Friseur‐Innung Herne/Castrop‐Rauxel . Hermann‐Löns‐Straße 46 . 44623 Herne An alle Innungsmitglieder! Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: 0 23 23/95 41 ‐ 0 . Fax: 0 23 23/1 88 22 RS‐Nr.: 10/13 27. September 2013 IHRE FRISEUR‐INNUNG INFORMIERT 1. Ich war noch niemals in New York – Special‐Angebot für Friseure in NRW 2. Newsletter 10/2013 der KH Herne Sehr geehrtes Innungsmitglied! Zu Punkt 1: Ich war noch niemals in New York ist mit über 3 Millionen Zuschauern seit der Uraufführung im Dezember 2007 das erfolgreichste deutsche Musical. Stage Entertainment arbeitete in einer vierjährigen Entwicklungsphase mit international preisgekrönten Bühnengrößen daran, das maritime Flair und den Glamour des Broadways auf die Bühne zu bringen. Aus bekannten Songs von Udo Jürgens wie „17 Jahr blondes Haar“, „Merci Chéri“, „Griechischer Wein“, „Mit 66 Jahren“ und „Ich war noch niemals in New York“ entstand ein Musical, das Generationen verbindet. Ende Oktober öffnet sich im Stage Metronom Theater im Centro Oberhausen zum letzten Mal der Vorhang für dieses außergewöhnliche deutsche Musical. In Kooperation mit Stage Entertainment hat der Friseur‐ und Kosmetikverband NRW nun für die letzten beiden Monate ein Special Angebot entwickelt, das in diesem Umfang nur für Innungsbetriebe gilt und bei dem Sie, je nach Preiskategorie bis zu 82,00 € pro Ticket sparen können. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer. Zu Punkt 2: In der Anlage übersenden wir Ihnen den Newsletter 10/2013 der Kreishandwerkerschaft Herne mit der Bitte um Kenntnisnahme. Sollten Sie zu unserem Rundschreiben Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. B ö h l k e Obermeister www.fihcr.de e‐mail: [email protected] Kontoverbindung: FIHCR . Herner Sparkasse . BLZ 43250030 Konto‐Nummer: 45003241 Friseur- und Kosmetikverband NRW - Special Sparen Sie in den besten Preiskategorien bis zu 82 €* pro Ticket Ein großes Musical für alle Generationen! Mit einer spektakulären Kulisse, farbenprächtigen Kostümen und eindrucksvollen technischen Effekten entführt Sie das ErfolgsMusical in eine andere Welt. Ein imposantes Kreuzfahrtschiff auf der Bühne ist der beeindruckende Rahmen für das Musical mit den 20 schönsten und beliebtesten Songs von Udo Jürgens. Vorstellung Mi, 18.30 Uhr Do, 18.30 Uhr So, 19.00 Uhr** Fr, 19.30 Uhr Sa, 14.30 Uhr So, 14.00 Uhr Sa, 19.30 Uhr Kategorie 1 Kategorie 2 80,90 €* 24,90 €* 71,90 €* 24,90 €* 92,90 €* 24,90 €* 75,90 €* 24,90 €* 95,90 €* 24,90 €* 106,90 €* 24,90 €* 81,90 €* 24,90 €* 86,90 €* 24,90 €* ** So, 19.00 Uhr Vorstellung vom 1.7 – 15.9.2013 spielfrei Buchbar nur unter: www.beste-plaetze.de/friseurenrw oder telefonisch unter: 01805 – 114113 STICHWORT:Friseure *alle Preise verstehen sich zzgl 15% Vorverkaufsgebühr sowie 2 € pro Ticket. Pro Auftrag fallen zusätzlich 4,90 € Versandkosten an. Buchungszeitraum bis 04.09-23.10.2013 für alle verfügbaren Vorstellungen bis zum 23.10.2013. Änderungen vorbehalten. Tickets sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. *0,14.Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise max. 0,42€/Min KH Newsletter Ihr Vorteil: Gebündelte Informationen durch starke Partner Sehr geehrte Damen und Herren, schon seit vielen Jahren sind die Kreishandwerkerschaft Herne, die IKK classic und die SIGNAL IDUNA Gruppe starke Partner, von denen Sie profitieren können. Auch in Zukunft wollen wir Ihnen gemeinsam zur Seite stehen. In unserem monatlichen Newsletter stellen wir Ihnen Neuheiten und Informationen rund um das Handwerk zur Verfügung. Gerne möchten wir auch Ihre Anliegen/Wünsche berücksichtigen. Wenn Sie etwas veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an uns unter [email protected] oder 02323/9541-0. Freundliche