als Grundlage globaler Entscheidungen?

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FRP Working Paper 09/2011
„Generationengerechtigkeit“ als Grundlage
globaler Entscheidungen?
Überlegungen zu einem ethischen Standard im
Umgang mit „Weltproblemen“
von Katharina Diringer
September 2011
Diringer, Katharina:
„Generationengerechtigkeit“ als Grundlage globaler Entscheidungen? – Überlegungen zu einem
ethischen Standard im Umgang mit „Weltproblemen“
Regensburg: 2011
(Working Papers des Forums Regensburger Politikwissenschaftler –
FRP Working Paper 09/2011)
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FRP Working Paper 09/2011
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1. Problemstellung
Der Think Tank Millennium Project beschäftigt sich seit 1996 mit den großen Herausforderungen
der Menschheit im 21. Jahrhundert. Seit 2001 veröffentlicht er jährlich fünfzehn Weltprobleme
im State of the Future Report. Darunter finden sich Themen wie Klimawandel, der Status der Frau, die
Kluft zwischen Arm und Reich, Energieversorgung, der Zugang zu Trinkwasser und globale Ethik. In
Anbetracht der Instabilität des Finanzsektors seit 2007, dem mäßigen Erfolg der letzten
Klimakonferenzen in Kopenhagen und Cancun sowie dem drohenden Scheitern der UN
Millennium Development Goals werfen die Autoren die aktuelle Frage auf, wie ethische Überlegungen
künftig stärker in globale Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Die Erkenntnis,
dass eine globalisierte Ethik nötig wäre, um den Willen zu gemeinsamen moralischem Handeln
zu erzeugen, ist nicht neu. Sie gewinnt jedoch umso mehr an Gewicht, seitdem der Mensch im
Zuge der technischen Entwicklung ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts in einem nie da
gewesenen Ausmaß Einfluss auf das Schicksal des Planeten und seiner Bewohner ausübt (The
Millennium Project, o.J.).
Die vom Millennium Project identifizierten Weltprobleme stellen ein interdependentes
Gefüge dar. Nicht zuletzt zur adäquaten Behandlung der oben angeführten Problemfelder kann
die Herstellung von Gerechtigkeit als zentraler Punkt einer globalen Ethik identifiziert werden.
Das Thema wird noch komplexer, sobald Fragen der Gerechtigkeit nicht nur auf gleichzeitig
lebende Menschen, sondern auf nicht-gleichzeitig lebende Generationen erweitert werden. Diese
Überlegung scheint indes wichtig und berechtigt, da es sich bei den sogenannten Weltproblemen
offensichtlich um Herausforderungen handelt, die nicht in einer Generation entstanden sind und
deren Lösung auch nicht in einer Generation zu bewerkstelligen ist. Insofern ist eine Abwägung
darüber zu treffen, ob und inwieweit das Konzept der Generationengerechtigkeit als moralische
Grundlage zur Lösung der globalen Probleme des 21. Jahrhunderts beitragen kann.
2. Das Konzept der Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit hat sich in der vergangenen Dekade als zentraler Begriff im öffentlichen
und wissenschaftlichen Sprachgebrauch etabliert (Tremmel 2003: 28). Bei genauer Betrachtung
erscheint das Konzept der Gerechtigkeit zwischen Generationen jedoch nicht mehr so
selbstverständlich, wie es die Gebräuchlichkeit des Schlagwortes vermuten lässt. Da sich die
Situation von nicht-gleichzeitig Lebenden erheblich von der Beziehung unter Zeitgenossen
unterscheidet, ist es fragwürdig, ob zwischen Generationen überhaupt ein
Gerechtigkeitsverhältnis bestehen kann. Bereits Rawls beschreibt in seiner Theory of Justice das
Problem der Gerechtigkeit zwischen Generationen als eine „ernste, wenn nicht unerfüllbare
Bewährungsprobe“ (Rawls 1979: 319) für jede ethische Theorie. Bevor die
Generationengerechtigkeit auf ihre Tauglichkeit als Lösungsansatz für globale Probleme
untersucht werden kann, ist daher zunächst grundsätzlich ihre Solidität als theoretisches Konzept
zu überprüfen.
