Begründung - Stadt Krefeld

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STADT KREFELD
GEPLANTE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
IM BEREICH SÜDLICH ANRATHER STRAßE
ZWISCHEN ANSCHLUSSSTELLE KREFELD-FORSTWALD
UND HÜCKELSMAYSTRAßE
- VORENTWURF -
BEGRÜNDUNG GEMÄß § 5 (5) BAUGB – STAND: 31.03.2017
BEARBEITET DURCH:
INGENIEURGESELLSCHAFT GIERSE - KLAUKE MBH
EMHILDISSTRAßE 16, 59872 MESCHEDE
TEL.: 0291-9913-0; E-MAIL: [email protected]
BEARBEITUNG: M. SC. SABINE KEßLER / DIPL.-ING. CHRISTINA SONDERMANN
INHALT:
1
Anlass und Ziele der Planung .......................................................................... 1
2
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ........................................ 4
3
Erörterung alternativer Lösungswege ............................................................... 5
3.1
Variante A: Beibehaltung des Status quo / Umstrukturierungen auf der bisherigen
Betriebsfläche.................................................................................................................... 5
3.2
Variante B: Verlagerung des Betriebsstandortes .................................................................... 5
3.3
Variante C: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes bei Beschränkung der
betrieblichen Entwicklung auf das im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellte
Sondergebiet "Frachtpostzentrum" ....................................................................................... 5
3.4
Variante D: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes unter Einbeziehung weiterer
Erweiterungsflächen über das im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet
"Frachtpostzentrum" hinaus ................................................................................................ 5
3.5
Fazit ................................................................................................................................. 6
4
Beschreibung der Änderungsbereiche und Änderungsinhalte ............................... 7
5
Übergeordnete Planung / Fachplanungen .......................................................... 8
6
5.1
Regionalplanung ................................................................................................................ 8
5.2
Fachplanung: Landschaftsplanung ...................................................................................... 12
5.3
Fachplanung: Wasserrecht ................................................................................................ 13
Erschließung ................................................................................................ 13
6.1
Verkehr .......................................................................................................................... 13
6.2
Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung / Löschwasserversorgung ............................ 13
7
Immissionen ................................................................................................ 13
8
Altlasten ...................................................................................................... 13
9
Denkmalschutz und Denkmalpflege ................................................................. 13
10
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................... 14
11
Waldumwandlung ......................................................................................... 14
12
Artenschutz ................................................................................................. 14
13
Umweltprüfung / Umweltbericht ..................................................................... 14
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
1
Anlass und Ziele der Planung
Im Süden von Krefeld, unmittelbar an der Grenze zur Willich, befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen Post AG. Es ist im Jahr 1994 in verkehrsgünstiger Lage zur A
44 bzw. zur Bundesstraße 57 im Stadtteil Fischeln errichtet worden. Derzeit sind rund
300 Mitarbeiter dort beschäftigt.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet © TIM-online NRW
In den letzten Jahren erfahren die Paketzentren der Deutschen Post insbesondere durch
die Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens. Das Paketzentrum Krefeld als einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von 2009 bis 2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie
Privatkunden zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet werden. Eine nicht
taggleiche Bearbeitung stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden
Wettbewerbsnachteil dar. Aus diesem Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des
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Paketzentrums bereits seit einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten.
Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine maximale Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen das Fehlen ausreichend
leistungsfähiger Verkehrs- und Rangierfläche sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen die Betriebsabläufe und damit die Abfertigungskapazitäten so stark, dass
lokale und regionale Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon
betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit in den östlich gelegenen Gewerbegebieten in räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z.B. "Gewerbegebiet am Südpark") wurden u.a.
mit dem Vorzug der direkten Nähe zum Paketzentrum der Deutschen Post vermarktet.
Fehlende Kapazitäten am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich.
Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums – auch unter Einbeziehung externer Zukaufflächen – dringend erforderlich.
Der dargestellte Planausschnitt gibt einen Überblick über den Umfang der insgesamt erforderlichen Maßnahmen.
Abbildung
2:
Vorentwurf
Gesamtmaßnahmen
Öffentlichkeitsbeteiligung), Stand: 08.09.2016
(Plan
zur
frühzeitigen
Restriktiv für jegliche Ertüchtigungsabsichten des Paketzentrums wirkt sich aus, dass für
den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert. Der Anfang der 1990er Jahre
in Aufstellung befindliche Bebauungsplan ist nach der Offenlage nicht zur Rechtskraft
geführt worden. Die Genehmigung des Paketzentrums wurde im Zustimmungsverfahren
gemäß § 75 BauO NW in Verbindung mit § 33 BauGB erteilt, das Paketzentrum befindet
sich somit planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Außerdem liegt es in
einem Landschaftsschutzgebiet. Zur "Bereinigung" der planungsrechtlichen Situation und
zur Ermöglichung der dringend erforderlichen betrieblichen Entwicklungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen.
