Gk wr Cicero, Kleine Sittenlehre Recht und Gerechtigkeit Höchst töricht wäre es, alles für gerecht zu halten, was Gewohnheiten und Gesetze der Völker dafür erklären. Dann könnten auch Gesetze von Tyrannen sich darauf berufen ... Nein, es gibt nur ein Recht, an das die menschliche Gesellschaft gebunden ist, und dieses wiederum wird durch ein Gesetz begründet. Dieses Gesetz ist die höhere Vernunft im Gebieten und Verbieten, und wer dieses Gesetz, mag es nun geschrieben sein oder nicht, mißkennt, der ist ungerecht... Eine Gerechtigkeit, die nicht auf der Natur beruht, ist überhaupt keine. Wird sie nur des Nutzens wegen postuliert, so kann sie durch eben diesen Nutzen wieder umgestoßen werden. Findet das Recht nicht seine Begründung in der Natur, dann gehen alle Tugenden verloren. Würde das Recht geschaffen durch den Willen des Volkes, durch Verordnungen der Fürsten, durch Aussprüche der Richter, dann gäbe es ein Recht, Straßenraub zu verüben , ein Recht, Ehebruch zu begehen, ein Recht, falsche Testamente .zu unterschieben, sobald dies durch Zustimmung oder Beschlußfassung der Menge gutgeheißen würde. Im weitesten Sinne des Wortes ist Gerechtigkeit die Tugend, die unser Verhältnis im Verkehr mit anderen regelt; den Göttern gegenüber äußert sie sich als Frömmigkeit, den Eltern gegenüber als ehrfurchtsvolle Liebe, bei anvertrautem Gut als Redlichkeit, bei der Anwendung von Strafe als Mäßigung, bei Wohlwollen als Freundschaft. In einem engeren Sinn besteht die Gerechtigkeit darin, einem jedem das Seine zu geben. Ehrfurcht vor dem Gut des Nächsten Einem andern etwas entziehen und zum Nachteil der anderen den eigenen Vorteil zu erstreben, widerstreitet der Natur mehr als Tod, Armut, Schmerz und alle sonstigen Übel, die unsern Körper oder unsere äußeren Verhältnisse treffen können. Zunächst wird dadurch das gesellige Zusammenleben der Menschen aufgehoben. Herrscht nämlich die Auffassung, ein jeder dürfe um seines Vorteils willen den anderen berauben oder mißhandeln, dann bedeutet das notwendigerweise die Auflösung der menschlichen Gesellschaft, dieser naturgemäßesten Verbindung. Wenn jedes Glied unseres Leibes nach dem Grundsatz handelte, es könnte selber stark und gesund bleiben, wenn es die Lebenskraft des Nachbarglieds in sich aufsöge, müßte dann nicht der gesamte Körper notwendig geschwächt und zugrunde gerichtet werden ?... Daß Jeder für sich selber der erforderlichen Lebensbedarf erwirbt, ist gestattet - es widerstreitet ja nicht der Natur -, aber das läuft der Natur zuwider, daß wir unser Vermögen, unsern Wohlstand und Einfluß auf Kosten anderer vergrößern,... Und nicht allein die Natur, d.h. das von den Völkern anerkannte Naturrecht, sondern auch die besonderen Gesetze, aufweiche Staat und Verfassung bei den einzelnen Völkern sich gründen, sprechen es gleich klar aus, daß keiner den anderen um seines eigenen Vorteils willen schädigen darf. Zweck und Absicht aller Gesetze ist es ja, die bürgerliche Verbindung aufrecht zu erhalten, und jeden Störer derselben straft sie mit Tod, Verbannung, Gefängnis, Geldbußen. Aber noch viel stärker wird dieser Grundsatz uns eingeprägt durch die in der Natur selbst waltende Vernunft, die göttliches und menschliches Recht zugleich ist. Wer ihr gehorchen will - und das wollen alle, die naturgemäß leben möchten -, der wird