PDF-Download - Zentrum für Medizinische Ethik

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REFORM VON GESUNDHEITSWESEN UND KRANKENHÄUSERN
IN VERANTWORTUNGSETHISCHER PERSPEKTIVE
Hans-Martin Sass
Die Gesundheitskosten steigen in den reicheren Ländern schneller als die
Wachstumsraten ihre Bruttosozialprodukte. Dafür gibt es zumindest vier Gründe: (1) ständig
bessere medizinische Technik und Versorgung, (2) Unflexibilität der Gesundheitssyteme, (3)
Medikalisierung lebensweltlicher Probleme, (4) Ausschluß des Patienten oder potentiellen
Patienten als eines aktiven Teilnehmers am Markt, (5) Konzentration auf technische Leistungen
bei Vernachlässigung ethischer Aspekte der Gesundheitsversorung. Die Reform der Struktur des
Gesundheitswesens beschäftigt sich leider nur mit Symptomen, deren Behandlung das System
medizinisch, ethisch und ökonomisch nicht akzeptabler oder effizienter macht. Eine radikale
Reform ist fällig, die nicht mehr nur auf dem Solidaritätssystem aufbaut sondern sich an der Trias
der drei Prinzipien Verantwortung, Solidarität und Subsidiarität orientiert und ein gegliedertes
System der Gesundheitspflege ermöglicht.
Wie erfolgreich wird das Gesundheitsstrukturgesetz sein, das nun in die letzten Phasen
seiner Umsetzung gehen soll? Die Prognose ist nicht positiv und sieht vor allem fünf Risiken: (1)
Leider werden medizinökonomische Aspekte vor den gesundheitspolitischen, medizinischen und
medizinethischen Aspekten an Bedeutung und Priorität gewinnen. (2) Die bisherige Gliederung
des Krankenkassensystems wird dadurch geschwächt, daß zwischen den Kassen ein
Risikoausgleich durchgeführt wird. (3) Der Anteil der Verwaltungs- und Aufsichtskosten
innerhalb des Systems wird nicht unbedeutend erhöht. (4) Das Gesetz entmotiviert die
patientenorientierte Behandlung in der Primärversorung und im Krankenhaus, ebenfalls die
Intensität der medizinischen und pharmakologischen Forschung. (5) Es schwächt das
marktorientierte System der Wahlmöglichkeiten gesundheitsmündiger Bürger in der Rolle von
Nachfragern, die freie Berufswahl von Pflegern und Ärzten und die Konkurrenz unter
Krankenhäusern und Gesundheitszentren. Da die Politik an Symptomen herumkuriert, wird es
letztlich nicht zu mehr und besserer Gesundheitsvorsorge, sondern zu schlechterer beitragen.
Deshalb
ist
eine
Überprüfung
der
gesamten
ordnungsethischen
Struktur
unseres
gesundheitspolitischen und wohlfahrtsstaatlichen Systems in medizinethischer Perspektive fällig.
1
TRANSFORMATION
MEDIZINISCHER
LEISTUNGSPARAMTER
BEI
ORDNUNGSPOLITISCHER STATIK DER VERSORGUNGSSYSTEME
Die sozialethischen und ordnungsethischen Parameter der medizinischen Versorgung von
Krankheiten und die Finanzierung von Krankheitskosten haben sich in den letzten 100 Jahren
gewaltig geändert. Trotzdem haben wir die tragenden Prinzipien der Finanzierung von
Gesundheitspflege und Krankenkosten leider ordnungspolitisch nicht geändert oder die
Prioritäten der sozialethischen Prinzipien entsprechend modifiziert. Hier liegen die sozial- und
ordnungsethischen Wurzeln für das allgemeine Unbehagen und für die nachlassende
Leistungsfähigkeit der Systeme. Die steigenden Kosten sind nur ein, in der Perspektive von
Ordnungsethik und Sozialethik nicht einmal das wichtigste Problem des Ungleichgewichts
zwischen medizinischen Möglichkeiten und Organisationsstrukturen. Wie war es vor 100 Jahren?
Menschen wurden meistens auch deswegen krank, weil die sozialen Bedingungen - Ernährung,
Kleidung, Bildung, Wohnung, Arbeitsplatz, mangelnde hygienische Kenntnisse und
Voraussetzungen - schlecht waren. Die Verbesserung der allgemeinen sozialen Verhältnisse, die
Beseitigung von Armut und Unbildung, gesündere Arbeitsplätze und kürzere Arbeitszeit,
gesündere Wohnungen und Städte haben seitdem einen wichtigeren Beitrag zu besserer
Gesundheit geleistet als die Krankenkassen und medizinische Versorgung im engeren Sinne. Die
Diagnostik verbesserte sich, aber die Therapie blieb im wesentlichen bis zur Einführung der
Antibiotika in der Mitte dieses Jahrhundert von Nihilismus bestimmt. Die niedrigtechnisierte
Medizin war weder sehr intensiv noch sehr teuer. Die meisten Menschen starben an Infektionen,
der Lungenentzündung und der Tuberkulose, im Kindbett und nach Operationen. Solidarität war
das einzige und beste sozialethische und ordnungsethische Prinzip, die Kosten von Krankheiten,
die nicht vermeidbar waren, zu teilen.
Inzwischen haben unsere Kenntnisse über die Früherkennung und Vermeidung von
Gesundheitsrisiken zugenommen und werden unter dem Einfluß der sich entwickelnden
prädikativen Medizin weiter wachsen. Sie erlauben uns, Prädispositionen für Krankheiten
frühzeitig zu erkennen und oft erfolgreich zu neutralisieren oder Risiken für Gesundheit
überhaupt durch Prävention und einen entsprechenden Lebensstil zu vermeiden. Diese enorm
gewachsenen Möglichkeiten der Prädiktions- und Präventionsmedizin haben jedoch weder
vermocht, individuelles Gesundheitsverhalten entscheidend zu modifizieren noch das alte
Krankenversorgungssytem in ein System der Gesundheitsvorsorge und -pflege zu verwandeln.
Vielmehr scheint das Krankenfinanzierungssytem der Krankenkassen und seine Leistungen in
der Akutintervention dazu beizutragen, daß moderne Medizin mehr und mehr als ein
2
Reparaturbetrieb für ungesundes Verhalten, auch für die Weigerung, Schwäche, Sterben und Tod
zu akzeptieren, eingesetzt wird und nicht zum Instrument moderner Gesundheitspflege wird. Wir
werden heute nicht mehr krank, weil wir den Launen der Natur oder Seuchenwellen ausgesetzt
sind, sondern wir werden krank durch die Art und Weise wie wir leben und arbeiten. Würden wir
unseren Lebensstil, Lebens-, Freizeit- und Arbeitsgewohnheiten ändern, und individuell und
solidarisch primär die Informationen der prädikativen Medizin und die Möglichkeiten der
präventiven Medizin individuell und solidarisch nutzen und würden wir nicht versuchen, vor dem
Tod davonzulaufen, dann hätten wir keine Kostenlawine im Gesundheitswesen und wären
gesundheitsmündiger. Die medizinisch mögliche und ethisch notwendige Transformation unseres
Systems der Gesundheitspflege weg von der paternalistischen und teuren akuten
Krisenintervention und hin zu einer weithin nichtakuten, selbstbestimmenden und vermutlich
preiswerteren prädikativen und präventiven Medizin ist überfällig. Die erste These lautet daher:
Das sozial- und ordnungsethische Prinzip der Solidarität ist allein nicht mehr in der Lage, als
ausschließliche Basis für verantwortliche politische und persönliche Überlegungen zu
Gesundheit, Lebensqualität und medizinische Versorgung im Alter und in der Nähe des Todes zu
dienen. An seine Stelle muß das Prinzip Verantwortung treten, flankiert und abgefedert von den
ethischen Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität.
VON DER KRANKENVERSORGUNG ZUR GESUNDHEITSVORSORGE
Wenn wir vom Referenzsystem der akuten Krankenversorgung zu dem der nichtakuten
präventiven und prädikativen Gesundheitsvorsorge übergehen wollen, dann versagt das
Referenzprinzip Solidarität und muß durch das Referenzprinzip Verantwortung ersetzt werden.
Wenn Gesundheitsrisiken erkennbar und durch Prävention vermeidbar oder reduzierbar werden,
dann würde der ausschließliche Bezug auf das Solidaritätsprinzip ungerecht sein und den eigenen
Regeln solidarischer Fairness widersprechen. Ordnungsethisch würde es Unverantwortlichkeiten
und Unmündigkeiten im Umgang mit der eigenen Gesundheit fördern und eine Kostenlawine
lostreten.
Prioritäten in einem auf Verantwortung statt auf Solidarität als dem tragenden ethischen
Prinzip beruhenden öffentlichen System der Gesundheitsvorsorge sind die allgemeine Erziehung
zur Gesundheitsmündigkeit und der individuelle Zugang zu Informationen über eigene
Gesundheitsrisiken,
ihre
Vermeidung
oder
Reduktion.
Diese
Transformation
des
Referenzprinzips bedeutet keine Begrenzung von Leistungen, sondern eine Transformation von
Leistungen, weg von der Finanzierung von Krankheit hin zur Finanzierung von Vorsorge. Um
3
Gesundheit zu erhalten und Lebensqualität zu verbessern, brauchen wir nicht von den Gefahren
einer Begrenzung der Leistungen zu sprechen, wie es das Thema dieser Tagung suggeriert. Was
wir tun müssen zur Erhaltung unserer Gesundheit ist eine ordnungspolitische Transformation der
Leistungen
der
'öffentlichen
Gesundheitsversorgungsnetze,
Hand'
keine
und
der
Begrenzung.
