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Fhr BERNHARD Wolfgang
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Am Beginn der Diplomarbeit gibt eine kurze Einleitung darüber Auskunft, wie es
einerseits zur Motivation der Themenwahl, zum damit in logischem
Zusammenhang stehenden Problembereich und andererseits zum Entstehen der
Arbeit selbst gekommen ist. Anschließend werden die Hypothesen, welche durch
die forschungsleitenden Fragestellungen verifiziert bzw. falsifiziert werden und
den logischen Ausgangspunkt des beschreibenden Teils bilden, definiert. Mit
einem kurzen Blick auf die verwendete Methode, die Art der Datenerhebung und
den Aufbau der Arbeit schließt diese Einleitung.
Vergangenheit, Gegenwart und mit ziemlicher Sicherheit auch die Zukunft
zeigen uns, dass die Menschheit den Krieg als Mittel zur Durchsetzung der
Politik versteht. Dazu Carl von CLAUSEWITZ: „Der Krieg ist eine bloße
Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.“1 Die politische Absicht ist der
Zweck, der Grund und der Krieg dient diesem Zweck als Mittel, dieser darf daher
nie Selbstzweck sein. Der Soldat ist deshalb im Falle eines Krieges ein Mittel zur
Durch- und Fortsetzung der Politik des eigenen Staates. Der Soldat, vor allem
aber der mit der Führung der Soldaten betraute Offizier, muss sich dieser
Verantwortung bewusst sein und sich dementsprechend bilden. Er benötigt die
Bildung, um im Sinne der Politik, trotz der vorherrschenden Brutalität des
Krieges, handeln zu können. Der Offizier ist Mittel des Staates, daher Träger
politischer Verantwortung, und deshalb muss er sich mit den Begriffen Staat,
Krieg und Mensch auseinandersetzen. Diese Begriffe darf man nicht als etwas
Abstraktes, von einander Getrenntes sehen, sondern als eine Einheit denken und
wissen. Weiß man dies nicht, kann man auch nicht im Sinne der Politik handeln
und dieses unbewusste Handeln hat die Ungerechtigkeit zur Folge.
Der Offizier muss sich fragen, wann denn ein Krieg nun gerecht oder ungerecht
sei. Der Krieg kann nur dann gerecht sein, wenn der Staat selbst eine gerechter
ist und somit die Absicht, der Zweck das Gerechte will. Die Frage, die man sich
nun stellen muss, ist jene nach dem Begriff der Gerechtigkeit. Wer bestimmt
1
VON CLAUSEWITZ, Carl: Vom Kriege. Hinterlassenes Werk. Ungek. Text. Neuausg. von UB 34799.
April 1998. Ullstein Buchverlage. Berlin 1998. S. 44.
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wann jemand oder etwas gerecht ist? Bestimmt dies der Staat als politischer
Akteur – kann denn eine Meinung irgendeines Staates bestimmend für die Natur,
das Wesen der Gerechtigkeit oder der Ungerechtigkeit sein – kann denn etwas
Subjektives das Allgemeine bestimmen? Nein, der Begriff kann nie subjektiv,
sondern muss allgemein sein, da ansonsten die eine Meinung die andere aufhebt
und zur Nullaussage bestimmt. Das Wesen der Gerechtigkeit ist und will das
Gute. Jenes der Ungerechtigkeit ist und will das Böse.
Trotz des im Kriegszustand vorherrschendem Chaos – im Zustand der
anscheinenden Vernunftlosigkeit – muss der Offizier vernünftig und gerecht
handeln. Gerechtes Handeln ist aber nur dann möglich, wenn der Mensch selbst
gerecht ist und vor allem weiß, was die Gerechtigkeit ist. Ist der Offizier gerecht
und dient er einem gerechten Staat, ist er nicht mehr Mittel, sondern
Selbstzweck, da er das, was die Vernunft in ihrer Wirklichkeit, in der Form des
Staates ist und will, selbst ist und will. Die Vernunft, das Gute gibt sich mit dem
Mittel des gerechten Krieges Wirklichkeit und setzt sich somit gegen die
Unvernunft, das Böse durch.
