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Wegleitung zum Kompetenzerwerb
in der Praxisausbildung
Praxisausbildung
im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
Hochschule für Soziale Arbeit (HSA)
Informationen für

Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis

Studierende des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit

Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Dies Wegleitung sowie alle Formatvorlagen und wesentliche Informationen zur Praxisausbildung, finden Sie unter

http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung
Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz
Studienzentrum Soziale Arbeit
Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration
Version: Herbstsemester 2011
Inhalt
0
Einleitung
1
Kompetenzprofil der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
2
Kompetenzprofil im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
3
Praxisausbildung im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
4
Umsetzung des Kompetenzprofils im Praxismodul I und II
4.1
Kompetenzen in der Praxisausbildung
4.2
Dialogischer Prozess bei der Planung des Kompetenzerwerbs
4.3
Planungsschritte des Kompetenzerwerbs und Evaluation
4.4
Bewertung des Kompetenzerwerbs – der promotionsrelevante Leistungsbericht
5
Standortgespräch in der Praxisorganisation
6
Aufgaben der Ausbildnerin und des Ausbildners in der Praxis
7
Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
8
Aufgaben der Studentinnen und Studenten des Bachelor-Studiums
9
Aufgaben der Modulverantwortlichen des Praxismoduls I und II
10
Aufgaben des International Office
Anhang 1a
Anhang 1b
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Formatvorlage HOCH Kompetenzerwerbsplanung
Formatvorlage QUER Kompetenzerwerbsplanung
Formatvorlage Leistungsbericht mit Notenblatt
Formatvorlage Standortgespräch in der Praxis
Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die „Dublin Descriptors“
2
0
Einleitung
Die Ausbildung des Bachelor-Studiums in Sozialer Arbeit orientiert sich an professionellen
Kompetenzen in diesem Berufsfeld. Die Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule
Nordwestschweiz hat ein Kompetenzprofil entwickelt, das die erforderlichen Professionskompetenzen abbildet. Das Studium ist in Module gegliedert und die jeweiligen Modulverantwortlichen des Bachelor-Studiums tragen Verantwortung, dass die erforderlichen Wissensbestände vermittelt und erreicht, sowie die dem Modul zugewiesenen Kompetenzen erworben
werden.
Auch die Praxisausbildung in Organisationen ist modularisiert und kompetenzorientiert. Die
vorliegende Wegleitung zum Kompetenzerwerb in den Praxismodulen stellt die definierten
Kompetenzen vor, die in der Praxis erworben werden sollen. Ausbildnerinnen und Ausbildnern in
der Praxis, Studierenden und Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
wird der Prozess des Kompetenzerwerbs erläutert, der zur Planung, Erarbeitung, Durchführung
und Evaluation notwendig ist. Weiterhin werden folgende Arbeitsinstrumente der Praxismodule
vorgestellt und erläutert: Planung des Kompetenzerwerbs, Leistungsbericht und Leitfaden zum
Standortgespräch in der Praxis.
Im ersten Kapitel legen wir unser Verständnis des Kompetenzbegriffs dar und stellen dann im
zweiten Kapitel die Kompetenzen im Bachelor-Studium vor. Im dritten Kapitel geben wir eine kurze
Übersicht, wie die Praxisausbildung im Studium integriert ist und zeigen dann im vierten Kapitel,
wie der Kompetenzerwerb in der Praxisausbildung in einer Organisation geplant, umgesetzt und
evaluiert werden kann. Schliesslich beschreiben wir in den letzten Kapiteln die Aufgaben der
involvierten Personen (die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis, die Studierenden und die
Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und das International Office).
Personelle Zuständigkeiten der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration
Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung
Olten:
Claudia Roth
[email protected]
Basel:
Regula Kunz
[email protected]
062 311 96 16
061 337 27 04
Vollzeit/Teilzeit-Studium
Olten:
Adi Stämpfli
Basel:
Beate Knepper
[email protected]
[email protected]
062 311 96 02
061 337 27 15
Wissenschaftliche Assistentin
Olten:
Elisabeth Kaufmann
[email protected]
062 311 96 64
Adressen:
Standort Olten:
Standort Basel:
Riggenbachstrasse 16, 4600 Olten
Thiersteinerallee 57, 4053 Basel
3
1
Kompetenzprofil der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Seit der Anpassung durch die Bolognareform sind die europäischen Studiengänge und somit die
Hochschullandschaft in Bewegung geraten. Die Vereinheitlichung eines europäischen
Hochschulraums brachte mehrere Neuorientierungen mit sich:





