STADT INGOLSTADT Begründung / Umweltbericht

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STADT INGOLSTADT
STADTPLANUNGSAMT
Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Ingolstadt im Parallelverfahren für einen
Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 177 I
„Nördlich Straußenlettenstraße“
Begründung / Umweltbericht
Stand: September 2005
Geändert: Juni 2006
OB/61-11/Rie
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ingolstadt im
Parallelverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 177 I
„Nördlich Straußenlettenstraße“
1) Vorhabensbegründung und Standortüberlegungen
1.1 Anlass der Planung und Art des Vorhabens
Die Firma Media-Saturn Real Estate & Development GmbH beabsichtigt die bereits in
Ingolstadt, im Bereich des Gewerbegebietes Südost ansässige Hauptverwaltung weiter
auszubauen, um der starken Internationalisierung ihrer Unternehmensgruppe in den
Bereichen Service, Dienstleistung und Steuerung und dem damit verbundenen Wachstum
Rechnung tragen zu können. Die bestehende, auf mehrere Gebäude verteilte,
Hauptverwaltung grenzt unmittelbar an die Änderungsfläche. Durch die geplante
Nutzungsänderung und Neuordnung des Planbereiches sollen in unmittelbarer
Nachbarschaft zu den bereits vorhandenen umfangreichen Büroflächen weitere Büro- und
EDV-Flächen geschaffen werden. Dadurch wird das Plangebiet und sein Umfeld als
Bürostandort gesichert und die Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze am Standort
Ingolstadt gelegt.
Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden neben dem jetzt gewählten Standort im direkten
Umfeld der derzeitigen Bürogebäude verschiedene Standortalternativen im Gewerbegebiet
an der Manchinger Straße untersucht. Einige unbebaute Grundstücke östlich der
bestehenden Verwaltungsgebäude im Bereich der Bruhnstraße sind im Privatbesitz Dritter
und stehen somit für die notwendigen Baumaßnahmen nicht zur Verfügung. Ebenso wurde
das seit geraumer Zeit leer stehende Areal des ehemaligen „Meisterkauf“ nördlich der
Eriagstraße, ca. 300 m vom bestehenden Verwaltungsstandort entfernt, in die
Standortüberlegungen einbezogen.
Allen diesen Alternativen fehlt als notwendiges Kriterium für die Ansiedlung der
Erweiterungsbauten die unmittelbare Nähe zu den bestehenden Bürogebäuden. Aufgrund
der betriebswirtschaftlich sinnvollen und notwendigen Anordnung der Verwaltungsflächen in
unmittelbarer Anbindung an die bereits vorhandenen Büroeinheiten des Unternehmens, ist
nach Aussage des Unternehmens die Erweiterung der Büroeinheiten am Standort Ingolstadt
nur in unmittelbarer Anbindung an die bereits vorhandenen Verwaltungsgebäude möglich.
So können vorhandene Strukturen genutzt, firmeninterne Arbeitsabläufe optimiert und
letztendlich der Standort Ingolstadt dauerhaft gesichert und gestärkt werden. Diese
notwendige räumliche Nähe konnte von den übrigen untersuchten Planungsalternativen nicht
erfüllt werden, somit wurden alle anderen möglichen Standortüberlegungen aufgegeben.
Die Erweiterungsabsichten und der damit verbundene Beschäftigtenzuwachs machen eine
Vergrößerung der Verwaltungs- und Büroflächen am jetzigen Standort erforderlich. Zur
Realisierung der neuen Verwaltungsbauten sollen nun städtische Grundstücke im südlichen
Anschluss erworben werden. Bei diesen südlich angrenzenden Flächen handelt es sich
jedoch um einen hochwertigen Auwaldbereich der überwiegend mit auwaldtypischen
Gehölzen bestanden ist und die Wertigkeit eines Landschaftsschutzgebietes besitzt. Im
Süden grenzen die Flächen an einen Grünkorridor, der die bestehende Gewerbe- und
Sondergebietsagglomeration östlich der Manchinger Straße optisch in zwei Bereiche trennt
und der als Fuß-/Radwegeverbindung nach Nordwesten an die Naherholungsfläche am
Auwaldsee anbindet, nach Südosten zunächst von gewerblichen Bauflächen begrenzt wird
und dann in die freie Landschaft übergeht. Dieser Grünkorridor weist in seinem Verlauf
größtenteils eine durchschnittliche Breite von etwa 25-35m auf, im Bereich wo nun die
geplante bauliche Erweiterung stattfinden soll, erreicht er durch die angrenzende
Änderungsfläche eine Breite von etwa 100m.