Im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (rechtswirksam seit dem
23.10.2015) hat die Stadt Krefeld bereits mit der Darstellung der derzeit gewerblich geSeite | 2
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
nutzten Betriebsflächen des Paketzentrums und eines westlich angrenzenden Erweiterungsbereiches als Sondergebiet "Frachtpostzentrum" (anstatt wie bisher: "Fläche für die
Landwirtschaft") die Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht ermöglicht und damit
den politischen Willen dokumentiert, den Standort langfristig im Stadtteil Fischeln zu
sichern. Auch auf regionaler Ebene gilt dies entsprechend: Sowohl im bestehenden als
auch im künftigen Regionalplan ist das Paketzentrum als "Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB)" dargestellt.
Die aktuell notwendigen Erweiterungsmaßnahmen gehen jedoch teilweise über die Darstellungen des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" im neuen Flächennutzungsplan hinaus. Obwohl die Post bereits seit dem Jahr 2013 bezüglich der planungsrechtlichen Realisierung des Vorhabens mit der Stadtverwaltung in Kontakt steht, konnte der sich aktuell
ergebende Änderungsbedarf aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstands der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung nicht mehr in dessen Entwurf berücksichtigt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Umbauund Erweiterungsmaßnahmen am Paketzentrum Krefeld ergibt sich daher das Erfordernis, diese im Rahmen der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 804 „Südlich Anrather Straße /
Westlich Hückelsmaystraße“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung durch den Rat der Stadt Krefeld ist am 02.
Juni 2016 gefasst worden.
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
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Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2015 stellt den derzeit gewerblich genutzten Teil des Betriebsgeländes sowie eine potenzielle Erweiterungsfläche im Südwesten als "Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Frachtpostzentrum"
gemäß § 5 (2) Nr. 1 i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO dar. Unmittelbar nördlich der Hofflächen des Paketzentrums ist ein Teil des Betriebsgeländes als "Fläche für Wald" gemäß §
5 (2) Nr. 9 a BauGB dargestellt. Die östlich und südlich des Paketzentrums gelegenen
Bereiche sind überwiegend als "Fläche für die Landwirtschaft" gem. § 5 (2) Nr. 9 b
BauGB dargestellt. Nördlich und westlich grenzen zudem die als "Verkehrswichtige Straßen" gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB dargestellten Straßenzüge der Anrather Straße (mit Darstellung einer "Anbaufreien Zone") bzw. des Autobahnzubringers (B 57) an das Paketzentrum an. Im Süden sind zudem zwei Gasleitungen gemäß § 5 (2) Nr. 4 BauGB
dargestellt. Außerdem verläuft südlich des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" die
Grenze eines Landschaftsschutzgebietes, in dessen Geltungsbereich sich das Paketzentrum befindet (siehe hierzu auch Kapitel 5.2).
Abbildung 2: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
3
Erörterung alternativer Lösungswege
Die im Rahmen der Bauleitplanung vorzunehmende Betrachtung verschiedener Varianten
zur Ertüchtigung des Standortes kommt zu nachfolgendem Ergebnis:
3.1
Variante A: Beibehaltung des Status quo / Umstrukturierungen auf der
bisherigen Betriebsfläche
Aufgrund des bestehenden Handlungsdrucks der Aus- und Umbaumaßnahmen sind bereits alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft worden, diese auf dem derzeit nutzbaren Betriebsgelände und damit ohne die Abwicklung zeitaufwändiger, planungsrechtlicher
Verfahren realisieren zu können. Die Lage des Paketzentrums im Außenbereich und in
einem Landschaftsschutzgebiet macht die notwendige umfassende Ertüchtigung des
Standortes genehmigungsrechtlich unmöglich.
3.2
Variante B: Verlagerung des Betriebsstandortes
Eine Verlagerung des Paketzentrums scheidet zum einen aus betriebswirtschaftlichen
Gründen aus.
Hinzu kommt, dass der bestehende Standort eine hohe Lagegunst aufweist: Die Lage des
Paketzentrums in unmittelbarer Nähe zur Autobahn sowie zu den vorhandenen gewerblichen Großkunden in den östlich benachbarten Gewerbegebieten ist nicht nur besonders
verkehrsgünstig, sondern trägt auch dazu bei, Verkehrsbelastungen innerhalb des Stadtgebietes gering zu halten. Eine Aufgabe dieses Standortes wäre aus diesem Grund auch
aus Sicht der Stadtentwicklung nicht zu befürworten.
