Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Leiblfing Gemeinde: Landkreis: Reg. Bezirk: Deckblatt Nr. 10 Leiblfing Straubing-Bogen Niederbayern Verfahrensvermerke: Änderungsbeschluss: a) Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.09.2016 die Änderung des Flächennutzungs- u Landschaftsplanes beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am ………. ortsüblich bekannt gemacht. b) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung vom …………….. hat in der Zeit vom ……………. bis …………. stattgefunden. c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung vom ……………… hat in der Zeit vom ……………. bis ……………… stattgefunden. d) Zu dem Entwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes der Fassung vom…………… wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………….. bis ………………. beteiligt. e) Der Entwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes in der Fassung vom …………… wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………….. bis ……………... öffentlich ausgelegt. f) Die Gemeinde Leiblfing hat mit Beschluss des Gemeinderates vom …………… das Flächennutzungsplan-Deckblatt in der Fassung vom ……………. festgestellt. Leiblfing, ………………………. (Datum / Siegel) .......................................................... Frank 1. Bürgermeister g) Das Landratsamt Straubing-Bogen hat das FlächennutzungsplanDeckblatt mit Bescheid vom .................... Nr. ....................... gemäß § 6 BauGB genehmigt. Landratsamt Straubing-Bogen, ................................ (Datum / Siegel) ………………………………………….. h) Die Erteilung der Genehmigung des FlächennutzungsplanDeckblattes wurde am .................. gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird damit wirksam. Leiblfing, ................................ (Datum / Siegel) ......................................................... Frank 1. Bürgermeister Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan Gemeinde Leiblfing Deckblatt Nr. 10 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan SO Deckblatt Nr. 10 17.10.2016 M 1: 5.000 A) Anlass und Erfordernis der Planung Planungszweck / Planungsziel Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt die Versorgungsfunktion des Hauptortes zu stärken. Geplant ist die Ansiedelung eines leistungsstarken Vollsortimenters (Betriebsform Lebensmittel) mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m². Um hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 31.08.2016 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO An der Staatsstraße 2141“ beschlossen. B) Planungsrechtliche Situation / Übergeordnete Planungen 1. Landesentwicklungsprogramm Bayern Der Ort Leiblfing ist im LEP als Kleinzentrum eingestuft. "Kleinzentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs sicherstellen. Die Kleinzentren sowie deren Nahbereiche sollen von den regionalen Planungsverbänden gem. den Ziffern A II 2.1.3 und 2.1.4 bestimmt werden" (Auszug aus dem LEP). 2. Regionalplan Die Gemeinde Leiblfing liegt im südlichen Teil des Landkreises Straubing-Bogen und gehört zur Planungsregion 12 Donau-Wald. Das Kleinzentrum Leiblfing liegt auf einer Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung (Staatsstraße Dingolfing-Straubing). 3. Ziele der Raumordnung Eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit ist bei sortimentsbezogener Beschränkung der Verkaufsfläche nicht zu erwarten. Ein Raumordnungsverfahren zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens ist nicht erforderlich. Der Standort kann noch als „städtebaulich integriert“ eingestuft werden. Bessere, also zentrumsnähere geeignete Standorte stehen nicht zur Verfügung. 4. Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan Für das Gemeindegebiet liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan vor, in welchem das Planungsgebiet derzeit noch als landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsfläche mit der ergänzenden Flächenbezeichnung zur Optimierung von Wiesenbrüterlebensräumen (Kiebitz) dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird im sog. „Parallelverfahren“ mittels Deckblatt Nr. 10 geändert. Bezüglich der Auswirkungen auf die WiesenbrüterLebensräume wird auf den beiliegenden Umweltbericht verwiesen. C) Beschreibung des Planungsgebietes 1. Lage und Größe Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortseingang von Leiblfing im unmittelbaren Anschluss an die bestehende Bebauung. Die Sondergebietsfläche beträgt incl. Grünflächen rd. 1,0 ha. Für die Erschließungsflächen sind zusätzlich rd. 0,5 ha vorgesehen; ebenfalls incl. Grünflächen bzw. Retentionsflächen. 