Zur größtmöglichen Rücksichtnahme auf den verbleibenden Grüngürtel und des
vorhandenen Landschaftsschutzgebietes soll durch eine entsprechende Höhenentwicklung
der geplanten Bebauung eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme und Versiegelung
angestrebt werden. Auf einen durchgehenden zweigeschossigen Basisbaukörper sollen vier
nord-süd gerichtete vier- bis achtgeschossige Gebäuderiegel platziert werden. Die zwischen
den Riegeln liegenden Dachflächen der zweigeschossigen Basis werden begrünt. Der
ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage mit bis zu drei Geschossen oder in
den beiden Basisgeschossen aufgenommen
Ein bestehendes Verwaltungsgebäude im östlichen Anschluss - außerhalb des FNPÄnderungsbereiches – soll zudem aufgestockt werden. Weiterhin soll auf einer Fläche im
südlichen Anschluss an den Grünkorridor, die im Flächennutzungsplan bereits als
gewerbliche Baufläche dargestellt ist und wo bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan
vorliegt, ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude errichtet werden.
Die gesamte Neubaumaßnahme wird in einzelnen, nach Bedarf zu errichtenden
Bauabschnitten realisiert.
Um eine ordnungsgemäße Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes zu
gewährleisten, werden die geplanten Baumaßnahmen über eine Straßentrasse mit Gehweg
an die Straußenlettenstraße südlich des genannten Grünkorridors angebunden. Da die
geplante Verkehrserschließung den entlang des Grünkorridors verlaufenden Fuß-/Radweg
kreuzt, ist auf die Durchgängigkeit dieser Wegeführung zu achten. Hier wird eine
höhengleiche Querung realisiert werden.
.
2) Planungsrechtliche Voraussetzungen
2.1 Vorbereitende Bauleitplanung / Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt ist die Änderungsfläche als
Waldfläche und zusätzlich als Biotop Nr. 263 (Auwaldrest, westlich Eriag-Gelände)
ausgewiesen. Mit der Straßenplanung, d.h. dem Anschluss von Süden über die
Straußenlettenstraße, wird zudem das südlich anschließende Biotop - im
Flächennutzungsplan als Biotop Nr. 262 bezeichnet – durchschnitten. In der aktuellen
Biotopkartierung aus dem Jahr 2003 sind beide Biotope wiederum als Biotopflächen
eingestuft (Biotop Nrn. 1460, 1451), wobei zum Teil gefährdete Arten nachgewiesen werden,
jedoch kein weiterer Schutzvorschlag vorgenommen werden soll. Zudem sind die Flächen im
Flächennutzungsplan als landschaftsschutzwürdiges Gebiet dargestellt. In der Zwischenzeit
ist der Bereich durch eine entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung als
Landschaftsschutzgebiet „Auwaldreste südlich der Wankelstraße“ rechtlich festgeschrieben.
Die für die geplanten Verwaltungsgebäude notwendige Baufläche sowie die benötigte Fläche
für die neue Verkehrserschließung werden im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche
dargestellt. Die im Flächennutzungsplan zu ändernde Fläche hat eine Größe von ca. 0,7
Hektar.
Unmittelbar im nördlichen als auch im östlich Anschluss der Änderungsfläche befinden sich
die bestehenden Verwaltungsgebäude der Firma Media-Saturn, die im Flächennutzungsplan
als Gewerbeflächen dargestellt sind. Im Süden und Westen grenzen im
Flächennutzungsplan als Wald dargestellte, gehölzbestandene Auwaldbereiche an die
Planfläche. Südlich dieser Auwaldflächen grenzen wiederum teils bereits bebaute, teils
unbebaute Gewerbegrundstücke. Die Änderungsfläche wird von Nord nach Süd von einem
schmalen Flurweg durchschnitten der an die oben genannte ost- west verlaufende
Durchwegung anknüpft und eine fußläufige Verbindung von der Eriagstraße zur
Straußenlettenstraße herstellt.