Auch vor dem Hintergrund eines ressourcenschonenden Umgangs mit Flächen ist eine
Verlagerung des Paketzentrums, einhergehend mit dem Brachfallen des derzeitigen Betriebsstandortes und erheblicher Flächenneuinanspruchnahme andernorts nicht in Erwägung zu ziehen.
3.3
Variante C: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes bei Beschränkung der betrieblichen Entwicklung auf das im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet "Frachtpostzentrum"
Das im aktuellen Flächennutzungsplan erstmalig dargestellte Sondergebiet "Frachtpostzentrum" ermöglicht – durch die Einbeziehung einer Erweiterungsfläche nach Westen zur
Bundesstraße 57 hin – bereits einen Entwicklungsspielraum für das Paketzentrum, der
deutlich über die derzeit nutzbare Betriebsfläche hinaus geht.
Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Maßnahmen (vgl. Abb. 2) sowie der erforderlichen räumlichen Zuordnung verschiedener Funktionsbereiche zu den bestehenden Betriebsanlagen und des damit einhergehenden Flächenbedarfs an der Ost- und Nordseite
des Paketzentrums (siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 3.4), ist dieser Entwicklungsspielraum jedoch noch nicht ausreichend für die erforderliche Ertüchtigung des
Standortes.
3.4
Variante D: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes unter Einbeziehung weiterer Erweiterungsflächen über das im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet "Frachtpostzentrum" hinaus
Die erforderliche Vergrößerung der nutzbaren Betriebsfläche über das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet hinaus, schafft die notwendigen
Rahmenbedingungen für die Ertüchtigung des Standortes.
Eine grundlegende Betrachtung potenzieller Erweiterungsflächen führt zu folgendem Ergebnis:
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
Erweiterung nach Norden:
Ein im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als "Fläche für Wald" dargestellter,
rund 2,45 ha umfassender Bereich zwischen den derzeitigen Hofflächen des Paketzentrums und der Anrather Straße ist bereits Bestandteil des Betriebsgrundstücks und befindet sich somit im Eigentum der Deutschen Post. Seine unmittelbare räumliche Zuordnung zur bestehenden gewerblichen Betriebsfläche, die unter
anderem die Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis mit Verbindung zum Paketzentrum über eine Förderbrücke ermöglicht, macht ihn zu einer geeigneten und
auch erforderlichen Erweiterungsfläche.
Andere Erweiterungsmöglichkeiten nach Norden ergeben sich nicht: Im Nordosten
des Betriebsgrundstücks liegt eine private Hofstelle. Eine Erweiterung über die Anrather Straße hinaus ist weder betrieblich noch planungsrechtlich in Erwägung zu
ziehen.

Erweiterung nach Osten:
Von besonderer Bedeutung für die betriebliche Entwicklung ist die Möglichkeit einer - zumindest geringfügigen - Erweiterung nach Osten. Aufgrund des bestehenden Grundstückszuschnitts sind dort derzeit weder ausreichende Rangiertiefen der
Hofflächen gegeben, noch besteht die Möglichkeit, die zwingend erforderlichen
Wechselbrücken- / Containerabstellflächen in unmittelbarer räumlicher Zuordnung
zum Innenhofbereich errichten zu können.
Einzig verfügbare Erweiterungsfläche nach Osten ist ein rund 0,8 ha großer Teilbereich des Flurstücks 22, Flur 28, Gemarkung Fischeln, der derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Landwirtschaft"
dargestellt ist.

Erweiterung nach Süden:
Eine ursprünglich gewünschte geringfügige Ausdehnung des derzeitigen Betriebsgrundstücks nach Süden ist aufgrund der dort verlaufenden Ferngasleitungen
nicht möglich. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine großflächigere Erweiterung
nach Süden aufgrund der erforderlichen räumlichen Zuordnung der Wechselbrückenabstellflächen zu den jeweiligen Toranlagen an den unterschiedlichen Gebäudeseiten ohnehin keine Funktionen übernehmen könnte, die der Gebäudeost- und
-nordseite zugeordnet sind.

Erweiterung nach Westen:
Die Abgrenzung des Sondergebietes bis zur Bundesstraße 57 ermöglicht nach
Westen hin ausreichende Entwicklungsspielräume. Eine Erweiterung über die Bundesstraße hinaus ist weder betrieblich noch planungsrechtlich in Erwägung zu ziehen bzw. könnte auch keine Funktionen übernehmen, die den übrigen Gebäudeseiten zugeordnet sind.