nie der Begierde nach fremdem Gut Raum geben, noch sich aneignen, was er anderen entzogen hat. Cicero 1/3 Gk wr Cicero, Kleine Sittenlehre Verschiedene Arten von Ungerechtigkeit Es gibt zwei Arten von Ungerechtigkeit. Die eine besteht darin, selbsttätig Unrecht zuzufügen, die andere darin, andern zugefügtes Unrecht nicht abzuwehren, obwohl man es könnte. Wer aus irgendeiner leidenschaftlichen Erregung heraus jemanden ungerecht angreift, der scheint an seinen eigenen Freund Hand anzulegen. Wer aber einen anderen nicht verteidigt, noch sich dem Unrecht widersetzt, obwohl er es vermöchte, ist ebenso schuldig, wie wenn er seine Eltern oder Freunde oder sein Land in der Not im Stiche ließe. Man trachtet nach Reichtum um sich das zum Leben Nötige zu verschaffen, aber auch, um seine Vergnügungssucht zu befriedigen. Leuten, die höher hinaus wollen, dient das Vermögen dazu, Einfluß im Staate zu gewinnen, sich andere dienstbar zu machen ... Auch prunkender Aufwand und glanzvolle Lebenshaltung sind für viele ein lockendes Ziel. So wächst die Gier nach Geld und Gut ins Ungemessene. Zwar verdient das Streben, siein Gut zu mehren, an sich keinen Tadel, soweit dabei niemand zu Schaden kommt und kein Unrecht geschieht. Hauptsächlich dann fühlen sich viele versucht, der Gerechtigkeit den Rücken zu kehren, wenn die Begierde nach Befehlshaberstellen, Ehrenämtern und Auszeichnungen sich ihrer bemächtigt hat. Was Ennius sagt: "Kein Bund ist heilig, keine Treue, wo es gilt ein Königreich." läßt eine sehr weite Anwendung zu. Wo etwas von der Art ist, daß nur einer sich dabei Ruhm und Ehre holen kann, da entwickelt sich ein Wettstreit, daß es schwer fällt, jenen "heiligen Bund" zu bewahren ... Es ist in dieser Hinsicht eine betrübliche Erscheinung, daß gerade die mächtigsten Geister und die glänzendsten Köpfe gewöhnlich der Begierde nach Rang, Herrschaft, Macht und Ruhm mehr als andere unterworfen sind. Um so mehr muß man sich hüten vor Fehlern solcher Art. Bei jeder Ungerechtigkeit kommt sehr viel darauf an, ob die Verletzung des Rechts in einer leidenschaftlichen Erregung, die gewöhnlich nicht lange andauert, oder mit Absicht und Bedacht geschieht. Denn was man in plötzlicher Aufwallung tut, ist verzeihlicher, als überlegtes und vorbereitetes Unrecht. Die zweite Art der Ungerechtigkeit besteht darin, daß man dem Nächsten die Pflicht der Hilfeleistung versagt. Sie hat verschiedene Ursachen. Man scheut sich vor Feindschaft, Mühe und Kosten, oder man läßt sich abhalten durch Nachlässigkeit, Trägheit und Schlaffheit. Oft wird man auch durch gewisse eigene Lieblingsneigungen und - beschäftigungen derart in Anspruch genommen, daß man die im Stich läßt, die man schützen sollte. Was Platon zum Lobe der Philosophen sagt, dürfte daher wohl kaum voll befriedigen. Er hält sie schon für gerecht, weil sie sich mit der Erforschung der Wahrheit beschäftigen und weil sie die Dinge, wonach die meisten leidenschaftlich streben und wofür sie bis aufs Blut kämpfen, geringschätzen und verachten. Freilich tun Sie der einen Art von Gerechtigkeit Genüge, indem sie niemanden durch Zufügung von Unrecht schädigen. Allein hinsichtlich der anderen machen sie sich schuldig: Von ihrem Eifer für die Studien ganz gefesselt, lassen sie jenen ohne Hilfe, denen sie Schutz gewähren müßten. Aus dem gleichen