Seiner Wortbedeutung nach bezeichnet der Begriff Generationengerechtigkeit „die Subjekte,
um die es geht (Generationen), und er bindet sich inhaltlich an die wissenschaftliche Disziplin der
Ethik, die den Begriff der Gerechtigkeit vergleichsweise klar umrissen hat“ (Tremmel 2003: 71).
Bei der Definition des Begriffs Generation sind vor allem drei relevante Konzepte zu
unterscheiden: der familiäre, der temporale sowie der intertemporale Generationenbegriff. Die
ersten beiden Konzepte unterteilen die gleichzeitig Lebenden in drei Generationen und
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Katharina Diringer
„Generationengerechtigkeit“
beschäftigen sich mit Gerechtigkeitsbeziehungen zwischen jungen, mittelalten und älteren
Menschen. Der intertemporale Generationenbegriff umfasst hingegen alle Zeitgenossen und
befasst sich mit Fragen der Gerechtigkeit zwischen Menschen, die früher, heute und in Zukunft
lebten, leben oder leben werden (Tremmel 2003: 30-2).
Was die Gerechtigkeit betrifft, so lässt sich das Interesse an der Begründung oder
Rechtfertigung moralischer Handlungen in der Ethik oder Moralphilosophie durch die Annahme,
dass sich das Verhalten von Menschen zwar an „Interessen, Werte, Idealen, Maximen und
Normen“ (Ott 2006: 474) orientiert, grundsätzlich aber ein freier Wille bezüglich der Befolgung
oder Missachtung von gegebenen Regeln besteht, erklären. In der Philosophie werden mehrere
Arten von Gerechtigkeit unterschieden.1 Die wichtigsten Gerechtigkeitsnormen können unter
der Formel suum cuique, also jedem das Seinige, die bis auf Platons Politeia zurückzuführen ist,
subsumiert werden (Heubach 2008: 26). Prinzipiell werden Gerechtigkeitsverhältnisse durch
folgende drei Rahmenbedingungen2 gekennzeichnet: Es muss ein knappes Gut geben3, auf das
unterschiedliche Parteien zwischen denen ein Gleichheitsverhältnis besteht, konkurrierende,
moderat egoistische Ansprüche erheben (Barry 1996: 224).
Wie oben angedeutet, stellt der intergenerative Kontext in vielerlei Hinsicht einen
außergewöhnlichen Rahmen für Gerechtigkeitsbeziehungen dar.4 Einigen theoretischen
Konzepten wie dem Kontraktualismus5, dem Kommunitarismus6 und dem rechtsbasierten
Ansatz7 gelingt es dennoch, die meisten gegen sie vorgebrachten Zweifel auszuräumen und auch
wenn sie nicht universell anwendbar sind, eine solide Basis für die Begründung von Gerechtigkeit
zwischen Generationen zu bieten. Der Kontraktualismus stellt in Aussicht eine selbstständige
Vertragstheorie für die spezifische intergenerative Situation, in der weder Gleichheit noch
Einverständnis gegeben sind, zu erarbeiten und das Modell des Gefangenendilemmas
entsprechend anzupassen (Gardiner 2009: 95f.; 114-6). Der Kommunitarismus begründet die
Forderung nach Generationengerechtigkeit durch das Bestehen einer empirisch belegbaren
generationenübergreifenden Gemeinschaft im persönlichen und öffentlichen Bereich (Birnbacher
2009). Der rechtsbasierte Ansatz zeigt schließlich auf, dass auch für zukünftig lebende Menschen
zumindest gewisse Grundinteressen bekannt sind und entsprechende Rechte verletzt werden
können (Meyer 2008). Folgt man diesen Argumentationen, so wird deutlich, dass sowohl
individuelle als auch kollektive Handlungen nicht ohne Berücksichtigung von deren
Auswirkungen auf spätere Generationen beurteilt werden dürfen und dass für jede Generation
gerechterweise ein Mindestmaß an Wohlbefinden gesichert werden muss (Meyer, Rosner 2009:
226; 232). Sind allgemeine, gleiche Freiheitsrechte und stabile, faire Institutionen etabliert, so ist
es in der Literatur umstritten ob nachfolgenden Generationen mehr vererbt werden soll, als selbst
Perelman (1976: 16) zählt die Folgenden als Häufigste auf und weist zugleich auf ihre Unvereinbarkeit hin: Jedem
das Gleiche, - gemäß seinen Verdiensten, - gemäß seinen Werken, - gemäß seinen Bedürfnissen, - gemäß seinem
Rang, - gemäß dem ihm durch Gesetz Zugeteilten.