3.5
Fazit
Da das derzeit genehmigungsrechtlich nutzbare Betriebsgelände keine Flächenreserven
bietet und eine Verlagerung des gesamten Paketzentrums oder einzelner Anlagenbestandteile auszuschließen ist, stellt die räumliche Vergrößerung des Betriebes die einzig
verbleibende Möglichkeit dar, die betrieblichen Abläufe auch zukünftig wirtschaftlich und
kundengerecht am vorhandenen Standort fortführen zu können.
Da die im neuen Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten nicht
ausreichend sind, ist eine Erweiterung des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" um die
zwei genannten Änderungsbereiche im Norden und Südosten zielführend.
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
4
Beschreibung der Änderungsbereiche und Änderungsinhalte
Den Ausführungen in Kap. 3 entsprechend, umfasst die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes die im nachfolgenden Luftbild gekennzeichneten zwei Teilbereiche mit
einer Gesamtgröße von 3,25 ha.
Abbildung 3: Luftbild mit Umgrenzung der beiden Änderungsbereiche
Die im Folgenden als "Änderungsbereich 1" bezeichnete Teilfläche (bisherige Flächennutzungsplandarstellung: "Fläche für Wald") umfasst die nördlich der Hofflächen des Paketzentrums gelegene und bereits zum Betriebsgrundstück der Deutschen Post AG gehörende Fläche mit einer Größe von 2,45 ha. Die Fläche ist größtenteils gehölzbestanden.
Im östlichen Teil befindet sich ein Erschließungsweg sowie ein Regenrückhaltebecken.
Begrenzt wird die Fläche im Norden durch die Anrather Straße, im Westen durch die bestehende Zu- und Ausfahrt des Paketzentrums und im Osten durch eine landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche.
Die im Folgenden als "Änderungsbereich 2" bezeichnete Teilfläche (bisherige Flächennutzungsplandarstellung: "Fläche für die Landwirtschaft") schließt im Südosten unmittelbar an das Betriebsgrundstück des Paketzentrums an. Die knapp 0,8 ha große Fläche
wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Diese Fläche ist nach Norden, Osten und Süden
hin in weitere landwirtschaftliche Flächen eingebettet, die sich bis zu den angrenzenden
Verkehrstrassen erstrecken.
Beide Änderungsbereiche sollen künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
"Frachtpostzentrum" gemäß § 5 (2) Nr. 1 i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO dargestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen am Paketzentrum zu schaffen. Dadurch wird das bislang dargestellte
Sondergebiet von ca. 15 ha um knapp 3,25 ha auf insgesamt ca. 18,25 ha vergrößert.
Der Verlauf der Gasleitungen sowie die anbaufreie Zone entlang der Anrather Straße
werden als Darstellungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
Abbildung 4: Gegenüberstellung der bisherigen (links) und der geplanten Flächennutzungsplandarstellung (rechts)
5
Übergeordnete Planung / Fachplanungen
5.1
Regionalplanung
Der rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) aus dem Jahr 1999, Blatt L4704, stellt für den Bereich des Paketzentrums einen "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)", ergänzt um den Zusatz "für
zweckgebundene Nutzungen" dar. Dieser wird im Norden von der Anrather Straße, im
Westen von der Bundesstraße B 57 sowie im Süden von der Autobahn A 44 begrenzt. Der
"Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" wird von den Darstellungen eines
Bereichs für "Grundwasser- und Gewässerschutz" überlagert, die großflächig für das gesamte weitere Umfeld des Paketzentrums gelten.
Unmittelbar östlich des Paketzentrums schließen sich "Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche", überlagert mit folgenden Freiraumfunktionen an:

"Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung"

"Regionaler Grünzug"

"Grundwasser- und Gewässerschutz".
Abbildung 5: Ausschnitt aus dem wirksamen GEP 99 (links) und dem Entwurf zum neuen Regionalplan Düsseldorf (rechts)
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Dabei verläuft die Abgrenzung zwischen dem "Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen" und dem "Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich" nicht konform zur tatsächlichen Abgrenzung der derzeitigen Betriebsfläche, sondern durchschneidet sogar den
östlichen Gebäudeteil des Paketzentrums.
Da die Dimensionierung des Paketzentrums bzw. die Abgrenzung des Betriebsgrundstücks nach Osten von Anfang an – seit der Errichtung im Jahr 1994 – in der heutigen
Form Bestand hat, ist davon auszugehen, dass dies der maßstäblich bedingten Parzellenunschärfe des Regionalplans (Kartenwerk im Maßstab 1:50.000) geschuldet ist.
Im Zuge der landesplanerischen Anfrage teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit
Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass keine landesplanerischen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass eine rechtskräftige Änderung der GIB-Darstellung für die Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung nicht erforderlich ist. Der derzeit in Aufstellung befindliche Entwurf zum neuen Regionalplan Düsseldorf
(Stand: Juni 2016) stellt das gesamte Betriebsgrundstück inklusive der Erweiterungsbereiche als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)" dar.
