingungen besitzt das System eine hohe Sensibilität und Vulnerabilität gegenüber Veränderungen. Eutrophierung durch erhöhten Nährstoffeintrag, der Eintrag von toxischen Substanzen wie Schwermetallen oder Pestiziden, die Zerstörung von Lebensräumen, Überfischung und die Einführung systemfremder Spezies stellen nach Angaben der HELCOM die schwerwiegendsten Bedrohungen des marinen Systems dar38. Ursachen dafür liegen in der gegenseitigen Verstärkung verschiedener Faktoren: • • • • Niedrige Wassertemperatur und geringe Sedimentzirkulation führen zu langsamem Ablauf von Stoffwechselprozessen und erhöhtem Verbleib von Stoffen im System: Der Stoffabbau geschieht nur langsam, was beispielsweise die Akkumulation persistenter und bioakkumulativer Substanzen erhöht.39 Viele Spezies sind ursprünglich Süßwasser- bzw. Salzwasserspezies und leben nahe an ihrer Toleranzgrenze für den vorherrschenden Salzgehalt. Dies führt zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Störungen. Diverse Fischarten sind beispielsweise an die Stratifizierung der Wassersäule gebunden und nicht in der Lage, Veränderungen zu tolerieren. Die Abhängigkeit des Systems vom Einströmen sauerstoff- und salzreichen Atlantikwassers bei gleichzeitig eingeschränktem Wasseraustausch macht anfällig für Verringerung der Wasserqualität, des Sauerstoffgehalts und des Salzgehalts, was das Eutrophierungsrisiko und das Risiko von Algenblüten erhöht. Eine natürliche Stagnation von 16 Jahren endete 1993 beispielsweise erst mit dem Einfluss einer großen Menge salzhaltigen Wassers, die nicht nur den Sauerstoffgehalt nach oben korrigierte, sondern auch diverse Toxine aus dem System wusch40. Die Sedimentation von Küstenbereichen ist von dem ungehinderten Sedimentversatz von Steilküstenbereichen abhängig41. Landwärts ist der westliche Teil der Mecklenburg-Vorpommernschen Küste durch eine alte Küstenlinie geprägt, wohingegen Bodden und Haffs für den östlichen Teil typisch sind. Die Boddenküste ist einmalig im gesamten Ostseeraum und charakterisiert durch ihren unregelmäßigen Verlauf - eine innere Boddenküstenlinie von 1.350 km steht einer äußeren Küstenlinie von 350 km gegenüber. Ebenso charakteristisch ist ihr weitgehend natürlicher Zustand ohne Veränderungen durch Maßnahmen des Küstenschutzes42. Neben den Bodden sind Kreidefelsen, natürliche Strandwälle, Salzwiesen sowie Wuddengebiete typisch. Über weite Strecken ist die deutsche Ostseeküste durch den formenden Einfluss des Menschens geprägt. Wie bei der Nordseeküste handelt es sich hier um eine Kulturlandschaft, deren heutige Gestalt nicht zuletzt auf die Leistungen des Küsteningenieurwesens zurückgeht43. Der Küstenschutz ist auch heute noch prägend, und sowohl an der schleswig-holsteinischen als auch der Mecklenburg-Vorpommernschen Küste besitzen Rekonstruktion und Komplettierung der Seedeiche nach wie vor Priorität. Besondere Gefährdungen des Systems Auf Grund der speziellen Gegebenheiten ist das Meeressystem der Ostsee durch folgende Eingriffe besonders gefährdet: 38 HELCOM (2001) http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF HELCOM (2001): http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF http://www.helcom.fi/environment.html 41 Buchholz, H. (2002) 42 http://www.helcom.fi/a/proceedings/bsep63.pdf 43 Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (2003) 39 40 Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum • • • • • 17 Eingriffe, die den Wasseraustausch mit der Nordsee einschränken (z.B. großflächige Offshore-Installationen); Eintrag von Toxinen und anderen gefährdenden Stoffen, deren Wirkung im brackischen System beim heutigen Wissensstand noch nicht abgeschätzt werden kann44 (z.B. Industriebetriebe an der Küste und den eintragenden Flüssen); Eintrag von Nährstoffen, die den Sauerstoffgehalt beeinflussen und die Eutrophierung fördern (z.B. durch die Landwirtschaft); Eingriffe, die die Stratifizierung der Wassersäule bzw. den Salzgehalt einzelner Meeresbereiche verändern (z.B. permanente Konstruktionen, Abwasserleitungen usw.); Atmosphärische Ablagerung von Stoffen und Partikeln (z.B. Industrieanlagen, Luftverschmutzung). Weitere Bedrohungen im Küstenraum gehen von menschlichen Störungen durch Naherholung und Tourismus sowie strukturelle Maßnahmen mit visuellem bzw. ästhetischem Einfluss aus. Ebenfalls bedeutsam ist der Rückgang traditioneller Landwirtschaft und die Bedeutung dieses Rückgangs für den Erhalt der Kulturlandschaft. Trotz verschiedener Bemühungen, den Nährstoffeintrag zu verringern, ist Sauerstoffmangel weiterhin ein Problem in den Küstengewässern, was zu einem Rückgang der typischen Pflanzen- und Tierwelt geführt hat45. 2.3.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum Der Ostseeraum insgesamt Die Ostsee ist ein seit Jahrhunderten intensiv genutzter Lebens- und Wirtschaftsraum. Waren es früher hauptsächlich die Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Gütertransport, führen heutzutage eine Vielzahl teils konkurrierender land- und meeresseitiger Nutzungsformen zu steigendem Druck auf die natürlichen Systeme. Auf der landwärtigen Seite sind es besonders die städtische Entwicklung, der Ausbau der Industrien, Landwirtschaft und Tourismus, die hier prägend sind, auf dem Meer die steigende Wasserund Ölverschmutzung46, Fischerei, Aquakultur, Abbau von Mineralien, Verlegung von Rohrleitungen und Kabeln, Schifffahrt und militärische Nutzungen. Deutlich geringer ausgeprägt als in der Nordsee, aber dennoch politisch bedeutsam ist die Entwicklung von Offshore-Windanlagen und damit verbundene Nebennutzungen. Insgesamt bevölkern rund 85 Mio. Menschen in 9 Anrainerstaaten das Einzugsgebiet der Ostsee. Viele der wirtschaftlichen Aktivitäten sind um die Ostsee gruppiert oder nutzen Fährund Frachtverbindungen als natürliche Erweiterung von Straßen- und Schienennetzen. Charakteristisch für den gesamten Ostseeraum ist derzeit ein tief greifender Strukturwandel, der durch politischen und sozialen Umbruch entsteht und sich in der Verstärkung regionaler Disparitäten äußert. Insgesamt zählt der Ostseeraum zu den wichtigsten wirtschaftlichen Expansionsräumen Europas, nicht zuletzt auf Grund diverser Anstrengungen, die Beziehungen zwischen den Ländern enger zu verzahnen und eine Homogenisierung des Raumes zu erreichen. In Deutschland sind die schleswig-holsteinische Ostküste und Mecklenburg-Vorpommern offizielle Teilgebiete des Ostseeraumes (Baltic Sea Region). Ungefähr ein Achtel der deutschen Gesamtbevölkerung leben im Ostseeraum mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 175/km2. 47 44 http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF PROCOAST (2000) 46 http://www.helcom.fi/manandsea.html (05.05.2003) 47 VASAB (2001) 45 18 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Administrative Abgrenzungen an der deutschen Ostseeküste Im Meer ist die deutsche Ostsee in das Küstenmeer und die AWZ gegliedert, wobei die AWZ insgesamt 9.600 km2 umfasst. In Mecklenburg-Vorpommern grenzen mit Vorpommern, Mecklenburg-Rostock und Westmecklenburg drei Planungsregionen an die Küste, die zusammen vier städtische (Greifswald, Stralsund, Rostock und Wismar) und sechs ländliche Kreise umfassen. In Schleswig-Holstein beinhalten die Planungsräume II, III und V (Schleswig-Holstein Ost, Mitte und Nord) die Ostseeküste, mit insgesamt vier ländlichen Kreisen und drei kreisfreien Städten (Flensburg, Kiel, Lübeck). Raumkategorien Der Großteil der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist als strukturschwacher ländlicher Raum mit starken oder sehr starken Entwicklungsproblemen klassifiziert48. Mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von unter 50/km2 zählen weite Kreise des Landes zu den am dünnsten besiedelten Regionen Deutschlands, für die eine geringe Anzahl zentraler Orte und das weitgehende Fehlen von Agglomerationsräumen charakteristisch ist. Ebenfalls charakteristisch ist das Fehlen suburbaner Strukturen, so dass nur der Raum um Rostock als verstädterter Raum mit ländlichen Kreisen eingestuft werden kann49. Zu den Oberzentren an der Küste zählen Rostock, Stralsund und Greifswald. Von den rund 1.000 Gemeinden haben nur zehn eine Wohnbevölkerung von mehr als 20.000 Einwohnern. Über zwei Drittel der heute rund 1,8 Mio. Einwohner lebt im ländlichen Raum, der über 85 % der Landesfläche umfasst. An der schleswig-holsteinischen Ostküste sind die Küstenräume im Norden (mit Ausnahme von Flensburg) sowie zwischen Kiel und Lübeck als Peripherräume klassifiziert50. Der Raum südlich von Kiel sowie die gesamte mecklenburg-vorpommerische Küste wird zudem als besonderer touristischer Gunstraum gesehen. Bevölkerung Mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 170/km2 ist die schleswig-holsteinische Ostküste vergleichsweise dicht besiedelt. Der Raum um Kiel ist als Kernstadt klassifiziert, mit angrenzendem ländlichen bzw. verstädterten Räumen im Norden und Südosten51. Ländliche Räume umfassen mit 79% den flächenmäßig größten Teil des Landes, wobei weite Teile der Küste als Ordnungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen sind. Kiel bietet mit seinem verstädterten Umland einen deutlichen urbanen und suburbanen Schwerpunkt. Insgesamt hält die negative Bevölkerungsentwicklung in den neuen Bundesländern weiterhin an. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Ländern, das als weitgehend ländlicher und peripherer Raum am Stärksten betroffen ist. Hier führt eine weitere Entvölkerung zu Konsequenzen für die Auslastung und die Wirtschaftlichkeit bis hin zur Angebotsreduzierung und Schließung von Infrastrukturen52. Ursachen für den Bevölkerungsrückgang sind sowohl der Rückgang der Geburtenzahlen als auch die weiterhin deutliche Abwanderung der Bevölkerung aus den ländlichen Räumen in den Westen. Städte profitieren von der Entwicklung als zentrale Infrastruktur- und Dienstleistungszentren und fangen einen Teil der abwandernden Bevölkerung aus dem ländlichen Umland auf. Insbesondere die Hafenstädte Schwerin und Rostock werden vom Wachstum der urbanen Bevölkerung und der stärkeren Herausbildung suburbaner Räume betroffen sein53. An der Schleswig-Holsteinischen Ostküste ist ein umgekehrter Trend zu beobachten. Hier bestehen ein faktischer Bevölkerungszuwachs sowie eine Abwanderung aus den Städten in die ländlichen Räume. Fortschreitende Urbanisierungsprozesse im städtischen Umland 48 BBR (2000) BBR (2000) BBR (2005) 51 PROCOAST (2000) 52 http://www.bbr.bund.de/ 53 BBR (2000) 49 50 Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 19 führen zur Herausbildung von Stadtregionen, die zu Entwicklungsmotoren werden und die Arbeitsplatzverluste in den Kernstädten teilweise auffangen. Kernstädte haben insgesamt einen deutlichen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen.54 Verkehrsanbindung und Infrastruktur Außerhalb der Kernstädte ist die Infrastruktur an der gesamten deutschen Ostseeküste schwach ausgeprägt. Indikator hierfür ist die Erreichbarkeit der Oberzentren, die im östlichen Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommerns teilweise über 60 Minuten beträgt. In Mecklenburg- Vorpommern ist der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche mit unter 10% insgesamt gering (siehe Abb. 3)55. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liegen mit Kiel, Lübeck, Rostock, Stralsund und Greifswald wichtige Hafenstädte an der Küste, die mit ihren umliegenden Regionen an die europäischen Hauptverkehrsachsen angebunden sind. Zu den übergeordneten Achsen in Mecklenburg-Vorpommern zählen beispielsweise die West-OstVerbindung Lübeck - Rostock - Stralsund - Baltikum sowie die Verbindungen Skandinavien Saßnitz - Berlin bzw. Skandinavien - Wismar/Rostock - Hannover56, wobei der Ausbau der Ostseeautobahn A 20 einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung der Region liefert. An der schleswig-holsteinischen Küste verlaufen die hauptsächlichen Verkehrsachsen von Hamburg über Flensburg nach Dänemark sowie von Hamburg über Lübeck nach Skandinavien. Die Landeshauptstadt Kiel ist ebenfalls mittels Autobahn an die Verbindung Hamburg-Flensburg angebunden. Außerhalb dieser Verkehrsachsen ist die Verkehrsinfrastruktur in MecklenburgVorpommern jedoch schwach ausgeprägt, und auch in Schleswig-Holstein sind insbesondere Nord- und Ostseeküste nur unzureichend miteinander verbunden. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 unterstützt mit dem Prinzip „Ausbau West und Aufbau Ost“ den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, mit dem vorrangigen Ziel der Lückenschließung in den neuen Bundesländern sowie des Ausbaus von Bundesstraßen mit TEN-Anbindungsfunktion. Das europäische EFRE-Programm stellt in Ziel-1-Gebieten hierfür entsprechende Finanzhilfen zur Verfügung. Zu den Vorrangprojekten in MecklenburgVorpommern zählen beispielsweise der Ausbau der B96 und der Neubau der B96n zwischen Stralsund und Bergen (Rügen)57. In der politischen Diskussion befindet sich auch der Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung für den Straßen- und Schienenverkehr, was ebenfalls als Lückenschluss im transeuropäischen Verkehrsnetz betrachtet wird58 Wirtschaftliche Schwerpunkte In Schleswig-Holstein sind über 70% der Fläche landwirtschaftlich genutzt, jedoch ist die Landwirtschaft trotz der räumlichen Ausdehnung wirtschaftlich immer weniger ausschlaggebend. Heute sind nur noch 6% der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft tätig, verglichen mit 30% im produzierenden Gewerbe und 64% im Dienstleistungssektor. Die Verteilung der Arbeitsplätze konzentriert sich auf die Städte und andere Verdichtungsräume. Nur 14 Prozent der Beschäftigten arbeiten in den „übrigen ländlichen Räumen“. 6 Prozent der Arbeitsplätze verteilen sich auf die Ordnungsräume für Tourismus und Erholung und 4% auf die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen (ohne Kernstädte)59. Die Industrie an der schleswig-holsteinischen Ostküste ist nur gering ausgeprägt. Die ohnehin bereits geringe Ölproduktion wird langsam gänzlich zurückgefahren; andere vormals wichtige Industriezweige wie die Fischerei, die Bekleidungs- oder Lederindustrie haben ebenfalls größtenteils an Bedeutung verloren. In den Hafenstädten konzentriert sich die Industrie hauptsächlich auf den Schiffbau, der jedoch auf Grund der Konkurrenz aus dem asiatischen Raum erhebliche Krisen erfährt und die ehemaligen Werftgebiete zur 54 Landesregierung Schleswig-Holstein (1999) BBR (2000) Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 1999 57 BMVBW: Operationelles Programm Verkehrsinfrastruktur, Deutschland Ziel 1 2002 - 2006 http://www.bmvbw.de/Anlage2770/Kurzfassung-des-Operationellen-Programm-Verkehrsinfrastruktur.pdf 58 http://www.bmvbw.de/Feste-Fehmarnbeltquerung-.951.htm 59 Landesregierung Schleswig-Holstein, Innenministerium (1999) 55 56 20 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Umstrukturierung zwingt. Hoffnungen für neues Wachstum stützen sich hauptsächlich auf den Maschinenbau, die Softwareindustrie, Telekommunikation und andere neue Technologien60. Ähnlich der Westküste kann auch die schleswig-holsteinische Ostküste als klares Dienstleistungsland betrachtet werden. 22% der Arbeitsbevölkerung sind im Handel tätig und 42% in anderen Dienstleistungsbereichen. Neben den Häfen stellt der Tourismus den wichtigsten Wirtschaftszweig mit den sichtbarsten Auswirkungen auf den Küstenraum dar. Im Kreis Ostholstein trug der Tourismus 1997 beispielsweise 32% zum Gesamteinkommen bei, und 13% der Bevölkerung waren direkt im Tourismusgewerbe tätig61. Heute dominiert touristische Infrastruktur weite Teile der Küste, mit Zentren in Travemünde, Eckernförde, Damp, Wentdorf oder Heiligenhafen und dazwischen liegenden Campingplätzen, Yachthafen und anderer Freizeit-Infrastruktur. In Mecklenburg-Vorpommern ist innerhalb der ländlichen Räume der Agrarsektor nach wie vor die tragende Wirtschaftskraft. Die Zahl der landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich in den letzten Jahren stabilisiert, mit vielerlei nachgelagerten Betrieben in der Fleisch-, Fischund Milchverarbeitung, Obst- und Gemüseverarbeitung sowie der Verbreitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Insgesamt leistet die Agrarwirtschaft einen Anteil von rund 4% an der Bruttowertschöpfung des Landes. Allein der Anteil der Ernährungsindustrie am Bruttoumsatz im verarbeitenden Gewerbe beträgt rund 40%. Auch wenn die Landwirtschaft mit der Umstrukturierung der Staatsbetriebe in den Dörfern ihre dominierende Rolle verloren hat, ist sie trotz des Strukturwandels entscheidender Faktor zur Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Räume62. Mecklenburg-Vorpommern hat den geringsten Industrialisierungsgrad im Vergleich aller Bundesländer. Mit zusammen ca. 53% der Beschäftigten sind die Wirtschaftszweige Ernährungsgewerbe, Schiffbau und Herstellung von Metallerzeugnissen dominierend. Die großen Schiffbaustandorte in Wismar, Stralsund, Rostock und Wolgast zeigen überdurchschnittliche Werte, was ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft der Region hervorhebt. Auch der Tourismus stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, dessen Anteil am BSP derzeit bei 6,5% liegt (2003). Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt bei etwa 6%. Die Region Vorpommern sowie die Küstenbereiche sind die wichtigsten touristischen Ziele, wobei insbesondere Rügen, Usedom und Fischland-Darß den Tourismus tragen. Das stärkste Wachstum im Tourismus ist nach wie vor an der Küste zu verzeichnen, wo sich die Zahlen seit 1993 fast verdoppelt haben63 Wie diese Übersicht zeigt, bestehen innerhalb des deutschen Ostküstenraums und innerhalb der Länder erhebliche Disparitäten. Besonders im östlichen Küstenraum MecklenburgVorpommerns, jedoch auch in einigen Küstenbereichen der schleswig-holsteinischen Ostküste zeigen sich deutliche strukturelle Schwächen. Gleichzeitig werden auch Potenziale dieser Regionen deutlich, so z.B. im Bereich Tourismus und der Nutzung der besonderen naturräumlichen Potenziale. Im Rahmen eines IKZM müssen hier unter Einbeziehung der regionalen und lokalen Akteure Entwicklungspotenziale aufgezeigt und Maßnahmen vorgeschlagen werden, die eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Potenziale ermöglichen. Auswirkungen der Osterweiterung der EU auf den deutschen Ostseeraum Als Land mit den meisten Nachbarn in Europa ist Deutschland mehr als andere Staaten von der Osterweiterung der EU betroffen. Auf der einen Seite steht die weiteren Liberalisierung des grenzüberschreitenden Austauschs von Gütern und Kapital und die prognostizierte Intensivierung und Verdichtung der Austauschbeziehungen zwischen alten und neuen EU60 PROCOAST (2000) PROCOAST (2000) 62 Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei 2003 http://www.mv-regierung.de/lm/ 63 Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau 1999 61 Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum 21 Mitgliedsstaaten64 mit positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auf der anderen Seite stehen tiefgreifende Reformen der EU-Strukturfonds wobei, ausgehend von dem Kohäsionsziel, sich prioritär auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zu konzentrieren, von einer Verschiebung der europäischen Strukturpolitik zugunsten der neuen Mitgliedsländer auszugehen ist. Als Transit- und Entwicklungsraum ist die deutsche Ostseeküste von den Entwicklungen in diesem Transformationsprozess besonders betroffen. Ausschlaggebend ist hier der Ausbau der Verkehrsverbindungen zwischen den großen Knotenpunkten der europäischen Verkehrsachsen, durch die erhöhtes Verkehrsaufkommen, Handelsaufkommen und wichtige Wachstumsimpulse erwartet werden. Sowohl die an den Eckpunkten der Achsen gelegenen Zentren, insbesondere die in Mittel- und Osteuropa gelegenen, sowie viele kleinere Städte und Regionen zwischen den großen Knotenpunkten rechnen sich hier Standortvorteile aus65. Nicht alleine die Grenzregionen an der derzeitigen östlichen EU-Außengrenze, sondern bestimmte regionale Entwicklungszentren innerhalb des EU-Wirtschaftsraums werden sich Prognosen zufolge zu bedeutenden Knotenpunkten transnationaler Beziehungen entwickeln66. Auch im Meeresraum ist mit einer Intensivierung der Aktivitäten in den Bereichen Transport und Verkehr sowie der Rohstoffnutzung zu rechnen. In diesem Zusammenhang kommt den deutschen Hafenstädten erhöhtes Potenzial als Verlade- und Umschlagplatz zu, mit Möglichkeiten der Konsolidierung und des Ausbaus der Kapazitäten. Gleichzeitig erhöhen diese Entwicklungen den Bedarf nach angemessenen Raumordnungsstrategien im Meeresbereich, um hier Konflikten und Übernutzung rechtzeitig vorzubeugen. Die Konsequenzen dieser erhöhten Aktivitäten sind noch nicht in allen Dimensionen absehbar. Für die deutsche Ostseeküste bieten sich sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf dem Land kann die Verschiebung regionaler Schwerpunkte eine Verstärkung der Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Räumen, die Intensivierung der Entwicklungen in städtischen Räumen und den Abbau kleinerer ländlicher Zentren nach sich ziehen. Die strukturschwachen Küstenregionen abseits der Entwicklungskorridore laufen somit Gefahr einer weiteren Benachteiligung. Gleichzeitig ergeben sich aus der geringeren Belastung von Natur und Umwelt wiederum Standortvorteile, beispielsweise im Tourismus und Naturschutz und dem Erhalt einer attraktiven Küstenlandschaft. Standortvorteile ergeben sich auch für Hafenstädte und andere Umschlagplätze von Gütern, wobei hier die schnelle Entwicklung weniger urbaner Räume auf Kosten der kleineren Zentren besonders in ohnehin bereits strukturschwachen Räumen vermieden werden muss. Ein Trend, der sich jetzt bereits klar abzeichnet, ist die verstärkte regionale und lokale Eigenständigkeit mit weniger gesamtstaatlicher Verantwortung und mehr Initiativen der Gemeinden und Regionen. Europäische Szenarien der Raumordnung sagen dazu einen steigenden Informationsaustausch zwischen Regionen und die Bildung von Netzwerken voraus. Um die Potenziale der Osterweiterung bestmöglichst zu nutzen und die strukturellen Nachteile zumindest teilweise aufzufangen, muss sich die deutsche Ostseeküste auf vorhandene Stärken konzentrieren und diese im Zuge eines IKZM konsequent nutzen. Ausschlaggebend ist die differenzierte Betrachtung der regionalen Wirkungen der EUOsterweiterung für unterschiedliche Regionstypen im Ostseeraum und die Anerkennung erhöhten regionalpolitischen Handlungsbedarfs. Zu den besonderen Stärken der Ostseeküste zählen: • • • • 64 65 66 Hafeninfrastruktur Verkehrsinfrastruktur Touristische Attraktivität Hohes Naturschutzpotenzial Schön, K-P. (2001) BBR 2000 Krätke, S. (2001) Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 22 • • • Ansiedlung neuer Technologien (Offshore-Bereich) Wachsendes Schifffahrtsaufkommen in der Ostsee Öl- und Gastransportleitungen 2.3.3 Konflikte im Ostseeraum Trotz diverser Anstrengungen der einzelnen Anrainerstaaten, bestehen weiterhin eine Reihe von Konflikten im Ostseeraum. Diese betreffen sowohl Konflikte zwischen verschiedenen Formen der menschlichen Nutzung, als auch Konflikte der menschlichen Nutzung mit den Bedürfnissen des Ökosystems. Zu den wichtigsten Problemfeldern zählen die Verbesserung der Wasserqualität, die Verringerung des Nährstoffeintrags in die Ostsee, der Schutz der Biodiversität sowie die nachhaltige Fischerei67. An der schleswig-holsteinischen Ostküste bestehen die hauptsächlichen Interessenskonflikte zwischen den Bereichen Naturschutz, Tourismus und Küstenschutz. Auch der Ausbau der Windkraft im Inland- als auch im Offshore-Bereich hat sich in den letzten Jahren zum Brennpunkt entwickelt. In den Küstenstädten stellt die Umnutzung früherer Werft- und Industriegelände an den Häfen eine wesentliche Herausforderung dar68. 2.3.4 Herausforderungen an die Raumplanung Für einen effektiven Ausbau der bestehenden Kapazitäten an der Ostseeküste ist eine Land und Meer integrierende, pan-europäische Sichtweise von entscheidendem Vorteil. Seit einiger Zeit bereits hat sich der Ostseeraum zu einem dynamischen Kooperationsraum der Anrainerstaaten und EU-Wirtschaftsraum entwickelt, in dem die Ostsee zunehmend nicht mehr als Grenze, sondern als Transitgebiet und Kernzone eines neuen wirtschaftlichen Wachstumsgebiets wahrgenommen wird. Entwicklungsimpulse in den baltischen und osteuropäischen Ländern werden Deutschland nachhaltig beeinflussen, insbesondere da auch die europäische Raumordnungspolitik auf eine immer stärkere Vernetzung und Homogenisierung der Ostseestaaten setzt. Zu den Prioritäten des europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) zählen z.B. die gezielte Entwicklung von Regionen mit unausgeschöpften Entwicklungspotenzialen, die Weiterentwicklung des europäischen Hafensystems oder auch die immer engere Verknüpfung zentraler ‚gateways’ im gesamten Ostseeraum. Deutschland muss die Dynamik dieser Entwicklungen aufgreifen und in der Raumordnung reflektieren, beispielsweise durch entsprechende Verkehrsplanung für Straßen, Schiene und Hafenanbindung. Dies gilt insbesondere für MecklenburgVorpommern, dem auf Grund seiner geographischen Lage im europäischen Transformationsprozess eine Drehscheibenposition zwischen dem skandinavischen und dem baltischen, sowie den zentraleuropäischen Wirtschaftsräumen zukommt. Durch den Ausbau der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn, kann die Grenzregion weiter homogenisiert und der Grundstein für die Bildung einer neuen Wirtschaftsregion gelegt werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass auch große Teile der polnischen Grenzregion als strukturschwach einzustufen sind. Neben der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine zentrale Aufgabe der Raumordnung, die natürlichen Regelmechanismen der Ostsee zu erhalten. Auf Grund der besonderen Sensibilität des Systems sind alle Eingriffe zu verhindern, die das System über das durch natürliche Mechanismen kompensierbare hinaus stören. Eingriffsmöglichkeiten bestehen für die Raumordnung in den Bereichen Offshore-Management (beispielsweise bei der genauen Prüfung der Standorte für potenzielle Windanlagen), im Bereich der Landwirtschaft sowie der Ansiedlung bzw. Anpassung von Industriebetrieben. Weiterhin erforderlich sind Regelmechanismen, die den Eintrag von Nährstoffen und Toxinen durch entsprechende Auflagen oder Anreizsysteme verhindern, Marikulturen mit entsprechenden Auflagen versehen und beim Hafenbau bzw. -ausbau Vorsorge treffen. 67 68 http://www.helcom.fi/helcom/news/107.html (5.5.2003) PROCOAST 2000 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 3. 23 Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum vorgestellt. Einleitend können dabei folgende Punkte festgehalten werden: 1. Sowohl die landwärtige Seite des Küstenraums, als auch die deutschen Meeresgebiete unterliegen komplexen interagierenden Nutzungen, die sich zunehmend intensiv gestalten und von wachsender Konkurrenz zwischen verschiedenen Nutzungsformen gekennzeichnet sind. 2. Der rapide Anstieg des Nutzungsdrucks ist besonders in den küstennahen Gewässern und der AWZ von Bedeutung. Eine Intensivierung der ‚klassischen’ Nutzungsformen, wie Schifffahrt und Tourismus, geht einher mit der Entwicklung neuer bzw. bisher wenig beachteter Nutzungsformen, die von der Erdölförderung über die Verlegung von Versorgungsleitungen, Offshore-Windenergieanlagen bis hin zu Marikulturen und der Einrichtung von Meeresschutzgebieten reichen. Mit den rapiden technologischen Entwicklungen ist die Entstehung weiterer Nutzungsformen und Folgenutzungen wie beispielsweise Elektrolyse zur Gewinnung von Wasserstoff, insbesondere im Nordseeraum, oder die Schaffung künstlicher Inseln wahrscheinlich. Ein deutlicher Trend geht hier zur Entstehung permanenter Strukturen, die sich von flüchtigen Arten der Meeresnutzung unterscheiden und eine Abwägung zwischen unterschiedlichen Meeresnutzungen erforderlich machen. Hier ist zunächst ein Umdenken notwendig, welches das Meer nicht länger als unendliche Ressource begreift, sondern als Teil des terrestrischen Nutzungsraums mit ähnlichen räumlichen Einschränkungen und Notwendigkeiten der Abwägung zwischen verschiedenen Nutzungsanforderungen. 3. Mit der Nutzungsausweitung im Meeresraum geht eine engere Verzahnung zwischen Meer und Land und die Bildung bzw. Intensivierung eines Nutzungskontinuums einher. Strukturen im Meer können sich nicht mehr als vereinzelt und sporadisch verstehen, sondern als permanente Teile einer ausgeweiteten Nutzung, die fest mit den Strukturen auf dem Land verknüpft werden müssen. Beispiel hierfür ist der steigende Bedarf an maritimen Versorgungszentren an der Küste, die als integrierte Knotenpunkte verschiedene Arten der Nutzung miteinander kombinieren. Beispiele wären die Versorgung von Offshore-Einrichtungen (inkl. Service und Wartung von Windenergieanlagen), der Transport von und zu natürlichen und künstlichen Inseln bzw. Plattformen, Seerettung, Tourismus, Energieleitungen, Verkehrstrassen und Industrieansiedlung (s. a. 71). 4. Im Grenzraum zwischen dem terrestrischen und marinen Bereich kommt es zu einer verstärkten Konzentration von Nutzungsansprüchen und damit auch zu Nutzungskonflikten. Unterschiedliche Voraussetzungen führen zu unterschiedlich gelagerten Konflikten und anderen Prioritäten in strukturschwachen und strukturstarken Gebieten. Während beide Gebietstypen durchaus von ähnlichen Trends und Problemstellungen gekennzeichnet sind, gibt es für die Anwendung „guter“ IKZMs trotz allgemeiner Qualitätskriterien kein Patentrezept. Inzwischen ist deutlich geworden, dass der Umgang mit den vielen Nutzungsansprüchen und -konflikten im Küstenraum ein individueller, an den vorhandenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gegebenheiten auszurichtender Balanceakt ist. 5. In strukturschwachen Gebieten sind die dominierenden Themen Küstenschutz, Arbeitsplätze und Beschäftigung, sowie Umwelt/ Naturschutz - in strukturstarken Gebieten Übernutzung, Risiken durch Meeresspiegelanstieg oder der hohe Nutzungsdruck. Auf Grund der steigenden Nutzungsansprüche, ist von einer Verstärkung dieses Trends und von einer anhaltenden Polarisierung der stark und schwach entwickelten Küstenräume auszugehen. Im Ostseeraum ist die verbesserte 71 vgl. Buchholz, H. (2002) 24 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Verkehrserschließung und EU-Osterweiterung sowie der Ausbau der Kooperation mit den Ostseestaaten (darunter auch Fehmarnbelt-Querung) ausschlaggebend für eine Steigerung wirtschaftlichen Gewerbes und des Wandels der ländlich geprägten Räume zumindest zu teils industrialisierten Standorten. Wahrscheinlich ist eine Stärkung bestehender Zentren und die graduelle Erschließung des Umlandes. Im Nordseebereich sind der Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen als wirtschaftliche Triebkraft, sowie die große Bedeutung des Tourismus und der Wattenmeernationalparks zu nennen. Mit dem Bau des neuen Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, sowie der Diskussionen um weitere Vertiefungen der Elbe und Weser, wird zudem die große Bedeutung des Seeverkehrs und der Hafenentwicklung deutlich. Damit verbunden ist insbesondere die Stärkung der küstennahen Großstadtregionen Hamburg und Bremen/ Bremerhaven. 6. Im sozialen Umfeld der Küstenbewohner kommt es durch die Intensivierung der Nutzungsansprüche bei gleich bleibenden strukturellen Problemen immer wieder zu Spannungen, die sich besonders in den Ostseegebieten auf Grund der zu erwartenden Transformationsprozesse verstärken können. Zwar existieren verschiedene Ansätze, hier durch Beteiligung der Bürger an Planungsprozessen entgegenzuwirken, doch werden die grundlegenden Mechanismen und Ursachen der sozialen Konflikte, besonders in den sehr traditionsbewussten Nordseeregionen, oft nur ungenügend beachtet. Hier ist weniger ein Trend als ein Bedarf zu erkennen, der in Forschung und Umsetzung eines IKZM aufgegriffen werden muss. 7. Einhergehend mit den rapiden Entwicklungen im Küstenraum entwickelt sich auch in Deutschland ein steigendes IKZM-Bewusstsein, das sich in der Entstehung von Strategien und Management-Konzepten äußert. Hier besteht ein eindeutiger Bedarf der Verknüpfung und Ausweitung auf den Meeresbereich bis hin zur Grenze der AWZ, wie auch für eine Entwicklung hin zu Konzepten, die alle Akteure der Zivilgesellschaft einbeziehen. Erste Schritte hierzu wurden z. B. mit dem Wattenmeerforum, der Entwicklung einer nationalen IKZM-Strategie sowie mit der in Entwicklung befindlichen Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für die AWZ eingeleitet. Zudem wird insbesondere bei den großräumigen Planungen mit weitgehend unbekannten ökologischen wie auch sozialen, kulturellen und ökonomischen Effekten, erheblicher methodischer Forschungsbedarf bezüglich naturund sozialwissenschaftlich fundierter Ansätze für integrative Raumbewertungen deutlich. Dies gilt in besonderem Maße für den Themenbereich der Offshore-Windparks, langfristig aber auch für andere denkbare Formen der Gewinnung regenerativer Energien aus dem marinen Bereich. Eine besondere Herausforderung bildet die Entwicklung einer europäischen Verkehrsinfrastruktur im Rahmen des Trans-Europäischen Netzwerks für Verkehr (TEN-V) bzw. deren Einbindung in die Entwicklung der deutschen Küsten- und Meeresräume. Im September 2001 schlug die Europäische Kommission die Schaffung sogenannter “Meeresautobahnen” als neue bzw. ergänzende Hauptverkehrswege zwischen Mitgliedsstaaten vor. Konzipiert als reale Alternative zum Transport an Land stellen die Meeresautobahnen integrative Bestandteile des Trans-Europäischen Netzwerks für Verkehr (TEN-V) dar, mit dem Ziel der Entwicklung einer intermodalen, integrativen Logistikkette innerhalb Europas für Straße, Schiene und Wasser. Meeresautobahnen sollen die Verkehrswege verkürzen und effizienter gestalten, sowie die Verkehrswege im Binnenland entlasten. Grundlagen für die Finanzierung eines solchen Netzwerks von Meeresautobahnen liefert die Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Text von Bedeutung für den EWR). Bisher sind vier Korridore für den Aufbau gemeinsamer Projekte designiert. Nämlich in der Ostsee, Westeuropa (Atlantischer Ozean – Nordsee/Irische See), Südwesteuropa (westliches Mittelmeer) und Südosteuropa (Adriatisches Meer, Ionisches Meer und östliches Mittelmeer). Für Deutschland ist die Meeresautobahn in der Ostsee relevant, welche eine Verbindung zwischen den baltischen Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 25 EU-Staaten und den Mitgliedsstaaten in Zentral- und Westeuropa herstellen soll und auch die Route durch den Nordostseekanal umfasst. Die EU macht deutlich, daß Industrie, Mitgliedsstaaten und die Gemeinschaft zusammenwirken müssen, um diese neuen Möglichkeiten bestmöglichst zu nutzen und die Meeresautobahnen attraktiv und leicht befahrbar zu machen. Speziell werden drei Voraussetzungen für den Erfolg genannt: • Konzentration auf wenige Strecken und einen schnellen Beförderungstakt, • Einsatz aller Akteure der Versorgungskette für diese Projekte, • Hohe Qualität der Dienstleistungen durch die Transportkette hindurch, um Attraktivität für die Nutzer zu erreichen. Je mehr Verkehr auf die Meeresautobahnen gelenkt wird, desto höher ist die Frequenz und somit auch die Flexibilität der Nutzer. Ziel ist ein umfassendes und betriebsbereites Netz aus Meeresautobahnen bis zum Jahr 2010 in den vier ausgewählten Korridoren72. Das Konzept der Meeresautobahnen soll auch auf die Nachbarstaaten der EU ausgedehnt werden. So sollen die vier Korridore mit dem Schwarzen Meer und möglicherweise auch mit dem Suezkanal verbunden werden. Allerdings sind mit diesem Konzept auch Fragen der Sicherheit (Unfallgefahr) und ein Abgleich mit anderen Nutzungsansprüchen (insbesondere feste Installationen wie Plattformen, Windparks, Kabel und Pipelines) verbunden. Dies kann u. U. auch zu Konflikten zwischen regionalen Interessen, politischen Interessen auf nationaler und europäischer Ebene, sowie den Interessen von Logistikanbietern und Großreedereien führen. Ziel der Raumordnung muss in diesem Zusammenhang der Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen sein. 3.1 Beschreibung einzelner Nutzungsformen - Schlüsselsektoren mit Einfluss auf die Küstengebiete Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Nutzungsformen und Schlüsselsektoren mit Einfluss auf die Küsten- und Meeresgebiete beschrieben. Dabei wird zwischen meeres- und landseitigen Nutzungsschwerpunkten sowie solchen an der Schnittstelle zwischen Land und Meer unterschieden. Aufgezeigt werden neben dem aktuellen Stand die erwarteten Trends, sowie die hauptsächlichen Konfliktpotenziale mit anderen Nutzungsformen. Wo zum derzeitigen Wissensstand bereits möglich, sind auch die besonderen Anforderungen an die Raumordnung zusammenfassend aufgelistet. Folgende Tabelle liefert einen Überblick über die derzeitigen und zu erwartenden prägenden Nutzungsformen: Tabelle 3: Nutzungsformen im Meeres- und Küstenbereich (Quelle: Eigener Entwurf) Nutzungen im Meeresraum (Küstengewässer und AWZ) Schifffahrt Fischfang und Muschelwirtschaft militärische Übungsgebiete Öl- und Gasförderung/Plattformen Rohstoff-Förderanlagen Erlaubnis- und Bewilligungsgebiete für bergbauliche Nutzungen Abgrabungsgebiete Verklappungsgebiete Kabel Rohrleitungen Reeden Gefährdungsgebiete Offshore-Gebiete von archäologischem Interesse 72 Nutzungen auf dem Land Abbau von Rohstoffen Folgebetriebe/Infrastruktur von Aquakultur und Marikultur Folgebetriebe/Infrastruktur im Bereich Energie und OffshoreWindkraft Industrie und Schiffbau Landwirtschaft Naturschutz Tourismus Hafenentwicklung Regionalentwicklung Küstenschutz EU-Wasserrahmenrichtlinie http://europa.eu.int/comm/transport/intermodality/motorways_sea/index_en.htm Zukünftig wichtige Nutzungen • • • • • • • • • • • Windenergieparks und mögliche Folgebetriebe Kabel und Transportleitungen Schifffahrt Marikulturen Energieerzeugung Erdgas- und Erdölförderung aus Mikrostandorten künstliche Inseln weitere Verklappungs- und Deponiegebiete Offene Seeschaften Mess- und ÜberwachungsStationen Meeresschutzgebiete Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 26 a) Seewärtiger Schwerpunkt 3.1.1 Schifffahrt Nach § 1 Abs. 2 Wasserstraßengesetz sind Seewasserstraßen die Fläche zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeers. Die Schifffahrt ist eine Nutzung internationalen Rangs, die auch internationale Verpflichtungen beinhaltet, der somit faktisch das gesamte Küstenmeer zur Verfügung steht. Die im UN-Seerechtsübereinkommen geforderte Freiheit der Schifffahrtsbewegungen verbietet die Verdrängung der Schiffe ausschließlich auf bestimmte Routen. Schifffahrtstrassen bedeuten nicht den prinzipiellen Ausschluss der Schifffahrt von anderen Meeresräumen und haben nicht zur Folge, dass andere Bereiche die außerhalb der Korridore liegenden Bereiche beliebig nutzen können. Schifffahrt muss somit bei allen anderen geplanten Aktivitäten im Meeresbereich berücksichtigt werden. Trotz dieser Einschränkungen sind Seeverkehrskorridore wesentliche Strukturelemente sowohl des küstennahen Meeresraums als auch der AWZ. Trassen dienen zum einen der Garantie der Sicherheit im Schiffsverkehr, zum anderen der Garantie der ungehinderten Passage. Generell wird zwischen Haupttrassen und Nebenstrecken unterschieden sowie zwischen verschiedenen Arten des Schiffsverkehrs. Zu den Schiffstypen gehören Fracht, Kreuzfahrt, Fähren, treibender Verkehr sowie der so genannte ruhende Verkehr, die Reeden. Raumordnerisch lassen sich folgende Arten der Schiffsbewegung unterscheiden: Interzonaler Schiffsverkehr: Hierzu zählen Schiffsbewegungen von deutschen Häfen auf die hohe See bzw. zu Nachbarländern, der Durchgangsverkehr in der AWZ sowie der Schiffsverkehr zwischen der AWZ und dem deutschen Küstenmeer; Intrazonaler Schiffsverkehr innerhalb des Küstenmeers oder der AWZ: Hierzu zählen die Versorgung offshore, militärische Fahrten, Verklappung, Sportboote und Fähren. Trends Mittlerweile werden 95% des weltweiten und 62% des innereuropäischen Warenverkehrs über den Seetransport abgewickelt. In 2004 betrug das Transportvolumen des seewärtigen Welthandels 6,54 Mrd. t. Die weltweite Seetransportkapazität belief sich auf 888 Mio. dwt (dead weight tons), rund 38% entfielen auf Tanker, rund 36% auf Massengutschiffe und 11,2% auf Containerschiffe. 27,5% des seewärtigen Welthandels entfallen auf den Transport von Rohöl (1,8 Mrd.t). 8,5% des seewärtigen Welthandels entfielen in 2003 auf den Transport von Eisenerzen (524,4 Mio. t), 10% entfielen auf den Transport von Kohle (619,3 Mio. t) und 4% auf den Transport von Getreide (239,7 Mio. t).73 Insgesamt ist ein allgemeiner Anstieg des Schiffverkehrs zu verzeichnen, der auch zu einer erhöhten Frequentierung der wichtigen Schifffahrtswege im Küstenmeer und vor allem der AWZ vor den deutschen Küsten geführt hat. Während in der Nordsee der Küstenmeerbereich von Schleswig-Holstein flächenmäßig nur in geringem Maße von der Schifffahrt betroffen ist, da die wichtigsten Routen um den Nationalpark Schleswig-holsteinisches Wattenmeer geführt werden, werden dagegen auf der Ostsee ca. 15% des weltweiten Seehandelvolumens abgewickelt74. 73 74 Flottenkommando der Marine 2005 Rytkönen et al. (2002) Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 27 Interzonaler Schiffsverkehr in der Ostsee Mit ihren vielfältigen Schifffahrtsrouten zwischen den Nordischen Ländern, Russland und Europa zählt die Ostsee zu den am meisten und dichtesten befahrenen Gewässern der Welt. Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern und Umschlagplätzen für Güter und Personen. In den letzten Jahrzehnten kann für die Ostsee ein steter Anstieg im maritimen Schiffsverkehr verzeichnet werden, insbesondere im Containerschiffsverkehr, und Roll on/Roll off (RoRo)- Verkehr durch die zusätzliche Entstehung schneller Fährverbindungen zwischen Häfen nach festem Fahrplan. Derzeit passieren jährlich 63200 Schiffe die Tiefseewasserwege der Ostsee75. 2004 entfielen auf alle deutschen Ostseehäfen im Fährund Ro/Ro-Verkehr rund 18,8% des Seegüterumschlags. An der Ostseeküste war Lübeck umschlagstärkster Stückguthafen (17,8 Mio. t) und Rostock umschlagstärkster Massenguthafen (8,3 Mio. t)76. Auch der Passagierverkehr verdichtet sich zunehmend, mit verstärkter Bedeutung der Routen zwischen den europäischen Hauptstädten. In der Ostsee ist die Schiffsfrequenzdichte in Küstennähe zu Schleswig-Holstein deutlich höher als in der Nordsee. Im Bereich des schleswig-holsteinischen Küstenmeeres weise die Kieler und Lübecker Bucht eine Frequenz von bis zu 50 Schiffen pro Tag auf. Am dichtesten befahren sind die Kieler Bucht und der Nord-Ostsee-Kanal.77 Ein wichtiger Trend ist zudem die schnelle Entwicklung der baltischen und russischen Hafenstädte, deren Häfen rekonstruiert und ausgebaut werden und sich zu wichtigen Umschlagplätzen für den Öltransport entwickeln78. So erweitert Russland derzeit seine ÖlTerminal Kapazitäten am Golf von Finnland und verlagert Ölexporte vom schwarzen Meer an die Ostsee. Zusätzlich soll mit einer neuen Pipeline von Kasachstan nach St. Petersburg künftig doppelt so viel Öl zum Export an die Ostsee transportiert werden.79 Jährlich passieren etwa 8200 Rohöltanker die Ostsee. Verkehrsexperten rechnen bis 2010 mit einer Steigerung der Öl und Chemietransport auf 160 Millionen Tonnen pro Jahr, insbesondere durch die Ausweitung des russischen Ölesports über die Ostsee. Gerechnet wird ebenso mit einem erheblichen Anstieg der Schiffsgrößen. 80 Des Weiteren ist in kleinerem Rahmen die Ausweitung des Sportbootverkehrs in den küstennahen Gewässern zu verzeichnen. Trotz der allgemeinen Trends bestehen einige regionale Disparitäten. So sank die Zahl der Schiffsbewegungen im Kieler Kanal in den letzten sieben Jahren beispielsweise ab, mit einer Reduzierung der Tonnage um ca. 15%81. Schifffahrt und Entwicklung von Verkehrskorridoren Im Kontext des gesamten Ostseeraums kann die Schifffahrt als notwendige Erweiterung des bestehenden interkontinentalen Verkehrsnetzes betrachtet werden. Die deutsche Ostseeküste steht hier an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Skandinavien, Russland, Süddeutschland und dem Mittelmeer, was den deutschen Hafenstädten eine zentrale Bedeutung im Güter- und Personenverkehr zukommen lässt. Die europäischen Verkehrskorridore entwickeln sich dabei immer mehr zu multimodalen Transportrouten, die alle Arten kommerziellen und nicht-kommerziellen Verkehrs auf Straße und Schiene bündeln (siehe auch Abb. 4). 75 Landesregierung Schleswig-Holstein (2005) Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2005) Landesregierung Schleswig-Holstein (2005) 78 Rytkönen et al. (2002) 79 BUND (2004) 80 Landesregierung Schleswig-Holstein (2005) 81 Rytkönen et al. (2002) 76 77 28 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb.4: Hauptverkehrsverbindungen im Ostseeraum (Quelle: Rytkönen et al. 2002) Der mit der Planung weiterer großer Brücken fortschreitende Trend zur Schaffung permanenter Verbindungen führt einerseits zu mehr Verkehrsgesamtvolumen und der Stärkung der Knotenpunkte, anderseits zu Reduzierungen im Fährverkehr. Prognosen zufolge kann hier mit einem Verlust von 10-20% gerechnet werden. Bis 2015 wird insgesamt eine Verdopplung des Schiffsverkehrs im Ostseeraum erwartet, wobei das Wachstum im Öltransport von der Entwicklung der Handelsbeziehungen mit Russland abhängt. Auch die Tankergröße wird voraussichtlich weiter ansteigen. In Deutschland ist das Wachstum von der Entwicklung des Exports in Skandinavien, den baltischen Staaten und Russland abhängig. Probleme Der Transport von Gütern und insbesondere Öl ist mit Risiken für die marinen Ökosysteme verbunden, besonders wenn mit der Nutzung älterer Schiffe und ungenügenden Navigationshilfen gekoppelt. Im deutschen Küstenraum ist besonders die schleswigholsteinische Ostküste von dichtem Tankerverkehr betroffen. Deutschland ist jedoch auch ein wichtiger Ort für die petrochemische Industrie, wobei die deutschen Raffinerien ca. 2,2 Billionen bpd verarbeiten. Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 29 Abb. 5: Tankerbewegungen in der Ostsee - Anzahl der Schiffe in 1997. (Quelle: Rytkönen et al. 2002) Verluste von Containern in schlechtem Wetter können sich mit der steigenden Größe der Containerschiffe erhöhen. Für den effizienten Ablauf von Handel und Verkehr ist die Bereitstellung eines Umfelds ausschlaggebend, in dem Schifffahrt und Transport weitgehend ungehindert vonstatten gehen können. Dies bedingt beispielsweise die effiziente Gestaltung der Häfen, den schnellen Umschlag von Waren, Sicherheit in der Navigation und die Bereitstellung designierter Schifffahrtsstraßen. Für die EU-Mitgliedsstaaten stellt die EU-Schifffahrts- und Transportpolitik ein entsprechendes Rahmenwerk bereit. In Deutschland sind das BSH sowie die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Umsetzung und Kontrolle der Schifffahrtswege verantwortlich. Interzonaler Schiffsverkehr in der Nordsee Wie die Ostsee zählt die Nordsee zu den meist- und dichtest befahrenen Schifffahrtsgebieten der Welt. 2004 wurden insgesamt wurden 80,646 Mio. Tonnen Ladung auf dem 100 km langen künstlichen Wasserweg zwischen Brunsbüttel und Kiel, dem NordOstsee-Kanal (NOK) transportiert. 