Merkblatt InfluenzapandemieRisikomanagement in der öffentlichen Verwaltung Einleitung Eine weltweite Krankheitswelle, wie beispielsweise die Neue Influenza, kann u. U. das öffentliche Leben massiv beeinträchtigen. Umso wichtiger ist dann das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung. Die Influenzaviren werden durch Tröpfcheninfektion oder durch Handkontakt übertragen. Aus diesem Grund ist eine konsequente Husten- und Händehygiene eine wesentliche Vorraussetzung, sich vor einer Infektion zu schützen. Experten gehen davon aus, dass eine Pandemie ca. 8 Wochen andauert und bis zu 50 % der Bevölkerung und zwangsläufig auch der Mitarbeiter erkranken. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen müssen dann geschlossen und öffentliche Veranstaltungen untersagt werden. Soweit möglich, sollte das Aufeinandertreffen größerer Menschenmassen verhindert werden. Der einfachste Schutz besteht darin, den Kontakt mit anderen Menschen zu meiden. Da dies aber nicht an allen Stellen durchführbar ist, muss auch durch die öffentliche Verwaltung ein Risikomanagement erarbeitet und umgesetzt werden. Musteranleitung Die folgende Anleitung dient als Muster zur Erstellung eines individuellen amtsinternen Pandemieplanes. Die Musteranleitung dieses Notfallplanes kann auch für andere epidemische Ereignisse genutzt werden oder zur Vorbereitung gegen einen bioterroristischen Angriff mit biotechnologisch veränderten hochpathogenen Viren. Verantwortlichkeiten und Kernaufgaben festlegen und Hygieneplan erstellen Die Verwaltung muss für den Pandemiefall eine Kernbesetzung aufstellen und regeln, wer, was, wann, womit und wie lange zu tun hat. Es empfiehlt sich, dieses in einem Organigramm zu dokumentieren. Die Aufrechterhaltung der Versorgungsstruktur für Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, sowie die Versorgung von Singlehaushalten (Alleinerziehende, ältere Menschen usw.) gehören zu den vorrangigsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsorganisation (zeitliche und räumliche Besucherlenkung) Reduzierung der Besucherzahl. Um Besucherkontakte untereinander zu vermeiden, sollte über die zeitliche oder räumliche Trennung hinaus ein striktes Zeitmanagement nach telefonischer Vereinbarung eingeführt werden. Außerdem sollte die Behörde: • Besuche auf das notwendige Maß beschränken, • durch vorherige telefonische Absprache klären, ob ein Besuch in der Verwaltung erforderlich ist, • die Möglichkeit schaffen, dass sich alle Besucher beim Betreten des Gebäudes die Hände waschen können • allen Besuchern einen Mund Nasenschutz (OP Maske) beim Betreten der Behörde aushändigen, • durch große Hinweisschilder vor der Behörde auf die Besucherinformation und die telefonische Anmeldung aufmerksam machen, • auf die Aktualisierung der eigenen Internetseite hinweisen, • in lokalen Medien über die veränderte Verwaltungsorganisation unterrichten (zum Beispiel in der Tageszeitung). Zutritt kontrollieren Eingangstüren sollten grundsätzlich verschlossen sein, um einen ungeregelten Zutritt in das Gebäude zu verhindern. Stehen zwei separate Zugänge zu Verfügung, können diese jeweils als Zuund Ausgang genutzt werden. Eindeutige Beschriftung anbringen. Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen sollte der Zutritt zu den Räumlichkeiten, nicht aber zum Gebäude verwehrt werden. Sie sollten in einen eigenen Raum geführt und die Anliegen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen bearbeitet werden. Unterweisung der Beschäftigten Beim Ausbruch einer Influenzapandemie sind die Mitarbeiter über die geänderte Verfahrensweise der Behörde zu informieren. Ihnen sind die vorgesehenen Maßnahmen, auch des Arbeitsschutzes, zu erklären – einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung. Die Verbindlichkeit dieser Schutzmaßnahmen ist deutlich zu machen. Wenn erforderlich, müssen die Maßnahmen eingeübt werden (zum Beispiel richtiges Anlegen und Tragen eines Atemschutzes). Bevorratung Da die aktuelle Entwicklung gezeigt hat, dass die Hersteller von Atemschutzmasken im Pandemiefall gewünschte Mengen nur mit zeitlicher Verzögerung liefern können, wird die umgehende Beschaffung und Lagerung von Einmalschutzmasken für die Beschäftigten empfohlen. Pro Mitarbeiter der Kernbesetzung mit Besucherkontakt sind während der Pandemie 2 Masken der Schutzstufe FFP 1 pro Tag zu Verfügung zu stellen. Pro Mitarbeiter sind daher 80 Masken zu bevorraten. Beim Umgang mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen sowie von den Mitarbeitern der Klärwerke sind Schutzmasken der Schutzstufe FFP 2 zu tragen. Diese sind in ausreichender Menge zu beschaffen. Empfehlung: Für den Umgang mit Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen 1 Stück pro Tag/je 1000 Einwohner Für die Mitarbeiter der Klärwerke 2 Stück pro Tag und Mitarbeiter Da es sinnvoll erscheint, jeden Besucher mit einem Mund-Nasenschutz (OP- Maske) auszustatten, wird empfohlen auch diesen Artikel in entsprechender Menge zu bevorraten. Da der Reinigung der Hände mit Seifenlösung große Bedeutung der Vorbeugung zukommt, sind auch diese Verbrauchsgüter (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher) in ausreichender Menge zu bevorraten (Jahresverbrauch). Weitere Aufgaben der Gemeinde • Ausstattung der örtlichen Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) mit Atemschutzmasken der Schutzstufe FFP 1 ( 2 Stück pro Woche = 16 Masken pro Person). • Information der Bevölkerung über Gemeindeblatt und Internet über die aktuelle Lage und über die örtlichen Versorgungsangebote während der Pandemie Weitere Informationsquellen: Pandemieplan des Landes Baden Württemberg www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1442/Influenzapandemieplan_Mai08.pdf Handbuch betriebliche Pandemieplanung www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398734/DE/05__Publikationen/05__Fachpublikationen/03__Leitfaede n/Handbuch__betriebliche__Pandemieplanung.html Allgemeine Hinweise www.rki.de Hinweise für die Bevölkerung www.wir-gegen-viren.de www.bbk.bund.de Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Rollinstraße 17 88400 Biberach Telefon: +49 7351 52-6151 Telefax: +49 7351 52-5151 Internet: www.biberach.de Stand 04.06.09