FNP Leiblfing - Gemeinde Leiblfing

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Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Gemeinde Leiblfing
Gemeinde:
Landkreis:
Reg. Bezirk:
Deckblatt Nr. 10
Leiblfing
Straubing-Bogen
Niederbayern
Verfahrensvermerke:
Änderungsbeschluss:
a)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.09.2016 die Änderung
des Flächennutzungs- u Landschaftsplanes beschlossen. Der
Änderungsbeschluss wurde am ………. ortsüblich bekannt gemacht.
b)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit
öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des
Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung vom ……………..
hat in der Zeit vom ……………. bis …………. stattgefunden.
c)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des
Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung vom ………………
hat in der Zeit vom ……………. bis ……………… stattgefunden.
d)
Zu dem Entwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes der Fassung
vom…………… wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
………….. bis ………………. beteiligt.
e)
Der Entwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung
vom …………… wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom ………….. bis ……………... öffentlich ausgelegt.
f)
Die Gemeinde Leiblfing hat mit Beschluss des Gemeinderates
vom …………… das Flächennutzungsplan-Deckblatt in der Fassung
vom ……………. festgestellt.
Leiblfing,
……………………….
(Datum / Siegel)
..........................................................
Frank
1. Bürgermeister
g)
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat das FlächennutzungsplanDeckblatt mit Bescheid vom .................... Nr. ....................... gemäß
§ 6 BauGB genehmigt.
Landratsamt Straubing-Bogen, ................................
(Datum / Siegel)
…………………………………………..
h)
Die Erteilung der Genehmigung des FlächennutzungsplanDeckblattes wurde am .................. gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird damit
wirksam.
Leiblfing,
................................
(Datum / Siegel)
.........................................................
Frank
1. Bürgermeister
Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan
Gemeinde Leiblfing
Deckblatt Nr. 10
Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integr.
Landschaftsplan
SO
Deckblatt Nr. 10
17.10.2016
M 1: 5.000
A) Anlass und Erfordernis
der Planung
Planungszweck / Planungsziel
Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt die
Versorgungsfunktion des Hauptortes zu stärken.
Geplant ist die Ansiedelung eines leistungsstarken
Vollsortimenters (Betriebsform Lebensmittel) mit einer
Verkaufsfläche von max. 1.200 m².
Um hierfür die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, wurde vom
Gemeinderat in der Sitzung am
31.08.2016 die Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes „SO An der Staatsstraße 2141“
beschlossen.
B) Planungsrechtliche Situation /
Übergeordnete Planungen
1. Landesentwicklungsprogramm Bayern
Der Ort Leiblfing ist im LEP als Kleinzentrum
eingestuft.
"Kleinzentren sollen die Versorgung der Bevölkerung
ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen
des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Grundbedarfs sicherstellen. Die Kleinzentren sowie
deren Nahbereiche sollen von den regionalen
Planungsverbänden gem. den Ziffern A II 2.1.3 und
2.1.4 bestimmt werden" (Auszug aus dem LEP).
2. Regionalplan
Die Gemeinde Leiblfing liegt im südlichen Teil des
Landkreises Straubing-Bogen und gehört zur
Planungsregion 12 Donau-Wald.
Das Kleinzentrum Leiblfing liegt auf einer
Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung
(Staatsstraße Dingolfing-Straubing).
3. Ziele der Raumordnung
Eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit
ist bei sortimentsbezogener Beschränkung der
Verkaufsfläche nicht zu erwarten.
Ein Raumordnungsverfahren zur Beurteilung der
Auswirkungen des Vorhabens ist nicht erforderlich.
Der Standort kann noch als „städtebaulich integriert“
eingestuft werden. Bessere, also zentrumsnähere
geeignete Standorte stehen nicht zur Verfügung.
4. Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan
Für das Gemeindegebiet liegt ein rechtswirksamer
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan vor, in
welchem das Planungsgebiet derzeit noch als
landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsfläche mit
der ergänzenden Flächenbezeichnung zur
Optimierung von Wiesenbrüterlebensräumen (Kiebitz)
dargestellt ist.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan wird im sog. „Parallelverfahren“
mittels Deckblatt Nr. 10 geändert.
Bezüglich der Auswirkungen auf die WiesenbrüterLebensräume wird auf den beiliegenden
Umweltbericht verwiesen.