2 Ob die folgenden Kriterien konstitutiv sind oder nicht, ist umstritten.
3 Gosepath (2010: 836) merkt an, dass gerechte Lösungen bei extremer Knappheit unwahrscheinlich sind.
4 Als zentrale Einwände gegen Gerechtigkeitsbeziehungen im intergenerativen Kontext wird beispielsweise vorgebracht, dass zukünftig Lebende in der Gegenwart keine Rechte haben können (DeGeorge 1979) oder dass keine
Verletzung vorliegen kann, da heutiges Handeln überhaupt Voraussetzung für zukünftige Existenz sei. (Parfit
1987) Auch wird das Bestehen einer generationenübergreifenden persönlichen Gemeinschaft (O’Neill 1993) oder
eines entsprechender Vertrag (Gardiner 2009) als möglich Grundlage für die Forderung nach generationengerechtem Verhalten bezweifelt.
5 Siehe z.B. Gardiner (2009) und Barry (1996).
6 Siehe z.B. Gosseries (2009) und Birnbacher (2009).
7 Siehe z.B. Vernon (2009), Raz (1984), DeGeorge (1979) und Meyer (2008).
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geerbt wurde. Die Position von Gaspart und Gosseries (2007: 204-12), dass eventueller
Überschuss aus Gerechtigkeitsgründen zuerst den am schlechtesten Gestellten der eigenen
Generation zu Gute kommen muss, scheint in diesem Zusammenhang überzeugend.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gerechtigkeitskonzepte im intergenerativen Kontext
in sinnvoller Weise Anwendung finden können. Inwiefern das Konzept der
Generationengerechtigkeit als Grundlage für die Forderung nach moralischem Handeln zur
Lösung von Problemen im globalen Kontext dienen kann, soll im Folgenden geklärt werden.
3. Generationengerechtigkeit als Grundlage globaler Entscheidungen
Wie oben angemerkt, scheint es angebracht, das Konzept der intergenerativen Gerechtigkeit im
Zusammenhang mit der Bewältigung von Weltproblemen zu diskutieren, da deren zeitlicher
Horizont die Lebensspanne einer Generation überschreitet und die Auswirkungen menschlichen
Handelns zunehmend länger spürbar sind. Im Folgenden sollen drei zentrale Einwände8, die
gegen die Anwendung von Generationengerechtigkeit als mögliche Lösungsstrategie für globale
Probleme vorgebracht werden können, vorgestellt und abgewogen werden.
Anthropozentrische vs. ökozentrische Perspektive
Ein berechtigter Einwand gegen Generationengerechtigkeit als Grundlage moralischen Handelns
ist, dass es sich dabei um einen stark anthropozentrischen Ansatz handelt. Könnte die gesamte
Menschheit zu einem absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft auf einen erdähnlichen, ökologisch
gesunden Planeten umgesiedelt werden, so wäre aus Sicht der Generationengerechtigkeit
Umweltschutz nur insofern nötig, dass bis zur Abreise der Menschen von der Erde ein gewisser
Lebensstandard erhalten bliebe (Heubach 2008: 99). Im Sinne der ökozentrischen Perspektive
von Gerechtigkeit müssten bei globalen Entscheidungen dagegen nicht nur Menschen in die
moralischen Überlegungen einbezogen werden, sondern auch die belebte und teilweise sogar die
unbelebte Natur.
