Wegleitung zum Kompetenzerwerb in der Praxisausbildung Praxisausbildung im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) Hochschule für Soziale Arbeit (HSA) Informationen für Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis Studierende des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Dies Wegleitung sowie alle Formatvorlagen und wesentliche Informationen zur Praxisausbildung, finden Sie unter http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz Studienzentrum Soziale Arbeit Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration Version: Herbstsemester 2011 Inhalt 0 Einleitung 1 Kompetenzprofil der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW 2 Kompetenzprofil im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit 3 Praxisausbildung im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit 4 Umsetzung des Kompetenzprofils im Praxismodul I und II 4.1 Kompetenzen in der Praxisausbildung 4.2 Dialogischer Prozess bei der Planung des Kompetenzerwerbs 4.3 Planungsschritte des Kompetenzerwerbs und Evaluation 4.4 Bewertung des Kompetenzerwerbs – der promotionsrelevante Leistungsbericht 5 Standortgespräch in der Praxisorganisation 6 Aufgaben der Ausbildnerin und des Ausbildners in der Praxis 7 Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW 8 Aufgaben der Studentinnen und Studenten des Bachelor-Studiums 9 Aufgaben der Modulverantwortlichen des Praxismoduls I und II 10 Aufgaben des International Office Anhang 1a Anhang 1b Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Formatvorlage HOCH Kompetenzerwerbsplanung Formatvorlage QUER Kompetenzerwerbsplanung Formatvorlage Leistungsbericht mit Notenblatt Formatvorlage Standortgespräch in der Praxis Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die „Dublin Descriptors“ 2 0 Einleitung Die Ausbildung des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit orientiert sich an professionellen Kompetenzen in diesem Berufsfeld. Die Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz hat ein Kompetenzprofil entwickelt, das die erforderlichen Professionskompetenzen abbildet. Das Studium ist in Module gegliedert und die jeweiligen Modulverantwortlichen des Bachelor-Studiums tragen Verantwortung, dass die erforderlichen Wissensbestände vermittelt und erreicht, sowie die dem Modul zugewiesenen Kompetenzen erworben werden. Auch die Praxisausbildung in Organisationen ist modularisiert und kompetenzorientiert. Die vorliegende Wegleitung zum Kompetenzerwerb in den Praxismodulen stellt die definierten Kompetenzen vor, die in der Praxis erworben werden sollen. Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis, Studierenden und Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW wird der Prozess des Kompetenzerwerbs erläutert, der zur Planung, Erarbeitung, Durchführung und Evaluation notwendig ist. Weiterhin werden folgende Arbeitsinstrumente der Praxismodule vorgestellt und erläutert: Planung des Kompetenzerwerbs, Leistungsbericht und Leitfaden zum Standortgespräch in der Praxis. Im ersten Kapitel legen wir unser Verständnis des Kompetenzbegriffs dar und stellen dann im zweiten Kapitel die Kompetenzen im Bachelor-Studium vor. Im dritten Kapitel geben wir eine kurze Übersicht, wie die Praxisausbildung im Studium integriert ist und zeigen dann im vierten Kapitel, wie der Kompetenzerwerb in der Praxisausbildung in einer Organisation geplant, umgesetzt und evaluiert werden kann. Schliesslich beschreiben wir in den letzten Kapiteln die Aufgaben der involvierten Personen (die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis, die Studierenden und die Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und das International Office). Personelle Zuständigkeiten der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung Olten: Claudia Roth [email protected] Basel: Regula Kunz [email protected] 062 311 96 16 061 337 27 04 Vollzeit/Teilzeit-Studium Olten: Adi Stämpfli Basel: Beate Knepper [email protected] [email protected] 062 311 96 02 061 337 27 15 Wissenschaftliche Assistentin Olten: Elisabeth Kaufmann [email protected] 062 311 96 64 Adressen: Standort Olten: Standort Basel: Riggenbachstrasse 16, 4600 Olten Thiersteinerallee 57, 4053 Basel 3 1 Kompetenzprofil der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Seit der Anpassung durch die Bolognareform sind die europäischen Studiengänge und somit die Hochschullandschaft in Bewegung geraten. Die Vereinheitlichung eines europäischen Hochschulraums brachte mehrere Neuorientierungen mit sich: Eine Zweistufung der Bildungsabschlüsse (Bachelor und Master) Eine einheitliche Verrechnung der Studienleistung in einem europäischen Punktesystem, ECTS (European Credit Transfer System) Modularisierung der Studiengänge Ausrichtung des Studiengangs an der Berufsbefähigung („Employability“) und damit Ausrichtung an den dafür erforderlichen Kompetenzen („Outcome-Orientierung“). Letzteres bedeutet, dass für die Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs ein Kompetenzprofil definiert werden muss, auf das die Inhalte und die Strukturen des Studiums ausgerichtet sind. Hier stellt sich also, deutlicher als je zuvor die Frage, welche professionellen Kompetenzen müssen die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums entwickelt haben, um für den Arbeitsmarkt und das anvisierte Berufsfeld qualifiziert zu sein. Durch diesen Fokus rückt die Bedeutung der Praxis und der jeweiligen Arbeitswelt unmissverständlich in den Vordergrund der Ausbildungsbestrebungen, dass man von einem Paradigmenwechsel sprechen kann. Kompetenzen, ein nahezu überstrapazierter Begriff, orientiert sich in unserem Verständnis an den Ausführungen von Christiane Hof (2002). Sie beschreibt Kompetenzen als einen relationalen Begriff. Dieser stellt eine Beziehung her zwischen Person bzw. den individuell vorhandenen Kenntnissen (Wissen), den Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) und den Motiven und Interessen (Wollen) auf der einen Seite und den Möglichkeiten, Anforderungen und Einschränkungen der Umwelt auf der anderen Seite. Abbildung: Kompetenz als situationsbezogene Relation zwischen Person und Umwelt (Hof, 2002) Die Art und Weise, wie Studierende ihr eigenes Verhältnis der Kompetenzrelationen (Wissen, Können, Wollen) in der praktischen Arbeit (Befugnis, Erwartungen, Ressourcen) umsetzen, nennt man Performanz. Das heisst, dass es nicht ausreicht sich Wissen anzueignen, sondern dieses Wissen auch im jeweiligen Praxisfeld durch Können und Wollen unter den jeweils besonderen Bedingungen unter Beweis zu stellen, zu zeigen. Studierende müssen hier, in reflexiver Begleitung der Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis, eigenständige Übersetzungs- und Modifikationsleistungen erbringen, die dem jeweiligen Praxiskontext gerecht werden. Diese Kompetenzen werden handelnd erworben und erweitert, sie werden in konkreten Praxisfeldern entwickelt und müssen je nach konkretem Bedarf und Kontext angepasst werden. 4 Die Studierenden verfügen nach Abschluss des Studiums über professionelle Kompetenzen in Sozialer Arbeit. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat ein Kompetenzprofil für Soziale Arbeit auf der Grundlage der „Dublin Descriptors“ 1 erstellt. Das vorliegende Kompetenzprofil (Anhang 4) wurde auf der Basis des Kompetenzprofils der Fachkonferenz Soziale Arbeit SASSA als Gesamtkonzept für das gestufte Studienmodell nach Bologna entwickelt. Es differenziert nach den drei Stufen „Bachelor“, „Master“ und „PhD“. Dieses Modell folgt der Grundidee, dass die drei Stufen nicht unabhängig voneinander gedacht werden können. 2 Kompetenzprofil im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat ein Kompetenzprofil entwickelt, das die Berufsbefähigung in Sozialer Arbeit sichern soll. Ingesamt wurden zehn Wissensbereiche und acht Kompetenzen festgelegt. Auf diesem baut das Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit auf. Die Kompetenzen wurden bewusst auf eine überschaubare Anzahl begrenzt, da der Erfolg der Kompetenzentwicklung zu einem beachtlichen Teil durch das Wissen um die zu entwickelnden Kompetenzen bestimmt wird. Die Anzahl Fähigkeiten pro Kompetenzebene wurde entsprechend ihrer Relevanz für die Soziale Arbeit festgelegt. Es zeigt sich, dass die Fach- und Methodenkompetenz den grössten Stellenwert einnimmt. Dass nur eine Sozialkompetenz definiert wurde, liegt nicht in deren geringen Relevanz begründet, sondern vielmehr in der für die Soziale Arbeit vorgenommenen weiter unten erörterten Definition. Bei der Festlegung der Professionskompetenzen waren zwei Ebenen relevant: Die Ebene der Wissenserzeugung und die Ebene des Transformationskontextes des erworbenen Wissens sowie der entwickelten Kompetenzen. Auf der Ebene der Wissenserzeugung ist für den Bachelor-Studiengang die fall- und situationsspezifische Verwendung und Erzeugung von Wissen relevant, das Wissen soll „forschungsbasiert“ transformiert und dem jeweiligen Bedarf entsprechend professionell angewendet werden. Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiums sollen fähig sein, in konkreten Handlungssituationen, auf der Grundlage von Fachwissen fallspezifisch-situatives Wissen für die Bearbeitung und Lösung von Handlungsproblemen zu entwickeln. Auf der Ebene des Transformationskontextes sind Absolvierende des Bachelor-Studiums befähigt, Klientinnen, Klienten und Klientensysteme mit unterschiedlichen Ressourcen und unterschiedlichem Bedarf – unter spezifischen institutionellen Bedingungen je angemessene Unterstützungs-, Beratungs-, Erziehungs- und Bildungsprozesse zu gestalten. Dazu werden angemessene und wirksame Kommunikations- und Unterstützungsleistungen angeboten. 1 Dublin Descriptors ist eine fächerübergreifende Beschreibung des Bachelor- und Masterniveaus, die das Leistungsprofil von Studierenden mit einem Bachelor- oder einen Masterabschluss festlegen. Im Anhang ist das Kompetenzprofil der HSA FHNW auf den drei Niveaustufen (Bachelor, Master, Ph.D abgebildet. Die Unterscheidung der verschiedenen Stufen kann wie folgt benannt werden: Bachelorstufe als „forschungsbasiert“, Masterstufe als „forschungsumsetzend“ und PhD als „forschungsbetreibend“. 