Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten

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Zukunft Küste – Coastal Futures
Raumordnerische Bestandsaufnahme für
die deutschen Küsten- und
Meeresbereiche
Kira Gee, (MSc, WZB)
Dr. Andreas Kannen, (FTZ Westküste der Universität Kiel)
Dr. Katharina Licht-Eggert, (FTZ Westküste der Universität Kiel)
unter Mitarbeit von
Prof. Dr. Bernhard Glaeser (WZB)
Prof. Dr. Horst Sterr (Geographisches Institut der Universität Kiel)
erstellt im Rahmen des Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR):
Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM): Raumordnungsstrategien im Küstenbereich
und auf dem Meer; (Az: Z6 – 4.4 – 02.119) in Zusammenarbeit mit dem BMBFVerbundprojekt „Zukunft Küste- Coastal Futures“
Printversion erschienen in Berichte, Forschungs- und Technologiezentrum Westküste
d. Univ. Kiel, Nr. 38, 149 Seiten, Büsum 2006, ISSN 0940-9475
Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung .................................................................................................................... 1
1.1 Hintergrund und Einführung..................................................................................... 1
1.2 Konzept und Struktur ............................................................................................... 2
2. Der deutsche Küstenraum........................................................................................... 5
2.1
Räumliche Abgrenzung und Begriffe ................................................................. 5
2.1.1
Definition Küstenraum und Küstenzone....................................................... 5
2.1.2
Landseitige administrative Abgrenzungen im Küstenraum .......................... 5
2.1.3
Räumliche Abgrenzung im Meeresbereich .................................................. 6
2.1.4
Räumlicher Geltungsbereich der nationalen Strategie für das
Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) .............................................. 8
2.2
Der Nordseeraum............................................................................................... 8
2.2.1
Meeres- und Küstensystem der Nordsee .................................................... 8
2.2.2
Die Küste als menschlicher Lebensraum..................................................... 9
2.2.3
Konflikte im Nordseeraum.......................................................................... 14
2.2.4
Herausforderungen an die Raumplanung .................................................. 15
2.3
Der Ostseeraum............................................................................................... 15
2.3.1
Meeres- und Küstensystem der Ostsee..................................................... 15
2.3.2
Die Küste als menschlicher Lebensraum................................................... 17
2.3.3
Konflikte im Ostseeraum ............................................................................ 22
2.3.4
Herausforderungen an die Raumplanung .................................................. 22
3. Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum ................ 23
3.1
Beschreibung einzelner Nutzungsformen - Schlüsselsektoren
mit Einfluss auf die Küstengebiete ................................................................... 25
a)
Seewärtiger Schwerpunkt
3.1.1
Schiffahrt.................................................................................................... 26
3.1.2
Leitungstrassen.......................................................................................... 32
3.1.3
Meeresschutzgebiete ................................................................................. 36
3.1.4
Rohstoffabbau/Rohstoffsicherungsflächen ................................................ 40
3.1.5
Erdöl-Erdgasförderung............................................................................... 42
3.1.6
Offene Seeschaften ................................................................................... 43
3.1.7
Abfall- und Baggergutentsorgung .............................................................. 44
3.1.8
Fischereien ................................................................................................ 45
3.1.9
Aqua.- und Marikultur................................................................................. 48
3.1.10 Windenergie/Offshore-Windparks .............................................................. 49
b)
Schnittstelle Land-Meer
3.1.11 Maritime Dienstleistungszentren ................................................................ 56
3.1.12 Entwicklung der Seehäfen ......................................................................... 57
3.1.13 Naturschutz................................................................................................. 62
3.1.14 Küstenschutz .............................................................................................. 64
c)
Landwärtiger Schwerpunkt
3.1.15 Landwirtschaft............................................................................................. 66
3.1.16 Tourismus ................................................................................................... 67
4. Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum ........................................ 71
4.1
Leitlinien der deutschen Meeresschutzpolitik................................................... 71
4.2
Allgemeine Belange der Raumordnung in der Bundesrepublik ....................... 73
4.3
Organisation der Raumordnung in der Bundesrepublik.................................... 74
4.3.1
Formale Instrumente der Raumordnung......................................................74
4.3.2
Informelle Instrumente der Raumordnung................................................... 76
4.4
Raumordnung im Meeresbereich......................................................................76
4.5
Landesplanung in Niedersachsen.....................................................................77
4.5.1
Allgemeine Strukturen................................................................................. 77
4.5.2
Raumordnung in Niedersachsen..................................................................82
4.5.3
Regionalisierte Strukturpolitik...................................................................... 83
4.5.4
Fachplanungen im Küstenraum................................................................... 83
4.5.5
Ausblick....................................................................................................... 84
4.6
Landesplanung in Schleswig-Holstein...............................................................84
4.6.1
Allgemeine Strukturen................................................................................. 84
4.6.2
Fachplanung im Küstenraum....................................................................... 89
4.6.3
Regionale Strukturpolitik.............................................................................. 89
4.6.4
Ostseekooperation.......................................................................................90
4.6.5
Nordseekooperation.................................................................................... 91
4.6.6
IKZM............................................................................................................ 91
4.6.7
Zukunft Meer................................................................................................92
4.7
Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern.................................................. 92
4.7.1
Gesetzesgrundlage und allgemeine Strukturen...........................................92
4.7.2
Entwicklungsleitbilder.................................................................................. 93
4.7.3
Fachplanung................................................................................................ 95
4.7.4
BaltCoast/Internationale Raumordnung...................................................... 95
5. Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich................................. . 97
5.1
Bundesministerien, Behörden und Beratergremien mit Verantwortung
für den Küstenbereich...................................................................................... 97
5.2
Zuständigkeiten innerhalb der AWZ................................................................ . 98
5.3
Ausgewählte Bundesbehörden und ihre Verantwortungen............................. . 99
5.3.1
BSH........................................................................................................... 99
5.3.2
BBR......................................................................................................... ..100
5.3.3
BfN........................................................................................................ .....100
5.3.4
UBA........................................................................................................ ...101
5.3.5
Landesbergämter.......................................................................................101
5.3.6
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)........................ ..102
5.4
Nationale Gesetzgebung.................. ..............................................................103
5.5
Genehmigungsverfahren innerhalb der AWZ..................................................106
6. Der internationale Rahmen......................................................................................109
6.1
Internationale Abkommen und Kooperationen im Meeresbereich...................109
6.1.1
6.1.2
Globale internationale Abkommen und Programme ................................. 110
Regionale internationale Abkommen, Programme und
Kooperationsstrukturen..............................................................................114
6.2
Die EU als Akteur im IKZM............................................................................. 119
6.2.1
Lissabon-Strategie und EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung........... 119
6.2.2
EU-Meeresschutzstrategie........................................................................ 120
6.2.3
EU-Grünbuch zur Meerespolitik.................................................................120
6.2.4
Das Demonstrationsprogramm zum IKZM................................................ 120
6.2.5
Sonderthema Schiffssicherheit.................................................................. 121
6.2.6
Horizontale Richtlinien............................................................................... 122
6.2.7
Sektorale Richtlinien.................................................................................. 124
6.2.8
Naturschutz................................................................................................125
6.3
Der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen der EU.............................126
6.4
Internationale Projekte und Initiativen im Nord- und Ostseeraum mit
Relevanz für die Raumordnung.......................................................................126
6.4.1
Abgeschlossene Projekte.......................................................................... 126
6.4.2
Laufende Projekte......................................................................................129
6.5
Ausgewählte Verbände und Vereine als Akteure im
deutschen Küsten- und Meeresbereich...........................................................131
6.5.1
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V............................................... 131
6.5.2
World Wide Fund for Nature, WWF Deutschland...................................... 132
6.5.3
Schutzstation Wattenmeer e.V.................................................................. 132
6.5.4
Aktionskonferenz Nordsee.........................................................................133
6.5.5
Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.................................... 133
6.5.6
Coalition Clean Baltic................................................................................ 133
6.5.7
Das North Sea Offshore Authorities Forum (NSOAF)............................... 133
6.5.8
Verbände, Vereine und Institutionen aus anderen Sektoren..................... 134
7. Forschung und Informationsquellen für IKZM..................................................... 135
7.1
Ausgewählte wissenschaftliche Forschungsstellen.........................................135
7.2
Monitoring........................................................................................................137
7.2.1. Internationale Monitoring-Programme....................................................... 137
7.2.2. Nationales Monitoring................................................................................ 138
7.3
Informationsaustausch und Netzwerke............................................................138
7.3.1
Beispiele für internationale Netzwerke.......................................................138
7.3.2
Nationale Netzwerke..................................................................................139
7.4
Informationsplattformen...................................................................................140
8. Zusammenfassung der aktuellen Position und Trends in der Raumordnung
im Küsten- und Meeresbereich............................................................................... 141
9. Literatur.....................................................................................................................145
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
ASCOBANS: Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic and North
Seas
AWI:
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung
AWZ:
Ausschließliche Wirtschaftszone
BBD:
Bundesbaudirektion
BBergG:
Bundesberggesetz
BBR:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BfLR:
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung
BfN:
Bundesamt für Naturschutz
BMBF:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMU:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMVBW:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz
BSH:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BSP:
Bruttosozialprodukt
BSPA:
Baltic Sea Protected Area
CCB:
Coalition Clean Baltic
CDRR:
Committee of the Development and Reconversion of Regions
CEMAT:
Conférence Européenne des Ministres Responsables de L’Amenagement du
Territoire
CSD:
Commission on Sustainable Development
CSD:
Committee of Spatial Development
CWSS:
Common Wadden Sea Secretariat
DENA:
Deutsche Energie-Agentur GmbH
DGM:
Deutsche Gesellschaft für Meeresforschung
ECE:
United Nations Economic Commission for Europe
EEA:
European Environment Agency
EFRE:
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
EG:
Europäische Gemeinschaft
EU:
Europäische Union
EUREK:
Europäisches Raumentwicklungskonzept
FAO:
Food and Agricultural Organization
FFH:
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
FTZ :
Forschungs- und Technologiezentrum Westküste
GPA:
Global Programme of Action for the Protection of the Marine Environment from
Land-based Activities
HELCOM:
Helsinki Commission (jetzt Baltic Marine Environment Protection Commission)
HGF:
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
HGÜ:
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung
IAEA:
International Atomic Energy Agency
IBSFC:
International Baltic Sea Fishery Commission
IBA:
Important Bird Area
ICBM:
Institut für Chemie und Biologie des Meeres, Universität Oldenburg
ICES:
International Council for the Exploration of the Sea
IfK:
Institut für Küstenforschung
IfM:
Institut für Meereskunde
IHO:
Internationale Hydrographische Organisation
IKZM:
Integriertes Küstenzonenmanagement
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
IMO:
INK:
IOC:
IOW:
ISBA:
IUCN:
IWR:
KfW:
LTRAP:
MARUM:
MTHW:
MTNW:
MV:
MW:
NABU:
NATO:
NHÄ:
NLWK:
NS:
NSOAF:
OECD:
OSPAR:
PSSA:
RCOM:
RROP:
SAC:
SH:
SPA:
SRU:
STRING:
TBT:
TEU:
TMAP:
TWC:
UBA:
UN:
UNCLOS:
UNEP:
UNESCO:
VASAB:
WA:
WBGU:
WEA:
WSF:
WSV:
WWF:
WZB:
ZMK:
International Maritime Organisation
Internationale Nordseeschutzkonferenz
Intergovernmental Oceanographic Commission
Institut für Ostseeforschung Warnemünde
International Seabed Authority
International Union for Conservation of Nature and Natural Resources
Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Convention on Long-range Transboundary Air Pollution
Zentrum für marine Umweltwissenschaften, Universität Bremen
Mittleres Tidehochwasser
Mittleres Tideniedrigwasser
Mecklenburg-Vorpommern
Megawatt
Naturschutzbund Deutschland e.V.
North Atlantic Treaty Organisation
Niedersächsische Hafenämter
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Niedersachsen
North Sea Offshore Authorities Forum
Organisation for Economic Cooperation and Development
Convention for the Protection of the Marine Environment of the North East
Atlantic
Particularly Sensitive Bird Area
Research Center Ocean Margins
Regionales Raumordnungsprogramm
Special Area of Conservation
Schleswig-Holstein
Special Protection Area
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
South-Western Baltic Sea TransRegional Area – Implementing New
Geography
Tributylzinn
Twenty-foot equivalent unit
Trilateral Monitoring and Assessment Programme
Trilateral Wadden Sea Conference
Umweltbundesamt
United Nations
United Nations Convention on the Law of the Sea
United Nations Environment Programme
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
Vision and Strategy around the Baltic Sea 2010
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen
Windenergieanlage
Wadden Sea Forum
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
World Wide Fund for Nature
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Universität Hamburg
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Verwendete Raumkategorien ......................................................................... 2
Räumliche Verwaltungseinheiten im Staatsgebiet der Bundesrepublik
(Quelle: Eigener Entwurf) ............................................................................... 5
Nutzungsformen im Meeres- und Küstenbereich
(Quelle: Eigener Entwurf) ............................................................................. 25
Bis März 2006 von der BSH genehmigte Offshore - Windparks
(Quelle: Gee & Licht-Eggert 2006, ergänzt um „Arkona“
Windpark in der Ostsee) ............................................................................... 52
Prognostizierte Entwicklung der wichtigsten deutschen Häfen und ihrer
Kapazität im Jahr 2015 in Mio. t (Quelle: ISL 2000) ..................................... 60
Ebenen und formale Instrumente der Raumordnung im Bundesgebiet
(eigener Entwurf) .......................................................................................... 74
Organisation der Raumordnung in Niedersachsen (eigener Entwurf) .......... 78
Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein (Eigener Entwurf) ... 85
Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern
(Quelle: eigener Entwurf).............................................................................. 94
Bundesministerien und -behörden mit Einfluss auf Küstenund Meeresgebiete ....................................................................................... 97
Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum,
Stand 2003 (Quelle: Eigener Entwurf) ........................................................ 103
Projekte mit besonderer Relevanz für den Küstenraum, die in
jedem Fall eine UVP verlangen .................................................................. 122
Weitere Verbände, Vereine und Institutionen mit Aktivitäten im deutschen
Küstenbereich............................................................................................. 134
Allgemeine Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets (leicht
veränderte Darstellung nach Common Wadden Sea Secretariat,
Stand 2003) ................................................................................................ 137
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Abb. 2:
Abb. 3:
Abb. 4:
Abb. 5:
Abb. 6:
Abb. 7:
Abb. 8:
Abb. 9:
Abb. 10:
Abb. 11:
Abb. 12.
Abb. 13:
Abb. 14:
Abb. 15:
Abb. 16:
Abb. 17:
Abb. 18:
Abb. 19:
Der deutsche Nordseeraum (Quelle: BSH 2005) .............................................. 7
Der deutsche Ostseeraum (Quelle: BSH 2005)................................................. 7
Siedlungs- und Verkehrskorridore in Deutschland (Quelle: BBR 2000) .......... 11
Hauptverkehrsverbindungen im Ostseeraum
(Quelle: Rytkönen et al. 2002) ........................................................................ 28
Tankerbewegungen in der Ostsee - Anzahl der Schiffe in 1997
(Quelle: Rytkönen et al. 2002) ........................................................................ 29
Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Nordsee
(Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 34
Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Ostsee
(Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 34
Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Nordsee
(Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 37
Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Ostsee
(Quelle: BSH 2005).......................................................................................... 38
Designierte PSSA-Zone im Wattenmeer (Quelle: CWSS) .............................. 39
Rastgebiete (grau) und Zugvogelbewegungen (blaue Pfeile) an der
mecklenburgischen Küste (Quelle: BUND)...................................................... 40
Location of German aggregate extraction zones............................................. 41
Ausbau der Windenergienutzung (Anzahl der Windenergieanlagen
und installierte Leistung) in Deutschland (Quelle: DEWI 2005)....................... 50
Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Nordsee
(Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005) .................................................. 52
Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Ostsee
(Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005) .................................................. 55
Entwicklung des Güterumschlags der wichtigsten deutschen Seehäfen
in t bis 2003. Die Reihenfolge der dargestellten Häfen entspricht der
seitlichen Legende. (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes)..................................................................................................... 57
Verkehrsanbindungen des geplanten JadeWeserPort .................................... 62
Übernachtungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern 1998 (Quelle:
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit
und Bau (1999) ................................................................................................ 67
Zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung (Quelle: Niedersächsisches
Ministerium für Inneres und Sport 2005) ......................................................... 81
Abbildungsverzeichnis
Abb. 20:
Abb. 21:
Abb. 22:
Abb. 23:
Abb. 24
Gebietskörperschaften in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsische
Staatskanzlei, http://www.niedersachsen.de/master/) ..................................... 82
Raumkategorien in Schleswig-Holstein. Ordnungsräume für
Tourismus und Erholung sind dicht rot schraffiert. (Quelle:
Schleswig-Holsteinische Landesregierung)..................................................... 87
Planungsräume in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung
Schleswig-Holstein) ........................................................................................ 88
Initiativen des Regionalmanagements in Schleswig-Holstein (Quelle:
Landesregierung Schleswig-Holstein) ............................................................. 90
Interreg III Kooperationsräume Nordsee (l) und Ostsee (I)
(Quelle: Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung,
Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
Abteilung Landesplanung) ............................................................................. 130
Einführung
1.
Einführung
1.1
Hintergrund und Einführung
1
Die
Schlussfolgerungen
des
EU-Demonstrationsprogramms
zum
Integrierten
Küstenzonenmanagement (IKZM) haben zu einem gesteigerten Bewusstsein der einzelnen
Staaten für das nachhaltige Management der Küstengebiete geführt. Die Empfehlungen des
Europäischen Parlaments und Rats vom 30. Mai 2002, sehen die Erarbeitung von nationalen
Strategien vor, welche die in den Demonstrationsprojekten erarbeiteten Prinzipien eines
IKZM aufgreifen und in angemessener Form für das jeweilige Land umsetzen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium zusammen mit dem Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung im Jahr 2003 das Forschungsvorhaben „Integriertes
Küstenzonenmanagement (IKZM): Raumordnungsstrategien im Küstenbereich und auf dem
Meer“ (Az: Z6 – 4.4 – 02.119) initiiert. Der erste Schritt dieses Projekts war die Erstellung
einer raumordnerisch orientierten Bestandsaufnahme der wichtigen Nutzungsentwicklungen,
Themen und Trends, sowie der institutionellen und planerischen Strukturen in den deutschen
Küstenräumen.
Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden auf einer Konferenz im
Bundesverkehrsministerium im Oktober 2003 vorgestellt und diskutiert1. Auf Basis dieser
Bestandsaufnahme wurden Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit Blick auf die
nationale Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) abgeleitet und auf im
Rahmen diverser Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen einer zweiten Konferenz im
Bundesverkehrsministerium am 28. Februar/1. März 2005 vorgestellt.2,3,4,5
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die abgeleiteten Empfehlungen sind in die
Entwicklung der nationalen Strategie durch das Bundesumweltministerium im Jahre 2005
eingeflossen.6 Zudem wurde die Bestandsaufnahme auf Basis der Diskussionen auf den
Konferenzen 2003 und 2005 in Zusammenarbeit mit dem BMBF- Verbundprojekt „Zukunft
Küste – Coastal Futures“ aktualisiert und damit der erheblichen Dynamik sowohl der
Nutzungsentwicklung wie im politisch-administrativen Raum Rechnung getragen.
In diesem Bericht wird nun die Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2003/2004 in ihrer
aktualisierten Form (Stand März 2006) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Bericht
umfasst eine Beschreibung des Küstenraumes mit einem umfassenden Überblick über die
wesentlichen Nutzungsformen, Trends und Konflikte, die den Nord- und Ostseeraum derzeit
kennzeichnen. Weiterhin wird das strategische und planerische Umfeld für IKZM
beschrieben, insbesondere hinsichtlich der Raumordnung und Nutzungsregelungen,
sektoralen Zuständigkeiten sowie des internationalen Rahmens. Dabei werden auch
Akteure, die neben den staatlichen Organen in diesen Bereichen tätig sind, vorgestellt.
Dem ursprünglichen Anliegen der Bestandsaufnahme entsprechend, ist der Bericht
deskriptiv angelegt. Er weist jedoch an einigen Stellen auf Aufgabenfelder oder
Herausforderungen hin, die sich aus der Betrachtung verschiedener Nutzungsformen für die
Raumordnung und/oder das Integrierte Küstenzonenmanagement ergeben. Die von den
Autoren abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Gestaltung eines
Integrierten Küstenzonenmanagements in Deutschland sind jedoch nicht Gegenstand dieses
Berichtes. Sie sind aber den o. g. Veröffentlichungen zu entnehmen und werden auch
Bestandteil des Abschlussberichts des o. g. Forschungsvorhabens sein.
1
Gee, K., Kannen, A. ( 2004)
Glaeser et al. (2004)
Kannen et al (2004)
4
Kannen et al. (2005)
5
Glaeser et al. (2005)
6
BMU (2006)
2
3
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
2
1. 2
Konzept und Struktur
Ziel der vorliegenden Bestandsaufnahme war, Grundlagen für die Umsetzung eines IKZM
aus raumordnerischer Sicht bereitzustellen. Für die Bestandsaufnahme wurden dabei neben
den traditionellen Nutzungen vor allem neue Formen der Meeresnutzung sowie die damit
verbundenen Interessenkonflikte und Nutzungskonkurrenzen herausgearbeitet. Besonders
der Offshore-Bereich hat in den letzten Jahren eine rapide Intensivierung des
Nutzungsdrucks erfahren und steht durch die Entwicklung gänzlich neuer Nutzungsfelder vor
komplexen neuen Herausforderungen. Ebenfalls wichtig für die Bestandaufnahme war die
Erfassung von Institutionen, Akteuren und Gesetzen mit Relevanz für den deutschen
Küstenraum.
Die Erfassung bediente sich in erster Linie einer umfassenden Sammlung und Sichtung
vorhandener Literatur sowie des Internets, in einzelnen Fällen auch der direkten
Bereitstellung von Informationen durch Behörden und Projektpartner. Eine Reihe mittlerweile
vorliegender Berichte der Raumordnungsbehörden der Länder standen jedoch bei
Projektbeginn noch nicht zur Verfügung. Diese wurden – soweit vom Aufwand her vertretbar
– in der Aktualisierung berücksichtigt, ohne dass allerdings die Struktur des Berichts
grundsätzlich verändert wurde.
Der geographische Betrachtungsraum der Bestandsaufnahme umfasst die Küstenräume der
Nord- und Ostsee bis hin zur Grenze der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Auf
Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und internationalen Verflechtungen
innerhalb der regionalen Meere wird dabei prinzipiell zwischen Nord- und Ostsee
unterschieden. Die internationale Ebene wird nur dann aufgegriffen, wenn sie für Planungen
in Deutschland von Relevanz ist. Die international geltenden Raumeinheiten werden für den
speziellen deutschen Kontext folgendermaßen definiert (Tab. 1):
Tab. 1: Verwendete Raumkategorien
International
= Nord- und Ostseeraum (Regionale Meere), bei den Institutionen
auch globale und europäische Vereinbarungen mit Relevanz für die
Planung in den deutschen Küstengebieten
National
= Bundesebene
Regional
= Länderebene (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern), gelegentlich wird auch auf Teilregionen verwiesen
Lokal
= kommunale Ebene und Kreise
Die Feststellung des aktuellen Ist-Zustandes erfolgte an Hand eines umfassenden
Erfassungsrasters. Neben der Darstellung der wesentlichen für IKZM bedeutenden Themen
und Trends der Raumentwicklung ist hier die Beschreibung des strategischen und
planerischen Umfelds der Raumordnung von Bedeutung. Teil 1 der Bestandsaufnahme
(Kapitel 2 bis 3) liefert einen Überblick über die wesentlichen Gegebenheiten und
Entwicklungstrends in den natürlichen und menschlichen Systemen im Nord- und
Ostseeraum. Hier werden der Betrachtungsraum abgegrenzt, die wesentlichen Naturräume
vorgestellt
und
die
sozialräumlichen
Eigenschaften
des
Betrachtungsgebiets
zusammengefasst. Im Vordergrund stehen jedoch die anschließende Beschreibung der
verschiedenen Nutzungsformen im Küstenraum und die Darstellung der aktuellen
Entwicklungstrends.
Ziel ist weniger, eine in allen Einzelfällen detaillierte Analyse, als ein knapper Überblick, in
dem Hintergründe skizziert, aktuelle Trends zusammengefasst und die räumliche Relevanz
der einzelnen Nutzungsformen aufgezeigt werden. Trotz der immer wieder gestellten
Forderung nach einer zusammenhängenden Betrachtung, geht Teil 1 der
Bestandsaufnahme zunächst von einer getrennten Darstellung der Meeres- und
Landbereiche aus. Grund dafür sind die unterschiedlichen Voraussetzungen und
Nutzungstraditionen, sowie die bestehenden Systeme der Raumplanung, die eine integrative
Betrachtung derzeit noch erschweren.
Einführung
3
Der Umgang mit den besonderen Herausforderungen im Küstenraum wird von Rahmen
gebenden Strukturen bestimmt, deren formelle und informelle Elemente auf komplexe Weise
ineinander greifen. Die gesetzlichen Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder und die
jeweiligen strategischen Ziele der Raumordnung können dabei als Grundgerüst betrachtet
werden, das den gegenwärtigen Spielraum eines deutschen IKZM umschreibt. Ergänzt wird
dieses Grundgerüst von diversen informellen Strategien und Projekten, die auf nationaler
und internationaler Ebene erarbeitet oder bereits umgesetzt werden.
Wie effektiv sich der Umgang mit den Herausforderungen im Küstenraum letztendlich
gestaltet, hängt jedoch nicht nur von den Rahmenbedingungen selbst, sondern auch ihrer
optimalen Nutzung und kontinuierlichen Verbesserung ab. Hier spielen die Einbindung und
das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure mit Hilfe transparenter Strukturen und
Entscheidungsflüsse eine wesentliche Rolle.
Teil 2 der Bestandsaufnahme (Kapitel 4 bis 7) hat zum Ziel, den für den effektiven Umgang
mit den Herausforderungen im Küstenraum notwendigen Überblick über die gegenwärtigen
Systeme der Planung und des Managements zu schaffen. Hierzu zählen eine Beschreibung
der räumlichen und sektoralen Kompetenzen und Verantwortungsbereiche, eine
Beschreibung der informellen Stakeholder und Interessengruppen sowie eine Beschreibung
aktueller Programme, Projekte und Strategien. Wie in Teil 1 werden auch hier die
internationale, nationale und regionale Ebene berücksichtigt.
4
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
2
Der deutsche Küstenraum
2.1
Räumliche Abgrenzung und Begriffe
5
2.1.1 Definition Küstenraum und Küstenzone
Die Küste Deutschlands erstreckt sich insgesamt auf 2389 km. Angrenzende Bundesländer
sind Niedersachsen und Schleswig-Holstein an der Nordsee sowie Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee.
Im Gegensatz zum administrativ klar abgrenzbaren deutschen Meeresraum ist der Begriff
Küstenraum nach wie vor nicht klar definiert. Generell wird darunter das küstennahe
Binnen-(Fest-)land einschließlich der angrenzenden Meeresflächen verstanden, wohingegen
die Küstenzone den speziellen Grenzraum zwischen Meer und Land beschreibt. Hierbei
handelt es sich um den Raum, in dem terrestrische und marine Prozesse (ökonomische,
ökologische sowie soziokulturelle) voneinander abhängig sind bzw. sich gegenseitig
beeinflussen7. Küstenraum und Küstenzonen sind daher als flexible, naturräumlich und
soziokulturell bestimmte Einheiten zu sehen, deren Einfluss oft weit bis ins Hinterland
hineinreicht und umgekehrt. Eine praktische Raumabgrenzung ist somit immer auch
funktional und problemabhängig und muss sich daran orientieren, wo räumlich planerische
Lösungsansätze anzusetzen sind bzw. welche Raumnutzer als Verursacher oder
Leidtragende von Lösungsansätzen betroffen werden. Eine ausführliche Diskussion
verschiedener wissenschaftlich definierter Abgrenzungsmöglichkeiten ist Kannen8 zu
entnehmen. Im Folgenden wird die Abgrenzung des Küstenraumes unter pragmatischen und
administrativen Gesichtspunkten diskutiert.
2.1.2 Landesseitige administrative Abgrenzungen im Küstenraum
Im Sinne eines pragmatisch orientierten IKZM ist die Küstenzone ein den jeweiligen
Gegebenheiten entsprechender zusammenhängender Problem- und Potenzialraum.9 In der
Praxis sind es jedoch meist die politischen Grenzen, welche die Küstenzone definieren und
in entsprechende planerische Betrachtungsräume unterteilen. In Deutschland sind dies
hauptsächlich die Landesgrenzen mit den jeweiligen küstennahen Kreisen und Gemeinden
sowie die sektoralen Verwaltungsbereiche. Aus administrativer Sicht ist die Küstenzone
somit kein Gesamtraum, sondern ein vielfach zersplitterter Bereich, deren Management von
diversen Gebietskörperschaften und Behörden getrennt für terrestrische und marine
Bereiche wahrgenommen wird. Eine allgemeine Übersicht der raumbezogenen
Zuständigkeiten gibt Tabelle 2.
Tabelle 2: Räumliche Verwaltungseinheiten im Staatsgebiet der Bundesrepublik (Quelle:
Eigener Entwurf)
7
8
9
Ebene
Verwaltungseinheit
Räumlicher Zuständigkeitsbereich
National
Bund
AWZ sowie spezifische Bereiche (z.B.
Bundeswasserstrassen) bis zur 12 sm-Grenze
Regional
Land
Niedersachsen
Bremen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
bis zur 12 sm-Grenze
Lokal
Kreise
Gemeinden
Kreisfreie Städte
MTHW-Grenze
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2003)
Kannen, A. (2000)
Institut Raum und Energie (2001)
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
6
Oft wird die Küste auch durch Belange des Küstenschutzes definiert. Alle Küstenländer
besitzen einen Küstenstreifen direkt an der MTHW-Linie, (50 m in Niedersachsen, 100 m in
SH und 200 m in MV), der dem Unterhalt von Deichen oder anderen Formen des
Küstenschutzes dient und jede Art der Bebauung verbietet.
2.1.3 Räumliche Abgrenzung im Meeresbereich
Auf der Meeresseite ist der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik durch die
seerechtlich abgesicherten Hoheitsgewässer und der im Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen von 1982 festgelegten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) definiert.
Diese sind in den Abbildungen 1 (Nordsee) und 2 (Ostsee) dargestellt.
Drei Gebietskategorien werden unterschieden:
•
•
•
Innere Gewässer, zwischen MTHW und MTNW bzw. zwischen MTHW und ‚geraden
Basislinien’;
das Deutsche Küstenmeer zwischen MTNW bzw. den ‚geraden Basislinien’ und der
Staatsgrenze (12-Seemeilen-Grenze)
die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone zwischen der deutschen
Staatsgrenze im Meer und der mit den benachbart bzw. gegenübergelegenen
Staaten vertraglich geregelten Außengrenzen der deutschen AWZ.
Die Inneren Gewässer und das Küstenmeer zählen zu den deutschen Eigengewässern, über
welche die Bundesrepublik uneingeschränkte territoriale Souveränität besitzt. Die Verwaltung
entspricht den administrativen Strukturen auf dem Land, wobei Länder und Sektoren
verschiedene Aufgaben der Raum- und Naturschutzplanung, der Ressourcennutzung sowie
des Küstenschutzes wahrnehmen. Der Begriff Küstenmeer muss dabei von dem Begriff der
Küstengewässer
abgegrenzt
werden,
der
im
Zusammenhang
mit
dem
Wasserhaushaltsgesetz benutzt wird und das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem
Hochwasser und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres beschreibt10.
Die AWZ ist dagegen nicht Teil des deutschen Hoheitsgebiets und steht Deutschland nach
völkerrechtlicher Vereinbarung nur zur wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Laut EGVertrag bedeutet dies gleiche Zugangsrechte für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Geltung
bestimmter Freiheitsrechte wie das Recht der Schifffahrt, die Freiheit des Verlegens
unterirdischer Kabel und die Freiheit des Überflugs11. Die Umsetzung von EU-Richtlinien, die
Genehmigung von Nutzungen und mittlerweile auch die Formulierung von Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung liegt für die AWZ in der Zuständigkeit des Bundes.
Rechtliche Grundlage bildet die Seeanlagenverordnung, mit der das UNSeerechtsübereinkommen in nationales Recht übertragen wurde.
10
11
Weiß, A. (1999)
Weiß, A. (1999)
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
Abb. 1: Der deutsche Nordseeraum (Quelle: BSH 200512)
Abb.2: Der deutsche Ostseeraum (Quelle: BSH 200513)
12
13
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/index.jsp
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-Informationssystem/index.jsp
7
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
8
2.1.4 Räumlicher Geltungsbereich der nationalen Strategie für das Integrierte
Küstenzonenmanagement (IKZM)
Für das integrierte Küstenzonenmanagement gilt als Grundlage, dass sowohl der Bereich
der AWZ wie auch das Küstenmeer und die angrenzenden terrestrischen Gebiete zu
berücksichtigen sind, um z. B. Stoff- Energie- und Materialflüsse, aber auch sozioökonomische Wechselwirkungen zwischen Hinterland, Küste und Meer zu berücksichtigen14.
Daher wurde im Rahmen der Entwicklung der nationalen IKZM-Strategie folgender
Geltungsbereich festgelegt:
„Das IKZM befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ), dem (Küstenmeer (12 sm-Zone)), den Übergangsgewässern im
Sinne der Wasserrahmenlichtlinie (WRRL), den in den Ästuaren anschließenden
tidebeeinflussten Abschnitten und auf dem Land mit den angrenzenden Landkreisen bzw.
entsprechenden Verwaltungseinheiten. Die relevante Breite definiert sich im Einzelfall durch
die vorhandenen Wechselbeziehungen15.“
2.2
Der Nordseeraum
2.2.1 Meeres- und Küstensysteme der Nordsee
Das Meeressystem der Nordsee ist durch eine besonders hohe Dynamik gekennzeichnet.
Folgende Merkmale lassen sich herausstellen:
•
•
•
•
Hohe Tiden und daraus resultierende kontinuierliche Veränderung des
Meeresspiegels,
Öffnung zur Hauptwindrichtung Nordwesten und daher oft starker Wellengang und
Strömungen, verstärkt durch die zusätzliche Öffnung im Ärmelkanal
eiszeitlich bedingtes Lockermaterial der Sedimente im Meer, die leicht in größerem
Umfang durch die Meereskräfte versetzt werden können und eine resultierende
ständige Veränderung des Meeresbodenreliefs,
Lockermaterial an den Küsten der Nordseeanrainerstaaten und dadurch bedingte
Erosionsmöglichkeiten mit entsprechenden morphologischen Veränderungen.
Ein entscheidendes, durch diese Faktoren bedingtes Merkmal der deutschen Nordseeküste
ist das durch die Gezeiten hervorgerufene Wattenmeer, das von der niederländischen bis zur
dänischen Küste reicht und einen weltweit einmaligen, zusammenhängenden Naturraum
darstellt. Gezeitendominierte Flachwasserbereiche sind ebenso charakteristisch wie die
vorgelagerten Inseln und Halligen, deren Gestalt durch den ständigen Einfluss des Meeres
wieder verändert wird. Die Dynamik der Nordsee ist auch für die angrenzenden tief
liegenden Küstenbereiche prägend und hat zur Ausbildung der typischen Lebensräume
Salzwiesen, Marsch und Geest geführt.
Die Nutzung der Küste durch den Menschen hat den Lebensraum Wattenmeerküste
entscheidend verändert. Ausschlaggebend sind hier die Landgewinnung in der Marsch und
die Eindeichung der gesamten Küste zum Schutz vor Überflutung. Einerseits hat dies zur
Ausprägung einer jahrhundertealten Kulturlandschaft geführt, die auch heute noch der Küste
ihr typisches Gesicht verleiht. Anderseits entspricht der Deichbau einer effektiven Trennung
von Küste und Meer und stellt einen entscheidenden Eingriff in die natürliche Dynamik des
Systems dar - mit entsprechenden Konsequenzen für das Management der natürlichen und
menschlichen Strukturen.
Als einzigartiger Lebensraum ist das Wattenmeer von besonderer Bedeutung für den
Naturschutz, besonders als Rast- und Brutplatz für verschiedene Arten von Zugvögeln. In
14
15
Glaeser et al. (2005)
BMU (2006)
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
9
Deutschland ist es mit den Nationalparks Niedersächsisches, Hamburgisches und schleswigholsteinisches Wattenmeer entsprechend unter Schutz gestellt.
Besondere Gefährdungen des Systems:
OSPAR16 und die fünfte internationale Nordseeschutzkonferenz17 sehen die Hauptgefahren
im Nordseeraum wie folgt:
•
•
•
•
•
Aktivitäten mit nachteiligem Einfluss auf das Ökosystem (z.B. Stoffeinträge von Land
und aus den Flüssen, Beeinträchtigungen der Wasserqualität, Störung der marinen
Flora und Fauna),
Aktivitäten mit nachteiligem Einfluss auf die Fisch- und Schalentierarten,
Beeinträchtigung der marinen Säugetiere (Wale),
Beeinträchtigung der Zugvögel (Brut- und Rastgebiete),
Gefährdung der ästhetischen Qualitäten der Landschaft durch visuelle Eingriffe (z.B.
Offshore-Installationen, Entwicklungen im Inshore-Bereich);
Allgemein kann zwischen Gefahren durch Veränderung der Energieflüsse, Veränderungen
der Stoffflüsse sowie Strukturveränderungen (z.B. Einführung permanenter Strukturen durch
Windparks in Offshore- oder Nearshore-Bereichen oder andere künstliche permanenten
Strukturen) unterschieden werden.
2.2.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum
Der Nordseeraum insgesamt
Die Nordsee ist insgesamt und länderübergreifend ein vielfach genutzter Wirtschaftsraum mit
intensivem Druck auf terrestrische und marine Systeme. Grundlagen für die
sozioökonomische Wertschöpfung sind die hohe Biodiversität und die verschiedenartige
Nutzung erneuerbarer und nicht-erneuerbarer Ressourcen, wobei Freizeit und
Tourismusaktivitäten auf dem Land und in den Küstengewässern eine besondere Rolle
spielen18, aber auch die Fischerei, die bei einigen Arten zu einer deutlichen Überfischung
geführt hat. Auf Grund der idealen Bedingungen hat sich in den letzten Jahren die
Windenergie (onshore und neuerdings auch offshore) als Bereich mit zentralem
wirtschaftlichem Potenzial für den Nordseeraum insgesamt herauskristallisiert. Ein weiteres
wirtschaftliches Potenzial liegt in der Nutzung mariner Ressourcen (z.B. Algen) für die
Gewinnung pharmazeutischer Produkte und Heilmittel. Von großer Bedeutung ist aber nicht
zuletzt der Wert der Nordsee für die Regulierung des globalen Klimahaushaltes.
Der Bericht der fünften Nordseekonferenz in Bergen 200219 stellt folgende menschliche
Aktivitäten im Nordseebereich heraus (S. 23 ff):
•
•
•
•
•
•
16
Die Nordsee zählt zu den weltweit bedeutsamsten Fischfang- und
Krabbenfischereigründen;
Industrieansiedlungen an der Nordseeküste tragen zur Verschmutzung der
Meeresgewässer bei und verlangen teils hohe Mengen an Kühlwasser;
Einige der weltweit am dichtesten befahrenen Schifffahrtskorridore durchqueren die
Nordsee;
Die meisten großen Häfen Europas liegen an der Nordsee,
Öl- und Gasförderung zählt seit den 1960er Jahren zu den wichtigsten
wirtschaftlichen Aktivitäten in der Nordsee;
Die Nordsee liefert eine Existenzgrundlage für die Marikultur;
OSPAR (2000b)
Fifth North Sea Conference (2002)
18
Fifth North Sea Conference (2002)
19
Fifth North Sea Conference (2002)
17
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
10
•
•
•
•
•
•
•
Menschliche Eingriffe wie Deichbau, Abdämmung von Flüssen, Strandaufspülungen
oder auch Landgewinnung bestimmen den Küstenbereich;
Tourismus ist eine wichtige wirtschaftliche und soziale Komponente mit deutlichen
Auswirkungen auf den Küstenraum;
Abbau von Rohstoffen, Mineralien, Sand und Gestein, Kalziumkarbonat;
Dumping von Aggregaten (Sand aus Kabelverlegung), Abfall (Fischfarm) oder
Mineralabfall;
Energiegewinnung aus Tiden- oder Wellenenergie (ortsabhängig) und steigende
Anzahl von Offshore-Windturbinen;
Schutz der Fischerei;
Militärische Nutzung und NATO-Manöver.
Administrative Abgrenzungen der deutschen Nordseeküste
Landseitig umfasst der Bereich der deutschen Nordseeküste die schleswig-holsteinischen
Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Steinburg und Pinneberg (inkl. Helgoland), die
Länder Bremen (mit Bremerhaven) und Hamburg sowie in Niedersachsen die kreisfreien
Städte Emden und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Leer, Aurich, Wittmund,
Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven, Stade und Harburg.
Auf der Meeresseite bilden die Nationalparke niedersächsisches, hamburgisches bzw.
schleswig-holsteinisches Wattenmeer eigenständige naturschutzfachliche Planungsräume.
Weitere Kategorien sind die 12-sm Staatsgrenze und die anschließende AWZ.
Raumkategorien
Charakteristisch für den deutschen Nordseeraum ist der Kontrast zwischen
strukturschwachen ländlichen Peripherräumen einerseits und den Agglomerationszentren
Hamburg und Bremen mit ihren dazugehörigen Entwicklungskorridoren und Umlandgebieten
anderseits.
Ländliche Peripherräume
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein zählt die Nordseeküste zu den
strukturschwächsten Räumen der jeweiligen Länder. Prägende Nutzungsform und
ausschlaggebend für das Bild der Kulturlandschaft sind die Landwirtschaft und der geringe
Anteil von Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur an der gesamten Landfläche. Der Anteil der
landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt in den Küstenkreisen Niedersachsens und SchleswigHolsteins bei über 70%, der Anteil der naturnahen und Erholungsflächen beträgt im
westlichen Teil Niedersachsens sowie in Dithmarschen und Nordfriesland über 9%. Zu den
ausschlaggebenden Faktoren für die anhaltende Strukturschwäche zählen die periphere
Lage abseits der Entwicklungszentren sowie geringe Wirtschaftsverbindungen zu den
Nachbarländern (deren Grenzregionen ebenfalls zu den eher strukturschwachen Räumen im
jeweiligen nationalen Kontext gehören, auch wenn z. B. die Arbeitslosigkeit in den
angrenzenden Gebieten Dänemarks deutlich unter jener der deutschen Grenzgebiete liegen
und der dänische Arbeitsmarkt zunehmend auch von Arbeitslosen aus Schleswig-Holstein
genutzt wird). Vielfach sind die deutschen Küstenräume weiterhin durch eine starke
Abhängigkeit von traditionellen Wirtschaftssektoren wie Tourismus, Landwirtschaft,
Fischerei, aber auch öffentlichen Dienstleistungen (z.B. Küstenschutz, Verwaltungen)
geprägt.
Die ländlichen Peripherräume weisen eine dünne Besiedlungsdichte auf. In SchleswigHolstein liegt diese mit 80 (Nordfriesland) und 94 Bewohnern pro Quadratkilometer
(Dithmarschen) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 229,4 bzw. dem schleswigholsteinischen Durchschnitt von 175,9. Ein ähnliches Bild zeichnet sich für Niedersachsen
ab, doch liegt die Bevölkerungsdichte hier über dem Durchschnitt der schleswigholsteinischen Westküste. Auf Grund der starken Ausprägung des Tourismus unterliegt die
Bevölkerung in den Küstenkreisen starken saisonalen Schwankungen.
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
11
Seit 1988 wird in Schleswig-Holstein ein tendenzieller Bevölkerungszuwachs gemessen.
Demographische Trends sind räumlich differenziert, mit Wachstum in den touristischen
Zielgebieten (beispielsweise den nordfriesischen Inseln und den Zentren Büsum und St.
Peter-Ording) und Stagnation bzw. Rückgang im ländlichen Hinterland. Die
Bevölkerungsprognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) geht von
einer leichten Bevölkerungszunahme im deutsch-niederländischen Grenzraum und einer
stabilen Entwicklung in Nordfriesland aus, jedoch von leichten Abnahmen in den anderen
Küstenbereichen.
Neben den mit der peripheren Lage verbundenen Entwicklungsproblemen hat die periphere
Lage auch Vorteile, wie bspw. die landschaftliche Attraktivität mit eindeutigen Potenzialen im
Tourismus, die z. B. durch zunehmende Kooperationen zwischen Nationalparken und
Tourismus erschlossen werden. Besonders für das Umfeld Hamburgs wird ein steigender
Druck auf die Landflächen als Ergebnis wachsender Zweitheimnutzung und
Tourismusentwicklung prognostiziert20, womit das Risiko der Zersiedlung attraktiver Flächen
verbunden ist.
Verkehrsanbindung und Infrastruktur
Charakteristisch für die strukturschwachen Gebiete sind die schlechte regionale
Verkehrsvernetzung sowie der mangelnde Zugang zu nationalen und internationalen
Verkehrskorridoren. Abb. 3 stellt den Hauptverkehrskorridor von Dänemark, Kiel, Lübeck
über Hamburg und Bremen und die Lage weiter Teile der Westküste abseits dieses
Entwicklungskorridors dar. Ein Indikator der mangelnden Vernetzung ist auch die PKWFahrtzeit zu den nächsten Oberzentren, die aus manchen Teilräumen der Nordseeküste
über 60 Minuten beträgt21 und diese als periphere Räume ausweist22.
Abb. 3: Siedlungs- und Verkehrskorridore in Deutschland (Quelle: BBR 2000)
20
21
22
BBR (2000)
BBR (2000)
BBR (2005)
12
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Niedersachsen besitzt mit Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven drei wichtige Häfen und
zentrale Orte. In Schleswig-Holstein zählen in Nordfriesland Husum sowie in Dithmarschen
Heide und Brunsbüttel mit jeweils ca. 20.000 Bewohnern zu den größeren Zentren. Obwohl
der Ausbau neuer Industriezweige neue Perspektiven eröffnet (siehe beispielsweise
Offshore-Windenergie), ist fraglich, ob die Standortfaktoren in diesen Orten zur Bildung einer
arbeitsplatzintensiven Verarbeitungs- oder Schifffahrtsindustrie oder Hafenlogistik
ausreichend sind23.
Regionale Identität
Im sozialen Bereich ist die starke regionale Identität, z.B. in Teilräumen der beiden Kreise
Dithmarschen und Nordfriesland, eine prägende Eigenschaft. Einerseits verdeutlicht dies die
Identifizierung der Bewohner mit ihrer jeweiligen (Teil-)Region, anderseits werden die
Einbindung in größere Gesamträume und die Zusammenlegung kommunaler Institutionen zu
größeren, leistungsstärkeren Einheiten dadurch erschwert. Andererseits zeigen eine Reihe
von Vernetzungen, gerade im Bereich des Wattenmeeres (z. B. trilaterales
Wattenmeerforum24 oder Interregional Wadden Sea Cooperation25) und der Nordseeinseln
(Insel- und Halligkonferenz26, Euregio „Die Watten“27), den Willen, sich gemeinsam Gehör zu
verschaffen und gemeinsame Interessen auch länderübergreifend zu vertreten.
Agglomerationszentren
Als Metropolregionen und internationale bzw. nationale Verkehrsknotenpunkte stehen
Hamburg und Bremen in starkem Kontrast zu den ländlichen Peripherräumen. Bremen,
Hamburg und Kiel bilden einen wichtigen Siedlungs- und Entwicklungskorridor, der die
Metropolregionen mit dem Ruhrgebiet und Dänemark und Skandinavien verbindet. Auch
Bremerhaven und Cuxhaven werden als Agglomerationsräume charakterisiert, sowie Teile
des Umlandes und des Raumes um Bremen gelten als stark verdichtete Räume28.
In Hamburg Stadt, den umliegenden Kreisen und der Metropolregion Hamburg29 ist 2001 ein
leichter Bevölkerungsanstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Besonders markant ist
der Bevölkerungszuwachs in den umliegenden Kreisen, der seit 1990 13,1%, betragen hat
(verglichen mit 4% in Hamburg Stadt). 2001 lag die Bevölkerungsdichte in Hamburg Stadt
bei 2.286 (gemessen in Einwohner pro km2), in den angrenzenden Kreisen und der
Metropolregion bei 210 bzw. 219. Im Vergleich dazu weist das Land Bremen einen leichten
Bevölkerungsrückgang auf. Hier lag die Einwohnerzahl 2001 bei 659.651, mit einer
Veränderung von -0,1% gegenüber 2000 und einem Rückgang gegenüber 1990 von 3,2%.
Die Bevölkerungsdichte lag 2001 bei 1.63230.
Wirtschaftliche Schwerpunkte
Der tief greifende Strukturwandel hat im gesamten ländlichen Nordsee-Küstenraum zu
Arbeitsmarktproblemen, insbesondere zu einer geringen Diversität der Arbeitsplätze (Dominanz des Tourismus bei hoher Saisonalität des Arbeitsmarktes), vergleichsweise wenig
Arbeitsplätzen für gut ausgebildete Fachkräfte und allgemeinem Perspektivenmangel
geführt. Verluste der traditionellen Nutzungsformen Landwirtschaft und Fischerei in den
letzten Jahren gingen einher mit dem Abbau von Arbeitsplätzen in der öffentlichen
Verwaltung und dem Verlust von Arbeitsplätzen durch die Aufgabe militärischer Standorte.
Außer der chemischen Industrie und dem Hafen um Brunsbüttel besitzt die schleswigholsteinische Westküste keine nennenswerten industriellen oder wirtschaftlichen Zentren.
23
NORCOAST (1999)
www.waddensea-forum.org
25
www.irwc.ribeamt.dk
26
www.inselundhalligkonferenz.de
27
www.waddenisland.de
28
BBR (2000)
29
www.metropolregion-hamburg.de
30
Statistik.Magazin.Hamburg (2003),
www.hamburg.de/fhh/behoerden/behoerde_fuer_inneres/statistisches_landesamt/Info/SMH15.pdf
24
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
13
Niedersachsen besitzt mit Emden, Wilhelmshaven und Cuxhaven zwar drei lokale
Schwerpunkte, doch ist ihre Raumwirksamkeit besonders in den westlichen Landesteilen
begrenzt.
In Bremen Stadt sind rund 30% der Bevölkerung im produzierenden Gewerbe und 24% im
Dienstleistungssektor tätig sowie weitere 17% im Handel und Gastgewerbe31. Die Häfen und
der Außenhandel stellen nach wie vor das wirtschaftliche Fundament des Landes Bremen
dar, wobei der Bau und Unterhalt moderner Häfen in der Landesverfassung verankert ist.
Etwa ein Viertel aller Beschäftigten sind entweder direkt hafenabhängig oder in der
hafenbezogenen Industrie beschäftigt32.
Auch in Hamburg entfällt der Großteil der Beschäftigten auf Handel, Gastgewerbe und
Verkehr (ca. 30%), öffentliche und private Dienstleister (ca. 29%), Finanz- und
Unternehmensdienstleister (ca. 25%) und das produzierende Gewerbe (ca. 18%). Zu den
wirtschaftlichen Schwerpunkten zählen das verarbeitende Gewerbe und die
Luftfahrtindustrie, die mit der Produktion des Airbus A 380 wichtige Unterstützung erhalten
hat. Der Hafen Hamburgs zählt zu den wichtigsten Containerumschlagplätzen Europas und
hat seine Position als Knotenpunkt für den Seegüterverkehrumschlag gefestigt. Erklärtes
Entwicklungsziel der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ist somit auch die Ausweitung des
Hafens zu einem europäischen Logistikzentrum, was als wichtige Komponente im Ausbau
Hamburgs zu einer führenden Wirtschaftsmetropole Nordosteuropas begriffen wird33.
Für die Länder Hamburg und Bremen stellt sich der wirtschaftliche Ausblick daher gänzlich
unterschiedlicher dar, als für die ländlichen Regionen der restlichen Nordseeküste. Zwar sind
auch hier ökonomische Unsicherheiten und Umstrukturierungen in Industrie und Gewerbe zu
beobachten, doch liefern die bestehenden Industrien und Häfen eine solide wirtschaftliche
Grundlage. Die Einbindung der Häfen und Industrie in die europäischen Handels- und
Verkehrsbeziehungen trägt wesentlich dazu bei, die Bedeutung der beiden Länder als
Industrie- und Gewerbestandorte zu festigen.
Im Umland besteht gesteigertes Interesse, die Potenziale der urbanen Räume Hamburg und
Bremen als Motoren für wirtschaftliches Wachstum zu nutzen. Ein Beispiel ist das Regionale
Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg, das durch den Senat der Freien und
Hansestadt Hamburg, die Niedersächsische Landesregierung und die Landesregierung
Schleswig-Holsteins ausgearbeitet wurde. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist die
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Metropolraums, wobei sich besonders die beiden
Nordseegebiete Wirtschaftsraum Brunsbüttel und der Landkreis Cuxhaven neue Impulse
erhoffen. Durch die verstärkte Besiedlung des Hamburger Umlands, steigt auch die
Bedeutung der Küstengebiete als Naherholungs- und Wohnraum.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein bergen das steigende Interesse an
regenerativen Energien und die Entwicklung der Windenergie im On- und Offshore-Bereich
neue wirtschaftliche Potenziale. Weitere potenzielle Entwicklungen könnten die Marikultur
samt
diversen
Folgebetrieben (Algenkultur,
Fischfarmen,
Verarbeitungsund
Dienstleistungsbetriebe) umfassen. Viele der potenziellen Risiken dieser Entwicklungen und
möglichen Gefährdungen der terrestrischen und marinen Ökosysteme sind derzeit jedoch
noch nicht abzuschätzen und müssen als zentrale Aufgabenfelder eines IKZM gelten.
Gleichzeitig darf die Bedeutung von Fischerei und der Jahrhunderte langen Tradition der
Landwirtschaft nicht unterschätzt werden. Der Kampf gegen das Meer und die
Landgewinnung stehen im Vordergrund der Raumwahrnehmung der Menschen und sind
verantwortlich für die überaus hohe Bedeutung, die v. a. von der ländlichen Bevölkerung
auch heute den Belangen des Küstenschutzes zugewiesen wird. Landwirtschaft und
Fischerei tragen nicht nur zum Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft bei, sondern sind
auch elementar für den Erhalt attraktiver Erholungs- und Tourismusräume, deren Bild von
kleinen Dörfern, Fischkuttern, weitem Land und Deichen geprägt ist. Der Erhalt dieser
31
BAW Institut für Wirtschaftsforschung, http://www.baw.uni-bremen.de/
http://www.bremen-ports.de/evopage/index
33
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wirtschaft-arbeit/daten-undfakten/jahreswirtschaftsberichte/jahreswirtschaftsbericht-2001/jahreswirtschaftsbericht-2001-gesamt-pdf
32
14
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Kulturelemente in wirtschaftlich nachhaltiger Form und ihre erfolgreiche Verknüpfung mit den
angeführten regionalwirtschaftlichen Potenzialen durch neue Nutzungsformen ist eine
zentrale Aufgabe des IKZM im Nordseeraum.
Der Tourismus stellt in Niedersachsen und der schleswig-holsteinischen Westküste den
wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Im Kreis Nordfriesland gehen ungefähr 19% des BSP
auf Tourismus zurück, was etwa 9.000 Stellen entspricht. Indirekt profitieren ca. zwei Drittel
der Bevölkerung auf die eine oder andere Weise vom Tourismus. Problematisch sind hier die
Nutzungseinschränkungen hinsichtlich des Naturschutzes und die starke Saisonalität.
Vergleichsweise entfallen nur 5% des BSP auf die Landwirtschaft und 1% auf die Fischerei.
In 2001 hatte die Windenergiebranche über 1.000 Stellen geschaffen, die sich hauptsächlich
um die Kreisstadt Husum konzentrieren.
Nach Einschätzung des Raumordnungsberichts34 wird die deutsche Nordseeküste auch in
Zukunft ein ländlich geprägter Peripherraum bleiben. Dies ist insbesondere im Norden
Schleswig-Holsteins der Fall, wohingegen die südlichen Bereiche Dithmarschens und der
Osten Niedersachsens von der Suburbanisierung Hamburgs bzw. Bremens profitieren
können. So ist Dithmarschen mittlerweile Mitglied der Metropolregion Hamburg35. Auf Grund
der guten Bodenqualität wird jedoch auch eine anhaltende Bedeutung der Landwirtschaft in
den beiden Küstenländern prognostiziert, was mit dem Erhalt eines attraktiven
Landschaftsbildes und weiterhin ansteigenden Ausweitung der touristischen Aktivitäten
einhergeht. Die Schaffung einer Balance zwischen diesen Nutzungsformen und den
steigenden Anforderungen einer wachsenden Windenergie- und Marikulturbranche stellt hier
neue Anforderungen.
2.2.3 Konflikte im Nordseeraum
Konflikte im Nordseeraum bestehen in erster Linie mit dem Schutz des Ökosystems
Wattenmeer und den potenziell schädigenden menschlichen Aktivitäten. Dazu zählen sowohl
direkte und unmittelbare Auswirkungen, wie etwa der Tourismus oder die Fischerei, als auch
die indirekten, nicht unmittelbaren, wie z.B. der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in das
System aus dem Hinterland oder die Installation von Offshore-Anlagen. Zu den größten
Gefahrenquellen sowohl für die Ökologie des Wattenmeeres wie auch für die touristisch
dominierte Wirtschaftsstruktur, zählen darüber hinaus Schiffsunfälle.
Im Quality Status Report 2000 on the Greater North Sea stellt OSPAR eine Anzahl
menschlicher Aktivitäten heraus und klassifiziert sie nach ihrem relativen Einfluss auf das
Ökosystem in vier Kategorien A (Aktivitäten mit höchstem Einfluss) bis D (Aktivitäten mit
geringem Einfluss)36. Dabei zählen Fischerei, organische Spurenelemente und Nährstoffe zu
Gruppe A, Öl und polyaromatische Kohlenwasserstoffe, andere gefährliche Substanzen,
Schwermetalle und biologische Kontaminanten zu B, Abfall und Ökosystemstörungen,
Schleppen und Dumping, Baumaßnahmen, Marikulturen, Radionukleide zu C und Abfall und
Störungen zu D.
Schwerer messbare, jedoch nicht weniger wichtige Themen im Nordseeraum betreffen das
soziale Umfeld der ansässigen Bevölkerung, beispielsweise die Akzeptanz der Nationalparks
und von Offshore-Windparks oder auch die sozialen Konsequenzen der Umstrukturierung im
Bereich der traditionellen Erwerbsquellen. Oftmals handelt es sich hier nicht um direkte
Konflikte, sondern um einen graduellen Bedeutungsverlust oder schleichende
Veränderungen, die dann durch spezielle Anlässe in offene Konflikte aufbrechen können.