41.682 Schiffe befuhren im vergangenen Jahr den NOK (4,74 % mehr als 2003), hinzu kommen die Sportboote. Der NOK bleibt damit die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Deutlich zugenommen hat der sogenannte Durchgangsverkehr. Darunter werden die Passagen durch den kompletten Kanal verstanden. Mit 29.738 Handelsschiffspassagen im Durchgangsverkehr im Jahr 2004 ist der NOK fast genau so stark befahren wie der Panama-Kanal (12.518) und der SuezKanal (16.850) zusammen. Im Verhältnis der Gütermengen werden im NOK (80,6 Mi. t) allerdings nur rund 15% der Transportmenge des Suez-Kanals (520,9 Mio. t) und 40% der Transportmenge des Panama-Kanals (200,2 Mio. t ) im Durchgangsverkehr transportiert82. Der Teilstreckenverkehr mit Schiffen, die den NOK nicht komplett durchfahren, war 2004 dagegen leicht rückläufig (11.944 Schiffe gegenüber 12.246 im Jahr 2003, - 2,47 %). 29.738 Schiffe transportierten ihre Ladung komplett im Transit zwischen Nord- und Ostsee durch den NOK (+7,94 %). Der NOK partizipiert dabei von dem boomenden Transport zwischen 82 Flottenkommando der Marine (2005) 30 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche der Nordsee und dem Ostseeraum mit seinen aufstrebenden Volkswirtschaften in den ehemaligen Ostblockstaaten. Es fuhren im Durchgangsverkehr annähernd gleich viele Schiffe von Ost nach West wie von West nach Ost. Die Ladungsmenge, die von der Ostsee in den Nordseeraum transportiert wurde war allerdings fast doppelt so hoch (42,1 gegenüber 22,9 Mio. Tonnen).83 Viele der wichtigsten europäischen Häfen liegen an der Nordseeküste, in Deutschland unter anderem Hamburg und Bremerhaven. Der Containerumschlag hat sich in den letzten zehn Jahren um etwa 120% mehr als verdoppelt. In Hamburg, dem größten deutschen ContainerUmschlaghafen und nach Rotterdam der zweitgrößte Europas, wurden 2005 ca. 8 Millionen Container umgeschlagen, in Bremen/Bremerhaven etwas mehr als 3,7 Mio. Standardcontainer84 Ungefähr die Hälfte der Schiffsbewegungen entfällt auf den Fährverkehr85. Insgesamt können für den gesamten Nordseeraum analoge Entwicklungen zur Ostsee erwartet werden, die von einer Ausweitung des Container-, Öl- und Personentransports gekennzeichnet sind. So zählt der Seehandel auf der Nordsee mit über 420.000 Verschiffungen innerhalb ihrer Grenzen pro Jahr zu den belebtesten der Welt. Fast 70 Prozent der Verschiffungen haben Ziele außerhalb der Region. Seit Anfang der 70er Jahre werden der Abbau von Bodenschätzen wie insbesondere die Offshore-Öl- und Gasindustrie immer weiter ausgebaut86. Dies wirkt insbesondere auf die großen Hafenzentren, deren Infrastruktur sich entsprechenden Anpassungen unterziehen muss. Die Unterstützung der Bundesregierung für eine weitere Verlagerung des Gütertransports von Straße und Schiene auf das Wasser untermauert die Prognosen für eine Ausweitung des inter- und intrazonalen Schiffsverkehrs in Nord- und Ostsee87. Intrazonaler Schiffsverkehr Die Konstruktion von künstlichen Inseln, beispielsweise Windkraftanlagen, und ihre anschließende Versorgung und Folgenutzung sowie die Ausweitung des Sportbootverkehrs lässt auch einen Anstieg des intrazonalen Schiffsverkehrs erwarten88 . Konflikte Im Küstenmeer aber auch der AWZ hat der Schiffsverkehr geltenden Umweltauflagen und Schutzgebietsausweisungen Rechnung zu tragen. Gleichwohl erhebt der Schiffsverkehr den Anspruch auf eine von anderen Nutzungen ungestörte Abwicklung. Er trägt mit dem „Privileg der Raumnutzung“ ein hohes Konfliktpotential mit sich. Konflikte in der Schifffahrt bestehen mit dem Naturschutz (Unfälle, Wasserverschmutzung), Offshore -Windenergieanlagen und Leitungstrassen auf dem Meeresboden. Die Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit auf See ist daher eine Priorität. Entstehen Konflikte werden die in der Regel zugunsten des Schiffsverkehrs aufgelost. Andere Nutzungen müssen sich unterordnen, d.h. „die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs“ dürfen nicht beeinträchtigt werden. Somit nimmt der Schiffsverkehr eine rechtlich gesicherten Vorrangstellung ein89. Sicherheit auf See Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat zusammen mit der WSV das so genannte Sicherheitskonzept Deutsche Küste erarbeitet, das ständig aktualisiert und bei erkanntem Bedarf fortgeschrieben wird. Neben der grundsätzlichen Vermeidung von 83 Wasser- und Schifffahrtdirektion Nord (2005) http://www.bremen-ports.de/evopage/files/2/113828990743d8ecf3819af.pdf (23.3.2006); http://www.hafenhamburg.de/de/index.php?option=com_content&task=view&id=2854&Itemid=255, (23.3.2006) 85 OSPAR (2000) 86 Deutscher Bundestag (2005) 87 http://www.bmvbw.de/Guetertransport-auf-dem-Wasserweg-.906.htm 88 Buchholz, H. (2002) 89 Landesregierung Schleswig-Holstein (2005) 84 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 31 Schiffsunfällen ist die Minimierung und Bekämpfung bereits eingetretener Schäden oberste Priorität. Zu den einzelnen Komponenten des Konzepts zählen die Verkehrswegeführung mit Trennung gegenläufiger Verkehrsströme und entsprechenden Verkehrsvorschriften, die Verkehrsüberwachung durch Verkehrszentralen, die Pflicht zur Annahme von Seelotsen, die schifffahrtspolizeiliche Präsenz, die Verfügbarkeit von Schleppern, Feuerschutz sowie die Schadstoffunfallbekämpfung. Lotsenpflicht Für Schiffe ab einer Länge von 90 m bzw. einer Breite von 13 m, besteht auf den Revieren grundsätzlich - und zwar unabhängig von der beförderten Ladung - die Pflicht zur Annahme eines Seelotsen. Außerdem gilt diese Pflicht - ohne Größenbeschränkung - für alle Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern. Für solche Fahrzeuge mit einer Länge von 130 m und mehr bzw. einer Breite von 21 m und mehr, ist die Annahme eines Seelotsen bereits im Küstenvorfeld verpflichtend. Hierdurch ist sichergestellt, dass insbesondere einlaufende Großtanker vor der Querung der Hauptverkehrsströme mit einem ortskundigen Seelotsen besetzt sind90. Verkehrsführung In den Küstengewässern und der AWZ ist die Bundesrepublik für Aufgaben der sicheren und effizienten Gestaltung internationaler Schifffahrtsrouten verantwortlich. Zur Steigerung der Sicherheit im Küstenvorfeld sind u.a. sog. Verkehrstrennungsgebiete eingerichtet, durch die sowohl der gegenläufige Schiffsverkehr, als auch Schiffe mit unterschiedlichen Ladungen räumlich voneinander getrennt werden. In der Nordsee existiert z.B. in der Deutschen Bucht ein in Ost-West-Richtung verlaufendes Verkehrstrennungsgebiet, in der Küstenmeer der Ostsee gibt zur Zeit Überlegungen zur Aktualisierung des Verkehrstrennungsgebietes im bereich des Leuchtturms Kiels, die jedoch noch nicht weiter konkretisiert sind91. In der AWZ werden die Verkehrstrennungsgebiete durch eine Unterorganisation der UN festgelegten "Autobahnen auf See", durch die WSV des Bundes mit Schifffahrtszeichen bezeichnet und von dort verwaltet92 (siehe Abschnitt 2 zu Einschränkungen der Anwendbarkeit von Schifffahrtsstraßen). So hatte die EU-Kommission im Jahr 2001 in ihrem Weißbuch zur Europäischen Verkehrspolitik bis 2010 die Einrichtung von so genannten "Motorways of the Sea" ("Meeresautobahnen") empfohlen. Damit sind transnationale Seeverkehrsverbindungen gemeint, die als Teil intermodaler Transportketten eine hohe Frequenz haben und große Transportaufkommen abwickeln - wie herkömmliche Autobahnen. Vor allem für große Distanzen soll auf der Grundlage des Kurzstreckenseeverkehrs und unter Einbeziehung von Schiene und Binnenschifffahrt in die logistische Transportkette eine leistungsfähige Kombination von Infrastruktur und Dienstleistung entstehen, die durch Qualität, Effizienz und Regelmäßigkeit im Hinblick auf Beförderungskosten und Dauer eine konkurrenzfähige Alternative zum Straßenverkehr darstellt.93 Des Weiteren möchte die Europäische Kommission in Zukunft so genannte Hochgeschwindigkeitsseewege fördern. Nach Plänen der Kommission sollen jene Seewege ausgebaut werden, die häufig genutzt werden. Der Ausbau soll sich auf eine begrenzte Zahl von Häfen und Hafenregionen mit ausreichender Kapazität, sowie exzellenten Hinterlandverbindungen konzentrieren.94 Havariekommando Nach dem Pallas-Unglück im Jahr 1998, stellten Bund und Küstenländer den Bedarf an verbesserter Koordinierung der verfügbaren Ressourcen für die zukünftige Sicherheit auf 90 ttp://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/Sicherheitskonzept_Deutsche_Kueste/Sicherheitskonzept_Deutsche_Kueste.html Landesregierung Schleswig-Holstein (2005) 92 http://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/Ausschliessliche_Wirtschaftszone/index.html (15.2.2006) 93 http://www.bmvbw.de/artikel,-949390/Meeresautobahnen-_Hochgeschwin.htm(15.2.2006) 94 http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=6071 (15.2.2006) 91 32 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche See fest. Daraus resultierte die Einrichtung eines gemeinsamen Havariekommandos, das seit 1. Januar 2003 als Kompetenzzentrum für maritime Notfallvorsorge in Cuxhaven im Dienst ist. Kernbestandteil der Einrichtung ist ein im 24-Stunden-Dienstbetrieb unterhaltenes Maritimes Lagezentrum, das zu gleichen Teilen mit Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer besetzt ist und in dem alle relevanten Informationen zusammenlaufen. Im Alltagsbetrieb ist das Havariekommando ein Kompetenzzentrum der Schadstoffunfallbekämpfung, der Schiffsbrandbekämpfung, der Verletztenversorgung sowie der Presseund Öffentlichkeitsarbeit95. Durch die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches, des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes sowie der Wassergesetze der Länder können die staatlichen Stellen innerhalb der 12m-Zone bei drohenden oder eingetretenen Havarien entsprechende Maßnahmen einleiten. Anforderungen an die Raumplanung Die Auswirkungen des erhöhten Schiffsverkehrs im Küstenraum betreffen besonders die Ausgestaltung der Häfen und die Entwicklung neuer industrieller und logistischer Infrastruktur in deren Umfeld. Dies verlangt eine Anbindung der Hafenstädte an das zentrale Straßen- und Schienennetz sowie Koordinierung zwischen der Ausweisung von Schifffahrtsstraßen und der Anordnung neuer Häfen und Versorgungspunkten (siehe auch Kap. 3.1.12 zu Häfen). Letzteres kommt besonders im Bezug auf den intrazonalen Schiffsverkehr erhöhte Bedeutung zu. Hier bestehen Chancen für kleinere Häfen und bestehende Küstenzentren, die sich zu neuen Kernpunkten eines kleinformatigen Personenund Güterumschlags herausbilden können. Im Meeresbereich muss die Raumordnung darauf abzielen, die freie und ungehinderte Passage von Schiffen zu garantieren. Zudem sind besonders im Zusammenhang mit Offshore-Windkraftanlagen oder anderen permanenten Einrichtungen in Küsten- und Meeresgewässern planerische wie technische Schutzmassnahmen, eine umfassende Notfallplanung wie auch Versicherungsfragen von großer Bedeutung, um diese Risiken zu minimieren und ökologische wie ökonomische Negativeffekte auf Inseln und Küstengebiete zu verhindern. 3.1.2 Leitungstrassen Allgemein Die Verlegung diverser Kabel und Leitungen auf dem Meeresboden ist sowohl national als auch international gängige Praxis. Oft gewährleistet nur die Verlegung im Meer die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten, und oft sind es das weitgehende Fehlen von planerischen Regelwerken und die Möglichkeit des einfachen Absenkens auf den Meeresboden ohne aufwendige Verlegeverfahren, die hier wirtschaftliche Vorteile bieten. International sind Leitungswege von zunehmender Bedeutung für die Verlegung von Telekom- und Elektrokabeln sowie Öl- und Gasrohrleitungen. Hinzu kommen spezielle Produktleitungen, die sich aus den neuen maritimen Nutzungsformen ergeben, wie beispielsweise Energieleitungen, Hochspannungsleitungen oder auch Abwasserentsorgungsleitungen. Mit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Seerechtsübereinkommen im Juni 1995 unterfallen auch die Erteilung von Genehmigungen für die Verlegung und den Betrieb von Kabeln (Stromkabeln und Kommunikationskabeln) den Regelungen des Bundesberggesetzes (BBergG). Der Verfahrensverlauf entspricht dem Verfahren bei den Transit-Rohrleitungen96. 95 96 http://www.bmvbw.de/Maritime-Notfallvorsorge-Aufbau-eines-Havariekommandos-.956.htm http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 33 Starkstromkabel Das Kabel bereits 1994 geplante Kabel -NorNed- mit einer Länge von ca. 570 km von Norwegen nach den Niederlanden ist bereits genehmigt worden und soll voraussichtlich bis Ende 2007 durch die Jade nach Eemshaven geführt werden. Das Kabel mit einem Gewicht von ca. 60 kg/m wird als sogenanntes bipolares Kabel ("Flat-Typ") ausgestaltet. Die Übertragungsspannung wird ca. 600 kV betragen. Der Gesamtdurchmesser beträgt ca. 13 cm. Das Kabel stellt von der Konstruktion her den zur Zeit bestmöglichen und umweltschonendsten Stand der Technik dar. Die Verlegung des Kabels erfolgt auf See mit einem speziell hierfür ausgerüsteten Verlegeschiff, das in der Lage ist, etwa 6.600 Tonnen Kabel zu transportieren. Es wird direkt vom Schiff in die Nordsee versenkt und ca. 1 m in den Meeresboden eingespült. Die hierfür notwendigen Untersuchungen des Seebodens sind durchgeführt. Die für die Verlegung geeignete Trasse in der Nordsee wurde unter Federführung des BSH festgelegt97. Ein weiteres Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel, das von Feda in Norwegen nach Brunsbüttel geführt werden sollte, wurde nicht verwirklicht. Das Viking-Kabel sollte aus Wasserkraft in Norwegen gewonnenen Strom nach Deutschland leiten und dabei den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer durchqueren. Die 2001 vom Kieler Umweltministerium erteilte naturschutzrechtliche Genehmigung zur Verlegung des Kabels vom Umspannwerk in Brunsbüttel bis zur 12-sm-Zone sowie die Genehmigung des BSH für die betroffenen Bereiche der AWZ sind damit verwirkt98. Kommunikationskabel Trotz der modernen Satellitentechnik werden zunehmend moderne Glasfaserkabel für die Telekommunikation auf dem Meeresboden verlegt. Diese Kabel ermöglichen bei geringerer Störanfälligkeit eine erhöhte Übertragungsleistung, so dass auch Verbindungen nach Übersee wirtschaftlich sind. Rohrleitungen Im deutschen Festlandsockel der Nordsee befördern derzeit die Transit-Rohrleitungen NORPIPE, EUROPIPE I und EUROPIPE II Erdgas aus den norwegischen Gasfeldern nach Deutschland. Diese Transit-Rohrleitungen landen an der niedersächsischen Küste an und speisen die Terminals in Emden und Dornum. In der Ostsee hat der Bau der Nordeuropäische Gasleitung (NEGP) begonnen. Sie ist eine geplante Gasleitung, die russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland transportieren soll. Sie soll von Wyborg aus starten und bei Greifswald enden, womit die Länge ca. 1200 km betragen wird. Geplanter Betriebsbeginn ist 2010.Die Leitung soll pro Jahr etwa 55 Milliarden Kubikmeter Gas befördern. Das entspricht etwa der Hälfte des jetzigen deutschen Jahresverbrauchs. Die Kosten werden auf mehr als sechs Milliarden Euro geschätzt. Am 8. September 2005 wurde der Vertrag über den Bau der Pipeline von der russischen Gasprom (51 % Beteiligung) und den deutschen Eon und BASF (jeweils 24,5 %) unterzeichnet. Am 9. Dezember 2005 begannen in Babajewo die Bauarbeiten für den russischen Landabschnitt der Pipeline.99 97 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp, (16.3.2006) http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp http://www.aktuell.ru/russland/wirtschaft/nicht_teurer_aber_sicher_ostseepipeline_baustart_1294.html; http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Baltic_sea_map_with_pipeline.jpg; http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/bp_artikel/docid/1002500/STRUCID/200012/PAGEID/200 038/index.html (16.3.2006) 98 99 34 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb. 6: Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Nordsee (Quelle: BSH 2005100) Abb. 7: Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Ostsee (Quelle: BSH 2005101) 100 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/NordseeLeitungenSedimentEinbringung.pdf (16.3.2006) Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 35 Zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen im Bereich des deutschen Festlandsockels der Nord- und Ostsee ist nach dem Bundesberggesetz (BBergG; § 133) wie bei Transit-Kabeln eine Genehmigung des BSH erforderlich. Für die bergbaulichen Belange ist zusätzlich ist eine Genehmigung der zuständigen Bergbauämter in Clausthal-Zellerfeld (Nordsee) und Stralsund (Ostsee) erforderlich. Probleme Bisher erfolgt die Kabelverlegung auf dem Meeresboden weitgehend unkoordiniert. Schäden entstehen durch sich kreuzende Kabel oder beispielsweise Schleppfischerei, und auch die Wartung bzw. die Entsorgung obsoleter Kabel wird durch den Mangel an einem umfassenden Inventar bzw. der Zugänglichkeit solcher Informationen erschwert. Weitere Probleme sind die Störung des Ökosystems durch Verlegung und Wartung sowie bei Erdölpipelines die Gefahr der Umweltverschmutzung. Naturschützer verweisen auf die möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf wandernde Wale und Fische, die entsprechende Maßnahmen wie z.B. die tiefere Verlegung der Starkstromkabel oder die Bündelung zweier Stromkabel erfordern. Nachteilig ist auch, dass eine direkte Einspeisung des in Offshore-Windanlagen gewonnenen Stroms in HGÜ-Kabel und die Verlegung von Leerrohren parallel zur Starkstrom-Kabelverlegung an technischen Hindernissen scheitert102. Eine effiziente Bündelung von Kabeln, und insbesondere die Nutzung von Knotenpunkten zur gebündelten Weiterleitung von Offshore-Strom an zentrale Anlandepunkte ist somit fraglich. Näheres zu den angedachten Anlandepunkten der geplanten OffshoreWindenergieparks in Kapitel 3.1.10. Die Anbindung von transnationalen Starkstromkabeln an das deutsche Netz erfordert eine verstärkte Koordination der Planungen im Meeres- und Landesbereich. Um die Einspeisung von Strom in das deutsche Hochspannungsnetz zu gewährleisten, müssen neben geeigneten Einspeisepunkten mit Transformatoren für die 380- und 220-kV-Netze auch entsprechende Netzkapazitäten bereitgestellt werden. Mögliche Einspeisepunkte an der Nordsee umfassen Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Emden in Niedersachsen. Der zu erwartende Ausbau der Offshore-Windenergie und die damit verbundene Erhöhung der Leistungen erfordern zudem den Ausbau des Netzes an Land, mit einem prognostizierten Bedarf an neuen Hochspannungstrassen. Diese wiederum ziehen entsprechende Raumordnungsverfahren nach sich103 (siehe auch Kap. 3.1.10) Trend Zur Minderung der Problematik auf dem Land geht der Trend ganz allgemein zu einer verstärkten Verlegung von Kabeln und Versorgungsleitungen im Meer. Durch die verstärkte Vernetzung der europäischen Wirtschaftsräume und weitere Liberalisierung - beispielsweise der Strommärkte - wird sich der Trend zu internationalen Leitungen im Meer weiter verstärken. Mit zunehmender Offshore-Nutzung spielen auch Versorgungs- und Produktleitungen in der näheren Zukunft eine größere Rolle, wobei die Vernetzung künstlicher Inseln und der Versorgungszentren am Land wichtige räumliche Auswirkungen, z.T. auch auf ökologische Schutzgebiete, hat. Konflikte Zu den wesentlichen potenziellen Konfliktfeldern zählen: Fischerei und Schifffahrt (Beschädigung der Kabel durch Ankerwurf und Schleppnetze, umgekehrt Beeinträchtigung der Schifffahrt und des Fischfangs durch Trassenführung) Naturschutz (Problem der Entsorgung obsoleter Kabel, Störungen durch Verlegung und Instandhaltung) 101 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeLeitungenSedimentEinbringung.pdf 102 Viking Cable - Ermessensentscheidung für den Klimaschutz. http://umwelt.landsh.server.de/servlet/is/12482/hg0109.doc 103 http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=67 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 36 Ausweisung von Flächen, die eine gerade Trassenführung verhindern (Windenergie, Naturschutz) Das Antragsverfahren zur Verlegung von Kabeln und Leitungen zielt darauf ab, Interessenskonflikte zu vermindern und die Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter zu verhindern. Dazu sind Stellungnahmen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, des Alfred-Wegener-Instituts, des Bundesamts für Naturschutz, des Marineunterstützungskommando sowie anderer Kabel- und Leitungsbetreiber vorgesehen. Die Genehmigung wird versagt, wenn eine Beeinträchtigung der genannten Rechtsgüter oder entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen durch Nebenbestimmungen im Rahmen der Genehmigung nicht verhütet oder ausgeglichen werden kann104. Anforderungen an die Raumplanung Erforderlich aus Sicht der Raumplanung ist eine Bündelung der diversen Leitungen in nationalen und internationalen Leitungstrassen und ihre Koordination der räumlichen Ausrichtung. Hier ist eine möglichst gerade Trassenführung und die Abstimmung mit den Schifffahrtswegen erforderlich. Dies hat Konsequenzen beispielsweise für die Ausweisung von Windenergieparks oder andere Zonen, die möglichst so ausgerichtet werden müssen, dass sie diese geraden Trassen nicht behindern105. Zugleich wird hier ein internationaler Abstimmungsbedarf auf Ebene der Regionalen Meere deutlich. Aus nationaler Sicht ist insbesondere eine Koordination mit den Ländern erforderlich, um die Endpunkte der Leitungstrassen auf dem Land - beispielsweise die HochspannungsEinspeisungspunkte auf dem Festland - festzulegen. Diese Versorgungspunkte auf dem Land sind voraussichtlich multiple Versorgungszentren, die verschiedene Funktionen miteinander kombinieren. 3.1.3 Meeresschutzgebiete Allgemein Im Zuge der Nutzungsintensivierung, ist der Schutz der Meere und ihrer Ökosysteme ein immer wichtigeres nationales und internationales Anliegen. Während die Einrichtung von Schutzgebieten an der Küste durch die Landesgesetzgebung und das Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist, wirft die Ausweisung von Meeresschutzgebieten eine Reihe von Problemen auf. Zunächst stellt sich das grundlegende Problem der starken Dynamik des Systems und der flexiblen räumlichen Verteilung der Fauna. Außer den Arten, die an sehr bestimmte systematische Voraussetzungen gebunden sind (z.B. Seehundbänke, Vogelbrutgebiete) finden sich Arten somit selten am selben Ort, so dass effektive internationale Zusammenarbeit besonders beim Schutz der wandernden Arten von vorrangiger Bedeutung ist. Ein weiteres Problem ist die unsichere Rechtslage, die eine Ausweisung von Schutzgebieten außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets nach deutschem Naturschutzrecht bis vor kurzem versagte. National ist die höchste Schutzkategorie in Deutschland derzeit der Nationalpark, gefolgt von Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten. Internationale Verpflichtungen werden mit Hilfe dieses Instrumentariums in deutsches Recht umgesetzt. Die Kompetenz für die Ausweisung von Schutzgebieten liegt in den Händen der Länder; der Bund übernimmt lediglich legislative und Rahmen gebende Funktionen, zu denen beispielsweise die Festlegung zu schützender Arten und Biotope zählt. Derzeit bestehen mit den Nationalparken Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft fünf Nationalparke an der Küste. 104 105 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Rohrleitungen/index.jsp Buchholz, H. (2002) Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 37 Auf der internationalen Ebene ist Deutschland verschiedenen Konventionen gegenüber verpflichtet. Zu den wichtigsten zählen die EU-Vogelschutzrichtlinie, welche die Einrichtung so genannter Special Protection Areas erfordert, sowie die FFH-Richtlinie der EU, nach der jedes Land im Rahmen des Netzwerks NATURA 2000 Special Areas of Conservation ausweisen muss. Andere Konventionen sind die Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten, das Bonner Abkommen zum Schutz von Zugvögeln sowie die Abkommen zum Schutz von Seehunden und Walen. Alle internationalen Konventionen umfassen sowohl den Schutz einzelner Spezies als auch der Biotope. Bis 2002 wurden FFH-Gebiete, Important Bird Areas und Special Protection Areas (SPA) nur in den Küstenbereichen und den Hoheitsgewässern vorgeschlagen. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 war es möglich Meeresschutzgebiete auch in der AWZ auszuweisen. Abb. 8 und 9 liefern eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Meeresschutzgebietsausweisungen (FFH und SPA) in Nord- und Ostsee, die unter Federführung des BMU im Vollzug des Netzes NATURA 2000 an die europäische Kommission gemeldet wurden. Insgesamt 10 Gebiete wurden angegeben, vier davon in der Nordsee und sechs in der Ostsee106. Abb. 8: Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Nordsee (Quelle: BSH 2005107) Im Ostseeraum hat die HELCOM die Ausweisung spezieller Baltic Sea Protected Areas beschlossen, die besonders als Rast- und Brutstätten für Zugvögel von Bedeutung sind. Von insgesamt 62 BSPAs liegen acht in Deutschland: das Geltinger Birk and Noor incl. Kalkgrund, die Öhe-Schleiemündung, Teile der Hohwachter Bucht mit vorgelagerter Lagune und die Westküste Fehmarns in Schleswig-Holstein und die Wismarer Bucht/das Salzhaffgebiet, die Gewässer um Westrügen, Jasmund Nationalpark und Stralsund und der Greifswalder Bodden mit der Odermündung in Mecklenburg-Vorpommern. Weitgehend decken sich diese mit bestehenden Schutzgebietskategorien. Eine Ausweitung auf die Meeresgebiete durch die veränderte Gesetzeslage nun möglich. 106 http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natura_2000/doc/35487.php (15.2.2006) http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISinformationssystem/ContisKarten/NordseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf 107 38 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb. 9: Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Ostsee (Quelle: BSH 2005108) Im Nordseebereich besteht mit dem Wattenmeer ein zusammenhängender Schutzraum, der sich von der niederländischen bis hin zur dänischen Küste erstreckt. Zusätzlich zur Nationalparkklassifikation ist das gesamte Wattenmeer durch MARPOL und IMO als Particularly Sensitive Sea Area (PSSA) designiert (siehe auch Abb.10). Im Jahr 2005 wurde die Ostsse ebenfalls in die Liste der PSSA von der IMO aufgenommen109. PSSAs dienen der Regulierung der Schifffahrt und erlauben die grenzüberschreitende Einleitung entsprechender sichernder Maßnahmen (z.B. Navigation, Schiffssicherheit). 108 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf 109 http://www.imo.org/Environment/mainframe.asp?topic_id=760 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 39 Abb. 10: Designierte PSSA-Zone im Wattenmeer (Quelle: CWSS)110 Probleme Zusammenfassend stellen sich mit der Ausweisung von Meeresschutzgebieten folgende Probleme: • • • • • • Die Meeresfauna ist oft nur international effektiv zu schützen. Meeresschutzgebiete werden nachhaltig von Veränderungen der Wasserqualität und Störungen im Gesamtsystem beeinflusst. Zu diesen Störungen zählen beispielsweise die schlechte Wahl von Standorten von Windkraftanlagen, die insbesondere in der Ostsee die Wasseraustauschraten beeinflussen und das natürliche Gleichgewicht – z.B. den Salzgehalt des Wassers - stören kann. Die Wasserqualität ist zudem in besonderem Maße von den Nähr- und Schadstoffeinträgen aus den Flüssen abhängig, kann also nicht alleine mit Maßnahmen im Küstenbereich gesteuert werden. Hier kommt der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine große Bedeutung zu. Meeresbodennutzung und abiotische Veränderungen können auch aus größerer Entfernung auf die Schutzgebiete wirken. Viele Spezies migrieren; Monitoring und Kontrolle sind schwierig oder unmöglich; Nach wie vor ist der Wissensstand zu den Meeressystemen gering. Trend Trotz der genannten Schwierigkeiten geht der Trend zur verstärkten Einrichtung und Anerkennung der Bedeutung von Meeresschutzgebieten. Die Entwicklung auf EU- Ebene mit der Entwicklung einer EU-weiten Meeresstrategie unterstützt diesen Trend111. Eine Verknüpfung mit Schutzgebieten an Land wird oftmals angestrebt. 110 111 http://www.waddensea-secretariat.org/tgc/pssa/pssa-designation.html#map EU-Kommission (2005): 40 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Konflikte Prinzipiell stehen Meeresschutzgebiete mit allen anderen Nutzungsformen in Konflikt, die sich negativ auf die Biotope und Einzelspezies auswirken. Dazu zählen: Sedimententnahme Fischerei Verklappung Seeverkehr/Leitungstrassen Tieffluggebiete (potenziell) Windenergie Tourismus (potenziell) Marikulturen Hier ist zu klären, welche Konflikte nicht zu beheben sind und welche durch entsprechendes Management gelöst werden können. Entsprechende thematische Raumanalysen können hier erste Aufschlüsse geben (Abb. 11) Abb. 11: Rastgebiete (grau) und Zugvogelbewegungen (blaue Pfeile) an der mecklenburgischen Küste (Quelle: BUND)112 Anforderung an die Raumplanung Die Raumordnung muss die Bedeutung von Meeresschutzgebieten anerkennen und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden entsprechende Gebiete im In- und OffshoreBereich ausweisen. Zugleich ist sie gefordert, Regelungsmechanismen für bestehende wie neue Nutzungsansprüche zu entwickeln, die sowohl dem Schutz der Ökosysteme gerecht werden, aber auch innovative Nutzungen nicht grundsätzlich ausschließen. 3.1.4 Rohstoffabbau/Rohstoffsicherungsflächen Allgemein Rohstoffabbau im Meer betrifft hauptsächlich den Abbau von Sedimenten und anderen Rohstoffen im Küstenbereich und in der AWZ. Mariner Sand- und Kiesabbau ist in vielen 112 Studie des B.U.N.D. Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern (o.J.), Internet-Publikation www.offshorewindenergie.de Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 41 Nordseestaaten ein wachsender Wirtschaftszweig, der nach Angaben von ICES113 bis zu 15% des nationalen Bedarfs deckt. Mit dem steigenden Eigenbedarf, ist besonders in Ländern ohne größere terrestrische Vorkommen das abgebaute Gesamtvolumen stetig angestiegen. 1996 belief es sich auf ca. 40 Millionen m3 für die Nordsee114. Deutschland hat 2003 allein 704m³ in der Nordsee und ca. 438m³ in der Ostsee Sand und Kies abgebaut115. Die Aggregate finden hauptsächlich im Küstenschutz, der Strandregeneration und in der Bauindustrie Verwendung. Abbildung 12 zeigt die deutschen Abbaugebiete in der Nord- und Ostsee. Abb. 12. Location of German aggregate extraction zones116. Die meisten kommerziell interessanten Sand- und Kiesablagerungen finden sich in den flacheren Gebieten der Nordsee von 6 bis 20 m Tiefe. Das Gesamtvolumen der vorhandenen Ablagerungen ist bisher noch nicht bestimmt, jedoch wurden auf Basis diverser Surveys einige viel versprechende Areale in Nord- und Ostsee identifiziert. Geplanter Abbau In Schleswig-Holstein hat in den letzten 10 Jahren kein Kies- und Sandabbau stattgefunden und ist auch in Zukunft nicht geplant. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Bereich des Festlandsockels 17 Abbaugebiete identifiziert, für die eine Abbaugenehmigung erteilt wurde. In einigen der Abbaugebieten, werden die gewonnenen Aggregate für Zwecke des Küstenschutzes verwendet und nur wenn nötig, abgebaut. Sand und Kies aus anderen Abbaugebieten findet in der Bauindustrie und beispielsweise der Betonherstellung Verwendung. In der AWZ wurde in den letzten Jahren dagegen größere Kiesabbaugebiete bewilligt oder sind in der Bewilligungsphase. Hierzu gehören 113 OSPAR (2000) ICES zitiert in OSPAR (2000) 115 ICES 2004 116 ICES 2004 114 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 42 • • • • das Nordsee-Feld "Weiße Bank" (OAMII) (Ende 2002 genehmigt, Laufzeit 30 Jahren), das Feld „OAM III“ (Genehmigungsverfahren läuft derzeit, das Feld liegt 40km westlich von Sylt), das Feld „BSK1“ (BSK Baustoffe und Seekies GmbH, Hamburg) mit 140 km² Ausdehnung (erste Anhörungstermin war Februar 2004) und das Feld "Adlerbank" in der Ostsee (Firma OAM-DEME Mineralien GmbH, Nutzung bis zum Jahr 2030 erlaubt)117 Probleme Der Sand- und Kiesabbau hat deutliche Auswirkungen auf die Fischerei, die benthische Flora und Fauna, den Küstenschutz und die physischen Eigenschaften des Meeresbodens118 . Im Abbaugebiet wird die benthische Flora und Fauna zerstört oder auch über das Abbaugebiet selbst erhöhter Sedimentation ausgesetzt. Auch der Wasseraustausch und die Dynamik der Küstensedimente können bei Störungen der Einfluss nehmenden Strukturen (z.B. Sandbänke, Flachwassergebiete) negativ beeinflusst werden. Neben ökologischen kann dies auch wirtschaftliche Konsequenzen haben; beispielsweise im Bereich der Fischerei oder des Küstenschutz. Bisher gibt es keine verlässlichen Daten zum Vorkommen der Rohstoffe. Die Veränderlichkeit der Ressourcen ist besonders in der Nordsee bei Sandabbau ein Problem. In der Ostsee sind Sand und Kies endliche Rohstoffe, deren Verlust nicht durch natürliche Prozesse ausgeglichen werden kann. Die Schichten sind zumal oft so dünn, dass hier besonders negative Auswirkungen auf die benthische Tier- und Pflanzenwelt mit weiteren Folgen für die Nahrungskette zu erwarten sind. In vielen Ländern ist der Abbau dieser Rohstoffe auf Grund der damit verbundenen Problematik von Regulierungsmaßnahmen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. In Deutschland ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung dann notwendig, wenn das Abbaugebiet 10 ha übersteigt oder die Abbaurate über 3.000 t liegt. Trend Im Zuge der Konfliktpotenziale auf dem Land und der Verknappung der Rohstoffe wird der Offshore-Abbau voraussichtlich an Bedeutung gewinnen. Konflikte Konflikte des Sand- und Kiesabbaus bestehen mit dem Naturschutz, dem Verlegen von Kabeln, der Fischerei und durch die potenzielle Veränderung der Küstenmorphologie auch mit dem Küstenschutz. Anforderung an die Raumplanung Die Raumordnung ist gefordert, die technischen Fragen des Abbaus, des Naturschutzes und des Transports zu betrachten. Hier sind insbesondere die Verknüpfung mit OffshoreVersorgungszentren, das Andocken sowie der Weitertransport auf dem Land relevant. 3.1.5 Erdöl- Erdgasförderung Allgemein Seit den 1960er Jahren ist die Erdöl- und Erdgasförderung für viele Staaten ein wichtiger Wirtschaftszweig. In der Nordsee findet die Erdölförderung hauptsächlich in den nördlichen Bereichen der britischen und den norwegischen Gewässern statt. Gas wird primär aus den Flachwasserbereichen vor der niederländischen und dänischen Küste gewonnen. Für die deutsche Nordseeküste ist nur eine Ölplattform relevant, die Plattform Mittelplate vor der 117 118 http://www.gsm-ev.de/Kies%201-22.pdf OSPAR (2000) Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 43 schleswig-holsteinischen Westküste im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Jahresfördermenge der Plattform belief sich im Jahr 2003 auf 2.22 Mio Tonnen Erdöl. Sie ist somit das mit Abstand förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Als wirtschaftlich noch zu gewinnende Ölmengen gelten über 33 Mio. Tonnen Erdöl. 2003 erließ das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld 2003 den Planfeststellungsbeschluss für eine Rohrleitungsanbindung der Bohr- und Förderinsel Mittelplate durch das Wattenmeer an die Landstation Diesksand im Friedrichskoog. Mit den Bauarbeiten dieser Rohrleitung wurde 2005 begonnen119. Probleme Die wesentlichen Probleme der Erdöl- und Erdgasförderung entstehen neben dem erhöhten Umweltrisiko durch Unfälle durch die Installation der Plattformen und der dazugehörigen Rohrleitungen. Mit einer Lebensdauer von 20 bis 50 Jahren erfordern die Pipelines ständige Wartung und Erneuerung, was zu kontinuierlichen Störungen der benthischen Flora und Fauna führt. Verschmutzungen durch Asphalt und Teer und andere Antikorrosionsmittel können nicht ausgeschlossen werden. Offshore- Öl- und Gasplattformen sind bedeutende Quellen von Kohlenwasserstoff, die mit zunehmendem Alter der Ölfelder verstärkt an die Meeresumwelt abgegeben werden. Dazu kommen Schwermetalle, PAHs und diverse in der Produktion verwendete Chemikalien, die über das Abwasser ins Meer gelangen. Das Gebrauchswasser wird oft nur von Ölresten, nicht jedoch von anderen Stoffen befreit. In Schleswig-Holstein besteht dazu ein Interessenskonflikt mit dem Nationalpark, der neben der prinzipiellen Frage der Ölförderung im Nationalpark auch die Umweltbelastung durch den Pendelverkehr von und zur Plattform beinhaltet. Trend Zwischen 1990 und 1998 hat sich die Anzahl der Öl- und Gasplattformen im gesamten Nordseeraum von 300 auf 475 erhöht, mit einer Verdoppelung der Ölproduktion im selben Zeitraum. Damit einher geht ein Anstieg der Öl- und Gaspipelines, insbesondere der internationalen Verbindungen und Verbindungen zum Festland durch das Küstenmeer. 1998 umfassten nach Einschätzung von OSPAR die Pipeline-Verbindungen von den OffshorePlattformen zum Festland in der Nordsee knapp 9,700 km. Konflikte Konflikte der Erdöl- und Erdgasförderung bestehen in erster Linie mit dem Natur- und Umweltschutz, hinsichtlich der Trassenführung der Pipelines auch mit der Fischerei, der Schifffahrt und anderen festen Installationen. Anforderung an die Raumplanung Die wesentliche Anforderung an die Raumplanung liegt in der Koordinierung der Trassenführung für Pipelines und der Genehmigung neuer Plattformen mit Blick auf die Optimierung der Verbindungen zum Festland. 3.1.6 Offene Seeschaften Allgemein Offene Seeschaften sind Naturseeschaften, die analog zu den Naturlandschaften auf dem Festland auf Grund ihrer ästhetischen Qualitäten erhalten werden sollen. Sie können mit sporadischer, transitorischer Nutzung verknüpft werden, jedoch nicht mit festen Installationen. 119 RWE DEA AG –Wintershall AG (2004) 44 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Problem Das vorrangige Problem der offenen Seeschaften, ist ihre bisher nur mangelnde Anerkennung als wichtiger und erhaltenswerter Raum und das Fehlen entsprechender Instrumente, die ihren Schutz ermöglichen. Dazu kommen Schwierigkeiten in der Ermessung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und der Prognostizierung ihrer zukünftigen Nutzungen. Trotz der wachsenden Bedeutung der Meere für den Tourismus, kann hier nicht von einer analogen Entwicklung zum terrestrischen Bereich ausgegangen werden, wo sich geschützte Landschaften inzwischen als fester Teil der Raumplanung etabliert haben und ihr gesellschaftlicher Wert nicht mehr in Frage gestellt wird. Trend Mit wachsendem Bewusstsein der Endlichkeit der marinen Landschaft sowie dem steigenden Zugang zum Meer durch Freizeit und Erholung (Sportboote, Segeln, Angeln usw.) ist ein Bedeutungsgewinn und eine verstärkte Forderung nach dem Erhalt offener ‚Naturseeschaften’ wahrscheinlich120. Sie müssen von der Entstehung neuer ‚Kulturseeschaften’ abgegrenzt werden, deren Attraktivität und Rolle beispielsweise im Tourismus noch nicht absehbar ist. Hier können sich gänzlich neue Destinationen und Reisemuster entwickeln. Die Entstehung neuer Attraktionen im Meer oder die Ausweitung von Besichtigungstouren können sowohl im Zusammenhang mit anderen festen Installationen als auch durch tourismuseigene Installationen (z.B. Gastronomieangebote auf See, touristische Beobachtungsplattformen) gefördert werden. Konflikte Konflikte bestehen besonders mit festen Installationen wie Windparks und Plattformen, sowie bedingt auch durch regelmäßige Formen des Schifffahrtsverkehrs, der die ästhetischen Merkmale der offenen Seeschaften stört. Anforderung an die Raumplanung Auf Grund der fehlenden Instrumente zur Designierung offener Seeschaften sind die Anerkennung ihrer Bedeutung und ihres Werts sowie ihr Einbezug als gleichwertiges Element in der Raumplanung besonders wichtig. 3.1.7 Abfall- und Baggergutentsorgung Allgemein Das OSPAR-Übereinkommen verbietet die Entsorgung von Abfällen im gesamten Nordseegebiet mit Ausnahme von organischen Fischereiabfällen, Baggergut, unbeweglichen Materialien natürlichen Ursprungs und bis Ende 2004 Schiffen und Plattformen121. Trotz verschiedener Regulierungsversuche ist jedoch das Müllaufkommen nach wie vor ein schwerwiegendes Problem. Zu den wesentlichen Quellen zählen Schiffsabfälle aus der Fischerei und dem kommerziellen Betrieb sowie touristische Aktivitäten. Zählungen haben ergeben, dass alleine im niederländischen Bereich des Wattenmeers insgesamt 6,6 Mio. Abfallstücke mit insgesamt 8.600 Tonnen jährlich anfallen122. Ca. 95% des Mülls besteht aus nichtabbaubarem Plastik. Im Meer entsorgtes Baggergut stammt hauptsächlich aus dem Unterhalt der Schifffahrtskanäle und Hafenzufahrten oder Bauprojekten an der Küste. Insgesamt wurden 1996 88 Millionen Tonnen aus den Küstengewässern und der AWZ in der Nordsee deponiert. Im Jahresdurchschnitt entfielen im Zeitraum von 1989 bis 1997 zwischen 31 und 67 Mio. Tonnen (Nassgewicht) auf das deutsche Wattenmeer. 120 121 122 Buchholz 2002 OSPAR (2001) OSPAR (2000) Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 45 Probleme Probleme mit treibendem Schiffs- , Fischerei- und Hausmüll ergeben sich besonders für sich darin fangende Tiere sowie für Boote, deren Propeller durch treibende Netze oder andere Güter beschädigt werden können. Anschwemmungen größerer Mengen Mülls verursachen ästhetische Probleme und beeinflussen die Ökosysteme an der Küste. Ihre Beseitigung ist zudem mit Kosten verbunden. Probleme bei der Entsorgung von Baggergut ergeben sich bei kurzzeitig anfallendem hohem Volumen, beispielsweise auf Grund von größeren Infrastrukturmaßnahmen, sowie bei der Entsorgung von kontaminierten Abfällen. Trend Da der Großteil des Baggerguts aus dem Erhalt der Schifffahrtswege stammt, richtet sich die Menge des deponierten Materials nach den vorherrschenden Sedimentationsraten und dem Suspensionsprozess. Aus diesem Grund ist sind für das deutsche Wattenmeer keine detaillierten Prognosen für die zu erwarteten Mengen möglich. Werte der letzten Jahre pendeln zwischen 40 und 50 Mio. Tonnen123 und werden sich nach Einschätzung von OSPAR nur gering verändern124. Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus den Entwicklungen hin zu Schiffen mit mehr Tiefgang, was im Zuge ihrer Umgestaltung für manche Häfen einen kurzfristigen Anstieg der ausgehobenen Materialien bedeuten kann. Trotz der Designation der Nord- und Ostsee als MARPOL-Gebiete, die eine Entsorgung von Fischerei- und Schiffsmüll im Meer verbietet, zeichnet sich hier kein Trendumschwung ab. Konflikte Konflikte bei der Entsorgung von Baggergut und Müll bestehen in erster Linie mit dem Naturschutz, der möglichen lokalen Beeinflussung der Wasserqualität und des Sedimentverhaltens. Bei Baggergut müssen auch die zur Entladung benötigten Schiffsbewegungen betrachtet werden. Anforderung an die Raumplanung In Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes muss die Raumplanung die Auswahl geeigneter Entsorgungsgebiete garantieren. 3.1.8 Fischereien Nordsee Die Nordsee zählt zu den wichtigsten Fischfanggebieten der Welt. Mit ungefähr 5% der angelandeten Gesamtfangmenge nimmt Deutschland eine Position im unteren Teil der europäischen Staaten ein. Zu den wichtigsten Konsumfischen zählen Hering, Makrele, Kabeljau und Seelachs. Wie der aktuelle Zusammenbruch der Kabeljaubestände zeigt, ist grundsätzlich von einer starken Überfischung in der Nordsee auszugehen. Um weitere ökologische Katastrophen zu verhindern, die langfristig auch den wirtschaftlichen Untergang der Fischereiindustrie in vielen Regionen bedeuten würden, werden Fangquoten, d.h. eine festgelegte Menge an Fischen in einem bestimmten Gebiet, festgelegt. Die industrielle Fischerei macht ungefähr 55% der Gesamtmenge aus125 und betrifft hauptsächlich kleinere Spezies wie Sandaale. Es werden bei der industriellen Fischerei in der Nordsee aber auch unbeabsichtigt Speisefische gefangen. Zu ihnen gehören im Wesentlichen Schellfisch, Wittling und Hering. Für Schellfisch und Wittling sind die Anteile nach Einschätzung der Wissenschaftler des ICES „sehr gering“. Hering ist diejenige Fischart, die in der Nordsee durch industrielle Fischerei am häufigsten „unbeabsichtigt“ ins Netz geht 123 124 125 De Jong et al 1999 OSPAR 2000 OSPAR (2000) 46 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche – sie stellt ungefähr 20 % der Anlandungen dar (20 bis 25 000 Tonnen pro Jahr). Angesichts des guten Zustands der Heringbestände in der Nordsee hält die Kommission diesen Anteil jedoch für vertretbar126. Im deutschen Nordseegebiet ist besonders die Krabben- und Muschelfischerei von zentraler Bedeutung. Krabbenfänge belaufen sich auf ca. 10.000 t pro jährlich, was einem Wert von 20 - 30 Mio. EUR entspricht127. 2004 betrugen die Fangergebnisse in der gesamten deutschen Krabbenfischerei 19 221 t, davon 17421t Speisekrabben. Die Fangerlöse lagen in 2004 bei 31,9 Mio. € und somit 4% über dem Vorjahresergebnis. 282 Kutter mit zusammen 12051 BRZ und 48853 kW waren 2004 im deutschen Krabben – und Plattfischfang registriert. Mit weiteren 140 Kuttern wurde überwiegend der Grundfischfang in Nord- und Ostsee betrieben. Die Gesamtfänge der Kutterfischerei, die im Jahre 2004 an der deutschen Küste und in ausländischen Häfen angelandet wurden, steigerten sich auf 132500t; das sind 6100t mehr als 2003. Auf die Gesamterlöse schlugen sich diese Steigerung jedoch nicht nieder. 