5 Zur näheren Beschreibung der Professionskompetenzen wurde auf die bereits bekannte Einteilung in vier Kompetenzebenen zurückgegriffen: Fach- und Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Neben der Kompetenzebene bildet die Ebene des Fachwissens, die Ebene der Wissenserzeugung, der Aneignung von relevantem Fachwissen ab. Fachwissen Fachwissen beschreibt sowohl Wissen aus der eigenen Disziplin, als auch Wissensbestände anderer Disziplinen, es wird in erster Linie als Fachwissen der Profession in der theoretischen Ausbildung vermittelt. Es meint eine fall- und situationsspezifische Verwendung und Erzeugung von Wissen. Fach- und Methodenkompetenz Unter „Fach- und Methodenkompetenz“ wird die Fähigkeit zur fach- und aufgabengerechten Verwendung von Wissen - wie es in der Praxis professionell erwartet wird - verstanden. Während Fachwissen die relevanten Wissensinhalte meint, beschreibt Fach- und Methodenkompetenz die Fähigkeit, Komponenten des Fachwissens situations- und fallangemessen auszuwählen, kritisch zu prüfen, miteinander in Beziehung zu setzen, fachgerecht anzuwenden sowie vollzogene Prozesse und Interventionen zu reflektieren und zu evaluieren. Sozialkompetenz Der Begriff „Sozialkompetenz“ beschreibt im Allgemeinen die Fähigkeit, soziale Beziehungen im beruflichen Kontext bewusst zu gestalten. In der Sozialen Arbeit bildet die Kategorie Sozialkompetenz nicht eine Ergänzung zu anderen Kompetenzen (wie beispielsweise bei einem technischen Beruf), sondern gehört zum Kern des professionellen Handelns. Der Aspekt der professionellen Beziehungsgestaltung und der Kommunikation zwischen Professionellen und Klientel wird daher der Kategorie Fach- und Methodenkompetenz Kompetenz (K1 Prozessgestaltung) zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass sich der Begriff der Sozialkompetenz ausschliesslich auf soziale Beziehungen zwischen Professionellen bezieht. 6 Selbstkompetenz Unter „Selbstkompetenz“ wird die Fähigkeit verstanden, situationsgerecht die eigene Person zu reflektieren und in die berufliche Tätigkeit einzubringen. Wir gehen davon aus, dass Professionskompetenzen nur dann zuverlässig erworben werden können, wenn das Studium organisierte Gelegenheiten zur Verknüpfung von disziplinärem Wissen und Praxiserfahrungen anbietet. Zum einen bietet die Praxisausbildung in Organisationen die Möglichkeit – unter Anleitung der Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis – den situativen Transfer von Theorie in Praxis, mitunter unter Handlungsdruck, konkret vor Ort zu üben. Zum anderen finden die Studierenden an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW eine Situation der Handlungsentlastetheit vor, wo beispielsweise Fälle vor dem Hintergrund theoretischer Erkenntnisse analysiert, reflektiert und entwickelt werden können. 3 Praxisausbildung im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit Die Praxisausbildung ist konstitutives Element des Bachelor-Studiengangs und ist konzeptionell, strukturell und organisatorisch in die Ausbildung integriert. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung, sie trifft verbindliche Regelungen mit den Praxisorganisationen bezüglich Ausbildungsstruktur, Vorgehen beim Kompetenzerwerb, Qualifikation und Promotion. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Praxisausbildung zu absolvieren: Praxisausbildung in einer Organisationen (PAiO) oder Praxisausbildung Projektwerkstatt (PW) Die Praxisausbildung in einer Organisationen (PAiO) wird in zwei Modulen absolviert und ist als Praxismodul I (Modul 11) und Praxismodul II (Modul 13) konzipiert. Es wird während des Vollzeit/Teilzeitstudiums oder als studienbegleitende Praxisausbildung in einer anerkannten Praxisorganisation im In- oder Ausland absolviert. Eine Ausbildungsvereinbarung regelt das Ausbildungsverhältnis und die Kooperation zwischen Studierenden, Praxisorganisationen und der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Die Studierenden werden durch Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW begleitet. Die Praxisausbildung Projektwerkstatt (PW) ist ein Studierendenprojekt, das in einer Gruppe unter Begleitung einer/eines Dozierenden als (Auftrags-)Projekt bearbeitet wird. Hier werden Fragestellungen aus der Praxis bearbeitet, z.B. in Form eines Forschungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungsprojekts. Auch die Projektwerkstatt ist als Modul konzipiert und wird als zweites Praxismodul (Modul 13) empfohlen. Seitens der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW werden alle Studierenden zu Themen der Praxisausbildung, wie Kompetenzplanung, Leistungsnachweis, Standortgespräch etc. mit dem Kurs Einführung PAiO (Kurs 1A bzw. 2A) eingeführt und instruiert. Dieser Kurs findet im Studium mit studienbegleitendender Praxisausbildung im ersten Semester und im Vollzeit/Teilzeit-Studium jeweils im zweiten Semester (Frühlingssemester) statt und hat Präsenzpflicht. Die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis werden im Rahmen der zweimal stattfindenden Praxis-Tagungen in Basel (Januar) und Olten (September) diesbezüglich informiert und instruiert. Sämtliche Informationen zur Praxisausbildung (Wegleitung, Formatvorlagen) sind im Netz verfügbar unter http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung 7 Es gibt folgende Möglichkeiten die Praxisausbildung im Bachelor-Studium zu absolvieren Parallel zu den Modulen der Praxisausbildung finden an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW die Module zur Wissens- und Kompetenzintegration (WIKI) statt. Diese Module (Modul 12 und Modul 14) stellen eine Verbindung dar zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und der Praxisausbildung in Organisationen (z.B. Fallwerkstätten oder Ausbildungssupervision etc.). Durch diese Module soll die notwendige Transformationsleistung der Studierenden von theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung unterstützt werden, daher werden sie zwingend zur Praxisausbildung besucht. 4 Umsetzung des Kompetenzprofils im Praxismodul I und II Aus dem Kompetenzprofil des Bachelor-Studiums (vgl. Kap. 2) sind folgende fünf Kompetenzen der Praxisausbildung zugeordnet und dort zu erwerben 2. Professionskompetenz Kategorie K1 K2 K3 K5 K6 Fach- u. Methodenkompetenz Fähigkeit zur Prozessgestaltung Fähigkeit zur Dokumentation Fähigkeit zur Innovation Fähigkeit zu leiten und zu führen Fähigkeit zur Kooperation Fach- u. Methodenkompetenz Fach- u. Methodenkompetenz Fach- u. Methodenkompetenz Sozialkompetenz Das Kompetenzprofil wurde bewusst sehr allgemein formuliert, wir machen seitens der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz klare Vorgaben, wann welche Kompetenzen zu erwerben sind. Innerhalb dieser weit gefassten Kompetenz-Ebene sind jeweils individuelle Schwerpunkte zu setzen und die sind je nach Praxisfeld unterschiedlich zu füllen und umzusetzen. Diese Schwerpunkte werden spezifisch präzisiert, geplant, operationalisiert, umgesetzt und bewertet. Auf dieser Ebene hat die Praxis hohe Autonomie und Verantwortung. Das nachfolgende Kompetenzprofil (blaue Spalten) bildet die zu erwerbenden Kompetenzen der Praxisausbildung ab. Die Schwerpunkte zu jeder Kompetenz wurden mit Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis entwickelt und sind als Anregung für die jeweils spezifischen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit gedacht und frei wählbar. Es können auch eigene Schwerpunkte gemäss dem spezifischen Praxisfeld formuliert werden. 2 Die Professionskompetenzen sind im Curriculum mehreren verschiedenen Modulen zugeordnet (siehe Modulverzeichnis). 8 4.1 Kompetenzen in der Praxisausbildung K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können mit Hilfe von Fachwissen und von Analysemethoden, die Lebens- und Bedarfslagen sowie die Sozialisations-, und Bildungsbedingungen von (potentiellen) Zielgruppen und Adressantinnen und Adressatensysteme analysieren und verstehen. Sie können darauf aufbauend mit Hilfe spezifischer Handlungsmethoden Interventionen zielgerichtet, in Zusammenarbeit mit den Adressantinnen- und Adressatensysteme (Arbeitsbündnis / Beziehungsgestaltung) sowie in Kooperation mit anderen beteiligten Fachkräften und Dritten planen, durchführen und evaluieren. Beispiele von Schwerpunktsetzungen Sie sind in der Lage, Arbeitsbeziehungen mit Klienten/Klientinnen und Personen aus deren Umfeld einzugehen und diese aufgabenorientiert und partizipativ zu gestalten (z.B. Beratungskontrakt schliessen, Nähe, Distanz und Kommunikationsverhalten aufgabenbezogen regulieren, Konflikte bearbeiten). Sie sind in der Lage, sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen, Anforderungen und Aufträge zu bewegen und sich - unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen der Klientinnen und Klienten - zu positionieren. Sie erkennen dabei das Machtgefälle und die Wechselwirkungen in den Beziehungen zwischen Professionellen und Klientel. Sie sind in der Lage, Klientinnen und Klienten in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung zu begleiten und sind sensibel für die Lebenswelt und das Autonomiebedürfnis von Klientinnen und Klienten. Sie erweitern den Handlungsspielraum der Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung sozialpolitischer Realitäten und unterstützen die gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Sie sind fähig, die Vorgeschichte und aktuelle Situation von Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfassen (z.B. durch biografischer Methoden, Aktenanalyse, systematische Beobachtung) und können komplexe Situationen und Fälle theoriegeleitet analysieren und verstehen. Sie sind in der Lage, relevantes Fachwissen aus eigenen und anderen Disziplinen bei der Gestaltung von Prozessen einzubeziehen. Sie können die Perspektiven der verschiedenen Beteiligten erfassen und in der Beurteilung einer Situation oder einer Fallthematik berücksichtigen. Sie können Interventionen auf der Basis von diagnostischen Erkenntnissen auf Ziele hin formulieren und orientieren sich dabei an fachlichen Handlungskonzepten (wie z.B. Empowerment, lösungsorientierter Ansatz, Sozialraumorientierung). Sie kennen verschiedene professionsspezifische Methoden der Prozessgestaltung und können diese methodisch strukturiert fachlich begründet und reflektiert umzusetzen. 9 Sie sind in der Lage, Interventionen und Unterstützungsprozesse kriteriengeleitet zu beurteilen (u.a. im Hinblick auf ethische und wirtschaftliche Kriterien) und Entscheide für Interventionen zu fällen und zu begründen. Dabei können Sie Adressatinnen, Adressaten und weitere Beteiligte einbeziehen. Sie sind fähig, sowohl das gewählte methodische Vorgehen als auch das eigene Involviertsein aus einer fachlichen Perspektive kritisch zu hinterfragen und können (Selbst-) Reflexion als Grundbedingung professionellen Handelns nutzen. K2 Fähigkeit zur Dokumentation: Sie können den professionellen Handlungsprozess systematisch dokumentieren und die daraus entstehende Information zur Verbesserung ihrer Arbeit nutzen. Beispiele von Schwerpunktsetzungen Sie sind in der Lage, Arbeitsprozesse und Informationen festzuhalten und können dabei professionelle Standards beachten (z.B. Fachsprache, Unterscheidung Beobachtung und Interpretation, Datenschutz, organisationsinterne Vereinbarungen etc.). Sie können Berichte und Stellungnahmen unter Beachtung von professionellen Standards verfassen. Sie sind in der Lage, verständliche, strukturierte und übersichtliche Protokolle (von Teamsitzungen und fachspezifischen Gesprächen) zu verfassen und klientenspezifische Korrespondenz (bspw. Elternbriefe, Mails innerhalb der Institution, Briefe an Behörden) zu schreiben. Sie sind fähig, rückblickend anhand der Dokumentation einen Verlauf (bspw. Entwicklungsprozess, Krankheitsverlauf, Prozessgestaltung), Auffälligkeiten und/oder Ressourcen zu analysieren, zu reflektieren und Folgerungen für ihr weiteres Handeln daraus abzuleiten. Sie sind fähig, Fachinhalte vor Publikum (z.B. Team, institutionsinterne Sitzungen, Sozialbehörde, Gemeindeversammlung, etc.) fachlich gut dokumentiert und kompetent zu präsentieren. K3 Fähigkeit zur Innovation: Sie können in Hilfeprozessen fallspezifisch–situative Handlungsalternativen entwickeln. Sie besitzen die Fähigkeit zu erkennen, wenn Bedarfe von Zielgruppen durch ein gegebenes Angebot nicht angemessen abgedeckt sind und können Entwicklung innovativer Angebote und Interventionen fördern. Beispiele von Schwerpunktsetzungen Sie sind in der Lage, Evaluationen zu deuten und daraus Schlüsse für die Fallführung sowie die alltagspraktische Tätigkeit zu ziehen. 