Träger
der
solidarischen
Gesundheitserziehung
und
Gesundheitsinformation stärken die individuelle Gesundheitsmündigkeit. Das im Grundgesetz
thematisierte Recht auf Gesundheit bedarf einer durch das Verantwortungsprinzip modifizierten
Interpretation. Das Recht auf Gesundheit ist zunächst einmal primär mein garantiertes Recht,
selbst für meine Gesundheit zu sorgen, und nicht ein Recht, von anderen Kosten für die
Wiederherstellung meiner Gesundheit einzufordern. Recht auf Gesundheit ist daher auch eine
Pflicht, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen. Ansprüche leiten sich aus diesem Recht auf
Gesundheit an die Solidargemeinschaft und die Ordnungspolitik nur insofern ab, daß diese mir
helfen müssen, durch die Bereitstellung von Opportunitätschancen, mein Recht und meine Pflicht
für meine Gesundheit zu sorgen, auch kompetent und informiert wahrnehmen zu können. Die
KVen
[KrankenVersicherungen]
sollten
sich
in
GVen
[GVaG,
GesundheitsvorsorgeVersicherungen auf Gegenseitigkeit] umbenennen, um schon vom Namen
her zu demonstrieren, daß sie konzeptionell die neuen Herausforderungen erkannt haben und sich
ihnen stellen wollen.
Auch das traditionelle Gegensatzpaar Gesundheit-Krankheit, das konstituierend für die
Einrichtung einer solidarischen Krankenversicherung war, kann in dieser Eindimensionalität
medizinisch nicht mehr aufrechterhalten werden und muß daher auch sozial- und
ordnungsethisch revidiert werden. Wir unterscheiden heute nicht mehr einfach zwischen gesund
und krank, wie das früher einmal zur Zeit der Gründung von Krankenkassen möglich gewesen
sein mag, sondern zwischen subjektiven und objektiven Befindlichkeiten von Wohlfühlen und
Wohlsein: bei Kopfschmerzen nach einer langen Nacht oder beim 'Kratzen im Hals' fühle ich
mich unwohl, bin aber nicht eigentlich krank; bei hohen Blutfettwerten oder einem noch nicht
symptomatischen Karzinom fühle ich mich pudelwohl, bin aber ziemlich krank. Die Fortschritte
der prädikativen Medizin werden uns zwingen, unser Vokabular zu bereichern und Begriffe für
die einzelnen Komponenten eines Konglomerats differenzierter und unterschiedlicher
symptomatischer oder präsymptomatischer Prädispositionen für vermeidbare, behandelbare,
nichtbehandelbare, in ihrem Ausbruch verschiebbare, durch Umwelt, Arbeitswelt, Lebensstil
beeinflußbare oder nichtbeeinflußbare oder modifizierbare Gesundheitsrisiken zu unterscheiden.
Das ethische Management dieser unterschiedlichen Szenarien kommt nicht mehr mit dem Begriff
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der Solidarität als dem einzigen Prinzip aus. Je nach Information, Risikokompetenz und
Gesundheitsverantwortung wird der einzelne mit Gesundheitsrisiken, die nicht mehr vom
Krankheitsbegriff abgedeckt werden, anders umgehen. Nur das Referenzprinzip der
Verantwortung und Gesundheitsmündigkeit erlaubt sinnvolle Diskussionen ethischer und
ordnungspoltischer Aspekte der Gesundheitsvorsorge.
ETHISCHE
PRIORITÄTSSETZUNGEN
UNTERSCHIEDLICHER
GESUND-
HEITSSYSTEME
Bisherige Versuche, ordnungspolitisch unter Ausklammerung des Prinzips von
Gesundheitsmündigkeit und -verantwortung Gesundheitssyteme effizienter zu machen und
bezahlbar zu halten, sind gescheitert und werden scheitern. Dabei denke ich nicht nur an unser
deutsches System, das ordnungspolitisch mit Recht als ein quasi-Markt-System von
Interessenverbänden als Marktteilnehmern verstanden werden kann, sondern auch an die
Experimente mit Systemen sozialisierter oder staatssozialistischer, oregonisierter oder
marktwirtschaftlicher Schwerpunktsetzung.
Die meisten Systeme sind Systeme paternalistischer Kostenkontrolle, die einen über den
Zugang zum System, die anderen innerhalb des Systems über Warteschlangen, Positiv- oder
Negativlisten oder uniforme, nichtindividualisierte Kostenerstattungen. Von all diesen Modellen
scheint mir ordnungsethisch das von Oregon, USA, in dem über den Anteil der Solidarkosten für
Gesundheitspflege am Bruttosozialprodukt und über Allokationen durch Positiv- und
Negativlisten demokratisch befunden wird, das akzeptabelste zu sein. Damit wäre die
ordnungsethische Letztverantwortung beim Bürger und den gewählten Vertretern. Die
Sachkompetenz wäre von den Medizinern zu erbringen und auch die Verantwortung, innerhalb
des Rahmen die Mittel zum Wohl der Patienten auszugeben. Keines der Systeme wagt im
übrigen, für durch Modifikation des Lebensstils mögliche Vermeidungen von Gesundheitsrisiken
Prämien und für Nichtvermeidungen Strafen auszusetzen; für ausschließlich auf dem Prinzip der
Solidarität aufgebaute Systeme wäre eine solche Einforderung von Einhaltung und Beachtung
staatlich oder solidarisch vorgebener Gesundheitsprofile unverzichtbar, wenn nicht das Prinzip
sich selbst strafen und den egoistischen Trittbrettfahrer des Systems belohnen soll.
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PANOPTIKUM DER GESUNDHEITSSYSTEME
SOCIALIZED MEDICINE
Makroökonomische Allokoation von Ausgaben
Mikroökonomische Steuerung durch Warteschlangen und Diagnose
Zielkonflikte: Politische Ausgabensteuerung
Sozialethisches Prinzip: Gleichheit
Ordnungsethisches Prinzip: Allokation im BSP
MARKTORIENTIERTE SYSTEME
Angebot- und nachfragegetriebene Kostenentwicklung
Zielkonflikte: mangelnde Versorgung von Marktschwachen
Sozialethisches Prinzip: Selbstbestimmung
Ordnungsethisches Prinzip: Marktkräfte und Eigennutz
OREGONISIERENDE SYSTEME
Positivlisten für solidarische Finanzierung
Ausgabensteuerung durch demokratische Entscheidungen
Zielkonflikte: Finanzierung sonstiger Kosten
Sozialethisches Prinzip: Solidarische Vereinbarungen
Ordnungsethisches Prinzip: Demokratische Abstimmungen
SOLIDARSSYTEME
Finanzierung von Krankheitskosten auf Gegenseitigkeit
Ausgabensteuerung durch quasi-Markt round-table Gremien
Zielkonflikte: Gerechte Ausgabenbegrenzung
Sozialethisches Prinzip: Solidarität
Ordnungsethisches Prinzip: Solidarität
VERANTWORTUNGSBASIERENDE SYSTEME
Solidarische Finanzierung von Gesundheitsinformation
Priorität von Gesundheitsvorsorge vor Akutintervention
Solidarische Finanzierung von akuter Grundversorgung
Private Finanzierung sonstiger Versorgung
Zielkonflikte: Grenzen individueller Verantwortungskompetenz
Sozialethisches Prinzip: Verantwortung
Ordnungsethisches Prinzip: Selbstverantwortung in Solidarität
DIE
FÜNF
SÄULEN
EINES
VERANTWORTUNGSBASIERTEN
GESUND-
HEITSSSYTEMS
Aber alle diese Systeme sind keine eigentlichen der Gesundheitsvorsorge sondern immer
noch solche der Krankenfinanzierung. Sie experimentieren immer noch mit Variationen von
Solidaritäts- und Marktprinzipien. Sie ziehen keine ethischen und politischen Konsequenzen aus
den prädikativen und präventiven Leistungen der modernen Medizin und versäumen es, das
Mündigkeits- und Selbstbestimmungs- und Selbstverantwortungsprinzip ordnungsethisch zum
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tragen zu bringen.
Ein verantwortungsbasiertes Gesundheitssytem versteht sich als ein System der
Unterstützung für die Gesundheit des Bürgers, nicht als dessen Vormund, Handlanger oder
Finanzier.
Zu
den
Prioritäten
Gesundheitsmündigkeit
als
eines solchen Systems gehören: 1. Stärkung von
Bürgerrecht.-
2.
Kostenlose
individualisierte
Gesundheitsinformation.- 3. Solidarische Finanzierung akuter Basisversorgung.- 4. Individuelle
Finanzierung
sonstiger
Kosten.-
5.
Anerkennung
Vorsorglicher
Verfügungen
für
Behandlungsoptionen bei Bewußtlosigkeit, am Lebensende oder nach schwerem Unfall.
Gesundheitsmündigkeit ist ein Bürgerrecht. Es beinhaltet primär das Recht über
Gesundheitsrisiken, ihre Vermeidung oder Reduktion angemessen aufgeklärt zu werden und
Zugang zu entsprechender, auch differenzierter Information zu haben. Gesundheitserziehung und
individuelle Einübung von Gesundheitsverantwortung, die Information über Gesundheitsprofile
und das Aufstellen gesellschaftlicher Gesundheitsziele sind im Vergleich mit anderen Kosten, vor
allem denen der Akutintervention im oft vermeidbaren Krisenfall, gering. Abgesehen von den
Kosten jedoch, gehört in einer solidarischen Gesellschaft die Information über Vermeidung oder
Verringerung von Schäden und die Auseinandersetzung mit Grenzfragen des Lebens unheilbaren Krankheiten, Schwäche, Alter, Demenz und Sterben - zu den wichtigsten Aufgaben
verantwortlichen sozial- und ordnungsethischen Umgangs mit dem Mitmenschen und Bürger.
