Motto: „Qualität und Sicherheit“ - lift

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Rosenheimer Fenstertage 2015 –
Vom 08.10. bis 09.10.2015
Motto: „Qualität
und Sicherheit“
Im Anschluss an die Begrüßung und Eröffnung durch
Prof. Ulrich Sieberath, konnte um 09:00 Uhr Bernhard
Helbing, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Fenstertechnik e. V., die Veranstaltung für das Jahr 2015 in
Anwesenheit von Gabriele Bauer, Oberbürgermeisterin
von Rosenheim, eröffnen.
Helbing berichtete, dass die 43. Veranstaltung 850 Teilnehmer angezogen habe, darunter Fachleute aus insgesamt 20 Ländern, wobei die Teilnehmer aus Indien und
Japan die weiteste Anreise nach Rosenheim hatten.
Das Motto „Qualität und Sicherheit“ sei für die Fenstertage ganz bewusst gewählt worden, weil unter anderem
die Einbruchdelikte in Deutschland ständig zunähmen.
Helbing wies ganz besonders auf die zu diesem Thema
stattfindenden Referate und praktischen Vorführungen
hin. Weiterhin legte er die neue Gestaltung der Fenstertage dar, die nicht mehr nur im großen Konferenzsaal
„Bayern“ stattfinden, sondern zusätzlich und teilweise
parallel in den Sälen „Rosenheim“ und „München“ im
Kultur- und Kongresszentrum der Stadt Rosenheim.
Dies gäbe Gelegenheit unter den Vorträgen zu wählen
(2014 waren dies noch 8 Vorträge, 2015 nunmehr 18 Vorträge) und über die eingeplanten Pausen „Networking“
zu betreiben, was zuvor – nach Ansicht vieler Teilnehmer
– zu kurz gekommen war. Die Vorabendveranstaltung
am 7. Oktober habe 100 Teilnehmer verzeichnet, sich
mit der praktischen Anwendung der Dienstleistung beschäftigt und sehr viel Diskussionsstoff generiert.
Das ift steht vor einer grundlegenden
Neuausrichtung
Nicht nur investiert der Verband bis Juni 2016 EUR 7,2
Mio. in das neue Institutsgebäude und den darin enthaltenen Prüfvorrichtungen, sondern, das ift wird zu einem
Technologiezentrum ausgebaut, mit der Aufgabe, sich
um die Themen Rauch, Brand, Luft und Licht mit neuen
Prüfständen für Fenster, Tore und Türen zu kümmern.
Dieser Schritt ist schon allein deswegen geboten, weil
die Anzahl und Komplexität der für die Produkte geltenden Normen sich vervielfacht hat, darunter z. B. die
EN 16 034 für das Brandverhalten und die EN 18 008
für die Glasbemessung. Hier sieht der Verband seine
Kernaufgabe zusammen mit dem Institut, Normen und
Regeln in der Umsetzung für die Mitglieder zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Gabriele Bauer konnte in ihrem Grußwort an die Teilnehmer dieses Aufgabenverständnis nur bekräftigen. Die
Verzahnung zwischen den Rosenheimer Hochschulen
und Ausbildungsstätten mit dem ift und andererseits
mit der Fachindustrie soll noch enger werden als zuvor.
Dass das ift auf europäischer Ebene die Zulassung als
„Prüfinstitut“ erhalten wird, ist für Gabriele Bauer ein
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36. Jahrg. (2016)
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konsequenter Schritt in eine europäische Vernetzung Rosenheims.
Frau Oberbürgermeisterin wartete dann
noch mit einer erfreulichen Nachricht
hinsichtlich des in die Jahre gekommenen Kultur- und Kongresszentrums auf:
eine Sanierung Schritt für Schritt ist
ab 2016 geplant. Der Stadtrat hat noch
nicht abschließend entschieden, jedoch
ist die Richtung klar und vorgegeben.
Das nachfolgende Referat von Prof.