Der Vorwurf an die Generationengerechtigkeit, dass sie eine zu beschränkte Sichtweise
verfolgt und sich mit den globalen Problemen nur auf Grund ihrer anthropozentrischen
Auswirkungen beschäftigt, was der Komplexität des Problemfelds nicht gerecht wird, ist jedoch
nur bedingt gerechtfertigt, da ein tieferer Zusammenhang des ökozentrischen
Gerechtigkeitskonzeptes und der Generationengerechtigkeit festgestellt werden kann. Dieser
besteht insbesondere wenn sich Erstere vor allem auf Tiere und Letztere vor allem auf nichtgleichzeitig lebende Generationen bezieht. Feinberg (1991: 142-59) leitet den Rechtsanspruch
zukünftiger Generationen sogar erst über die Tatsache her, dass auch einzelnen Tieren und
ganzen Arten im Sinne des Interessenprinzips Rechte zugesprochen werden können. Darüber
hinaus liegt eine eindeutige Gemeinsamkeit, die besondere Sensibilität für moralisches Verhalten
gegenüber Tieren wie gegenüber zukünftigen Generationen begründet, auf der Hand: Beide
können im Falle von Benachteiligung nicht selbst gegen ihnen widerfahrende Ungerechtigkeit
protestieren.
Da eine baldige Umsiedlung der Menschheit auf einen anderen Planeten vom heutigen
Standpunkt aus unwahrscheinlich erscheint, ist davon auszugehen, dass das Konzept der
Generationengerechtigkeit auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz dazu dienen kann,
8
Für eine ausführliche Diskussion siehe Heubach 2008: 90-106.
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Katharina Diringer
„Generationengerechtigkeit“
Forderungen nach moralischem Verhalten zu begründen. Eine Versöhnung zwischen der
anthropologischen und ökozentrischen Sichtweise ist insbesondere möglich, wenn sich der
Mensch wieder als Teil der Natur versteht.
Ökologische vs. ökonomische Dimension
Eng damit verbunden ist der Einwand, dass Generationengerechtigkeit eine ökologische und
ökonomische Dimension aufweist, die sich nicht in Einklang bringen lassen, womit das Konzept
zur Lösung von globalen Problemen wenig tauglich ist. Die klassische Frage „ob eine Ankurbelung der Wirtschaft auf Kosten des Umweltschutzes in Kauf genommen werden sollte oder Umweltschutzrestriktionen, auch wenn sie sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken zu
bevorzugen sind“ (Heubach 2008: 96), dient der Veranschaulichung des Problems. Jedoch stellt
nicht nur wirtschaftliche Prosperität eine Gefahr für die Umwelt dar, sondern auch wirtschaftlich
schwache Nationen sind oft große Umweltsünder.9
Dabei muss die Verfolgung ökologischer Ziele nicht unausweichlich schwere wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Neueste Studien kommen zu dem Schluss, dass sich vor allem die
Industrienationen Umweltschutzmaßnahmen aus volkswirtschaftlicher Sicht leisten könnten und
dass sich ökologisch gerechtes Verhalten von Entwicklungs- und Schwellenländern sogar positiv
auf deren wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann (Schleich, Duscha, Peterson 2010; Wuppertal Institut 2005: 172-4).
Der ökologischen und ökonomischen Dimension von Generationengerechtigkeit ist darüber hinaus gemein, dass sich beide nur im globalen Kontext verwirklichen lassen. Diesem Credo
folgend hat sich bereits 1992 die Mehrheit der Staatengemeinschaft in der Rio-Deklaration über
Umwelt und Entwicklung dem Konzept der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Demnach scheint
die Frage nicht zu lauten, ob ökologische oder ökonomische Gerechtigkeit für nachfolgende Generationen vorzuziehen ist, sondern inwiefern beide gemeinsam erreicht werden können. Generationengerechtigkeit ist insofern besonders gut als Lösungsansatz für globale Probleme geeignet,
da sie beide Komponenten adressiert. Inwiefern die prinzipielle Vereinbarkeit der ökonomischen
und ökologischen Dimension in der Praxis erfolgreich umgesetzt wird, ist fraglich. Insbesondere
muss beachtet werden, dass dem Unterfangen natürliche Grenzen gesetzt sind.