107,2 Mio. € wurden an Erlösen erzielt; dies sind knapp 3 Mio. € weniger als im Vorjahr128. In Deutschland stammt der gesamte Muschelfang aus der Marikultur (siehe nächstes Kapitel 3.1.9). Ostsee In der Ostsee muss von gänzlich anderen Ausgangsbedingungen und daher teilweise anderen Problemlagen ausgegangen werden. Auf Grund der speziellen Gegebenheiten bietet die Ostsee einen einmaligen Lebensraum für Salz- und Süßwasserspezies, die beide als Konsum- und Industriefische genutzt werden. Auch hier muss zwischen den freischwimmenden Meeresarten und den küstennahen bzw. bodenlebenden Arten unterschieden werden. Von besonderer Bedeutung sind in der Ostsee die Küstengewässer, die hier zu den Hauptfischfanggebieten zählen. Wie in der Nordsee zählt die Überfischung zu den gravierendsten Problemen, die auch hier zur Einführung von Fangquoten geführt hat. Diese waren großteils erfolgreich, so dass sich derzeit nur noch der Seelachs außerhalb der sicheren biologischen Grenzen befindet. Für andere Spezies sind bisher nicht genügend Daten vorhanden129. Probleme Insgesamt zählt die Fischerei zu den wichtigsten Störfaktoren im Ökosystem, wobei sie sich besonders in Kombination mit anderen Faktoren kumulativ auf das Meer- und Küstensystem auswirkt. Umgekehrt ist die Fischerei wie kein anderer Bereich von diversen, teils ebenfalls kumulativen Auswirkungen anderer Nutzungsformen auf dem Land und im Meer betroffen. Die Interaktionen gestalten sich somit sehr komplex und sind weder im Bereich der Nordsee noch der Ostsee ökologisch ausreichend erforscht. Generell sind trotz diverser Fangbeschränkungen viele der wichtigen Spezies nach wie vor überfischt. Verantwortlich sind hier der drastische Anstieg der Fangmenge in den 1960ern und 70ern, die Überkapazität der Fangflotten, die Effizienz der Fangmethoden und die erhöhte Fischsterblichkeit durch Beifang130. Die Fischerei ist ein einschneidender Eingriff in das Gesamtökosystem. Neben der Entfernung von Schlüsselspezies und den dadurch verursachten Auswirkungen auf die Nahrungskette, sind es besonders die Störung des Meeresgrundes durch die Schleppfischerei und die Mortalität der Beifangspezies, die je nach Art der Fischerei zu den wesentlichen Faktoren zählen. Insgesamt werden nach Einschätzung der OSPAR zwischen 126 http://europa.eu.int/comm/fisheries/doc_et_publ/magaz/fishing/mag22_de.pdf OSPAR (2000) 128 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2005 129 http://www.ibsfc.org/ 130 OSPAR (2000) 127 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 47 30 und 40% der gesamten Biomasse der kommerziell nutzbaren Spezies aus der Nordsee entfernt131. In der Ostsee führen die speziellen Gegebenheiten zu generell geringer Biodiversität und größerer Anfälligkeit des Gesamtsystems für Störungen. Hier wirken sich Überfischung oder andere Formen der Störung schneller negativ auf die Fischspezies aus als dies beispielsweise in der Nordsee der Fall ist. Ein Beispiel ist der längere Verbleib von Toxinen im System, deren Eintrag mit für den Kollaps des Ostsee-Seelachsbestands verantwortlich gemacht wird132. Besonders in den kritischen Gebieten nahe der Küste wie Nahrungs- und Laichgründe, können bereits kleinere Eingriffe die Fischproduktion nachhaltig beeinflussen. In der Ostsee sind viele Lebensräume der flachen Küstengewässer durch bauliche Aktivitäten, industrielle Verschmutzung, Eutrophierung und Tourismus verloren gegangen. Um die komplexe Problematik ausreichend bewerten zu können, sind in vielen Bereichen noch Daten und Forschung notwendig. Trend Sowohl in der Nord-, als auch in der Ostsee geht der Trend hin zu weiter verschärften Fangquoten und Managementmaßnahmen. An der deutschen Nordseeküste geht die Zahl der im Fischfang Beschäftigten stetig zurück, allerdings hat sich z.B. in Schleswig-Holstein die Krabbenfischerei auf einem relativ niedrigen Niveau stabilisiert. Insgesamt geht der Trend weiterhin zu einer Reduzierung der Fangflotten (deutsche Fischereiflotte Ende 2004 2162 Fahrzeuge133), mit höherer Investition in neue Technologien und Fangmethoden und verstärkter internationaler Konkurrenz. Die deutsche Fischereiflotte zählt neben den Flotten Belgiens, Finnlands und Schwedens zu den kleinsten in der Europäischen Union. Den Kern der deutschen Fischereiflotte bildet die Kutter- und Küstenfischerei mit insgesamt 431 Fahrzeugen. Der weitaus größte Teil der deutschen Fischereiflotte mit mehr als 2 000 Fahrzeugen ist an den Küsten MecklenburgVorpommerns und Schleswig-Holsteins beheimatet. Die Kleine Küstenfischerei wird fast ausschließlich an der Ostseeküste betrieben. Hier werden 1 664 teilgedeckte und offene Boote im küstennahen Bereich in der Stellnetz- und Reusenfischerei eingesetzt.Ebenfalls zur deutschen Fischereiflotte gehören 13 Spezialfahrzeuge für die Gewinnung von Speisemuscheln, sowie 95 weitere kleine Fischereifahrzeuge, mit denen im Bereich der deutschen Küstengewässer ausschließlich der Fang von in der Europäischen Union unquotierten Arten betrieben wird134. Insgesamt waren 2004 3904 Personen im aktiven Dienst der Fischerei beschäftigt. Davon 1132 bei der Kutter und Küstenfischerei135 Konflikte Wie kein anderer Bereich, ist die Fischerei sowohl Empfänger als auch Sender von negativen Auswirkungen auf das Ökosystem. Zu den wesentlichen von der Fischerei ausgehenden Konflikten zählen: • • • 131 Konflikte mit dem Naturschutz durch Überfischung und Veränderung der Lebensgemeinschaften bzw. die Störungen des Meeresgrundes, Konflikte innerhalb der Fischereien durch verstärkte Konkurrenz und nicht nachhaltige Ressourcennutzung, Konflikte mit dem Naturschutz durch Fischereiabfälle (Netze) und deren Einfluss auf andere Spezies. OSPAR (2000) http://www.ibsfc.org/ Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2005 134 http://www.portal-fischerei.de/index.cfm?nav=flotte 135 http://www.portal-fischere.i.de/inhalte/pdf/050530-fflotte.pdfDokument: Fischerei Info.pdf 132 133 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 48 Zu den wesentlichen Konflikten anderer Nutzungsformen mit der Fischerei zählen: • • • • Installation fester Einrichtungen mit möglichem Einfluss auf Laich- und Fanggebiete, Installationen, welche die Bewegung von Fischereifahrzeugen behindern, Kabel- und Rohrtrassen Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Potenziell wird die Fischerei auch von Eutrophierung und dem Stoffeintrag durch die Flüsse beeinflusst. Weitere Konflikte ergeben sich aus dem Bau von permanenten Strukturen, die Fanggebiete unzugänglich machen. Ein wichtiger Punkt ist auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Fischerei im europäischen Kontext. Der steigende Druck auf die verbleibenden Ressourcen, Umstrukturierung der EU-Fischereipolitik und verschärfte Konkurrenz unter den Fischern selbst, erhöhen das Konfliktpotenzial und den Druck, verbleibende Ressourcen maximal nutzen zu können. Anforderung an die Raumplanung In der Raumplanung geht es hauptsächlich darum, die nachhaltige Nutzung der Fischereien in Nord- und Ostsee zu unterstützen. Insbesondere die regionale Küstenfischerei, die auch zur kulturellen Identität der Küstenregionen beiträgt und möglicherweise mit anderen Nutzungen, z.B. dem Tourismus, verknüpft ist, sollte stabilisiert werden. Hier ist Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen, nicht nur aus der Fischerei, aber auch eine intensive Einbindung der lokalen Fischer eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. 3.1.9 Aqua- und Marikultur Allgemein Aqua- und Marikultur stellt die Aufzucht von Fischen, Krebstieren und Weichtieren in Salz und Brackwasser dar. Als Nutzungsform ist sie nur in den Küstengewässern relevant und bisher nicht in der AWZ, obwohl hier die Folgenutzung anderer Betriebe wie beispielsweise der Betrieb von Windkraftanlagen Möglichkeiten für eine Ausweitung liefern. Im Nordseeraum ist für Deutschland nur die Produktion von Krebsen und Weichtieren von Bedeutung, die sich hauptsächlich auf Miesmuscheln und in geringem Ausmaß auch auf Austern konzentriert. 1997 belief sich die Menge der in der deutschen Nord- und Ostsee produzierten Miesmuscheln auf 22.330 Tonnen136. In der Ostsee besitzt die Aquakultur auf Grund der ungünstigen Rahmenbedingungen eher geringe Bedeutung. Fisch wird entweder für den menschlichen Verbrauch oder für Aufstockung der natürlichen Bestände gezüchtet, wobei Lachs zu den hauptsächlichen Zuchtspezies zählt. Im norddeutschen Wattenmeerbereich besitzt die Marikultur derzeit auf Grund der strengen Regulierungen im Nationalparkgebiet eher geringe Bedeutung. Die Größe der Muschelfelder beträgt 28 ha, soll jedoch bis 2016 auf 20 ha reduziert werden. In Niedersachsen besaßen 2005 5 Muschelfischereifahrzeuge die Erlaubnis zur Muschelfischerei. Weitere Genehmigungen werden nicht erteilt. Nach mehreren Jahren einer Durststrecke konnte die Miesmuschelfischerei in Niedersachsen 2005 mit 3950t wieder gutes Erntejahr melden137. Eine mögliche Zukunftsoption stellt die Nutzung von Windparkflächen für die Marikultur dar. Zudem existieren mittlerweile Pilotanlagen, die mit geschlossenen Kreislaufanlagen Fischzucht an Land ermöglichen. Mit dieser Technik, lassen sich Meerwasserzufluss wie auch der Abfluss qualitätsmäßig kontrollieren, so dass z.B. nur geringe Nährstoffmengen in das Meer eingetragen werden. 136 137 OSPAR 2000 Mitteilung Staatliches Fischereiamt Niedersachsen, 10.3.2006 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 49 Probleme Marikultur führt zu verstärktem Nährstoffeintrag in das Meer (nach Angaben der OSPAR werden nur 25% der Futtermittel in Biomasse umgewandelt138), der Eintrag von organischen Substanzen sowie diverser Biozide, Antibiotika und Färbemittel. Ein weiterer Punkt ist die potenzielle Bedrohung wilder Arten durch Zuchtspezies und die Reduzierung des genetischen Potenzials. Die Gewinnung von Saatmuscheln geschieht durch das Abfischen natürlicher Muschelbänke, was den Druck auf diese erhöht. Trend Im Zusammenhang mit der Nutzungsausweitung innerhalb der AWZ entstehen Chancen für die gemeinsame Nutzung von Windparkflächen, beispielsweise durch Marikulturen mit Langleinen. Konflikte Wie die Fischerei ist auch die Marikultur eng mit anderen Nutzungsformen und ihren Auswirkungen auf das marine Ökosystem verwoben. Räumliche Konflikte ergeben sich durch die Ausweisung von Zuchtfeldern und die Konkurrenz mit anderen Arten des Fischfangs, beispielsweise der Krabbenfischerei. Besondere Konflikte ergeben sich auch mit dem Naturschutz in Bereichen der Wasserqualität und des Eintrags systemfremder Stoffe. Anforderung an die Raumplanung Anforderungen der Raumplanung bestehen in der Koordinierung der Nutzung innerhalb der AWZ und der Abwägung der Interessen im Küstenmeer. 3.1.10 Windenergie/Offshore-Windparks Allgemein Offshore-Windparks sind ein relativ neues Thema der deutschen Raumplanung im Küstenbereich. Seit der Bund den Ausbau regenerativer Energien mit Hilfe des Erneuerbare Energien-Gesetzes aktiv fördert (2000, Novellierung 2004), ist das Interesse an der Errichtung von Offshore-Windparks deutlich gestiegen. Dabei übertreffen die Entwicklungen besonders in den letzten Jahren sämtliche Erwartungen. Diese Entwicklungen folgen Trends in anderen Ländern, wobei sich insbesondere Dänemark, jedoch auch andere skandinavische Länder als Vorreiter der Offshore-Energienutzung präsentieren. Ende des Jahres 2005 (November) waren in Deutschland insgesamt rund 17.743 MW Windkraftleistung am Netz (17034 Windenergieanlagen). Die im Jahr 2005 aus Windenergie gelieferte Strommenge von rd. 26,5 Terawattstunden139. (TWh; 1 TWh = 1 Mrd. kWh) deckte bereits über 4,2 Prozent des Strombedarfs140. Die Entwicklung der Offshore - Windenergie in Deutschland muss in Zusammenhang mit den politischen Zielsetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Klimaschutz und Förderung der erneuerbaren Energien im letzten Jahrzehnt betrachtet werden. Die 1992 beim Umweltgipfel in Rio de Janeiro beschlossene Klimarahmenkonvention legte den Grundstein für eine Klimaschutzpolitik der EU und Deutschland in den 90er Jahren des 20. Jh.. In dem Kyoto-Protokoll von 1997 verpflichteten sich alle (damaligen) 15 EU-Staaten im Block zu einer Reduzierung der Treibhausgase gegenüber 1990 um durchschnittlich 8 % im Zeitraum 2008 bis 2012. Deutschland gab eine Reduktion seiner Emissionen um 21 % an. Bis zum Jahr 2002 war bereits eine Reduktion 138 UBA zitiert in OSPAR 2000 ISET-Institut, http://www.iset.uni-kassel.de/; BMU-Pressemitteilungen Nr. 026/06, Berlin, 16.02.2006http://www.erneuerbareenergien.de/inhalt/36645/ 140 BMU (2005): Erneuerbare Energien in Zahlen –nationale und internationale Entwicklung, Stand Dezember 2005, http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erneuerbare_energien_zahlen_dezember.pdf 139 50 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche von 19 % erreicht141. Die o.g. Zielvorstellungen wurden sowohl auf Ebene der EU (Weißbuch „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger“142) als auch auf nationaler Ebene in Deutschland (Klimaschutzprogramme (2000 und 2005143) und der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (2002144 und 2004145)) konkretisiert und der Weg für die Entwicklung der Offshore - Windenergie bereitet. Abb. 13: Ausbau der Windenergienutzung (Anzahl der Windenergieanlagen und installierte Leistung) in Deutschland (Quelle: DEWI 2005146) So war die Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch von etwa 6 % (1995) auf 12 % bis zum Jahr 2010 und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 14 % (1997) auf 22 % (2010) Ziel im EU-Weißbuch. Um dieses Ziel zu erreichen, war neben dem Ausbau der Biomassenutzung die zweitgrößte Zunahme durch den Ausbau der Windenergie zu erwarten. Von Seiten Deutschlands wurde das Verdopplungsziel des Weißbuchs im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz vom 29.03.2000 (EEG, 2000) gesetzlich verankert und ist Bestandteil des am 18.10.2000 beschlossenen und 13.07.2005 fortgeschriebenen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung147. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung wurde festgeschrieben, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 % und am Stromverbrauch entsprechend dem Verdopplungsziel auf 12,5 % erhöht werden soll. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil an der Stromversorgung mindestens 20 % betragen148. Der wohl ausschlaggebende Auslöser für die Entwicklung der Offshore – Windenergie in Deutschland war sicherlich das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom 1.4.2000, in dem eine Pflicht zur vorrangigen Abnahme und Übertragung des erzeugten Stromes aus „regenerativen Energien“ formuliert, sowie garantierte Mindestpreise für die Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien festgesetzt wurde. Das Gesetz 141 Die Bundesregierung (2004) Europäische Kommission 1997 Nationales Klimaschutzprogramms (Beschluss 18.10.2000) der Bundesregierung, http://www.bmu.de/klimaschutz/doc/6886.php, Zugriff 28.11.2005; Nationales Klimaschutzprogramm 2005, Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“, Beschluss vom 13.Juli 2005, http://www.bmu.de/files/klimaschutz/downloads/application/pdf/klimaschutzprogramm_2005_lang.pdf, Zugriff 28.11.2005. 144 Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, 17.4.2002; http://www.bundesregierung.de/Anlage585668/private-HTML-Editor.pdf, Zugriff 28.11.2005 145 Die Bundesregierung (2004) 146 http://www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/windenergiedaten_03.pdf 147 Nationales Klimaschutzprogramms (Beschluss 18.10.2000) der Bundesregierung, http://www.bmu.de/klimaschutz/doc/6886.php, Zugriff 28.11.2005; Nationales Klimaschutzprogramm 2005, Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“, Beschluss vom 13.Juli 2005, http://www.bmu.de/files/klimaschutz/downloads/application/pdf/klimaschutzprogramm_2005_lang.pdf, Zugriff 28.11.2005. 148 Die Bundesregierung (2004) 142 143 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 51 schaffte somit für Interessenten zur Errichtung von Offshore - Windkraftanlagen attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Um das klimaschutzpolitische Ziel zur Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2010 einhalten zu können und aufgrund der Erkenntnis, dass Windkraftanlagen an Land kaum noch weitere Ausbau-Kapazitäten beinhalten, setzte sich die Bundesregierung bereits Anfang diesen Jahrtausends für die Erschließung geeigneter Offshore-Standorte ein. Im Positionspapier des BMU im Jahr 2001149 und später auch in der „Strategie der Bundesregierung zur Windenergienutzung auf See“150 wurde eine schrittweise Erschließung von Offshore-Windpotentialen in Nord- und Ostsee propagiert. In einer Vorbereitungsphase, die für die Jahre 2001 bis 2003 angesetzt war, sollten geeignete Flächen identifiziert, Forschungen durchgeführt und die Startphase vorbereitet werden. In der Startphase ab 2003/04 bis 2007 ist geplant, durch Bau und Betrieb erster Pilot-Windparks 500 MW Leistung zu installieren, anhand derer praktische Erfahrungen gesammelt werden sollen. Das Orientierungsziel für die anvisierte erste Ausbauphase von 2007 bis 2010 ist eine Gesamtinstallation von 2.000 bis 3.000 MW. In weiteren Ausbauphasen, d.h. bis 2025 bzw. 2030, sollen mit Erreichen der Wirtschaftlichkeit etwa 20.000 bis 25.000 MW installierter Leistung möglich sein151. Aus planerischer Sicht warfen die fehlende Planungssicherheit in der AWZ und das Fehlen von Steuerungsmechanismen bis vor kurzem erhebliche Probleme auf. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Seeanlagenverordnung wird die Ausweisung von Meeresschutzgebieten und Eignungsflächen für die Windenergie nun erstmals ermöglicht. In der Praxis gestaltet sich die Erschließung der Offshore-Potenziale schwierig. Der gegenwärtige Stand der Technik erlaubt den Bau von Offshore-WEA in einer Wassertiefe von bis zu 40 Metern, was prinzipiell diejenigen Bereiche zu Eignungsgebieten macht, die bereits durch eine Vielzahl anderer Interessen in Schifffahrt, Fischerei, militärische Nutzung und Naturschutz belegt sind. Trotz dieser Entwicklungen zählen Offshore-Windenergieanlagen zu den meist diskutierten und umstrittensten Raumentwicklungen im deutschen Meeresbereich. Kritiker machen besonders auf die bisher unbekannten Auswirkungen fester großflächiger Installationen auf das marine Ökosystem aufmerksam und die oft mangelnde Koordination der Ausweisung von Windparkflächen mit anderen Nutzungsformen. Die Auswirkungen solcher permanenten Installationen können bei ungünstiger Positionierung gravierend sein, wie im Falle der Ostsee, wo die Platzierung nahe dem Durchgang zur Nordsee den Wasseraustausch zwischen den beiden Meeren behindern könnte152. Auswirkungen auf Zugvogelbewegungen, Wale oder Fischspezies sind bisher ebenfalls noch unklar, wobei verschiedene Gutachter auf die Bedeutung der Important Bird Areas (IBAs) und die Notwendigkeit ihrer Beachtung bei der Planung von Offshore-Installationen verweisen153. Die Projektgruppe „Windenergienutzung im Offshore-Bereich im Hinblick auf die BMU-Anliegen“ des BMU und UBA hat eine Stellungnahme erarbeitet, die den zukünftigen Forschungsbedarf im Konfliktfeld Windenergie-Naturschutz aufzeigt154. Bis März 2006 sind insgesamt 31 Offshore-Windparkprojekte (27 in der Nordsee, 4 in der Ostsee) zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingereicht worden (Quelle: www.bsh.de). Aufgrund des geringen Raumangebotes und der gesellschaftspolitischen Anliegen, wie die Berücksichtigung einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, kamen nur Standorte mit großen Wassertiefen (bis zu 40m) und weiten Entfernungen zur Küste (> 20 km) in Frage155. Von den 31 beantragten Windparks sind bisher 14 (12 in der Nordsee, 2 in der Ostsee) genehmigt worden. Tabelle 4 149 BMU (2001) BMU (2002a) http://www.bmu.de/files/windenergie_strategie_br_020100.pdf 152 Buchholz, H. (2002) 153 BMU (2002b) 154 BMU (2002a) 155 BMU (2001) 150 151 52 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche gibt einen Überblick über die bis Dezember 2005 genehmigten Offshore - Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee. Tabelle 4: Bis März 2006 von der BSH genehmigte Offshore - Windparks (Quelle: Gee & LichtEggert 2006, ergänzt um „Arkona“ Windpark in der Ostsee) Name Genehm. Anzahl von WKA1 geplante Anzahl von WKA Kapazität /Anlage in MW Gesamtkapazität in MW * Wasser tiefen Genehmigungsantrag bei BSH Genehmigung erteilt Nordsee "Emden" "Wilhelmshaven" 1 1 "Borkum West", "Butendiek", "Borkum Riffgrund", "Borkum Riffgrund West", "Amrumbank West", "Nordsee Ost", "Sandbank 24", "ENOVA Offshore Northsea Windpower", „DanTysk“ “Nördlicher Grund” 12 80 77 12-sm-Zone 5 4,5 Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) 208 5 60 (1040) 80 3 240 180 3-5 231 (746) 80 458 3,5 80 80 80 80 250 980 48 "Kriegers Flak" „Arkona Becken Südost“ gebaut 2004 Jun 02 30m 20m 23-29m Sep 1999 Sep 2000 June 2000 Nov 2001 Dez 2002 Feb 2004 280 (1800) 30m Mrz 2000 Feb 2004 5 4-5 4-5 400 400 (1250) 400 (4720) 20-25m 22m 20-35m Jun 2000 Jun 2000 Jul 2001 Jun 2004 Jun 2004 Aug 2004 251 4,5 202,5 (1255) 36-34m Jun 2001 Feb 2005 80 80 300 402 3,6- 5 max. 5 400 (1500) 400 (2010) bis 30m 23-40m Mrz 2000 Dez 2001 Aug 2005 Dez 2005 80 80 80 5 5 400 400 20-40m 21-38m Mai 2001 Mai 2000 Apr 2005 Mrz 2006 Ostsee 1 WKA= Windkraftanlangen * in Klammern sind die installierten Kapazitäten bei geplantem Ausbau dargestellt Gemessen an den vorliegenden Anträgen für die Errichtung von OffshoreWindenergieanlagen ist die Lage in der Ostsee noch relativ entspannt, jedoch bereits sehr dicht in der Nordsee (Abb. 14 und 15). Abb. 14: Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Nordsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005)156 156 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/NordseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 53 Abb. 15: Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Ostsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005)157 Die Bundesregierung hat in ihrer Strategie festgelegt, dass der Ausbau der Windenergie auf See umwelt- und naturgerecht erfolgen muss. Für die Erhebung von Daten werden Meeresplattformen in Nordund Ostsee errichtet, für deren Bau das Bundesumweltministerium insgesamt 15,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt158. Zuständigkeiten Binnenwärts der AWZ, d.h. im Bereich des Küstenmeeres (bis zur 12 sm Grenze) sind die jeweiligen Bundesländer für die Errichtung von Windparks zuständig. In der AWZ fallen die Errichtung, der Betrieb und die Nutzung von Energieerzeugungsanlagen in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Um die potenziellen Auswirkungen auf andere Nutzungsbereiche zu minimieren, hat das BSH ein Genehmigungsverfahren erarbeitet, das folgende Elemente umfasst: • • • • Untersuchung der räumlichen Verteilung von Benthos-, Fisch-, Vogel- und Meeressäugerspezies zwei Jahre vor Beginn der Konstruktion, Untersuchung des Vorkommens und der saisonalen Variabilität sowie wenn notwendig des Verhaltens von Meeresorganismen während der Konstruktion und des Betriebs der Anlagen, Durchführung von Risikoanalysen hinsichtlich der Kompatibilität mit dem Schiffsverkehr, Simulierung der ästhetischen Effekte der Landschaftsveränderung in touristisch wichtigen Gebieten159. Genehmigungen für Offshore-Windparks fordern außerdem Betriebsund Abfallmanagementkonzepte, die Abstimmung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur an Land und auf See und Nachweis-, Informations- und Dokumentationsverfahren, dass in ein allgemeines Überwachungssystem bereitgestellt werden kann160. 157 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf 158 http://www.bmu.de/fset800.php 159 www.bsh.de 160 http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=869 54 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Probleme Abgleich mit anderen Nutzungsformen Der Abgleich von Offshore-Windenergieanlagen mit anderen Nutzungsformen stellt auch die Raumplanung vor große Herausforderungen. Im Küstengewässer Schleswig-Holsteins beispielsweise können nur sehr wenige Gebiete als konfliktarm bezeichnet werden, mit ähnlichen Gegebenheiten auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bergrechtliche Aufsuchungsund Gewinnungsarbeiten müssen hier ebenso berücksichtigt werden wie Fragen der Sicherheit des Schiffsverkehrs und der Verkehrsführung, sowie die Interessen der deutschen Marine, der Fischerei, des Naturschutzes und die der Betreiber von Unterwasserkabeln (wie Telekommunikationskabel) und Rohrleitungen. Eine besondere Gefahr geht von möglichen Kollisionen von Öltankern mit Offshore-Windenergieanlagen aus, wobei das niedersächsische Wattenmeer auf Grund des Schifffahrtsvolumens, der Konzentration von Vogelrast- und Brutgebieten und der vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnisse am stärksten betroffen wäre161. Trotz der Einigung der Küstenländer, im Wattenmeer keine Anlagen zu genehmigen, besteht dennoch starkes Interesse an der Einrichtung von Windparks im Küstenbereich, um so eine Erprobung relevanter Technologien zu vereinfachen. Derzeit werden die Raumordnungskapazitäten der Länder, die Wahrnehmung von Eigentumsrechten der Seegebiete durch den Bund sowie die Vergabe von Pachten als prinzipielle Mechanismen der Raumordnung diskutiert162. Für die Konstruktionsphase sind saisonale Anpassungen zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt vorgesehen. Zur Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Schiffskollisionen werden an Hand von Szenarien verschiedene Mechanismen der Störfallvorsorge, u.a. die Einbindung des Havariekommandos, diskutiert163. Anbindung an das Festland Die Netzanbindung ist für den Betrieb von Offshore-Windenergieparks ein begrenzender Faktor, da die Kosten von Offshore-Windenergieprojekten nicht zuletzt von der Entfernung zum Land, von der gewählten Trassenführung und der verwendeten Technik abhängig sind164. Zu den geeignetsten Flächen zählen Bereiche mit bis zu 50 km Entfernung von der Küste, einer Wassertiefe von bis zu 30 m und relativ direkter Trassenführung zu einem geeigneten Einspeisepunkt auf dem Land. In der Nordsee wirft die Trassenführung durch den Nationalpark Wattenmeer und die Kollision multipler Trassen mit Naturschutzinteressen Probleme auf. Die derzeitige Übertragungstechnik setzt der immer wieder geforderten Bündelung einzelner Projekte in gemeinsamen Trassen Grenzen; eine alternative Trassenführung entlang der Schifffahrtswege, ist nicht immer möglich. Für den weiteren Ausbau der Windkraft im Meer wird die Einrichtung eines OffshoreVerbundsystems diskutiert165. Allerdings ist solch ein Offshore- Netz zurzeit nicht absehbar, da die entsprechende Technik noch nicht verfügbar oder nicht erprobt ist. Zudem muss dann eine gemeinsame Planung der Projekte erfolgen, was zu einem entsprechenden Kooperationsbedarf zwischen den verschiedenen am Projekt beteiligten Akteuren (Planer, Behörden etc.) führt166. Für die geplanten Offshore Windparks in der Nordsee ist wie an Abbildung 14 zu erkennen, bereits eine Abstimmung zur Bündelung der Kabeltrassen zur Netzanbindung der Offshore Windparks abgehalten worden. So sind zwei Kabelanbindungen an der Schleswig-Holsteinischen Westküste geplant. Während die Offshore-Windparks DanTysk und Butendiek in Böxlund einspeisen, sollen die Netzanbindung der Offshore161 Knust, R. (2003) BMU (2002b) Friedrich, A. (2003) 164 BMU (2001) 165 http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=67 166 Fachverband Kraftmaschinen, Frankfurt/Main (2001) 162 163 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 55 Windparks Amrumbank West, Nördlicher Grund, Nordsee Ost und Uthland innerhalb der 12 sm Zone in Schleswig-Holstein auf einer gemeinsamen Trasse gebündelt werden und in Brunsbüttel einspeisen. Ausbau des Hochspannungsnetzes an Land Ein entscheidendes Kriterium für den Ausbau der Offshore-Windenergieanlagen sind vorhandene, für die Aufnahme von großen Leistungen angelegte Netzanschlusspunkte. Die derzeitige Netzinfrastruktur ist zur Aufnahme großer Anschlussleistungen aus OffshoreWindenergieparks nicht ausreichend, da Netzanknüpfungspunkte relativ weit entfernt von der Küste liegen und meist nur den Anschluss erster „kleinerer“ Projekte (50-150 MW) abdecken167. Bestehenden Standorten mit Transformatoren für die 380- und 220 KV-Netze kommt daher als zentrale Knotenpunkte eine Schlüsselstellung zu. Hierzu zählen beispielsweise der Kernkraftwerkstandort Brunsbüttel oder Emden an der Nordsee. Neben dem Ausbau der Anbindungskapazitäten, erfordert der weitere Ausbau der OffshoreKapazitäten auch insgesamt eine Verstärkung des Hochspannungs-Verbundnetzes und den Ausbau bestehender 380 kV-Trassen ins In- und Ausland. Dies bedeutet eine schnelle Suche möglicher Hochspannungstrassen, da sich die notwendigen Raumordnungsverfahren über Jahre erstrecken können. Für diesen Ausbau ist ein umfassendes Konzept notwendig, das auch das vorhersehbare starke Wachstum der Windenergie an Land mit einbezieht. Trend Bis 2010 ist zu erwarten, dass der jährliche Ausbau in Deutschland weiter vorangeht, wenngleich die Menge der neu installierten Leistung immer weiter abnimmt. Bereits seit 2003 ist die jährlich neu installierte Leistung an Land stark zurückgegangen (von ca. 3000 MW im Jahr 2002 auf knapp 1000 im Jahr 2005). In den nachfolgenden Jahren bis 2010 wird nur ein geringes Anwachsen der installierten Leistung auf 2.000 MW im Offshore-Bereich vorhergesagt. Dies geht davon aus, dass die Offshore-Windenergienutzung vor den deutschen Küsten noch Zeit benötigt, bis die politischen und technischen Voraussetzungen für eine effektive Nutzung geschaffen sind168. Der prognostizierte Flächenbedarf variiert dabei je nach den zu erreichenden Vorgaben für den Gesamtoutput und die technischen Entwicklungen169. Ein ausschlaggebender Faktor für die Entwicklung der Offshore-Windenergie ist die Möglichkeit, strukturell benachteiligten Räumen neue Entwicklungspotenziale zu verleihen. Besonders die schleswig-holsteinische Westküste kann von neuen Technologien und Folgenutzungen der Windenergie im Küstenbereich profitieren. Ein Beispiel ist Brunsbüttel, der als zentraler Netzanschlusspunkt für Windkraftanlagen in der Nordsee diskutiert wird. Oder Husum, der sich als Offshore-Windenergie Service-Hafen profilieren könnte. Dies setzt jedoch einen geeigneten raumplanerischen Rahmen sowie diese Entwicklung unterstützende regionalplanerische Mechanismen voraus (siehe auch Kap. 3.1.11). An der Nordseeküste exisitieren mehrere Häfen, die um die Vorreiterrolle als „Offshore-Windenergie-Häfen“ (Bau, Wartung, Service) untereinander in Konkurrenz stehen. Hierzu zählen Esbjerg (Dänemark), Husum, Brunsbüttel, Cuxhaven, Bremerhaven, Brake, Wilhelmshaven, Emden Auf der europäischen Ebene wird auf Grund der Schaffung internationaler Energieverbundsysteme und der weiteren Liberalisierung des Strommarktes eine Verdichtung der europäischen Stromnetze und Verknüpfung der skandinavischen sowie der britischen und irischen Stromnetze mit dem europäischen Kontinent erwartet. Dies unterstreicht die Anforderungen an den Ausbau der deutschen Netzkapazitäten und die Schaffung bzw. effektive Nutzung geeigneter Einspeisepunkte. 167 168 169 Fachverband Kraftmaschinen, Frankfurt/Main (2001) BMU (2001) z.B. Buchholz, H. (2002) Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 56 Anforderungen an die Raumplanung Zentrale Anforderung an die Raumplanung können folgendermaßen zusammengefasst werden: • • • Ausweisung geeigneter Offshore-Windenergiegebiete in der AWZ durch Abgleich mit anderen Interessen; dies ist mittlerweile erfolgt Anerkennung der Nachfolgeindustrien und Bedürfnisse an Land (z.B. Anlegung neuer Hochspannungstrassen, Verkehrsanbindung, Unterstützung von Folgeindustrien an Anlandepunkten) Vorsorge hinsichtlich möglicher langfristiger Entwicklungen, beispielsweise die Möglichkeit, Offshore-Strom direkt in Wasserstoff umzuwandeln, was einen Großteil des Netzausbaus obsolet machen würde. b) Schnittstelle Land-Meer 3.1.11 Maritime Dienstleistungszentren Allgemein Mit dem Anstieg der Offshore-Nutzung in den Küstengewässern und der AWZ steigt auch die Bedeutung maritimer Dienstleistungen an der Küste. Dienstleistungszentren bilden zentrale Schnittstellen zwischen Meer und Land und gewährleisten den An- und Abtransport von Produkten, Gütern oder Strom. Insbesondere der Ausbau der Offshore-Windkraft bietet gute Entwicklungschancen für derartige Zentren. Bau und Erhalt von Offshore-Fundamenten und WEA-Türmen, der Bau von Spezialschiffen, sowie verwandte Dienstleistungen in Betrieb, Überwachung, Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Offshore-Windparks sind Teil einer nationalen Offshore-Industrie und Dienstleistungsinfrastruktur, die besonders den strukturschwachen Küstenregionen an der Nordsee wirtschaftlichen Aufschwung geben kann. Bei entsprechenden Standortbedingungen (z.B. gute Verkehrsanbindung, Werft, Hafen, Tourismusinfrastruktur) können sich einzelne Dienstleistungszentren zu multifunktionalen Zentren entwickeln. Probleme Als Schnittstelle im Güter- und Serviceverkehr sind maritime Dienstleistungszentren an gute Verkehrsanbindungen und leichte Erreichbarkeit sowohl von der seewärtigen als auch der terrestrischen Seite gebunden. Ihre Lage ist somit nicht beliebig flexibel, sondern von der vorhandenen (Verkehrs-) Infrastruktur mitbestimmt, wobei besonders den (noch festzulegenden) Schifffahrts- und Versorgungstrassen in den Küstengewässern hohe Bedeutung zukommt. Trend Der Trend bei maritimen Dienstleistungszentren geht hin zur Konzentration von Service und Leistungen und der Kombination verschiedener Funktionen. Die Konsequenz ist die Entstehung von Multi-Use-Zentren, die beispielsweise Tourismus, Sicherheit (Lotsenstationen) und Hochspannungseinspeisungspunkte miteinander verknüpfen. Konflikte Potenzielle Konflikte ergeben sich beim Ausbau maritimer Dienstleistungszentren im Bereich des Naturschutzes. Weitere Konflikte können mit dem Tourismus entstehen, sofern der Ausbau mit dem traditionellen Bild der Tourismusregion und einzelner Reiseziele konkurriert. Anforderungen an die Raumplanung Für den Aufbau und Ausbau und die effektive Nutzung von maritimen Dienstleistungszentren ist eine Verknüpfung mit den Schifffahrtstrassen und die Anbindung offshore zu gewährleisten. Dies erfordert eine Integration von mariner und terrestrischer Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 57 Infrastrukturplanung, wozu landwärts besonders die Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur und Energieanbindung zählen (siehe auch 3.1.2). 3.1.12 Entwicklung der Seehäfen Allgemein Die Seeschifffahrt ist für Deutschland von besonderer Bedeutung für den Außenhandel und die Versorgung mit Rohstoffen. Deutschlands Häfen sind Umschlagplätze, Dienstleistungszentren und Produktionsstandorte mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. In Tonnen gemessen lag der Gesamtgüterumschlag bei rund 230 Mio. t, 2002 erreichte der Versand 88,5 Mio. t und der Empfang 149,5 Mio t170. Zu den wichtigsten Seehäfen zählen Hamburg, Wilhelmshaven, Bremen-Bremerhaven, Rostock, Cuxhaven und Lübeck als größere Häfen, Stralsund, Wismar, Saßnitz, Nordenham, Kiel, Puttgarden, Emden, Brake, Brunsbüttel als kleinere Häfen. Direkt und indirekt sind insgesamt rund 300.000 Menschen in den Häfen beschäftigt171. Ca. 45% des seewärtigen deutschen Außenhandels werden über die Seehäfen abgewickelt, wobei die wirtschaftliche Bedeutung einzelner Häfen aus dem Güterumschlag in Abb. 16 abzulesen ist. Von zentraler Bedeutung sind jedoch auch die lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Anstoßeffekte, die sich aus der Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Aktivität ergeben. Abb. 16: Entwicklung des Güterumschlags der wichtigsten deutschen Seehäfen in t bis 2003. Die Reihenfolge der dargestellten Häfen entspricht der seitlichen Legende. (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes172)) Die meisten deutschen Häfen sind auf den Umschlag bestimmter Arten von Gütern spezialisiert. Hamburg und Bremerhaven sind in erster Linie Containerhafen, Rostock und Lübeck Fähr- und Güterhafen, sowie Puttgarden und Kiel Fährhäfen. Viele Häfen durchlaufen jedoch strukturelle Veränderungen und wandeln sich von primären Güterhäfen hin zu Passagierhäfen. Exemplarisch ist hier Rostock, der sich von einem Güterhafen zu 170 http://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/index.html http://www.bundesregierung.de/artikel,-50925/Foerderung-der-MaritimenWirts.htm#Seeschiffahrtstandort_Deutschland_stärken 172 http://www.wsv.de/Schifffahrt/Statistik/wichtige_Seehaefen/index.html 171 58 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche einem modernen Fähr- und Passagierhafen und zentralen Gateway in die skandinavischen Länder entwickelt hat. Insgesamt ist in allen Häfen Wachstum zu verzeichnen. 1998 betrug die Jahreswachstumsrate in Hamburg 3,2%, in Bremerhaven 2,6% und in Lübeck-Travermünde 6,4%, was auf den Anstieg des Güterumschlags weltweit zurückzuführen ist. Für die deutschen Ostseehäfen ist jedoch vor allem die EU-Osterweiterung 2004 ausschlaggebend. Insgesamt war hier ab 1999 ein durchschnittliches Wachstum im Warenverkehr von 2,75% zu verzeichnen, was 2004 auf 3% anstieg. Im Fähr- und Ro/Ro-Verkehr wies Rostock 2004 ein Wachstum von 8,5% auf. Für die nächsten Jahre, beginnend ab 2004, wird mit einem anhaltend starken Wachstum auf deutlich höherem Niveau gerechnet, bevor das Wachstum Mitte des nächsten Jahrzehnts etwa auf das heutige Niveau zurückgeht.173 Im Containerbereich verfügt Deutschland mit Hamburg und Bremerhaven über zentrale Umschlagplätze, von denen Hamburg weltweit den achtgrößten Rang im abgefertigten jährlichen Containervolumen einnimmt und einen der zentralen Knotenpunkte im internationalen Schiffsverkehr darstellt. Derzeit arbeitet Hamburg noch unterhalb seiner Auslastungsgrenze, die Schätzungen zufolge nahe 9 Mio. t TEU liegt, wobei weitere Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Abfertigung und des Abtransports von Containern geplant sind. Der zweitgrößte deutsche Universalhafen, bestehend aus Bremen und Bremerhaven, gehört ebenfalls zu den bedeutenden maritimen Standorten Europas. Mit einem Jahresumschlag von 3,5 Millionen TEU (2004) ist Bremerhaven unter den 20 größten Container- und Autohäfen der Welt174, ergänzt durch Bremen-Stadt als Spezialhafen für den Umschlag von konventioneller Stückgutladung und Massengütern. Im Containerbereich boomen beide Häfen mit zweistelligen Zuwachsraten. Der Anstieg des Container-Umschlags in Hamburg belief sich von 13,4 % im Schnitt der letzten 5 Jahre auf voraussichtlich mehr als 15 % in 2005, auf den HHLA Terminals voraussichtlich sogar mehr als 18 Prozent. Prognosen gehen von weiterhin anhaltenden zweistelligen Wachstumszahlen aus. Um mit dem prognostizierten weiteren Wachstum der Umschlagsnachfrage mithalten zu können, wird für Hamburg und Bremerhaven schneller und flexibler Ausbau gefordert.175 Verkehrsanbindung auf dem Land Um ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten, müssen Seehäfen kontinuierlich in ihre bereitgestellten Leistungen investieren. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau der Hafeninfrastruktur, die Spezialisierung auf bestimmte Güter oder die Bereitstellung von Dienstleistungen. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Optimierung der Verkehrsanbindung, die neben den allgemeinen Entwicklungen im Schifffahrtsverkehr und internationalen Handel als limitierende Faktoren agieren. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bemühungen der Länder um wettbewerbsfähige Häfen zu unterstützen und den maritimen Standort Deutschland zu stärken. 1999 wurde hierzu eine gemeinsame Bund-Länder-Plattform zur deutschen Seehafenpolitik eingerichtet, die u.a. die Optimierung der seegestützten Transportkette zum Ziel hat. Zu den wichtigsten Elementen zählt die Bereitstellung von Bundesmitteln für den Ausbau der land- und seeseitigen Zufahrten und Sicherung der Straßen- und Schienenverbindungen ins Hinterland. Beispiele sind der Ausbau der A7 im SchleswigHolstein, die A1 in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, sowie die Bundesautobahnen A 11, A 19 und A 20. Prioritäten für den Ausbau der landwärtigen Infrastruktur (Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen) sind im Bundesverkehrswegeplan 2003 festgelegt, welcher wiederum eng mit den EU-Leitlinien zu den Transeuropäischen Netzen (TEN-V) und den darin enthaltenen Bestrebungen für den Auf- und Ausbau einer 173 http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/dv/04-bauermeist/04-bauermeister.pdf http://www.bisbremerhaven.de/sixcms/list.php?page=start&main=http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=9079&menu=8789&sub=9 079 175 http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/dv/04-bauermeist/04-bauermeister.pdf 174 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 59 international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb Europas verknüpft ist.176 Der Ausbau der wichtigsten Binnenwasserstraßen und der Aufbau der Binnenwasserterminals zu logistischen Dienstleistungszentren spielen in diesem Kontext ebenfalls eine maßgebliche Rolle. Auch die DB Cargo hat verbesserte marktgerechte Angebote für die SeehafenHinterlandverkehre angekündigt. Um den Erfolg des intermodalen Verkehrsnetzes zu gewährleisten, sind spezifisch für die Häfen Qualitätsmaßstäbe bezüglich der Hafendienste sowie der Qualität der Anbindung an das Hinterland und der dort erbrachten Dienste erarbeitet worden177. Im Bereich der Ostseehäfen erfüllen Rostock-Überseehafen, Rostock Fracht- und Fischereihafen, Sassnitz, Wismar, Stralsund, Wolgast sowie Greifswald-Ladebow die TENKriterien. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ die Kommunen bei dem weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur178. Anbindung auf der Seeseite Auf der Seeseite bedeutet die anhaltende Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland eine Optimierung der Zufahrtswege und der Be- und Entladungsmöglichkeiten für Containerschiffe. Hier sind der vermutete Anstieg des weltweiten Containerumschlags und auch der Zugang zu neuen Märkten in Osteuropa ein wichtiges Kriterium, wobei der Trend zu immer größeren Schiffen mit stärkerem Tiefgang und zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen Standorten geht. Im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur sind das Stichwort des intermodalen Verkehrs und das Konzept der Meeresautobahnen, das im Rahmen der EU TEN-Richtlinien propagiert wird, von hoher Bedeutung. Meeresautobahnen sind Hauptseewege zwischen den EUMitgliedstaaten, die sich auf wenige Strecken und einen schnellen Beförderungstakt konzentrieren sollen, wobei nur eine begrenzte Anzahl von Häfen an die Meeresautobahnen angebunden werden können. Berechnungen auf Basis von Wirtschaftsdaten 2003 gehen davon aus, dass Verkehrsverbindungen zwischen Häfen in Norddeutschland oder Südostdänemark mit den baltischen Staaten ein Handelsvolumen von jährlich über 2 Mio. t in östlicher Richtung und von mehr als 11 Mio. t in westlicher Richtung anziehen könnten.179 Die EU Port Package Ein Jahr nach dem Scheitern des ersten Richtlinienentwurfes hat die alte EU-Kommission kurz vor ihrem Ausscheiden das heftig umstrittene "Port Package II" vorgelegt. Ziele des Richtlinienentwurfes waren die Erhöhung der Effizienz und die Dienstleistungsqualität durch die Steigerung des Wettbewerbs im Hafenmarkt. Erfasst werden sollten Seehäfen mit einem Umschlag von 1,5 Millionen Tonnen bzw. 200.000 Passagieren. Die Bedenken und konkreten Gründe, die zum Scheitern des ersten Richtlinienvorschlags zur Liberalisierung von Hafendienstleistungen geführt hatten, wurden nach Meinung des BMVBS jedoch nicht ausreichend und nachhaltig analysiert. Ein Gutachten des ISL kommt zu dem Schluß, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen der Port Package II zu negativen Auswirkungen führen und den maritimen Seehafenstandort Deutschland gefährden180. Die Ablehnung der Port Package II am 18. Januar 2006 durch das Europäische Parlament wurde von Bund und Ländern unter Verweis auf den bereits bestehenden harten Wettbewerb unter den Häfen und Gefahren für ein Sozialdumping begrüßt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die EU ihre Bemühungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Hafenpolitik fortsetzen wird, mit ungewissen Konsequenzen für den Hafenstandort Deutschland. 176 Bundesverkehrswegeplan 2003: Beschluss der Bundesregierung vom 2. Juli 2003 http://www.magistrale.org/download/bundesverkehrswegeplan-2003-beschluss-der-bundesregierung-030702.pdf http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/drucksachen/4_Wahlperiode/D04-0000/Drs040747.pdf?PHPSESSID=20a4443117f6c017c360a42287d0346b 179 http://europa.eu.int/comm/transport/intermodality/motorways_sea/doc/2006_motorways_sea_brochure_de.pdf 180 ISL 2005 177 178 60 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Trend Insgesamt ist weltweit mit einer weiteren Konzentration auf wenige Haupthäfen und einem verschärften Wettbewerb um Transportketten zu rechnen. Aufgrund der Ausweitungen des Welthandels und des resultierenden Anstiegs des Transport- und Umschlagvolumens ist auch ein weiter Anstieg der Schiffsgrößen (auf über 9000 TEU) zu erwarten. Von diesen Entwicklungen profitieren besonders größere Häfen, die über entsprechende logistische und räumliche Kapazitäten und Einbindung in ein möglichst dichtes Feeder- und Hinterlandnetz verfügen181. An der Elbe war der Trend zu größeren Frachtern ausschlaggebend für die Entscheidung, das Flussbett über 96 km auf 16 m zu vertiefen, was den Hamburger Hafen tideunabhängig für Schiffe bis zu 12.3 m Tiefgang öffnen soll. Der deutsche maritime Transport wird bis 2010 voraussichtlich um 70 - 80 Mio. t pro Jahr anwachsen, wovon besonders die Ostseehäfen profitieren. Hier machen sich das allgemeine Wirtschaftswachstum in den skandinavischen und baltischen Ländern, die verbesserte Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern und günstigere Anbindung der Häfen ans Binnenland sowie Investitionen in die Hafeninfrastruktur bemerkbar. Häfen sind verstärkt als Teil einer europäischen Verkehrsinfrastruktur zu verstehen, die eng mit der Bundesverkehrsplanung sowie den euroäischen TEN-Vorhaben an Land und auf See verknüpft sein müssen. In Zukunft ist zudem eine weitere Spezialisierung der Häfen und ein Anstieg des Fähr- und RoRo-Volumens zu erwarten. Die Entwicklung neuer Technologien kann die Logistik im maritimen Transportwesen beeinflussen. Eine besondere Entwicklung stellt in Deutschland der geplante Bau eines neuen Tiefwasserhafens für sehr große Schiffe in Wilhelmshaven dar (s. unten). Tabelle 5: Prognostizierte Entwicklung der wichtigsten deutschen Häfen und ihrer Kapazität im Jahr 2015 in Mio. t (Quelle: ISL 2000) Der JadeWeserPort als Antwort auf diese Trends 2001 fiel die Entscheidung für den Bau eines gemeinsamen, von den Ländern Niedersachsen und Bremen getragenen Nordsee-Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven. Ausschlaggebend für die Entscheidung des JadeWeserPort waren nicht nur die verkehrstechnisch günstige Position und die exponierte Lage, sondern die schon heute vorhandene Wassertiefe von 18,0 m unter Tideniedrigwasser. Nautische Simulationen haben bestätigt, dass der geplante Hafen tideunabhängig von Containerschiffen mit einer Kapazität von mehr als 8.000 TEU und bis zu 430 Metern Länge angelaufen werden kann.182 Durch die günstigen seeseitigen Anbindungen erhofft man sich zudem einen wirtschaftlichen Vorteil hinsichtlich der Anlaufkosten gegenüber Wettbewerbshäfen. Nach seiner Fertigstellung ist der JadeWeserPort der östlichste Tiefwasserhafen der europäischen Nordrange (zwischen Le Havre und Hamburg). Seine Jahresumschlagskapazität liegt bei ca. 2,7 Mio. TEU. Der JadeWeserPort wird ein wichtiger Teil der transeuropäischen "Motorways of the Seas, in dem ca. zwei Drittel der Containerüberseeverkehre als Seetransitverladungen in europäischen Verteilerverkehren mit 181 182 http://www.isl.uni-bremen.de/products_services/publications/pdf/weltcontainerhaefen.pdf (2004) http://www.jadeweserport.de/corvoweb/index.asp?Auswahl=1&Anzeige=39 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 61 Seehäfen in Skandinavien, den EU-Ostseestaaten und Russland abgewickelt werden sollen183. Ein Verkehrsanbindungskonzept stellt die logistische Verknüpfung ins Hinterland und in der Hafenanlage sicher. Wilhelmshaven versteht sich dabei nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu den traditionellen Häfen Hamburg und Bremerhaven, mit Potenzial zur Nutzung gegenseitiger Synergieeffekte. Der JadeWeserPort soll 2009 fertig gestellt sein und der Küstenregion durch direkte Arbeitsplätze und die Ansiedlung neuer Betriebe wichtige wirtschaftliche Impulse verleihen. Probleme Der Bau des JadeWeserPorts und die Auswirkungen des Betriebs auf das Umland sind weiterhin umstritten. Neben Umwelteinflüssen werden insbesondere die Lärm- und Verkehrsbelastung der Gemeinden an den auszubauenden Verkehrswegen genannt sowie die visuelle Beeinträchtigung der Küste durch die neuen Hafenstrukturen. Der Bau eines Jade-Weser-Kanals, der den Tiefseehafen Wilhelmshaven mit Bremerhaven verbinden würde, zählt ebenfalls zu weiteren umstrittenen infrastrukturellen Folgeprojekten des Ports. Generell hat die Vertiefung bestehender Hafenbecken und Flussläufe für immer größere Containerschiffe gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Ökosysteme und führt zu steigendem Deponieren von Baggergut. Dies betrifft insbesondere die Folgen der Vertiefung von Elbe und Weser. Auch sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen für den Ausbau der Containerterminals in Bremerhaven notwendig. Für den Containerterminal VI beispielsweise sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen (die Große Luneplate südlich von Bremerhaven und ein Areal an der Wurster Küste) zu ökologisch hochwertigen Zonen werden.184 Im Nordseebereich ist zudem der Standard von Öltankern auf Grund der sensiblen Wattenmeer- und Ostseeräume ein wichtiges Thema. In der Nordsee sind wegen der schwierigeren klimatischen Bedingungen höhere technische Standards erforderlich. 