Hierzu zählen beispielsweise der Verlust der regionalen Identität, Verlust der raumprägenden
Landschaftsqualitäten oder auch der Eigenständigkeit im Entscheidungsbereich. Ein IKZM
wird sich im Nordseeraum diesen soziokulturellen Fragen stellen und geeignete
Mechanismen für den Umgang mit Verschiebungen in der Bedeutung gesellschaftlicher
Gruppen entwickeln müssen. Angesichts der großen Anzahl informeller und partizipativer
34
35
36
BBR (2005)
www.metropolregion-hamburg.de
OSPAR 2000
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
15
Planungen in den letzten Jahren ist jedoch zu erkennen, dass klassische Instrumente der
Bevölkerungsbeteiligung hierfür nicht ausreichen werden.
Im Bereich Tourismus kommt den ästhetischen Qualitäten der Landschaft sowie den
traditionellen Strukturen des menschlichen Lebens an der Küste hohe Bedeutung zu.
Konflikte ergeben sich aus strukturellen Eingriffen in die Landschaft - z.B. der Installation von
Offshore-Windparks vor der Küste oder mehr noch auf dem Festland - sowie dem
Verschwinden der prägenden Landschaftselemente wie beispielsweise der arbeitenden
Fischkutter oder auch der traditionellen Kulturlandschaft.
2.2.4 Herausforderungen an die Raumplanung
Generell kann festgehalten werden, dass es sich bei der Nordseeküste um einen komplexen,
von vielen Faktoren beeinflussten Lebens- und Naturraum handelt. Trotz der
unterschiedlichen Voraussetzungen weisen ländliche und Metropolräume durchaus ähnliche
Probleme auf, die aus strukturellen Veränderungen und allgemeinen gesellschaftlichen
Trends resultieren. Bei Beiden stehen die Sicherung einer nachhaltigen wirtschaftlichen
Grundlage und die Sicherung der Lebensqualität an erster Stelle. Dies verlangt geeignete
Schwerpunkte und den Einsatz geeigneter Maßnahmen, sowie die entsprechende
Unterstützung durch die Raumordnung. Auf einzelne Trends, Konflikte und Anforderungen
an die Raumordnung wird im Folgenden noch eingegangen.
Allgemein ist festzustellen, dass den Trends und Konflikten im sozialen Bereich der Küste
bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Gerade aber der soziale
Bereich stellt einen wesentlichen, systembestimmenden Faktor für das gesamte
Küstensystem dar. Nicht zuletzt die Raumordnung und damit verbundene
Steuerungsmaßnahmen hängen von einem grundlegenden Verständnis dieser ‚weichen’
Faktoren ab. Hier kann der Raumordnung durch gezielte Forschung und Kooperation
Vorschub geleistet werden.
Zu den Herausforderungen im Nordseeraum und potenziellen Konflikten zählt auch die
Gefahr der wachsenden Disparitäten zwischen den Metropol- und ländlichen Regionen. Zur
Verringerung dieses Gefälles können eine verbesserte Vernetzung der Regionen
untereinander und die Schaffung neuer Kooperationsstrukturen erste Voraussetzungen
liefern (siehe auch Teil 2 der Bestandsaufnahme). Zur Verringerung des Gefälles kann der
Ausbau des Windenergie- und Hafensektors bzw. der maritimen Wirtschaft beitragen, wobei
jedoch die dauerhafte Integration des Windkraftsektors in die Regionen und die Abwägung
verschiedener Nutzungsformen (z.B. Landwirtschaft und Tourismus) eine wichtige Aufgabe
der Raumordnung darstellt.
2.3
Der Ostseeraum
2.3.1 Meeres- und Küstensysteme der Ostsee
Das Meeressystem der Ostsee unterscheidet sich grundlegend vom System der Nordsee,
was zu gänzlich anderen Voraussetzungen und Konsequenzen für die menschliche Nutzung
führt.
Im Gegensatz zur dynamischen Nordsee ist die Ostsee ist ein fast geschlossenes Meer ohne
nennenswerte Tide. Die Küste ist meist flach, jedoch manchmal von steilen Klippen geprägt;
zahlreiche Buchten, Halbinseln und Inseln sind ebenso charakteristisch wie große
Flachwasserbereiche und Schlickgebiete. Die Wassertemperatur ist niedrig, und Eis und
Schnee bedecken große Teile des Meeres während der kurzen Wintertage besonders im
nordöstlichen Teil. Effektiv ist die Ostsee fast noch ein See: Noch vor 8000 Jahren mit der
Nordsee verbunden37, wandelte sich der vormals eiszeitliche See erst langsam zum
eindeutigen Meer.
37
HELCOM (2001): http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
16
Die bestimmenden Eigenschaften dieses langsamen Wandlungsprozesses sind die geringe
Wasseraustauschrate mit der Nordsee und der Einstrom großer Süßwassermengen aus
über 200 Flüssen im Einzugsgebiet. Entsprechend sind die Bedingungen in der Ostsee
größtenteils brackisch mit einer Salinität von 1,8%, wobei Schwankungen im Salz- und vor
allem Sauerstoffgehalt ebenfalls kennzeichnend sind. Flora und Fauna passen sich erst
langsam an die vorherrschenden Bedingungen an, so dass die Biodiversität insgesamt
niedrig und von wenigen wichtigen Schlüsselspezies geprägt ist.
Auf Grund dieser Bedingungen besitzt das System eine hohe Sensibilität und Vulnerabilität
gegenüber Veränderungen. Eutrophierung durch erhöhten Nährstoffeintrag, der Eintrag von
toxischen Substanzen wie Schwermetallen oder Pestiziden, die Zerstörung von
Lebensräumen, Überfischung und die Einführung systemfremder Spezies stellen nach
Angaben der HELCOM die schwerwiegendsten Bedrohungen des marinen Systems dar38.
Ursachen dafür liegen in der gegenseitigen Verstärkung verschiedener Faktoren:
•
•
•
•
Niedrige Wassertemperatur und geringe Sedimentzirkulation führen zu langsamem
Ablauf von Stoffwechselprozessen und erhöhtem Verbleib von Stoffen im System:
Der Stoffabbau geschieht nur langsam, was beispielsweise die Akkumulation
persistenter und bioakkumulativer Substanzen erhöht.39
Viele Spezies sind ursprünglich Süßwasser- bzw. Salzwasserspezies und leben nahe
an ihrer Toleranzgrenze für den vorherrschenden Salzgehalt. Dies führt zu erhöhter
Anfälligkeit gegenüber Störungen. Diverse Fischarten sind beispielsweise an die
Stratifizierung der Wassersäule gebunden und nicht in der Lage, Veränderungen zu
tolerieren.
Die Abhängigkeit des Systems vom Einströmen sauerstoff- und salzreichen
Atlantikwassers bei gleichzeitig eingeschränktem Wasseraustausch macht anfällig für
Verringerung der Wasserqualität, des Sauerstoffgehalts und des Salzgehalts, was
das Eutrophierungsrisiko und das Risiko von Algenblüten erhöht. Eine natürliche
Stagnation von 16 Jahren endete 1993 beispielsweise erst mit dem Einfluss einer
großen Menge salzhaltigen Wassers, die nicht nur den Sauerstoffgehalt nach oben
korrigierte, sondern auch diverse Toxine aus dem System wusch40.
Die Sedimentation von Küstenbereichen ist von dem ungehinderten Sedimentversatz
von Steilküstenbereichen abhängig41.
Landwärts ist der westliche Teil der Mecklenburg-Vorpommernschen Küste durch eine alte
Küstenlinie geprägt, wohingegen Bodden und Haffs für den östlichen Teil typisch sind. Die
Boddenküste ist einmalig im gesamten Ostseeraum und charakterisiert durch ihren
unregelmäßigen Verlauf - eine innere Boddenküstenlinie von 1.350 km steht einer äußeren
Küstenlinie von 350 km gegenüber. Ebenso charakteristisch ist ihr weitgehend natürlicher
Zustand ohne Veränderungen durch Maßnahmen des Küstenschutzes42. Neben den Bodden
sind Kreidefelsen, natürliche Strandwälle, Salzwiesen sowie Wuddengebiete typisch.
Über weite Strecken ist die deutsche Ostseeküste durch den formenden Einfluss des
Menschens geprägt. Wie bei der Nordseeküste handelt es sich hier um eine
Kulturlandschaft, deren heutige Gestalt nicht zuletzt auf die Leistungen des
Küsteningenieurwesens zurückgeht43. Der Küstenschutz ist auch heute noch prägend, und
sowohl an der schleswig-holsteinischen als auch der Mecklenburg-Vorpommernschen Küste
besitzen Rekonstruktion und Komplettierung der Seedeiche nach wie vor Priorität.
Besondere Gefährdungen des Systems
Auf Grund der speziellen Gegebenheiten ist das Meeressystem der Ostsee durch folgende
Eingriffe besonders gefährdet:
38
HELCOM (2001) http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF
HELCOM (2001): http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF
http://www.helcom.fi/environment.html
41
Buchholz, H. (2002)
42
http://www.helcom.fi/a/proceedings/bsep63.pdf
43
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (2003)
39
40
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
•
•
•
•
•
17
Eingriffe, die den Wasseraustausch mit der Nordsee einschränken (z.B. großflächige
Offshore-Installationen);
Eintrag von Toxinen und anderen gefährdenden Stoffen, deren Wirkung im
brackischen System beim heutigen Wissensstand noch nicht abgeschätzt werden
kann44 (z.B. Industriebetriebe an der Küste und den eintragenden Flüssen);
Eintrag von Nährstoffen, die den Sauerstoffgehalt beeinflussen und die Eutrophierung
fördern (z.B. durch die Landwirtschaft);
Eingriffe, die die Stratifizierung der Wassersäule bzw. den Salzgehalt einzelner
Meeresbereiche verändern (z.B. permanente Konstruktionen, Abwasserleitungen
usw.);
Atmosphärische Ablagerung von Stoffen und Partikeln (z.B. Industrieanlagen,
Luftverschmutzung).
Weitere Bedrohungen im Küstenraum gehen von menschlichen Störungen durch
Naherholung und Tourismus sowie strukturelle Maßnahmen mit visuellem bzw. ästhetischem
Einfluss aus. Ebenfalls bedeutsam ist der Rückgang traditioneller Landwirtschaft und die
Bedeutung dieses Rückgangs für den Erhalt der Kulturlandschaft. Trotz verschiedener
Bemühungen, den Nährstoffeintrag zu verringern, ist Sauerstoffmangel weiterhin ein
Problem in den Küstengewässern, was zu einem Rückgang der typischen Pflanzen- und
Tierwelt geführt hat45.
2.3.2 Die Küste als menschlicher Lebensraum
Der Ostseeraum insgesamt
Die Ostsee ist ein seit Jahrhunderten intensiv genutzter Lebens- und Wirtschaftsraum.
Waren es früher hauptsächlich die Nutzung der natürlichen Ressourcen und der
Gütertransport, führen heutzutage eine Vielzahl teils konkurrierender land- und
meeresseitiger Nutzungsformen zu steigendem Druck auf die natürlichen Systeme. Auf der
landwärtigen Seite sind es besonders die städtische Entwicklung, der Ausbau der Industrien,
Landwirtschaft und Tourismus, die hier prägend sind, auf dem Meer die steigende Wasserund Ölverschmutzung46, Fischerei, Aquakultur, Abbau von Mineralien, Verlegung von
Rohrleitungen und Kabeln, Schifffahrt und militärische Nutzungen. Deutlich geringer
ausgeprägt als in der Nordsee, aber dennoch politisch bedeutsam ist die Entwicklung von
Offshore-Windanlagen und damit verbundene Nebennutzungen.
Insgesamt bevölkern rund 85 Mio. Menschen in 9 Anrainerstaaten das Einzugsgebiet der
Ostsee. Viele der wirtschaftlichen Aktivitäten sind um die Ostsee gruppiert oder nutzen Fährund Frachtverbindungen als natürliche Erweiterung von Straßen- und Schienennetzen.
Charakteristisch für den gesamten Ostseeraum ist derzeit ein tief greifender Strukturwandel,
der durch politischen und sozialen Umbruch entsteht und sich in der Verstärkung regionaler
Disparitäten äußert. Insgesamt zählt der Ostseeraum zu den wichtigsten wirtschaftlichen
Expansionsräumen Europas, nicht zuletzt auf Grund diverser Anstrengungen, die
Beziehungen zwischen den Ländern enger zu verzahnen und eine Homogenisierung des
Raumes zu erreichen.
In Deutschland sind die schleswig-holsteinische Ostküste und Mecklenburg-Vorpommern
offizielle Teilgebiete des Ostseeraumes (Baltic Sea Region). Ungefähr ein Achtel der
deutschen Gesamtbevölkerung leben im Ostseeraum mit einer durchschnittlichen
Bevölkerungsdichte von 175/km2. 47
44
http://www.helcom.fi/a/hazardous/Specific_Conditions1.PDF
PROCOAST (2000)
46
http://www.helcom.fi/manandsea.html (05.05.2003)
47
VASAB (2001)
45
18
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Administrative Abgrenzungen an der deutschen Ostseeküste
Im Meer ist die deutsche Ostsee in das Küstenmeer und die AWZ gegliedert, wobei die AWZ
insgesamt 9.600 km2 umfasst. In Mecklenburg-Vorpommern grenzen mit Vorpommern,
Mecklenburg-Rostock und Westmecklenburg drei Planungsregionen an die Küste, die
zusammen vier städtische (Greifswald, Stralsund, Rostock und Wismar) und sechs ländliche
Kreise umfassen. In Schleswig-Holstein beinhalten die Planungsräume II, III und V
(Schleswig-Holstein Ost, Mitte und Nord) die Ostseeküste, mit insgesamt vier ländlichen
Kreisen und drei kreisfreien Städten (Flensburg, Kiel, Lübeck).
Raumkategorien
Der Großteil der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist als strukturschwacher ländlicher
Raum mit starken oder sehr starken Entwicklungsproblemen klassifiziert48. Mit einer
durchschnittlichen Einwohnerzahl von unter 50/km2 zählen weite Kreise des Landes zu den
am dünnsten besiedelten Regionen Deutschlands, für die eine geringe Anzahl zentraler Orte
und das weitgehende Fehlen von Agglomerationsräumen charakteristisch ist. Ebenfalls
charakteristisch ist das Fehlen suburbaner Strukturen, so dass nur der Raum um Rostock als
verstädterter Raum mit ländlichen Kreisen eingestuft werden kann49. Zu den Oberzentren an
der Küste zählen Rostock, Stralsund und Greifswald. Von den rund 1.000 Gemeinden haben
nur zehn eine Wohnbevölkerung von mehr als 20.000 Einwohnern. Über zwei Drittel der
heute rund 1,8 Mio. Einwohner lebt im ländlichen Raum, der über 85 % der Landesfläche
umfasst.
An der schleswig-holsteinischen Ostküste sind die Küstenräume im Norden (mit Ausnahme
von Flensburg) sowie zwischen Kiel und Lübeck als Peripherräume klassifiziert50. Der Raum
südlich von Kiel sowie die gesamte mecklenburg-vorpommerische Küste wird zudem als
besonderer touristischer Gunstraum gesehen.
Bevölkerung
Mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 170/km2 ist die schleswig-holsteinische
Ostküste vergleichsweise dicht besiedelt. Der Raum um Kiel ist als Kernstadt klassifiziert,
mit angrenzendem ländlichen bzw. verstädterten Räumen im Norden und Südosten51.
Ländliche Räume umfassen mit 79% den flächenmäßig größten Teil des Landes, wobei
weite Teile der Küste als Ordnungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen sind. Kiel
bietet mit seinem verstädterten Umland einen deutlichen urbanen und suburbanen
Schwerpunkt.
Insgesamt hält die negative Bevölkerungsentwicklung in den neuen Bundesländern weiterhin
an. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Ländern, das als weitgehend ländlicher und
peripherer Raum am Stärksten betroffen ist. Hier führt eine weitere Entvölkerung zu
Konsequenzen für die Auslastung und die Wirtschaftlichkeit bis hin zur Angebotsreduzierung
und Schließung von Infrastrukturen52. Ursachen für den Bevölkerungsrückgang sind sowohl
der Rückgang der Geburtenzahlen als auch die weiterhin deutliche Abwanderung der
Bevölkerung aus den ländlichen Räumen in den Westen.
Städte profitieren von der Entwicklung als zentrale Infrastruktur- und Dienstleistungszentren
und fangen einen Teil der abwandernden Bevölkerung aus dem ländlichen Umland auf.
Insbesondere die Hafenstädte Schwerin und Rostock werden vom Wachstum der urbanen
Bevölkerung und der stärkeren Herausbildung suburbaner Räume betroffen sein53.
An der Schleswig-Holsteinischen Ostküste ist ein umgekehrter Trend zu beobachten. Hier
bestehen ein faktischer Bevölkerungszuwachs sowie eine Abwanderung aus den Städten in
die ländlichen Räume. Fortschreitende Urbanisierungsprozesse im städtischen Umland
48
BBR (2000)
BBR (2000)
BBR (2005)
51
PROCOAST (2000)
52
http://www.bbr.bund.de/
53
BBR (2000)
49
50
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
19
führen zur Herausbildung von Stadtregionen, die zu Entwicklungsmotoren werden und die
Arbeitsplatzverluste in den Kernstädten teilweise auffangen. Kernstädte haben insgesamt
einen deutlichen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen.54
Verkehrsanbindung und Infrastruktur
Außerhalb der Kernstädte ist die Infrastruktur an der gesamten deutschen Ostseeküste
schwach ausgeprägt. Indikator hierfür ist die Erreichbarkeit der Oberzentren, die im
östlichen Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommerns teilweise über 60 Minuten beträgt.
In Mecklenburg- Vorpommern ist der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche mit unter 10%
insgesamt gering (siehe Abb. 3)55.
In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liegen mit Kiel, Lübeck, Rostock,
Stralsund und Greifswald wichtige Hafenstädte an der Küste, die mit ihren umliegenden
Regionen an die europäischen Hauptverkehrsachsen angebunden sind. Zu den
übergeordneten Achsen in Mecklenburg-Vorpommern zählen beispielsweise die West-OstVerbindung Lübeck - Rostock - Stralsund - Baltikum sowie die Verbindungen Skandinavien Saßnitz - Berlin bzw. Skandinavien - Wismar/Rostock - Hannover56, wobei der Ausbau der
Ostseeautobahn A 20 einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung der Region liefert. An der
schleswig-holsteinischen Küste verlaufen die hauptsächlichen Verkehrsachsen von Hamburg
über Flensburg nach Dänemark sowie von Hamburg über Lübeck nach Skandinavien. Die
Landeshauptstadt Kiel ist ebenfalls mittels Autobahn an die Verbindung Hamburg-Flensburg
angebunden. Außerhalb dieser Verkehrsachsen ist die Verkehrsinfrastruktur in MecklenburgVorpommern jedoch schwach ausgeprägt, und auch in Schleswig-Holstein sind
insbesondere Nord- und Ostseeküste nur unzureichend miteinander verbunden.
Der Bundesverkehrswegeplan 2003 unterstützt mit dem Prinzip „Ausbau West und Aufbau
Ost“ den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, mit dem vorrangigen Ziel der
Lückenschließung in den neuen Bundesländern sowie des Ausbaus von Bundesstraßen mit
TEN-Anbindungsfunktion. Das europäische EFRE-Programm stellt in Ziel-1-Gebieten hierfür
entsprechende Finanzhilfen zur Verfügung. Zu den Vorrangprojekten in MecklenburgVorpommern zählen beispielsweise der Ausbau der B96 und der Neubau der B96n zwischen
Stralsund und Bergen (Rügen)57. In der politischen Diskussion befindet sich auch der Bau
einer festen Fehmarnbelt-Querung für den Straßen- und Schienenverkehr, was ebenfalls als
Lückenschluss im transeuropäischen Verkehrsnetz betrachtet wird58
Wirtschaftliche Schwerpunkte
In Schleswig-Holstein sind über 70% der Fläche landwirtschaftlich genutzt, jedoch ist die
Landwirtschaft trotz der räumlichen Ausdehnung wirtschaftlich immer weniger
ausschlaggebend. Heute sind nur noch 6% der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft
tätig, verglichen mit 30% im produzierenden Gewerbe und 64% im Dienstleistungssektor. Die
Verteilung der Arbeitsplätze konzentriert sich auf die Städte und andere Verdichtungsräume.
Nur 14 Prozent der Beschäftigten arbeiten in den „übrigen ländlichen Räumen“. 6 Prozent
der Arbeitsplätze verteilen sich auf die Ordnungsräume für Tourismus und Erholung und 4%
auf die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen (ohne Kernstädte)59.
Die Industrie an der schleswig-holsteinischen Ostküste ist nur gering ausgeprägt. Die
ohnehin bereits geringe Ölproduktion wird langsam gänzlich zurückgefahren; andere vormals
wichtige Industriezweige wie die Fischerei, die Bekleidungs- oder Lederindustrie haben
ebenfalls größtenteils an Bedeutung verloren. In den Hafenstädten konzentriert sich die
Industrie hauptsächlich auf den Schiffbau, der jedoch auf Grund der Konkurrenz aus dem
asiatischen Raum erhebliche Krisen erfährt und die ehemaligen Werftgebiete zur
54
Landesregierung Schleswig-Holstein (1999)
BBR (2000)
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 1999
57
BMVBW: Operationelles Programm Verkehrsinfrastruktur, Deutschland Ziel 1 2002 - 2006
http://www.bmvbw.de/Anlage2770/Kurzfassung-des-Operationellen-Programm-Verkehrsinfrastruktur.pdf
58
http://www.bmvbw.de/Feste-Fehmarnbeltquerung-.951.htm
59
Landesregierung Schleswig-Holstein, Innenministerium (1999)
55
56
20
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Umstrukturierung zwingt. Hoffnungen für neues Wachstum stützen sich hauptsächlich auf
den Maschinenbau, die Softwareindustrie, Telekommunikation und andere neue
Technologien60.
Ähnlich der Westküste kann auch die schleswig-holsteinische Ostküste als klares
Dienstleistungsland betrachtet werden. 22% der Arbeitsbevölkerung sind im Handel tätig
und 42% in anderen Dienstleistungsbereichen. Neben den Häfen stellt der Tourismus den
wichtigsten Wirtschaftszweig mit den sichtbarsten Auswirkungen auf den Küstenraum dar. Im
Kreis Ostholstein trug der Tourismus 1997 beispielsweise 32% zum Gesamteinkommen bei,
und 13% der Bevölkerung waren direkt im Tourismusgewerbe tätig61. Heute dominiert
touristische Infrastruktur weite Teile der Küste, mit Zentren in Travemünde, Eckernförde,
Damp, Wentdorf oder Heiligenhafen und dazwischen liegenden Campingplätzen, Yachthafen
und anderer Freizeit-Infrastruktur.
In Mecklenburg-Vorpommern ist innerhalb der ländlichen Räume der Agrarsektor nach wie
vor die tragende Wirtschaftskraft. Die Zahl der landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich in
den letzten Jahren stabilisiert, mit vielerlei nachgelagerten Betrieben in der Fleisch-, Fischund Milchverarbeitung, Obst- und Gemüseverarbeitung sowie der Verbreitung und
Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Insgesamt leistet die Agrarwirtschaft einen Anteil
von rund 4% an der Bruttowertschöpfung des Landes. Allein der Anteil der
Ernährungsindustrie am Bruttoumsatz im verarbeitenden Gewerbe beträgt rund 40%. Auch
wenn die Landwirtschaft mit der Umstrukturierung der Staatsbetriebe in den Dörfern ihre
dominierende Rolle verloren hat, ist sie trotz des Strukturwandels entscheidender Faktor zur
Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Räume62.
Mecklenburg-Vorpommern hat den geringsten Industrialisierungsgrad im Vergleich aller
Bundesländer. Mit zusammen ca. 53% der Beschäftigten sind die Wirtschaftszweige
Ernährungsgewerbe, Schiffbau und Herstellung von Metallerzeugnissen dominierend. Die
großen Schiffbaustandorte in Wismar, Stralsund, Rostock und Wolgast zeigen
überdurchschnittliche Werte, was ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft der Region
hervorhebt.
Auch der Tourismus stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, dessen Anteil am BSP
derzeit bei 6,5% liegt (2003). Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt bei etwa 6%. Die
Region Vorpommern sowie die Küstenbereiche sind die wichtigsten touristischen Ziele,
wobei insbesondere Rügen, Usedom und Fischland-Darß den Tourismus tragen. Das
stärkste Wachstum im Tourismus ist nach wie vor an der Küste zu verzeichnen, wo sich die
Zahlen seit 1993 fast verdoppelt haben63
Wie diese Übersicht zeigt, bestehen innerhalb des deutschen Ostküstenraums und innerhalb
der Länder erhebliche Disparitäten. Besonders im östlichen Küstenraum MecklenburgVorpommerns, jedoch auch in einigen Küstenbereichen der schleswig-holsteinischen
Ostküste zeigen sich deutliche strukturelle Schwächen. Gleichzeitig werden auch Potenziale
dieser Regionen deutlich, so z.B. im Bereich Tourismus und der Nutzung der besonderen
naturräumlichen Potenziale. Im Rahmen eines IKZM müssen hier unter Einbeziehung der
regionalen und lokalen Akteure Entwicklungspotenziale aufgezeigt und Maßnahmen
vorgeschlagen werden, die eine nachhaltige Nutzung der vorhandenen Potenziale
ermöglichen.
Auswirkungen der Osterweiterung der EU auf den deutschen Ostseeraum
Als Land mit den meisten Nachbarn in Europa ist Deutschland mehr als andere Staaten von
der Osterweiterung der EU betroffen. Auf der einen Seite steht die weiteren Liberalisierung
des grenzüberschreitenden Austauschs von Gütern und Kapital und die prognostizierte
Intensivierung und Verdichtung der Austauschbeziehungen zwischen alten und neuen EU60
PROCOAST (2000)
PROCOAST (2000)
62
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei 2003
http://www.mv-regierung.de/lm/
63
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau 1999
61
Kap. 2 - Der deutsche Küstenraum
21
Mitgliedsstaaten64 mit positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auf der anderen Seite
stehen tiefgreifende Reformen der EU-Strukturfonds wobei, ausgehend von dem
Kohäsionsziel, sich prioritär auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zu
konzentrieren, von einer Verschiebung der europäischen Strukturpolitik zugunsten der neuen
Mitgliedsländer auszugehen ist.
Als Transit- und Entwicklungsraum ist die deutsche Ostseeküste von den Entwicklungen in
diesem Transformationsprozess besonders betroffen. Ausschlaggebend ist hier der Ausbau
der Verkehrsverbindungen zwischen den großen Knotenpunkten der europäischen
Verkehrsachsen, durch die erhöhtes Verkehrsaufkommen, Handelsaufkommen und wichtige
Wachstumsimpulse erwartet werden. Sowohl die an den Eckpunkten der Achsen gelegenen
Zentren, insbesondere die in Mittel- und Osteuropa gelegenen, sowie viele kleinere Städte
und Regionen zwischen den großen Knotenpunkten rechnen sich hier Standortvorteile aus65.
Nicht alleine die Grenzregionen an der derzeitigen östlichen EU-Außengrenze, sondern
bestimmte regionale Entwicklungszentren innerhalb des EU-Wirtschaftsraums werden sich
Prognosen zufolge zu bedeutenden Knotenpunkten transnationaler Beziehungen
entwickeln66.
Auch im Meeresraum ist mit einer Intensivierung der Aktivitäten in den Bereichen Transport
und Verkehr sowie der Rohstoffnutzung zu rechnen. In diesem Zusammenhang kommt den
deutschen Hafenstädten erhöhtes Potenzial als Verlade- und Umschlagplatz zu, mit
Möglichkeiten der Konsolidierung und des Ausbaus der Kapazitäten. Gleichzeitig erhöhen
diese Entwicklungen den Bedarf nach angemessenen Raumordnungsstrategien im
Meeresbereich, um hier Konflikten und Übernutzung rechtzeitig vorzubeugen.
Die Konsequenzen dieser erhöhten Aktivitäten sind noch nicht in allen Dimensionen
absehbar. Für die deutsche Ostseeküste bieten sich sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf
dem Land kann die Verschiebung regionaler Schwerpunkte eine Verstärkung der
Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Räumen, die Intensivierung der
Entwicklungen in städtischen Räumen und den Abbau kleinerer ländlicher Zentren nach sich
ziehen. Die strukturschwachen Küstenregionen abseits der Entwicklungskorridore laufen
somit Gefahr einer weiteren Benachteiligung. Gleichzeitig ergeben sich aus der geringeren
Belastung von Natur und Umwelt wiederum Standortvorteile, beispielsweise im Tourismus
und Naturschutz und dem Erhalt einer attraktiven Küstenlandschaft. Standortvorteile ergeben
sich auch für Hafenstädte und andere Umschlagplätze von Gütern, wobei hier die schnelle
Entwicklung weniger urbaner Räume auf Kosten der kleineren Zentren besonders in ohnehin
bereits strukturschwachen Räumen vermieden werden muss.
Ein Trend, der sich jetzt bereits klar abzeichnet, ist die verstärkte regionale und lokale
Eigenständigkeit mit weniger gesamtstaatlicher Verantwortung und mehr Initiativen der
Gemeinden und Regionen. Europäische Szenarien der Raumordnung sagen dazu einen
steigenden Informationsaustausch zwischen Regionen und die Bildung von Netzwerken
voraus.
Um die Potenziale der Osterweiterung bestmöglichst zu nutzen und die strukturellen
Nachteile zumindest teilweise aufzufangen, muss sich die deutsche Ostseeküste auf
vorhandene Stärken konzentrieren und diese im Zuge eines IKZM konsequent nutzen.
Ausschlaggebend ist die differenzierte Betrachtung der regionalen Wirkungen der EUOsterweiterung für unterschiedliche Regionstypen im Ostseeraum und die Anerkennung
erhöhten regionalpolitischen Handlungsbedarfs. Zu den besonderen Stärken der
Ostseeküste zählen:
•
•
•
•
64
65
66
Hafeninfrastruktur
Verkehrsinfrastruktur
Touristische Attraktivität
Hohes Naturschutzpotenzial
Schön, K-P. (2001)
BBR 2000
Krätke, S. (2001)
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
22
•
•
•
Ansiedlung neuer Technologien (Offshore-Bereich)
Wachsendes Schifffahrtsaufkommen in der Ostsee
Öl- und Gastransportleitungen
2.3.3 Konflikte im Ostseeraum
Trotz diverser Anstrengungen der einzelnen Anrainerstaaten, bestehen weiterhin eine Reihe
von Konflikten im Ostseeraum. Diese betreffen sowohl Konflikte zwischen verschiedenen
Formen der menschlichen Nutzung, als auch Konflikte der menschlichen Nutzung mit den
Bedürfnissen des Ökosystems. Zu den wichtigsten Problemfeldern zählen die Verbesserung
der Wasserqualität, die Verringerung des Nährstoffeintrags in die Ostsee, der Schutz der
Biodiversität sowie die nachhaltige Fischerei67. An der schleswig-holsteinischen Ostküste
bestehen die hauptsächlichen Interessenskonflikte zwischen den Bereichen Naturschutz,
Tourismus und Küstenschutz. Auch der Ausbau der Windkraft im Inland- als auch im
Offshore-Bereich hat sich in den letzten Jahren zum Brennpunkt entwickelt. In den
Küstenstädten stellt die Umnutzung früherer Werft- und Industriegelände an den Häfen eine
wesentliche Herausforderung dar68.
2.3.4 Herausforderungen an die Raumplanung
Für einen effektiven Ausbau der bestehenden Kapazitäten an der Ostseeküste ist eine Land
und Meer integrierende, pan-europäische Sichtweise von entscheidendem Vorteil. Seit
einiger Zeit bereits hat sich der Ostseeraum zu einem dynamischen Kooperationsraum der
Anrainerstaaten und EU-Wirtschaftsraum entwickelt, in dem die Ostsee zunehmend nicht
mehr als Grenze, sondern als Transitgebiet und Kernzone eines neuen wirtschaftlichen
Wachstumsgebiets wahrgenommen wird. Entwicklungsimpulse in den baltischen und
osteuropäischen Ländern werden Deutschland nachhaltig beeinflussen, insbesondere da
auch die europäische Raumordnungspolitik auf eine immer stärkere Vernetzung und
Homogenisierung der Ostseestaaten setzt. Zu den Prioritäten des europäischen
Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) zählen z.B. die gezielte Entwicklung von Regionen
mit unausgeschöpften Entwicklungspotenzialen, die Weiterentwicklung des europäischen
Hafensystems oder auch die immer engere Verknüpfung zentraler ‚gateways’ im gesamten
Ostseeraum. Deutschland muss die Dynamik dieser Entwicklungen aufgreifen und in der
Raumordnung reflektieren, beispielsweise durch entsprechende Verkehrsplanung für
Straßen, Schiene und Hafenanbindung. Dies gilt insbesondere für MecklenburgVorpommern, dem auf Grund seiner geographischen Lage im europäischen
Transformationsprozess eine Drehscheibenposition zwischen dem skandinavischen und
dem baltischen, sowie den zentraleuropäischen Wirtschaftsräumen zukommt. Durch den
Ausbau der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den polnischen
Nachbarn, kann die Grenzregion weiter homogenisiert und der Grundstein für die Bildung
einer neuen Wirtschaftsregion gelegt werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass auch
große Teile der polnischen Grenzregion als strukturschwach einzustufen sind.
Neben der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine zentrale Aufgabe der
Raumordnung, die natürlichen Regelmechanismen der Ostsee zu erhalten. Auf Grund der
besonderen Sensibilität des Systems sind alle Eingriffe zu verhindern, die das System über
das durch natürliche Mechanismen kompensierbare hinaus stören. Eingriffsmöglichkeiten
bestehen für die Raumordnung in den Bereichen Offshore-Management (beispielsweise bei
der genauen Prüfung der Standorte für potenzielle Windanlagen), im Bereich der
Landwirtschaft sowie der Ansiedlung bzw. Anpassung von Industriebetrieben. Weiterhin
erforderlich sind Regelmechanismen, die den Eintrag von Nährstoffen und Toxinen durch
entsprechende Auflagen oder Anreizsysteme verhindern, Marikulturen mit entsprechenden
Auflagen versehen und beim Hafenbau bzw. -ausbau Vorsorge treffen.
67
68
http://www.helcom.fi/helcom/news/107.html (5.5.2003)
PROCOAST 2000
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
3.
23
Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und
Ostseeraum
Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Nutzungsformen und Trends im Nord- und
Ostseeraum vorgestellt. Einleitend können dabei folgende Punkte festgehalten werden:
1.
Sowohl die landwärtige Seite des Küstenraums, als auch die deutschen Meeresgebiete
unterliegen komplexen interagierenden Nutzungen, die sich zunehmend intensiv
gestalten und von wachsender Konkurrenz zwischen verschiedenen Nutzungsformen
gekennzeichnet sind.
2.
Der rapide Anstieg des Nutzungsdrucks ist besonders in den küstennahen Gewässern
und der AWZ von Bedeutung. Eine Intensivierung der ‚klassischen’ Nutzungsformen, wie
Schifffahrt und Tourismus, geht einher mit der Entwicklung neuer bzw. bisher wenig
beachteter Nutzungsformen, die von der Erdölförderung über die Verlegung von
Versorgungsleitungen, Offshore-Windenergieanlagen bis hin zu Marikulturen und der
Einrichtung von Meeresschutzgebieten reichen. Mit den rapiden technologischen
Entwicklungen ist die Entstehung weiterer Nutzungsformen und Folgenutzungen wie
beispielsweise Elektrolyse zur Gewinnung von Wasserstoff, insbesondere im
Nordseeraum, oder die Schaffung künstlicher Inseln wahrscheinlich. Ein deutlicher Trend
geht hier zur Entstehung permanenter Strukturen, die sich von flüchtigen Arten der
Meeresnutzung unterscheiden und eine Abwägung zwischen unterschiedlichen
Meeresnutzungen erforderlich machen. Hier ist zunächst ein Umdenken notwendig,
welches das Meer nicht länger als unendliche Ressource begreift, sondern als Teil des
terrestrischen Nutzungsraums mit ähnlichen räumlichen Einschränkungen und
Notwendigkeiten der Abwägung zwischen verschiedenen Nutzungsanforderungen.
3.
Mit der Nutzungsausweitung im Meeresraum geht eine engere Verzahnung zwischen
Meer und Land und die Bildung bzw. Intensivierung eines Nutzungskontinuums
einher. Strukturen im Meer können sich nicht mehr als vereinzelt und sporadisch
verstehen, sondern als permanente Teile einer ausgeweiteten Nutzung, die fest mit den
Strukturen auf dem Land verknüpft werden müssen. Beispiel hierfür ist der steigende
Bedarf an maritimen Versorgungszentren an der Küste, die als integrierte Knotenpunkte
verschiedene Arten der Nutzung miteinander kombinieren. Beispiele wären die
Versorgung von Offshore-Einrichtungen (inkl. Service und Wartung von
Windenergieanlagen), der Transport von und zu natürlichen und künstlichen Inseln bzw.
Plattformen, Seerettung, Tourismus, Energieleitungen, Verkehrstrassen und
Industrieansiedlung (s. a. 71).
4.
Im Grenzraum zwischen dem terrestrischen und marinen Bereich kommt es zu einer
verstärkten Konzentration von Nutzungsansprüchen und damit auch zu
Nutzungskonflikten. Unterschiedliche Voraussetzungen führen zu unterschiedlich
gelagerten Konflikten und anderen Prioritäten in strukturschwachen und strukturstarken
Gebieten. Während beide Gebietstypen durchaus von ähnlichen Trends und
Problemstellungen gekennzeichnet sind, gibt es für die Anwendung „guter“ IKZMs trotz
allgemeiner Qualitätskriterien kein Patentrezept. Inzwischen ist deutlich geworden, dass
der Umgang mit den vielen Nutzungsansprüchen und -konflikten im Küstenraum ein
individueller, an den vorhandenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Gegebenheiten auszurichtender Balanceakt ist.
5.
In strukturschwachen Gebieten sind die dominierenden Themen Küstenschutz,
Arbeitsplätze und Beschäftigung, sowie Umwelt/ Naturschutz - in strukturstarken
Gebieten Übernutzung, Risiken durch Meeresspiegelanstieg oder der hohe
Nutzungsdruck. Auf Grund der steigenden Nutzungsansprüche, ist von einer Verstärkung
dieses Trends und von einer anhaltenden Polarisierung der stark und schwach
entwickelten Küstenräume auszugehen. Im Ostseeraum ist die verbesserte
71
vgl. Buchholz, H. (2002)
24
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Verkehrserschließung und EU-Osterweiterung sowie der Ausbau der Kooperation mit
den Ostseestaaten (darunter auch Fehmarnbelt-Querung) ausschlaggebend für eine
Steigerung wirtschaftlichen Gewerbes und des Wandels der ländlich geprägten Räume
zumindest zu teils industrialisierten Standorten. Wahrscheinlich ist eine Stärkung
bestehender Zentren und die graduelle Erschließung des Umlandes. Im Nordseebereich
sind der Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen als wirtschaftliche Triebkraft, sowie die
große Bedeutung des Tourismus und der Wattenmeernationalparks zu nennen. Mit dem
Bau des neuen Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, sowie der Diskussionen um weitere
Vertiefungen der Elbe und Weser, wird zudem die große Bedeutung des Seeverkehrs
und der Hafenentwicklung deutlich. Damit verbunden ist insbesondere die Stärkung der
küstennahen Großstadtregionen Hamburg und Bremen/ Bremerhaven.
6.
Im sozialen Umfeld der Küstenbewohner kommt es durch die Intensivierung der
Nutzungsansprüche bei gleich bleibenden strukturellen Problemen immer wieder zu
Spannungen, die sich besonders in den Ostseegebieten auf Grund der zu erwartenden
Transformationsprozesse verstärken können. Zwar existieren verschiedene Ansätze, hier
durch Beteiligung der Bürger an Planungsprozessen entgegenzuwirken, doch werden die
grundlegenden Mechanismen und Ursachen der sozialen Konflikte, besonders in den
sehr traditionsbewussten Nordseeregionen, oft nur ungenügend beachtet. Hier ist
weniger ein Trend als ein Bedarf zu erkennen, der in Forschung und Umsetzung eines
IKZM aufgegriffen werden muss.
7.
Einhergehend mit den rapiden Entwicklungen im Küstenraum entwickelt sich auch in
Deutschland ein steigendes IKZM-Bewusstsein, das sich in der Entstehung von
Strategien und Management-Konzepten äußert. Hier besteht ein eindeutiger Bedarf der
Verknüpfung und Ausweitung auf den Meeresbereich bis hin zur Grenze der AWZ, wie
auch für eine Entwicklung hin zu Konzepten, die alle Akteure der Zivilgesellschaft
einbeziehen. Erste Schritte hierzu wurden z. B. mit dem Wattenmeerforum, der
Entwicklung einer nationalen IKZM-Strategie sowie mit der in Entwicklung befindlichen
Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für die AWZ eingeleitet.
Zudem wird insbesondere bei den großräumigen Planungen mit weitgehend
unbekannten ökologischen wie auch sozialen, kulturellen und ökonomischen Effekten,
erheblicher
methodischer
Forschungsbedarf
bezüglich
naturund
sozialwissenschaftlich fundierter Ansätze für integrative Raumbewertungen deutlich.
Dies gilt in besonderem Maße für den Themenbereich der Offshore-Windparks,
langfristig aber auch für andere denkbare Formen der Gewinnung regenerativer Energien
aus dem marinen Bereich.
Eine besondere Herausforderung bildet die Entwicklung einer europäischen
Verkehrsinfrastruktur im Rahmen des Trans-Europäischen Netzwerks für Verkehr (TEN-V)
bzw. deren Einbindung in die Entwicklung der deutschen Küsten- und Meeresräume. Im
September 2001 schlug die Europäische Kommission die Schaffung sogenannter
“Meeresautobahnen” als neue bzw. ergänzende Hauptverkehrswege zwischen
Mitgliedsstaaten vor. Konzipiert als reale Alternative zum Transport an Land stellen die
Meeresautobahnen integrative Bestandteile des Trans-Europäischen Netzwerks für Verkehr
(TEN-V) dar, mit dem Ziel der Entwicklung einer intermodalen, integrativen Logistikkette
innerhalb Europas für Straße, Schiene und Wasser.
Meeresautobahnen sollen die Verkehrswege verkürzen und effizienter gestalten, sowie die
Verkehrswege im Binnenland entlasten. Grundlagen für die Finanzierung eines solchen
Netzwerks von Meeresautobahnen liefert die Entscheidung Nr. 884/2004/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung
Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes (Text von Bedeutung für den EWR). Bisher sind vier Korridore für den
Aufbau gemeinsamer Projekte designiert. Nämlich in der Ostsee, Westeuropa (Atlantischer
Ozean – Nordsee/Irische See), Südwesteuropa (westliches Mittelmeer) und Südosteuropa
(Adriatisches Meer, Ionisches Meer und östliches Mittelmeer). Für Deutschland ist die
Meeresautobahn in der Ostsee relevant, welche eine Verbindung zwischen den baltischen
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
25
EU-Staaten und den Mitgliedsstaaten in Zentral- und Westeuropa herstellen soll und auch
die Route durch den Nordostseekanal umfasst. Die EU macht deutlich, daß Industrie,
Mitgliedsstaaten und die Gemeinschaft zusammenwirken müssen, um diese neuen
Möglichkeiten bestmöglichst zu nutzen und die Meeresautobahnen attraktiv und leicht
befahrbar zu machen. Speziell werden drei Voraussetzungen für den Erfolg genannt:
•
Konzentration auf wenige Strecken und einen schnellen Beförderungstakt,
•
Einsatz aller Akteure der Versorgungskette für diese Projekte,
•
Hohe Qualität der Dienstleistungen durch die Transportkette hindurch, um Attraktivität
für die Nutzer zu erreichen.
Je mehr Verkehr auf die Meeresautobahnen gelenkt wird, desto höher ist die Frequenz und
somit auch die Flexibilität der Nutzer. Ziel ist ein umfassendes und betriebsbereites Netz aus
Meeresautobahnen bis zum Jahr 2010 in den vier ausgewählten Korridoren72. Das Konzept
der Meeresautobahnen soll auch auf die Nachbarstaaten der EU ausgedehnt werden. So
sollen die vier Korridore mit dem Schwarzen Meer und möglicherweise auch mit dem
Suezkanal verbunden werden. Allerdings sind mit diesem Konzept auch Fragen der
Sicherheit (Unfallgefahr) und ein Abgleich mit anderen Nutzungsansprüchen (insbesondere
feste Installationen wie Plattformen, Windparks, Kabel und Pipelines) verbunden. Dies kann
u. U. auch zu Konflikten zwischen regionalen Interessen, politischen Interessen auf
nationaler und europäischer Ebene, sowie den Interessen von Logistikanbietern und
Großreedereien führen. Ziel der Raumordnung muss in diesem Zusammenhang der
Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen sein.
3.1
Beschreibung einzelner Nutzungsformen - Schlüsselsektoren mit
Einfluss auf die Küstengebiete
Im folgenden Abschnitt werden die wesentlichen Nutzungsformen und Schlüsselsektoren mit
Einfluss auf die Küsten- und Meeresgebiete beschrieben. Dabei wird zwischen meeres- und
landseitigen Nutzungsschwerpunkten sowie solchen an der Schnittstelle zwischen Land und
Meer unterschieden. Aufgezeigt werden neben dem aktuellen Stand die erwarteten Trends,
sowie die hauptsächlichen Konfliktpotenziale mit anderen Nutzungsformen. Wo zum
derzeitigen Wissensstand bereits möglich, sind auch die besonderen Anforderungen an die
Raumordnung zusammenfassend aufgelistet.
Folgende Tabelle liefert einen Überblick über die derzeitigen und zu erwartenden prägenden
Nutzungsformen:
Tabelle 3: Nutzungsformen im Meeres- und Küstenbereich (Quelle: Eigener Entwurf)
Nutzungen im Meeresraum
(Küstengewässer und AWZ)
Schifffahrt
Fischfang und Muschelwirtschaft
militärische Übungsgebiete
Öl- und Gasförderung/Plattformen
Rohstoff-Förderanlagen
Erlaubnis- und Bewilligungsgebiete
für bergbauliche Nutzungen
Abgrabungsgebiete
Verklappungsgebiete
Kabel
Rohrleitungen
Reeden
Gefährdungsgebiete
Offshore-Gebiete von
archäologischem Interesse
72
Nutzungen auf dem Land
Abbau von Rohstoffen
Folgebetriebe/Infrastruktur von
Aquakultur und Marikultur
Folgebetriebe/Infrastruktur im
Bereich Energie und OffshoreWindkraft
Industrie und Schiffbau
Landwirtschaft
Naturschutz
Tourismus
Hafenentwicklung
Regionalentwicklung
Küstenschutz
EU-Wasserrahmenrichtlinie
http://europa.eu.int/comm/transport/intermodality/motorways_sea/index_en.htm
Zukünftig wichtige Nutzungen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Windenergieparks und
mögliche Folgebetriebe
Kabel und Transportleitungen
Schifffahrt
Marikulturen
Energieerzeugung
Erdgas- und Erdölförderung
aus Mikrostandorten
künstliche Inseln
weitere Verklappungs- und
Deponiegebiete
Offene Seeschaften
Mess- und ÜberwachungsStationen
Meeresschutzgebiete
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
26
a) Seewärtiger Schwerpunkt
3.1.1 Schifffahrt
Nach § 1 Abs. 2 Wasserstraßengesetz sind Seewasserstraßen die Fläche zwischen der
Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeers.
Die Schifffahrt ist eine Nutzung internationalen Rangs, die auch internationale
Verpflichtungen beinhaltet, der somit faktisch das gesamte Küstenmeer zur Verfügung steht.
Die im UN-Seerechtsübereinkommen geforderte Freiheit der Schifffahrtsbewegungen
verbietet die Verdrängung der Schiffe ausschließlich auf bestimmte Routen.
Schifffahrtstrassen bedeuten nicht den prinzipiellen Ausschluss der Schifffahrt von anderen
Meeresräumen und haben nicht zur Folge, dass andere Bereiche die außerhalb der
Korridore liegenden Bereiche beliebig nutzen können. Schifffahrt muss somit bei allen
anderen geplanten Aktivitäten im Meeresbereich berücksichtigt werden.
Trotz dieser Einschränkungen sind Seeverkehrskorridore wesentliche Strukturelemente
sowohl des küstennahen Meeresraums als auch der AWZ. Trassen dienen zum einen der
Garantie der Sicherheit im Schiffsverkehr, zum anderen der Garantie der ungehinderten
Passage.
Generell wird zwischen Haupttrassen und Nebenstrecken unterschieden sowie zwischen
verschiedenen Arten des Schiffsverkehrs. Zu den Schiffstypen gehören Fracht, Kreuzfahrt,
Fähren, treibender Verkehr sowie der so genannte ruhende Verkehr, die Reeden.
Raumordnerisch lassen sich folgende Arten der Schiffsbewegung unterscheiden:
Interzonaler Schiffsverkehr: Hierzu zählen Schiffsbewegungen von deutschen Häfen
auf die hohe See bzw. zu Nachbarländern, der Durchgangsverkehr in der AWZ sowie
der Schiffsverkehr zwischen der AWZ und dem deutschen Küstenmeer;
Intrazonaler Schiffsverkehr innerhalb des Küstenmeers oder der AWZ: Hierzu zählen
die Versorgung offshore, militärische Fahrten, Verklappung, Sportboote und Fähren.
Trends
Mittlerweile werden 95% des weltweiten und 62% des innereuropäischen Warenverkehrs
über den Seetransport abgewickelt. In 2004 betrug das Transportvolumen des seewärtigen
Welthandels 6,54 Mrd. t. Die weltweite Seetransportkapazität belief sich auf 888 Mio. dwt
(dead weight tons), rund 38% entfielen auf Tanker, rund 36% auf Massengutschiffe und
11,2% auf Containerschiffe. 27,5% des seewärtigen Welthandels entfallen auf den Transport
von Rohöl (1,8 Mrd.t). 8,5% des seewärtigen Welthandels entfielen in 2003 auf den
Transport von Eisenerzen (524,4 Mio. t), 10% entfielen auf den Transport von Kohle (619,3
Mio. t) und 4% auf den Transport von Getreide (239,7 Mio. t).73
Insgesamt ist ein allgemeiner Anstieg des Schiffverkehrs zu verzeichnen, der auch zu einer
erhöhten Frequentierung der wichtigen Schifffahrtswege im Küstenmeer und vor allem der
AWZ vor den deutschen Küsten geführt hat.
Während in der Nordsee der Küstenmeerbereich von Schleswig-Holstein flächenmäßig nur
in geringem Maße von der Schifffahrt betroffen ist, da die wichtigsten Routen um den
Nationalpark Schleswig-holsteinisches Wattenmeer geführt werden, werden dagegen auf der
Ostsee ca. 15% des weltweiten Seehandelvolumens abgewickelt74.
73
74
Flottenkommando der Marine 2005
Rytkönen et al. (2002)
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
27
Interzonaler Schiffsverkehr in der Ostsee
Mit ihren vielfältigen Schifffahrtsrouten zwischen den Nordischen Ländern, Russland und
Europa zählt die Ostsee zu den am meisten und dichtesten befahrenen Gewässern der Welt.
Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern und Umschlagplätzen für Güter und
Personen. In den letzten Jahrzehnten kann für die Ostsee ein steter Anstieg im maritimen
Schiffsverkehr verzeichnet werden, insbesondere im Containerschiffsverkehr, und Roll
on/Roll off (RoRo)- Verkehr durch die zusätzliche Entstehung schneller Fährverbindungen
zwischen Häfen nach festem Fahrplan. Derzeit passieren jährlich 63200 Schiffe die
Tiefseewasserwege der Ostsee75. 2004 entfielen auf alle deutschen Ostseehäfen im Fährund Ro/Ro-Verkehr rund 18,8% des Seegüterumschlags. An der Ostseeküste war Lübeck
umschlagstärkster Stückguthafen (17,8 Mio. t) und Rostock umschlagstärkster
Massenguthafen (8,3 Mio. t)76. Auch der Passagierverkehr verdichtet sich zunehmend, mit
verstärkter Bedeutung der Routen zwischen den europäischen Hauptstädten. In der Ostsee
ist die Schiffsfrequenzdichte in Küstennähe zu Schleswig-Holstein deutlich höher als in der
Nordsee. Im Bereich des schleswig-holsteinischen Küstenmeeres weise die Kieler und
Lübecker Bucht eine Frequenz von bis zu 50 Schiffen pro Tag auf. Am dichtesten befahren
sind die Kieler Bucht und der Nord-Ostsee-Kanal.77
Ein wichtiger Trend ist zudem die schnelle Entwicklung der baltischen und russischen
Hafenstädte, deren Häfen rekonstruiert und ausgebaut werden und sich zu wichtigen
Umschlagplätzen für den Öltransport entwickeln78. So erweitert Russland derzeit seine ÖlTerminal Kapazitäten am Golf von Finnland und verlagert Ölexporte vom schwarzen Meer an
die Ostsee. Zusätzlich soll mit einer neuen Pipeline von Kasachstan nach St. Petersburg
künftig doppelt so viel Öl zum Export an die Ostsee transportiert werden.79 Jährlich passieren
etwa 8200 Rohöltanker die Ostsee. Verkehrsexperten rechnen bis 2010 mit einer
Steigerung der Öl und Chemietransport auf 160 Millionen Tonnen pro Jahr, insbesondere
durch die Ausweitung des russischen Ölesports über die Ostsee. Gerechnet wird ebenso mit
einem erheblichen Anstieg der Schiffsgrößen. 80
Des Weiteren ist in kleinerem Rahmen die Ausweitung des Sportbootverkehrs in den
küstennahen Gewässern zu verzeichnen.
Trotz der allgemeinen Trends bestehen einige regionale Disparitäten. So sank die Zahl der
Schiffsbewegungen im Kieler Kanal in den letzten sieben Jahren beispielsweise ab, mit einer
Reduzierung der Tonnage um ca. 15%81.
Schifffahrt und Entwicklung von Verkehrskorridoren
Im Kontext des gesamten Ostseeraums kann die Schifffahrt als notwendige Erweiterung des
bestehenden interkontinentalen Verkehrsnetzes betrachtet werden. Die deutsche
Ostseeküste steht hier an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Skandinavien, Russland,
Süddeutschland und dem Mittelmeer, was den deutschen Hafenstädten eine zentrale
Bedeutung im Güter- und Personenverkehr zukommen lässt. Die europäischen
Verkehrskorridore entwickeln sich dabei immer mehr zu multimodalen Transportrouten, die
alle Arten kommerziellen und nicht-kommerziellen Verkehrs auf Straße und Schiene bündeln
(siehe auch Abb. 4).
75
Landesregierung Schleswig-Holstein (2005)
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2005)
Landesregierung Schleswig-Holstein (2005)
78
Rytkönen et al. (2002)
79
BUND (2004)
80
Landesregierung Schleswig-Holstein (2005)
81
Rytkönen et al. (2002)
76
77
28
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb.4: Hauptverkehrsverbindungen im Ostseeraum (Quelle: Rytkönen et al. 2002)
Der mit der Planung weiterer großer Brücken fortschreitende Trend zur Schaffung
permanenter Verbindungen führt einerseits zu mehr Verkehrsgesamtvolumen und der
Stärkung der Knotenpunkte, anderseits zu Reduzierungen im Fährverkehr. Prognosen
zufolge kann hier mit einem Verlust von 10-20% gerechnet werden.
Bis 2015 wird insgesamt eine Verdopplung des Schiffsverkehrs im Ostseeraum erwartet,
wobei das Wachstum im Öltransport von der Entwicklung der Handelsbeziehungen mit
Russland abhängt. Auch die Tankergröße wird voraussichtlich weiter ansteigen. In
Deutschland ist das Wachstum von der Entwicklung des Exports in Skandinavien, den
baltischen Staaten und Russland abhängig.
Probleme
Der Transport von Gütern und insbesondere Öl ist mit Risiken für die marinen Ökosysteme
verbunden, besonders wenn mit der Nutzung älterer Schiffe und ungenügenden
Navigationshilfen gekoppelt. Im deutschen Küstenraum ist besonders die schleswigholsteinische Ostküste von dichtem Tankerverkehr betroffen. Deutschland ist jedoch auch
ein wichtiger Ort für die petrochemische Industrie, wobei die deutschen Raffinerien ca. 2,2
Billionen bpd verarbeiten.
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
29
Abb. 5: Tankerbewegungen in der Ostsee - Anzahl der Schiffe in 1997. (Quelle: Rytkönen et al. 2002)
Verluste von Containern in schlechtem Wetter können sich mit der steigenden Größe der
Containerschiffe erhöhen.
Für den effizienten Ablauf von Handel und Verkehr ist die Bereitstellung eines Umfelds
ausschlaggebend, in dem Schifffahrt und Transport weitgehend ungehindert vonstatten
gehen können. Dies bedingt beispielsweise die effiziente Gestaltung der Häfen, den
schnellen Umschlag von Waren, Sicherheit in der Navigation und die Bereitstellung
designierter Schifffahrtsstraßen. Für die EU-Mitgliedsstaaten stellt die EU-Schifffahrts- und
Transportpolitik ein entsprechendes Rahmenwerk bereit. In Deutschland sind das BSH sowie
die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Umsetzung und Kontrolle der
Schifffahrtswege verantwortlich.
Interzonaler Schiffsverkehr in der Nordsee
Wie die Ostsee zählt die Nordsee zu den meist- und dichtest befahrenen
Schifffahrtsgebieten der Welt. 2004 wurden insgesamt wurden 80,646 Mio. Tonnen Ladung
auf dem 100 km langen künstlichen Wasserweg zwischen Brunsbüttel und Kiel, dem NordOstsee-Kanal (NOK) transportiert. 41.682 Schiffe befuhren im vergangenen Jahr den NOK
(4,74 % mehr als 2003), hinzu kommen die Sportboote. Der NOK bleibt damit die
meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Deutlich zugenommen hat der
sogenannte Durchgangsverkehr. Darunter werden die Passagen durch den kompletten
Kanal verstanden. Mit 29.738 Handelsschiffspassagen im Durchgangsverkehr im Jahr 2004
ist der NOK fast genau so stark befahren wie der Panama-Kanal (12.518) und der SuezKanal (16.850) zusammen. Im Verhältnis der Gütermengen werden im NOK (80,6 Mi. t)
allerdings nur rund 15% der Transportmenge des Suez-Kanals (520,9 Mio. t) und 40% der
Transportmenge des Panama-Kanals (200,2 Mio. t ) im Durchgangsverkehr transportiert82.