In Bezug auf die beiden Teilbereiche der geplanten Flächennutzungsplanänderung (s.
Kap. 4) ist somit Folgendes festzuhalten:
Änderungsbereich 1
Der nördlich der bisherigen Betriebsfläche gelegene "Änderungsbereich 1" liegt vollständig in der derzeitigen GIB-Darstellung.
Hinsichtlich der überlagernden Freiraumfunktion "Grundwasser- und Gewässerschutz" gilt
zunächst das "Ziel 2" des Kapitels 3.10 Wasserwirtschaft des GEP 99, wonach
"die dargestellten Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz vor Nutzungen zu
schützen sind, die die Gewässerbeschaffenheit beeinträchtigen können".
U.a. sollen in den Bereichen für Grundwasser- und Gewässerschutz
„keine über die Siedlungsbereiche bzw. sondierten Standorte für die zukünftige Siedlungsentwicklung hinausgehenden großflächigen Versiegelungen erfolgen“
„keine wassergefährdenden Anlagen errichtet werden“.
Ferner heißt es:
„Werden Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz von Siedlungsbereichen überlagert, ist der wasserwirtschaftliche Vorsorgegrundsatz in der verbindlichen Bauleitplanung
umzusetzen. Planungsmaßnahmen in Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind so zu realisieren, dass das Grundwasser durch den Einsatz von Dünger und
Pflanzenbehandlungsmitteln oder durch Stickstofffreisetzungen nicht belastet wird.“
Durch die im Gebietsentwicklungsplan bereits vorhandene Überlagerung des Siedlungsbereiches (hier: GIB) mit dem Bereich für Grundwasser- und Gewässerschutz wird demgemäß der wasserwirtschaftliche Vorsorgegrundsatz auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verlagert und ist somit im - parallel zur Flächennutzungsplanänderung
erfolgenden – Bebauungsplanaufstellungsverfahren detailliert abzuhandeln.
Bereits an dieser Stelle wird jedoch angemerkt, dass durch die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung zur Erweiterung des bestehenden Sondergebietes "Frachtpostzentrum" keine Konflikte mit dem Grundwasserschutz zu erwarten sind: Die Betriebsform des
Paketzentrums sieht wie bisher keinen offenen Umschlag von Paketen / Stoffen auf den
Außenflächen des Betriebes vor. Der An- und Abtransport der Pakete erfolgt durch unmittelbares Andocken der Fahrzeuge an die Toranlagen des Betriebsgebäudes, in dessen
Inneren die Sortierung / der Umschlag der Pakete erfolgt. Beschädigte Sendungen werden einer besonderen Dienststelle zugeführt, wo sie neu verpackt werden. Hierbei werden Sendungen, bei denen Flüssigkeiten austreten, in besondere Behältnisse aufgenommen. Die Betriebsgebäude werden zudem mittels Gas beheizt, so dass keine Brennstoffe
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auf dem Grundstück gelagert werden. Auch für Kraftfahrzeuge werden keine Betriebsstoffe (Motoröl, Kraftstoff) auf dem Grundstück gelagert oder umgefüllt. Um auf den Verkehrs- und Abstellflächen ein Eindringen von Schadstoffen in das Erdreich zu verhindern,
werden auch künftig die Oberflächen in wasserdichter Form ausgeführt und mit Hochbordanlagen gegenüber den Grünflächen abgegrenzt. Hierdurch kann zudem im Falle
eines Brandes das Löschwasser vor einem Eindringen in den Grünzonenbereich zurückgehalten und im Grundleitungssystem und dem bestehenden bzw. umzubauenden Regenrückhaltebecken gesammelt werden. Vor einer Einleitung in den städtischen Kanal
kann das Wasser auf eventuelle Kontaminationen überprüft und ggf. auf besondere Weise entsorgt werden. Zudem enthält das Regenrückhaltebecken eine Vorrichtung, die
schwimmende Verunreinigungen und Leichtflüssigkeiten abscheidet.