Da sich die bisherige Darstellung der Flächennutzung ändert und auf dem bisher als
Waldfläche und Biotop dargestellten Änderungsbereich eine Gewerbefläche realisiert
werden soll, ist für den Planbereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich des parallel laufenden Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 2,7
Hektar.
Die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens
zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“.
2.2 Verbindliche Bauleitplanung / Bebauungs- und Grünordnungsplan
Dem Stadtrat der Stadt Ingolstadt wird gleichzeitig der Bebauungs- und Grünordnungsplan
Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ zur Entwurfsgenehmigung vorgelegt.
3) Umweltbericht – Kurzfassung wesentlicher Auswirkungen der Planung auf die zu
untersuchenden Schutzgüter
3.1 Einleitung
Gemäß „BauGB- Novelle 2004“ sind in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
die wesentlichen Inhalte des im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erstellenden
Umweltberichtes darzustellen.
Zum Bebauungsplan Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ wurden vom Büro Weinzierl,
Ingolstadt, Untersuchungen erstellt und in einem Umweltbericht zusammengefasst. Eine
Kurzfassung der wesentlichen Ergebnisse und Aussagen dieses Umweltberichtes ist
nachfolgend in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung eingestellt.
Angaben zum Standort
Das zur Überplanung anstehende Areal liegt ca. 4 km vom Stadtkern entfernt im
Gewerbegebiet an der Manchinger-/Eriagstraße im Südosten der Stadt. Die im Rahmen des
Flächennutzungsplanes betroffene Änderungsfläche ist etwa 7.000 m2 groß und grenzt
einerseits an Auwaldflächen im Süden und Westen andererseits an gewerbliche Bauflächen
im Norden und Osten. Die Änderungsfläche selbst stellt sich als vorwiegend einstufiger
auwaldtypischer Laubgehölzbestand, der kaum eine Strauchschicht aufweist, dar.
Art des Vorhabens
Ziel des Bebauungsplanes ist es, in diesem Bereich zusätzliche Verwaltungsgebäude der
Fa. Media-Saturn zu realisieren, um die hier bereits ansässige Hauptverwaltung auszubauen
und weiterzuentwickeln. Dies wird mit einem Beschäftigtenzuwachs von etwa 500 Personen
einhergehen.
Grundvoraussetzung für die Realisierung der Planungsabsichten ist der teilweise Erwerb der
südlich an die bestehenden Verwaltungsbauten angrenzenden städtischen Grundstücke, die
überwiegend mit hochwertigen auwaldtypischen Gehölzen bestanden sind. Auf dieser ca. 0,7
ha großen Fläche, die der hier behandelten Änderungsfläche entspricht sollen neue
Verwaltungsbauten mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 28.000 m² entstehen. Um diese
Geschossfläche unter größtmöglicher Rücksichtnahme des Grüngürtels zu verwirklichen,
sollen sich die Baukörper weniger in die Breite als vielmehr in die Höhe – bis maximal acht
Geschosse - entwickeln.
Der Großteil der erforderlichen Stellplätze wird in Tiefgaragen nachgewiesen. Oberirdische
Stellplätze werden zur Verringerung des Versiegelungsgrades mit wasserdurchlässigen
Belägen ausgestattet und zudem entsprechend begrünt.
3.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die jeweiligen
Schutzgüter und Vermeidungsmaßnahmen
a) Schutzgut Mensch
Die Änderungsfläche grenzt im Wesentlichen an gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen
sind in der weiteren Umgebung nicht vorhanden. Somit ist eine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Mensch hinsichtlich einer Wohnumfeldstörung nicht gegeben. Ein für Radfahrer
und Fußgänger als verkehrsfreie Verbindung zwischen Eriagstraße und Alfred-Brehmstraße
im Osten vorhandene Durchwegung, die den in den umliegenden Betrieben Beschäftigten
auch die Möglichkeit der Kurzzeit-Erholung während der Arbeitspausen bietet, wird durch die
geplante Verbindungsstraße gequert und dadurch in seiner Durchgängigkeit gestört. Die
Kurzzeiterholung sowie auch die Funktion als Spazier- und Radweg werden jedoch nur sehr
eingeschränkt wahrgenommen.