C) Beschreibung des
Planungsgebietes
1. Lage und Größe
Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen
Ortseingang von Leiblfing im unmittelbaren Anschluss
an die bestehende Bebauung.
Die Sondergebietsfläche beträgt incl. Grünflächen
rd. 1,0 ha.
Für die Erschließungsflächen sind zusätzlich rd. 0,5
ha vorgesehen; ebenfalls incl. Grünflächen bzw.
Retentionsflächen.
2. Topographie
Das Gelände fällt von Nordwesten nach Südosten
von ca. 360,80 m üNN im Bereich der Staatsstraße
bis ca. 359,70 m üNN an der südwestlichen Ecke des
Planungsgebietes.
3. Baubestand / baulicher Umgriff
Das Grundstück ist bebauungsfrei. Im Norden grenzt
die Staatsstraße 2141 an, im Westen die
Bestandgebäude einer Hofstelle und im Osten und
Süden landwirtschaftliche Flächen.
4. Altlasten / Bodenfunde
Anhand der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung
kann davon ausgegangen werden, dass das
Grundstück frei von Altlasten ist.
Nach Angabe des Bayer. Landesamtes für
Denkmalpflege können im Gebiet der Gemeinde
Leiblfing Bodendenkmäler vorhanden sein.
5. Hochwasser
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich im
Überschwemmungsgebiet des HW100.
Im Juli 2014 wurde bereits eine Baugenehmigung für
eine Aufschüttung des Geländes auf das Niveau von
361,00 m ü HNH mit zugehörigem
Retentionsraumausgleich in Form eines Grabens an
der südlichen Grundstücksgrenze genehmigt. (Az 41602-B-2013-747)
Durch diese Maßnahme wird das Plangebiet
hochwasserfrei.
D) Städtebauliche
Konzeption
Der Baukörper wird am östlichen Rand des
Grundstückes situiert. Nutzungsbedingt werden
die Stellplätze in Richtung der neu geplanten Zufahrt
situiert.
Eine direkte Zufahrt von der Staatsstraße 2141 auf
die Parkplatzfläche des Vollsortimenters ist
verkehrstechnisch nicht möglich. Daher wird für die
Erschließung eine neue Verbindung zwischen der
St 2141 und dem Straßmühlweg geschaffen und das
Sondergebiet über diese neue Planstraße
erschlossen. Der jetzige Verlauf des Straßmühlweges
wird nach Osten an den Rand des geplanten
Sondergebietes verlegt.
Dies hat auch den Vorteil, dass die Hofstelle auf
Fl.Nr. 209/211 nicht mehr von einer öffentlichen
Straße durchschnitten wird.
Der zu erwartenden Ziel- und Quellverkehr des
Vollsortimenters erfordert eine Linksabbiegespur auf
der St 2141.
Die im Osten an das Gebäude anschließende
Ausgleichsfläche (Grünfläche) bildet den neuen
Ortsrand von Leiblfing. Im Süden bildet der Graben
(Retentionsraumausgleich) im Anschluss an den 7,0
m breiten privaten Grünstreifen den Übergang in das
Bachtal der Aitrach Aue.
Die Höhe des geplanten Baukörpers wird traufseitig
auf 6,50 m begrenzt.
E) Ver- und Entsorgung
1. Verkehr
Das geplante Erschließungsgebiet liegt an der
Staatsstraße 2141.
Die Erschließung des Gebietes über einen
Kreisverkehr wurde untersucht. Der Kreisverkehr
hätte positive Auswirkungen auf den Verkehr
innerhalb der Ortschaft Leiblfing. Der Verkehr aus
Richtung Straubing würde bereits am Ortsbeginn
abgebremst.
Nach Abstimmung der Planungsvarianten mit dem
Straßenbaulastträger ist ein Kreisverkehr jedoch nicht
zu realisieren. Das Planungsgebiet wird daher über
eine neu anzulegende Linksabbiegespur erschlossen.
Der Gehweg entlang der Hauptstraße wird bis in das
Planungsgebiet geführt.
2. Trink- und Löschwasser
Die Trinkwasserversorgung ist durch den
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Aitrachtalgruppe sichergestellt.
Die Löschwasserversorgung kann ebenfalls über das
Leitungsnetz des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe sichergestellt
werden.
3. Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem
durch Anschluss an die bestehende Pumpstation.
Das Schmutzwasser wird in die gemeindliche
Kläranlage entsorgt.
4. Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt, über den
an der südlichen Grundstückgrenze verlaufenden
Graben, in den Eschlbacher Wiesengraben
eingeleitet. Der Eschlbacher Wiesengraben mündet in
die Aitrach.
5. Stromversorgung
Die Stromversorgung ist durch die Bayernwerk AG
gesichert.
6. Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird vom Zweckverband
Straubing Stadt und Land übernommen.
F) Umweltbericht
1. Einleitung
1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplanes
Die Gemeinde Leiblfing plant die Neuschaffung eines
Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel am
nordöstlichen Ortsrand von Leiblfing.
Die Erschließung erfolgt über die bestehende Staatsstraße
aus nördlicher Richtung und Anbindung an den
Straßmühlweg im Südwesten.
Grünordnerische Ziele:
Da die Erweiterung überwiegend Ackerflächen und keine
bedeutsamen Biotopstrukturen berührt, steht im Sinne der
Grünordnung die landschaftsgerechte Einbindung der
geplanten Bauparzelle im Vordergrund. Hier werden
Gehölzpflanzungen vorgesehen.
1.2 Wirkfaktoren der Planung
Nachfolgend aufgeführte Merkmale der Planung können
durch Einwirkungen geeignet sein, Beeinträchtigungen der
schützenswerten Umweltgüter (Umweltauswirkungen)
hervorzubringen.
• Entwicklung einer Sondergebietsfläche gemäß den oben
genannten Eckpunkten mit entsprechender Versiegelung /
Überbauung
• Veränderung des Orts- und Landschaftsbilds infolge der
Bebauung
• mögliche Belastungen von umgebender Bebauung durch
Baubetrieb und Erhöhung des Verkehrsaufkommens.
1.3 Festlegung des Untersuchungsrahmens
Ein Scoping-Termin zur Festlegung von
Untersuchungsumfang, -methode und Detaillierungsgrad
hat nicht stattgefunden. Entsprechende Anregungen
können im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung eingebracht werden.
Der Bearbeitungsbereich umfasst den Auswirkungsbereich
der Maßnahme. Aufgrund der umgebenden intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bebauung / Straße kann
der Untersuchungsbereich für die Schutzgüter Boden,
Wasser, Arten und Lebensräume im Wesentlichen auf den
Bereich des geplanten Baugebiets beschränkt werden.
Hinsichtlich des Landschaftsbilds erfolgte eine Analyse der
Landschaftsstruktur im näheren Umfeld.
Die Geländeerhebungen hinsichtlich der Nutzungen,
Vegetations- und Biotopstrukturen wurden im September
2016 durchgeführt.
Bestandsanalyse und Wirkungsabschätzung für die
Umweltgüter Boden, Grundwasser, Tierwelt, Kleinklima
und Luft erfolgen aufgrund der Auswertung vorhandener
Unterlagen und Potentialabschätzungen. Wegen der relativ
geringen Empfindlichkeit des Planungsbereiches bzgl.
dieser Umweltgüter erlaubt diese Vorgehensweise eine
ausreichende landschaftsplanerische Beurteilung.
1.4 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer
Berücksichtigung
Landes- und Regionalplanung
Die Gemeinde Leiblfing ist regionalplanerisch als
allgemeiner ländlicher Raum eingestuft. Einschränkende
Aussagen aus der Regionalplanung liegen für den
Geltungsbereich nicht vor. Der Geltungsbereich liegt
außerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets und des
Vorranggebiets für Hochwasserschutz- Aitrach H9.
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan Donau-Wald (Landschaftliches Vorbehaltsgebiet
= grüne Kreuzschraffur; Vorranggebiet für Hochwasserschutz – Aitrach = türkisfarbene
Schraffur)
Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde
stellt das Vorhabensgebiet als Fläche zur Optimierung von
Wiesenbrüterlebensräumen (Kiebitz) dar.