Globale Gerechtigkeit vs. Generationengerechtigkeit
Eine weitere zentrale Einschränkung für die Anwendung von intergenerativer Gerechtigkeit als
moralische Grundlage für die Lösung von Weltproblemen besteht im Konzept der globalen
Gerechtigkeit. Der vermeintliche Gegensatz zwischen der Sorge für gegenwärtig lebende und
zukünftige Menschen bei der Suche nach Lösungen für globale Probleme lässt sich jedoch
aufheben oder zumindest stark abmildern, wenn man einen temporalen Generationenbegriff
annimmt. Darüber hinaus bestehen in zwei Bereichen positive Überschneidungen zwischen
intergenerationeller und globaler Gerechtigkeit: Erstens gehen beide von ausgedehnten
Gerechtigkeitsbeziehungen, sei es zeitlich oder räumlich, aus und sind demnach mit ähnlichen
Schwierigkeiten konfrontiert. Zum Zweiten besteht in praktischer Hinsicht ein positiver
Zusammenhang: Maßnahmen, die globale Gerechtigkeit befördern, können zu einem stabilen
9
Oft herrscht in Ländern mit hoher Staatsverschuldung Ressourcenausbeutung und fehlender oder ineffektiver
Umweltschutz. Auch ist unter angespannten ökonomischen Bedingungen das Bewusstsein für Umweltschutz in
der Bevölkerung nicht sehr verbreitet.
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internationalen Frieden führen, der wiederum auch nachrückenden Generationen dient, da auch
auf lange Sicht beispielsweise die negativen Auswirkungen von Kriegen vermieden werden
(Heubach 2008: 95). Der praktische Zusammenhang wird auch dadurch besonders deutlich, dass
beide Prinzipien gegenwärtig in gleichem Maße von einer weltweiten kapitalistisch orientierten
Handels- und Umweltpolitik sowie dem Konsumverhalten der westlichen Gesellschaften bedroht
sind.10
Es ist allerdings auch möglich, dass Maßnahmen, die der Beförderung von internationaler
Gerechtigkeit dienen, Zielen der Generationengerechtigkeit zuwiderlaufen. Beispielsweise würde
eine rasche Industrialisierung der Dritten Welt und der Schwellenländer, wie sie im Sinne der
globalen Gerechtigkeit gefordert werden könnte, durch die zu erwartenden Umweltschäden und
dem erhöhten weltweiten Ressourcenverbrauch, die Rechte nachfolgender Generationen
möglicherweise verletzen.11
Noch schwieriger wird es, wenn man die entgegen gesetzte Richtung betrachtet: Bei der
Forderung nach generationengerechtem Ressourcenverbrauch, wird in der Realität oft
Gerechtigkeit einfach durch Gleichheit ersetzt und von allen Ländern der gleiche Beitrag
gefordert. Dabei wird vergessen oder vernachlässigt, dass im Sinne von Gerechtigkeit Ungleiches
eben nicht gleich behandelt werden darf.12 Da heute große Unterschiede zwischen den einzelnen
Ländern bestehen, würde eine absolute Gleichbehandlung zu Gunsten intergenerativer
Gerechtigkeitsziele zu einer Festigung der etablierten globalen Ungerechtigkeit führen. Es
entspricht den Grundsätzen zur Beurteilung von generationengerechtem Verhalten ebenso wie
dem natürlichen moralischen Empfinden, dass der Behebung gegenwärtigen Leids und
internationaler Ungerechtigkeit Vorrang gegeben werden muss. In dieser Hinsicht ist die globale
Gerechtigkeit als ethische Grundlage für die Lösung von Weltproblemen der intergenerativen
Gerechtigkeit vorzuziehen. In der Praxis gibt es jedoch viele positive Korrelationen zwischen
Generationengerechtigkeit und globaler Gerechtigkeit.13 So geht Lumer (2003: 119) von einem
höchst grundlegenden Zusammenhang aus, wenn er schreibt: „[D]irekte Investitionen in die
Entwicklung der Dritten Welt [sind] aktuell vielleicht der wichtigste Beitrag zur
Generationengerechtigkeit.“
Heubach (2008: 95) zitiert hier Thilo Bode (Die Demokratie verrät ihre Kinder. Stuttgart, 2003, S.224), den langjährigen Vorsitzenden von Greenpeace Deutschland und Greenpeace International.