Individuelle Gesundheitsinformationen sind die Voraussetzung dafür, daß ich überhaupt
angemessen mit den speziellen Risiken für meine Gesundheit (alters-, erb-, umwelt-, lebens- und
arbeitsstil-bezogen) mich auseinandersetzen kann. Routineuntersuchungen zur Vorsorge sollten
Vorrang in der solidarischen Finanzierung haben; Vorsorgeuntersuchungen sollten den Patienten
oder potentiellen Patienten mit schriftlichen Informationen über den Gesundheitszustand und
individualisierten Ratschlägen für das Risikomanagement versorgen. Es verstößt nicht gegen
Bürgerrechte, das Mündigkeits- oder Solidarprinzip, wenn Vorsorgeuntersuchungen zur
staatsbürgerlichen Pflicht gemacht werden. Die Beachtung präventiver Ratschläge, die sich aus
der Untersuchung ergeben, kann dagegen in nichttotalitären, die Mündigkeit des Bürgers auch im
Umgang mit dem Risiko respektierenden Gesellschaften nicht verlangt werden. Es dürfte auch
nicht der individuellen Gesundheitsverantwortung widersprechen und noch weniger dem
Solidaritätsprinzip, wenn die Wahrnehmung des 'Rechts auf Nichtwissen' über den eigenen
Gesundheitszustand durch Verzicht auf Vorsorgeuntersuchung durch höhere Solidarbeiträge
erkauft werden muß.
Medizinische Grundversorgung sollte solidarisch finanziert werden. Der Streit um die
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Frage, was zu einer Grundversorgung gehört, ist theoretisch nicht lösbar. Aber es bieten sich
Klugheitsmodelle an, die sich optimal am Verantwortungs- und Solidaritätsmodell orientieren.
Man könnte daran denken, daß Experten entsprechende Listen vorschlagen und demokratisch
repräsentative Gremien endgültige Entscheidungen fällen, die in Abständen und nach Änderung
medizinischer Möglichkeiten revisionsfähig bleiben müssen. Private GVen, Gesundheitsvorsorge
Versicherungen auf Gegenseitigkeit, werden in Konkurrenz mit AOG's, Allgemeinen Örtlichen
Gesundheitsversicherungen, Modelle verantwortungsbasierter Versicherung anbieten.
Die Forderung nach einer individuellen Finanzierung spezieller Versorgung von Kosten
akuter intensiver und teurer Interventionen widerspricht nicht dem Solidaritätsprinzip. Einmal
können wir, auch auf anderen Gebieten solidarischen Gebens und Nehmens, nicht alle nur
möglichen Ansprüche an die Solidargemeinschaft erfüllen. Zum anderen lassen sich nur in einer
Gesellschaft uniformer Bedürfnisse eine Mehrzahl von Ansprüchen solidarisch festlegen; in
offenen Gesellschaften sind nur wenige Ansprüche solidarisch konsensfähig zu machen,
inklusive einiger weniger, aber nicht aller Ansprüche an das Gesundheitssytem. Die Unterschiede
individueller Lebensstile, auch individuelle Risikobilanzen im Berufs- und Freizeitverhalten,
lassen sich nicht in ihren Gesundheitskosten sozialisieren, während die Freiheiten individualisiert
bleiben. Im exklusiven Solidaritätsmodell lassen sich die ordnungsethischen Probleme der
modernen Gesundheitspflege nicht lösen, wohl aber im Modell eines Gesundheitssytems, das auf
der Verantwortungsethik aufbaut und sich auf den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität
absichert.
Ein besonders markantes Beispiel für die Vernachlässigung des Prinzips Verantwortung
und Selbstverantwortung ist die kulturelle, gesellschaftliche, medizinische und `ökonomische
Behandlung von terminaler Krankheit, Sterben und Tod. Tod und Sterben werden nicht als
natürliche Gegenbenheiten, sondern als Krankheiten behandelt, die es zu bekämpfen gilt. Tod
und Sterben, aber auch chronisches Siechtum, Multimorbidität und Demenz im Alter werden
verdrängt in einer leistungs- und jugendbetonten Kultur. Das hat zur Folge, daß wir gerade im
Alter, bei Demenz, bei infauster Prognose nur unter medizinisch-technischen Gesichtspunkten
einer standardisierten Maximalversorgung, nicht unter medizinisch-ethischen Gesichtspunkten
einer patientenorientierten Optimalversorgung behandelt werden. Das Instrument von
Vorsorglichen Verfügungen wird weder von mündigen Bürgern genutzt, in einer nichtakuten
Situation Hinweise oder verbindliche Verfügungen abzugeben für künftige akute Interventionen
von zweifelhaftem oder marginalem Nutzen für Lebensqualität und Selbstbestimmung, noch wird
es von Ärzten akzeptiert mit dem kaum nachvollziehbaren Argument, daß es nur auf den
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'aktuellen mutmaßlichen Willen' in Zeitpunkt der Intervention ankomme und daß langfristige
Selbstbestimmung
in
Fragen
von
Leben
und
Sterben,
von
Lebensqualität
und
Interventionsverzicht nicht akzeptabel sind. Unterschiedliche Rechnungen ergeben, daß wir bis
zu einem Drittel aller Kosten für Gesundheitsvorsorge und Krankenversorgung für die
Tabuisierung von Tod und terminaler Krankheit aufwenden. Diese hohen Kosten sind aber nicht
das zentrale ethische Problem, sondern der ethische und kulturelle und medizinische Skandal, daß
wir auf eine so unzivilisierte Weise Mitmenschen intubiert und einsam sterben lassen, häufig
ohne adäquate Palliativmedizin und ohne adäquate Versorgung der Begleiterscheinungen von
terminalen und multimorbiden Zuständen sowie des Sterbeprozesses selbst. Es widerspricht nicht
dem Prinzip von Verantwortung und Selbstbestimmung, sondern ist dessen konsequenter
Ausdruck, wenn Wertanamnesen, Patientenverfügungen und die Benennung gewillkürter
Stellvertreter akzeptiert wird, worauf ja auch der Bundesgerichtshof 1994 hingewiesen hat. Es
dürfte keine Vorsorgeuntersuchung geben, in der nicht auf die Wichtigkeit von Vorsorglichen
Verfügungen für die Realisierung von Selbstbestimmung hingewiesen wird und diese ärztliche
Leistung auch entsprechend honoriert wird. Der Umgang mit dem Sterben und
Unheilbarkranksein ist ein trauriges Beispiel für falsche und unzivilisierte Solidarität und für
mißratene medizinisch-ethisch-ökonomische Risikobilanzierungen.
DEN BÜRGER BETEILIGEN UND LEISTUNGEN VERBESSERN
Das Skandalöse an unseren Diskussionen um die Reform der Gesundheitsvorsorge ist die
ausschließliche Konzentration auf Finanzierungsfragen und die verzweifelten aber vergeblichen
Versuche der Anklammerung an das Solidaritätsprinzip und der Ausklammerung des
Verantwortungsprinzips. Nur in einem solchen Szenarium kann die Parole diskutiert werden:
Leistungen begrenzen - Gesundheit erhalten; diese Perspektive ist falsch. Die Parole muß lauten:
Leistungen verbessern - Gesundheitsmündigkeit verbessern.
Die Verbesserung der Leistungen unseres Gesundheitssystems liegt nicht in einem Mehr
an Finanzierung, sondern in einem Mehr an Aufklärung, Information, Prädiktion und Prävention.
Die Änderung des Systems wird jedoch nicht erfolgen, ohne daß wir individuell und
gesellschaftlich unsere Einstellungen zur Verantwortung für die eigene Gesundheit ändern. Die
Art und Weise, wie wir mit der modernen Medizin als einem Reparaturbetrieb für
Gesundheitssünden und als Medium der individuellen und kulturellen Verdrängung von Alter,
Sterben und Tod umgehen, läßt die Hoffnungen auf die medizinisch mögliche, ethisch
notwendige und ordnungspolitisch überfällige Transformation der Gesundheitssysteme nicht
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gerade in den Himmel wachsen.