2. Topographie Das Gelände fällt von Nordwesten nach Südosten von ca. 360,80 m üNN im Bereich der Staatsstraße bis ca. 359,70 m üNN an der südwestlichen Ecke des Planungsgebietes. 3. Baubestand / baulicher Umgriff Das Grundstück ist bebauungsfrei. Im Norden grenzt die Staatsstraße 2141 an, im Westen die Bestandgebäude einer Hofstelle und im Osten und Süden landwirtschaftliche Flächen. 4. Altlasten / Bodenfunde Anhand der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück frei von Altlasten ist. Nach Angabe des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege können im Gebiet der Gemeinde Leiblfing Bodendenkmäler vorhanden sein. 5. Hochwasser Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich im Überschwemmungsgebiet des HW100. Im Juli 2014 wurde bereits eine Baugenehmigung für eine Aufschüttung des Geländes auf das Niveau von 361,00 m ü HNH mit zugehörigem Retentionsraumausgleich in Form eines Grabens an der südlichen Grundstücksgrenze genehmigt. (Az 41602-B-2013-747) Durch diese Maßnahme wird das Plangebiet hochwasserfrei. D) Städtebauliche Konzeption Der Baukörper wird am östlichen Rand des Grundstückes situiert. Nutzungsbedingt werden die Stellplätze in Richtung der neu geplanten Zufahrt situiert. Eine direkte Zufahrt von der Staatsstraße 2141 auf die Parkplatzfläche des Vollsortimenters ist verkehrstechnisch nicht möglich. Daher wird für die Erschließung eine neue Verbindung zwischen der St 2141 und dem Straßmühlweg geschaffen und das Sondergebiet über diese neue Planstraße erschlossen. Der jetzige Verlauf des Straßmühlweges wird nach Osten an den Rand des geplanten Sondergebietes verlegt. Dies hat auch den Vorteil, dass die Hofstelle auf Fl.Nr. 209/211 nicht mehr von einer öffentlichen Straße durchschnitten wird. Der zu erwartenden Ziel- und Quellverkehr des Vollsortimenters erfordert eine Linksabbiegespur auf der St 2141. Die im Osten an das Gebäude anschließende Ausgleichsfläche (Grünfläche) bildet den neuen Ortsrand von Leiblfing. Im Süden bildet der Graben (Retentionsraumausgleich) im Anschluss an den 7,0 m breiten privaten Grünstreifen den Übergang in das Bachtal der Aitrach Aue. Die Höhe des geplanten Baukörpers wird traufseitig auf 6,50 m begrenzt. E) Ver- und Entsorgung 1. Verkehr Das geplante Erschließungsgebiet liegt an der Staatsstraße 2141. Die Erschließung des Gebietes über einen Kreisverkehr wurde untersucht. Der Kreisverkehr hätte positive Auswirkungen auf den Verkehr innerhalb der Ortschaft Leiblfing. Der Verkehr aus Richtung Straubing würde bereits am Ortsbeginn abgebremst. Nach Abstimmung der Planungsvarianten mit dem Straßenbaulastträger ist ein Kreisverkehr jedoch nicht zu realisieren. Das Planungsgebiet wird daher über eine neu anzulegende Linksabbiegespur erschlossen. Der Gehweg entlang der Hauptstraße wird bis in das Planungsgebiet geführt. 2. Trink- und Löschwasser Die Trinkwasserversorgung ist durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe sichergestellt. Die Löschwasserversorgung kann ebenfalls über das Leitungsnetz des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe sichergestellt werden. 3. Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem durch Anschluss an die bestehende Pumpstation. Das Schmutzwasser wird in die gemeindliche Kläranlage entsorgt. 4. Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser wird gedrosselt, über den an der südlichen Grundstückgrenze verlaufenden Graben, in den Eschlbacher Wiesengraben eingeleitet. Der Eschlbacher Wiesengraben mündet in die Aitrach. 5. Stromversorgung Die Stromversorgung ist durch die Bayernwerk AG gesichert. 6. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung wird vom Zweckverband Straubing Stadt und Land übernommen. F) Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplanes Die Gemeinde Leiblfing plant die Neuschaffung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel am nordöstlichen Ortsrand von Leiblfing. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Staatsstraße aus nördlicher Richtung und Anbindung an den Straßmühlweg im Südwesten. Grünordnerische Ziele: Da die Erweiterung überwiegend Ackerflächen und keine bedeutsamen Biotopstrukturen berührt, steht im Sinne der Grünordnung die landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Bauparzelle im Vordergrund. Hier werden Gehölzpflanzungen vorgesehen. 