STADT INGOLSTADT STADTPLANUNGSAMT Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ingolstadt im Parallelverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ Begründung / Umweltbericht Stand: September 2005 Geändert: Juni 2006 OB/61-11/Rie Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ingolstadt im Parallelverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ 1) Vorhabensbegründung und Standortüberlegungen 1.1 Anlass der Planung und Art des Vorhabens Die Firma Media-Saturn Real Estate & Development GmbH beabsichtigt die bereits in Ingolstadt, im Bereich des Gewerbegebietes Südost ansässige Hauptverwaltung weiter auszubauen, um der starken Internationalisierung ihrer Unternehmensgruppe in den Bereichen Service, Dienstleistung und Steuerung und dem damit verbundenen Wachstum Rechnung tragen zu können. Die bestehende, auf mehrere Gebäude verteilte, Hauptverwaltung grenzt unmittelbar an die Änderungsfläche. Durch die geplante Nutzungsänderung und Neuordnung des Planbereiches sollen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bereits vorhandenen umfangreichen Büroflächen weitere Büro- und EDV-Flächen geschaffen werden. Dadurch wird das Plangebiet und sein Umfeld als Bürostandort gesichert und die Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze am Standort Ingolstadt gelegt. Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden neben dem jetzt gewählten Standort im direkten Umfeld der derzeitigen Bürogebäude verschiedene Standortalternativen im Gewerbegebiet an der Manchinger Straße untersucht. Einige unbebaute Grundstücke östlich der bestehenden Verwaltungsgebäude im Bereich der Bruhnstraße sind im Privatbesitz Dritter und stehen somit für die notwendigen Baumaßnahmen nicht zur Verfügung. Ebenso wurde das seit geraumer Zeit leer stehende Areal des ehemaligen „Meisterkauf“ nördlich der Eriagstraße, ca. 300 m vom bestehenden Verwaltungsstandort entfernt, in die Standortüberlegungen einbezogen. Allen diesen Alternativen fehlt als notwendiges Kriterium für die Ansiedlung der Erweiterungsbauten die unmittelbare Nähe zu den bestehenden Bürogebäuden. Aufgrund der betriebswirtschaftlich sinnvollen und notwendigen Anordnung der Verwaltungsflächen in unmittelbarer Anbindung an die bereits vorhandenen Büroeinheiten des Unternehmens, ist nach Aussage des Unternehmens die Erweiterung der Büroeinheiten am Standort Ingolstadt nur in unmittelbarer Anbindung an die bereits vorhandenen Verwaltungsgebäude möglich. So können vorhandene Strukturen genutzt, firmeninterne Arbeitsabläufe optimiert und letztendlich der Standort Ingolstadt dauerhaft gesichert und gestärkt werden. Diese notwendige räumliche Nähe konnte von den übrigen untersuchten Planungsalternativen nicht erfüllt werden, somit wurden alle anderen möglichen Standortüberlegungen aufgegeben. Die Erweiterungsabsichten und der damit verbundene Beschäftigtenzuwachs machen eine Vergrößerung der Verwaltungs- und Büroflächen am jetzigen Standort erforderlich. Zur Realisierung der neuen Verwaltungsbauten sollen nun städtische Grundstücke im südlichen Anschluss erworben werden. Bei diesen südlich angrenzenden Flächen handelt es sich jedoch um einen hochwertigen Auwaldbereich der überwiegend mit auwaldtypischen Gehölzen bestanden ist und die Wertigkeit eines Landschaftsschutzgebietes besitzt. Im Süden grenzen die Flächen an einen Grünkorridor, der die bestehende Gewerbe- und Sondergebietsagglomeration östlich der Manchinger Straße optisch in zwei Bereiche trennt und der als Fuß-/Radwegeverbindung nach Nordwesten an die Naherholungsfläche am Auwaldsee anbindet, nach Südosten zunächst von gewerblichen Bauflächen begrenzt wird und dann in die freie Landschaft übergeht. Dieser Grünkorridor weist in seinem Verlauf größtenteils eine durchschnittliche Breite von etwa 25-35m auf, im Bereich wo nun die geplante bauliche Erweiterung stattfinden soll, erreicht er durch die angrenzende Änderungsfläche eine Breite von etwa 100m. Zur größtmöglichen Rücksichtnahme auf den verbleibenden Grüngürtel und des vorhandenen Landschaftsschutzgebietes soll durch eine entsprechende Höhenentwicklung der geplanten Bebauung eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme und Versiegelung angestrebt werden. Auf einen durchgehenden zweigeschossigen Basisbaukörper sollen vier nord-süd gerichtete vier- bis achtgeschossige Gebäuderiegel platziert werden. Die zwischen den Riegeln liegenden Dachflächen der zweigeschossigen Basis werden begrünt. Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage mit bis zu drei Geschossen oder in den beiden Basisgeschossen aufgenommen Ein bestehendes Verwaltungsgebäude im östlichen Anschluss - außerhalb des FNPÄnderungsbereiches – soll zudem aufgestockt werden. Weiterhin soll auf einer Fläche im südlichen Anschluss an den Grünkorridor, die im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt ist und wo bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude errichtet werden. Die gesamte Neubaumaßnahme wird in einzelnen, nach Bedarf zu errichtenden Bauabschnitten realisiert. Um eine ordnungsgemäße Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes zu gewährleisten, werden die geplanten Baumaßnahmen über eine Straßentrasse mit Gehweg an die Straußenlettenstraße südlich des genannten Grünkorridors angebunden. Da die geplante Verkehrserschließung den entlang des Grünkorridors verlaufenden Fuß-/Radweg kreuzt, ist auf die Durchgängigkeit dieser Wegeführung zu achten. Hier wird eine höhengleiche Querung realisiert werden. . 2) Planungsrechtliche Voraussetzungen 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung / Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt ist die Änderungsfläche als Waldfläche und zusätzlich als Biotop Nr. 263 (Auwaldrest, westlich Eriag-Gelände) ausgewiesen. Mit der Straßenplanung, d.h. dem Anschluss von Süden über die Straußenlettenstraße, wird zudem das südlich anschließende Biotop - im Flächennutzungsplan als Biotop Nr. 262 bezeichnet – durchschnitten. In der aktuellen Biotopkartierung aus dem Jahr 2003 sind beide Biotope wiederum als Biotopflächen eingestuft (Biotop Nrn. 1460, 1451), wobei zum Teil gefährdete Arten nachgewiesen werden, jedoch kein weiterer Schutzvorschlag vorgenommen werden soll. Zudem sind die Flächen im Flächennutzungsplan als landschaftsschutzwürdiges Gebiet dargestellt. In der Zwischenzeit ist der Bereich durch eine entsprechende Landschaftsschutzgebietsverordnung als Landschaftsschutzgebiet „Auwaldreste südlich der Wankelstraße“ rechtlich festgeschrieben. Die für die geplanten Verwaltungsgebäude notwendige Baufläche sowie die benötigte Fläche für die neue Verkehrserschließung werden im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Die im Flächennutzungsplan zu ändernde Fläche hat eine Größe von ca. 0,7 Hektar. Unmittelbar im nördlichen als auch im östlich Anschluss der Änderungsfläche befinden sich die bestehenden Verwaltungsgebäude der Firma Media-Saturn, die im Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen dargestellt sind. Im Süden und Westen grenzen im Flächennutzungsplan als Wald dargestellte, gehölzbestandene Auwaldbereiche an die Planfläche. Südlich dieser Auwaldflächen grenzen wiederum teils bereits bebaute, teils unbebaute Gewerbegrundstücke. Die Änderungsfläche wird von Nord nach Süd von einem schmalen Flurweg durchschnitten der an die oben genannte ost- west verlaufende Durchwegung anknüpft und eine fußläufige Verbindung von der Eriagstraße zur Straußenlettenstraße herstellt. Da sich die bisherige Darstellung der Flächennutzung ändert und auf dem bisher als Waldfläche und Biotop dargestellten Änderungsbereich eine Gewerbefläche realisiert werden soll, ist für den Planbereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich des parallel laufenden Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 2,7 Hektar. Die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung / Bebauungs- und Grünordnungsplan Dem Stadtrat der Stadt Ingolstadt wird gleichzeitig der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ zur Entwurfsgenehmigung vorgelegt. 