183 184 http://www.jadeweserport.de/corvoweb/index.asp?Auswahl=1&Anzeige=39 http://www.ct-bremerhaven.de/ 62 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb. 17: Verkehrsanbindungen des geplanten JadeWeserPort185 Im Zuge des prognostizierten Anstiegs des Schiffsverkehrs und der wachsenden Kapazitäten deutscher Seehäfen sind erhöhte Standards für die Sicherheit auf See erforderlich, insbesondere im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Ausweitung fixer Strukturen im Meer (siehe 3.1.11). An der Ostseeküste müssen die Navigationshilfen verbessert werden, während allgemein die Bereitstellung von Lotsenpflicht und Havariekommando gewährleistet werden muss (siehe Kap. 3.1.1). 3.1.13 Naturschutz Allgemein Im Gegensatz zu der Ausweisung von Meeresschutzgebieten ist der Naturschutz an der Schnittstelle zwischen Küste und Meer lange etabliert. In allen Bundesländern stehen viele Küstenbereiche auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung für Flora und Fauna unter Naturschutz oder bilden Teile von Biosphärenreservaten und Nationalparken. Gleichzeitig sind gerade die Naturschutzräume oftmals besondere Konflikträume, in denen die verschiedenen Interessen besonders scharf aufeinander treffen. An der Westküste ist das Wattenmeer von weltweiter Bedeutung als einzigartiger Lebensraum und Brut- und Rastgebiet für viele Vogelarten. Die drei Nationalparke sind auch als Biosphärengebiete ausgewiesen, und eine Ausweisung als Weltkulturerbe ist derzeit in Diskussion. Das Trilaterale Wattenmeerabkommen bietet einen zusätzlichen Rahmen für das zusammenhängende Management des Naturraums zwischen den Niederlanden, Deutschland und Dänemark. Die FFH-Gebietsmeldungen umfassen ebenfalls den 185 Quelle: http://www.jadeweserport.de/corvoweb/downloads/JWP_deutsch.pdf, Zugriff am 16.3.06 Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 63 Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer und unterschiedliche Dünen- und Küstenlandschaften an der West- und Ostküste. In Mecklenburg- Vorpommern existieren mit Jasmund und der vorpommerschen Boddenlandschaft zwei Nationalparke sowie zusätzlich ein Biosphärenreservat Rügen186; in Schleswig-Holstein befindet sich die Planung eines Nationalparks im Westen Fehmarns im frühen Diskussionsstadium187. Im Meeresbereich sind 41% der Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen188. Probleme Zonierungskonzepte und Management-Maßnahmen bedeuten verschiedene Nutzungsbeschränkungen, die besonders die Fischerei und den Tourismus betreffen. In Schleswig-Holstein führte dies bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes 1999 zu erheblichen Debatten und Widerstand der Bewohner gegen den Nationalpark. Probleme sind auch der Verlust von Biotopen und Spezies durch direkte Eingriffe sowie durch indirekte Faktoren wie Stoffeintrag oder die Auswirkung von Küstenschutzmaßnahmen. Hier ist die Einflussnahme der relevanten Behörden oftmals gering. Ein großes Problem ist auch der Einfluss von Aktivitäten weit im Hinterland auf die Lebensräume an der Küste. So können Aktivitäten in den Flusseinzugsgebieten wesentliche Quellen für die Wasserverschmutzung darstellen oder industrielle Luftverschmutzung im sensiblen System der Ostsee zu spüren sein. Die Regelung dieser Vernetzungen in den betroffenen internationalen Räumen stellt hier eine große Herausforderung dar. Schwierigkeiten ergaben sich in der zunächst eher zögerlichen Umsetzung der EUAnforderungen im Rahmen der FHH-Richtlinie. Dies war teilweise durch die unsichere Gesetzeslage im Küstenmeer und insbesondere der deutschen AWZ bedingt. Seit der Revidierung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 können NATURA-2000-Gebiete nun auch in der AWZ ausgewiesen bzw. bestehende Schutzgebiete an der Küste den Forderungen der Naturschutzverbände gemäß erweitert werden189. Nach Abschluss des umfangreichen Nachmeldeprozesses in Deutschland im Januar 2005 hat sich der Meldeanteil der FFH-Gebiete seit Ende 2002 um ca. 2,6 % von 6,7 % auf 9,3 % der gesamten Landfläche erhöht. Zusätzlich wurden Wasser-, Meeres-, Watt- und Boddenflächen (z.B. Teile der Nord- und Ostsee, Teile des Bodensees) im Umfang von ca. 260.000 ha gemeldet. Die gemeldete Wasserfläche wurde damit im Vergleich zu Dezember 2002 um rund ein Drittel erhöht. Derzeit prüft die Europäische Kommission diese Nachmeldungen auf Vollständigkeit und wird voraussichtlich in 2006 einen Vorschlag für die Aufnahme der Gebiete in die überarbeiteten Gemeinschaftslisten der jeweiligen biogeographischen Region vorlegen.190 Trend Mit dem steigenden Bewusstsein für die Umwelt und das Interesse an naturnaher Erholung kommt den Nationalparken im Küstenraum steigende Bedeutung im Tourismus zu. Für die betroffenen Regionen werden Großschutzgebiete somit zu zentralen Werbeträgern, die eine nachhaltige touristische Entwicklung der umliegenden Gebiete fördern können. Konflikte Konflikte bestehen auf Grund der vielschichtigen Einflussgrößen mit fast allen anderen Formen der Küstennutzung. Bei entsprechender Lenkung ist der Tourismus mit Zielen des Naturschutzes komplementär. In vielen Fällen kann bei entsprechendem Management und angemessener Einbindung der lokalen Bevölkerung Akzeptanz und Umsetzung der 186 http://www.um.mv-regierung.de/ PROCOAST (2000) 188 http://www.um.mv-regierung.de/ 189 http://www.nabu.de/naturschutz/nabu-meeresschutzgebietskonzept.pdf 190 http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natura_2000/doc/2256.php 187 64 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Schutzmaßnahmen erreicht werden. Dabei muss besonders im Naturschutz zwischen wirklichen und wahrgenommenen Konflikten unterschieden werden. 3.1.14 Küstenschutz Allgemein Der Begriff „Küstenschutzmaßnahmen“ umfasst sowohl Maßnahmen zur Verhinderung des Uferrückganges und Landverlustes (Erosionsschutz) als auch Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen bei Sturmfluten (Hochwasserschutz). Seit Jahrhunderten ist der Deichbau die primäre Maßnahme, sich vor Übergriffen des Meeres und Landverlusten zu schützen. Dabei darf der Deichbau nicht als linienhafte Maßnahme begriffen werden, sondern muss auch heute als flächenbezogene Maßnahme gelten, die sich auf die Vorländer und Wattenbereiche sowie die vorgelagerten Inseln erstreckt. Das Ende der Sicherheitskette bildet der Katastrophenschutz, der Maßnahmen zur Deichsicherung, Information der Bevölkerung und Evakuierung betroffener Gebiete umfasst. Letzterer ist in besonderem Maße auf die effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure angewiesen.191 Durch jahrhundertelange Aktivitäten und die Landgewinnung vom Meer sind in den nieder gelegenen Marschen einmalige Kulturlandschaften entstanden, oft mit herausragender Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Der Erhalt dieser Habitate, sowie der fortlaufende Schutz von Grund und Boden vor Sturmfluten, erfordert kontinuierliche menschliche Eingriffe in die natürliche Küstendynamik, wobei der Deichbau bzw. der Erhalt der bestehenden Deichlinie unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutz - als Grundaufgabe von Bund und Ländern begriffen wird. Der Küstenschutz erhält durch den vorhergesagten Anstieg des Meeresspiegels und die erhöhte Frequenz von Sturmfluten zukünftige Brisanz. Derzeit ist der größte Teil der deutschen Nord- und Ostseeküste durch feste Deichstrukturen oder eine Verstärkung natürlicher Elemente (z.B. Dünen) geschützt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern, wo nur 12 Prozent der Außenküstenlänge – insgesamt 42 km – durch Seedeiche geschützt sind. Da sich Deichbaumaßnahmen negativ auf den Sedimenttransport entlang der Küste auswirken können, werden besonders an Sandküsten inzwischen weichere Methoden des Sturmflutschutzes propagiert. Strandaufspülungen und Aufspülungen zur Errichtung von Sturmflutschutzdünen gelten hier als besonders naturnahe und umweltverträgliche Methoden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde bis 1996 so eine effektive Küstenlänge von 50 km, das entspricht 14 Prozent der Außenküste, bespült192. An festen Deichlinien, insbesondere in Schleswig-Holstein, spielen Salzwiesen sowohl im Naturschutz als auch im Schutz des Deichfußes eine wichtige Rolle. In Schleswig-Holstein sind sie einem bestimmten Managementregime unterworfen, das Interessen des Küstenschutzes mit denen des Naturschutzes auszugleichen und Konflikte zwischen den Interessengruppen auszuräumen sucht. Küstenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern (GG Art. 91a, Abs. 1). Auf der gesetzlichen Ebene ist der Küstenschutz im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), den Landeswassergesetzen (Niedersächsisches Wassergesetz [NWG]; dem Bremischen Wassergesetz [BrWG]) und dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) festgehalten. Anwendung finden auch das Wasserverbandsgesetz (WVG) und das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG). Die Durchführung der Küstenschutzmaßnahmen ist prinzipiell Ländersache, jedoch trägt der Bund 70 % der Zweckausgaben der Länder für Maßnahmen, die einer Erhöhung der Sicherheit vor Sturmfluten an Küsten und Tideflüssen dienen. Dies sind in erster Linie Aus- und Neubau von Schutzwerken und deren Bestandteile. In Hamburg, Bremerhaven und Schleswig-Holstein wird die Unterhaltung der ersten Deichlinie vom Land wahrgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Rostock mit der Abteilung Küste ämter- und gebietsübergreifend für 191 192 Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005 http://www.um.mv-regierung.de/kuestenschutz/bschutz/ks_8vorhandene.htm Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 65 die Planung, Begutachtung und Prüfung der Küstenschutzmaßnahmen von MecklenburgVorpommern zuständig. In Niedersachsen sind die Bezirksregierungen die Oberen Deichbehörden, ergänzt von den Landkreisen als untere Deichbehörden. Zu den Aufgaben der Deichbehörden zählen die Festlegung von Deichabmessungen, die Bestimmung der Deichlinienführung, und die Festlegung der deichpflichtigen Gebiete. Verantwortlich für den Erhalt der Deiche sind in Bremen und Niedersachsen die Deichverbände, die unabhängige Selbstverwaltungskörperschaften darstellen. Bedeutung des Küstenschutzes Für Bund und Länder haben die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen und der Schutz ihres Eigentums weiterhin höchste Priorität. Niedersachsen alleine will in den kommenden Jahren ca. 50 Millionen Euro jährlich in den Schutz der Nordseeküste vor Sturmfluten investieren193, das auf Grund seiner niederen Lage besonders sturmflutgefährdete Schleswig-Holstein investiert seit Mitte der 1990er Jahre ähnliche Summen pro Jahr. Aus Sicht der Länder besteht weiterhin Bedarf an Ausbaumaßnahmen (z.B. Profilerhöhungen), die prioritär nach dem Gefährdungsgrad bei Sturmfluten bearbeitet werden müssen. In Niedersachsen werden derzeit ca. 250 km – etwa ein Viertel der gesamten Deichlinie - als ausbaubedürftig eingestuft194. Die Bedeutung des Küstenschutzes wird auch im neuen Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein deutlich (2001). In Mecklenburg-Vorpommern soll künftig flexibler mit den Bemessungswasserständen umgegangen und Reduktionen bis zu 25 % zugelassen werden, um den ökonomischen Nutzen der Maßnahmen zu verbessern und dem Interesse der Kommunen an einer ansprechenden städtebaulichen Gestaltung ihrer Uferbereiche nachzukommen. Ziel ist nach wie vor die Herstellung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus an der gesamten Küste, wobei einige große Vorhaben wie der Sturmflutschutz für Markgrafenheide und Greifswald und die Komplexmaßnahme Sturmflutschutz und Renaturierung des Ostzingstes prioritär angegangen werden.195 Gleichzeitig verstärken sich die Forderungen der Naturschutzverbände (z.B. des WWF), die Deiche zurückzubauen, wo dies ohne Gefährdung menschlicher Siedlungen möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Küstenräume der Ostsee, wo die Wiederentstehung des Salzgraslandes zu den Prioritäten des Naturschutz zählen. Neben einem ökologisch wertvollen Lebensraum werden Salzwiesen auch als natürliche Barriere bei Sturmfluten begriffen196. An der Nordseeküste ist der Erhalt des Status Quo und die effektive Zusammenarbeit zwischen Deicherhalt und Naturschutz, z.B. beim Management der Salzwiesen, erklärte Priorität. Probleme und Konflikte In Schleswig-Holstein wird auf ein sinkendes Bewusstsein für Sturmfluten bei deren gleichzeitiger Häufung aufgrund von Klimaveränderung verwiesen. Der Küstenschutz muß auf dieses erhöhte Risiko und die steigende Wertschaffung in überflutungsgefährdeten Gebieten reagieren197. Der Konflikt mit dem Naturschutz zählt zu den vorrangigen Problemen des Küstenschutzes. Küstenschutzmaßnahmen und Deichbau verändern physische Umweltbedingungen wie Hydrographie und Sedimentationsmuster, was sich nachteilig auf Laichgründe im Flachwasser, Biodiversität und Fauna auswirken kann. Der potenzielle Rückbau vorhandener Deichlinien setzt das Vorhandensein entsprechender Gebiete und die Akzeptanz der Bevölkerung voraus - ein schwieriges Unterfangen, da für die Anwohner der Küstengemeinden der Schutz vor dem Meer nach wie vor prägendes Prinzip ist. In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit der Schutz der Bodden ein vorrangiges Problem, 193 http://www.mu1.niedersachsen.de/master/C3377401_N11281_L20_D0_I598.html http://www.eiz-niedersachsen.de/cgi-bin/frameset-eiz.pl?page=presseinfo/2003-05-21a.htm&title=EIZ%20Niedersachsen 195 http://www.um.mv-regierung.de/pages/rede_2006_02_02.html 196 http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/naturnahe-kuesten/ 197 Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005 194 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 66 wobei besonders der Bereich um die Darß-Zingster Boddenkette ein erhebliches Forschungs- und Planungsdefizit aufweist. Generalpläne für den Küstenschutz beschreiben die vorhandenen und geplanten Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen in den Ländern. Grundlage für die Entscheidungsfindung ist einerseits die Gesamtbewertung der Leistungen und Funktionen der jeweiligen Landschaft, andererseits die Prüfung der realen Notwendigkeit und Möglichkeit, mit Schutzmaßnahmen nachhaltig menschliche Interessen zu schützen. Küstenschutzpläne dienen somit einem möglichst weitgehenden Interessenausgleich. Im neuen Generalplan Küstenschutz Schleswig-Holsteins wird, erstmals für Deutschland, das integrierte Küstenschutzmanagement (IKM) eingeführt. IKM ist der dynamische und kontinuierliche Planungsprozess, durch welchen Entscheidungen zum Schutz der Menschen und ihrer Besitztümer gegenüber den Naturgefahren des Meeres getroffen werden. Ziel ist die Sicherheit vor den Angriffen des Meeres, das IKM eine innovative Methode zur Zielerreichung198. Trotz aller Bemühungen ist die Küste eine dynamische Einheit, die keinen fixen Endzustand kennt. Die Standsicherheit von Küstenschutzanlagen führt zu Nutzungskonflikten mit Leitungstrassen, Schifffahrt und Seeverkehr, Hafenentwicklung und Erdöl- und Gasexploration. Im Bezug auf die zu erwartende stärkere Vernetzung des Küstenschutzes mit anderen Nutzungsformen hat die Bearbeitung folgender Fragen eine entscheidende Bedeutung: • Die weitere Klärung grundlegender küstendynamischer Prozesse und Entwicklungslinien, • die systematische Ermittlung der Funktionstüchtigkeit der Küstenschutzanlagen, • die systematische Analyse der Gefährdungen, sowie auf dieser Basis • die Entwicklung akzeptabler, verschiedene Nutzungsinteressen integrierende Küstenschutzkonzepte (siehe o.g. Beispiel Generalplan Küstenschutz SchleswigHolstein). c) Landwärtiger Schwerpunkt 3.1.15 Landwirtschaft Allgemein Wie in den anfänglichen Abschnitten beschrieben, zählen große Teile der deutschen Küstengebiete zu strukturschwachen ländlichen Räumen. Trotz des Bedeutungsverlustes und der Gefährdung durch den Wegfall von EU-Finanzhilfen kommt der Landwirtschaft nach wie vor eine hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt in der Erhaltung traditioneller Kulturlandschaften und der Dorfstrukturen als wichtige ländliche Sozialräume. An der schleswig-holsteinischen Westküste sind die fruchtbaren Marschböden und die günstigen klimatischen Bedingungen für die Ausprägung der Landwirtschaft ausschlaggebend. In Nordfriesland ist die Fleischproduktion von vorrangiger Bedeutung, wohingegen Dithmarschen als größtes zusammenhängendes Kohlanbaugebiet der Welt internationalen Ruf genießt. Problem Landwirtschaft ist eine der wesentlichen Quellen des erhöhten Nährstoffeintrags ins Meer. Dies ist nicht nur in den Gebieten direkt am Meer relevant, sondern auch in den Einzugsgebieten der Meere durch den Transport von Nährstoffen durch die großen Flüsse. Die Einflussnahme der Landwirtschaft auf die Küste erstreckt sich somit bis weit ins Hinterland hinein. 198 http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/K_C3_BCstenschutz/K_C3_BCstenschutz_20IKM.html Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 67 Trend Trotz der strukturellen Veränderungen im Agrarsektor wird die Bedeutung der Landwirtschaft für die Küstenkreise voraussichtlich auch weiterhin erhalten bleiben. Die Reduzierung des Nährstoffeintrags hängt somit von technologischem Fortschritt, von der effizienteren Düngemittelnutzung, der herrschenden Politik und Subventionen und nicht zuletzt von dem Anstieg der biologischen Produktionsmethoden ab. Besonders in den Ostseegebieten besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf. 3.1.16 Tourismus Der Tourismus zählt für alle Küstenländer mit zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. In Schleswig-Holstein machte beispielsweise die Tourismuswirtschaft 2004 4,7% des volkswirtschaftlichen Gesamteinkommens aus, wobei 80,000 Menschen direkt und 50,000 indirekt im Tourismus beschäftigt waren.199 Besonders hoch ist die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern, wo der Bruttoumsatz bei ca. 3,5 Mrd. EUR pro Jahr liegt. Küstenregionen sind bei Urlaubern besonders beliebt und weisen mit die höchsten Übernachtungszahlen auf. Zur Attraktivität der naturnahen Küstenlandschaften und den unmittelbaren Küstenzonen für Freizeit und Erholung kommen immer mehr auch Küstenstädte, die durch Umnutzung alter Werft- und Industrieanlagen attraktive städtische Erholungs- und Handelsräume direkt am Wasser schaffen. In Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich eindeutig die Popularität der Küstengemeinden gegenüber dem Hinterland gemessen an der Zahl der Übernachtungen200.. Ein ähnliches Bild zeigt Schleswig-Holstein, wo 80% der Übernachtungen auf Küstengemeinden und Inseln entfallen.201 Abb. 18: Übernachtungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern 1998 (Quelle: Landesregierung MecklenburgVorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau (1999) Der Reiseboom in die Küstenländer war bis Ende der 1980er Jahre ungebrochen. An der schleswig-holsteinischen Westküste hat sich die Zahl der Übernachtungen in Nordfriesland und Dithmarschen seit 1985 um 40% erhöht. Von besonderer Bedeutung sind hier kleinere Unterkünfte und Pensionen mit bis zu 9 Betten, auf die ca. 38% der Übernachtungen entfallen. Auf Grund der vielen Übernachtungen in Privatunterkünften ist das 199 200 201 Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005 Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau (1999) Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005 68 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Tourismusvolumen schwer einzuschätzen und vermutlich höher als die offiziellen Statistiken angeben. Jüngere Entwicklungen zeigen jedoch sinkende Touristenzahlen aufgrund der verstärkten Konkurrenz mit billigen Reisezielen im Ausland sowie Veränderungen im Urlaubsverhalten insgesamt (z.B. Wegfall längerer Familienurlaube im Sommer) Trotz einer gewissen Stabilisierung konstatiert das Sparkassen-Tourismusbarometer auch für 2005 noch eine gewisse Urlaubsmüdigkeit in den Küstenländern202. Nach Jahren direkter Konkurrenz, zeichnet sich inzwischen eine verstärkte Profilbildung und Marktstabilisierung sowie ein gezieltes Themenmarketing ab. Die Küstenländer setzen eher auf Qualität statt Masse und betonen die naturnahen Qualitäten der Küsten, mit hohem Potential für Aktivurlaub, Wassertourismus, Wellness, Camping und Kultururlaub. Mit neuen oder überarbeiteten, qualitativ höherwertigen oder spezialisierteren Angeboten sollen in in diesen Bereichen wieder Gäste ins Land geholt werden. Kurzreisende, Familien, Wellness und Aktivurlaub bilden für Schleswig-Holstein Schwerpunkte; Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Wellness, Gesundheit, Wassertourismus, Radtourismus, Natur-, Landtourismus sowie Kultur- und Städtetourismus. Speziell in Mecklenburg sind Verbesserungen der Infrastruktur ein wichtiges Thema, insbesondere da die EU-Osterweiterung durch die verstärkte Reisetätigkeit der Bevölkerung der EU-Beitrittsländer Chancen bietet, jedoch auch Konkurrenz liefert.203 Die jüngste Übernachtungsentwicklung in Schleswig-Holstein insgesamt ist 2005 günstiger als in Mecklenburg-Vorpommern (+ 0,4%) und Niedersachsen (- 0,6%) verlaufen. Als weitere ausbaufähige Aktiv-Posten gelten das derzeit sehr hohe Investoren- und Betreiberinteresse für touristische Projekte im Land und die Bereitstellung von rund 107 Millionen Euro im Zeitraum 2000 bis 2006 für die Modernisierung der touristischen Infrastruktur204. Trotz überdurchschnittlich hoher Abnahmen 2004 gegenüber 2003 sind in Niedersachsen die Nordseeküste mit 5,5 Mio. Gästeübernachtungen (- 0,9 %) und die Ostfriesischen Inseln mit 5 Mio. (- 3,7 %) die erfolgreichsten Reisegebiete205. Trend Nach verschiedenen Prognosen wird der Tourismus auch in Zukunft die tragende Wirtschaftskraft in vielen Küstenbereichen bleiben. Schleswig-Holstein muss gegenüber Mecklenburg-Vorpommern jedoch mit einer Stagnation gegenwärtiger Zahlen oder Verlusten rechnen. Ausschlaggebend für den Erfolg sind Strategien, die die Besonderheiten der Landschaft konsequent nutzen und im Marketing der Destinationen herausstellen. Qualität im Servicebereich, Professionalität und Attraktivität des Landschaftsbildes sind neben Preis die wichtigsten Entscheidungsfaktoren, deren Wahrnehmung die Wahl des Urlaubsorts beeinflussen und die im Zuge des verschärften interregionalen Wettbewerbs noch mehr Gewicht erhalten werden. Im Ostseeraum entwickeln Polen und die anderen Ostseeanrainer touristische Infrastruktur und Angebote, welche Nachfrage auch aus Deutschland auf sich ziehen werden. Grundsätzlich befinden sich die deutschen Destinationen angesichts eines weitgehend gesättigten Inlandsmarktes in einem Verteilungskampf miteinander. Wesentliches Prinzip zur erfolgreichen Partizipation am Quellmarkt Deutschland heißt in wachsendem Maße, Thema vor Region zu setzen. Bis auf wenige, imagestarke und bekannte Orts-, Regions- und Landschaftsnamen sind Gäste nur dann zu gewinnen, wenn Angebote auf konkrete Aktivitätswünsche zugeschnitten sind. Entscheidend wird es allerdings sein, auch die 202 13.04.2005 Meldung des Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.: Ergebnisse des Sparkassen-Tourismusbarometers 2005, http://www.sh-nachrichtenagentur.de/de/meldung.aspx?ID=662 203 dwif-Consulting GmbH: Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010 – Kurzfassung, http://www.wm.mvregierung.de/pages/download.htm 204 Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 06.03.2006, http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MWV/Pressemitteilung/vii__tourismus.html 205 Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Niedersachsen, Internetartikel unter http://www.mw.niedersachsen.de/master/C346425_N7490_L20_D0_I712.html Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum 69 Potenziale, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, systematisch zu erschließen206. Konflikte Der Tourismus birgt direkte und indirekte Gefahren für marine und terrestrische Ökosysteme. Zu den direkten zählen beispielsweise die Störung von Brutvögeln, der Zugang zu sensiblen Biotopen oder die Zerstörung von Lebensräumen durch Infrastrukturentwicklung. Zu den indirekten zählen die steigende Umweltbelastung am Urlaubsort durch Abwasser, Müll, Anund Abreise und erhöhtes Verkehrsaufkommen. Auch im sozialen Bereich können durch die touristische Übernutzung Konflikte zwischen Urlaubern und Anwohnern entstehen. In allen genannten Bereichen werden bereits diverse Anstrengungen unternommen, die negativen Auswirkungen zu verhindern und gemeinsame Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Dazu zählen auch Versuche, die Saisonalität des Tourismus auszugleichen und die Verteilung in den einzelnen Gemeinden zu homogenisieren. In Deutschland und Dänemark entfallen 75 - 90% aller Buchungen auf die Monate April - Oktober, mit einem Gesamtaufkommen von über 20 Mio. Besuchern. An der schleswig-holsteinischen Westküste sind die Orte Büsum und St Peter Ording sowie die vorgelagerten Inseln touristische Hotspots, an der Ostseeküste der Raum zwischen Lübeck und Kiel sowie die vorpommerschen Küstengemeinden. Konflikte können sich jedoch auch umgekehrt negativ auf den Tourismus auswirken. Die Qualität der Badegewässer und der Strände können die Urlaubsentscheidung stark beeinflussen. Andere Umweltthemen wie das Seehundsterben, Ölunfälle, Algenblüten oder Meeresverschmutzung schaffen ein negatives Image für die vom Tourismus abhängigen Regionen. Ebenfalls wichtig sind einschneidende Veränderungen im Landschaftsbild, etwa die Installation von Windkraftanlagen im Inland- und Offshore-Bereich. Im Bereich der Gewässer ist die Sportbootnutzung ein steigender Trend mit wachsender Bedeutung für kleinere Sportboothäfen. Gedacht, jedoch schwierig vorauszusagen sind Entwicklungen im Meeresbereich, die den Bau von festen Offshore-Installationen mit touristischen Aktivitäten kombinieren. Hier ist beispielsweise an eine Ausweitung des Ausflugstourismus oder die Schaffung eigener touristischer Angebote auf Plattformen gedacht. Anforderungen an die Raumordnung Wie keine andere Nutzungsform betrifft der Tourismus Land und Meer in einem komplexen Muster an Interaktionen und Verbindungen. Alleine durch den Reiseverkehr erstrecken sich die Auswirkungen auf den gesamten europäischen Raum, mit Rückkoppelungen beispielsweise in der Entwicklung der Fährreisen und Hafen und ländlichen Räume. Die Raumordnung muss sich dieser Verflechtungen bewusst sein und die Stärken des Tourismus gezielt unterstützen. Ein besonderes Augenmerk muss auf den infrastrukturellen Konsequenzen liegen, die sich aus der demographischen Entwicklung in MecklenburgVorpommern ergeben, sowie den wachsenden Verflechtungen mit dem EU-Ostseeraum. Schutzgüter der Natur, Landschaft und Kultur, die für den Tourismus oft ausschlaggebende Faktoren darstellen, müssen in der Raumplanung berücksichtigt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Landschaftsbild im Küstenbereich, bei dem die Sicht auf das Küstenmeer sowie die gewachsenen Kulturlandschaften im Wattenmeer besonders berücksichtigt werden müssen. 206 siehe 134 70 Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 4. 71 Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum Als zentrales Organ der Koordinierung und Abwägung von Nutzungsansprüchen steht die Raumplanung im Küstenbereich vor einer besonders anspruchsvollen Aufgabe. Dennoch existiert in Deutschland bisher weder eine einheitliche Planung für Küsten und Meere noch eine IKZM-gerechte Definition des Küstenraums als Planungsraum. Verantwortungen für Planung und Management im Küstenraum sind vielfach zersplittert; zudem sind grundlegende Kenntnisse und Aussagen zum Raum im Küstengebiet oft nicht vorhanden. Grund für die bisher wenig integrierte Situation sind zum einen das föderale System, das die wesentliche Verantwortung für die Raumordnung statt auf der nationalen auf der Landesebene ansiedelt, und zum anderen die Trennung zwischen der raumgestaltenden und sektoralen Planung und der unterschiedlichen Kompetenzverteilung im terrestrischen und maritimen Raum. Problematisch ist insbesondere die Begrenzung der raumgestaltenden Planung auf die administrativen Grenzen der Gebietskörperschaften, was die Gewässer jenseits der MTHW-Linie von der längerfristigen, im terrestrischen Bereich effektiv angewandten vorausschauenden Planung ausschließt. Auf der Meeresseite ist die Planung nutzungsspezifisch und statt von längerfristiger Entwicklungsplanung von Genehmigungsfunktionen geleitet, wobei als Hauptverantwortliche die Bundeswasserstraßenverwaltung, die Bergverwaltung und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu nennen sind. Das gegenwärtige System steht im Gegensatz zu den zunehmenden Aktivitäten und der Nutzungsintensivierung der Flächen, die eine flächenbezogene und vor allem eine raum- und sektorübergreifende Nutzungsplanung im Küsten- und Meeresraum erforderlich machen. Im Meeresbereich liefern spezielle Strategien für den Meeresschutz hierfür wichtige Leitlinien, die daher zuerst erläutert werden sollen. Im anschließenden Abschnitt werden die allgemeinen Belange der Raumordnung in Deutschland vorgestellt, die ähnlich wie die Meeresschutzpolitik die übergeordneten Ziele der Raumplanung festlegt. Die anschließenden Abschnitte betreffen die bestehenden formellen und informellen Systeme der Umsetzung und stellen neuere Ansätze im integrierten Küstenmanagement in Deutschland vor. 4.1 Leitlinien der deutschen Meeresschutzpolitik Die deutsche Meeresumweltschutz-Politik orientiert sich an der Meerespolitik der EU (siehe Kap. 6). Sie folgt drei grundlegenden Prinzipien: • dem Vorsorgeprinzip, d.h. Verhütungsmaßnahmen treffen, wenn triftige Gründe zur Besorgnis einer Gefährdung der Meeresumwelt vorliegen, selbst wenn kein schlüssiger Beweis vorliegt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Anlass (z.B. Einträge) und Auswirkungen auf den Meeresbereich207, • dem Verursacherprinzip, nach dem die Kosten der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Verringerung der Verschmutzung vom Verursacher zu tragen sind, • dem Ökosystemansatz. In diesem Rahmen geht es um 207 • die Integration des Meeres-Umweltschutzes Landwirtschaft, Fischerei und Schifffahrt, • die weitere Verringerung bzw. Minimierung jeglichen Eintrages gefährlicher Stoffe und von Nährstoffen, • die nachhaltige umweltgerechte Nutzung der Meere und den Schutz von marinen Arten und Lebensräumen, in Anlehnung an die OSPAR-Definition (OSPAR 2000) in andere Politikbereiche wie Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 72 • die Anwendung des Kooperationsprinzips, das die Einbeziehung aller interessierten Gruppen in die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des Meeresumweltschutzes bedeutet. Dazu werden beispielsweise Bund / Länder Gesprächskreise konstituiert, zu denen auch Nicht-Regierungsorganisationen Zugang haben, oder jährliche Verbändeanhörungen zum Meeresumweltschutz durchgeführt. Auch die Mitarbeit des UBA in den Arbeitsgruppen der NordseeschutzKonferenzen und der völkerrechtlichen Übereinkommen zum Schutz der Nord- und Ostsee dient der Umsetzung des Kooperationsprinzips208. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ergeben sich die wichtigsten Gefährdungen der Meere aus dem Eintrag von gefährlichen Stoffen, Eutrophierung, Offshore-Öl/Gasanlagen, und Schifffahrt und Fischerei209. Schädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch die Schifffahrt ergeben sich im Wesentlichen durch die illegale Entsorgung, Auswirkungen biozider Schiffsanstriche (Antifoulings) und unfallbedingte Verschmutzungen. Deutschland orientiert sich an verschiedenen internationalen Regelungen und Verboten, die die illegale Entsorgung auf See unterbinden sollen. Dazu zählen beispielsweise die 2000 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Regelung der Schiffsentsorgung in EU-Häfen und das Übereinkommen zum Verbot von Organozinnverbindungen in Antifouling-Anstrichen. Auch im Umgang mit gefährlichen Stoffen orientiert sich die Politik der Bundesrepublik an internationalen Vereinbarungen und Abkommen. Ausschlaggebend sind hier die Vierte Internationale Nordseeschutz-Konferenz (Esbjerg, 1995), nach der Konzentrationen industriell hergestellter synthetischer gefährlicher Stoffe weitestgehend Null anzunähern sind. Diese Ziele sind von der OSPAR-Kommission (Nordsee/Nordostatlantik) und der Helsinki-Kommission (Ostsee) in ihre jeweilige Strategie zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgenommen. Propagiertes Ziel der Bundesregierung ist eine gesunde Meeresumwelt, in der es keine durch den Menschen verursachte Eutrophierung gibt210. Nach Ansicht des BMU besteht besonderer Handlungsbedarf bei der Reduzierung des Stickstoffeintrags ins Meer, sowie bei der Reduzierung von Öl- und Schadstoffeinträgen aus Öl- und Gasplattformen im OffshoreBereich. In diesem Bereich und bei der Entsorgung von ausgedienten Offshore-Anlagen auf See orientiert sich die Meeresschutzpolitik der Regierung an den OSPAR-Beschlüssen, die der Offshore-Öl- und Gasindustrie Umweltziele setzt und die Entsorgung ausgedienter Offshore-Anlagen auf See grundsätzlich verbietet. Bei der Fischerei beruft sich die Bundesregierung hauptsächlich auf den internationalen Handlungsbedarf. Trotz positiver Signale, beispielsweise der Zwischenkonferenz (IMM) auf Ministerebene zur Integration von Fischerei und Umweltfragen: Leitlinien, Strategien und Maßnahmen für die Integration von Fischereipolitik und Umweltpolitik in der Nordsee, müssen Maßnahmen erst noch in der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Gemeinschaft (2002) und in internationalen Kommissionen, z.B. der Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Commission on Sustainable Development, CSD), umgesetzt werden. Obwohl die Förderung erneuerbarer Energien zu den vorrangigen Zielen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zählt und Offshore-Windenergieanlagen zu den wichtigsten Maßnahmen der Umsetzung zählen, erkennt die Regierung auch Belastungen an, die durch die Einrichtung und den Betrieb solcher Anlagen entstehen. Hierzu zählen insbesondere die unklaren Auswirkungen solcher Anlagen auf Rast- und Zugvögel, Benthos, Meeressäuger und Fische. Das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom Februar 2004211 nennt fünf Belastungsdimensionen, in denen nach Ansicht der beteiligten Experten erhöhter Handlungsbedarf besteht und die die nationale Politik für einen erfolgreichen Meeresschutz bestimmen müssen. Diese sind Fischerei, Eintrag gefährlicher Stoffe, Eintrag von 208 www.bmu.de www.bmu.de 210 www.bmu.de 211 Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee. Sondergutachten, SRU, Kurzfassung (Februar 2004) 209 Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 73 Nährstoffen, Schifffahrt und lokale Eingriffe, unter denen auch Offshore-Windparks genannt werden. Als Strategie für eine effektive Umwelt- und Naturschutzpolitik in Nord- und Ostsee wird vor allem die Beseitigung‚ effektivitätsmindernder Kompetenzkonflikte’ genannt, insbesondere im Kontext der föderalen Struktur der Bundesrepublik. Eine weitere Empfehlung ist die Schaffung eines integrierten Bewirtschaftungsregimes und die Erarbeitung integraler Qualitätsziele, wobei eine nationale Meeresschutzstrategie über einzelne Ministerien hinweg propagiert wird212. 4.2 Allgemeine Belange der Raumordnung in der Bundesrepublik Die deutsche Raumordnung gründet sich auf sogenannte überörtliche Belange, die auch als Leitprinzipien für die Raumplanung verstanden werden können. Eine wesentliche Leitvorstellung ist die „nachhaltige Raumentwicklung“, die folgende Maßgaben enthält: • • • • • • • freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Schaffung von Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen, Offenhalten von Gestaltungsmöglichkeiten, Stärkung der prägenden Vielfalt der Teilräume, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen, Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den alten und neuen Bundesländern. Rechtlich sind diese Ansprüche an unterschiedlichen Stellen verankert. Der Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse ist z.B. im Grundgesetz und die Schaffung ausgeglichener sozioökonomischer Verhältnisse im Raumordnungsgesetz (1997) festgeschrieben, während die Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern eine Funktion des sozialen Bundesstaats ist. Aufgrund der wachsenden räumlichen Disparitäten innerhalb Deutschlands kommt es in der Raumordnung derzeit zu einer Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsgrundsatzes und der Anpassung zentraler Leitbilder. Demographische Entwicklungen machen eine Anpassung des Netzes der zentralen Orte erforderlich, wobei in Zukunft ein kleineres Netz von zentralen Orten für die erforderlichen Mindeststandards der Infrastruktur aufkommen muß. Das Leitbild der dezentralen Konzentration213 stellt eine Weiterentwicklung des Systems der zentralen Orte dar, welches Mittel auf Metropolregionen und Wachstumskerne konzentriert und dadurch Wirtschaftswachstum und Entwicklung auch in den umliegenden ländlichen Regionen fördern will. Dabei wird großräumig eine Dezentralisierung angestrebt, kleinräumig (innerhalb der Städte und Metropolregionen) dagegen eine Konzentration, was Suburbanisierungstrends begrenzen und Siedlungsbrachen bzw. Zersiedlung einschränken soll. Des weiteren sieht die Raumordnung ein gezieltes Management von Raumnutzungen mit folgenden Schwerpunkten vor: • • • Siedlungsflächenmanagement und die Reduktion der in Anspruchnahme von Fläche. Ziel der Strategiekommission ist die Reduktion auf 30ha täglichem Flächenverbrauch, Kulturlandschaftsgestaltung, IKZM und Raumordnung auf dem Meer. Diese beiden Instrumente sollen in das Leitbild der Raumordnung eingeführt werden, um ein gezieltes Management zu entwickeln. Das Raumordnungsgesetz 1997 legt Grundsätze für Entwicklungsleitbilder im Bundesgebiet fest, die in Landesentwicklungs- und Regionalplänen zu konkretisieren sind. Im Einzelnen bedeutet dies bspw. im Bereich Siedlungsstruktur die Aufrechterhaltung der dezentralen Siedlungsstruktur mit einer Vielzahl von Zentren und Stadtregionen, jedoch auch die 212 213 Koch, H.-J. (2004) BBR (2005) 74 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Konzentration der Siedlungstätigkeit auf leistungsfähige zentrale Orte. Für die ländlichen Räume sehen die Grundsätze den Erhalt der ökologischen Funktion für den Gesamtraum vor, während in strukturschwachen Räumen z. B. die Umweltbedingungen durch Infrastrukturmaßnahmen verbessert werden sollen. Die Raumplanung wird durch eine sektorale Fachplanung ergänzt. Die Fachplanung liefert eine gebietsbezogene Nutzungsregelung und gliedert sich in schützende Fachplanungen (Landwirtschaft, Denkmalschutz, Forst, Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden), Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) und eingreifende Fachplanungen (Abfall, Bergbau-, Rohstoffe, Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr), Verteidigung). Sektorale Zuständigkeiten werden in Kapitel 5 beschrieben. 4.3 Organisation der Raumordnung in der Bundesrepublik 4.3.1 Formale Instrumente der Raumordnung Innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands sind die Aufgaben der Raum- und Fachplanung auf verschiedene administrative Ebenen verteilt. Grundlage für die Raumordnung liefert das Bundesraumordnungsgesetz, das die formalen Instrumente der Raumplanung und die Planungskompetenzen der für die Umsetzung verantwortlichen Gebietskörperschaften (Kreise und Gemeinden) jedoch auf die besiedelten, permanenter menschlicher Nutzung unterworfenen Räume bzw. die Gemeindegrenzen beschränkt. Die formale Raumplanung kann somit zwar Leitprinzipien für die Nutzung der Küstengewässer vorschlagen, diese jedoch nicht mit Hilfe eines eigenen planerischen Instrumentariums umsetzen. Instrumente wie beispielsweise die Ausweisung von Vorrangflächen oder Nutzungsflächen kamen in den Küstengewässern bzw. der AWZ lange nicht zum Einsatz. Hier greifen stattdessen die Sektoren, die mit Hilfe entsprechender Fachplanungen und eigener Instrumente, z.B. der Nationalparkgesetzgebung oder der Regelung der Schifffahrt, eine Abstimmung raumorientierter Interessen und ein Ineinandergreifen der Landesraumplanung und Fachplanung in den Meeresbereichen ermöglichten. Zuständig waren hier sowohl die Bundesministerien als auch die Landesministerien mit den nachgeschalteten Behörden. Seit ihrer Änderung im März 2002 sieht die Seeanlagenverordnung die Ausweisung besonderer Eignungsgebiete für Windkraftanlagen vor. Im terrestrischen Bereich erfolgt die Raumordnung mit Hilfe eines gestaffelten Systems der Raumplanung auf Bundes-, Landes-, Regional- und Gemeindeebene. Folgende Tabelle fasst die Ebenen der Raumordnung und die Prinzipien der formalen Instrumente der Raumordnung zusammen (Tabelle 6): Tabelle 6: Ebenen und formale Instrumente der Raumordnung im Bundesgebiet (eigener Entwurf) Ebene Bund Länder Rolle Bereitstellung nationaler Raumordnungsziele Schaffung eines raumordnungspolitischen Orientierungs- und Handlungsrahmens Gesetzliche Festlegung der Raumordnungsgrundsätze und Instrumente der Raumordnung Umsetzung der Vorgaben des Bundes im Rahmen eigener, rechtlich Instrumente Baugesetzbuch Raumordnungsgesetz (ROG) Bundesraumordnungsplan benennen die wesentlichen Prinzipien und Entwicklungsvorstellungen, die auf der Ebene der Landesplanung zur Anwendung kommen sollen Raumordnungsgesetze der Länder Verantwortlich Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen (BMWBV) Bundesamt für Bau und Raumordnung (BBR) als beratendes Organ Staatskanzlei oder Fachministerium Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 75 bindender Landesraumordnungspläne Landesgesetzgebung LandesraumordnungsFestlegung landesweiter programme Ziele der Raumordnung als Definition städtischer und Basis für allgemeine ländlicher Räume, politische und Ausweisung spezieller raumordnerische Förder- und Entscheidungen Entwicklungsgebiete, Schaffung eines Ausweisung von landesweiten Rasters Vorrangsflächen für durch die Vorgabe raumbestimmte Nutzungsformen und sektorbezogener Entwicklungsziele Delegierung von Aufgaben an untergeordnete raumplanerische Einheiten auf der regionalen Ebene. Regionale Bezirks- oder Raumordnungspläne Kreisverwaltung Regionale Raumordnungsprogramme Regionen Kreise und Gemeinden Entwicklung von Hauptverkehrsstraßen, Fährverbindungen, und Eisenbahnstrecken, Zweite, detailliertere Stufe der Festlegung von Landesraumplanung Seeschifffahrtsstraßen Umsetzung und Ausgestaltung Vorrangstandorte für der Landesvorgaben auf der Güterverkehrszentren, regionalen Ebene Entwicklung von Seehäfen und hafenorientierten industriellen Anlagen; Ausweisung von Windenergiegebieten und Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung Ausweisung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft. Kommunale Bauleitplanung Festschreibung der spezifischen Entwicklungsziele Flächennutzungsplan (F-Plan) vorbereitend für die jeweiligen Kreis- und Bebauungsplan (B-Plan) Gemeindegebiete rechtlich bindend Planungshoheit und Gegenseitigkeitsprinzip: Keine Bindung, jedoch freiwillige Anerkennung der Vorgaben der oberen Planungsebenen auf Grund von Beteiligung am Planungsverfahren. Kreis- und Gemeindeverwaltung Landes- und Regionalraumordnungsprogramme sind für die Behörden des Bundes und des Landes, die Landkreise, die Gemeinden und die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbindlich214. Einzelne Sicherungsinstrumente erlauben die Abstimmung von Einzelvorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung ab. Hierzu 214 http://www.ml.niedersachsen.de/master/0,,C397922_N14745_L20_D0_I655,00.html 76 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche zählen beispielsweise das Raumordnungsverfahren, das Zielabweichungsverfahren oder die Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen. An der Aufstellung der Programme werden alle fachlich berührten Stellen beteiligt, darunter die Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, Naturschutzverbände sowie bei Landesprogrammen die Nachbarländer und Nachbarstaaten. Dieser integrative Prozess dient nicht zuletzt der Abstimmung mit den jeweiligen Fachplanungen und der - wenigstens formellen - Einbindung möglichst vieler Interessengruppen. Auf der nationalen Ebene dient die Ministerialkonferenz zur Raumordnung der Koordinierung der verschiedenen Ansätze der Raumordnung in den Ländern und der Ausarbeitung rahmengebender nationaler Konzepte. 4.3.2 Informelle Instrumente der Raumordnung Neben den formellen, landes- und regionsbezogenen Ansätzen der Raumordnung hat sich seit den 1990er Jahren die regionale und überregionale Zusammenarbeit als informelle, besonders für strukturell schwache Gebiete bedeutende Entwicklung herauskristallisiert. "Regionale Kooperationen" sind oft Schwerpunkte der Landesraumordnungsprogramme, deren Schaffung und Intensivierung oft besonders gefördert werden. Zentraler Punkt ist ihre freiwillige Natur, wobei eine möglichst breite Mitwirkung der "regionalen Akteure" als Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit gilt. Die meisten informellen Ansätze sind handlungs- und umsetzungsorientiert, relativ kleinräumig und kurz- bis mittelfristig angelegt. Regional und interregional leisten informelle Ansätze der Raumordnung einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Raumordnungspläne. Ihre Ausrichtung ist oft wirtschaftlich, jedoch zählt auch der Interessenausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen zu den zentralen Aufgaben. Der Typ der Zusammenarbeit ist unterschiedlich, wobei auch gebietskörperschaftliche Lösungen zum Tragen kommen (Regionalstadt, Eingemeindung). Zu den bekanntesten informellen Instrumenten gehören regionale Entwicklungskonzepte, Städtenetze, Modellvorhaben der Raumordnung, Regionalkonferenzen, Regionalmanagement und Regionalmarketing. Auf der europäischen Ebene sind auch das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) sowie diverse Interreg-Projekte zu den informellen Ansätzen zu rechnen. Der Vorteil dieser Instrumente liegt in der Möglichkeit, sie flexibel und problemorientiert ohne verbindliche rechtliche Anforderungen einzusetzen und die aktive Einbindung relevanter Personen und Institutionen zu ermöglichen. Wichtige Impulse setzten der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen 1993 (ORA) und der raumordnungspolitische Handlungsrahmen 1995 (HARA) 4.4 Raumordnung im Meeresbereich Im Meeresbereich sind die räumlichen Verwaltungseinheiten durch sektorale Zuständigkeiten ersetzt. Je nach Kompetenz liegt die Verantwortung für diese Sektoren meist in den Händen von Bundes- oder Landesministerien, die durch nachgeschaltete Behörden etwa für die Ausweisung von Schutzgebieten, die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen, die Sicherstellung der Schifffahrt, die Genehmigung von OffshoreWindanlagen oder auch die Nutzung von Bodenschätze verantwortlich sind. Rechtlich - und auch aus raumplanerischer Sicht - muss zwischen der Nutzung des Küstenmeeres und der Inneren Gewässer und der Nutzung der AWZ unterschieden werden. Das Küstenmeer ist Bestandteil der Küstenländer. Zwar besitzt der Bund in allen Meeresbereichen Rahmenkompetenz, doch sind es im Falle der Inneren Gewässer und des Küstenmeers die Länder, die für die Verwaltung und Raumplanung innerhalb der 12 Seemeilenzone zuständig sind. Ein Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung lieferte 2001 die Grundlage, die Raumordnungspläne der Länder auf die 12 sm-Zone auszudehnen und Ziele und Grundsätze der Raumplanung auf die speziellen Bedürfnisse des Meeresraums auszurichten215. 