1.2 Wirkfaktoren der Planung Nachfolgend aufgeführte Merkmale der Planung können durch Einwirkungen geeignet sein, Beeinträchtigungen der schützenswerten Umweltgüter (Umweltauswirkungen) hervorzubringen. • Entwicklung einer Sondergebietsfläche gemäß den oben genannten Eckpunkten mit entsprechender Versiegelung / Überbauung • Veränderung des Orts- und Landschaftsbilds infolge der Bebauung • mögliche Belastungen von umgebender Bebauung durch Baubetrieb und Erhöhung des Verkehrsaufkommens. 1.3 Festlegung des Untersuchungsrahmens Ein Scoping-Termin zur Festlegung von Untersuchungsumfang, -methode und Detaillierungsgrad hat nicht stattgefunden. Entsprechende Anregungen können im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingebracht werden. Der Bearbeitungsbereich umfasst den Auswirkungsbereich der Maßnahme. Aufgrund der umgebenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bebauung / Straße kann der Untersuchungsbereich für die Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Lebensräume im Wesentlichen auf den Bereich des geplanten Baugebiets beschränkt werden. Hinsichtlich des Landschaftsbilds erfolgte eine Analyse der Landschaftsstruktur im näheren Umfeld. Die Geländeerhebungen hinsichtlich der Nutzungen, Vegetations- und Biotopstrukturen wurden im September 2016 durchgeführt. Bestandsanalyse und Wirkungsabschätzung für die Umweltgüter Boden, Grundwasser, Tierwelt, Kleinklima und Luft erfolgen aufgrund der Auswertung vorhandener Unterlagen und Potentialabschätzungen. Wegen der relativ geringen Empfindlichkeit des Planungsbereiches bzgl. dieser Umweltgüter erlaubt diese Vorgehensweise eine ausreichende landschaftsplanerische Beurteilung. 1.4 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Landes- und Regionalplanung Die Gemeinde Leiblfing ist regionalplanerisch als allgemeiner ländlicher Raum eingestuft. Einschränkende Aussagen aus der Regionalplanung liegen für den Geltungsbereich nicht vor. Der Geltungsbereich liegt außerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets und des Vorranggebiets für Hochwasserschutz- Aitrach H9. Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan Donau-Wald (Landschaftliches Vorbehaltsgebiet = grüne Kreuzschraffur; Vorranggebiet für Hochwasserschutz – Aitrach = türkisfarbene Schraffur) Vorbereitende Bauleitplanung Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde stellt das Vorhabensgebiet als Fläche zur Optimierung von Wiesenbrüterlebensräumen (Kiebitz) dar. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Leiblfing Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Straubing-Bogen (ABSP): Der Vorhabensbereich liegt im Schwerpunktgebiet des Naturschutzes Aitrach mit Zuflüssen. Die 200 m südöstlich fließende Aitrach mit Aue ist als regionaler Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbundachse mit folgenden Zielen eingestuft: • Aitrachaue: Optimierung als ökologische Schwerpunktlinie mit hohem Biotopentwicklungspotenzial; Reaktivierung des für Bachauen typischen Arten- und Lebensraumspektrums, Verbesserung der ökologischen Wechselwirkungen von Bach und Aue; • Vorrangige Optimierung als ökologische Schwerpunktlinie mit hohem Biotopentwicklungspotenzial; Errichtung von Pufferstreifen und ausreichend breiten Retentions- und Entwicklungslebensräumen, in denen Bäche ihre Dynamik zur Entfaltung bringen können; • Wahrung des Offenlandcharakters in den Wiesenbrütergebieten des Donautales sowie in den Talräumen von Kleiner Laaber und Aitrach. Waldfunktionskarte (Oberforstdirektion Regensburg 1992) Die Waldfunktionskarte enthält für den Vorhabensbereich keine relevanten Darstellungen. Schutzgebiete, amtliche Biotopkartierung, geschützte Flächen Flächen der amtlichen Biotopkartierung Bayern sind im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Im Weiteren Umgriff befinden sich folgende Biotopflächen: • 7241-0119-001: Aiterach zwischen Leiblfing und Niedersunzing. • 7241-1008-000: Landröhricht in der Aiterachaue nordöstlich Leiblfing. Zum größten Teil nach Nordwesten hin abgezäuntes Rohglanzgras-Landröhricht mit Schilf-Großröhrichtstreifen am Ufersaum der Aiterach u. Teichrosenvegetation; am Nordwest-Rand, zur angrenzenden Wiesenzone hin, lokal seggenreiche Nasswiesen, vereinzelt z. T. gepflanzte, jüngere Gehölze. Biberburg und häufig Spuren. Im Vorhabensbereich liegen keine geschützten Flächen gemäß § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG. 