Der Teilstreckenverkehr mit Schiffen, die den NOK nicht komplett durchfahren, war 2004
dagegen leicht rückläufig (11.944 Schiffe gegenüber 12.246 im Jahr 2003, - 2,47 %). 29.738
Schiffe transportierten ihre Ladung komplett im Transit zwischen Nord- und Ostsee durch
den NOK (+7,94 %). Der NOK partizipiert dabei von dem boomenden Transport zwischen
82
Flottenkommando der Marine (2005)
30
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
der Nordsee und dem Ostseeraum mit seinen aufstrebenden Volkswirtschaften in den
ehemaligen Ostblockstaaten. Es fuhren im Durchgangsverkehr annähernd gleich viele
Schiffe von Ost nach West wie von West nach Ost. Die Ladungsmenge, die von der Ostsee
in den Nordseeraum transportiert wurde war allerdings fast doppelt so hoch (42,1 gegenüber
22,9 Mio. Tonnen).83
Viele der wichtigsten europäischen Häfen liegen an der Nordseeküste, in Deutschland unter
anderem Hamburg und Bremerhaven. Der Containerumschlag hat sich in den letzten zehn
Jahren um etwa 120% mehr als verdoppelt. In Hamburg, dem größten deutschen ContainerUmschlaghafen und nach Rotterdam der zweitgrößte Europas, wurden 2005 ca. 8 Millionen
Container umgeschlagen, in Bremen/Bremerhaven etwas mehr als 3,7 Mio.
Standardcontainer84
Ungefähr die Hälfte der Schiffsbewegungen entfällt auf den Fährverkehr85.
Insgesamt können für den gesamten Nordseeraum analoge Entwicklungen zur Ostsee
erwartet werden, die von einer Ausweitung des Container-, Öl- und Personentransports
gekennzeichnet sind. So zählt der Seehandel auf der Nordsee mit über 420.000
Verschiffungen innerhalb ihrer Grenzen pro Jahr zu den belebtesten der Welt. Fast 70
Prozent der Verschiffungen haben Ziele außerhalb der Region. Seit Anfang der 70er Jahre
werden der Abbau von Bodenschätzen wie insbesondere die Offshore-Öl- und Gasindustrie
immer weiter ausgebaut86.
Dies wirkt insbesondere auf die großen Hafenzentren, deren Infrastruktur sich
entsprechenden Anpassungen unterziehen muss. Die Unterstützung der Bundesregierung
für eine weitere Verlagerung des Gütertransports von Straße und Schiene auf das Wasser
untermauert die Prognosen für eine Ausweitung des inter- und intrazonalen Schiffsverkehrs
in Nord- und Ostsee87.
Intrazonaler Schiffsverkehr
Die Konstruktion von künstlichen Inseln, beispielsweise Windkraftanlagen, und ihre
anschließende Versorgung und Folgenutzung sowie die Ausweitung des Sportbootverkehrs
lässt auch einen Anstieg des intrazonalen Schiffsverkehrs erwarten88 .
Konflikte
Im Küstenmeer aber auch der AWZ hat der Schiffsverkehr geltenden Umweltauflagen und
Schutzgebietsausweisungen Rechnung zu tragen. Gleichwohl erhebt der Schiffsverkehr den
Anspruch auf eine von anderen Nutzungen ungestörte Abwicklung. Er trägt mit dem „Privileg
der Raumnutzung“ ein hohes Konfliktpotential mit sich. Konflikte in der Schifffahrt bestehen
mit dem Naturschutz (Unfälle, Wasserverschmutzung), Offshore -Windenergieanlagen und
Leitungstrassen auf dem Meeresboden. Die Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit auf
See ist daher eine Priorität. Entstehen Konflikte werden die in der Regel zugunsten des
Schiffsverkehrs aufgelost. Andere Nutzungen müssen sich unterordnen, d.h. „die Leichtigkeit
und Sicherheit des Schiffsverkehrs“ dürfen nicht beeinträchtigt werden. Somit nimmt der
Schiffsverkehr eine rechtlich gesicherten Vorrangstellung ein89.
Sicherheit auf See
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat zusammen mit der WSV
das so genannte Sicherheitskonzept Deutsche Küste erarbeitet, das ständig aktualisiert und
bei erkanntem Bedarf fortgeschrieben wird. Neben der grundsätzlichen Vermeidung von
83
Wasser- und Schifffahrtdirektion Nord (2005)
http://www.bremen-ports.de/evopage/files/2/113828990743d8ecf3819af.pdf (23.3.2006); http://www.hafenhamburg.de/de/index.php?option=com_content&task=view&id=2854&Itemid=255, (23.3.2006)
85
OSPAR (2000)
86
Deutscher Bundestag (2005)
87
http://www.bmvbw.de/Guetertransport-auf-dem-Wasserweg-.906.htm
88
Buchholz, H. (2002)
89
Landesregierung Schleswig-Holstein (2005)
84
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
31
Schiffsunfällen ist die Minimierung und Bekämpfung bereits eingetretener Schäden oberste
Priorität. Zu den einzelnen Komponenten des Konzepts zählen die Verkehrswegeführung mit
Trennung gegenläufiger Verkehrsströme und entsprechenden Verkehrsvorschriften, die
Verkehrsüberwachung durch Verkehrszentralen, die Pflicht zur Annahme von Seelotsen, die
schifffahrtspolizeiliche Präsenz, die Verfügbarkeit von Schleppern, Feuerschutz sowie die
Schadstoffunfallbekämpfung.
Lotsenpflicht
Für Schiffe ab einer Länge von 90 m bzw. einer Breite von 13 m, besteht auf den Revieren
grundsätzlich - und zwar unabhängig von der beförderten Ladung - die Pflicht zur Annahme
eines Seelotsen. Außerdem gilt diese Pflicht - ohne Größenbeschränkung - für alle
Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern. Für solche Fahrzeuge mit einer
Länge von 130 m und mehr bzw. einer Breite von 21 m und mehr, ist die Annahme eines
Seelotsen bereits im Küstenvorfeld verpflichtend. Hierdurch ist sichergestellt, dass
insbesondere einlaufende Großtanker vor der Querung der Hauptverkehrsströme mit einem
ortskundigen Seelotsen besetzt sind90.
Verkehrsführung
In den Küstengewässern und der AWZ ist die Bundesrepublik für Aufgaben der sicheren und
effizienten Gestaltung internationaler Schifffahrtsrouten verantwortlich. Zur Steigerung der
Sicherheit im Küstenvorfeld sind u.a. sog. Verkehrstrennungsgebiete eingerichtet, durch die
sowohl der gegenläufige Schiffsverkehr, als auch Schiffe mit unterschiedlichen Ladungen
räumlich voneinander getrennt werden. In der Nordsee existiert z.B. in der Deutschen Bucht
ein in Ost-West-Richtung verlaufendes Verkehrstrennungsgebiet, in der Küstenmeer der
Ostsee gibt zur Zeit Überlegungen zur Aktualisierung des Verkehrstrennungsgebietes im
bereich des Leuchtturms Kiels, die jedoch noch nicht weiter konkretisiert sind91.
In der AWZ werden die Verkehrstrennungsgebiete durch eine Unterorganisation der UN
festgelegten "Autobahnen auf See", durch die WSV des Bundes mit Schifffahrtszeichen
bezeichnet und von dort verwaltet92 (siehe Abschnitt 2 zu Einschränkungen der
Anwendbarkeit von Schifffahrtsstraßen).
So hatte die EU-Kommission im Jahr 2001 in ihrem Weißbuch zur Europäischen
Verkehrspolitik bis 2010 die Einrichtung von so genannten "Motorways of the Sea"
("Meeresautobahnen") empfohlen. Damit sind transnationale Seeverkehrsverbindungen
gemeint, die als Teil intermodaler Transportketten eine hohe Frequenz haben und große
Transportaufkommen abwickeln - wie herkömmliche Autobahnen. Vor allem für große
Distanzen soll auf der Grundlage des Kurzstreckenseeverkehrs und unter Einbeziehung von
Schiene und Binnenschifffahrt in die logistische Transportkette eine leistungsfähige
Kombination von Infrastruktur und Dienstleistung entstehen, die durch Qualität, Effizienz und
Regelmäßigkeit im Hinblick auf Beförderungskosten und Dauer eine konkurrenzfähige
Alternative zum Straßenverkehr darstellt.93
Des Weiteren möchte die Europäische Kommission in Zukunft so genannte
Hochgeschwindigkeitsseewege fördern. Nach Plänen der Kommission sollen jene Seewege
ausgebaut werden, die häufig genutzt werden. Der Ausbau soll sich auf eine begrenzte Zahl
von Häfen und Hafenregionen mit ausreichender Kapazität, sowie exzellenten
Hinterlandverbindungen konzentrieren.94
Havariekommando
Nach dem Pallas-Unglück im Jahr 1998, stellten Bund und Küstenländer den Bedarf an
verbesserter Koordinierung der verfügbaren Ressourcen für die zukünftige Sicherheit auf
90
ttp://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/Sicherheitskonzept_Deutsche_Kueste/Sicherheitskonzept_Deutsche_Kueste.html
Landesregierung Schleswig-Holstein (2005)
92
http://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/Ausschliessliche_Wirtschaftszone/index.html (15.2.2006)
93
http://www.bmvbw.de/artikel,-949390/Meeresautobahnen-_Hochgeschwin.htm(15.2.2006)
94
http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=6071 (15.2.2006)
91
32
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
See fest. Daraus resultierte die Einrichtung eines gemeinsamen Havariekommandos, das
seit 1. Januar 2003 als Kompetenzzentrum für maritime Notfallvorsorge in Cuxhaven im
Dienst ist. Kernbestandteil der Einrichtung ist ein im 24-Stunden-Dienstbetrieb unterhaltenes
Maritimes Lagezentrum, das zu gleichen Teilen mit Bediensteten der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer
besetzt ist und in dem alle relevanten Informationen zusammenlaufen. Im Alltagsbetrieb ist
das Havariekommando ein Kompetenzzentrum der Schadstoffunfallbekämpfung, der
Schiffsbrandbekämpfung,
der
Verletztenversorgung
sowie
der
Presseund
Öffentlichkeitsarbeit95.
Durch die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches, des Wasserhaushaltsgesetzes des
Bundes sowie der Wassergesetze der Länder können die staatlichen Stellen innerhalb der
12m-Zone bei drohenden oder eingetretenen Havarien entsprechende Maßnahmen
einleiten.
Anforderungen an die Raumplanung
Die Auswirkungen des erhöhten Schiffsverkehrs im Küstenraum betreffen besonders die
Ausgestaltung der Häfen und die Entwicklung neuer industrieller und logistischer
Infrastruktur in deren Umfeld. Dies verlangt eine Anbindung der Hafenstädte an das zentrale
Straßen- und Schienennetz sowie Koordinierung zwischen der Ausweisung von
Schifffahrtsstraßen und der Anordnung neuer Häfen und Versorgungspunkten (siehe auch
Kap. 3.1.12 zu Häfen). Letzteres kommt besonders im Bezug auf den intrazonalen
Schiffsverkehr erhöhte Bedeutung zu. Hier bestehen Chancen für kleinere Häfen und
bestehende Küstenzentren, die sich zu neuen Kernpunkten eines kleinformatigen Personenund Güterumschlags herausbilden können.
Im Meeresbereich muss die Raumordnung darauf abzielen, die freie und ungehinderte
Passage von Schiffen zu garantieren. Zudem sind besonders im Zusammenhang mit
Offshore-Windkraftanlagen oder anderen permanenten Einrichtungen in Küsten- und
Meeresgewässern planerische wie technische Schutzmassnahmen, eine umfassende
Notfallplanung wie auch Versicherungsfragen von großer Bedeutung, um diese Risiken zu
minimieren und ökologische wie ökonomische Negativeffekte auf Inseln und Küstengebiete
zu verhindern.
3.1.2 Leitungstrassen
Allgemein
Die Verlegung diverser Kabel und Leitungen auf dem Meeresboden ist sowohl national als
auch international gängige Praxis. Oft gewährleistet nur die Verlegung im Meer die kürzeste
Verbindung zwischen zwei Punkten, und oft sind es das weitgehende Fehlen von
planerischen Regelwerken und die Möglichkeit des einfachen Absenkens auf den
Meeresboden ohne aufwendige Verlegeverfahren, die hier wirtschaftliche Vorteile bieten.
International sind Leitungswege von zunehmender Bedeutung für die Verlegung von
Telekom- und Elektrokabeln sowie Öl- und Gasrohrleitungen. Hinzu kommen spezielle
Produktleitungen, die sich aus den neuen maritimen Nutzungsformen ergeben, wie
beispielsweise Energieleitungen, Hochspannungsleitungen oder auch Abwasserentsorgungsleitungen.
Mit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Seerechtsübereinkommen im Juni 1995
unterfallen auch die Erteilung von Genehmigungen für die Verlegung und den Betrieb von
Kabeln
(Stromkabeln
und
Kommunikationskabeln)
den
Regelungen
des
Bundesberggesetzes (BBergG). Der Verfahrensverlauf entspricht dem Verfahren bei den
Transit-Rohrleitungen96.
95
96
http://www.bmvbw.de/Maritime-Notfallvorsorge-Aufbau-eines-Havariekommandos-.956.htm
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
33
Starkstromkabel
Das Kabel bereits 1994 geplante Kabel -NorNed- mit einer Länge von ca. 570 km von
Norwegen nach den Niederlanden ist bereits genehmigt worden und soll voraussichtlich bis
Ende 2007 durch die Jade nach Eemshaven geführt werden. Das Kabel mit einem Gewicht
von ca. 60 kg/m wird als sogenanntes bipolares Kabel ("Flat-Typ") ausgestaltet. Die
Übertragungsspannung wird ca. 600 kV betragen. Der Gesamtdurchmesser beträgt ca. 13
cm. Das Kabel stellt von der Konstruktion her den zur Zeit bestmöglichen und
umweltschonendsten Stand der Technik dar. Die Verlegung des Kabels erfolgt auf See mit
einem speziell hierfür ausgerüsteten Verlegeschiff, das in der Lage ist, etwa 6.600 Tonnen
Kabel zu transportieren. Es wird direkt vom Schiff in die Nordsee versenkt und ca. 1 m in den
Meeresboden eingespült. Die hierfür notwendigen Untersuchungen des Seebodens sind
durchgeführt. Die für die Verlegung geeignete Trasse in der Nordsee wurde unter
Federführung des BSH festgelegt97.
Ein weiteres Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel, das von Feda in Norwegen
nach Brunsbüttel geführt werden sollte, wurde nicht verwirklicht. Das Viking-Kabel sollte aus
Wasserkraft in Norwegen gewonnenen Strom nach Deutschland leiten und dabei den
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer durchqueren. Die 2001 vom Kieler
Umweltministerium erteilte naturschutzrechtliche Genehmigung zur Verlegung des Kabels
vom Umspannwerk in Brunsbüttel bis zur 12-sm-Zone sowie die Genehmigung des BSH für
die betroffenen Bereiche der AWZ sind damit verwirkt98.
Kommunikationskabel
Trotz der modernen Satellitentechnik werden zunehmend moderne Glasfaserkabel für die
Telekommunikation auf dem Meeresboden verlegt. Diese Kabel ermöglichen bei geringerer
Störanfälligkeit eine erhöhte Übertragungsleistung, so dass auch Verbindungen nach
Übersee wirtschaftlich sind.
Rohrleitungen
Im deutschen Festlandsockel der Nordsee befördern derzeit die Transit-Rohrleitungen
NORPIPE, EUROPIPE I und EUROPIPE II Erdgas aus den norwegischen Gasfeldern nach
Deutschland. Diese Transit-Rohrleitungen landen an der niedersächsischen Küste an und
speisen die Terminals in Emden und Dornum. In der Ostsee hat der Bau der
Nordeuropäische Gasleitung (NEGP) begonnen. Sie ist eine geplante Gasleitung, die
russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland transportieren soll. Sie soll von
Wyborg aus starten und bei Greifswald enden, womit die Länge ca. 1200 km betragen wird.
Geplanter Betriebsbeginn ist 2010.Die Leitung soll pro Jahr etwa 55 Milliarden Kubikmeter
Gas befördern. Das entspricht etwa der Hälfte des jetzigen deutschen Jahresverbrauchs. Die
Kosten werden auf mehr als sechs Milliarden Euro geschätzt. Am 8. September 2005 wurde
der Vertrag über den Bau der Pipeline von der russischen Gasprom (51 % Beteiligung) und
den deutschen Eon und BASF (jeweils 24,5 %) unterzeichnet. Am 9. Dezember 2005
begannen in Babajewo die Bauarbeiten für den russischen Landabschnitt der Pipeline.99
97
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp, (16.3.2006)
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Seekabel/index.jsp
http://www.aktuell.ru/russland/wirtschaft/nicht_teurer_aber_sicher_ostseepipeline_baustart_1294.html;
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Baltic_sea_map_with_pipeline.jpg;
http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/bp_artikel/docid/1002500/STRUCID/200012/PAGEID/200
038/index.html (16.3.2006)
98
99
34
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb. 6: Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Nordsee (Quelle: BSH 2005100)
Abb. 7: Leitungen, Sedimententnahmen und Einbringungen in der Ostsee (Quelle: BSH 2005101)
100 http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/NordseeLeitungenSedimentEinbringung.pdf (16.3.2006)
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
35
Zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen im Bereich des deutschen
Festlandsockels der Nord- und Ostsee ist nach dem Bundesberggesetz (BBergG; § 133) wie
bei Transit-Kabeln eine Genehmigung des BSH erforderlich. Für die bergbaulichen Belange
ist zusätzlich ist eine Genehmigung der zuständigen Bergbauämter in Clausthal-Zellerfeld
(Nordsee) und Stralsund (Ostsee) erforderlich.
Probleme
Bisher erfolgt die Kabelverlegung auf dem Meeresboden weitgehend unkoordiniert. Schäden
entstehen durch sich kreuzende Kabel oder beispielsweise Schleppfischerei, und auch die
Wartung bzw. die Entsorgung obsoleter Kabel wird durch den Mangel an einem
umfassenden Inventar bzw. der Zugänglichkeit solcher Informationen erschwert. Weitere
Probleme sind die Störung des Ökosystems durch Verlegung und Wartung sowie bei
Erdölpipelines die Gefahr der Umweltverschmutzung. Naturschützer verweisen auf die
möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf wandernde Wale und Fische, die
entsprechende Maßnahmen wie z.B. die tiefere Verlegung der Starkstromkabel oder die
Bündelung zweier Stromkabel erfordern. Nachteilig ist auch, dass eine direkte Einspeisung
des in Offshore-Windanlagen gewonnenen Stroms in HGÜ-Kabel und die Verlegung von
Leerrohren parallel zur Starkstrom-Kabelverlegung an technischen Hindernissen scheitert102.
Eine effiziente Bündelung von Kabeln, und insbesondere die Nutzung von Knotenpunkten
zur gebündelten Weiterleitung von Offshore-Strom an zentrale Anlandepunkte ist somit
fraglich. Näheres zu den angedachten Anlandepunkten der geplanten OffshoreWindenergieparks in Kapitel 3.1.10.
Die Anbindung von transnationalen Starkstromkabeln an das deutsche Netz erfordert eine
verstärkte Koordination der Planungen im Meeres- und Landesbereich. Um die Einspeisung
von Strom in das deutsche Hochspannungsnetz zu gewährleisten, müssen neben
geeigneten Einspeisepunkten mit Transformatoren für die 380- und 220-kV-Netze auch
entsprechende Netzkapazitäten bereitgestellt werden. Mögliche Einspeisepunkte an der
Nordsee umfassen Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Emden in Niedersachsen. Der zu
erwartende Ausbau der Offshore-Windenergie und die damit verbundene Erhöhung der
Leistungen erfordern zudem den Ausbau des Netzes an Land, mit einem prognostizierten
Bedarf an neuen Hochspannungstrassen. Diese wiederum ziehen entsprechende
Raumordnungsverfahren nach sich103 (siehe auch Kap. 3.1.10)
Trend
Zur Minderung der Problematik auf dem Land geht der Trend ganz allgemein zu einer
verstärkten Verlegung von Kabeln und Versorgungsleitungen im Meer. Durch die verstärkte
Vernetzung der europäischen Wirtschaftsräume und weitere Liberalisierung - beispielsweise
der Strommärkte - wird sich der Trend zu internationalen Leitungen im Meer weiter
verstärken. Mit zunehmender Offshore-Nutzung spielen auch Versorgungs- und
Produktleitungen in der näheren Zukunft eine größere Rolle, wobei die Vernetzung
künstlicher Inseln und der Versorgungszentren am Land wichtige räumliche Auswirkungen,
z.T. auch auf ökologische Schutzgebiete, hat.
Konflikte
Zu den wesentlichen potenziellen Konfliktfeldern zählen:
Fischerei und Schifffahrt (Beschädigung der Kabel durch Ankerwurf und
Schleppnetze, umgekehrt Beeinträchtigung der Schifffahrt und des Fischfangs durch
Trassenführung)
Naturschutz (Problem der Entsorgung obsoleter Kabel, Störungen durch Verlegung
und Instandhaltung)
101
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeLeitungenSedimentEinbringung.pdf
102
Viking Cable - Ermessensentscheidung für den Klimaschutz. http://umwelt.landsh.server.de/servlet/is/12482/hg0109.doc
103
http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=67
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
36
Ausweisung von Flächen, die eine gerade Trassenführung verhindern (Windenergie,
Naturschutz)
Das Antragsverfahren zur Verlegung von Kabeln und Leitungen zielt darauf ab,
Interessenskonflikte zu vermindern und die Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter zu
verhindern. Dazu sind Stellungnahmen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, der
Bundesforschungsanstalt für Fischerei, des Alfred-Wegener-Instituts, des Bundesamts für
Naturschutz, des Marineunterstützungskommando sowie anderer Kabel- und
Leitungsbetreiber vorgesehen. Die Genehmigung wird versagt, wenn eine Beeinträchtigung
der genannten Rechtsgüter oder entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen
durch Nebenbestimmungen im Rahmen der Genehmigung nicht verhütet oder ausgeglichen
werden kann104.
Anforderungen an die Raumplanung
Erforderlich aus Sicht der Raumplanung ist eine Bündelung der diversen Leitungen in
nationalen und internationalen Leitungstrassen und ihre Koordination der räumlichen
Ausrichtung. Hier ist eine möglichst gerade Trassenführung und die Abstimmung mit den
Schifffahrtswegen erforderlich. Dies hat Konsequenzen beispielsweise für die Ausweisung
von Windenergieparks oder andere Zonen, die möglichst so ausgerichtet werden müssen,
dass sie diese geraden Trassen nicht behindern105. Zugleich wird hier ein internationaler
Abstimmungsbedarf auf Ebene der Regionalen Meere deutlich.
Aus nationaler Sicht ist insbesondere eine Koordination mit den Ländern erforderlich, um die
Endpunkte der Leitungstrassen auf dem Land - beispielsweise die HochspannungsEinspeisungspunkte auf dem Festland - festzulegen. Diese Versorgungspunkte auf dem
Land sind voraussichtlich multiple Versorgungszentren, die verschiedene Funktionen
miteinander kombinieren.
3.1.3 Meeresschutzgebiete
Allgemein
Im Zuge der Nutzungsintensivierung, ist der Schutz der Meere und ihrer Ökosysteme ein
immer wichtigeres nationales und internationales Anliegen. Während die Einrichtung von
Schutzgebieten
an
der
Küste
durch
die
Landesgesetzgebung
und
das
Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist, wirft die Ausweisung von Meeresschutzgebieten eine
Reihe von Problemen auf. Zunächst stellt sich das grundlegende Problem der starken
Dynamik des Systems und der flexiblen räumlichen Verteilung der Fauna. Außer den Arten,
die an sehr bestimmte systematische Voraussetzungen gebunden sind (z.B. Seehundbänke,
Vogelbrutgebiete) finden sich Arten somit selten am selben Ort, so dass effektive
internationale Zusammenarbeit besonders beim Schutz der wandernden Arten von
vorrangiger Bedeutung ist. Ein weiteres Problem ist die unsichere Rechtslage, die eine
Ausweisung von Schutzgebieten außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets nach deutschem
Naturschutzrecht bis vor kurzem versagte.
National ist die höchste Schutzkategorie in Deutschland derzeit der Nationalpark, gefolgt von
Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten. Internationale Verpflichtungen werden mit
Hilfe dieses Instrumentariums in deutsches Recht umgesetzt. Die Kompetenz für die
Ausweisung von Schutzgebieten liegt in den Händen der Länder; der Bund übernimmt
lediglich legislative und Rahmen gebende Funktionen, zu denen beispielsweise die
Festlegung zu schützender Arten und Biotope zählt. Derzeit bestehen mit den
Nationalparken Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft fünf Nationalparke an der
Küste.
104
105
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Rohrleitungen/index.jsp
Buchholz, H. (2002)
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
37
Auf der internationalen Ebene ist Deutschland verschiedenen Konventionen gegenüber
verpflichtet. Zu den wichtigsten zählen die EU-Vogelschutzrichtlinie, welche die Einrichtung
so genannter Special Protection Areas erfordert, sowie die FFH-Richtlinie der EU, nach der
jedes Land im Rahmen des Netzwerks NATURA 2000 Special Areas of Conservation
ausweisen muss. Andere Konventionen sind die Ramsar-Konvention zum Schutz von
Feuchtgebieten, das Bonner Abkommen zum Schutz von Zugvögeln sowie die Abkommen
zum Schutz von Seehunden und Walen. Alle internationalen Konventionen umfassen sowohl
den Schutz einzelner Spezies als auch der Biotope.
Bis 2002 wurden FFH-Gebiete, Important Bird Areas und Special Protection Areas (SPA) nur
in den Küstenbereichen und den Hoheitsgewässern vorgeschlagen. Mit der Novellierung des
Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 war es möglich Meeresschutzgebiete auch in der
AWZ auszuweisen. Abb. 8 und 9 liefern eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der
Meeresschutzgebietsausweisungen (FFH und SPA) in Nord- und Ostsee, die unter
Federführung des BMU im Vollzug des Netzes NATURA 2000 an die europäische
Kommission gemeldet wurden. Insgesamt 10 Gebiete wurden angegeben, vier davon in der
Nordsee und sechs in der Ostsee106.
Abb. 8: Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Nordsee (Quelle: BSH 2005107)
Im Ostseeraum hat die HELCOM die Ausweisung spezieller Baltic Sea Protected Areas
beschlossen, die besonders als Rast- und Brutstätten für Zugvögel von Bedeutung sind. Von
insgesamt 62 BSPAs liegen acht in Deutschland: das Geltinger Birk and Noor incl.
Kalkgrund, die Öhe-Schleiemündung, Teile der Hohwachter Bucht mit vorgelagerter Lagune
und die Westküste Fehmarns in Schleswig-Holstein und die Wismarer Bucht/das
Salzhaffgebiet, die Gewässer um Westrügen, Jasmund Nationalpark und Stralsund und der
Greifswalder Bodden mit der Odermündung in Mecklenburg-Vorpommern. Weitgehend
decken sich diese mit bestehenden Schutzgebietskategorien. Eine Ausweitung auf die
Meeresgebiete durch die veränderte Gesetzeslage nun möglich.
106
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natura_2000/doc/35487.php (15.2.2006)
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISinformationssystem/ContisKarten/NordseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf
107
38
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb. 9: Schutz- und potentielle Eignungsgebiete in der Ostsee (Quelle: BSH 2005108)
Im Nordseebereich besteht mit dem Wattenmeer ein zusammenhängender Schutzraum, der
sich von der niederländischen bis hin zur dänischen Küste erstreckt. Zusätzlich zur
Nationalparkklassifikation ist das gesamte Wattenmeer durch MARPOL und IMO als
Particularly Sensitive Sea Area (PSSA) designiert (siehe auch Abb.10). Im Jahr 2005 wurde
die Ostsse ebenfalls in die Liste der PSSA von der IMO aufgenommen109. PSSAs dienen der
Regulierung der Schifffahrt und erlauben die grenzüberschreitende Einleitung
entsprechender sichernder Maßnahmen (z.B. Navigation, Schiffssicherheit).
108
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf
109
http://www.imo.org/Environment/mainframe.asp?topic_id=760
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
39
Abb. 10: Designierte PSSA-Zone im Wattenmeer (Quelle: CWSS)110
Probleme
Zusammenfassend stellen sich mit der Ausweisung von Meeresschutzgebieten folgende
Probleme:
•
•
•
•
•
•
Die Meeresfauna ist oft nur international effektiv zu schützen.
Meeresschutzgebiete werden nachhaltig von Veränderungen der Wasserqualität und
Störungen im Gesamtsystem beeinflusst. Zu diesen Störungen zählen beispielsweise
die schlechte Wahl von Standorten von Windkraftanlagen, die insbesondere in der
Ostsee die Wasseraustauschraten beeinflussen und das natürliche Gleichgewicht –
z.B. den Salzgehalt des Wassers - stören kann. Die Wasserqualität ist zudem in
besonderem Maße von den Nähr- und Schadstoffeinträgen aus den Flüssen
abhängig, kann also nicht alleine mit Maßnahmen im Küstenbereich gesteuert
werden. Hier kommt der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine große
Bedeutung zu.
Meeresbodennutzung und abiotische Veränderungen können auch aus größerer
Entfernung auf die Schutzgebiete wirken.
Viele Spezies migrieren;
Monitoring und Kontrolle sind schwierig oder unmöglich;
Nach wie vor ist der Wissensstand zu den Meeressystemen gering.
Trend
Trotz der genannten Schwierigkeiten geht der Trend zur verstärkten Einrichtung und
Anerkennung der Bedeutung von Meeresschutzgebieten. Die Entwicklung auf EU- Ebene mit
der Entwicklung einer EU-weiten Meeresstrategie unterstützt diesen Trend111. Eine
Verknüpfung mit Schutzgebieten an Land wird oftmals angestrebt.
110
111
http://www.waddensea-secretariat.org/tgc/pssa/pssa-designation.html#map
EU-Kommission (2005):
40
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Konflikte
Prinzipiell stehen Meeresschutzgebiete mit allen anderen Nutzungsformen in Konflikt, die
sich negativ auf die Biotope und Einzelspezies auswirken. Dazu zählen:
Sedimententnahme
Fischerei
Verklappung
Seeverkehr/Leitungstrassen
Tieffluggebiete
(potenziell) Windenergie
Tourismus
(potenziell) Marikulturen
Hier ist zu klären, welche Konflikte nicht zu beheben sind und welche durch entsprechendes
Management gelöst werden können. Entsprechende thematische Raumanalysen können
hier erste Aufschlüsse geben (Abb. 11)
Abb. 11: Rastgebiete (grau) und Zugvogelbewegungen (blaue Pfeile) an der mecklenburgischen Küste (Quelle:
BUND)112
Anforderung an die Raumplanung
Die Raumordnung muss die Bedeutung von Meeresschutzgebieten anerkennen und in
Abstimmung mit den Naturschutzbehörden entsprechende Gebiete im In- und OffshoreBereich ausweisen. Zugleich ist sie gefordert, Regelungsmechanismen für bestehende wie
neue Nutzungsansprüche zu entwickeln, die sowohl dem Schutz der Ökosysteme gerecht
werden, aber auch innovative Nutzungen nicht grundsätzlich ausschließen.
3.1.4 Rohstoffabbau/Rohstoffsicherungsflächen
Allgemein
Rohstoffabbau im Meer betrifft hauptsächlich den Abbau von Sedimenten und anderen
Rohstoffen im Küstenbereich und in der AWZ. Mariner Sand- und Kiesabbau ist in vielen
112
Studie des B.U.N.D. Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern (o.J.), Internet-Publikation www.offshorewindenergie.de
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
41
Nordseestaaten ein wachsender Wirtschaftszweig, der nach Angaben von ICES113 bis zu
15% des nationalen Bedarfs deckt. Mit dem steigenden Eigenbedarf, ist besonders in
Ländern ohne größere terrestrische Vorkommen das abgebaute Gesamtvolumen stetig
angestiegen. 1996 belief es sich auf ca. 40 Millionen m3 für die Nordsee114. Deutschland hat
2003 allein 704m³ in der Nordsee und ca. 438m³ in der Ostsee Sand und Kies abgebaut115.
Die Aggregate finden hauptsächlich im Küstenschutz, der Strandregeneration und in der
Bauindustrie Verwendung. Abbildung 12 zeigt die deutschen Abbaugebiete in der Nord- und
Ostsee.
Abb. 12. Location of German aggregate extraction zones116.
Die meisten kommerziell interessanten Sand- und Kiesablagerungen finden sich in den
flacheren Gebieten der Nordsee von 6 bis 20 m Tiefe. Das Gesamtvolumen der
vorhandenen Ablagerungen ist bisher noch nicht bestimmt, jedoch wurden auf Basis diverser
Surveys einige viel versprechende Areale in Nord- und Ostsee identifiziert.
Geplanter Abbau
In Schleswig-Holstein hat in den letzten 10 Jahren kein Kies- und Sandabbau stattgefunden
und ist auch in Zukunft nicht geplant. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Bereich des
Festlandsockels 17 Abbaugebiete identifiziert, für die eine Abbaugenehmigung erteilt wurde.
In einigen der Abbaugebieten, werden die gewonnenen Aggregate für Zwecke des
Küstenschutzes verwendet und nur wenn nötig, abgebaut. Sand und Kies aus anderen
Abbaugebieten findet in der Bauindustrie und beispielsweise der Betonherstellung
Verwendung.
In der AWZ wurde in den letzten Jahren dagegen größere Kiesabbaugebiete bewilligt oder
sind in der Bewilligungsphase. Hierzu gehören
113
OSPAR (2000)
ICES zitiert in OSPAR (2000)
115
ICES 2004
116
ICES 2004
114
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
42
•
•
•
•
das Nordsee-Feld "Weiße Bank" (OAMII) (Ende 2002 genehmigt, Laufzeit 30 Jahren),
das Feld „OAM III“ (Genehmigungsverfahren läuft derzeit, das Feld liegt 40km
westlich von Sylt),
das Feld „BSK1“ (BSK Baustoffe und Seekies GmbH, Hamburg) mit 140 km²
Ausdehnung (erste Anhörungstermin war Februar 2004) und
das Feld "Adlerbank" in der Ostsee (Firma OAM-DEME Mineralien GmbH, Nutzung
bis zum Jahr 2030 erlaubt)117
Probleme
Der Sand- und Kiesabbau hat deutliche Auswirkungen auf die Fischerei, die benthische Flora
und Fauna, den Küstenschutz und die physischen Eigenschaften des Meeresbodens118 . Im
Abbaugebiet wird die benthische Flora und Fauna zerstört oder auch über das Abbaugebiet
selbst erhöhter Sedimentation ausgesetzt. Auch der Wasseraustausch und die Dynamik der
Küstensedimente können bei Störungen der Einfluss nehmenden Strukturen (z.B.
Sandbänke, Flachwassergebiete) negativ beeinflusst werden. Neben ökologischen kann dies
auch wirtschaftliche Konsequenzen haben; beispielsweise im Bereich der Fischerei oder des
Küstenschutz.
Bisher gibt es keine verlässlichen Daten zum Vorkommen der Rohstoffe. Die
Veränderlichkeit der Ressourcen ist besonders in der Nordsee bei Sandabbau ein Problem.
In der Ostsee sind Sand und Kies endliche Rohstoffe, deren Verlust nicht durch natürliche
Prozesse ausgeglichen werden kann. Die Schichten sind zumal oft so dünn, dass hier
besonders negative Auswirkungen auf die benthische Tier- und Pflanzenwelt mit weiteren
Folgen für die Nahrungskette zu erwarten sind.
In vielen Ländern ist der Abbau dieser Rohstoffe auf Grund der damit verbundenen
Problematik von Regulierungsmaßnahmen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. In
Deutschland ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung dann notwendig, wenn das Abbaugebiet
10 ha übersteigt oder die Abbaurate über 3.000 t liegt.
Trend
Im Zuge der Konfliktpotenziale auf dem Land und der Verknappung der Rohstoffe wird der
Offshore-Abbau voraussichtlich an Bedeutung gewinnen.
Konflikte
Konflikte des Sand- und Kiesabbaus bestehen mit dem Naturschutz, dem Verlegen von
Kabeln, der Fischerei und durch die potenzielle Veränderung der Küstenmorphologie auch
mit dem Küstenschutz.
Anforderung an die Raumplanung
Die Raumordnung ist gefordert, die technischen Fragen des Abbaus, des Naturschutzes und
des Transports zu betrachten. Hier sind insbesondere die Verknüpfung mit OffshoreVersorgungszentren, das Andocken sowie der Weitertransport auf dem Land relevant.
3.1.5 Erdöl- Erdgasförderung
Allgemein
Seit den 1960er Jahren ist die Erdöl- und Erdgasförderung für viele Staaten ein wichtiger
Wirtschaftszweig. In der Nordsee findet die Erdölförderung hauptsächlich in den nördlichen
Bereichen der britischen und den norwegischen Gewässern statt. Gas wird primär aus den
Flachwasserbereichen vor der niederländischen und dänischen Küste gewonnen. Für die
deutsche Nordseeküste ist nur eine Ölplattform relevant, die Plattform Mittelplate vor der
117
118
http://www.gsm-ev.de/Kies%201-22.pdf
OSPAR (2000)
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
43
schleswig-holsteinischen Westküste im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Die Jahresfördermenge der Plattform belief sich im Jahr 2003 auf 2.22 Mio Tonnen Erdöl.
Sie ist somit das mit Abstand förderstärkste Ölfeld Deutschlands. Als wirtschaftlich noch zu
gewinnende Ölmengen gelten über 33 Mio. Tonnen Erdöl. 2003 erließ das Landesbergamt
Clausthal-Zellerfeld 2003 den Planfeststellungsbeschluss für eine Rohrleitungsanbindung
der Bohr- und Förderinsel Mittelplate durch das Wattenmeer an die Landstation Diesksand
im Friedrichskoog. Mit den Bauarbeiten dieser Rohrleitung wurde 2005 begonnen119.
Probleme
Die wesentlichen Probleme der Erdöl- und Erdgasförderung entstehen neben dem erhöhten
Umweltrisiko durch Unfälle durch die Installation der Plattformen und der dazugehörigen
Rohrleitungen. Mit einer Lebensdauer von 20 bis 50 Jahren erfordern die Pipelines ständige
Wartung und Erneuerung, was zu kontinuierlichen Störungen der benthischen Flora und
Fauna führt. Verschmutzungen durch Asphalt und Teer und andere Antikorrosionsmittel
können nicht ausgeschlossen werden.
Offshore- Öl- und Gasplattformen sind bedeutende Quellen von Kohlenwasserstoff, die mit
zunehmendem Alter der Ölfelder verstärkt an die Meeresumwelt abgegeben werden. Dazu
kommen Schwermetalle, PAHs und diverse in der Produktion verwendete Chemikalien, die
über das Abwasser ins Meer gelangen. Das Gebrauchswasser wird oft nur von Ölresten,
nicht jedoch von anderen Stoffen befreit.
In Schleswig-Holstein besteht dazu ein Interessenskonflikt mit dem Nationalpark, der neben
der prinzipiellen Frage der Ölförderung im Nationalpark auch die Umweltbelastung durch den
Pendelverkehr von und zur Plattform beinhaltet.
Trend
Zwischen 1990 und 1998 hat sich die Anzahl der Öl- und Gasplattformen im gesamten
Nordseeraum von 300 auf 475 erhöht, mit einer Verdoppelung der Ölproduktion im selben
Zeitraum. Damit einher geht ein Anstieg der Öl- und Gaspipelines, insbesondere der
internationalen Verbindungen und Verbindungen zum Festland durch das Küstenmeer. 1998
umfassten nach Einschätzung von OSPAR die Pipeline-Verbindungen von den OffshorePlattformen zum Festland in der Nordsee knapp 9,700 km.
Konflikte
Konflikte der Erdöl- und Erdgasförderung bestehen in erster Linie mit dem Natur- und
Umweltschutz, hinsichtlich der Trassenführung der Pipelines auch mit der Fischerei, der
Schifffahrt und anderen festen Installationen.
Anforderung an die Raumplanung
Die wesentliche Anforderung an die Raumplanung liegt in der Koordinierung der
Trassenführung für Pipelines und der Genehmigung neuer Plattformen mit Blick auf die
Optimierung der Verbindungen zum Festland.
3.1.6 Offene Seeschaften
Allgemein
Offene Seeschaften sind Naturseeschaften, die analog zu den Naturlandschaften auf dem
Festland auf Grund ihrer ästhetischen Qualitäten erhalten werden sollen. Sie können mit
sporadischer, transitorischer Nutzung verknüpft werden, jedoch nicht mit festen
Installationen.
119
RWE DEA AG –Wintershall AG (2004)
44
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Problem
Das vorrangige Problem der offenen Seeschaften, ist ihre bisher nur mangelnde
Anerkennung als wichtiger und erhaltenswerter Raum und das Fehlen entsprechender
Instrumente, die ihren Schutz ermöglichen. Dazu kommen Schwierigkeiten in der Ermessung
ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und der Prognostizierung ihrer zukünftigen Nutzungen.
Trotz der wachsenden Bedeutung der Meere für den Tourismus, kann hier nicht von einer
analogen Entwicklung zum terrestrischen Bereich ausgegangen werden, wo sich geschützte
Landschaften inzwischen als fester Teil der Raumplanung etabliert haben und ihr
gesellschaftlicher Wert nicht mehr in Frage gestellt wird.
Trend
Mit wachsendem Bewusstsein der Endlichkeit der marinen Landschaft sowie dem
steigenden Zugang zum Meer durch Freizeit und Erholung (Sportboote, Segeln, Angeln
usw.) ist ein Bedeutungsgewinn und eine verstärkte Forderung nach dem Erhalt offener
‚Naturseeschaften’ wahrscheinlich120. Sie müssen von der Entstehung neuer
‚Kulturseeschaften’ abgegrenzt werden, deren Attraktivität und Rolle beispielsweise im
Tourismus noch nicht absehbar ist. Hier können sich gänzlich neue Destinationen und
Reisemuster entwickeln. Die Entstehung neuer Attraktionen im Meer oder die Ausweitung
von Besichtigungstouren können sowohl im Zusammenhang mit anderen festen
Installationen als auch durch tourismuseigene Installationen (z.B. Gastronomieangebote auf
See, touristische Beobachtungsplattformen) gefördert werden.
Konflikte
Konflikte bestehen besonders mit festen Installationen wie Windparks und Plattformen, sowie
bedingt auch durch regelmäßige Formen des Schifffahrtsverkehrs, der die ästhetischen
Merkmale der offenen Seeschaften stört.
Anforderung an die Raumplanung
Auf Grund der fehlenden Instrumente zur Designierung offener Seeschaften sind die
Anerkennung ihrer Bedeutung und ihres Werts sowie ihr Einbezug als gleichwertiges
Element in der Raumplanung besonders wichtig.
3.1.7 Abfall- und Baggergutentsorgung
Allgemein
Das OSPAR-Übereinkommen verbietet die Entsorgung von Abfällen im gesamten
Nordseegebiet mit Ausnahme von organischen Fischereiabfällen, Baggergut, unbeweglichen
Materialien natürlichen Ursprungs und bis Ende 2004 Schiffen und Plattformen121.
Trotz verschiedener Regulierungsversuche ist jedoch das Müllaufkommen nach wie vor ein
schwerwiegendes Problem. Zu den wesentlichen Quellen zählen Schiffsabfälle aus der
Fischerei und dem kommerziellen Betrieb sowie touristische Aktivitäten. Zählungen haben
ergeben, dass alleine im niederländischen Bereich des Wattenmeers insgesamt 6,6 Mio.
Abfallstücke mit insgesamt 8.600 Tonnen jährlich anfallen122. Ca. 95% des Mülls besteht aus
nichtabbaubarem Plastik.
Im Meer entsorgtes Baggergut stammt hauptsächlich aus dem Unterhalt der
Schifffahrtskanäle und Hafenzufahrten oder Bauprojekten an der Küste. Insgesamt wurden
1996 88 Millionen Tonnen aus den Küstengewässern und der AWZ in der Nordsee
deponiert. Im Jahresdurchschnitt entfielen im Zeitraum von 1989 bis 1997 zwischen 31 und
67 Mio. Tonnen (Nassgewicht) auf das deutsche Wattenmeer.
120
121
122
Buchholz 2002
OSPAR (2001)
OSPAR (2000)
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
45
Probleme
Probleme mit treibendem Schiffs- , Fischerei- und Hausmüll ergeben sich besonders für sich
darin fangende Tiere sowie für Boote, deren Propeller durch treibende Netze oder andere
Güter beschädigt werden können. Anschwemmungen größerer Mengen Mülls verursachen
ästhetische Probleme und beeinflussen die Ökosysteme an der Küste. Ihre Beseitigung ist
zudem mit Kosten verbunden.
Probleme bei der Entsorgung von Baggergut ergeben sich bei kurzzeitig anfallendem hohem
Volumen, beispielsweise auf Grund von größeren Infrastrukturmaßnahmen, sowie bei der
Entsorgung von kontaminierten Abfällen.
Trend
Da der Großteil des Baggerguts aus dem Erhalt der Schifffahrtswege stammt, richtet sich die
Menge des deponierten Materials nach den vorherrschenden Sedimentationsraten und dem
Suspensionsprozess. Aus diesem Grund ist sind für das deutsche Wattenmeer keine
detaillierten Prognosen für die zu erwarteten Mengen möglich. Werte der letzten Jahre
pendeln zwischen 40 und 50 Mio. Tonnen123 und werden sich nach Einschätzung von
OSPAR nur gering verändern124. Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus den
Entwicklungen hin zu Schiffen mit mehr Tiefgang, was im Zuge ihrer Umgestaltung für
manche Häfen einen kurzfristigen Anstieg der ausgehobenen Materialien bedeuten kann.
Trotz der Designation der Nord- und Ostsee als MARPOL-Gebiete, die eine Entsorgung von
Fischerei- und Schiffsmüll im Meer verbietet, zeichnet sich hier kein Trendumschwung ab.
Konflikte
Konflikte bei der Entsorgung von Baggergut und Müll bestehen in erster Linie mit dem
Naturschutz, der möglichen lokalen Beeinflussung der Wasserqualität und des
Sedimentverhaltens. Bei Baggergut müssen auch die zur Entladung benötigten
Schiffsbewegungen betrachtet werden.
Anforderung an die Raumplanung
In Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes muss die Raumplanung die Auswahl
geeigneter Entsorgungsgebiete garantieren.
3.1.8 Fischereien
Nordsee
Die Nordsee zählt zu den wichtigsten Fischfanggebieten der Welt. Mit ungefähr 5% der
angelandeten Gesamtfangmenge nimmt Deutschland eine Position im unteren Teil der
europäischen Staaten ein. Zu den wichtigsten Konsumfischen zählen Hering, Makrele,
Kabeljau und Seelachs. Wie der aktuelle Zusammenbruch der Kabeljaubestände zeigt, ist
grundsätzlich von einer starken Überfischung in der Nordsee auszugehen.
Um weitere ökologische Katastrophen zu verhindern, die langfristig auch den wirtschaftlichen
Untergang der Fischereiindustrie in vielen Regionen bedeuten würden, werden Fangquoten,
d.h. eine festgelegte Menge an Fischen in einem bestimmten Gebiet, festgelegt.
Die industrielle Fischerei macht ungefähr 55% der Gesamtmenge aus125 und betrifft
hauptsächlich kleinere Spezies wie Sandaale. Es werden bei der industriellen Fischerei in
der Nordsee aber auch unbeabsichtigt Speisefische gefangen. Zu ihnen gehören im
Wesentlichen Schellfisch, Wittling und Hering. Für Schellfisch und Wittling sind die Anteile
nach Einschätzung der Wissenschaftler des ICES „sehr gering“. Hering ist diejenige Fischart,
die in der Nordsee durch industrielle Fischerei am häufigsten „unbeabsichtigt“ ins Netz geht
123
124
125
De Jong et al 1999
OSPAR 2000
OSPAR (2000)
46
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
– sie stellt ungefähr 20 % der Anlandungen dar (20 bis 25 000 Tonnen pro Jahr). Angesichts
des guten Zustands der Heringbestände in der Nordsee hält die Kommission diesen Anteil
jedoch für vertretbar126.
Im deutschen Nordseegebiet ist besonders die Krabben- und Muschelfischerei von zentraler
Bedeutung. Krabbenfänge belaufen sich auf ca. 10.000 t pro jährlich, was einem Wert von 20
- 30 Mio. EUR entspricht127.
2004 betrugen die Fangergebnisse in der gesamten deutschen Krabbenfischerei 19 221 t,
davon 17421t Speisekrabben. Die Fangerlöse lagen in 2004 bei 31,9 Mio. € und somit 4%
über dem Vorjahresergebnis. 282 Kutter mit zusammen 12051 BRZ und 48853 kW waren
2004 im deutschen Krabben – und Plattfischfang registriert. Mit weiteren 140 Kuttern wurde
überwiegend der Grundfischfang in Nord- und Ostsee betrieben. Die Gesamtfänge der
Kutterfischerei, die im Jahre 2004 an der deutschen Küste und in ausländischen Häfen
angelandet wurden, steigerten sich auf 132500t; das sind 6100t mehr als 2003. Auf die
Gesamterlöse schlugen sich diese Steigerung jedoch nicht nieder. 107,2 Mio. € wurden an
Erlösen erzielt; dies sind knapp 3 Mio. € weniger als im Vorjahr128.
In Deutschland stammt der gesamte Muschelfang aus der Marikultur (siehe nächstes Kapitel
3.1.9).
Ostsee
In der Ostsee muss von gänzlich anderen Ausgangsbedingungen und daher teilweise
anderen Problemlagen ausgegangen werden. Auf Grund der speziellen Gegebenheiten
bietet die Ostsee einen einmaligen Lebensraum für Salz- und Süßwasserspezies, die beide
als Konsum- und Industriefische genutzt werden.
Auch hier muss zwischen den freischwimmenden Meeresarten und den küstennahen bzw.
bodenlebenden Arten unterschieden werden. Von besonderer Bedeutung sind in der Ostsee
die Küstengewässer, die hier zu den Hauptfischfanggebieten zählen.
Wie in der Nordsee zählt die Überfischung zu den gravierendsten Problemen, die auch hier
zur Einführung von Fangquoten geführt hat. Diese waren großteils erfolgreich, so dass sich
derzeit nur noch der Seelachs außerhalb der sicheren biologischen Grenzen befindet. Für
andere Spezies sind bisher nicht genügend Daten vorhanden129.
Probleme
Insgesamt zählt die Fischerei zu den wichtigsten Störfaktoren im Ökosystem, wobei sie sich
besonders in Kombination mit anderen Faktoren kumulativ auf das Meer- und Küstensystem
auswirkt. Umgekehrt ist die Fischerei wie kein anderer Bereich von diversen, teils ebenfalls
kumulativen Auswirkungen anderer Nutzungsformen auf dem Land und im Meer betroffen.
Die Interaktionen gestalten sich somit sehr komplex und sind weder im Bereich der Nordsee
noch der Ostsee ökologisch ausreichend erforscht.
Generell sind trotz diverser Fangbeschränkungen viele der wichtigen Spezies nach wie vor
überfischt. Verantwortlich sind hier der drastische Anstieg der Fangmenge in den 1960ern
und 70ern, die Überkapazität der Fangflotten, die Effizienz der Fangmethoden und die
erhöhte Fischsterblichkeit durch Beifang130.
Die Fischerei ist ein einschneidender Eingriff in das Gesamtökosystem. Neben der
Entfernung von Schlüsselspezies und den dadurch verursachten Auswirkungen auf die
Nahrungskette, sind es besonders die Störung des Meeresgrundes durch die
Schleppfischerei und die Mortalität der Beifangspezies, die je nach Art der Fischerei zu den
wesentlichen Faktoren zählen. Insgesamt werden nach Einschätzung der OSPAR zwischen
126
http://europa.eu.int/comm/fisheries/doc_et_publ/magaz/fishing/mag22_de.pdf
OSPAR (2000)
128
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2005
129
http://www.ibsfc.org/
130
OSPAR (2000)
127
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
47
30 und 40% der gesamten Biomasse der kommerziell nutzbaren Spezies aus der Nordsee
entfernt131.
In der Ostsee führen die speziellen Gegebenheiten zu generell geringer Biodiversität und
größerer Anfälligkeit des Gesamtsystems für Störungen. Hier wirken sich Überfischung oder
andere Formen der Störung schneller negativ auf die Fischspezies aus als dies
beispielsweise in der Nordsee der Fall ist. Ein Beispiel ist der längere Verbleib von Toxinen
im System, deren Eintrag mit für den Kollaps des Ostsee-Seelachsbestands verantwortlich
gemacht wird132. Besonders in den kritischen Gebieten nahe der Küste wie Nahrungs- und
Laichgründe, können bereits kleinere Eingriffe die Fischproduktion nachhaltig beeinflussen.
In der Ostsee sind viele Lebensräume der flachen Küstengewässer durch bauliche
Aktivitäten, industrielle Verschmutzung, Eutrophierung und Tourismus verloren gegangen.
Um die komplexe Problematik ausreichend bewerten zu können, sind in vielen Bereichen
noch Daten und Forschung notwendig.
Trend
Sowohl in der Nord-, als auch in der Ostsee geht der Trend hin zu weiter verschärften
Fangquoten und Managementmaßnahmen. An der deutschen Nordseeküste geht die Zahl
der im Fischfang Beschäftigten stetig zurück, allerdings hat sich z.B. in Schleswig-Holstein
die Krabbenfischerei auf einem relativ niedrigen Niveau stabilisiert. Insgesamt geht der
Trend weiterhin zu einer Reduzierung der Fangflotten (deutsche Fischereiflotte Ende 2004
2162 Fahrzeuge133), mit höherer Investition in neue Technologien und Fangmethoden und
verstärkter internationaler Konkurrenz.
Die deutsche Fischereiflotte zählt neben den Flotten Belgiens, Finnlands und Schwedens zu
den kleinsten in der Europäischen Union. Den Kern der deutschen Fischereiflotte bildet die
Kutter- und Küstenfischerei mit insgesamt 431 Fahrzeugen. Der weitaus größte Teil der
deutschen Fischereiflotte mit mehr als 2 000 Fahrzeugen ist an den Küsten MecklenburgVorpommerns und Schleswig-Holsteins beheimatet. Die Kleine Küstenfischerei wird fast
ausschließlich an der Ostseeküste betrieben. Hier werden 1 664 teilgedeckte und offene
Boote im küstennahen Bereich in der Stellnetz- und Reusenfischerei eingesetzt.Ebenfalls zur
deutschen Fischereiflotte gehören 13 Spezialfahrzeuge für die Gewinnung von
Speisemuscheln, sowie 95 weitere kleine Fischereifahrzeuge, mit denen im Bereich der
deutschen Küstengewässer ausschließlich der Fang von in der Europäischen Union
unquotierten Arten betrieben wird134. Insgesamt waren 2004 3904 Personen im aktiven
Dienst der Fischerei beschäftigt. Davon 1132 bei der Kutter und Küstenfischerei135
Konflikte
Wie kein anderer Bereich, ist die Fischerei sowohl Empfänger als auch Sender von
negativen Auswirkungen auf das Ökosystem.
Zu den wesentlichen von der Fischerei ausgehenden Konflikten zählen:
•
•
•
131
Konflikte mit dem Naturschutz durch Überfischung und Veränderung der
Lebensgemeinschaften bzw. die Störungen des Meeresgrundes,
Konflikte innerhalb der Fischereien durch verstärkte Konkurrenz und nicht
nachhaltige Ressourcennutzung,
Konflikte mit dem Naturschutz durch Fischereiabfälle (Netze) und deren Einfluss auf
andere Spezies.
OSPAR (2000)
http://www.ibsfc.org/
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2005
134
http://www.portal-fischerei.de/index.cfm?nav=flotte
135
http://www.portal-fischere.i.de/inhalte/pdf/050530-fflotte.pdfDokument: Fischerei Info.pdf
132
133
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
48
Zu den wesentlichen Konflikten anderer Nutzungsformen mit der Fischerei zählen:
•
•
•
•
Installation fester Einrichtungen mit möglichem Einfluss auf Laich- und Fanggebiete,
Installationen, welche die Bewegung von Fischereifahrzeugen behindern,
Kabel- und Rohrtrassen
Ausweisung von Meeresschutzgebieten.
Potenziell wird die Fischerei auch von Eutrophierung und dem Stoffeintrag durch die Flüsse
beeinflusst. Weitere Konflikte ergeben sich aus dem Bau von permanenten Strukturen, die
Fanggebiete unzugänglich machen. Ein wichtiger Punkt ist auch die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung und die Entwicklung der Fischerei im europäischen Kontext. Der steigende
Druck auf die verbleibenden Ressourcen, Umstrukturierung der EU-Fischereipolitik und
verschärfte Konkurrenz unter den Fischern selbst, erhöhen das Konfliktpotenzial und den
Druck, verbleibende Ressourcen maximal nutzen zu können.
Anforderung an die Raumplanung
In der Raumplanung geht es hauptsächlich darum, die nachhaltige Nutzung der Fischereien
in Nord- und Ostsee zu unterstützen. Insbesondere die regionale Küstenfischerei, die auch
zur kulturellen Identität der Küstenregionen beiträgt und möglicherweise mit anderen
Nutzungen, z.B. dem Tourismus, verknüpft ist, sollte stabilisiert werden. Hier ist
Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen, nicht nur aus der Fischerei, aber auch eine
intensive Einbindung der lokalen Fischer eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg.
3.1.9 Aqua- und Marikultur
Allgemein
Aqua- und Marikultur stellt die Aufzucht von Fischen, Krebstieren und Weichtieren in Salz
und Brackwasser dar. Als Nutzungsform ist sie nur in den Küstengewässern relevant und
bisher nicht in der AWZ, obwohl hier die Folgenutzung anderer Betriebe wie beispielsweise
der Betrieb von Windkraftanlagen Möglichkeiten für eine Ausweitung liefern. Im
Nordseeraum ist für Deutschland nur die Produktion von Krebsen und Weichtieren von
Bedeutung, die sich hauptsächlich auf Miesmuscheln und in geringem Ausmaß auch auf
Austern konzentriert. 1997 belief sich die Menge der in der deutschen Nord- und Ostsee
produzierten Miesmuscheln auf 22.330 Tonnen136.
In der Ostsee besitzt die Aquakultur auf Grund der ungünstigen Rahmenbedingungen eher
geringe Bedeutung. Fisch wird entweder für den menschlichen Verbrauch oder für
Aufstockung der natürlichen Bestände gezüchtet, wobei Lachs zu den hauptsächlichen
Zuchtspezies zählt.
Im norddeutschen Wattenmeerbereich besitzt die Marikultur derzeit auf Grund der strengen
Regulierungen im Nationalparkgebiet eher geringe Bedeutung. Die Größe der Muschelfelder
beträgt 28 ha, soll jedoch bis 2016 auf 20 ha reduziert werden. In Niedersachsen besaßen
2005 5 Muschelfischereifahrzeuge die Erlaubnis zur Muschelfischerei. Weitere
Genehmigungen werden nicht erteilt. Nach mehreren Jahren einer Durststrecke konnte die
Miesmuschelfischerei in Niedersachsen 2005 mit 3950t wieder gutes Erntejahr melden137.