3) Umweltbericht – Kurzfassung wesentlicher Auswirkungen der Planung auf die zu untersuchenden Schutzgüter 3.1 Einleitung Gemäß „BauGB- Novelle 2004“ sind in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung die wesentlichen Inhalte des im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu erstellenden Umweltberichtes darzustellen. Zum Bebauungsplan Nr. 177 I „Nördlich Straußenlettenstraße“ wurden vom Büro Weinzierl, Ingolstadt, Untersuchungen erstellt und in einem Umweltbericht zusammengefasst. Eine Kurzfassung der wesentlichen Ergebnisse und Aussagen dieses Umweltberichtes ist nachfolgend in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung eingestellt. Angaben zum Standort Das zur Überplanung anstehende Areal liegt ca. 4 km vom Stadtkern entfernt im Gewerbegebiet an der Manchinger-/Eriagstraße im Südosten der Stadt. Die im Rahmen des Flächennutzungsplanes betroffene Änderungsfläche ist etwa 7.000 m2 groß und grenzt einerseits an Auwaldflächen im Süden und Westen andererseits an gewerbliche Bauflächen im Norden und Osten. Die Änderungsfläche selbst stellt sich als vorwiegend einstufiger auwaldtypischer Laubgehölzbestand, der kaum eine Strauchschicht aufweist, dar. Art des Vorhabens Ziel des Bebauungsplanes ist es, in diesem Bereich zusätzliche Verwaltungsgebäude der Fa. Media-Saturn zu realisieren, um die hier bereits ansässige Hauptverwaltung auszubauen und weiterzuentwickeln. Dies wird mit einem Beschäftigtenzuwachs von etwa 500 Personen einhergehen. Grundvoraussetzung für die Realisierung der Planungsabsichten ist der teilweise Erwerb der südlich an die bestehenden Verwaltungsbauten angrenzenden städtischen Grundstücke, die überwiegend mit hochwertigen auwaldtypischen Gehölzen bestanden sind. Auf dieser ca. 0,7 ha großen Fläche, die der hier behandelten Änderungsfläche entspricht sollen neue Verwaltungsbauten mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 28.000 m² entstehen. Um diese Geschossfläche unter größtmöglicher Rücksichtnahme des Grüngürtels zu verwirklichen, sollen sich die Baukörper weniger in die Breite als vielmehr in die Höhe – bis maximal acht Geschosse - entwickeln. Der Großteil der erforderlichen Stellplätze wird in Tiefgaragen nachgewiesen. Oberirdische Stellplätze werden zur Verringerung des Versiegelungsgrades mit wasserdurchlässigen Belägen ausgestattet und zudem entsprechend begrünt. 3.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter und Vermeidungsmaßnahmen a) Schutzgut Mensch Die Änderungsfläche grenzt im Wesentlichen an gewerbliche Bauflächen, Wohnbauflächen sind in der weiteren Umgebung nicht vorhanden. Somit ist eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch hinsichtlich einer Wohnumfeldstörung nicht gegeben. Ein für Radfahrer und Fußgänger als verkehrsfreie Verbindung zwischen Eriagstraße und Alfred-Brehmstraße im Osten vorhandene Durchwegung, die den in den umliegenden Betrieben Beschäftigten auch die Möglichkeit der Kurzzeit-Erholung während der Arbeitspausen bietet, wird durch die geplante Verbindungsstraße gequert und dadurch in seiner Durchgängigkeit gestört. Die Kurzzeiterholung sowie auch die Funktion als Spazier- und Radweg werden jedoch nur sehr eingeschränkt wahrgenommen. Da das Schutzgut Mensch nur hinsichtlich der Erholungsfunktion – und hier nur gering betroffen ist, werden Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig. Der Lohenbereich mit dem Geh- und Radweg bleibt erhalten. Im Bereich der querenden Zufahrt sind Maßnahmen zur Eingriffsminimierung vorgesehen, die weiterhin eine Querung für die Nutzer des Fußweges ermöglichen sollen. b) Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Lage der Fläche innerhalb eines bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie die vorhandenen Biotopbereiche verdeutlichen den Wert des Gebietes für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Die hier vorkommenden, nach der Biotopkartierung Ingolstadt geschützten Arten (Silberpappel und Silberweide), sind in den Auwäldern um Ingolstadt häufig und z.T. auch großflächig anzutreffen. Die Lohe erfüllt eine wichtige Vernetzungsfunktion im Biotopverbund südlich des Eriag-Geländes, zwischen den Donauauen im Norden und der Paaraue in der südlich angrenzenden Gemarkung Manching. Der Lohenbereich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Auwaldreste südlich der Wankelstraße“ ist der letzte zusammenhängende naturnahe Bereich der das Gewerbegebiet Manchinger Straße von Nord nach Süd durchzieht und eine gewisse optische Trennung der zusammenhängenden gewerblichen Nutzfläche vermittelt. Eine flächige Reduzierung dieses Biotopbereiches bzw. des Lebensraumes für das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch eine bauliche Nutzung stellt einen erheblichen Eingriff dar, da mit dem Vorhaben der Bestand um beinahe 1 Hektar reduziert wird. Diese Reduzierung des Lebensraumes durch die geplante Bebauung ist aufgrund des Entwicklungszieles „Gewerbegebiet“ unvermeidbar. Um die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu verringern soll im Rahmen der Planung soweit möglich auf den Erhalt der bestehenden Altbäume hingewirkt werden sowie auf eine weitgehende Einbindung des Vorhabens in den zu erhaltenden Bestand, durch entsprechende randliche Gestaltungsmaßnahmen. Weiterhin sind entsprechende Ausgleichflächen für den baulichen Eingriff festzusetzen. Zur Ermittlung des Ausgleichflächenbedarfs wurde der Eingriff innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entsprechend dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen bilanziert. Insgesamt ermittelt sich hieraus ein Ausgleichsflächenbedarf von etwa 28.750m2. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden auf größeren zusammenhängenden Flächen im Bereich der Gemarkung Unsernherrn und Zuchering nachgewiesen. Da mit der Planung Auwaldreste gerodet werden, ist im Rahmen der nach dem Bayerischen Waldgesetz erforderlichen Rodungserlaubnis auf einem geeigneten Grundstück Ersatz in dreifacher Größe zu schaffen und entsprechend aufzuforsten. Mit dem Nachweis einer solchen Fläche in der Gemarkung Zuchering, ist auch der Kompensationsnachweis nach dem Bayerischen Waldgesetz erfüllt. c) Schutzgut Boden Geologisch liegt das Plangebiet bzw. die Änderungsfläche, die oberirdisch auwaldtypischen Gehölzbestand aufweist, im Bereich der kiesigen Auenablagerungen der Donau. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen im Änderungsbereich liegen nicht vor. Die Aueböden sind von hoher Filterfunktion und hoher Empfindlichkeit gegenüber Verlust bzw. Veränderung der natürlichen Standortverhältnisse. Die bisherige natürliche Bodenfunktion geht mit der Überbauung verloren. Die mit der geplanten Bebauung verbundene Bodenversiegelung ist im Rahmen des Bebauungsplanes über Festsetzungen, die das Maß der Versiegelung möglichst gering halten, zu reduzieren. Dazu gehören versickerungsfähige Beläge für die geplanten oberirdischen Parkplätze, die Begrünung von Dachflächen, sowie die Entsiegelung und der Rückbau eines vorhandenen Fußweges im Bereich um die Lohe. Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist an dieser Stelle des Stadtgebietes unvermeidbar, da alternativ geprüfte Standorte für die Planungsabsicht nicht geeignet sind. d) Schutzgut Wasser Der mittlere Grundwasserstand im Änderungsbereich liegt zwischen 361,10 und 361,40 müNN der mittlere hohe Grundwasserstand zwischen 361,40 und 361,60 müNN. Damit ergibt sich für den Änderungsbereich ein Flurabstand bei mittlerem Grundwasserstand von 2,30m bis 2,80m. Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, festgesetzte als auch faktische Überschwemmungsgebiete sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete (nach § 31b Abs. 4 u. 31c WHG sind nicht vorhanden. Grundsätzlich wird das Grundwasser durch das geplante Vorhaben insbesondere durch den Bau einer Tiefgarage mit drei Geschossen beeinträchtigt. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Grundwasser wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens als notwendig erachtet. Dies ist vor Baubeginn vorzulegen um bei den Bauarbeiten mögliche Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers ausschließen zu können. Während der Bauzeit ist aufgrund der Grundwasserstände mit einer zeitlich befristeten Grundwasserhaltung zu rechnen. Durch den geplanten Tiefgaragenbaukörper im Grundwasserstrom ist mit einer Beeinträchtigung bzw. Veränderung der örtlichen Grundwasserverhältnisse zu rechnen. Durch die Gebäude- und Verkehrsflächen wird der Boden versiegelt und damit die Versickerung von Niederschlagswasser verhindert. Auf die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser kann im Rahmen des Bebauungsplanes durch Festsetzungen zur Reduzierung der Oberflächenversiegelung und Verbesserung der Oberflächenwasserrückhaltung reagiert werden. Insgesamt wird durch die Bebauungsdichte die Fähigkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers nur teilweise erhalten. Die örtlichen Auswirkungen der Tiefgarage auf das Grundwasser sind nicht vermeidbar und müssen vor Baubeginn über ein hydrogeologisches Gutachten abgeschätzt werden. e) Schutzgut Luft und Klima Die Gehölzbestände im Planbereich wirken als Frischluftproduzenten und stellen daher eine wichtige Klimafunktion innerhalb des stark verdichteten Gewerbegebietes dar. Die Durchgängigkeit des Gehölzbestandes vom östlichen Stadtrand zum Auwaldsee bestärken diese klimatische Funktion. Aufgrund der Dichte der Bebauung im gesamten Umfeld besitzen die Gehölzbestände insbesondere in ihrer Durchgängigkeit eine hohe Bedeutung für das Schutzgebiet Luft und Klima. Durch die Reduzierung des Gehölzbestandes werden die klimatischen Funktionen wie Frischluftentstehung und Temperaturausgleich entsprechend reduziert. Zum Ausgleich der Minderung der klimatischen Funktionen im Änderungsbereich wird durch die grünordnerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan eine gewisse Durchgängigkeit aufrechterhalten und ein gewisser Mindestanteil an Vegetationsflächen gewährleistet. Darüber hinaus wird mit der Neuaufforstung entsprechender Waldbestände auf den Ausgleichsflächen bei Zuchering eine Stärkung der Klimafunktionen geschaffen. f) Schutzgut Landschaft Der Änderungsbereich liegt zentral im gesamten Gewerbegebiet, ist weitgehend eben und wird von einer Lohe durchzogen die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese wird als gliederndes Landschaftselement im weiteren Umfeld nicht wahrgenommen. Optisch prägend ist die gewerbliche Nutzung. Aus der Sicht des Orts- und Landschaftsbildes hat die Lohe keine hohe Bedeutung, da die gewerbliche Nutzung bereits jetzt deutlich überwiegt. Zur Sicherung der Kernzone des bestehenden LSG wird diese mit angrenzenden Pufferstreifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Darüber hinaus werden zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild Festsetzungen zur Freiflächengestaltung der unbebauten Flächen getroffen. Der Ausgleich für den Verlust von naturnahen Landschaftselementen (Gehölze) ist durch die Festsetzung von Ausgleichsflächen und –maßnahmen im Bereich der Ortsteile Unsernherrn und Zuchering sichergestellt. g) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet derzeit nicht erkennbar. Archäologische Bodenfunde sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden verschiedene Standortalternativen im Gewerbegebiet an der Manchingerstraße untersucht. Einige unbebaute Grundstücke östlich des bestehenden Areals, sind im Privatbesitz Dritter, stehen daher für das von dem Unternehmen geplante Investment nicht zur Verfügung. Ebenso