Die Einschätzung zur Konfliktfreiheit wird durch die Untersuchungen und Ausführungen
des Umweltberichtes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld bestätigt: Da sich das gesamte Umfeld des Paketzentrums (vorhandene Betriebsfläche und
auch vorgesehene Erweiterungsbereiche) in der geplanten Wasserschutzzone "WSZ IIIA
Forstwald" befindet, wurde die potenzielle Erweiterungsfläche des Paketzentrums nach
Westen (zwischen derzeitiger Betriebsfläche und Bundesstraße B 57) u.a. daraufhin untersucht, ob eine Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Sondergebiet Frachtpostzentrum" Auswirkungen auf die Lage in einer geplanten Wasserschutzzone hat. Dieser Aspekt wurde dabei als "nicht relevant" bewertet, da
"voraussichtlich keine Auswirkungen" zu erwarten sind (siehe hierzu auch S. 555 des
Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan). Es ist folglich davon auszugehen, dass dies
auch für die aktuellen Erweiterungsbereiche des Sondergebietes "Frachtpostzentrum“
gilt – und somit auch für den Änderungsbereich 1.
Unter Beachtung der Ziele für den "Grundwasser- und Gewässerschutz" ist die Flächennutzungsplanänderung für den Änderungsbereich 1 demnach unmittelbar aus den Darstellungen des Regionalplanes entwickelbar.
Änderungsbereich 2
Der südöstlich des bisherigen Sondergebietes gelegene Änderungsbereich 2 liegt innerhalb der Darstellung als "Freiraum- und Agrarbereich".
Da

dies auch für den östlichen Teil des derzeitigen Betriebsgeländes gilt und mutmaßlich der Parzellenunschärfe des Regionalplans geschuldet ist (s.o.) und

zudem die jetzt vorgesehene Erweiterungsfläche des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" mit einer Größe von nur 0,8 ha weit unterhalb der üblichen regionalplanerisch darstellungsrelevanten Mindestgröße von 10 ha liegt,
liegt inzwischen die landesplanerische Anpassung (s.o., Schreiben der Bezirksregierung
Düsseldorf vom 26.04.2016) vor, dass eine Übereinstimmung mit den Zielen des Regionalplanes gegeben ist.
In Bezug auf die regionalplanerischen Darstellungen der östlich angrenzenden Bereiche
als "Freiraum- und Agrarbereich" mit den überlagernden Freiraumfunktionen

"Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung"

"Regionaler Grünzug"

"Grundwasser- und Gewässerschutz"
ist Folgendes anzumerken:
Der gesamte Bereich des Paketzentrums einschließlich seines näheren Umfeldes ist durch
stark ausgebaute und überwiegend intensiv genutzte Verkehrswege geprägt und vorbelastet: die Bundesautobahn A 44 im Süden, die Bundestraße 57 und zugleich Zubringer
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zur A 44 im Westen, die insbesondere während der Hauptverkehrszeiten stark befahrene
Anrather Straße im Norden sowie die L 362 (Hückelsmaystraße) im Osten. Insgesamt
führt die Verkehrssituation zu einer relativ isolierten Lage des Paketzentrums einschließlich seines näheren Umfeldes. In Bezug auf eine Vernetzung von Biotopstrukturen stellt
insbesondere die A 44 vor allem für viele Tierarten ein unüberwindliches Hindernis dar.
Aufgrund der Vorbelastungen durch die umgebenden Verkehrstrassen, der Nähe zu großflächig versiegelten bzw. bebauten gewerblich-industriellen Flächen (des Paketzentrums
selbst sowie der nahe gelegenen östlichen Gewerbeflächen) sowie der überwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Freiflächen ist auch der Erholungs- und Erlebniswert der Landschaft im Bereich des Paketzentrums als eher gering
einzuschätzen.
Bedingt durch den vergleichsweise kleinflächigen Umfang der vorgesehenen Erweiterung
nach Osten, die sich in ihrer Flächengröße von nur 0,8 ha bei einer Tiefe von ca. 50 m
auf das betrieblich unbedingt notwendige Maß begrenzt, ist von einer allenfalls geringen
zusätzlichen Beeinträchtigung der bestehenden Freiraumqualitäten und –strukturen auszugehen.
Durch die Erweiterung wird nur eine vergleichsweise kleine Parzelle der bestehenden
landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des näheren Umfeldes in Anspruch genommen. Die Nutzungsfähigkeit der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen bleibt
erhalten.
Hinsichtlich gehölzgeprägter Lebensräume bleiben ebenfalls die grundlegend vernetzungsrelevanten Biotopstrukturen erhalten bzw. werden nach den Erweiterungsmaßnahmen wieder hergestellt. Anzuführen ist der umlaufende Gehölzstreifen auf dem Gelände
des Paketzentrums, der eine südliche Verbindung zum Straßenbegleitgrün der A 44 in
Form eines Feldgehölzes aufweist. Die Randeingrünung soll im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden. Die östlich des Paketzentrums, entlang der Hückelsmaystraße (L 362) bis zur Unterführung der A 44 verlaufende Baumreihe bzw. der Gehölzstreifen bleibt von der Erweiterung unberührt.