Eine mögliche Zukunftsoption stellt die Nutzung von Windparkflächen für die Marikultur dar.
Zudem existieren mittlerweile Pilotanlagen, die mit geschlossenen Kreislaufanlagen
Fischzucht an Land ermöglichen. Mit dieser Technik, lassen sich Meerwasserzufluss wie
auch der Abfluss qualitätsmäßig kontrollieren, so dass z.B. nur geringe Nährstoffmengen in
das Meer eingetragen werden.
136
137
OSPAR 2000
Mitteilung Staatliches Fischereiamt Niedersachsen, 10.3.2006
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
49
Probleme
Marikultur führt zu verstärktem Nährstoffeintrag in das Meer (nach Angaben der OSPAR
werden nur 25% der Futtermittel in Biomasse umgewandelt138), der Eintrag von organischen
Substanzen sowie diverser Biozide, Antibiotika und Färbemittel. Ein weiterer Punkt ist die
potenzielle Bedrohung wilder Arten durch Zuchtspezies und die Reduzierung des
genetischen Potenzials.
Die Gewinnung von Saatmuscheln geschieht durch das Abfischen natürlicher Muschelbänke,
was den Druck auf diese erhöht.
Trend
Im Zusammenhang mit der Nutzungsausweitung innerhalb der AWZ entstehen Chancen für
die gemeinsame Nutzung von Windparkflächen, beispielsweise durch Marikulturen mit
Langleinen.
Konflikte
Wie die Fischerei ist auch die Marikultur eng mit anderen Nutzungsformen und ihren
Auswirkungen auf das marine Ökosystem verwoben. Räumliche Konflikte ergeben sich
durch die Ausweisung von Zuchtfeldern und die Konkurrenz mit anderen Arten des
Fischfangs, beispielsweise der Krabbenfischerei. Besondere Konflikte ergeben sich auch mit
dem Naturschutz in Bereichen der Wasserqualität und des Eintrags systemfremder Stoffe.
Anforderung an die Raumplanung
Anforderungen der Raumplanung bestehen in der Koordinierung der Nutzung innerhalb der
AWZ und der Abwägung der Interessen im Küstenmeer.
3.1.10 Windenergie/Offshore-Windparks
Allgemein
Offshore-Windparks sind ein relativ neues Thema der deutschen Raumplanung im
Küstenbereich. Seit der Bund den Ausbau regenerativer Energien mit Hilfe des Erneuerbare
Energien-Gesetzes aktiv fördert (2000, Novellierung 2004), ist das Interesse an der
Errichtung von Offshore-Windparks deutlich gestiegen. Dabei übertreffen die Entwicklungen
besonders in den letzten Jahren sämtliche Erwartungen. Diese Entwicklungen folgen Trends
in anderen Ländern, wobei sich insbesondere Dänemark, jedoch auch andere
skandinavische Länder als Vorreiter der Offshore-Energienutzung präsentieren.
Ende des Jahres 2005 (November) waren in Deutschland insgesamt rund 17.743 MW
Windkraftleistung am Netz (17034 Windenergieanlagen). Die im Jahr 2005 aus Windenergie
gelieferte Strommenge von rd. 26,5 Terawattstunden139. (TWh; 1 TWh = 1 Mrd. kWh) deckte
bereits über 4,2 Prozent des Strombedarfs140.
Die Entwicklung der Offshore - Windenergie in Deutschland muss in Zusammenhang mit den
politischen Zielsetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen
Klimaschutz und Förderung der erneuerbaren Energien im letzten Jahrzehnt betrachtet
werden. Die 1992 beim Umweltgipfel in Rio de Janeiro beschlossene
Klimarahmenkonvention legte den Grundstein für eine Klimaschutzpolitik der EU und
Deutschland in den 90er Jahren des 20. Jh.. In dem Kyoto-Protokoll von 1997 verpflichteten
sich alle (damaligen) 15 EU-Staaten im Block zu einer Reduzierung der Treibhausgase
gegenüber 1990 um durchschnittlich 8 % im Zeitraum 2008 bis 2012. Deutschland gab eine
Reduktion seiner Emissionen um 21 % an. Bis zum Jahr 2002 war bereits eine Reduktion
138
UBA zitiert in OSPAR 2000
ISET-Institut, http://www.iset.uni-kassel.de/; BMU-Pressemitteilungen Nr. 026/06, Berlin, 16.02.2006http://www.erneuerbareenergien.de/inhalt/36645/
140
BMU (2005): Erneuerbare Energien in Zahlen –nationale und internationale Entwicklung, Stand Dezember 2005,
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erneuerbare_energien_zahlen_dezember.pdf
139
50
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
von 19 % erreicht141. Die o.g. Zielvorstellungen wurden sowohl auf Ebene der EU (Weißbuch
„Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger“142) als auch auf nationaler Ebene in
Deutschland (Klimaschutzprogramme (2000 und 2005143) und der Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung (2002144 und 2004145)) konkretisiert und der Weg für die Entwicklung
der Offshore - Windenergie bereitet.
Abb. 13: Ausbau der Windenergienutzung (Anzahl der Windenergieanlagen und installierte Leistung) in Deutschland
(Quelle: DEWI 2005146)
So war die Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch von
etwa 6 % (1995) auf 12 % bis zum Jahr 2010 und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 14 % (1997) auf 22 % (2010) Ziel im EU-Weißbuch.
Um dieses Ziel zu erreichen, war neben dem Ausbau der Biomassenutzung die zweitgrößte
Zunahme durch den Ausbau der Windenergie zu erwarten. Von Seiten Deutschlands wurde
das Verdopplungsziel des Weißbuchs im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz vom
29.03.2000 (EEG, 2000) gesetzlich verankert und ist Bestandteil des am 18.10.2000
beschlossenen und 13.07.2005 fortgeschriebenen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung147. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung wurde festgeschrieben, dass
der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000
auf 4,2 % und am Stromverbrauch entsprechend dem Verdopplungsziel auf 12,5 % erhöht
werden soll. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil an der Stromversorgung mindestens 20 % betragen148. Der wohl ausschlaggebende Auslöser für die Entwicklung der Offshore – Windenergie in Deutschland war sicherlich das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom
1.4.2000, in dem eine Pflicht zur vorrangigen Abnahme und Übertragung des erzeugten
Stromes aus „regenerativen Energien“ formuliert, sowie garantierte Mindestpreise für die
Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien festgesetzt wurde. Das Gesetz
141
Die Bundesregierung (2004)
Europäische Kommission 1997
Nationales Klimaschutzprogramms (Beschluss 18.10.2000) der Bundesregierung,
http://www.bmu.de/klimaschutz/doc/6886.php, Zugriff 28.11.2005; Nationales Klimaschutzprogramm 2005, Sechster Bericht der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“, Beschluss vom 13.Juli 2005,
http://www.bmu.de/files/klimaschutz/downloads/application/pdf/klimaschutzprogramm_2005_lang.pdf, Zugriff 28.11.2005.
144
Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, 17.4.2002;
http://www.bundesregierung.de/Anlage585668/private-HTML-Editor.pdf, Zugriff 28.11.2005
145
Die Bundesregierung (2004)
146
http://www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/windenergiedaten_03.pdf
147
Nationales Klimaschutzprogramms (Beschluss 18.10.2000) der Bundesregierung,
http://www.bmu.de/klimaschutz/doc/6886.php, Zugriff 28.11.2005;
Nationales Klimaschutzprogramm 2005, Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“, Beschluss
vom 13.Juli 2005, http://www.bmu.de/files/klimaschutz/downloads/application/pdf/klimaschutzprogramm_2005_lang.pdf, Zugriff
28.11.2005.
148
Die Bundesregierung (2004)
142
143
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
51
schaffte somit für Interessenten zur Errichtung von Offshore - Windkraftanlagen attraktive
wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Um das klimaschutzpolitische Ziel zur Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien bis
2010 einhalten zu können und aufgrund der Erkenntnis, dass Windkraftanlagen an Land
kaum noch weitere Ausbau-Kapazitäten beinhalten, setzte sich die Bundesregierung bereits
Anfang diesen Jahrtausends für die Erschließung geeigneter Offshore-Standorte ein. Im Positionspapier des BMU im Jahr 2001149 und später auch in der „Strategie der Bundesregierung zur Windenergienutzung auf See“150 wurde eine schrittweise Erschließung von
Offshore-Windpotentialen in Nord- und Ostsee propagiert. In einer Vorbereitungsphase, die
für die Jahre 2001 bis 2003 angesetzt war, sollten geeignete Flächen identifiziert, Forschungen durchgeführt und die Startphase vorbereitet werden. In der Startphase ab 2003/04 bis
2007 ist geplant, durch Bau und Betrieb erster Pilot-Windparks 500 MW Leistung zu installieren, anhand derer praktische Erfahrungen gesammelt werden sollen. Das Orientierungsziel für die anvisierte erste Ausbauphase von 2007 bis 2010 ist eine Gesamtinstallation von
2.000 bis 3.000 MW. In weiteren Ausbauphasen, d.h. bis 2025 bzw. 2030, sollen mit Erreichen der Wirtschaftlichkeit etwa 20.000 bis 25.000 MW installierter Leistung möglich
sein151. Aus planerischer Sicht warfen die fehlende Planungssicherheit in der AWZ und das
Fehlen von Steuerungsmechanismen bis vor kurzem erhebliche Probleme auf. Mit der
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Seeanlagenverordnung wird die Ausweisung von Meeresschutzgebieten und Eignungsflächen für die Windenergie nun erstmals
ermöglicht.
In der Praxis gestaltet sich die Erschließung der Offshore-Potenziale schwierig. Der gegenwärtige Stand der Technik erlaubt den Bau von Offshore-WEA in einer Wassertiefe von bis
zu 40 Metern, was prinzipiell diejenigen Bereiche zu Eignungsgebieten macht, die bereits
durch eine Vielzahl anderer Interessen in Schifffahrt, Fischerei, militärische Nutzung und
Naturschutz belegt sind.
Trotz dieser Entwicklungen zählen Offshore-Windenergieanlagen zu den meist diskutierten
und umstrittensten Raumentwicklungen im deutschen Meeresbereich. Kritiker machen
besonders auf die bisher unbekannten Auswirkungen fester großflächiger Installationen auf
das marine Ökosystem aufmerksam und die oft mangelnde Koordination der Ausweisung
von Windparkflächen mit anderen Nutzungsformen. Die Auswirkungen solcher permanenten
Installationen können bei ungünstiger Positionierung gravierend sein, wie im Falle der Ostsee, wo die Platzierung nahe dem Durchgang zur Nordsee den Wasseraustausch zwischen
den beiden Meeren behindern könnte152. Auswirkungen auf Zugvogelbewegungen, Wale
oder Fischspezies sind bisher ebenfalls noch unklar, wobei verschiedene Gutachter auf die
Bedeutung der Important Bird Areas (IBAs) und die Notwendigkeit ihrer Beachtung bei der
Planung von Offshore-Installationen verweisen153. Die Projektgruppe „Windenergienutzung
im Offshore-Bereich im Hinblick auf die BMU-Anliegen“ des BMU und UBA hat eine Stellungnahme erarbeitet, die den zukünftigen Forschungsbedarf im Konfliktfeld Windenergie-Naturschutz aufzeigt154.
Bis März 2006 sind insgesamt 31 Offshore-Windparkprojekte (27 in der Nordsee, 4 in der
Ostsee) zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) eingereicht worden (Quelle: www.bsh.de). Aufgrund des geringen
Raumangebotes und der gesellschaftspolitischen Anliegen, wie die Berücksichtigung einer
Vielzahl von Nutzungsinteressen, kamen nur Standorte mit großen Wassertiefen (bis zu
40m) und weiten Entfernungen zur Küste (> 20 km) in Frage155. Von den 31 beantragten
Windparks sind bisher 14 (12 in der Nordsee, 2 in der Ostsee) genehmigt worden. Tabelle 4
149
BMU (2001)
BMU (2002a)
http://www.bmu.de/files/windenergie_strategie_br_020100.pdf
152
Buchholz, H. (2002)
153
BMU (2002b)
154
BMU (2002a)
155
BMU (2001)
150
151
52
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
gibt einen Überblick über die bis Dezember 2005 genehmigten Offshore - Windparks in der
deutschen Nord- und Ostsee.
Tabelle 4: Bis März 2006 von der BSH genehmigte Offshore - Windparks (Quelle: Gee & LichtEggert 2006, ergänzt um „Arkona“ Windpark in der Ostsee)
Name
Genehm.
Anzahl von
WKA1
geplante Anzahl
von WKA
Kapazität
/Anlage in MW
Gesamtkapazität
in MW *
Wasser
tiefen
Genehmigungsantrag bei
BSH
Genehmigung
erteilt
Nordsee
"Emden"
"Wilhelmshaven"
1
1
"Borkum West",
"Butendiek",
"Borkum Riffgrund",
"Borkum Riffgrund
West",
"Amrumbank West",
"Nordsee Ost",
"Sandbank 24",
"ENOVA Offshore
Northsea Windpower",
„DanTysk“
“Nördlicher Grund”
12
80
77
12-sm-Zone
5
4,5
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
208
5
60 (1040)
80
3
240
180
3-5
231 (746)
80
458
3,5
80
80
80
80
250
980
48
"Kriegers Flak"
„Arkona Becken Südost“
gebaut 2004
Jun 02
30m
20m
23-29m
Sep 1999
Sep 2000
June 2000
Nov 2001
Dez 2002
Feb 2004
280 (1800)
30m
Mrz 2000
Feb 2004
5
4-5
4-5
400
400 (1250)
400 (4720)
20-25m
22m
20-35m
Jun 2000
Jun 2000
Jul 2001
Jun 2004
Jun 2004
Aug 2004
251
4,5
202,5 (1255)
36-34m
Jun 2001
Feb 2005
80
80
300
402
3,6- 5
max. 5
400 (1500)
400 (2010)
bis 30m
23-40m
Mrz 2000
Dez 2001
Aug 2005
Dez 2005
80
80
80
5
5
400
400
20-40m
21-38m
Mai 2001
Mai 2000
Apr 2005
Mrz 2006
Ostsee
1
WKA= Windkraftanlangen * in Klammern sind die installierten Kapazitäten bei geplantem Ausbau dargestellt
Gemessen an den vorliegenden Anträgen für die Errichtung von OffshoreWindenergieanlagen ist die Lage in der Ostsee noch relativ entspannt, jedoch bereits sehr
dicht in der Nordsee (Abb. 14 und 15).
Abb. 14: Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Nordsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH
2005)156
156
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/NordseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
53
Abb. 15: Übersicht der beantragten Offshore-Windparks in der Ostsee (Stand Dezember 2005) (Quelle: BSH 2005)157
Die Bundesregierung hat in ihrer Strategie festgelegt, dass der Ausbau der Windenergie auf
See umwelt- und naturgerecht erfolgen muss. Für die Erhebung von Daten werden
Meeresplattformen
in
Nordund
Ostsee
errichtet,
für
deren
Bau
das
Bundesumweltministerium insgesamt 15,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt158.
Zuständigkeiten
Binnenwärts der AWZ, d.h. im Bereich des Küstenmeeres (bis zur 12 sm Grenze) sind die
jeweiligen Bundesländer für die Errichtung von Windparks zuständig. In der AWZ fallen die
Errichtung, der Betrieb und die Nutzung von Energieerzeugungsanlagen in die Zuständigkeit
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Um die potenziellen Auswirkungen
auf andere Nutzungsbereiche zu minimieren, hat das BSH ein Genehmigungsverfahren
erarbeitet, das folgende Elemente umfasst:
•
•
•
•
Untersuchung der räumlichen Verteilung von Benthos-, Fisch-, Vogel- und
Meeressäugerspezies zwei Jahre vor Beginn der Konstruktion,
Untersuchung des Vorkommens und der saisonalen Variabilität sowie wenn
notwendig des Verhaltens von Meeresorganismen während der Konstruktion und
des Betriebs der Anlagen,
Durchführung von Risikoanalysen hinsichtlich der Kompatibilität mit dem
Schiffsverkehr,
Simulierung der ästhetischen Effekte der Landschaftsveränderung in touristisch
wichtigen Gebieten159.
Genehmigungen
für
Offshore-Windparks
fordern
außerdem
Betriebsund
Abfallmanagementkonzepte, die Abstimmung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur an Land
und auf See und Nachweis-, Informations- und Dokumentationsverfahren, dass in ein
allgemeines Überwachungssystem bereitgestellt werden kann160.
157
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTISInformationssystem/ContisKarten/OstseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf
158
http://www.bmu.de/fset800.php
159
www.bsh.de
160
http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=869
54
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Probleme
Abgleich mit anderen Nutzungsformen
Der Abgleich von Offshore-Windenergieanlagen mit anderen Nutzungsformen stellt auch die
Raumplanung vor große Herausforderungen. Im Küstengewässer Schleswig-Holsteins
beispielsweise können nur sehr wenige Gebiete als konfliktarm bezeichnet werden, mit
ähnlichen Gegebenheiten auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bergrechtliche Aufsuchungsund Gewinnungsarbeiten müssen hier ebenso berücksichtigt werden wie Fragen der
Sicherheit des Schiffsverkehrs und der Verkehrsführung, sowie die Interessen der deutschen
Marine, der Fischerei, des Naturschutzes und die der Betreiber von Unterwasserkabeln (wie
Telekommunikationskabel) und Rohrleitungen. Eine besondere Gefahr geht von möglichen
Kollisionen von Öltankern mit Offshore-Windenergieanlagen aus, wobei das
niedersächsische Wattenmeer auf Grund des Schifffahrtsvolumens, der Konzentration von
Vogelrast- und Brutgebieten und der vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnisse am
stärksten betroffen wäre161. Trotz der Einigung der Küstenländer, im Wattenmeer keine
Anlagen zu genehmigen, besteht dennoch starkes Interesse an der Einrichtung von
Windparks im Küstenbereich, um so eine Erprobung relevanter Technologien zu
vereinfachen.
Derzeit werden die Raumordnungskapazitäten der Länder, die Wahrnehmung von
Eigentumsrechten der Seegebiete durch den Bund sowie die Vergabe von Pachten als
prinzipielle Mechanismen der Raumordnung diskutiert162. Für die Konstruktionsphase sind
saisonale Anpassungen zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt
vorgesehen. Zur Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Schiffskollisionen werden an Hand
von Szenarien verschiedene Mechanismen der Störfallvorsorge, u.a. die Einbindung des
Havariekommandos, diskutiert163.
Anbindung an das Festland
Die Netzanbindung ist für den Betrieb von Offshore-Windenergieparks ein begrenzender
Faktor, da die Kosten von Offshore-Windenergieprojekten nicht zuletzt von der Entfernung
zum Land, von der gewählten Trassenführung und der verwendeten Technik abhängig
sind164. Zu den geeignetsten Flächen zählen Bereiche mit bis zu 50 km Entfernung von der
Küste, einer Wassertiefe von bis zu 30 m und relativ direkter Trassenführung zu einem
geeigneten Einspeisepunkt auf dem Land.
In der Nordsee wirft die Trassenführung durch den Nationalpark Wattenmeer und die
Kollision multipler Trassen mit Naturschutzinteressen Probleme auf. Die derzeitige
Übertragungstechnik setzt der immer wieder geforderten Bündelung einzelner Projekte in
gemeinsamen Trassen Grenzen; eine alternative Trassenführung entlang der
Schifffahrtswege, ist nicht immer möglich.
Für den weiteren Ausbau der Windkraft im Meer wird die Einrichtung eines OffshoreVerbundsystems diskutiert165. Allerdings ist solch ein Offshore- Netz zurzeit nicht absehbar,
da die entsprechende Technik noch nicht verfügbar oder nicht erprobt ist. Zudem muss dann
eine gemeinsame Planung der Projekte erfolgen, was zu einem entsprechenden
Kooperationsbedarf zwischen den verschiedenen am Projekt beteiligten Akteuren (Planer,
Behörden etc.) führt166. Für die geplanten Offshore Windparks in der Nordsee ist wie an
Abbildung 14 zu erkennen, bereits eine Abstimmung zur Bündelung der Kabeltrassen zur
Netzanbindung der Offshore Windparks abgehalten worden. So sind zwei Kabelanbindungen
an der Schleswig-Holsteinischen Westküste geplant. Während die Offshore-Windparks
DanTysk und Butendiek in Böxlund einspeisen, sollen die Netzanbindung der Offshore161
Knust, R. (2003)
BMU (2002b)
Friedrich, A. (2003)
164
BMU (2001)
165
http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=67
166
Fachverband Kraftmaschinen, Frankfurt/Main (2001)
162
163
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
55
Windparks Amrumbank West, Nördlicher Grund, Nordsee Ost und Uthland innerhalb der 12
sm Zone in Schleswig-Holstein auf einer gemeinsamen Trasse gebündelt werden und in
Brunsbüttel einspeisen.
Ausbau des Hochspannungsnetzes an Land
Ein entscheidendes Kriterium für den Ausbau der Offshore-Windenergieanlagen sind
vorhandene, für die Aufnahme von großen Leistungen angelegte Netzanschlusspunkte. Die
derzeitige Netzinfrastruktur ist zur Aufnahme großer Anschlussleistungen aus OffshoreWindenergieparks nicht ausreichend, da Netzanknüpfungspunkte relativ weit entfernt von der
Küste liegen und meist nur den Anschluss erster „kleinerer“ Projekte (50-150 MW)
abdecken167. Bestehenden Standorten mit Transformatoren für die 380- und 220 KV-Netze
kommt daher als zentrale Knotenpunkte eine Schlüsselstellung zu. Hierzu zählen
beispielsweise der Kernkraftwerkstandort Brunsbüttel oder Emden an der Nordsee.
Neben dem Ausbau der Anbindungskapazitäten, erfordert der weitere Ausbau der OffshoreKapazitäten auch insgesamt eine Verstärkung des Hochspannungs-Verbundnetzes und den
Ausbau bestehender 380 kV-Trassen ins In- und Ausland. Dies bedeutet eine schnelle
Suche möglicher Hochspannungstrassen, da sich die notwendigen Raumordnungsverfahren
über Jahre erstrecken können. Für diesen Ausbau ist ein umfassendes Konzept notwendig,
das auch das vorhersehbare starke Wachstum der Windenergie an Land mit einbezieht.
Trend
Bis 2010 ist zu erwarten, dass der jährliche Ausbau in Deutschland weiter vorangeht,
wenngleich die Menge der neu installierten Leistung immer weiter abnimmt. Bereits seit 2003
ist die jährlich neu installierte Leistung an Land stark zurückgegangen (von ca. 3000 MW im
Jahr 2002 auf knapp 1000 im Jahr 2005). In den nachfolgenden Jahren bis 2010 wird nur ein
geringes Anwachsen der installierten Leistung auf 2.000 MW im Offshore-Bereich
vorhergesagt. Dies geht davon aus, dass die Offshore-Windenergienutzung vor den
deutschen Küsten noch Zeit benötigt, bis die politischen und technischen Voraussetzungen
für eine effektive Nutzung geschaffen sind168. Der prognostizierte Flächenbedarf variiert
dabei je nach den zu erreichenden Vorgaben für den Gesamtoutput und die technischen
Entwicklungen169.
Ein ausschlaggebender Faktor für die Entwicklung der Offshore-Windenergie ist die
Möglichkeit, strukturell benachteiligten Räumen neue Entwicklungspotenziale zu verleihen.
Besonders die schleswig-holsteinische Westküste kann von neuen Technologien und
Folgenutzungen der Windenergie im Küstenbereich profitieren. Ein Beispiel ist Brunsbüttel,
der als zentraler Netzanschlusspunkt für Windkraftanlagen in der Nordsee diskutiert wird.
Oder Husum, der sich als Offshore-Windenergie Service-Hafen profilieren könnte. Dies setzt
jedoch einen geeigneten raumplanerischen Rahmen sowie diese Entwicklung unterstützende
regionalplanerische Mechanismen voraus (siehe auch Kap. 3.1.11). An der Nordseeküste
exisitieren mehrere Häfen, die um die Vorreiterrolle als „Offshore-Windenergie-Häfen“ (Bau,
Wartung, Service) untereinander in Konkurrenz stehen. Hierzu zählen Esbjerg (Dänemark),
Husum, Brunsbüttel, Cuxhaven, Bremerhaven, Brake, Wilhelmshaven, Emden
Auf der europäischen Ebene wird auf Grund der Schaffung internationaler
Energieverbundsysteme und der weiteren Liberalisierung des Strommarktes eine
Verdichtung der europäischen Stromnetze und Verknüpfung der skandinavischen sowie der
britischen und irischen Stromnetze mit dem europäischen Kontinent erwartet. Dies
unterstreicht die Anforderungen an den Ausbau der deutschen Netzkapazitäten und die
Schaffung bzw. effektive Nutzung geeigneter Einspeisepunkte.
167
168
169
Fachverband Kraftmaschinen, Frankfurt/Main (2001)
BMU (2001)
z.B. Buchholz, H. (2002)
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
56
Anforderungen an die Raumplanung
Zentrale Anforderung an die Raumplanung können folgendermaßen zusammengefasst
werden:
•
•
•
Ausweisung geeigneter Offshore-Windenergiegebiete in der AWZ durch Abgleich
mit anderen Interessen; dies ist mittlerweile erfolgt
Anerkennung der Nachfolgeindustrien und Bedürfnisse an Land (z.B. Anlegung
neuer Hochspannungstrassen, Verkehrsanbindung, Unterstützung von
Folgeindustrien an Anlandepunkten)
Vorsorge hinsichtlich möglicher langfristiger Entwicklungen, beispielsweise die
Möglichkeit, Offshore-Strom direkt in Wasserstoff umzuwandeln, was einen Großteil
des Netzausbaus obsolet machen würde.
b) Schnittstelle Land-Meer
3.1.11 Maritime Dienstleistungszentren
Allgemein
Mit dem Anstieg der Offshore-Nutzung in den Küstengewässern und der AWZ steigt auch die
Bedeutung maritimer Dienstleistungen an der Küste. Dienstleistungszentren bilden zentrale
Schnittstellen zwischen Meer und Land und gewährleisten den An- und Abtransport von
Produkten, Gütern oder Strom. Insbesondere der Ausbau der Offshore-Windkraft bietet gute
Entwicklungschancen für derartige Zentren. Bau und Erhalt von Offshore-Fundamenten und
WEA-Türmen, der Bau von Spezialschiffen, sowie verwandte Dienstleistungen in Betrieb,
Überwachung, Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Offshore-Windparks sind Teil
einer nationalen Offshore-Industrie und Dienstleistungsinfrastruktur, die besonders den
strukturschwachen Küstenregionen an der Nordsee wirtschaftlichen Aufschwung geben
kann. Bei entsprechenden Standortbedingungen (z.B. gute Verkehrsanbindung, Werft,
Hafen, Tourismusinfrastruktur) können sich einzelne Dienstleistungszentren zu
multifunktionalen Zentren entwickeln.
Probleme
Als Schnittstelle im Güter- und Serviceverkehr sind maritime Dienstleistungszentren an gute
Verkehrsanbindungen und leichte Erreichbarkeit sowohl von der seewärtigen als auch der
terrestrischen Seite gebunden. Ihre Lage ist somit nicht beliebig flexibel, sondern von der
vorhandenen (Verkehrs-) Infrastruktur mitbestimmt, wobei besonders den (noch
festzulegenden) Schifffahrts- und Versorgungstrassen in den Küstengewässern hohe
Bedeutung zukommt.
Trend
Der Trend bei maritimen Dienstleistungszentren geht hin zur Konzentration von Service und
Leistungen und der Kombination verschiedener Funktionen. Die Konsequenz ist die
Entstehung
von
Multi-Use-Zentren,
die
beispielsweise
Tourismus,
Sicherheit
(Lotsenstationen) und Hochspannungseinspeisungspunkte miteinander verknüpfen.
Konflikte
Potenzielle Konflikte ergeben sich beim Ausbau maritimer Dienstleistungszentren im Bereich
des Naturschutzes. Weitere Konflikte können mit dem Tourismus entstehen, sofern der
Ausbau mit dem traditionellen Bild der Tourismusregion und einzelner Reiseziele konkurriert.
Anforderungen an die Raumplanung
Für den Aufbau und Ausbau und die effektive Nutzung von maritimen Dienstleistungszentren
ist eine Verknüpfung mit den Schifffahrtstrassen und die Anbindung offshore zu
gewährleisten. Dies erfordert eine Integration von mariner und terrestrischer
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
57
Infrastrukturplanung, wozu landwärts besonders die Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur
und Energieanbindung zählen (siehe auch 3.1.2).
3.1.12 Entwicklung der Seehäfen
Allgemein
Die Seeschifffahrt ist für Deutschland von besonderer Bedeutung für den Außenhandel und
die Versorgung mit Rohstoffen. Deutschlands Häfen sind Umschlagplätze,
Dienstleistungszentren und Produktionsstandorte mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung.
In Tonnen gemessen lag der Gesamtgüterumschlag bei rund 230 Mio. t, 2002 erreichte der
Versand 88,5 Mio. t und der Empfang 149,5 Mio t170. Zu den wichtigsten Seehäfen zählen
Hamburg, Wilhelmshaven, Bremen-Bremerhaven, Rostock, Cuxhaven und Lübeck als
größere Häfen, Stralsund, Wismar, Saßnitz, Nordenham, Kiel, Puttgarden, Emden, Brake,
Brunsbüttel als kleinere Häfen. Direkt und indirekt sind insgesamt rund 300.000 Menschen in
den Häfen beschäftigt171. Ca. 45% des seewärtigen deutschen Außenhandels werden über
die Seehäfen abgewickelt, wobei die wirtschaftliche Bedeutung einzelner Häfen aus dem
Güterumschlag in Abb. 16 abzulesen ist. Von zentraler Bedeutung sind jedoch auch die
lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Anstoßeffekte, die sich aus der Schaffung
von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Aktivität ergeben.
Abb. 16: Entwicklung des Güterumschlags der wichtigsten deutschen Seehäfen in t bis 2003. Die Reihenfolge der
dargestellten Häfen entspricht der seitlichen Legende. (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes172))
Die meisten deutschen Häfen sind auf den Umschlag bestimmter Arten von Gütern
spezialisiert. Hamburg und Bremerhaven sind in erster Linie Containerhafen, Rostock und
Lübeck Fähr- und Güterhafen, sowie Puttgarden und Kiel Fährhäfen. Viele Häfen
durchlaufen jedoch strukturelle Veränderungen und wandeln sich von primären Güterhäfen
hin zu Passagierhäfen. Exemplarisch ist hier Rostock, der sich von einem Güterhafen zu
170
http://www.wsv.de/Schifffahrt/Seeschifffahrt/index.html
http://www.bundesregierung.de/artikel,-50925/Foerderung-der-MaritimenWirts.htm#Seeschiffahrtstandort_Deutschland_stärken
172
http://www.wsv.de/Schifffahrt/Statistik/wichtige_Seehaefen/index.html
171
58
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
einem modernen Fähr- und Passagierhafen und zentralen Gateway in die skandinavischen
Länder entwickelt hat.
Insgesamt ist in allen Häfen Wachstum zu verzeichnen. 1998 betrug die
Jahreswachstumsrate in Hamburg 3,2%, in Bremerhaven 2,6% und in Lübeck-Travermünde
6,4%, was auf den Anstieg des Güterumschlags weltweit zurückzuführen ist. Für die
deutschen Ostseehäfen ist jedoch vor allem die EU-Osterweiterung 2004 ausschlaggebend.
Insgesamt war hier ab 1999 ein durchschnittliches Wachstum im Warenverkehr von 2,75%
zu verzeichnen, was 2004 auf 3% anstieg. Im Fähr- und Ro/Ro-Verkehr wies Rostock 2004
ein Wachstum von 8,5% auf. Für die nächsten Jahre, beginnend ab 2004, wird mit einem
anhaltend starken Wachstum auf deutlich höherem Niveau gerechnet, bevor das Wachstum
Mitte des nächsten Jahrzehnts etwa auf das heutige Niveau zurückgeht.173
Im Containerbereich verfügt Deutschland mit Hamburg und Bremerhaven über zentrale
Umschlagplätze, von denen Hamburg weltweit den achtgrößten Rang im abgefertigten
jährlichen Containervolumen einnimmt und einen der zentralen Knotenpunkte im
internationalen Schiffsverkehr darstellt. Derzeit arbeitet Hamburg noch unterhalb seiner
Auslastungsgrenze, die Schätzungen zufolge nahe 9 Mio. t TEU liegt, wobei weitere
Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Abfertigung und des Abtransports von Containern
geplant sind. Der zweitgrößte deutsche Universalhafen, bestehend aus Bremen und
Bremerhaven, gehört ebenfalls zu den bedeutenden maritimen Standorten Europas. Mit
einem Jahresumschlag von 3,5 Millionen TEU (2004) ist Bremerhaven unter den 20 größten
Container- und Autohäfen der Welt174, ergänzt durch Bremen-Stadt als Spezialhafen für den
Umschlag von konventioneller Stückgutladung und Massengütern.
Im Containerbereich boomen beide Häfen mit zweistelligen Zuwachsraten. Der Anstieg des
Container-Umschlags in Hamburg belief sich von 13,4 % im Schnitt der letzten 5 Jahre auf
voraussichtlich mehr als 15 % in 2005, auf den HHLA Terminals voraussichtlich sogar mehr
als 18 Prozent. Prognosen gehen von weiterhin anhaltenden zweistelligen Wachstumszahlen
aus. Um mit dem prognostizierten weiteren Wachstum der Umschlagsnachfrage mithalten zu
können, wird für Hamburg und Bremerhaven schneller und flexibler Ausbau gefordert.175
Verkehrsanbindung auf dem Land
Um ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu erhalten, müssen Seehäfen kontinuierlich in ihre
bereitgestellten Leistungen investieren. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau der
Hafeninfrastruktur, die Spezialisierung auf bestimmte Güter oder die Bereitstellung von
Dienstleistungen. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Optimierung der Verkehrsanbindung,
die neben den allgemeinen Entwicklungen im Schifffahrtsverkehr und internationalen Handel
als limitierende Faktoren agieren.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bemühungen der Länder um
wettbewerbsfähige Häfen zu unterstützen und den maritimen Standort Deutschland zu
stärken. 1999 wurde hierzu eine gemeinsame Bund-Länder-Plattform zur deutschen
Seehafenpolitik eingerichtet, die u.a. die Optimierung der seegestützten Transportkette zum
Ziel hat. Zu den wichtigsten Elementen zählt die Bereitstellung von Bundesmitteln für den
Ausbau der land- und seeseitigen Zufahrten und Sicherung der Straßen- und
Schienenverbindungen ins Hinterland. Beispiele sind der Ausbau der A7 im SchleswigHolstein, die A1 in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, sowie die
Bundesautobahnen A 11, A 19 und A 20. Prioritäten für den Ausbau der landwärtigen
Infrastruktur (Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen) sind im Bundesverkehrswegeplan
2003 festgelegt, welcher wiederum eng mit den EU-Leitlinien zu den Transeuropäischen
Netzen (TEN-V) und den darin enthaltenen Bestrebungen für den Auf- und Ausbau einer
173
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/dv/04-bauermeist/04-bauermeister.pdf
http://www.bisbremerhaven.de/sixcms/list.php?page=start&main=http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=9079&menu=8789&sub=9
079
175
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/documents/dv/04-bauermeist/04-bauermeister.pdf
174
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
59
international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb Europas verknüpft ist.176 Der
Ausbau der wichtigsten Binnenwasserstraßen und der Aufbau der Binnenwasserterminals zu
logistischen Dienstleistungszentren spielen in diesem Kontext ebenfalls eine maßgebliche
Rolle. Auch die DB Cargo hat verbesserte marktgerechte Angebote für die SeehafenHinterlandverkehre angekündigt. Um den Erfolg des intermodalen Verkehrsnetzes zu
gewährleisten, sind spezifisch für die Häfen Qualitätsmaßstäbe bezüglich der Hafendienste
sowie der Qualität der Anbindung an das Hinterland und der dort erbrachten Dienste
erarbeitet worden177.
Im Bereich der Ostseehäfen erfüllen Rostock-Überseehafen, Rostock Fracht- und
Fischereihafen, Sassnitz, Wismar, Stralsund, Wolgast sowie Greifswald-Ladebow die TENKriterien. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ die Kommunen
bei dem weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur178.
Anbindung auf der Seeseite
Auf der Seeseite bedeutet die anhaltende Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes
Deutschland eine Optimierung der Zufahrtswege und der Be- und Entladungsmöglichkeiten
für Containerschiffe. Hier sind der vermutete Anstieg des weltweiten Containerumschlags
und auch der Zugang zu neuen Märkten in Osteuropa ein wichtiges Kriterium, wobei der
Trend zu immer größeren Schiffen mit stärkerem Tiefgang und zur verstärkten
Zusammenarbeit zwischen Standorten geht.
Im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur sind das Stichwort des intermodalen Verkehrs und das
Konzept der Meeresautobahnen, das im Rahmen der EU TEN-Richtlinien propagiert wird,
von hoher Bedeutung. Meeresautobahnen sind Hauptseewege zwischen den EUMitgliedstaaten, die sich auf wenige Strecken und einen schnellen Beförderungstakt
konzentrieren sollen, wobei nur eine begrenzte Anzahl von Häfen an die Meeresautobahnen
angebunden werden können. Berechnungen auf Basis von Wirtschaftsdaten 2003 gehen
davon aus, dass Verkehrsverbindungen zwischen Häfen in Norddeutschland oder
Südostdänemark mit den baltischen Staaten ein Handelsvolumen von jährlich über 2 Mio. t in
östlicher Richtung und von mehr als 11 Mio. t in westlicher Richtung anziehen könnten.179
Die EU Port Package
Ein Jahr nach dem Scheitern des ersten Richtlinienentwurfes hat die alte EU-Kommission
kurz vor ihrem Ausscheiden das heftig umstrittene "Port Package II" vorgelegt. Ziele des
Richtlinienentwurfes waren die Erhöhung der Effizienz und die Dienstleistungsqualität durch
die Steigerung des Wettbewerbs im Hafenmarkt. Erfasst werden sollten Seehäfen mit einem
Umschlag von 1,5 Millionen Tonnen bzw. 200.000 Passagieren.
Die Bedenken und konkreten Gründe, die zum Scheitern des ersten Richtlinienvorschlags
zur Liberalisierung von Hafendienstleistungen geführt hatten, wurden nach Meinung des
BMVBS jedoch nicht ausreichend und nachhaltig analysiert. Ein Gutachten des ISL kommt
zu dem Schluß, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen der Port Package II zu negativen
Auswirkungen führen und den maritimen Seehafenstandort Deutschland gefährden180.
Die Ablehnung der Port Package II am 18. Januar 2006 durch das Europäische Parlament
wurde von Bund und Ländern unter Verweis auf den bereits bestehenden harten Wettbewerb
unter den Häfen und Gefahren für ein Sozialdumping begrüßt. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die EU ihre Bemühungen zur Schaffung einer gemeinsamen
europäischen Hafenpolitik fortsetzen wird, mit ungewissen Konsequenzen für den
Hafenstandort Deutschland.
176
Bundesverkehrswegeplan 2003: Beschluss der Bundesregierung vom 2. Juli 2003
http://www.magistrale.org/download/bundesverkehrswegeplan-2003-beschluss-der-bundesregierung-030702.pdf
http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/drucksachen/4_Wahlperiode/D04-0000/Drs040747.pdf?PHPSESSID=20a4443117f6c017c360a42287d0346b
179
http://europa.eu.int/comm/transport/intermodality/motorways_sea/doc/2006_motorways_sea_brochure_de.pdf
180
ISL 2005
177
178
60
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Trend
Insgesamt ist weltweit mit einer weiteren Konzentration auf wenige Haupthäfen und einem
verschärften Wettbewerb um Transportketten zu rechnen. Aufgrund der Ausweitungen des
Welthandels und des resultierenden Anstiegs des Transport- und Umschlagvolumens ist
auch ein weiter Anstieg der Schiffsgrößen (auf über 9000 TEU) zu erwarten. Von diesen
Entwicklungen profitieren besonders größere Häfen, die über entsprechende logistische und
räumliche Kapazitäten und Einbindung in ein möglichst dichtes Feeder- und Hinterlandnetz
verfügen181. An der Elbe war der Trend zu größeren Frachtern ausschlaggebend für die
Entscheidung, das Flussbett über 96 km auf 16 m zu vertiefen, was den Hamburger Hafen
tideunabhängig für Schiffe bis zu 12.3 m Tiefgang öffnen soll.
Der deutsche maritime Transport wird bis 2010 voraussichtlich um 70 - 80 Mio. t pro Jahr
anwachsen, wovon besonders die Ostseehäfen profitieren. Hier machen sich das allgemeine
Wirtschaftswachstum in den skandinavischen und baltischen Ländern, die verbesserte
Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern und günstigere Anbindung der Häfen ans
Binnenland sowie Investitionen in die Hafeninfrastruktur bemerkbar. Häfen sind verstärkt als
Teil einer europäischen Verkehrsinfrastruktur zu verstehen, die eng mit der
Bundesverkehrsplanung sowie den euroäischen TEN-Vorhaben an Land und auf See
verknüpft sein müssen.
In Zukunft ist zudem eine weitere Spezialisierung der Häfen und ein Anstieg des Fähr- und
RoRo-Volumens zu erwarten. Die Entwicklung neuer Technologien kann die Logistik im
maritimen Transportwesen beeinflussen. Eine besondere Entwicklung stellt in Deutschland
der geplante Bau eines neuen Tiefwasserhafens für sehr große Schiffe in Wilhelmshaven dar
(s. unten).
Tabelle 5: Prognostizierte Entwicklung der wichtigsten deutschen Häfen und ihrer Kapazität im
Jahr 2015 in Mio. t (Quelle: ISL 2000)
Der JadeWeserPort als Antwort auf diese Trends
2001 fiel die Entscheidung für den Bau eines gemeinsamen, von den Ländern
Niedersachsen und Bremen getragenen Nordsee-Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des JadeWeserPort waren nicht nur die
verkehrstechnisch günstige Position und die exponierte Lage, sondern die schon heute
vorhandene Wassertiefe von 18,0 m unter Tideniedrigwasser. Nautische Simulationen haben
bestätigt, dass der geplante Hafen tideunabhängig von Containerschiffen mit einer Kapazität
von mehr als 8.000 TEU und bis zu 430 Metern Länge angelaufen werden kann.182 Durch
die günstigen seeseitigen Anbindungen erhofft man sich zudem einen wirtschaftlichen Vorteil
hinsichtlich der Anlaufkosten gegenüber Wettbewerbshäfen.
Nach seiner Fertigstellung ist der JadeWeserPort der östlichste Tiefwasserhafen der
europäischen
Nordrange
(zwischen
Le
Havre
und
Hamburg).
Seine
Jahresumschlagskapazität liegt bei ca. 2,7 Mio. TEU. Der JadeWeserPort wird ein wichtiger
Teil der transeuropäischen "Motorways of the Seas, in dem ca. zwei Drittel der
Containerüberseeverkehre als Seetransitverladungen in europäischen Verteilerverkehren mit
181
182
http://www.isl.uni-bremen.de/products_services/publications/pdf/weltcontainerhaefen.pdf (2004)
http://www.jadeweserport.de/corvoweb/index.asp?Auswahl=1&Anzeige=39
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
61
Seehäfen in Skandinavien, den EU-Ostseestaaten und Russland abgewickelt werden
sollen183. Ein Verkehrsanbindungskonzept stellt die logistische Verknüpfung ins Hinterland
und in der Hafenanlage sicher.
Wilhelmshaven versteht sich dabei nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu den
traditionellen Häfen Hamburg und Bremerhaven, mit Potenzial zur Nutzung gegenseitiger
Synergieeffekte. Der JadeWeserPort soll 2009 fertig gestellt sein und der Küstenregion
durch direkte Arbeitsplätze und die Ansiedlung neuer Betriebe wichtige wirtschaftliche
Impulse verleihen.
Probleme
Der Bau des JadeWeserPorts und die Auswirkungen des Betriebs auf das Umland sind
weiterhin umstritten. Neben Umwelteinflüssen werden insbesondere die Lärm- und
Verkehrsbelastung der Gemeinden an den auszubauenden Verkehrswegen genannt sowie
die visuelle Beeinträchtigung der Küste durch die neuen Hafenstrukturen. Der Bau eines
Jade-Weser-Kanals, der den Tiefseehafen Wilhelmshaven mit Bremerhaven verbinden
würde, zählt ebenfalls zu weiteren umstrittenen infrastrukturellen Folgeprojekten des Ports.
Generell hat die Vertiefung bestehender Hafenbecken und Flussläufe für immer größere
Containerschiffe gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Ökosysteme und führt zu
steigendem Deponieren von Baggergut. Dies betrifft insbesondere die Folgen der Vertiefung
von Elbe und Weser. Auch sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen für den Ausbau
der Containerterminals in Bremerhaven notwendig. Für den Containerterminal VI
beispielsweise sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen (die Große Luneplate südlich von
Bremerhaven und ein Areal an der Wurster Küste) zu ökologisch hochwertigen Zonen
werden.184
Im Nordseebereich ist zudem der Standard von Öltankern auf Grund der sensiblen
Wattenmeer- und Ostseeräume ein wichtiges Thema. In der Nordsee sind wegen der
schwierigeren klimatischen Bedingungen höhere technische Standards erforderlich.
183
184
http://www.jadeweserport.de/corvoweb/index.asp?Auswahl=1&Anzeige=39
http://www.ct-bremerhaven.de/
62
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb. 17: Verkehrsanbindungen des geplanten JadeWeserPort185
Im Zuge des prognostizierten Anstiegs des Schiffsverkehrs und der wachsenden Kapazitäten
deutscher Seehäfen sind erhöhte Standards für die Sicherheit auf See erforderlich,
insbesondere im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Ausweitung fixer Strukturen im
Meer (siehe 3.1.11). An der Ostseeküste müssen die Navigationshilfen verbessert werden,
während allgemein die Bereitstellung von Lotsenpflicht und Havariekommando gewährleistet
werden muss (siehe Kap. 3.1.1).
3.1.13 Naturschutz
Allgemein
Im Gegensatz zu der Ausweisung von Meeresschutzgebieten ist der Naturschutz an der
Schnittstelle zwischen Küste und Meer lange etabliert. In allen Bundesländern stehen viele
Küstenbereiche auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung für Flora und Fauna unter
Naturschutz oder bilden Teile von Biosphärenreservaten und Nationalparken. Gleichzeitig
sind gerade die Naturschutzräume oftmals besondere Konflikträume, in denen die
verschiedenen Interessen besonders scharf aufeinander treffen.
An der Westküste ist das Wattenmeer von weltweiter Bedeutung als einzigartiger
Lebensraum und Brut- und Rastgebiet für viele Vogelarten. Die drei Nationalparke sind auch
als Biosphärengebiete ausgewiesen, und eine Ausweisung als Weltkulturerbe ist derzeit in
Diskussion. Das Trilaterale Wattenmeerabkommen bietet einen zusätzlichen Rahmen für das
zusammenhängende Management des Naturraums zwischen den Niederlanden,
Deutschland und Dänemark. Die FFH-Gebietsmeldungen umfassen ebenfalls den
185
Quelle: http://www.jadeweserport.de/corvoweb/downloads/JWP_deutsch.pdf, Zugriff am 16.3.06
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
63
Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer und unterschiedliche Dünen- und
Küstenlandschaften an der West- und Ostküste.
In Mecklenburg- Vorpommern existieren mit Jasmund und der vorpommerschen
Boddenlandschaft zwei Nationalparke sowie zusätzlich ein Biosphärenreservat Rügen186; in
Schleswig-Holstein befindet sich die Planung eines Nationalparks im Westen Fehmarns im
frühen Diskussionsstadium187. Im Meeresbereich sind 41% der Küstengewässer
Mecklenburg-Vorpommerns als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen188.
Probleme
Zonierungskonzepte
und
Management-Maßnahmen
bedeuten
verschiedene
Nutzungsbeschränkungen, die besonders die Fischerei und den Tourismus betreffen. In
Schleswig-Holstein führte dies bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes 1999 zu
erheblichen Debatten und Widerstand der Bewohner gegen den Nationalpark. Probleme sind
auch der Verlust von Biotopen und Spezies durch direkte Eingriffe sowie durch indirekte
Faktoren wie Stoffeintrag oder die Auswirkung von Küstenschutzmaßnahmen. Hier ist die
Einflussnahme der relevanten Behörden oftmals gering. Ein großes Problem ist auch der
Einfluss von Aktivitäten weit im Hinterland auf die Lebensräume an der Küste. So können
Aktivitäten in den Flusseinzugsgebieten wesentliche Quellen für die Wasserverschmutzung
darstellen oder industrielle Luftverschmutzung im sensiblen System der Ostsee zu spüren
sein. Die Regelung dieser Vernetzungen in den betroffenen internationalen Räumen stellt
hier eine große Herausforderung dar.
Schwierigkeiten ergaben sich in der zunächst eher zögerlichen Umsetzung der EUAnforderungen im Rahmen der FHH-Richtlinie. Dies war teilweise durch die unsichere
Gesetzeslage im Küstenmeer und insbesondere der deutschen AWZ bedingt. Seit der
Revidierung des Bundesnaturschutzgesetzes im April 2002 können NATURA-2000-Gebiete
nun auch in der AWZ ausgewiesen bzw. bestehende Schutzgebiete an der Küste den
Forderungen der Naturschutzverbände gemäß erweitert werden189.
Nach Abschluss des umfangreichen Nachmeldeprozesses in Deutschland im Januar 2005
hat sich der Meldeanteil der FFH-Gebiete seit Ende 2002 um ca. 2,6 % von 6,7 % auf 9,3 %
der gesamten Landfläche erhöht. Zusätzlich wurden Wasser-, Meeres-, Watt- und
Boddenflächen (z.B. Teile der Nord- und Ostsee, Teile des Bodensees) im Umfang von ca.
260.000 ha gemeldet. Die gemeldete Wasserfläche wurde damit im Vergleich zu Dezember
2002 um rund ein Drittel erhöht. Derzeit prüft die Europäische Kommission diese
Nachmeldungen auf Vollständigkeit und wird voraussichtlich in 2006 einen Vorschlag für die
Aufnahme der Gebiete in die überarbeiteten Gemeinschaftslisten der jeweiligen
biogeographischen Region vorlegen.190
Trend
Mit dem steigenden Bewusstsein für die Umwelt und das Interesse an naturnaher Erholung
kommt den Nationalparken im Küstenraum steigende Bedeutung im Tourismus zu. Für die
betroffenen Regionen werden Großschutzgebiete somit zu zentralen Werbeträgern, die eine
nachhaltige touristische Entwicklung der umliegenden Gebiete fördern können.
Konflikte
Konflikte bestehen auf Grund der vielschichtigen Einflussgrößen mit fast allen anderen
Formen der Küstennutzung. Bei entsprechender Lenkung ist der Tourismus mit Zielen des
Naturschutzes komplementär. In vielen Fällen kann bei entsprechendem Management und
angemessener Einbindung der lokalen Bevölkerung Akzeptanz und Umsetzung der
186
http://www.um.mv-regierung.de/
PROCOAST (2000)
188
http://www.um.mv-regierung.de/
189
http://www.nabu.de/naturschutz/nabu-meeresschutzgebietskonzept.pdf
190
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natura_2000/doc/2256.php
187
64
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Schutzmaßnahmen erreicht werden. Dabei muss besonders im Naturschutz zwischen
wirklichen und wahrgenommenen Konflikten unterschieden werden.
3.1.14 Küstenschutz
Allgemein
Der Begriff „Küstenschutzmaßnahmen“ umfasst sowohl Maßnahmen zur Verhinderung des
Uferrückganges und Landverlustes (Erosionsschutz) als auch Maßnahmen zum Schutz vor
Überschwemmungen bei Sturmfluten (Hochwasserschutz). Seit Jahrhunderten ist der
Deichbau die primäre Maßnahme, sich vor Übergriffen des Meeres und Landverlusten zu
schützen. Dabei darf der Deichbau nicht als linienhafte Maßnahme begriffen werden,
sondern muss auch heute als flächenbezogene Maßnahme gelten, die sich auf die Vorländer
und Wattenbereiche sowie die vorgelagerten Inseln erstreckt. Das Ende der Sicherheitskette
bildet der Katastrophenschutz, der Maßnahmen zur Deichsicherung, Information der
Bevölkerung und Evakuierung betroffener Gebiete umfasst. Letzterer ist in besonderem
Maße auf die effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure angewiesen.191
Durch jahrhundertelange Aktivitäten und die Landgewinnung vom Meer sind in den nieder
gelegenen Marschen einmalige Kulturlandschaften entstanden, oft mit herausragender
Bedeutung für Tiere und Pflanzen. Der Erhalt dieser Habitate, sowie der fortlaufende Schutz
von Grund und Boden vor Sturmfluten, erfordert kontinuierliche menschliche Eingriffe in die
natürliche Küstendynamik, wobei der Deichbau bzw. der Erhalt der bestehenden Deichlinie unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutz - als Grundaufgabe von Bund und
Ländern begriffen wird. Der Küstenschutz erhält durch den vorhergesagten Anstieg des
Meeresspiegels und die erhöhte Frequenz von Sturmfluten zukünftige Brisanz.
Derzeit ist der größte Teil der deutschen Nord- und Ostseeküste durch feste Deichstrukturen
oder eine Verstärkung natürlicher Elemente (z.B. Dünen) geschützt. Eine Ausnahme bildet
Mecklenburg-Vorpommern, wo nur 12 Prozent der Außenküstenlänge – insgesamt 42 km –
durch Seedeiche geschützt sind. Da sich Deichbaumaßnahmen negativ auf den
Sedimenttransport entlang der Küste auswirken können, werden besonders an Sandküsten
inzwischen weichere Methoden des Sturmflutschutzes propagiert. Strandaufspülungen und
Aufspülungen zur Errichtung von Sturmflutschutzdünen gelten hier als besonders naturnahe
und umweltverträgliche Methoden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde bis 1996 so eine
effektive Küstenlänge von 50 km, das entspricht 14 Prozent der Außenküste, bespült192.
An festen Deichlinien, insbesondere in Schleswig-Holstein, spielen Salzwiesen sowohl im
Naturschutz als auch im Schutz des Deichfußes eine wichtige Rolle. In Schleswig-Holstein
sind sie einem bestimmten Managementregime unterworfen, das Interessen des
Küstenschutzes mit denen des Naturschutzes auszugleichen und Konflikte zwischen den
Interessengruppen auszuräumen sucht.
Küstenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern (GG Art. 91a, Abs. 1).
Auf der gesetzlichen Ebene ist der Küstenschutz im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
(WHG), den Landeswassergesetzen (Niedersächsisches Wassergesetz [NWG]; dem
Bremischen Wassergesetz [BrWG]) und dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG)
festgehalten. Anwendung finden auch das Wasserverbandsgesetz (WVG) und das Gesetz
über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
(GAKG). Die Durchführung der Küstenschutzmaßnahmen ist prinzipiell Ländersache, jedoch
trägt der Bund 70 % der Zweckausgaben der Länder für Maßnahmen, die einer Erhöhung
der Sicherheit vor Sturmfluten an Küsten und Tideflüssen dienen. Dies sind in erster Linie
Aus- und Neubau von Schutzwerken und deren Bestandteile.
In Hamburg, Bremerhaven und Schleswig-Holstein wird die Unterhaltung der ersten
Deichlinie vom Land wahrgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Staatliche Amt
für Umwelt und Natur in Rostock mit der Abteilung Küste ämter- und gebietsübergreifend für
191
192
Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005
http://www.um.mv-regierung.de/kuestenschutz/bschutz/ks_8vorhandene.htm
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
65
die Planung, Begutachtung und Prüfung der Küstenschutzmaßnahmen von MecklenburgVorpommern zuständig. In Niedersachsen sind die Bezirksregierungen die Oberen
Deichbehörden, ergänzt von den Landkreisen als untere Deichbehörden. Zu den Aufgaben
der Deichbehörden zählen die Festlegung von Deichabmessungen, die Bestimmung der
Deichlinienführung, und die Festlegung der deichpflichtigen Gebiete. Verantwortlich für den
Erhalt der Deiche sind in Bremen und Niedersachsen die Deichverbände, die unabhängige
Selbstverwaltungskörperschaften darstellen.
Bedeutung des Küstenschutzes
Für Bund und Länder haben die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen und der Schutz
ihres Eigentums weiterhin höchste Priorität. Niedersachsen alleine will in den kommenden
Jahren ca. 50 Millionen Euro jährlich in den Schutz der Nordseeküste vor Sturmfluten
investieren193, das auf Grund seiner niederen Lage besonders sturmflutgefährdete
Schleswig-Holstein investiert seit Mitte der 1990er Jahre ähnliche Summen pro Jahr. Aus
Sicht der Länder besteht weiterhin Bedarf an Ausbaumaßnahmen (z.B. Profilerhöhungen),
die prioritär nach dem Gefährdungsgrad bei Sturmfluten bearbeitet werden müssen. In
Niedersachsen werden derzeit ca. 250 km – etwa ein Viertel der gesamten Deichlinie - als
ausbaubedürftig eingestuft194. Die Bedeutung des Küstenschutzes wird auch im neuen
Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein deutlich (2001).
In Mecklenburg-Vorpommern soll künftig flexibler mit den Bemessungswasserständen
umgegangen und Reduktionen bis zu 25 % zugelassen werden, um den ökonomischen
Nutzen der Maßnahmen zu verbessern und dem Interesse der Kommunen an einer
ansprechenden städtebaulichen Gestaltung ihrer Uferbereiche nachzukommen. Ziel ist nach
wie vor die Herstellung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus an der gesamten Küste, wobei
einige große Vorhaben wie der Sturmflutschutz für Markgrafenheide und Greifswald und die
Komplexmaßnahme Sturmflutschutz und Renaturierung des Ostzingstes prioritär
angegangen werden.195
Gleichzeitig verstärken sich die Forderungen der Naturschutzverbände (z.B. des WWF), die
Deiche zurückzubauen, wo dies ohne Gefährdung menschlicher Siedlungen möglich ist. Dies
betrifft insbesondere die Küstenräume der Ostsee, wo die Wiederentstehung des
Salzgraslandes zu den Prioritäten des Naturschutz zählen. Neben einem ökologisch
wertvollen Lebensraum werden Salzwiesen auch als natürliche Barriere bei Sturmfluten
begriffen196. An der Nordseeküste ist der Erhalt des Status Quo und die effektive
Zusammenarbeit zwischen Deicherhalt und Naturschutz, z.B. beim Management der
Salzwiesen, erklärte Priorität.