Grüße Ihre Kreishandwerkerschaft Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel KH Newsletter Ausgabe 10/2013 Aktuelles aus der Kreishandwerkerschaft Neuer Geschäftsführer für die Kreishandwerkerschaft Herne Ab dem 01.10.2013 wird Herr Rechtsanwalt Matthias Runge als neuer Geschäftsführer die Geschäfte der Kreishandwerkerschaft Herne und der ihr angeschlossen Innungen führen. Herr Runge war bis zum 31.08.2013 als Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Metall Nordrhein-Westfalen tätig. Bereits seit dem 20.09.2013 ist Herr Rechtsanwalt Runge vor Ort und verschafft sich einen Überblick über seine neuen Aufgaben in der KH Herne. KH Newsletter 10/2013 Seite 2 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Geburtstage und Jubiläen Oktober 2013 04.10.2013 Ivan Kumer 75. Geburtstag Baugewerbe-Innung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel 18.10.2013 Josef Breuer 75. Geburtstag Dachdecker- und ZimmererInnung Herne/CastropRauxel/Wanne-Eickel 21.10.2013 Harald Böing 60. Geburtstag Fachinnung für Elektrotechnik Herne/Castrop-Rauxel/WanneEickel 24.10.2013 Dirk Mikus 25-jähriges Meister- Dachdecker- und ZimmererInnung Herne/CastropRauxel/Wanne-Eickel B. Lohmann GmbH & Co. prüfungsjubiläum 25.10.2013 Roland Kram 26.10.2013 Willi Bols 25-jähriges Meisterprüfungsjubiläum Dachdecker- und ZimmererInnung Herne/CastropRauxel/Wanne-Eickel 50. Geburtstag Fleischer-Innung Herne KH Newsletter 10/2013 Seite 3 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gewinnung neuer Innungsmitglieder Die Kreishandwerkerschaft Herne und die ihr angeschlossenen Innungen freuen sich, folgende neue Innungsmitglieder in ihren Reihen begrüßen zu dürfen: - Wie-Bau Bedachung UG - Wilfried Otte Malerbetrieb, Inh. Günter Dilba - Stadtwerke Herne AG - Andreas O. Bösche - I.R.S. Montagen GmbH - Stahlbau und Metalldesign Jerczynski. Aktuelles aus dem Bereich Recht Beginn der Klagefrist nach Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter Wurde eine Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht ausgesprochen, so beginnt die Klagefrist gemäß § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erst mit Zugang der Genehmigung der Kündigung beim Arbeitnehmer. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.09.2012 - 2 AZR 858/11-. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb einer Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird die Unwirksamkeit der Kündigung nicht binnen dieser Frist geltend gemacht, so gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Wird eine Kündigungserklärung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben, so kann der Arbeitgeber die Kündigung gegebenenfalls genehmigen. Eine solche Genehmigung ist möglich, wenn der Empfänger der Kündigung die Vertretungsmacht nicht „bei der Vornahme“ beanstandet hat. Die Genehmigung der Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer zu gehen, um die 3-Wochen-Frist in Gang zu setzen. Was bedeutet das für die Praxis? Das Gericht hat klargestellt, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach mehr als drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung in bestimmten Fällen möglich ist. Wird beispielsweise eine Kündigung von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht ausgesprochen, beginnt die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht zu laufen. In der Praxis ist deshalb zu beachten, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung der zum Kündigungsausspruch berechtigten Personen gegeben ist bzw. der Kündigung eine Vollmacht des Arbeitgebers im Original beige- KH Newsletter 10/2013 Seite 4 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ fügt ist. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung muss bewiesen werden können. Für den Fall, dass eine Kündigung ohne entsprechende nachweisbare Bevollmächtigung erklärt worden sein sollte, hat eine nachträgliche Genehmigung der Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfolgen. Vorsicht Falle! Wahrnehmung vor unseriösen Branchenverzeichnissen Immer wieder erhalten Betriebe unseriöse und irreführende Angebote für Eintragungen in Branchenverzeichnisse. Diese Angebote folgen stets demselben Schema. Die Betriebe erhalten mit der Tagespost ein relativ unscheinbar gestaltetes oder aber amtlich wirkendes Formular, verbunden mit der Aufforderung, ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen oder ein mit ihren Daten bereits ausgefülltes Adressfeld zu bestätigen und das Formular zurückzusenden. Die Erhebung sowie die Bestätigung der Firmendaten soll angeblich erforderlich sein, die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. In den meisten Fällen erfolgt dann die Eintragung tatsächlich. Im Kleingedruckten versteckt ist allerdings, dass die Eintragung kostenpflichtig ist. Teilweise schließt der Betriebsinhaber mit der Rücksendung des Formulars einen Vertrag über einen längeren Zeitraum, in der Regel für zwei Jahre, und verpflichtet sich zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren für diese Eintragung. Die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE Wirtschaftsinformations GmbH) ist einer der häufigsten Anbieter und kann auf mehrere gerichtliche Entscheidungen zurückblicken, deren Gegenstand ihr Geschäftsgebaren war. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11 - beantwortete das Gericht die Frage, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB), eindeutig mit Ja. (Siehe auch Pressemitteilung Nr. 123/2012 des BGHs.) Zwischenzeitlich ergingen jedoch weitere Urteile zu Gunsten der GWE, z.B. des Landgerichts Düsseldorfs und des Landgerichts Gießen. Gegenstand dieser Verfahren war die Frage, ob mit der Unterzeichnung des Formularvertrags ein Vertrag zustande gekommen sei oder nicht. In dem vom LG Düsseldorf entschiedenen Fall war der Vertrag im Nachhinein vom Betrieb nicht angefochten worden. Daher ging das Gericht von einer wirksamen Willenserklärung zum Abschluss des Vertrags aus. Die GWE GmbH nutzt nach Auskunft des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) das Urteil des LGs Düsseldorf, aber auch das des LGs Gießen, um Zahlungsaufforderungen gegen Betriebe, die den Formularvertrag unterzeichnet haben, zu untermauern und diesen Nachdruck zu verleihen. Die vorbenannten Entscheidungen haben jedoch keine Änderung der vorbezeichneten rechtlichen höchstrichterlichen Bewertung zur Folge. Was bedeutete dies für die Praxis? Selbst wenn sich die Urteile mehren, die überraschende Klauseln und unseriöse Angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz. Zur Vermeidung unnötiger Weiterungen sollten Sie ein solches Formular gar nicht KH Newsletter 10/2013 Seite 5 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ erst ausfüllen, es wegwerfen und den Fall der zuständigen Handwerkskammer oder dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) melden. Wenn Sie dennoch versehentlich ein ausgefülltes Formular zurückgesandt haben, wird Ihnen eine Rechnung und bei Nichtzahlung eine Mahnung oder gar der Mahnbescheid zugehen. Obwohl es keine allgemein gültigen Verhaltensregeln in diesen Fällen gibt, sollten Sie folgendes beachten: - Zahlen Sie nicht ohne weiteres die geforderte Summe. - Veranlassen Sie, soweit noch möglich, ein Zahlungsstorno. - Fechten Sie in jedem Fall die Wirksamkeit des Vertrags wegen arglistiger Täuschung an. - Liegt Ihnen bereits ein Mahnbescheid vor, legen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand, beispielsweise