Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Office de l’agriculture et de la nature du canton de Berne Fachstelle Pflanzenschutz Station phytosanitaire Serie Quarantäneschadorganismen: Kartoffel-Zystennematoden Samstag 21. November 2015 Kartoffelzystennematoden verursachen ein kümmerliches Wachstum in Kartoffeln. (Foto: Fachstelle Pflanzenschutz) Was sind Kartoffelzystennematoden? Die Kartoffelzystennematoden gehören zu den Fadenwürmern und sind etwa einen Millimeter gross. Die Eier und Larven entwickeln sich in einer sogenannten Zyste, welche sie dann verlassen, sobald eine Kartoffel „Lock“-Stoffe aus der Wurzel ausscheidet. Die Nematoden wandern dann durch den Boden und siedeln sich dann in den Wurzeln an. Die gut ernährten Larven entwickeln sich dort zu Weibchen, die etwas schlechter ernährten entwickeln sich zu Männchen. Die Weibchen bilden dann Zysten („Kügelchen“), welche an den Wurzeln sichtbar sind. Darin sind bis zu 300 Eier enthalten. Im Feld ist der Zystennematoden-Befall durch nesterweise kümmerliches Wachstum der Kartoffel erkennbar. Dies sollte jedoch nicht mit Trockenheit oder Nährstoffmangel verwechselt werden. Wenn die Pflanzen ausgegraben werden, ist der Befall durch das struppige Aussehen der Wurzeln und ab Mitte Juni sind die Zysten (runde, orange oder cremefarbige Kügelchen) an den Wurzeln zu erkennen. Bis zu 50% Ertragsausfall Die Kartoffelzystennematoden stören das Pflanzenwachstum und können einen Ertragsausfall von bis zu 50% verursachen. In der Schweiz sind zurzeit keine Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung der Zystennematoden zugelassen. Die Zyste des Schädlings ist sehr langlebig, auch nach 12 Jahren ist sie noch funktionstüchtig. Daher ist es sehr schwierig, sie auf dem befallenen Feld auszurotten. Aus diesem Grund sollte unbedingt verhindert werden, dass die Zysten durch Ackergeräte, an Knollen haftende Erde oder Schuhwerk in neue Parzellen verschleppt werden. Es können weitere Massnahmen getroffen werden, damit sich die Kartoffelzystennematoden nicht ausbreiten. Einerseits sollte ein genügend langer Fruchtfolgeabstand (mind. 4 Jahre) eingehalten werden. Andererseits darf keine Resterde auf Pflanzkartoffelfeldern ausgebracht werden. Auch sollen die Maschinen immer genügend gesäubert werden, falls zuvor damit eine befallene Fläche bearbeitet wurde. Verdacht melden Bei einem Verdacht auf Befall durch Kartoffelzystennematoden muss man dies sofort der Pflanzenschutzfachstelle melden (es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht). Sie kann durch die Analyse von Bodenproben den Verdacht bestätigen. Zur generellen Überwachung des Schaderregers werden jährlich mindestens 0.5% der Speise- und Industriekartoffelfläche durch die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen beprobt und analysiert. Auf einer Fläche von 0.5ha wird mit dem Bodenbohrer 50mal eingestochen und die gesammelte Erde zu einer Probe vermischt. Die Überwachung der Saatkartoffelfelder wird durch die Vermehrungsorganisationen übernommen. Fällt die Analyse einer Probe positiv aus, wird die Parzelle durch die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen für 6 Jahre gesperrt. Erst nach 6 Jahren kann ein Antrag für die Wiederanpflanzung von Kartoffeln gestellt werden. Der Anbau resistenter Sorten kann während der Sperrzeit durch die kantonalen Pflanzenschutzfachstellen und das BLW bewilligt werden. In diesem Fall müssen die Maschinen nach der Bearbeitung in diesem befallenen Feld immer gründlich gereinigt werden. Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern Alexandra Schröder