Folien der Info-Veranstaltung (08.12.2016)

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Informationsveranstaltung FB 02
für BA & MA Soziologie
- PO-Wechsel
8.12.2016
Informationsveranstaltung FB 02
für BA & MA Soziologie
1. Warum gibt es überhaupt einen Wechsel der
Ordnungen der Studiengänge?
2. Was ändert sich?
3. Was ist zu tun – was ist zu beachten?
4. Welche Termine sind wichtig?
5. Frage-Runde
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 2
1. Warum gibt es überhaupt einen Wechsel der
Ordnungen der Studiengänge?
• Alle Studiengänge der TU müssen laut TU-Gesetz
akkreditiert werden
• Akkreditierung = Qualitätssicherung durch uniinterne
Verfahren in Kombination mit externer Begutachtung
• Jeder akkreditierte Studiengang muss nach 5 Jahren das
erste Mal reakkreditiert werden, dann erneut alle 7 Jahre
• Reakkreditierungen bieten eine Möglichkeit, Studiengänge
zu reformieren (was hat sich bewährt, was nicht?)
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Seite: 3
2. Was ändert sich?
a) Studiengänge:
• BA Soziologie
• MA Soziologie
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Seite: 4
2. Was ändert sich?
b) Grundlegende Strukturveränderungen in BA und MA:
• Umstellung auf kleine Modulgrößen
• alte Veranstaltungen fallen ersatzlos weg (ggf. „zusätzliche
Leistungen“)
• neue Veranstaltungen kommen hinzu
• Module werden umstrukturiert (und/oder umbenannt)
• Verteilung von Studienleistungen und Fachprüfungen auf
Module ändert sich!
• Notengewichtung der Fachprüfungen für Endnote ändert
sich!
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 5
2. Was ändert sich?
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 6
Alt: B1+B2
Neu: BA1.1, BA1.2, BA2.1, BA2.2, BA2.3
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Seite: 7
Alt: B1+B2
Neu: BA1.1, BA1.2, BA2.1, BA2.2, BA2.3
Abgeschlossene Module B1 und B2 werden vollwertig anerkannt.
Vorlesung und 6CP-Leistungen werden als Teilleistungen anerkannt.
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 8
Alt: B3+B4
Neu: BA3.1, BA3.2, BA3.3, BA3.4, BA4.1, BA4.2
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 9
Alt: B3+B4
Neu: BA3.1, BA3.2, BA3.3, BA3.4, BA4.1, BA4.2
Abgeschlossene Module B3 und B4 werden vollwertig anerkannt.
Teilleistungen aus B3 können nicht anerkannt werden.
Teilleistungen aus B4 können auch ohne Modulprüfung für die Module BA4.1
und BA4.2 anerkannt werden
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 10
Alt: B6
Neu: BA5.1, BA5.2, BA5.3, BA5.4
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 11
Alt: B6
Neu: BA5.1, BA5.2, BA5.3, BA5.4
Abgeschlossenes Module B6 wird vollwertig anerkannt.
Nur die 4CP-Leistungen werden als Teilleistungen anerkannt.
Bereits erbrachte Vorlesungen können nicht anerkannt werden.
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 12
Alt: B5, B7, B8
Neu: BA6.1, BA6.2, BA6.3, BA6.4
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 13
Alt: B5, B7, B8
Neu: BA6.1, BA6.2, BA6.3, BA6.4
Thematisch breite Anerkennung von Teilleistungen aus 3 alten Modulen.
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Seite: 14
Alt: B9
Neu: BA7.1, BA7.2, BA7.3
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 15
Alt: B9
Neu: BA7.1, BA7.2, BA7.3
3CP- und 6CP-Leistungen werden als Teilleistungen anerkannt.
In der Regel werden hier Teilleistungen nachzumachen sein.
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Seite: 16
Nebenfach, Optionalbereich, Praktikum, Thesis
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Seite: 17
Nebenfach, Optionalbereich, Praktikum, Thesis
Vollwertige Anerkennung der Teilleistungen.