Grunde glaubt Platon, lassen sie sich auch nur gezwungen zum Staatsdienst herbei. Billigerweise sollte dies vielmehr aus freien Stücken geschehen. Denn auch eine gute Handlung ist nur dann gerecht, wenn sie freiwillig erfolgt. Es gibt sodann Leute, die. ganz mit ihren persönlichen Interessen beschäftigt, oder aus einer persönlichen Menschenscheu heraus, erklären, sie kümmern sich nur um ihre eigenen Angelegenheiten, um nicht in den Verdacht zu kommen, andere zu schädigen. Indem solche die eine Art der Ungerechtigkeit vermeiden, geraten sie in die andere. Denn sie entziehen sich dem Cicero 2/3 Gk wr Cicero, Kleine Sittenlehre Leben der Gemeinschaft, weil sie weder durch ihre Anteilnahme, noch durch ihre Arbeit oder ihr Vermögen etwas zum Besten der Allgemeinheit beitragen. Wir haben mehr Sinn für das Gute oder Schlimme, das uns selbst widerfährt, als für das Wohl und Wehe des Nächsten. Dieses sehen wir oft nur wie aus weiter Ferne. So geschieht es, daß wir über ihre Verhältnisse anders urteilen als über die eigenen. Jene Moralisten haben darum ganz recht, die uns Handlungen verbieten, über deren Billigkeit oder Unbilligkeit wir im Zweifel sind. Die Billigkeit trägt ihre Rechtfertigung in sich selber. Der Zweifel aber deutet bereits auf einen leisen Gedanken an Unrecht. Handlungen, die einem gerechten und biederen Mann wohl anstehen. nehmen unter veränderten Verhältnissen oft eine andere Gestalt an oder verkehren sich sogar in ihr Gegenteil. So kann es eine Forderung der Gerechtigkeit werden, gewisse Pflichten unbeachtet zu lassen oder zu übertreten, wie beispielsweise die Verpflichtung, anvertrautes Gut zurückzuerstatten, ein gegebenes Versprechen einzulösen oder was andere derartige Verbindlichkeiten der Wahrhaftigkeit und Redlichkeit sind. Solche Fälle sind zurückzuführen auf die Grundsätze der Gerechtigkeit, die wir oben aufgestellt haben: erstens keinem Menschen Schaden zuzufügen, und zweitens, dem gemeinsamen Nutzen zu dienen. Tritt hinsichtlich des Nutzens oder Schadens im Laufe der Zeit eine Veränderung ein, so verliert auch die ursprüngliche Verpflichtung ihren ursprünglichen Charakter. Es kann nämlich bei einem Versprechen oder Übereinkommen sich der Fall ergeben, daß deren Erfüllung einem der beiden Partner zum Nachteil gereicht... Ein Versprechen, das den benachteiligt, zu dessen Gunsten es gemacht wurde, kann nicht verpflichten. Das gleiche gilt für Versprechen, die dir mehr schaden, als sie dem andern nützen. In solchen Fällen hat die größere Pflicht vor der kleineren den Vorzug. Daß vollends Versprechen, die durch Drohung erzwungen oder durch List erschlichen wurden, nicht verpflichten, leuchtet jedermann ein. Vielfach entbindet davon schon das positive Recht. Oft entsteht auch Unrecht aus Rechtsverdrehung durch kniffige und hinterlistige Auslegung. Daher das bereits in aller Munde befindliche Sprichwort: "Summum ius, summa iniuria!" (das höchste, d.h. das auf die Spitze getriebene Recht wird zum höchsten Unrecht.) In dieser Hinsicht wird auch in öffentlichen Angelegenheiten viel gesündigt. Als Beispiel diene jener Feldherr, der mit dem Feind einen Waffenstillstand auf dreißig Tage geschlossen hatte und nun zur Nachtzeit dessen Felder verwüstete: der Waffenstillstand sei ja nur für Tage und nicht für Nächte geschlossen worden! Cicero 3/3