Sieberath, Leiter des ift, ging noch einmal im Detail auf das derzeitig im Bau
befindliche neue Institutsgebäude sowie auf dessen zukünftige Aufgaben
ein. Gezeigt wurden Bilder der Baustelle, mit dem Hinweis die bereits fertiggestellten Räumlichkeiten am Nachmittag des zweiten Tages besichtigen
zu können. Das ift wird im neuen Gebäude zu einem echten Prüf- und Forschungszentrum für Fassaden, Fenster, Flügel- und Schiebetore, Türen,
sowie Dach- und Wandelemente. Aufgrund der Tatsache, dass es immer
wieder Fehlplanungen gibt, wird das ift
in Zukunft Planungshilfen herausgeben. Die erste Schrift ist bereits erschienen, trägt den Titel „Fenster in
Schulbauten“ mit der Nummer FE
16/1. Eine weitere Schrift ist gegenwärtig in Arbeit, sie wird den Titel
„Fenster in Pflegeeinrichtungen“ tragen. Am Markt hätte man herausgefunden, dass schwarze Schafe der Industrie mit gefälschten ift-Zertifikaten
und RAL-Siegel operieren. Um dies zu
vermeiden, hat das ift einen QR-Code
eingeführt, mit Hilfe dessen die Echtheit eines Zertifikats überprüft werden
kann. Zum energetischen Verhalten
der Produkte wurde eine europaweite
Studie abgeschlossen. Diese kam zum
Ergebnis, dass die Fachindustrie sehr
viel stärker in die Beratung von Architekten und Planern eingreifen muss.
Die Einsparung von Energie würde immer wieder an Komfort und Preis hintangestellt. Hinzu kommt, dass das EUEnergy-Label bei der Berechnung der
Energieeffizienz wohl ein sehr kompliziertes Konstrukt geworden ist, dessen
Beherrschung nicht jedem gelingt. Ein
weiterer Hinweis kam zum Thema Sicherheit, hier ist die Einbruchsicherheit gemeint. Die neue Widerstandsklasse aus den DIN EN 1627, RC-2
benannt, sei ein Erfolg. Für die Unternehmen die in diesem Sektor unterwegs sind, gab Prof. Sieberath noch
den Hinweis, dass die KfW allein für
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das Thema Einbruchsicherung in den
Jahren 2015 bis 2017 ein Budget von
EUR 10,0 Mio. in den Fördertöpfen aufweist.
An das Referat von Prof. Sieberath
schloss sich das Thema „Gebäudeeffizienz“ an. Der Vortrag war eher allgemein gehalten und beschäftigte sich
mit der EnEV von 2009 und ihren Auswirkungen. 80 % des CO2 -Ausstoßes
(Footprint) entstehen während der Gebäudenutzung. 20 % verursacht der
Bau eines Gebäudes. Sehr bald werden
für den Abriss von Gebäuden Recyclingverfahren zur Verfügung stehen,
bei welchen sogar der Beton in seine
Bestandteile zerlegt wird und danach
wieder zur Verarbeitung zu Beton zur
Verfügung steht. Weiterhin werden in
Zukunft sog. holistische Modelle zur
Verfügung stehen, mit welchen eine
ganzheitliche Planung des Gebäudes
samt Integration der Gebäudeausrüstung möglich sein wird. Hier wurde auf
das Thema „BIM“ verwiesen, welches
im Themenblock 3 „Digitale Welt“ im
Anschluss behandelt wurde.
BIM = Building Information Modelling,
vorgetragen von Dipl.-Ing. Johannes
Reischböck vom Bundesverband
Bausoftware e. V. und von
Henning Wagner von Orgadata
Aus der Erfahrung, dass baubegleitende Planung nicht fehlerfrei sein kann,
hat man im Vereinigten Königreich
(UK) nach Methoden gesucht, vor Baubeginn ein Gebäude mit allen seinen
Einbauteilen und den daran beteiligten
Prozessen virtuell zu generieren und
anhand dessen für reibungslose Abläufe nach nachprüfbaren Verfahren und
mit Kollisionsprüfungen auf allen Ebenen, Fehler zu vermeiden. 2011 wurde
BIM in UK mit einer Übergangsfrist von
fünf Jahren eingeführt. Das Ziel ist, mit
Einführung von Level 3 im April 2016,
33 % der Baukosten einzusparen, die
Emissionen während der Produktionsund Bauzeit um 50 % zu verringern,
die Lieferzeiten ebenfalls um 50 % zu
kürzen und den Exportanteil im Rahmen des Systems um 50 % zu steigern.