Was nun ist aber das Gute und was das Böse, das Gerechte und das Ungerechte,
das Falsche und das Richtige? Fragen über Fragen, von denen man als Offizier
die Antworten kennen, wissen und begründen können müsste. Das Problem der
Thematik besteht nun in der richtigen Bestimmung des Begriffes der
Gerechtigkeit. Dies ist auch der Grund dafür, wieso in dieser Arbeit mit dem
Thema der Ungerechtigkeit zuerst die Gerechtigkeit selbst und dann die Formen,
die Momente ihrer Verwirklichung, der gerechte Mensch, der gerechte Staat
definiert, operationalisiert werden. (Erst wenn man die Wahrheit kennt, kann
man lügen.) Will man diese Begriffe bestimmen, also eine Antwort auf diese
Fragen erhalten, muss man sich der Philosophie bedienen, da nur sie eine
Begriffsbestimmung durchführt – oder eigentlich selbst Begriffsbestimmung ist.
All diese eingangs gestellten Fragen hat Platon bereits vor rund 2400 Jahren mit
seinem Werk „DER STAAT (POLITEIA)“ beantwortet. Aufgrund dessen wird
anhand dieses Platonischen Werkes vorgegangen. Das Thema der Arbeit lautet
daher: „DER UN-GERECHTE STAAT IN PLATONS POLITEIA“ und bereits
das Thema beweist das oben Festgestellte.
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Der Grund der Themenwahl besteht nun darin, dass, da der Offizier Mittel des
Staates und Selbstzweck als Mensch ist, der Offizier verpflichtet ist, die anfangs
gestellten Fragen beantwo rten zu können. Da diese Fragen nur mit Hilfe der
Philosophie beantwortet werden können, ist der Grund für ein philosophisches
Thema. Weil das Wissen der Ungerechtigkeit einerseits sämtliche Begriffe und
Momente der Gerechtigkeit voraussetzt und andererseits eine objektive,
allgemeingültige Beweisführung für die Gerechtigkeit, die Grundlage des
täglichen guten Handelns zulässt, ist der Entschluss gefasst worden, über die
Ungerechtigkeit zu schreiben. Dies alles ist die Voraussetzung für einen
tüchtigen und rechtschaffenden Mann, dem Offizier.
Viele Menschen sind der Meinung, dass die Gerechtigkeit zwar erstrebenswert
ist, aber heutzutage in der Realität keinen lukrativen Wert mehr bildet. Dies
geschieht deshalb nicht mehr, weil sie nicht glücklich, reich mac ht. Jenen
Menschen sei gesagt, dass Glück und Zufriedenheit nicht durch den Reichtum
materiellen Besitzes hervorgerufen wird. Glück und Zufriedenheit sind einzig
und allein das Resultat der vorherrschenden Gerechtigkeit und da sie selbst und
logischerweise ihre Folgen immateriell sind, kann dies nicht mit etwas
materiellem wie Geld und Besitz erreicht werden. Die Hypothesen sind daher:
à Die Verwirklichung, das Wissen und Leben der Gerechtigkeit hat das
höchste Glück und deshalb die größtmögliche Zufriedenheit als logische
Konsequenz. Daraus folgt:
à Die Verwirklichung der Ungerechtigkeit, das nicht Wissen und nicht
Leben der Gerechtigkeit hat das Unglück und daher die Unzufriedenheit in
ihrer extremsten Ausprägung als Resultat.
Die forschungsleitenden Fragestellungen dieser Arbeit dienen der Verifikation /
Falsifikation der Hypothesen und sind denknotwendig diese:
- Was ist der Begriff des Menschen?
- Was ist der Begriff des Staates?
- Was ist der Begriff der Gerechtigkeit?
- Was ist der Begriff der Idee?
- Was ist der Begriff der Ungerechtigkeit?
- Inwieweit bewirkt die Gerechtigkeit Glück?
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- Inwieweit bewirkt die Ungerechtigkeit Unglück?
