Vorlagen-Nr 12/2006 Stadt Ratingen Der Bürgermeister Dezernat/Amt Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung Tel.-Nr.: 6134 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja - Beratungsfolge: Bezirksausschuss Ratingen Mitte Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Rat Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte "Bezirkssportanlage" Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen? 1 Gesamtkosten Der Maßnahme 2 Jährliche Folgekosten/-lasten EUR EUR Mittel stehen Zur Verfügung nein Veranschlagung im Verwaltungshaushalt keine 3 Finanzierung Eigenanteil Erwartete Einnahmen (Zuschüsse Beiträge u.ä.) EUR EUR im im IP 2 mit EUR Haushaltsstelle Vorlage 12/2006 -2Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Ratingen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Kalkbahn, zwischen Blyth-Valley-Ring und Lintorfer Straße. Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch den Blyth-Valley-Ring; Im Norden durch die Straße Götschenbeck; Im Osten durch die ehemalige Lintorfer Straße und im Süden durch die Güterbahnstrecke Tiefenbroich – Wülfrath Die Abgrenzung ergibt sich aus dem diesem Beschluss zu Grunde liegenden Planentwurf zur 83. Flächennutzungsplanänderung, Stand Oktober 2005 Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte „Bezirkssportanlage“ 3 Vorlage 12/2006 -3- Sachverhalt: 1. Planungsanlass und Ziel 2. Lage des Plangebietes 3. Städtebauliche Situation 4. Landschaftsplan 5. Bestehendes Planungsrecht 6. Boden/Topographie/Wasser 7. Altlasten 8. Ziel der Planung 9. Verkehr 10. Umweltbericht/Auswirkungen der Planänderung 11. Kosten für die Bezirkssportanlage 12. Weiteres Vorgehen 4 Vorlage 12/2006 -4- 1. Planungsanlass und Ziel Für Ratingen wurde ein Sportstättenentwicklungskonzept erarbeitet. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ein Teil der innerhalb des Stadtteiles Ratingen Mitte gelegenen Sportanlagen in ihrer Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Zum Teil können die Flächen aber auch aufgrund ihrer Lage innerhalb von Wohngebieten nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. Zwar wurde das Stadion vor ein paar Jahren modernisiert, hinsichtlich Ausnutzung und Flächenangebot sowie unter Berücksichtigung der umgebenden Wohnbebauung sind aber Grenzen vorgegeben. Das Gutachten empfiehlt statt aufwändiger Sanierung einzelner sportartspezifischer Anlagen eine Konzentration von Sportanlagen an einer Stelle. Im FREP „Ratingen Zentrum Ost“ aus dem Jahr 1997 wurde zwar ursprünglich eine Fläche in Ratingen Süd, am Pfannenberg für eine Sportanlage zur Diskussion gestellt, diese Planung scheiterte aber an der Verfügbarkeit der Flächen. Darüber hinaus eignet sich dieses Grundstück aufgrund der topographischen Verhältnisse nur unter großem baulichen Aufwand für die Errichtung einer Sportanlage. Aus diesem Grund plant die Stadt Ratingen nun, im Bereich nördlich der Kalkbahn, zwischen Blyth-Valley-Ring und ehemaliger Lintorfer Straße eine neue Bezirkssportanlage zu errichten. Diese Fläche bietet sich im Hinblick auf ihre gute Erreichbarkeit und der in unmittelbarer Nähe gelegenen, bereits vorhandenen Sporteinrichtungen an. Der wirksame Flächennutzungsplan weist in dem betroffenen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft und den Wald“ aus. Um hier die Voraussetzung für das geplante Vorhaben zu schaffen und die bereits vorhandenen Sporteinrichtungen an dieser Stelle planungsrechtlich abzusichern, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich der sogenannten „Kalkbahn“ – Güterzugstrecke von Ratingen Tiefenbroich nach Wülfrath. Diese Bahnstrecke bildet die nördliche Abgrenzung der bebauten Bereiche des Stadtteiles Ratingen-Mitte zur freien Landschaft. Im Westen wird das Gebiet durch den Blyth-Valley-Ring, eine der Hauptzufahrtstraßen zum Stadtteil Mitte, begrenzt. Östlich des Plangebietes verläuft die ehemalige Lintorfer Straße. 3. Städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbaugrenze im Übergang zur freien Landschaft. Es ist umgeben von landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden grenzt die Straße Götschenbeck an, um dann wieder in landwirtschaftliche Flächen über zu gehen. Südlich dieser Straße befinden sich die Gebäude und Freiflächen eines Reiterhofes, im Nordosten wurde eine Tennisanlage errichtet. Daneben bestehen zwei Wohngebäude. Erschlossen wird das Gelände durch die Straße „Götschenbeck“ und die ehemalige Lintorfer Straße. 5 Vorlage 12/2006 -5- 4. Landschaftsplan Der Änderungsbereich wird in dem zur Zeit im Verfahren befindlichen Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Die Untere Landschaftsbehörde hat deutlich gemacht, dass die geplante Nutzung durchaus im Landschaftsschutzgebiet möglich ist. Die Untere Landschaftsbehörde hat angekündigt, mit einem positiven Votum in das entsprechende Befreiungsverfahren zu gehen. Zur Zeit wird der Bereich intensiv als landwirtschaftliche Nutzfläche bestellt und ist im Landschaftsplan auch nicht als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. 5. Bestehendes Planungsrecht Wie bereits dargelegt, weist der wirksame Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft und den Wald“ aus. Darüber hinaus liegt der rechtskräftigen Bebauungsplanes M 244 Teil A „Lintorfer Straße / Angerbach / Eisenbahnlinie Düsseldorf-Duisburg / Jägerhofstraße“ vor. Die Grundstücke zwischen Blyth-Valley-Ring und alter Lintorfer Straße bis zur Straße Götschenbeck werden als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Für die Gebäude des Büsgeshofes wurde eine großzügige überbaubare Fläche festgesetzt. Es erfolgten zusätzlich Pflanzbindungen bzw. Ausweisungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern z.T. entsprechend den Vorgaben des Landschaftsplanes. 6. Boden/Topographie/Wasser Aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung wurde das gesamte Gelände eingeebnet und weist keinerlei topographische Besonderheiten auf. Nach der Bodenkarte, Blatt Ratingen Nord, liegen stark lehmige Feinsandböden und feinsandige Lehmböden vor. Der Auenlehm kann durch die ackerbauliche Nutzung z.B. durch die Pflugsohle verdichtet werden, was zu Staunässe führt. Dies ist auf den Ackerflächen bereichsweise festzustellen. Grundwasserpegel liegen südöstlich (P 48) bzw. nördlich (P 41) der Ackerflächen. Der Grundwasserstand ist insbesondere beim Pegel 48 durch den Angerbach beeinflusst. Die Flurabstände schwanken entsprechend des Abflussregimes zwischen 0,32 m (Höchststand am 13.04.99) und 2,10 m (Tiefststand am 15.07.96) unter Pegeloberkante. Die Grundwasserstände in mNN liegen für diesen Pegel südlich der Ackerflächen somit bei 47,24 bis 49,02. Für den Pegel 41 wurden Flurabstände zwischen 2,16 und 5,31 m ermittelt, die Grundwasserstände liegen dann bei 43,37 bzw. 40,22 mNN. Für die Aufnahme vom 7.10.03 hat das Büro Bieske und Partner den Grundwassergleichenplan erstellt (vgl. Anl.). Zu diesem Zeitpunkt liegt der Flurabstand bei 1,74 m im Südosten und 4,78 m uGOK , der Grundwasserstrom fließt in westlicher Richtung. Der Grundwasserspiegel fällt von 47 mNN im Osten der Flächen auf 39 mNN am westlichen Rand. Somit ergibt sich zumindest für die westliche Ackerfläche ein ausreichender Flurabstand zwischen ca. 3,8 m und 6,5 m. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnung Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlar-Werth der Stadtwerke Duisburg. 7. Altlasten Im Plangebiet liegen keine Altlasten. Südlich der Kalkbahn befindet sich die Altlastenfläche 5885/1 Ra. Aufgrund der Aussagen aus dem Altlastenbericht des Kreises Mettmann gehen hiervon aber keine Beeinträchtigungen für das Plangebiet aus. 6 Vorlage 12/2006 -6- 8. Ziel der Planung Bezirkssportanlage Für den Planbereich ist die Ansiedlung einer Bezirkssportanlage geplant. Dabei handelt es sich um verschiedene Sportflächen unter anderem um Großspielfelder, Streethockeyfeld, Beachvolleyball und Kurzstreckenlaufbahn. Darüber hinaus sollen die erforderlichen Stellplätze sowie ein Vereinsgebäude errichtet werden. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Im Hinblick auf die nordöstlich gelegene Tennisanlage, die im Flächennutzungsplan bereits als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festgesetzt ist und dem nördlich gelegenen Reiterhof, ergibt sich so eine Zusammenhängende Sportanlage, die den Naherholungszwecken der Innenstadt dient. 9. Verkehr Die Erschließung kann, wie bereits vorhanden, über den Blyth-Valley-Ring, die Straße Götschenbeck und die ehemalige Lintorfer Straße erfolgen. Der Bau einer Fuß-/ Radwegunterführung der Lintorfer Straße/ Kalkbahngleise wird erforderlich. 10. Umweltbericht/Auswirkungen der Planänderung Der Umweltbericht und die umweltbezogenen Auswirkungen werden im weiteren Verfahren erarbeitet und im nächsten Verfahrensschritt öffentlich dargestellt. 11. Kosten für die Bezirkssportanlage Die Kosten für die Bezirkssportanlage sind zur Zeit mit ca. 4.1 Mio. € grob geschätzt. Diese Summe setzt sich aus: Ca. 2.600.000,00 € für die Außenanlagen Ca. 1.300.000,00 € für das Vereinshaus Ca. 317.000,00 € für Baunebenkosten zusammen. Die Kosten der Kalkbahnunterführung sind hierin nicht enthalten. Für das Haushaltsjahr 2006 wurden 167.000,- € als erster Teil für die Erarbeitung der Planung angemeldet. 12. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird nach Aufstellung des Verfahrens das Plankonzept im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorstellen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Rat und seinen Ausschüssen zum Auslegungsbeschluss vorgelegt. 7 Vorlage 12/2006 -7Anlagen: Plan zur Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich 8 Vorlage 12/2006 -8- 9 Vorlage 12/2006 -9- 10 Vorlage 12/2006 - 10 - Vorlagen-Nr 12/2006 Stadt Ratingen Der Bürgermeister Dezernat/Amt Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung Tel.-Nr.: 6134 UNTERZEICHNUNG / MITZEICHNUNG der beigefügten BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich: Ja Beratungsfolge: letzter Versandtag: Bezirksausschuss Ratingen Mitte Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Rat Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte "Bezirkssportanlage" Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB Unterzeichnung + Datum Federführung Fachamt Fachdezernent Mitzeichnung + Datum Amt Amt Mitzeichnung + Datum Dez. I Dez. II Gleichstellungsrelevant Dez. III Dez. IV 01 LPVGrelevant ja ja nein nein Urschriftlich an den Fachdezernenten m.d.B., die Bedenken bzw. die vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen erl. Fachdezernent Der Bürgermeister Urschriftlich an Abtl. 01.2 Der Bürgermeister Freigegeben Abtl. 01.2 Erfasst Sachbearbeiter(in) ZSD Vorlage 12/2006