Firmen in UK haben sich bereits nach
BIM zertifizieren lassen. Die Bundesregierung beschäftigt sich mit diesem
Thema und wird es sehr wahrscheinlich übernehmen, so die Aussagen von
Bundesbauminister Dobrindt. Insgesamt arbeiten 14 Verbände auf der
Plattform „Planen.Bauen.4.0“ daran.
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Die mittelständische Prägung des Baugeschäfts in Deutschland erfordert
auch entsprechende zeitliche Vorläufe.
BIM bedeutet „Dreidimensionale modellorientierte Planung“. BIM ist nicht
mit 3D zu verwechseln. Modell heißt,
sich in einer virtuellen Welt zu befinden, bei welcher alle Gewerke am Bau
mitdiskutieren können. Daher können
aber auch alle Entscheidungen vor
dem Start des Bauprojekts bereits getroffen werden. Sogar die Baustelle
selbst kann zunächst einmal nur virtuell eingerichtet werden und die Prozesse und Abläufe getestet werden. Ein
langfristiges Ziel ist es, dem Facility
Manager die entsprechenden Dateien
zur Verfügung zu stellen, mit den
Zustandstiteln: Benötigt, Entworfen,
Geplant, Gebaut, Gewartet. Selbstverständlich ist hierzu auch die Hilfe der
Hersteller notwendig, denn die technischen Daten müssen in sog. „Templates“ übertragen werden, wobei sich
daraus Angaben zur Geometrie, strukturierte aber auch unstrukturierte Datensätze ergeben, z. B. für alle diejenigen Daten, die herstellerspezifisch
sind. Die dafür geeigneten SoftwareFormate sind: Die Revit-Familien,
Archicad GDL oder Allplan Smartparts.
Henning Wagner gab im Anschluss
einen Überblick über die Software und
zeigte in Videos die Anwendung derselben.
Der Fenstermarkt in Deutschland,
vorgetragen von Ulrich Tschorn,
GF des VFF, Themenblock 4:
Fenstermarkt
Dieser Vortrag war extrem gut besucht. Die Plätze im Raum waren alle
belegt und es standen noch Zuhörer an
den Seitenwänden. Anhand von Tabellen
und Kuchendiagrammen wurden die
Zahlen des Fenstermarktes in Deutschland sowie die Marktentwicklung (Prognose) gezeigt:
Das Fazit von Ulrich Tschorn lautete:
Das Wachstum im Markt ist stabil, der
Zuwachs kommt ganz wesentlich aus
dem Wohnungsbau. Bedingt durch die
stattfindende Zuwanderung, ist ein Abbrechen des Trends nicht zu erwarten.
Wichtig sei noch im Zusammenhang
die für das Jahr 2050 vorgegebene
„Klimaneutralität“ von Gebäuden und
des darin enthaltenen Nachrüstungsbedarfs vor allem in den Ballungsgebieten auf welche sich die Zuwanderung und der Nachrüstbedarf
konzentrieren wird.
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Rechtliche Beratung
des Fenster & Fassadenherstellers –
„Bauvertragliche Dauerbrenner“ von
Jörg Teller, Rechtsanwalt Smng.