11 Vgl. die oben geführte Abwägung zwischen der ökonomischen und ökologischen Dimension von intergenerativer Gerechtigkeit. Auf ein allgemeines Problem jeder Veränderung sei hier nur knapp verwiesen: Eine global gerechtere Verteilung von Wohlstand und der Nutzung von Ressourcen könnte aus Sicht einzelner Generationen
ungerecht sein, weil es nachfolgenden Generationen in der Dritten Welt viel besser ginge als ihren Vorgängerinnen, während zukünftige Generationen der Industrienationen vermutlich zurückstecken müssten. Derartige Einwände, die im Sinne der Gerechtigkeit für die Erhaltung eines ungerechten status quo plädieren, können jedoch
zurückgewiesen werden, da sie das Gerechtigkeitskonzept ad absurdum führen würden (Heubach 2008: 96).
12 Ein derartiges Verständnis von Gerechtigkeit entspricht im Wesentlichen dem natürlichen Empfinden von in
westlichen Gesellschaften sozialisierten Menschen. In der BRD wird der sog. Gleichheitssatz, Art. 3 GG, vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG-Entscheid 4,155; 15,201; 121; zitiert nach Leibholz, Rink 2009: Art.3, Rz. 27)
entsprechend interpretiert, dass Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend seiner Eigenart behandelt werden
muss.
13 Gleiches gilt für die intra- und intergenerationelle Dimension von Gerechtigkeit. So ist zu erwarten, dass sich das
Bewusstsein für Ungerechtigkeit innerhalb einer Generation und zwischen unterschiedlichen Generationen ebenfalls gegenseitig positiv beeinflussen. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, wurde auf diese Diskussion
ebenso wie auf eine Beurteilung möglicher weiterer Kollisionen, z.B. mit sozialer Gerechtigkeit oder Gendergerechtigkeit, sowie auf eine Abwägung gegen andere oberste moralische Prinzipien, wie Freiheit, verzichtet.
10
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Katharina Diringer
„Generationengerechtigkeit“
4. Praktische Anwendung
Um nicht auf einer rein theoretischen Ebene zu verbleiben, soll im letzten Abschnitt untersucht
werden, ob sich für ethische Standards, insbesondere für das hier behandelte Konzept der
Generationengerechtigkeit, überhaupt die Perspektive einer praktischen Anwendung bei der
Lösung globaler Probleme bietet. Wenn es um moralisches Handeln geht, zeigt sich häufig, dass
Menschen, die behaupten, eine Regel zu akzeptieren, nicht zwangsläufig auch ihr Verhalten
danach ausrichten. Dieses Phänomen wird als kognitive Dissonanz bezeichnet. Was die Lösung von
Weltproblemen betrifft, scheint nicht selten die Motivation zu fehlen, von bloßen
Lippenbekenntnissen zum Handeln zu schreiten (Birnbacher 2009: 274-8).
Für den generationenübergreifenden Kontext lässt sich diese Diskrepanz vor allem auf
zwei Gründe zurückführen: Zum einen sind im Gerechtigkeitsverhältnis zwischen weit
entfernten Generationen rein moralische Gründe relevanter, da andere Gründe wegen der
möglicherweise großen zeitlichen und damit persönlichen Distanz weniger Einfluss haben. Zum
Zweiten besteht in vielerlei Hinsicht Unsicherheit14 und Ungewissheit (Birnbacher 2009: 281).
Besonders wenn es zur Kollision mit gegenwärtigen Interessen kommt, scheint
Generationengerechtigkeit eine schwache Basis für die Forderung nach Beachtung moralischer
Regeln auf globaler Ebene zu sein.