Da das Sondergebiet nicht nach Süden erweitert wird, bleibt zudem eine Freiraumachse
in Ost-West-Richtung erhalten, die eine Verbindung zwischen den Durchlässen bzw. Querungsmöglichkeiten der A 44 bildet.
Somit verbleiben sowohl offene landwirtschaftliche Nutzflächen als auch Gehölzflächen,
die als Trittstein- bzw. Vernetzungselemente fungieren können und sowohl von mobileren
Tierarten wie z.B. größeren Säugetieren, Fledermäusen und Vögeln als auch von kleineren Tierarten (Insekten, Kleinsäuger), als Versteckplätze und Nahrungshabitate genutzt
werden können. Anzumerken ist, dass durch den Erwerb einer fast 7 ha großen Ausgleichsfläche unmittelbar nördlich der Anrather Straße durch die Deutsche Post eine Aufwertung (Aufforstung) dieser Fläche möglich wird, die zu einer Qualitätsverbesserung der
Nord-Süd-Vernetzung beitragen kann.
Die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft werden aufgrund der oben
beschriebenen Vorbelastungen als gering eingeschätzt. Hinzu kommt, dass die nächstgelegenen, ca. 500 m nordwestlich vom Paketzentrum entfernten Siedlungsbereiche als
potenzielle "Einzugsgebiete" selbst unmittelbar an den Forstwald angrenzen und damit
über einen weitaus attraktiveren Naherholungsbereich verfügen.
Hinsichtlich der überlagernden Freiraumfunktion "Grundwasser- und Gewässerschutz"
wird auf die obigen Ausführungen zum Änderungsbereich 1 verwiesen, die für den Änderungsbereich 2 gleichermaßen gelten. Eine Grundwassergefährdung durch die Erweiterung des Sondergebietes in diesem Bereich findet damit nicht statt.
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5.2
Fachplanung: Landschaftsplanung
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld vom 22.
Mai 2014. Wie in Abbildung 7 ersichtlich, befindet sich das Plangebiet in einem nach § 21
Landschaftsgesetz NRW (LG NW) festgesetzten Landschaftsschutzgebiet. Dabei handelt
es sich um das Landschaftsschutzgebiet 2.2.7 Oberbenrad / Forstwald, dessen Schutzausweisung unter anderem der Erhaltung der abwechslungsreich gegliederten Landschaft, der Erhaltung des Naherholungsgebietes Forstwald und der Sicherung des Frischluftdurchzugsraumes für das Stadtklima dient.
Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Krefeld
In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes sind sowohl das derzeitige Sondergebiet "Frachtpostzentrum" als auch die beiden Änderungsbereiche Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2: „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden
Elementen“. In diesen Bereichen sollen unter anderem der derzeit vorhandene Grünanteil
und die Gehölzbestände erhalten, gepflegt und ggf. erhöht werden sowie flächenintensive
Eingriffe (Überformung der Landschaft) vermieden werden. Insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen soll eine Anreicherung durch Anpflanzungen von
bodenständigen Gehölzen oder die Anlage von Biotopen erfolgen.
Gemäß § 20 LNatSchG NRW Abs. 4 treten "bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung
eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans […] widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten
des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 des
Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat." Die Festsetzungen des
Landschaftsplanes werden folglich auch für die Änderungsbereiche hinter die Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplanes zurücktreten, sofern die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken vorträgt.
Grundsätzlich gewährleisten die Vorgaben des Baugesetzbuches, dass im Rahmen der
Bauleitplanung eine umfassende Berücksichtigung, Abarbeitung und Abwägung aller Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
erfolgt. Dies geschieht u.a. im Rahmen der vorzunehmenden umfassenden Umweltprüfung im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung (diesbezüglich wird zunächst auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan-Vorentwurf verwiesen)
und der Erarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung bzw. Anwendung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung. Zudem ist anzumerken, dass mit der Darstellung des bestehenden Sondergebietes "Frachtpostzentrum" im seit 2015 rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits die Voraussetzungen für eine Bereinigung der derzeit unzulänglichen Situation eines im
Landschaftsschutzgebiet gelegenen großflächigen Betriebsstandortes ohne Planungsrecht
geschaffen wurden.
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
5.3
Fachplanung: Wasserrecht
Wie bereits unter Kap. 5.1 ausgeführt, liegt das Plangebiet in der geplanten Wasserschutzzone WSZ IIIA Forstwald. Folglich sind die Schutzbestimmungen des § 48 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten, der Bestimmungen zur Reinhaltung des Grundwassers beinhaltet.
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6.1
Erschließung
Verkehr
Da es sich bei der Planung um die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes
handelt, ist die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz sichergestellt.