Eine Zweistufung der Bildungsabschlüsse (Bachelor und Master)
Eine einheitliche Verrechnung der Studienleistung in einem europäischen Punktesystem,
ECTS (European Credit Transfer System)
Modularisierung der Studiengänge
Ausrichtung des Studiengangs an der Berufsbefähigung („Employability“) und damit
Ausrichtung an den dafür erforderlichen Kompetenzen („Outcome-Orientierung“).
Letzteres bedeutet, dass für die Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs ein
Kompetenzprofil definiert werden muss, auf das die Inhalte und die Strukturen des Studiums
ausgerichtet sind. Hier stellt sich also, deutlicher als je zuvor die Frage, welche professionellen
Kompetenzen müssen die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums entwickelt haben, um für
den Arbeitsmarkt und das anvisierte Berufsfeld qualifiziert zu sein.
Durch diesen Fokus rückt die Bedeutung der Praxis und der jeweiligen Arbeitswelt unmissverständlich in den Vordergrund der Ausbildungsbestrebungen, dass man von einem Paradigmenwechsel sprechen kann.
Kompetenzen, ein nahezu überstrapazierter Begriff, orientiert sich in unserem Verständnis an den
Ausführungen von Christiane Hof (2002). Sie beschreibt Kompetenzen als einen relationalen
Begriff. Dieser stellt eine Beziehung her zwischen Person bzw. den individuell vorhandenen
Kenntnissen (Wissen), den Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) und den Motiven und Interessen
(Wollen) auf der einen Seite und den Möglichkeiten, Anforderungen und Einschränkungen der
Umwelt auf der anderen Seite.
Abbildung: Kompetenz als situationsbezogene Relation zwischen Person und Umwelt (Hof, 2002)
Die Art und Weise, wie Studierende ihr eigenes Verhältnis der Kompetenzrelationen (Wissen,
Können, Wollen) in der praktischen Arbeit (Befugnis, Erwartungen, Ressourcen) umsetzen, nennt
man Performanz. Das heisst, dass es nicht ausreicht sich Wissen anzueignen, sondern dieses
Wissen auch im jeweiligen Praxisfeld durch Können und Wollen unter den jeweils besonderen
Bedingungen unter Beweis zu stellen, zu zeigen. Studierende müssen hier, in reflexiver Begleitung
der Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis, eigenständige Übersetzungs- und
Modifikationsleistungen erbringen, die dem jeweiligen Praxiskontext gerecht werden. Diese
Kompetenzen werden handelnd erworben und erweitert, sie werden in konkreten Praxisfeldern
entwickelt und müssen je nach konkretem Bedarf und Kontext angepasst werden.
4
Die Studierenden verfügen nach Abschluss des Studiums über professionelle Kompetenzen in
Sozialer Arbeit. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat ein Kompetenzprofil für Soziale
Arbeit auf der Grundlage der „Dublin Descriptors“ 1 erstellt. Das vorliegende Kompetenzprofil
(Anhang 4) wurde auf der Basis des Kompetenzprofils der Fachkonferenz Soziale Arbeit SASSA
als Gesamtkonzept für das gestufte Studienmodell nach Bologna entwickelt. Es differenziert nach
den drei Stufen „Bachelor“, „Master“ und „PhD“. Dieses Modell folgt der Grundidee, dass die drei
Stufen nicht unabhängig voneinander gedacht werden können.
2
Kompetenzprofil im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat ein Kompetenzprofil entwickelt, das die
Berufsbefähigung in Sozialer Arbeit sichern soll. Ingesamt wurden zehn Wissensbereiche und acht
Kompetenzen festgelegt. Auf diesem baut das Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit auf. Die
Kompetenzen wurden bewusst auf eine überschaubare Anzahl begrenzt, da der Erfolg der
Kompetenzentwicklung zu einem beachtlichen Teil durch das Wissen um die zu entwickelnden
Kompetenzen bestimmt wird. Die Anzahl Fähigkeiten pro Kompetenzebene wurde entsprechend
ihrer Relevanz für die Soziale Arbeit festgelegt. Es zeigt sich, dass die Fach- und Methodenkompetenz den grössten Stellenwert einnimmt. Dass nur eine Sozialkompetenz definiert wurde,
liegt nicht in deren geringen Relevanz begründet, sondern vielmehr in der für die Soziale Arbeit
vorgenommenen weiter unten erörterten Definition.
Bei der Festlegung der Professionskompetenzen waren zwei Ebenen relevant: Die Ebene der
Wissenserzeugung und die Ebene des Transformationskontextes des erworbenen Wissens sowie
der entwickelten Kompetenzen.
Auf der Ebene der Wissenserzeugung ist für den Bachelor-Studiengang die fall- und situationsspezifische Verwendung und Erzeugung von Wissen relevant, das Wissen soll „forschungsbasiert“
transformiert und dem jeweiligen Bedarf entsprechend professionell angewendet werden.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiums sollen fähig sein, in konkreten
Handlungssituationen, auf der Grundlage von Fachwissen fallspezifisch-situatives Wissen für die
Bearbeitung und Lösung von Handlungsproblemen zu entwickeln.
Auf der Ebene des Transformationskontextes sind Absolvierende des Bachelor-Studiums befähigt,
Klientinnen, Klienten und Klientensysteme mit unterschiedlichen Ressourcen und unterschiedlichem Bedarf – unter spezifischen institutionellen Bedingungen je angemessene Unterstützungs-, Beratungs-, Erziehungs- und Bildungsprozesse zu gestalten. Dazu werden
angemessene und wirksame Kommunikations- und Unterstützungsleistungen angeboten.
1
Dublin Descriptors ist eine fächerübergreifende Beschreibung des Bachelor- und Masterniveaus, die das Leistungsprofil von
Studierenden mit einem Bachelor- oder einen Masterabschluss festlegen. Im Anhang ist das Kompetenzprofil der HSA FHNW auf den
drei Niveaustufen (Bachelor, Master, Ph.D abgebildet. Die Unterscheidung der verschiedenen Stufen kann wie folgt benannt werden:
Bachelorstufe als „forschungsbasiert“, Masterstufe als „forschungsumsetzend“ und PhD als „forschungsbetreibend“.
5
Zur näheren Beschreibung der Professionskompetenzen wurde auf die bereits bekannte Einteilung
in vier Kompetenzebenen zurückgegriffen: Fach- und Methodenkompetenz, Sozialkompetenz
und Selbstkompetenz. Neben der Kompetenzebene bildet die Ebene des Fachwissens, die Ebene
der Wissenserzeugung, der Aneignung von relevantem Fachwissen ab.
 Fachwissen
Fachwissen beschreibt sowohl Wissen aus der eigenen Disziplin, als auch Wissensbestände
anderer Disziplinen, es wird in erster Linie als Fachwissen der Profession in der theoretischen Ausbildung vermittelt. Es meint eine fall- und situationsspezifische Verwendung und Erzeugung von
Wissen.
 Fach- und Methodenkompetenz
Unter „Fach- und Methodenkompetenz“ wird die Fähigkeit zur fach- und aufgabengerechten
Verwendung von Wissen - wie es in der Praxis professionell erwartet wird - verstanden. Während
Fachwissen die relevanten Wissensinhalte meint, beschreibt Fach- und Methodenkompetenz die
Fähigkeit, Komponenten des Fachwissens situations- und fallangemessen auszuwählen, kritisch
zu prüfen, miteinander in Beziehung zu setzen, fachgerecht anzuwenden sowie vollzogene
Prozesse und Interventionen zu reflektieren und zu evaluieren.
 Sozialkompetenz
Der Begriff „Sozialkompetenz“ beschreibt im Allgemeinen die Fähigkeit, soziale Beziehungen im
beruflichen Kontext bewusst zu gestalten. In der Sozialen Arbeit bildet die Kategorie Sozialkompetenz nicht eine Ergänzung zu anderen Kompetenzen (wie beispielsweise bei einem
technischen Beruf), sondern gehört zum Kern des professionellen Handelns. Der Aspekt der
professionellen Beziehungsgestaltung und der Kommunikation zwischen Professionellen und
Klientel wird daher der Kategorie Fach- und Methodenkompetenz Kompetenz (K1 Prozessgestaltung) zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass sich der Begriff der Sozialkompetenz ausschliesslich auf soziale Beziehungen zwischen Professionellen bezieht.
6
 Selbstkompetenz
Unter „Selbstkompetenz“ wird die Fähigkeit verstanden, situationsgerecht die eigene Person zu
reflektieren und in die berufliche Tätigkeit einzubringen.
Wir gehen davon aus, dass Professionskompetenzen nur dann zuverlässig erworben werden
können, wenn das Studium organisierte Gelegenheiten zur Verknüpfung von disziplinärem Wissen
und Praxiserfahrungen anbietet. Zum einen bietet die Praxisausbildung in Organisationen die
Möglichkeit – unter Anleitung der Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis – den situativen
Transfer von Theorie in Praxis, mitunter unter Handlungsdruck, konkret vor Ort zu üben.
Zum anderen finden die Studierenden an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW eine Situation
der Handlungsentlastetheit vor, wo beispielsweise Fälle vor dem Hintergrund theoretischer
Erkenntnisse analysiert, reflektiert und entwickelt werden können.
3
Praxisausbildung im Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
Die Praxisausbildung ist konstitutives Element des Bachelor-Studiengangs und ist konzeptionell,
strukturell und organisatorisch in die Ausbildung integriert. Die Hochschule für Soziale Arbeit
FHNW trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung, sie trifft verbindliche Regelungen mit
den Praxisorganisationen bezüglich Ausbildungsstruktur, Vorgehen beim Kompetenzerwerb, Qualifikation und Promotion.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Praxisausbildung zu absolvieren:
 Praxisausbildung in einer Organisationen (PAiO) oder
 Praxisausbildung Projektwerkstatt (PW)
Die Praxisausbildung in einer Organisationen (PAiO) wird in zwei Modulen absolviert und ist als
Praxismodul I (Modul 11) und Praxismodul II (Modul 13) konzipiert. Es wird während des Vollzeit/Teilzeitstudiums oder als studienbegleitende Praxisausbildung in einer anerkannten
Praxisorganisation im In- oder Ausland absolviert. Eine Ausbildungsvereinbarung regelt das
Ausbildungsverhältnis und die Kooperation zwischen Studierenden, Praxisorganisationen und der
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW. Die Studierenden werden durch Mentorinnen und Mentoren
der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW begleitet.
Die Praxisausbildung Projektwerkstatt (PW) ist ein Studierendenprojekt, das in einer Gruppe unter
Begleitung einer/eines Dozierenden als (Auftrags-)Projekt bearbeitet wird. Hier werden Fragestellungen aus der Praxis bearbeitet, z.B. in Form eines Forschungs-, Entwicklungs- oder
Umsetzungsprojekts. Auch die Projektwerkstatt ist als Modul konzipiert und wird als zweites
Praxismodul (Modul 13) empfohlen.
Seitens der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW werden alle Studierenden zu Themen der
Praxisausbildung, wie Kompetenzplanung, Leistungsnachweis, Standortgespräch etc. mit dem
Kurs Einführung PAiO (Kurs 1A bzw. 2A) eingeführt und instruiert. Dieser Kurs findet im Studium
mit studienbegleitendender Praxisausbildung im ersten Semester und im Vollzeit/Teilzeit-Studium
jeweils im zweiten Semester (Frühlingssemester) statt und hat Präsenzpflicht.
Die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis werden im Rahmen der zweimal stattfindenden
Praxis-Tagungen in Basel (Januar) und Olten (September) diesbezüglich informiert und instruiert.
Sämtliche Informationen zur Praxisausbildung (Wegleitung, Formatvorlagen) sind im Netz
verfügbar unter http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung
7
Es gibt folgende Möglichkeiten die Praxisausbildung im Bachelor-Studium zu absolvieren
Parallel zu den Modulen der Praxisausbildung finden an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
die Module zur Wissens- und Kompetenzintegration (WIKI) statt.
Diese Module (Modul 12 und Modul 14) stellen eine Verbindung dar zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und der Praxisausbildung in
Organisationen (z.B. Fallwerkstätten oder Ausbildungssupervision etc.). Durch diese Module soll
die notwendige Transformationsleistung der Studierenden von theoretischem Wissen und
praktischer Erfahrung unterstützt werden, daher werden sie zwingend zur Praxisausbildung
besucht.
4
Umsetzung des Kompetenzprofils im Praxismodul I und II
Aus dem Kompetenzprofil des Bachelor-Studiums (vgl. Kap. 2) sind folgende fünf Kompetenzen
der Praxisausbildung zugeordnet und dort zu erwerben 2.
Professionskompetenz
Kategorie
K1
K2
K3
K5
K6
Fach- u. Methodenkompetenz
Fähigkeit zur Prozessgestaltung
Fähigkeit zur Dokumentation
Fähigkeit zur Innovation
Fähigkeit zu leiten und zu führen
Fähigkeit zur Kooperation
Fach- u. Methodenkompetenz
Fach- u. Methodenkompetenz
Fach- u. Methodenkompetenz
Sozialkompetenz
Das Kompetenzprofil wurde bewusst sehr allgemein formuliert, wir machen seitens der Hochschule
für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz klare Vorgaben, wann welche Kompetenzen
zu erwerben sind.
Innerhalb dieser weit gefassten Kompetenz-Ebene sind jeweils individuelle Schwerpunkte zu
setzen und die sind je nach Praxisfeld unterschiedlich zu füllen und umzusetzen. Diese
Schwerpunkte werden spezifisch präzisiert, geplant, operationalisiert, umgesetzt und bewertet. Auf
dieser Ebene hat die Praxis hohe Autonomie und Verantwortung.
Das nachfolgende Kompetenzprofil (blaue Spalten) bildet die zu erwerbenden Kompetenzen der
Praxisausbildung ab. Die Schwerpunkte zu jeder Kompetenz wurden mit Ausbildnerinnen und
Ausbildner in der Praxis entwickelt und sind als Anregung für die jeweils spezifischen Arbeitsfelder
der Sozialen Arbeit gedacht und frei wählbar. Es können auch eigene Schwerpunkte gemäss dem
spezifischen Praxisfeld formuliert werden.
2
Die Professionskompetenzen sind im Curriculum mehreren verschiedenen Modulen zugeordnet (siehe Modulverzeichnis).
8
4.1
Kompetenzen in der Praxisausbildung
K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung:
Sie können mit Hilfe von Fachwissen und von Analysemethoden, die Lebens- und Bedarfslagen
sowie die Sozialisations-, und Bildungsbedingungen von (potentiellen) Zielgruppen und
Adressantinnen und Adressatensysteme analysieren und verstehen. Sie können darauf aufbauend mit Hilfe spezifischer Handlungsmethoden Interventionen zielgerichtet, in Zusammenarbeit mit den Adressantinnen- und Adressatensysteme (Arbeitsbündnis / Beziehungsgestaltung) sowie in Kooperation mit anderen beteiligten Fachkräften und Dritten planen, durchführen und evaluieren.
Beispiele von Schwerpunktsetzungen

Sie sind in der Lage, Arbeitsbeziehungen mit Klienten/Klientinnen und Personen aus deren
Umfeld einzugehen und diese aufgabenorientiert und partizipativ zu gestalten (z.B.
Beratungskontrakt schliessen, Nähe, Distanz und Kommunikationsverhalten aufgabenbezogen
regulieren, Konflikte bearbeiten).

Sie sind in der Lage, sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen, Anforderungen und
Aufträge zu bewegen und sich - unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen der
Klientinnen und Klienten - zu positionieren. Sie erkennen dabei das Machtgefälle und die
Wechselwirkungen in den Beziehungen zwischen Professionellen und Klientel.

Sie sind in der Lage, Klientinnen und Klienten in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung zu
begleiten und sind sensibel für die Lebenswelt und das Autonomiebedürfnis von Klientinnen
und Klienten.

Sie erweitern den Handlungsspielraum der Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung
sozialpolitischer Realitäten und unterstützen die gesellschaftliche Teilhabe und Integration.

Sie sind fähig, die Vorgeschichte und aktuelle Situation von Klientinnen und Klienten unter
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfassen (z.B. durch
biografischer Methoden, Aktenanalyse, systematische Beobachtung) und können komplexe
Situationen und Fälle theoriegeleitet analysieren und verstehen.

Sie sind in der Lage, relevantes Fachwissen aus eigenen und anderen Disziplinen bei der
Gestaltung von Prozessen einzubeziehen. Sie können die Perspektiven der verschiedenen
Beteiligten erfassen und in der Beurteilung einer Situation oder einer Fallthematik
berücksichtigen.

Sie können Interventionen auf der Basis von diagnostischen Erkenntnissen auf Ziele hin
formulieren und orientieren sich dabei an fachlichen Handlungskonzepten (wie z.B.
Empowerment, lösungsorientierter Ansatz, Sozialraumorientierung).

Sie kennen verschiedene professionsspezifische Methoden der Prozessgestaltung und können
diese methodisch strukturiert fachlich begründet und reflektiert umzusetzen.
9
 Sie sind in der Lage, Interventionen und Unterstützungsprozesse kriteriengeleitet zu beurteilen
(u.a. im Hinblick auf ethische und wirtschaftliche Kriterien) und Entscheide für Interventionen zu
fällen und zu begründen. Dabei können Sie Adressatinnen, Adressaten und weitere Beteiligte
einbeziehen.

Sie sind fähig, sowohl das gewählte methodische Vorgehen als auch das eigene Involviertsein
aus einer fachlichen Perspektive kritisch zu hinterfragen und können (Selbst-) Reflexion als
Grundbedingung professionellen Handelns nutzen.
K2 Fähigkeit zur Dokumentation:
Sie können den professionellen Handlungsprozess systematisch dokumentieren und die daraus
entstehende Information zur Verbesserung ihrer Arbeit nutzen.
Beispiele von Schwerpunktsetzungen

Sie sind in der Lage, Arbeitsprozesse und Informationen festzuhalten und können dabei
professionelle Standards beachten (z.B. Fachsprache, Unterscheidung Beobachtung und
Interpretation, Datenschutz, organisationsinterne Vereinbarungen etc.).

Sie können Berichte und Stellungnahmen unter Beachtung von professionellen Standards
verfassen.

Sie sind in der Lage, verständliche, strukturierte und übersichtliche Protokolle (von
Teamsitzungen und fachspezifischen Gesprächen) zu verfassen und klientenspezifische
Korrespondenz (bspw. Elternbriefe, Mails innerhalb der Institution, Briefe an Behörden) zu
schreiben.

Sie sind fähig, rückblickend anhand der Dokumentation einen Verlauf (bspw.
Entwicklungsprozess, Krankheitsverlauf, Prozessgestaltung), Auffälligkeiten und/oder
Ressourcen zu analysieren, zu reflektieren und Folgerungen für ihr weiteres Handeln daraus
abzuleiten.