Trotz der bestehenden Schwierigkeiten kann das Konzept der Generationengerechtigkeit
jedoch für eine mögliche Lösung von globalen Problemen Beachtung finden. Einen ersten
Vorschlag dazu liefert das sogenannte marktwirtschaftliche Modell, das die Meinung vertritt, dass
die freie Marktwirtschaft oder Privatwirtschaft die beste Lösung für das Problem der Umsetzung
bereithält (de-Shalit 1995: 134f.). Würde beispielweise natürlichen Ressourcen ein entsprechender
monetärer Wert zugerechnet, regulierte sich ihr Verbrauch demnach automatisch. Je knapper die
betreffende Ressource sei, desto rascher werde sich der Prozess abspielen. Problematisch an
dieser Ansicht ist, wie es de-Shalit (1995: 135) formuliert, dass „der Markt die Bedürfnisse
zukünftiger Menschen ignoriert.“ Darüber hinaus ist am marktwirtschaftlichen Modell zu
kritisieren, dass seine Modalitäten15 völlig unklar bestimmt sind. Des Weiteren ist es
unzureichend, da der Markt nur langsam und zögerlich auf Anzeichen für Handlungsbedarf
reagiert, wodurch irreversible Schäden für zukünftige Generationen entstehen können.
Schließlich muss das marktwirtschaftliche Modell auch im Sinne der globalen Gerechtigkeit, die wie oben dargelegt wurde - zu bevorzugen ist, zurückgewiesen werden, da es gegenwärtig
bestehende Ungerechtigkeiten im Ressourcenverbrauch zum Wohle nachfolgender Generationen
verstärken würde.
Ein zweiter Ansatz geht davon aus, dass die Umsetzung von Generationengerechtigkeit
am besten im Rahmen von staatlicher Führung erfolgen kann. Gesetze und vor allem
Verfassungen werden dabei als formale Mechanismen der internen Selbstverpflichtung
angesehen.16 Auch demokratische und rechtsstaatliche Strukturen, sowie der Abschluss von
Unsicherheit besteht beispielsweise hinsichtlich von Zukunftsprognosen, möglichen Vorteilen durch technischen
Fortschritt oder den Interessen von nachfolgenden Generationen.
15 Beispielsweise ist unklar, wer die Preise festlegt und wer an wen wie viel bezahlt oder wie die Zahlungen abgewickelt werden (de-Shalit 1995: 135).
16 Der Deutsche Bundestag änderte beispielsweise im Sommer 2002 das Grundgesetz und ergänzte im Art.20a GG
die Verantwortung des Staates für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlage auch für künftige Generationen.
(Epiney 2005:163; 191-193). Auch die Neufassung des Art. 115 GG vom Sommer 2009 zielt durch die Einführung einer „Schuldenbremse“ auf eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes zum Wohle nachfolgender Generationen ab (SPD-Fraktion 2011).
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internationalen Verträgen und die Mitgliedschaft in inter- oder supranationalen Organisationen,
sorgen laut der staatszentrierten Ansicht dafür, dass langfristige Ziele der
Generationengerechtigkeit nicht zu Gunsten von kurzfristigen Präferenzen aufgegeben werden
(Birnbacher 2009: 295-7). In diesem Zusammenhang werden auch die Einsetzung eines
Ombudsmannes für zukünftige Generationen und eines Weltgerichtshofs oder einer der UNMenschenrechtskommission vergleichbaren Einrichtung vorgeschlagen (Birnbacher, Schicha
1996: 154). Eine, wenn auch relativ schwache Kontroll- und Korrektivinstanz der Umsetzung von
Gerechtigkeit zwischen Generationen sieht der staatszentrierte Ansatz in der Etablierung
verschiedener Expertengremien, die die Entscheidungsträger in speziellen Fragen der
intergenerativen Gerechtigkeit, beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft oder
Wissenschaft, beraten. Das wichtigste informelle Mittel zur Durchsetzung von
generationenübergreifender Gerechtigkeit auf staatlicher Ebene ist laut Birnbacher (2009: 295)
die Bildungspolitik. Durch sie kann eine Art soziales Gewissen entstehen, das sich erstens direkt
durch generationengerechtes Verhalten ausdrückt und außerdem die demokratischen und
rechtsstaatlichen Selbstbindungsmechanismen absichert.