wurde das seit geraumer Zeit leer stehende Areal um den Meisterkauf in die Standortüberlegungen einbezogen. Die direkte Nachbarschaft zu den bereits bestehenden Verwaltungseinheiten der Unternehmensgruppe ergab zwangsläufig die Notwendigkeit, den im Rahmen dieses Verfahrens zu beurteilenden Standort zu beplanen. Nur durch eine unmittelbare Nachbarschaft der Büroeinheiten lässt sich das hohe Investment, das mit der Realisierung der Neubauten einhergeht, vertreten. Vorhandene Strukturen können bei Realisierung des Vorhabens mit genutzt werden. Firmeninterne Arbeitsabläufe können weiter optimiert und Abhängigkeiten optimal genutzt und letztendlich der Standort Ingolstadt dauerhaft gesichert und gestärkt werden. Durch das starke Wachstum der unterschiedlichen Bereiche innerhalb des Unternehmens ist eine hohe Flexibilität notwendig. Diese ist nur durch eine direkte Nähe der Arbeitsbereiche der verschiedenen Abteilungen des Unternehmens gewährleistet. Eine andere Standortalternative besteht am Standort Ingolstadt nach Aussage des Unternehmens im Umfeld der derzeitigen Büroeinheiten für das Unternehmen nicht, so dass die zur Erweitung vorgesehenen Bereiche zwangsläufig an einem anderen Standort platziert werden müssten. 3.4 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Insgesamt sind die Umweltauswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter aufgrund der gegebenen Vorbelastung durch die vorhandene gewerbliche bzw. bauliche Nutzung überwiegend als gering bis mittel einzustufen. Unter diesem Gesichtspunkt, dass der Änderungsbereich durch die bereits angrenzend vorhandene Bebauung und gewerbliche Nutzung tangiert bzw. stark beeinflusst ist, werden durch die hinzukommenden Verwaltungsgebäude unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen keine signifikanten zusätzlichen Nachteile entstehen. Lediglich das Schutzgut Boden ist durch die dauerhafte Versiegelung als hoch zu bewerten. Temporär sind in der Bauphase auch die Schutzgüter Fauna und Flora sowie Wasser stark belastet. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sind anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen jedoch gemindert. Nicht ausgleichbare Eingriffe werden durch die beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes kompensiert. Der Verlust von Auwald wird durch die Aufforstung im dreifachen Flächenäquivalent in der Flur Zuchering ausgeglichen. 4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Mit der Ausweisung eines Baugebietes ist ein Eingriff in Natur- und Landschaft im Sinne der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung verbunden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt enthält einen integrierten Landschaftsplan, der u.a. die landwirtschaftlichen Flächen im Hinblick auf ihre ökologische Bedeutung und Förderungswürdigkeit farblich differenziert darstellt. Diese Flächen können auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens als Ausgleichsflächen weiterentwickelt werden. Im Zuge des Verfahrens für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 177 I „ Nördlich Straußenlettenstraße“, das verfahrensmäßig zeitgleich durchgeführt wird, wurde bereits der konkrete Ausgleichsflächenbedarf für das Vorhaben, der aufgrund der Eingriffsschwere bzw. der Wertigkeit der Fläche sehr hoch, mit dem Kompensationsfaktor 1:3 angesetzt wurde, ermittelt. Mit dem gegenwärtigen Planungsstand errechnet sich demnach ein Ausgleichsflächenbedarf von knapp 28.750m2. Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen, den Ausgleich für den baulichen Eingriff auf zusammenhängenden Flächen im Bereich der Gemarkung Unsernherrn bzw. auf einem großflächigen Grundstück im Bereich der Gemarkung Zuchering zu realisieren. Zugleich findet hier auch eine, durch die Rodung von Auwald, geforderte Aufforstung statt. Aufgestellt am 06.09.2005 Geändert: 30.06.2006 Stadt Ingolstadt Stadtplanungsamt Sachgebiet 61-11 Im Auftrag Rieger