Bebauungsplan „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich der Grünverbindung zwischen Daxlanden und Grünwinkel“, Karlsruhe – Grünwinkel beigefügt: Begründung und Hinweise - Vorentwurf - Bebauungsplan „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich der Grünverbindung zwischen Daxlanden und Grünwinkel“, -2Karlsruhe – Grünwinkel 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Bebauungspläne Nummer 328 und 328 B setzen im Bereich südlich der Rudolf-Freytag-Straße einen 30 Meter breiten Grünzug fest, in dessen Verlauf eine Rad- und Fußwegverbindung über die Bundesstraße 36 von Daxlanden nach Grünwinkel eingebettet ist. Innerhalb des Planbereiches befindet sich die Grünverbindung zwischen Daxlanden und Grünwinkel sowie Teile von Grundstücken mit gewerblicher Nutzung. Die an die Grünverbindung angrenzenden Grundstücke wurden durch Zukäufe aus diesem Grünzug vergrößert, um dringend benötigte Lager- und Parkierungsflächen zu gewinnen. Dadurch ist die öffentliche Grünfläche stark verschmälert worden, was nicht mehr mit den Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne zu vereinbaren ist. Diese Entwicklung führt zur Notwendigkeit, die Bebauungspläne „DaxlandenOst“ und Daxlanden-Ost, Änderung im Bereich des Gewerbegebiets zu ändern, mit dem Ziel, die hinzu gekauften Grundstücke rechtlich dem Gewerbegebiet zuzuordnen und den dazwischen liegenden Grünzug mit 13 Meter Breite als wichtige Geh- und Radwegverbindung, vor allem auch für Schüler, als entsprechendes „Verkehrsgrün“ zu sichern. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der geltende Flächennutzungsplan stellt für dieses Gebiet ein Gewerbegebiet dar. Die Planung ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gelten für die Baulandflächen mit dem Einschrieb „Gewerbegebiet“ die Festsetzungen der Bebauungspläne „Daxlanden-Ost“, Plan Nummer. 328 A, rechtswirksam seit dem 12.August 1966, und Plan Nummer 351 B, „Daxlanden-Ost, Änderung im Bereich des Gewerbegebietes“, Plan Nummer. 328 B, beide rechtswirksam seit dem 15.Januar 1999. 3. Bestandsaufnahme Die bestehenden Bebauungspläne weisen das Plangebiet als „Grünfläche“ aus. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne geändert, soweit die bestehenden Bebauungspläne nach Maßgabe der Festsetzungen nicht weitergelten. ) Bebauungsplan „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich der Grünverbindung zwischen Daxlanden und Grünwinkel“, -3Karlsruhe – Grünwinkel 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Planungsgebiet liegt im Südwesten des Stadtteils Grünwinkel und wird begrenzt - im Westen von der Bundesstraße 36, - im Norden und Süden von den Gewerbegebietsflächen „Daxlanden-Ost“ und - im Osten von der Durmersheimer Straße. Die Größe des Planbereiches beträgt in etwa 0,69 Hektar. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke befinden sich zum Teil in privater, zum Teil in städtischer Hand. 4. Planungskonzept Für die bereits an die Gewerbetreibenden verkauften Grundstücksflächen (in etwa 2725 Quadratmeter) soll Gewerbegebiet (GE) gemäß Paragraf 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990 festgesetzt werden, um diesen Flächen dieselbe Rechtsgrundlage zu geben wie den übrigen Gewerbegebietsflächen des Gewerbegebiets „Daxlanden-Ost“ und Daxlanden-Ost, Änderung im Bereich des Gewerbegebietes“. Zur Sicherung der bisher im Bereich des Grundstücks Flurstück Nr. 29905 liegenden Entwässerungskanäle und Stromversorgungsleitungen sollen die betroffenen Flächen mit einem „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsträger“ belastet werden. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Eingriff in Natur und Landschaft Durch die Veräußerung von Teilflächen des Grünzuges an die anliegenden Gewerbetreibenden erfolgte ein Eingriff in Natur und Landschaft, für den normalerweise Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu treffen wären. Die Inanspruchnahme dieser zugekauften Teilflächen durch bauliche Maßnahmen der anliegenden Gewerbetreibenden führt zunehmend zu einer starken Verengung des Grünzugs. Dieser ist in der Folge bereits von ursprünglich 28 Meter gemäß der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplan auf 13 Meter dezimiert worden. Um diese Veränderungen planungsrechtlich aufzunehmen, aber auch zur Sicherung des Erhalts der Grünverbindung, ist die Änderung de bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Eine weitere Einschnürung der Grünverbindung durch bauliche Maßnahmen hätte zur Folge, dass nur eine noch tunnelartig geführten Fuß- und Radwegverbindung zwischen den Stadtteilen Grünwinkel und Daxlanden verbliebe. Bebauungsplan „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich der Grünverbindung zwischen Daxlanden und Grünwinkel“, -4Karlsruhe – Grünwinkel Da es sich bei dem Bebauungsplan jedoch um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach Paragraf 13 a Baugesetzbuch handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, ist ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe nicht erforderlich, auch eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Ebenso wird ein Umweltbericht nicht notwendig. 5. Kosten (überschlägig) Kosten entstehen durch die Planänderung nicht. 6. Beipläne zur Begründung Zur Erläuterung sind der Begründung folgende Pläne beigefügt: „Daxlanden – Ost“, Bebauungsplan Nummer 328 und „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich des Gewerbegebietes“, Bebauungsplan Nummer 328 B „Daxlanden – Ost, Änderung im Bereich des Gewerbegebietes“, Bebauungsplan Nummer 351 B Karlsruhe, 10. Februar 2017 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner