Botschaften des BDEW für die UN

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BDEW Bundesverband
der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin
Botschaften des BDEW
für die UN-Klimakonferenz
in Paris
Berlin, 15. Oktober 2015
Einleitung
Vom 30. November bis 11. Dezember 2015 wird die Weltgemeinschaft in Paris über ein neues Klimaabkommen verhandeln. Der Klimawandel ist ein weltweites und gesamtgesellschaftliches Problem. Daher muss dieser Herausforderung in internationaler Zusammenarbeit und
mit den Kräften aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen begegnet werden. Die internationale Gemeinschaft schaut genau auf die Entwicklung des deutschen Energiewendeprojekts.
Wir brauchen aber Mitstreiter auf allen Gebieten und Kontinenten.
Die deutsche Energie- und Wasserwirtschaft ist Rückgrat der deutschen Wirtschaft und Industrie sowie der privaten Kunden und stellt eine für alle zuverlässige Versorgung mit Energie
und Wasser- sowie Abwasserentsorgung nach höchstem EU-Qualitätsstandard sicher. Als
großer Emittent von Treibhausgasen ist sich die vom Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) vertretene deutsche Energiewirtschaft auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung beim Klimaschutz bewusst. Sie setzt sich bereits seit Jahren aktiv dafür
ein, dass die durch sie emittierte Menge an Treibhausgasen deutlich reduziert wird. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wahrscheinlichkeit einer Erwärmung der durchschnittlichen Globaltemperatur um mehr als 2°C deutlich
verringern helfen. Bereits im Jahr 2009 haben sich der BDEW und die europäische Energiewirtschaft zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 eine CO2-neutrale Energieversorgung zu gewährleisten und damit nachhaltigen Klimaschutz und eine sichere und bezahlbare Energieversorgung in Einklang zu bringen.
Der Handlungsdruck für gemeinsame Klimaschutzanstrengungen steigt. Die derzeitigen
Flüchtlingswellen in Folge von Krieg und Zerstörung sind auch eine Vorschau auf drohende,
noch umfangreichere Szenarien, wenn wir die Klimafrage nicht lösen. Gleichzeitig stehen die
Zeichen so gut wie nie: Dass der auch durch unser Handeln ausgelöste Klimawandel stattfindet, ist mittlerweile internationaler Konsens. Zugleich sind wir realistischer als bei den vergangenen Konferenzen in Lima, Cancun oder Kopenhagen. Auch bisherig Zögernde und die
Schwellenländer bewegen sich mittlerweile, wie die Vereinbarung zwischen den USA und
China zum Klimaschutz gezeigt hat. Das Pariser Klimaschutzabkommen muss diese Chance
nutzen und verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen
schaffen.
Kernbotschaften

Die Energie- und Wasserwirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung bei der wirksamen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und hält weiter an ihrem bereits im Jahr
2009 mit der europäischen Energiewirtschaft beschlossenen Ziel fest, bis zum Jahr 2050
eine CO2-neutrale Energieversorgung in Europa zu gewährleisten, und damit nachhaltigen Klimaschutz und eine sichere und bezahlbare Energieversorgung in Einklang zu
bringen.

Die Weltgemeinschaft hat Ende September 17 Nachhaltigkeitsziele nach sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten beschlossen. Bei den Nachhaltigkeitszielen sind
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alle Staaten, egal ob Industrie- oder Schwellenland, gefragt. Der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen sehen ihre Verantwortung darin, insbesondere das Ziel einer zuverlässigen, klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland umzusetzen. Es gilt jetzt
vor allem, in Paris bei den Klimaschutzverhandlungen alle Staaten an Bord zu bekommen
und ein verbindliches Klimaabkommen zu beschließen.

Das Klimaabkommen in Paris sollte das 2-Grad-Ziel völkerrechtlich verbindlich verankern
und daran orientierte, operationalisierte globale Minderungsziele formulieren. Das Abkommen soll klare, verbindliche Verfahren festlegen, die die Minderungsbeiträge zur Erreichung des 2-Grad-Ziels sichern.

Die Energiewirtschaft erwartet von den Verhandlungen in Paris die Schaffung von verlässlichen und langfristigen Rahmenbedingungen, aus denen dann die mittel- und langfristigen europäischen und nationalen Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 abgeleitet
werden können. Nur so kann es im Bereich der Klimaschutzpolitik eine Investitionssicherheit geben, die die Unternehmen für ihre Investitionen unbedingt benötigen.

Der BDEW kann die Verhandlungsposition der EU für eine globale Emissionsminderung
von 50 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 und eine klimaneutrale Weltwirtschaft bis zum
Ende des Jahrhunderts unterstützen. Dieses Ziel bringt jedoch auch Verteilungsfragen
der Minderungsbemühungen unter den UN-Mitgliedsstaaten mit sich. Hier bedarf es einer
fairen und transparenten Verteilung der Anstrengungen. Der Europäische Rat hat beschlossen, dass die EU bis 2050 ihre CO2-Emissionen um 80 bis 95 Prozent reduzieren
soll. Der BDEW hat sich bereits 2009 und auch in seiner Stellungnahme zum Energiefahrplan 2050 für eine CO2-neutrale Stromerzeugung bis 2050 ausgesprochen. Die
Klimaverhandlungen brauchen einen langfristigen Maßstab, um die Minderungszusagen
der Länder zu bewerten und einordnen zu können.

Jeder Wirtschaftszweig muss im Rahmen seiner Möglichkeiten unter Berücksichtigung
von Aspekten der Kosteneffizienz und des Wettbewerbes seinen Beitrag zur Minderung
der Treibhausgasemissionen leisten. Dabei gilt es, alle wichtigen Treibhausgas emittierenden Wirtschaftssektoren mit einzubeziehen.

Die im Kyoto-Protokoll praktizierte Aufteilung in Annex-I- und Nicht-Annex-I-Staaten ist
aufgrund des dynamischen Emissionswachstums nicht mehr zielführend. In Paris muss
es gelingen, das erste Mal ein Abkommen zu schließen, in dem alle UN-Mitgliedsstaaten
einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag muss entsprechend differenziert werden, um gerade
Schwellen- und Entwicklungsländern ein weiteres Wachstum zu ermöglichen.

Das Klimaabkommen sollte ein im regelmäßigen Turnus, ähnlich dem des KyotoProtokolls, durchzuführendes Verfahren zur Überprüfung und erforderlichenfalls Fortschreibung der Minderungszusagen vorsehen, soweit dies für die Einhaltung des 2-GradZiels erforderlich wird. Die regelmäßige Evaluierung sollte aber nicht zu einer nachträglichen Absenkung des Ambitionsniveaus führen.
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Rolle der Europäischen Union

Die EU hat aufgrund ihrer historischen Verantwortung und großen Innovationsfähigkeit
eine besondere Vorreiterrolle. Der BDEW hat auch deshalb die Entscheidung für ein
Treibhausgasminderungsziel der EU von mindestens 40 Prozent ausdrücklich begrüßt.
Dies ist ein wichtiges Signal für die Verhandlungen in Paris.

Grundsätzlich sollte die EU die Entscheidung über weitere klimapolitische Schritte nicht
vom Zustandekommen eines Weltklimaabkommens abhängig machen. Eine rohstoffeffiziente Wirtschaft kann langfristig durchaus wettbewerbsfähiger sein. Ausschlaggebend
sollte also die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen sein.
Gemeinsame Standards für Mess-, Berichts-, Verifizierungspflichten

Ein transparenter und stringenter Review- und Monitoring-Prozess ist von entscheidender
Bedeutung. Das UN-Klimasekretariat kann hier auf Erfahrungen in der Umsetzung des
Kyoto-Protokolls zurückgreifen. Die internationale Staatengemeinschaft muss sich möglichst schnell auf das Ziel verständigen, gemeinsame Standards für Mess-, Berichts-, Verifizierungspflichten zu beschließen, da nur so das nötige Vertrauen zwischen Industrie,
Schwellen- und Entwicklungsländern hergestellt werden kann.

Das Monitoring muss ein verlässliches System und auch anwendbar für die Staaten sein,
die erstmals Minderungsbeiträge übernehmen. Dazu wird die Verbesserung von Kapazitäten (Capacity Building) gerade in Entwicklungsländern nötig sein, bei dem die Industrieländer mit ihren Erfahrungen unterstützen sollten. Das Monitoring der Umsetzung der
Minderungsbeiträge muss in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand, z.B. analog dem
Kyoto-Protokoll, stattfinden. Ein solches regelmäßiges Monitoring ermöglicht ein frühzeitiges Warnsystem, falls eine Zielverfehlung einzelner Mitgliedstaaten absehbar droht.
Anwendung von flexiblen Mechanismen (z.B. CDM und JI)

Wir brauchen grundsätzlich ein System der gemeinsamen Umsetzung von Minderungsverpflichtungen. Dabei sollte auf den Erfahrungen des bestehenden Systems mit CDM
und JI aufgebaut werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines globalen Kohlenstoffmarktes ein wichtiger Schritt. Ziel ist es, möglichst kosteneffizient Minderungspotentiale
zu erschließen. Gleichzeitig darf die Nutzung dieser flexiblen Mechanismen nicht zu einer
Abschwächung der Minderungszusagen der teilnehmenden Parteien führen. Die EU hat
dies in ihren 2030 Beschlüssen klargestellt.

Eine Erhöhung des Minderungsziels der EU kann die Anrechnung außereuropäischer
Minderungsmaßnahmen in anderen Vertragsstaaten in Form von Projektgutschriften,
Emissionsberechtigungen oder anderen flexiblen Mechanismen einschließen. Gleiches
gilt für die Minderungszusagen anderer Länder. Solche Kontingente sollten aber eng in
das internationale Rahmenwerk eingebettet sein und hohen internationalen Qualitäts-
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standards genügen, um Doppelzählungen bei der Zielerreichung vorzubeugen und die
Zusätzlichkeit der Minderungsmaßnahmen zu sichern.

Ein weltweit zugänglicher und technologieoffener Markt für Projektgutschriften kann einen
wichtigen Beitrag zum Technologietransfer insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder leisten und ist ein Schritt zu einem globalen Kohlenstoffmarkt, an dem Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen teilnehmen können.
Carbon Pricing

Ein internationales Klimaabkommen muss klar auf weltweit kosteneffiziente Emissionsvermeidung auf Basis marktorientierter Instrumente ausgerichtet sein. Dabei setzt sich die
deutsche Energie- und Wasserwirtschaft dafür ein, dass es keine Technologierestriktionen und keine Marktbeschränkungen geben darf.

Die EU muss sich im Sinne der Kosteneffizienz für ein funktionierendes, marktorientiertes
und globales Emissionshandelssystem einsetzen und die Anbindung des EU-Emissionshandels an gleichwertige Systeme in anderen Regionen vorantreiben.

Langfristig braucht es ein weltweit gemeinsames CO2-Handelssystem nach einheitlichen
Regeln, Zielsetzungen und Überprüfungen sowie einer einheitlichen CO2-Preisbildung.
Ein Welt-Kohlenstoffmarkt unter gleichwertigen Bedingungen für betroffene Industrien und
Unternehmen ist dabei der richtige Weg zu kosteneffizientem Klimaschutz.
Finanzierung

Die Ausgestaltung des Green Climate Fund spielt eine entscheidende Rolle. Das Augenmerk sollte darauf liegen, dass Förderprogramme des Green Climate Fund, neben der
dem Klima zu Gute kommenden Wirkung, auch positive Effekte bei der Armutsbekämpfung und dem Aufbau wirtschaftlicher Strukturen haben. Dies bedingt jedoch, dass in den
Empfängerländern geeignete Governancestrukturen vorhanden sind, die gewährleisten,
dass die Mittel des Green Climate Funds vor Ort sachgerecht und effizient genutzt werden. Es braucht für alle transparente klare Kriterien für die Verwendung der Gelder, damit
das Vertrauen zwischen Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern gesichert ist.

Der deutsche Beitrag zum Green Climate Fond sollte verlässlich eingebracht werden und
die Verwendung der Gelder nach klaren Kriterien geregelt werden.
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