Frei nach dem Motto, dass keine Arbeit
beendet ist, bis die Dokumentation
stimmt, nahm sich RA Teller die bekannten „Sünden“ im Kaufmännischen
vor. Woran Betriebe immer wieder
scheitern, ist die „Papierform“ der
nach der Bauprodukteverordnung mitzuliefernden Unterlagen. Drei wesentliche Fehlerquellen wurden von RA Teller
herausgestellt:
 Fehler im Angebot
 die ordnungsgemäße Bedenkenmitteilung
 das kaufmännische Bestätigungsschreiben
Bei den Fehlern im Angebot handelt es
sich vor allem um Widersprüche die
der anbietende Betrieb im Leistungsverzeichnis feststellt und über welche,
nach Aussagen von Jörg Teller, allzu
leicht hinweggesehen wird mit dem
Hintergedanken, später ggf. eine Mehrvergütung zu erlangen. Bei Unklarheit
oder Zweifeln am Text ist es immer angezeigt, sich rückzuversichern indem
man um Aufklärung bittet. Bei nachträglichen Auseinandersetzungen vor
Gericht geht der Richter immer davon
aus, dass der Betrieb als Fachbetrieb
in der Lage gewesen sein sollte, Widersprüche zu erkennen. Damit ist die
Übernahme einer Teilschuld von vorne
herein gegeben.
Die Bedenkenmitteilung soll nach der
VOB Teil B allen am Gewerk Beteiligten
die Möglichkeit bieten, eine Planung in
Teilbereichen in Zweifel zu ziehen und
dem Bauherrn letztendlich unnötige
Kosten oder Nacharbeiten zu ersparen.
Die Bedenkenmitteilung richtet sich
aber auch an vorgelagerte Gewerke,
bei welchen, nach Übergabe an den
nächsten Abschnitt, Fehler erkennbar
sein sollten und welche bei der Schnittstellenbildung/Übergabe offenkundig
wurden. Die Bedenkenmitteilung muss
inhaltlich richtig und fachgerecht sein,
wobei die sich aus den geschilderten
Bedenken ergebenden Konsequenzen
klar benannt werden müssen.
Die Auftragsbestätigung ist das letzte
rechtliche Mittel vor Vertragsschluss
und damit rechtlicher Bindung gegen
einzelne Inhalte Widerspruch einzulegen. Dies sollte innerhalb von 1 bis 2
Arbeitstagen erledigt werden. Schweigen ist bekanntlich nach dem BGB als
Zustimmung zu deuten. Aber nicht nur
der Widerspruch zum Auftrag wird
häufig vernachlässigt: Das Bauprotokoll rangiert im deutschen Recht als
Willensbekundung des Auftraggebers
und ist damit bei verspätetem Widerspruch für den Auftragnehmer bindend. Auch hier gilt, dass ein Zustellungsnachweis erforderlich ist.
Fenster und Türen in Sonderbauten,
Knut Junge vom ift Rosenheim
Die Musterbauordnung (MBO) listet in
§ 2 diejenigen Gebäude auf, für welche
die MBO gilt, darunter auch Schulen
und Kindergärten. Die darunter aufgehängte Muster-Schulbau-Richtlinie beschäftigt sich allerdings nur mit den
Themen Brand, Rettungswege usw. Es
fehlt ein konkreter Bezug zur DIN EN
14 351-1:2010-08, „Fenster und Türen –
Produktnorm, Leistungseigenschaften“.
Die DIN 58 125 beschäftigt sich mit
der Verhütung von Unfällen, geht aber
auch nicht auf das Thema Türen und
Fenster spezifisch ein. Die wesentlichen Problemkreise, die sich nach Ansicht von Knut Junge auch in den Ausschreibungen wiederfinden sollten,
sind die steigenden Belastungen für
Türen und Fenster aufgrund des Verhaltens von Schülern in allen Altersklassen, dem Ganztagesbetrieb und
auch den Erfordernissen der Inklusion.