10 Sie sind in der Lage, den Handlungsbedarf für und mit Klientinnen und Klienten zu identifizieren und deren Handlungsmöglichkeiten zu differenzieren. Sie können die verschiedenen Möglichkeiten für die situative Weiterarbeit erkennen und sich zu Nutze zu machen. Sie (er-)kennen die Möglichkeiten sowie die Grenzen des bestehenden Angebotes, um den Bedarf und die Bedürfnisse der Zielgruppe abzudecken und können die Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot darlegen, begründen und relevanten Personen oder Organisationen darüber informieren. Sie sind in der Lage, situativ für die Zielgruppe in der eigenen Organisation neue Angebote zu entwickeln oder bestehende Angebote zu verändern/anzupassen. Sie sind in der Lage, im Team/an der Teamsitzung innovative Ideen einzubringen und das Team für Innovationen zu gewinnen. Sie kennen die (sozial-) politischen Entwicklungen und können den sozialpolitischen Auftrag sowie die sozialen Problemlagen der Zielgruppe erkennen und beschreiben. Sie sind in der Lage, aufgrund der Analyse Rückschlüsse für ihr Klientel zu ziehen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Akteure zu erkennen. Sie entwickeln eine eigene Position zu den gesellschaftlichen (sozial-) politischen Geschehnissen und sind in der Lage, diese im Interesse der Zielgruppe zu vertreten. K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen: Sie können einfache Projekte sowie kleine Arbeitsgruppen und Teams leiten, Aufgaben delegieren und am Projekt bzw. in der Gruppe partizipierende Mitarbeitende führen. Beispiele von Schwerpunktsetzungen Sie sind fähig, die Ressourcen der Institution und der Mitarbeitenden (des Teams) zu erkennen und diese in einem Projekt mit einzubeziehen. Sie sind in der Lage Gesamtverantwortung für ein einfaches Projekt zu übernehmen und können dabei Aufgaben planen, organisieren und koordinieren, Aufträge delegieren, Rollen klären und können sich bei Bedarf Unterstützung holen. Sie sind in der Lage, das Projekt unter Einbezug der Mitarbeitenden methodisch zu evaluieren und können Rückschlüsse und Verbesserungsvorschläge für kommende Projekte daraus ableiten. Sie kennen die theoretischen und strukturellen Grundsätze der Teamarbeit und können kleine Arbeitsgruppen hinsichtlich bestimmter Aufgaben leiten. Dabei können Sie ausgewählte Aspekte wie z.B. Rollenverhalten, Dynamik in Teams oder Konfliktverhandlungen etc. im praktischen Handeln und in der Reflexion berücksichtigen und umsetzen. Sie sind in der Lage, einer Arbeitsgruppe einen klaren Auftrag zu erteilen (Zielorientierung). Dabei nehmen sie Anregungen und Anliegen der Mitwirkenden unter partizipativen Geschichtspunkten auf. Sie sind in der Lage, eine Arbeitsgruppe zeitlich und lösungsorientiert zu strukturieren. Sie können Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zielorientiert zusammenführen, auswerten und weitere Massnahmen daraus ableiten. 11 K6 Fähigkeit zur Kooperation: Sie sind in der Lage, mit anderen Fachkräften und/oder Dritten adäquat zusammenzuarbeiten und auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen eigene Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung. Beispiele von Schwerpunktsetzungen Sie kennen den Auftrag und das Angebot der Praxisorganisation, können Zuständigkeiten benennen (eigene Rolle als Studierende oder Studierender in Ausbildung, Organisationshandbuch, Leitbild, Organigramm, etc.) und können diese anderen Fachkräften und Dritten erläutern. Sie können ihren Standpunkt sachlich und transparent vertreten und können ihn begründen (praxisbezogene Fachsprache, theoriegeleitete Argumentation). Sie sind fähig, ihre professionelle Position oder Ihre Organisationseinheit in Sitzungen (z.B. in einem Standortgespräch) fachlich und methodisch fundiert zu vertreten (Gesprächsführungsfähigkeiten). Sie sind in der Lage, Kooperationsprozesse mit anderen Fachkräften und/oder Dritten mittels professioneller Methoden zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Sie sind in der Lage, eine definierte Aufgabe innerhalb eines interdisziplinären Projektes/Prozesses zu übernehmen und mit den zuständigen Personen der jeweils anderen Bereiche zu kooperieren. Sie sind in der Lage, unterschiedliche Perspektiven und Standpunkte (z.B. Werthaltungen, Rollenerwartungen, Interessen, etc.) wahrzunehmen, zu thematisieren und bei unterschiedlichen Ansichten, transparent und angemessen zu vermitteln und die eigene Position zu vertreten. In der Verhandlung tragen sie zu einer konstruktiven Lösung bei. Sie sind fähig, die Zusammenarbeit in einem Unterstützungsprozess zu organisieren und aufrechtzuerhalten, in dem sie den Kontakt mit und zwischen den verschiedenen Beteiligten unterstützen (z.B. Behörden, Bezugspersonen, andere mitbeteiligte interne und externe Fachkräfte). Dabei können Sie Datenschutz, Interessen und Auftrag der Klientin/des Klienten berücksichtigen. Sie kennen die zur Zusammenarbeit notwendigen Fachkräfte und Entscheidungsträger (auch für politische Aushandlungsprozesse) und können diese in der Kooperation zielführend mit einbeziehen. Sie sind in der Lage, einen eigenen Umgang mit Kritik zu entwickeln, der sich an professionellen Standards (z.B. Kritik geben und entgegennehmen, Feedbackregeln, Einbezug von Selbst- und Fremdwahrnehmung, reflektiertes Handeln) orientiert. Sie sind in der Lage, Konflikte in der Zusammenarbeit mit Fachkräften oder Dritten wahrzunehmen und darauf situationsangepasst und fachlich begründet zu reagieren (z.B. Reflexion, Berücksichtigung von Theorien und Methoden zu Kommunikation und Konflikten, Ansprechen, kooperative Lösungsfindung, Konsequenzen für weitere Zusammenarbeit). 12 Planungsbeispiele der Kompetenzen in der Praxisausbildung I und II Für das Vollzeit/Teilzeit-Studium Pro Praxismodul werden drei Kompetenzen mit zwei Schwerpunkten geplant, erworben und bewertet. Jeder Schwerpunkt wird geplant, erworben und bewertet, so dass pro Praxismodul sechs Noten gegeben werden. Kompetenzen Praxismodul I Praxismodul II K1, K2 und K6 sind Pflicht K1 und K6 sind Pflicht K2 oder K3 oder K5 sind Wahl Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu wählen K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung Pflicht K2 Fähigkeit zur Dokumentation Pflicht 1. Schwerpunkt Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu wählen Pflicht 2. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt Wahl 2. Schwerpunkt K3 Fähigkeit zur Innovation Wahl K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen Wahl K6 Fähigkeit zur Kooperation 1. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt * Pflicht 1. Schwerpunkt Pflicht 2. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt Für das Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung – ein Planungsbeispiel: In der studienbegleitenden Praxisausbildung werden für einen Kurs (das ist ein Jahr) drei Kompetenzen mit je einem Schwerpunkt geplant, erworben und bewertet. Ein Praxismodul dauert zwei Jahre - so dass pro Praxismodul sechs Schwerpunkte geplant, erworben und bewertet und sechs Noten gegeben werden. Kompetenzen Praxismodul I Praxismodul II K1, K2 und K6 sind Pflicht K1 und K6 sind Pflicht K2 oder K3 oder K5 sind Wahl Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu wählen Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu wählen Kurs 1B (1. Jahr) Kurs 1C (2. Jahr) Kurs 1D (3. Jahr) Kurs 1E (4. Jahr) K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt K2 Fähigkeit zur Dokumentation Pflicht Pflicht Wahl Wahl 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt K3 Fähigkeit zur Innovation Wahl Wahl K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen Wahl Wahl 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt * K6 Fähigkeit zur Kooperation Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt * Bei „Wahl“ kann der zweite Schwerpunkt auch in einer anderen Kompetenz (K2, K3 oder K5) geplant und erworben werden. 13 4.2 Dialogischer Prozess bei der Planung des Kompetenzerwerbs Die Ebene der Kompetenzen ist vorgegeben. Die Entscheidung, welche passenden Schwerpunkte, die als exemplarisches Lernen verstanden werden, liegt bei den Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis im Dialog und in Kooperation mit den Studierenden. Diese Schwerpunkte bilden jeweils einen relevanten Ausschnitt der Praxisausbildung ab und können durch verschiedene Aspekte beeinflusst werden. So zum Beispiel die Relevanz des internen Ausbildungskonzepts der Praxisorganisation, die individuelle Fähigkeiten der/des Studierenden, der Ausbildungsfortschritt im Studium, Besonderheiten im jeweiligen Praxisfeld etc.. Im Verlauf eines Praxismoduls sollen drei Kompetenzen verbindlich geplant, erworben und bewertet werden. Die Ebene der Kompetenzen ist seitens der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz vorgegeben. Die Ebene der Schwerpunktsetzung wird seitens der Praxisorganisation bestimmt. Die Besonderheiten von Vollzeit/Teilzeit Studium bzw. dem Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung sind in obigen Tabellen dargestellt und erläutert. Die Kompetenzen sollen in der jeweiligen Praxisorganisation in konkreten Situationen durch Handlungen erworben werden. Ausbilderinnen und Ausbildner in der Praxis planen gemeinsam mit Studierenden diesen Erwerb bzw. legen die jeweiligen Schwerpunkte fest und planen diese. Sie wählen angemessene Lernfelder und konkrete Situationen aus, in denen Studierende diese Kompetenzen erwerben können. Die schriftlich formulierten Kompetenzen stellen die wesentlichen Arbeitsgrundlagen für die Praxisausbildung dar. Sie geben Auskunft über die Ausrichtung und Gewichtung der Studierenden in der jeweiligen Ausbildungsphase. Das Kompetenzprofil ist in Abstimmung mit dem organisationsinternen Ausbildungskonzept zu sehen und anzuwenden, welches den Rahmen des sekundären Dienstleistungsauftrags der Praxisorganisation definiert. Die Studierenden sind für ihr eigenes Lernen verantwortlich und müssen in einem ersten Schritt eine Selbsteinschätzung zu jeder Kompetenz vornehmen. Die Studierenden berücksichtigen hierbei ihre Bedürfnisse, ihren Ausbildungsstand und ihre eigenen Ausbildungsvorstellungen. Im Dialog zwischen Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis und Studentin/Student werden dann der Kompetenzerwerb und dessen Evaluation geplant. Wesentliche Verantwortung in diesem Prozess liegt bei der Ausbildnerin/dem Ausbildner in der Praxis, da sie oder er als professionelle Fachkraft weiss, wann, wo und wie diese Kompetenzen sinnvoll und gewinnbringend erworben werden können. Bei Unklarheiten oder Fragen können die zugeteilten Mentorinnen und Mentoren kontaktiert werden. Die Kompetenzen haben verpflichtenden Charakter, das heisst, sie sind während der beiden Praxismodule I und II zu erarbeiten und bilden die Grundlage für den benoteten Zwischenbericht und den promotionsrelevanten Leistungsbericht. Die Studierenden legen die ausformulierten und operationalisierten Kompetenzplanungen zur Begutachtung und Genehmigung der zuständigen Mentorin bzw. dem Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW vor. Das Vorgehen bei der Planung des Kompetenzerwerbs wird in den nachfolgenden Planungsschritten erläutert (siehe nächste Seite). Es gibt zwei Versionen, eine als Hochformat und eine als Querformat, beide Varianten sind möglich und ist je nach Typ vorteilhafter (siehe Anhang 1a oder 1b). Ein Musterbeispiel einer Kompetenzplanung findet man im Netz unter http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung 14 4.3 Planungsschritte des Kompetenzerwerbs und Evaluation 1. Kompetenz Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen. 2. Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen Studierende schätzen ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und den eigenen Entwicklungsbedarf. 3. Individuelle Schwerpunktsetzung in der konkreten Praxisorganisation Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der Praxis und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG Kriterien (Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform) formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen Schwerpunkt). 4. 1. Schwerpunkt: Im Vollzeit/Teilzeit-Studium und bei studienbegleitender Praxisausbildung 2. Schwerpunkt: Im Vollzeit/Teilzeit-Studium Planung konkreter Schritte 3 Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell gesetzten Schwerpunkte zu erreichen. Durch welche Handlungen können Studierende die im Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen (entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)? Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis wann tun (SMART Kriterien)? 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 5. Planung der Evaluation Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er oder sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen sind. Die Beurteilung wird sich neben den qualitativen auch an den quantitativen Indikatoren orientieren. Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4 konkreten Schritte wie geplant umgesetzt? Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle. Qualitative Indikatoren: An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt wurden? Welche Qualität wird in Bezug auf die Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden Schwerpunkt aufführen. Tipp: SMART Kriterien beachten.): 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 3 SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert 15 4.4 Bewertung des Kompetenzerwerbs – der promotionsrelevante Leistungsbericht In der Praxisausbildung in einer Organisation (PAiO) werden die beiden Praxismodule I und II mit einem promotionsrelevanten Leistungsbericht abgeschlossen, der von der Ausbildnerin bzw. dem Ausbildner in der Praxis verfasst wird. In der studienbegleitenden Praxisausbildung wird zusätzlich nach dem ersten und dritten Jahr ein benoteter Zwischenbericht erstellt, da hier eine längere Zeitdimension wirksam ist. Eine genügende Bewertung hat einen Wert von 21 ECTS-Credits. Die beiden Kompetenzen K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung und K6 Fähigkeit zur Kooperation zählen im Leistungsbericht dreifach. Dieser Leistungsbericht wird mit den entsprechenden Unterschriften an die jeweils verantwortlichen Dozierenden der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW per Post geschickt (Zuständigkeiten und Adressen siehe Seite 3). Eine elektronische Version des Leistungsberichts schickt die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis per Mail an die zuständige Mentorin bzw. an den zuständigen Mentor. Die Bewertungen stehen auch in Relation zum Ausbildungsstand der Studierenden, d.h. die Anforderungen steigen mit dem Studienverlauf an. Vollzeit/Teilzeit-Studium Praxismodul I Praxismodul II Kurs 2 B Kurs 2 C 3 Kompetenzen 3 Kompetenzen 6 Schwerpunkte 6 Schwerpunkte Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten. Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten. Promotionsrelevanter Leistungsbericht Promotionsrelevanter Leistungsbericht Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung Praxismodul I Praxismodul II Kurs 1 B Kurs 1 C Kurs 1 D Kurs 1 E (1. Jahr) (2. Jahr) (3. Jahr) (4. Jahr) 3 Kompetenzen 3 Schwerpunkte 3 Kompetenzen 3 Schwerpunkte 3 Kompetenzen 3 Schwerpunkte 3 Kompetenzen 3 Schwerpunkte 3 Noten 3 Noten Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten. 3 Noten 3 Noten Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten. Benoteter Zwischenbericht Benoteter Zwischenbericht Promotionsrelevanter Leistungsbericht Promotionsrelevanter Leistungsbericht 16 Der promotionsrelevante Leistungsbericht und seine Elemente Der promotionsrelevante Leistungsbericht (und auch der benotete Zwischenbericht) enthält eine Bewertung in Worten und eine in Noten. Folgende Bereiche sind relevant. 1. 2. 3. 4. Zu 1. Beschreibung der Ausbildungssituation Bewertung des Schwerpunkts der jeweiligen Kompetenzen (formative Beurteilung) Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf (prognostische Beurteilung) Gesamtbewertung (summative Beurteilung) Beschreibung der Ausbildungssituation Kurze Darlegung der Rahmenbedingungen in der Ausbildungssituation unter Berücksichtigung organisationsinterner Gegebenheiten so z.B. Organisation, Struktur, Team, Klientel, Angehörigenarbeit, Besonderheiten während des Praxismoduls etc. (Richtwert: ca. ½ Seite). Zu 2. Bewertung des Schwerpunkts der jeweiligen Kompetenzen 2.1 Vollzeit-Teilzeitstudium - der promotionsrelevante Leistungsbericht Bei der Kompetenzplanung (siehe Kap. 4.3) ist der fünfte und letzte Schritt die „Evaluation mit den Indikatoren“ die Grundlage für die Bewertung im promotionsrelevanten Leistungsbericht. Im Vollzeit/Teilzeit-Studium werden sofort alle sechs Schwerpunkte innerhalb der jeweiligen Kompetenz bewertet, der Erwerb wird schriftlich, anhand konkreter Beispiele in der Praxis in Worten skizziert (Richtwert: ca. ½ Seite pro Kompetenz) und in sechs Einzelnoten bewertet. Die Teilnoten werden im jeweiligen Abschnitt eingetragen und werden automatisch errechnet. 2.2 Studienbegleitende Praxisausbildung der benotete Zwischenbericht und der promotionsrelevante Leistungsbericht Bei der Kompetenzplanung (siehe Kap. 4.3) ist der fünfte und letzte Schritt die „Evaluation mit den Indikatoren“ die Grundlage für die Bewertung im benoteten Zwischenbericht. Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung dauert ein Praxismodul zwei Jahre, daher gibt es nach einem Jahr den sog. benoteten Zwischenbericht. Hier werden die ersten drei Kompetenzen (Schwerpunkte) bewertet, diese werden dann ein Jahr später in den promotionsrelevanten Leistungsbericht als bereits erbrachte Leistung einfach übernommen. Ist im Zwischenbericht eine Teilnote ungenügend, kann diese im zweiten Teil des Praxismoduls verbessert werden, dazu muss explizit eine erneute Kompetenzplanung formuliert und erarbeitet werden. Genügende Noten können nicht verbessert werden. Nach dem zweiten Jahr des Praxismoduls werden die nächsten drei Kompetenzen (Schwerpunkte) bewertet, so dass am Ende des Praxismoduls insgesamt jeweils sechs Kompetenzen (Schwerpunkte) bewertet werden, das ist dann der promotionsrelevante Leistungsbericht. Der Erwerb der Schwerpunkte innerhalb der jeweiligen Kompetenz wird schriftlich, anhand konkreter Beispiele in der Praxis in Worten skizziert (Richtwert: ca. ½ Seite pro Kompetenz). Die Teilnoten werden im jeweiligen Abschnitt eingetragen. Zu 3. Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf Hier sind zusätzliche Fähigkeiten und Kompetenzen zu beschreiben, die nicht explizit in den benannten Kompetenzen erwähnt sind, jedoch eine gewisse Relevanz in der Ausbildungssituation darstellen (z.B. bedingt durch Teamfluktuation, Gruppendynamik, besondere Herausforderungen im Praxisalltag). Der Bildungsbedarf soll hier erwähnt werden, mit Ausblick auf das nächste Praxismodul bzw. den Berufseinstieg. (Richtwert: ca. ½ Seite). 17 Zu 4. Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung besteht aus den sechs Einzelbewertungen Schwerpunkte in den definierten Kompetenzen. Die Kompetenzen von K1 und von K6 zählen dreifach. Bitte alle Noten in eine spezielle, schreibgeschützte Excel-Tabelle (Notenblatt) eintragen, die diese Besonderheit mit einer entsprechenden Formel berücksichtigt. Es dürfen nur ganze und halbe Noten gegeben werden. Im promotionsrelevanten Leistungsbericht wird der Notendurchschnitt auf halbe oder ganze Noten auf- bzw. abgerundet. (Beispiel: Der Durchschnittswert 3.75 wird aufgerundet auf die Note 4.0, während der Wert 4.24 auf die Note 4.0 abgerundet wird). Die gerundete Gesamtnote eintragen und dem Leistungsbericht beifügen. Bitte nur diese Formatvorlage (Anhang 2) benutzen. Grundsatz Das Praxismodul gilt als bestanden, wenn von sechs Teilnoten nicht mehr als zwei ungenügend sind und der Notendurchschnitt in der Gesamtbewertung mindestens genügend ist. Sollte der Notendurchschnitt genügen, aber mehr als zwei Teilnoten mit 3.5 oder schlechter bewertet sein, ist der (letzte) Kurs des Praxismoduls zu wiederholen. Gesamtbewertung 6.0 – 4.0 Konsequenz Bei genügender Leistung ist das Praxismodul bestanden und wird mit 21 ECTS-Credits bewertet. 3.5 Bei knapp ungenügender Leistung können die entsprechenden Kompetenzen in einem zu bestimmenden Zeithorizont (ca. zwei bis maximal drei Monate) nachgeholt werden. Die Ausbildnerin/der Ausbilder in der Praxis bespricht das jeweilige Prozedere individuell mit der/ dem Studierenden und deren Mentorin/Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Die Beurteilung 3.5 kann in Folge auf die Note 4.0 verbessert werden. Die Studierenden können ihr Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW fortsetzen und ggf. das nächste Praxismodul beginnen, während sie diese Auflagen erfüllen. Sollte wider Erwarten diese Nacharbeit wieder ungenügend sein, muss der entsprechende Kurs des Praxismoduls wiederholt werden (siehe unten, 3.0 und schlechter). 