Sie sind fähig, Fachinhalte vor Publikum (z.B. Team, institutionsinterne Sitzungen,
Sozialbehörde, Gemeindeversammlung, etc.) fachlich gut dokumentiert und kompetent zu
präsentieren.
K3 Fähigkeit zur Innovation:
Sie können in Hilfeprozessen fallspezifisch–situative Handlungsalternativen entwickeln. Sie besitzen
die Fähigkeit zu erkennen, wenn Bedarfe von Zielgruppen durch ein gegebenes Angebot nicht angemessen abgedeckt sind und können Entwicklung innovativer Angebote und Interventionen fördern.
Beispiele von Schwerpunktsetzungen

Sie sind in der Lage, Evaluationen zu deuten und daraus Schlüsse für die Fallführung sowie die
alltagspraktische Tätigkeit zu ziehen.
10

Sie sind in der Lage, den Handlungsbedarf für und mit Klientinnen und Klienten zu identifizieren
und deren Handlungsmöglichkeiten zu differenzieren. Sie können die verschiedenen
Möglichkeiten für die situative Weiterarbeit erkennen und sich zu Nutze zu machen.

Sie (er-)kennen die Möglichkeiten sowie die Grenzen des bestehenden Angebotes, um den
Bedarf und die Bedürfnisse der Zielgruppe abzudecken und können die Diskrepanz zwischen
Bedarf und Angebot darlegen, begründen und relevanten Personen oder Organisationen
darüber informieren.

Sie sind in der Lage, situativ für die Zielgruppe in der eigenen Organisation neue Angebote zu
entwickeln oder bestehende Angebote zu verändern/anzupassen. Sie sind in der Lage, im
Team/an der Teamsitzung innovative Ideen einzubringen und das Team für Innovationen zu
gewinnen.

Sie kennen die (sozial-) politischen Entwicklungen und können den sozialpolitischen Auftrag
sowie die sozialen Problemlagen der Zielgruppe erkennen und beschreiben.
Sie sind in der Lage, aufgrund der Analyse Rückschlüsse für ihr Klientel zu ziehen und
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Akteure zu erkennen.

Sie entwickeln eine eigene Position zu den gesellschaftlichen (sozial-) politischen
Geschehnissen und sind in der Lage, diese im Interesse der Zielgruppe zu vertreten.
K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen:
Sie können einfache Projekte sowie kleine Arbeitsgruppen und Teams leiten, Aufgaben delegieren
und am Projekt bzw. in der Gruppe partizipierende Mitarbeitende führen.
Beispiele von Schwerpunktsetzungen

Sie sind fähig, die Ressourcen der Institution und der Mitarbeitenden (des Teams) zu erkennen
und diese in einem Projekt mit einzubeziehen.

Sie sind in der Lage Gesamtverantwortung für ein einfaches Projekt zu übernehmen und
können dabei Aufgaben planen, organisieren und koordinieren, Aufträge delegieren, Rollen
klären und können sich bei Bedarf Unterstützung holen.

Sie sind in der Lage, das Projekt unter Einbezug der Mitarbeitenden methodisch zu evaluieren
und können Rückschlüsse und Verbesserungsvorschläge für kommende Projekte daraus
ableiten.

Sie kennen die theoretischen und strukturellen Grundsätze der Teamarbeit und können kleine
Arbeitsgruppen hinsichtlich bestimmter Aufgaben leiten. Dabei können Sie ausgewählte Aspekte
wie z.B. Rollenverhalten, Dynamik in Teams oder Konfliktverhandlungen etc. im praktischen
Handeln und in der Reflexion berücksichtigen und umsetzen.

Sie sind in der Lage, einer Arbeitsgruppe einen klaren Auftrag zu erteilen (Zielorientierung).
Dabei nehmen sie Anregungen und Anliegen der Mitwirkenden unter partizipativen
Geschichtspunkten auf.

Sie sind in der Lage, eine Arbeitsgruppe zeitlich und lösungsorientiert zu strukturieren. Sie
können Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zielorientiert zusammenführen, auswerten und weitere
Massnahmen daraus ableiten.
11
K6 Fähigkeit zur Kooperation:
Sie sind in der Lage, mit anderen Fachkräften und/oder Dritten adäquat zusammenzuarbeiten und
auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen eigene
Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte
wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung.
Beispiele von Schwerpunktsetzungen

Sie kennen den Auftrag und das Angebot der Praxisorganisation, können Zuständigkeiten
benennen (eigene Rolle als Studierende oder Studierender in Ausbildung, Organisationshandbuch, Leitbild, Organigramm, etc.) und können diese anderen Fachkräften und Dritten
erläutern. Sie können ihren Standpunkt sachlich und transparent vertreten und können ihn
begründen (praxisbezogene Fachsprache, theoriegeleitete Argumentation).

Sie sind fähig, ihre professionelle Position oder Ihre Organisationseinheit in Sitzungen (z.B. in
einem Standortgespräch) fachlich und methodisch fundiert zu vertreten
(Gesprächsführungsfähigkeiten).

Sie sind in der Lage, Kooperationsprozesse mit anderen Fachkräften und/oder Dritten mittels
professioneller Methoden zu planen, durchzuführen und auszuwerten.

Sie sind in der Lage, eine definierte Aufgabe innerhalb eines interdisziplinären
Projektes/Prozesses zu übernehmen und mit den zuständigen Personen der jeweils anderen
Bereiche zu kooperieren.

Sie sind in der Lage, unterschiedliche Perspektiven und Standpunkte (z.B. Werthaltungen,
Rollenerwartungen, Interessen, etc.) wahrzunehmen, zu thematisieren und bei
unterschiedlichen Ansichten, transparent und angemessen zu vermitteln und die eigene Position
zu vertreten. In der Verhandlung tragen sie zu einer konstruktiven Lösung bei.

Sie sind fähig, die Zusammenarbeit in einem Unterstützungsprozess zu organisieren und
aufrechtzuerhalten, in dem sie den Kontakt mit und zwischen den verschiedenen Beteiligten
unterstützen (z.B. Behörden, Bezugspersonen, andere mitbeteiligte interne und externe
Fachkräfte). Dabei können Sie Datenschutz, Interessen und Auftrag der Klientin/des Klienten
berücksichtigen.

Sie kennen die zur Zusammenarbeit notwendigen Fachkräfte und Entscheidungsträger (auch für
politische Aushandlungsprozesse) und können diese in der Kooperation zielführend mit
einbeziehen.

Sie sind in der Lage, einen eigenen Umgang mit Kritik zu entwickeln, der sich an professionellen
Standards (z.B. Kritik geben und entgegennehmen, Feedbackregeln, Einbezug von Selbst- und
Fremdwahrnehmung, reflektiertes Handeln) orientiert.

Sie sind in der Lage, Konflikte in der Zusammenarbeit mit Fachkräften oder Dritten
wahrzunehmen und darauf situationsangepasst und fachlich begründet zu reagieren (z.B.
Reflexion, Berücksichtigung von Theorien und Methoden zu Kommunikation und Konflikten,
Ansprechen, kooperative Lösungsfindung, Konsequenzen für weitere Zusammenarbeit).
12
Planungsbeispiele der Kompetenzen in der Praxisausbildung I und II
 Für das Vollzeit/Teilzeit-Studium
Pro Praxismodul werden drei Kompetenzen mit zwei Schwerpunkten geplant, erworben und
bewertet. Jeder Schwerpunkt wird geplant, erworben und bewertet, so dass pro Praxismodul
sechs Noten gegeben werden.
Kompetenzen
Praxismodul I
Praxismodul II
K1, K2 und K6 sind Pflicht
K1 und K6 sind Pflicht
K2 oder K3 oder K5 sind Wahl
Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu
wählen
K1
Fähigkeit zur Prozessgestaltung
Pflicht
K2
Fähigkeit zur Dokumentation
Pflicht
1. Schwerpunkt
Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu
wählen
Pflicht
2. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
Wahl
2. Schwerpunkt
K3
Fähigkeit zur Innovation
Wahl
K5
Fähigkeit zu leiten und zu führen
Wahl
K6
Fähigkeit zur Kooperation
1. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt *
Pflicht
1. Schwerpunkt
Pflicht
2. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
 Für das Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung – ein Planungsbeispiel:
In der studienbegleitenden Praxisausbildung werden für einen Kurs (das ist ein Jahr) drei
Kompetenzen mit je einem Schwerpunkt geplant, erworben und bewertet. Ein Praxismodul
dauert zwei Jahre - so dass pro Praxismodul sechs Schwerpunkte geplant, erworben und
bewertet und sechs Noten gegeben werden.
Kompetenzen
Praxismodul I
Praxismodul II
K1, K2 und K6 sind Pflicht
K1 und K6 sind Pflicht
K2 oder K3 oder K5 sind Wahl
Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu
wählen
Die Schwerpunkte sind frei und individuell zu
wählen
Kurs 1B
(1. Jahr)
Kurs 1C
(2. Jahr)
Kurs 1D
(3. Jahr)
Kurs 1E
(4. Jahr)
K1
Fähigkeit zur Prozessgestaltung
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Pflicht
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
K2
Fähigkeit zur Dokumentation
Pflicht
Pflicht
Wahl
Wahl
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
K3
Fähigkeit zur Innovation
Wahl
Wahl
K5
Fähigkeit zu leiten und zu führen
Wahl
Wahl
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt *
K6
Fähigkeit zur Kooperation
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Pflicht
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
* Bei „Wahl“ kann der zweite Schwerpunkt auch in einer anderen Kompetenz (K2, K3 oder K5) geplant und erworben werden.
13
4.2
Dialogischer Prozess bei der Planung des Kompetenzerwerbs
Die Ebene der Kompetenzen ist vorgegeben. Die Entscheidung, welche passenden Schwerpunkte,
die als exemplarisches Lernen verstanden werden, liegt bei den Ausbildnerinnen und Ausbildnern
in der Praxis im Dialog und in Kooperation mit den Studierenden. Diese Schwerpunkte bilden
jeweils einen relevanten Ausschnitt der Praxisausbildung ab und können durch verschiedene
Aspekte beeinflusst werden. So zum Beispiel die Relevanz des internen Ausbildungskonzepts der
Praxisorganisation, die individuelle Fähigkeiten der/des Studierenden, der Ausbildungsfortschritt im
Studium, Besonderheiten im jeweiligen Praxisfeld etc..

Im Verlauf eines Praxismoduls sollen drei Kompetenzen verbindlich geplant, erworben und
bewertet werden. Die Ebene der Kompetenzen ist seitens der Hochschule für Soziale Arbeit
Fachhochschule Nordwestschweiz vorgegeben. Die Ebene der Schwerpunktsetzung wird
seitens der Praxisorganisation bestimmt.
Die Besonderheiten von Vollzeit/Teilzeit Studium bzw. dem Studium mit studienbegleitender
Praxisausbildung sind in obigen Tabellen dargestellt und erläutert.

Die Kompetenzen sollen in der jeweiligen Praxisorganisation in konkreten Situationen durch
Handlungen erworben werden. Ausbilderinnen und Ausbildner in der Praxis planen gemeinsam mit Studierenden diesen Erwerb bzw. legen die jeweiligen Schwerpunkte fest und
planen diese. Sie wählen angemessene Lernfelder und konkrete Situationen aus, in denen
Studierende diese Kompetenzen erwerben können.

Die schriftlich formulierten Kompetenzen stellen die wesentlichen Arbeitsgrundlagen für die
Praxisausbildung dar. Sie geben Auskunft über die Ausrichtung und Gewichtung der
Studierenden in der jeweiligen Ausbildungsphase. Das Kompetenzprofil ist in Abstimmung
mit dem organisationsinternen Ausbildungskonzept zu sehen und anzuwenden, welches den
Rahmen des sekundären Dienstleistungsauftrags der Praxisorganisation definiert.