Dennoch werden an Fenster und Türen
architektonische Anforderungen gestellt, wie z. B. großflächige Fenster ohne Teilung und integriert in Glasfassaden. Die gestellten Anforderungen sind
hohe Nutzungssicherheit, großer Lichteinfall, guter Sonnenschutz, gute Lüftung, leichte Bedienbarkeit und einfache Pflege und Wartung. Die Realität
zeigt, dass Fenster und Türen in Schulen und Kindergärten oft bedient werden, dem Missbrauch unterliegen und
Pflege und Wartung fast nicht mehr
stattfinden. Weiterhin wurden weitere
Problemkreise erkannt: eine Vielzahl
mechanischer Schäden, fehlende Robustheit wegen Dauerfunktion, Probleme bei der Herstellung der Barrierefreiheit, Herstellung eines angenehmen
Raumklimas, Schallschutz beim Unterricht und die Sicherheit bei einem
möglichen Amoklauf. Das ift hat sich
genau um diese Problemkreise bei den
Produkten gekümmert und dazu die
Planungshilfe FE16/1 mit dem Titel
„Einsatzempfehlungen für Fenster in
Schulbauten“ herausgebracht. Im Lau-
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fe der Jahre 2016/2017 soll zusätzlich
noch die Planungshilfe „Fenster in
Pflegeeinrichtungen“ herausgegeben
werden. Die FE16/1 bietet Hilfe bei den
Ausschreibungstexten und betrachtet
mögliche typische Schäden, die Anforderungen an den Betrieb der Fenster,
zeigt die Grundlagen der Planung auf,
geht auf Gestaltung, Ausführung und
Ausstattung ein, benennt notwendige
Klassen und verlangt Produkte die anwendungsoptimiert sind. Gerade beim
Schallschutz sind hier andere Lösungen notwendig, wenn man die Schallquellen betrachtet: Außenlärm, Lärm
im Gebäude selbst, Innenlärm in den
Schulräumen. Die Fenster sind zusätzlich in der Planungshilfe nach Öffnungsarten und Gebrauchsart strukturiert und dies ganze besonders
bezogen auf den Anwenderkreis, wobei
generell bei diesen Bauten gilt, dass
Funktionalität vor Ästhetik geht. Weil
die öffentliche Hand am Personal an
den Schulen ständig spart, wird empfohlen, dass der Fachbetrieb der die
Fenster eingebaut hat, sich während
der Nutzung anbietet, die Produkte ordentlich zu warten.
Zweiter Vortragstag
Fassaden am Limit vorgetragen von
Prof. Dr. Michael Land, Leibniz
Universität Hannover und von
Dr.-Ing. Harald Schulz, Ingenieurbüro
Dr. Harald Schulz
Prof. Dr. Michael Land präsentierte die
Fassade des Neubaus der Europäischen
Zentralbank in Frankfurt/Main als ein
Beispiel von vielen, wie heutzutage Architektur umgesetzt wird. Diese Fassade
ist eine sog. „Schild-Hybrid Fassade“
die eine ganze Reihe von Funktionen
gleichzeitig wahrnehmen und gewährleisten muss. Ohne die Inhalte des Vortrags, namentlich die Fotografien und
die technischen Zeichnungen gesehen
zu haben, kann man sich schlecht einen
Begriff der enormen Anforderungen
machen. Interessierte finden den Vortrag
unter: https://www.ift-rosenheim.de/web/
rosenheimer-fenstertage/feedback
Dr. Harald Schulz gab anschließend eine Übersicht der allgemeinen Anforderungen an Fassaden unterschiedlicher
Konstruktion. Fassaden sollen nutzergerecht und mit einem hohen Nutzerkomfort ausgestattet sein. Hier sind
die Temperatur, die eintreffende Strahlung, die Luftqualität über die Fassadenbelüftung, der visuelle Komfort (Ta-
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ges- und Nachtlicht, Blendschutz), der
niedrige Geräuschpegel und die Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen von Bedeutung. Das Thema klimagerecht bezieht sich vor allem auf
einen minimalen Einsatz von Ressourcen, um eine gleichmäßige Temperatur
im Gebäude in Zusammenhang mit der
Fassade, unabhängig von der Jahreszeit und dem Wetter herzustellen. Die
eingesetzten Werkstoffe und Komponenten sollen über eine Mindestlebensdauer von 50 Jahren verfügen, wobei
der geringste Materialeinsatz einhergeht mit der Recyclingfähigkeit aller
Werkstoffe. Die Wartungsfähigkeit soll
gegeben sein, jedoch ohne großen Aufwand. Gleichzeitig soll die Fassade für
zukünftige Technologien modernisierungsfähig und aufrüstbar sein. Natürlich
sind gleichzeitig die Gestaltungsfreiheit an Werkstoffen, Formen, Oberflächen und Abmessungen ein Muss. Die
Technik soll einfach, sicher, kostengünstig, dauerhaft, normkonform und
einfach austauschbar sein.