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde
Leiblfing
Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis
Straubing-Bogen (ABSP):
Der Vorhabensbereich liegt im Schwerpunktgebiet des
Naturschutzes Aitrach mit Zuflüssen. Die 200 m südöstlich
fließende Aitrach mit Aue ist als regionaler
Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbundachse mit
folgenden Zielen eingestuft:
•
Aitrachaue: Optimierung als ökologische
Schwerpunktlinie mit hohem
Biotopentwicklungspotenzial; Reaktivierung
des für Bachauen typischen Arten- und
Lebensraumspektrums, Verbesserung der
ökologischen Wechselwirkungen von Bach
und Aue;
•
Vorrangige Optimierung als ökologische
Schwerpunktlinie mit hohem
Biotopentwicklungspotenzial; Errichtung von
Pufferstreifen und ausreichend breiten
Retentions- und Entwicklungslebensräumen,
in denen Bäche ihre Dynamik zur Entfaltung
bringen können;
•
Wahrung des Offenlandcharakters in den
Wiesenbrütergebieten des Donautales sowie
in den Talräumen von Kleiner Laaber und
Aitrach.
Waldfunktionskarte (Oberforstdirektion Regensburg
1992)
Die Waldfunktionskarte enthält für den Vorhabensbereich
keine relevanten Darstellungen.
Schutzgebiete, amtliche Biotopkartierung, geschützte
Flächen
Flächen der amtlichen Biotopkartierung Bayern sind im
Vorhabensbereich nicht vorhanden.
Im Weiteren Umgriff befinden sich folgende
Biotopflächen:
•
7241-0119-001: Aiterach zwischen Leiblfing
und Niedersunzing.
•
7241-1008-000: Landröhricht in der
Aiterachaue nordöstlich Leiblfing. Zum
größten Teil nach Nordwesten hin
abgezäuntes Rohglanzgras-Landröhricht mit
Schilf-Großröhrichtstreifen am Ufersaum der
Aiterach u. Teichrosenvegetation; am
Nordwest-Rand, zur angrenzenden
Wiesenzone hin, lokal seggenreiche
Nasswiesen, vereinzelt z. T. gepflanzte,
jüngere Gehölze. Biberburg und häufig
Spuren.
Im Vorhabensbereich liegen keine geschützten Flächen
gemäß § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der
Umweltauswirkungen
2.1 Naturräumliche Situation
Naturraum, Geologie, Relief
Der Planungsbereich liegt in der naturräumlichen
Haupteinheit Donau- Isar-Hügelland. Den geologischen
Untergrund bilden Löss-, Lösslehm- und
Decklehmschichten. Daher herrschen in weiten
Bereichen ertragreiche Braunerden vor, die intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden.
Der Planungsbereich liegt auf einer Höhe von ca. 360 m
ü. NN (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016).
Potenziell-natürliche Vegetation
Die potenziell natürliche Vegetation wird vom
Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald, in
aiterachnahen Bereichen von Hainmieren-SchwarzerlenAuenwald gebildet (Bayerisches Landesamt für Umwelt
o.J.).
Klima
Das Klima ist trocken bis mäßig feucht. Die
Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7-8 Grad Celsius
bei einer jährlichen Niederschlagsmenge von 750–850
mm (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016).
2.2 Schutzbezogene Bestandsanalyse und –bewertung
Nachfolgend werden die Zustände der Schutzgüter für
die Umweltprüfung sowie eventuelle Wechselwirkungen
beschrieben und bewertet. Für die Schutzgüter der
Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt die
Zustandsbewertung der betroffenen Flächen nach dem
einschlägigen Bayerischen Leitfaden in drei Stufen.
Die erfassten Nutzungen und Biotopstrukturen sind in
beigefügtem Bestandsplan dargestellt.
2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume
Beschreibung:
Der überwiegende Anteil des geplanten
Geltungsbereichs wird derzeit als Ackerfläche genutzt.
Der straßenbegleitende Grünstreifen entlang der St 2141
besteht aus einer nährstoffreichen und artenarmen Gras/Krautflur.
Aufgrund der Zielaussagen des gemeindlichen
Landschaftsplans und des Arten- und
Biotopschutzprogramms (ABSP) wurde nachfolgende
Potenzialabschätzung im Hinblick auf eine Eignung des
Vorhabensbereichs als Wiesenbrüterlebensraum
durchgeführt.
Ein bestehendes Wiesenbrütergebiet ist im ABSP im
Vorhabenswirkraum nicht dargestellt (ein entsprechendes
Gebiet ist südwestlich von Leiblfing dargestellt, außerhalb
des Wirkraums des vorliegenden Vorhabens).