Die Studierenden sind für ihr eigenes Lernen verantwortlich und müssen in einem ersten
Schritt eine Selbsteinschätzung zu jeder Kompetenz vornehmen. Die Studierenden
berücksichtigen hierbei ihre Bedürfnisse, ihren Ausbildungsstand und ihre eigenen Ausbildungsvorstellungen. Im Dialog zwischen Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis und
Studentin/Student werden dann der Kompetenzerwerb und dessen Evaluation geplant.
Wesentliche Verantwortung in diesem Prozess liegt bei der Ausbildnerin/dem Ausbildner in
der Praxis, da sie oder er als professionelle Fachkraft weiss, wann, wo und wie diese
Kompetenzen sinnvoll und gewinnbringend erworben werden können. Bei Unklarheiten oder
Fragen können die zugeteilten Mentorinnen und Mentoren kontaktiert werden.

Die Kompetenzen haben verpflichtenden Charakter, das heisst, sie sind während der beiden
Praxismodule I und II zu erarbeiten und bilden die Grundlage für den benoteten
Zwischenbericht und den promotionsrelevanten Leistungsbericht.

Die Studierenden legen die ausformulierten und operationalisierten Kompetenzplanungen
zur Begutachtung und Genehmigung der zuständigen Mentorin bzw. dem Mentor der
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW vor.

Das Vorgehen bei der Planung des Kompetenzerwerbs wird in den nachfolgenden
Planungsschritten erläutert (siehe nächste Seite). Es gibt zwei Versionen, eine als
Hochformat und eine als Querformat, beide Varianten sind möglich und ist je nach Typ
vorteilhafter (siehe Anhang 1a oder 1b).

Ein Musterbeispiel einer Kompetenzplanung findet man im Netz unter
http://web.fhnw.ch/plattformen/praxisausbildung
14
4.3
Planungsschritte des Kompetenzerwerbs und Evaluation
1.
Kompetenz
Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen.
2.
Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen
Studierende schätzen ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des
Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und den eigenen Entwicklungsbedarf.
3.
Individuelle Schwerpunktsetzung in der konkreten Praxisorganisation
Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der Praxis
und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG Kriterien
(Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform) formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen Schwerpunkt).
4.
1. Schwerpunkt:
Im Vollzeit/Teilzeit-Studium und bei studienbegleitender Praxisausbildung
2. Schwerpunkt:
Im Vollzeit/Teilzeit-Studium
Planung konkreter Schritte 3
Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen
Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell gesetzten Schwerpunkte zu erreichen.
Durch welche Handlungen können Studierende die im Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen
(entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)? Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis
wann tun (SMART Kriterien)?
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
5.
Planung der Evaluation
Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er oder
sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen sind. Die
Beurteilung wird sich neben den qualitativen auch an den quantitativen Indikatoren orientieren. Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4 konkreten Schritte wie geplant umgesetzt? Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle.
Qualitative Indikatoren:
An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt wurden?
Welche Qualität wird in Bezug auf die Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden Schwerpunkt aufführen.
Tipp: SMART Kriterien beachten.):
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
3
SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert
15
4.4
Bewertung des Kompetenzerwerbs – der promotionsrelevante Leistungsbericht
In der Praxisausbildung in einer Organisation (PAiO) werden die beiden Praxismodule I und II mit
einem promotionsrelevanten Leistungsbericht abgeschlossen, der von der Ausbildnerin bzw. dem
Ausbildner in der Praxis verfasst wird. In der studienbegleitenden Praxisausbildung wird zusätzlich
nach dem ersten und dritten Jahr ein benoteter Zwischenbericht erstellt, da hier eine längere
Zeitdimension wirksam ist. Eine genügende Bewertung hat einen Wert von 21 ECTS-Credits.
Die beiden Kompetenzen
 K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung und
 K6 Fähigkeit zur Kooperation zählen im Leistungsbericht dreifach.
Dieser Leistungsbericht wird mit den entsprechenden Unterschriften an die jeweils verantwortlichen Dozierenden der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW per Post geschickt (Zuständigkeiten
und Adressen siehe Seite 3). Eine elektronische Version des Leistungsberichts schickt die
Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis per Mail an die zuständige Mentorin bzw. an den
zuständigen Mentor.
Die Bewertungen stehen auch in Relation zum Ausbildungsstand der Studierenden, d.h. die
Anforderungen steigen mit dem Studienverlauf an.

Vollzeit/Teilzeit-Studium
Praxismodul I
Praxismodul II
Kurs 2 B
Kurs 2 C
 3 Kompetenzen
 3 Kompetenzen
 6 Schwerpunkte
 6 Schwerpunkte
Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten.
Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten.
Promotionsrelevanter Leistungsbericht
Promotionsrelevanter Leistungsbericht

Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung
Praxismodul I
Praxismodul II
Kurs 1 B
Kurs 1 C
Kurs 1 D
Kurs 1 E
(1. Jahr)
(2. Jahr)
(3. Jahr)
(4. Jahr)
 3 Kompetenzen
 3 Schwerpunkte
 3 Kompetenzen
 3 Schwerpunkte
 3 Kompetenzen
 3 Schwerpunkte
 3 Kompetenzen
 3 Schwerpunkte
3 Noten
3 Noten
Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten.
3 Noten
3 Noten
Jeder Schwerpunkt wird einzeln bewertet, das ergibt 6 Noten.
Benoteter
Zwischenbericht
Benoteter
Zwischenbericht
Promotionsrelevanter
Leistungsbericht
Promotionsrelevanter
Leistungsbericht
16
Der promotionsrelevante Leistungsbericht und seine Elemente
Der promotionsrelevante Leistungsbericht (und auch der benotete Zwischenbericht) enthält eine
Bewertung in Worten und eine in Noten. Folgende Bereiche sind relevant.
1.
2.
3.
4.
Zu 1.
Beschreibung der Ausbildungssituation
Bewertung des Schwerpunkts der jeweiligen Kompetenzen (formative Beurteilung)
Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf (prognostische Beurteilung)
Gesamtbewertung (summative Beurteilung)
Beschreibung der Ausbildungssituation
Kurze Darlegung der Rahmenbedingungen in der Ausbildungssituation unter Berücksichtigung
organisationsinterner Gegebenheiten so z.B. Organisation, Struktur, Team, Klientel, Angehörigenarbeit, Besonderheiten während des Praxismoduls etc. (Richtwert: ca. ½ Seite).
Zu 2.
Bewertung des Schwerpunkts der jeweiligen Kompetenzen
2.1
Vollzeit-Teilzeitstudium - der promotionsrelevante Leistungsbericht
Bei der Kompetenzplanung (siehe Kap. 4.3) ist der fünfte und letzte Schritt die „Evaluation mit den
Indikatoren“ die Grundlage für die Bewertung im promotionsrelevanten Leistungsbericht.
Im Vollzeit/Teilzeit-Studium werden sofort alle sechs Schwerpunkte innerhalb der jeweiligen
Kompetenz bewertet, der Erwerb wird schriftlich, anhand konkreter Beispiele in der Praxis in
Worten skizziert (Richtwert: ca. ½ Seite pro Kompetenz) und in sechs Einzelnoten bewertet. Die
Teilnoten werden im jeweiligen Abschnitt eingetragen und werden automatisch errechnet.
2.2
Studienbegleitende Praxisausbildung der benotete Zwischenbericht und der promotionsrelevante Leistungsbericht
Bei der Kompetenzplanung (siehe Kap. 4.3) ist der fünfte und letzte Schritt die „Evaluation mit den
Indikatoren“ die Grundlage für die Bewertung im benoteten Zwischenbericht.
Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung dauert ein Praxismodul zwei Jahre, daher
gibt es nach einem Jahr den sog. benoteten Zwischenbericht. Hier werden die ersten drei
Kompetenzen (Schwerpunkte) bewertet, diese werden dann ein Jahr später in den promotionsrelevanten Leistungsbericht als bereits erbrachte Leistung einfach übernommen.
Ist im Zwischenbericht eine Teilnote ungenügend, kann diese im zweiten Teil des Praxismoduls
verbessert werden, dazu muss explizit eine erneute Kompetenzplanung formuliert und erarbeitet
werden. Genügende Noten können nicht verbessert werden.
Nach dem zweiten Jahr des Praxismoduls werden die nächsten drei Kompetenzen (Schwerpunkte)
bewertet, so dass am Ende des Praxismoduls insgesamt jeweils sechs Kompetenzen
(Schwerpunkte) bewertet werden, das ist dann der promotionsrelevante Leistungsbericht.
Der Erwerb der Schwerpunkte innerhalb der jeweiligen Kompetenz wird schriftlich, anhand
konkreter Beispiele in der Praxis in Worten skizziert (Richtwert: ca. ½ Seite pro Kompetenz).
Die Teilnoten werden im jeweiligen Abschnitt eingetragen.
Zu 3.
Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf
Hier sind zusätzliche Fähigkeiten und Kompetenzen zu beschreiben, die nicht explizit in den
benannten Kompetenzen erwähnt sind, jedoch eine gewisse Relevanz in der Ausbildungssituation
darstellen (z.B. bedingt durch Teamfluktuation, Gruppendynamik, besondere Herausforderungen
im Praxisalltag). Der Bildungsbedarf soll hier erwähnt werden, mit Ausblick auf das nächste
Praxismodul bzw. den Berufseinstieg. (Richtwert: ca. ½ Seite).
17
Zu 4.
Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung besteht aus den sechs Einzelbewertungen Schwerpunkte in den definierten
Kompetenzen. Die Kompetenzen von K1 und von K6 zählen dreifach. Bitte alle Noten in eine
spezielle, schreibgeschützte Excel-Tabelle (Notenblatt) eintragen, die diese Besonderheit mit einer
entsprechenden Formel berücksichtigt. Es dürfen nur ganze und halbe Noten gegeben werden. Im
promotionsrelevanten Leistungsbericht wird der Notendurchschnitt auf halbe oder ganze Noten
auf- bzw. abgerundet. (Beispiel: Der Durchschnittswert 3.75 wird aufgerundet auf die Note 4.0,
während der Wert 4.24 auf die Note 4.0 abgerundet wird). Die gerundete Gesamtnote eintragen
und dem Leistungsbericht beifügen.
Bitte nur diese Formatvorlage (Anhang 2) benutzen.
Grundsatz
Das Praxismodul gilt als bestanden, wenn von sechs Teilnoten nicht mehr als zwei ungenügend sind und der Notendurchschnitt in der Gesamtbewertung mindestens genügend ist.
Sollte der Notendurchschnitt genügen, aber mehr als zwei Teilnoten mit 3.5 oder schlechter
bewertet sein, ist der (letzte) Kurs des Praxismoduls zu wiederholen.
Gesamtbewertung
6.0 – 4.0
Konsequenz
Bei genügender Leistung ist das Praxismodul bestanden und wird mit 21 ECTS-Credits
bewertet.
3.5
Bei knapp ungenügender Leistung können die entsprechenden Kompetenzen in einem zu
bestimmenden Zeithorizont (ca. zwei bis maximal drei Monate) nachgeholt werden. Die
Ausbildnerin/der Ausbilder in der Praxis bespricht das jeweilige Prozedere individuell mit der/
dem Studierenden und deren Mentorin/Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.
Die Beurteilung 3.5 kann in Folge auf die Note 4.0 verbessert werden. Die Studierenden können
ihr Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW fortsetzen und ggf. das nächste Praxismodul beginnen, während sie diese Auflagen erfüllen.
Sollte wider Erwarten diese Nacharbeit wieder ungenügend sein, muss der entsprechende Kurs
des Praxismoduls wiederholt werden (siehe unten, 3.0 und schlechter).
3.0 und
schlechter
Bei deutlich ungenügender Leistung muss der entsprechende Kurs im jeweiligen Praxismodul
wiederholt werden. Das Studium verlängert sich um die Dauer eines Kurses im Praxismodul, in
dem die Kompetenzen erneut geplant, erworben und bewertet werden. Ein Praxismodul (Kurs)
kann nur einmal wiederholt werden. Das Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
kann fortgesetzt werden.
Gefährdung des Leistungsnachweises
Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis werden explizit gebeten, frühzeitig (etwa in der Hälfte
des Kurses) die Mentorin/den Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW zu kontaktieren,
wenn es sich abzeichnet, dass die Leistungen seitens der/des Studierenden in der Praxis nicht
erbracht werden können. Im Sinne der gemeinsamen Ausbildungsverantwortung können in einem
ausserordentlichen Standortgespräch in der Praxisorganisation entsprechende Abmachungen
getroffen und Auflagen vereinbart werden, die den Studierenden Orientierung geben.
5
Standortgespräch in der Praxisorganisation 4.
Während der Praxisausbildung in einer Organisation finden jeweils sogenannte „Standortgespräche in der Praxis" statt. Diese Standortgespräche in der Praxis dienen dem Austausch, der
4
Download: siehe Hinweis auf Seite 2 dieser Wegleitung
18
Reflektion und der Überprüfung der praktischen Ausbildungssituation. Die Entwicklung und der
Erwerb der Professionskompetenzen stehen im Zentrum dieses Gesprächs. Ein Gesprächsleitfaden gibt die Leitgedanken vor, die bei diesen Gesprächen thematisiert werden sollen.
Im Vollzeit/Teilzeitstudium findet während jedem der beiden Praxismodule (etwa in der Mitte) je ein
Standortgespräch in der Praxis statt.
Im Studium mit studienbegleitender Praxisausbildung finden insgesamt drei Gespräche in vier
Jahren statt und zwar im zweiten, fünften und siebten Semester.
Es gibt jederzeit die Möglichkeit, ein ausserordentliches Standortgespräch mit der Mentorin oder
dem Mentor zu vereinbaren, wenn ein besonderer Grund vorliegt (z.B. Promotion gefährdet,
Probleme in der Praxis etc.)
Die Teilnahme am Standortgespräch in der Praxis:
1.
Die Studentin/der Student der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
2.
Die Ausbildnerin/der Ausbildner in der Praxis
3.
Die Mentorin/der Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
4.
Bei Bedarf: Heimleitung, Päd. Leitung, Stellenleitung, Ausbildungsverantwortliche
Das Setting des Standortgespräches in der Praxis
Dauer:
ca. 1 ½ Stunden
Termine:
Die Studierende vereinbaren mit ihren Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der
Praxis und ihren Mentorinnen bzw. Mentoren die Standortgespräche
Instrument:
Gesprächsleitfaden: Das Standortgespräch in der Praxisorganisation
Gesprächsleitung: Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Vorbereitung:
Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner bereiten sich
schriftlich, anhand des Gesprächsleitfadens, auf das Standortgespräch vor
und ergänzen ihre Notizen nach dem Gespräch.
Protokoll:
Die Mentorinnen und Mentoren machen sich handschriftliche Notizen
während des Gesprächs.
6
Aufgaben der Ausbildnerin und des Ausbildners in der Praxis
Die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis bieten den Studierenden während der
Praxisausbildung spezifische Reflexions-, Verarbeitungs- und Integrationshilfen an. Der kontinuierliche Erwerb berufspraktischer Fähigkeiten während der Praxisausbildung gewährleistet die
Entwicklung professioneller Fähigkeiten in der Sozialen Arbeit und dient somit der
Berufsbefähigung.
 Gewährleistung eines funktionsgerechten Arbeitsplatzes. Planung, Durchführung und
Beurteilung der Praxisausbildung gemäss institutionsinternem Ausbildungskonzept,
Ausbildungsvereinbarung und den Richtlinien der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW.
 Dezidierte Einführung in die Praxisorganisation mit dem spezifischen Auftrag (Aufgaben,
Leitbild und Konzept, Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen). Zuteilung und Sicherung von
professionellen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit, die dem Erwerb der vereinbarten
Kompetenzen dienen.
 Erarbeitung gezielter Lernsituationen und Bereitstellen entsprechender Lernsequenzen im
jeweiligen Praxisfeld, in denen berufspraktische Kompetenzen durch Transformation von
theoretischem Wissen erworben werden können.
 Die kompetenzorientierte, inhaltliche und zeitliche Planung der Praxisausbildung dient
Ausbildnerinnen, Ausbildnern und Studierenden als Orientierung. Wesentlich ist die
19
kontinuierliche Reflexion und Evaluation der konkreten Handlungen im Hinblick auf den
Kompetenzerwerb.
 Unterstützung und Beratung der Studierenden beim Entwickeln von Kompetenzen und beim
individuellen Bildungsbedarf unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Studierenden.
 Leistungsbeurteilung des Praxismoduls und Verfassen des promotionsrelevanten Leistungsberichtes. Für die Praxisausbildung I und II wird je ein ausführlicher Beurteilungsbericht nach
Vorgaben der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfasst. Bei der studienbegleitenden
Praxisausbildung ist in der Mitte des Praxismoduls (nach einem Jahr) ein sog. Zwischenbericht
fällig.
 Teilnahme an den von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW organisierten Standortgesprächen in der Praxis.
 Teilnahme an den Praxis-Tagungen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW für Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis (Praxis-Tagungen finden zwei Mal im Jahr statt: In Basel im
Frühlingssemester - im Januar und in Olten im Herbstsemester - im September).
 Pflege des Ausbildungsgedankens in der Praxisorganisation und die Formulierung von
Impulsen und Anregungen für die Optimierung der jeweiligen Rahmenbedingungen. Vertretung
der Anliegen der Praxisausbildung bei der Arbeitsplatzgestaltung (Qualitätsentwicklung).
 Rechtzeitige Thematisierung allfälliger Lernschwierigkeiten und Konfliktsituationen während
der Ausbildungszeit. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Mentorin oder dem Mentor der
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW – wenn Probleme im Ausbildungskontext auftreten oder
wenn der Leistungsbericht gefährdet ist (ausserordentliches Standortgespräch vereinbaren).
7
Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Grundsätzliche Informationen
Allen Studierenden der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, die das Bachelor-Studium in Sozialer
Arbeit aufnehmen, wird zu Beginn ihres Studiums eine Mentorin oder ein Mentor seitens der
Hochschule für Soziale Arbeit zugeteilt. Das sind Dozierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter oder Lehrbeauftragte der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, die Studierende
während drei Jahren ihres Studiums in Bezug auf die Praxisausbildung begleiten.
Die Funktion des Mentorats wird mit dem Modul „Studentisches Portfolio“ verbunden, so dass die
Mentorinnen und Mentoren ca. zehn Studierenden sowohl während der Portfolioarbeit als auch
während der Praxismodule begleiten. Sie sind eine Verbindung zwischen der Hochschule für
Soziale Arbeit FHNW und den Praxisorganisationen und thematisieren den Kompetenzerwerb der
Modulinhalte innerhalb des Studentischen Portfolios. Die Funktion des Mentorats endet nach
sechs bzw. sieben Semestern.
Die Zuteilung der Studierenden wird durch die Modulverantwortlichen koordiniert und erfolgt
jeweils in der ersten Hälfte des ersten Semesters, einige Wochen nach Semesterbeginn.
20
Praxisausbildung
M
E
N
T
O
R
A
T
Studentisches
Portfolio
Die Mentorinnen und Mentoren beraten Studierende bei allgemeinen Anliegen, Fragen und
Problemsituationen, die sich auf das Praxismodul beziehen.

Die Mentorinnen und Mentoren geben den Studierenden zu Beginn des jeweiligen
Praxismoduls (bzw. Kurses) Rückmeldungen zum erarbeiteten Kompetenzprofil der
Studierenden.

Die Mentorinnen und Mentoren sind Ansprechpersonen für die Studierenden und die
Praxisorganisation bei Anliegen, welche die Praxisausbildung betreffen, insbesondere in
Problem- und Konfliktsituationen.

Die Mentorinnen und Mentoren beraten Studierende bei einem beabsichtigten Wechsel der
Praxisorganisation (studienbegleitende
Praxisausbildung)
oder
bei
Fragen
zur
Praxisausbildung im Vollzeit/Teilzeitstudium.

Die Mentorinnen und Mentoren informieren die Modulverantwortlichen des Praxismoduls bei
besonderen Vorkommnissen in der Praxisausbildung.

Die Mentorinnen und Mentoren haben Kenntnis von den Leistungsberichten der
Praxisausbildung, ihnen wird eine Kopie zugestellt. Das Original wird im Dossier abgelegt.
Verantwortlich dafür sind die zuständigen Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und
Wissensintegration.

Die Mentorinnen und Mentoren haben Kenntnis von Vereinbarungen betreffend
Auslandsemestern.

Die Mentorinnen und Mentoren begleiten die Studierenden während des Moduls
„Studentisches Portfolio“ (Begleitung in den Präsenzveranstaltungen, Begleitung von festen
Studierendengruppen und Studierendentandems).

Die Mentorinnen und Mentoren führen Einzelgespräche mit den Studierenden zum
Studientischen Portfolio, geben Rückmeldung dazu und benoten dies am Ende des Moduls).