3.0 und schlechter Bei deutlich ungenügender Leistung muss der entsprechende Kurs im jeweiligen Praxismodul wiederholt werden. Das Studium verlängert sich um die Dauer eines Kurses im Praxismodul, in dem die Kompetenzen erneut geplant, erworben und bewertet werden. Ein Praxismodul (Kurs) kann nur einmal wiederholt werden. Das Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW kann fortgesetzt werden. Gefährdung des Leistungsnachweises Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis werden explizit gebeten, frühzeitig (etwa in der Hälfte des Kurses) die Mentorin/den Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW zu kontaktieren, wenn es sich abzeichnet, dass die Leistungen seitens der/des Studierenden in der Praxis nicht erbracht werden können. Im Sinne der gemeinsamen Ausbildungsverantwortung können in einem ausserordentlichen Standortgespräch in der Praxisorganisation entsprechende Abmachungen getroffen und Auflagen vereinbart werden, die den Studierenden Orientierung geben. 5 Standortgespräch in der Praxisorganisation 4. Während der Praxisausbildung in einer Organisation finden jeweils sogenannte „Standortgespräche in der Praxis" statt. Diese Standortgespräche in der Praxis dienen dem Austausch, der 4 Download: siehe Hinweis auf Seite 2 dieser Wegleitung 18 Reflektion und der Überprüfung der praktischen Ausbildungssituation. Die Entwicklung und der Erwerb der Professionskompetenzen stehen im Zentrum dieses Gesprächs. Ein Gesprächsleitfaden gibt die Leitgedanken vor, die bei diesen Gesprächen thematisiert werden sollen. Im Vollzeit/Teilzeitstudium findet während jedem der beiden Praxismodule (etwa in der Mitte) je ein Standortgespräch in der Praxis statt. Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung finden insgesamt drei Gespräche in vier Jahren statt und zwar im zweiten, fünften und siebten Semester. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, ein ausserordentliches Standortgespräch mit der Mentorin oder dem Mentor zu vereinbaren, wenn ein besonderer Grund vorliegt (z.B. Promotion gefährdet, Probleme in der Praxis etc.) Die Teilnahme am Standortgespräch in der Praxis: 1. Die Studentin/der Student der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW 2. Die Ausbildnerin/der Ausbildner in der Praxis 3. Die Mentorin/der Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW 4. Bei Bedarf: Heimleitung, Päd. Leitung, Stellenleitung, Ausbildungsverantwortliche Das Setting des Standortgespräches in der Praxis Dauer: ca. 1 ½ Stunden Termine: Die Studierende vereinbaren mit ihren Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis und ihren Mentorinnen bzw. Mentoren die Standortgespräche Instrument: Gesprächsleitfaden: Das Standortgespräch in der Praxisorganisation Gesprächsleitung: Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Vorbereitung: Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner bereiten sich schriftlich, anhand des Gesprächsleitfadens, auf das Standortgespräch vor und ergänzen ihre Notizen nach dem Gespräch. Protokoll: Die Mentorinnen und Mentoren machen sich handschriftliche Notizen während des Gesprächs. 6 Aufgaben der Ausbildnerin und des Ausbildners in der Praxis Die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis bieten den Studierenden während der Praxisausbildung spezifische Reflexions-, Verarbeitungs- und Integrationshilfen an. Der kontinuierliche Erwerb berufspraktischer Fähigkeiten während der Praxisausbildung gewährleistet die Entwicklung professioneller Fähigkeiten in der Sozialen Arbeit und dient somit der Berufsbefähigung. Gewährleistung eines funktionsgerechten Arbeitsplatzes. Planung, Durchführung und Beurteilung der Praxisausbildung gemäss institutionsinternem Ausbildungskonzept, Ausbildungsvereinbarung und den Richtlinien der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Dezidierte Einführung in die Praxisorganisation mit dem spezifischen Auftrag (Aufgaben, Leitbild und Konzept, Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen). Zuteilung und Sicherung von professionellen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit, die dem Erwerb der vereinbarten Kompetenzen dienen. Erarbeitung gezielter Lernsituationen und Bereitstellen entsprechender Lernsequenzen im jeweiligen Praxisfeld, in denen berufspraktische Kompetenzen durch Transformation von theoretischem Wissen erworben werden können. Die kompetenzorientierte, inhaltliche und zeitliche Planung der Praxisausbildung dient Ausbildnerinnen, Ausbildnern und Studierenden als Orientierung. Wesentlich ist die 19 kontinuierliche Reflexion und Evaluation der konkreten Handlungen im Hinblick auf den Kompetenzerwerb. Unterstützung und Beratung der Studierenden beim Entwickeln von Kompetenzen und beim individuellen Bildungsbedarf unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden. Leistungsbeurteilung des Praxismoduls und Verfassen des promotionsrelevanten Leistungsberichtes. Für die Praxisausbildung I und II wird je ein ausführlicher Beurteilungsbericht nach Vorgaben der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfasst. Bei der studienbegleitenden Praxisausbildung ist in der Mitte des Praxismoduls (nach einem Jahr) ein sog. Zwischenbericht fällig. Teilnahme an den von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW organisierten Standortgesprächen in der Praxis. Teilnahme an den Praxis-Tagungen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW für Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis (Praxis-Tagungen finden zwei Mal im Jahr statt: In Basel im Frühlingssemester - im Januar und in Olten im Herbstsemester - im September). Pflege des Ausbildungsgedankens in der Praxisorganisation und die Formulierung von Impulsen und Anregungen für die Optimierung der jeweiligen Rahmenbedingungen. Vertretung der Anliegen der Praxisausbildung bei der Arbeitsplatzgestaltung (Qualitätsentwicklung). Rechtzeitige Thematisierung allfälliger Lernschwierigkeiten und Konfliktsituationen während der Ausbildungszeit. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Mentorin oder dem Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW – wenn Probleme im Ausbildungskontext auftreten oder wenn der Leistungsbericht gefährdet ist (ausserordentliches Standortgespräch vereinbaren). 7 Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Grundsätzliche Informationen Allen Studierenden der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, die das Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit aufnehmen, wird zu Beginn ihres Studiums eine Mentorin oder ein Mentor seitens der Hochschule für Soziale Arbeit zugeteilt. Das sind Dozierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Lehrbeauftragte der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, die Studierende während drei Jahren ihres Studiums in Bezug auf die Praxisausbildung begleiten. Die Funktion des Mentorats wird mit dem Modul „Studentisches Portfolio“ verbunden, so dass die Mentorinnen und Mentoren ca. zehn Studierenden sowohl während der Portfolioarbeit als auch während der Praxismodule begleiten. Sie sind eine Verbindung zwischen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und den Praxisorganisationen und thematisieren den Kompetenzerwerb der Modulinhalte innerhalb des Studentischen Portfolios. Die Funktion des Mentorats endet nach sechs bzw. sieben Semestern. Die Zuteilung der Studierenden wird durch die Modulverantwortlichen koordiniert und erfolgt jeweils in der ersten Hälfte des ersten Semesters, einige Wochen nach Semesterbeginn. 20 Praxisausbildung M E N T O R A T Studentisches Portfolio Die Mentorinnen und Mentoren beraten Studierende bei allgemeinen Anliegen, Fragen und Problemsituationen, die sich auf das Praxismodul beziehen. Die Mentorinnen und Mentoren geben den Studierenden zu Beginn des jeweiligen Praxismoduls (bzw. Kurses) Rückmeldungen zum erarbeiteten Kompetenzprofil der Studierenden. Die Mentorinnen und Mentoren sind Ansprechpersonen für die Studierenden und die Praxisorganisation bei Anliegen, welche die Praxisausbildung betreffen, insbesondere in Problem- und Konfliktsituationen. Die Mentorinnen und Mentoren beraten Studierende bei einem beabsichtigten Wechsel der Praxisorganisation (studienbegleitende Praxisausbildung) oder bei Fragen zur Praxisausbildung im Vollzeit/Teilzeitstudium. Die Mentorinnen und Mentoren informieren die Modulverantwortlichen des Praxismoduls bei besonderen Vorkommnissen in der Praxisausbildung. Die Mentorinnen und Mentoren haben Kenntnis von den Leistungsberichten der Praxisausbildung, ihnen wird eine Kopie zugestellt. Das Original wird im Dossier abgelegt. Verantwortlich dafür sind die zuständigen Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration. Die Mentorinnen und Mentoren haben Kenntnis von Vereinbarungen betreffend Auslandsemestern. Die Mentorinnen und Mentoren begleiten die Studierenden während des Moduls „Studentisches Portfolio“ (Begleitung in den Präsenzveranstaltungen, Begleitung von festen Studierendengruppen und Studierendentandems). Die Mentorinnen und Mentoren führen Einzelgespräche mit den Studierenden zum Studientischen Portfolio, geben Rückmeldung dazu und benoten dies am Ende des Moduls). Die Mentorinnen und Mentoren besuchen „ihre“ Studierenden in den jeweiligen Praxisorganisationen vor Ort und führen die Standortgespräche in der Praxis durch. 21 Bei besonderen Anliegen können sich Studierende und Mentorinnen und Mentoren an die Modulverantwortlichen der Praxisausbildung wenden. „Besondere“ Anliegen sind zum Beispiel: Längerer Ausfall in einer Praxisorganisation (durch Wechsel der Praxisorganisation oder Auslandsaufenthalt), der einer individuellen Regelung bedarf oder Probleme beim Finden eines Ausbildungsplatzes etc. 8 Aufgaben der Studierenden Die Studierenden sind für die Suche eines Ausbildungsplatzes in der Praxis selbst verantwortlich. Sie werden dabei von der Fachstelle Praxisausbildung unterstützt, insbesondere werden regelmässig Ausbildungsstellen in der Praxisplattform ausgeschrieben. Die Praxisausbildung in einer Organisation (Praxismodul I und II) kann nur in einer von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisation absolviert werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz in der Praxis oder bei einem eventuellen Wechsel der Praxisorganisation müssen die Studierenden auf diese Besonderheit achten. Allenfalls muss die neue Praxisorganisation einen Antrag auf Anerkennung an die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW stellen 5. Die Studierenden erstellen die Planung des Kompetenzerwerbs mit den Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis und verschriftlichen diese. In einem Praxismodul sind sechs Teilkompetenzen zu erwerben (Erläuterungen in Kap. 4). Die Studierenden stehen in Kontakt mit den zugeteilten Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (persönlich, telefonisch oder per Mail). Sie sind verantwortlich dafür, dass das ausgefüllte Formblatt mit der Planung des Kompetenzerwerbs per Mail zur Mentorin oder zum Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW gelangt. Die Studierenden übernehmen aktiv Verantwortung für ihren eigenen Bildungsprozess. Sie planen ihren Kompetenzerwerb in der Praxis, analysieren den Handlungsbedarf, führen entsprechende professionelle Interventionen durch und evaluieren diese. Auch reflektieren sie kontinuierlich ihr Handeln und erweitern somit ihre Selbstkompetenz. Die Studierenden suchen aktiv