ORDNUNGSETHISCHE PRIORITÄTENLISTE GESUNDHEITSPFLEGE
1. Stärkung von Gesundheitsmündigkeit als Bürgerrecht
2. Kostenlose individualisierte Gesundheitsinformation
3. Solidarische Finanzierung der Basisversorgungen
4. Individuelle Zusatzversicherung
5. Subsidiäre Finanzierung sonstiger Kosten
Die Entwicklung eines Mischsystems von Grund- und Zusatzversorgungen, wie es von
vielen, von mir seit 1985, vertreten wird, wäre ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einem
Gesundheitsmündigkeit stärkenden und Lebensqualität verbessernden gesundheitsfördernden
System. Zur Grundversorgung gehört neben und vor einer Liste akuter Interventionen, die
solidarisch finanziert werden, die Realisierung des ordnungsethischen Auftrages, die
Wahrnehmung des Rechts auf Gesundheit zu gewährleisten durch Erziehung zur
Gesundheitsmündigkeit und die Bereitstellung von Informationen für die individuelle
Gesundheitsvorsorge. Die Alternative zum Wohlfahrtsstaat ist der Mündigkeitsstaat. In der
Mündigkeitsgesellschaft werden Verantwortungskompetenz und Selbstbestimmungspflicht des
einzelnen gefördert, nicht unterdrückt. Die Transformation der Wohlfahrtsgesellschaft, die
ordnungsethisch und sozialethisch, oft auch finanziell, an ihre Grenzen gekommen ist, in eine
Mündigkeitsgesellschaft ist kein revolutionärer Prozeß, sondern verlangt, daß Schritt für Schritt
das Prinzip Verantwortung gestärkt und das Prinzip Solidarität ihm nachgeordnet wird. Deshalb
lautet meine zweite These: Das traditionelle und statische System der Krankenversorgung muß
aus ordnungsethischen und gesundheitsethischen Gründen zu einem differenzierten mehrfach
gegliederten System einer modernen Gesundheitspflege entwickelt werden. Die im Anhang
abgedruckten Tugendkataloge für Patienten oder potentielle Patienten, Ärzte, Pfleger und
Administratoren sollen die verantwortungsethischen Vernetzungen in einem primär auf
Verantwortung und nachgeordnet auf Solidarität und Subsidiarität aufgebauten komplexen
Systems einer zukunftsorientierten Gesundheitspflege aufzeigen.
VOM KRANKENHAUS DER VERGANGENHEIT ZUM GESUND-HEITSZENTRUM
DER ZUKUNFT
Eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines zukunftsorientierten Gesundheitswesens
wird die Reform der Krankenhäuser zu modernen und leistungsstarken Zentren der
Gesundheitspflege spielen müssen. Auch Krankenhäuser und Gesundheitszentren haben ein
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Gesicht, ein Profil, einen Charakter, eine mehr oder weniger geschätzte oder kalkulierbare
Werthaltung und ein Leistungsprofil. In Philosophie und Unternehmenstheorie sprechen wir von
'korporativen Personen’, die gut oder schlecht sind, die jung und Dynamisch oder alt und
sklerotisch sein können, einflußreich oder Spielball von anderen menschlichen oder juristischen
Personen. Vor allem aber bewerten wir korporative Personen nach den Werten und Leistungen,
die sie in unsere Gemeinschaft einbringen, nach den guten nachbarschaftlichen Diensten, die sie
für einzelne, die Stadt oder Gemeinde oder die Gesellschaft insgesamt erbringen. Das
Charakterprofil
eines
Gesundheitszentrums
stellt
sich
primär
unter
ethischen
und
gesundheitsethischen Aspekten dar; man kann sich aber auch mit der notwendigen Profilierung
unter Gesichtspunkten des Wettbewerbs auseinandersetzen. Wettbewerb und Profilierung von
Einrichtungen der Krankenversorgung und Gesundheitspflege unter dem Primat des total quality
service haben mindestens ebensoviel mit Kultur und Ethik zu tun wie mit Qualitätssicherung in
Medizin und Ökonomie.
Im Vordergrund der Diskussion um die Krankenhausreform stehen leider sehr häufig nur
ökonomische Überlegungen und Zwänge. Von der notwendigen Reform des Krankenhauses kann
man aber nicht reden, wenn man sich nicht auf das unternehmerische Ziel, das ein ethisches ist,
konzentriert. Im Mittelpunkt des wirtschaftlichen Handelns des Krankenhauses stehen ethisch
notwendige und gesellschaftlich erwünschte medizinische Leistungen, genauer die des
stationären Heilens, Pflegens, Linderns und Begleitens. Stationäre Versorgung ist aber im
Zeitalter moderner prädikativer, präventiver und akut intervenierender Medizin eng verzahnt mit
der nichtstationären allgemeinmedizinischen und fachärztlichen peristationären Versorgung.
Diese Situation zwingt zu einer Transformation bisheriger ethischer und medizinischer Parameter
bei Laien und Experten, bei Patienten und Ärzten. Auch das Krankenhaus der Zukunft muß
sowohl aus medizinischen wie aus ethischen Gründen sich innerhalb des größeren Szenariums
der Dienstleistungen moderner Gesundheitsfürsorge neu definieren.
Und dies ist meine dritte These: Nichtakute Gesundheitsvorsorge und die akute
Krankenversorgung
gehören
zusammen;
beide
zusammen
bestimmen
Leistung
und
Leistungsprofil des Gesundheitszentrums der Zukunft. Die Qualitätssicherung dieses doppelten
Unternehmensziels und die Profilierung des modernen Gesundheitszentrums Mitarbeitern,
Nachfragern, Finanzierern und der Öffentlichkeit gegenüber ist die zentrale Herausforderung für
Führung und Management. Ökonomisches Überleben der korporativen Person und ihre fachliche,
ethische und gesellschaftliche Anerkennung als eines geachteten institutionellen Mitbürgers wird
durch Führung und Management im Wettbewerb entschieden. Das leistungs- und
11
qualitätsorientierte marktwirtschaftliche Krankenhaus ist eine Herausforderung an Medizinethik
und Unternehmensethik gleichermaßen. Die stationären Dienste eines Krankenhauses müssen
sich innerhalb des breiten Angebots moderner Gesundheitsfürsorge neu definieren und an einem
breiter gefaßten ethischen Unternehmensziel im Sinne von total quality service ausrichten.
Die medizinisch-ethischen Kriterien für die Qualitätssicherung gesundheits-fürsorglicher
Dienstleistungen sind seit Jahrhunderten bekannt und weitgehend unumstritten. Sie gelten auch
für die Hochleistungsmedizin in der stationären und peristationären Versorgung von heute. An
den Kriterien des Schadensverbots und des Hilfsgebots, der professionellen Verantwortung und
dem Respekt vor dem Patienten in der Achtung seiner Würde und Selbstbestimmung zu rütteln,
wäre
sowohl
medizin-technisch,
wie
medizinisch-ethisch
verheerend,
weil
es
das
Vertrauensverhältnis nicht nur zwischen individuellen Anbietern und Nachfragern zerstört,
sondern auch im Wettbewerb profilschädigend - und damit auch profitschädigend - wirkt. Die
Hochleistungsmedizin muß mehr noch als die frühere technisch weniger leistungsfähige Medizin
auch die Frage nach dem Sinn und den Grenzen des Einsatzes des technisch Möglichen im Lichte
des menschlich und medizinisch Sinnvollen und Wünschenswerten stellen und mitbedenken. Die
Abwägung des Hilfsgebots, bonum facere, und des Nichtschadensgebots, nil nocere,
beispielsweise darf nicht nur unter technischen Aspekten, sondern muß auch unter ethischen
Aspekten erfolgen. Nicht bei jedem Patienten ist bei gleicher Diagnose und Prognose dieselbe
Behandlung indiziert. Ein Krankenhaus würde im Wettbewerb verlieren, wenn der Kunde
befürchten muß, daß nur Symptome uniform und generell, nicht aber Mitmenschen individuell
behandelt werden. Die Intensivität der Intervention an sich ist kein Maßstab für eine gute
Leistung, sondern muß sich zurückbinden in die patientenorientierte differentialdiagnostisch und
differentialethisch gerechtfertigte Leistung, welche die Maschinen dort einsetzt, wo es sinnvoll,
notwendig und erwünscht ist, welche aber auch die Angst vor den Maschinen, vor dem
medizinisch verlängerten langsamen Sterben und die Selbstbestimmung des Patienten
ausgedrückt
in
einer
Betreuungsverfügung
ernstnimmt.
Gerade
im
Zeitalter
der
Hochleistungsmedizin müssen die Prinzipien des Nichtschadens und des Helfens, der ärztlichen
Verantwortung und der Selbstbestimmung des Patienten, wo immer sie in Spannung miteinander
stehen, im Medium des gegenseitigen Vertrauens abgewogen werden. Wo Institutionen der
Gesundheitspflege die
Vertrauensbasis verlieren, verlieren sie ihr wichtigstes Kapital im
Wettbewerb; Vertrauen ist nicht nur profilrelevant, sondern auch profitrelevant. Deshalb
formuliere ich als meine vierte These: Ohne gute Medizin, die den Patienten als Menschen und
nicht
nur
die
Symptome
behandelt,
ist
12
Erfolg
im
Wettbewerb
um
stationäre
Dienstleistungsangebote nicht möglich.
QUALITÄTSSICHERUNG, WETTBEWERB UND UNTERNEHMENSETHIK
Pluralitäten
von
Expertise
und
Werten
bestimmen
die
moderne
Dienstleistungsgesellschaft. Ethik hat es mit Werten zu tun, mit individuellen und mit
gesellschaftlichen. Im Umfeld der Szenarien der stationären Behandlung sind das die Prinzipien
von Heilen, Helfen, Vorsorgen, Informieren, aber auch die der Solidarität, Subsidarität,
Selbstverantwortung, die der Transparenz, der Finanzierbarkeit und des Erfolges, der Marktstärke
und Leistungsstärke; das sind teils vorwiegend ethische Prinzipien oder nichtethische Prinzipien
mit starkem ethischen Gewicht. Insofern alle wirtschaftlichen Unternehmungen und ärztlichen
Interventionen es mit Zielen und Zielkonflikten unter vorgegebenen Werten zu tun haben,
gehören sowohl in der Medizin wie in Management und Wirtschaft Ethik und Expertise
zusammen. Die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt die medizinischen Parameter der
stationären Versorgung so mitmenschlich und diakonisch, so kultiviert und professionell wie
möglich zurechtzuschneiden, das geht nur im Wettbewerb und deshalb ist Wettbewerb nicht nur
eine ökonomische, sondern auch eine ethische Kategorie.