Probleme und Konflikte
In Schleswig-Holstein wird auf ein sinkendes Bewusstsein für Sturmfluten bei deren
gleichzeitiger Häufung aufgrund von Klimaveränderung verwiesen. Der Küstenschutz muß
auf dieses erhöhte Risiko und die steigende Wertschaffung in überflutungsgefährdeten
Gebieten reagieren197.
Der Konflikt mit dem Naturschutz zählt zu den vorrangigen Problemen des Küstenschutzes.
Küstenschutzmaßnahmen und Deichbau verändern physische Umweltbedingungen wie
Hydrographie und Sedimentationsmuster, was sich nachteilig auf Laichgründe im
Flachwasser, Biodiversität und Fauna auswirken kann.
Der potenzielle Rückbau vorhandener Deichlinien setzt das Vorhandensein entsprechender
Gebiete und die Akzeptanz der Bevölkerung voraus - ein schwieriges Unterfangen, da für die
Anwohner der Küstengemeinden der Schutz vor dem Meer nach wie vor prägendes Prinzip
ist. In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit der Schutz der Bodden ein vorrangiges Problem,
193
http://www.mu1.niedersachsen.de/master/C3377401_N11281_L20_D0_I598.html
http://www.eiz-niedersachsen.de/cgi-bin/frameset-eiz.pl?page=presseinfo/2003-05-21a.htm&title=EIZ%20Niedersachsen
195
http://www.um.mv-regierung.de/pages/rede_2006_02_02.html
196
http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/naturnahe-kuesten/
197
Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005
194
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
66
wobei besonders der Bereich um die Darß-Zingster Boddenkette ein erhebliches
Forschungs- und Planungsdefizit aufweist.
Generalpläne für den Küstenschutz beschreiben die vorhandenen und geplanten
Küstenschutzbauwerke und Maßnahmen in den Ländern. Grundlage für die
Entscheidungsfindung ist einerseits die Gesamtbewertung der Leistungen und Funktionen
der jeweiligen Landschaft, andererseits die Prüfung der realen Notwendigkeit und
Möglichkeit, mit Schutzmaßnahmen nachhaltig menschliche Interessen zu schützen.
Küstenschutzpläne dienen somit einem möglichst weitgehenden Interessenausgleich. Im
neuen Generalplan Küstenschutz Schleswig-Holsteins wird, erstmals für Deutschland, das
integrierte Küstenschutzmanagement (IKM) eingeführt. IKM ist der dynamische und
kontinuierliche Planungsprozess, durch welchen Entscheidungen zum Schutz der Menschen
und ihrer Besitztümer gegenüber den Naturgefahren des Meeres getroffen werden. Ziel ist
die Sicherheit vor den Angriffen des Meeres, das IKM eine innovative Methode zur
Zielerreichung198.
Trotz aller Bemühungen ist die Küste eine dynamische Einheit, die keinen fixen Endzustand
kennt. Die Standsicherheit von Küstenschutzanlagen führt zu Nutzungskonflikten mit
Leitungstrassen, Schifffahrt und Seeverkehr, Hafenentwicklung und Erdöl- und
Gasexploration.
Im Bezug auf die zu erwartende stärkere Vernetzung des Küstenschutzes mit anderen
Nutzungsformen hat die Bearbeitung folgender Fragen eine entscheidende Bedeutung:
•
Die weitere Klärung grundlegender küstendynamischer Prozesse und
Entwicklungslinien,
•
die systematische Ermittlung der Funktionstüchtigkeit der Küstenschutzanlagen,
•
die systematische Analyse der Gefährdungen, sowie auf dieser Basis
•
die Entwicklung akzeptabler, verschiedene Nutzungsinteressen integrierende
Küstenschutzkonzepte (siehe o.g. Beispiel Generalplan Küstenschutz SchleswigHolstein).
c) Landwärtiger Schwerpunkt
3.1.15 Landwirtschaft
Allgemein
Wie in den anfänglichen Abschnitten beschrieben, zählen große Teile der deutschen
Küstengebiete zu strukturschwachen ländlichen Räumen. Trotz des Bedeutungsverlustes
und der Gefährdung durch den Wegfall von EU-Finanzhilfen kommt der Landwirtschaft nach
wie vor eine hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt in der Erhaltung traditioneller
Kulturlandschaften und der Dorfstrukturen als wichtige ländliche Sozialräume.
An der schleswig-holsteinischen Westküste sind die fruchtbaren Marschböden und die
günstigen klimatischen Bedingungen für die Ausprägung der Landwirtschaft
ausschlaggebend. In Nordfriesland ist die Fleischproduktion von vorrangiger Bedeutung,
wohingegen Dithmarschen als größtes zusammenhängendes Kohlanbaugebiet der Welt
internationalen Ruf genießt.
Problem
Landwirtschaft ist eine der wesentlichen Quellen des erhöhten Nährstoffeintrags ins Meer.
Dies ist nicht nur in den Gebieten direkt am Meer relevant, sondern auch in den
Einzugsgebieten der Meere durch den Transport von Nährstoffen durch die großen Flüsse.
Die Einflussnahme der Landwirtschaft auf die Küste erstreckt sich somit bis weit ins
Hinterland hinein.
198
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/K_C3_BCstenschutz/K_C3_BCstenschutz_20IKM.html
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
67
Trend
Trotz der strukturellen Veränderungen im Agrarsektor wird die Bedeutung der Landwirtschaft
für die Küstenkreise voraussichtlich auch weiterhin erhalten bleiben. Die Reduzierung des
Nährstoffeintrags hängt somit von technologischem Fortschritt, von der effizienteren
Düngemittelnutzung, der herrschenden Politik und Subventionen und nicht zuletzt von dem
Anstieg der biologischen Produktionsmethoden ab. Besonders in den Ostseegebieten
besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf.
3.1.16 Tourismus
Der Tourismus zählt für alle Küstenländer mit zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. In
Schleswig-Holstein machte beispielsweise die Tourismuswirtschaft 2004 4,7% des
volkswirtschaftlichen Gesamteinkommens aus, wobei 80,000 Menschen direkt und 50,000
indirekt im Tourismus beschäftigt waren.199 Besonders hoch ist die Bedeutung des
Tourismus als Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern, wo der Bruttoumsatz bei ca.
3,5 Mrd. EUR pro Jahr liegt.
Küstenregionen sind bei Urlaubern besonders beliebt und weisen mit die höchsten
Übernachtungszahlen auf. Zur Attraktivität der naturnahen Küstenlandschaften und den
unmittelbaren Küstenzonen für Freizeit und Erholung kommen immer mehr auch
Küstenstädte, die durch Umnutzung alter Werft- und Industrieanlagen attraktive städtische
Erholungs- und Handelsräume direkt am Wasser schaffen. In Mecklenburg-Vorpommern
zeigt sich eindeutig die Popularität der Küstengemeinden gegenüber dem Hinterland
gemessen an der Zahl der Übernachtungen200.. Ein ähnliches Bild zeigt Schleswig-Holstein,
wo 80% der Übernachtungen auf Küstengemeinden und Inseln entfallen.201
Abb. 18: Übernachtungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern 1998 (Quelle: Landesregierung MecklenburgVorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau (1999)
Der Reiseboom in die Küstenländer war bis Ende der 1980er Jahre ungebrochen. An der
schleswig-holsteinischen Westküste hat sich die Zahl der Übernachtungen in Nordfriesland
und Dithmarschen seit 1985 um 40% erhöht. Von besonderer Bedeutung sind hier kleinere
Unterkünfte und Pensionen mit bis zu 9 Betten, auf die ca. 38% der Übernachtungen
entfallen. Auf Grund der vielen Übernachtungen in Privatunterkünften ist das
199
200
201
Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit und Bau (1999)
Raumordnungsbericht Küste und Meer, Landesregierung Schleswig-Holstein 2005
68
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Tourismusvolumen schwer einzuschätzen und vermutlich höher als die offiziellen Statistiken
angeben. Jüngere Entwicklungen zeigen jedoch sinkende Touristenzahlen aufgrund der
verstärkten Konkurrenz mit billigen Reisezielen im Ausland sowie Veränderungen im
Urlaubsverhalten insgesamt (z.B. Wegfall längerer Familienurlaube im Sommer) Trotz einer
gewissen Stabilisierung konstatiert das Sparkassen-Tourismusbarometer auch für 2005 noch
eine gewisse Urlaubsmüdigkeit in den Küstenländern202.
Nach Jahren direkter Konkurrenz, zeichnet sich inzwischen eine verstärkte Profilbildung und
Marktstabilisierung sowie ein gezieltes Themenmarketing ab. Die Küstenländer setzen eher
auf Qualität statt Masse und betonen die naturnahen Qualitäten der Küsten, mit hohem
Potential für Aktivurlaub, Wassertourismus, Wellness, Camping und Kultururlaub. Mit neuen
oder überarbeiteten, qualitativ höherwertigen oder spezialisierteren Angeboten sollen in in
diesen Bereichen wieder Gäste ins Land geholt werden. Kurzreisende, Familien, Wellness
und Aktivurlaub bilden für Schleswig-Holstein Schwerpunkte; Mecklenburg-Vorpommern
setzt auf Wellness, Gesundheit, Wassertourismus, Radtourismus, Natur-, Landtourismus
sowie Kultur- und Städtetourismus. Speziell in Mecklenburg sind Verbesserungen der
Infrastruktur ein wichtiges Thema, insbesondere da die EU-Osterweiterung durch die
verstärkte Reisetätigkeit der Bevölkerung der EU-Beitrittsländer Chancen bietet, jedoch auch
Konkurrenz liefert.203
Die jüngste Übernachtungsentwicklung in Schleswig-Holstein insgesamt ist 2005 günstiger
als in Mecklenburg-Vorpommern (+ 0,4%) und Niedersachsen (- 0,6%) verlaufen. Als weitere
ausbaufähige Aktiv-Posten gelten das derzeit sehr hohe Investoren- und Betreiberinteresse
für touristische Projekte im Land und die Bereitstellung von rund 107 Millionen Euro im
Zeitraum 2000 bis 2006 für die Modernisierung der touristischen Infrastruktur204. Trotz
überdurchschnittlich hoher Abnahmen 2004 gegenüber 2003 sind in Niedersachsen die
Nordseeküste mit 5,5 Mio. Gästeübernachtungen (- 0,9 %) und die Ostfriesischen Inseln mit
5 Mio. (- 3,7 %) die erfolgreichsten Reisegebiete205.
Trend
Nach verschiedenen Prognosen wird der Tourismus auch in Zukunft die tragende
Wirtschaftskraft in vielen Küstenbereichen bleiben. Schleswig-Holstein muss gegenüber
Mecklenburg-Vorpommern jedoch mit einer Stagnation gegenwärtiger Zahlen oder Verlusten
rechnen. Ausschlaggebend für den Erfolg sind Strategien, die die Besonderheiten der
Landschaft konsequent nutzen und im Marketing der Destinationen herausstellen. Qualität
im Servicebereich, Professionalität und Attraktivität des Landschaftsbildes sind neben Preis
die wichtigsten Entscheidungsfaktoren, deren Wahrnehmung die Wahl des Urlaubsorts
beeinflussen und die im Zuge des verschärften interregionalen Wettbewerbs noch mehr
Gewicht erhalten werden.
Im Ostseeraum entwickeln Polen und die anderen Ostseeanrainer touristische Infrastruktur
und Angebote, welche Nachfrage auch aus Deutschland auf sich ziehen werden.
Grundsätzlich befinden sich die deutschen Destinationen angesichts eines weitgehend
gesättigten Inlandsmarktes in einem Verteilungskampf miteinander. Wesentliches Prinzip zur
erfolgreichen Partizipation am Quellmarkt Deutschland heißt in wachsendem Maße, Thema
vor Region zu setzen. Bis auf wenige, imagestarke und bekannte Orts-, Regions- und
Landschaftsnamen sind Gäste nur dann zu gewinnen, wenn Angebote auf konkrete
Aktivitätswünsche zugeschnitten sind. Entscheidend wird es allerdings sein, auch die
202
13.04.2005 Meldung des Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.: Ergebnisse des Sparkassen-Tourismusbarometers
2005, http://www.sh-nachrichtenagentur.de/de/meldung.aspx?ID=662
203
dwif-Consulting GmbH: Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010 – Kurzfassung, http://www.wm.mvregierung.de/pages/download.htm
204
Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 06.03.2006, http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MWV/Pressemitteilung/vii__tourismus.html
205
Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Niedersachsen, Internetartikel unter
http://www.mw.niedersachsen.de/master/C346425_N7490_L20_D0_I712.html
Kap. 3 - Wesentliche Nutzungsformen und Trends im Nord- und Ostseeraum
69
Potenziale, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, systematisch zu
erschließen206.
Konflikte
Der Tourismus birgt direkte und indirekte Gefahren für marine und terrestrische Ökosysteme.
Zu den direkten zählen beispielsweise die Störung von Brutvögeln, der Zugang zu sensiblen
Biotopen oder die Zerstörung von Lebensräumen durch Infrastrukturentwicklung. Zu den
indirekten zählen die steigende Umweltbelastung am Urlaubsort durch Abwasser, Müll, Anund Abreise und erhöhtes Verkehrsaufkommen. Auch im sozialen Bereich können durch die
touristische Übernutzung Konflikte zwischen Urlaubern und Anwohnern entstehen.
In allen genannten Bereichen werden bereits diverse Anstrengungen unternommen, die
negativen Auswirkungen zu verhindern und gemeinsame Strategien für die Zukunft zu
entwickeln. Dazu zählen auch Versuche, die Saisonalität des Tourismus auszugleichen und
die Verteilung in den einzelnen Gemeinden zu homogenisieren. In Deutschland und
Dänemark entfallen 75 - 90% aller Buchungen auf die Monate April - Oktober, mit einem
Gesamtaufkommen von über 20 Mio. Besuchern. An der schleswig-holsteinischen
Westküste sind die Orte Büsum und St Peter Ording sowie die vorgelagerten Inseln
touristische Hotspots, an der Ostseeküste der Raum zwischen Lübeck und Kiel sowie die
vorpommerschen Küstengemeinden.
Konflikte können sich jedoch auch umgekehrt negativ auf den Tourismus auswirken. Die
Qualität der Badegewässer und der Strände können die Urlaubsentscheidung stark
beeinflussen. Andere Umweltthemen wie das Seehundsterben, Ölunfälle, Algenblüten oder
Meeresverschmutzung schaffen ein negatives Image für die vom Tourismus abhängigen
Regionen. Ebenfalls wichtig sind einschneidende Veränderungen im Landschaftsbild, etwa
die Installation von Windkraftanlagen im Inland- und Offshore-Bereich.
Im Bereich der Gewässer ist die Sportbootnutzung ein steigender Trend mit wachsender
Bedeutung für kleinere Sportboothäfen. Gedacht, jedoch schwierig vorauszusagen sind
Entwicklungen im Meeresbereich, die den Bau von festen Offshore-Installationen mit
touristischen Aktivitäten kombinieren. Hier ist beispielsweise an eine Ausweitung des
Ausflugstourismus oder die Schaffung eigener touristischer Angebote auf Plattformen
gedacht.
Anforderungen an die Raumordnung
Wie keine andere Nutzungsform betrifft der Tourismus Land und Meer in einem komplexen
Muster an Interaktionen und Verbindungen. Alleine durch den Reiseverkehr erstrecken sich
die Auswirkungen auf den gesamten europäischen Raum, mit Rückkoppelungen
beispielsweise in der Entwicklung der Fährreisen und Hafen und ländlichen Räume. Die
Raumordnung muss sich dieser Verflechtungen bewusst sein und die Stärken des
Tourismus gezielt unterstützen. Ein besonderes Augenmerk muss auf den infrastrukturellen
Konsequenzen liegen, die sich aus der demographischen Entwicklung in MecklenburgVorpommern ergeben, sowie den wachsenden Verflechtungen mit dem EU-Ostseeraum.
Schutzgüter der Natur, Landschaft und Kultur, die für den Tourismus oft ausschlaggebende
Faktoren darstellen, müssen in der Raumplanung berücksichtigt werden. Dazu zählt
insbesondere auch das Landschaftsbild im Küstenbereich, bei dem die Sicht auf das
Küstenmeer sowie die gewachsenen Kulturlandschaften im Wattenmeer besonders
berücksichtigt werden müssen.
206
siehe 134
70
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
4.
71
Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
Als zentrales Organ der Koordinierung und Abwägung von Nutzungsansprüchen steht die
Raumplanung im Küstenbereich vor einer besonders anspruchsvollen Aufgabe. Dennoch
existiert in Deutschland bisher weder eine einheitliche Planung für Küsten und Meere noch
eine IKZM-gerechte Definition des Küstenraums als Planungsraum. Verantwortungen für
Planung und Management im Küstenraum sind vielfach zersplittert; zudem sind
grundlegende Kenntnisse und Aussagen zum Raum im Küstengebiet oft nicht vorhanden.
Grund für die bisher wenig integrierte Situation sind zum einen das föderale System, das die
wesentliche Verantwortung für die Raumordnung statt auf der nationalen auf der
Landesebene ansiedelt, und zum anderen die Trennung zwischen der raumgestaltenden und
sektoralen Planung und der unterschiedlichen Kompetenzverteilung im terrestrischen und
maritimen Raum. Problematisch ist insbesondere die Begrenzung der raumgestaltenden
Planung auf die administrativen Grenzen der Gebietskörperschaften, was die Gewässer
jenseits der MTHW-Linie von der längerfristigen, im terrestrischen Bereich effektiv
angewandten vorausschauenden Planung ausschließt. Auf der Meeresseite ist die Planung
nutzungsspezifisch
und
statt
von
längerfristiger
Entwicklungsplanung
von
Genehmigungsfunktionen
geleitet,
wobei
als
Hauptverantwortliche
die
Bundeswasserstraßenverwaltung, die Bergverwaltung und das Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie zu nennen sind.
Das gegenwärtige System steht im Gegensatz zu den zunehmenden Aktivitäten und der
Nutzungsintensivierung der Flächen, die eine flächenbezogene und vor allem eine raum- und
sektorübergreifende Nutzungsplanung im Küsten- und Meeresraum erforderlich machen. Im
Meeresbereich liefern spezielle Strategien für den Meeresschutz hierfür wichtige Leitlinien,
die daher zuerst erläutert werden sollen. Im anschließenden Abschnitt werden die
allgemeinen Belange der Raumordnung in Deutschland vorgestellt, die ähnlich wie die
Meeresschutzpolitik die übergeordneten Ziele der Raumplanung festlegt. Die
anschließenden Abschnitte betreffen die bestehenden formellen und informellen Systeme
der Umsetzung und stellen neuere Ansätze im integrierten Küstenmanagement in
Deutschland vor.
4.1
Leitlinien der deutschen Meeresschutzpolitik
Die deutsche Meeresumweltschutz-Politik orientiert sich an der Meerespolitik der EU (siehe
Kap. 6). Sie folgt drei grundlegenden Prinzipien:
•
dem Vorsorgeprinzip, d.h. Verhütungsmaßnahmen treffen, wenn triftige Gründe zur
Besorgnis einer Gefährdung der Meeresumwelt vorliegen, selbst wenn kein
schlüssiger Beweis vorliegt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Anlass
(z.B. Einträge) und Auswirkungen auf den Meeresbereich207,
•
dem Verursacherprinzip, nach dem die Kosten der Maßnahmen zur Verhütung und
Bekämpfung der Verringerung der Verschmutzung vom Verursacher zu tragen sind,
•
dem Ökosystemansatz.
In diesem Rahmen geht es um
207
•
die Integration des Meeres-Umweltschutzes
Landwirtschaft, Fischerei und Schifffahrt,
•
die weitere Verringerung bzw. Minimierung jeglichen Eintrages gefährlicher Stoffe
und von Nährstoffen,
•
die nachhaltige umweltgerechte Nutzung der Meere und den Schutz von marinen
Arten und Lebensräumen,
in Anlehnung an die OSPAR-Definition (OSPAR 2000)
in
andere
Politikbereiche
wie
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
72
•
die Anwendung des Kooperationsprinzips, das die Einbeziehung aller interessierten
Gruppen in die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des
Meeresumweltschutzes bedeutet. Dazu werden beispielsweise Bund / Länder
Gesprächskreise konstituiert, zu denen auch Nicht-Regierungsorganisationen
Zugang haben, oder jährliche Verbändeanhörungen zum Meeresumweltschutz
durchgeführt. Auch die Mitarbeit des UBA in den Arbeitsgruppen der NordseeschutzKonferenzen und der völkerrechtlichen Übereinkommen zum Schutz der Nord- und
Ostsee dient der Umsetzung des Kooperationsprinzips208.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ergeben sich die wichtigsten Gefährdungen der
Meere aus dem Eintrag von gefährlichen Stoffen, Eutrophierung, Offshore-Öl/Gasanlagen,
und Schifffahrt und Fischerei209. Schädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Meeresumwelt
durch die Schifffahrt ergeben sich im Wesentlichen durch die illegale Entsorgung,
Auswirkungen biozider Schiffsanstriche (Antifoulings) und unfallbedingte Verschmutzungen.
Deutschland orientiert sich an verschiedenen internationalen Regelungen und Verboten, die
die illegale Entsorgung auf See unterbinden sollen. Dazu zählen beispielsweise die 2000 in
Kraft getretene EU-Richtlinie zur Regelung der Schiffsentsorgung in EU-Häfen und das
Übereinkommen zum Verbot von Organozinnverbindungen in Antifouling-Anstrichen. Auch
im Umgang mit gefährlichen Stoffen orientiert sich die Politik der Bundesrepublik an
internationalen Vereinbarungen und Abkommen. Ausschlaggebend sind hier die Vierte
Internationale Nordseeschutz-Konferenz (Esbjerg, 1995), nach der Konzentrationen
industriell hergestellter synthetischer gefährlicher Stoffe weitestgehend Null anzunähern
sind. Diese Ziele sind von der OSPAR-Kommission (Nordsee/Nordostatlantik) und der
Helsinki-Kommission (Ostsee) in ihre jeweilige Strategie zur Reduzierung der
Schadstoffbelastung aufgenommen.
Propagiertes Ziel der Bundesregierung ist eine gesunde Meeresumwelt, in der es keine
durch den Menschen verursachte Eutrophierung gibt210. Nach Ansicht des BMU besteht
besonderer Handlungsbedarf bei der Reduzierung des Stickstoffeintrags ins Meer, sowie bei
der Reduzierung von Öl- und Schadstoffeinträgen aus Öl- und Gasplattformen im OffshoreBereich. In diesem Bereich und bei der Entsorgung von ausgedienten Offshore-Anlagen auf
See orientiert sich die Meeresschutzpolitik der Regierung an den OSPAR-Beschlüssen, die
der Offshore-Öl- und Gasindustrie Umweltziele setzt und die Entsorgung ausgedienter
Offshore-Anlagen auf See grundsätzlich verbietet.
Bei der Fischerei beruft sich die Bundesregierung hauptsächlich auf den internationalen
Handlungsbedarf. Trotz positiver Signale, beispielsweise der Zwischenkonferenz (IMM) auf
Ministerebene zur Integration von Fischerei und Umweltfragen: Leitlinien, Strategien und
Maßnahmen für die Integration von Fischereipolitik und Umweltpolitik in der Nordsee,
müssen Maßnahmen erst noch in der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen
Gemeinschaft (2002) und in internationalen Kommissionen, z.B. der Kommission für
nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Commission on Sustainable Development,
CSD), umgesetzt werden.
Obwohl die Förderung erneuerbarer Energien zu den vorrangigen Zielen der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie zählt und Offshore-Windenergieanlagen zu den wichtigsten
Maßnahmen der Umsetzung zählen, erkennt die Regierung auch Belastungen an, die durch
die Einrichtung und den Betrieb solcher Anlagen entstehen. Hierzu zählen insbesondere die
unklaren Auswirkungen solcher Anlagen auf Rast- und Zugvögel, Benthos, Meeressäuger
und Fische.
Das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom Februar 2004211
nennt fünf Belastungsdimensionen, in denen nach Ansicht der beteiligten Experten erhöhter
Handlungsbedarf besteht und die die nationale Politik für einen erfolgreichen Meeresschutz
bestimmen müssen. Diese sind Fischerei, Eintrag gefährlicher Stoffe, Eintrag von
208
www.bmu.de
www.bmu.de
210
www.bmu.de
211
Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee. Sondergutachten, SRU, Kurzfassung (Februar 2004)
209
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
73
Nährstoffen, Schifffahrt und lokale Eingriffe, unter denen auch Offshore-Windparks genannt
werden. Als Strategie für eine effektive Umwelt- und Naturschutzpolitik in Nord- und Ostsee
wird vor allem die Beseitigung‚ effektivitätsmindernder Kompetenzkonflikte’ genannt,
insbesondere im Kontext der föderalen Struktur der Bundesrepublik. Eine weitere
Empfehlung ist die Schaffung eines integrierten Bewirtschaftungsregimes und die
Erarbeitung integraler Qualitätsziele, wobei eine nationale Meeresschutzstrategie über
einzelne Ministerien hinweg propagiert wird212.
4.2
Allgemeine Belange der Raumordnung in der Bundesrepublik
Die deutsche Raumordnung gründet sich auf sogenannte überörtliche Belange, die auch als
Leitprinzipien für die Raumplanung verstanden werden können. Eine wesentliche
Leitvorstellung ist die „nachhaltige Raumentwicklung“, die folgende Maßgaben enthält:
•
•
•
•
•
•
•
freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen,
Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen,
Schaffung von Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,
Offenhalten von Gestaltungsmöglichkeiten,
Stärkung der prägenden Vielfalt der Teilräume,
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen,
Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den alten und
neuen Bundesländern.
Rechtlich sind diese Ansprüche an unterschiedlichen Stellen verankert. Der Anspruch auf
gleichwertige Lebensverhältnisse ist z.B. im Grundgesetz und die Schaffung ausgeglichener
sozioökonomischer Verhältnisse im Raumordnungsgesetz (1997) festgeschrieben, während
die Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern eine Funktion des sozialen Bundesstaats ist.
Aufgrund der wachsenden räumlichen Disparitäten innerhalb Deutschlands kommt es in der
Raumordnung derzeit zu einer Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsgrundsatzes und der
Anpassung zentraler Leitbilder. Demographische Entwicklungen machen eine Anpassung
des Netzes der zentralen Orte erforderlich, wobei in Zukunft ein kleineres Netz von
zentralen Orten für die erforderlichen Mindeststandards der Infrastruktur aufkommen muß.
Das Leitbild der dezentralen Konzentration213 stellt eine Weiterentwicklung des Systems
der zentralen Orte dar, welches Mittel auf Metropolregionen und Wachstumskerne
konzentriert und dadurch Wirtschaftswachstum und Entwicklung auch in den umliegenden
ländlichen Regionen fördern will. Dabei wird großräumig eine Dezentralisierung angestrebt,
kleinräumig (innerhalb der Städte und Metropolregionen) dagegen eine Konzentration, was
Suburbanisierungstrends begrenzen und Siedlungsbrachen bzw. Zersiedlung einschränken
soll.
Des weiteren sieht die Raumordnung ein gezieltes Management von Raumnutzungen mit
folgenden Schwerpunkten vor:
•
•
•
Siedlungsflächenmanagement und die Reduktion der in Anspruchnahme von Fläche. Ziel
der Strategiekommission ist die Reduktion auf 30ha täglichem Flächenverbrauch,
Kulturlandschaftsgestaltung,
IKZM und Raumordnung auf dem Meer. Diese beiden Instrumente sollen in das Leitbild
der Raumordnung eingeführt werden, um ein gezieltes Management zu entwickeln.
Das Raumordnungsgesetz 1997 legt Grundsätze für Entwicklungsleitbilder im Bundesgebiet
fest, die in Landesentwicklungs- und Regionalplänen zu konkretisieren sind. Im Einzelnen
bedeutet dies bspw. im Bereich Siedlungsstruktur die Aufrechterhaltung der dezentralen
Siedlungsstruktur mit einer Vielzahl von Zentren und Stadtregionen, jedoch auch die
212
213
Koch, H.-J. (2004)
BBR (2005)
74
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Konzentration der Siedlungstätigkeit auf leistungsfähige zentrale Orte. Für die ländlichen
Räume sehen die Grundsätze den Erhalt der ökologischen Funktion für den Gesamtraum
vor, während in strukturschwachen Räumen z. B. die Umweltbedingungen durch
Infrastrukturmaßnahmen verbessert werden sollen.
Die Raumplanung wird durch eine sektorale Fachplanung ergänzt. Die Fachplanung liefert
eine gebietsbezogene Nutzungsregelung und gliedert sich in schützende Fachplanungen
(Landwirtschaft, Denkmalschutz, Forst, Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden), Natur- und
Landschaftsschutz,
Wasserwirtschaft
(Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung,
Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) und eingreifende Fachplanungen
(Abfall, Bergbau-, Rohstoffe, Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr),
Verteidigung). Sektorale Zuständigkeiten werden in Kapitel 5 beschrieben.
4.3
Organisation der Raumordnung in der Bundesrepublik
4.3.1 Formale Instrumente der Raumordnung
Innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands sind die Aufgaben der Raum- und
Fachplanung auf verschiedene administrative Ebenen verteilt. Grundlage für die
Raumordnung liefert das Bundesraumordnungsgesetz, das die formalen Instrumente der
Raumplanung und die Planungskompetenzen der für die Umsetzung verantwortlichen
Gebietskörperschaften (Kreise und Gemeinden) jedoch auf die besiedelten, permanenter
menschlicher Nutzung unterworfenen Räume bzw. die Gemeindegrenzen beschränkt. Die
formale Raumplanung kann somit zwar Leitprinzipien für die Nutzung der Küstengewässer
vorschlagen, diese jedoch nicht mit Hilfe eines eigenen planerischen Instrumentariums
umsetzen. Instrumente wie beispielsweise die Ausweisung von Vorrangflächen oder
Nutzungsflächen kamen in den Küstengewässern bzw. der AWZ lange nicht zum Einsatz.
Hier greifen stattdessen die Sektoren, die mit Hilfe entsprechender Fachplanungen und
eigener Instrumente, z.B. der Nationalparkgesetzgebung oder der Regelung der Schifffahrt,
eine Abstimmung raumorientierter Interessen und ein Ineinandergreifen der
Landesraumplanung und Fachplanung in den Meeresbereichen ermöglichten. Zuständig
waren hier sowohl die Bundesministerien als auch die Landesministerien mit den
nachgeschalteten Behörden. Seit ihrer Änderung im März 2002 sieht die
Seeanlagenverordnung die Ausweisung besonderer Eignungsgebiete für Windkraftanlagen
vor.
Im terrestrischen Bereich erfolgt die Raumordnung mit Hilfe eines gestaffelten Systems der
Raumplanung auf Bundes-, Landes-, Regional- und Gemeindeebene. Folgende Tabelle fasst
die Ebenen der Raumordnung und die Prinzipien der formalen Instrumente der
Raumordnung zusammen (Tabelle 6):
Tabelle 6: Ebenen und formale Instrumente der Raumordnung im Bundesgebiet (eigener
Entwurf)
Ebene
Bund
Länder
Rolle
Bereitstellung nationaler
Raumordnungsziele
Schaffung eines
raumordnungspolitischen
Orientierungs- und
Handlungsrahmens
Gesetzliche Festlegung der
Raumordnungsgrundsätze
und Instrumente der
Raumordnung
Umsetzung der Vorgaben
des Bundes im Rahmen
eigener, rechtlich
Instrumente
Baugesetzbuch
Raumordnungsgesetz (ROG)
Bundesraumordnungsplan
benennen die wesentlichen
Prinzipien und
Entwicklungsvorstellungen, die
auf der Ebene der
Landesplanung zur Anwendung
kommen sollen
Raumordnungsgesetze der
Länder
Verantwortlich
Bundesministerium
für Verkehr, Bauund
Wohnungswesen
(BMWBV)
Bundesamt für Bau
und Raumordnung
(BBR) als
beratendes Organ
Staatskanzlei oder
Fachministerium
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
75
bindender
Landesraumordnungspläne
Landesgesetzgebung
LandesraumordnungsFestlegung landesweiter
programme
Ziele der Raumordnung als
Definition städtischer und
Basis für allgemeine
ländlicher Räume,
politische und
Ausweisung spezieller
raumordnerische
Förder- und
Entscheidungen
Entwicklungsgebiete,
Schaffung eines
Ausweisung von
landesweiten Rasters
Vorrangsflächen für
durch die Vorgabe raumbestimmte Nutzungsformen
und sektorbezogener
Entwicklungsziele
Delegierung von Aufgaben
an untergeordnete
raumplanerische Einheiten
auf der regionalen Ebene.
Regionale
Bezirks- oder
Raumordnungspläne
Kreisverwaltung
Regionale Raumordnungsprogramme
Regionen
Kreise und
Gemeinden
Entwicklung von
Hauptverkehrsstraßen,
Fährverbindungen, und
Eisenbahnstrecken,
Zweite, detailliertere Stufe der
Festlegung von
Landesraumplanung Seeschifffahrtsstraßen
Umsetzung und Ausgestaltung
Vorrangstandorte für
der Landesvorgaben auf der
Güterverkehrszentren,
regionalen Ebene
Entwicklung von Seehäfen
und hafenorientierten
industriellen Anlagen;
Ausweisung von
Windenergiegebieten und
Vorranggebieten für die
Rohstoffgewinnung
Ausweisung von
Vorranggebieten für Natur
und Landschaft.
Kommunale Bauleitplanung
Festschreibung der
spezifischen Entwicklungsziele Flächennutzungsplan (F-Plan) vorbereitend
für die jeweiligen Kreis- und
Bebauungsplan (B-Plan) Gemeindegebiete
rechtlich bindend
Planungshoheit und
Gegenseitigkeitsprinzip:
Keine Bindung, jedoch
freiwillige Anerkennung der
Vorgaben der oberen
Planungsebenen auf Grund
von Beteiligung am
Planungsverfahren.
Kreis- und
Gemeindeverwaltung
Landes- und Regionalraumordnungsprogramme sind für die Behörden des Bundes und des
Landes, die Landkreise, die Gemeinden und die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben verbindlich214. Einzelne Sicherungsinstrumente erlauben die
Abstimmung von Einzelvorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung ab. Hierzu
214
http://www.ml.niedersachsen.de/master/0,,C397922_N14745_L20_D0_I655,00.html
76
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
zählen beispielsweise das Raumordnungsverfahren, das Zielabweichungsverfahren oder die
Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen.
An der Aufstellung der Programme werden alle fachlich berührten Stellen beteiligt, darunter
die Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, Naturschutzverbände sowie bei
Landesprogrammen die Nachbarländer und Nachbarstaaten. Dieser integrative Prozess
dient nicht zuletzt der Abstimmung mit den jeweiligen Fachplanungen und der - wenigstens
formellen - Einbindung möglichst vieler Interessengruppen. Auf der nationalen Ebene dient
die Ministerialkonferenz zur Raumordnung der Koordinierung der verschiedenen Ansätze der
Raumordnung in den Ländern und der Ausarbeitung rahmengebender nationaler Konzepte.
4.3.2 Informelle Instrumente der Raumordnung
Neben den formellen, landes- und regionsbezogenen Ansätzen der Raumordnung hat sich
seit den 1990er Jahren die regionale und überregionale Zusammenarbeit als informelle,
besonders für strukturell schwache Gebiete bedeutende Entwicklung herauskristallisiert.
"Regionale Kooperationen" sind oft Schwerpunkte der Landesraumordnungsprogramme,
deren Schaffung und Intensivierung oft besonders gefördert werden. Zentraler Punkt ist ihre
freiwillige Natur, wobei eine möglichst breite Mitwirkung der "regionalen Akteure" als
Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit gilt. Die meisten informellen Ansätze sind
handlungs- und umsetzungsorientiert, relativ kleinräumig und kurz- bis mittelfristig angelegt.
Regional und interregional leisten informelle Ansätze der Raumordnung einen wichtigen
Beitrag zur Verwirklichung der Raumordnungspläne. Ihre Ausrichtung ist oft wirtschaftlich,
jedoch zählt auch der Interessenausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen zu
den zentralen Aufgaben. Der Typ der Zusammenarbeit ist unterschiedlich, wobei auch
gebietskörperschaftliche Lösungen zum Tragen kommen (Regionalstadt, Eingemeindung).
Zu den bekanntesten informellen Instrumenten gehören regionale Entwicklungskonzepte,
Städtenetze,
Modellvorhaben
der
Raumordnung,
Regionalkonferenzen,
Regionalmanagement und Regionalmarketing. Auf der europäischen Ebene sind auch das
Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) sowie diverse Interreg-Projekte zu den
informellen Ansätzen zu rechnen. Der Vorteil dieser Instrumente liegt in der Möglichkeit, sie
flexibel und problemorientiert ohne verbindliche rechtliche Anforderungen einzusetzen und
die aktive Einbindung relevanter Personen und Institutionen zu ermöglichen. Wichtige
Impulse setzten der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen 1993 (ORA) und der
raumordnungspolitische Handlungsrahmen 1995 (HARA)
4.4
Raumordnung im Meeresbereich
Im Meeresbereich sind die räumlichen Verwaltungseinheiten durch sektorale Zuständigkeiten
ersetzt. Je nach Kompetenz liegt die Verantwortung für diese Sektoren meist in den Händen
von Bundes- oder Landesministerien, die durch nachgeschaltete Behörden etwa für die
Ausweisung von Schutzgebieten, die Ausweisung von Eignungsgebieten für
Windenergieanlagen, die Sicherstellung der Schifffahrt, die Genehmigung von OffshoreWindanlagen oder auch die Nutzung von Bodenschätze verantwortlich sind.
Rechtlich - und auch aus raumplanerischer Sicht - muss zwischen der Nutzung des
Küstenmeeres und der Inneren Gewässer und der Nutzung der AWZ unterschieden werden.
Das Küstenmeer ist Bestandteil der Küstenländer. Zwar besitzt der Bund in allen
Meeresbereichen Rahmenkompetenz, doch sind es im Falle der Inneren Gewässer und des
Küstenmeers die Länder, die für die Verwaltung und Raumplanung innerhalb der 12
Seemeilenzone zuständig sind. Ein Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung
lieferte 2001 die Grundlage, die Raumordnungspläne der Länder auf die 12 sm-Zone
auszudehnen und Ziele und Grundsätze der Raumplanung auf die speziellen Bedürfnisse
des Meeresraums auszurichten215.
215
Eyink, H. (2004): Raumordnung im Meer. Kurzfassung des Vortrags auf dem Meeresumwelt-Symposium 2004, BSH,
Hamburg.
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
77
Die Nutzung der AWZ wird durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt. Es handelt
sich um eine Meereszone außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik, für die das
Seerechtsübereinkommen dem Bund jedoch das vorrangige Recht zur wirtschaftlichen
Nutzung einräumt. Diese souveränen Rechte sind funktional begrenzt und umfassen z.B.
Forschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht-lebenden
natürlichen Ressourcen, den Bau künstlicher Inseln und den Meeresumweltschutz. Die
Rechte anderer Staaten in der AWZ umfassen die Freiheit der Schiffahrt, des Überflugs und
der Verlegung von Rohrleitungen und Seekabeln. Die Raumordnung in der AWZ ist daher
Aufgabe des Bundes, die in §18a des Raumordnungsgesetzes geregelt wird.
§18a des ROG weist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die
Aufgabe zu, in der deutschen AWZ Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der
wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, der Gewährleistung der Sicherheit und
Leichtigkeit der Seeschiffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt aufzustellen. Eine
Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien ist dabei vorgesehen. Vorbereitende
Arbeitsschritte zur Aufstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung fallen an das
BSH, das auch die erforderlichen Umweltprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Raumordnung in der AWZ liegt ebenfalls beim
BSH, das im Auftrag unter Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, dem
Bundesamt für Naturschutz, dem Umweltbundesamt, der Wehrbereichsverwaltung, der
Bundesforschungsanstalt für Fischerei und den Berg- und Naturschutzämtern der Länder die
Nutzung der AWZ koordiniert. Bis zum 31. Dezember 2005 festgelegte besondere
Eignungsgebiete für Windkraftanlagen sind als Ziele der Raumordnung zu übernehmen und
als Vorranggebiete festzulegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass außerhalb dieser
Eignungsgebiete keine Windparks entstehen können, da die Ausweisung als Eignungsgebiet
den Rang eines Fachgutachtens besitzt.
Im Zuge der wachsenden Nutzungsdichte in der AWZ ist das Bundesraumordnungsgesetz
so angepasst worden, dass der Bund die alleinige gesetzliche Zuständigkeit in der AWZ
erhalten hat. Derzeit werden durch das BSH als zuständige Behörde Grundsätze und Ziele
der Raumordnung in der AWZ formuliert.
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Strukturen der Landesplanung in den
Küstenländern gegeben werden.
4.5
Landesplanung in Niedersachsen
4.5.1 Allgemeine Strukturen
Ab dem 1. Januar 2005 wurde der Verwaltungsaufbau in Niedersachsen grundlegend
verändert. Grundstein der Verwaltungsmodernisierung war die Abschaffung der
Bezirksregierungen, mit der ein zweistufiger Verwaltungsaufbau erreicht werden sollte.
Soweit die Aufgaben durch die Reform nicht wegfielen, wurden sie auf die Kommunen oder
sonstige Dritte verlagert oder auf andere Landesbehörden übertragen. Kommunen, Städte
und Gemeinden sollten gestärkt aus der Reform hervorgehen, um dem Land eine
Konzentration auf seine Kernaufgaben zu ermöglichen. Mittlerweile umfasst die
Landesverwaltung Niedersachsens Behörden der unmittelbaren und der mittelbaren
Landesverwaltung.
Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind
• in der Oberstufe die Ministerien, der Landesrechnungshof und der Präsident des
Niedersächsischen Landtages,
• denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf
Ortsebene direkt nachgeordnet sind.
Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtungen,
wie z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispielhaft sind
hier die Kammern (z.B. Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern,
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
78
Handwerkskammern, Apothekenkammer usw.) zu nennen sowie z. B. auch der TÜV, der als
beliehener Unternehmer staatliche Aufgaben wahrnimmt.
Eine Sonderrolle zwischen der Form der Behörde und der privatwirtschaftlichen Wahrnehmung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe, die in Niedersachsen mehr als in anderen
Bundesländern eingerichtet worden sind. Wie eine Behörde gehört der Landesbetrieb noch
zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, ist aber mehr als diese von einer
betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung geprägt216.
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Januar 2005 vier Regierungsvertretungen
errichtet. Organisatorisch sind sie als Referate des Niedersächsischen Ministeriums für
Inneres und Sport an den Standorten Braunschweig, Hannover (ab 2006 Nienburg),
Lüneburg und Oldenburg angesiedelt. In den Regierungsvertretungen werden von der
Staatskanzlei sowie den jeweils fachlich zuständigen Ministerien Aufgaben in eigener
fachlicher Verantwortung erfüllt. Diese Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort ist
bundesweit einmalig. Die Landesregierung möchte auf diese Weise einen direkten Draht zu
den wichtigen Akteuren in der Fläche haben. Als Serviceeinrichtung fördern und unterstützen
die Regierungsvertretungen in erster Linie den ländlichen Raum mit seinen Regionen. Dabei
arbeiten sie eng mit der regionalen Wirtschaft und deren Verbänden, den Gewerkschaften,
den kommunalen Spitzenverbänden, mit betroffenen Fachbehörden und bestehenden
regionalen Kooperationen zusammen. Sie sind ein wichtiger Baustein der Kommunikation,
Koordination und Kooperation und vermitteln zwischen den entscheidenden Akteuren in den
Regionen und der Landesregierung217.
Tabelle 7 fasst die Organisation der Raumordnung innerhalb Niedersachsens zusammen.
Für die Aufgaben der Raumordnung auf Landesebene sind in Niedersachsen zuständig:
•
•
als oberste Landesplanungsbehörde das Niedersächsische Ministerium für den
ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die vier
Regierungsvertretungen fungieren u.a. als regionale Ansprechpartner für die
Aufgabenbereiche Landesentwicklung, Regionalentwicklung und Raumordnung.
als untere Landesplanungsbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die
Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig218.
Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen (eigener Entwurf)
Organisation der Raumordnung in Niedersachsen
Verwaltungsebene
Aufgaben/Instrumente
Landesregierung
Allgemeine Aufgaben der Landesebene:
• Rechtskompetenz für Raumordnung,
• Landschaftsplanung und Naturschutz,
• Wassermanagement und Küstenschutz
(unterschiedliche rechtliche Zuständigkeiten)
Landesministerien:
Aufgabenbereiche der Landesministerien:
•
Niedersächsisches
Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie und
Gesundheit
-
Genehmigung von Offshore-Anlagen (in
Zusammenarbeit mit der benachbarten
Kommunalverwaltung)
•
Niedersächsisches
Ministerium für den
-
Landesentwicklung und Raumordnung,
216
217
218
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C29958_N13808_L20_D0_I522.html
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C10358496_N6275053_L20_D0_I522
http://www.ml.niedersachsen.de/master/C341626_N519992_L20_D0_I655.html
Räumliche Kompetenz
12 sm
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
79
Fortsetzung Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen
ländlichen Raum,
Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
•
Umweltministerium
•
Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
Regierungsvertretungen
Braunschweig
Hannover/Nienburg
Lüneburg
Oldenburg
-
Fischereiverwaltung,
Landwirtschaft
-
Wirtschaftsentwicklung,
Verkehr und Transport
Hafen- und Schiffahrtsverwaltung (hoheitliche
Aufgaben)
Niedersächsische Landesgesetze und
Verordnungen mit Relevanz zum IKZM:
- Generalplan Küstenschutz (von 1973, zuletzt
1990 überarbeitet)
- Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) vom 23.
Februar 2004, zuletzt geändert am 5.11.2004
- Verordnung über Zuständigkeiten auf dem
Gebiet des Deichrechts (ZustVO-Deich) vom
29.11.2004
- Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in der
Fassung vom 10. Juni 2004 zuletzt geändert
am 17.12.2004
- Niedersächsische Küstenfischereiordnung
(NKüFischO) vom 3. März 2006
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)
(zuletzt geändert am 05.09.2002)
- Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über den
Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“
vom 11.07.2001.
- Niedersächsisches
Landesraumordnungsprogramm in der
Fassung vom 20.3.1994.
- Niedersächsisches Landschaftsprogramm in
der Fassung vom 18.04.1998.
Aufgaben:
-
-
-
-
-
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger,
die regionale Wirtschaft, sowie Kommunen in
der Region,
Koordinierung von überregionalen Projekten
und Moderation regionaler
Strukturentwicklung,
Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit und Unterstützung der
Landesentwicklung,
Interessenvertretung der Region bei der
Landesregierung und zentrale
Informationsstelle der Landesregierung für die
Region,
Koordination der nationalen und europäischen
Zusammenarbeit in den integrierten
Europabüros.
12 sm
Fachverwaltungen
-
Behörde für
Geoinformation,
Landentwicklung und
Liegenschaften
-
Fischerei
Erteilung von Genehmigungen
Küstenschutz
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
80
Fortsetzung Tabelle 7: Organisation der Raumordnung in Niedersachsen
-
Niedersächsischer
Landebetrieb für
Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz
-
Hochwasserschutz, Inselschutz, Küstenschutz
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Deiche und Sperrwerke des Bundes und
Landes
Artenschutz und Naturschutz (ab 2008 Aufgabe
der Kommunalverwaltung
-
Nationalparkverwaltung
Niedersächsisches
Wattenmeer
-
Niedersachsen Ports
GmbH
-
Unterhalt der Häfen
Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie
-
Hoheitliche Aufgaben bei
Genehmigungsverfahren
Untere Landesplanungsbehörden und Träger
MTHW- Grenze
der Regionalplanung, Verantwortung für
Regionales Raumordnungsprogramm und
Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren
Baugenehmigungen
Landschaftsrahmenplan
Genehmigung der Flächennutzungspläne
Raumordnungskonzept für das
niedersächsische Küstenmeer (ROKK)
12 sm
-
Landkreise und kreisfreie
Städte
-
-
Kommunen
-
Flächennutzungsplanung
- Bauleitplanung
- Landschaftsplanung
- Deiche
MTHW-Grenze
Abb. 19 stellt den jetzigen Aufbau der Landesverwaltung dar.
Für Aufgaben des IKZM sind mehrere Behörden der Niedersächsische Ministerien zuständig.
So ist der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(dem Ml unterstellt) u.a. für die
•
•
•
Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie
Hochwasser- Insel- Küstenschutz und allgemein
Naturschutz (Artenschutz, bis 2007 Ausweisung der NATURA 2000- Gebiete, danach
die Kommunen für zuständig)
zuständig.
Das Staatliche Fischereiamt in Bremerhaven (ML unterstellt) wird als gemeinsame
Einrichtung der Länder Niedersachsen und Bremen fortgeführt. Es wird eine Kooperation mit
weiteren Küstenländern angestrebt.
Die Nationalparkverwaltung Wattenmeer wird als eigene Behörde direkt dem
Umweltministerium zugeordnet.
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
g
Stk
MI / Landespolizeipräsidium
ML
g(
MU
MS
81
g)
MK
MW
MWK
MJ
7 Polizeidirektionen
Landesarchivverwaltung
Behö
Behö rden
Oberfinanzdirektion
Landeskriminalamt
ZASt én, LASt.,
GdL
33 Polizeiinspektionen
Landesamt für
Verfassungssungsschutz
Landesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Landgestüt
2 Landesfeuerwehrschulen
Nationalparkverwaltung
Wattenmeer
Schutzgebietsverwalt.
Elbtalauen
Nds. Landesdesamt für
zentrale soz.
Aufgaben
(NLZSA)
Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA)
Landesbildungszentren
für Hörgeschädigte und Blinde
Studieninstitut
d. Landes Nds.
FH VR
Landesschulbehörden
Landesamt für
Denkmalpflege
23 Justizvollzugsanstalten
Nds. Landesamt für
Lehrerbild. und
Schulentwicklung
20 Hochschulen davon
6 Stiftungen
11 Staatsanwaltschaften
Staatstheater
Oldenburg,
Braunschweig
Nds. Landeszentrale für
polit. Bildung
147 Gerichte
3 Landesbibliotheken
6 Museen
10 Gewerbeaufsichtsämter
11 Vermessungs- und
Katasterbehörden / Ämter für
Agrarstruktur
Landesbetriebe,
Anstalten, GmbH
länderü
nderüberbergreifende
Fachbehö
Fachbehörden
Logistikzentrum
Nds. (LZN)
Landesvermessung und
Geobasisinformat. (LGN)
Informatikzentrum Nds.
(IZN)
Kommunalprüfungsanstalt
Forstverwaltung
Anstalt. öffentl.
Rechts
Nds. Landesbetrieb für
Naturschutz u.
Wasserwirtschaft
Landesamt für
Statistik (HB)
Forstl. Versuchsanstalt
(S-A, TH, HE)
Nationalparkverwalt.
Harz (S-A)
11 Landeskrankenhäuser
Landesbetrieb
für Straßenbau
und Verkehr
Landesbetrieb f.
Materialprüfung
Landesbetrieb
für Mess- und
Eichwesen
N-Bank (4
Standorte)
Nds. Hafen
Service GmbH
Landesbergamt (HH, HB,
SH)
Landesamt f.
Bodenforschung (HB)
Staatl. Fischereiamt (HB)
Stiftungen
Stiftung nds.
Gedenkstätten
Stiftung BS
Kulturbesitz
Abb. 19: Zweistufiger Aufbau der Landesverwaltung (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
2005219)
Abb. 20 stellt den Aufbau der Gebietskörperschaften dar.
219
MF
http://www.niedersachsen.de/master/
68 Finanzämter
Níedersächs.
Landesfinanzschule
8 Staatliches
Baumanagement
Nds.
Landesamt für
Bezüge und
Versorgung
(NLBV)
82
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb. 20: Gebietskörperschaften in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei,
http://www.niedersachsen.de/master/220)
4.5.2 Raumordnung in Niedersachsen
Als oberste Planungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen
Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Entwurf des
Landesraumordnungsprogramms zuständig. Die vier Regierungsvertretungen fungieren u.a.
als
regionale
Ansprechpartner
für
die
Aufgabenbereiche
Landesentwicklung,
Regionalentwicklung und Raumordnung. Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur
allgemeinen Entwicklung des Landes werden vom Landtag als Gesetz bzw. von der
Landesregierung als Verordnung beschlossen. Auf dieser Basis stellen die Landkreise und
kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum
Braunschweig. als untere Planungsbehörde und Träger der Regionalplanung für ihr
Kreisgebiet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf.
Die Gültigkeit eines Regionalen Raumordnungsprogramms beträgt zehn Jahre.
Das aktuelle Landesraumordnungsprogramm gilt seit 1994 und wurde 1998 und 2002 durch
verschiedene Änderungen ergänzt.
Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer (ROKK)
2005 hat Niedersachsen auch ein Raumordnungskonzept für das niedersächsische
Küstenmeer (ROKK) herausgegeben. Das ROKK formuliert unterhalb der förmlichen und
rechtsverbindlichen Ebene des Landes-Raumordnungsprogramms und der Regionalen
Raumordnungsprogramme der Küstenlandkreise erstmalig übergreifend für das gesamte
niedersächsische Küstenmeer rechtlich unverbindliche raumordnerische Aussagen. Das
ROKK ist ein Angebot an interessierte Kreise, sich über die verschiedenen Nutzungs- und
Schutzansprüche im Küstenmeer sowie die daraus resultierenden Konfliktsituationen zu
informieren. Darauf aufbauend benennt das ROKK raumordnerische Lösungsansätze mit
dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung im Küstenraum voranzutreiben und zu gewährleisten.
220
http://www.niedersachsen.de/master/C8655614_N1701814_L20_D0_I198.html
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
83
Es ist damit Baustein eines Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM). Das ROKK
macht in erster Linie Aussagen zum niedersächsischen Teil des Küstenmeeres
einschließlich der inneren Gewässer. Dieser Bereich wird zum Land hin durch die Mittlere
Tide-Hochwasser-Linie (MThw-Linie) - einschließlich der Binnenlands liegenden
Seeschifffahrtsstraßen - und in der Nordsee durch die 12 Seemeilen-Grenze begrenzt.
Insofern sind die Küstenästuare und Seeschifffahrtsstraßen Teil des ROKK. Seewärts grenzt
an das Küstenmeer die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) mit dem darunter liegenden
deutschen Festlandssockel als Teil der Hohen See. Auch wenn AWZ und Landflächen nicht
zum eigentlichen Planungsraum gehören, werden für diese Bereiche im vorliegenden
Konzept Aussagen getroffen, soweit dies inhaltlich sinnvoll ist221.
4.5.3 Regionalisierte Strukturpolitik
Niedersachsen besitzt eine Reihe regional bedeutsamer Kooperationen, deren wesentliche
Anliegen die Förderung der Wirtschaft, der Ausgleich struktureller Nachteile sowie der
Abgleich der einzelnen Planungsziele und politischen Vorgaben sind. Trotz ähnlicher
Zielsetzung sind die Strukturen dieser Kooperationen in Abhängigkeit der beteiligten Akteure
oft recht unterschiedlich und bedienen sich weniger des formellen als vielmehr eines
informellen Instrumentariums gemeinsamer Zielsetzungen, Vereinbarungen und
Abstimmung, die dann in die eigenen kreis- oder regionsweiten Programme übernommen
werden. Im Küstenraum sind zu nennen die Regionale Strukturkonferenz Ostfriesland, die
gemeinsame Landesplanung Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen, die gemeinsame
Landesplanung Bremen/Niedersachsen und die Strukturkonferenz Land Oldenburg.
Neben diesen Kooperationen existieren eine Reihe informeller Projekte im Küstenraum, die
Teilräume des Landes sowie grenzüberschreitende Räume mit Schleswig-Holstein
umfassen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt Maritime Landschaft Unterelbe, welches
Impulse für die Sicherung der maritimen Strukturen und ihre zukünftige Nutzung für andere
Zwecke geben soll. Damit soll der unverwechselbare Charakter der historischen
Kulturlandschaft gewahrt werden, ebenso wie auch die Entwicklungspotenziale von
Landschaft, Tourismus und Naherholung unter Einbeziehung der maritimen Wirtschaft
verstärkt genutzt und verknüpft werden sollen. Wichtige Projektziele sind dabei u. a. eine
Bestandsaufnahme der maritimen Strukturen sowie des Angebots und der Vermarktung für
Tourismus
und
Naherholung
und
die
Erarbeitung
eines
abgestimmten
Entwicklungskonzeptes und Aktionsprogramms.
4.5.4 Fachplanungen im Küstenraum
Insel- und Küstenschutz
Insel- und Küstenschutz stellt mit die wichtigste Fachplanung im niedersächsischen
Küstengebiet dar. Die Oberste Deichbehörde, vertreten durch das Niedersächsische
Umweltministerium, stellt den Generalplan Küstenschutz auf, dessen geltende Fassung aus
dem Jahr 1973 zuletzt 1990 fortgeschrieben wurde. Untere Deichbehörden sind die
Landkreise und kreisfreien Städte, wobei letztere u.a. für die Aufsicht über die
Deichverbände zuständig sind. Die 27 Deichverbände Niedersachsens unterhalten als
‚Träger der Deicherhaltung’ (NDG §7) rund 575 km Deiche auf dem Festland.
Fachliche Unterstützung bei der Planung und Ausführung des Insel- und Küstenschutzes
gewährleistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz
(NLWK). Dessen Zuständigkeit erstreckt sich u.a. auf Planung und Bau von
Küstenschutzeinrichtungen und Sonderaufgaben des Naturschutzes, im Regierungsbezirk
Weser-Ems auch auf die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen.
Im Gegensatz zum Schutz der Festlandküste ist das Land Niedersachsen durch das NLWK
für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständig. Nachgeordnete administrative Ebenen,
221
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C15078500_N15074562_L20_D0_I522.html 23.3.2006)
84
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
insbesondere die Kommunen,
Entscheidungsbefugnisse.
besitzen
im
Inselschutz
somit
derzeit
keine
Hafenverwaltung
Die Verantwortung für den Unterhalt der Hafen-Infrastruktur und ihres bedarfsgerechten
Ausbaus an das Land fällt auf die Niedersächsische Hafen Service GmbH, die direkt dem
Wirtschaftsministerium untersteht.
Naturschutz
Landschaftsplanung ist die gutachtliche, unabgestimmte Fachplanung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Als zentrales Planungsinstrument zur
räumlichen Umsetzung der Naturschutzziele umfasst sie das Landschaftsprogramm, die
Landschaftsrahmenpläne sowie die Landschafts- und Grünordnungspläne222.
Das Landschaftsprogramm ist die umfassende Darstellung der Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten
Landes. Die 1989 veröffentlichten Ziele, Leitlinien und Handlungsempfehlungen wurden in
Einzelbereichen aktualisiert; eine umfassende Fortschreibung ist derzeit in Vorbereitung.
Der Landschaftsrahmenplan präzisiert das Landschaftsprogramm durch eine Kartierung des
Biotopverbundsystems und macht Aussagen zu Sicherung, Pflege und weiteren Entwicklung
der Schutzgüter. Entsprechende Vorrang- oder Vorsorgegebiete werden in die Regionalen
Raumordnungsprogramme integriert.