215 Eyink, H. (2004): Raumordnung im Meer. Kurzfassung des Vortrags auf dem Meeresumwelt-Symposium 2004, BSH, Hamburg. Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 77 Die Nutzung der AWZ wird durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt. Es handelt sich um eine Meereszone außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik, für die das Seerechtsübereinkommen dem Bund jedoch das vorrangige Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einräumt. Diese souveränen Rechte sind funktional begrenzt und umfassen z.B. Forschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht-lebenden natürlichen Ressourcen, den Bau künstlicher Inseln und den Meeresumweltschutz. Die Rechte anderer Staaten in der AWZ umfassen die Freiheit der Schiffahrt, des Überflugs und der Verlegung von Rohrleitungen und Seekabeln. Die Raumordnung in der AWZ ist daher Aufgabe des Bundes, die in §18a des Raumordnungsgesetzes geregelt wird. §18a des ROG weist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Aufgabe zu, in der deutschen AWZ Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschiffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt aufzustellen. Eine Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien ist dabei vorgesehen. Vorbereitende Arbeitsschritte zur Aufstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung fallen an das BSH, das auch die erforderlichen Umweltprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Raumordnung in der AWZ liegt ebenfalls beim BSH, das im Auftrag unter Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, dem Bundesamt für Naturschutz, dem Umweltbundesamt, der Wehrbereichsverwaltung, der Bundesforschungsanstalt für Fischerei und den Berg- und Naturschutzämtern der Länder die Nutzung der AWZ koordiniert. Bis zum 31. Dezember 2005 festgelegte besondere Eignungsgebiete für Windkraftanlagen sind als Ziele der Raumordnung zu übernehmen und als Vorranggebiete festzulegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass außerhalb dieser Eignungsgebiete keine Windparks entstehen können, da die Ausweisung als Eignungsgebiet den Rang eines Fachgutachtens besitzt. Im Zuge der wachsenden Nutzungsdichte in der AWZ ist das Bundesraumordnungsgesetz so angepasst worden, dass der Bund die alleinige gesetzliche Zuständigkeit in der AWZ erhalten hat. Derzeit werden durch das BSH als zuständige Behörde Grundsätze und Ziele der Raumordnung in der AWZ formuliert. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Strukturen der Landesplanung in den Küstenländern gegeben werden. 4.5 Landesplanung in Niedersachsen 4.5.1 Allgemeine Strukturen Ab dem 1. Januar 2005 wurde der Verwaltungsaufbau in Niedersachsen grundlegend verändert. Grundstein der Verwaltungsmodernisierung war die Abschaffung der Bezirksregierungen, mit der ein zweistufiger Verwaltungsaufbau erreicht werden sollte. Soweit die Aufgaben durch die Reform nicht wegfielen, wurden sie auf die Kommunen oder sonstige Dritte verlagert oder auf andere Landesbehörden übertragen. Kommunen, Städte und Gemeinden sollten gestärkt aus der Reform hervorgehen, um dem Land eine Konzentration auf seine Kernaufgaben zu ermöglichen. Mittlerweile umfasst die Landesverwaltung Niedersachsens Behörden der unmittelbaren und der mittelbaren Landesverwaltung. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind • in der Oberstufe die Ministerien, der Landesrechnungshof und der Präsident des Niedersächsischen Landtages, • denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene direkt nachgeordnet sind. Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtungen, wie z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispielhaft sind hier die Kammern (z.B. Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern, Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 78 Handwerkskammern, Apothekenkammer usw.) zu nennen sowie z. B. auch der TÜV, der als beliehener Unternehmer staatliche Aufgaben wahrnimmt. Eine Sonderrolle zwischen der Form der Behörde und der privatwirtschaftlichen Wahrnehmung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe, die in Niedersachsen mehr als in anderen Bundesländern eingerichtet worden sind. Wie eine Behörde gehört der Landesbetrieb noch zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, ist aber mehr als diese von einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung geprägt216. Die Niedersächsische Landesregierung hat im Januar 2005 vier Regierungsvertretungen errichtet. Organisatorisch sind sie als Referate des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an den Standorten Braunschweig, Hannover (ab 2006 Nienburg), Lüneburg und Oldenburg angesiedelt. In den Regierungsvertretungen werden von der Staatskanzlei sowie den jeweils fachlich zuständigen Ministerien Aufgaben in eigener fachlicher Verantwortung erfüllt. Diese Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort ist bundesweit einmalig. Die Landesregierung möchte auf diese Weise einen direkten Draht zu den wichtigen Akteuren in der Fläche haben. Als Serviceeinrichtung fördern und unterstützen die Regierungsvertretungen in erster Linie den ländlichen Raum mit seinen Regionen. Dabei arbeiten sie eng mit der regionalen Wirtschaft und deren Verbänden, den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden, mit betroffenen Fachbehörden und bestehenden regionalen Kooperationen zusammen. Sie sind ein wichtiger Baustein der Kommunikation, Koordination und Kooperation und vermitteln zwischen den entscheidenden Akteuren in den Regionen und der Landesregierung217. Tabelle 7 fasst die Organisation der Raumordnung innerhalb Niedersachsens zusammen. Für die Aufgaben der Raumordnung auf Landesebene sind in Niedersachsen zuständig: • • als oberste Landesplanungsbehörde das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die vier Regierungsvertretungen fungieren u.a. als regionale Ansprechpartner für die Aufgabenbereiche Landesentwicklung, Regionalentwicklung und Raumordnung. als untere Landesplanungsbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig218. Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen (eigener Entwurf) Organisation der Raumordnung in Niedersachsen Verwaltungsebene Aufgaben/Instrumente Landesregierung Allgemeine Aufgaben der Landesebene: • Rechtskompetenz für Raumordnung, • Landschaftsplanung und Naturschutz, • Wassermanagement und Küstenschutz (unterschiedliche rechtliche Zuständigkeiten) Landesministerien: Aufgabenbereiche der Landesministerien: • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Genehmigung von Offshore-Anlagen (in Zusammenarbeit mit der benachbarten Kommunalverwaltung) • Niedersächsisches Ministerium für den - Landesentwicklung und Raumordnung, 216 217 218 http://www.mi.niedersachsen.de/master/C29958_N13808_L20_D0_I522.html http://www.mi.niedersachsen.de/master/C10358496_N6275053_L20_D0_I522 http://www.ml.niedersachsen.de/master/C341626_N519992_L20_D0_I655.html Räumliche Kompetenz 12 sm Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 79 Fortsetzung Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz • Umweltministerium • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretungen Braunschweig Hannover/Nienburg Lüneburg Oldenburg - Fischereiverwaltung, Landwirtschaft - Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Transport Hafen- und Schiffahrtsverwaltung (hoheitliche Aufgaben) Niedersächsische Landesgesetze und Verordnungen mit Relevanz zum IKZM: - Generalplan Küstenschutz (von 1973, zuletzt 1990 überarbeitet) - Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) vom 23. Februar 2004, zuletzt geändert am 5.11.2004 - Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Deichrechts (ZustVO-Deich) vom 29.11.2004 - Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in der Fassung vom 10. Juni 2004 zuletzt geändert am 17.12.2004 - Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO) vom 3. März 2006 - Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) (zuletzt geändert am 05.09.2002) - Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vom 11.07.2001. - Niedersächsisches Landesraumordnungsprogramm in der Fassung vom 20.3.1994. - Niedersächsisches Landschaftsprogramm in der Fassung vom 18.04.1998. Aufgaben: - - - - - Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die regionale Wirtschaft, sowie Kommunen in der Region, Koordinierung von überregionalen Projekten und Moderation regionaler Strukturentwicklung, Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und Unterstützung der Landesentwicklung, Interessenvertretung der Region bei der Landesregierung und zentrale Informationsstelle der Landesregierung für die Region, Koordination der nationalen und europäischen Zusammenarbeit in den integrierten Europabüros. 12 sm Fachverwaltungen - Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften - Fischerei Erteilung von Genehmigungen Küstenschutz Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 80 Fortsetzung Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen - Niedersächsischer Landebetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Hochwasserschutz, Inselschutz, Küstenschutz Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Deiche und Sperrwerke des Bundes und Landes Artenschutz und Naturschutz (ab 2008 Aufgabe der Kommunalverwaltung - Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer - Niedersachsen Ports GmbH - Unterhalt der Häfen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Hoheitliche Aufgaben bei Genehmigungsverfahren Untere Landesplanungsbehörden und Träger MTHW- Grenze der Regionalplanung, Verantwortung für Regionales Raumordnungsprogramm und Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren Baugenehmigungen Landschaftsrahmenplan Genehmigung der Flächennutzungspläne Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer (ROKK) 12 sm - Landkreise und kreisfreie Städte - - Kommunen - Flächennutzungsplanung - Bauleitplanung - Landschaftsplanung - Deiche MTHW-Grenze Abb. 19 stellt den jetzigen Aufbau der Landesverwaltung dar. Für Aufgaben des IKZM sind mehrere Behörden der Niedersächsische Ministerien zuständig. So ist der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (dem Ml unterstellt) u.a. für die • • • Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Hochwasser- Insel- Küstenschutz und allgemein Naturschutz (Artenschutz, bis 2007 Ausweisung der NATURA 2000- Gebiete, danach die Kommunen für zuständig) zuständig. Das Staatliche Fischereiamt in Bremerhaven (ML unterstellt) wird als gemeinsame Einrichtung der Länder Niedersachsen und Bremen fortgeführt. Es wird eine Kooperation mit weiteren Küstenländern angestrebt. Die Nationalparkverwaltung Wattenmeer wird als eigene Behörde direkt dem Umweltministerium zugeordnet. Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum g Stk MI / Landespolizeipräsidium ML g( MU MS 81 g) MK MW MWK MJ 7 Polizeidirektionen Landesarchivverwaltung Behö Behö rden Oberfinanzdirektion Landeskriminalamt ZASt én, LASt., GdL 33 Polizeiinspektionen Landesamt für Verfassungssungsschutz Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Landgestüt 2 Landesfeuerwehrschulen Nationalparkverwaltung Wattenmeer Schutzgebietsverwalt. Elbtalauen Nds. Landesdesamt für zentrale soz. Aufgaben (NLZSA) Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und Blinde Studieninstitut d. Landes Nds. FH VR Landesschulbehörden Landesamt für Denkmalpflege 23 Justizvollzugsanstalten Nds. Landesamt für Lehrerbild. und Schulentwicklung 20 Hochschulen davon 6 Stiftungen 11 Staatsanwaltschaften Staatstheater Oldenburg, Braunschweig Nds. Landeszentrale für polit. Bildung 147 Gerichte 3 Landesbibliotheken 6 Museen 10 Gewerbeaufsichtsämter 11 Vermessungs- und Katasterbehörden / Ämter für Agrarstruktur Landesbetriebe, Anstalten, GmbH länderü nderüberbergreifende Fachbehö Fachbehörden Logistikzentrum Nds. (LZN) Landesvermessung und Geobasisinformat. (LGN) Informatikzentrum Nds. (IZN) Kommunalprüfungsanstalt Forstverwaltung Anstalt. öffentl. Rechts Nds. Landesbetrieb für Naturschutz u. Wasserwirtschaft Landesamt für Statistik (HB) Forstl. Versuchsanstalt (S-A, TH, HE) Nationalparkverwalt. Harz (S-A) 11 Landeskrankenhäuser Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Landesbetrieb f. Materialprüfung Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen N-Bank (4 Standorte) Nds. Hafen Service GmbH Landesbergamt (HH, HB, SH) Landesamt f. Bodenforschung (HB) Staatl. Fischereiamt (HB) Stiftungen Stiftung nds. Gedenkstätten Stiftung BS Kulturbesitz Abb. 19: Zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 2005219) Abb. 20 stellt den Aufbau der Gebietskörperschaften dar. 219 MF http://www.niedersachsen.de/master/ 68 Finanzämter Níedersächs. Landesfinanzschule 8 Staatliches Baumanagement Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) 82 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb. 20: Gebietskörperschaften in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, http://www.niedersachsen.de/master/220) 4.5.2 Raumordnung in Niedersachsen Als oberste Planungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Entwurf des Landesraumordnungsprogramms zuständig. Die vier Regierungsvertretungen fungieren u.a. als regionale Ansprechpartner für die Aufgabenbereiche Landesentwicklung, Regionalentwicklung und Raumordnung. Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur allgemeinen Entwicklung des Landes werden vom Landtag als Gesetz bzw. von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Auf dieser Basis stellen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig. als untere Planungsbehörde und Träger der Regionalplanung für ihr Kreisgebiet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf. Die Gültigkeit eines Regionalen Raumordnungsprogramms beträgt zehn Jahre. Das aktuelle Landesraumordnungsprogramm gilt seit 1994 und wurde 1998 und 2002 durch verschiedene Änderungen ergänzt. Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer (ROKK) 2005 hat Niedersachsen auch ein Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer (ROKK) herausgegeben. Das ROKK formuliert unterhalb der förmlichen und rechtsverbindlichen Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms und der Regionalen Raumordnungsprogramme der Küstenlandkreise erstmalig übergreifend für das gesamte niedersächsische Küstenmeer rechtlich unverbindliche raumordnerische Aussagen. Das ROKK ist ein Angebot an interessierte Kreise, sich über die verschiedenen Nutzungs- und Schutzansprüche im Küstenmeer sowie die daraus resultierenden Konfliktsituationen zu informieren. Darauf aufbauend benennt das ROKK raumordnerische Lösungsansätze mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Küstenraum voranzutreiben und zu gewährleisten. 220 http://www.niedersachsen.de/master/C8655614_N1701814_L20_D0_I198.html Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 83 Es ist damit Baustein eines Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM). Das ROKK macht in erster Linie Aussagen zum niedersächsischen Teil des Küstenmeeres einschließlich der inneren Gewässer. Dieser Bereich wird zum Land hin durch die Mittlere Tide-Hochwasser-Linie (MThw-Linie) - einschließlich der Binnenlands liegenden Seeschifffahrtsstraßen - und in der Nordsee durch die 12 Seemeilen-Grenze begrenzt. Insofern sind die Küstenästuare und Seeschifffahrtsstraßen Teil des ROKK. Seewärts grenzt an das Küstenmeer die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) mit dem darunter liegenden deutschen Festlandssockel als Teil der Hohen See. Auch wenn AWZ und Landflächen nicht zum eigentlichen Planungsraum gehören, werden für diese Bereiche im vorliegenden Konzept Aussagen getroffen, soweit dies inhaltlich sinnvoll ist221. 4.5.3 Regionalisierte Strukturpolitik Niedersachsen besitzt eine Reihe regional bedeutsamer Kooperationen, deren wesentliche Anliegen die Förderung der Wirtschaft, der Ausgleich struktureller Nachteile sowie der Abgleich der einzelnen Planungsziele und politischen Vorgaben sind. Trotz ähnlicher Zielsetzung sind die Strukturen dieser Kooperationen in Abhängigkeit der beteiligten Akteure oft recht unterschiedlich und bedienen sich weniger des formellen als vielmehr eines informellen Instrumentariums gemeinsamer Zielsetzungen, Vereinbarungen und Abstimmung, die dann in die eigenen kreis- oder regionsweiten Programme übernommen werden. Im Küstenraum sind zu nennen die Regionale Strukturkonferenz Ostfriesland, die gemeinsame Landesplanung Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen, die gemeinsame Landesplanung Bremen/Niedersachsen und die Strukturkonferenz Land Oldenburg. Neben diesen Kooperationen existieren eine Reihe informeller Projekte im Küstenraum, die Teilräume des Landes sowie grenzüberschreitende Räume mit Schleswig-Holstein umfassen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt Maritime Landschaft Unterelbe, welches Impulse für die Sicherung der maritimen Strukturen und ihre zukünftige Nutzung für andere Zwecke geben soll. Damit soll der unverwechselbare Charakter der historischen Kulturlandschaft gewahrt werden, ebenso wie auch die Entwicklungspotenziale von Landschaft, Tourismus und Naherholung unter Einbeziehung der maritimen Wirtschaft verstärkt genutzt und verknüpft werden sollen. Wichtige Projektziele sind dabei u. a. eine Bestandsaufnahme der maritimen Strukturen sowie des Angebots und der Vermarktung für Tourismus und Naherholung und die Erarbeitung eines abgestimmten Entwicklungskonzeptes und Aktionsprogramms. 4.5.4 Fachplanungen im Küstenraum Insel- und Küstenschutz Insel- und Küstenschutz stellt mit die wichtigste Fachplanung im niedersächsischen Küstengebiet dar. Die Oberste Deichbehörde, vertreten durch das Niedersächsische Umweltministerium, stellt den Generalplan Küstenschutz auf, dessen geltende Fassung aus dem Jahr 1973 zuletzt 1990 fortgeschrieben wurde. Untere Deichbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte, wobei letztere u.a. für die Aufsicht über die Deichverbände zuständig sind. Die 27 Deichverbände Niedersachsens unterhalten als ‚Träger der Deicherhaltung’ (NDG §7) rund 575 km Deiche auf dem Festland. Fachliche Unterstützung bei der Planung und Ausführung des Insel- und Küstenschutzes gewährleistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK). Dessen Zuständigkeit erstreckt sich u.a. auf Planung und Bau von Küstenschutzeinrichtungen und Sonderaufgaben des Naturschutzes, im Regierungsbezirk Weser-Ems auch auf die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen. Im Gegensatz zum Schutz der Festlandküste ist das Land Niedersachsen durch das NLWK für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständig. Nachgeordnete administrative Ebenen, 221 http://www.mi.niedersachsen.de/master/C15078500_N15074562_L20_D0_I522.html 23.3.2006) 84 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche insbesondere die Kommunen, Entscheidungsbefugnisse. besitzen im Inselschutz somit derzeit keine Hafenverwaltung Die Verantwortung für den Unterhalt der Hafen-Infrastruktur und ihres bedarfsgerechten Ausbaus an das Land fällt auf die Niedersächsische Hafen Service GmbH, die direkt dem Wirtschaftsministerium untersteht. Naturschutz Landschaftsplanung ist die gutachtliche, unabgestimmte Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Als zentrales Planungsinstrument zur räumlichen Umsetzung der Naturschutzziele umfasst sie das Landschaftsprogramm, die Landschaftsrahmenpläne sowie die Landschafts- und Grünordnungspläne222. Das Landschaftsprogramm ist die umfassende Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes. Die 1989 veröffentlichten Ziele, Leitlinien und Handlungsempfehlungen wurden in Einzelbereichen aktualisiert; eine umfassende Fortschreibung ist derzeit in Vorbereitung. Der Landschaftsrahmenplan präzisiert das Landschaftsprogramm durch eine Kartierung des Biotopverbundsystems und macht Aussagen zu Sicherung, Pflege und weiteren Entwicklung der Schutzgüter. Entsprechende Vorrang- oder Vorsorgegebiete werden in die Regionalen Raumordnungsprogramme integriert. Der Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit 280.000 ha der zweitgrößte deutsche Nationalpark nach dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer und von wesentlicher Bedeutung im IKZM. Die Nationalparkverwaltung ist ein Dezernat der Bezirksregierung Weser-Ems mit Sitz in Wilhelmshaven, das eng mit Kommunalverwaltungen, anderen Behörden und Institutionen sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz zusammenarbeitet223. Das Niedersächsische Landesraumordnungsprogramm von 1994 legt das Gebiet des Nationalparks als Vorranggebiet für Natur und Landschaft fest. Es wird ergänzt vom Niedersächsischen Landschaftsprogramm von 1998, das als landesweites Fachprogramm des Naturschutzes Rahmenziele und Maßnahmen für den Nationalpark darstellt. Nationalparkgrenzen, Schutzzonen, Schutzzweck, erlaubte Handlungen u.a. sind im Nationalpark-Gesetz vom 11.07.2001 festgelegt. Im Gegensatz zum schleswigholsteinischen Nationalpark Wattenmeer ist insbesondere erwähnenswert, dass die ostfriesischen Inseln Teil des Nationalparks sind. 4.5.5 Ausblick Im Zuge der Verwaltungsreform wurden viele der genannten fachlichen Zuständigkeiten anders strukturiert. Dies ändert jedoch nichts an den grundlegenden administrativen Aufgaben im Land im Küsten- und Meeresbereich und den Anforderungen, die sich aus einem anspruchsvollen IKZM an die Verwaltung und entsprechende Verfahren ergeben. 4.6 Landesplanung in Schleswig-Holstein 4.6.1 Allgemeine Strukturen In Schleswig-Holstein ist die Landesplanung zweistufig organisiert. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Innenministerium mit seiner Abteilung Landesplanung, deren Aufgaben die Fortschreibung des Landesraumordnungsplans und die Regionalplanung umfassen. Der derzeitig gültige Landesraumordnungsplan aus dem Jahr 1998 beschreibt die Entwicklungsperspektiven für Schleswig Holstein aus gesamträumlicher Sicht, welche dann 222 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, http://193.218.216.17/cgibin/db4web_c/projekt4/crome/natur/index.mth?sel=5&knot=175346&ebene=1 223 http://www.mu.niedersachsen.de/Nationalparke/index.htm Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 85 in insgesamt fünf Regionalplänen präzisiert werden. Auf der kommunalen Ebene sind Gebietsentwicklungspläne, Regionale Entwicklungskonzepte und Bauleitplanungen für die Ausgestaltung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung maßgeblich224. In der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums werden räumliche Aspekte der Windenergienutzung und IKZM als eigene Aufgabenfelder anerkannt. IKZM ist dazu mit zwei speziellen Koordinatoren und Ansprechpartnern ausgestattet. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume befasst sich seit 2005 mit integrierter ländlicher Entwicklung und den Themen Küstenschutz und Häfen. Ein zentrales Vorhaben der Landesregierung ist die Fortentwicklung der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt der Reform stehen die Zusammenlegung von Verwaltungen zu größeren, leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten sowie die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kommunen. Spätestens am 1. April 2007 soll eine gesetzliche Regelung zur Neuordnung der kommunalen Struktur im kreisangehörigen Bereich in Kraft treten. Tabelle 8 fasst die Organisation der Raumordnung innerhalb Schleswig-Holsteins zusammen. Tabelle 8: Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein (Eigener Entwurf) Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein Verwaltungsebene Aufgaben/Instrumente Landesregierung Allgemeine Aufgaben der Landesebene: Planung, Rahmen Landesministerien: Aufgabenbereiche der Landesministerien: • Innenministerium (mit zugeordnetem Amt für Katastrophenschutz) Räumliche Kompetenz 12-sm-Grenze - Europa- und Ostseeangelegenheiten - Landesplanung - Bauen und Wohnen • Ministerium Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume (MLUR) - • Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft, und Verkehr - • Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit, Jugend und Senioren Wasserwirtschaft/Meeres- und Küstenschutz Landwirtschaft und Fischerei Ländliche Räume Naturschutz/Forstwirtschaft/Jagd Nachhaltige Entwicklung Verkehr und Straßenbau Tourismus Energiewirtschaft Forschung/Hochschulen Technologie Schleswig-Holsteinische Landesgesetze und Instrumente mit Relevanz im IKZM: - Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz) i.d.F.v. 31.10.1995225 - Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz) i.d.F.v. 10.2.1996 (zuletzt geändert 16.9.2003)226 - Landesraumordnungsplan (Amtsbl. Schl.-H. 224 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/Ein_20Land_20plant2.html 225 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/230-2.htm 226 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/230-1.htm 86 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche - - - 1998 S. 493)227 Regionalpläne für insgesamt fünf Planungsräume228 Landschaftsrahmenpläne für insgesamt fünf Planungsräume, Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 (zuletzt geändert am 16.9.2003)229 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG) vom 13. Mai 2003230 Bekanntmachung der geltenden Fassung des Landeswassergesetzes (Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein - LWG) in der Fassung vom 6. Januar 2004231 Rahmenkonzept Integriertes Küstenzonenmanagement in SchleswigHolstein (2003) Fachverwaltungen 12-sm Grenze Landesoberbehörden: - Landesamt für Natur und Umwelt - Landesamt für den Nationalpark SchleswigHolsteinisches Wattenmeer - Landesamt für Denkmalpflege - Archäologisches Landesamt - Erteilung von Genehmigungen Fachplanungen Untere Landesbehörden: - Ämter für ländliche Räume - Landesbergamt (ClausthalZellerfeld) Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden Kommunale Planungen - Regionale Entwicklungskonzepte (teils von Kreisen getragen, z.T. informelle Raumstrukturen) - Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalyse (Ämter- bzw. Gemeindeebene) - Kreisentwicklungskonzepte (eg. RegiOH, KEK Ostholstein) - Gebietsentwicklungspläne (Stadt- und Umlandplanung) - Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Landschaftsplanung der Gemeinden 227 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2301.5h.htm http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2302.2h.htm 229 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/791-6h.htm 230 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2129-7.htm 231 http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/753-2.htm 228 MTHW-Grenze Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 87 Für den Küstenraum ist der Landesraumordnungsplan durch die Festlegung allgemeiner Leitlinien von Bedeutung (beispielsweise das Prinzip der ökologischen Qualitätssicherung des Raumes) sowie durch die Ausweisung bestimmter Ordnungsräume mit dazugehörigen Entwicklungsprioritäten. Relevant sind die ausschließlich an den Küsten gelegenen Ordnungsräume für Tourismus und Erholung, in denen Natur, Umwelt und Landschaft als wichtige Grundlagen für Tourismus und Erholung besonders geschützt werden sollen (Abb. 23). Wie alle Instrumente der Landesplanung enden jedoch auch die Ordnungsräume an der MTHW-Grenze. Bis 2005 gab es in Schleswig-Holstein kein Instrument, das sowohl terrestrische als auch maritime Bereiche innerhalb eines planerischen Ansatzes erfasst. Raumordnungsbericht Küste und Meer Schleswig Holstein 2005 Das Land Schleswig-Holstein hat jedoch Ende 2005 einen Raumordnungsbericht verfasst, in dem erstmals eine umfassende Betrachtung der Raumnutzung in den für Schleswig-Holstein relevanten Meeres- und Küstenbereichen enthalten ist. In dem bericht sollen die konkreten raumordnerischen Handlungsbedarfe für Schleswig-Holstein aufgezeigt werden. Im Vordergrund steht dabei die Frage nach der Erforderlichkeit der Aufnahme und Anpassung von Aussagen und Darstellungen zum Küsten- und Meeresbereich im Rahmen der bald anstehenden Fortschreibung des LRPl232. Abb. 21: Raumkategorien in Schleswig-Holstein. Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind dicht rot schraffiert. (Quelle: Schleswig-Holsteinische Landesregierung)233 232 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/PDF/rob__kueste__meer,property=pdf.pdf (23.3.2006) 233 http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/ 88 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Der Landesraumordnungsplan (die letzte Fassung von 1998) beschreibt die Entwicklungsperspektiven für Schleswig Holstein aus gesamträumlicher Sicht und legt Vorranggebiete, Eignungsgebiete und Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung (Vorbehaltsräume) fest. Die Regionalplanung präzisiert diese übergreifende Planung für jeden der fünf Regionalpläne. Für die Küstenzonen sind von Bedeutung: • Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (geltend für alle schleswig-holsteinischen Küsten an Nord- und Ostsee sowie für Ufer im Unterelbebereich) (Basis: Landesnaturschutzgesetz, Landschaftsprogramm mit Ziel des Aufbaus eines ökologischen Verbundsystems), • Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (in den Regionalplänen präzisiert), • Eignungsgebiete für Windenergie (in den Regionalplänen präzisiert), • Vorranggebiete für den Naturschutz (Nationalpark Wattenmeer, geschützte und im Landschaftsrahmenplan abgegrenzte Flächen von über 20 ha, in den Regionalplänen präzisiert). Die fünf Planungsräume Schleswig-Holsteins sind: • Planungsraum I: Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn (Fortschreibung 1998), • Planungsraum II: Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein (Fortschreibung 2004), • Planungsraum III: Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise RendsburgEckernförde und Plön (K.E.R.N.-Region, Fortschreibung 2000), • Planungsraum IV: Kreise Dithmarschen und Steinburg (Fortschreibung 2005), • Planungsraum V: Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland (Neufassung 2002). Abb. 22: Planungsräume in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)234 234 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/planungsraeume,templateId=render.html Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 89 4.6.2 Fachplanung im Küstenraum Küstenschutz Auch in Schleswig-Holstein besitzt der Küstenschutz einen herausragenden Stellenwert mit Vorrang vor anderen Interessen. Die Integrierte Küstenschutzplanung des Landes sieht vor, dass Ziele und Aufgaben des Küstenschutzes in anderen Politikfeldern (Tourismus, Naturschutz, Bauleitplanung und anderen kommunalen Bereichen) mit bedacht werden. Technische Küstenschutzmaßnahmen orientieren sich am Generalplan Küstenschutz, der 2001 von der Landesregierung verabschiedet wurde. Dieser berücksichtigt mögliche Auswirkungen der Klimaveränderung, mögliche Entwicklungen im Offshore-Bereich und verbesserte Mechanismen der öffentlichen Beteiligung. Rechtlich ist der Küstenschutz in § 62ff des Landeswassergesetzes verankert. In Schleswig-Holstein ist das MLUR die oberste Küstenschutzbehörde. Untere Küstenschutzbehörde sind zwei Ämter für Ländliche Räume mit den Verantwortungsbereichen Westküste (Sitz in Husum) und Ostküste (Sitz in Kiel). Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Instandhaltung der im Landeseigentum befindlichen Küstenschutzanlagen, die Aufsicht über die übrigen Küstenschutzanlagen und die Planfeststellung bzw. Genehmigung von Küstenschutzanlagen anderer Maßnahmeträger.235 Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein ist geplant die Ämter für ländliche Räume aufzulösen. Das ALR Husum soll dann mit dem Nationalparkamt zum Landesbetrieb für Küsten- und Meeresschutz zusammengeführt werden. Naturschutz An der schleswig-holsteinischen Nordseeküste ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer für die Nutzungsplanung im Bereich der Küstengewässer ausschlaggebend. Zentrales Rechtsinstrument ist das Nationalparkgesetz in seiner revidierten Fassung von 1999, das die Festschreibung von Managementzielen im Nationalparkgebiet und die Ausweisung bestimmter Schutzzonen erlaubt. Vorrangige Nationalparkziele sind der Schutz und Erhalt der natürlichen Systeme sowie die Wahrung der traditionellen Nutzungsinteressen der lokalen Bevölkerung, wobei der sanften Erfahrbarkeit der natürlichen Umwelt durch entsprechende touristische Angebote ebenfalls viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Naturschutzziele orientieren sich an internationalen Richtlinien wie beispielsweise der FFHund Vogelschutzrichtlinie und sind im Bundesnaturschutzgesetz bzw. der Landesnaturschutzgesetzgebung verankert. 4.6.3 Regionale Strukturpolitik Schleswig-Holstein hat verschiedene Ansätze interregionaler und interkommunaler Strukturpolitik entwickelt, deren Schwerpunkte in der Regionalentwicklung, im Tourismus, Regionalmarketing, der Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung liegen. Für den Küstenraum sind folgende Initiativen von Bedeutung (Abb. 25): • Wireg (Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg, Regionalentwicklung, Tourismus) (lila) Ziele: Wirtschaftsförderung, • K.E.R.N.(Kreise Rendsburg-Eckernförde, Neumünster und Kiel, Schwerpunkte: IKZM, Regionalmarketing, Konversion, Tourismus) (blau) • Region Ostholstein (Schwerpunkte: Strukturentwicklung, Tourismusförderung, Regionalmanagement, Natur- und Umwelt, Ostseekooperation, Maritime Wirtschaft) (braun) • Regionales Entwicklungskonzept Westküste, 235 Generalplan Küstenschutz: (2001) S. 21-22. 90 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche • Region Uthlande (Zusammenschluss der Insel- und Hallig-Gemeinden in Nordfriesland und Modellregion des Programms „Regionen aktiv“ des Bundesministeriums Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft)(gelb umrandet) für Stand Jan 2006 WiREG K.E.R.N.- Region Region Uthlande Flusslandschaft Eider-TreeneSorge windcom Region 04 Ostholstein Arbeitsgemeinschaft der HamburgRandkreise Metropolregion Hamburg Abb. 23: Initiativen des Regionalmanagements in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)236 4.6.4 Ostseekooperation Die internationale Zusammenarbeit im Ostseeraum ist seit 1988 ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Neben gemeinsamen Aktivitäten im kulturellen Bereich (z.B. der Ars Baltica) konzentriert sich die Zusammenarbeit stark auf die Verkehrs-, Umwelt- oder Energiepolitik sowie den Aufbau interregionaler Partnerschaften. Im Zuge der EUErweiterung kann mit einem Bedeutungszuwachs der Ostseekooperation gerechnet werden. Beispiele für konkrete Projekte umfassen: • Umwelt: Sanierung der Ostsee und Beseitigung der schlimmsten Schadstoff-Ursachen ("hotspot"-Programm der Helsinki-Kommission), Technologietransfer, kontinuierlicher Austausch von Umweltdaten, Förderung nachhaltiger Entwicklung (regionale Agenda-21 für den Ostseeraum); • Verkehr und Infrastruktur: Entwicklung eines ostseeweiten Konzepts unter Einbeziehung aller Verkehrsträger, Verständigung auf vorrangige "transbaltische" Netze (Verkehr, Energie, Kommunikation) im Rahmen der Transeuropäischen Netze, • Wissenschaft: Ausbau Bildungseinrichtungen. der Kooperation von Forschungsinstituten und Kern des Entwicklungskonzeptes STRING II (South-Western Baltic Sea TransRegional Area - Implementing New Geography) ist der Ausbau der Entwicklungsachse Hamburg 236 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/regionalmanagement,templateId=render.html Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 91 Schleswig-Holstein - Öresund-Region. STRING setzt Schwerpunkte in sieben strategischen Handlungsfeldern, u.a. verbesserte Koordinierung der Verkehrsplanung; Förderung der Mobilität, Schutz der natürlichen Umwelt und der charakteristischen Landschaften; wirtschaftliche Zusammenarbeit und intensivierte Zusammenarbeit in der Pflege des gemeinsamen Erbes und der gemeinsamen Kulturlandschaft237. 4.6.5 Nordseekooperation Schleswig-Holstein ist Mitglied zahlreicher überregionaler Planungs- und ManagementInitiativen für den Wattenmeerraum auf Bundes-, Kreis- und Gemeindeebene. Zu diesen zählen: • Trilaterale Wattenmeerkooperation Bundesministerialebene) (Trilaterale Wattenmeerkonferenzen auf • Nordseekommission • Interregionale Wattenmeerkooperation (Zusammenschluss von insgesamt sieben Gebietskörperschaften in den Niederlanden, Deutschland und Dänemark mit Arbeitsschwerpunkt nachhaltige Entwicklung im Wattenmeerraum. In Deutschland besteht Mitgliedschaft auf Kreisebene; Dithmarschen und Nordfriesland sind die einzigen deutschen Vertreter) • EUREGIO „Die Watten“ (internationaler Verbund der Gemeinden der Wattenmeerinseln mit über 30 Mitgliedern), der die Diskussion gemeinsamer Probleme und Beratung gemeinsamer Projekte zum Ziel hat. Resolutionen der Euregio betreffen u.a. Wasserstraßen im Wattenmeer, IKZM, Offshore-Windparks oder Sicherheit auf See. 4.6.6 IKZM Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das eine eigene IKZM-Strategie vorgelegt hat und die Prinzipien des IKZM als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung der Küstenzonen begreift. Zu diesen Prinzipien zählen eine integrative Betrachtung von Land und Meer, eine gleichgewichtige Abwägung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche an die Küstenzonen im Sinne der Nachhaltigkeit und die Einbeziehung aller relevanten Politikbereiche, wirtschaftlichen Akteure, gesellschaftlichen Gruppen und Verwaltungsebenen238. Die Strategie erkennt an, dass es bei dem umfassenden Ansatz des IKZM nicht nur um die Integration der Ansprüche, sondern auch der vielfältigen Instrumente der Umsetzung geht. Strategische Leitlinien der IKZM-Strategie sind daher: • auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Dialogs, einer fachübergreifenden Herangehensweise und mit Hilfe geeigneter Instrumente nach optimalen Lösungen zu suchen, • durch Information, Abstimmung und Zusammenarbeit eine größtmögliche Akzeptanz aller Beteiligten herzustellen, • die Prinzipien des IKZM in vorhandene Planungsinstrumente zu integrieren, • die Regionen im Sinne der oben genannten Prinzipien beim Aufbau regionaler Entwicklungsstrategien zu unterstützen. Die Strategie erkennt IKZM zudem als Querschnittaufgabe des Landes und der Regionen an. Als zentrales Element der Umsetzung wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die verschiedene Einzelinitiativen miteinander vernetzt und den Dialog aller Akteure sicherstellt. 237 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/StK/Information/zukunft__meer/zm__ostseekooperation.html 238 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/PDF/IKZMRahmenkonzept,property=pdf.pdf Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 92 Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Ausdehnung der Raumplanung auf den Meeresbereich, die Förderung der maritimen Wirtschaft, Koordinierung von Küstenforschung und die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Strategie kann unter http:// landesregierung.schleswig-holstein.de/ heruntergeladen werden. 4.6.7 Zukunft Meer Als weitere planungsrelevante Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist die Initiative Zukunft Meer zu nennen, die Schleswig-Holstein national wie international als Meeresland Nr. 1 profilieren soll. Die Initiative steht für eine deutlich klarere Orientierung des Landes in Richtung Meer und den Wunsch, die wirtschaftlichen Potenziale der Nord- und Ostseeregionen durch Entwicklung zukunftsträchtiger Sektoren (z.B. Meeresressourcen, Aquakultur, Meereswissenschaft) vermehrt zu nutzen. Ein im März 2004 gegründeter Initiativkreis Zukunft Meer soll meeresrelevante Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine, Verbände und Netzwerke zusammenbringen und zu stärkerem Austausch untereinander führen. Langfristiges Ziel ist es, sich zu einer europäischen Modellregion für alles Maritime weiterzuentwickeln239. 4.7 Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern 4.7.1 Gesetzesgrundlage und allgemeine Strukturen Die Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern ist im Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG – Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) in der Fassung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, ber. S. 613, Gl.-Nr.: 230-1) festgelegt. Über die in §2 des Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081) entwickelten Grundsätze hinaus gelten folgende Grundsätze zur Entwicklung des Landes: • Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung des Landes sind so zu gestalten, dass sie dazu beitragen, in allen Teilräumen des Landes, insbesondere auch in seiner Grenzregion, gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen und Abwanderungen zu vermeiden. • Die Wirtschaft soll nachhaltig gestärkt und der Strukturwandel so unterstützt werden, dass die Wirtschafts- und Leistungskraft möglichst rasch bundesweites Niveau erreicht und ausreichend viele Arbeitplätze geschaffen sowie gesichert werden. (…) • Die Landwirtschaft ist als wichtiger Erwerbszweig des Landes wettbewerbsfähig, vielseitig strukturiert zu entwickeln und als Faktor zur Pflege der Kulturlandschaft zu erhalten (…). • Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Grundlagen des Lebens sind zu sichern. Dies gilt insbesondere für die Reinhaltung von Luft, Boden und Wasser sowie für die Erhaltung der Arten in Fauna und Flora. Naturgüter sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen. Das Gleichgewicht von Naturhaushalt und Klima soll nicht nachteilig verändert werden. Bereits eingetretene Schäden sind, soweit möglich, zu beseitigen. Das gilt auch für die Sanierung militärischer Altlasten240. Für die Aufgaben der Raumordnung auf Landesebene sind in Mecklenburg-Vorpommern zuständig: • 239 240 als oberste Landesplanungsbehörde das Ministerium für Arbeit, Landesentwicklung mit der Abteilung Raumordnung und Landesplanung, www.landesregierung.schleswig-holstein.de http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/mv/lplg.htm Bau und Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum • • 93 als untere Landesplanungsbehörden die Ämter für Raumordnung und Landesplanung, die gleichzeitig Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände der vier Planungsregionen sind, als unterste Landesplanungsbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte. Aufgaben der obersten Landesraumordnungsbehörde umfassen die Durchführung Raumordnungsverfahren, die Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabensträger. Zu Zuständigkeiten gehören auch die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen Ostseekooperation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen. von den den der Mecklenburg-Vorpommern ist in vier Planungsregionen unterteilt: Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg/ Rostock, Vorpommern und Westmecklenburg. Hier sind Regionale Planungsverbände für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme und ihre Umsetzung durch nachhaltige, projektorientierte Regionalplanung verantwortlich. Die Regionalen Raumordnungsprogramme sind auf einen Zeithorizont von fünf bis zehn Jahren ausgerichtet und legen Vorranggebiete und Vorsorgeräume für verschiedene Funktionen fest. In den Regionalen Raumordnungsprogrammen der Küstenregionen wird die Küstenzone explizit in die Planung aufgenommen. Küsten zählen mit zu den wertvollsten Potenzialen des Landes und genießen Anerkennung in ihrer Bedeutung für Natur- und Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung (z.B. Fischerei, Erholung, Tourismus). Große Teile der Küstenbereiche sind daher entweder als Vorranggebiete oder Vorsorgeräume für Natur und Landschaft ausgewiesen. 