Ohne Ethik sind Technik, Management, Ökonomie und Medizin, jede professionelle
Qualitätssicherung und -leistung blind in bezug auf ihre Zielsetzungen, ohne Expertise in
professioneller Qualität in Ökonomie oder Medizin ist Ethik stumpf und schließlich erfolglos im
Erreichen des Zieles. Zu einer leistungsstarken und im Wettbewerb erfolgreichen
qualitätsorientierten Unternehmung gehört ein gutes Corporate Profile als Führungsinstrument
nach innen und als Marken- und Erkennungszeichen nach außen. Was das Krankenhaus betrifft,
so sind es vor allem Kriterien der Corporate Ethics, die für die innere Führung und das äußere
Erscheinungsbild entscheidend sind. Die zentralen ethischen Prinzipien, an denen sich das
Krankenhaus im Wettbewerb orientieren muß, sind medizinische Leistungen, wie es vergleichbar
für den Anbieter in der Autobranche technische Leistungen sind. Organisationsethische und
wirtschaftsethische Parameter umgeben danach wie konzentrische Ringe die im Mittelpunkt des
Service stehenden medizinischen und medizinethischen Leistungen. Wachsende Kritik der
Bürger an der seelenlosen Apparatemedizin; steigender Kostendruck in einer ausschließlich
technisch sich verstehenden Hochleistungsmedizin, wohlfahrtsstaatlicher Mißbrauch des
Solidarsystems und grenzübergreifende Märkte für Gesundheitsdienste bald auch in Europa
zwingen
zu
einer
strategischen
Neukonzeption
des
Stellenwerts
Gesundheitsversorgung im Modell dieser drei konzentrischen Ringe.
13
der
stationären
Es ist ein sowohl ethischer wie wirtschaftlicher Vorteil des Wettbewerbs, daß er das im
Wettbewerb stehende Unternehmen zwingt, sich auf die Produkte und ihre Qualität konzentrieren
zu müssen, die es besser als andere oder ebensogut mit zusätzlichen Vorteilen oder
Nebenleistungen im Markt anbieten kann. Von ideologischen Kritikern des Marktes wird immer
wieder das Gewinnstreben als das vorgeblich zentrale Prinzip des Wettbewerbs von einer am
Wohl
und
Interesse
des
Kunden
orientierten
Serviceleistung
und
langfristigen
Marktdurchdringung isoliert und kritisiert. Diese Kritik des Wettbewerbs ist deswegen
ideologisch und realitätsfern, weil es, wie der Praktiker weiß, wirtschaftlich falsch wäre, das
Profitmotiv
von
anderen
Zielen
des
Unternehmens
im Wettbewerb
zu
isolieren;
Profitmaximierung um jeden Preis ist wettbewerbschädlich und außerdem wirtschaftsethisch
falsch. Das gilt vor allem für solche Wettbewerber, bei denen langfristig das Corporate Profile
und die Corporate Ethics die besten Chancen der Marktdurchdringung und -behauptung
garantieren. Bei wert- und lebensweltrelevanten Dienstleistungen ist langfristig Profit ohne
wertrelevantes Profil nicht möglich. Auch für das Krankenhaus, das sich im Wettbewerb
durchsetzen will, gilt daher die alte Weisheit jeder guten Unternehmensführung: Ohne Corporate
Profile und Corporate Ethics ist langfristig ein Erfolg im Markt nicht möglich.
DIE SECHS KRITERIEN EINES ERFOLGREICHEN KRANKENHAUSES
Die ethischen Parameter des Krankenhauses liegen an den Schnittstellen zwischen
medical ethics, management ethics und business ethics, die sich wie konzentrische Ringe
umgeben.
Falls
es
einen
Wettbewerb
unter
Krankenhäusern
gäbe,
müßten
sich
wettbewerbsstrategische Überlegungen an diesen Kriterien orientieren. Ich bezweifle, daß wir in
der Bundesrepublik heute eine echte Wettbewerbssituation unter Krankenhäusern haben und daß
es einen funktionierenden Markt im Dienstleistungsangebot der stationären Versorgung
überhaupt gibt. Zu sehr scheint die stationäre Krankenversorgung in einem unflexiblen Geflecht
von Trägern, Kassen, Ärzten und Finanzierungsmodellen statisch verkrustet zu sein. Bürger als
potentielle Patienten haben selten eine Wahlmöglichkeit, Kassen kennen kein Marktrisiko und
stellen sich nur außerordentlich ungenügend dem Wettbewerb untereinander, sind in gewisser
Weise sogar vom Wettbewerb ausgeschlossen, nehmen daher ihre marktwirtschaftliche
Verantwortung auch noch nicht wahr. Das Krankenhaus bekommt seine Patienten durch ein
paternalistisches Geflecht überweisender Ärzte oder durch die Nähe zum Wohn- oder Unfallort.
Ambulante und stationäre Versorgung sind kaum integriert, auch nicht Prädiktion, Prävention
und akute Intervention. Versicherungsträger treten nicht als Betreiber und Anbieter auf; dabei
14
sind die herausragenden Leistungen von anbietenden Versicherern wie beispielsweise
Berufsgenossenschaften auf allen drei Gebieten oder von betriebs- und lebensweltnahen
Gesundheits- und Präventionsdiensten in den USA nicht zu übersehen. Der Schlüssel für eine
Änderung des Großszenariums unserer Gesundheitsvorsorge und Krankenversorgung liegt in der
Ermöglichung und Realisierung von Wettbewerb; aber das ist ein anderes Thema. Erste zaghafte
Ansätze zeigen sich in einem europäischen WHO Projekt und bei einzelnen deutschen Trägern.
Verkrustete Strukturen eines primär auf Akutintervention und Krankenbehandlung und
weniger auf Gesundheitsvorsorge, Prädiktion und Prävention aufgebauten Gesundheitssytems
verdecken nicht nur die Leistungsschwächen des Krankenhauses, das sich keinem Wettbewerb zu
stellen braucht, sondern auch eines Gesundheitsvorsorgesystems gesundheitsmündiger Bürger,
das im wesentlichen immer noch ein Krankenversorgungssytem paternalistischer Medizin mit
Stationsegoismus und wenig integriertem medizinischen Betrieb ist. Dieses Fehlen eines echten
Wettbewerbs und eines flexiblen Marktes von Anbietern und Nachfragern hat nicht nur
ökonomische und medizinische, sondern schwerwiegende ethische Nachteile. Deshalb braucht
das Krankenhaus der Zukunft in seiner Funktion und Rolle als des nachbarschaftlichen Anbieters
von Gesundheitsdiensten vor allem auch aus medizinethischen und medizinischen, nicht nur aus
wirtschaftlichen Gründen mehr Wettbewerb im Interesse einer sich im Wettbewerb erst
herausbildenden Dienstleistungskultur optimaler Angebote der Gesundheitsvorsorge.
Die Integration von ärztlicher und pflegerischer Expertise und Ethik ist primär ein Thema
für die Arztethik und Pflegeethik; sie gehört aber auch in den zentralen Verantwortungsbereich
des Trägers und Managers von stationären Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge hinein. Die
Führungsverantwortung des Trägers und Managers kann die Notwendigkeit der Verzahnung
optimaler technischer und ethischer, auch mitmenschlicher Leistungen im ärztlichen und
pflegerischen Bereich nicht ausschließlich denen überlassen, die sie erbringen müssen. In
unserem Zusammenhang will ich aber die beiden letzten Kriterien eines Werteprofils für eine
wettbewerbsfähige stationäre Versorgung vor allem auch deswegen betonen, weil deren konkrete
Umsetzung sicher am meisten kontroverse Diskussion auslösen wird, die Optimierung der
technischen und menschlichen Gastdienste. Medizinische, pflegerische und gastgebende Dienste
überschneiden sich natürlich oft, aber für die Strategie ihrer jeweiligen Qualitätssicherung und steigerung sollten sie zunächst separat geplant, durchgeführt und verantwortet werden.
Immer mehr Krankenhäuser haben freundliche, menschlich und ästhetisch ansprechende
Räumlichkeiten, auch im Wohnbereich, den man Bettenbereich nennt, auch in den Aufenthalts-,
Ruhe- oder Kommunikationsräumen, auch in den Empfangshallen. Der Patient gibt mit seinem
15
Aufenthaltswechsel doch weder seine ästhetischen, noch seine Bedürfnisse an Wohn-, Intimitätsund Kommunikationskultur auf. Wer im Bett liegen muß, hat besonders spezielle Anforderungen
an die Kommunikation und an Dienste, die das Stationäre der eigenen Existenz kompensieren.
Gastdienste müssen ebenso wenig wie ärztliche Dienste vom Träger selbst erbracht werden; eine
unprofessionell gemachte hundertprozentige eigene Fertigungs- und Dienstleistungsdichte ist
nicht nur technisch und menschlich, sondern wohl auch unter Gesichtspunkten des Wettbewerbs
und der Qualitätssicherung suboptimal. Wo sind die selbstverständlichen oder zusätzlichen
privatwirtschaftlichen Dienste von Trägern oder von Subunternehmern bei Zeitungs-, Post-,
Einkaufs-, Essens- und zusätzlichen Versorgungsdiensten, vierundzwanzig Stunden am Tag?