Der Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ist mit 280.000 ha der zweitgrößte
deutsche Nationalpark nach dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer und von
wesentlicher Bedeutung im IKZM. Die Nationalparkverwaltung ist ein Dezernat der
Bezirksregierung
Weser-Ems
mit
Sitz
in
Wilhelmshaven,
das
eng
mit
Kommunalverwaltungen, anderen Behörden und Institutionen sowie dem ehrenamtlichen
Naturschutz zusammenarbeitet223.
Das Niedersächsische Landesraumordnungsprogramm von 1994 legt das Gebiet des
Nationalparks als Vorranggebiet für Natur und Landschaft fest. Es wird ergänzt vom
Niedersächsischen Landschaftsprogramm von 1998, das als landesweites Fachprogramm
des Naturschutzes Rahmenziele und Maßnahmen für den Nationalpark darstellt.
Nationalparkgrenzen, Schutzzonen, Schutzzweck, erlaubte Handlungen u.a. sind im
Nationalpark-Gesetz vom 11.07.2001 festgelegt. Im Gegensatz zum schleswigholsteinischen Nationalpark Wattenmeer ist insbesondere erwähnenswert, dass die
ostfriesischen Inseln Teil des Nationalparks sind.
4.5.5 Ausblick
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden viele der genannten fachlichen Zuständigkeiten
anders strukturiert. Dies ändert jedoch nichts an den grundlegenden administrativen
Aufgaben im Land im Küsten- und Meeresbereich und den Anforderungen, die sich aus
einem anspruchsvollen IKZM an die Verwaltung und entsprechende Verfahren ergeben.
4.6
Landesplanung in Schleswig-Holstein
4.6.1 Allgemeine Strukturen
In Schleswig-Holstein ist die Landesplanung zweistufig organisiert. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Innenministerium mit seiner Abteilung Landesplanung, deren
Aufgaben die Fortschreibung des Landesraumordnungsplans und die Regionalplanung
umfassen. Der derzeitig gültige Landesraumordnungsplan aus dem Jahr 1998 beschreibt die
Entwicklungsperspektiven für Schleswig Holstein aus gesamträumlicher Sicht, welche dann
222
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, http://193.218.216.17/cgibin/db4web_c/projekt4/crome/natur/index.mth?sel=5&knot=175346&ebene=1
223
http://www.mu.niedersachsen.de/Nationalparke/index.htm
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
85
in insgesamt fünf Regionalplänen präzisiert werden. Auf der kommunalen Ebene sind
Gebietsentwicklungspläne, Regionale Entwicklungskonzepte und Bauleitplanungen für die
Ausgestaltung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung maßgeblich224.
In der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums werden räumliche Aspekte der Windenergienutzung und IKZM als eigene Aufgabenfelder anerkannt. IKZM ist dazu mit zwei
speziellen Koordinatoren und Ansprechpartnern ausgestattet. Das Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume befasst sich seit 2005 mit integrierter ländlicher
Entwicklung und den Themen Küstenschutz und Häfen.
Ein zentrales Vorhaben der Landesregierung ist die Fortentwicklung der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt der Reform stehen die Zusammenlegung von Verwaltungen zu größeren, leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten sowie die Verlagerung von
Landesaufgaben auf die Kommunen. Spätestens am 1. April 2007 soll eine gesetzliche Regelung zur Neuordnung der kommunalen Struktur im kreisangehörigen Bereich in Kraft treten. Tabelle 8 fasst die Organisation der Raumordnung innerhalb Schleswig-Holsteins
zusammen.
Tabelle 8: Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein (Eigener Entwurf)
Organisation der Raumordnung in Schleswig-Holstein
Verwaltungsebene
Aufgaben/Instrumente
Landesregierung
Allgemeine Aufgaben der Landesebene:
Planung, Rahmen
Landesministerien:
Aufgabenbereiche der Landesministerien:
•
Innenministerium (mit
zugeordnetem Amt für
Katastrophenschutz)
Räumliche
Kompetenz
12-sm-Grenze
- Europa- und Ostseeangelegenheiten
- Landesplanung
- Bauen und Wohnen
•
Ministerium Landwirtschaft
Umwelt und ländliche Räume
(MLUR)
-
•
Ministerium für Wissenschaft,
Wirtschaft, und Verkehr
-
•
Ministerium für Soziales,
Familie, Gesundheit, Jugend
und Senioren
Wasserwirtschaft/Meeres- und Küstenschutz
Landwirtschaft und Fischerei
Ländliche Räume
Naturschutz/Forstwirtschaft/Jagd
Nachhaltige Entwicklung
Verkehr und Straßenbau
Tourismus
Energiewirtschaft
Forschung/Hochschulen
Technologie
Schleswig-Holsteinische Landesgesetze und
Instrumente mit Relevanz im IKZM:
- Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des
Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz) i.d.F.v. 31.10.1995225
- Gesetz über die Landesplanung
(Landesplanungsgesetz) i.d.F.v. 10.2.1996
(zuletzt geändert 16.9.2003)226
- Landesraumordnungsplan (Amtsbl. Schl.-H.
224
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/Ein_20Land_20plant2.html
225
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/230-2.htm
226
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/230-1.htm
86
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
-
-
-
1998 S. 493)227
Regionalpläne für insgesamt fünf
Planungsräume228
Landschaftsrahmenpläne für insgesamt fünf
Planungsräume,
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zum
Schutze des schleswig-holsteinischen
Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG)
vom 17. Dezember 1999 (zuletzt geändert
am 16.9.2003)229
Landesgesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung
(Landes-UVP-Gesetz - LUVPG) vom 13. Mai
2003230
Bekanntmachung der geltenden Fassung des
Landeswassergesetzes (Wassergesetz des
Landes Schleswig-Holstein - LWG) in der
Fassung vom 6. Januar 2004231
Rahmenkonzept Integriertes
Küstenzonenmanagement in SchleswigHolstein (2003)
Fachverwaltungen
12-sm Grenze
Landesoberbehörden:
- Landesamt für Natur und
Umwelt
- Landesamt für den
Nationalpark SchleswigHolsteinisches Wattenmeer
- Landesamt für
Denkmalpflege
- Archäologisches Landesamt
-
Erteilung von Genehmigungen
Fachplanungen
Untere Landesbehörden:
- Ämter für ländliche Räume
- Landesbergamt (ClausthalZellerfeld)
Landkreise, Kreisfreie Städte,
Gemeinden
Kommunale Planungen
- Regionale Entwicklungskonzepte (teils von
Kreisen getragen, z.T. informelle
Raumstrukturen)
- Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalyse
(Ämter- bzw. Gemeindeebene)
- Kreisentwicklungskonzepte (eg. RegiOH,
KEK Ostholstein)
- Gebietsentwicklungspläne (Stadt- und
Umlandplanung)
- Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung,
Landschaftsplanung der Gemeinden
227
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2301.5h.htm
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2302.2h.htm
229
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/791-6h.htm
230
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2129-7.htm
231
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/753-2.htm
228
MTHW-Grenze
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
87
Für den Küstenraum ist der Landesraumordnungsplan durch die Festlegung allgemeiner
Leitlinien von Bedeutung (beispielsweise das Prinzip der ökologischen Qualitätssicherung
des Raumes) sowie durch die Ausweisung bestimmter Ordnungsräume mit dazugehörigen
Entwicklungsprioritäten. Relevant sind die ausschließlich an den Küsten gelegenen
Ordnungsräume für Tourismus und Erholung, in denen Natur, Umwelt und Landschaft als
wichtige Grundlagen für Tourismus und Erholung besonders geschützt werden sollen (Abb.
23). Wie alle Instrumente der Landesplanung enden jedoch auch die Ordnungsräume an der
MTHW-Grenze. Bis 2005 gab es in Schleswig-Holstein kein Instrument, das sowohl
terrestrische als auch maritime Bereiche innerhalb eines planerischen Ansatzes erfasst.
Raumordnungsbericht Küste und Meer Schleswig Holstein 2005
Das Land Schleswig-Holstein hat jedoch Ende 2005 einen Raumordnungsbericht verfasst, in
dem erstmals eine umfassende Betrachtung der Raumnutzung in den für Schleswig-Holstein
relevanten Meeres- und Küstenbereichen enthalten ist. In dem bericht sollen die konkreten
raumordnerischen Handlungsbedarfe für Schleswig-Holstein aufgezeigt werden. Im
Vordergrund steht dabei die Frage nach der Erforderlichkeit der Aufnahme und Anpassung
von Aussagen und Darstellungen zum Küsten- und Meeresbereich im Rahmen der bald
anstehenden Fortschreibung des LRPl232.
Abb. 21: Raumkategorien in Schleswig-Holstein. Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind dicht rot
schraffiert. (Quelle: Schleswig-Holsteinische Landesregierung)233
232
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/PDF/rob__kueste__meer,property=pdf.pdf
(23.3.2006)
233
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/
88
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Der Landesraumordnungsplan (die letzte Fassung von 1998) beschreibt die
Entwicklungsperspektiven für Schleswig Holstein aus gesamträumlicher Sicht und legt
Vorranggebiete, Eignungsgebiete und Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung
(Vorbehaltsräume) fest. Die Regionalplanung präzisiert diese übergreifende Planung für
jeden der fünf Regionalpläne. Für die Küstenzonen sind von Bedeutung:
• Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (geltend für alle
schleswig-holsteinischen Küsten an Nord- und Ostsee sowie für Ufer im Unterelbebereich)
(Basis: Landesnaturschutzgesetz, Landschaftsprogramm mit Ziel des Aufbaus eines
ökologischen Verbundsystems),
• Räume und Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (in den
Regionalplänen präzisiert),
• Eignungsgebiete für Windenergie (in den Regionalplänen präzisiert),
• Vorranggebiete für den Naturschutz (Nationalpark Wattenmeer, geschützte und im
Landschaftsrahmenplan abgegrenzte Flächen von über 20 ha, in den Regionalplänen
präzisiert).
Die fünf Planungsräume Schleswig-Holsteins sind:
• Planungsraum I: Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn
(Fortschreibung 1998),
• Planungsraum II: Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreis Ostholstein (Fortschreibung 2004),
• Planungsraum III: Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise RendsburgEckernförde und Plön (K.E.R.N.-Region, Fortschreibung 2000),
• Planungsraum IV: Kreise Dithmarschen und Steinburg (Fortschreibung 2005),
• Planungsraum V: Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg und
Nordfriesland (Neufassung 2002).
Abb. 22: Planungsräume in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)234
234
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/planungsraeume,templateId=render.html
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
89
4.6.2 Fachplanung im Küstenraum
Küstenschutz
Auch in Schleswig-Holstein besitzt der Küstenschutz einen herausragenden Stellenwert mit
Vorrang vor anderen Interessen. Die Integrierte Küstenschutzplanung des Landes sieht vor,
dass Ziele und Aufgaben des Küstenschutzes in anderen Politikfeldern (Tourismus,
Naturschutz, Bauleitplanung und anderen kommunalen Bereichen) mit bedacht werden.
Technische Küstenschutzmaßnahmen orientieren sich am Generalplan Küstenschutz, der
2001 von der Landesregierung verabschiedet wurde. Dieser berücksichtigt mögliche
Auswirkungen der Klimaveränderung, mögliche Entwicklungen im Offshore-Bereich und
verbesserte Mechanismen der öffentlichen Beteiligung. Rechtlich ist der Küstenschutz in §
62ff des Landeswassergesetzes verankert.
In Schleswig-Holstein ist das MLUR die oberste Küstenschutzbehörde. Untere
Küstenschutzbehörde
sind
zwei
Ämter
für
Ländliche
Räume
mit
den
Verantwortungsbereichen Westküste (Sitz in Husum) und Ostküste (Sitz in Kiel). Ihr
Zuständigkeitsbereich umfasst die Instandhaltung der im Landeseigentum befindlichen
Küstenschutzanlagen, die Aufsicht über die übrigen Küstenschutzanlagen und die
Planfeststellung bzw. Genehmigung von Küstenschutzanlagen anderer Maßnahmeträger.235
Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein ist geplant die Ämter für
ländliche Räume aufzulösen. Das ALR Husum soll dann mit dem Nationalparkamt zum
Landesbetrieb für Küsten- und Meeresschutz zusammengeführt werden.
Naturschutz
An der schleswig-holsteinischen Nordseeküste ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer für die Nutzungsplanung im Bereich der Küstengewässer ausschlaggebend.
Zentrales Rechtsinstrument ist das Nationalparkgesetz in seiner revidierten Fassung von
1999, das die Festschreibung von Managementzielen im Nationalparkgebiet und die
Ausweisung bestimmter Schutzzonen erlaubt. Vorrangige Nationalparkziele sind der Schutz
und Erhalt der natürlichen Systeme sowie die Wahrung der traditionellen Nutzungsinteressen
der lokalen Bevölkerung, wobei der sanften Erfahrbarkeit der natürlichen Umwelt durch
entsprechende touristische Angebote ebenfalls viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die
Naturschutzziele orientieren sich an internationalen Richtlinien wie beispielsweise der FFHund
Vogelschutzrichtlinie
und
sind
im
Bundesnaturschutzgesetz
bzw.
der
Landesnaturschutzgesetzgebung verankert.
4.6.3 Regionale Strukturpolitik
Schleswig-Holstein hat verschiedene Ansätze interregionaler und interkommunaler
Strukturpolitik entwickelt, deren Schwerpunkte in der Regionalentwicklung, im Tourismus,
Regionalmarketing, der Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung liegen. Für den
Küstenraum sind folgende Initiativen von Bedeutung (Abb. 25):
• Wireg (Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg,
Regionalentwicklung, Tourismus) (lila)
Ziele:
Wirtschaftsförderung,
• K.E.R.N.(Kreise Rendsburg-Eckernförde, Neumünster und Kiel, Schwerpunkte: IKZM,
Regionalmarketing, Konversion, Tourismus) (blau)
• Region
Ostholstein
(Schwerpunkte:
Strukturentwicklung,
Tourismusförderung,
Regionalmanagement, Natur- und Umwelt, Ostseekooperation, Maritime Wirtschaft)
(braun)
• Regionales Entwicklungskonzept Westküste,
235
Generalplan Küstenschutz: (2001) S. 21-22.
90
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
• Region Uthlande (Zusammenschluss der Insel- und Hallig-Gemeinden in Nordfriesland und
Modellregion des Programms „Regionen aktiv“ des Bundesministeriums
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft)(gelb umrandet)
für
Stand Jan 2006
WiREG
K.E.R.N.- Region
Region Uthlande
Flusslandschaft
Eider-TreeneSorge
windcom
Region 04
Ostholstein
Arbeitsgemeinschaft
der HamburgRandkreise
Metropolregion
Hamburg
Abb. 23: Initiativen des Regionalmanagements in Schleswig-Holstein (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)236
4.6.4 Ostseekooperation
Die internationale Zusammenarbeit im Ostseeraum ist seit 1988 ein politischer Schwerpunkt
der Landesregierung. Neben gemeinsamen Aktivitäten im kulturellen Bereich (z.B. der Ars
Baltica) konzentriert sich die Zusammenarbeit stark auf die Verkehrs-, Umwelt- oder
Energiepolitik sowie den Aufbau interregionaler Partnerschaften. Im Zuge der EUErweiterung kann mit einem Bedeutungszuwachs der Ostseekooperation gerechnet werden.
Beispiele für konkrete Projekte umfassen:
• Umwelt: Sanierung der Ostsee und Beseitigung der schlimmsten Schadstoff-Ursachen
("hotspot"-Programm der Helsinki-Kommission), Technologietransfer, kontinuierlicher
Austausch von Umweltdaten, Förderung nachhaltiger Entwicklung (regionale Agenda-21
für den Ostseeraum);
• Verkehr und Infrastruktur: Entwicklung eines ostseeweiten Konzepts unter Einbeziehung
aller Verkehrsträger, Verständigung auf vorrangige "transbaltische" Netze (Verkehr,
Energie, Kommunikation) im Rahmen der Transeuropäischen Netze,
• Wissenschaft:
Ausbau
Bildungseinrichtungen.
der
Kooperation
von
Forschungsinstituten
und
Kern des Entwicklungskonzeptes STRING II (South-Western Baltic Sea TransRegional Area
- Implementing New Geography) ist der Ausbau der Entwicklungsachse Hamburg 236
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/regionalmanagement,templateId=render.html
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
91
Schleswig-Holstein - Öresund-Region. STRING setzt Schwerpunkte in sieben strategischen
Handlungsfeldern, u.a. verbesserte Koordinierung der Verkehrsplanung; Förderung der
Mobilität, Schutz der natürlichen Umwelt und der charakteristischen Landschaften;
wirtschaftliche Zusammenarbeit und intensivierte Zusammenarbeit in der Pflege des
gemeinsamen Erbes und der gemeinsamen Kulturlandschaft237.
4.6.5 Nordseekooperation
Schleswig-Holstein ist Mitglied zahlreicher überregionaler Planungs- und ManagementInitiativen für den Wattenmeerraum auf Bundes-, Kreis- und Gemeindeebene. Zu diesen
zählen:
• Trilaterale
Wattenmeerkooperation
Bundesministerialebene)
(Trilaterale
Wattenmeerkonferenzen
auf
• Nordseekommission
• Interregionale Wattenmeerkooperation (Zusammenschluss von insgesamt sieben
Gebietskörperschaften in den Niederlanden, Deutschland und Dänemark mit
Arbeitsschwerpunkt nachhaltige Entwicklung im Wattenmeerraum. In Deutschland besteht
Mitgliedschaft auf Kreisebene; Dithmarschen und Nordfriesland sind die einzigen
deutschen Vertreter)
• EUREGIO „Die Watten“ (internationaler Verbund der Gemeinden der Wattenmeerinseln mit
über 30 Mitgliedern), der die Diskussion gemeinsamer Probleme und Beratung
gemeinsamer Projekte zum Ziel hat. Resolutionen der Euregio betreffen u.a.
Wasserstraßen im Wattenmeer, IKZM, Offshore-Windparks oder Sicherheit auf See.
4.6.6 IKZM
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das eine eigene IKZM-Strategie vorgelegt hat
und die Prinzipien des IKZM als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung der Küstenzonen
begreift. Zu diesen Prinzipien zählen eine integrative Betrachtung von Land und Meer, eine
gleichgewichtige Abwägung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche an
die Küstenzonen im Sinne der Nachhaltigkeit und die Einbeziehung aller relevanten
Politikbereiche,
wirtschaftlichen
Akteure,
gesellschaftlichen
Gruppen
und
Verwaltungsebenen238. Die Strategie erkennt an, dass es bei dem umfassenden Ansatz des
IKZM nicht nur um die Integration der Ansprüche, sondern auch der vielfältigen Instrumente
der Umsetzung geht. Strategische Leitlinien der IKZM-Strategie sind daher:
• auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Dialogs, einer fachübergreifenden
Herangehensweise und mit Hilfe geeigneter Instrumente nach optimalen Lösungen zu
suchen,
• durch Information, Abstimmung und Zusammenarbeit eine größtmögliche Akzeptanz aller
Beteiligten herzustellen,
• die Prinzipien des IKZM in vorhandene Planungsinstrumente zu integrieren,
• die Regionen im Sinne der oben genannten Prinzipien beim Aufbau regionaler
Entwicklungsstrategien zu unterstützen.
Die Strategie erkennt IKZM zudem als Querschnittaufgabe des Landes und der Regionen
an. Als zentrales Element der Umsetzung wird eine zentrale Koordinierungsstelle
eingerichtet, die verschiedene Einzelinitiativen miteinander vernetzt und den Dialog aller
Akteure sicherstellt.
237
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/StK/Information/zukunft__meer/zm__ostseekooperation.html
238
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/Landesplanung/PDF/IKZMRahmenkonzept,property=pdf.pdf
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
92
Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Ausdehnung der Raumplanung auf den
Meeresbereich, die Förderung der maritimen Wirtschaft, Koordinierung von Küstenforschung
und die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Strategie kann unter http://
landesregierung.schleswig-holstein.de/ heruntergeladen werden.
4.6.7 Zukunft Meer
Als weitere planungsrelevante Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung ist die
Initiative Zukunft Meer zu nennen, die Schleswig-Holstein national wie international als
Meeresland Nr. 1 profilieren soll. Die Initiative steht für eine deutlich klarere Orientierung des
Landes in Richtung Meer und den Wunsch, die wirtschaftlichen Potenziale der Nord- und
Ostseeregionen durch Entwicklung zukunftsträchtiger Sektoren (z.B. Meeresressourcen,
Aquakultur, Meereswissenschaft) vermehrt zu nutzen. Ein im März 2004 gegründeter
Initiativkreis Zukunft Meer soll meeresrelevante Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine,
Verbände und Netzwerke zusammenbringen und zu stärkerem Austausch untereinander
führen. Langfristiges Ziel ist es, sich zu einer europäischen Modellregion für alles Maritime
weiterzuentwickeln239.
4.7
Landesplanung in Mecklenburg-Vorpommern
4.7.1 Gesetzesgrundlage und allgemeine Strukturen
Die Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern ist im Gesetz über die Raumordnung und
Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG – Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) in der Fassung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, ber. S.
613, Gl.-Nr.: 230-1) festgelegt. Über die in §2 des Raumordnungsgesetzes vom 18. August
1997 (BGBl. I S. 2081) entwickelten Grundsätze hinaus gelten folgende Grundsätze zur
Entwicklung des Landes:
•
Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung des Landes sind so zu gestalten, dass
sie dazu beitragen, in allen Teilräumen des Landes, insbesondere auch in seiner
Grenzregion, gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen und Abwanderungen
zu vermeiden.
•
Die Wirtschaft soll nachhaltig gestärkt und der Strukturwandel so unterstützt werden,
dass die Wirtschafts- und Leistungskraft möglichst rasch bundesweites Niveau
erreicht und ausreichend viele Arbeitplätze geschaffen sowie gesichert werden. (…)
•
Die Landwirtschaft ist als wichtiger Erwerbszweig des Landes wettbewerbsfähig,
vielseitig strukturiert zu entwickeln und als Faktor zur Pflege der Kulturlandschaft zu
erhalten (…).
•
Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Grundlagen des Lebens sind zu
sichern. Dies gilt insbesondere für die Reinhaltung von Luft, Boden und Wasser
sowie für die Erhaltung der Arten in Fauna und Flora. Naturgüter sind sparsam und
schonend in Anspruch zu nehmen. Das Gleichgewicht von Naturhaushalt und Klima
soll nicht nachteilig verändert werden. Bereits eingetretene Schäden sind, soweit
möglich, zu beseitigen. Das gilt auch für die Sanierung militärischer Altlasten240.
Für die Aufgaben der Raumordnung auf Landesebene sind in Mecklenburg-Vorpommern
zuständig:
•
239
240
als oberste Landesplanungsbehörde das Ministerium für Arbeit,
Landesentwicklung mit der Abteilung Raumordnung und Landesplanung,
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/mv/lplg.htm
Bau
und
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
•
•
93
als untere Landesplanungsbehörden die Ämter für Raumordnung und
Landesplanung, die gleichzeitig Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände
der vier Planungsregionen sind,
als unterste Landesplanungsbehörden die Landkreise und kreisfreien Städte.
Aufgaben der obersten Landesraumordnungsbehörde umfassen die Durchführung
Raumordnungsverfahren, die Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen zu
Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabensträger. Zu
Zuständigkeiten gehören auch die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen
Ostseekooperation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen.
von
den
den
der
Mecklenburg-Vorpommern ist in vier Planungsregionen unterteilt: Mecklenburgische
Seenplatte, Mittleres Mecklenburg/ Rostock, Vorpommern und Westmecklenburg. Hier sind
Regionale Planungsverbände für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme
und ihre Umsetzung durch nachhaltige, projektorientierte Regionalplanung verantwortlich.
Die Regionalen Raumordnungsprogramme sind auf einen Zeithorizont von fünf bis zehn
Jahren ausgerichtet und legen Vorranggebiete und Vorsorgeräume für verschiedene
Funktionen fest.
In den Regionalen Raumordnungsprogrammen der Küstenregionen wird die Küstenzone
explizit in die Planung aufgenommen. Küsten zählen mit zu den wertvollsten Potenzialen des
Landes und genießen Anerkennung in ihrer Bedeutung für Natur- und Umweltschutz und
wirtschaftliche Entwicklung (z.B. Fischerei, Erholung, Tourismus). Große Teile der
Küstenbereiche sind daher entweder als Vorranggebiete oder Vorsorgeräume für Natur und
Landschaft ausgewiesen.
4.7.2 Entwicklungsleitbilder
Die Planungsregionen entwickeln jeweils eigene Leitbilder für ihren Raum, wobei Meer,
naturnahe Landschaft und Tradition in allen Dokumenten eine ausschlaggebende Rolle
spielen. Als Beispiel sei hier die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock angeführt,
die sich unter dem Motto „innovativ - maritim – naturnah“ als Wachstumsregion an der
Ostsee definiert. Zukunftsfähige Kompetenzfelder umfassen u.a. die maritime Wirtschaft,
Tourismus, Transport und Logistik und erneuerbare Energien, wobei man sich einen
Ausgleich des Wanderungssaldos mit Hilfe innovativer Konzepte und neuer Arbeitsplätze
erhofft. Hierbei wird auf die geografisch günstige Lage in der Wachstumsregion Ostsee
zwischen den Metropolen Berlin und Hamburg und der Öresundregion verwiesen und das
Potential für dynamische Entwicklung besonders in der Transport- und Logistikbranche. Die
maritime Wirtschaft und der Tourismus werden als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung
angeführt. Weiterhin verweist das Leitbild auf die prägende Kraft des Meeres für Menschen
und Natur: Die vielfältige und schöne Natur- und Kulturlandschaft, das vielseitige
Kulturleben, die guten Wohnbedingungen und die Möglichkeiten für ein bürgerschaftliches
Engagement zählen als gute Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität in der Region.
Das Naturraumpotenzial und der Erhalt des funktionsfähigen Naturhaushalts werden
ebenfalls als Kernziel festgehalten.241 Ähnlich definiert sich Vorpommern als deutsches
"Land am Meer" und Brücke zwischen Mitteleuropa und den Anrainern der Ostsee. Die Lage
am Meer und die internationale Einbindung Vorpommerns in Wirtschaft und Gesellschaft
stehen im Einklang mit der wachsenden Bedeutung der Regionen in Europa. Gesundes
Klima, Naturbelassenheit von Meer und Inseln, Küste und Land sowie historisch geprägte
Städte und Dörfer werden als Voraussetzungen für Attraktivität in Arbeit, Erholung und
Tourismus angeführt.242
Wie in den anderen Küstenländern liegen auch in Mecklenburg-Vorpommern weit reichende
Gewässerabschnitte innerhalb von Nationalparks oder sind als Naturschutzgebiete
241
http://www.rpv-mmr.de/Regionale_Agenda.20.0.html
Regionaler Planungsverband Vorpommern : Leitbild für die Region Vorpommern. http://www.rpvvorpommern.de/frameset.php?folgeseite=rrop_leitbild&kopf=kopf/rrop.html
242
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
94
designiert. Aufgaben der Raumplanung in den Küstengewässern werden von den
zuständigen Bundesministerien und Fachplanungen wahrgenommen.
Tabelle 9: Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: eigener
Entwurf)
Organisation der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsebene
Aufgaben/Instrumente
Landesregierung
Allgemeine Aufgaben der
Landesebene:
-
Landesraumordnungsprogramm
Laufende Raumbeobachtung
Ostseekooperation,
Zusammenarbeit mit Polen
Raumordnungsverfahren
-
Naturschutz
Wasserwirtschaft
Nachhaltige Entwicklung
Landschaftspflege
-
Landesministerien mit
nachgeordneten Behörden:
•
Ämter für Raumordnung und
Landesplanung (Mecklenburgische
Seenplatte, Mittleres
Mecklenburg/Rostock,
Vorpommern und
Westmecklenburg (untere
Landesplanungsbehörden und
zugleich Geschäftsstellen der
kommunal verfassten Regionalen
Planungsverbände der vier
Planungsregionen)
-
•
Umweltministerium MecklenburgVorpommern
Landesamt für Umwelt, Naturschutz
und Geologie
Geologischer Dienst des
Landesamtes
Landesamt für Forsten und
Großschutzgebiete (mit den
nachgeordneten
Nationalparkämtern Müritz, Rügen
und Vorpommersche
Boddenlandschaft)
Staatliche Ämter für Umwelt und
Natur (Schwerin, Rostock,
Stralsund und Ueckermünde)
-
-
•
-
Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung (oberste
Landesplanungsbehörde)
Räumliche
Kompetenz
12 sm-Grenze
Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und
Fischerei
Landesamt für Fischerei
Landesamt für Forsten und
MTHW-Grenze
-
Koordinierung Großschutzgebiete
Kap. 4 – Raumordnung und Nutzungsregelung im Küstenraum
95
Großschutzgebiete (s.o.)
•
-
Wirtschaftsministerium
Landesamt für Straßenbau und
Verkehr
Bergamt Stralsund
MTHW-Grenze
-
-
Küstenschutz
Fischereimanagement
Hafen- und Seemannsämter
12 sm-Grenze
12 sm-Grenze
-
Verkehr
Straßenbau
Tourismus
Strukturpolitik
Planfeststellungsverfahren für
Transitrohrleitungen im
Küstenmeer
MTHW-Grenze
Regionale Planungsverbände
Vier Planungsregionen:
•
Westmecklenburg
•
Mecklenburgische Seenplatte
•
Vorpommern
•
Mittleres Mecklenburg/Rostock
Gemeinden
12 sm-Grenze
-
Bauleitplanung
Flächennutzungsplanung
Landschaftsplanung
MTHW-Grenze
4.7.3 Fachplanung
Naturschutz und Küstenschutz
Dem Umweltministerium sind als untere Landesbehörden insgesamt sechs Staatliche Ämter
für Umwelt und Naturschutz zugeordnet. In enger Zusammenarbeit mit den Landräten und
Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen sind diese für die Umsetzung der
umweltbezogenen Bundes- und Landesgesetze zuständig.
Konkret umfassen ihre Aufgabenbereiche:
•
•
•
•
Naturschutz und Landschaftspflege
Wasser und Boden
Emissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Küstenschutz.
In ausgewählten Bereichen wirken die STÄUN auch als technische Fachbehörden.
4.7.4
BaltCoast/Internationale Raumordnung
Das Ministerium für Arbeit und Bau in Mecklenburg-Vorpommern koordinierte eine durch
Interreg IIIB geförderte Initiative BaltCoast, ein Raumordnungsprojekt mit 25 Partnern aus 7
Ländern. Inhaltlicher Schwerpunkt des Projekts war die Ausweitung der räumlichen Planung
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
96
auf Offshore-Bereiche in der 12-sm-Zone und im internationalen Gewässer, sowie die
räumliche Planung für die integrierte Entwicklung von sensiblen Küstenzonen. Konkrete
Projektziele umfassten:
•
•
•
•
•
Identifizierung der räumlichen Konfliktbereiche;
Aufarbeitung der transnational relevanten rechtlichen Grundlagen und Probleme;
Erfassung der verschiedenen raumordnerischen Instrumente;
Erarbeitung einer Transnationalen Raumnutzungsstrategie für den Offshorebereich
mit Empfehlungen für die weitere Umsetzung durch nationale Instrumente;
Abstimmung der transnationalen Anforderungen an ein gemeinsames
Rauminformationssystem243.
Das Projekt wurde 2005 abgeschlossen.
243
vgl. www.baltcoast.org
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
97
5.
Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
5.1
Bundesministerien, Behörden und Beratergremien mit Verantwortung für
den Küstenbereich
Zu den Bundesministerien und –behörden mit Verantwortung im Meeresbereich zählen:
Tabelle 10: Bundesministerien und -behörden mit Einfluss auf Küsten- und Meeresgebiete244
Ministerium
Kompetenzbereich
•
•
•
Verwaltung der Bundeswasserstraßen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Schifffahrt auf See- und Binnenwasserstraßen
Stadtentwicklung
Bekämpfung der Verschmutzung der
Küstengewässer mit Öl und anderen Schadstoffen
(zusammen mit den Bundesländern)
•
Meeresraumordnung
Bundesministerium für Gesundheit
• Badewasserqualität
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz • Artenschutz
und Reaktorsicherheit
• Ausweisung von Naturschutzgebieten
• Wasserwirtschaft
• Erneuerbare Energien
• Klimaschutz
Bundesministerium für Ernährung,
• Fragen des Küstenschutzes an Nord- und Ostsee
Landwirtschaft Verbraucherschutz,
• Fischerei
• Meeresumweltschutz
• Ländliche Räume/Entwicklung
Forschungsförderung
Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Militärische Nutzung
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium
für
Wirtschaft
und •
Energiepolitik
Technologie
•
Außenwirtschaft, speziell maritime Wirtschaft (z.B.
The Baltic Market)
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der
•
regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
•
Wirtschaftsförderung Neue Bundesländer
Behörde:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR)
Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn
Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH),Hamburg
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
Salzgitter
Bundesforschungsanstalt für Fischerei
(BFAFi), Hamburg
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG),
Koblenz
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV), Berlin
Umweltbundesamt (UBA), Berlin
244
leicht verändert nach http://www.bmu.de
Geschäftsbereich:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
Verbraucherschutz,
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
98
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV), Kiel, Aurich, Hannover,
Münster, Mainz, Würzburg, Berlin
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Nationale Beratergremien
•
•
5.2
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(WBGU)
Zuständigkeiten innerhalb der AWZ
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik
Deutschland seit 16.11.1994 in Kraft. Mit Wirkung vom 01.01.1995 hat die Bundesrepublik
eine AWZ eingerichtet.
In der AWZ sind derzeit das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die
Bundeswasserstraßenverwaltung und die (Landes-) Bergämter Clausthal-Zellerfeld und
Stralsund für administrative Aufgaben zuständig. Nach der Novellierung der § 38 BNatSchG
und § 3a Seeanlagenverordnung wird der Bund in der AWZ auch die
Schutzgebietsausweisungen
und
deren
Management
übernehmen.
Für
Verwaltungsaufgaben bei der Auswahl geeigneter FFH-Gebiete ist das BfN zuständig, für die
Meldung der Gebiete an die EU das BMU. Nach Ausweisung entsprechender Schutzgebiete
obliegt deren Verwaltung später dann den Landesnaturschutzbehörden.
Als genehmigungspflichtige Aktivitäten innerhalb der AWZ bzw. im Bereich des
Festlandsockels sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, von
Unterwasserkabeln und Transitrohrleitungen, die Durchführung von Forschungshandlungen
und die Gewinnung von Bodenschätzen zu nennen. Die näheren rechtlichen Bestimmungen
hängen von der angestrebten Genehmigung ab und ergeben sich aus der
Seeanlagenverordnung bzw. dem Bundesbergbaugesetz.
Zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen und Unterwasserkabeln im
Bereich des deutschen Festlandsockels der Nord- und Ostsee ist nach § 133
Bundesberggesetz eine Genehmigung des BSH und der Bergbehörden (Landesbergamt
Clausthal-Zellerfeld oder Bergamt Stralsund) erforderlich. Der Inhalt der BSH-Genehmigung
bezieht sich auf die Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer und des Luftraumes
über dem Festlandsockel, die der Bergbehörden auf bergbauliche Belange. Die
Genehmigung des BSH wird nur nach Vorliegen der Genehmigung der Bergbehörden erteilt.
Gemäß Seeanlagenverordnung ist das BSH auch zuständig für die Genehmigung von
Anlagen zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung oder Wind oder für andere
wirtschaftliche Nutzungen.
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
5.3
99
Ausgewählte Bundesbehörden und ihre Verantwortungen
5.3.1 BSH
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) versteht sich als maritimer
Dienstleister. Das Leistungsspektrum des BSH umfasst:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Dienste für die Seeschifffahrt, wie Schiffsvermessung, Flaggenrecht, Internationales
Seeschifffahrtsregister,
Förderung der deutschen Handelsflotte,
Erteilung und Registrierung von Zeugnissen für Seeleute,
Prüfung und Zulassung von Navigations- und Funkausrüstungen,
Vermessung der Nord- und Ostsee mit eigener BSH-Flotte,
Herausgabe von Seekarten und Sportbootkarten,
Genehmigung von Offshore-Aktivitäten wie Windenergieanlagen, Pipelines,
Seekabel,
Vorhersage von Gezeiten, Wasserstand und Sturmfluten,
Überwachung der Meeresumwelt,
Verbesserung der Kenntnisse über das Meer245.
Bei der Verfolgung von Umweltverstößen ahndet das BSH als Ordnungswidrigkeitsbehörde
Verstöße gegen internationale Übereinkommen und nationale Vorschriften zum Schutz der
Meeresumwelt. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf der Überwachung der Einhaltung des
MARPOL-Übereinkommens und der Verhinderung der rechtswidrigen Einleitung von Öl,
Schiffsabwässern und Müll. Das BSH führt auch eine Gesamtstatistik über
Gewässerverunreinigungen im Küstenmeer, in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf
den Seeschifffahrtsstraßen (innere Gewässer).
Das BSH engagiert sich auch intensiv auf internationaler Bühne und arbeitet in
verschiedenen internationalen Organisationen, etwa EUROGOOS (Vereinigung
europäischer
meereskundlicher
Institutionen
zur
Entwicklung
eines
globalen
Ozeanbeobachtungssystem (GOOS), HELCOM, IMO und OSPAR.
Die wichtigste Aufgabe des BSH im Bezug auf IKZM umfasst die Genehmigung von
Aktivitäten innerhalb der AWZ. Nach der Seeanlagenverordnung genehmigt das BSH die
Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von Anlagen (Bauwerke und künstliche Inseln) in
der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland, die der
Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder anderen wirtschaftlichen Zwecken
(z.B. dem Betrieb von Verkaufsstellen oder Freizeiteinrichtungen) dienen246.
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen müssen andere Nutzungen innerhalb der
AWZ berücksichtigen und Bürger und kommunale Ebenen beteiligen. Binnenwerts der AWZ,
d.h. im Bereich des Küstenmeeres (bis zur 12 sm Grenze) sind für die Errichtung von
Windparks die jeweiligen Bundesländer zuständig. Die erste Genehmigung für einen
Offshore-Windpark wurde am 9. November 2001 erteilt, die zweite im Dezember 2002. Zwei
weitere folgten im Februar 2004; alle vier in der Nordsee.247 Eine Karte mit dem aktuellen
Stand der Planungen ist im Internet unter www.bsh.de einzusehen.
Auch zur Verlegung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen und Transit-Seekabeln
(Stromkabeln und Kommunikationskabeln) in der AWZ ist nach dem Bundesberggesetz
(BBergG; § 133) jeweils eine Genehmigung des BSH erforderlich. Gemäß §§ 6 bis 64a des
Bundesberggesetzes unterliegt das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen der
Zuständigkeit der Bergbehörden (Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld und Bergamt
Stralsund).
245
246
247
www.bsh.de
http://www.bsh.de
http://www.offshore-wind.de/show_article.cfm?cid=56
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
100
Forschung im Festlandsockelbereich bedarf nach §§ 132, 133 Bundesberggesetz ebenfalls
einer Genehmigung des BSH. Dies gilt z.B. für Erkundungen des Meeresbodens zur
Festlegung einer Trasse für ein Kabel oder eine Pipeline. Forschungshandlungen zum
Aufsuchen von Bodenschätzen genehmigt das Oberbergamt.
5.3.2 BBR
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entstand 1998 aus einer Fusion der
der Bundesbaudirektion (BBD) und der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und
Raumordnung (BfLR). Als Bundesoberbehörde und anerkannte Forschungseinrichtung ist es
dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
zugeordnet und verantwortlich in den Bereichen Raumordnung, Bauwesen,
Wohnungswesen, Städtebau und Bundesbauten.
Für IKZM ist der Bereich der Raumordnung von besonderer Bedeutung. Hier trägt das BBR
durch laufende Raumbeobachtungen, das Hervorheben von Trends und die Entwicklung von
Zukunftsszenarien bei. Thematisch stehen hierbei Bevölkerungsentwicklung, regionale
Strukturpolitik, Verkehr und die europäische Raumentwicklung an erster Stelle. Besondere
Bedeutung hat auch die vergleichende Analyse und Dokumentation der räumlichen
Entwicklung im Bundesgebiet, die auf Basis von regelmäßiger Berichterstattung in die
Strukturpolitik des Bundes einfließt.
Einzelne Arbeitsbereiche mit Relevanz zum IKZM umfassen:
•
•
•
•
•
•
Analysen und Szenarien zur Raumentwicklung
Erreichbarkeit und Infrastrukturversorgung,
Instrumente der Raumordnung
Raumentwicklungskonzepte und Leitbilder der Raumordnung,
Raumordnungsberichte,
Modellvorhaben der Raumordnung.
Mit eine der wichtigsten Aufgaben des BBR ist die Abgrenzung verschiedener Kategorien
von Regionstypen als Ausgangspunkt für differenzierte Raumentwicklungskonzepte. Auf
Basis von Bevölkerungs- und Siedlungsdichte erstellt das BBR eine bundesweite Gliederung
nach siedlungsstrukturellen Gebietstypen.
Bisher endet der Verantwortungsbereich des BBR an der MTHW-Grenze. Keine der
durchgeführten Analysen oder Entwicklungskonzepte beziehen die Küstengewässer oder die
AWZ mit ein. Auch die laufende Raumbeobachtung ist bisher ausschließlich auf den
terrestrischen Raum beschränkt. Dennoch findet sich das Thema IKZM als einzelnes
Fachgebiet im Aufgabenspektrum des BBR wieder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen
und Forschung zu einer möglichen zukünftigen Raumordnung auf dem Meer248.
5.3.3 BfN
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Neben der
Beratung des BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und
der Landschaftspflege umfasst der Tätigkeitsbereich des BfN in erster Linie die Förderung
von Naturschutzprojekten und die Betreuung von Forschungsvorhaben. Das BfN ist auch
Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten249. Zu
den wichtigsten Aufgabenfeldern im Bezug auf IKZM zählen:
•
248
249
Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland (FFH-Gebietsmeldungen nach
Brüssel, allgemeines Monitoring der Gebiete, nationale Berichterstattung)
http://www.bbr.bund.de
http://www.bfn.de/01/index.htm
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
•
•
•
101
Die Entwicklung von Flächenschutzkonzepten (Biotopschutz und Management),
Flächendeckende Landschaftsplanung,
Vereinbarkeit von Sport und Erholung und Naturschutz.
Das BfA ist auch Vollzugsbehörde des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in
Deutschland und koordiniert Deutschlands Einbindung in die internationale
Naturschutzarbeit. Innerhalb Europas ist Deutschland an 29 regionalen internationalen
Übereinkommen, Programmen und Institutionen zum Naturschutz beteiligt. Dazu kommen 25
bilaterale Abkommen mit anderen Staaten, Mitgliedschaft in internationalen
Naturschutzorganisationen und Gremien (z.B. IUCN oder UNEP), globale internationale
Abkommen oder themenspezifische internationale Abkommen (z.B. das MAB-Programm der
UNESCO)250.
Das BfN setzt außerdem verschiedene Förderprogramme des Bundes im Bereich des
Naturschutzes um (z.B. als Teil des jährlichen Umweltforschungsplans), unterhält eine
Naturschutzakademie auf der Insel Vilm und unterhält eine zentrale Bibliothek und
Dokumentationsstelle.
5.3.4 UBA
Das Umweltbundesamt ist die wissenschaftliche Umweltbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Neben der
nationalen Verantwortung für die Bereiche Umweltschutz wirkt das UBA im internationalen
Meeres- und Gewässerschutz und in der multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit mit.
Hierzu zählt beispielsweise Baltic 21 für den Ostseeraum, innerhalb dessen Deutschland für
den Bereich Tourismus die Federführung übernommen hat.
Insgesamt orientiert sich die fachliche Mitwirkung des Umweltbundesamtes, insbesondere
des
Fachgebietes
"Meeresschutz",
an
der
Aufgabenstruktur
und
den
Aufgabenschwerpunkten der globalen und regionalen Meeresschutzkonventionen,
regionalen Meeresschutzverpflichtungen und einschlägigen EU-Regelungen, die den
Meeresschutz einbeziehen. Wesentliche Schwerpunkte dieser Meeresschutzaktivitäten
umfassen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Reduktion des Eintrags gefährlicher Stoffe
Reduktion des Eintrags von Nährstoffen, Vermeidung von Eutrophierungseffekten,
Klassifizierung von Eutrophierungsgebieten
Reduktion des Eintrags radioaktiver Stoffe in die Meeresumwelt
Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem
Auswirkungen von Offshore-Aktivitäten (z.B. Gas/Öl) auf die Meeresumwelt
Tiefseebergbau und andere Nutzungsarten der Tiefsee
Auswirkungen der Schifffahrt (z.B. Öl, Chemikalien, TBT-Antifouling) auf die
Meeresumwelt
Monitoring und Bewertung des Zustandes der Meeresumwelt und Berichterstattung
Qualitätssicherung und Monitoring
Offshore-Windenergie251
5.3.5 Landesbergämter
Als obersten Bergbehörden obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über die Bergverwaltung
den jeweiligen Wirtschaftsministerien in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Für
Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem BBergG unterliegen, sind die Bergämter Stralsund
(Mecklenburg-Vorpommern) und Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) die zuständigen
Behörden. Auf Grund von Verwaltungsabkommen ist das Landesbergamt ClausthalZellerfeld auch für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zuständig. Der
250
251
http://www.bfn.de/05/index.htm
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/meere.htm
102
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
räumliche Zuständigkeitsbereich der Landesbergämter erstreckt sich auch auf die
Festlandsockel der Nord- und Ostsee.
Die Landesbergämter sind zuständig im Sinne des Gewerbeaufsichts-, Sprengstoff-,
Abfallbeseitigungs-, Immissionsschutz- und Wasserrechts. Dazu zählt die Sicherstellung der
Rohstoffversorgung, der Schutz der Lagerstätten, die Vergabe von Bergbauberechtigungen
zur Gewinnung von Bodenschätzen und die Genehmigung und Überwachung von TransitRohrleitungen und Unterwasserkabeln im gesamten deutschen Festlandsockel der Nordsee
und eines Teils der Ostsee. Bergbau mit Relevanz für den Festlandsockel umfasst in erster
Linie die Förderung von Erdöl und Erdgas.
5.3.6 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer aller Wasserstraßen, die er
durch die eigene, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des
Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des
Schiffsverkehrs ist durch folgende Bundesgesetze geregelt:
•
•
•
•
das Bundeswasserstraßengesetz
das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
das Seeschifffahrtsaufgabengesetz
das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung
Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die
Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Gewässerreinhaltung
und
die
Der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen erfolgt im Rahmen einer
verkehrsträgerübergreifenden Planung, bei der Gesamtverkehrskonzepte in den
Bundesverkehrswegsplänen festgehalten werden. Derzeit besitzt der Bund rund 23.000 km²
Seewasserstraßen, die voraussichtlich nicht durch neue Wasserstraßen ergänzt werden
sollen.
Die wichtigsten zur Zeit laufenden Ausbauvorhaben im maritimen Bereich sind die
Anpassung der Unter- und Außenelbe als seewärtige Zufahrt nach Hamburg sowie weitere
Verbesserungsmaßnahmen an den seewärtigen Zufahrten in Mecklenburg-Vorpommern
(Rostock, Stralsund) und am Nord - Ostsee – Kanal.
Im Bereich der Seeschifffahrt obliegen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
folgende Aufgaben:
Die Förderung der deutschen Handelsflotte und die Vorsorge für die Erhaltung der
Leistungsfähigkeit der Seehäfen
Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die
Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und
schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres u.a. die Schifffahrtspolizei, die Abwehr
von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung
Die Untersuchung der Seeunfälle (durch die bei den Küstendirektionen eingerichteten
Seeämter)
Die Bereitstellung von Regelungen über das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen
und auf der Hohen See und die Anwendung eines international und nationalen
Vorschriften angepassten Verkehrsrechts
Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Bund auf dem Gebiet der
Seeschifffahrt auf Grund sonstiger Vorschriften obliegen.
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
103
Die erforderlichen Vollzugskräfte zur Wahrnehmung einiger dieser Aufgaben sind durch
spezielle Verwaltungsvereinbarungen an die WSV gegeben.
Für das Befahren von Nationalparken und Naturschutzgebieten auf Bundeswasserstraßen
bestehen Befahrensregelungen, die gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium erlassen
wurden. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kann in bestimmten Fällen von diesen
Vorschriften Befreiungen erteilen.
5.4
Nationale Gesetzgebung
Im föderalen System Deutschlands ist die legislative Kompetenz auf Bund und Länder
verteilt. Im Bezug auf IKZM und Raumordnung in der AWZ besitzen sowohl Bund als auch
Länder relevante legislative Kompetenzen und Strukturen, beispielsweise in den Bereichen
Regionalplanung, Naturschutz und Wassermanagement. Die Rahmengesetzgebung des
Bundes wird von den Ländern durch eigene Gesetzgebung umgesetzt.
Auf Bundesebene beeinflussen folgende Gesetze die Planung und das Management im
Küstenraum (Tabelle 11):
Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum, Stand 2006
(Quelle: Eigener Entwurf)
Gesetz
Fassung
Aufgabe
Ministerielle
Zuständigkeit
Baugesetzbuch (BauGB)252
In der Fassung der
Regelung des
BMVBW
Bekanntmachung vom
Bauplanungsrechts auf
27. August 1997 (BGBl. I kommunaler Ebene.
S. 2141); zuletzt
geändert durch G v. 5.
5.2004 (BGBl. I S. 718)
Bundesberggesetz
Vom 13. August 1980
Gilt im Bereich des
BMWA
Fortsetzung
253 Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung und Management im Küstenraum
(BBergG)
(BGBl I 1980 S. 1310);
Festlandsockels der
Zuletzt geändert durch
Bundesrepublik Deutschland
Art. 37 G v. 21. 6.2005
für Unterwasserkabel,
(BGBl. I S. 1818)
Transit-Rohrleitungen und für
Forschungs-handlungen in
Bezug auf den
Festlandsockel.
Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG)254
Vom 17. März 1998
(BGBl. I 1998 S. 502
Zuletzt geändert durch
Art. 3 G v. 9.12.2004
(BGBl. I S. 3214)
BundesImmissionsschutzgesetz
255
(BImSchG)
In der Fassung vom 26.
September 2002 (BGBl. I
S. 3830); zuletzt
geändert durch G v. 8.
Juli 2004 (BGBl. I S.
21578))
Vermeidung von Boden- und BMU
Gewässerverun-reinigungen,
Entsorgung von Altlasten und
Regelung guter fachlicher
Praxis in der Landwirtschaft.
Integrierte Vermeidung und
Verminderung schädlicher
Umwelteinwirkungen durch
Emissionen in Luft, Wasser
und Boden unter
Einbeziehung der
Abfallwirtschaft.
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 25. März 2002
Grundlage für die
256
(BNatSchG)
(BGBl. I S. 1193); zuletzt Ausweisung von
Naturschutzgebieten
§ 32 Europäisches Netz geändert am 21. Juni
2005 (BGBl. I 2005, S.
Arten- und Biotopschutz
"Natura 2.000"
§ 38 Geschützte Meeresflächen 1818)
in der ausschließlichen
Wirtschaftszone und auf dem
Festlandsockel
§ 71 Anpassung des
252
Ibid.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbergg/index.html
254
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbodschg/
255
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschg/
253
BMU
BMU
104
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Landesrechts
Raumordnungsgesetz
(ROG)257
§ 6 Rechtsgrundlagen der
Länder
§ 8 Raumordnungsplan für
das Landesgebiet
§ 9 Regionalpläne
§ 13 Verwirklichung der
Raumordnungspläne
§
15
Raumordnungsverfahren
§ 16 Grenzüberschreitende
Abstimmung von
raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen
§ 18 Raumordnung des Bundes
Bundeswasserstraßengesetz
(WaStrG)258
In der Fassung vom 18.
August 1997 (BGBl. I S.
2081, 2102); zuletzt
geändert durch Artikel 2
des G. vom 24.6.2004
(BGBl. I S. 1359)
Grundlage der Raumordnung BMVBW
in der Bundesrepublik
Deutschland, regelt die
Bundesraumordnung und
setzt den Rahmen für die
Landes- und
Regionalplanung.
In der Fassung vom 4.
November 1998 (BGBl. I
S. 3294), zuletzt
geändert durch § 2 V v.
25. 5.2005
(BGBl. I S. 1537)
Regelt die Benutzung, den
Ausbau und Neubau der
Bundeswasserstraßen
Erneuerbare-Energien-Gesetz
259
(EEG)
Vom 29. März 2000
Förderung Erneuerbarer
(BGBl. I 2000, 305);
Energien und Senkung der
zuletzt geändert
volkswirtschaftlichen Kosten
13. Juli 2005 (BGBl. I
der Energieversorgung
Fortsetzung Tabelle 11: Gesetze
Einfluss auf Planung und Management im
2005,mit
S. 2015)
Gesetz über den Ausbau der
In der Fassung vom
Setzt den Ausbau des
Bundesfernstraßen
15.11.1993 (BGBl. I S.
Bundesfernstraßen-netzes
260
(FstrAusbauG)
1878, 1995 I S. 13),
nach dem Bedarfsplan fest.
Neugefasst durch Bek. v.
20. 1.2005 (BGBl. I S.
201)
Gesetz über die Aufgaben des In der Fassung vom 26. Regelt die Aufgaben des
Bundes auf dem Gebiet der
7.2002 (BGBl. I S. 2876); Bundes im Gebiet der
261
Seeschifffahrt (SeeAufgG)
zuletzt geändert durch
Seeschifffahrt (u.a. die
Art. 47 G v. 21. 6.2005
Bereiche Schiffspolizei und
(BGBl. I S. 1818)
„Prüfung, Zulassung und
Überwachung der Anlagen
seewärts des Küstenmeeres
auf ihre Eignung im Hinblick
auf den Verkehr und die
Abwehr von Gefahren für die
Meeresumwelt“)
Gesetz über die
In der Fassung vom 21. Ziel: Verbesserung der
Gemeinschaftsaufgabe
7.1988 (BGBl. I S. 1055), Agrarstruktur unter Sicherung
„Verbesserung der
zuletzt geändert durch
eines nachhaltig leistungsAgrarstruktur und des
Art. 2 G v. 2. 5.2002
fähigen Naturhaus-haltes;
262
Küstenschutzes (GAKG)“
(BGBl. I S. 1527)
Maßnahmen zur Erhöhung
der Sicherheit an den Küsten
der Nord- und Ostsee gegen
Sturmfluten. Schreibt
Vorplanung als Bestandteil
der Gemeinschaftsaufgabe
256
http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/bng/bng_ges.htm
http://www.mv-regierung.de/afrl/start.htm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wastrg/index.html
259
http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/index.html#BJNR191810004BJNE000100000
260
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fstrausbaug/index.html
261
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bseeschg/index.html
262
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agrstruktg/index.html
257
258
BMVBW
BMWA, BMVEL,
BMU
Küstenraum
BMVBW
BMVBW
BMVEL
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits263
prüfung (UVPG)
Hohe-See264
Einbringungsgesetz
Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG)265
Schiffssicherheitsgesetz
266
(SchSG)
vor.
Auswirkungen auf die Umwelt BMU
bestimmter öffentlicher und
privater Vorhaben frühzeitig
und umfassend zu ermitteln,
zu beschreiben und zu
bewerten
Vom 25. August 1998
Regelt die Abfallbeseitigung
BMU
(BGBl. I S. 2455); zuletzt im Meer (Verklappung,
geändert am 9.11.1998
Verbrennung). Gilt für alle
(BGBl. I S. 2331)
Meeresgewässer (AWZ) mit
Ausnahme der Küstenmeere.
Vom 27. September
Förderung der
BMU
1994 (BGBl I S. 2705);
Kreislaufwirtschaft zur
Zuletzt geändert durch
Schonung der natürlichen
Art. 2 § 3 Abs. 3
Ressourcen und die
G v. 1. 9.2005 I (BGBl. I Sicherung der
S. 2618)
umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen.
In der Fassung vom 5.
9.2001 (BGBl. I S. 2350);
zuletzt geändert durch
Art. 2 G v. 24. 6.2005
(BGBl. I S. 1794)
Vom 9. September
1998(BGBl I S. 2860);
zuletzt geändert durch V
v. 17.10.2005 (BGBl. I S.
2985)
Dient der einheitlichen und
BMVBW
wirksamen Durchführung der
geltenden internationalen
Schiffssicherheits-regelungen
zur Gewährleistung der
Sicherheit auf See
einschließlich des damit
unmittelbar im
Zusammenhang stehenden
Arbeitsschutzes von
Beschäftigten auf
Seeschiffen und des
Fortsetzung Tabelle 11: Gesetze mit Einfluss auf Planung
und Management
Umweltschutzes
auf See im Küstenraum
Seeanlagenverordnung
Vom 23. Januar 1997
Regelt die Errichtung und BMVBW
267
(SeeAnlV)
(BGBl. I S. 57); zuletzt
den Betrieb von Anlagen im
Verordnung über Anlagen
geändert . 30.6.2005
Bereich der AWZ
seewärts der Begrenzung des
(BGBl. I S. 1818)
deutschen Küstenmeeres
§ 3a Besondere
Eignungsgebiete für
Windkraftanlagen
§ 5 Genehmigungsverfahren
§ 7 Sicherheitszonen
§ 12 Beseitigung der Anlagen
§ 13 Pflichten des
Anlagenbetreibers
Seefischereigesetz
In der Fassung vom
Dient der Erhaltung und
BMVEL
(SeeFischG)268
6.7.1998 (BGBl. I S.
wirtschaftlichen Nutzung von
1791); zuletzt geändert
Fischbeständen, der
§ 3 Fangerlaubnisse
durch Art. 12g Abs. 17 G Durchführung des
§ 5 Fischereizonen
v. 24. 8.2004 (BGBl. I S. gemeinschaftlichen
§ 6 Überwachung der Fischerei 2198)
Fischereirechts und der
auf See
Erfüllung von Verpflichtungen
§ 10 Regelungsbefugnisse der
aus internationalen
Länder
Seefischerei-Übereinkommen
Umweltinformationsgesetz
In der Fassung v. 23.
Regelt den freien Zugang zu BMU
(UIG)269
8.2001 (BGBl. I S. 2218); den bei den Behörden
zuletzt geändert am 14. vorhandenen Informationen
Februar 2005 (BGBl. I
über die Umwelt sowie deren
263
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/index.html
http://www.umwelt-online.de/recht/wasser/ueber_wa.htm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krw-_abfg/
266
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schsg/index.html
267
http://www.umwelt-online.de/recht/wasser/schifffahrt/seean_ges.htm
268
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seefischg/index.html
264
265
105
106
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Verordnung über
Anforderungen an das
Einleiten von Abwasser in
Gewässer (AbwV)270
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) 271
§ 1b: Bewirtschaftung nach
Flussgebietseinheiten
§§ 32a-c: Bestimmungen für die
Küstengewässer
2004, S. 3704
Neugefasst durch Bek. v.