nach Transformationsmöglichkeiten von Praxiserfahrungen und Theorieinhalten und thematisieren diese in den Ausbildungsgesprächen mit ihrem Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis. Die Studierenden organisieren in Rücksprache mit den Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis und den Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW die Standortgespräche in der Praxis. Sie werden vorgängig von den Modulverantwortlichen dazu aufgefordert. Die Studierenden informieren umgehend Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Modulverantwortliche der Praxisausbildung (VZ/TZ oder stb.) Zuständiges Sekretariat über sämtliche Besonderheiten, die mit der Praxisausbildung in Zusammenhang stehen (Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation gefunden, Wechsel des Ausbildungsplatzes, Wechsel der Ausbildnerin/des Ausbildners, Studienunterbruch etc.) 5 Zuständigkeit: Adi Stämpfli, siehe Wegleitung S. 3 22 9 Aufgaben der Modulverantwortlichen des Praxismoduls I und II Die Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration verantworten die Module Praxisausbildung I und II (PAiO I und II) sowie die parallel dazu stattfindenden Module Wissens-und Kompetenzintegration I und II (WIKI I und II) Die Modulleitung der Praxismodule ist zuständig für alle Anliegen und Fragen, die im Zusammenhang mit der Praxisausbildung entstehen. Sie planen und koordinieren die Praxisausbildung in Form der beiden Praxismodule und sind zuständig für alle Belange, die über die Funktion des Mentorats der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hinausgehen (z.B. Anerkennungsgesuche bearbeiten, Promotionsanträge stellen, Ausbildungsvereinbarungen erstellen, Bearbeiten und Aushandeln von individuellen Sonderbewilligungen, Planung der Praxis-Tagungen etc.). Die Module Wissens- und Kompetenzintegration I und II finden parallel zu den Praxismodulen statt und werden von deren Modulleitung inhaltlich und strukturell konzipiert und ins Curriculum integriert. Die Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration organisieren die Arbeit zum Praxismodul I und II innerhalb der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration, hier wird die Praxisausbildung für den Studiengang und Wissens- und Kompetenzintegration, nach Rücksprache mit der Bachelor-Studiums, konzipiert, inhaltlich und organisatorisch strukturiert und evaluiert. 10 Aufgaben des International Office Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfügt über ein europaweites Netz mit Partnerhochschulen der Sozialen Arbeit. Mit diesen Kooperationen wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, einen Teil des Studiums oder ein Praxissemester im Ausland zu verbringen. Die Gewährleistung professioneller Qualitätsstandards in einem Auslandspraktikum wird durch die Fachstelle International Office School of Social Work überprüft (vgl. Reglement Praxisausbildung Hochschule für Soziale Arbeit FHNW). Zu Fragen, die einen Auslandsaufenthalt betreffen, ist das International Office zu kontaktieren. Abmachungen und Besonderheiten, die die Praxisausbildung betreffen, werden in individueller Absprache mit den Verantwortlichen des International Office und den Zuständigen der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration getroffen. Bestehende Möglichkeiten für eine Praxisausbildung im Ausland werden den Studierenden dargelegt und notwendige Vereinbarungen mit der Praxisorganisation getroffen. Auch werden die Studierenden über ein mögliches Stipendium für einen Auslandsaufenthalt informiert. Grundsätzlich ist es möglich, einen Auslandsaufenthalt – auch als Praxismodul – zu absolvieren. Mentorinnen und Mentoren und die Praxisorganisationen werden über diese Absprachen informiert. Das International Office der Hochschule für Soziale Arbeit ist auch Ansprechpartner für die inländischen Praxisorganisationen, die Studierende aus dem Ausland zur Praxisausbildung aufnehmen bzw. dieses beabsichtigen. Kontaktpersonen: Standort Basel: Andreas Schauder Standort Olten: Sigrid Schilling [email protected] [email protected] 061 337 27 59 062 311 96 74 23 Anhang 1a Formatvorlage HOCH Kompetenzerwerbsplanung Praxisausbildung in einer Organisation: Planung des Kompetenzerwerbs der Praxismodule I und II Name der Studentin / des Studenten: Studienbeginn: Praxisorganisation: Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis: Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW: Zeitraum des Kompetenzerwerbs, studienbegleitend: Dauer der Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung: Abgabedatum: Praxismodul I, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend erstes Jahr Praxismodul I, studienbegleitend zweites Jahr Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung K2 Dokumentation K6 Kooperation Praxismodul II, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend erstes Jahr Praxismodul II, studienbegleitend zweites Jahr Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung K6 Kooperation K2 Dokumentation oder K3 Innovation oder K5 Leiten und Führen 24 1. Kompetenz Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen. 2. Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen Studierende schätzen Ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und den eigenen Entwicklungsbedarf. 3. Individuelle Schwerpunktsetzung in der konkreten Praxisorganisation Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der Praxis und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG Kriterien (Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform) formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen Schwerpunkt). 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 4. Planung konkreter Schritte 6 Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell gesetzten Schwerpunkte zu erreichen. Durch welche Handlungen können Studierende die im Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen (entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)? Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis wann tun (SMART Kriterien)? 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 5. Planung der Evaluation Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er oder sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen sind. Die Beurteilung wird sich neben den qualitativen auch an den quantitativen Indikatoren orientieren. Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4 konkreten Schritte wie geplant umgesetzt? Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle. Qualitative Indikatoren: An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt wurden? Welche Qualität wird in Bezug auf die Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden Schwerpunkt aufführen. Tipp: SMART Kriterien beachten. ): 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 6 SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert 25 Anhang 1b Formatvorlage QUER Kompetenzerwerbsplanung Praxisausbildung in einer Organisation: Planung des Kompetenzerwerbs der Praxismodule I und II Name der Studentin / des Studenten: Studienbeginn: Praxisorganisation: Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis: Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW: Zeitraum des Kompetenzerwerbs, studienbegleitend: Dauer der Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung: Abgabedatum: Praxismodul I, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend 1. Jahr Praxismodul I, studienbegleitend 2. Jahr Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung, K2 Dokumentation und K6 Kooperation Praxismodul II, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend 1. Jahr Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung und K6 Kooperation und Praxismodul II, studienbegleitend 2. Jahr K2 Dokumentation oder K3 Innovation oder K5 Leiten und Führen 1. Kompetenz Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen. 2. Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen Studierende schätzen Ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und den eigenen Entwicklungsbedarf. 3.a Aufgabenfelder und Lernsituationen in der Praxisorganisation Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell gesetzten Schwerpunkte zu erreichen. Beschreiben Sie diese hier kurz und stichwortartig. 27 3.b Individuelle Schwerpunktsetzung in der konkreten Praxisorganisation Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der Praxis und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG Kriterien (Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform) formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen Schwerpunkt). 1. Schwerpunkt 7 4. Planung konkreter Schritte Durch welche Handlungen können Studierende die im Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen (entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)? Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis wann tun (SMART Kriterien)? 1. 2. 3. ..... 5. Planung der Evaluation Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er oder sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen sind. Die Beurteilung wird sich neben den qualitativen auch an den quantitativen Indikatoren orientieren. Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4 konkreten Schritte wie geplant umgesetzt? Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle. Qualitative Indikatoren: An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt wurden? Welche Qualität wird in Bezug auf die Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden Schwerpunkt aufführen. Tipp: SMART Kriterien beachten. ): 1. 2. 3. ....... 7 SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert 28 Anhang 2 Formatvorlage Leistungsbericht mit Notenblatt Leistungsbericht mit integriertem Notenblatt der Praxismodule Studentin/Student: Studienbeginn: Praxisorganisation, Name: Adresse: Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis: Beurteilungsperiode: von: bis: Benoteter Zwischenbericht I Praxismodul I (nur für stb. Praxisausbildung) Promotionsrelevanter Leistungsbericht Praxismodul I Benoteter Zwischenbericht II Praxismodul II (nur für stb. Praxisausbildung) Promotionsrelevanter Leistungsbericht Praxismodul II Ort/Datum: Unterschriften: Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis: .............................................. Leitungsverantwortliche/Leitungsverantwortlicher der Praxisorganisation: .............................................. Studentin/Student (zur Kenntnis genommen): .............................................. Bitte vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Unterschriften per Post einsenden an: Die zuständige Person der Fachstelle für Praxisausbildung und Wissensintegration (siehe Wegleitung, S. 3) Kopie des Leistungsberichts bitte per Mail an die Mentorin bzw. den Mentor der HSA FHNW senden. Noten Bewertungsschlüssel 6.0 5.5 5.0 4.5 4.0 3.5 3.0 2.0 1.0 Sehr gut Gut Genügend Ungenügend schlecht sehr schlecht Noten des benoteten Zwischenberichts (nur stb. Praxisausbildung, Kurs 1B, 1D) Kompetenz Schwerpunkt Note K K K Noten des promotionsrelevanten Leistungsberichts Formatierte Excel-Tabelle zur Berechnung der Gesamtbewertung. Nur die sechs Teilnoten werden auf eine Gesamtnote gerundet. Kommastellen als Punkt eingeben. Doppelklicken dann können Noten eingetragen werden und bitte die gerundete Note unten eintragen (vgl. Wegleitung für Hinweise zur Rundung). Kompetenz Schwerpunkte K1 Note Note zählt (dreifach) (dreifach) (dreifach) (dreifach) (einfach) (einfach) 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt K6 K (…….) 