Zur hinreichenden Beantwortung der forschungsleitenden Fragestellungen wird
in dieser Arbeit auf die geisteswissenschaftliche Methode, die Hermeneutik
zurückgegriffen und eine Form der Inhalts- bzw. Quellenanalyse verwendet. Es
werden die Hypothesen und die Theorien auf ihren ersten wahren Grund
hinterfragt und dadurch der wahre Ausgangspunkt der Thematik erreicht. Damit
wird das notwendige Verständnis der Thematik erreicht und mit dem Theorietyp,
der am ehesten ontologisch-normativ bis dialektisch-kritisch ist, versucht, die
Fragestellungen zu beantworten und die Hypothesen zu beweisen.
Am Beginn der eigentlichen Arbeit wird die Einführung in die Thematik mit der
Erklärung und Erläuterung der Platonischen Philosophie erreicht. Eine kurze
Biographie und das Lebensziel Platons sollen dem Gesamtverständnis dienen,
welches Grundvoraussetzung für das Verstehen der Platonischen Philosophie ist.
Will man diese Philosophie in ihrer wahren Gesamtheit erkennen, muss man
wissen, dass für ihn nicht die „Realität“, sondern „die Idee des Guten“
Ausgangspunkt seines bzw. des Denkens ist. Zum Verständnis der Platonischen
Philosophie ist eine logische Abfolge der unbedingt notwendigen Begriffe, jener
des Menschen, des Staates, der Gerechtigkeit und der Idee notwendig, welche
wiederum die Voraussetzung für den Begriff der Ungerechtigkeit bilden. Bevor
nun die Ungerechtigkeit definiert wird, erfolgt eine Zusammenfassung der
bisherigen Begriffe – des Begriffes der Platonischen Philosophie.
Nachdem der Begriff der Ungerechtigkeit definiert ist, wird versucht, die
schlechthin beste Staatsform, welche gleichzeitig Ausgangspunkt für den Verfall
der Staatsformen sein wird, bestimmt. Das Resultat dieses Vorgehens ist die
Bestimmung der ungerechtesten Staatsform und lässt ein weiteres Vorgehen zu.
Sie dient als Grundlage der endgültigen Beweisführung, nämlich dass der
ungerechteste Mensch der unglücklichste ist, weil die Verwirklichung der
Ungerechtigkeit für das absolute Extrem des Unglücks und der daraus
resultierenden
Unzufriedenheit
verantwortlich
ist.
Mit
der
versuchten
Verifizierung der Hypothesen endet der beschreibende Teil. Die darauf folgende
Conclusio fasst die Arbeit zusammen und beantwortet die gestellten
forschungsleitenden Fragestellungen.
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Die Conclusio fasst den beschreibenden Teil der Arbeit zusammen und bestätigt
über die Beantwortung der forschungsleitenden Fragestellungen die aufgestellten
Hypothesen. Diese Beantwortung erfolgt jedoch nicht in der Form einer taxativen
Auflistung, sondern durch den nachfolgenden, zusammenhängenden Text. Mit
dem ersten Teil der Arbeit, der Einführung der Thematik – der Erklärung und
Erläuterung der Platonischen Philosophie – erfolgt einerseits die Beantwortung
der ersten forschungsleitenden Fragestellungen und andererseits wird dadurch
der Begriff der Platonischen Philosophie bestimmt. Diese Begriffsbestimmung ist
Voraussetzung für den zweiten Teil der Arbeit und bildet so den Ausgangspunkt,
die Basis für die Beantwortung der weiteren Fragestellungen. Das Ergebnis
dieses
Vorgehens
ist
die
Bestätigung
von
den
in
der
Einleitung
operationalisierten Hypothesen.
Will man den Begriff der Gerechtigkeit verstehen und bestimmen, muss man sich
als erstes mit dem Begriff des Menschen befassen. Der Mensch ist Denken und
hat jenes, welches ihn von allem anderen unterscheidet, in sich als
unselbstständige Momente enthalten. Er hat das Unbeseelte und das Beseelte in
sich als Ganzes vereint und ist daher „denkendes Lebe-wesen“, Denken, Freiheit.