Da das Schutzgut Mensch nur hinsichtlich der Erholungsfunktion – und hier nur gering betroffen ist, werden Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig. Der Lohenbereich mit dem
Geh- und Radweg bleibt erhalten. Im Bereich der querenden Zufahrt sind Maßnahmen zur
Eingriffsminimierung vorgesehen, die weiterhin eine Querung für die Nutzer des Fußweges
ermöglichen sollen.
b) Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die Lage der Fläche innerhalb eines bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie die
vorhandenen Biotopbereiche verdeutlichen den Wert des Gebietes für das Schutzgut Tiere
und Pflanzen. Die hier vorkommenden, nach der Biotopkartierung Ingolstadt geschützten
Arten (Silberpappel und Silberweide), sind in den Auwäldern um Ingolstadt häufig und z.T.
auch großflächig anzutreffen. Die Lohe erfüllt eine wichtige Vernetzungsfunktion im
Biotopverbund südlich des Eriag-Geländes, zwischen den Donauauen im Norden und der
Paaraue in der südlich angrenzenden Gemarkung Manching.
Der Lohenbereich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Auwaldreste südlich der Wankelstraße“
ist der letzte zusammenhängende naturnahe Bereich der das Gewerbegebiet Manchinger
Straße von Nord nach Süd durchzieht und eine gewisse optische Trennung der
zusammenhängenden gewerblichen Nutzfläche vermittelt. Eine flächige Reduzierung dieses
Biotopbereiches bzw. des Lebensraumes für das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch eine
bauliche Nutzung stellt einen erheblichen Eingriff dar, da mit dem Vorhaben der Bestand um
beinahe 1 Hektar reduziert wird. Diese Reduzierung des Lebensraumes durch die geplante
Bebauung ist aufgrund des Entwicklungszieles „Gewerbegebiet“ unvermeidbar.
Um die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu verringern soll im
Rahmen der Planung soweit möglich auf den Erhalt der bestehenden Altbäume hingewirkt
werden sowie auf eine weitgehende Einbindung des Vorhabens in den zu erhaltenden
Bestand, durch entsprechende randliche Gestaltungsmaßnahmen. Weiterhin sind
entsprechende Ausgleichflächen für den baulichen Eingriff festzusetzen.
Zur Ermittlung des Ausgleichflächenbedarfs wurde der Eingriff innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entsprechend dem Leitfaden des Bayerischen
Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen bilanziert. Insgesamt ermittelt
sich hieraus ein Ausgleichsflächenbedarf von etwa 28.750m2. Die erforderlichen
Ausgleichsflächen werden auf größeren zusammenhängenden Flächen im Bereich der
Gemarkung Unsernherrn und Zuchering nachgewiesen.
Da mit der Planung Auwaldreste gerodet werden, ist im Rahmen der nach dem Bayerischen
Waldgesetz erforderlichen Rodungserlaubnis auf einem geeigneten Grundstück Ersatz in
dreifacher Größe zu schaffen und entsprechend aufzuforsten. Mit dem Nachweis einer
solchen Fläche in der Gemarkung Zuchering, ist auch der Kompensationsnachweis nach
dem Bayerischen Waldgesetz erfüllt.
c) Schutzgut Boden
Geologisch liegt das Plangebiet bzw. die Änderungsfläche, die oberirdisch auwaldtypischen
Gehölzbestand aufweist, im Bereich der kiesigen Auenablagerungen der Donau. Hinweise
auf schädliche Bodenverunreinigungen im Änderungsbereich liegen nicht vor.
Die Aueböden sind von hoher Filterfunktion und hoher Empfindlichkeit gegenüber Verlust
bzw. Veränderung der natürlichen Standortverhältnisse. Die bisherige natürliche
Bodenfunktion geht mit der Überbauung verloren.
Die mit der geplanten Bebauung verbundene Bodenversiegelung ist im Rahmen des
Bebauungsplanes über Festsetzungen, die das Maß der Versiegelung möglichst gering
halten, zu reduzieren. Dazu gehören versickerungsfähige Beläge für die geplanten
oberirdischen Parkplätze, die Begrünung von Dachflächen, sowie die Entsiegelung und der
Rückbau eines vorhandenen Fußweges im Bereich um die Lohe.
Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist an dieser Stelle des
Stadtgebietes unvermeidbar, da alternativ geprüfte Standorte für die Planungsabsicht nicht
geeignet sind.
d) Schutzgut Wasser
Der mittlere Grundwasserstand im Änderungsbereich liegt zwischen 361,10 und 361,40
müNN der mittlere hohe Grundwasserstand zwischen 361,40 und 361,60 müNN. Damit
ergibt sich für den Änderungsbereich ein Flurabstand bei mittlerem Grundwasserstand von
2,30m bis 2,80m. Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, festgesetzte als auch
faktische Überschwemmungsgebiete sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete (nach §
31b Abs. 4 u. 31c WHG sind nicht vorhanden.
Grundsätzlich wird das Grundwasser durch das geplante Vorhaben insbesondere durch den
Bau einer Tiefgarage mit drei Geschossen beeinträchtigt. Zur Beurteilung der Auswirkungen
auf das Grundwasser wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt die Erstellung
eines hydrogeologischen Gutachtens als notwendig erachtet. Dies ist vor Baubeginn
vorzulegen um bei den Bauarbeiten mögliche Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers
ausschließen zu können. Während der Bauzeit ist aufgrund der Grundwasserstände mit
einer zeitlich befristeten Grundwasserhaltung zu rechnen. Durch den geplanten
Tiefgaragenbaukörper im Grundwasserstrom ist mit einer Beeinträchtigung bzw.
Veränderung der örtlichen Grundwasserverhältnisse zu rechnen. Durch die Gebäude- und
Verkehrsflächen wird der Boden versiegelt und damit die Versickerung von
Niederschlagswasser verhindert.
Auf die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser kann im Rahmen des
Bebauungsplanes durch Festsetzungen zur Reduzierung der Oberflächenversiegelung und
Verbesserung der Oberflächenwasserrückhaltung reagiert werden. Insgesamt wird durch die
Bebauungsdichte die Fähigkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers nur teilweise
erhalten.
Die örtlichen Auswirkungen der Tiefgarage auf das Grundwasser sind nicht vermeidbar und
müssen vor Baubeginn über ein hydrogeologisches Gutachten abgeschätzt werden.
e) Schutzgut Luft und Klima
Die Gehölzbestände im Planbereich wirken als Frischluftproduzenten und stellen daher eine
wichtige Klimafunktion innerhalb des stark verdichteten Gewerbegebietes dar. Die
Durchgängigkeit des Gehölzbestandes vom östlichen Stadtrand zum Auwaldsee bestärken
diese klimatische Funktion.
Aufgrund der Dichte der Bebauung im gesamten Umfeld besitzen die Gehölzbestände
insbesondere in ihrer Durchgängigkeit eine hohe Bedeutung für das Schutzgebiet Luft und
Klima. Durch die Reduzierung des Gehölzbestandes werden die klimatischen Funktionen wie
Frischluftentstehung und Temperaturausgleich entsprechend reduziert.
Zum Ausgleich der Minderung der klimatischen Funktionen im Änderungsbereich wird durch
die grünordnerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan eine gewisse Durchgängigkeit
aufrechterhalten und ein gewisser Mindestanteil an Vegetationsflächen gewährleistet.
Darüber hinaus wird mit der Neuaufforstung entsprechender Waldbestände auf den
Ausgleichsflächen bei Zuchering eine Stärkung der Klimafunktionen geschaffen.
f) Schutzgut Landschaft
Der Änderungsbereich liegt zentral im gesamten Gewerbegebiet, ist weitgehend eben und
wird von einer Lohe durchzogen die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese
wird als gliederndes Landschaftselement im weiteren Umfeld nicht wahrgenommen. Optisch
prägend ist die gewerbliche Nutzung.
Aus der Sicht des Orts- und Landschaftsbildes hat die Lohe keine hohe Bedeutung, da die
gewerbliche Nutzung bereits jetzt deutlich überwiegt.
Zur Sicherung der Kernzone des bestehenden LSG wird diese mit angrenzenden
Pufferstreifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Darüber hinaus werden zur
Verringerung der nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Festsetzungen zur Freiflächengestaltung der unbebauten Flächen getroffen.
Der Ausgleich für den Verlust von naturnahen Landschaftselementen (Gehölze) ist durch die
Festsetzung von Ausgleichsflächen und –maßnahmen im Bereich der Ortsteile Unsernherrn
und Zuchering sichergestellt.
g) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet derzeit nicht erkennbar. Archäologische
Bodenfunde sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten.