Mit der B 57 und der A 44 verfügt das Plangebiet zudem über eine sehr gute Anbindung
an das überörtliche Verkehrsnetz. Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan werden
Aussagen zu den Zu- und Ausfahrtsbereichen getroffen. Weitere Vorgaben zur inneren
Erschließung des Plangebietes sind nicht erforderlich. Die verkehrliche Verträglichkeit der
durch die Bauleitplanung ermöglichten Um- und Ausbaumaßnahmen am Paketzentrum
wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung durch die IGS, Ingenieurgesellschaft Stolz
mbH, Neuss, fachgutachterlich untersucht und belegt.
6.2
Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung / Löschwasserversorgung
Aussagen und Regelungen zur Ver- und Entsorgung, zur Oberflächenentwässerung sowie
zur Löschwasserversorgung werden im weiteren Verfahren zur Bauleitplanung, insbesondere zur Aufstellung des Bebauungsplanes, getroffen.
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Immissionen
Zur Sicherstellung der immissionsrechtlichen Verträglichkeit der Bauleitplanung wird im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch die TÜV Rheinland Energy GmbH,
Köln, eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Dadurch wird der Nachweis erbracht, dass unter Berücksichtigung von im nachfolgenden Bauantragsverfahren konkret
festzulegenden lärmmindernden Maßnahmen (Einsatz lärmgeminderter Rangierfahrzeuge, Errichtung von Lärmschutzwänden) ein Betrieb des Paketzentrums in der erforderlichen Nutzungsintensität einschließlich der nächtlichen Nutzung immissionsrechtlich verträglich abgewickelt werden kann.
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Altlasten
Gemäß digitaler Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld liegen keine Hinweise auf Bodenbelastungen im Plangebiet vor. Das Vorkommen von Altlasten ist auch aufgrund der
bisherigen Nutzung in den Änderungsbereichen nicht zu erwarten. Ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden verdächtiger Spuren, die auf eine feste, flüssige oder gasförmige Kontamination des Bodens hinweisen könnten, wird vorsorglich in die Planzeichnung zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan aufgenommen.
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Innerhalb der Änderungsbereiche und der Umgebung befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude oder Hinweise auf Bodendenkmäler. Ein Hinweis zur Vorgehensweise
beim Auffinden eines möglicherweise geschützten Objektes wird vorsorglich in den parallel aufzustellenden Bebauungsplan integriert.
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Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld – Vorentwurf, Stand: 03/2017
10 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die Erweiterung des Sondergebietes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die
Prinzipien Vermeidung und Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs sind gemäß § 1a (3)
BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
wird eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten im Bestand und im Planungszustand erarbeitet. Der landschaftspflegerische Begleitplan des Fachbüros ökoplan.
Bredemann und Fehrmann, Essen, liegt bereits vor. Daraus wird deutlich, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen fast vollständig auf der externen Ausgleichsfläche unmittelbar nördlich des Plangebietes realisiert werden können, außerdem im Bereich der
nicht zum Plangebiet gehörenden Restfläche des Flurstücks Nr. 22, Flur 28, Gemarkung
Fischeln südwestlich des Plangebietes.
11 Waldumwandlung
Der gesamte "Änderungsbereich 1" wird vom Regionalforstamt Niederrhein als "Wald"
eingestuft. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW (LFoG) bedarf die Umwandlung von Wald
in eine andere Nutzungsart der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Nach
bisheriger Abstimmung mit der Forstbehörde muss aufgrund des geringen Waldanteils in
der Stadt Krefeld eine Ersatzaufforstung im Verhältnis (Waldinanspruchnahme / Ersatzaufforstung) 1:2 erfolgen. Die erforderlichen Anträge zur Waldumwandlung mit Festlegung geeigneter Kompensationsflächen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Mit der Forstbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde ist bereits
vorabgestimmt, dass sich hierfür die im Flächennutzungsplan als "Fläche für Wald" dargestellte externe Ausgleichsfläche nördlich der Anrather Straße eignet.
12 Artenschutz
Ein Abgleich der Verträglichkeit der geplanten Nutzung im gesamten künftigen Bebauungsplangebiet mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde durch das Fachbüro ökoplan.
Hemmer, Moers, bereits vorgenommen. Die Artenschutzprüfung (Stufe 1 – Vorprüfung)
kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden.
13 Umweltprüfung / Umweltbericht
Es wird zunächst auf den bereits vorliegenden Umweltbericht des Fachbüros ökoplan.
Bredemann und Fehrmann, Essen für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren verwiesen.
Meschede, 31. März 2017
Ingenieurgesellschaft Gierse – Klauke mbH
Emhildisstraße 16, 59872 Meschede
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