Merkblatt Pandemieplanung Verwaltung

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Merkblatt
InfluenzapandemieRisikomanagement in der öffentlichen Verwaltung
Einleitung
Eine weltweite Krankheitswelle, wie beispielsweise die Neue Influenza, kann u. U. das öffentliche
Leben massiv beeinträchtigen. Umso wichtiger ist dann das Funktionieren der öffentlichen
Verwaltung.
Die Influenzaviren werden durch Tröpfcheninfektion oder durch Handkontakt übertragen.
Aus diesem Grund ist eine konsequente Husten- und Händehygiene eine wesentliche
Vorraussetzung, sich vor einer Infektion zu schützen.
Experten gehen davon aus, dass eine Pandemie ca. 8 Wochen andauert und bis zu 50 % der
Bevölkerung und zwangsläufig auch der Mitarbeiter erkranken.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen müssen dann geschlossen und
öffentliche Veranstaltungen untersagt werden. Soweit möglich, sollte das Aufeinandertreffen
größerer Menschenmassen verhindert werden. Der einfachste Schutz besteht darin, den Kontakt mit
anderen Menschen zu meiden. Da dies aber nicht an allen Stellen durchführbar ist, muss auch durch
die öffentliche Verwaltung ein Risikomanagement erarbeitet und umgesetzt werden.
Musteranleitung
Die folgende Anleitung dient als Muster zur Erstellung eines individuellen amtsinternen
Pandemieplanes. Die Musteranleitung dieses Notfallplanes kann auch für andere epidemische
Ereignisse genutzt werden oder zur Vorbereitung gegen einen bioterroristischen Angriff mit
biotechnologisch veränderten hochpathogenen Viren.
Verantwortlichkeiten und Kernaufgaben festlegen und Hygieneplan erstellen
Die Verwaltung muss für den Pandemiefall eine Kernbesetzung aufstellen und regeln, wer, was,
wann, womit und wie lange zu tun hat. Es empfiehlt sich, dieses in einem Organigramm zu
dokumentieren.
Die Aufrechterhaltung der Versorgungsstruktur für Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung,
sowie die Versorgung von Singlehaushalten (Alleinerziehende, ältere Menschen usw.) gehören zu
den vorrangigsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Verwaltungsorganisation (zeitliche und räumliche Besucherlenkung)
Reduzierung der Besucherzahl. Um Besucherkontakte untereinander zu vermeiden, sollte über die
zeitliche oder räumliche Trennung hinaus ein striktes Zeitmanagement nach telefonischer
Vereinbarung eingeführt werden. Außerdem sollte die Behörde:
• Besuche auf das notwendige Maß beschränken,
• durch vorherige telefonische Absprache klären, ob ein Besuch in der Verwaltung erforderlich ist,
• die Möglichkeit schaffen, dass sich alle Besucher beim Betreten des Gebäudes die Hände
waschen können
• allen Besuchern einen Mund Nasenschutz (OP Maske) beim Betreten der Behörde aushändigen,
• durch große Hinweisschilder vor der Behörde auf die Besucherinformation und die telefonische
Anmeldung aufmerksam machen,
• auf die Aktualisierung der eigenen Internetseite hinweisen,
• in lokalen Medien über die veränderte Verwaltungsorganisation unterrichten (zum Beispiel
in der Tageszeitung).
Zutritt kontrollieren
Eingangstüren sollten grundsätzlich verschlossen sein, um einen ungeregelten Zutritt in das
Gebäude zu verhindern. Stehen zwei separate Zugänge zu Verfügung, können diese jeweils als Zuund Ausgang genutzt werden. Eindeutige Beschriftung anbringen.
Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen sollte der Zutritt zu den Räumlichkeiten, nicht aber zum
Gebäude verwehrt werden. Sie sollten in einen eigenen Raum geführt und die Anliegen unter
besonderen Sicherheitsvorkehrungen bearbeitet werden.
Unterweisung der Beschäftigten
Beim Ausbruch einer Influenzapandemie sind die Mitarbeiter über die geänderte Verfahrensweise
der Behörde zu informieren. Ihnen sind die vorgesehenen Maßnahmen, auch des Arbeitsschutzes,
zu erklären – einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung. Die Verbindlichkeit dieser Schutzmaßnahmen ist deutlich zu machen. Wenn erforderlich, müssen die Maßnahmen eingeübt werden
(zum Beispiel richtiges Anlegen und Tragen eines Atemschutzes).
Bevorratung
Da die aktuelle Entwicklung gezeigt hat, dass die Hersteller von Atemschutzmasken im Pandemiefall
gewünschte Mengen nur mit zeitlicher Verzögerung liefern können, wird die umgehende
Beschaffung und Lagerung von Einmalschutzmasken für die Beschäftigten empfohlen.
Pro Mitarbeiter der Kernbesetzung mit Besucherkontakt sind während der Pandemie 2 Masken
der Schutzstufe FFP 1 pro Tag zu Verfügung zu stellen. Pro Mitarbeiter sind daher 80 Masken zu
bevorraten.
Beim Umgang mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen sowie von den Mitarbeitern der
Klärwerke sind Schutzmasken der Schutzstufe FFP 2 zu tragen. Diese sind in ausreichender Menge
zu beschaffen.
Empfehlung:
Für den Umgang mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen 1 Stück pro Tag/je 1000 Einwohner
Für die Mitarbeiter der Klärwerke 2 Stück pro Tag und Mitarbeiter
Da es sinnvoll erscheint, jeden Besucher mit einem Mund-Nasenschutz (OP- Maske) auszustatten,
wird empfohlen auch diesen Artikel in entsprechender Menge zu bevorraten.
Da der Reinigung der Hände mit Seifenlösung große Bedeutung der Vorbeugung zukommt, sind
auch diese Verbrauchsgüter (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher) in ausreichender Menge zu
bevorraten (Jahresverbrauch).
Weitere Aufgaben der Gemeinde
• Ausstattung der örtlichen Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) mit Atemschutzmasken der Schutzstufe FFP
1 ( 2 Stück pro Woche = 16 Masken pro Person).
• Information der Bevölkerung über Gemeindeblatt und Internet über die aktuelle Lage und über die
örtlichen Versorgungsangebote während der Pandemie
Weitere Informationsquellen:
Pandemieplan des Landes Baden Württemberg
www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1442/Influenzapandemieplan_Mai08.pdf
Handbuch betriebliche Pandemieplanung
www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398734/DE/05__Publikationen/05__Fachpublikationen/03__Leitfaede
n/Handbuch__betriebliche__Pandemieplanung.html
Allgemeine Hinweise
www.rki.de
Hinweise für die Bevölkerung
www.wir-gegen-viren.de
www.bbk.bund.de
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Stand 04.06.09
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