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Naturräumliche Situation Naturraum, Geologie, Relief Der Planungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Donau- Isar-Hügelland. Den geologischen Untergrund bilden Löss-, Lösslehm- und Decklehmschichten. Daher herrschen in weiten Bereichen ertragreiche Braunerden vor, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Planungsbereich liegt auf einer Höhe von ca. 360 m ü. NN (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016). Potenziell-natürliche Vegetation Die potenziell natürliche Vegetation wird vom Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald, in aiterachnahen Bereichen von Hainmieren-SchwarzerlenAuenwald gebildet (Bayerisches Landesamt für Umwelt o.J.). Klima Das Klima ist trocken bis mäßig feucht. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7-8 Grad Celsius bei einer jährlichen Niederschlagsmenge von 750–850 mm (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016). 2.2 Schutzbezogene Bestandsanalyse und –bewertung Nachfolgend werden die Zustände der Schutzgüter für die Umweltprüfung sowie eventuelle Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. Für die Schutzgüter der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt die Zustandsbewertung der betroffenen Flächen nach dem einschlägigen Bayerischen Leitfaden in drei Stufen. Die erfassten Nutzungen und Biotopstrukturen sind in beigefügtem Bestandsplan dargestellt. 2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume Beschreibung: Der überwiegende Anteil des geplanten Geltungsbereichs wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Der straßenbegleitende Grünstreifen entlang der St 2141 besteht aus einer nährstoffreichen und artenarmen Gras/Krautflur. Aufgrund der Zielaussagen des gemeindlichen Landschaftsplans und des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) wurde nachfolgende Potenzialabschätzung im Hinblick auf eine Eignung des Vorhabensbereichs als Wiesenbrüterlebensraum durchgeführt. Ein bestehendes Wiesenbrütergebiet ist im ABSP im Vorhabenswirkraum nicht dargestellt (ein entsprechendes Gebiet ist südwestlich von Leiblfing dargestellt, außerhalb des Wirkraums des vorliegenden Vorhabens). Im Hinblick auf bodenbrütende Agrarvögel weist der Vorhabenswirkraum folgende Vorbelastungen auf: • bestehende Bebauung im Westen an der Zufahrt nach Straßmühle • Gehölzkulisse entlang der Aiterach • Staatsstraße St 2142 im Norden • Anbau von hochwüchsigen, nachwachsenden Rohstoffen mit kulissenbildender Wirkung im Süden und im Osten des Vorhabensbereichs • Genehmigte Geländeveränderungen am Südrand des Vorhabensbereichs mit Durchführung einer Geländeauffüllung und Anlage eines Grabens als Retentionsraum, entstehende Böschungshöhe 1,3 m; Bewertung der Lebensraumeignung für bodenbrütende Arten der Agrarlandschaft: Aufgrund der gegebenen / genehmigten Vorbelastungen weist der Vorhabensbereich selbst keine Eignung für die genannte Artengruppe auf. So beträgt die planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz für den Kiebitz gemäß Gassner / Winkelbrandt (rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2005) 100m. Die Effektdistanz in Bezug auf Straßen, Gebäude, kulissenbildender Bewuchs wird in Garniel / Mierwald (Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, 2010) mit 200 m angegeben. Die Effektdistanz beschreibt die maximale Reichweite des negativen Einflusses obiger Belastungen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart. Damit verbleiben bereits im Ausgangszustand zwischen den Gehölzkulissen / Bereichen mit nachwachsenden Rohstoffen an der Aiterach, dem Störkorridor entlang der Staatsstraße und den genehmigten Abgrabungen/Aufschüttungen keine Bereiche mit günstigen Habitatbedingungen für die betrachtete Artengruppe. Auch eine Störwirkung auf die nordöstlich anschließenden Flächen ist nicht zu erwarten, da der für die Ackervögel nutzbare Offenlandkorridor zwischen Straße und Aiterachgehölzen nur 75-100m Breite aufweist. Damit sind auch für diesen Bereich im Hinblick auf Flucht- und Effektdistanzen keine günstigen Habitatbedingungen gegeben. Insgesamt handelt es sich damit um ein Gebiet von geringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und Lebensräume (Ackerfläche, Gras-/Krautflur). Übergeordnete Funktionen im Sinne des Biotopverbunds sind im Geltungsbereich nicht gegeben. Die Verbundfunktion konzentriert sich auf aiterachnahe Bereiche. Dauerhafte Vorkommen streng geschützter Arten können aufgrund der Bestandsstruktur und der umgebenden Nutzungen ausgeschlossen werden. Auswirkungen: Vorhabensbedingt ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.2.2 Schutzgut Boden Beschreibung: Die Bodenschätzungsübersichtskarte stuft die Böden als Lehm mit mittlerer Ertragsfähigkeit ein. Laut Darstellung im Bodeninformationssystem Bayern besteht der Boden im Vorhabensbereich aus einem Bodenkomplex mit Gleyen und anderen grundwasserbeeinflussten Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment) mit angrenzend Parabraunerde und Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über Carbonatschluff (Löss). Im Sinne der Eingriffsregelung handelt es sich um Standorte mit geringer Bedeutung. Auswirkungen: Vorhabensbedingt ist im Gebäude- und Erschließungsbereich mit Überbauung / Versiegelung und damit mit einem weitgehenden Verlust der Bodenfunktionen zu rechnen. Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit. 2.2.3 Schutzgut Wasser Beschreibung: Oberflächengewässer sind im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete werden nicht berührt (Bodeninformationssystem Bayern). Das geplante Baugebiet berührt teilweise die Überschwemmungsgefährdeten Gebiete (HQ100, HQextrem) und das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Aitrach. Zudem liegt der Vorhabensbereich im wassersensiblen Bereich der Aitrach (siehe nachfolgende Abbildung). Abbildung 3: Wassersensible Bereiche (Quell: Bayerisches Landesamt für Umwelt 2016) Für den Vorhabensbereich liegt ein genehmigter Auffüllantrag vor (10.07.2014). Damit liegt der Vorhabensbereich oberhalb der Überschwemmungszone. Mögliche Retentionsraumverluste werden durch volumengleiche Abgrabungen im südlichen Anschluss an die genehmigten Auffüllungen kompensiert. Auswirkungen: Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet sind aufgrund der bereits genehmigten Geländeauffüllung in Verbindung mit der vorgesehenen Abgrabung nicht Gegenstand der vorliegenden Planung. Durch Überbauung / Versiegelung geht die Versickerungsfunktion der betroffenen Flächen (= Flächen mittlerer Bedeutung) verloren. Die Versickerungsrate sinkt bei gleichzeitig erhöhtem Oberflächenabfluss. Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit. 2.2.4 Schutzgut Klima und Luft Beschreibung: Der Vorhabensbereich liegt am Rand des Aiterachtals und damit am Rand einer Luftaustauschbahn. Talaufwärts ist großflächig Bebauung vorhanden. Damit handelt es sich nicht um ein gut durchlüftetes Gebiet im Sinne des Leitfadens, sondern um ein Gebiet ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen (Gebiet mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft). Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Randeingrünung sind keine signifikanten Auswirkungen auf das Kleinklima zu erwarten. 2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung: Raumwirksame Grünstrukturen sind im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Es handelt sich um eine strukturarme Agrarlandschaft und damit um ein Gebiet mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. Auswirkungen: Es handelt sich um eine Fläche mit geringer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Es ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.2.6 Kultur und Sachgüter Im Vorhabensgebiet befinden sich laut Bayerischem Denkmal Atlas 2016 keine Boden- oder Baudenkmäler. Vorhabenswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind nicht bekannt. 2.2.7 Mensch Beschreibung: Bei den angrenzenden Bauflächen handelt es sich um Gewerbeflächen. Das geplante Sondergebiet kann direkt über die angrenzende Staatsstraße erschlossen werden. Beschreibung, Auswirkungen: Unmittelbare Störwirkungen auf angrenzende Wohngebiete sind aufgrund der Umfeldnutzung und der geplanten Erschließung nicht zu erwarten. 2.2.8 Wechselwirkungen Wechselwirkungen, die über die schutzgutspezifischen Betrachtungen hinausgehen sind nicht bekannt / werden nicht berührt. 2.3 Gesamtbewertung, Eingriffsregelung Als Grundlage für die Eingriffsbewertung werden die erfassten und betroffenen Bestandstypen hinsichtlich ihrer Biotopwertigkeit unterschieden. Die Einstufung erfolgt gemäß dem Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2003). Erläuterung Wertstufen: I = Gebiet geringer Bedeutung II = Gebiet mittlerer Bedeutung III = Gebiet hoher Bedeutung. + = = unterer Wert oberer Wert Der Vorhabensbereich wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild eingestuft. Es ist von einem hohen Versiegelungsgrad auszugehen (GRZ > 0,35). Damit ergibt sich eine Zuordnung in das Feld A I der Leitfadenmatrix (Spanne des Kompensationsfaktors 0,3 – 0,6). Unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung (vgl. nachfolgende Kapitel) wird als Kompensationsfaktor der Wert 0,4 gewählt. Damit ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 4.377 m². 3. Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtrealisierung des Baugebiets am geplanten Standort ist von einer Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 4.1 Vermeidung und Verringerung Schutzgut Arten und Lebensräume • Erhalt der biologischen Durchlässigkeit durch Ausschluss durchgehender Zaunsockel • Festsetzung von Gehölzen am südlichen Baugebietsrand als Lebensraum und Vernetzungselement Schutzgut Boden und Wasser • Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge im Bereich von Stellplätzen für PKWs Schutzgut Klima • Schutzgut Orts- Landschaftsbild • Festsetzung von Eingrünungsstrukturen am nördlichen und südlichen Baugebietsrand • Festsetzung zur Begrünung des Stellplatzbereichs. 4.2 Eingriffsbilanzierung und –kompesation Der ermittelte Kompensationsbedarf von 4.377 m² wird teilweise auf dem Baugrundstück (1.004 m²) erbracht. Der verbleibende Kompensationsbedarf wird vom gemeindlichen Ökokonto auf Flurstück Nummer xxx der Gemarkung xxx abgebucht. 5. Alternative Planungsmöglichkeiten Zur gestalterischen Einbindung an der Baugebietsostseite wurde die Anlage einer Streuobstwiese erwogen. Im Hinblick auf die zu erwartende Gebäudegröße wurde die Anlage eines Feldgehölzes im Südteil und Pflanzung von Baumgruppen mit Bäumen erster Ordnung im Nordteil favorisiert (bessere Eingrünungswirkung). 6. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Für die Abhandlung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden verwendet. Für die Erfassung der Biotopstrukturen und Nutzungen wurde im September 2016 eine Geländeerhebung in der Maßstabsgenauigkeit des Bauleitplans durchgeführt. Sie bildete auch die wesentliche Grundlage für die Bestandsbewertung. Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Aufgrund der örtlichen Bestandssituation werden hierdurch keine signifikanten Beurteilungsunsicherheiten ausgelöst. 7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Überwachungsmaßnahmen können sich auf die Entwicklung der Ausgleichsfläche beschränken. Empfohlen wird eine Prüfung der Vegetationsentwicklung in ca. 5-jährigen Abständen. 8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der geplanten Baugebietsausweisung wird die Neuschaffung eines Sondergebiets großflächiger Einzelhandel angestrebt. Der ermittelte Kompensationsbedarf wird teilweise auf dem Baugrundstück erbracht. Der verbleibende Restbedarf wird durch Abbuchung vom gemeindlichen Ökokonto erbracht. Die Planung sieht die Pflanzung von Hecken und Einzelbäumen sowie die Anlage eines Feldgehölzes vor. Das Monitoring sieht eine Überprüfung der Ausgleichsfläche vor. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen: Schutzgut Bewertung der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen Arten und Lebensräume gering Boden mittel Wasser mittel Klima, Luft keine Landschaftsbild gering Kultur- und Sachgüter keine Mensch keine 9. Literaturverzeichnis • • • • • • • BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.)(2016): Bodeninformationssystem Bayern GeoFachdatenAtlas (BIS - BY). <http://www.bis.bayern.de/bis/initParams.do> (Zugriff: 13.09.2016). BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.)(o. J.): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur). <http://fisnat.bayern.de/finweb/risgen?template=FinTempl ate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&blend=on&ask bio=on> (Zugriff: 13.09.2016). BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT (Hrsg.)(o. J.): Rauminformationssystem Bayern (RISBY). <http://wirtschaftrisby.bayern.de/risnet/risgen?template=StMWIVTTemplat e&preframe=1&blend=on&askbio=on> (Stand: o. J.) (Zugriff:13.09.2016). BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (Hrsg.)(1992): Waldfunktionsplan. Teilabschnitt DonauWald (12). Waldfunktionskarte Landkreis StraubingBogen. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (Hrsg.) (2007): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern. Landkreis Straubing-Bogen. Stand: Oktober 2007. Freising. GARNIEL, A. UND MIERWALD, U. (2010): Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.). GASSNER, E. UND WINKELBRANDT, A. (2005): UVP. Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. aufgestellt: 17.10.2016 HIW Hornberger, Illner, Weny Gesellschaft von Architekten mbH Landshuterstraße 23 94315 Straubing Team Umwelt Landschaft Fritz Halser, Christine Pronold dipl.inge, Landschaftsarchitekten Am Stadtpark 8 94469 Deggendorf