Jeder Untersuchungsgefangene kann über private Dienste für sein leibliches Wohl verfügen; der
'Krankenhausinsasse' bekommt seine letzte, oft gesunde oder zuträgliche oder dem persönlichen
Geschmack entsprechende Mahlzeit gegen fünf Uhr abends, schon physiologisch und
medizinisch nicht sehr sinnvoll, mitmenschlich und ethisch nicht akzeptabel, und in einer
Wettbewerbssituation völlig undenkbar; hat er Durst, muß er nach einem vielbeschäftigten und
für diese Dienste überqualifizierten Pfleger klingeln.
Uniform, steril und unpersönlich wie Kittel der Ärzte und Würde der Zimmer sind
Ernährungs- und Kommunikationsdienste. Die Studie von Schauder zur Verpflegung in 56
niedersächsischen Krankenhäusern hat zusammengestellt, daß ein Fettanteil von 42% zu hoch
und eine Kohlehydrateanteil von 43% zu niedrig ist schon nach den Kriterien der WHO, die 30%
bzw. 50% empfiehlt. Diese Zahlen sind im Vergleich mit ernährungsbedingten Folgekosten in
der
BRD
von
etwa
80
Milliarden
nicht
sehr
vertrauenserweckend;
sie
wären
wettbewerbsfeindlich, wenn es denn einen Wettbewerb gäbe.
Bei mehr und mehr standardisierten medizinisch-technischen Angeboten in der
stationären Versorgung kommt dem Gastservice eine bisher noch nicht entdeckte Profilierungsund Wettbewerbsfunktion zu. Ich will mich nicht in weiteren Details verlieren, sondern diese
Überlegungen zum Wettbewerbsprofil in einer fünften These zusammenfassen: Das
Wettbewerbsprofil eines Krankenhauses orientiert sich an den sechs Kriterien für gute stationäre
Krankenversorgung: technisch gute Medizin, menschlich gute Medizin, technisch gute Pflege,
menschlich gute Pflege, gute Wohnumwelt, gute Kommunikationsumwelt.
DIE ENTDECKUNG VON BÜRGERN UND TRÄGERN ALS MARKTTEILNEHMERN
Erst wenn Wettbewerb bei stationären Dienstleistungsanbietern Schritt für Schritt
16
erleichtert wird, wird es überhaupt möglich, den wichtigsten Marktteilnehmer als Konsumenten
zu aktivieren, den Bürger in der Rolle des potentiellen Patienten. Der derzeitige quasi-Markt
unter Interessentengruppen wird durch die Integration individueller Marktteilnehmer und die
Durchbrechung der Schranken zwischen Finanzierern, Trägern und Dienstleistenden
durchsichtiger und bürgernäher, sicher medizinisch und ethisch akzeptabler und vermutlich auch
viel billiger. Mit der Aufnahme ins Krankenhaus gibt der Bürger in der Regel auch eine gehörige
Portion von Selbstbestimmung und Lebensgestaltung auf, nicht nur weil er schwach und krank
ist, sondern weil es eine traditionelle Rolle der Submission unter ein fremdes, vermutlich
hierarchisch organisiertes System ist, das man nicht versteht oder nicht verstehen will, und in
dem man nichts zu sagen hat, weil man ja auch nichts bezahlt; die Kasse 'bezahlt' ja, nicht der
Patient. Diese passive Haltung des Patienten muß nicht sein; sie ist im Gegenteil medizinisch und
medizinethisch unerwünscht, wird aber durch das verkrustete System ohne echten Wettbewerb
auf der KV-Ebene überdeckt und perpetuiert, häufig an den Rand der Finanzierbarkeit gedrückt.
Mengensteuernde Finanzierung nach dem Gesundheitsstrukturgesetz bestraft diejenigen, die
eigene Konturen im Dienstleistungsangebot entwickeln. Der gesetzliche Rahmen und die
Flexibilität und Kreativität der Kassen werden letztendlich entscheiden, ob es im Interesse einer
bürgernahen Gesundheitspflege und einer patientennahen Krankenversorgung zu mehr
Wettbewerb kommt.
Sechs Wettbewerbsprinzipien sind es, die den passiven Nachfrager von Dienstleistungen
zum aktiven Marktteilnehmer machen können: Eigenbeiträge und Subsidaritätsbeiträge durch
Nachfrager, Träger und andere, sowie Profilierung und Spezialisierung des Angebots durch den
Anbieter. Nachfrager und Anbieter müssen aus ihrer verkrusteten Rolle als Stereotype in einem
durch Fehlen von Wettbewerb kennzeichneten System befreit und in den Schwerpunkten ihrer
Nachfrage und ihres Angebots neu entdeckt werden; das ist nur möglich durch die Schaffung der
Voraussetzungen für Wettbewerb.
Die Solidarität ist und bleibt mit Recht die Basis der Finanzierung von
Gesundheitsrisiken und ihrer Verhinderung. Aber das Solidaritätssystem muß sich den Regeln
des Marktes zwischen Prävention und Akutintervention, der Konkurrenz zwischen den Kassen
und Krankenhäusern stellen. Monistische Finanzierung, Aufbereitung und öffentlicher Zugang zu
anonymisierten Behandlungsdaten und eine die Spezialisierung fördernde Mengensteuerung
durch Finanzierung sind die besten Instrumente zur Erreichung qualitativ hochstehender und
preiskonkurrenter Versorgung. Großzügig bemessene Basispakete für die solidarische
Gesundheitsvorsorge kaufen nur unter Wettbewerbsbedingungen gute und preiswerte
17
Versorgung. Anreize für den Wettbewerb sind die Alternative zum makroökonomischen
Einfrieren und bürokratischen Verwalten von Solidarmitteln oder nur ökonomisch begründetem
Interventionsverzicht.
Der Eigenbeitrag ist ein wichtiges Prinzip im Marktgeschehen zur Motivatierung von
Anbietern und Nachfragern über den Preis. Höhere Eigenbeiträge der Patienten werden seine
submissive Passivität ersetzen durch ein Marktverhalten, welches das bessere Angebot bevorzugt.
Ich spreche von markanten, nicht von symbolischen Eigenbeiträgen. Warum sollte der
Eigenbeitrag für den Aufenthalt im Krankenhaus mit Vollservice geringer sein als der in einem
Mittelklassehotel. Das Solidarprinzip verlangt allerdings
die Festsetzung von jährlichen
Höchstbeträgen für Eigenleistungen; natürlich müssen Sozialfälle von der Solidargemeinschaft,
finanziert werden. Aber warum wäre es unsolidarisch, über das Basispaket hinaus individuell
finanzierbare Leistungen anzubieten und zusätzlich honorieren zu lassen. Als zivilisierte und
kultivierte Menschen haben doch nicht nur uniforme, sondern auch individualisierte Wünsche
und Bedürfnisse, auf welche nicht verzichten zu müssen, ein Bürgerrecht ist und zu einem guten
Dienstleistungsangebot von Krankenhäusern gehören müßte.
In einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft kann schließlich auf das Prinzip
der Subsidiarität nicht verzichtet werden, das es kleinen natürlichen oder weltanschaulichen
Gemeinschaften erlaubt, für sehr individuelle oder sehr spezielle Bedürfnisse zu sorgen. Im
Zeitalter des im wesentlichen solidarisch finanzierten Gesundheitsrisikos wird das klassische
Prinzip der Subsidiarität nicht überflüssig; im Gegenteil, im Zeitalter differenzierter Angebote
und differenzierter Bedürfnisse und Erwartungen bedarf es einer Neuentdeckung. Eigenbeiträge
von Trägern stationärer Einrichtungen der Gesundheitspflege dürfen in einem in der Basis
solidarisch finanzierten Gesundheitssytem nicht unter dem Buchungsposten Solidarität verbucht
werden, sie gehören unter den Buchungsposten Subsidarität, sonst stimmt die ethische und auch
die finanzielle Kalkulation nicht. Unterschiedliche Träger (Kommunen, vor allem aber
Religionsgemeinschaften
und
neue
um
Gesundheit,
Schmerz,
Sterben,
Alter
und
Selbstbestimmung bekümmerte Gruppen) müssen in einer Wettbewerbssituation freigesetzt
werden, sich durch unterschiedliche Angebote zu profilieren. Erst im Wettbewerb und in der
Spezialisierung werden sich unterschiedliche qualitative Leistungen von Diakonie und
kommunaler Nachbarschaft, von finanzieller Subsidiarität und menschlicher Zuwendung in ihren
jeweiligen Konturen deutlicher machen lassen und damit auch das Profil der Anbieter stärker
akzentuieren.
Eine deutlichere Angebotsprofilierung der im Wettbewerb von Krankenhäusern sich in
18
den Außenbeziehungen zu potentiellen Patienten darstellenden sechs Leistungskriterien werden
dafür sorgen, daß sich Schritt für Schritt ein Markt auch für den Nachfrager von stationären
Dienstleistungen entwickelt. Dabei wird der Nachfrager sich je nach technischem Schwerpunkt
seiner Nachfrage, dem Gastservice der Institution, auch dem Preis und nach seinen individuellen
Abwägungen für das eine oder andere Angebotsprofil entscheiden.