Im Hinblick auf bodenbrütende Agrarvögel weist der
Vorhabenswirkraum folgende Vorbelastungen auf:
•
bestehende Bebauung im Westen an der
Zufahrt nach Straßmühle
•
Gehölzkulisse entlang der Aiterach
•
Staatsstraße St 2142 im Norden
•
Anbau von hochwüchsigen, nachwachsenden
Rohstoffen mit kulissenbildender Wirkung im
Süden und im Osten des Vorhabensbereichs
•
Genehmigte Geländeveränderungen am
Südrand des Vorhabensbereichs mit
Durchführung einer Geländeauffüllung und
Anlage eines Grabens als Retentionsraum,
entstehende Böschungshöhe 1,3 m;
Bewertung der Lebensraumeignung für bodenbrütende
Arten der Agrarlandschaft:
Aufgrund der gegebenen / genehmigten Vorbelastungen
weist der Vorhabensbereich selbst keine Eignung für die
genannte Artengruppe auf.
So beträgt die planerisch zu berücksichtigende
Fluchtdistanz für den Kiebitz gemäß Gassner /
Winkelbrandt (rechtliche und fachliche Anleitung für die
Umweltverträglichkeitsprüfung, 2005) 100m. Die
Effektdistanz in Bezug auf Straßen, Gebäude,
kulissenbildender Bewuchs wird in Garniel / Mierwald
(Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, 2010) mit 200 m
angegeben. Die Effektdistanz beschreibt die maximale
Reichweite des negativen Einflusses obiger Belastungen
auf die räumliche Verteilung einer Vogelart.
Damit verbleiben bereits im Ausgangszustand zwischen
den Gehölzkulissen / Bereichen mit nachwachsenden
Rohstoffen an der Aiterach, dem Störkorridor entlang der
Staatsstraße und den genehmigten
Abgrabungen/Aufschüttungen keine Bereiche mit
günstigen Habitatbedingungen für die betrachtete
Artengruppe.
Auch eine Störwirkung auf die nordöstlich
anschließenden Flächen ist nicht zu erwarten, da der für
die Ackervögel nutzbare Offenlandkorridor zwischen
Straße und Aiterachgehölzen nur 75-100m Breite
aufweist. Damit sind auch für diesen Bereich im Hinblick
auf Flucht- und Effektdistanzen keine günstigen
Habitatbedingungen gegeben.
Insgesamt handelt es sich damit um ein Gebiet von
geringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und
Lebensräume (Ackerfläche, Gras-/Krautflur).
Übergeordnete Funktionen im Sinne des Biotopverbunds
sind im Geltungsbereich nicht gegeben. Die
Verbundfunktion konzentriert sich auf aiterachnahe
Bereiche.
Dauerhafte Vorkommen streng geschützter Arten können
aufgrund der Bestandsstruktur und der umgebenden
Nutzungen ausgeschlossen werden.
Auswirkungen:
Vorhabensbedingt ergeben sich Auswirkungen von
geringer Erheblichkeit.
2.2.2 Schutzgut Boden
Beschreibung:
Die Bodenschätzungsübersichtskarte stuft die Böden als
Lehm mit mittlerer Ertragsfähigkeit ein. Laut Darstellung
im Bodeninformationssystem Bayern besteht der Boden
im Vorhabensbereich aus einem Bodenkomplex mit
Gleyen und anderen grundwasserbeeinflussten Böden
aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton
(Talsediment) mit angrenzend Parabraunerde und
Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über
Carbonatschluff (Löss).
Im Sinne der Eingriffsregelung handelt es sich um
Standorte mit geringer Bedeutung.
Auswirkungen:
Vorhabensbedingt ist im Gebäude- und
Erschließungsbereich mit Überbauung / Versiegelung
und damit mit einem weitgehenden Verlust der
Bodenfunktionen zu rechnen.
Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer
Erheblichkeit.
2.2.3 Schutzgut Wasser
Beschreibung:
Oberflächengewässer sind im Vorhabensbereich nicht
vorhanden.
Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete werden nicht
berührt (Bodeninformationssystem Bayern).
Das geplante Baugebiet berührt teilweise die
Überschwemmungsgefährdeten Gebiete (HQ100,
HQextrem) und das vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiet der Aitrach. Zudem liegt der
Vorhabensbereich im wassersensiblen Bereich der
Aitrach (siehe nachfolgende Abbildung).
Abbildung 3: Wassersensible Bereiche (Quell: Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016)
Für den Vorhabensbereich liegt ein genehmigter
Auffüllantrag vor (10.07.2014). Damit liegt der
Vorhabensbereich oberhalb der
Überschwemmungszone. Mögliche
Retentionsraumverluste werden durch volumengleiche
Abgrabungen im südlichen Anschluss an die
genehmigten Auffüllungen kompensiert.