Die Mentorinnen und Mentoren besuchen „ihre“ Studierenden in den jeweiligen
Praxisorganisationen vor Ort und führen die Standortgespräche in der Praxis durch.
21
Bei besonderen Anliegen können sich Studierende und Mentorinnen und Mentoren an die
Modulverantwortlichen der Praxisausbildung wenden. „Besondere“ Anliegen sind zum Beispiel:
Längerer Ausfall in einer Praxisorganisation (durch Wechsel der Praxisorganisation oder
Auslandsaufenthalt), der einer individuellen Regelung bedarf oder Probleme beim Finden eines
Ausbildungsplatzes etc.
8
Aufgaben der Studierenden
 Die Studierenden sind für die Suche eines Ausbildungsplatzes in der Praxis selbst
verantwortlich. Sie werden dabei von der Fachstelle Praxisausbildung unterstützt,
insbesondere werden regelmässig Ausbildungsstellen in der Praxisplattform ausgeschrieben.
 Die Praxisausbildung in einer Organisation (Praxismodul I und II) kann nur in einer von der
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW anerkannten Praxisorganisation absolviert werden. Bei
der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz in der Praxis oder bei einem eventuellen
Wechsel der Praxisorganisation müssen die Studierenden auf diese Besonderheit achten.
Allenfalls muss die neue Praxisorganisation einen Antrag auf Anerkennung an die Hochschule
für Soziale Arbeit FHNW stellen 5.
 Die Studierenden erstellen die Planung des Kompetenzerwerbs mit den Ausbildnerinnen und
Ausbildnern in der Praxis und verschriftlichen diese. In einem Praxismodul sind sechs
Teilkompetenzen zu erwerben (Erläuterungen in Kap. 4).
 Die Studierenden stehen in Kontakt mit den zugeteilten Mentorinnen und Mentoren der
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (persönlich, telefonisch oder per Mail). Sie sind
verantwortlich dafür, dass das ausgefüllte Formblatt mit der Planung des Kompetenzerwerbs
per Mail zur Mentorin oder zum Mentor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW gelangt.
 Die Studierenden übernehmen aktiv Verantwortung für ihren eigenen Bildungsprozess. Sie
planen ihren Kompetenzerwerb in der Praxis, analysieren den Handlungsbedarf, führen
entsprechende professionelle Interventionen durch und evaluieren diese. Auch reflektieren sie
kontinuierlich ihr Handeln und erweitern somit ihre Selbstkompetenz.
 Die Studierenden suchen aktiv nach Transformationsmöglichkeiten von Praxiserfahrungen und
Theorieinhalten und thematisieren diese in den Ausbildungsgesprächen mit ihrem
Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der Praxis.
 Die Studierenden organisieren in Rücksprache mit den Ausbildnerinnen und Ausbildnern in der
Praxis und den Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW die
Standortgespräche in der Praxis. Sie werden vorgängig von den Modulverantwortlichen dazu
aufgefordert.
 Die Studierenden informieren umgehend
 Mentorinnen und Mentoren der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
 Modulverantwortliche der Praxisausbildung (VZ/TZ oder stb.)
 Zuständiges Sekretariat
über sämtliche Besonderheiten, die mit der Praxisausbildung in Zusammenhang stehen
(Ausbildungsplatz für die Praxisausbildung in einer Organisation gefunden, Wechsel des
Ausbildungsplatzes, Wechsel der Ausbildnerin/des Ausbildners, Studienunterbruch etc.)
5
Zuständigkeit: Adi Stämpfli, siehe Wegleitung S. 3
22
9
Aufgaben der Modulverantwortlichen des Praxismoduls I und II
Die Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration verantworten die
 Module Praxisausbildung I und II (PAiO I und II) sowie die parallel dazu stattfindenden
 Module Wissens-und Kompetenzintegration I und II (WIKI I und II)
Die Modulleitung der Praxismodule ist zuständig für alle Anliegen und Fragen, die im Zusammenhang mit der Praxisausbildung entstehen. Sie planen und koordinieren die Praxisausbildung in
Form der beiden Praxismodule und sind zuständig für alle Belange, die über die Funktion des
Mentorats der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hinausgehen (z.B. Anerkennungsgesuche
bearbeiten, Promotionsanträge stellen, Ausbildungsvereinbarungen erstellen, Bearbeiten und
Aushandeln von individuellen Sonderbewilligungen, Planung der Praxis-Tagungen etc.).
Die Module Wissens- und Kompetenzintegration I und II finden parallel zu den Praxismodulen statt
und werden von deren Modulleitung inhaltlich und strukturell konzipiert und ins Curriculum
integriert.
Die Dozierenden der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration organisieren die Arbeit
zum Praxismodul I und II innerhalb der Fachstelle Praxisausbildung und Wissensintegration, hier
wird die Praxisausbildung für den Studiengang und Wissens- und Kompetenzintegration, nach
Rücksprache mit der Bachelor-Studiums, konzipiert, inhaltlich und organisatorisch strukturiert und
evaluiert.
10
Aufgaben des International Office
Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfügt über ein europaweites Netz mit Partnerhochschulen der Sozialen Arbeit. Mit diesen Kooperationen wird den Studierenden die Möglichkeit
geboten, einen Teil des Studiums oder ein Praxissemester im Ausland zu verbringen. Die
Gewährleistung professioneller Qualitätsstandards in einem Auslandspraktikum wird durch die
Fachstelle International Office School of Social Work überprüft (vgl. Reglement Praxisausbildung
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW).
Zu Fragen, die einen Auslandsaufenthalt betreffen, ist das International Office zu kontaktieren.
Abmachungen und Besonderheiten, die die Praxisausbildung betreffen, werden in individueller
Absprache mit den Verantwortlichen des International Office und den Zuständigen der Fachstelle
Praxisausbildung und Wissensintegration getroffen. Bestehende Möglichkeiten für eine
Praxisausbildung im Ausland werden den Studierenden dargelegt und notwendige Vereinbarungen
mit der Praxisorganisation getroffen. Auch werden die Studierenden über ein mögliches
Stipendium für einen Auslandsaufenthalt informiert.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Auslandsaufenthalt – auch als Praxismodul – zu absolvieren.
Mentorinnen und Mentoren und die Praxisorganisationen werden über diese Absprachen
informiert.
Das International Office der Hochschule für Soziale Arbeit ist auch Ansprechpartner für die
inländischen Praxisorganisationen, die Studierende aus dem Ausland zur Praxisausbildung
aufnehmen bzw. dieses beabsichtigen.
Kontaktpersonen:
Standort Basel:
Andreas Schauder
Standort Olten:
Sigrid Schilling
[email protected]
[email protected]
061 337 27 59
062 311 96 74
23
Anhang 1a
Formatvorlage HOCH Kompetenzerwerbsplanung
Praxisausbildung in einer Organisation:
Planung des Kompetenzerwerbs der Praxismodule I und II
Name der Studentin / des Studenten:
Studienbeginn:
Praxisorganisation:
Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis:
Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW:
Zeitraum des Kompetenzerwerbs, studienbegleitend:
Dauer der Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung:
Abgabedatum:
Praxismodul I, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend erstes Jahr
Praxismodul I, studienbegleitend zweites Jahr
Kompetenzen:
K1 Prozessgestaltung
K2 Dokumentation
K6 Kooperation
Praxismodul II, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend erstes Jahr
Praxismodul II, studienbegleitend zweites Jahr
Kompetenzen:
K1 Prozessgestaltung
K6 Kooperation
K2 Dokumentation oder
K3 Innovation oder
K5 Leiten und Führen
24
1.
Kompetenz
Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen.
2.
Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen
Studierende schätzen Ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des
Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und den eigenen Entwicklungsbedarf.
3.
Individuelle Schwerpunktsetzung in der konkreten Praxisorganisation
Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der Praxis
und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG Kriterien
(Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform) formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen Schwerpunkt).
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
4.
Planung konkreter Schritte 6
Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen
Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell gesetzten Schwerpunkte zu erreichen.
Durch welche Handlungen können Studierende die im Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen
(entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)? Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis
wann tun (SMART Kriterien)?
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
5.
Planung der Evaluation
Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er oder
sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen sind. Die
Beurteilung wird sich neben den qualitativen auch an den quantitativen Indikatoren orientieren. Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4 konkreten Schritte wie geplant umgesetzt? Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle.
Qualitative Indikatoren:
An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt wurden?
Welche Qualität wird in Bezug auf die Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden Schwerpunkt aufführen.
Tipp: SMART Kriterien beachten. ):
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
6
SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert
25
Anhang 1b
Formatvorlage QUER Kompetenzerwerbsplanung
Praxisausbildung in einer Organisation: Planung des Kompetenzerwerbs der Praxismodule I und II
Name der Studentin / des Studenten:
Studienbeginn:
Praxisorganisation:
Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis:
Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW:
Zeitraum des Kompetenzerwerbs, studienbegleitend:
Dauer der Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung:
Abgabedatum:
Praxismodul I, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend 1. Jahr
Praxismodul I, studienbegleitend 2. Jahr
Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung, K2 Dokumentation und K6 Kooperation
Praxismodul II, Vollzeit, Teilzeit und studienbegleitend 1. Jahr
Kompetenzen: K1 Prozessgestaltung und K6 Kooperation und
Praxismodul II, studienbegleitend 2. Jahr
K2 Dokumentation oder
K3 Innovation oder
K5 Leiten und Führen
1.
Kompetenz
Bitte hier die Kompetenznummer und dazugehörigen Text einsetzen.
2.
Selbsteinschätzung der bzw. des Studierenden in Bezug auf die Kompetenzen
Studierende schätzen Ihre Eingangskompetenzen bezüglich der ausgewählten Kompetenz zu Beginn des Praxismoduls selbst ein. Sie beschreiben dabei die Ausgangslage und
den eigenen Entwicklungsbedarf.
3.a Aufgabenfelder und Lernsituationen in der Praxisorganisation
Die Studierenden und die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Praxis überlegen sich, welche typischen Aufgabenfelder und Lernsituationen geeignet sind, um die individuell
gesetzten Schwerpunkte zu erreichen. Beschreiben Sie diese hier kurz und stichwortartig.
27
3.b
Individuelle Schwerpunktsetzung in der
konkreten Praxisorganisation
Ausgehend von ihrer Selbsteinschätzung sollen die
Studierenden im Dialog mit den Ausbildenden in der
Praxis und abgestimmt auf die konkrete Praxissituation
individuell zwei Schwerpunkte setzen und nach PIG
Kriterien (Positiv - Ich- Form - Gegenwartsform)
formulieren. (Studienbegleitende pro Jahr einen
Schwerpunkt).
1. Schwerpunkt
7
4.
Planung konkreter Schritte
Durch welche Handlungen können Studierende die im
Schwerpunkt formulierten Kompetenzen erreichen
(entdecken, denken, reflektieren, entscheiden, machen)?
Was müssen Studierende wie, mit wem, wie oft, bis wann
tun (SMART Kriterien)?
1.
2.
3.
.....
5.
Planung der Evaluation
Die Ausbildnerin oder der Ausbildner in der Praxis
definiert die qualitativen Indikatoren für die Evaluation. Er
oder sie beschreibt, nach welchen Kriterien die beiden
Schwerpunkte zu erreichen und danach zu beurteilen
sind. Die Beurteilung wird sich neben den qualitativen
auch an den quantitativen Indikatoren orientieren.
Quantitative Indikatoren: Wurden die gemäss Pkt. 4
konkreten Schritte wie geplant umgesetzt?
Nein/kaum/teilweise/fast alle/alle.
Qualitative Indikatoren:
An welchen Handlungen bzw. Ergebnissen ist zu
erkennen, dass die Schwerpunkte „gut“ umgesetzt
wurden? Welche Qualität wird in Bezug auf die
Schwerpunkte erwartet? (Bitte Adjektive für jeden
Schwerpunkt aufführen. Tipp: SMART Kriterien
beachten. ):
1.
2.
3.
.......
7
SMART: Spezifisch Messbar Angemessen Realistisch & Terminiert
28
Anhang 2
Formatvorlage Leistungsbericht mit Notenblatt
Leistungsbericht mit integriertem Notenblatt der Praxismodule
Studentin/Student:
Studienbeginn:
Praxisorganisation, Name:
Adresse:
Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis:
Beurteilungsperiode:
von:
bis:
Benoteter Zwischenbericht I Praxismodul I (nur für stb. Praxisausbildung)
Promotionsrelevanter Leistungsbericht Praxismodul I
Benoteter Zwischenbericht II Praxismodul II (nur für stb. Praxisausbildung)
Promotionsrelevanter Leistungsbericht Praxismodul II
Ort/Datum:
Unterschriften:
Ausbildnerin/Ausbildner in der Praxis:
..............................................
Leitungsverantwortliche/Leitungsverantwortlicher
der Praxisorganisation:
..............................................
Studentin/Student (zur Kenntnis genommen):
..............................................
Bitte vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Unterschriften per Post einsenden an:
Die zuständige Person der Fachstelle für Praxisausbildung und Wissensintegration (siehe Wegleitung, S. 3)
Kopie des Leistungsberichts bitte per Mail an die Mentorin bzw. den Mentor der HSA FHNW senden.
Noten
Bewertungsschlüssel
6.0
5.5
5.0
4.5
4.0
3.5
3.0
2.0
1.0
Sehr gut
Gut
Genügend
Ungenügend
schlecht
sehr schlecht
Noten des benoteten Zwischenberichts (nur stb. Praxisausbildung, Kurs 1B, 1D)
Kompetenz
Schwerpunkt
Note
K
K
K
Noten des promotionsrelevanten Leistungsberichts
Formatierte Excel-Tabelle zur Berechnung der Gesamtbewertung. Nur die sechs Teilnoten werden auf eine
Gesamtnote gerundet. Kommastellen als Punkt eingeben. Doppelklicken dann können Noten eingetragen
werden und bitte die gerundete Note unten eintragen (vgl. Wegleitung für Hinweise zur Rundung).
Kompetenz Schwerpunkte
K1
Note
Note zählt
(dreifach)
(dreifach)
(dreifach)
(dreifach)
(einfach)
(einfach)
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
K6
K (…….)
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
1. Schwerpunkt
2. Schwerpunkt
Gesamtnote
0
Gerundete Note
30
1. Beschreibung der Ausbildungssituation
Kurze Darlegung der Rahmenbedingungen in der Ausbildungssituation unter Berücksichtigung
organisationsinterner Gegebenheiten so z.B. Organisation, Struktur, Team, Klientel, Angehörigenarbeit,
Besonderheiten während des Praxismoduls etc. (Richtwert: ca. ½ Seite).
2. Bewertung der Schwerpunkte der jeweiligen Kompetenzen
Auswertung der Schwerpunkte der Kompetenz entlang der Indikatoren für die Evaluation, Pkt. 5 der
Planung des Kompetenzerwerbs (gemäss Angaben der Ausbildnerin, des Ausbildners in der Praxis).
Begründung anhand konkreter Beispiele und Handlungen in der Praxis. Pro Kompetenz ca. ½ Seite
Text. Teilnoten eintragen.
Vollzeit/Teilzeit Praxisausbildung: Bewertung von drei Kompetenzen mit je zwei Schwerpunkten, das
ergibt sechs Teilnoten pro Praxismodul.
Studienbegleitende Praxisausbildung: Bewertung von drei Kompetenzen mit einem Schwerpunkt, das
ergibt drei Teilnoten in jedem Kurs/Jahr und sechs Teilnoten nach zwei Kursen/Jahren (in der
studienbegleitenden Logik ist das ein Praxismodul).
Kompetenz Nr.
Schwerpunkt
Teilnote:
Schwerpunkt
Teilnote:
Kompetenz Nr.
Schwerpunkt
Teilnote:
Schwerpunkt
Teilnote:
Kompetenz Nr.
Schwerpunkt
Teilnote:
Schwerpunkt
Teilnote:
3. Ergänzender Kommentar, Bildungsbedarf
Zusätzliche Fähigkeiten erwähnen, die nicht explizit in den benannten Kompetenzen erwähnt sind,
jedoch eine gewisse Relevanz in der Ausbildungssituation darstellen (z.B. bedingt durch
Teamfluktuation, Gruppendynamik o.ä.). Der Bildungsbedarf soll hier erwähnt werden, mit Ausblick auf
das nächste Praxismodul bzw. den Berufseinstieg. (Richtwert: ca. ½ Seite).
4. Gesamtbewertung
4.1 Benoteter Zwischenbericht