Der staatszentrierte Ansatz zeigt auf, wie dem Problem der Motivation zu moralischem
Handeln sinnvoll begegnet werden kann und ethische Standards bei der Lösung globaler
Probleme Berücksichtigung finden können. Im intergenerativen Kontext kommt auch der rein
moralischen Motivation gerecht zu handeln ein größerer Stellenwert zu, da quasi-moralische und
nicht-moralische Motivation auf Grund der zeitlichen und persönlichen Distanz schwächer
sind.17 Ein nicht zu vernachlässigender Faktor bei der Beurteilung der Stärke von rein moralischer
Motivation im generationenübergreifenden Kontext ist auch die Tatsache, dass sie nicht
enttäuscht werden kann (Birnbacher 2009: 291).
5. Schlussbemerkung
“This is the moral challenge of our generation. Not only are the eyes of the world upon us. More importantly,
succeeding generations depend on us. We cannot rob our children of their future.” (Ban 2007)
Das 21. Jahrhundert hält viele Herausforderungen für die heute lebenden Menschen sowie
nachfolgende Generationen bereit. Es wurde gezeigt, dass das Konzept der
Generationengerechtigkeit, trotz bestehender Schwierigkeiten, einen sinnvollen Ansatz zur
Einbeziehung ethischer Standards in die Lösung von globalen Problemen bietet. Seine
anthropozentrische Perspektive stellt dabei in der Praxis keine Einschränkung für die
Identifizierung von Weltproblemen und möglichen Lösungen dar. Auch die Tatsache, dass sie
sowohl eine ökologische als auch ökonomische Dimension aufweist und nach Möglichkeiten zur
Vereinbarung der beiden Komponenten in Problemlösungen sucht, spricht dafür
Generationengerechtigkeit in die Debatte um eine globale Ethik verstärkt einzubeziehen.
Darüber hinaus kann ein weitgehend positiver Zusammenhang mit dem Konzept der globalen
Gerechtigkeit festgestellt werden, wodurch den gemeinsamen Forderungen noch mehr
Nachdruck verliehen wird.
Neben der Komplexität globaler Probleme stellt das Motivationsproblem eine große
Herausforderung bei der Umsetzung von Lösungsansätzen dar. Der staatszentrierte Ansatz kann
17
Dies trifft vor allem für Beziehungen zwischen weiter entfernten Generationen zu.
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Katharina Diringer
„Generationengerechtigkeit“
jedoch insbesondere für die Forderung nach Generationengerechtigkeit eine sinnvolle Basis
bieten. Ebenso ist im intergenerativen Kontext die rein moralische Motivation zur Einhaltung
ethischer Standards bei der Lösung von globalen Problemen als stärker anzunehmen. In diesem
Sinne, kann mit dem vorsichtigen Ausblick, dass sich ein Bewusstsein um intergenerative
Verantwortung zunehmend durchsetzen kann und sich damit ethische Standards in globalen
Entscheidungsprozessen etablieren, geschlossenen werden.
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FRP Working Paper 09/2011
www.regensburger-politikwissenschaftler.de
O'Neill, John: Future Generations: Present Harms. Philosophy. Jg.68, 1993, S. 35-51. [Anm.: Der
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Katharina Diringer
„Generationengerechtigkeit“
Katharina Diringer, B.A. studierte Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Religionswissenschaft an der Universität Regensburg. An der Professur für Internationale Politik
war sie als studentische Mitarbeiterin tätig.
Interessenschwerpunkte: Politische Philosophie und
Ethik, Theorien der Internationalen Beziehungen.
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Empfohlene Zitation: Diringer, Katharina (2011): „Generationengerechtigkeit“ als Grundlage
globaler Entscheidungen? – Überlegungen zu einem ethischen Standard im Umgang mit „Weltproblemen“. FRP Working Paper 09/2011, Regensburg,
abrufbar unter: www.regensburger-politikwissenschaftler.de/frp_working_paper_09_2011.pdf
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