Auswirkungen:
Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet sind
aufgrund der bereits genehmigten Geländeauffüllung in
Verbindung mit der vorgesehenen Abgrabung nicht
Gegenstand der vorliegenden Planung.
Durch Überbauung / Versiegelung geht die
Versickerungsfunktion der betroffenen Flächen (=
Flächen mittlerer Bedeutung) verloren. Die
Versickerungsrate sinkt bei gleichzeitig erhöhtem
Oberflächenabfluss.
Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer
Erheblichkeit.
2.2.4 Schutzgut Klima und Luft
Beschreibung:
Der Vorhabensbereich liegt am Rand des Aiterachtals
und damit am Rand einer Luftaustauschbahn.
Talaufwärts ist großflächig Bebauung vorhanden. Damit
handelt es sich nicht um ein gut durchlüftetes Gebiet im
Sinne des Leitfadens, sondern um ein Gebiet ohne
kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen (Gebiet
mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Klima und
Luft).
Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Randeingrünung sind keine signifikanten Auswirkungen
auf das Kleinklima zu erwarten.
2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild
Beschreibung:
Raumwirksame Grünstrukturen sind im
Vorhabensbereich nicht vorhanden. Es handelt sich um
eine strukturarme Agrarlandschaft und damit um ein
Gebiet mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild.
Auswirkungen:
Es handelt sich um eine Fläche mit geringer Bedeutung
für das Orts- und Landschaftsbild.
Es ergeben sich Auswirkungen von geringer
Erheblichkeit.
2.2.6 Kultur und Sachgüter
Im Vorhabensgebiet befinden sich laut Bayerischem
Denkmal Atlas 2016 keine Boden- oder Baudenkmäler.
Vorhabenswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind
nicht bekannt.
2.2.7 Mensch
Beschreibung:
Bei den angrenzenden Bauflächen handelt es sich um
Gewerbeflächen. Das geplante Sondergebiet kann direkt
über die angrenzende Staatsstraße erschlossen werden.
Beschreibung, Auswirkungen:
Unmittelbare Störwirkungen auf angrenzende
Wohngebiete sind aufgrund der Umfeldnutzung und der
geplanten Erschließung nicht zu erwarten.
2.2.8 Wechselwirkungen
Wechselwirkungen, die über die schutzgutspezifischen
Betrachtungen hinausgehen sind nicht bekannt / werden
nicht berührt.
2.3 Gesamtbewertung, Eingriffsregelung
Als Grundlage für die Eingriffsbewertung werden die
erfassten und betroffenen Bestandstypen hinsichtlich
ihrer Biotopwertigkeit unterschieden. Die Einstufung
erfolgt gemäß dem Leitfaden Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung (Bayerisches Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen, 2003).
Erläuterung Wertstufen:
I
= Gebiet geringer Bedeutung
II
= Gebiet mittlerer Bedeutung
III
= Gebiet hoher Bedeutung.
+
=
=
unterer Wert
oberer Wert
Der Vorhabensbereich wird als Gebiet mit geringer
Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
eingestuft. Es ist von einem hohen Versiegelungsgrad
auszugehen (GRZ > 0,35). Damit ergibt sich eine
Zuordnung in das Feld A I der Leitfadenmatrix (Spanne
des Kompensationsfaktors 0,3 – 0,6).
Unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen zur
Eingriffsvermeidung (vgl. nachfolgende Kapitel) wird als
Kompensationsfaktor der Wert 0,4 gewählt. Damit ergibt
sich ein Kompensationsbedarf von 4.377 m².
3. Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtrealisierung des Baugebiets am geplanten
Standort ist von einer Fortführung der
landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
4.1 Vermeidung und Verringerung
Schutzgut Arten und Lebensräume
•
Erhalt der biologischen Durchlässigkeit durch
Ausschluss durchgehender Zaunsockel
•
Festsetzung von Gehölzen am südlichen
Baugebietsrand als Lebensraum und
Vernetzungselement
Schutzgut Boden und Wasser
•
Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge im
Bereich von Stellplätzen für PKWs
Schutzgut Klima
•
Schutzgut Orts- Landschaftsbild
•
Festsetzung von Eingrünungsstrukturen am
nördlichen und südlichen Baugebietsrand
•
Festsetzung zur Begrünung des
Stellplatzbereichs.