4.7.2 Entwicklungsleitbilder Die Planungsregionen entwickeln jeweils eigene Leitbilder für ihren Raum, wobei Meer, naturnahe Landschaft und Tradition in allen Dokumenten eine ausschlaggebende Rolle spielen. Als Beispiel sei hier die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock angeführt, die sich unter dem Motto „innovativ - maritim – naturnah“ als Wachstumsregion an der Ostsee definiert. Zukunftsfähige Kompetenzfelder umfassen u.a. die maritime Wirtschaft, Tourismus, Transport und Logistik und erneuerbare Energien, wobei man sich einen Ausgleich des Wanderungssaldos mit Hilfe innovativer Konzepte und neuer Arbeitsplätze erhofft. Hierbei wird auf die geografisch günstige Lage in der Wachstumsregion Ostsee zwischen den Metropolen Berlin und Hamburg und der Öresundregion verwiesen und das Potential für dynamische Entwicklung besonders in der Transport- und Logistikbranche. Die maritime Wirtschaft und der Tourismus werden als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung angeführt. Weiterhin verweist das Leitbild auf die prägende Kraft des Meeres für Menschen und Natur: Die vielfältige und schöne Natur- und Kulturlandschaft, das vielseitige Kulturleben, die guten Wohnbedingungen und die Möglichkeiten für ein bürgerschaftliches Engagement zählen als gute Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität in der Region. Das Naturraumpotenzial und der Erhalt des funktionsfähigen Naturhaushalts werden ebenfalls als Kernziel festgehalten.241 Ähnlich definiert sich Vorpommern als deutsches "Land am Meer" und Brücke zwischen Mitteleuropa und den Anrainern der Ostsee. Die Lage am Meer und die internationale Einbindung Vorpommerns in Wirtschaft und Gesellschaft stehen im Einklang mit der wachsenden Bedeutung der Regionen in Europa. Gesundes Klima, Naturbelassenheit von Meer und Inseln, Küste und Land sowie historisch geprägte Städte und Dörfer werden als Voraussetzungen für Attraktivität in Arbeit, Erholung und Tourismus angeführt.242 Wie in den anderen Küstenländern liegen auch in Mecklenburg-Vorpommern weit reichende Gewässerabschnitte innerhalb von Nationalparks oder sind als Naturschutzgebiete 241 http://www.rpv-mmr.de/Regionale_Agenda.20.0.html Regionaler Planungsverband Vorpommern : Leitbild für die Region Vorpommern. http://www.rpvvorpommern.de/frameset.php?folgeseite=rrop_leitbild&kopf=kopf/rrop.html 242 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 94 designiert. Aufgaben der Raumplanung in den Küstengewässern werden von den zuständigen Bundesministerien und Fachplanungen wahrgenommen. Tabelle 9: Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: eigener Entwurf) Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsebene Aufgaben/Instrumente Landesregierung Allgemeine Aufgaben der Landesebene: - Landesraumordnungsprogramm Laufende Raumbeobachtung Ostseekooperation, Zusammenarbeit mit Polen Raumordnungsverfahren - Naturschutz Wasserwirtschaft Nachhaltige Entwicklung Landschaftspflege - Landesministerien mit nachgeordneten Behörden: • Ämter für Raumordnung und Landesplanung (Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Vorpommern und Westmecklenburg (untere Landesplanungsbehörden und zugleich Geschäftsstellen der kommunal verfassten Regionalen Planungsverbände der vier Planungsregionen) - • Umweltministerium MecklenburgVorpommern Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Geologischer Dienst des Landesamtes Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete (mit den nachgeordneten Nationalparkämtern Müritz, Rügen und Vorpommersche Boddenlandschaft) Staatliche Ämter für Umwelt und Natur (Schwerin, Rostock, Stralsund und Ueckermünde) - - • - Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung (oberste Landesplanungsbehörde) Räumliche Kompetenz 12 sm-Grenze Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Landesamt für Fischerei Landesamt für Forsten und MTHW-Grenze - Koordinierung Großschutzgebiete Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum 95 Großschutzgebiete (s.o.) • - Wirtschaftsministerium Landesamt für Straßenbau und Verkehr Bergamt Stralsund MTHW-Grenze - - Küstenschutz Fischereimanagement Hafen- und Seemannsämter 12 sm-Grenze 12 sm-Grenze - Verkehr Straßenbau Tourismus Strukturpolitik Planfeststellungsverfahren für Transitrohrleitungen im Küstenmeer MTHW-Grenze Regionale Planungsverbände Vier Planungsregionen: • Westmecklenburg • Mecklenburgische Seenplatte • Vorpommern • Mittleres Mecklenburg/Rostock Gemeinden 12 sm-Grenze - Bauleitplanung Flächennutzungsplanung Landschaftsplanung MTHW-Grenze 4.7.3 Fachplanung Naturschutz und Küstenschutz Dem Umweltministerium sind als untere Landesbehörden insgesamt sechs Staatliche Ämter für Umwelt und Naturschutz zugeordnet. In enger Zusammenarbeit mit den Landräten und Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen sind diese für die Umsetzung der umweltbezogenen Bundes- und Landesgesetze zuständig. Konkret umfassen ihre Aufgabenbereiche: • • • • Naturschutz und Landschaftspflege Wasser und Boden Emissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Küstenschutz. In ausgewählten Bereichen wirken die STÄUN auch als technische Fachbehörden. 4.7.4 BaltCoast/Internationale Raumordnung Das Ministerium für Arbeit und Bau in Mecklenburg-Vorpommern koordinierte eine durch Interreg IIIB geförderte Initiative BaltCoast, ein Raumordnungsprojekt mit 25 Partnern aus 7 Ländern. Inhaltlicher Schwerpunkt des Projekts war die Ausweitung der räumlichen Planung Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 96 auf Offshore-Bereiche in der 12-sm-Zone und im internationalen Gewässer, sowie die räumliche Planung für die integrierte Entwicklung von sensiblen Küstenzonen. Konkrete Projektziele umfassten: • • • • • Identifizierung der räumlichen Konfliktbereiche; Aufarbeitung der transnational relevanten rechtlichen Grundlagen und Probleme; Erfassung der verschiedenen raumordnerischen Instrumente; Erarbeitung einer Transnationalen Raumnutzungsstrategie für den Offshorebereich mit Empfehlungen für die weitere Umsetzung durch nationale Instrumente; Abstimmung der transnationalen Anforderungen an ein gemeinsames Rauminformationssystem243. Das Projekt wurde 2005 abgeschlossen. 243 vgl. www.baltcoast.org Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich 97 5. Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich 5.1 Bundesministerien, Behörden und Beratergremien mit Verantwortung für den Küstenbereich Zu den Bundesministerien und –behörden mit Verantwortung im Meeresbereich zählen: Tabelle 10: Bundesministerien und -behörden mit Einfluss auf Küsten- und Meeresgebiete244 Ministerium Kompetenzbereich • • • Verwaltung der Bundeswasserstraßen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Schifffahrt auf See- und Binnenwasserstraßen Stadtentwicklung Bekämpfung der Verschmutzung der Küstengewässer mit Öl und anderen Schadstoffen (zusammen mit den Bundesländern) • Meeresraumordnung Bundesministerium für Gesundheit • Badewasserqualität Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz • Artenschutz und Reaktorsicherheit • Ausweisung von Naturschutzgebieten • Wasserwirtschaft • Erneuerbare Energien • Klimaschutz Bundesministerium für Ernährung, • Fragen des Küstenschutzes an Nord- und Ostsee Landwirtschaft Verbraucherschutz, • Fischerei • Meeresumweltschutz • Ländliche Räume/Entwicklung Forschungsförderung Bundesministerium für Bildung und Forschung Militärische Nutzung Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und • Energiepolitik Technologie • Außenwirtschaft, speziell maritime Wirtschaft (z.B. The Baltic Market) Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der • regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) • Wirtschaftsförderung Neue Bundesländer Behörde: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH),Hamburg Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Salzgitter Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFAFi), Hamburg Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Koblenz Bundesanstalt für Wasserbau Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Berlin Umweltbundesamt (UBA), Berlin 244 leicht verändert nach http://www.bmu.de Geschäftsbereich: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft Verbraucherschutz, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 98 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg, Berlin Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nationale Beratergremien • • 5.2 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Zuständigkeiten innerhalb der AWZ Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik Deutschland seit 16.11.1994 in Kraft. Mit Wirkung vom 01.01.1995 hat die Bundesrepublik eine AWZ eingerichtet. In der AWZ sind derzeit das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Bundeswasserstraßenverwaltung und die (Landes-) Bergämter Clausthal-Zellerfeld und Stralsund für administrative Aufgaben zuständig. Nach der Novellierung der § 38 BNatSchG und § 3a Seeanlagenverordnung wird der Bund in der AWZ auch die Schutzgebietsausweisungen und deren Management übernehmen. Für Verwaltungsaufgaben bei der Auswahl geeigneter FFH-Gebiete ist das BfN zuständig, für die Meldung der Gebiete an die EU das BMU. Nach Ausweisung entsprechender Schutzgebiete obliegt deren Verwaltung später dann den Landesnaturschutzbehörden. Als genehmigungspflichtige Aktivitäten innerhalb der AWZ bzw. im Bereich des Festlandsockels sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, von Unterwasserkabeln und Transitrohrleitungen, die Durchführung von Forschungshandlungen und die Gewinnung von Bodenschätzen zu nennen. Die näheren rechtlichen Bestimmungen hängen von der angestrebten Genehmigung ab und ergeben sich aus der Seeanlagenverordnung bzw. dem Bundesbergbaugesetz. Zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen und Unterwasserkabeln im Bereich des deutschen Festlandsockels der Nord- und Ostsee ist nach § 133 Bundesberggesetz eine Genehmigung des BSH und der Bergbehörden (Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld oder Bergamt Stralsund) erforderlich. Der Inhalt der BSH-Genehmigung bezieht sich auf die Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer und des Luftraumes über dem Festlandsockel, die der Bergbehörden auf bergbauliche Belange. Die Genehmigung des BSH wird nur nach Vorliegen der Genehmigung der Bergbehörden erteilt. Gemäß Seeanlagenverordnung ist das BSH auch zuständig für die Genehmigung von Anlagen zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung oder Wind oder für andere wirtschaftliche Nutzungen. Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich 5.3 99 Ausgewählte Bundesbehörden und ihre Verantwortungen 5.3.1 BSH Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) versteht sich als maritimer Dienstleister. Das Leistungsspektrum des BSH umfasst: • • • • • • • • • • Dienste für die Seeschifffahrt, wie Schiffsvermessung, Flaggenrecht, Internationales Seeschifffahrtsregister, Förderung der deutschen Handelsflotte, Erteilung und Registrierung von Zeugnissen für Seeleute, Prüfung und Zulassung von Navigations- und Funkausrüstungen, Vermessung der Nord- und Ostsee mit eigener BSH-Flotte, Herausgabe von Seekarten und Sportbootkarten, Genehmigung von Offshore-Aktivitäten wie Windenergieanlagen, Pipelines, Seekabel, Vorhersage von Gezeiten, Wasserstand und Sturmfluten, Überwachung der Meeresumwelt, Verbesserung der Kenntnisse über das Meer245. Bei der Verfolgung von Umweltverstößen ahndet das BSH als Ordnungswidrigkeitsbehörde Verstöße gegen internationale Übereinkommen und nationale Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf der Überwachung der Einhaltung des MARPOL-Übereinkommens und der Verhinderung der rechtswidrigen Einleitung von Öl, Schiffsabwässern und Müll. Das BSH führt auch eine Gesamtstatistik über Gewässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrtsstraßen (innere Gewässer). Das BSH engagiert sich auch intensiv auf internationaler Bühne und arbeitet in verschiedenen internationalen Organisationen, etwa EUROGOOS (Vereinigung europäischer meereskundlicher Institutionen zur Entwicklung eines globalen Ozeanbeobachtungssystem (GOOS), HELCOM, IMO und OSPAR. Die wichtigste Aufgabe des BSH im Bezug auf IKZM umfasst die Genehmigung von Aktivitäten innerhalb der AWZ. Nach der Seeanlagenverordnung genehmigt das BSH die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von Anlagen (Bauwerke und künstliche Inseln) in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland, die der Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder anderen wirtschaftlichen Zwecken (z.B. dem Betrieb von Verkaufsstellen oder Freizeiteinrichtungen) dienen246. Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen müssen andere Nutzungen innerhalb der AWZ berücksichtigen und Bürger und kommunale Ebenen beteiligen. Binnenwerts der AWZ, d.h. im Bereich des Küstenmeeres (bis zur 12 sm Grenze) sind für die Errichtung von Windparks die jeweiligen Bundesländer zuständig. Die erste Genehmigung für einen Offshore-Windpark wurde am 9. November 2001 erteilt, die zweite im Dezember 2002. Zwei weitere folgten im Februar 2004; alle vier in der Nordsee.247 Eine Karte mit dem aktuellen Stand der Planungen ist im Internet unter www.bsh.de einzusehen. Auch zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen und Transit-Seekabeln (Stromkabeln und Kommunikationskabeln) in der AWZ ist nach dem Bundesberggesetz (BBergG; § 133) jeweils eine Genehmigung des BSH erforderlich. Gemäß §§ 6 bis 64a des Bundesberggesetzes unterliegt das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen der Zuständigkeit der Bergbehörden (Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld und Bergamt Stralsund). 245 246 247 www.bsh.de http://www.bsh.de http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=56 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 100 Forschung im Festlandsockelbereich bedarf nach §§ 132, 133 Bundesberggesetz ebenfalls einer Genehmigung des BSH. Dies gilt z.B. für Erkundungen des Meeresbodens zur Festlegung einer Trasse für ein Kabel oder eine Pipeline. Forschungshandlungen zum Aufsuchen von Bodenschätzen genehmigt das Oberbergamt. 5.3.2 BBR Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entstand 1998 aus einer Fusion der der Bundesbaudirektion (BBD) und der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR). Als Bundesoberbehörde und anerkannte Forschungseinrichtung ist es dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugeordnet und verantwortlich in den Bereichen Raumordnung, Bauwesen, Wohnungswesen, Städtebau und Bundesbauten. Für IKZM ist der Bereich der Raumordnung von besonderer Bedeutung. Hier trägt das BBR durch laufende Raumbeobachtungen, das Hervorheben von Trends und die Entwicklung von Zukunftsszenarien bei. Thematisch stehen hierbei Bevölkerungsentwicklung, regionale Strukturpolitik, Verkehr und die europäische Raumentwicklung an erster Stelle. Besondere Bedeutung hat auch die vergleichende Analyse und Dokumentation der räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet, die auf Basis von regelmäßiger Berichterstattung in die Strukturpolitik des Bundes einfließt. Einzelne Arbeitsbereiche mit Relevanz zum IKZM umfassen: • • • • • • Analysen und Szenarien zur Raumentwicklung Erreichbarkeit und Infrastrukturversorgung, Instrumente der Raumordnung Raumentwicklungskonzepte und Leitbilder der Raumordnung, Raumordnungsberichte, Modellvorhaben der Raumordnung. Mit eine der wichtigsten Aufgaben des BBR ist die Abgrenzung verschiedener Kategorien von Regionstypen als Ausgangspunkt für differenzierte Raumentwicklungskonzepte. Auf Basis von Bevölkerungs- und Siedlungsdichte erstellt das BBR eine bundesweite Gliederung nach siedlungsstrukturellen Gebietstypen. Bisher endet der Verantwortungsbereich des BBR an der MTHW-Grenze. Keine der durchgeführten Analysen oder Entwicklungskonzepte beziehen die Küstengewässer oder die AWZ mit ein. Auch die laufende Raumbeobachtung ist bisher ausschließlich auf den terrestrischen Raum beschränkt. Dennoch findet sich das Thema IKZM als einzelnes Fachgebiet im Aufgabenspektrum des BBR wieder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen und Forschung zu einer möglichen zukünftigen Raumordnung auf dem Meer248. 5.3.3 BfN Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Neben der Beratung des BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege umfasst der Tätigkeitsbereich des BfN in erster Linie die Förderung von Naturschutzprojekten und die Betreuung von Forschungsvorhaben. Das BfN ist auch Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten249. Zu den wichtigsten Aufgabenfeldern im Bezug auf IKZM zählen: • 248 249 Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland (FFH-Gebietsmeldungen nach Brüssel, allgemeines Monitoring der Gebiete, nationale Berichterstattung) http://www.bbr.bund.de http://www.bfn.de/01/index.htm Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich • • • 101 Die Entwicklung von Flächenschutzkonzepten (Biotopschutz und Management), Flächendeckende Landschaftsplanung, Vereinbarkeit von Sport und Erholung und Naturschutz. Das BfA ist auch Vollzugsbehörde des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Deutschland und koordiniert Deutschlands Einbindung in die internationale Naturschutzarbeit. Innerhalb Europas ist Deutschland an 29 regionalen internationalen Übereinkommen, Programmen und Institutionen zum Naturschutz beteiligt. Dazu kommen 25 bilaterale Abkommen mit anderen Staaten, Mitgliedschaft in internationalen Naturschutzorganisationen und Gremien (z.B. IUCN oder UNEP), globale internationale Abkommen oder themenspezifische internationale Abkommen (z.B. das MAB-Programm der UNESCO)250. Das BfN setzt außerdem verschiedene Förderprogramme des Bundes im Bereich des Naturschutzes um (z.B. als Teil des jährlichen Umweltforschungsplans), unterhält eine Naturschutzakademie auf der Insel Vilm und unterhält eine zentrale Bibliothek und Dokumentationsstelle. 5.3.4 UBA Das Umweltbundesamt ist die wissenschaftliche Umweltbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Neben der nationalen Verantwortung für die Bereiche Umweltschutz wirkt das UBA im internationalen Meeres- und Gewässerschutz und in der multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit mit. Hierzu zählt beispielsweise Baltic 21 für den Ostseeraum, innerhalb dessen Deutschland für den Bereich Tourismus die Federführung übernommen hat. Insgesamt orientiert sich die fachliche Mitwirkung des Umweltbundesamtes, insbesondere des Fachgebietes "Meeresschutz", an der Aufgabenstruktur und den Aufgabenschwerpunkten der globalen und regionalen Meeresschutzkonventionen, regionalen Meeresschutzverpflichtungen und einschlägigen EU-Regelungen, die den Meeresschutz einbeziehen. Wesentliche Schwerpunkte dieser Meeresschutzaktivitäten umfassen: • • • • • • • • • • Reduktion des Eintrags gefährlicher Stoffe Reduktion des Eintrags von Nährstoffen, Vermeidung von Eutrophierungseffekten, Klassifizierung von Eutrophierungsgebieten Reduktion des Eintrags radioaktiver Stoffe in die Meeresumwelt Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem Auswirkungen von Offshore-Aktivitäten (z.B. Gas/Öl) auf die Meeresumwelt Tiefseebergbau und andere Nutzungsarten der Tiefsee Auswirkungen der Schifffahrt (z.B. Öl, Chemikalien, TBT-Antifouling) auf die Meeresumwelt Monitoring und Bewertung des Zustandes der Meeresumwelt und Berichterstattung Qualitätssicherung und Monitoring Offshore-Windenergie251 5.3.5 Landesbergämter Als obersten Bergbehörden obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über die Bergverwaltung den jeweiligen Wirtschaftsministerien in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem BBergG unterliegen, sind die Bergämter Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) und Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) die zuständigen Behörden. Auf Grund von Verwaltungsabkommen ist das Landesbergamt ClausthalZellerfeld auch für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zuständig. Der 250 251 http://www.bfn.de/05/index.htm http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/meere.htm 102 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche räumliche Zuständigkeitsbereich der Landesbergämter erstreckt sich auch auf die Festlandsockel der Nord- und Ostsee. Die Landesbergämter sind zuständig im Sinne des Gewerbeaufsichts-, Sprengstoff-, Abfallbeseitigungs-, Immissionsschutz- und Wasserrechts. Dazu zählt die Sicherstellung der Rohstoffversorgung, der Schutz der Lagerstätten, die Vergabe von Bergbauberechtigungen zur Gewinnung von Bodenschätzen und die Genehmigung und Überwachung von TransitRohrleitungen und Unterwasserkabeln im gesamten deutschen Festlandsockel der Nordsee und eines Teils der Ostsee. Bergbau mit Relevanz für den Festlandsockel umfasst in erster Linie die Förderung von Erdöl und Erdgas. 5.3.6 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer aller Wasserstraßen, die er durch die eigene, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist durch folgende Bundesgesetze geregelt: • • • • das Bundeswasserstraßengesetz das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz das Seeschifffahrtsaufgabengesetz das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Gewässerreinhaltung und die Der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen erfolgt im Rahmen einer verkehrsträgerübergreifenden Planung, bei der Gesamtverkehrskonzepte in den Bundesverkehrswegsplänen festgehalten werden. Derzeit besitzt der Bund rund 23.000 km² Seewasserstraßen, die voraussichtlich nicht durch neue Wasserstraßen ergänzt werden sollen. Die wichtigsten zur Zeit laufenden Ausbauvorhaben im maritimen Bereich sind die Anpassung der Unter- und Außenelbe als seewärtige Zufahrt nach Hamburg sowie weitere Verbesserungsmaßnahmen an den seewärtigen Zufahrten in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Stralsund) und am Nord - Ostsee – Kanal. Im Bereich der Seeschifffahrt obliegen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt folgende Aufgaben: Die Förderung der deutschen Handelsflotte und die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes Seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres u.a. die Schifffahrtspolizei, die Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Die Untersuchung der Seeunfälle (durch die bei den Küstendirektionen eingerichteten Seeämter) Die Bereitstellung von Regelungen über das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen und auf der Hohen See und die Anwendung eines international und nationalen Vorschriften angepassten Verkehrsrechts Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Bund auf dem Gebiet der Seeschifffahrt auf Grund sonstiger Vorschriften obliegen. Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich 103 Die erforderlichen Vollzugskräfte zur Wahrnehmung einiger dieser Aufgaben sind durch spezielle Verwaltungsvereinbarungen an die WSV gegeben. Für das Befahren von Nationalparken und Naturschutzgebieten auf Bundeswasserstraßen bestehen Befahrensregelungen, die gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium erlassen wurden. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kann in bestimmten Fällen von diesen Vorschriften Befreiungen erteilen. 5.4 Nationale Gesetzgebung Im föderalen System Deutschlands ist die legislative Kompetenz auf Bund und Länder verteilt. Im Bezug auf IKZM und Raumordnung in der AWZ besitzen sowohl Bund als auch Länder relevante legislative Kompetenzen und Strukturen, beispielsweise in den Bereichen Regionalplanung, Naturschutz und Wassermanagement. Die Rahmengesetzgebung des Bundes wird von den Ländern durch eigene Gesetzgebung umgesetzt. Auf Bundesebene beeinflussen folgende Gesetze die Planung und das Management im Küstenraum (Tabelle 11): Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum, Stand 2006 (Quelle: Eigener Entwurf) Gesetz Fassung Aufgabe Ministerielle Zuständigkeit Baugesetzbuch (BauGB)252 In der Fassung der Regelung des BMVBW Bekanntmachung vom Bauplanungsrechts auf 27. August 1997 (BGBl. I kommunaler Ebene. S. 2141); zuletzt geändert durch G v. 5. 5.2004 (BGBl. I S. 718) Bundesberggesetz Vom 13. August 1980 Gilt im Bereich des BMWA Fortsetzung 253 Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum (BBergG) (BGBl I 1980 S. 1310); Festlandsockels der Zuletzt geändert durch Bundesrepublik Deutschland Art. 37 G v. 21. 6.2005 für Unterwasserkabel, (BGBl. I S. 1818) Transit-Rohrleitungen und für Forschungs-handlungen in Bezug auf den Festlandsockel. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)254 Vom 17. März 1998 (BGBl. I 1998 S. 502 Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3214) BundesImmissionsschutzgesetz 255 (BImSchG) In der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830); zuletzt geändert durch G v. 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 21578)) Vermeidung von Boden- und BMU Gewässerverun-reinigungen, Entsorgung von Altlasten und Regelung guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft. Integrierte Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft. Bundesnaturschutzgesetz Vom 25. März 2002 Grundlage für die 256 (BNatSchG) (BGBl. I S. 1193); zuletzt Ausweisung von Naturschutzgebieten § 32 Europäisches Netz geändert am 21. Juni 2005 (BGBl. I 2005, S. Arten- und Biotopschutz "Natura 2.000" § 38 Geschützte Meeresflächen 1818) in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel § 71 Anpassung des 252 Ibid. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbergg/index.html 254 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbodschg/ 255 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschg/ 253 BMU BMU 104 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Landesrechts Raumordnungsgesetz (ROG)257 § 6 Rechtsgrundlagen der Länder § 8 Raumordnungsplan für das Landesgebiet § 9 Regionalpläne § 13 Verwirklichung der Raumordnungspläne § 15 Raumordnungsverfahren § 16 Grenzüberschreitende Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen § 18 Raumordnung des Bundes Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)258 In der Fassung vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102); zuletzt geändert durch Artikel 2 des G. vom 24.6.2004 (BGBl. I S. 1359) Grundlage der Raumordnung BMVBW in der Bundesrepublik Deutschland, regelt die Bundesraumordnung und setzt den Rahmen für die Landes- und Regionalplanung. In der Fassung vom 4. November 1998 (BGBl. I S. 3294), zuletzt geändert durch § 2 V v. 25. 5.2005 (BGBl. I S. 1537) Regelt die Benutzung, den Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen Erneuerbare-Energien-Gesetz 259 (EEG) Vom 29. März 2000 Förderung Erneuerbarer (BGBl. I 2000, 305); Energien und Senkung der zuletzt geändert volkswirtschaftlichen Kosten 13. Juli 2005 (BGBl. I der Energieversorgung Fortsetzung Tabelle 11: Gesetze Einfluss auf Planung und Management im 2005,mit S. 2015) Gesetz über den Ausbau der In der Fassung vom Setzt den Ausbau des Bundesfernstraßen 15.11.1993 (BGBl. I S. Bundesfernstraßen-netzes 260 (FstrAusbauG) 1878, 1995 I S. 13), nach dem Bedarfsplan fest. Neugefasst durch Bek. v. 20. 1.2005 (BGBl. I S. 201) Gesetz über die Aufgaben des In der Fassung vom 26. Regelt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der 7.2002 (BGBl. I S. 2876); Bundes im Gebiet der 261 Seeschifffahrt (SeeAufgG) zuletzt geändert durch Seeschifffahrt (u.a. die Art. 47 G v. 21. 6.2005 Bereiche Schiffspolizei und (BGBl. I S. 1818) „Prüfung, Zulassung und Überwachung der Anlagen seewärts des Küstenmeeres auf ihre Eignung im Hinblick auf den Verkehr und die Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt“) Gesetz über die In der Fassung vom 21. Ziel: Verbesserung der Gemeinschaftsaufgabe 7.1988 (BGBl. I S. 1055), Agrarstruktur unter Sicherung „Verbesserung der zuletzt geändert durch eines nachhaltig leistungsAgrarstruktur und des Art. 2 G v. 2. 5.2002 fähigen Naturhaus-haltes; 262 Küstenschutzes (GAKG)“ (BGBl. I S. 1527) Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten der Nord- und Ostsee gegen Sturmfluten. Schreibt Vorplanung als Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe 256 http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/bng/bng_ges.htm http://www.mv-regierung.de/afrl/start.htm http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wastrg/index.html 259 http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/index.html#BJNR191810004BJNE000100000 260 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fstrausbaug/index.html 261 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bseeschg/index.html 262 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agrstruktg/index.html 257 258 BMVBW BMWA, BMVEL, BMU Küstenraum BMVBW BMVBW BMVEL Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich Gesetz über die Umweltverträglichkeits263 prüfung (UVPG) Hohe-See264 Einbringungsgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)265 Schiffssicherheitsgesetz 266 (SchSG) vor. Auswirkungen auf die Umwelt BMU bestimmter öffentlicher und privater Vorhaben frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten Vom 25. August 1998 Regelt die Abfallbeseitigung BMU (BGBl. I S. 2455); zuletzt im Meer (Verklappung, geändert am 9.11.1998 Verbrennung). Gilt für alle (BGBl. I S. 2331) Meeresgewässer (AWZ) mit Ausnahme der Küstenmeere. Vom 27. September Förderung der BMU 1994 (BGBl I S. 2705); Kreislaufwirtschaft zur Zuletzt geändert durch Schonung der natürlichen Art. 2 § 3 Abs. 3 Ressourcen und die G v. 1. 9.2005 I (BGBl. I Sicherung der S. 2618) umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. In der Fassung vom 5. 9.2001 (BGBl. I S. 2350); zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24. 6.2005 (BGBl. I S. 1794) Vom 9. September 1998(BGBl I S. 2860); zuletzt geändert durch V v. 17.10.2005 (BGBl. I S. 2985) Dient der einheitlichen und BMVBW wirksamen Durchführung der geltenden internationalen Schiffssicherheits-regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit auf See einschließlich des damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Arbeitsschutzes von Beschäftigten auf Seeschiffen und des Fortsetzung Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management Umweltschutzes auf See im Küstenraum Seeanlagenverordnung Vom 23. Januar 1997 Regelt die Errichtung und BMVBW 267 (SeeAnlV) (BGBl. I S. 57); zuletzt den Betrieb von Anlagen im Verordnung über Anlagen geändert . 30.6.2005 Bereich der AWZ seewärts der Begrenzung des (BGBl. I S. 1818) deutschen Küstenmeeres § 3a Besondere Eignungsgebiete für Windkraftanlagen § 5 Genehmigungsverfahren § 7 Sicherheitszonen § 12 Beseitigung der Anlagen § 13 Pflichten des Anlagenbetreibers Seefischereigesetz In der Fassung vom Dient der Erhaltung und BMVEL (SeeFischG)268 6.7.1998 (BGBl. I S. wirtschaftlichen Nutzung von 1791); zuletzt geändert Fischbeständen, der § 3 Fangerlaubnisse durch Art. 12g Abs. 17 G Durchführung des § 5 Fischereizonen v. 24. 8.2004 (BGBl. I S. gemeinschaftlichen § 6 Überwachung der Fischerei 2198) Fischereirechts und der auf See Erfüllung von Verpflichtungen § 10 Regelungsbefugnisse der aus internationalen Länder Seefischerei-Übereinkommen Umweltinformationsgesetz In der Fassung v. 23. Regelt den freien Zugang zu BMU (UIG)269 8.2001 (BGBl. I S. 2218); den bei den Behörden zuletzt geändert am 14. vorhandenen Informationen Februar 2005 (BGBl. I über die Umwelt sowie deren 263 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/index.html http://www.umwelt-online.de/recht/wasser/ueber_wa.htm http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krw-_abfg/ 266 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schsg/index.html 267 http://www.umwelt-online.de/recht/wasser/schifffahrt/seean_ges.htm 268 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seefischg/index.html 264 265 105 106 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV)270 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 271 § 1b: Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §§ 32a-c: Bestimmungen für die Küstengewässer 2004, S. 3704 Neugefasst durch Bek. v. 17. 6.2004 (BGBl. I S 1108, 2625) Vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert am 21.6.2005 (BGBl. I S. 1818) Verbreitung. Festlegung der Mindestanforderungen bei der Einleitung von Abwasser in Gewässer aus bestimmten Herkunftsbereichen. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Novelliert im Juni 2002 zur Umsetzung der EU-WRRL in Bundesrecht BMU BMU Hochsee- und Küstenfischerei, Küstenschutz sowie die Hochsee- und Küstenschifffahrt unterliegen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 GG. In den Bereichen Naturschutz, Regionalplanung und Wasserhaushalt stellt der Bund nur die Rahmengesetze; die Implementierung erfolgt erst durch die Übernahme der Rahmenvorgaben in die entsprechenden Landesgesetze. Informationen zur jeweiligen Landesgesetzgebung ist auf Anfrage bei den entsprechenden Landesministerien erhältlich. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Länder für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und Nationalparks verantwortlich. Die Erfüllung internationaler Auflagen wie bspw. des Trilaterale Wattenmeerabkommens oder der Ausweisung internationaler Großschutzgebiete erfolgt auf Basis einer Nationalparkausweisung. War dies bisher nur im Grenzraum zwischen Land und Meer möglich, ist nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 nun auch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der AWZ und auf dem Festlandsockel möglich. 5.5 Genehmigungsverfahren innerhalb der AWZ Das BSH ist gemäß Seeanlagenverordnung im Bereich der AWZ zuständig für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung, insbesondere von Windenergieanlagen. Die Genehmigung darf nur dann versagt werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder die Meeresumwelt gefährdet wird, ohne dass dies durch Befristungen oder Nebenbestimmungen verhütet oder ausgeglichen werden kann. Die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion muss ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilen. Der Antragsteller hat nach den Vorgaben des UVPG eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen, die zusammen mit den Projektunterlagen einem Kreis von Trägern öffentlicher Belange (bspw. Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Bundesamt für Naturschutz, Umweltbundesamt, Wehrbereichsverwaltung), Umweltverbänden sowie Kabel- und Leitungsbetreibern zur Stellungnahme übersandt wird. Am Verfahren werden auch Vertreter von evtl. konkurrierenden Nutzungen beteiligt (z.B. Sand und Kiesentnahme, Fischerei etc.). Nach Erteilung der Genehmigung unterliegt das Vorhaben während des Betriebs und nach Betriebseinstellung der Aufsicht des BSH hinsichtlich der o.g. Versagungsgründe. Hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Unterwasserkabeln und Transitrohrleitungen im Bereich des Festlandsockels ist nach § 133 Bundesberggesetz eine Genehmigung des BSH und der Bergbehörden erforderlich. Für die Nordsee und die Ostsee im Bereich Schleswig-Holstein ist dies das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld, für die Ostsee im Bereich Mecklenburg-Vorpommern das Bergamt Stralsund. Der Inhalt der Genehmigung des BSH bezieht sich auf die Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel, die der Bergbehörden auf bergbauliche Belange. Die Genehmigung des BSH wird nur nach Vorliegen der Genehmigung der Bergbehörden erteilt272. 269 http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/abwv/ 271 http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/bng/bng_ges.htm 272 http://www.bsh.de 270 Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich 107 Bei Forschungshandlungen prüft das BSH, ob überwiegend öffentliche Interessen entgegenstehen, insbesondere, ob durch die beabsichtigte Forschungshandlung • der Betrieb und die Wirkung von Schifffahrtsanlagen und -zeichen, • die Benutzung der Schifffahrtswege und des Luftraumes, die Schifffahrt, der Fischfang und die Pflanzen und Tierwelt in unvertretbarer Weise oder • das Legen, die Unterhaltung und der Betrieb von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen mehr als den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt würden. Durch die Forschungshandlung darf keine Verunreinigung des Meeres zu befürchten sein; die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darf nicht gefährdet werden. Die Forschungshandlungen werden durch das BSH überwacht. 108 Kap. 6 - Der internationale Rahmen 6. 109 Der internationale Rahmen Das Management der Küsten und Meere kann nicht national isoliert, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Anrainerstaaten und im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen und Vorgaben effektiv sein. Fragen der Schifffahrtssicherheit oder des Schadstofftransfers beispielsweise sind nur durch Kooperation und Abstimmung mit den Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee zu klären. Kapitel 6 beschreibt die Eckpfeiler dieses internationalen Rahmens, der das deutsche Küstenzonenmanagement wesentlich mitbestimmt. Betrachtet man IKZM als kontinuierlichen, adaptiven Prozess, ist der Erfolg nicht unwesentlich von Faktoren bestimmt, die außerhalb der formalen strukturellen Ebene liegen. Die Bedeutung ‚weicher’ Gunstfaktoren ist in den Empfehlungen des EUDemonstrationsprogramms hervorgehoben, wo sie als wesentlicher Bestandteil einer horizontalen und vertikalen Integration, von Kooperationsprozessen oder informellen Strukturen begriffen werden. Als Kernpunkte gelten die Bereiche Beteiligung, Zusammenarbeit und Kommunikation sowie die Verbreitung von Wissen durch Informationsflüsse und die Schaffung eines verbesserten Zugangs zu Information. Umschrieben wird die zentrale Anforderung als Schaffung eines ‚fördernden Umfelds’ (enabling environment), das Konflikte zwischen Akteuren minimiert und zu Vertrauensbildung und zielgerichteter Handlung beiträgt. Die folgenden Erläuterungen nennen daher neben den formalen Übereinkommen und Abkommen auch solche Vereinbarungen, die nicht weisungsgebunden sind. Vielmehr handelt es sich dabei um flexible kooperative Strukturen, deren Ziel die Festlegung von IKZM-Zielen oder eines entsprechenden Handlungsrahmens ist. 6.1 Internationale Abkommen und Kooperationen im Meeresbereich Deutschland ist Mitglied verschiedener internationaler Programme, Abkommen und Konventionen, die auf den Umgang mit den Küsten- und Meeresbereichen an Nord- und Ostsee Einfluss nehmen. Dazu müssen sowohl die generellen, global verankerten Programme zur Unterstützung wie beispielsweise die Rio-Deklaration gezählt werden als auch die themenspezifischen oder regionalen Konventionen, die den EU-Raum oder speziell die Nord- oder Ostsee betreffen. Zu letzteren zählen verschiedene Abkommen zum Schutz der Natur und Umwelt, sowie spezifische Regelungen für einzelne Themenbereiche (z.B. die Abfallentsorgung auf See). Obwohl internationale Abkommen durch ihre völkerrechtliche Verankerung für die Vertragspartner bindend sind, kann ihren Verpflichtungen erst durch die Übernahme internationalen Rechts in die nationale Gesetzgebung und Politik entsprochen werden. Neben den Einzelstaaten ist auch die EU Vertragspartei verschiedener internationaler Übereinkommen. Solange die EU-Kommission jedoch nicht aktiv wird, sind es weiterhin die einzelnen Unterzeichnerstaaten, die für die Umsetzung der Beschlüsse und der durch internationale Verträge gesicherten Einzelmaßnahmen innerhalb HELCOM und OSPAR verantwortlich sind. Hier schränken lange Verfahrenswege und Unklarheiten der Zuständigkeit jedoch den Handlungsspielraum der einzelnen Staaten in vielen Bereichen deutlich ein274. Neben den Konventionen und Abkommen liefern die diversen EU-Regelungen, die sich mit verschiedenen Themen und Sektoren im Küsten- und Meeresraum befassen, mit die wichtigsten Instrumenten und Regulierungsmechanismen für das deutsche IKZM. EURegelungen (s. a. Kap. 4.4) sind bindend und erfordern die Übernahme in nationales Recht. Die wichtigsten globalen Abkommen und Akteure sowie internationale Abkommen für den Nord- und Ostseeraum werden im Folgenden näher beschrieben. 274 Cameron, P. et al. (2003) 110 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Darüber hinaus existiert eine Vielzahl zwischenstaatlicher Organisationen, die sich mit Fragen der Meeres- und Küstenentwicklung befassen und auf die Entwicklung entsprechender Politik und Konventionen maßgeblichen Einfluss nehmen. Diese Formen der Zusammenarbeit, in die Bund, Länder und Gemeinden involviert sind, basieren auf politischen Absprachen, nicht jedoch auf formalen Rechtsgrundlagen. Beispiele sind die Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen (INK), die Trilaterale Wattenmeerkooperation (http://cwss.www.de), die Nordsee-Kommission (www.northsea.org), der Baltic-21-Prozess (www.baltic21.org) und VASAB (www.vasab.org), die ebenfalls kurz beschrieben werden. 6.1.1 Globale internationale Abkommen und Programme UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. II S. 1798, 1799). Zeichnung: 10. Dezember 1982, in Kraft 16. November 1994. Federführung: Auswärtiges Amt. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ist mit einem ergänzenden Übereinkommen zur Durchführung der Regelungen zum Meeresbergbau 1994 in Kraft getreten. Grundlage des Übereinkommens ist die Einteilung der Weltmeere in verschiedene Gebiete wie innere Gewässer, Küstenmeer, ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Festlandsockel und Hohe See. Das Übereinkommen ist ein weltweit gültiges Rahmenabkommen, in dem u. a. die seewärtigen Grenzen der AWZ festlegt und Staaten souveräne Rechte über die Nutzung der marinen Ressourcen in ihren Gewässern verliehen werden. Gleichzeitig sind die Nutzungsrechte an bestimmte Pflichten gekoppelt, zu denen der Schutz und Erhalt der marinen Umwelt durch regionale und globale Zusammenarbeit genauso zählt wie die Verpflichtung einzelner Staaten, den Eintrag von Stoffen ins Meer durch entsprechende Gesetzgebung und Maßnahmen auf dem Land zu vermindern. UNCLOS stellt auch einen Rahmen für die Einrichtung von bestimmten maritimen Zonen und die Regulierung der Fischerei und wissenschaftlichen Forschung im Meer. Zwar wird i. A. keiner Nutzung ein Vorrang gegenüber anderen zugewiesen, jedoch muss beachtet werden ,dass alle Staaten grundsätzlich ein Recht auf friedliche Durchfahrt in den Küstenmeeren haben und auch in der AWZ die Freiheit der Schifffahrt besteht. Ebenso genießen alle Staaten die Freiheit der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen. Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Die IMO ist eine UN-Organisation, die für die Unterstützung der Sicherheit im weltweiten Schiffsverkehr und die Vermeidung der Meeresverschmutzung zuständig ist. Ursprünglich aus dem Anliegen erwachsen, die Meeresverschmutzung durch Tankerunfälle zu reduzieren, umfassen die Aufgabenbereich der IMO heute eine Reihe verschiedener Aspekte zu Themen der maritimen Sicherheit, Navigation und einzelnen Gefahrenstoffen. Als technische Organisation arbeitet IMO mit verschiedenen Komitees, die einzelne Arbeitsbereiche koordinieren. Hierzu zählen beispielsweise das Maritime Safety Committee oder auch das Marine Environment Protection Committee, das 1973 ins Leben gerufen wurde. Um seine Ziele zu erreichen hat IMO 40 Konventionen und Protokolle sowie über 800 Verhaltenscodes und Empfehlungen zu Themen der maritimen Sicherheit und der Vermeidung von Verschmutzung vorgelegt. Zu den wichtigsten Konventionen zählt die 1973 verabschiedete MARPOL-Konvention. MARPOL-Übereinkommen Das MARPOL- Übereinkommen ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt durch Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen werden durch fünf Anlagen ergänzt, die bestimmte Teilbereiche der Meeresverschmutzung durch Schiffe regeln. Dazu zählen die Verhütung der Verschmutzung durch Öl, die Verhütung der Verschmutzung durch Kap. 6 - Der internationale Rahmen 111 Chemikalien, die durch Chemikalientanker transportiert werden, die Verhütung der Verschmutzung durch gefährliche Güter in Containern, sowie auch die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser und Schiffsmüll275. Das Übereinkommen und die Anlage I sind 1983, die übrigen Anlagen zu späteren Zeitpunkten in Kraft getreten. Anlage IV ist noch nicht in Kraft. MARPOL verbietet das Einleiten von Ölschlamm oder Sludge und schreibt vor, dass ölhaltige Rückstände im Hafen an Auffanganlagen abgegeben werden. Rückstände aus der Ladung von Chemikalientankern dürfen ebenfalls nur unter sehr strengen Voraussetzungen und in sehr geringer Menge ins Meer eingeleitet werden. Schiffsmüll darf in der Nord- und Ostsee - mit Ausnahme von Lebensmittelabfällen gar nicht eingeleitet werden276. Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) Kapitel 17 zum Meeresumweltschutz der Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development, UNCED) von Rio 1992 verpflichtet zur nachhaltigen umweltverträglichen Nutzung der Ozeane und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Zu den Prioritäten der CSD zählen die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei- und Meeresressourcen, die Verhinderung der Verschmutzung und der Beeinträchtigung der marinen Umwelt durch landgestützte und andere Aktivitäten, die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Ozeane, sowie die Förderung und Unterstützung nationaler, regionaler und globaler Aktivitäten, die für eine effektive und koordinierte Umsetzung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens und der Agenda 21 notwendig sind. Die CSD setzt sich zudem für eine nachhaltige Fischerei ein, wobei Maßnahmen der Regulierung und Minimierung der Beifänge und Kontrollen Schwerpunkte sind. Ein besonderes Anliegen ist auch die Förderung einer verbesserten internationalen Koordination und Kooperation zum Schutz der Ozeane, nicht zuletzt auf Grund der Zersplitterung der Zuständigkeiten und mangelnden Koordinierung auf dem internationalen Parkett. Ein jährlicher informeller Konsultativprozess (ICP) unter Beteiligung der verschieden ozeanrelevanten Institutionen soll hier Besserung schaffen. Globales Aktionsprogramm des UNEP zum Schutz der Meeresumgebung vor landgestützten Aktivitäten Der UNEP Aktionsplan zum Schutz regionaler Meere wurde 1995 eingeführt und 2001 überarbeitet. Er ist für nahezu die gesamte Meeresfläche der Erde gültig. Vordringlichste Ziele sind die Bekämpfung der Meeresverschmutzung und die Reduzierung der Überfischung. Mit der Erklärung von Washington (Washington Declaration) werden alle Staaten aufgefordert, kurzfristig, und wo zweckmäßig, in regionaler Zusammenarbeit Aktionsprogramme zu erstellen, in denen die Meeresverschmutzung vom Lande aus mit einem integrierten Ansatz erfasst und durch gezielte Schwerpunktmaßnahmen bekämpft wird. Das Aktionsprogramm enthält technische Leitlinien und Empfehlungen für die Vorgehensweise bei der Erstellung der nationalen und regionalen Aktionsprogramme, wobei die potenziellen Belastungsquellen und die zu beachtenden Umweltkriterien umfassend einbezogen sind. Das weltweite Aktionsprogramm befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themenbereichen: • • • • 275 276 Abwasser, beständige, organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP), radioaktive Stoffe, Schwermetalle, http/www.bsh.de http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL%20Umweltuebereinkommen 112 • • • • • Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Öl, Nährstoffe, Mobilisierung von Sedimenten, Haushaltsabfälle sowie Änderung und Zerstörung von Lebensräumen. Die in diesem Programm von den Staaten geforderten Initiativen und Aktionsprogramme zum Meeresumweltschutz werden im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der dort zuständigen regionalen Übereinkommen (OSPAR, HELCOM) schon seit vielen Jahren durchgeführt und gelten als Beispiel für vorbildliche regionale Zusammenarbeit beim Meeresschutz277. Übereinkommen über die biologische Vielfalt Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) wurde am 5. Juni 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz beschlossen und trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Ziel dieses völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommens sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Dabei umfasst die biologische Vielfalt die Vielfalt der Ökosysteme, der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der wildlebenden und genutzten Arten. Die CBD hat in Bezug auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Küsten und Meere auf ihrer zweiten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Jakarta die Vertragsstaaten dazu aufgefordert, ein „Integrated Marine and Coastal Area Management – IMCAM“ umzusetzen (sogenanntes Jakarta-Mandat). Das integrierte Küstenzonenmanagement ist dann auf der sechsten und siebten Vertragsstaatenkonferenz 2002 und 2004 als ein wichtiges Element in das Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt der Küsten und Meere aufgenommen worden. Auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz wurde zudem die Einrichtung von Schutzgebieten für marine und sonstige aquatische Ökosysteme unter nationaler Hoheitsbefugnis und auch der AWZ beschlossen. Klimarahmenkonvention (KRK) und Kyoto-Protokoll Eine wichtige Bedeutung für Küsten- und Meeresregionen haben auch das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 09. Mai 1992 über Klimaänderungen, sowie das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997. Die Klimarahmenkonvention hat das Ziel, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Für die Küstenund Meeresgebiete bedeuten diese Abkommen, dass sie einerseits den Bedarf an Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen der Klimaveränderung (z.B. bezogen auf den Küstenschutz) aufzeigen, andererseits zu einer Förderung erneuerbarer Energien führen, die z. T. auch Nutzungsänderungen im Küsten- und Meeresraum nach sich ziehen (z. B. Windkraft an Land und im Meer). Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen 1972) Seit 1972 ermöglicht das London-Übereinkommen 1972 die Überwachung der Entsorgung von Abfällen und anderen Materialien aller Art (einschließlich Schiffen und Plattformen) auf See. Danach ist es verboten, besonders umweltschädliche und die Gesundheit des Menschen gefährdende Stoffe (z.B. organische Halogenverbindungen, Quecksilber, Cadmium, Plastik, Mineralöl und radioaktive Abfälle) zu entsorgen. Nach der Novellierung des Übereinkommens in 1996 dürfen nur noch genau bestimmte Abfälle wie z.B. Baggergut, inerte anorganische Stoffe, organische Stoffe natürlichen Ursprungs oder Fischereiabfälle ins Meer eingebracht werden. Hierzu wurden spezifische 277 http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/gmsk.htm Kap. 6 - Der internationale Rahmen Abfallrichtlinien erarbeitet, nach denen die Vermeidung, Recycling/Entsorgen an Land als bevorzugte Alternative zu Verbringen auf See auf Basis einer Erlaubnis gewährt werden sowie Ort und Umweltauswirkungen der Entsorgung auf See Bewertungen zu liefern. 113 Reduzierung und das prüfen sind bevor das kann. Zur Art und Weise sind Begründungen bzw. Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) Das Übereinkommen trat 1971 in Kraft und wurde inzwischen von mehr als 100 Staaten unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, im weltweiten Maßstab bedeutende Feuchtgebiete zu schützen und ihre Entwicklung zu sichern. In Deutschland wird der Ramsar-Konvention durch die Ausweisung von Großschutzgebieten und die Designierung von Natura 2000 Gebieten entsprochen. Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention) Das Übereinkommen regelt den verschieden strengen Schutz von Pflanzen- und Tierarten und verbietet bestimmte Fang- und Tötungsmethoden sowie Formen der Nutzung. Die Konvention wurde für Deutschland am 1.10.1984 verbindlich. Zentraler Punkt ist die umfassende Regelung zur Erhaltung, Hege und Nutzung der wandernden Arten sowie den Abschluss von Regionalabkommen zum Schutz bestimmter Arten vor. Zwei Regionalabkommen sind für den deutschen Küstenraum relevant: • • Das Abkommen über die Wattenmeerpopulation des Seehundes; und Das Abkommen über den Schutz der Kleinwale in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) Diesen Abkommen wird durch entsprechende Ausweisung von Schutzgebieten entsprochen. Naturschutzgesetzgebung und die Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) der UNESCO Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre (MAB)" ist ein zwischenstaatliches und interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm zur Untersuchung der Beziehungen zwischen dem Menschen und der Biosphäre. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf regionaler Ebene umzusetzen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen. Wichtigstes Instrument des Programms sind die Biosphärenreservate, die als Ausschnitte repräsentativer Landschaften alle Komponenten einer nachhaltigen Entwicklung in sich vereinen sollen. Leitlinien schreiben Mindestkriterien und Mindestbedingungen vor, die für eine Anerkennung als Biosphärenreservat unabdingbar sind. In Deutschland ist ein Nationalkomitee für das MAB-Programm verantwortlich. Der Vorsitz des Gremiums liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Biosphärenreservate an der deutschen Küste sind die Nationalparke Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an der Nordsee sowie Südostrügen an der Ostsee. Nordostatlantisches Fischereiabkommen Ziel dieses 1959 erarbeiteten, 1963 in Kraft getretenen UNEP-Abkommens ist der Schutz der Fischstöcke im Nordostatlantik und den angrenzenden Gewässern sowie die Sicherung ihrer rationalen, nachhaltigen Ausbeutung. Als Exekutive dient seit 1963 die North East Atlantic Fisheries Commission (NEAFC), die Größen- und Fangbeschränkungen auferlegt sowie saisonale und räumliche Beschränkungen verhängt. Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 114 Antifouling-Konvention Diese Konvention verbietet die Verwendung hochgiftiger Substanzen in AntifoulingAnstrichen auf Schiffsrümpfen ab 2003 und das Vorhandensein entsprechender Farben auf Schiffsrümpfen ab 2008. Internationaler Rat für Meeresforschung - International Council for the Exploration of the Sea (ICES) ICES ist die älteste zwischenstaatliche Vereinigung, die im Bereich der Meeres- und Fischereiforschung tätig ist. Seit 1902 ist ICES eines der führenden Foren für den Informationsaustausch zu Belangen der Meere und der lebenden Ressourcen, dessen Schwerpunktaufgabe die Koordination von Meeresforschung ist. Seit den 1970er Jahren gehören die Bereitstellung von Informationen und die Beratung der Regierungen der Mitgliedsstaaten sowie der internationalen regulierenden Gremien (beispielsweise OSPAR) zu Schutzmaßnahmen im marinen Bereich und in der Fischerei zu den wichtigsten Aufgaben des ICES. Weitere weltweit tätige Organisationen • • • • Internationale Hydrographische Organisation (IHO, www.iho.shom.fr/iho.html), Food and Agriculture Organisation of the United Nations (FAO) (Fachorganisation für Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwesen der Vereinten Nationen, www.fao.org), Intergovernmental Oceanographic Commission (IOC) (Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO, www.ioc.unesco.org), International Seabed Authority (ISBA) (Internationale Meeresbodenbehörde, www.isa.org.jm), 6.1.2 Regionale internationale Abkommen, Programme und Kooperationsstrukturen Ostsee Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HelsinkiKonvention) Die Helsinki-Konvention ist ein erweiterbares Rahmenabkommen mit sieben Anlagen, das den gesamten Ostseeraum und die Mitgliedsstaaten Dänemark, Deutschland, EU, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland und Schweden umfasst. Vorrangiges Ziel der Konvention ist es, Verschmutzungen der Ostsee durch das Einbringen von Schadstoffen zu verhindern und die biologische Vielfalt der Ostsee durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu erhalten. Zentrale Punkte sind die Verhinderung von Verschmutzung vom Land aus, die Vermeidung von Offshore-Verschmutzung, die Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen aus der Luft sowie die Bekämpfung von Verschmutzungsereignissen. Besondere Schwerpunkte liegen auch auf der Anwendung des Vorsorgeprinzips, der gegenseitigen Information und der Anwendung bester Umweltpraxis und verfügbarer Technologien. Die heutige Version ist eine Ausweitung der ursprünglichen Ziele der Konvention, die sich seit ihrer Gründung in 1974 vor allem mit Umweltschutzfragen auf dem Meer beschäftigt hatte278, Maßnahmen bestehen ausschließlich in rechtlich nicht bindenden Empfehlungen (recommendations) und politischen Vereinbarungen (agreements). Maßnahmen, die die Reduzierung von Einträgen vom Land aus betreffen, betreffen die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein mit den Einzugsgebieten von Oder, Peene, Warnow, Uecker, Trave und Schwentine. Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen in die Atmosphäre gelten für das gesamte Bundesgebiet279. 278 279 http://www.bfn.de/05/0502.htm http://www.bmu.de/de/800/js/download/b_gew_kurzinfo_helcom/ Kap. 6 - Der internationale Rahmen 115 Im Zeitraum 2003 - 2005 hat unter anderem die Zusammenarbeit mit der EU und internationalen Organisationen, der Schutz der Küstenregionen und individuelle Verschmutzungsthemen wie die Reduzierung von Einträgen aus der Landwirtschaft und die Umweltauswirkungen des zunehmenden Seeverkehrs stärkeres Gewicht erfahren. Das Baltic Sea Joint Comprehensive Environmental Action Programme (JPC) betrifft insbesondere die östlichen Anrainerstaaten und die Reduzierung von Hot Spots, zu denen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Landwirtschaft und die Sanierung von Kläranlagen zählen. Die Umsetzung des Programms wird turnusmäßig von einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe PITF (Programme Implementation Task Force) begleitet, die je nach aktuellen Entwicklungen neue Prioritäten setzen kann. Verantwortlich für die Durchführung ist die Helsinki-Kommission (HELCOM), die aus Vertretern aller Vertragsparteien zusammengesetzt ist und bei der diverse NGOs als Beobachter fungieren. Deutschland wird vom Bundesumweltministerium vertreten. HELCOM und die für den Nordostatlantik zuständige OSPAR-Kommission haben sich auf ihrer ersten gemeinsamen Ministerkonferenz 2003 in Bremen auf gemeinsame Schwerpunkte und Vorgehensweisen sowie verstärkte Zusammenarbeit untereinander und mit der EU geeinigt. Angestrebt werden die Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Meeresschutz, der Schutz der Biodiversität unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkungen der Fischerei, die Einrichtung eines Netzwerks Mariner Schutzgebiete, sowie die Abstimmung internationaler Schifffahrtsregeln. VASAB 2010 „Vision and Strategies around the Baltic Sea 2010“280 Die enge Zusammenarbeit der Raumordnungsminister im Ostseeraum führte 1994 zur Erarbeitung und Annahme eines Leitbildes für die räumliche Entwicklung im gesamten Ostseeraum. Basierend auf diesem Leitbild wurden in den Folgejahren konkrete Visionen zur Entwicklung der Städte und Siedlungssysteme („The pearls“), der Verkehrs- und Kommunikationsnetze („The strings“), der Ostseeküste, Inseln und spezifischen Gebietstypen („The patches“) sowie zur Weiterentwicklung der Raumordnung („The system“) festgelegt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Umsetzung der entwickelten Strategien in Form von Pilotprojekten, Workshops, Seminaren und internationalen Vereinbarungen. Zu den wesentlichen Erfolgen von VASAB zählen 1996 die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Empfehlungen für die Raumplanung im Ostseeraum“ und die Herausgabe eines Kompendiums zur Raumplanung und Gesetzgebung. Mit dem Projekt "VASAB 2010 Plus" wurde das Leitbild für den Ostseeraum aktualisiert und ein Aktionsrahmen für das aktuelle Jahrzehnt abgesteckt. Zu den besonderen Herausforderungen zählen hier die verstärkte Nutzung der Raumplanung zur Förderung der Integration und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Ostseeraum sowie die Definition und der Umgang mit den wesentlichen raumentwicklungspolitischen Anforderungen, die sich aus der EU-Osterweiterung ergeben. Das BBR hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Funktion des Leitpartners für "VASAB 2010 Plus" übernommen. Als Partner beteiligten sich Institutionen der EU-Staaten Dänemark, Deutschland, Finnland und Schweden sowie der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Russland und Weißrussland. Zu den Schwerpunkten des neuen Aktionsprogramms zählen: 280 • Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Unterstützung von Pilotmaßnahmen für alle strategischen Entwicklungsräume und -achsen, • Verbesserung der Verkehrsanbindung der baltischen Staaten an Mittel- und Westeuropa, • Förderung einer integrierten Entwicklung der Küsten- und Inselregionen unter gleichzeitiger Ausdehnung der Raumordnungspolitik auch auf den Offshore-Bereich, http://www.urban21.de/raumordnung/europa/wismar.htm Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 116 • Förderung transnationaler Kulturrouten, z. B: Straße der Backsteingotik, sowie von ökologischen Netzwerken und Korridoren, • Unterstützung von Pilotbeispielen für die Nutzung integrierter Raumplanung zur Förderung der nachhaltigen Raumentwicklung, • Verbesserte Vernetzung der Städte, • Stärkung und Diversifizierung der ländlichen Räume, • Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrskonzepte, • Verbesserte Zusammenarbeit mit weiteren transnationalen Organisationen unter dem Dach des Ostseerates Die Bundesregierung strebt mit dem Programm auch eine bessere Integration der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg sowie Norddeutschlands in den Ostseeraum an281. Dabei sollen auch neue Wirtschafts- und Beschäftigungsperspektiven erschlossen werden. Wesentliches Instrument der Förderung von VASAB 2010 Plus ist die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III. Arbeitsgremium bleibt der Ausschuss für Raumentwicklung in der Ostseeregion (CSD-BSR). Baltic 21 - Agenda für den Ostseeraum Baltic 21 ist eine internationale Kooperation zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Ostseeraums, die auf der 7. Ministerialkonferenz der Ostsee-Anrainerstaaten 1988 beschlossen wurde. Sie versteht sich als Rahmenprogramm zur Förderung internationaler Kohäsion und Zusammenarbeit, wobei regionale Zusammenarbeit, Öffnung und Demokratisierung zu den Leitprinzipien zählen. Baltic 21 setzt Schwerpunkte in den Sektoren, die in besonderem Maße auf Umwelt, Raumplanung und Bildung Einfluss nehmen, zu denen Landwirtschaft, Energie, Fischerei, Forstwirtschaft, Industrieentwicklung, Tourismus und Transport zählen. Deutschland und Lettland sind im Bereich Transport federführend. Im Bereich der Raumplanung sind folgende Ziele gesetzt: • • • Umsetzung der Stockholmer Erklärung zur nachhaltigen Raumentwicklungsstrategie Weiterentwicklung von IKZM Integration von Baltic 21 in europäische Dokumente zur Raumordnung. Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe von verschiedenen Projekten und Netzwerken, die teils erst noch etabliert werden müssen. Nordsee OSPAR-Übereinkommen (OSPAR) Deutschland trat per Gesetz vom 23. August 1994 (BGBl. 1994 II S. 1355, 1360) dem OSPAR-Übereinkommen bei, seit 25. März 1998 ist es in Kraft. 1998 wurde das Gesetz um eine Anlage sowie einen dazugehörigen Kriterienanhang (in Kraft seit 30. August 2000; vgl. Gesetz vom 18. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks, BGBl. 2001 II S. 646) erweitert. Per jure zeichnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für seine Einhaltung verantwortlich. Das 1992 in Kraft getretene Oslo-Paris-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ergänzt die Entscheidungen, Empfehlungen und anderen Vereinbarungen, die im Rahmen der alten Oslo- und Paris-Konventionen von 1972 und 1974 getroffen worden waren. Wichtigstes Element ist die Verpflichtung der Vertragspartner zur Anwendung des Vorsorgeprinzips und der Anwendung der „best available techniques“, um Verschmutzungen zu vermeiden und die Meeresgebiete vor den nachteiligen Auswirkungen 281 http://www.urban21.de/raumordnung/europa/vasab.htm Kap. 6 - Der internationale Rahmen 117 menschlicher Tätigkeiten zu schützen. Die OSPAR-Konvention ermöglicht die Verabschiedung von Empfehlungen und völkerrechtlich bindenden Beschlüssen sowie die Erarbeitung regional angepasster, auf insgesamt fünf Teilräume zugeschnittener Empfehlungen. Die OSPAR-Kommission hat insgesamt fünf Strategien beschlossen, die längerfristig für die Arbeit der Kommission maßgeblich sind: 1. 2. 3. 4. OSPAR-Strategie bezüglich gefährlicher Stoffe (1998); OSPAR-Strategie bezüglich radioaktiver Stoffe (1998); OSPAR-Strategie bezüglich der Bekämpfung der Eutrohpierung (1998); OSPAR-Strategie bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets (1998); 5. OSPAR-Strategie zu Umweltzielen und Managementmechanismen für OffshoreTätigkeiten (1999). In Deutschland umfassen Maßnahmen zur Reduzierung von Einträgen vom Land die gesamten Einzugsgebiete von Rhein, Ems, Weser, Jade, Elbe und Eider. Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen in die Atmosphäre gelten wiederum für das gesamte Bundesgebiet. Exekutive des Übereinkommens ist die OSPAR-Kommission, bestehend aus Vertretern aller Vertragsparteien sowie diversen zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen als Beobachter. Neben einem regelmäßigen Qualitätsbericht zum Status des Nordostatlantiks veröffentlicht sie einen Strategie- und Aktionsplan, der die Ziele und Pflichten der einzelnen Anrainerstaaten zur Reduzierung der Meeresverschmutzung zusammenfasst. Der Aktionsplan von 1998 - 2003 und enthält Strategien zum Umgang mit Gefahrenstoffen, zum Umgang mit radioaktiven Substanzen, zur Bekämpfung der Eutrohpierung, zum Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme, sowie zu Umweltzielen und Verwaltungsmechanismen für den Offshore-Bereich. Zudem werden von der Kommission u.a. auch Berichte über den Qualitätszustand der Meeresumwelt (z.B. Quality Status Report 2000 – Region II Greater North Sea) als Basis und zur Kontrolle der Effizienz ihrer Politik erstellt. Auf der ersten gemeinsamen Ministerialkonferenz 2003 in Bremen haben sich die Kommissionen der HELCOM und OSPAR auf gemeinsame Schwerpunkte und Vorgehensweisen geeinigt. Zu diesen zählen die verstärkte Zusammenarbeit mit der EU und die Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Meeresschutz, der Schutz der Biodiversität unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkungen der Fischerei, die Einrichtung eines Netzwerks Mariner Schutzgebiete, sowie die Abstimmung internationaler Schifffahrtsregeln. Internationale Nordseeschutzkonferenzen (INK) 1984 fand auf Initiative Deutschlands hin die erste internationale Nordseeschutzkonferenz (INK) in Bremen statt. Mitglieder der INK sind Großbritannien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die Europäische Kommission. Benachbarte Länder und Nicht-Regierungsorganisationen können als Beobachter teilnehmen. Bei der INK handelt es um eine politische Initiative, nicht ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen. Ziel der INK ist, politische Impulse für die Arbeit in den internationalen Organisationen, z.B. IMO und OSPAR, zu geben und die wirksame Umsetzung der von diesen Organisationen verabschiedeten Konventionen und Strategien sicherzustellen. Die INK befasst sich neben den im Rahmen von OSPAR vereinbarten Aufgabenschwerpunkten mit weiteren Problemfeldern der Meeresumwelt, wie z.B. Fischerei und umweltrelevanten Aspekte der Seeschifffahrt. 118 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Die in den INK vereinbarten Ziele und Maßnahmen werden in Form von Ministerdeklarationen verabschiedet. Seit 1984 haben insgesamt fünf Nordseeschutzkonferenzen stattgefunden, die letzte im März 2002 in Bergen, Norwegen. In diesem Zusammenhang wurde 2002 auch ein Fortschrittsbericht veröffentlicht. Wesentliche Punkte der 2002 in Bergen verabschiedeten Ministerdeklaration betreffen: • • • • • die Verbesserung der Fischereimethoden zum Schutz der bedrohten Schweinswalbestände, die Einführung des Ökosystemansatzes, Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren gentechnisch veränderter Organismen für die Meeresumwelt, Entsorgungsanlagen für Schiffsabfälle sowie umweltverträglicher Ausbau von Windenergienutzung auf See. Nordseekommission (NSC) Die Nordseekommission wurde 1989 durch die Anrainer der Nordsee gegründet, um gemeinsame grenzüberschreitende Themen wie Ölverschmutzung und zurückgehende Fischbestände zu behandeln, die sich nicht in den Grenzen der jeweiligen Hoheitsgewässer handhaben lassen. Inzwischen sind weitere Themen hinzugekommen, z.B. die Festlegung von Schifffahrtsrouten, der Abbau von mineralischen Bodenschätzen sowie die Trassenverlegung für Datenkabel und Rohrleitungen für Öl und Gas. Ganz aktuelle Themen sind der Bau von Offshore-Windenergieanlagen im Einklang mit dem Naturschutz sowie Tourismus- und Fischereiinteressen. Die Nordseekommission ist mittlerweile ein Kooperationsverbund von 71 Regionen aus sieben Nordseeanrainerstaaten mit zusammen rund 40 Millionen Menschen. Trilaterales Wattenmeerabkommen Das Trilaterale Wattenmeerabkommen zielt darauf ab, den Schutz des Ökosystems Wattenmeer zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden zu fördern. Prinzipielles Ziel ist der Erhalt aller natürlichen Prozesse und der Schutz bzw. die Entwicklung aller Lebensräume, die für ein natürliches und dynamisches Wattenmeer charakteristisch sind. Diese umfassen Salzwiesen, Gezeitenzone, Strände und Dünen, Ästuare, Offshore-Bereiche und die angrenzenden ländlichen Räume. Zur Lenkung der diese Lebensräume betreffenden Entscheidungen sieht das Abkommen sieben Managementprinzipien vor: • • • • • • • Vorsichtige Abwägung aller Entscheidungen auf Basis der besten bekannten Informationen, Vermeidung störender Einflüsse auf das Ökosystem, Vorsorglicher Umgang mit Einflüssen, deren Einfluss noch unbekannt ist, Umsiedlung schädigender Aktivitäten Kompensierung unvermeidlicher schädigender Aktivitäten durch Schaffung eines angemessenen Ausgleichs, Restauration des ursprünglichen bzw. des optimalen Zustands des Ökosystems, Nutzung der besten zur Verfügung stehenden Techniken und Praxis. Das Abkommen wird vom Gemeinsamen Wattenmeersekretariat (CWSS) verwaltet, das auch den regelmäßigen Qualitätsbericht zum Wattenmeer vorlegt. Diskussionen auf Ministerialebene sollen im Anschluss von den beteiligten Staaten politisch umgesetzt werden. Wie bei der INK sind die Beschlüsse nicht völkerrechtlich bindend, aber dennoch wichtig. Beschlüsse orientieren sich an OSPAR und der INK. Kap. 6 - Der internationale Rahmen 6.2 119 Die EU als Akteur im IKZM Obwohl die EU kein eigenes Rahmengesetz für IKZM bereitstellt, nimmt sie durch die Vorgaben verschiedener Richtlinien maßgeblich Einfluss auf den Umgang mit den Küstenräumen. Zu diesen zählen sowohl die so genannten horizontalen, die Umwelt ganz allgemein betreffenden Richtlinien, als auch die speziellen Vorgaben für einzelne Sektoren in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Wasserqualität oder Naturschutz. Ausgehend von IKZM-Initiativen der 1990er Jahre, hat sich In den letzten Jahren die Meerespolitik als Schwerpunkt integrierter Ansätze und Fokus für die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums herauskristallisiert. Ziel ist die Schaffung einer allumfassenden, integrierten maritimen Politik für die EU, unter deren Banner alle Sektoren mit Bezug zu Küsten und Meeren zusammengeführt werden können. Für den Zeitraum 2005 –2009 hat die Kommission die Meereswissenschaften und maritime Forschung als Schlüsselelemente einer gemeinsamen Meerespolitik identifiziert. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Themenkomplex Aus- und Fortbildung und Steigerung der Attraktivität für Berufe im maritimen Sektor, gekoppelt mit der Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen. 2006 wurde dazu die Maritime Labour Convention verabschiedet282. IKZM wird als wichtiges Mittel der Umwetzung begriffen, das die „Software“ für maritime Aktivitäten darstellt. Erwähnung findet auch die Raumplanung im Kontext von IKZM im Kontext von Offshore-Aktivitäten.283 Im Folgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für ein IKZM detaillierter vorgestellt. 6.2.1 Lissabon-Strategie und EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung284 Die Entwicklungsziele der Europäischen Union liefern wesentliche Rahmenbedingung für eine zukünftige Entwicklung der Küstenzonen. Die im März 2000 als Lissabon-Strategie beschlossene wirtschafts- und sozialpolitische Agenda sieht vor, Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialsysteme grundlegend umzustrukturieren, um die EU bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Als Ziele wurden die Reform der Arbeitsmärkte, die Entwicklung des sozialen Zusammenhaltes, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation, die Entwicklung der Informationsgesellschaft, die Förderung von Bildung und Forschung, die Vollendung des Binnenmarktes, sowie die umweltverträgliche Gestaltung des Wachstums benannt. Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (2001) erweitert die Lissabon-Strategie um die Umweltdimension. Die Nachhaltigkeitsstrategie spricht in einem ersten Schritt 4 Themenbereiche an, denen auch aus Sicht der Bundesregierung zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung zukommt: Klimaänderungen, Verkehr, Gesundheit und natürliche Ressourcen. 2005 wurde eine Neubelebung der Lissabon-Strategie mit dem besonderen Fokus auf Wachstum und Beschäftigung beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden diverse makro- und mikroökonomische Leitlinien sowie Leitlinien für Beschäftigung aufgestellt und allgemeine Schritte wie die Konsolidierung bzw. der Ausbau des Binnenmarktes, die Reduzierung administrativer Hemmnisse, der Ausbau infrastruktureller Maßnahmen und die Stärkung industrieller Grundlagen gefordert. Weiterhin werden die bedeutende Rolle der Umweltdimension der Lissabon-Strategie betont und die Notwendigkeit umweltschonender Maßnahmen und Aktivitäten bestätigt. Der Entwurf einer umfassenden Meerespolitik wird als Teil der strategischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2005 -2009 und demnach als Element der Verwirklichung der 282 Dr. Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und Meeresangelegenheiten: A Maritime Policy for the European Union. Rede auf der World Maritime Technology Conference, London, 6. März 2006 283 Dr. Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und Meeresangelegenheiten: Perspektiven einer europäischen Meerespolitik. Eröffnungsrede auf der InWaterTech 2005, Kiel, 1. September 2005 284 Kap. 4.3.1 – 4-3-3 aus Schuchardt et al (2006) 120 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Schlüsselziele der Lissabon-Strategie betrachtet. Die Mitteilung "Towards a Future EU Maritime Policy: A European Vision for Oceans and Seas" der Kommission vom 2. März 2005 zielt auf die Entwicklung der Potenziale der maritimen Wirtschaft in ökologisch nachhaltiger Weise. 6.2.2 EU-Meeresschutzstrategie Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2005 die „Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt“ vorgelegt, die aus einer Mitteilung (KOM (2005) 504 endgültig) und einem Richtlinienvorschlag zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie, KOM (2005) 505 endgültig) besteht. Ziel der Strategie ist es, erstmals eine kohärente europäische Meeresschutzpolitik zu formulieren. Die Strategie folgt dabei dem integrativen Politikansatz (d.h. Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten in anderen Fachpolitiken) Im Einzelnen zielt die Meersschutzstrategie vor allem darauf, die biologische Vielfalt zu erhalten und den Schutz von Lebensräumen zu gewährleisten, die Belastungen durch die diversen Nutzungsarten zu verringern sowie eine effizientere Koordinierung der diversen Regelungen und eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen zu ermöglichen. Entscheidend für die Umsetzung der Strategie wird die Umsetzung des Ökosystemansatzes sein, der die Definition ökologischer Qualitätsziele beinhaltet und sich dabei an bekannten Einstufungen wie „günstiger Erhaltungszustand“ und „guter ökologischer Zustand“ orientiert. Zudem sind die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie im Bereich der Meeresumwelt vollständig umzusetzen und anzuwenden. Ebenso sind Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen durch diverse Nutzungen durchzuführen und Mechanismen zur vereinfachten Koordinierung bestehender Regelungen und Organisationen zu entwickeln und die Kenntnisse über die Meeresumweltqualität zu verbessern. 6.2.3 EU-Grünbuch zur Meerespolitik Im März 2005 hat die Europäische Kommission angekündigt, ein Grünbuch für eine zukünftige umfassende europäische Meerespolitik zu verfassen. Es soll eine Meerespolitik konzipiert werden, die im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Strategie steht und demnach darauf abzielt, die Entwicklung einer prosperierenden maritimen Wirtschaft und die Realisierung seegestützter Wirtschaftstätigkeiten in ökologisch nachhaltiger Weise zu ermöglichen. Die (oben dargestellte) EU Meeresschutzstrategie soll nach Auffassung der Bundesregierung dabei ein wichtiger Bestandteil der Meerespolitik sein. Angestrebt wird ein integrierter Ansatz, der sämtliche sich auf das Meer auswirkenden Wirtschaftstätigkeiten einbezieht bzw. berücksichtigt. Die Veröffentlichung des Grünbuchs ist für das Jahr 2006 vorgesehen. 6.2.4 Das Demonstrationsprogramm zum IKZM Im Demonstrationsprogramm zum Integrierten Küstenzonenmanagement hat die EU die Erfahrungen von 35 Projekten aus ganz Europa und 6 thematischen Studien zusammengefasst. Ziel des dreijährigen Programms war es, allgemeine Prinzipien zu entwickeln, die zu angemessenem IKZM beitragen und Konsens zu EU-weiten und nationalen Maßnahmen zu erreichen. In 2000 veröffentlichte die Kommission zwei strategische Schlüsseldokumente, die für die Ausarbeitung nationaler IKZM- Strategien ausschlaggebend sind: die Kommunikation der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zum Integrierten Küstenzonenmanagement: Eine Strategie für Europa (COM/00/547 vom 17. Sept. 2000) und der Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und Rates zur Implementierung eines Integrierten Küstenzonenmanagements in Europa (COM/00/545 vom 8. Sept. 2000). Hier wird dargelegt, wie die Kommission IKZM im Rahmen bestehender Instrumente und Programme fördern will Kap. 6 - Der internationale Rahmen 121 und welche Schritte die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung eigener, nationaler IKZMStrategien unternehmen sollen. Als erster Schritt soll in den Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden, welche Akteure, Gesetze und Institutionen Einfluss auf die Planung und die Bewirtschaftung der Küstengebiete haben. Merkmale der Strategie sollen eine umfassende, ganzheitliche und langfristige Betrachtungsweise, ein anpassungsfähiges Management bei neuen Bedingungen und Informationsgrundlagen, ein mehrstufiger Prozess, die Einbeziehung aller betroffenen Verwaltungsstellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sein. In einem integrierten Ansatz sollen als betroffene Sektoren vor allem Fischerei, Verkehr, Energie, Ressourcenbewirtschaftung, Arten- und Biotopschutz, Regionalentwicklung, Beschäftigung, Fremdenverkehr und Erholung, Industrie und Bergbau, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und Bildung einbezogen sein. Eines der Hauptanliegen ist es, die Kluft zwischen Land- und Meeresgebieten in Konzepten, Programmen und auch Rechtsvorschriften zu überbrücken. Die Strategie soll sich dabei nicht auf einen schmalen Küstenstreifen beschränken, sondern hinsichtlich der Tourismusentwicklung beispielsweise auch das Hinterland mit einbeziehen und im Hinblick auf die Meeresverschmutzung auch die Flusseinzugsgebiete berücksichtigen. Die Grundsätze des integrierten Küstenzonenmanagements werden in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK gesehen. 6.2.5 Sonderthema Schiffssicherheit Seit der Havarie des Tankers „Erika“ vor der bretonischen Küste 1999 hat sich die EU verstärkt im Bereich der Schiffssicherheit engagiert. Mit ‚Erika I’ und ‚Erika II’ wurden zwei Maßnahmenpakete ins Leben gerufen, die der Bedrohung von Küsten und Meeren durch Tankerunglücke entgegenwirken sollen. Erika-Maßnahmen verstärken bestehende EURichtlinien und sehen vermehrte Kontrolle von Schiffen in Häfen, Kontrolle von Klassifikationsgesellschaften und den beschleunigten Ersatz von Einfachhüllentankern durch Doppelhüllentanker vor. Erika-Maßnahmen umfassen auch die Gründung einer europäischen Behörde zur maritimen Sicherheit, die Etablierung eines europäischen Meldesystems und die Klärung von Verantwortung und Entschädigung im Katastrophenfall. Kritiker sind sich jedoch einig, dass sich die Umsetzung der Erika-Maßnahmen auf nationaler Ebene zu zögerlich gestaltet. Die derzeitigen Richtlinien umfassen Themen wie die Schiffsüberwachung, die Schiffsentsorgung in den Häfen (Anschluss- und Benutzungszwang), das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen, Meldeformalitäten, die Sicherheit von Ro-Ro und Fahrgastschiffen, Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und Sanktionsvorschriften (Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten). Allerdings sind nicht alle dieser Richtlinien in Kraft oder von Defiziten in der Umsetzung betroffen285. Aus den oben beschriebenen Strategien wird deutlich, dass die Vorgaben der EU den nationalen IKZM- Prozess auf verschiedene Weise unterstützen können. Insbesondere die neueren Initiativen wie die WRRL liefern einen integrierten Ansatz, der verstärkte Koordination und Abstimmung zwischen verschiedenen Parteien notwendig macht. Dies erfordert prozessorientiertes Denken und die Einrichtung angemessener Entscheidungs- und Managementstrukturen, sowie Vorkehrungen zur breit angelegten Partizipation der Bevölkerung in verschiedenen Entscheidungsprozessen. Im Folgenden werden einzelne Richtlinien genauer beschrieben. 285 Vgl. z.B. Sea our Future: Maritime Safety Conference Baltic 2004. Hrsg: Landesregierung Schleswig-Holstein, Mai 2004. 122 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 6.2.6 Horizontale Richtlinien Umweltverträglichkeitsanalyse Richtlinie 85/337/EWG und die geänderte Fassung 97/11/EG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt eines der wichtigsten Instrumente für die Raumplanung im Küstenraum dar. Sie schreibt fest, dass bestimmte öffentliche und private Vorhaben vor der Genehmigung einer Prüfung ihrer potenziellen Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Standort, sondern die Gegenüberstellung der möglichen Auswirkungen des Projekts mit der ökologischen Empfindlichkeit der potenziell betroffenen geographischen Räume. Besonders in Küstenräumen, in Schutzgebieten und wertvollen Kulturlandschaften wird hier eine kritische Prüfung der Belastbarkeit und Regenerationsfähigkeit der Systeme gefordert. Der Prozess der UVP bietet entsprechenden Behörden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auch die Ergebnisse der UVP und die Gründe für die Erteilung oder Ablehnung einer Genehmigung müssen veröffentlicht werden, was einen wichtigen Anspruch des IKZM hinsichtlich Partizipation und Transparenz der Entscheidungsprozesse erfüllt. Anhang 1 der Richtlinie listet Vorhaben auf, die in jedem Fall eine UVP verlangen, Anhang 2 Vorhaben, die nur bei bestimmtem Umfang eine UVP verlangen. Eine Auswahl von Projekten mit besonderer Relevanz für den Küstenraum ist in Tabelle 12 zusammengefasst. Tabelle 12: Projekte mit besonderer Relevanz für den Küstenraum, die in jedem Fall eine UVP verlangen286 Auswahl von Projekten, die in jedem Fall eine UVP verlangen: 1. Raffinerien für Erdöl (ausgenommen Unternehmen, die nur Schmiermittel aus Erdöl herstellen) sowie Anlagen zur Vergasung und zur Verflüssigung von täglich mindestens 500 Tonnen Kohle oder bituminösem Schiefer, 2. Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Wärmeleistung von mindestens 300 MW sowie Kernkraftwerke und andere Kernreaktoren, 3. Integrierte Hüttenwerke zur Erzeugung von Roheisen und Rohstahl, Anlagen zur Gewinnung und Verarbeitung von Asbest und integrierte chemische Anlagen zur Herstellung von Stoffen, 4. Bau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken und Flugplätzen mit einer Start- und Landebahngrundlänge von 2100 m und mehr, sowie der Bau von Autobahnen und Schnellstraßen, 5. Wasserstraßen und Häfen für die Binnenschiffahrt, die für Schiffe mit mehr als 1 350 t zugänglich sind sowie Seehandelshäfen, mit Binnen- oder Außenhäfen verbundene Landungsstege (mit Ausnahme von Landungsstegen für Fährschiffe) zum Laden und Löschen, die Schiffe mit mehr als 1 350 t aufnehmen können, 6. Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen von einem Flußeinzugsgebiet in ein anderes, wenn mehr als 100 Mio. m³/Jahr an Wasser umgeleitet werden. 7. Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 000 Einwohnerwerten gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 6 der Richtlinie 91/271/EWG 8. Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von mehr als 500 t/Tag bei Erdöl und von mehr als 500 000 m³/Tag bei Erdgas, 9. Öl-, Gas- und Chemikalienpipelines mit einem Durchmesser von mehr als 800 mm und einer Länge von mehr als 40 km, 286 Die komplette Liste ist in Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten enthalten, Amtsblatt der EU Nr. L 073 vom 14/03/1997 S. 0005 - 0015 Kap. 6 - Der internationale Rahmen 123 10. Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen 11. Steinbrüche und Tagebau auf einer Abbaufläche von mehr als 25 Hektar oder Torfgewinnung auf einer Fläche von mehr als 150 Hektar, 12. Bau von Hochspannungsfreileitungen für eine Stromstärke von 220 kV oder mehr und mit einer Länge von mehr als 15 km, 13. Anlagen zur Lagerung von Erdöl, petrochemischen und chemischen Erzeugnissen mit einer Kapazität von 200 000 Tonnen und mehr. Auswahl von Projekten, die bei entsprechendem Umfang eine UVP verlangen: 1. Intensive Fischzucht, 2. Landgewinnung am Meer, 3. Gewinnung von Mineralien durch Baggerung auf See, 4. Anlagen zur hydroelektrischen Energieerzeugung, 5. Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung (Windfarmen), 6. Schiffswerften, 7. Nahrungs- und Genussmittelindustrie, z.B. Produktion von Fischöl 8. Anlage von Industriezonen, 9. Bau von Eisenbahnstrecken, intermodalen Umschlaganlagen und Terminals; Bau von Straßen, Häfen und Hafenanlagen, einschließlich Fischereihäfen und Wasserstraßen soweit nicht durch Anhang I erfasst, 10. Flußkanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten, 11. Bau von Öl- und Gaspipelines (nicht durch Anhang I erfaßte Projekte), 12. Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion und meerestechnische Arbeiten, die geeignet sind, Veränderungen der Küste mit sich zu bringen (zum Beispiel Bau von Deichen, Molen, Hafendämmen und sonstigen Küstenschutzbauten), mit Ausnahme der Unterhaltung und Wiederherstellung solcher Bauten, 13. Abwasserbehandlungsanlagen (nicht durch Anhang I erfaßte Projekte), 14. Jachthäfen, 15. Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb von städtischen Gebieten und zugehörige Einrichtungen sowie ganzjährig betriebene Campingplätze und Freizeitparks Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Projekte Richtlinie 2001/42/EG ergänzt die UVP-Richtlinie durch die Forderung, auch bestimmte Pläne und Programme auf ihre möglichen Umweltauswirkungen hin zu prüfen. Hauptsächlich betroffen sind öffentliche Pläne und Programme, die den Rahmen für zukünftige Entscheidungen in Bereichen des Transportwesens, der Energiegewinnung, der Abfallwirtschaft, des Wassermanagements, der Industrie, des Tourismus, der Raumordnung und Landnutzung bilden. Wie die UVP-Richtlinie sieht auch dieses Verfahren die Bereitstellung und Veröffentlichung von Umweltgutachten vor, sowie die Veröffentlichung der Gründe für die Annahme oder Ablehnung des Programms oder Plans. 124 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt Richtlinie 90/313/EEC287 verpflichtet öffentliche Stellen zur Bekanntgabe von Umweltinformationen und zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Umweltberichts. Die Richtlinie wird gegenwärtig überarbeitet und soll in verschiedenen Punkten eine Erweiterung erfahren. Sowohl die "passive Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen" (die Herausgabe von Informationen auf Antrag) als auch die "aktive Mitteilung von Informationen" (die unaufgeforderte Veröffentlichung von Informationen) sollen hier verbessert werden. 6.2.7 Sektorale Richtlinien Auf Grund der vielfältigen Gestalt und Nutzung der Umwelt im Küstenraum sind fast alle sektoralen Richtlinien der EU für die deutschen Küsten- und Meeresgebiete relevant. Mit der wichtigste Themenbereich ist die Europäische Wasserpolitik, in Gestalt der folgenden Richtlinien: • • • • • • • Richtlinie 76/160/EWG zur Sicherung der Badewasserqualität288 (derzeit in Überarbeitung289) Richtlinie 76/464/EWG zur Regelung der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft290 Richtlinie 79/923/EWG über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer291 Richtlinie 91/271/EWG zur Behandlung von kommunalem Abwasser292 Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie)293, Richtlinie 96/61/EG zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung294 Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)295. Die Wasserrahmenrichtlinie zählt zu den bedeutendsten Neuerungen im Bereich der Qualitätssicherung der Küstengewässer. Sie entstand aus dem Anliegen, die sich teils überschneidenden, schlecht aufeinander abgestimmten bestehenden Richtlinien abzulösen und durch eine schlüssigere und vor allem besser kontrollierbare EU-weite Gewässerpolitik zu ersetzen. Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen umfassenden Ordnungsrahmen, der grenzüberschreitend die Wasserqualität verbessern und eine nachhaltige Wassernutzung fördern will. Geltungsbereich der WRRL sind sämtliche Gewässer im Binnenland sowie die Küstenregionen bis hin zur 12 sm-Zone. 287 Amtsblatt L 158, 23.06.1990, S. 56 Amtsblatt L 31, 05.02.1976 S. 1 289 COM(2002)581 290 Amtsblatt L129, 18.05.1976, S. 23 291 Amtsblatt L 281, 10.11.1979, S. 47 292 Amtsblatt L 135, 21.05.1991 S. 40 293 Amtsblatt L 375, 31.12.1991, S. 1 294 Amtsblatt L 257, 10.10.1996, S. 26 295 Amtsblatt L 327, 22.12.2000 S. 1 288 Kap. 6 - Der internationale Rahmen 125 Die besondere Bedeutung der Richtlinie liegt in der ganzheitlichen Betrachtung der Flusseinzugsgebiete über die politischen und administrativen Grenzen hinweg. Mitgliedesstaaten sind aufgefordert, für gesamte Flusseinzugsbereiche nach harmonisierten Verfahren und Bewertungsmaßstäben nationale und internationale Bewirtschaftungspläne bereitzustellen296. Weiterhin sieht die Richtlinie eine Ausdehnung anderer Umweltstandards und der Vorkehrungen der UN-Seerechtskonvention auf die territorialen und marinen Gewässer bis hin zur 200 sm-Grenze vor. Bis Ende 2003 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das neue Wasserhaushaltsgesetz, das am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, erlaubt die Anpassung der Landeswassergesetze an die europäischen Regelungen. Die WRRL hat für den Meeresschutz große Bedeutung, da der wassergebundene Eintragspfad vom Land einer der wesentlichen Quellen für die stoffliche Verschmutzung der Meere ist. Die neue EU-Meeresschutzstrategie zielt darauf ab, den Meeresschutz auch innerhalb der WRRL zu verankern und die meeresseitigen Schutzanforderungen umsetzen zu können297. 6.2.8 Naturschutz Die wichtigsten im IKZM zu berücksichtigenden Naturschutzrichtlinien sind die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG298) und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EEC299). Die "Special Area of Conservation" (SAC) der FFH-Richtlinie bilden zusammen mit den "Special Protected Areas" (SPA) der Vogelschutz-Richtlinie das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 ist in Deutschland mit der Umsetzung in nationales Recht im April 1998 rechtsverbindlich. Die Richtlinie dient der Sicherung der Biodiversität und der natürlichen Habitate sowohl im terrestrischen als auch marinen Umfeld. Prioritär zu behandelnde Habitate und Spezies sind in zwei Anhängen aufgeführt, derer folgende die Küste und Meere betreffen: Spezies: • Phocoena phocoena • Tursiops truncatus • Halichoerus grypus • Phoca vitulina • Phoca hispida bottnica Habitate: • Sandbänke • Ästuare • Lagunen • Riffe • Sandflächen, die bei Niedrigwasser nicht bedeckt sind • Atlantische Salzwiesen • Dünen Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, für die designierten Gebiete entsprechende Bewirtschaftungspläne zu erstellen und diese in die breitere Raumplanung zu integrieren. 296 http://www.bmu.de/sachthemen/gewaesser/gfx/flussgebietseinheiten.gif Poremski, H-J. (2003) 298 Amtsblatt L 103, 25.04.1979, S. 1 299 Amtsblatt L 206, 22.7.1992, S. 7 297 126 6.3 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen der EU Die europäische Raumentwicklungspolitik zielt darauf ab, gemeinsame Leitbilder und strategische Ansätze für eine europäische Raumentwicklung zu schaffen und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Fragen der Raumordnung zu intensivieren. Da die EU bisher keine eigene Raumordnungskompetenz besitzt, ist sie hierbei auf die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und die Übernahme der Ansätze in die nationalen Raumordnungspläne angewiesen. Das europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) versteht sich somit als Rahmen, mit dessen Hilfe eine Agenda für verstärkte politische und technische Zusammenarbeit auch mit den Beitrittsländern und den benachbarten NichtMitgliedstaaten entwickelt werden soll. Folgende Institutionen wirken bei der europäischen Raumentwicklungspolitik zusammen: EMKRO - Europäische Raumordungsministerkonferenz (auch CEMAT - Conférence Européenne des Ministres responsables de L’Amenagement du Territoire): Zusammenarbeit der Raumordnungsminister der 41 Europaratsstaaten der Informelle Raumordnungsministerrat: Zusammenarbeit aller für Raumordnung zuständiger Minister der Mitgliedstaaten. EU-Kommission - Generaldirektion Regionalpolitik: verantwortlich für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Entwicklung. Verfügt über Mittel des EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds. Ausschuss für Raumentwicklung (CSD = Committee of Spatial Development): EUArbeitsgremium, das die Tätigkeiten der beiden vorgenannten Ebenen vorbereitet. Für Deutschland ist ein Vertreter des Bundes - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - und ein Ländervertreter Mitglied in diesem Ausschuss. Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen (CDRR = Committee of the Development and Reconversion of Regions): Der CDRR mit seinem Unterausschuss "Raum- und Stadtentwicklung" ist ebenfalls ein EU-Arbeitsgremium, das sich mit Fragen der Territorial- und Stadtentwicklung befasst300. 6.4 Internationale Projekte und Initiativen im Nord- und Ostseeraum mit Relevanz für die Raumordnung 6.4.1 Abgeschlossene Projekte BaltCoast - Integrierte Küstenzonenentwicklung in der Ostseeregion301 Hintergrund dieses Projekts war die immer dichtere Nutzungskonzentration in den Küstenzonen der Ostsee und die Ausweitung von Konflikten zwischen dem Schutz der Gebiete und ihrer Entwicklung. Zunehmende Nutzungen der Offshore-Gebiete (z.B. Fischerei, Aquakulturen, Pipelines, Transport auf dem Seeweg) und Naturschutz entwickeln sich oft ohne eine entsprechende Raumplanung und Koordinierung mit den Planungen an Land, was die Entwicklung von Methoden und Abstimmungsverfahren für die Planung im Offshore-Bereich erforderlich macht. Ziel des Projektes war die Lösung konkreter regionaler Probleme in der Küstenzone sowie die Weitergabe von Erfahrungen aus diesem Prozess. Das Projekt umfasste 5 Arbeitsfelder, die existierende Konflikte im Ostseeraum aufnehmen, neue Lösungsstrategien entwickeln und Empfehlungen für ein transnationales IKZM für den Ostseeraum erarbeiten sollen. Leitender Partner ist das Ministerium für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern, mit weiteren Partnern in Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Polen und Schweden. 