Besondere Angebotsspezialisierungen innerhalb des medizinischen Angebots oder der
Art und Weise, wie das Angebot erbracht wird, im Belegbettenmodell beispielsweise, sind von
besonderer Wirksamkeit im Wettbewerb. Zu den differenzierten Dienstleistungen, die von einer
primär stationär Gesundheitsdienste anbietenden Unternehmung nachgefragt werden, gehören
zumindest die folgenden sechs: aggressive und intensive Akutintervention mit kämpferischem
Ethos, chronische Versorgung mit partnerschaftlichem und pflegerischem Ethos, prädiktive und
präventive Dienste mit Informations-, Aufklärungs- und Beratungsethos, peristationäre
Versorgung mit dem vertrauensbasierten stationsübergreifenden Ethos der Integration ambulanter
und stationärer Sorge, geriatrische Betreuung und Sterbebegleitung mit dem Ethos der
Mitmenschlichkeit, des Respekts vor der Menschenwürde des unheilbar Kranken und Sterbenden
und der Akzeptierung des Rechts zur Selbstbestimmung auch im unheilbar Kranksein und im
Sterben.
über
die
jeweils
anderen
ethisch-medizinisch-ökonomisch-menschlichen
Herausforderungen dieser sechs unterschiedlichen Angebote müßte ausführlicher ethisch
reflektiert werden. Ich will hier nur anmerken, daß in den meisten dieser Szenarien ein großes
ungenutztes Potential liegt, das im Sinne einer besseren medizinischen Versorgung, einer
besseren Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Patienten und ihrer Konzeptionen von
Lebens- und Behandlungsqualität, und einer verbesserten Wettbewerbssituation ausgeschöpft
werden könnte.
Nur gemeinsam können die drei Prinzipien der Verantwortung, Solidarität und
Subsidiarität schon aus ethischen Gründen Basis für die Finanzierung von Gesundheitsvorsorge
sein; das gilt auch für die Finanzierung stationärer Kosten. Eigenbeiträge und sichtbare und
gezielte Leistungen der Subsidarität werden nicht ohne Einfluß auf die Qualitätssteigerung des
Angebots bleiben und damit im Interesse des Nachfragers zum Wettbewerb beitragen. Meine
sechste These lautet: Für die Entwicklung eines umfassenden Qualitätsservice und für die
Initierung des Wettbewerbs bedarf es der Entdeckung und Aktivierung des wichtigsten
Marktteilnehmers, des Bürgers als Patienten oder potentiellen Patienten; deshalb müssen
Eigenbeiträge und Subsidaritätsleistungen, Angebotsprofilierung und Angebotsspezialisierung als
wichtige Instrumente zur Wettbewerbs- und Qualitätsverbesserung neu entdeckt werden.
19
GESUNDHEITSZENTRUM UND PERISTATIONÄRE DIENSTE
Vom Wettbewerb im Krankenhaus und unter Krankenhäusern kann man nicht sprechen,
ohne die nicht im Zentrum der stationären Versorgung liegenden, aber im Wettbewerb auch aus
ethischen Gründen wichtigen sonstigen Dienstleistungen zu berücksichtigen, die von einem
Krankenhaus in seiner Funktion als health care center erbracht werden können und sollen. Im
wettbewerbsstarken Gesundheitszentrum der Zukunft ist das KrankenHaus ein Haus unter
anderen, ein Modul unter vielen, die in differenzierter Weise der Gesundheitsvorsorge dienen:
Pflegehäuser,
Präventionsgebäude,
geriatrische
Häuser,
Praxishäuser,
Beratungs-
und
Informationshäuser, Apotheken, Buch- und Medienläden.
Da ist zunächst die menschlich, medizinisch und ethisch wenig befriedigende starre
Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu nennen. Ich hatte bereits von dem
medizinisch und ethisch sehr sinnvollen peristationären Bezugsrahmen gesprochen, der überall
dort aufgebaut werden kann, wo es sich nicht um unerwartete Akutfälle handelt und wo die
korporative Person des Krankenhauses mit ihren Diensten in das Umfeld der Gemeinde
ausgreifen kann. Das Belegbettenprinzip trägt ebenfalls zur Reduktion des Bruches zwischen der
ambulanten und der stationären Behandlung bei. Natürlich gibt es einen aktuellen
Interessenkonflikt zwischen den Lagern der ambulanten und der stationären Versorgung; aber
Grenzen sind nicht ewig, vor allem, wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt und medizinisch wie
ethisch nicht wettbewerbsfähig sind. Aus Konfrontation kann Kooperation werden.
Krankenhausträger könnten beginnen, neben die stationären Einheiten Praxiskliniken zu setzen,
wenn die Verordnungs- und Finanzierungsnetze derzeit keine optimalere Integrationen für
patientenorientierte Versorgung erlauben. In den USA sind unter dem Einfluß moderner
medizinischer Möglichkeiten, eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und einer dadurch
notwendig
gewordenen
Konzentration
auf
das
ethische
Unternehmensziel
des
Gesundheitszentrums in der Zeit von 1985 bis 1993 die Einnahmen von Gesundheitszentren aus
nichtstationären Serviceleistungen von 15% auf 35% gestiegen, die durchschnittliche Dauer des
stationären Aufenthalts um ein Drittel gesunken. In den USA sind die stationären Zentren der
Krankenversorgung selbstverständlich gleichzeitig Zentren für Präventionsservice, für
medizinische Information und Aufklärung. Vortragsveranstaltungen oder -serien mit oder ohne
Eintrittsgebühren zu Themen, so weit gestreut wie Herzkreislauf Vorsorge, Diät, Informationen
über Risiken beim Prostata- oder Mammakarzinom, oft gekoppelt mit Sonderkonditionen für
Vorsorgeuntersuchungen, Unterrichtsklassen für Kreislauftraining und Gewichtskontrolle leisten
20
einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen und individuellen Gesundheitspflege und würden nicht
schlecht in das Profil eines deutschen Zentrums der Gesundheitspflege und Krankenvesorgung
passen.
Transparenz
des
Angebots
stationärer
und
peristationärer
oder
zusätzlicher
Dienstleistungen und neue Berufungen von Ärzten und Mitarbeitern, sowie Entwicklungen in der
Spezialisierung und Hinweise auf Termine für Vortragsveranstaltungen und Klassen werden in
exemplarischer Weise in der (kostenlosen) Hauszeitschrift des Health Care Centers
zusammengefaßt. Eine solche Hauszeitschrift profiliert das Bild des Krankenhauses nach außen
und stärkt das Selbstverständnis nach innen. Es ist bezeichnend für die deutsche Situation, daß
wir den Begriff Health Care Center nicht so einfach ins Deutsche übersetzen können;
Krankenhaus ist nicht die richtige Übersetzung und nicht das richtige Bild, auch nicht mehr das
zukunftsorientierte Profil einer erfolgreichen Unternehmung in der Gesundheitsvorsorge.
Ich fasse die Skizze zu den zusätzlichen Leistungen, die von einem Unternehmen der
Gesundheitsvorsorge verlangt werden, das nicht mehr nur ein Haus für Kranke im traditionellen
Sinne sein kann, wie folgt in einer siebten These zusammen: Zusätzliche sowohl ethisch
notwendige
wie
wettbewerbswirksame
Leistungen
eines
Krankenhauses
als
eines
Gesundheitszentrums sind Beiträge zur Integration von ambulanter und stationärer Behandlung,
von Prävention und Information, eigene diakonische Sonderleistungen und Angebotstransparenz.
DIE ETHISCHE QUALITÄT MEDIZINISCHER QUALITÄTSSICHERUNG
Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfinanzierung sind im Umbruch. Die Gründe
dafür liegen einmal in den Fortschritten nicht nur der akuten und intensiven Intervention, sondern
auch der nichtakuten langfristigen Prädiktion und Prävention in der Gesundheitsvorsorge. Sie
liegen zum anderen in den im Zeitalter von Selbstbestimmung und Multikulturalität zunehmend
unterschiedlichen Nachfragerhaltungen. Das heutige System der stationären Krankenversorgung
wird beiden Gegebenheiten ethisch nicht gerecht. Nur ein neues Ringen um eine umfassende
Qualitätssicherung und die Schaffung eines Marktes zwischen Anbietern und Nachfragern von
differenzierter und individualisierter Gesundheitsvorsorge, von Krankheits- und Sterbebegleitung
wird über die Mechanismen des Wettbewerbs, weniger über die Mechanismen einer
engmaschigen Ordnungspolitik ethisch notwendige und wirtschaftlich erfolgreiche Modelle einer
qualitativ
hochstehenden
medizinischen
Versorgung
entwickeln.
Die
Aufgabe
der
Ordnungspolitik im Gesundheitswesen wäre es, die Voraussetzungen für die sich nur im
Wettbewerb entwickelnden optimalen Strukturen einer auf den ethischen Prinzipien der
21
Selbstverantwortung, der Solidarität und Subsidiarität gegliederten Landschaft von Anbietern und
Nachfragern zu schaffen. Entscheidend ist aber, daß die korporative Person des Krankenhauses
genug Energie, Charakter, Klugheit und Weitsicht entwickelt, sich selbst auf die
Herausforderungen des Zukunft an Profil und Profit, an Charakter und Lebensfähigkeit
vorzubereiten und sie zu bestehen. Im Wettbewerb von qualitativen Leistungen muß das
Krankenhaus sich zu einem Gesundheitszentrum entwickeln mit einem breiten Angebot an
Diensten und zu einem guten Nachbarn für den gesundheitmündigen Bürger.
Das Gesundheitszentrum der Zukunft muß sich ebenso wie das traditionelle Krankenhaus
an dem ethischen Unternehmensziel von Gesundheitspflege und Krankenversorgung ausrichten.
