BAULEITPLANUNG DER STADT LANGELSHEIM 41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Standortschießanlage Astfeld : B e g r ü n d u n g / E r l ä u t e r u n g e n im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung im Sinne von § 4 BauGB Stand: Juli 2016 1 Der zur Zeit verbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Langelsheim stellt den im nachfolgend dargestellten Übersichtplan umrandeten Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf dar. Hierbei handelt es sich um Flächen ohne nähere Zweckbestimmung, die als Vorrangstandort für Anlagen der Landesverteidigung reserviert waren. Planerisch gesichert wurde so eine Standortschießanlage des Fliegerhorstes Goslar, die 1949 unter britischer Besatzung von der GCLO (German Civil Labour Organization) errichtet und bis zur Schließung des Standortes im Jahr 2009 regelmäßig im Rahmen der Ausbildung von Soldaten genutzt wurde. Darstellung der im wirksamen Flächennutzungplan der Stadt Langelsheim festgelegten Fläche für den Gemeinbedarf Die aktuelle Darstellung umfasst neben der eigentlichen Schießanlage südlich der Erschließungsstraße mit Unterkunftsgebäuden und einem Wohnhaus für ziviles Aufsichtspersonal auch mögliche Erweiterungsflächen im näheren Umfeld. Sie reicht im Norden über die neue B 82 hinaus und sah auch östlich noch eine dreiecksförmige, großflächige Reserve vor. Ein Grunderwerb zur Vergrößerung der Anlage wurde aber nicht realisiert, sodass über den heute vorhandenen Bereich hinaus keine weiteren Flächen in Anspruch genommen wurden. Die Schießanlage liegt in einer bewaldeten Zunge des nördlichen Harzrandes etwa 1,5 km westsüdwestlich von Astfeld und ist im Westen, Norden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen eingerahmt. Sie ist innerhalb des Gesamtgrundstücks eingebettet in bewaldete Flächen. Mit der Schließung des Standortes in Goslar 2009 wurde auch die Schießanlage aufgegeben. Mit der nachfolgenden Sanierung des Geländes von bodenbelastenden Rückständen des Schießbetriebes konnte für die Fläche von der bundeseigenen Vermarktungsgesellschaft eine adäquate Folgenutzung gesucht werden. Diese sollte, der Lage im Außenbereich entsprechend, möglichst landschaftsverträglich sein. Inzwischen wurde das Gelände an einen privaten Investor veräußert, der auf Teilflächen des Grundstücks eine Freizeitanlage mit dem Schwerpunkt „Reiten/Reittouristik“ errichten möchte. Hierzu ist vorgesehen, den von der neuen Nutzung betroffenen Bereich, welcher der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen ist, als Sonderbaufläche/-gebiet (S/SO) mit entsprechender Nutzungsart darzustellen. Die für die Gebietsentwicklung nicht betroffenen Bereiche der 2 dargestellten Gemeinbedarfsfläche werden ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend als Flächen für die Landwirtschaft oder Flächen für Wald ausgewiesen. Besondere Nutzungen (Flächen für den Straßenverkehr) werden ebenso in ihrem Bestand erfasst und dargestellt. Darstellung der Fläche, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als Sonderbaufläche/ Sondergebiet ausgewiesen werden soll (gleichzeitig auch Wirkungsbereich des Bebauungsplanes) Im Rahmen der geplanten Neuausrichtung als Sondergebiet ist vorgesehen, die vorhandenen baulichen Anlagen zu sanieren und Gästen als Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Abgerundet werden soll dieser nördliche Teil durch den Neubau einer gebietsbezogenen Gastronomie und einer kleineren Tagungsräumlichkeit. Mit einem Betreiberwohnhaus soll dieser touristische Teil des Grundstücks abgerundet werden. Im südwestlichen Teil des Plangebietes ist der Neubau einer größeren Reithalle mit Nebengebäuden und östlich angrenzendem Reitplatz geplant, im südöstlichen Bereich ist außerdem die Errichtung von kleineren Ferienhäusern im skandinavischen Stil vorgesehen, die das Übernachtungsangebot abrunden sollen. Die verkehrliche Erschließung ist über die vorhandene Erschließungsstraße, die bis zum Haupteingang des Grundstücks öffentlich gewidmet ist, gesichert. Der Ausbau der Straße ist geeignet, den durch die Neuordnung entstehenden Ziel- und Quellverkehr aufzunehmen. Die Versorgung mit Strom wird über den vorhandenen Grundstücksanschluss sichergestellt, die Trinkwasserversorgung erfolgt aus einem eigenen Brunnen bzw. über einen Anschluss an vorhandene Trinkwassernetze der Versorgungsunternehen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine örtliche Klein-Kläranlage. Im Rahmen der weiteren Gebietsentwicklung wird die Anlage hinsichtlich ihrer Kapazität überprüft und, soweit erforderlich, an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Sicherstellung des erforderlichen Löschwassers soll über einen Teich erfolgen, der im westlichen Einfahrtsbereich neu angelegt werden soll. Die notwendigen baulichen Maßnahmen für den Teich und die Entnahmestelle werden entsprechend der einschlägigen Vorschriften vorgenommen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten liegt eine Teilfläche des geplanten Sondergebiets in 3 Bereichen, die dem Waldrecht unterliegen. Besondere Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich aus den notwendigen Waldabständen zu den geplanten Gebäuden bzw Nutzungen. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Ausgleich, je nach Größe, auf dem Grundstück vorzunehmen. Die südlichen Freiflächen der ehemaligen Schießbahnen sind hierfür grundsätzlich geeignet. Eine UVP-Pflicht für das geplante Vorhaben besteht nicht, da die Größe der Anlage nicht die Flächen beansprucht, die eine Prüfpflicht erforderlich machen. Die baulichen Veränderungen sind außerdem mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, die im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt werden. Eine naturräumliche Bestandsaufnahme, deren Ergebnisse in den im Rahmen der weiteren Planung auszuarbeitenden Umweltbericht sowie in die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung einfließen, ist beauftragt. Die Ergebnisse werden aller Voraussicht nach in den nächsten Wochen vorliegen. Aus der Bilanzierung ergeben sich die Festlegungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Form von konkreten Festsetzungen. Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Ausgleich innerhalb des Gesamtgrundstückes vorzunehmen. Das kann dazu führen, dass auch Grundstücksflächen außerhalb des aktuell vorgesehenen Wirkungsbereichs in Anspruch genommen werden müssen. In diesem Fall ist beabsichtigt, die notwendigen Flächen im Rahmen der weiteren Entwurfsbearbeitung in die verbindliche Bauleitplanung zu integrieren. Das LSG-Harz grenzt im Westen und Süden an das Grundstück der ehemaligen Schießanlage an. Die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen berühren die Grenzen nicht und werden durch Waldflächen vom LSG abgeschirmt. Naturräumlich ist das Gebiet neben einer Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft Natur und Landschaft sowie der Erholung zugeordnet. Die geplante Nutzung steht den Zielen der regionalen Raumordnung nicht entgegen. Die Flächen des ehemaligen Schießplatzes liegen im Bodenplanungsgebiet des Landkreises Goslar und sind hierin dem Teilgebiet 3 zugeordnet. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Überschreitung insbesondere des Prüfwertes für Wohngebiete nach Bundes-Bodenschutzverordnung der Stoffen Blei oder Arsen aufgetreten oder zu erwarten. In der Flächennutzungsplanänderung erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung der belasteten Flächen. Aufgestellt: Goslar, im Juli 2016 Bernd Schüddekopf Dipl.-Ing., Architekt 4