3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden verschiedene Standortalternativen im Gewerbegebiet
an der Manchingerstraße untersucht. Einige unbebaute Grundstücke östlich des
bestehenden Areals, sind im Privatbesitz Dritter, stehen daher für das von dem
Unternehmen geplante Investment nicht zur Verfügung. Ebenso wurde das seit geraumer
Zeit leer stehende Areal um den Meisterkauf in die Standortüberlegungen einbezogen.
Die direkte Nachbarschaft zu den bereits bestehenden Verwaltungseinheiten der
Unternehmensgruppe ergab zwangsläufig die Notwendigkeit, den im Rahmen dieses
Verfahrens zu beurteilenden Standort zu beplanen. Nur durch eine unmittelbare
Nachbarschaft der Büroeinheiten lässt sich das hohe Investment, das mit der Realisierung
der Neubauten einhergeht, vertreten. Vorhandene Strukturen können bei Realisierung des
Vorhabens mit genutzt werden. Firmeninterne Arbeitsabläufe können weiter optimiert und
Abhängigkeiten optimal genutzt und letztendlich der Standort Ingolstadt dauerhaft gesichert
und gestärkt werden. Durch das starke Wachstum der unterschiedlichen Bereiche innerhalb
des Unternehmens ist eine hohe Flexibilität notwendig. Diese ist nur durch eine direkte Nähe
der Arbeitsbereiche der verschiedenen Abteilungen des Unternehmens gewährleistet.
Eine andere Standortalternative besteht am Standort Ingolstadt nach Aussage des
Unternehmens im Umfeld der derzeitigen Büroeinheiten für das Unternehmen nicht, so dass
die zur Erweitung vorgesehenen Bereiche zwangsläufig an einem anderen Standort platziert
werden müssten.
3.4 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Insgesamt sind die Umweltauswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter
aufgrund der gegebenen Vorbelastung durch die vorhandene gewerbliche bzw. bauliche
Nutzung überwiegend als gering bis mittel einzustufen. Unter diesem Gesichtspunkt, dass
der Änderungsbereich durch die bereits angrenzend vorhandene Bebauung und gewerbliche
Nutzung tangiert bzw. stark beeinflusst ist, werden durch die hinzukommenden
Verwaltungsgebäude unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen keine
signifikanten zusätzlichen Nachteile entstehen.
Lediglich das Schutzgut Boden ist durch die dauerhafte Versiegelung als hoch zu bewerten.
Temporär sind in der Bauphase auch die Schutzgüter Fauna und Flora sowie Wasser stark
belastet. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sind anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen jedoch gemindert. Nicht ausgleichbare Eingriffe werden durch die
beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen innerhalb des
Stadtgebietes kompensiert. Der Verlust von Auwald wird durch die Aufforstung im dreifachen
Flächenäquivalent in der Flur Zuchering ausgeglichen.
4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Mit der Ausweisung eines Baugebietes ist ein Eingriff in Natur- und Landschaft im Sinne der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung verbunden. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Ingolstadt enthält einen integrierten Landschaftsplan, der u.a. die landwirtschaftlichen
Flächen im Hinblick auf ihre ökologische Bedeutung und Förderungswürdigkeit farblich
differenziert darstellt. Diese Flächen können auf der nachfolgenden Ebene des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens als Ausgleichsflächen weiterentwickelt werden.
Im Zuge des Verfahrens für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 177 I „ Nördlich
Straußenlettenstraße“, das verfahrensmäßig zeitgleich durchgeführt wird, wurde bereits der
konkrete Ausgleichsflächenbedarf für das Vorhaben, der aufgrund der Eingriffsschwere bzw.
der Wertigkeit der Fläche sehr hoch, mit dem Kompensationsfaktor 1:3 angesetzt wurde,
ermittelt. Mit dem gegenwärtigen Planungsstand errechnet sich demnach ein
Ausgleichsflächenbedarf von knapp 28.750m2. Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen,
den Ausgleich für den baulichen Eingriff auf zusammenhängenden Flächen im Bereich der
Gemarkung Unsernherrn bzw. auf einem großflächigen Grundstück im Bereich der
Gemarkung Zuchering zu realisieren. Zugleich findet hier auch eine, durch die Rodung von
Auwald, geforderte Aufforstung statt.
Aufgestellt am 06.09.2005
Geändert: 30.06.2006
Stadt Ingolstadt
Stadtplanungsamt
Sachgebiet 61-11
Im Auftrag
Rieger
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