300 301 http://www.ml.niedersachsen.de/master/ http://baltcoast.org/BaltCoast/baltcoast.html Kap. 6 - Der internationale Rahmen 127 COMRISK - Gemeinsame Strategien zur Risikoreduktion von Sturmfluten in Küstenflachländern302 Seit 1996 treffen sich in der North Sea Coastal Management Group (NSCMG) die obersten Küstenschutzbehörden der Anrainerstaaten der südlichen Nordsee, um über grenzüberschreitende Probleme des Küstenschutzes zu beraten. Die bisherige Zusammenarbeit zeigte, dass für die Entwicklung gemeinsamer Ansätze und Strategien eine engere transnationale Zusammenarbeit auf dem Feld des Risikomanagements nötig ist. Ziel von COMRISK war eine Verbesserung des Risikomanagements sowohl durch den Austausch von Erfahrungen und Know-how, als auch durch die Durchführung von Fallstudien. Insbesondere umfassten die Projektziele: • Zusammenführung von im Nordseeraum tätigen Küstenschutzexperten aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, • Austausch von Erfahrungen und Studien über Risikomanagement im Küstenraum, • Bewertung und (Weiter-)Entwicklung von innovativen und integrativen Strategien des Risikomanagements (unter Berücksichtigung nationaler rechtlicher Regelungen), • Initiierung und Förderung transnationaler Zusammenarbeit im Risikomanagement, • Umsetzen des Risikomanagements in Strategien für ein integriertes Küstenzonenmanagement. CoNet CZM 21 - Coastal Network - Coastal Zone Agenda 21303 CoNet CZA 21 war ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördertes Projekt für eine nachhaltige Küstenraumentwicklung in der Ostseeregion, das die vielfältigen lokalen und regionalen Netzwerke, Bürgergruppen und Lokale Agenda 21-Gruppen für Fragen der nachhaltigen Küstenraumentwicklung sensibilisieren und qualifizieren wollte. Zu diesem Zweck, sowie zum Informationsaustausch wurde ein koordinierendes Netzwerk aufgebaut, das nach Abschluss der Pilotphase in einen gemeinnützigen Verein übergeführt wurde. Norcoast Norcoast war ein Interreg II Projekt mit dem Ziel, durch den Vergleich verschiedener Planungssysteme und Erfahrungsaustausch gute Praxis in der Küstenplanung zu entwickeln. Partner waren Raumplanungseinheiten aus Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Schweden und den Niederlanden, wobei Deutschland durch Niedersachsen vertreten war. Das Ergebnis des Projekts ist eine Zusammenfassung und Beurteilung verschiedener Planungssysteme an Küste und im Meer sowie die Erarbeitung von Vorschlägen, wie die Raumplanung im Küstenbereich verbessert werden kann. Norvision Als Interreg II Projekt lieferte Norvision eine allgemeine räumliche Perspektive für den Nordseeraum. Unter der Neuauflage des Interreg-Programms, soll Norvision eine Basis für die Harmonisierung der Raumplanung im Nordseeraum liefern. Procoast - Harmonisation of uses and interests in the Baltic Sea coastal zones Procoast wurde im Rahmen von Interreg II unter der Leitung des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt. Projektpartner waren die Küstenbehörde des dänischen Verkehrsministeriums und die schwedische Provinz Västernorrland. Übergeordnetes Ziel war die Erarbeitung von gemeinsamen Richtlinien für die Umsetzung und Integration von Umweltaspekten, insbesondere der HELCOM und VASAB-Empfehlungen für den Planungsprozess im 302 303 http://www.comrisk.org/ http://www.conet21.de/ 128 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche baltischen Küstenraum. Grundlage für den Austausch zwischen den Projektpartnern war ein „State-of-the-Art-Report“, in dem jeder beteiligte Projektpartner die Rahmenbedingungen für Küstenmanagement und -planung, besondere Planungsprobleme in seiner Region sowie Stärken und Schwächen von Planungsinstrumenten darstellt. Jeder der Partner stellt zudem die Umsetzung von Umweltbelangen an Hand von praktischen Planungsprozessen in Fallstudiengebieten dar. REMARCC II-Network of Regional Maritime Competence Centers II304 Ziel des INTERREG IIIB Projekt war es durch Förderung von Kurzstrecken-Schiffahrts-, und Inland-Wasserwegen die zukünftige Entwicklung der Nordseeregion voranzutreiben. Ziel war es, effektivere Korridore und Netzwerke für den maritimen Transport zu entwickeln, die Seehäfen im intermodalen Transport zu stärken und besser einzubinden und durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien eine verbesserte Interaktion und Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Transport und Logistiksektor mit den Entscheidungsträgern zu erreichen. SEAPLANE -Sustainable and Efficient Air Transport305 Ziel des INTERREG IIIB Projekt SEAPLANE war es, eine nachhaltige räumliche Entwicklung der beteiligten Regionen Belgien, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und England durch Stärkung des Lufttransportnetzwerks und seiner Flughäfen zu erreichen. SEAREG - Einflüsse des Meeresspiegels auf die Raumentwicklung in der Ostseeregion306 Um die möglichen Folgen eines Meeresspiegelanstieges rechtzeitig abschätzen und evtl. Gegenmaßnahmen planen zu können, hat der Finnische Geologische Dienst gemeinsam mit der Küstenschutzverwaltung in Schleswig-Holstein und anderen Partnern im Ostseeraum SEAREG initiiert. Schwerpunkt war die Erstellung von sog. Gefährdungskarten für die Niederungen gegenüber Überschwemmungen, sowie die Erarbeitung von Konzepten für mögliche Gegenmaßnahmen als Grundlage für die Regionalplanung. Zu den Projektzielen zählten: • Unterstützung lokaler und regionaler Planer bei der Übertragung von Daten aus dem Umweltbereich in den raumordnerischen Bereich • Erarbeitung eines Systems zur Entscheidungshilfe bezüglich dem Meerwasseranstieg und seinen Auswirkungen auf die Raumordnung im Ostseebereich • Einrichtung einer Diskussionsplattform für Experten auf lokaler und regionaler Ebene aus verschiedenen Fachbereichen • Formulierung von Empfehlungen für die Raumordnung im Ostseebereich. STRING - Transregionalgebiet Südwestliche Ostsee → Neue Geographie Umsetzen307 STRING war eine langfristige Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung einer leistungsfähigen, starken europäischen Region auf Basis von Nachhaltigkeit, Unternehmertum und Innovation. Angefangen in 1999 haben Regionalpolitiker aus der STRING-Region (Öresund Region, West Zealand, Storstrøm, Schleswig-Holstein und Hamburg) Potenziale und Hürden identifiziert, Felder der Zusammenarbeit benannt und die Entwicklung konkreter Projekte und weiterer politischer, technischer und gesetzgeberischer Aktivitäten vorangetrieben. STRING II zielt darauf ab, Marketing- und Informationsstrategien für die STRING Region zu entwerfen, eine Verbesserung des Informationsaustauschs im Bereich des Küstenzonenmanagement (IKZM) zu erreichen, sowie eine Strategie zur 304 http://www.remarcc.net/index.htm http://www.seaplane-project.net/ 306 http://www.gsf.fi/projects/seareg/ 307 http://www.eucc-d.de/ikzmprojekte.php 305 Kap. 6 - Der internationale Rahmen 129 Umsetzung des IKZM bereitzustellen. Der wesentliche Vorteil des Projekts war seine Schirmstruktur, die die Möglichkeit bietet, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, einvernehmlich zu planen und Synergieeffekte zu erzeugen. Partnerorganisationen in STRING II sind Greater Copenhagen Authority, West Zealand County, Schleswig-Holstein, Hamburg und Storstrøm County. SuPortNet Ziel dieses Projekts war die Förderung von IKZM- Ansätzen in Küstenzonen mit besonderem Potenzial für den Sportboottourismus. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Verbesserung der Hafenstruktur und der integrierten Planung von Bootshafen im Kontext des Küstenraums. Für die Koordination zeichnete das Ministerium für Bau, Umwelt und Ländliche Entwicklung verantwortlich. Trilateral Wadden Sea Forum (WSF) Das Trilaterale Wattenmeerforum war eine durch Interreg III geförderte, unabhängige Zusammenkunft verschiedener Stakeholder-Gruppen, dessen Ziel die Entwicklung konkreter Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung in der Wattenmeerregion war. Aufgabe der Mitglieder war es, innerhalb thematischer Workshops Szenarien für Industrie und Hafenentwicklung, Energie, Landwirtschaft und Fischerei zu entwickeln und diese in eine allgemeine Strategie für die Region einzubringen. Die Ergebnisse des Forums wurden auf der 10. Ministerialkonferenz zum Wattenmeer 2005 präsentiert. Das Forum setzte sich aus Mitgliedern lokaler und regionaler Nutzergruppen und Behördenvertretern zusammen und wurde von einem gemeinsamen Sekretariat der Interregional Wadden Sea Cooperation und der Trilateral Wadden Sea Cooperation betreut. Deutsche Mitglieder des WSF umfassten Vertreter der Bauernverbände Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, der Nordseebäder, der Umweltverbände WWF und BUND, der Landesfischereiverbände und des Landesverbandes Schleswig-Holsteins der Angler und Fischer, der Industrie- und Handelskammern, der Raffineriegesellschaft Wilhelmshaven und RWE/DEA AG, der Landkreise Dithmarschen, Nordfriesland, Aurich und Leer, sowie der Inselgemeinden Sylt, Pellworm, Norderney und Borkum. 6.4.2 Laufende Projekte Europäische Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B INTERREG III B ist die Fortführung des Interreg II-Programms mit einer Laufzeit von 20002006. Der Interreg-Nordseeraum umfasst Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, der Interreg-Ostseeraum die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und aus Niedersachsen der Regierungsbezirk Lüneburg. 130 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Abb. 24 Interreg III Kooperationsräume Nordsee (l308) und Ostsee (r309) (Quelle: Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung) Im Nordseebereich werden zur Zeit folgende Projekte unter Interreg gefördert: BSRWT - Windturbinen in der Ostseeregion: Planung, Konstruktion, Investment und Business310 Ziel dieses Projekts ist die Stärkung des Windenergiesektors in der Ostseeregion. Um das existierende Potenzial zu nutzen, soll eine Analyse der derzeitigen Situation erstellt, ein Netzwerk zum Informationsaustausch aufgebaut, Demonstrationsprojekte durchgeführt sowie Lehrprogramme für Studenten und Experten erarbeitet werden. Federführend ist hier die Hansestadt Rostock. Green North Sea Docks311 Das Projekt soll die Wasserrahmenrichtlinie für Werftbetriebe umsetzen SEAPORT- Stimulating Economic Regeneration and Attractiveness of Port towns312 Das Projekt konzentriert auf die Einführung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten, auf die Verbesserung der Bedingungen zur Stimulierung ökonomischen Attraktivität und auf Management und Förderung von Hafenstädten NMC II - MONS -NMC II - Motorway of the Northern Seas313 Der „Northern Maritime Corridor” ist ein Schifffahrtskorridor, der den Wechsel des Frachttransports von der Straße aufs Meer fördern soll. Langfristig ist es Ziel, den NMC als Meeresautobahn zu definieren. 308 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/kooperationsraum__nordsee,templateId=render.html 309 http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/kooperationsraum__ostsee,templateId=render.html 310 http://www.eucc-d.de/ikzmprojekte.php 311 312 313 http://www.greendocks.de/index.php?page=main http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-24-03 http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-66-04 Kap. 6 - Der internationale Rahmen 131 S@S- Safety at Sea314 Das Projekt soll die verschiedenen Risikostrategien, die für die Nordseeregion existieren aufeinander abstimmen und diese Strategien in praktische anwendungsorientierte Handlungsempfehlungen für Raumplaner und Entscheidungsträger „übersetzen“. POWER- Pushing Offshore Wind Energy Regions315 Das Projekt soll die Entwicklung der Offshore Windenergie in der Nordseeregion ankurbeln. SAFECOASTSustainable Coastal Risk Management in 2050316 Das Projekt untersucht die Herausforderungen, die an den Küstenschutz der Küstenregionen gegenüber ihrer Gefährdung durch Extremereignisse (Sturmfluten) gestellt werden. Eine geeigneter Küstenschutz ist Vorraussetzung für die sozioökonomische Entwicklung der Küstengebiete. HARBASINS - Harmonised River Basins Strategies North Sea317 Das Projekt soll die Verfahren und Methoden der Wasserrahmenrichtlinie und des Küstenzonenmanagement miteinander verbinden, um einen optimalen Weg für die Nordseeregion zu erreichen. LIFE-BaltCoast Ziel des EU-kotfinanzierten Projektes ist die Verbesserung und Wiederherstellung von Lagunen- und Küstenwiesenkomplexen im Ostseeraum und die Erlangung eines günstigen Erhaltungszustandes für den Lebensraumtyp Küstenlagunen und ihre umliegenden Habitate. Neben Maßnahmen des Naturschutz umfassen die vorgesehene Maßnahmen auch die Information der örtlichen Bevölkerung und Besucher, sowie die Erstellung von ’Best Management Guidelines’ für Küstenwiesen- und Lagunenrestaurierung. Insgesamt nehmen 21 Behörden, Organisationen und Büros aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Estland und Litauen am Projekt teil. In Deutschland sind dies die Stiftung Naturschutz als Antragsteller und ihre Partner Landesamt für Natur und Umwelt (LANU), sowie der NABU Wallnau. Die Laufzeit des Projekts ist 2005 – 2011 6.5 Ausgewählte Verbände und Vereine als Akteure im deutschen Küstenund Meeresbereich Im folgenden Abschnitt werden Verbände und Vereine vorgestellt, die eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines IKZM in Deutschland und einer ausgewogenen Nutzung der Küsten und Meere haben. Aufgrund ihrer starken Stellung und hohen gesellschaftlichen Bedeutung betrifft dies in erster Linie die Naturschutzverbände, die hier im Detail vorgestellt werden. Eine Auswahl anderer relevante Vereine sind in Tabelle 13 aufgelistet. 6.5.1 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Der NABU318 wurde 1899 als "Bund für Vogelschutz" gegründet. Engagement gegen die Naturzerstörung, Biotop- und Artenschutz sowie aktive Forschung und Umweltbildung zählen seitdem zu seinen Schwerpunkten. Derzeit hat der NABU ca. 385.000 NABU-Mitglieder, die in rund 1.500 lokalen Gruppen in ganz Deutschland organisiert sind. Der NABU ist deutscher Partner von BirdLife International und Mitglied im Deutschen Naturschutzring (DNR). Zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der NABU Träger der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Im Küsten- und Meeresbereich fordert der NABU von der Bundesregierung die rasche Ausweisung aller in Frage kommenden Schutzgebiete in Nord- und Ostsee. Dies diene der 314 http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-44-04 http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-39-04 316 http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-62-04 317 http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-61-04 318 http://www.nabu.de/m09/m09_01/00357.html 315 132 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Vermeidung von Raumnutzungskonflikten und der Schaffung von Planungssicherheit für potenzielle Investoren in die Windkraft. Der NABU wirbt dafür, dass der nähere Horizont frei von Windrädern bleibt und fordert auch mehr Zeit für die Entscheidung, wo und in welchem Umfang letztlich Offshore-Windparks realisiert werden. Derzeit haben die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund NABU beim Hamburger Verwaltungsgericht gemeinsam Klage gegen den Offshore-Windpark Butendiek eingereicht. Sie wollen damit die Errichtung des Windparks in einem ökologisch hochsensiblen Gebiet in der Nordsee verhindern. Aus Sicht der Umweltverbände gibt es genügend andere geeignete Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten. 6.5.2 World Wide Fund for Nature, WWF Deutschland Der WWF319 setzt sich weltweit dafür ein, der grenzenlosen Ausbeutung der Weltmeere Einhalt zu gebieten: durch den Einsatz für eine nachhaltige Fischerei, Ausweisung von Schutzgebieten, Lobbyarbeit gegen fahrlässige Ölförderungen und –transporte, sowie Aufklärung über schleichende Vergiftung durch Tributylzinn (TBT) und andere Umweltgifte. Außerdem engagiert sich der WWF für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, um bedrohte Meerestiere wie etwa Wale zu retten. Für das Wattenmeer, als einem der bedeutendsten Feuchtgebiete der Welt, engagiert sich der WWF seit Ende der 70er Jahre, wo Eindeichungen zu den stärksten Bedrohungen des Gebiets zählten. Aus Sicht der Umweltstiftung müssen insbesondere Nationalparke und andere Schutzgebiete an den deutschen Küsten rechtlich gestärkt werden. Diese Lebensräume sollen mit ihren Tieren und Pflanzen bewahrt werden und zugleich Erholung für die Menschen bieten. Der WWF setzt sich daher für ein Netz von Meeresschutzgebieten in der Ostsee ein, wobei gute Besucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit wesentlich zu ihrer Attraktivität für die einheimische Bevölkerung und Touristen beitragen können. Der WWF Deutschland setzt sich auch für umweltverträgliche Maßnahmen im Küstenschutz ein (In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Renaturierung eingedeichter Salzgraswiesen), für mehr Sicherheit im Schiffsverkehr und die Unterstützung nachhaltiger Fischereien, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit dem Marine Stewardship Council und den Einsatz eines Umwelt-Gütesiegels zur Transparenzsteigerung für Verbraucher320. Wesentliches Instrument des WWF Deutschland sind öffentliche Kampagnen (etwa die Kampagne zur Rettung der Nordseewale). Daneben veröffentlicht die Organisation Studien und bezieht Position zu diversen aktuellen Themen im Meeres- und Küstenbereich. Der WWF zählt zu den wichtigsten NGOs im Bereich des IKZM und ist Teil verschiedener nationaler und internationale Konferenzen und Entscheidungsprozesse. 6.5.3 Schutzstation Wattenmeer e.V. Die Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer e.V.321 ist eine private, gemeinnützige Naturschutzvereinigung, die 1962 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, Verständnis und Faszination für das »Ökosystem Wattenmeer« und die Nordsee zu wecken und somit Schutz und Schutzbereitschaft für diese Lebensräume zu erhöhen. Der Erfüllung dieser Aufgabe dient ein Netzwerk von 17 Stationen und Informationszentren entlang der schleswig-holsteinischen Nordseeküste und auf den Inseln. Trotz der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahrzehnte, sieht die Schutzstation Wattenmeer auch neue Bedrohungen des Wattenmeers durch Schad- und Nährstoffanreicherung, den Meeresspiegelanstieg, sowie immer neue Konflikte zu Fischerei, Tourismus, Schifffahrt oder Küstenschutz. Gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden, sieht die Organisation die Notwendigkeit, Entwicklung der Küste insgesamt zu betrachten und nach Möglichkeiten zu einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung der gesamten Region zu suchen. Genannt 319 320 321 http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/ http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/fischerei/ http://www.schutzstation-wattenmeer.de/verein/werwirsind.html Kap. 6 - Der internationale Rahmen 133 werden Initiativen wie das dänisch-deutsch-niederländische Wattenmeer-Forum, an dem beispielsweise WWF und Schutzstation Wattenmeer bereits mitwirken322. Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF unterzeichneten am 06.06.2003 eine Partnerschaftsvereinbarung, die die Zusammenarbeit bei künftigen Projekten im Wattenmeer und bei der Information der Öffentlichkeit und in der Umweltbildung intensivieren soll. 6.5.4 Aktionskonferenz Nordsee Der Verein hat zum Ziel, zur Entwicklung und Förderung umwelt- und sozialverträglicher Strukturen für das Ökosystem Nordsee und für die in die Nordsee mündenden Flüsse beizutragen. Die AKN koordiniert die vielfältigen Nordsee-Aktivitäten von Initiativen und Organisationen und vertritt die bundesdeutschen Umweltgruppen in der internationalen Federation Seas at Risk, einem Zusammenschluss von Umweltorganisationen rund um die Nordsee323. 6.5.5 Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. ist ein überregionaler Dachverband, der 1972 ins Leben gerufen wurde, um Kommunen, Gebietskörperschaften, Vereinen und anderen Organisationen als Sprachrohr zu dienen. Heute vertritt sie ca. 200 Organisationen und 600 Einzelmitglieder. Ziel der Organisation ist es, die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen. Zugleich ist das Gebiet als Wirtschafts- und Lebensraum des Menschen zu sichern und zu gestalten. Unter Einbindung von Fachleuten, beschäftigt sich die SDN mit einer breiten Palette aktueller Themen aus Küste und Meer und stellt diese zur Diskussion. Dazu zählen Umweltschäden durch die Fischerei, Schiffssicherheit, Offshore-Windkraft, Klima und Küste, Tourismus, Nationalparke, Küstenvögel, Eutrohpierung und Schadstoffe324. 6.5.6 Coalition Clean Baltic Die Coalition Clean Baltic (CCB) wurde vom BUND e.V. gemeinsam mit Umweltverbänden aus allen Ostseeanrainerstaaten 1990 als Netzwerk unabhängiger NGOs aus dem Umweltschutzbereich gegründet. Ziel ist es, durch Kooperation den Informationsfluss zu verbessern und als Gemeinschaft zu internationalen Fragen kraftvoller auftreten zu können. Über das Netzwerk haben die beteiligten Verbände bspw. einen festen Sitz als Beobachter in der HELCOM. Das Netzwerk führt auch selbst Umweltschutzprojekte in den Baltischen Staaten und Russland durch. 6.5.7 Das North Sea Offshore Authorities Forum (NSOAF) Das North Sea Offshore Authorities Forum ist ein Zusammenschluss von Landesbehörden mit Verantwortung für die Regulierung der Offshore-Öl- und Gasindustrie. Zu den Mitgliedern zählen die fünf ölproduzierenden Nordseestaaten, sowie angrenzende Staaten wie Frankreich, Belgien, Irland, Schweden und die Isle of Man. Primär dient es als Diskussionsforum für technische und rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, als Forum zur Weitergabe von Information und zur regionalen strategischen Planung. 322 323 324 http://www.schutzstation-wattenmeer.de/aktuell/2003.html?ausgabe=0612a http://www.aknev.org/wir_ueber_uns.html http://www.sdn-web.de/Themen/themfra.htm Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 134 6.5.8 Verbände, Vereine und Institutionen aus anderen Sektoren Tabelle 13: Weitere Verbände, Vereine und Institutionen mit Aktivitäten im deutschen Küstenbereich Sektor Name Windenergie Deutsches Windenergie-Institut (DEWI) Fördergesellschaft Windenergie e.V. Bundesverband Windenergie (BWE) Offshore-Windenergie-Forum (OWF) Wirtschaft DIHK BDI Wirtschaftsförderungsgesellschaften in den Regionen Tourismus Deutscher Tourismusverband Tourismusverbände in den Regionen Sport Deutscher Seglerverband Strom- und Energieversorgung Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE) Verband deutscher Netzbetreiber Deutsche Energieagentur (DENA) Bund der Energieverbraucher e.V. Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V. Mineralölwirtschaftsverband e.V. Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft Häfen und Schiffsverkehr Verband Deutscher Reeder (VDR) Deutscher Nautischer Verein Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Zentralverband der Seehäfenbetriebe Flugverkehr Deutsche Flugsicherung GmbH Fischerei und Aquakultur Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer e.V. Deutscher Hochseefischereiverband e.V. Deutsche Hydrographische Gesellschaft e.V. Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen 7. Forschung und Informationsquellen für IKZM 7.1 Ausgewählte wissenschaftliche Forschungsstellen 135 a) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) Die Stiftung Alfred-Wegener-Institut führt wissenschaftliche Projekte in der Arktis, Antarktis und den gemäßigten Breiten durch. Sie koordiniert die Polarforschung in Deutschland und stellt die für Polarexpeditionen erforderliche Ausrüstung und Logistik zur Verfügung. Zu den Aufgaben in der Meeresforschung gehören die Nordseeforschung, Beiträge zum biologischen Monitoring in der hohen See, Untersuchungen zur Meeresverschmutzung und zu marinen Naturstoffen, sowie meerestechnische Entwicklungen. Die Stiftung umfasst das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven, die Forschungsstelle Potsdam (1992), die Biologische Anstalt Helgoland und die Wattenmeerstation Sylt. Ziel der wissenschaftlichen Arbeit ist ein besseres Verständnis der Beziehungen zwischen Ozean, Eis und Atmosphäre, der Tier- und Pflanzenwelt der Arktis und Antarktis, sowie der Entwicklungsgeschichte der polaren Kontinente und Meere. Besondere Aufmerksamkeit wird diesbezüglichen globalen Veränderungen gewidmet. Das AWI arbeitet in zahlreichen internationalen Forschungsprogrammen und steht in engem Kontakt mit zahlreichen Universitäten und Institutionen in Europa und Übersee. ▪ GKSS- Institut für Küstenforschung (IfK) Schwerpunkt des interdisziplinär angelegten Forschungsprogramm "Lebensraum Küste" bilden Fragen nach dem Zustand, der Veränderung, der Dynamik und der Nutzung der Küste und des Küsteneinzugsgebiets. Aufgabe des Instituts ist die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für die wirksame und nachhaltige Nutzung des Küstenraumes. Forschungsergebnisse werden von staatlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Gruppen genutzt. Die Arbeiten gliedern sich in die Themen "Anthropogene und natürliche regionale Veränderungen", "Zukunftsrelevante Stoffe in der Küstenregion", "Verfahren zum Monitoring von Küstengewässern" und "Prognose und Steuerung von Küstenprozessen". Die Küstenforschung ist eingebettet in diverse nationale und internationale Netzwerke. Besonders herauszuheben ist die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), im Rahmen dessen das IfK derzeit mit dem AlfredWegener-Institut in Bremerhaven, das HGF-Programm "Meeres, Küsten- und Polarforschung" vorbereitet325. ▪ Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) Außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich der interdisziplinären Meeresforschung in Küsten- und Randmeeren widmet. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Erforschung des Ökosystems der Ostsee. Leibnitz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR) Das Leibniz-Institut für Meereswissenschaften an der Universität Kiel (IFM-GEOMAR) entstand im Januar 2004 aus der Fusion des Forschungszentrums für Marine Geowissenschaften (GEOMAR) und des Instituts für Meereskunde (IfM). Ziel des Instituts ist es, in interdisziplinärer Zusammenarbeit alle wichtigen Bereiche der modernen Meeresforschung von der Geologie des Meeresbodens bis zur maritimen Meteorologie zu bearbeiten. Ein Schwerpunkt liegt in der Untersuchung zur 325 http://www.gkss.de/pages.php?page=f_wasser.html&language=d&version=g 136 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Rolle der Ozeane für Klima- und Umweltveränderungen. Über das ehemalige IfM wird in „Meeresforschung Online“ aktuelle Meeresforschung einem breiten Publikum zugänglich gemacht326. Die Untersuchungen werden auf allen Weltmeeren durchgeführt. Die Forschungsschwerpunkte sind in vier zentralen Bereichen zusammengefasst: Ozeanzirkulation und Klimadynamik, Marine Biogeochemie, Marine Ökologie und Dynamik des Ozeanbodens. b) Universitäre Institute Christian-Albrechts-Universität Kiel: ▪ Forschungs- und Technologiezentrum Westküste (FTZ) Nordseeküstenforschung mit Schwerpunkten in Meerestechnik, Küstenökologie, Küstengeologie, Küstengeographie, Küstenarchäologie, Bodenökologie und Ökologie der Vögel und Säugetiere. Die Forschungsarbeiten liefern Entscheidungsgrundlagen für eine nachhaltige Entwicklung des Küstenraumes und Impulse für standortbezogene, innovative Technologien im Rahmen eines IKZM327. Universität Oldenburg: ▪ Institut für Chemie und Biologie des Meeres (ICBM) Erforschung der Flachmeer-, Küsten- und Ästuarbereiche, mit Geochemie, Geobiologie und Ökologie und Physik und Modellierung als zentrale Forschungsfelder. Das ICBM bietet einen Master-Studiengang zum IKZM328. Universität Hamburg: ▪ Zentrum für Meeres- und Klimaforschung (ZMK) Interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung zur Wechselwirkung zwischen Ozean und Atmosphäre, zu aquatischen Ökosystemen, Struktur und Entwicklung des Meeresgrundes und Änderungen der marinen Umwelt. Veröffentlichung verschiedener Reihen zu Ozeanographie, Biogeochemie und Meereschemie, Hydrobiologie und Fischerei-Wirtschaft329. Angegliedertes Institut für Meereskunde mit Schwerpunktfeldern in der Ozeanographie, der Fernerkundung und der ökologischen Modellierung330. Universität Bremen: 326 ▪ Zentrum für marine Umweltwissenschaften (MARUM) Zusammenarbeit des Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung Bremerhaven, des Fachbereichs Geowissenschaften an der Universität Bremen, des Zentrums für Marine Tropenökologie und des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie. Im Verbund mit auswärtigen Partnern wird vor allem in internationalen Projekten die Meeresumwelt erforscht. Ein besonderes Anliegen des MARUM ist die öffentliche Information und Präsentation von Forschungsergebnissen auf ansprechende Weise. ▪ DFG-Forschungszentrum Ozeanränder (Research Center Ocean Margins, RCOM) http://www.ifm.uni-kiel.de/MeeresforschungOnline/ http://www.uni-kiel.de/ftzwest/ftz-index-d.htm 328 http://www.icbm.uni-oldenburg.de/de/institut/org.html 329 http://www.uni-hamburg.de/onTEAM/publish/fachbereiche-einrichtungen/zmk/index.html 330 http://www.ifm.uni-hamburg.de/index.html 327 Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen 137 Geowissenschaftliche Untersuchung der Ozeanränder als Nahtstellen zwischen den Ozeanen und den Kontinenten331. 7.2 Monitoring 7.2.1 Internationale Monitoring-Programme Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) Internationales Monitoring-Programm für das Wattenmeer Federführung: Common Wadden Sea Secretariat (CWSS) Das TMAP zielt darauf ab, eine kontinuierliche wissenschaftliche Bewertung des Status und der Entwicklungen des Ökosystems Wattenmeer zu liefern sowie Fortschritte in der Implementierung der trilateralen Ziele des Wattenmeerabkommens zu überprüfen. Zentrale Felder des Monitoring umfassen Klimawandel, Eintrag von Nährstoffen, Fischerei, Tourismus und landwirtschaftliche Aktivitäten, wobei sich die Monitoring-Strategie und die gemessenen Parameter an den Zielvorgaben des trilateralen Wattenmeerabkommens von 1997 orientieren. Tabelle 14 fasst die allgemeinen Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets zusammen (nach Common Wadden Sea Secretariat332) Tabelle 14: Allgemeine Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets (leicht veränderte Darstellung nach Common Wadden Sea Secretariat, Stand 2003333) Chemische Parameter Biologische Parameter Parameter menschlicher Nutzung • Nährstoffe • Phytoplankton • Fischerei • Metalle im Sediment • Makroalgen • Freizeit und Erholung • Schadstoffe in Miesmuscheln, Flundern und Vogeleiern • Aalgras • Landwirtschaft • Makrozoobenthos • Küstenschutz • Brutvögel • Zugvögel • Angelandete Vögel • Seehunde • TBT in Wasser und Sediment Parameter der Lebensräume • Miesmuschelbänke • • Allgemeine Parameter • Geomorphologie Salzwiesen • Überschwemmung Strand und Dünen • Landnutzung • Wetterbedingungen • Hydrologie In Deutschland tragen die Nationalparke niedersächsisches, hamburgisches und schleswigholsteinisches Wattenmeer zum Monitoring-Programm bei. Die Datenerhebung ist so strukturiert, dass internationale Vergleichbarkeit und Nutzung im Rahmen verschiedener nationaler und internationaler Programme gewährleistet sind. Die Datenauswertung erfolgt im Rahmen thematischer Veröffentlichungen und regelmäßigen Quality Status Reports. TMAP-Daten dienen der Erfüllung einer Reihe von anderen Informationspflichten auf der nationalen und internationalen Ebene. Dazu zählt die nationale Berichterstattung ebenso wie nationale EU-Berichte zu Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie und die internationale Berichterstattung im Rahmen von OSPAR oder internationalen 331 332 333 http://www.rcom-bremen.de/Forschung.html http://www.waddensea-secretariat.org/TMAP/Monitoring.html http://www.waddensea-secretariat.org/TMAP/Monitoring.html Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche 138 Konventionen. Daten können auch als Grundlage für die Information der Öffentlichkeit herangezogen werden. 7.2.2 Nationales Monitoring Monitoring im Rahmen von OSPAR Zur Beobachtung der aktuellen Belastungen sowie der Auswirkungen anthropogener Faktoren auf die Meeresumwelt verpflichtet OSPAR die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Untersuchungsprogrammen. Schwerpunkte der Programme bilden die Überwachung des chemischen Belastungszustandes der Meeres- und Küstengewässer und dessen Effekte auf die Meeresumwelt sowie die Beobachtung des Nährstoffhaushaltes und der damit verbundenen Eutrophierungseffekte. Die Untersuchungsergebnisse werden in Qualitätsstatusberichten und dem Datenbanksystem MURSYS – Marine und umweltrelevante Links dargestellt. Der Bund und die deutschen Küstenländer haben zur Koordinierung der von OSPAR vorgegebenen Untersuchungen die Arbeitsgemeinschaft Bund-LänderMessprogramm (ARGE BLMP) gegründet. Sitz des Sekretariats der ARGE BLMP ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Untersuchungen in den niedersächsischen Küstengewässern werden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie, der ARGE Elbe und der ARGE Weser durchgeführt. Weitere Informationen zum Messprogramm sind auf den Internetseiten des BSH abrufbar. Dort werden auch die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht334. Nationalparke im Wattenmeer Alle Nationalparke führen ein laufendes Umweltmonitoring im Nationalparkgebiet durch. Dies umfasst sowohl biologische und physikalische Parameter, als auch sozioökonomisches Monitoring. BBR - laufende Raumbeobachtung Das BBR erhebt flächendeckend für die Bundesrepublik und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Daten zu Bevölkerungszahlen, Arbeit, Bildung, Wirtschaft, Freizeit, Flächennutzung, Gesundheit, Siedlungsstruktur, Soziales, Umwelt, Verkehr und Energie, Wanderungen und Wohnen. Diese werden ergänzt durch soziale und Nachhaltigkeitsindikatoren, die die regionalen Lebensbedingungen im Bundesgebiet klassifizieren und beschreiben. Das BBR veröffentlicht ein spezielles Regionalbarometer für die neuen Bundesländer. 7.3 Informationsaustausch und Netzwerke 7.3.1 Beispiele für internationale Netzwerke EcoPorts Ein Zusammenschluss von über 25 europäischen Informationsaustausches zu hafenbezogenen Umweltthemen. 334 Seehäfen http://www.mu1.niedersachsen.de/master/0,,C592554_N11370_L20_D0_I598,00.html mit Ziel des Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen 139 EUCC - Die Küsten Union Stellt als internationale Vereinigung (NGO) die größte Küstenorganisation Europas dar. Sie hat das Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Küsten zu leisten, indem sie die Kluft zwischen Wissenschaftlern, Umweltschützern, Managern, Planern, Politikern und Bevölkerung überbrückt. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der entsprechenden Politik, die Mobilisierung von Fachleuten und Betroffenen, Beratung und Informationsbereitstellung, sowie die Unterstützung von beispielhaften Aktionen und Projekten. EUCC hat über 600 Mitglieder in 40 Staaten, 14 nationale Zweigstellen und Büros in sieben Ländern. 7.3.2 Nationale Netzwerke Deutsche Gesellschaft für Meeresforschung (DGM) Organisatorischer Rahmen für Informations- und Meinungsaustausch zu meereskundlichen Themen. Die DGM möchte den interdisziplinären Gedankenaustausch unterstützen, die Kooperation in Meeresforschungsprojekten fördern und einen Rahmen für die Diskussion forschungspolitischer Fragen bieten. Die DGM ist Mitglied verschiedener internationaler Gesellschaften335. EUCC-Deutschland e.V. Der deutsche gemeinnützige Verein "EUCC - Die Küsten Union Deutschland" ist die nationale, deutsche Zweigstelle von EUCC - International, einer der bedeutendsten Organisationen im Küstenbereich mit 14 nationalen Zweigstellen. EUCC - Deutschland verfolgt das Ziel, durch Informationsbereitstellung und -verbreitung, Beratung, Aufklärung und Weiterbildung, Veranstaltungen sowie Demonstrationsprojekte das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) in Deutschland zu fördern336. EUCC-Deutschland will den deutschen Beteiligten und Interessen am IKZM eine Stimme geben und insbesondere die Vernetzung und den Austausch zwischen den Küstenländern fördern, beispielsweise durch die Vertretung der Küstenländer im Vereinsvorstand. EUCC-Deutschland gibt regelmäßig den kostenlosen, deutschsprachigen Newsletter "IKZMDeutschland Aktuell" zum Küstenzonenmanagement heraus. Eine weitere wichtige Initiative ist die Entwicklung von Internet-basierten Lernmodulen zum IKZM. Gesellschaft für maritime Technik e.V. (GMT) Die GMT ist ein im Jahr 1983 gegründeter Verein, der bundesweit die Interessen deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Meerestechnik und maritimen Technik gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern vertritt. Hauptaufgaben der GMT an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Forschung und Anwendung sind die Initiierung, Förderung und Koordinierung von nationalen und internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vernetzung der Ressourcen und Fähigkeiten speziell der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs) zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen bis hin zur Erschließung neuer Marktsegmente im In- und Ausland. Deutsches Maritimes Kompetenznetz (DMKN) Ziel des DMKN ist die Vernetzung der maritimen Branche zur Stärkung ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung. Das DMKN hat die Ziele, den Dialog und Austausch zwischen relevanten Vertretern der Industrie, der Marine, der Wissenschaft und der Politik zu fördern, eine Win-Win Situationen für eine erhöhte Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität der maritimen Branche anzubahnen, sowie die Öffentlichkeit und 335 336 http://www.meeresforschung.de/DGM/DGMIntrn/DGMDtsch.htm http://www.eucc-d.de/ 140 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Politik über die Bedeutung der Schifffahrt, des Schiffbaus und der deutschen Marine aufzuklären. 7.4 Informationsplattformen Auf internationaler Ebene existieren verschiedene virtuelle Treffpunkte, die sich das Thema IKZM und den küsten- und meeresorientierten Informationsaustausch zum Thema gemacht haben. Exemplarisch sei hier der EUCC Coastal Guide herausgegriffen, das internationale gemeinsame Internet-Informationsportal der European Union for Coastal Conservation (EUCC) und Coastinfo International. Erklärtes Ziel ist die Bereitstellung umfassender Informationen zu allen Aspekten des IKZM, angefangen von der biologischen und physischen Charakterisierung einzelner Küstenregionen, bis hin zu laufenden Projekten, sektoralen Trends, Politik, Forschung und Entwicklung. Datenbanken zu wissenschaftlichen Publikationen und Experten werden ebenso bereitgestellt, wie Links zu diversen Organisationen. Der Coastal Plaza North Sea bzw. Coastal Plaza Baltic Sea bietet einen virtuellen Treffpunkt und Marktplatz für Schlüsselinstitutionen im Küsten- und Meeresraum. Zusammenfassung 8. 141 Zusammenfassung der aktuellen Position und Trends in der Raumordnung im Küsten- und Meeresbereich Traditionell wird in der Raumordnung sehr deutlich zwischen Land und Meer unterschieden. Während das Land als menschlicher Lebensraum gilt, der bewohnt ist und vielfältig genutzt wird, gilt das Meer ein extensiver und flüchtiger Nutzungsraum: eine prinzipielle Unterscheidung, die sich auch in der Struktur der öffentlichen Verwaltung und Raumplanung widerspiegelt1. Allerdings hat sich diese Position in den letzten Jahren verändert. So hat sich die Raumordnung sowohl auf Bundes- wie Länderebene intensiv in der Entwicklung der nationalen IKZM-Strategie, in der das Bundesumweltministerium die Federführung hat, engagiert. Die Küstenländer haben mittlerweile Raumordnungsprogramme mit zumindest informeller Wirkung für die Gewässer bis zur 12 sm – Linie entwickelt2,3. Ebenso befindet sich die Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für die seewärts anschließende AWZ in der Entwicklung. Zugleich spiegelt sich hier die föderale Struktur Deutschlands wieder. Während laut Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) der Bund für die Formulierung der Raumordnungsziele in der AWZ verantwortlich ist, liegt die Zuständigkeit für den Bereich der Hoheitsgewässer bei den Ländern4. Insgesamt hat sich somit die Raumordnung den land-meerübergreifenden Küstenraum als neuen Aufgabenraum erschlossen. Ein integriertes Planungsinstrument für den gesamten deutschen Küstenbereich existiert damit jedoch nicht, auch wenn räumliche Planungslücken gefüllt werden. Meer und Land fallen unter getrennte administrative bzw. sektorale Verantwortungsbereiche, mit zusätzlichen länderbedingten Unterschieden und separaten legislativen Grundlagen für Land und Meer. So gilt in den Küstengewässern deutsches Planungsrecht, die Raumordnung in der AWZ ist jedoch an die Grenzen des UN-Seerechtsübereinkommens bzw. der SeeAnlagen-Verordnung gebunden. Die Kompetenzen der unteren Gebietskörperschaften - der Kreise und Gemeinden enden wiederum seewärts an der MTHW- Linie. Ebenso sind sowohl die administrativen Zuständigkeiten wie auch die rechtlichen Grundlagen für Genehmigungsverfahren, z.B. für Offshore- Windparks, unterschiedlich. Im Ergebnis ist z. B. für die Genehmigung eines Windparks in der AWZ das BSH als Bundesbehörde zuständig, für die Kabelanbindung zu den Einspeisepunkten an Land, die durch die Hoheitsgewässer verläuft, jedoch das jeweilige Bundesland (ab der Grenze AWZ- Hoheitsgewässer). Verläuft die Kabeltrasse über eine der Inseln sind - wie auf dem Festland - zudem die betroffenen Gemeinden in ihrer Zuständigkeit betroffen. Im Ergebnis ergeben sich somit unterschiedliche Genehmigungsverfahren für den Windpark selber und die Kabeltrasse, mithin die Anbindung des Windparks an das Stromnetz. Insgesamt besteht somit sowohl was Genehmigungen für Raum- und Ressourcennutzung angeht wie auch bei der raumordnerische Planung ein erheblicher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zwischen einer Vielzahl staatlicher Behörden und Handlungsebenen. Das rapide Wachstum neuer Offshore- Nutzungsformen und der anhaltende Nutzungsdruck an den Küstenstrichen machen deutlich, dass ein regulierendes bzw. raumübergreifend 1 ALR 2001, S. 1 ROKK Niedersachsen 3 Innenministerium SH 4 MKRO 2 142 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche steuerndes Eingreifen erforderlich ist. Dabei sind eine Vielzahl von Interessen, nationalstaatliche ebenso wie solche auf lokaler Ebene der angrenzenden Küstengemeinden und insbesondere der Inseln, zu berücksichtigen. Zugleich begrenzen internationale Verpflichtungen aus dem UN-Seerechtsübereinkommen wie auch aus internationalen Umweltabkommen die Gestaltungsmöglichkeiten. Erschwerend ist, dass Prognosen zum künftigen Flächenbedarf im Offshore- Bereich und somit umfassende Nutzungsstrategien auf Grund von mangelnden Zielvorstellungen und bestehenden Wissensdefiziten zur räumlichen Verteilung einzelner Nutzungsformen nur schwer zu erstellen sind. Hier stellt sich die zentrale Frage, ob und wie ein umfassendes, sich nahtlos an die landwärtigen Systeme anschließendes System der Raumplanung in den Meeresbereichen bereitgestellt werden kann. Ein erstes Werkzeug ist das GIS- basierende Informationssystem CONTIS des BSH5, mit dem insbesondere für die deutsche AWZ in Nord- und Ostsee Nutzungen in Form von digitalen Karten gebündelt dargestellt werden können. Eine planungs- und entscheidungsleitende Bewertung der hinter Nutzungsveränderungen stehenden Trends und treibenden Kräfte wie auch der Auswirkungen, z. B. auf die Wirtschaftskraft des Küstenraums, benötigen jedoch weitergehende Beobachtungs- bzw. Monitoringsysteme. In den letzten 10 Jahren hat sich immer stärker die Erkenntnis durchgesetzt, dass das traditionelle, hierarchische und auf langfristige Planung ausgerichtete Instrumentarium der Raumordnung nicht ausreicht, um: • dynamische Entwicklungsprozesse heutigen Anforderungen entsprechend aktiv zu begleiten und zu steuern, • sehr spezifische Sonderentwicklungen in einzelnen Gebieten individuell zu erfassen und • die für tragfähige Konfliktlösungen notwendige Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft bei den regionalen und lokalen Akteuren zu gewährleisten6. Raumordnung und Regionalpolitik verfolgen deshalb zunehmend informelle, kooperative, partizipatorische und vor allem umsetzungsorientierte Ansätze als Ergänzung des klassischen Instrumentariums. Dies findet sich auch in den Ausführungen des Bundesraumordnungsgesetzes von 1997 oder den Landesraumordnungsplänen der Küstenländer wieder. Gleichzeitig decken sich diese Entwicklungen mit den von der EU empfohlenen Grundsätzen für IKZM. Raumordnung muss die engen Verknüpfungen zwischen Offshore- und Onshore- Bereich erkennen und lenken, indem die kausalen Ketten verdeutlicht werden, Entscheidungsbefugnisse entsprechend verteilt werden und die Transparenz der Entscheidungsfindung gewährleistet wird. Der steigende Abstimmungs- und Koordinationsbedarf bei anfallenden Standortentscheidungen bedeutet verstärkte Integration und ‚streamlining’, aber auch eine erhöhte Transparenz des Entscheidungsprozesses, so dass sich Entscheidungen für Entwicklungen offshore der onshore- Konsequenzen bewusst sind und umgekehrt. Gleiches gilt für Entscheidungen auf unterschiedlichen Skalenebenen. Entscheidungen auf nationaler oder auch internationaler Ebene müssen sich z. B. ihrer lokalen Konsequenzen bewusst sein. Dies ist nur durch die Bereitstellung eines effektiven „Management of Change“ einschließlich der Entwicklung konsensorientierter handlungsleitender Entwicklungsvisionen für den Meeres5 6 www.bsh.de Institut Raum und Energie (2001) Zusammenfassung 143 und Küstenraum zu gewährleisten. Somit müssen die Instrumente der Raumordnung ergänzt werden, um im Sinne guten IKZMs eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren. Angesichts der vielen ungelösten Fragen hinsichtlich des formalen Instrumentariums, kommt somit gerade den informellen Instrumenten im IKZM eine unverzichtbare Rolle zu. Informelle Instrumente bieten die Möglichkeit eines sektorübergreifenden Ansatzes, der Unabhängigkeit von administrativen Grenzen und der Integration von Meer und Küste, wobei sie insbesondere auf Grund der prozessorientierten Arbeitsweise und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten Vorteile mit sich bringen. Erste Ansätze finden sich in verschiedenen internationalen und nationalen Strategien, die eine nachhaltige Entwicklung im maritimen Bereich der Nord- und Ostsee zu fördern versuchen, aber auch im Rahmen EU-Wasserrahmenrichtlinie. 144 Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche Literatur 9. 145 Literatur BAW Institut für Wirtschaftsforschung (2002): Veröffentlichung regionaler Statistik im Internet. http://www.baw.uni-bremen.de/. BBR (2000): Raumordnungsbericht 2000, Berichte, Band 7, Bonn. BBR (2005): Raumordnungsbericht 2005. BBR-Berichte Band 21, Bonn. BImSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, 15. März 1974, BGBl I 1974, 721, 1193, Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. §§ 10, 10a, 67a u. 74, Neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 I 3830; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 08.07.2004 I 1578. BMU (2001): Windenergienutzung auf See. 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