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Seite: 18
Alt: M1, M2, M3
Neu: MA1.1, MA1.2, MA2.1, MA2.2, MA3.1, MA3.2
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 19
Alt: M1, M2, M3
Neu: MA1.1, MA1.2, MA2.1, MA2.2, MA3.1, MA3.2
Vollwertige Anerkennung der Teilleistungen
Info-Veranstaltung zum PO-Wechsel in BA und MA Soziologie
Seite: 20
Alt: MA4
Neu: MA4.X.1, MA4.X.2, MA4.X.3 (X = 1, 2, 3)
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Seite: 21
Alt: MA4
Neu: MA4.X.1, MA4.X.2, MA4.X.3 (X = 1, 2, 3)
Das Abgeschlossene Modul M4 wird vollwertig anerkannt.
Erbrachte 6CP-Leistungen können anerkannt werden.
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Seite: 22
Alt: M5
Neu MA5.1, MA5.1, Nebenfach, Praktikum, Thesis
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Seite: 23
Alt: M5
Neu MA5.1, MA5.1, Nebenfach, Praktikum, Thesis
Das Abgeschlossene Modul M5 wird vollwertig anerkannt.
Wahlpflichtbereich und Thesis können anerkannt werden.
Neu: Praktikum als Ersatz für das Nebenfach.
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Seite: 24
3. Was ist zu tun – was ist zu beachten?
• Freie Entscheidung zwischen alter und neuer
Studienordnung
• Bei Wechselwunsch verbindliche schriftliche Erklärung für
die neue Ordnung – mit Antrag an PK im Studienbüro
abgeben
• Entscheidungskriterien: „Lohnt sich ein Wechsel?“
• In welchem Semester bin ich schon bzw. wie viele CP habe ich
schon?
• Wieviel wird anerkannt von dem, was ich schon habe?
• Was käme neu/zusätzlich hinzu?
• Ändert sich meine vorauss. Fachnote durch einen Wechsel?
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Seite: 25
3. Was ist zu tun – was ist zu beachten?
Prüfungsrechtliche Konsequenzen:
• Anspruch auf alte Ordnung ohne Begrenzung
• Aber Entscheidung für neue Ordnung ist endgültig
• Wer im BA in der alten Ordnung bleibt, kann nicht in die alte
MA Ordnung wechseln, sondern wird automatisch in die
neue Ordnung eingeschrieben! Deshalb, wer einen Master
anschließen und evtl. vorgezogene Masterleistungen im BA
erbringen will, sollte sicherstellen, dass er diese nach neuer
Ordnung ablegt!
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3. Was ist zu tun – was ist zu beachten?
Prüfungsrechtliche Konsequenzen:
• Zu Fachprüfungen (FP) und Studienleistungen (SL):
• Bisherige Teilleistungen von Modulen werden anerkannt
• Fehlversuche bei FP werden übernommen, sofern es eine
Äquivalenz zwischen alter und neuer FP gibt
• Fehlversuche bei FP werden nicht übernommen, wenn FP zu SL
werden
• Fehlversuche bei SL sind irrelevant, wenn SL so bleibt – sie werden
nicht übernommen, wenn eine SL zu einer FP wird
• Noten werden übernommen, sofern eine Äqivalenz besteht (d.h.
auch Noten von SL, wenn diese nach neuer Ordnung zu FP
werden!)
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4. Welche Termine sind wichtig?
• Beide Ordnungen (BA & MA) sind zum 1.10.2016 in Kraft
getreten
• Wer in die neu Ordnung wechseln möchte, muss bis zum
16.01.2017 einen Antrag an die PK im Studienbüro
abgeben, damit eine Umschreibung zum SoSe 2017
erfolgen kann (bis zum 14.07.2017 für das WS 2017/18).
• Umschreibungen auf neue Ordnung im Studienbüro nach
Eingang; Bearbeitung nach dem 16.1.2017 bis 28.2. 2017.
• JBA-Studierende können nur durch einen
Studiengangwechsel in die neue BA Ordnung
umgeschrieben werden (Bewerbungsfrist zum
Sommersemester i.d.R. 15.01.)
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Seite: 28
5. Frage-Runde
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