17. 6.2004 (BGBl. I S
1108, 2625)
Vom 19. August 2002
(BGBl. I S. 3245; zuletzt
geändert am 21.6.2005
(BGBl. I S. 1818)
Verbreitung.
Festlegung der
Mindestanforderungen bei
der Einleitung von Abwasser
in Gewässer aus bestimmten
Herkunftsbereichen.
Gesetz zur Ordnung des
Wasserhaushalts - Novelliert
im Juni 2002 zur Umsetzung
der EU-WRRL in
Bundesrecht
BMU
BMU
Hochsee- und Küstenfischerei, Küstenschutz sowie die Hochsee- und Küstenschifffahrt
unterliegen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 GG. In den Bereichen
Naturschutz, Regionalplanung und Wasserhaushalt stellt der Bund nur die Rahmengesetze;
die Implementierung erfolgt erst durch die Übernahme der Rahmenvorgaben in die
entsprechenden Landesgesetze. Informationen zur jeweiligen Landesgesetzgebung ist auf
Anfrage bei den entsprechenden Landesministerien erhältlich.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind die Länder für die Ausweisung von
Naturschutzgebieten und Nationalparks verantwortlich. Die Erfüllung internationaler Auflagen
wie bspw. des Trilaterale Wattenmeerabkommens oder der Ausweisung internationaler
Großschutzgebiete erfolgt auf Basis einer Nationalparkausweisung. War dies bisher nur im
Grenzraum zwischen Land und Meer möglich, ist nach der Novellierung des
Bundesnaturschutzgesetzes 2002 nun auch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in
der AWZ und auf dem Festlandsockel möglich.
5.5
Genehmigungsverfahren innerhalb der AWZ
Das BSH ist gemäß Seeanlagenverordnung im Bereich der AWZ zuständig für die Errichtung
und den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung, insbesondere von Windenergieanlagen.
Die Genehmigung darf nur dann versagt werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs beeinträchtigt oder die Meeresumwelt gefährdet wird, ohne dass dies durch
Befristungen oder Nebenbestimmungen verhütet oder ausgeglichen werden kann. Die
zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion muss ihre Zustimmung zu dem Vorhaben
erteilen.
Der
Antragsteller
hat
nach
den
Vorgaben
des
UVPG
eine
Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen, die zusammen mit den Projektunterlagen einem
Kreis von Trägern öffentlicher Belange (bspw. Wasser- und Schifffahrtsdirektionen,
Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Bundesamt für Naturschutz, Umweltbundesamt,
Wehrbereichsverwaltung), Umweltverbänden sowie Kabel- und Leitungsbetreibern zur
Stellungnahme übersandt wird. Am Verfahren werden auch Vertreter von evtl.
konkurrierenden Nutzungen beteiligt (z.B. Sand und Kiesentnahme, Fischerei etc.). Nach
Erteilung der Genehmigung unterliegt das Vorhaben während des Betriebs und nach
Betriebseinstellung der Aufsicht des BSH hinsichtlich der o.g. Versagungsgründe.
Hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Unterwasserkabeln und
Transitrohrleitungen im Bereich des Festlandsockels ist nach § 133 Bundesberggesetz eine
Genehmigung des BSH und der Bergbehörden erforderlich. Für die Nordsee und die Ostsee
im Bereich Schleswig-Holstein ist dies das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld, für die
Ostsee im Bereich Mecklenburg-Vorpommern das Bergamt Stralsund. Der Inhalt der
Genehmigung des BSH bezieht sich auf die Ordnung der Nutzung und Benutzung der
Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel, die der Bergbehörden auf
bergbauliche Belange. Die Genehmigung des BSH wird nur nach Vorliegen der
Genehmigung der Bergbehörden erteilt272.
269
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/abwv/
271
http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/bng/bng_ges.htm
272
http://www.bsh.de
270
Kap. 5 - Sektorale Zuständigkeiten im Küsten- und Meeresbereich
107
Bei Forschungshandlungen prüft das BSH, ob überwiegend öffentliche Interessen
entgegenstehen, insbesondere, ob durch die beabsichtigte Forschungshandlung
•
der Betrieb und die Wirkung von Schifffahrtsanlagen und -zeichen,
•
die Benutzung der Schifffahrtswege und des Luftraumes, die Schifffahrt, der
Fischfang und die Pflanzen und Tierwelt in unvertretbarer Weise oder
•
das Legen, die Unterhaltung und der Betrieb von Unterwasserkabeln und
Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche
Forschungen mehr als den Umständen unvermeidbar
beeinträchtigt würden. Durch die Forschungshandlung darf keine Verunreinigung des
Meeres zu befürchten sein; die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darf nicht
gefährdet werden. Die Forschungshandlungen werden durch das BSH überwacht.
108
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
6.
109
Der internationale Rahmen
Das Management der Küsten und Meere kann nicht national isoliert, sondern nur in
Zusammenarbeit mit anderen Anrainerstaaten und im Rahmen der bestehenden
internationalen Abkommen und Vorgaben effektiv sein. Fragen der Schifffahrtssicherheit
oder des Schadstofftransfers beispielsweise sind nur durch Kooperation und Abstimmung mit
den Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee zu klären. Kapitel 6 beschreibt die Eckpfeiler
dieses internationalen Rahmens, der das deutsche Küstenzonenmanagement wesentlich
mitbestimmt.
Betrachtet man IKZM als kontinuierlichen, adaptiven Prozess, ist der Erfolg nicht
unwesentlich von Faktoren bestimmt, die außerhalb der formalen strukturellen Ebene liegen.
Die Bedeutung ‚weicher’ Gunstfaktoren ist in den Empfehlungen des EUDemonstrationsprogramms hervorgehoben, wo sie als wesentlicher Bestandteil einer
horizontalen und vertikalen Integration, von Kooperationsprozessen oder informellen
Strukturen begriffen werden. Als Kernpunkte gelten die Bereiche Beteiligung,
Zusammenarbeit und Kommunikation sowie die Verbreitung von Wissen durch
Informationsflüsse und die Schaffung eines verbesserten Zugangs zu Information.
Umschrieben wird die zentrale Anforderung als Schaffung eines ‚fördernden Umfelds’
(enabling environment), das Konflikte zwischen Akteuren minimiert und zu Vertrauensbildung
und zielgerichteter Handlung beiträgt.
Die folgenden Erläuterungen nennen daher neben den formalen Übereinkommen und
Abkommen auch solche Vereinbarungen, die nicht weisungsgebunden sind. Vielmehr
handelt es sich dabei um flexible kooperative Strukturen, deren Ziel die Festlegung von
IKZM-Zielen oder eines entsprechenden Handlungsrahmens ist.
6.1
Internationale Abkommen und Kooperationen im Meeresbereich
Deutschland ist Mitglied verschiedener internationaler Programme, Abkommen und
Konventionen, die auf den Umgang mit den Küsten- und Meeresbereichen an Nord- und
Ostsee Einfluss nehmen. Dazu müssen sowohl die generellen, global verankerten
Programme zur Unterstützung wie beispielsweise die Rio-Deklaration gezählt werden als
auch die themenspezifischen oder regionalen Konventionen, die den EU-Raum oder speziell
die Nord- oder Ostsee betreffen. Zu letzteren zählen verschiedene Abkommen zum Schutz
der Natur und Umwelt, sowie spezifische Regelungen für einzelne Themenbereiche (z.B. die
Abfallentsorgung auf See).
Obwohl internationale Abkommen durch ihre völkerrechtliche Verankerung für die
Vertragspartner bindend sind, kann ihren Verpflichtungen erst durch die Übernahme
internationalen Rechts in die nationale Gesetzgebung und Politik entsprochen werden.
Neben den Einzelstaaten ist auch die EU Vertragspartei verschiedener internationaler
Übereinkommen. Solange die EU-Kommission jedoch nicht aktiv wird, sind es weiterhin die
einzelnen Unterzeichnerstaaten, die für die Umsetzung der Beschlüsse und der durch
internationale Verträge gesicherten Einzelmaßnahmen innerhalb HELCOM und OSPAR
verantwortlich sind. Hier schränken lange Verfahrenswege und Unklarheiten der
Zuständigkeit jedoch den Handlungsspielraum der einzelnen Staaten in vielen Bereichen
deutlich ein274.
Neben den Konventionen und Abkommen liefern die diversen EU-Regelungen, die sich mit
verschiedenen Themen und Sektoren im Küsten- und Meeresraum befassen, mit die
wichtigsten Instrumenten und Regulierungsmechanismen für das deutsche IKZM. EURegelungen (s. a. Kap. 4.4) sind bindend und erfordern die Übernahme in nationales Recht.
Die wichtigsten globalen Abkommen und Akteure sowie internationale Abkommen für den
Nord- und Ostseeraum werden im Folgenden näher beschrieben.
274
Cameron, P. et al. (2003)
110
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Darüber hinaus existiert eine Vielzahl zwischenstaatlicher Organisationen, die sich mit
Fragen der Meeres- und Küstenentwicklung befassen und auf die Entwicklung
entsprechender Politik und Konventionen maßgeblichen Einfluss nehmen. Diese Formen der
Zusammenarbeit, in die Bund, Länder und Gemeinden involviert sind, basieren auf
politischen Absprachen, nicht jedoch auf formalen Rechtsgrundlagen. Beispiele sind die
Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen (INK), die Trilaterale Wattenmeerkooperation
(http://cwss.www.de), die Nordsee-Kommission (www.northsea.org), der Baltic-21-Prozess
(www.baltic21.org) und VASAB (www.vasab.org), die ebenfalls kurz beschrieben werden.
6.1.1 Globale internationale Abkommen und Programme
UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS)
Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. II S. 1798, 1799). Zeichnung: 10. Dezember 1982, in
Kraft 16. November 1994. Federführung: Auswärtiges Amt.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ist mit einem ergänzenden
Übereinkommen zur Durchführung der Regelungen zum Meeresbergbau 1994 in Kraft
getreten. Grundlage des Übereinkommens ist die Einteilung der Weltmeere in verschiedene
Gebiete wie innere Gewässer, Küstenmeer, ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ),
Festlandsockel und Hohe See. Das Übereinkommen ist ein weltweit gültiges
Rahmenabkommen, in dem u. a. die seewärtigen Grenzen der AWZ festlegt und Staaten
souveräne Rechte über die Nutzung der marinen Ressourcen in ihren Gewässern verliehen
werden.
Gleichzeitig sind die Nutzungsrechte an bestimmte Pflichten gekoppelt, zu denen der Schutz
und Erhalt der marinen Umwelt durch regionale und globale Zusammenarbeit genauso zählt
wie die Verpflichtung einzelner Staaten, den Eintrag von Stoffen ins Meer durch
entsprechende Gesetzgebung und Maßnahmen auf dem Land zu vermindern. UNCLOS
stellt auch einen Rahmen für die Einrichtung von bestimmten maritimen Zonen und die
Regulierung der Fischerei und wissenschaftlichen Forschung im Meer. Zwar wird i. A. keiner
Nutzung ein Vorrang gegenüber anderen zugewiesen, jedoch muss beachtet werden ,dass
alle Staaten grundsätzlich ein Recht auf friedliche Durchfahrt in den Küstenmeeren haben
und auch in der AWZ die Freiheit der Schifffahrt besteht. Ebenso genießen alle Staaten die
Freiheit der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen.
Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
Die IMO ist eine UN-Organisation, die für die Unterstützung der Sicherheit im weltweiten
Schiffsverkehr und die Vermeidung der Meeresverschmutzung zuständig ist. Ursprünglich
aus dem Anliegen erwachsen, die Meeresverschmutzung durch Tankerunfälle zu reduzieren,
umfassen die Aufgabenbereich der IMO heute eine Reihe verschiedener Aspekte zu
Themen der maritimen Sicherheit, Navigation und einzelnen Gefahrenstoffen. Als technische
Organisation arbeitet IMO mit verschiedenen Komitees, die einzelne Arbeitsbereiche
koordinieren. Hierzu zählen beispielsweise das Maritime Safety Committee oder auch das
Marine Environment Protection Committee, das 1973 ins Leben gerufen wurde.
Um seine Ziele zu erreichen hat IMO 40 Konventionen und Protokolle sowie über 800
Verhaltenscodes und Empfehlungen zu Themen der maritimen Sicherheit und der
Vermeidung von Verschmutzung vorgelegt. Zu den wichtigsten Konventionen zählt die 1973
verabschiedete MARPOL-Konvention.
MARPOL-Übereinkommen
Das MARPOL- Übereinkommen ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen
zum Schutz der Meeresumwelt durch Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe.
Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen werden durch fünf Anlagen ergänzt, die
bestimmte Teilbereiche der Meeresverschmutzung durch Schiffe regeln. Dazu zählen die
Verhütung der Verschmutzung durch Öl, die Verhütung der Verschmutzung durch
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
111
Chemikalien, die durch Chemikalientanker transportiert werden, die Verhütung der
Verschmutzung durch gefährliche Güter in Containern, sowie auch die Verhütung der
Verschmutzung durch Schiffsabwasser und Schiffsmüll275. Das Übereinkommen und die
Anlage I sind 1983, die übrigen Anlagen zu späteren Zeitpunkten in Kraft getreten. Anlage IV
ist noch nicht in Kraft.
MARPOL verbietet das Einleiten von Ölschlamm oder Sludge und schreibt vor, dass
ölhaltige Rückstände im Hafen an Auffanganlagen abgegeben werden. Rückstände aus der
Ladung von Chemikalientankern dürfen ebenfalls nur unter sehr strengen Voraussetzungen
und in sehr geringer Menge ins Meer eingeleitet werden. Schiffsmüll darf in der Nord- und
Ostsee - mit Ausnahme von Lebensmittelabfällen gar nicht eingeleitet werden276.
Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD)
Kapitel 17 zum Meeresumweltschutz der Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and
Development, UNCED) von Rio 1992 verpflichtet zur nachhaltigen umweltverträglichen
Nutzung der Ozeane und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Zu den Prioritäten der CSD zählen die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei- und
Meeresressourcen, die Verhinderung der Verschmutzung und der Beeinträchtigung der
marinen Umwelt durch landgestützte und andere Aktivitäten, die Verbesserung der
wissenschaftlichen Erkenntnis über die Ozeane, sowie die Förderung und Unterstützung
nationaler, regionaler und globaler Aktivitäten, die für eine effektive und koordinierte
Umsetzung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens und der Agenda 21
notwendig sind. Die CSD setzt sich zudem für eine nachhaltige Fischerei ein, wobei
Maßnahmen der Regulierung und Minimierung der Beifänge und Kontrollen Schwerpunkte
sind.
Ein besonderes Anliegen ist auch die Förderung einer verbesserten internationalen
Koordination und Kooperation zum Schutz der Ozeane, nicht zuletzt auf Grund der
Zersplitterung der Zuständigkeiten und mangelnden Koordinierung auf dem internationalen
Parkett. Ein jährlicher informeller Konsultativprozess (ICP) unter Beteiligung der verschieden
ozeanrelevanten Institutionen soll hier Besserung schaffen.
Globales Aktionsprogramm des UNEP zum Schutz der Meeresumgebung vor
landgestützten Aktivitäten
Der UNEP Aktionsplan zum Schutz regionaler Meere wurde 1995 eingeführt und 2001
überarbeitet. Er ist für nahezu die gesamte Meeresfläche der Erde gültig. Vordringlichste
Ziele sind die Bekämpfung der Meeresverschmutzung und die Reduzierung der
Überfischung.
Mit der Erklärung von Washington (Washington Declaration) werden alle Staaten
aufgefordert, kurzfristig, und wo zweckmäßig, in regionaler Zusammenarbeit
Aktionsprogramme zu erstellen, in denen die Meeresverschmutzung vom Lande aus mit
einem integrierten Ansatz erfasst und durch gezielte Schwerpunktmaßnahmen bekämpft
wird. Das Aktionsprogramm enthält technische Leitlinien und Empfehlungen für die
Vorgehensweise bei der Erstellung der nationalen und regionalen Aktionsprogramme, wobei
die potenziellen Belastungsquellen und die zu beachtenden Umweltkriterien umfassend
einbezogen sind. Das weltweite Aktionsprogramm befasst sich schwerpunktmäßig mit
folgenden Themenbereichen:
•
•
•
•
275
276
Abwasser,
beständige, organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP),
radioaktive Stoffe,
Schwermetalle,
http/www.bsh.de
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL%20Umweltuebereinkommen
112
•
•
•
•
•
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Öl,
Nährstoffe,
Mobilisierung von Sedimenten,
Haushaltsabfälle sowie
Änderung und Zerstörung von Lebensräumen.
Die in diesem Programm von den Staaten geforderten Initiativen und Aktionsprogramme
zum Meeresumweltschutz werden im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der dort
zuständigen regionalen Übereinkommen (OSPAR, HELCOM) schon seit vielen Jahren
durchgeführt und gelten als Beispiel für vorbildliche regionale Zusammenarbeit beim
Meeresschutz277.
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD)
wurde am 5. Juni 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz beschlossen und trat am 29.
Dezember 1993 in Kraft. Ziel dieses völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommens sind der
Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte
Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.
Dabei umfasst die biologische Vielfalt die Vielfalt der Ökosysteme, der Arten sowie die
genetische Vielfalt innerhalb der wildlebenden und genutzten Arten.
Die CBD hat in Bezug auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
der Küsten und Meere auf ihrer zweiten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Jakarta die
Vertragsstaaten dazu aufgefordert, ein „Integrated Marine and Coastal Area Management –
IMCAM“
umzusetzen
(sogenanntes
Jakarta-Mandat).
Das
integrierte
Küstenzonenmanagement ist dann auf der sechsten und siebten Vertragsstaatenkonferenz
2002 und 2004 als ein wichtiges Element in das Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt
der Küsten und Meere aufgenommen worden. Auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz
wurde zudem die Einrichtung von Schutzgebieten für marine und sonstige aquatische
Ökosysteme unter nationaler Hoheitsbefugnis und auch der AWZ beschlossen.
Klimarahmenkonvention (KRK) und Kyoto-Protokoll
Eine wichtige Bedeutung für Küsten- und Meeresregionen haben auch das
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 09. Mai 1992 über Klimaänderungen,
sowie das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997. Die Klimarahmenkonvention hat das
Ziel, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren,
das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Für die Küstenund Meeresgebiete bedeuten diese Abkommen, dass sie einerseits den Bedarf an
Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen der Klimaveränderung (z.B. bezogen auf
den Küstenschutz) aufzeigen, andererseits zu einer Förderung erneuerbarer Energien
führen, die z. T. auch Nutzungsänderungen im Küsten- und Meeresraum nach sich ziehen
(z. B. Windkraft an Land und im Meer).
Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen 1972)
Seit 1972 ermöglicht das London-Übereinkommen 1972 die Überwachung der Entsorgung
von Abfällen und anderen Materialien aller Art (einschließlich Schiffen und Plattformen) auf
See. Danach ist es verboten, besonders umweltschädliche und die Gesundheit des
Menschen gefährdende Stoffe (z.B. organische Halogenverbindungen, Quecksilber,
Cadmium, Plastik, Mineralöl und radioaktive Abfälle) zu entsorgen.
Nach der Novellierung des Übereinkommens in 1996 dürfen nur noch genau bestimmte
Abfälle wie z.B. Baggergut, inerte anorganische Stoffe, organische Stoffe natürlichen
Ursprungs oder Fischereiabfälle ins Meer eingebracht werden. Hierzu wurden spezifische
277
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/gmsk.htm
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
Abfallrichtlinien erarbeitet, nach denen die Vermeidung,
Recycling/Entsorgen an Land als bevorzugte Alternative zu
Verbringen auf See auf Basis einer Erlaubnis gewährt werden
sowie Ort und Umweltauswirkungen der Entsorgung auf See
Bewertungen zu liefern.
113
Reduzierung und das
prüfen sind bevor das
kann. Zur Art und Weise
sind Begründungen bzw.
Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und
Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention)
Das Übereinkommen trat 1971 in Kraft und wurde inzwischen von mehr als 100 Staaten
unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, im weltweiten Maßstab bedeutende Feuchtgebiete
zu schützen und ihre Entwicklung zu sichern. In Deutschland wird der Ramsar-Konvention
durch die Ausweisung von Großschutzgebieten und die Designierung von Natura 2000
Gebieten entsprochen.
Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
(Bonner Konvention)
Das Übereinkommen regelt den verschieden strengen Schutz von Pflanzen- und Tierarten
und verbietet bestimmte Fang- und Tötungsmethoden sowie Formen der Nutzung. Die
Konvention wurde für Deutschland am 1.10.1984 verbindlich. Zentraler Punkt ist die
umfassende Regelung zur Erhaltung, Hege und Nutzung der wandernden Arten sowie den
Abschluss von Regionalabkommen zum Schutz bestimmter Arten vor. Zwei
Regionalabkommen sind für den deutschen Küstenraum relevant:
•
•
Das Abkommen über die Wattenmeerpopulation des Seehundes; und
Das Abkommen über den Schutz der Kleinwale in der Nord- und Ostsee
(ASCOBANS)
Diesen Abkommen wird durch entsprechende
Ausweisung von Schutzgebieten entsprochen.
Naturschutzgesetzgebung
und
die
Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) der UNESCO
Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre (MAB)" ist ein zwischenstaatliches und
interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm zur Untersuchung der Beziehungen zwischen
dem Menschen und der Biosphäre. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, Grundsätze der
nachhaltigen Entwicklung auf regionaler Ebene umzusetzen und zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt beizutragen. Wichtigstes Instrument des Programms sind die
Biosphärenreservate, die als Ausschnitte repräsentativer Landschaften alle Komponenten
einer nachhaltigen Entwicklung in sich vereinen sollen. Leitlinien schreiben Mindestkriterien
und Mindestbedingungen vor, die für eine Anerkennung als Biosphärenreservat unabdingbar
sind. In Deutschland ist ein Nationalkomitee für das MAB-Programm verantwortlich. Der
Vorsitz des Gremiums liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit. Biosphärenreservate an der deutschen Küste sind die Nationalparke
Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer an der
Nordsee sowie Südostrügen an der Ostsee.
Nordostatlantisches Fischereiabkommen
Ziel dieses 1959 erarbeiteten, 1963 in Kraft getretenen UNEP-Abkommens ist der Schutz der
Fischstöcke im Nordostatlantik und den angrenzenden Gewässern sowie die Sicherung ihrer
rationalen, nachhaltigen Ausbeutung. Als Exekutive dient seit 1963 die North East Atlantic
Fisheries Commission (NEAFC), die Größen- und Fangbeschränkungen auferlegt sowie
saisonale und räumliche Beschränkungen verhängt.
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
114
Antifouling-Konvention
Diese Konvention verbietet die Verwendung hochgiftiger Substanzen in AntifoulingAnstrichen auf Schiffsrümpfen ab 2003 und das Vorhandensein entsprechender Farben auf
Schiffsrümpfen ab 2008.
Internationaler Rat für Meeresforschung - International Council for the Exploration of
the Sea (ICES)
ICES ist die älteste zwischenstaatliche Vereinigung, die im Bereich der Meeres- und
Fischereiforschung tätig ist. Seit 1902 ist ICES eines der führenden Foren für den
Informationsaustausch zu Belangen der Meere und der lebenden Ressourcen, dessen
Schwerpunktaufgabe die Koordination von Meeresforschung ist. Seit den 1970er Jahren
gehören die Bereitstellung von Informationen und die Beratung der Regierungen der
Mitgliedsstaaten sowie der internationalen regulierenden Gremien (beispielsweise OSPAR)
zu Schutzmaßnahmen im marinen Bereich und in der Fischerei zu den wichtigsten Aufgaben
des ICES.
Weitere weltweit tätige Organisationen
•
•
•
•
Internationale Hydrographische Organisation (IHO, www.iho.shom.fr/iho.html),
Food and Agriculture Organisation of the United Nations (FAO) (Fachorganisation für
Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwesen der Vereinten Nationen,
www.fao.org),
Intergovernmental
Oceanographic
Commission
(IOC)
(Zwischenstaatliche
Ozeanographische Kommission der UNESCO, www.ioc.unesco.org),
International Seabed Authority (ISBA) (Internationale Meeresbodenbehörde,
www.isa.org.jm),
6.1.2 Regionale internationale Abkommen, Programme und Kooperationsstrukturen
Ostsee
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HelsinkiKonvention)
Die Helsinki-Konvention ist ein erweiterbares Rahmenabkommen mit sieben Anlagen, das
den gesamten Ostseeraum und die Mitgliedsstaaten Dänemark, Deutschland, EU, Estland,
Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland und Schweden umfasst. Vorrangiges Ziel der
Konvention ist es, Verschmutzungen der Ostsee durch das Einbringen von Schadstoffen zu
verhindern und die biologische Vielfalt der Ostsee durch entsprechende Schutzmaßnahmen
zu erhalten. Zentrale Punkte sind die Verhinderung von Verschmutzung vom Land aus, die
Vermeidung von Offshore-Verschmutzung, die Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen
aus der Luft sowie die Bekämpfung von Verschmutzungsereignissen. Besondere
Schwerpunkte liegen auch auf der Anwendung des Vorsorgeprinzips, der gegenseitigen
Information und der Anwendung bester Umweltpraxis und verfügbarer Technologien. Die
heutige Version ist eine Ausweitung der ursprünglichen Ziele der Konvention, die sich seit
ihrer Gründung in 1974 vor allem mit Umweltschutzfragen auf dem Meer beschäftigt hatte278,
Maßnahmen bestehen ausschließlich in rechtlich nicht bindenden Empfehlungen
(recommendations) und politischen Vereinbarungen (agreements). Maßnahmen, die die
Reduzierung von Einträgen vom Land aus betreffen, betreffen die Bundesländer
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein
mit den Einzugsgebieten von Oder, Peene, Warnow, Uecker, Trave und Schwentine.
Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen in die Atmosphäre gelten für das gesamte
Bundesgebiet279.
278
279
http://www.bfn.de/05/0502.htm
http://www.bmu.de/de/800/js/download/b_gew_kurzinfo_helcom/
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
115
Im Zeitraum 2003 - 2005 hat unter anderem die Zusammenarbeit mit der EU und
internationalen Organisationen, der Schutz der Küstenregionen und individuelle
Verschmutzungsthemen wie die Reduzierung von Einträgen aus der Landwirtschaft und die
Umweltauswirkungen des zunehmenden Seeverkehrs stärkeres Gewicht erfahren. Das
Baltic Sea Joint Comprehensive Environmental Action Programme (JPC) betrifft
insbesondere die östlichen Anrainerstaaten und die Reduzierung von Hot Spots, zu denen in
Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Landwirtschaft und die Sanierung von
Kläranlagen zählen. Die Umsetzung des Programms wird turnusmäßig von einer dafür
eingesetzten Arbeitsgruppe PITF (Programme Implementation Task Force) begleitet, die je
nach aktuellen Entwicklungen neue Prioritäten setzen kann.
Verantwortlich für die Durchführung ist die Helsinki-Kommission (HELCOM), die aus
Vertretern aller Vertragsparteien zusammengesetzt ist und bei der diverse NGOs als
Beobachter fungieren. Deutschland wird vom Bundesumweltministerium vertreten. HELCOM
und die für den Nordostatlantik zuständige OSPAR-Kommission haben sich auf ihrer ersten
gemeinsamen Ministerkonferenz 2003 in Bremen auf gemeinsame Schwerpunkte und
Vorgehensweisen sowie verstärkte Zusammenarbeit untereinander und mit der EU geeinigt.
Angestrebt werden die Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Meeresschutz, der
Schutz der Biodiversität unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkungen der Fischerei,
die Einrichtung eines Netzwerks Mariner Schutzgebiete, sowie die Abstimmung
internationaler Schifffahrtsregeln.
VASAB 2010 „Vision and Strategies around the Baltic Sea 2010“280
Die enge Zusammenarbeit der Raumordnungsminister im Ostseeraum führte 1994 zur
Erarbeitung und Annahme eines Leitbildes für die räumliche Entwicklung im gesamten
Ostseeraum. Basierend auf diesem Leitbild wurden in den Folgejahren konkrete Visionen zur
Entwicklung der Städte und Siedlungssysteme („The pearls“), der Verkehrs- und
Kommunikationsnetze („The strings“), der Ostseeküste, Inseln und spezifischen
Gebietstypen („The patches“) sowie zur Weiterentwicklung der Raumordnung („The system“)
festgelegt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Umsetzung der entwickelten Strategien in
Form von Pilotprojekten, Workshops, Seminaren und internationalen Vereinbarungen. Zu
den wesentlichen Erfolgen von VASAB zählen 1996 die Unterzeichnung der „Gemeinsamen
Empfehlungen für die Raumplanung im Ostseeraum“ und die Herausgabe eines
Kompendiums zur Raumplanung und Gesetzgebung.
Mit dem Projekt "VASAB 2010 Plus" wurde das Leitbild für den Ostseeraum aktualisiert und
ein Aktionsrahmen für das aktuelle Jahrzehnt abgesteckt. Zu den besonderen
Herausforderungen zählen hier die verstärkte Nutzung der Raumplanung zur Förderung der
Integration und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Ostseeraum sowie die Definition
und der Umgang mit den wesentlichen raumentwicklungspolitischen Anforderungen, die sich
aus der EU-Osterweiterung ergeben. Das BBR hat im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Funktion des Leitpartners für "VASAB 2010 Plus"
übernommen. Als Partner beteiligten sich Institutionen der EU-Staaten Dänemark,
Deutschland, Finnland und Schweden sowie der Staaten Estland, Lettland, Litauen,
Norwegen, Polen, Russland und Weißrussland.
Zu den Schwerpunkten des neuen Aktionsprogramms zählen:
280
•
Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Unterstützung von
Pilotmaßnahmen für alle strategischen Entwicklungsräume und -achsen,
•
Verbesserung der Verkehrsanbindung der baltischen Staaten an Mittel- und
Westeuropa,
•
Förderung einer integrierten Entwicklung der Küsten- und Inselregionen unter
gleichzeitiger Ausdehnung der Raumordnungspolitik auch auf den Offshore-Bereich,
http://www.urban21.de/raumordnung/europa/wismar.htm
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
116
•
Förderung transnationaler Kulturrouten, z. B: Straße der Backsteingotik, sowie von
ökologischen Netzwerken und Korridoren,
•
Unterstützung von Pilotbeispielen für die Nutzung integrierter Raumplanung zur
Förderung der nachhaltigen Raumentwicklung,
•
Verbesserte Vernetzung der Städte,
•
Stärkung und Diversifizierung der ländlichen Räume,
•
Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrskonzepte,
•
Verbesserte Zusammenarbeit mit weiteren transnationalen Organisationen unter dem
Dach des Ostseerates
Die Bundesregierung strebt mit dem Programm auch eine bessere Integration der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg sowie Norddeutschlands in den
Ostseeraum an281. Dabei sollen auch neue Wirtschafts- und Beschäftigungsperspektiven
erschlossen werden. Wesentliches Instrument der Förderung von VASAB 2010 Plus ist die
EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III. Arbeitsgremium bleibt der Ausschuss für
Raumentwicklung in der Ostseeregion (CSD-BSR).
Baltic 21 - Agenda für den Ostseeraum
Baltic 21 ist eine internationale Kooperation zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des
Ostseeraums, die auf der 7. Ministerialkonferenz der Ostsee-Anrainerstaaten 1988
beschlossen wurde. Sie versteht sich als Rahmenprogramm zur Förderung internationaler
Kohäsion und Zusammenarbeit, wobei regionale Zusammenarbeit, Öffnung und
Demokratisierung zu den Leitprinzipien zählen. Baltic 21 setzt Schwerpunkte in den
Sektoren, die in besonderem Maße auf Umwelt, Raumplanung und Bildung Einfluss nehmen,
zu denen Landwirtschaft, Energie, Fischerei, Forstwirtschaft, Industrieentwicklung,
Tourismus und Transport zählen. Deutschland und Lettland sind im Bereich Transport
federführend. Im Bereich der Raumplanung sind folgende Ziele gesetzt:
•
•
•
Umsetzung der Stockholmer Erklärung zur nachhaltigen Raumentwicklungsstrategie
Weiterentwicklung von IKZM
Integration von Baltic 21 in europäische Dokumente zur Raumordnung.
Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe von verschiedenen Projekten und Netzwerken, die teils erst
noch etabliert werden müssen.
Nordsee
OSPAR-Übereinkommen (OSPAR)
Deutschland trat per Gesetz vom 23. August 1994 (BGBl. 1994 II S. 1355, 1360) dem
OSPAR-Übereinkommen bei, seit 25. März 1998 ist es in Kraft. 1998 wurde das Gesetz um
eine Anlage sowie einen dazugehörigen Kriterienanhang (in Kraft seit 30. August 2000; vgl.
Gesetz vom 18. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordostatlantiks, BGBl. 2001 II S. 646) erweitert. Per jure zeichnet das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für seine Einhaltung
verantwortlich.
Das 1992 in Kraft getretene Oslo-Paris-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt
des Nordostatlantiks ergänzt die Entscheidungen, Empfehlungen und anderen
Vereinbarungen, die im Rahmen der alten Oslo- und Paris-Konventionen von 1972 und 1974
getroffen worden waren. Wichtigstes Element ist die Verpflichtung der Vertragspartner zur
Anwendung des Vorsorgeprinzips und der Anwendung der „best available techniques“, um
Verschmutzungen zu vermeiden und die Meeresgebiete vor den nachteiligen Auswirkungen
281
http://www.urban21.de/raumordnung/europa/vasab.htm
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
117
menschlicher Tätigkeiten zu schützen. Die OSPAR-Konvention ermöglicht die
Verabschiedung von Empfehlungen und völkerrechtlich bindenden Beschlüssen sowie die
Erarbeitung regional angepasster, auf insgesamt fünf Teilräume zugeschnittener
Empfehlungen.
Die OSPAR-Kommission hat insgesamt fünf Strategien beschlossen, die längerfristig für die
Arbeit der Kommission maßgeblich sind:
1.
2.
3.
4.
OSPAR-Strategie bezüglich gefährlicher Stoffe (1998);
OSPAR-Strategie bezüglich radioaktiver Stoffe (1998);
OSPAR-Strategie bezüglich der Bekämpfung der Eutrohpierung (1998);
OSPAR-Strategie bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der Ökosysteme und
der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets (1998);
5. OSPAR-Strategie zu Umweltzielen und Managementmechanismen für OffshoreTätigkeiten (1999).
In Deutschland umfassen Maßnahmen zur Reduzierung von Einträgen vom Land die
gesamten Einzugsgebiete von Rhein, Ems, Weser, Jade, Elbe und Eider. Maßnahmen zur
Reduzierung von Emissionen in die Atmosphäre gelten wiederum für das gesamte
Bundesgebiet.
Exekutive des Übereinkommens ist die OSPAR-Kommission, bestehend aus Vertretern aller
Vertragsparteien sowie diversen zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen als
Beobachter. Neben einem regelmäßigen Qualitätsbericht zum Status des Nordostatlantiks
veröffentlicht sie einen Strategie- und Aktionsplan, der die Ziele und Pflichten der einzelnen
Anrainerstaaten zur Reduzierung der Meeresverschmutzung zusammenfasst. Der
Aktionsplan von 1998 - 2003 und enthält Strategien zum Umgang mit Gefahrenstoffen, zum
Umgang mit radioaktiven Substanzen, zur Bekämpfung der Eutrohpierung, zum Schutz der
Biodiversität und der Ökosysteme, sowie zu Umweltzielen und Verwaltungsmechanismen für
den Offshore-Bereich. Zudem werden von der Kommission u.a. auch Berichte über den
Qualitätszustand der Meeresumwelt (z.B. Quality Status Report 2000 – Region II Greater
North Sea) als Basis und zur Kontrolle der Effizienz ihrer Politik erstellt.
Auf der ersten gemeinsamen Ministerialkonferenz 2003 in Bremen haben sich die
Kommissionen der HELCOM und OSPAR auf gemeinsame Schwerpunkte und
Vorgehensweisen geeinigt. Zu diesen zählen die verstärkte Zusammenarbeit mit der EU und
die Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Meeresschutz, der Schutz der Biodiversität
unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkungen der Fischerei, die Einrichtung eines
Netzwerks Mariner Schutzgebiete, sowie die Abstimmung internationaler Schifffahrtsregeln.
Internationale Nordseeschutzkonferenzen (INK)
1984 fand auf Initiative Deutschlands hin die erste internationale Nordseeschutzkonferenz
(INK) in Bremen statt. Mitglieder der INK sind Großbritannien, Frankreich, Belgien,
Niederlande, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die
Europäische Kommission. Benachbarte Länder und Nicht-Regierungsorganisationen können
als Beobachter teilnehmen. Bei der INK handelt es um eine politische Initiative, nicht ein
völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen.
Ziel der INK ist, politische Impulse für die Arbeit in den internationalen Organisationen, z.B.
IMO und OSPAR, zu geben und die wirksame Umsetzung der von diesen Organisationen
verabschiedeten Konventionen und Strategien sicherzustellen. Die INK befasst sich neben
den im Rahmen von OSPAR vereinbarten Aufgabenschwerpunkten mit weiteren
Problemfeldern der Meeresumwelt, wie z.B. Fischerei und umweltrelevanten Aspekte der
Seeschifffahrt.
118
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Die in den INK vereinbarten Ziele und Maßnahmen werden in Form von
Ministerdeklarationen
verabschiedet.
Seit
1984
haben
insgesamt
fünf
Nordseeschutzkonferenzen stattgefunden, die letzte im März 2002 in Bergen, Norwegen. In
diesem Zusammenhang wurde 2002 auch ein Fortschrittsbericht veröffentlicht. Wesentliche
Punkte der 2002 in Bergen verabschiedeten Ministerdeklaration betreffen:
•
•
•
•
•
die Verbesserung der Fischereimethoden zum Schutz der bedrohten
Schweinswalbestände,
die Einführung des Ökosystemansatzes,
Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren gentechnisch veränderter Organismen für die
Meeresumwelt,
Entsorgungsanlagen für Schiffsabfälle sowie
umweltverträglicher Ausbau von Windenergienutzung auf See.
Nordseekommission (NSC)
Die Nordseekommission wurde 1989 durch die Anrainer der Nordsee gegründet, um
gemeinsame grenzüberschreitende Themen wie Ölverschmutzung und zurückgehende
Fischbestände zu behandeln, die sich nicht in den Grenzen der jeweiligen Hoheitsgewässer
handhaben lassen.
Inzwischen sind weitere Themen hinzugekommen, z.B. die Festlegung von
Schifffahrtsrouten, der Abbau von mineralischen Bodenschätzen sowie die
Trassenverlegung für Datenkabel und Rohrleitungen für Öl und Gas. Ganz aktuelle Themen
sind der Bau von Offshore-Windenergieanlagen im Einklang mit dem Naturschutz sowie
Tourismus- und Fischereiinteressen. Die Nordseekommission ist mittlerweile ein
Kooperationsverbund von 71 Regionen aus sieben Nordseeanrainerstaaten mit zusammen
rund 40 Millionen Menschen.
Trilaterales Wattenmeerabkommen
Das Trilaterale Wattenmeerabkommen zielt darauf ab, den Schutz des Ökosystems
Wattenmeer zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden zu fördern.
Prinzipielles Ziel ist der Erhalt aller natürlichen Prozesse und der Schutz bzw. die
Entwicklung aller Lebensräume, die für ein natürliches und dynamisches Wattenmeer
charakteristisch sind. Diese umfassen Salzwiesen, Gezeitenzone, Strände und Dünen,
Ästuare, Offshore-Bereiche und die angrenzenden ländlichen Räume. Zur Lenkung der diese
Lebensräume
betreffenden
Entscheidungen
sieht
das
Abkommen
sieben
Managementprinzipien vor:
•
•
•
•
•
•
•
Vorsichtige Abwägung aller Entscheidungen auf Basis der besten bekannten
Informationen,
Vermeidung störender Einflüsse auf das Ökosystem,
Vorsorglicher Umgang mit Einflüssen, deren Einfluss noch unbekannt ist,
Umsiedlung schädigender Aktivitäten
Kompensierung unvermeidlicher schädigender Aktivitäten durch Schaffung eines
angemessenen Ausgleichs,
Restauration des ursprünglichen bzw. des optimalen Zustands des Ökosystems,
Nutzung der besten zur Verfügung stehenden Techniken und Praxis.
Das Abkommen wird vom Gemeinsamen Wattenmeersekretariat (CWSS) verwaltet, das
auch den regelmäßigen Qualitätsbericht zum Wattenmeer vorlegt. Diskussionen auf
Ministerialebene sollen im Anschluss von den beteiligten Staaten politisch umgesetzt
werden. Wie bei der INK sind die Beschlüsse nicht völkerrechtlich bindend, aber dennoch
wichtig. Beschlüsse orientieren sich an OSPAR und der INK.
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
6.2
119
Die EU als Akteur im IKZM
Obwohl die EU kein eigenes Rahmengesetz für IKZM bereitstellt, nimmt sie durch die
Vorgaben verschiedener Richtlinien maßgeblich Einfluss auf den Umgang mit den
Küstenräumen. Zu diesen zählen sowohl die so genannten horizontalen, die Umwelt ganz
allgemein betreffenden Richtlinien, als auch die speziellen Vorgaben für einzelne Sektoren in
den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Wasserqualität oder Naturschutz.
Ausgehend von IKZM-Initiativen der 1990er Jahre, hat sich In den letzten Jahren die
Meerespolitik als Schwerpunkt integrierter Ansätze und Fokus für die Entwicklung des
europäischen Wirtschaftsraums herauskristallisiert. Ziel ist die Schaffung einer
allumfassenden, integrierten maritimen Politik für die EU, unter deren Banner alle Sektoren
mit Bezug zu Küsten und Meeren zusammengeführt werden können. Für den Zeitraum 2005
–2009 hat die Kommission die Meereswissenschaften und maritime Forschung als
Schlüsselelemente einer gemeinsamen Meerespolitik identifiziert. Ein weiterer Schwerpunkt
ist der Themenkomplex Aus- und Fortbildung und Steigerung der Attraktivität für Berufe im
maritimen Sektor, gekoppelt mit der Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen. 2006
wurde dazu die Maritime Labour Convention verabschiedet282. IKZM wird als wichtiges Mittel
der Umwetzung begriffen, das die „Software“ für maritime Aktivitäten darstellt. Erwähnung
findet auch die Raumplanung im Kontext von IKZM im Kontext von Offshore-Aktivitäten.283
Im Folgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für ein IKZM detaillierter
vorgestellt.
6.2.1 Lissabon-Strategie und EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung284
Die Entwicklungsziele der Europäischen Union liefern wesentliche Rahmenbedingung für
eine zukünftige Entwicklung der Küstenzonen. Die im März 2000 als Lissabon-Strategie
beschlossene wirtschafts- und sozialpolitische Agenda sieht vor, Wissenschaft, Wirtschaft
und Sozialsysteme grundlegend umzustrukturieren, um die EU bis zum Jahr 2010 zum
wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu
entwickeln. Als Ziele wurden die Reform der Arbeitsmärkte, die Entwicklung des sozialen
Zusammenhaltes, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation, die
Entwicklung der Informationsgesellschaft, die Förderung von Bildung und Forschung, die
Vollendung des Binnenmarktes, sowie die umweltverträgliche Gestaltung des Wachstums
benannt.
Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (2001) erweitert die Lissabon-Strategie um die
Umweltdimension. Die Nachhaltigkeitsstrategie spricht in einem ersten Schritt 4
Themenbereiche an, denen auch aus Sicht der Bundesregierung zentrale Bedeutung für
eine nachhaltige Entwicklung zukommt: Klimaänderungen, Verkehr, Gesundheit und
natürliche Ressourcen.
2005 wurde eine Neubelebung der Lissabon-Strategie mit dem besonderen Fokus auf
Wachstum und Beschäftigung beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden diverse
makro- und mikroökonomische Leitlinien sowie Leitlinien für Beschäftigung aufgestellt und
allgemeine Schritte wie die Konsolidierung bzw. der Ausbau des Binnenmarktes, die
Reduzierung administrativer Hemmnisse, der Ausbau infrastruktureller Maßnahmen und die
Stärkung industrieller Grundlagen gefordert. Weiterhin werden die bedeutende Rolle der
Umweltdimension der Lissabon-Strategie betont und die Notwendigkeit umweltschonender
Maßnahmen und Aktivitäten bestätigt.
Der Entwurf einer umfassenden Meerespolitik wird als Teil der strategischen Ziele der
Kommission für den Zeitraum 2005 -2009 und demnach als Element der Verwirklichung der
282
Dr. Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und Meeresangelegenheiten: A Maritime Policy for the European Union. Rede auf
der World Maritime Technology Conference, London, 6. März 2006
283
Dr. Joe Borg, EU-Kommissar für Fischerei und Meeresangelegenheiten: Perspektiven einer europäischen Meerespolitik.
Eröffnungsrede auf der InWaterTech 2005, Kiel, 1. September 2005
284
Kap. 4.3.1 – 4-3-3 aus Schuchardt et al (2006)
120
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Schlüsselziele der Lissabon-Strategie betrachtet. Die Mitteilung "Towards a Future EU
Maritime Policy: A European Vision for Oceans and Seas" der Kommission vom 2. März
2005 zielt auf die Entwicklung der Potenziale der maritimen Wirtschaft in ökologisch
nachhaltiger Weise.
6.2.2 EU-Meeresschutzstrategie
Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2005 die „Thematische Strategie für den
Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt“ vorgelegt, die aus einer Mitteilung (KOM
(2005) 504 endgültig) und einem Richtlinienvorschlag zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt
(Meeresstrategie-Richtlinie, KOM (2005) 505 endgültig) besteht. Ziel der Strategie ist es,
erstmals eine kohärente europäische Meeresschutzpolitik zu formulieren. Die Strategie folgt
dabei dem integrativen Politikansatz (d.h. Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten in
anderen Fachpolitiken)
Im Einzelnen zielt die Meersschutzstrategie vor allem darauf, die biologische Vielfalt zu
erhalten und den Schutz von Lebensräumen zu gewährleisten, die Belastungen durch die
diversen Nutzungsarten zu verringern sowie eine effizientere Koordinierung der diversen
Regelungen und eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Einrichtungen zu ermöglichen. Entscheidend für die Umsetzung der Strategie wird die
Umsetzung des Ökosystemansatzes sein, der die Definition ökologischer Qualitätsziele
beinhaltet und sich dabei an bekannten Einstufungen wie „günstiger Erhaltungszustand“ und
„guter ökologischer Zustand“ orientiert. Zudem sind die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie im Bereich der
Meeresumwelt vollständig umzusetzen und anzuwenden. Ebenso sind Maßnahmen zur
Verringerung der Belastungen durch diverse Nutzungen durchzuführen und Mechanismen
zur vereinfachten Koordinierung bestehender Regelungen und Organisationen zu entwickeln
und die Kenntnisse über die Meeresumweltqualität zu verbessern.
6.2.3 EU-Grünbuch zur Meerespolitik
Im März 2005 hat die Europäische Kommission angekündigt, ein Grünbuch für eine
zukünftige umfassende europäische Meerespolitik zu verfassen. Es soll eine Meerespolitik
konzipiert werden, die im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Strategie steht und demnach
darauf abzielt, die Entwicklung einer prosperierenden maritimen Wirtschaft und die
Realisierung seegestützter Wirtschaftstätigkeiten in ökologisch nachhaltiger Weise zu
ermöglichen. Die (oben dargestellte) EU Meeresschutzstrategie soll nach Auffassung der
Bundesregierung dabei ein wichtiger Bestandteil der Meerespolitik sein. Angestrebt wird ein
integrierter Ansatz, der sämtliche sich auf das Meer auswirkenden Wirtschaftstätigkeiten
einbezieht bzw. berücksichtigt. Die Veröffentlichung des Grünbuchs ist für das Jahr 2006
vorgesehen.
6.2.4 Das Demonstrationsprogramm zum IKZM
Im Demonstrationsprogramm zum Integrierten Küstenzonenmanagement hat die EU die
Erfahrungen von 35 Projekten aus ganz Europa und 6 thematischen Studien
zusammengefasst. Ziel des dreijährigen Programms war es, allgemeine Prinzipien zu
entwickeln, die zu angemessenem IKZM beitragen und Konsens zu EU-weiten und
nationalen Maßnahmen zu erreichen. In 2000 veröffentlichte die Kommission zwei
strategische Schlüsseldokumente, die für die Ausarbeitung nationaler IKZM- Strategien
ausschlaggebend sind: die Kommunikation der Kommission an den Rat und das
Europäische Parlament zum Integrierten Küstenzonenmanagement: Eine Strategie für
Europa (COM/00/547 vom 17. Sept. 2000) und der Vorschlag für eine Empfehlung des
Europäischen Parlaments und Rates zur Implementierung eines Integrierten
Küstenzonenmanagements in Europa (COM/00/545 vom 8. Sept. 2000). Hier wird dargelegt,
wie die Kommission IKZM im Rahmen bestehender Instrumente und Programme fördern will
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
121
und welche Schritte die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung eigener, nationaler IKZMStrategien unternehmen sollen.
Als erster Schritt soll in den Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden,
welche Akteure, Gesetze und Institutionen Einfluss auf die Planung und die Bewirtschaftung
der Küstengebiete haben. Merkmale der Strategie sollen eine umfassende, ganzheitliche
und langfristige Betrachtungsweise, ein anpassungsfähiges Management bei neuen
Bedingungen und Informationsgrundlagen, ein mehrstufiger Prozess, die Einbeziehung aller
betroffenen Verwaltungsstellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sein. In einem
integrierten Ansatz sollen als betroffene Sektoren vor allem Fischerei, Verkehr, Energie,
Ressourcenbewirtschaftung, Arten- und Biotopschutz, Regionalentwicklung, Beschäftigung,
Fremdenverkehr und Erholung, Industrie und Bergbau, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und
Bildung einbezogen sein.
Eines der Hauptanliegen ist es, die Kluft zwischen Land- und Meeresgebieten in Konzepten,
Programmen und auch Rechtsvorschriften zu überbrücken. Die Strategie soll sich dabei nicht
auf
einen
schmalen
Küstenstreifen
beschränken,
sondern
hinsichtlich
der
Tourismusentwicklung beispielsweise auch das Hinterland mit einbeziehen und im Hinblick
auf die Meeresverschmutzung auch die Flusseinzugsgebiete berücksichtigen. Die
Grundsätze des integrierten Küstenzonenmanagements werden in engem Zusammenhang
mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK gesehen.
6.2.5 Sonderthema Schiffssicherheit
Seit der Havarie des Tankers „Erika“ vor der bretonischen Küste 1999 hat sich die EU
verstärkt im Bereich der Schiffssicherheit engagiert. Mit ‚Erika I’ und ‚Erika II’ wurden zwei
Maßnahmenpakete ins Leben gerufen, die der Bedrohung von Küsten und Meeren durch
Tankerunglücke entgegenwirken sollen. Erika-Maßnahmen verstärken bestehende EURichtlinien und sehen vermehrte Kontrolle von Schiffen in Häfen, Kontrolle von
Klassifikationsgesellschaften und den beschleunigten Ersatz von Einfachhüllentankern durch
Doppelhüllentanker vor. Erika-Maßnahmen umfassen auch die Gründung einer
europäischen Behörde zur maritimen Sicherheit, die Etablierung eines europäischen
Meldesystems und die Klärung von Verantwortung und Entschädigung im Katastrophenfall.
Kritiker sind sich jedoch einig, dass sich die Umsetzung der Erika-Maßnahmen auf nationaler
Ebene zu zögerlich gestaltet.
Die derzeitigen Richtlinien umfassen Themen wie die Schiffsüberwachung, die
Schiffsentsorgung in den Häfen (Anschluss- und Benutzungszwang), das sichere Be- und
Entladen von Massengutschiffen, Meldeformalitäten, die Sicherheit von Ro-Ro und
Fahrgastschiffen, Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und
Sanktionsvorschriften (Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten). Allerdings sind nicht alle dieser
Richtlinien in Kraft oder von Defiziten in der Umsetzung betroffen285.
Aus den oben beschriebenen Strategien wird deutlich, dass die Vorgaben der EU den
nationalen IKZM- Prozess auf verschiedene Weise unterstützen können. Insbesondere die
neueren Initiativen wie die WRRL liefern einen integrierten Ansatz, der verstärkte
Koordination und Abstimmung zwischen verschiedenen Parteien notwendig macht. Dies
erfordert prozessorientiertes Denken und die Einrichtung angemessener Entscheidungs- und
Managementstrukturen, sowie Vorkehrungen zur breit angelegten Partizipation der
Bevölkerung in verschiedenen Entscheidungsprozessen.
Im Folgenden werden einzelne Richtlinien genauer beschrieben.
285
Vgl. z.B. Sea our Future: Maritime Safety Conference Baltic 2004. Hrsg: Landesregierung Schleswig-Holstein, Mai 2004.
122
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
6.2.6 Horizontale Richtlinien
Umweltverträglichkeitsanalyse
Richtlinie 85/337/EWG und die geänderte Fassung 97/11/EG des Rates über die
Umweltverträglichkeitsprüfung stellt eines der wichtigsten Instrumente für die Raumplanung
im Küstenraum dar. Sie schreibt fest, dass bestimmte öffentliche und private Vorhaben vor
der Genehmigung einer Prüfung ihrer potenziellen Umweltauswirkungen unterzogen werden
müssen. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Standort, sondern die Gegenüberstellung der
möglichen Auswirkungen des Projekts mit der ökologischen Empfindlichkeit der potenziell
betroffenen geographischen Räume. Besonders in Küstenräumen, in Schutzgebieten und
wertvollen Kulturlandschaften wird hier eine kritische Prüfung der Belastbarkeit und
Regenerationsfähigkeit der Systeme gefordert. Der Prozess der UVP bietet entsprechenden
Behörden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auch die Ergebnisse der
UVP und die Gründe für die Erteilung oder Ablehnung einer Genehmigung müssen
veröffentlicht werden, was einen wichtigen Anspruch des IKZM hinsichtlich Partizipation und
Transparenz der Entscheidungsprozesse erfüllt.
Anhang 1 der Richtlinie listet Vorhaben auf, die in jedem Fall eine UVP verlangen, Anhang 2
Vorhaben, die nur bei bestimmtem Umfang eine UVP verlangen. Eine Auswahl von
Projekten mit besonderer Relevanz für den Küstenraum ist in Tabelle 12 zusammengefasst.
Tabelle 12: Projekte mit besonderer Relevanz für den Küstenraum, die in jedem Fall eine UVP
verlangen286
Auswahl von Projekten, die in jedem Fall eine UVP verlangen:
1. Raffinerien für Erdöl (ausgenommen Unternehmen, die nur Schmiermittel aus Erdöl
herstellen) sowie Anlagen zur Vergasung und zur Verflüssigung von täglich mindestens
500 Tonnen Kohle oder bituminösem Schiefer,
2. Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Wärmeleistung von
mindestens 300 MW sowie Kernkraftwerke und andere Kernreaktoren,
3. Integrierte Hüttenwerke zur Erzeugung von Roheisen und Rohstahl, Anlagen zur
Gewinnung und Verarbeitung von Asbest und integrierte chemische Anlagen zur
Herstellung von Stoffen,
4. Bau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken und Flugplätzen mit einer Start- und
Landebahngrundlänge von 2100 m und mehr, sowie der Bau von Autobahnen und
Schnellstraßen,
5. Wasserstraßen und Häfen für die Binnenschiffahrt, die für Schiffe mit mehr als 1 350 t
zugänglich sind sowie Seehandelshäfen, mit Binnen- oder Außenhäfen verbundene
Landungsstege (mit Ausnahme von Landungsstegen für Fährschiffe) zum Laden und
Löschen, die Schiffe mit mehr als 1 350 t aufnehmen können,
6. Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen von einem Flußeinzugsgebiet in ein
anderes, wenn mehr als 100 Mio. m³/Jahr an Wasser umgeleitet werden.
7. Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 000
Einwohnerwerten gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 6 der Richtlinie 91/271/EWG
8. Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen
von mehr als 500 t/Tag bei Erdöl und von mehr als 500 000 m³/Tag bei Erdgas,
9. Öl-, Gas- und Chemikalienpipelines mit einem Durchmesser von mehr als 800 mm und
einer Länge von mehr als 40 km,
286
Die komplette Liste ist in Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über
die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten enthalten, Amtsblatt der EU Nr. L 073
vom 14/03/1997 S. 0005 - 0015
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
123
10. Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen
11. Steinbrüche und Tagebau auf einer Abbaufläche von mehr als 25 Hektar oder
Torfgewinnung auf einer Fläche von mehr als 150 Hektar,
12. Bau von Hochspannungsfreileitungen für eine Stromstärke von 220 kV oder mehr und mit
einer Länge von mehr als 15 km,
13. Anlagen zur Lagerung von Erdöl, petrochemischen und chemischen Erzeugnissen mit
einer Kapazität von 200 000 Tonnen und mehr.
Auswahl von Projekten, die bei entsprechendem Umfang eine UVP verlangen:
1. Intensive Fischzucht,
2. Landgewinnung am Meer,
3. Gewinnung von Mineralien durch Baggerung auf See,
4. Anlagen zur hydroelektrischen Energieerzeugung,
5. Anlagen zur Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung (Windfarmen),
6. Schiffswerften,
7. Nahrungs- und Genussmittelindustrie, z.B. Produktion von Fischöl
8. Anlage von Industriezonen,
9. Bau von Eisenbahnstrecken, intermodalen Umschlaganlagen und Terminals; Bau von
Straßen, Häfen und Hafenanlagen, einschließlich Fischereihäfen und Wasserstraßen
soweit nicht durch Anhang I erfasst,
10. Flußkanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten,
11. Bau von Öl- und Gaspipelines (nicht durch Anhang I erfaßte Projekte),
12. Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion und meerestechnische
Arbeiten, die geeignet sind, Veränderungen der Küste mit sich zu bringen (zum Beispiel
Bau von Deichen, Molen, Hafendämmen und sonstigen Küstenschutzbauten), mit
Ausnahme der Unterhaltung und Wiederherstellung solcher Bauten,
13. Abwasserbehandlungsanlagen (nicht durch Anhang I erfaßte Projekte),
14. Jachthäfen,
15. Feriendörfer und Hotelkomplexe außerhalb von städtischen Gebieten und zugehörige
Einrichtungen sowie ganzjährig betriebene Campingplätze und Freizeitparks
Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Projekte
Richtlinie 2001/42/EG ergänzt die UVP-Richtlinie durch die Forderung, auch bestimmte
Pläne und Programme auf ihre möglichen Umweltauswirkungen hin zu prüfen. Hauptsächlich
betroffen sind öffentliche Pläne und Programme, die den Rahmen für zukünftige
Entscheidungen in Bereichen des Transportwesens, der Energiegewinnung, der
Abfallwirtschaft, des Wassermanagements, der Industrie, des Tourismus, der Raumordnung
und Landnutzung bilden. Wie die UVP-Richtlinie sieht auch dieses Verfahren die
Bereitstellung und Veröffentlichung von Umweltgutachten vor, sowie die Veröffentlichung der
Gründe für die Annahme oder Ablehnung des Programms oder Plans.