Nikolaus Siegel und Karl-Heinz Volk
von Volk Sicherheitstechnik referierten zum Thema Sperrtechnik, eine
sehr einleuchtende und realitätsnahe
Vorführung wie Fensterschlösser und
Türschlösser in kürzester Zeit überlistet werden und Unbefugte fast ohne
Schaden an Fenster und Tür in Wohnungen und Häuser gelangen.
„Wenn das Fenster Alarm schlägt“
vorgetragen von Sebastian Brose, VdS
Schadensverhütung GmbH. Der Referent beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem sog. „Smart Home“. Die
wesentlichen zu erzielenden Vorteile
sind zunächst einmal die Sicherheit
der eigenen vier Wände im Falle der
Abwesenheit, die Schadensverhütung
generell und Energieeinsparung durch
intelligente Geräte. Das Ganze hat die
englische Bezeichnung „Ambient Assisted Living“. Smart Home simuliert
sogar die Anwesenheit der Hausbewohner, indem es sich merkt, wann der
Fernseher eingeschaltet wird, wann,
welche Zimmer benutzt werden und so
auch in Abwesenheit der Bewohner
Licht und Ton steuern kann. Natürlich
gibt es auch die sehr günstige Ausführung aus dem Baumarkt und die sehr
Teure beim Fachhandel, aber ohne Beratung und Gespräch vor Ort geht es
nicht. Die von der Industrie angebotenen „Smart Kits“ bestehen im Wesentlichen aus Bewegungsmeldern und
speziellen Türkontakten. Die Grundlage
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für die Produkte ist die DIN-VDE 0826.
Keines der am Markt vorhandenen
Standard-Kits entspricht jedoch den
Forderungen der DIN-EN 50 131, die sich
an den gewerblichen Bereich richtet.
Hier kann eine Haftung des Lieferanten/installierenden Betriebes aufgrund
falscher Beratung geltend gemacht
werden. Als Gefahren und Risiken führte
Sebastian Brose den Fehlalarm oder
die fehlende Detektion an, wobei der
Energieausfall nicht unberücksichtigt
bleiben sollte. Cloud-basierte Geräte
und Systeme sind noch dazu über das
Internet angreifbar und die Datenkontrolle ist noch dazu schwierig.
Die „Baumarktmodelle“ bestechen
zwar im Design, verfügen z. T. sogar
über eine Cloud-Anbindung, sind erweiterbar, brauchen nur angeklebt zu
werden und sind preislich attraktiv. Jedoch entstehen im Vergleich zu einem
System Lücken, wie z. B. die Alarmierung über eine App an den Besitzer,
der möglicherweise Hunderte von Kilometern entfernt ist. Weiterhin ist bei
diesen Produkten keine Interaktion
zwischen Mechanik und Elektronik vorhanden. Ein Ausfall der Stromversorgung ist nicht vorgesehen. Das was bei
einem Smart Home System als automatische Aktion hinterlegt werden
kann, bei Einbruch geht im ganzen
Hause das Licht an, bei Brand gehen
die Rollläden hoch und das Licht an,
der Wassersensor im Keller stellt automatisch das Hauptventil aus, ist mit
den günstigen Produkten nicht zu realisieren.
 Als Zusammenfassung kann gelten:
Sicherheit geht vor Komfort
 Eine Vernetzung ist nur bei eindeutigem Nutzen wichtig
 Saubere Dokumentation und Transparenz
 Einsatz geeigneter und normkonformer Geräte
 Sichere Topologie
 Mechanischer Grundschutz
 Intervention durch Dritte wie die
Polizei oder den Wachdienst
Wie schon in den vergangenen Jahren
waren die Rosenheimer Fenstertage
2015 sehr vielfältig und interessant.
Bei der großen Anzahl von Vorträgen
ist eine gute Vorabplanung unerlässlich. Im Jahr 2016 finden die Rosenheimer Fenstertage vom 12. bis 14. Oktober statt.
Stephan Kretzschmar
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