Die Teilnoten sind im Leistungsbericht ausgewiesen.
4.2 Promotionsrelevanter Leistungsbericht

Die Teilnoten sind im Leistungsbericht ausgewiesen.
31
Anhang 3
Formatvorlage Standortgespräch in der Praxis
Standortgespräch in der Praxisorganisation
Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit
Datum: ………………………………
Gespräch: 1. / 2. / 3.
Name der/des Studierenden: ……………………………..
Studienbeginn: ………………..
Praxisorganisation: ………………………………………………………………………………….
Ausbildnerin bzw. Ausbildner in der Praxis:
Mentorin bzw. Mentor der HSA FHNW:
……………………………………………….….
………………………………………………….…..….
Leitungsverantwortliche der Praxisorganisation:
Ziele:
Überprüfung und Thematisierung der Ausbildungssituation in der Praxis.
Reflexion und Einschätzung in Bezug auf den Kompetenzerwerb der Studierenden.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
1
…………………………………………....
Aktuelle Ausbildungssituation
Umsetzung der Praxisausbildung
Erwerb der Kompetenzen und Bildungsbedarf
Transformation: Theorie – Praxis und Praxis – Theorie
Berufsidentität (Entwicklung eines professionellen Habitus)
Verschiedenes (diverse Fragen zum Praxismodul)
Evaluation des Standortgespräches
Aktuelle
Ausbildungssituation
1.1
(Klientinnen bzw. Klienten/
Klientensysteme/Gruppe)
Tätigkeiten der
Studierenden, spezielle
Schwerpunkte und
Problemstellungen im
Arbeitsalltag
1.2
Arbeit in der Praxisorganisation, im Team,
Zusammenarbeit
2
Gestaltung der
Praxisausbildung
2.1 Gestaltung und
konkrete Umsetzung des
Ausbildungskonzeptes
(Inhalte, Arbeitsformen)
2.2 Besonderes
32
3
Erwerb der Kompetenzen
3.1
Kompetenzen, mit
Beschreibung der
Schwerpunkte und deren
konkrete Umsetzung
3.2
Einschätzung, wie der
Erwerb der Kompetenzen
(der jeweiligen Schwerpunkte) gelungen ist
Erkenntnisse und
Einschätzung des
Kompetenzniveaus
3.3
Einschätzung des
Bildungsbedarfs
(ggf. Entwicklungsbedarf für
das nächste Praxismodul)
Für 3.2 und 3.3 gilt
Selbsteinschätzung der/des
Studierenden und
Fremdeinschätzung der
Ausbilderin/des Ausbildners in der
Praxis
33
4
Transformation:
Theorie – Praxis und
Praxis – Theorie
Umsetzung von Theorien in
den Berufsalltag und
umgekehrt
Wie gut gelingt es
der/dem Studierenden
Verbindungen von der HSA
zur Praxis herzustellen?
Wie gelingt die Verknüpfung der beiden
Lernfelder HSA und Praxis?
5
Entwicklung der
Berufsidentität
Selbstverständnis /
professioneller Habitus
Entwicklungen /
Entwicklungsbedarf
Vertreten der berufsspezifischen Sichtweise
Selbsteinschätzung der/des
Studierenden und
Fremdeinschätzung der
Ausbilderin/des Ausbildners in der
Praxis
6
Verschiedenes
Fragen und Anliegen,
Zusammenarbeit,
Zuständigkeiten bei
Problemen, Praxis-Tagung,
Leistungsbericht etc.
7
Evaluation des Standortgesprächs
34
Anhang 4
Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die „Dublin Descriptors“
Allgemeine Qualifikationsdeskriptoren in Anlehnung an die «Dublin Descriptors»
Ph.D.-Level
Master-Level
Bachelor-Level
Wissen und Verstehen: BA-Level-Abschlüsse erhalten
Studierende die nachweisen, dass sie sich das Grundlagenwissen und aktuelle Wissensentwicklungen eines
Fachs angeeignet haben und dieses kritisch reflektieren
können.
Wissen und Verstehen: MA-Level-Abschlüsse erhalten
Studierende die zeigen, dass sie die Fähigkeit haben,
aufbauend auf dem Grundlagenwissen selbständig und
eigenständig Ideen und Konzepte zu entwickeln.
Wissen und Verstehen: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die zeigen, dass Sie ein historisch-systematisches Verständnis des Faches besitzen und eigenständig forschen können.
Wissensverwendung: BA-Level-Abschlüsse erhalten
Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit
besitzen, Sachverhalte oder Konzepte in interprofessionellen Kontexten zu begründen.
Wissensverwendung: MA-Level-Abschlüsse erhalten
Studierende, die nachweisen, dass sie in der Lage sind,
in unbekannten Umgebungen und in transdisziplinären
Kontexten eigenständige Problemlösungen zu entwickeln.
Wissensverwendung: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten
Studierende, die in der Lage sind, in internationalen und
interdisziplinären Kontexten Erkenntnisprobleme zu begründen, komplexe Forschungsprojekte ethisch vertretbar zu konzipieren und zu leiten und die Erkenntnisse in
die «scientific community» einzubringen.
Urteilskraft: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende,
die in der Lage sind, ein Erkenntnisinteresse zu formulieren und ausgehend von diesem relevantes Wissen und
relevante Daten zu sammeln und zu interpretieren.
Urteilskraft: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende,
die nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, unterschiedliche Wissensbestände aufeinander zu beziehen
und auch unter der Bedingung unvollständiger Daten
Einschätzungen und Beurteilungen zu formulieren.
Urteilskraft: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen,
unterschiedliche Wissensbestände unter einer spezifischen Fragestellung zu integrieren, zu kritisieren und in
komplexen Wissenssystemen zu synthetisieren.
Kommunikation: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie sich über Informationen,
Ideen, Probleme und Lösungen mündlich und schriftlich
gegenüber ihren Adressat/innen, ihren Kolleginnen und
Kollegen und in interprofessionellen Kontexten gegenüber Angehörigen anderer Professionen verständigen
können.
Kommunikation: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie die Fähigkeit erworben
haben, Schlussfolgerungen sowie das diesen zugrunde
liegende Wissen und die ihnen zugrunde liegenden theoretischen Annahmen in transdisziplinären Kontexten
nachvollziehbar mündlich und schriftlich auszudrücken.
Kommunikation: Ph.D.-Level-Abschlüsse haben die
Fähigkeit erworben, Schlussfolgerungen sowie das diesen zugrunde liegende Wissen gegenüber der «scientific
community» und den unterschiedlichen gesellschaftlichen
Teilsystemen mündlich und schriftlich nachvollziehbar
auszudrücken.
Lernkompetenz: BA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende die nachweisen, dass sie sich die Kompetenz
angeeignet haben, die fachliche Auseinandersetzung und
Wissensaneignung möglichst selbstreguliert fortzuführen.
Lernkompetenz: MA-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die nachweisen, dass sie weitgehend selbstreguliert studieren können.
Lernkompetenz: Ph.D.-Level-Abschlüsse erhalten Studierende, die kollektive Lernprozesse der «scientific
community» anregen und gestalten können.
35
«Learning outcome»: Das zu erwerbende Fachwissen und die zu erwerbenden Kompetenzen
BA-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer
Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
MA-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer
Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
Ph.D.-Level-Absolventinnen und -absolventen in Sozialer
Arbeit verfügen über folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
W1 Historisch-systematisches Wissen und Theorien
der Sozialen Arbeit: Sie kennen die wichtigsten
(professions-)theoretischen Begründungen der Sozialen
Arbeit in ihren historischen, gesellschaftlichen und
politischen Zusammenhängen.
Historisch-systematisches Wissen und Theorien der
Sozialen Arbeit: Sie kennen die Reichweite und Relevanz von Theorien der Sozialen Arbeit und sind in der
Lage, die Kontroversen zwischen den Theorien kritisch
zu reflektieren, den aktuellen (auch englischsprachigen)
Fachdiskurs zu verfolgen und einen eigenen Standpunkt
zu entwickeln.
Historisch-systematisches Wissen und Theorien der
Sozialen Arbeit: Sie haben ein fundiertes historischsystematisches Verständnis der Sozialen Arbeit und
leisten einen eigenständigen Beitrag zur Theoriebildung
in der Sozialen Arbeit und damit zur Modernisierung der
Wissensbasis von Disziplin und Profession.
W2 Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen: Sie
kennen das Schweizer Rechts-, Sozial- und
Sozialversicherungswesen, die unterschiedlichen
sozialpolitischen Leistungsstrukturen und die
Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in ihren Entwicklungen
auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene und
in ihren Besonderheiten im internationalen Kontext.
Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen: Sie kennen international unterschiedliche Konfigurationen des
Sozial- und Sozialversicherungswesens und der Sozialen
Arbeit, die Formen ihrer Institutionalisierung und die
Muster ihrer Einbettung in national geprägte Wohlfahrts-,
Bildungs-, Rechts- und Politiksysteme.
W3 Gesellschaftstheorien und Gesellschaftssysteme:
Sie verfügen über Wissen über die Gesellschaft und
deren Wandel, über Werte und Normen und Wissen über
die gesellschaftlichen Teilsysteme wie Politik, Wirtschaft,
Recht, Bildung, Erziehung, Kultur und Gesundheit. Sie
erkennen Prozesse der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme in ihren lokalen, nationalen und internationalen
Dimensionen und wissen um die Bedeutung dieser Entwicklungen für die Soziale Arbeit.
Gesellschaftstheorien und Gesellschaftssysteme: Sie
kennen die Relevanz von Gesellschaftstheorien und sind
in der Lage, die Kontroversen zwischen den Theorien
kritisch zu reflektieren, den aktuellen Fachdiskurs zu
verfolgen und einen eigenen Standpunkt zu entwickeln.
Sie sind fähig, Prozesse der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme in ihren lokalen, nationalen und internationalen
Dimensionen zu analysieren und wissen um die Bedeutung dieser Entwicklungen für die Soziale Arbeit.
W4 Soziale Probleme und Lebenslagen: Sie verfügen
über Wissen über soziale Ungleichheit, soziale Probleme
Soziale Probleme und Lebenslagen: Sie verfügen über
vertieftes und spezialisiertes Wissen im Bereich soziale
Fachwissen
(wie z.B. Armut, Erwerbslosigkeit, Migration, Kriminalität)
gesellschaftliche Prozesse der Inklusion und Exklusion.
Sie kennen Varianten der Bearbeitung sozialer
Problemlagen durch Soziale Arbeit. Sie verfügen über
Wissen über die Adressatinnen und Adressaten, deren
Lebensbewältigung, deren Handlungs- und
Deutungsmuster.
Probleme und deren Bearbeitung im internationalen