124
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt
Richtlinie 90/313/EEC287 verpflichtet öffentliche Stellen zur Bekanntgabe von
Umweltinformationen und zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Umweltberichts. Die
Richtlinie wird gegenwärtig überarbeitet und soll in verschiedenen Punkten eine Erweiterung
erfahren. Sowohl die "passive Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen" (die
Herausgabe von Informationen auf Antrag) als auch die "aktive Mitteilung von Informationen"
(die unaufgeforderte Veröffentlichung von Informationen) sollen hier verbessert werden.
6.2.7 Sektorale Richtlinien
Auf Grund der vielfältigen Gestalt und Nutzung der Umwelt im Küstenraum sind fast alle
sektoralen Richtlinien der EU für die deutschen Küsten- und Meeresgebiete relevant. Mit der
wichtigste Themenbereich ist die Europäische Wasserpolitik, in Gestalt der folgenden
Richtlinien:
•
•
•
•
•
•
•
Richtlinie 76/160/EWG zur Sicherung der Badewasserqualität288 (derzeit in
Überarbeitung289)
Richtlinie 76/464/EWG zur Regelung der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in
die Gewässer der Gemeinschaft290
Richtlinie 79/923/EWG über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer291
Richtlinie 91/271/EWG zur Behandlung von kommunalem Abwasser292
Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie)293,
Richtlinie 96/61/EG zur integrierten Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung294
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)295.
Die Wasserrahmenrichtlinie zählt zu den bedeutendsten Neuerungen im Bereich der
Qualitätssicherung der Küstengewässer. Sie entstand aus dem Anliegen, die sich teils
überschneidenden, schlecht aufeinander abgestimmten bestehenden Richtlinien abzulösen
und durch eine schlüssigere und vor allem besser kontrollierbare EU-weite Gewässerpolitik
zu ersetzen. Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen umfassenden Ordnungsrahmen, der
grenzüberschreitend die Wasserqualität verbessern und eine nachhaltige Wassernutzung
fördern will. Geltungsbereich der WRRL sind sämtliche Gewässer im Binnenland sowie die
Küstenregionen bis hin zur 12 sm-Zone.
287
Amtsblatt L 158, 23.06.1990, S. 56
Amtsblatt L 31, 05.02.1976 S. 1
289
COM(2002)581
290
Amtsblatt L129, 18.05.1976, S. 23
291
Amtsblatt L 281, 10.11.1979, S. 47
292
Amtsblatt L 135, 21.05.1991 S. 40
293
Amtsblatt L 375, 31.12.1991, S. 1
294
Amtsblatt L 257, 10.10.1996, S. 26
295
Amtsblatt L 327, 22.12.2000 S. 1
288
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
125
Die besondere Bedeutung der Richtlinie liegt in der ganzheitlichen Betrachtung der
Flusseinzugsgebiete über die politischen und administrativen Grenzen hinweg.
Mitgliedesstaaten sind aufgefordert, für gesamte Flusseinzugsbereiche nach harmonisierten
Verfahren und Bewertungsmaßstäben nationale und internationale Bewirtschaftungspläne
bereitzustellen296. Weiterhin sieht die Richtlinie eine Ausdehnung anderer Umweltstandards
und der Vorkehrungen der UN-Seerechtskonvention auf die territorialen und marinen
Gewässer bis hin zur 200 sm-Grenze vor.
Bis Ende 2003 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das neue
Wasserhaushaltsgesetz, das am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, erlaubt die Anpassung
der Landeswassergesetze an die europäischen Regelungen.
Die WRRL hat für den Meeresschutz große Bedeutung, da der wassergebundene
Eintragspfad vom Land einer der wesentlichen Quellen für die stoffliche Verschmutzung der
Meere ist. Die neue EU-Meeresschutzstrategie zielt darauf ab, den Meeresschutz auch
innerhalb der WRRL zu verankern und die meeresseitigen Schutzanforderungen umsetzen
zu können297.
6.2.8
Naturschutz
Die wichtigsten im IKZM zu berücksichtigenden Naturschutzrichtlinien sind die
Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG298) und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie,
92/43/EEC299). Die "Special Area of Conservation" (SAC) der FFH-Richtlinie bilden
zusammen mit den "Special Protected Areas" (SPA) der Vogelschutz-Richtlinie das
europäische Schutzgebietssystem Natura 2000.
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 ist in Deutschland mit der Umsetzung in nationales
Recht im April 1998 rechtsverbindlich.
Die Richtlinie dient der Sicherung der Biodiversität und der natürlichen Habitate sowohl im
terrestrischen als auch marinen Umfeld. Prioritär zu behandelnde Habitate und Spezies sind
in zwei Anhängen aufgeführt, derer folgende die Küste und Meere betreffen:
Spezies:
• Phocoena phocoena
• Tursiops truncatus
• Halichoerus grypus
• Phoca vitulina
• Phoca hispida bottnica
Habitate:
• Sandbänke
• Ästuare
• Lagunen
• Riffe
• Sandflächen, die bei Niedrigwasser nicht bedeckt sind
• Atlantische Salzwiesen
• Dünen
Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, für die designierten Gebiete entsprechende
Bewirtschaftungspläne zu erstellen und diese in die breitere Raumplanung zu integrieren.
296
http://www.bmu.de/sachthemen/gewaesser/gfx/flussgebietseinheiten.gif
Poremski, H-J. (2003)
298
Amtsblatt L 103, 25.04.1979, S. 1
299
Amtsblatt L 206, 22.7.1992, S. 7
297
126
6.3
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen der EU
Die europäische Raumentwicklungspolitik zielt darauf ab, gemeinsame Leitbilder und
strategische Ansätze für eine europäische Raumentwicklung zu schaffen und die
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Fragen der Raumordnung zu intensivieren. Da die
EU bisher keine eigene Raumordnungskompetenz besitzt, ist sie hierbei auf die
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und die Übernahme der Ansätze in die nationalen
Raumordnungspläne angewiesen. Das europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)
versteht sich somit als Rahmen, mit dessen Hilfe eine Agenda für verstärkte politische und
technische Zusammenarbeit auch mit den Beitrittsländern und den benachbarten NichtMitgliedstaaten entwickelt werden soll.
Folgende Institutionen wirken bei der europäischen Raumentwicklungspolitik zusammen:
EMKRO - Europäische Raumordungsministerkonferenz (auch CEMAT - Conférence
Européenne des Ministres responsables de L’Amenagement du Territoire):
Zusammenarbeit der Raumordnungsminister der 41 Europaratsstaaten
der Informelle Raumordnungsministerrat: Zusammenarbeit aller für Raumordnung
zuständiger Minister der Mitgliedstaaten.
EU-Kommission - Generaldirektion Regionalpolitik: verantwortlich für Maßnahmen
zur Förderung der regionalen Entwicklung. Verfügt über Mittel des EU-Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds.
Ausschuss für Raumentwicklung (CSD = Committee of Spatial Development): EUArbeitsgremium, das die Tätigkeiten der beiden vorgenannten Ebenen vorbereitet. Für
Deutschland ist ein Vertreter des Bundes - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen - und ein Ländervertreter Mitglied in diesem Ausschuss.
Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen (CDRR = Committee
of the Development and Reconversion of Regions): Der CDRR mit seinem
Unterausschuss "Raum- und Stadtentwicklung" ist ebenfalls ein EU-Arbeitsgremium,
das sich mit Fragen der Territorial- und Stadtentwicklung befasst300.
6.4
Internationale Projekte und Initiativen im Nord- und Ostseeraum mit
Relevanz für die Raumordnung
6.4.1 Abgeschlossene Projekte
BaltCoast - Integrierte Küstenzonenentwicklung in der Ostseeregion301
Hintergrund dieses Projekts war die immer dichtere Nutzungskonzentration in den
Küstenzonen der Ostsee und die Ausweitung von Konflikten zwischen dem Schutz der
Gebiete und ihrer Entwicklung. Zunehmende Nutzungen der Offshore-Gebiete (z.B.
Fischerei, Aquakulturen, Pipelines, Transport auf dem Seeweg) und Naturschutz entwickeln
sich oft ohne eine entsprechende Raumplanung und Koordinierung mit den Planungen an
Land, was die Entwicklung von Methoden und Abstimmungsverfahren für die Planung im
Offshore-Bereich erforderlich macht. Ziel des Projektes war die Lösung konkreter regionaler
Probleme in der Küstenzone sowie die Weitergabe von Erfahrungen aus diesem Prozess.
Das Projekt umfasste 5 Arbeitsfelder, die existierende Konflikte im Ostseeraum aufnehmen,
neue Lösungsstrategien entwickeln und Empfehlungen für ein transnationales IKZM für den
Ostseeraum erarbeiten sollen. Leitender Partner ist das Ministerium für Arbeit und Bau
Mecklenburg-Vorpommern, mit weiteren Partnern in Deutschland, Dänemark, Estland,
Finnland, Lettland, Polen und Schweden.
300
301
http://www.ml.niedersachsen.de/master/
http://baltcoast.org/BaltCoast/baltcoast.html
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
127
COMRISK - Gemeinsame Strategien zur Risikoreduktion von Sturmfluten in
Küstenflachländern302
Seit 1996 treffen sich in der North Sea Coastal Management Group (NSCMG) die obersten
Küstenschutzbehörden der Anrainerstaaten der südlichen Nordsee, um über
grenzüberschreitende Probleme des Küstenschutzes zu beraten. Die bisherige
Zusammenarbeit zeigte, dass für die Entwicklung gemeinsamer Ansätze und Strategien eine
engere transnationale Zusammenarbeit auf dem Feld des Risikomanagements nötig ist. Ziel
von COMRISK war eine Verbesserung des Risikomanagements sowohl durch den
Austausch von Erfahrungen und Know-how, als auch durch die Durchführung von
Fallstudien.
Insbesondere umfassten die Projektziele:
•
Zusammenführung von im Nordseeraum tätigen Küstenschutzexperten aus
Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft,
•
Austausch von Erfahrungen und Studien über Risikomanagement im Küstenraum,
•
Bewertung und (Weiter-)Entwicklung von innovativen und integrativen Strategien des
Risikomanagements (unter Berücksichtigung nationaler rechtlicher Regelungen),
•
Initiierung und Förderung transnationaler Zusammenarbeit im Risikomanagement,
•
Umsetzen des Risikomanagements in Strategien für ein integriertes
Küstenzonenmanagement.
CoNet CZM 21 - Coastal Network - Coastal Zone Agenda 21303
CoNet CZA 21 war ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördertes Projekt
für eine nachhaltige Küstenraumentwicklung in der Ostseeregion, das die vielfältigen lokalen
und regionalen Netzwerke, Bürgergruppen und Lokale Agenda 21-Gruppen für Fragen der
nachhaltigen Küstenraumentwicklung sensibilisieren und qualifizieren wollte. Zu diesem
Zweck, sowie zum Informationsaustausch wurde ein koordinierendes Netzwerk aufgebaut,
das nach Abschluss der Pilotphase in einen gemeinnützigen Verein übergeführt wurde.
Norcoast
Norcoast war ein Interreg II Projekt mit dem Ziel, durch den Vergleich verschiedener
Planungssysteme und Erfahrungsaustausch gute Praxis in der Küstenplanung zu entwickeln.
Partner waren Raumplanungseinheiten aus Dänemark, Deutschland, Großbritannien,
Norwegen, Schweden und den Niederlanden, wobei Deutschland durch Niedersachsen
vertreten war. Das Ergebnis des Projekts ist eine Zusammenfassung und Beurteilung
verschiedener Planungssysteme an Küste und im Meer sowie die Erarbeitung von
Vorschlägen, wie die Raumplanung im Küstenbereich verbessert werden kann.
Norvision
Als Interreg II Projekt lieferte Norvision eine allgemeine räumliche Perspektive für den
Nordseeraum. Unter der Neuauflage des Interreg-Programms, soll Norvision eine Basis für
die Harmonisierung der Raumplanung im Nordseeraum liefern.
Procoast - Harmonisation of uses and interests in the Baltic Sea coastal zones
Procoast wurde im Rahmen von Interreg II unter der Leitung des Ministeriums für ländliche
Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
durchgeführt. Projektpartner waren die Küstenbehörde des dänischen Verkehrsministeriums
und die schwedische Provinz Västernorrland. Übergeordnetes Ziel war die Erarbeitung von
gemeinsamen Richtlinien für die Umsetzung und Integration von Umweltaspekten,
insbesondere der HELCOM und VASAB-Empfehlungen für den Planungsprozess im
302
303
http://www.comrisk.org/
http://www.conet21.de/
128
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
baltischen Küstenraum. Grundlage für den Austausch zwischen den Projektpartnern war ein
„State-of-the-Art-Report“, in dem jeder beteiligte Projektpartner die Rahmenbedingungen für
Küstenmanagement und -planung, besondere Planungsprobleme in seiner Region sowie
Stärken und Schwächen von Planungsinstrumenten darstellt. Jeder der Partner stellt zudem
die Umsetzung von Umweltbelangen an Hand von praktischen Planungsprozessen in
Fallstudiengebieten dar.
REMARCC II-Network of Regional Maritime Competence Centers II304
Ziel des INTERREG IIIB Projekt war es durch Förderung von Kurzstrecken-Schiffahrts-, und
Inland-Wasserwegen die zukünftige Entwicklung der Nordseeregion voranzutreiben. Ziel war
es, effektivere Korridore und Netzwerke für den maritimen Transport zu entwickeln, die
Seehäfen im intermodalen Transport zu stärken und besser einzubinden und durch Nutzung
von Informations- und Kommunikationstechnologien eine verbesserte Interaktion und
Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Transport und Logistiksektor mit den
Entscheidungsträgern zu erreichen.
SEAPLANE -Sustainable and Efficient Air Transport305
Ziel des INTERREG IIIB Projekt SEAPLANE war es, eine nachhaltige räumliche Entwicklung
der beteiligten Regionen Belgien, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und
England durch Stärkung des Lufttransportnetzwerks und seiner Flughäfen zu erreichen.
SEAREG - Einflüsse des Meeresspiegels auf die Raumentwicklung in der
Ostseeregion306
Um die möglichen Folgen eines Meeresspiegelanstieges rechtzeitig abschätzen und evtl.
Gegenmaßnahmen planen zu können, hat der Finnische Geologische Dienst gemeinsam mit
der Küstenschutzverwaltung in Schleswig-Holstein und anderen Partnern im Ostseeraum
SEAREG initiiert. Schwerpunkt war die Erstellung von sog. Gefährdungskarten für die
Niederungen gegenüber Überschwemmungen, sowie die Erarbeitung von Konzepten für
mögliche Gegenmaßnahmen als Grundlage für die Regionalplanung. Zu den Projektzielen
zählten:
•
Unterstützung lokaler und regionaler Planer bei der Übertragung von Daten aus dem
Umweltbereich in den raumordnerischen Bereich
•
Erarbeitung eines Systems zur Entscheidungshilfe bezüglich dem
Meerwasseranstieg und seinen Auswirkungen auf die Raumordnung im
Ostseebereich
•
Einrichtung einer Diskussionsplattform für Experten auf lokaler und regionaler Ebene
aus verschiedenen Fachbereichen
•
Formulierung von Empfehlungen für die Raumordnung im Ostseebereich.
STRING - Transregionalgebiet Südwestliche Ostsee → Neue Geographie Umsetzen307
STRING war eine langfristige Kooperation mit dem Ziel der Entwicklung einer
leistungsfähigen, starken europäischen Region auf Basis von Nachhaltigkeit,
Unternehmertum und Innovation. Angefangen in 1999 haben Regionalpolitiker aus der
STRING-Region (Öresund Region, West Zealand, Storstrøm, Schleswig-Holstein und
Hamburg) Potenziale und Hürden identifiziert, Felder der Zusammenarbeit benannt und die
Entwicklung konkreter Projekte und weiterer politischer, technischer und gesetzgeberischer
Aktivitäten vorangetrieben. STRING II zielt darauf ab, Marketing- und Informationsstrategien
für die STRING Region zu entwerfen, eine Verbesserung des Informationsaustauschs im
Bereich des Küstenzonenmanagement (IKZM) zu erreichen, sowie eine Strategie zur
304
http://www.remarcc.net/index.htm
http://www.seaplane-project.net/
306
http://www.gsf.fi/projects/seareg/
307
http://www.eucc-d.de/ikzmprojekte.php
305
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
129
Umsetzung des IKZM bereitzustellen. Der wesentliche Vorteil des Projekts war seine
Schirmstruktur, die die Möglichkeit bietet, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln,
einvernehmlich zu planen und Synergieeffekte zu erzeugen. Partnerorganisationen in
STRING II sind Greater Copenhagen Authority, West Zealand County, Schleswig-Holstein,
Hamburg und Storstrøm County.
SuPortNet
Ziel dieses Projekts war die Förderung von IKZM- Ansätzen in Küstenzonen mit besonderem
Potenzial für den Sportboottourismus. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Verbesserung der
Hafenstruktur und der integrierten Planung von Bootshafen im Kontext des Küstenraums.
Für die Koordination zeichnete das Ministerium für Bau, Umwelt und Ländliche Entwicklung
verantwortlich.
Trilateral Wadden Sea Forum (WSF)
Das Trilaterale Wattenmeerforum war eine durch Interreg III geförderte, unabhängige
Zusammenkunft verschiedener Stakeholder-Gruppen, dessen Ziel die Entwicklung konkreter
Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung in der Wattenmeerregion war. Aufgabe der
Mitglieder war es, innerhalb thematischer Workshops Szenarien für Industrie und
Hafenentwicklung, Energie, Landwirtschaft und Fischerei zu entwickeln und diese in eine
allgemeine Strategie für die Region einzubringen. Die Ergebnisse des Forums wurden auf
der 10. Ministerialkonferenz zum Wattenmeer 2005 präsentiert. Das Forum setzte sich aus
Mitgliedern lokaler und regionaler Nutzergruppen und Behördenvertretern zusammen und
wurde von einem gemeinsamen Sekretariat der Interregional Wadden Sea Cooperation und
der Trilateral Wadden Sea Cooperation betreut.
Deutsche Mitglieder des WSF umfassten Vertreter der Bauernverbände Niedersachsens und
Schleswig-Holsteins, der Nordseebäder, der Umweltverbände WWF und BUND, der
Landesfischereiverbände und des Landesverbandes Schleswig-Holsteins der Angler und
Fischer, der Industrie- und Handelskammern, der Raffineriegesellschaft Wilhelmshaven und
RWE/DEA AG, der Landkreise Dithmarschen, Nordfriesland, Aurich und Leer, sowie der
Inselgemeinden Sylt, Pellworm, Norderney und Borkum.
6.4.2 Laufende Projekte
Europäische Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B
INTERREG III B ist die Fortführung des Interreg II-Programms mit einer Laufzeit von 20002006. Der Interreg-Nordseeraum umfasst Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und
Niedersachsen, der Interreg-Ostseeraum die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und aus Niedersachsen der
Regierungsbezirk Lüneburg.
130
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Abb. 24 Interreg III Kooperationsräume Nordsee (l308) und Ostsee (r309) (Quelle: Ministerium für ländliche Räume,
Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung)
Im Nordseebereich werden zur Zeit folgende Projekte unter Interreg gefördert:
BSRWT - Windturbinen in der Ostseeregion: Planung, Konstruktion, Investment und
Business310
Ziel dieses Projekts ist die Stärkung des Windenergiesektors in der Ostseeregion. Um das
existierende Potenzial zu nutzen, soll eine Analyse der derzeitigen Situation erstellt, ein
Netzwerk zum Informationsaustausch aufgebaut, Demonstrationsprojekte durchgeführt
sowie Lehrprogramme für Studenten und Experten erarbeitet werden. Federführend ist hier
die Hansestadt Rostock.
Green North Sea Docks311
Das Projekt soll die Wasserrahmenrichtlinie für Werftbetriebe umsetzen
SEAPORT- Stimulating Economic Regeneration and Attractiveness of Port towns312
Das Projekt konzentriert auf die Einführung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten, auf die
Verbesserung der Bedingungen zur Stimulierung ökonomischen Attraktivität und auf
Management und Förderung von Hafenstädten
NMC II - MONS -NMC II - Motorway of the Northern Seas313
Der „Northern Maritime Corridor” ist ein Schifffahrtskorridor, der den Wechsel des
Frachttransports von der Straße aufs Meer fördern soll. Langfristig ist es Ziel, den NMC als
Meeresautobahn zu definieren.
308
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/kooperationsraum__nordsee,templateId=render.html
309
http://landesregierung.schleswigholstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Bilder/Karten/kooperationsraum__ostsee,templateId=render.html
310
http://www.eucc-d.de/ikzmprojekte.php
311
312
313
http://www.greendocks.de/index.php?page=main
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-24-03
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-66-04
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
131
S@S- Safety at Sea314
Das Projekt soll die verschiedenen Risikostrategien, die für die Nordseeregion existieren
aufeinander abstimmen und diese Strategien in praktische anwendungsorientierte
Handlungsempfehlungen für Raumplaner und Entscheidungsträger „übersetzen“.
POWER- Pushing Offshore Wind Energy Regions315
Das Projekt soll die Entwicklung der Offshore Windenergie in der Nordseeregion ankurbeln.
SAFECOASTSustainable
Coastal
Risk
Management
in
2050316
Das Projekt untersucht die Herausforderungen, die an den Küstenschutz der Küstenregionen
gegenüber ihrer Gefährdung durch Extremereignisse (Sturmfluten) gestellt werden. Eine
geeigneter Küstenschutz ist Vorraussetzung für die sozioökonomische Entwicklung der
Küstengebiete.
HARBASINS - Harmonised River Basins Strategies North Sea317
Das Projekt soll die Verfahren und Methoden der Wasserrahmenrichtlinie und des
Küstenzonenmanagement miteinander verbinden, um einen optimalen Weg für die
Nordseeregion zu erreichen.
LIFE-BaltCoast
Ziel des EU-kotfinanzierten Projektes ist die Verbesserung und Wiederherstellung von
Lagunen- und Küstenwiesenkomplexen im Ostseeraum und die Erlangung eines günstigen
Erhaltungszustandes für den Lebensraumtyp Küstenlagunen und ihre umliegenden Habitate.
Neben Maßnahmen des Naturschutz umfassen die vorgesehene Maßnahmen auch die
Information der örtlichen Bevölkerung und Besucher, sowie die Erstellung von ’Best
Management Guidelines’ für Küstenwiesen- und Lagunenrestaurierung. Insgesamt nehmen
21 Behörden, Organisationen und Büros aus Deutschland, Dänemark, Schweden, Estland
und Litauen am Projekt teil. In Deutschland sind dies die Stiftung Naturschutz als
Antragsteller und ihre Partner Landesamt für Natur und Umwelt (LANU), sowie der NABU
Wallnau. Die Laufzeit des Projekts ist 2005 – 2011
6.5
Ausgewählte Verbände und Vereine als Akteure im deutschen Küstenund Meeresbereich
Im folgenden Abschnitt werden Verbände und Vereine vorgestellt, die eine besondere
Bedeutung für die Entwicklung eines IKZM in Deutschland und einer ausgewogenen
Nutzung der Küsten und Meere haben. Aufgrund ihrer starken Stellung und hohen
gesellschaftlichen Bedeutung betrifft dies in erster Linie die Naturschutzverbände, die hier im
Detail vorgestellt werden. Eine Auswahl anderer relevante Vereine sind in Tabelle 13
aufgelistet.
6.5.1 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
Der NABU318 wurde 1899 als "Bund für Vogelschutz" gegründet. Engagement gegen die
Naturzerstörung, Biotop- und Artenschutz sowie aktive Forschung und Umweltbildung zählen
seitdem zu seinen Schwerpunkten. Derzeit hat der NABU ca. 385.000 NABU-Mitglieder, die in
rund 1.500 lokalen Gruppen in ganz Deutschland organisiert sind. Der NABU ist deutscher
Partner von BirdLife International und Mitglied im Deutschen Naturschutzring (DNR). Zusammen
mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der NABU Träger der Deutschen
Umwelthilfe (DUH).
Im Küsten- und Meeresbereich fordert der NABU von der Bundesregierung die rasche
Ausweisung aller in Frage kommenden Schutzgebiete in Nord- und Ostsee. Dies diene der
314
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-44-04
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-39-04
316
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-62-04
317
http://www.interregnorthsea.org/project-details.asp?id=1-16-31-7-61-04
318
http://www.nabu.de/m09/m09_01/00357.html
315
132
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Vermeidung von Raumnutzungskonflikten und der Schaffung von Planungssicherheit für
potenzielle Investoren in die Windkraft. Der NABU wirbt dafür, dass der nähere Horizont frei von
Windrädern bleibt und fordert auch mehr Zeit für die Entscheidung, wo und in welchem Umfang
letztlich Offshore-Windparks realisiert werden.
Derzeit haben die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
und Naturschutzbund NABU beim Hamburger Verwaltungsgericht gemeinsam Klage gegen den
Offshore-Windpark Butendiek eingereicht. Sie wollen damit die Errichtung des Windparks in
einem ökologisch hochsensiblen Gebiet in der Nordsee verhindern. Aus Sicht der
Umweltverbände gibt es genügend andere geeignete Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten.
6.5.2 World Wide Fund for Nature, WWF Deutschland
Der WWF319 setzt sich weltweit dafür ein, der grenzenlosen Ausbeutung der Weltmeere
Einhalt zu gebieten: durch den Einsatz für eine nachhaltige Fischerei, Ausweisung von
Schutzgebieten, Lobbyarbeit gegen fahrlässige Ölförderungen und –transporte, sowie
Aufklärung über schleichende Vergiftung durch Tributylzinn (TBT) und andere Umweltgifte.
Außerdem engagiert sich der WWF für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, um
bedrohte Meerestiere wie etwa Wale zu retten. Für das Wattenmeer, als einem der
bedeutendsten Feuchtgebiete der Welt, engagiert sich der WWF seit Ende der 70er Jahre,
wo Eindeichungen zu den stärksten Bedrohungen des Gebiets zählten.
Aus Sicht der Umweltstiftung müssen insbesondere Nationalparke und andere
Schutzgebiete an den deutschen Küsten rechtlich gestärkt werden. Diese Lebensräume
sollen mit ihren Tieren und Pflanzen bewahrt werden und zugleich Erholung für die
Menschen bieten. Der WWF setzt sich daher für ein Netz von Meeresschutzgebieten in der
Ostsee ein, wobei gute Besucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit wesentlich zu ihrer
Attraktivität für die einheimische Bevölkerung und Touristen beitragen können. Der WWF
Deutschland setzt sich auch für umweltverträgliche Maßnahmen im Küstenschutz ein (In
Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Renaturierung eingedeichter Salzgraswiesen),
für mehr Sicherheit im Schiffsverkehr und die Unterstützung nachhaltiger Fischereien,
beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit dem Marine Stewardship Council und den
Einsatz eines Umwelt-Gütesiegels zur Transparenzsteigerung für Verbraucher320.
Wesentliches Instrument des WWF Deutschland sind öffentliche Kampagnen (etwa die
Kampagne zur Rettung der Nordseewale). Daneben veröffentlicht die Organisation Studien
und bezieht Position zu diversen aktuellen Themen im Meeres- und Küstenbereich. Der
WWF zählt zu den wichtigsten NGOs im Bereich des IKZM und ist Teil verschiedener
nationaler und internationale Konferenzen und Entscheidungsprozesse.
6.5.3 Schutzstation Wattenmeer e.V.
Die Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer e.V.321 ist eine private,
gemeinnützige Naturschutzvereinigung, die 1962 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es,
Verständnis und Faszination für das »Ökosystem Wattenmeer« und die Nordsee zu wecken
und somit Schutz und Schutzbereitschaft für diese Lebensräume zu erhöhen. Der Erfüllung
dieser Aufgabe dient ein Netzwerk von 17 Stationen und Informationszentren entlang der
schleswig-holsteinischen Nordseeküste und auf den Inseln.
Trotz der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahrzehnte, sieht die Schutzstation Wattenmeer
auch neue Bedrohungen des Wattenmeers durch Schad- und Nährstoffanreicherung, den
Meeresspiegelanstieg, sowie immer neue Konflikte zu Fischerei, Tourismus, Schifffahrt oder
Küstenschutz. Gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden, sieht die Organisation die
Notwendigkeit, Entwicklung der Küste insgesamt zu betrachten und nach Möglichkeiten zu
einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung der gesamten Region zu suchen. Genannt
319
320
321
http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/
http://www.wwf.de/naturschutz/lebensraeume/meere-kuesten/fischerei/
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/verein/werwirsind.html
Kap. 6 - Der internationale Rahmen
133
werden Initiativen wie das dänisch-deutsch-niederländische Wattenmeer-Forum, an dem
beispielsweise WWF und Schutzstation Wattenmeer bereits mitwirken322.
Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF unterzeichneten am 06.06.2003 eine
Partnerschaftsvereinbarung, die die Zusammenarbeit bei künftigen Projekten im Wattenmeer
und bei der Information der Öffentlichkeit und in der Umweltbildung intensivieren soll.
6.5.4 Aktionskonferenz Nordsee
Der Verein hat zum Ziel, zur Entwicklung und Förderung umwelt- und sozialverträglicher
Strukturen für das Ökosystem Nordsee und für die in die Nordsee mündenden Flüsse
beizutragen. Die AKN koordiniert die vielfältigen Nordsee-Aktivitäten von Initiativen und
Organisationen und vertritt die bundesdeutschen Umweltgruppen in der internationalen
Federation Seas at Risk, einem Zusammenschluss von Umweltorganisationen rund um die
Nordsee323.
6.5.5 Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.
Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. ist ein überregionaler Dachverband,
der 1972 ins Leben gerufen wurde, um Kommunen, Gebietskörperschaften, Vereinen und
anderen Organisationen als Sprachrohr zu dienen. Heute vertritt sie ca. 200 Organisationen
und 600 Einzelmitglieder. Ziel der Organisation ist es, die Eigenarten und Schönheiten der
Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen
durch den Menschen zu schützen. Zugleich ist das Gebiet als Wirtschafts- und Lebensraum
des Menschen zu sichern und zu gestalten. Unter Einbindung von Fachleuten, beschäftigt
sich die SDN mit einer breiten Palette aktueller Themen aus Küste und Meer und stellt diese
zur Diskussion. Dazu zählen Umweltschäden durch die Fischerei, Schiffssicherheit,
Offshore-Windkraft, Klima und Küste, Tourismus, Nationalparke, Küstenvögel, Eutrohpierung
und Schadstoffe324.
6.5.6 Coalition Clean Baltic
Die Coalition Clean Baltic (CCB) wurde vom BUND e.V. gemeinsam mit Umweltverbänden
aus allen Ostseeanrainerstaaten 1990 als Netzwerk unabhängiger NGOs aus dem
Umweltschutzbereich gegründet. Ziel ist es, durch Kooperation den Informationsfluss zu
verbessern und als Gemeinschaft zu internationalen Fragen kraftvoller auftreten zu können.
Über das Netzwerk haben die beteiligten Verbände bspw. einen festen Sitz als Beobachter in
der HELCOM. Das Netzwerk führt auch selbst Umweltschutzprojekte in den Baltischen
Staaten und Russland durch.
6.5.7 Das North Sea Offshore Authorities Forum (NSOAF)
Das North Sea Offshore Authorities Forum ist ein Zusammenschluss von Landesbehörden
mit Verantwortung für die Regulierung der Offshore-Öl- und Gasindustrie. Zu den Mitgliedern
zählen die fünf ölproduzierenden Nordseestaaten, sowie angrenzende Staaten wie
Frankreich, Belgien, Irland, Schweden und die Isle of Man. Primär dient es als
Diskussionsforum für technische und rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten, als
Forum zur Weitergabe von Information und zur regionalen strategischen Planung.
322
323
324
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/aktuell/2003.html?ausgabe=0612a
http://www.aknev.org/wir_ueber_uns.html
http://www.sdn-web.de/Themen/themfra.htm
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
134
6.5.8
Verbände, Vereine und Institutionen aus anderen Sektoren
Tabelle 13:
Weitere Verbände, Vereine und Institutionen mit Aktivitäten im deutschen
Küstenbereich
Sektor
Name
Windenergie
Deutsches Windenergie-Institut (DEWI)
Fördergesellschaft Windenergie e.V.
Bundesverband Windenergie (BWE)
Offshore-Windenergie-Forum (OWF)
Wirtschaft
DIHK
BDI
Wirtschaftsförderungsgesellschaften in den Regionen
Tourismus
Deutscher Tourismusverband
Tourismusverbände in den Regionen
Sport
Deutscher Seglerverband
Strom- und
Energieversorgung
Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE)
Verband deutscher Netzbetreiber
Deutsche Energieagentur (DENA)
Bund der Energieverbraucher e.V.
Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V.
Mineralölwirtschaftsverband e.V.
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
Häfen und Schiffsverkehr
Verband Deutscher Reeder (VDR)
Deutscher Nautischer Verein
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
Zentralverband der Seehäfenbetriebe
Flugverkehr
Deutsche Flugsicherung GmbH
Fischerei und Aquakultur
Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V
Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.
Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer e.V.
Deutscher Hochseefischereiverband e.V.
Deutsche Hydrographische Gesellschaft e.V.
Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen
7.
Forschung und Informationsquellen für IKZM
7.1
Ausgewählte wissenschaftliche Forschungsstellen
135
a) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI)
Die Stiftung Alfred-Wegener-Institut führt wissenschaftliche Projekte in der Arktis,
Antarktis und den gemäßigten Breiten durch. Sie koordiniert die Polarforschung in
Deutschland und stellt die für Polarexpeditionen erforderliche Ausrüstung und
Logistik zur Verfügung. Zu den Aufgaben in der Meeresforschung gehören die
Nordseeforschung, Beiträge zum biologischen Monitoring in der hohen See,
Untersuchungen zur Meeresverschmutzung und zu marinen Naturstoffen, sowie
meerestechnische Entwicklungen.
Die Stiftung umfasst das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung in
Bremerhaven, die Forschungsstelle Potsdam (1992), die Biologische Anstalt
Helgoland und die Wattenmeerstation Sylt. Ziel der wissenschaftlichen Arbeit ist ein
besseres Verständnis der Beziehungen zwischen Ozean, Eis und Atmosphäre, der
Tier- und Pflanzenwelt der Arktis und Antarktis, sowie der Entwicklungsgeschichte
der polaren Kontinente und Meere. Besondere Aufmerksamkeit wird diesbezüglichen
globalen Veränderungen gewidmet.
Das AWI arbeitet in zahlreichen internationalen Forschungsprogrammen und steht in
engem Kontakt mit zahlreichen Universitäten und Institutionen in Europa und
Übersee.
▪
GKSS- Institut für Küstenforschung (IfK)
Schwerpunkt des interdisziplinär angelegten Forschungsprogramm "Lebensraum
Küste" bilden Fragen nach dem Zustand, der Veränderung, der Dynamik und der
Nutzung der Küste und des Küsteneinzugsgebiets. Aufgabe des Instituts ist die
Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für die wirksame und nachhaltige
Nutzung des Küstenraumes. Forschungsergebnisse werden von staatlichen
Einrichtungen und gesellschaftlichen Gruppen genutzt. Die Arbeiten gliedern sich in
die Themen "Anthropogene und natürliche regionale Veränderungen",
"Zukunftsrelevante Stoffe in der Küstenregion", "Verfahren zum Monitoring von
Küstengewässern" und "Prognose und Steuerung von Küstenprozessen". Die
Küstenforschung ist eingebettet in diverse nationale und internationale Netzwerke.
Besonders
herauszuheben
ist
die
Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher
Forschungszentren (HGF), im Rahmen dessen das IfK derzeit mit dem AlfredWegener-Institut in Bremerhaven, das HGF-Programm "Meeres, Küsten- und
Polarforschung" vorbereitet325.
▪
Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)
Außeruniversitäre
Forschungseinrichtung,
die
sich
der
interdisziplinären
Meeresforschung in Küsten- und Randmeeren widmet. Der Schwerpunkt der Arbeiten
liegt in der Erforschung des Ökosystems der Ostsee.
Leibnitz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR)
Das Leibniz-Institut für Meereswissenschaften an der Universität Kiel (IFM-GEOMAR)
entstand im Januar 2004 aus der Fusion des Forschungszentrums für Marine
Geowissenschaften (GEOMAR) und des Instituts für Meereskunde (IfM).
Ziel des Instituts ist es, in interdisziplinärer Zusammenarbeit alle wichtigen Bereiche
der modernen Meeresforschung von der Geologie des Meeresbodens bis zur
maritimen Meteorologie zu bearbeiten. Ein Schwerpunkt liegt in der Untersuchung zur
325
http://www.gkss.de/pages.php?page=f_wasser.html&language=d&version=g
136
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Rolle der Ozeane für Klima- und Umweltveränderungen. Über das ehemalige IfM wird
in „Meeresforschung Online“ aktuelle Meeresforschung einem breiten Publikum
zugänglich gemacht326. Die Untersuchungen werden auf allen Weltmeeren
durchgeführt.
Die Forschungsschwerpunkte sind in vier zentralen Bereichen zusammengefasst:
Ozeanzirkulation und Klimadynamik, Marine Biogeochemie, Marine Ökologie und
Dynamik des Ozeanbodens.
b) Universitäre Institute
Christian-Albrechts-Universität Kiel:
▪
Forschungs- und Technologiezentrum Westküste (FTZ)
Nordseeküstenforschung mit Schwerpunkten in Meerestechnik, Küstenökologie,
Küstengeologie, Küstengeographie, Küstenarchäologie, Bodenökologie und Ökologie
der Vögel und Säugetiere. Die Forschungsarbeiten liefern Entscheidungsgrundlagen
für eine nachhaltige Entwicklung des Küstenraumes und Impulse für
standortbezogene, innovative Technologien im Rahmen eines IKZM327.
Universität Oldenburg:
▪
Institut für Chemie und Biologie des Meeres (ICBM)
Erforschung der Flachmeer-, Küsten- und Ästuarbereiche, mit Geochemie,
Geobiologie und Ökologie und Physik und Modellierung als zentrale
Forschungsfelder. Das ICBM bietet einen Master-Studiengang zum IKZM328.
Universität Hamburg:
▪
Zentrum für Meeres- und Klimaforschung (ZMK)
Interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung zur Wechselwirkung
zwischen Ozean und Atmosphäre, zu aquatischen Ökosystemen, Struktur und
Entwicklung des Meeresgrundes und Änderungen der marinen Umwelt.
Veröffentlichung verschiedener Reihen zu Ozeanographie, Biogeochemie und
Meereschemie, Hydrobiologie und Fischerei-Wirtschaft329. Angegliedertes Institut für
Meereskunde mit Schwerpunktfeldern in der Ozeanographie, der Fernerkundung und
der ökologischen Modellierung330.
Universität Bremen:
326
▪
Zentrum für marine Umweltwissenschaften (MARUM)
Zusammenarbeit des Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung
Bremerhaven, des Fachbereichs Geowissenschaften an der Universität Bremen, des
Zentrums für Marine Tropenökologie und des Max-Planck-Instituts für marine
Mikrobiologie. Im Verbund mit auswärtigen Partnern wird vor allem in internationalen
Projekten die Meeresumwelt erforscht. Ein besonderes Anliegen des MARUM ist die
öffentliche Information und Präsentation von Forschungsergebnissen auf
ansprechende Weise.
▪
DFG-Forschungszentrum Ozeanränder (Research Center Ocean Margins,
RCOM)
http://www.ifm.uni-kiel.de/MeeresforschungOnline/
http://www.uni-kiel.de/ftzwest/ftz-index-d.htm
328
http://www.icbm.uni-oldenburg.de/de/institut/org.html
329
http://www.uni-hamburg.de/onTEAM/publish/fachbereiche-einrichtungen/zmk/index.html
330
http://www.ifm.uni-hamburg.de/index.html
327
Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen
137
Geowissenschaftliche Untersuchung der Ozeanränder als Nahtstellen zwischen den
Ozeanen und den Kontinenten331.
7.2
Monitoring
7.2.1 Internationale Monitoring-Programme
Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)
Internationales Monitoring-Programm für das Wattenmeer
Federführung: Common Wadden Sea Secretariat (CWSS)
Das TMAP zielt darauf ab, eine kontinuierliche wissenschaftliche Bewertung des
Status und der Entwicklungen des Ökosystems Wattenmeer zu liefern sowie
Fortschritte in der Implementierung der trilateralen Ziele des Wattenmeerabkommens
zu überprüfen. Zentrale Felder des Monitoring umfassen Klimawandel, Eintrag von
Nährstoffen, Fischerei, Tourismus und landwirtschaftliche Aktivitäten, wobei sich die
Monitoring-Strategie und die gemessenen Parameter an den Zielvorgaben des
trilateralen Wattenmeerabkommens von 1997 orientieren. Tabelle 14 fasst die
allgemeinen Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets zusammen (nach Common
Wadden Sea Secretariat332)
Tabelle 14: Allgemeine Parameter des TMAP-Monitoring-Pakets (leicht veränderte Darstellung
nach Common Wadden Sea Secretariat, Stand 2003333)
Chemische Parameter
Biologische Parameter
Parameter menschlicher Nutzung
•
Nährstoffe
•
Phytoplankton
•
Fischerei
•
Metalle im Sediment
•
Makroalgen
•
Freizeit und Erholung
•
Schadstoffe in
Miesmuscheln, Flundern
und Vogeleiern
•
Aalgras
•
Landwirtschaft
•
Makrozoobenthos
•
Küstenschutz
•
Brutvögel
•
Zugvögel
•
Angelandete Vögel
•
Seehunde
•
TBT in Wasser und
Sediment
Parameter der Lebensräume
•
Miesmuschelbänke
•
•
Allgemeine Parameter
•
Geomorphologie
Salzwiesen
•
Überschwemmung
Strand und Dünen
•
Landnutzung
•
Wetterbedingungen
•
Hydrologie
In Deutschland tragen die Nationalparke niedersächsisches, hamburgisches und schleswigholsteinisches Wattenmeer zum Monitoring-Programm bei. Die Datenerhebung ist so
strukturiert, dass internationale Vergleichbarkeit und Nutzung im Rahmen verschiedener
nationaler und internationaler Programme gewährleistet sind. Die Datenauswertung erfolgt
im Rahmen thematischer Veröffentlichungen und regelmäßigen Quality Status Reports.
TMAP-Daten dienen der Erfüllung einer Reihe von anderen Informationspflichten auf
der nationalen und internationalen Ebene. Dazu zählt die nationale Berichterstattung
ebenso wie nationale EU-Berichte zu Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
und die internationale Berichterstattung im Rahmen von OSPAR oder internationalen
331
332
333
http://www.rcom-bremen.de/Forschung.html
http://www.waddensea-secretariat.org/TMAP/Monitoring.html
http://www.waddensea-secretariat.org/TMAP/Monitoring.html
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
138
Konventionen. Daten können auch als Grundlage für die Information der
Öffentlichkeit herangezogen werden.
7.2.2 Nationales Monitoring
Monitoring im Rahmen von OSPAR
Zur Beobachtung der aktuellen Belastungen sowie der Auswirkungen
anthropogener Faktoren auf die Meeresumwelt verpflichtet OSPAR die
Mitgliedstaaten zur Durchführung von Untersuchungsprogrammen. Schwerpunkte
der Programme bilden die Überwachung des chemischen Belastungszustandes der
Meeres- und Küstengewässer und dessen Effekte auf die Meeresumwelt sowie die
Beobachtung
des
Nährstoffhaushaltes
und
der
damit
verbundenen
Eutrophierungseffekte.
Die
Untersuchungsergebnisse
werden
in
Qualitätsstatusberichten und dem Datenbanksystem MURSYS – Marine und
umweltrelevante Links dargestellt.
Der Bund und die deutschen Küstenländer haben zur Koordinierung der von
OSPAR vorgegebenen Untersuchungen die Arbeitsgemeinschaft Bund-LänderMessprogramm (ARGE BLMP) gegründet. Sitz des Sekretariats der ARGE BLMP ist
das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Die Untersuchungen in den niedersächsischen Küstengewässern werden vom
Niedersächsischen Landesamt für Ökologie, der ARGE Elbe und der ARGE Weser
durchgeführt. Weitere Informationen zum Messprogramm sind auf den Internetseiten
des BSH abrufbar. Dort werden auch die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen
veröffentlicht334.
Nationalparke im Wattenmeer
Alle Nationalparke führen ein laufendes Umweltmonitoring im Nationalparkgebiet
durch. Dies umfasst sowohl biologische und physikalische Parameter, als auch
sozioökonomisches Monitoring.
BBR - laufende Raumbeobachtung
Das BBR erhebt flächendeckend für die Bundesrepublik und veröffentlicht in
regelmäßigen Abständen Daten zu Bevölkerungszahlen, Arbeit, Bildung, Wirtschaft,
Freizeit, Flächennutzung, Gesundheit, Siedlungsstruktur, Soziales, Umwelt, Verkehr
und Energie, Wanderungen und Wohnen. Diese werden ergänzt durch soziale und
Nachhaltigkeitsindikatoren, die die regionalen Lebensbedingungen im Bundesgebiet
klassifizieren und beschreiben. Das BBR veröffentlicht ein spezielles
Regionalbarometer für die neuen Bundesländer.
7.3
Informationsaustausch und Netzwerke
7.3.1 Beispiele für internationale Netzwerke
EcoPorts
Ein Zusammenschluss von über 25 europäischen
Informationsaustausches zu hafenbezogenen Umweltthemen.
334
Seehäfen
http://www.mu1.niedersachsen.de/master/0,,C592554_N11370_L20_D0_I598,00.html
mit
Ziel
des
Kap. 7 - Forschung- und Informationsquellen
139
EUCC - Die Küsten Union
Stellt als internationale Vereinigung (NGO) die größte Küstenorganisation Europas dar. Sie
hat das Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Küsten zu
leisten, indem sie die Kluft zwischen Wissenschaftlern, Umweltschützern, Managern,
Planern, Politikern und Bevölkerung überbrückt. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der
entsprechenden Politik, die Mobilisierung von Fachleuten und Betroffenen, Beratung und
Informationsbereitstellung, sowie die Unterstützung von beispielhaften Aktionen und
Projekten. EUCC hat über 600 Mitglieder in 40 Staaten, 14 nationale Zweigstellen und Büros
in sieben Ländern.
7.3.2 Nationale Netzwerke
Deutsche Gesellschaft für Meeresforschung (DGM)
Organisatorischer Rahmen für Informations- und Meinungsaustausch zu meereskundlichen
Themen. Die DGM möchte den interdisziplinären Gedankenaustausch unterstützen, die
Kooperation in Meeresforschungsprojekten fördern und einen Rahmen für die Diskussion
forschungspolitischer Fragen bieten. Die DGM ist Mitglied verschiedener internationaler
Gesellschaften335.
EUCC-Deutschland e.V.
Der deutsche gemeinnützige Verein "EUCC - Die Küsten Union Deutschland" ist die
nationale, deutsche Zweigstelle von EUCC - International, einer der bedeutendsten
Organisationen im Küstenbereich mit 14 nationalen Zweigstellen. EUCC - Deutschland
verfolgt das Ziel, durch Informationsbereitstellung und -verbreitung, Beratung, Aufklärung
und Weiterbildung, Veranstaltungen sowie Demonstrationsprojekte das Integrierte
Küstenzonenmanagement (IKZM) in Deutschland zu fördern336. EUCC-Deutschland will den
deutschen Beteiligten und Interessen am IKZM eine Stimme geben und insbesondere die
Vernetzung und den Austausch zwischen den Küstenländern fördern, beispielsweise durch
die Vertretung der Küstenländer im Vereinsvorstand.
EUCC-Deutschland gibt regelmäßig den kostenlosen, deutschsprachigen Newsletter "IKZMDeutschland Aktuell" zum Küstenzonenmanagement heraus. Eine weitere wichtige Initiative
ist die Entwicklung von Internet-basierten Lernmodulen zum IKZM.
Gesellschaft für maritime Technik e.V. (GMT)
Die GMT ist ein im Jahr 1983 gegründeter Verein, der bundesweit die Interessen deutscher
Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Meerestechnik und
maritimen Technik gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern
vertritt. Hauptaufgaben der GMT an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Forschung und
Anwendung sind die Initiierung, Förderung und Koordinierung von nationalen und
internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Vernetzung der Ressourcen und Fähigkeiten speziell der klein- und mittelständischen
Unternehmen (KMUs) zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen bis hin zur
Erschließung neuer Marktsegmente im In- und Ausland.
Deutsches Maritimes Kompetenznetz (DMKN)
Ziel des DMKN ist die Vernetzung der maritimen Branche zur Stärkung ihrer
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung. Das DMKN hat die Ziele, den Dialog und
Austausch zwischen relevanten Vertretern der Industrie, der Marine, der Wissenschaft und
der Politik zu fördern, eine Win-Win Situationen für eine erhöhte Leistungsfähigkeit und
wirtschaftliche Stabilität der maritimen Branche anzubahnen, sowie die Öffentlichkeit und
335
336
http://www.meeresforschung.de/DGM/DGMIntrn/DGMDtsch.htm
http://www.eucc-d.de/
140
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Politik über die Bedeutung der Schifffahrt, des Schiffbaus und der deutschen Marine
aufzuklären.
7.4
Informationsplattformen
Auf internationaler Ebene existieren verschiedene virtuelle Treffpunkte, die sich das Thema
IKZM und den küsten- und meeresorientierten Informationsaustausch zum Thema gemacht
haben. Exemplarisch sei hier der EUCC Coastal Guide herausgegriffen, das internationale
gemeinsame Internet-Informationsportal der European Union for Coastal Conservation
(EUCC) und Coastinfo International. Erklärtes Ziel ist die Bereitstellung umfassender
Informationen zu allen Aspekten des IKZM, angefangen von der biologischen und
physischen Charakterisierung einzelner Küstenregionen, bis hin zu laufenden Projekten,
sektoralen Trends, Politik, Forschung und Entwicklung. Datenbanken zu wissenschaftlichen
Publikationen und Experten werden ebenso bereitgestellt, wie Links zu diversen
Organisationen. Der Coastal Plaza North Sea bzw. Coastal Plaza Baltic Sea bietet einen
virtuellen Treffpunkt und Marktplatz für Schlüsselinstitutionen im Küsten- und Meeresraum.
Zusammenfassung
8.
141
Zusammenfassung der aktuellen Position und Trends in der
Raumordnung im Küsten- und Meeresbereich
Traditionell wird in der Raumordnung sehr deutlich zwischen Land und Meer unterschieden.
Während das Land als menschlicher Lebensraum gilt, der bewohnt ist und vielfältig genutzt
wird, gilt das Meer ein extensiver und flüchtiger Nutzungsraum: eine prinzipielle Unterscheidung, die sich auch in der Struktur der öffentlichen Verwaltung und Raumplanung widerspiegelt1.
Allerdings hat sich diese Position in den letzten Jahren verändert. So hat sich die
Raumordnung sowohl auf Bundes- wie Länderebene intensiv in der Entwicklung der
nationalen IKZM-Strategie, in der das Bundesumweltministerium die Federführung hat,
engagiert. Die Küstenländer haben mittlerweile Raumordnungsprogramme mit zumindest
informeller Wirkung für die Gewässer bis zur 12 sm – Linie entwickelt2,3. Ebenso befindet
sich die Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für die seewärts
anschließende AWZ in der Entwicklung. Zugleich spiegelt sich hier die föderale Struktur
Deutschlands wieder. Während laut Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung
(MKRO) der Bund für die Formulierung der Raumordnungsziele in der AWZ verantwortlich
ist, liegt die Zuständigkeit für den Bereich der Hoheitsgewässer bei den Ländern4. Insgesamt
hat sich somit die Raumordnung den land-meerübergreifenden Küstenraum als neuen
Aufgabenraum erschlossen.
Ein integriertes Planungsinstrument für den gesamten deutschen Küstenbereich existiert
damit jedoch nicht, auch wenn räumliche Planungslücken gefüllt werden. Meer und Land
fallen unter getrennte administrative bzw. sektorale Verantwortungsbereiche, mit
zusätzlichen länderbedingten Unterschieden und separaten legislativen Grundlagen für Land
und Meer. So gilt in den Küstengewässern deutsches Planungsrecht, die Raumordnung in
der AWZ ist jedoch an die Grenzen des UN-Seerechtsübereinkommens bzw. der SeeAnlagen-Verordnung gebunden. Die Kompetenzen der unteren Gebietskörperschaften - der
Kreise und Gemeinden enden wiederum seewärts an der MTHW- Linie.
Ebenso sind sowohl die administrativen Zuständigkeiten wie auch die rechtlichen Grundlagen für Genehmigungsverfahren, z.B. für Offshore- Windparks, unterschiedlich. Im Ergebnis
ist z. B. für die Genehmigung eines Windparks in der AWZ das BSH als Bundesbehörde
zuständig, für die Kabelanbindung zu den Einspeisepunkten an Land, die durch die Hoheitsgewässer verläuft, jedoch das jeweilige Bundesland (ab der Grenze AWZ- Hoheitsgewässer). Verläuft die Kabeltrasse über eine der Inseln sind - wie auf dem Festland - zudem die
betroffenen Gemeinden in ihrer Zuständigkeit betroffen. Im Ergebnis ergeben sich somit
unterschiedliche Genehmigungsverfahren für den Windpark selber und die Kabeltrasse,
mithin die Anbindung des Windparks an das Stromnetz.
Insgesamt besteht somit sowohl was Genehmigungen für Raum- und Ressourcennutzung
angeht wie auch bei der raumordnerische Planung ein erheblicher Abstimmungs- und
Koordinierungsbedarf zwischen einer Vielzahl staatlicher Behörden und Handlungsebenen.
Das rapide Wachstum neuer Offshore- Nutzungsformen und der anhaltende Nutzungsdruck
an den Küstenstrichen machen deutlich, dass ein regulierendes bzw. raumübergreifend
1
ALR 2001, S. 1
ROKK Niedersachsen
3
Innenministerium SH
4
MKRO
2
142
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
steuerndes Eingreifen erforderlich ist. Dabei sind eine Vielzahl von Interessen, nationalstaatliche ebenso wie solche auf lokaler Ebene der angrenzenden Küstengemeinden und
insbesondere der Inseln, zu berücksichtigen. Zugleich begrenzen internationale
Verpflichtungen aus dem UN-Seerechtsübereinkommen wie auch aus internationalen
Umweltabkommen die Gestaltungsmöglichkeiten.
Erschwerend ist, dass Prognosen zum künftigen Flächenbedarf im Offshore- Bereich und
somit umfassende Nutzungsstrategien auf Grund von mangelnden Zielvorstellungen und
bestehenden Wissensdefiziten zur räumlichen Verteilung einzelner Nutzungsformen nur
schwer zu erstellen sind. Hier stellt sich die zentrale Frage, ob und wie ein umfassendes,
sich nahtlos an die landwärtigen Systeme anschließendes System der Raumplanung in den
Meeresbereichen bereitgestellt werden kann. Ein erstes Werkzeug ist das GIS- basierende
Informationssystem CONTIS des BSH5, mit dem insbesondere für die deutsche AWZ in
Nord- und Ostsee Nutzungen in Form von digitalen Karten gebündelt dargestellt werden
können. Eine planungs- und entscheidungsleitende Bewertung der hinter Nutzungsveränderungen stehenden Trends und treibenden Kräfte wie auch der Auswirkungen, z. B. auf die
Wirtschaftskraft des Küstenraums, benötigen jedoch weitergehende Beobachtungs- bzw.
Monitoringsysteme.
In den letzten 10 Jahren hat sich immer stärker die Erkenntnis durchgesetzt, dass das
traditionelle, hierarchische und auf langfristige Planung ausgerichtete Instrumentarium der
Raumordnung nicht ausreicht, um:
•
dynamische Entwicklungsprozesse heutigen Anforderungen entsprechend aktiv zu
begleiten und zu steuern,
•
sehr spezifische Sonderentwicklungen in einzelnen Gebieten individuell zu erfassen und
•
die für tragfähige Konfliktlösungen notwendige Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft
bei den regionalen und lokalen Akteuren zu gewährleisten6.
Raumordnung und Regionalpolitik verfolgen deshalb zunehmend informelle, kooperative,
partizipatorische und vor allem umsetzungsorientierte Ansätze als Ergänzung des
klassischen Instrumentariums. Dies findet sich auch in den Ausführungen des
Bundesraumordnungsgesetzes von 1997 oder den Landesraumordnungsplänen der
Küstenländer wieder. Gleichzeitig decken sich diese Entwicklungen mit den von der EU
empfohlenen Grundsätzen für IKZM.
Raumordnung muss die engen Verknüpfungen zwischen Offshore- und Onshore- Bereich
erkennen und lenken, indem die kausalen Ketten verdeutlicht werden, Entscheidungsbefugnisse entsprechend verteilt werden und die Transparenz der Entscheidungsfindung gewährleistet wird. Der steigende Abstimmungs- und Koordinationsbedarf bei anfallenden Standortentscheidungen bedeutet verstärkte Integration und ‚streamlining’, aber auch eine erhöhte
Transparenz des Entscheidungsprozesses, so dass sich Entscheidungen für Entwicklungen
offshore der onshore- Konsequenzen bewusst sind und umgekehrt. Gleiches gilt für Entscheidungen auf unterschiedlichen Skalenebenen. Entscheidungen auf nationaler oder auch
internationaler Ebene müssen sich z. B. ihrer lokalen Konsequenzen bewusst sein. Dies ist
nur durch die Bereitstellung eines effektiven „Management of Change“ einschließlich der
Entwicklung konsensorientierter handlungsleitender Entwicklungsvisionen für den Meeres5
6
www.bsh.de
Institut Raum und Energie (2001)
Zusammenfassung
143
und Küstenraum zu gewährleisten. Somit müssen die Instrumente der Raumordnung
ergänzt werden, um im Sinne guten IKZMs eine nachhaltige Entwicklung zu garantieren.
Angesichts der vielen ungelösten Fragen hinsichtlich des formalen Instrumentariums, kommt
somit gerade den informellen Instrumenten im IKZM eine unverzichtbare Rolle zu. Informelle
Instrumente bieten die Möglichkeit eines sektorübergreifenden Ansatzes, der Unabhängigkeit
von administrativen Grenzen und der Integration von Meer und Küste, wobei sie
insbesondere auf Grund der prozessorientierten Arbeitsweise und flexiblen
Gestaltungsmöglichkeiten Vorteile mit sich bringen. Erste Ansätze finden sich in
verschiedenen internationalen und nationalen Strategien, die eine nachhaltige Entwicklung
im maritimen Bereich der Nord- und Ostsee zu fördern versuchen, aber auch im Rahmen
EU-Wasserrahmenrichtlinie.
144
Raumordnerische Bestandsaufnahme für die deutschen Küsten- und Meeresbereiche
Literatur
9.
145
Literatur
BAW Institut für Wirtschaftsforschung (2002): Veröffentlichung regionaler Statistik im
Internet. http://www.baw.uni-bremen.de/.
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