Im Begriff der Freiheit ist aber die Verwirklichung dieser, des Allgemeinen, die
Objektivierung enthalten und deshalb muss der Mensch um Freiheit zu sein, auch
Mitglied eines Staates sein. Der Staat ist der „Mensch“ im Großen, der Mensch
„Staat“ im Kleinen und das bedeutet, dass der Staat eine Art Spiegelbild der
Charaktere seiner Bürger ist. Der Mensch – das Denken – bringt durch seinen
freien Willen die Welt der Freiheit, den Staat als seine zweite Natur hervor und
hat so die Grundlage für sein gerechtes Handeln. Der Staat ist daher die sittlich
verwirklichte wie sich immer verwirklichende Freiheit. Der Mensch und der
Staat sind dann Freiheit, wenn sie die Verwirklichung der Freiheit, Vernunft,
Gerechtigkeit selbst sind. Der Mensch ist dann gerecht, wenn die Harmonie der
Seelenteile gegeben und der Staat, wenn die Harmonie der Stände mit den
Kardinaltugenden vorhanden ist. Jeweils der kleinste Teil – der vernünftige
Seelenteil und die Tugend der Weisheit – der jeweiligen Einheit – Mensch und
Staat – muss die Führung über die anderen Teile – mutigen, besonnenen
Seelenteil und Tapferkeit, Besonnenheit – übernehmen. Die Gerechtigkeit ist die
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Herrschaft der Vernunft und diese kann nur dann existieren, wenn jedes ihrer
Momente – Mensch und Staat – das Seine tut und erhält. Der gerechte Mensch
verwirklicht durch sein gerechtes Handeln den gerechten Staat und dieser ist die
Verwirklichung der Gerechtigkeit, der Vernunft. Die Idee ist das wahre Sein, das
Wesensallgemeine und die Wirklichkeit der Wahrheit. Diese Substanz, das
Denken – Gott, Vater – verwirklicht sich als Seele, als Gedanke– als die beseelte
Welt, Sohn – und wird sich bewusst, dass sein Gedanke an sich Seiendes ist und
wird so zum Subjekt, zur Vernunft. Die Idee des Guten ist Ausgangspunkt und
Grundlage der Begriffe Mensch, Staat, Gerechtigkeit und verwirklicht sich in der
Vernunft.
Daraus
folgt
die
denknotwendige
Begriffsbestimmung
der
Ungerechtigkeit. Die Ungerechtigkeit ist die Herrschaft der Unvernunft und diese
kommt dann zu ihrer Verwirklichung, wenn jedes ihrer Momente – Mensch und
Staat – weder das Seine tut, noch erhält. Der ungerechte Mensch verwirklicht mit
seinem ungerechten Handeln den ungerechten Staat, und dieser ist die
Verwirklichung der Ungerechtigkeit, der Unvernunft. Der Mensch, welcher
seinem Begriff am Nähesten kommt ist glücklich und zufrieden, da er das was er
ist – Freiheit – durch sein Handeln – den freien Staat, die Gerechtigkeit –
verwirklichen kann und verwirklicht hat. Die richtige Ordnung der Seelenteile ist
sein höchstes Ziel und deshalb kann er sein Wesen, die Freiheit am Besten
verwirklichen. Dieser Mensch ist der wahre Aristokrat und er verwirklicht daher
die Freiheit schlechthin am Besten und sein Staat, die Aristokratie, ist die
bestmögliche Verwirklichung der Gerechtigkeit, der Vernunft (Verifizierung der
ersten Hypothese). Daraus folgt, dass der Mensch, welcher seinem Begriff am
wenigsten entspricht, der Tyrann, sein Wesen am wenigsten verwirklichen kann.
Sein ungerechtes Handeln verwirklicht sich in der Staatsform der Tyrannei und
diese ist die extremste Verwirklichung der Ungerechtigkeit, der Unvernunft.
Dieser ungerechte Mensch ist in seinem ungerechten Staat unglücklich und
unzufrieden, da ihn nicht die Vernunft, sondern die Unvernunft leitet, bestimmt
(Verifizierung der zweiten Hypothese). Ist der Mensch ungerecht, da die
Ordnung der Seelenteile nicht vorhanden ist, handelt er auch ungerecht, und
bewusstes oder unbewusstes Unrechttun bringt weder Vorteil noch Glück, selbst
wenn es unbemerkt bleibt.
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