Es kann dieses Unternehmensziel nur an der Qualität des Angebots und den Bedürfnissen der
Nachfrager orientieren und reformieren. Steht der frische Wind des marktwirtschaftlichen
Wettbewerbs im Widerspruch zum Unternehmensziel des Krankenhauses? Die Antwort des
Ethikers ist eine doppelte und stellt Forderungen an Gesundheitsethik und Wirtschaftsethik von
Anbietern und Nachfragern: (1) Marktwirtschaft im Krankenhaus zwingt zu einer medizinisch
und ethisch erwünschten Konzentration auf Angebot und Qualität von Service; sie ermöglicht im
Interesse des ethischen Unternehmensziels bessere Medizin. (2) Marktwirtschaftlicher
Wettbewerb unter Krankenhäusern und mit anderen Anbietern trägt zur medizinsch und ethisch
notwendigen
Transformation
des
klassischen
Krankenhauses
zu
einem
modernen
Gesundheitszentrum bei; er ermöglicht im Interesse des ethischen Unternehmensziels nicht nur
mit Sicherheit bessere, sondern vermutlich auch preiswertere Medizin.
Sicherstellung ethischer und medizinischer Qualität in der Gesundheitsversorgung
schließlich ist nicht möglich ohne die aktive Teilnahme des Bürgers als Patienten oder
potentiellen Patienten, nicht ohne Verantwortungskompetenz und Selbstbestimmungspflicht. Das
Gesetz über die Strukturreform im Gesundheitswesen und seine Umsetzung findet zwar
parteienübergreifend Zustimmung, dürfte aber eher das bestehende verkrustete System starrer
Restriktionen von Ausgabenbudgets verstärken, als auf eine grundsätzliche Strukturreform
hinführen. Deshalb sind Gesundheitspolitik und Gesundheitspflege allein auf dem Prinzip der
Solidarität basierend, finanziell nicht mehr machbar und ethisch nicht mehr wünschbar.
22
LITERATUR
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Gesundheitsreformstufe 3, Göttingen: Akademie für Ehtik in der Medizin
Baier H (1978) Medizin im Sozialstaat, Stuttgart: Enke
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Gesundheit
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Vilmar, K (1993) Gesundheitspolitische Programme der deutschen Ärzteschaft, Deutsches
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26. WHO, Regional Office for Europe, Kopenhagen (1991) International Network of Health
Promoting Hospitals. First WHO Business Meeting of the INHPH, Budapest
23
ANHANG: NACHHIPPOKRATISCHE VERNETZTE TUGENDKATALOGE
1. REGELN FÜR DEN PATIENTEN
1. Suche Dir einen Arzt Deines Vertrauens.
2. Entwickle Verantwortung und Mündigkeit für Deine Gesundheit und die Kriterien der
Qualität Deines Lebens.
3. Vermeide Gesundheitrisiken und nutze die Möglichkeiten der prädikativen und
präventiven Medizin.
4. Erwarte von der Medizin Heilung oder Milderung, aber sei Dir der Grenzen und der
Risiken der medizinischen Intervention bewußt.
5. Sei ein verantwortlicher und zuverlässiger Partner für Ärzte und ihre Mitarbeiter bei
einer notwendig werdenden Behandlung.
6. Erwarte von Arzt, daß er Dich über Risiken und Ziele einer akuten Behandlung oder
einer Prognose hinreichend informiert und diskutiere diese mit dem Arzt.
7. Erkenne auch in Krankheit oder Behinderung Möglichkeiten und Heraus-forderungen
zur Entwicklung individueller Lebensqualität.
8. Sei Dir bewußt, daß unterschiedliche Lebensstufen, auch das Alter, nicht durch
reduzierte, sondern durch modifizierte Formen von Lebensqualität sich unterscheiden.
9. Diskutiere mit Deinem Arzt, mit Freunden und Familie, Deine Kriterien von
Lebensqualität für den Fall, daß andere einmal für Dich über Behandlungsrisiken
entscheiden müssen; halte Deine Vorstellungen schriftlich fest und beauftrage einen
Vertrauten mit stellvertretenden Entscheidungen.
10. Trage Deinen Teil bei zu einem verantwortlichen und solidarischen Umgang mit den
Kosten des Gesundheitswesens.
2. REGELN FÜR DEN ARZT
1. Behandle Deinen Patienten als Mitmenschen, nicht nur seine oder ihre Symptome oder
Krankheiten.
2. Hilf Deinem Patienten zu Gesundheitsverantwortung und Gesundheitsmündigkeit.
3. Integriere die Befunde von 'Blutbild' und 'Wertbild' Deines Patienten und mache sie zur
Grundlage von Prognose, Intervention und Interventionsüberprüfung.
4. Sei Dir der Grenzen des technisch Machbaren bewußt und diskutiere diese mit Deinem
Patienten.
5. Entscheide, so weit wie möglich, in Partnerschaft mit dem Patienten über Optionen
oder Verzicht von Intervention.
6. Entwickle eine differenzierte und individualisierte Strategie für Intervention und
Beratung.
7. Hilf Deinem Patienten bei der langfristigen Erstellung von Wertbildern, die bei Koma,
Demenz oder Multimorbidität adjuvantiv oder regulativ herangezogen werden können.
24
8. Wähle für klinische Studien Patienten nicht nur nach dem Krankheitsprofil, sondern
auch nach ihrem Wertprofil aus.
9. Verbinde Ethik mit Expertise zur Reduktion technischer und zur Vermeidung ethischer
Risiken.
10. Trage Deinen Teil bei zu einem verantwortlichen und solidarischen Umgang mit den
Kosten des Gesundheitswesens.
3. Regeln für den Administrator
1. Behandle Bürger und Angehörige medizinischer Berufe als Mitmenschen, nicht nur als
Rädchen im System der Vorschriften.
2. Mache Erziehung zur Gesundheitsmündigkeit und die individuelle
Gesundheitsinformation zu den Prioritäten einer verantwortungsbasierten Vorsorge.
3. Sichere eine patientenfreundliche Akutbehandlung, bei der das 'Wertbild' des Patienten
eine ebenso wichtige Rolle spielt wie das 'Blutbild'.
4. Erwarte vom Versicherten die Erstellung Vorsorglicher Verfügungen.
5. Verlange vom Versicherten die Wahrnehmung individueller Gesundheitsinformation
und sichere eine angemessene Beratung und Hilfe bei der Prävention.
6. Stelle Dich der Konkurrenz mit anderen Modellen mit Gesundheitsvorsorge und
Gesundheitsfinanzierung.
7. Sei Dir der Grenzen des organisatorisch und planerisch Machbaren bewußt; beteilige
Bürger und Mediziner an Organisations- und Planungsverbesserung.
8. Nutze alle Möglichkeiten einer bürgerfreundlichen Rationalisierung
Dezentralisierung, auch in Verantwortung, Finanzierung und Management.
und
9. Verbinde Ethik mit Expertise zur Reduktion administrativer und zur Vermeidung
ethischer Risiken.
10. Trage Deinen Teil bei zu einem verantwortlichen und solidarischen Umgang mit den
Kosten des Gesundheitswesens.
25
Überarbeitete Vorträge in der Humboldt Universität, Charite 'Der Beitrag der Medizinethik zur
Kostenreduktion im Gesundheitswesen' und zur Jahrestagung der Schmalenbach-gesellschaft 'Ist
Wettbewerb im Krankenhaus ethisch akzeptabel': Teile der Vorträge wurden veröffentlicht in
„Zeitschrift für ärztliche Fortbildung“ 87 (1993) 579-585 und in „Total Quality Management.
Forderungen an Gesundheitseinrichtungen“, hg. H. Spörkel u.a., Berlin, 39-53
Herausgeber:
Prof. Dr. med. Klaus Hinrichsen
Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Prof. Dr. med. Herbert Viefhues
Zentrum für Medizinische Ethik Bochum
Ruhr-Universität
Gebäude GA 3/53
44780 Bochum
TEL (0234) 32-22749/50
FAX +49 234 3214-598
Email: [email protected]
Internet: http://www.medizinethik-bochum.de
Der Inhalt der veröffentlichten Beiträge deckt sich nicht immer mit der Auffassung des
ZENTRUMS FÜR MEDIZINISCHE ETHIK BOCHUM. Er wird allein von den Autoren
verantwortet.
© Hans-Martin Sass
Schutzgebühr:
Bankverbindung:
ISBN 3-927855-91-X
€ 6,00
Sparkasse Bochum
Kto.Nr. 133 189 035
BLZ: 430 500 01
ZUSAMMENFASSUNG: Eine Diskussion der ordnungsethischen Herausforderungen bei der
Überleitung des deutschen Gesundheitswesens, das traditionell allein auf dem Prinzip der
Solidarität beruhte, in ein Gesundheitssystem, das auf den drei Prinzipien der
Gesundheitsverantwortung, der Solidarität und der Subsidiarität aufbaut. Ausführlich werden
klinisch-ethische Prinzipien vorgestellt, welche die Transformation des klassischen
Krankenhauses in ein modernes Gesundheitszentrum fordern, das stationäre und ambulante
Dienste, sowie Dienste der Prävention, Information und zusätzliche Dienste eines guten
Dienstleistungs-Nachbarn bieten kann.
SUMMARY: A discussion of macro-ethical challenges of transforming the German health care
system from a solidary-based system towards a system based on the trias of responsibility,
solidarity, and subsidiarity. Special attention is given to evaluate clinical-ethical principles for the
transformation of traditional hospitals into modern health care centers integrating stationary and
ambulatory services, prevention, education, and additional services of a good corporate neighbor.
ISBN 3-927855-91-X
Heft 110
REFORM VON GESUNDHEITSWESEN UND KRANKENHÄUSERN
IN VERANTWORTUNGSETHISCHER PERSPEKTIVE
Hans-Martin Sass
August 1996
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