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt 1. Schwerpunkt 2. Schwerpunkt Gesamtnote 0 Gerundete Note 30 1. Beschreibung der Ausbildungssituation Kurze Darlegung der Rahmenbedingungen in der Ausbildungssituation unter Berücksichtigung organisationsinterner Gegebenheiten so z.B. Organisation, Struktur, Team, Klientel, Angehörigenarbeit, Besonderheiten während des Praxismoduls etc. (Richtwert: ca. ½ Seite). 2. Bewertung der Schwerpunkte der jeweiligen Kompetenzen Auswertung der Schwerpunkte der Kompetenz entlang der Indikatoren für die Evaluation, Pkt. 5 der Planung des Kompetenzerwerbs (gemäss Angaben der Ausbildnerin, des Ausbildners in der Praxis). Begründung anhand konkreter Beispiele und Handlungen in der Praxis. Pro Kompetenz ca. ½ Seite Text. Teilnoten eintragen. Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung: Bewertung von drei Kompetenzen mit je zwei Schwerpunkten, das ergibt sechs Teilnoten pro Praxismodul. Studienbegleitende Praxisausbildung: Bewertung von drei Kompetenzen mit einem Schwerpunkt, das ergibt drei Teilnoten in jedem Kurs/Jahr und sechs Teilnoten nach zwei Kursen/Jahren (in der studienbegleitenden Logik ist das ein Praxismodul). Kompetenz Nr. Schwerpunkt Teilnote: Schwerpunkt Teilnote: Kompetenz Nr. Schwerpunkt Teilnote: Schwerpunkt Teilnote: Kompetenz Nr. Schwerpunkt Teilnote: Schwerpunkt Teilnote: 3. Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf Zusätzliche Fähigkeiten erwähnen, die nicht explizit in den benannten Kompetenzen erwähnt sind, jedoch eine gewisse Relevanz in der Ausbildungssituation darstellen (z.B. bedingt durch Teamfluktuation, Gruppendynamik o.ä.). Der Bildungsbedarf soll hier erwähnt werden, mit Ausblick auf das nächste Praxismodul bzw. den Berufseinstieg. (Richtwert: ca. ½ Seite). 4. Gesamtbewertung 4.1 Benoteter Zwischenbericht Die Teilnoten sind im Leistungsbericht ausgewiesen. 4.2 Promotionsrelevanter Leistungsbericht Die Teilnoten sind im Leistungsbericht ausgewiesen. 31 Anhang 3 Formatvorlage Standortgespräch in der Praxis Standortgespräch in der Praxisorganisation Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit Datum: ……………………………… Gespräch: 1. / 2. / 3. Name der/des Studierenden: …………………………….. Studienbeginn: ……………….. Praxisorganisation: …………………………………………………………………………………. Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis: Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW: ……………………………………………….…. ………………………………………………….…..…. Leitungsverantwortliche der Praxisorganisation: Ziele: Überprüfung und Thematisierung der Ausbildungssituation in der Praxis. Reflexion und Einschätzung in Bezug auf den Kompetenzerwerb der Studierenden. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1 ………………………………………….... Aktuelle Ausbildungssituation Umsetzung der Praxisausbildung Erwerb der Kompetenzen und Bildungsbedarf Transformation: Theorie – Praxis und Praxis – Theorie Berufsidentität (Entwicklung eines professionellen Habitus) Verschiedenes (diverse Fragen zum Praxismodul) Evaluation des Standortgespräches Aktuelle Ausbildungssituation 1.1 (Klientinnen bzw. Klienten/ Klientensysteme/Gruppe) Tätigkeiten der Studierenden, spezielle Schwerpunkte und Problemstellungen im Arbeitsalltag 1.2 Arbeit in der Praxisorganisation, im Team, Zusammenarbeit 2 Gestaltung der Praxisausbildung 2.1 Gestaltung und konkrete Umsetzung des Ausbildungskonzeptes (Inhalte, Arbeitsformen) 2.2 Besonderes 32 3 Erwerb der Kompetenzen 3.1 Kompetenzen, mit Beschreibung der Schwerpunkte und deren konkrete Umsetzung 3.2 Einschätzung, wie der Erwerb der Kompetenzen (der jeweiligen Schwerpunkte) gelungen ist Erkenntnisse und Einschätzung des Kompetenzniveaus 3.3 Einschätzung des Bildungsbedarfs (ggf. Entwicklungsbedarf für das nächste Praxismodul) Für 3.2 und 3.3 gilt Selbsteinschätzung der/des Studierenden und Fremdeinschätzung der Ausbilderin/des Ausbildners in der Praxis 33 4 Transformation: Theorie – Praxis und Praxis – Theorie Umsetzung von Theorien in den Berufsalltag und umgekehrt Wie gut gelingt es der/dem Studierenden Verbindungen von der HSA zur Praxis herzustellen? Wie gelingt die Verknüpfung der beiden Lernfelder HSA und Praxis? 5 Entwicklung der Berufsidentität Selbstverständnis / professioneller Habitus Entwicklungen / Entwicklungsbedarf Vertreten der berufsspezifischen Sichtweise Selbsteinschätzung der/des Studierenden und Fremdeinschätzung der Ausbilderin/des Ausbildners in der Praxis 6 Verschiedenes Fragen und Anliegen, Zusammenarbeit, Zuständigkeiten bei Problemen, Praxis-Tagung, Leistungsbericht etc. 7 Evaluation des Standortgesprächs 34 Anhang 4 Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die „Dublin Descriptors“ Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die «Dublin Descriptors» Ph.D.-Level Master-Level Bachelor-Level Wissen und Verstehen: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die nachweisen, dass sie sich das Grundlagenwissen und aktuelle Wissensentwicklungen eines Fachs angeeignet haben und dieses kritisch reflektieren können. Wissen und Verstehen: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die zeigen, dass sie die Fähigkeit haben, aufbauend auf dem Grundlagenwissen selbständig und eigenständig Ideen und Konzepte zu entwickeln. Wissen und Verstehen: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die zeigen, dass Sie ein historisch-systematisches Verständnis des Faches besitzen und eigenständig forschen können. Wissensverwendung: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, Sachverhalte oder Konzepte in interprofessionellen Kontexten zu begründen. Wissensverwendung: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie in der Lage sind, in unbekannten Umgebungen und in transdisziplinären Kontexten eigenständige Problemlösungen zu entwickeln. Wissensverwendung: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die in der Lage sind, in internationalen und interdisziplinären Kontexten Erkenntnisprobleme zu begründen, komplexe Forschungsprojekte ethisch vertretbar zu konzipieren und zu leiten und die Erkenntnisse in die «scientific community» einzubringen. Urteilskraft: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die in der Lage sind, ein Erkenntnisinteresse zu formulieren und ausgehend von diesem relevantes Wissen und relevante Daten zu sammeln und zu interpretieren. Urteilskraft: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, unterschiedliche Wissensbestände aufeinander zu beziehen und auch unter der Bedingung unvollständiger Daten Einschätzungen und Beurteilungen zu formulieren. Urteilskraft: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, unterschiedliche Wissensbestände unter einer spezifischen Fragestellung zu integrieren, zu kritisieren und in komplexen Wissenssystemen zu synthetisieren. Kommunikation: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie sich über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen mündlich und schriftlich gegenüber ihren Adressat/innen, ihren Kolleginnen und Kollegen und in interprofessionellen Kontexten gegenüber Angehörigen anderer Professionen verständigen können. Kommunikation: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit erworben haben, Schlussfolgerungen sowie das diesen zugrunde liegende Wissen und die ihnen zugrunde liegenden theoretischen Annahmen in transdisziplinären Kontexten nachvollziehbar mündlich und schriftlich auszudrücken. Kommunikation: Ph.D.-Level-Abschlüsse haben die Fähigkeit erworben, Schlussfolgerungen sowie das diesen zugrunde liegende Wissen gegenüber der «scientific community» und den unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsystemen mündlich und schriftlich nachvollziehbar auszudrücken. Lernkompetenz: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die nachweisen, dass sie sich die Kompetenz angeeignet haben, die fachliche Auseinandersetzung und Wissensaneignung möglichst selbstreguliert fortzuführen. Lernkompetenz: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie weitgehend selbstreguliert studieren können. Lernkompetenz: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die kollektive Lernprozesse der «scientific community» anregen und gestalten können. 35 «Learning outcome»: Das zu erwerbende Fachwissen und die zu erwerbenden Kompetenzen BA-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen: MA-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen: Ph.D.-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen: W1 Historisch-systematisches Wissen und Theorien der Sozialen Arbeit: Sie kennen die wichtigsten (professions-)theoretischen Begründungen der Sozialen Arbeit in ihren historischen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen. Historisch-systematisches Wissen und Theorien der Sozialen Arbeit: Sie kennen die Reichweite und Relevanz von Theorien der Sozialen Arbeit und sind in der Lage, die Kontroversen zwischen den Theorien kritisch zu reflektieren, den aktuellen (auch englischsprachigen) Fachdiskurs zu verfolgen und einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Historisch-systematisches Wissen und Theorien der Sozialen Arbeit: Sie haben ein fundiertes historischsystematisches Verständnis der Sozialen Arbeit und leisten einen eigenständigen Beitrag zur Theoriebildung in der Sozialen Arbeit und damit zur Modernisierung der Wissensbasis von Disziplin und Profession. W2 Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen: Sie kennen das Schweizer Rechts-, Sozial- und Sozialversicherungswesen, die unterschiedlichen sozialpolitischen Leistungsstrukturen und die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in ihren Entwicklungen auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene und in ihren Besonderheiten im internationalen Kontext. Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen: Sie kennen international unterschiedliche Konfigurationen des Sozial- und Sozialversicherungswesens und der Sozialen Arbeit, die Formen ihrer Institutionalisierung und die Muster ihrer Einbettung in national geprägte Wohlfahrts-, Bildungs-, Rechts- und Politiksysteme. W3 Gesellschaftstheorien und Gesellschaftssysteme: Sie verfügen über Wissen über die Gesellschaft und deren Wandel, über Werte und Normen und Wissen über die gesellschaftlichen Teilsysteme wie Politik, Wirtschaft, Recht, Bildung, Erziehung, Kultur und Gesundheit. Sie erkennen Prozesse der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme in ihren lokalen, nationalen und internationalen Dimensionen und wissen um die Bedeutung dieser Entwicklungen für die Soziale Arbeit. Gesellschaftstheorien und Gesellschaftssysteme: Sie kennen die Relevanz von Gesellschaftstheorien und sind in der Lage, die Kontroversen zwischen den Theorien kritisch zu reflektieren, den aktuellen Fachdiskurs zu verfolgen und einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Sie sind fähig, Prozesse der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme in ihren lokalen, nationalen und internationalen Dimensionen zu analysieren und wissen um die Bedeutung dieser Entwicklungen für die Soziale Arbeit. W4 Soziale Probleme und Lebenslagen: Sie verfügen über Wissen über soziale Ungleichheit, soziale Probleme Soziale Probleme und Lebenslagen: Sie verfügen über vertieftes und spezialisiertes Wissen im Bereich soziale Fachwissen (wie z.B. Armut, Erwerbslosigkeit, Migration, Kriminalität) gesellschaftliche Prozesse der Inklusion und Exklusion. Sie kennen Varianten der Bearbeitung sozialer Problemlagen durch Soziale Arbeit. Sie verfügen über Wissen über die Adressatinnen und Adressaten, deren Lebensbewältigung, deren Handlungs- und Deutungsmuster. Probleme und deren Bearbeitung im internationalen Vergleich sowie über vertieftes und spezialisiertes Wissen über die Adressatinnen und Adressaten und deren Lebens- und Konfliktbewältigung. W5 Sozialisations- und Bildungstheorien: Sie verfügen über Wissen über Entwicklungs-, Sozialisations, Erziehungs-, Bildungs- und Lernprozesse sowie über Grundlagenwissen über Entwicklungsbeeinträchtigungen und psychische Beeinträchtigungen. W6 Theorien und Konzeptionen kommunikativen, ethischen und reflexiven Handelns: Sie kennen Theorien und Konzeptionen der Ethik, der Interaktion, der (Meta-) Kommunikation sowie des sozialen Handelns. Sie haben Wissen über Interdependenzen in sozialen Systemen. Sie kennen Ansätze der Selbstreflexion, der Selbst- und Fremdevaluation sowie der Supervision und Intervision. W7 Prozessgestaltungsmodelle: Methoden, Verfahren und Interventionen: Sie kennen Methoden, Verfahren und evidenzbasierte Interventionen der Sozialen Arbeit auf individueller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene, wie z.B. Gesprächsführung, Beratung, Case Management, Fallanalysemethoden, Gemeinwesenarbeit, Sozialraumanalyse, soziale Netzwerkarbeit, Empowerment, Gesundheitsförderung, Prävention usw. Prozessgestaltungsmodelle: Methoden, Verfahren und Interventionen: Sie haben vertiefte Kenntnisse über Methoden, Verfahren und evidenzbasierte Interventionen der Sozialen Arbeit auf organisationaler und gesellschaftlicher Ebene, wie z.B. kooperative Wissensbildung, Open Source-Initiative, Sozialplanung, Sozialmonitoring, Bedarfsanalyse, summative und formative Evaluation, etc. 37 W8 Organisationstheorie, Managementlehre und Projektmanagement: Sie kennen Theorien zur Erklärung der Entstehung, des Bestehens und der Funktionsweisen von Organisationen sowie die Grundbegriffe und Grundlagen der Managementlehre und des Projektmanagements. Organisationstheorie, Managementlehre und Projektmanagement: Sie haben vertieftes Wissen über Organisationsentwicklungs- und Managementmodelle, die theoretischen und konzeptionellen Grundlagen der Gestaltung von Veränderungsprozessen in Organisationen, kennen Konzepte der Qualitätsentwicklung in Organisationen sowie Konzepte, Prozessphasen, Methoden und Verfahren des Projekt- und Programmmanagements. W9 Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie verfügen über Wissen über Erkenntnismöglichkeiten und Forschung und können nachvollziehen, wie eine wissenschaftliche Fragestellung entwickelt und ein wissenschaftlicher Text angefertigt wird. Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie kennen die Reichweite und Relevanz von wissenschaftstheoretischen Konzepten und sind in der Lage, die Kontroversen zwischen den Wissenschaftstheorien kritisch zu reflektieren, den aktuellen Fachdiskurs zu verfolgen und einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie sind in der Lage, die wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Sozialen Arbeit weiterzuentwickeln und neue Modelle der Wissensproduktion zu generieren. W10 Forschungsmethoden: Sie verfügen über Wissen, Methoden und Verfahren der qualitativen und quantitativen Sozialforschung. Forschungsmethoden: Sie kennen aktuelle, dem Forschungsgegenstand entsprechende Forschungsmethoden, die nationale und internationale Forschungslandschaft sowie den Forschungsmarkt und haben die Forschungsethik verinnerlicht. Forschungsmethoden: Sie sind in der Lage, auf der Grundlage bestehender Methoden innovative, dem Gegenstand angemessene Forschungsmethoden und verfahren selbständig (weiter-) zu entwickeln. Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können Angebote in grösseren Systemen in Kooperation mit heterogenen Akteursgruppen (Klient/innen, Klientensysteme, Gemeinwesen, Politik, soziale Organisationen, Wissenschaftssysteme u.a.) planen, durchführen und evaluieren. Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können - gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Forschenden komplexe Forschungsprojekte planen, durchführen und evaluieren und Forschungsförderungsagenturen gezielt nutzen. Fach- und Methodenkompetenz K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können mit Hilfe von Fachwissen und von Analysemethoden, die Lebens- und Bedarfslagen sowie die Sozialisations-, und Bildungsbedingungen von (potentiellen) Zielgruppen und Adressantinnen und Adressatensysteme analysieren und verstehen. Sie können darauf aufbauend mit Hilfe spezifischer Handlungsmethoden Interventionen zielgerichtet, in Zusammenarbeit mit den Adressantinnen und Adressatensysteme (Arbeitsbündnis / Beziehungsgestaltung) sowie in Kooperation mit anderen beteiligten Fachkräften und Dritten planen, durchführen und evaluieren. 38 K2 Fähigkeit zur Dokumentation: Sie können den professionellen Handlungsprozess systematisch dokumentieren und die daraus entstehende Information zur Verbesserung ihrer Arbeit nutzen. Fähigkeit zur Dokumentation: Sie können entwickelte Konzepte, Projekte und Programme dokumentieren und kommunizieren; ihre Schlussfolgerungen und die ihnen zugrunde liegenden theoretischen Annahmen nachvollziehbar ausdrücken. Fähigkeit zur Dokumentation: Sie publizieren die generierten Erkenntnisse in international renommierten Fachzeitschriften. K3 Fähigkeit zur Innovation: Sie können in Hilfeprozessen fallspezifisch–situative Handlungsalternativen entwickeln. Sie besitzen die Fähigkeit zu erkennen, wenn Bedarfe von Zielgruppen durch ein gegebenes Angebot nicht angemessen abgedeckt sind und können Entwicklung innovativer Angebote und Interventionen fördern. Fähigkeit zur Innovation: Sie können Methoden, Handlungsansätze und Programme der Sozialen Arbeit evaluieren und auf dieser Grundlage in transdisziplinären Kontexten und unbekannten Umgebungen problemadäquate Handlungsansätze, Methoden und Programme der Sozialen Arbeit entwickeln. Sie können Zukunftsmodelle und Entwicklungsmöglichkeiten antizipieren und in Kooperation mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren Lösungen erarbeiten und implementieren sowie das gewonnene Wissen in weitere Systeme transferieren. Fähigkeit zur Innovation: Sie können selbständig Dienste und Leistungsformen der Sozialen Arbeit evaluieren und komplexe Verfahren und Strategien der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung entwickeln. K4 Fähigkeit zu forschen: Sie können Forschungsergebnisse nutzen und in konkreten Handlungssituationen mit Hilfe adaptierter qualitativer und quantitativer Verfahren fallspezifisch-situative Daten erheben, auswerten und interpretieren und Wissen für die Bearbeitung und Lösung von konkreten Handlungsproblemen entwickeln. Fähigkeit zu forschen: Sie können mit Hilfe von qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden und auf der Grundlage ihres Fachwissens, Infrastrukturdaten der Versorgung erheben, sich wandelnde soziale Problemlagen in ihren sozialräumlichen, gruppen- und generationenspezifischen Ausprägungen, die Lebens- und Bedarfslagen, die Sozialisations- und Bildungsbedingungen von Individuen und Gruppen analysieren und verstehen. Fähigkeit zu forschen: Sie können selbständig mit Hilfe von historischen, qualitativ- und quantitativ-empirischen Forschungsmethoden die Theoriebildung in der Sozialen Arbeit in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit vorantreiben sowie in ihren jeweiligen Spezialgebieten neues Wissen generieren. K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen: Sie können einfache Projekte sowie kleine Arbeitsgruppen und Teams leiten, Aufgaben delegieren und am Projekt bzw. in der Gruppe partizipierende Mitarbeitende führen. Fähigkeit zu leiten und zu führen: Sie sind fähig, grössere Teams, und Organisationseinheiten sowie komplexe Projekte und Programme zu leiten und unterstellte Mitarbeitende zu führen und zu fördern. 39 Sozialkompetenz K6 Fähigkeit zur Kooperation: Sie sind in der Lage, mit anderen Fachkräften und/oder Dritten adäquat zusammenzuarbeiten und auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen eigene Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung. Fähigkeit zur Kooperation: Sie sind in der Lage, mit grösseren und komplexen Systemen adäquat zusammenzuarbeiten und auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen eigene Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktlösung. Selbstkompetenz K7 Fähigkeit zur (Selbst-)Reflexion: Sie sind in der Lage, Unterschiede zwischen eigenen und fremden Werten und Normen zu erkennen und ihr berufliches Handeln zu reflektieren. Sie sind in der Lage, dazu Reflexionsgefässe wie Supervision oder Intervision zu nutzen und zu initiieren. Fähigkeit zur (Selbst-)Reflexion: Sie erkennen implizite Werte und Normen in eigenen und fremden Handlungsund Deutungsmustern. Sie können die Wirkungen der eigenen Person auf die Interaktionspartner/innen gezielt einsetzen. Sie sind fähig, persönliche Grenzen so weit wie möglich abzubauen und dadurch den professionellen Handlungsspielraum zu erweitern. Sie können der Situation entsprechend Reflexionsgefässe nutzen und neue Reflexionsgefässe initiieren. K8 Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung: Sie können Lernanregungen integrieren und sich neues Wissen erschliessen. Sie können die vielfältigen und manchmal widersprüchlichen Anforderungen, mit denen sie in Lernprozessen konfrontiert werden, analysieren und verstehen und zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem unterscheiden, Prioritäten setzen und auswählen. Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung: Sie können eigene Erfahrungen und deren Verallgemeinerung kritisch reflektieren und weitgehend autonom neues Wissen erschliessen. Sie können Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich ihrer Lernstrategien beraten und den eigenen Lernprozess eigenständig analysieren und reflektieren. Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung: Sie können unter ihren Kolleginnen und Kollegen kollektive Lernprozesse anregen und gestalten. 40