4.2 Eingriffsbilanzierung und –kompesation
Der ermittelte Kompensationsbedarf von 4.377 m² wird
teilweise auf dem Baugrundstück (1.004 m²) erbracht.
Der verbleibende Kompensationsbedarf wird vom
gemeindlichen Ökokonto auf Flurstück Nummer xxx der
Gemarkung xxx abgebucht.
5. Alternative Planungsmöglichkeiten
Zur gestalterischen Einbindung an der
Baugebietsostseite wurde die Anlage einer
Streuobstwiese erwogen. Im Hinblick auf die zu
erwartende Gebäudegröße wurde die Anlage eines
Feldgehölzes im Südteil und Pflanzung von
Baumgruppen mit Bäumen erster Ordnung im Nordteil
favorisiert (bessere Eingrünungswirkung).
6. Beschreibung der verwendeten Methodik und
Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Für die Abhandlung der Eingriffsregelung wurde der
Bayerische Leitfaden verwendet. Für die Erfassung der
Biotopstrukturen und Nutzungen wurde im September
2016 eine Geländeerhebung in der Maßstabsgenauigkeit
des Bauleitplans durchgeführt. Sie bildete auch die
wesentliche Grundlage für die Bestandsbewertung.
Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt.
Aufgrund der örtlichen Bestandssituation werden
hierdurch keine signifikanten Beurteilungsunsicherheiten
ausgelöst.
7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Überwachungsmaßnahmen können sich auf die
Entwicklung der Ausgleichsfläche beschränken.
Empfohlen wird eine Prüfung der Vegetationsentwicklung
in ca. 5-jährigen Abständen.
8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Mit der geplanten Baugebietsausweisung wird die
Neuschaffung eines Sondergebiets großflächiger
Einzelhandel angestrebt.
Der ermittelte Kompensationsbedarf wird teilweise auf
dem Baugrundstück erbracht. Der verbleibende
Restbedarf wird durch Abbuchung vom gemeindlichen
Ökokonto erbracht.
Die Planung sieht die Pflanzung von Hecken und
Einzelbäumen sowie die Anlage eines Feldgehölzes vor.
Das Monitoring sieht eine Überprüfung der
Ausgleichsfläche vor.
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen:
Schutzgut
Bewertung der bau-, anlagen- und
betriebsbedingten Auswirkungen
Arten und Lebensräume
gering
Boden
mittel
Wasser
mittel
Klima, Luft
keine
Landschaftsbild
gering
Kultur- und Sachgüter
keine
Mensch
keine
9. Literaturverzeichnis
•
•
•
•
•
•
•
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT
(Hrsg.)(2016): Bodeninformationssystem Bayern GeoFachdatenAtlas (BIS - BY).
<http://www.bis.bayern.de/bis/initParams.do> (Zugriff:
13.09.2016).
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.)(o.
J.): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz
(FIS-Natur).
<http://fisnat.bayern.de/finweb/risgen?template=FinTempl
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bio=on> (Zugriff: 13.09.2016).
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER
FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND
HEIMAT (Hrsg.)(o. J.): Rauminformationssystem Bayern
(RISBY). <http://wirtschaftrisby.bayern.de/risnet/risgen?template=StMWIVTTemplat
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(Zugriff:13.09.2016).
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
(Hrsg.)(1992): Waldfunktionsplan. Teilabschnitt DonauWald (12). Waldfunktionskarte Landkreis StraubingBogen.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR
LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN
(Hrsg.) (2007): Arten- und Biotopschutzprogramm
Bayern. Landkreis Straubing-Bogen. Stand: Oktober
2007. Freising.
GARNIEL, A. UND MIERWALD, U. (2010): Vögel und
Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt
FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für
Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens
für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter
Wirkungen auf die Avifauna. Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.).
GASSNER, E. UND WINKELBRANDT, A. (2005): UVP.
Rechtliche und fachliche Anleitung für die
Umweltverträglichkeitsprüfung.
aufgestellt: 17.10.2016
HIW
Hornberger, Illner, Weny
Gesellschaft von Architekten mbH
Landshuterstraße 23
94315 Straubing
Team Umwelt Landschaft
Fritz Halser, Christine Pronold
dipl.inge, Landschaftsarchitekten
Am Stadtpark 8
94469 Deggendorf
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