Vergleich sowie über vertieftes und spezialisiertes Wissen über die Adressatinnen und Adressaten und deren
Lebens- und Konfliktbewältigung.
W5 Sozialisations- und Bildungstheorien: Sie
verfügen über Wissen über Entwicklungs-, Sozialisations, Erziehungs-, Bildungs- und Lernprozesse sowie über
Grundlagenwissen über Entwicklungsbeeinträchtigungen
und psychische Beeinträchtigungen.
W6 Theorien und Konzeptionen kommunikativen,
ethischen und reflexiven Handelns: Sie kennen
Theorien und Konzeptionen der Ethik, der Interaktion, der
(Meta-) Kommunikation sowie des sozialen Handelns.
Sie haben Wissen über Interdependenzen in sozialen
Systemen. Sie kennen Ansätze der Selbstreflexion, der
Selbst- und Fremdevaluation sowie der Supervision und
Intervision.
W7 Prozessgestaltungsmodelle: Methoden,
Verfahren und Interventionen: Sie kennen Methoden,
Verfahren und evidenzbasierte Interventionen der
Sozialen Arbeit auf individueller, organisationaler und
gesellschaftlicher Ebene, wie z.B. Gesprächsführung,
Beratung, Case Management, Fallanalysemethoden,
Gemeinwesenarbeit, Sozialraumanalyse, soziale
Netzwerkarbeit, Empowerment, Gesundheitsförderung,
Prävention usw.
Prozessgestaltungsmodelle: Methoden, Verfahren
und Interventionen: Sie haben vertiefte Kenntnisse über
Methoden, Verfahren und evidenzbasierte Interventionen
der Sozialen Arbeit auf organisationaler und gesellschaftlicher Ebene, wie z.B. kooperative Wissensbildung,
Open Source-Initiative, Sozialplanung, Sozialmonitoring,
Bedarfsanalyse, summative und formative Evaluation,
etc.
37
W8 Organisationstheorie, Managementlehre und Projektmanagement: Sie kennen Theorien zur Erklärung
der Entstehung, des Bestehens und der Funktionsweisen
von Organisationen sowie die Grundbegriffe und Grundlagen der Managementlehre und des Projektmanagements.
Organisationstheorie, Managementlehre und Projektmanagement: Sie haben vertieftes Wissen über
Organisationsentwicklungs- und Managementmodelle,
die theoretischen und konzeptionellen Grundlagen der
Gestaltung von Veränderungsprozessen in Organisationen, kennen Konzepte der Qualitätsentwicklung in Organisationen sowie Konzepte, Prozessphasen, Methoden
und Verfahren des Projekt- und Programmmanagements.
W9 Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie
verfügen über Wissen über Erkenntnismöglichkeiten und
Forschung und können nachvollziehen, wie eine wissenschaftliche Fragestellung entwickelt und ein wissenschaftlicher Text angefertigt wird.
Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie kennen
die Reichweite und Relevanz von wissenschaftstheoretischen Konzepten und sind in der Lage, die Kontroversen
zwischen den Wissenschaftstheorien kritisch zu reflektieren, den aktuellen Fachdiskurs zu verfolgen und einen
eigenen Standpunkt zu entwickeln.
Wissenschaftstheorien und Methodologie: Sie sind in
der Lage, die wissenschaftstheoretischen Grundlagen
der Sozialen Arbeit weiterzuentwickeln und neue Modelle
der Wissensproduktion zu generieren.
W10 Forschungsmethoden: Sie verfügen über Wissen,
Methoden und Verfahren der qualitativen und quantitativen Sozialforschung.
Forschungsmethoden: Sie kennen aktuelle, dem Forschungsgegenstand entsprechende Forschungsmethoden, die nationale und internationale Forschungslandschaft sowie den Forschungsmarkt und haben die Forschungsethik verinnerlicht.
Forschungsmethoden: Sie sind in der Lage, auf der
Grundlage bestehender Methoden innovative, dem Gegenstand angemessene Forschungsmethoden und verfahren selbständig (weiter-) zu entwickeln.
Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können Angebote
in grösseren Systemen in Kooperation mit heterogenen
Akteursgruppen (Klient/innen, Klientensysteme, Gemeinwesen, Politik, soziale Organisationen, Wissenschaftssysteme u.a.) planen, durchführen und evaluieren.
Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können - gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Forschenden komplexe Forschungsprojekte planen, durchführen und
evaluieren und Forschungsförderungsagenturen gezielt
nutzen.
Fach- und Methodenkompetenz
K1 Fähigkeit zur Prozessgestaltung: Sie können mit
Hilfe von Fachwissen und von Analysemethoden, die
Lebens- und Bedarfslagen sowie die Sozialisations-, und
Bildungsbedingungen von (potentiellen) Zielgruppen und
Adressantinnen und Adressatensysteme analysieren und
verstehen. Sie können darauf aufbauend mit Hilfe
spezifischer Handlungsmethoden Interventionen
zielgerichtet, in Zusammenarbeit mit den Adressantinnen
und Adressatensysteme (Arbeitsbündnis /
Beziehungsgestaltung) sowie in Kooperation mit anderen
beteiligten Fachkräften und Dritten planen, durchführen
und evaluieren.
38
K2 Fähigkeit zur Dokumentation: Sie können den
professionellen Handlungsprozess systematisch
dokumentieren und die daraus entstehende Information
zur Verbesserung ihrer Arbeit nutzen.
Fähigkeit zur Dokumentation: Sie können entwickelte
Konzepte, Projekte und Programme dokumentieren und
kommunizieren; ihre Schlussfolgerungen und die ihnen
zugrunde liegenden theoretischen Annahmen nachvollziehbar ausdrücken.
Fähigkeit zur Dokumentation: Sie publizieren die generierten Erkenntnisse in international renommierten Fachzeitschriften.
K3 Fähigkeit zur Innovation: Sie können in
Hilfeprozessen fallspezifisch–situative
Handlungsalternativen entwickeln. Sie besitzen die
Fähigkeit zu erkennen, wenn Bedarfe von Zielgruppen
durch ein gegebenes Angebot nicht angemessen
abgedeckt sind und können Entwicklung innovativer
Angebote und Interventionen fördern.
Fähigkeit zur Innovation: Sie können Methoden,
Handlungsansätze und Programme der Sozialen Arbeit
evaluieren und auf dieser Grundlage in transdisziplinären
Kontexten und unbekannten Umgebungen problemadäquate Handlungsansätze, Methoden und Programme der
Sozialen Arbeit entwickeln. Sie können Zukunftsmodelle
und Entwicklungsmöglichkeiten antizipieren und in Kooperation mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren
Lösungen erarbeiten und implementieren sowie das
gewonnene Wissen in weitere Systeme transferieren.
Fähigkeit zur Innovation: Sie können selbständig
Dienste und Leistungsformen der Sozialen Arbeit evaluieren und komplexe Verfahren und Strategien der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung entwickeln.
K4 Fähigkeit zu forschen: Sie können
Forschungsergebnisse nutzen und in konkreten
Handlungssituationen mit Hilfe adaptierter qualitativer
und quantitativer Verfahren fallspezifisch-situative Daten
erheben, auswerten und interpretieren und Wissen für
die Bearbeitung und Lösung von konkreten
Handlungsproblemen entwickeln.
Fähigkeit zu forschen: Sie können mit Hilfe von qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden und auf der
Grundlage ihres Fachwissens, Infrastrukturdaten der
Versorgung erheben, sich wandelnde soziale Problemlagen in ihren sozialräumlichen, gruppen- und generationenspezifischen Ausprägungen, die Lebens- und Bedarfslagen, die Sozialisations- und Bildungsbedingungen
von Individuen und Gruppen analysieren und verstehen.
Fähigkeit zu forschen: Sie können selbständig mit Hilfe
von historischen, qualitativ- und quantitativ-empirischen
Forschungsmethoden die Theoriebildung in der Sozialen
Arbeit in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit vorantreiben sowie in ihren jeweiligen Spezialgebieten neues Wissen generieren.
K5 Fähigkeit zu leiten und zu führen: Sie können
einfache Projekte sowie kleine Arbeitsgruppen und
Teams leiten, Aufgaben delegieren und am Projekt bzw.
in der Gruppe partizipierende Mitarbeitende führen.
Fähigkeit zu leiten und zu führen: Sie sind fähig, grössere Teams, und Organisationseinheiten sowie komplexe
Projekte und Programme zu leiten und unterstellte Mitarbeitende zu führen und zu fördern.
39
Sozialkompetenz
K6 Fähigkeit zur Kooperation: Sie sind in der Lage, mit
anderen Fachkräften und/oder Dritten adäquat zusammenzuarbeiten und auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen
eigene Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte
wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung.
Fähigkeit zur Kooperation: Sie sind in der Lage, mit
grösseren und komplexen Systemen adäquat zusammenzuarbeiten und auch bei unterschiedlichen Interessen fair und transparent zu verhandeln. Sie begründen
eigene Entscheidungen und können Zusammenarbeitsprozesse aktiv initiieren. Sie nehmen dabei Konflikte
wahr und übernehmen die Verantwortung für eine konstruktive Konfliktlösung.
Selbstkompetenz
K7 Fähigkeit zur (Selbst-)Reflexion: Sie sind in der
Lage, Unterschiede zwischen eigenen und fremden
Werten und Normen zu erkennen und ihr berufliches
Handeln zu reflektieren. Sie sind in der Lage, dazu
Reflexionsgefässe wie Supervision oder Intervision zu
nutzen und zu initiieren.
Fähigkeit zur (Selbst-)Reflexion: Sie erkennen implizite
Werte und Normen in eigenen und fremden Handlungsund Deutungsmustern. Sie können die Wirkungen der
eigenen Person auf die Interaktionspartner/innen gezielt
einsetzen. Sie sind fähig, persönliche Grenzen so weit
wie möglich abzubauen und dadurch den professionellen
Handlungsspielraum zu erweitern. Sie können der Situation entsprechend Reflexionsgefässe nutzen und neue
Reflexionsgefässe initiieren.
K8 Fähigkeit zur selbstregulierten
Wissenserweiterung: Sie können Lernanregungen
integrieren und sich neues Wissen erschliessen. Sie
können die vielfältigen und manchmal widersprüchlichen
Anforderungen, mit denen sie in Lernprozessen
konfrontiert werden, analysieren und verstehen und
zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem
unterscheiden, Prioritäten setzen und auswählen.
Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung:
Sie können eigene Erfahrungen und deren Verallgemeinerung kritisch reflektieren und weitgehend autonom
neues Wissen erschliessen. Sie können Kolleginnen und
Kollegen hinsichtlich ihrer Lernstrategien beraten und
den eigenen Lernprozess eigenständig analysieren und
reflektieren.
Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung:
Sie können unter ihren Kolleginnen und Kollegen kollektive Lernprozesse anregen und gestalten.
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