der Ihrer Kreishandwerkerschaft Herne, Widerspruch gegen die Forderung ein. - Informieren Sie Ihre Handwerkskammer. - Melden Sie den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (Telefon: 06172-12150, Telefax: 06172-84422, [email protected]) und fragen Sie, ob dieser Fall bereits aktenkundig ist und ob bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind. Für weitere Detailinformationen zu den Beiträgen steht Ihnen Frau Assessorin Theis unter der Durchwahl 02323 – 95 41-15 jederzeit gern zur Verfügung. KH Newsletter 10/2013 Seite 6 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Die IKK classic informiert zum SEPA-Verfahren Europa wächst politisch und wirtschaftlich enger zusammen – nun wird auch der Zahlungsverkehr angeglichen: Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung gemäß der SEPA-Verordnung nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Das bedeutet für Sie persönlich: Ab Februar 2014 wird als neue europäische Kontonummer die IBAN-Nummer (International Bank Account Number) eingeführt, die in Deutschland 22 Stellen hat. Sie setzt sich aus dem Länderkennzeichen DE, einer Prüfzahl sowie der Bankleitzahl und der deutschen Kontonummer zusammen. An die Stelle der bisherigen Bankleitzahlen tritt die internationale Bankleitzahl BIC, der Bank Identifier Code. Beide Nummern finden Sie schon jetzt auf dem Kontoauszug und im Online-Banking bzw. werden auf Anfrage von allen Bankinstituten mitgeteilt. Zusätzlich bieten einige Institute Ihren Kunden einen sogenannten IBAN-Rechner im Online-Bereich an, um die richtige IBANNummer persönlich ermitteln zu können. Mit SEPA werden nun einheitliche Standards implementiert, mit denen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines einheitlichen Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und somit der europaweite Wettbewerb gefördert. Vorteile für Ihr Unternehmen: diverse Kostensenkungspotenziale exakte Disposition und Liquiditätsplanung verkürzte Überweisungslaufzeiten qualitativ verbessertes Leistungsangebot der Banken Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind von der internationalen Standardisierung betroffen. Der gesamte Umstellungsprozess wird zwischen uns und den zuständigen Bankinstituten koordiniert. Als Arbeitgeber der IKK classic müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir halten Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der IKK classic unter der kostenlosen Firmenhotline 0800 0455 400 gerne zur Verfügung. KH Newsletter 10/2013 Seite 7 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Geschäftsbericht 2012 der IKK classic Auch 2012 setzte die IKK classic ihren soliden wirtschaftlichen Kurs fort. Am Ende eines erfolgreichen Geschäftsjahres standen ein beruhigendes Finanzplus und ein erfreulicher Zugewinn an Kunden. Zahlen, Daten und Fakten zur IKK classic enthält unser Geschäftsbericht 2012. Sie können den Geschäftsbericht beim Regionalgeschäftsführer Guido Stranghöner entweder telefonisch unter 02323/952010 oder per Email [email protected] anfordern. Dieses gute Ergebnis der IKK classic spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen des ersten Quartals 2013 wieder, das jetzt bei der Verwaltungsratssitzung vorgestellt wurde. Demzufolge erzielte die IKK classic einen Einnahmeüberschuss von 67,2 Millionen Euro und setzt damit die günstige Vorjahresentwicklung fort. „Die IKK classic wird mindestens bis 2015 auf Zusatzbeiträge verzichten können“, berichtet Regionalgeschäftsführer Guido Stranghöner. Die Geschäftsstellen der IKK classic in Herne, Bebelstr. 22, Telefon: 02323 9520-0 Wanne-Eickel, Gerichtsstr. 1, Telefon: 02325 94428-0 Castrop-Rauxel, Obere Münsterstr. 5, Telefon: 02305 96306-0