beschlussvorlage

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Vorlagen-Nr
12/2006
Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
Dezernat/Amt
Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Tel.-Nr.: 6134
BESCHLUSSVORLAGE
- öffentlich: Ja -
Beratungsfolge:
Bezirksausschuss Ratingen Mitte
Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Rat
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte "Bezirkssportanlage"
Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen?
1
Gesamtkosten
Der Maßnahme
2
Jährliche
Folgekosten/-lasten
EUR
EUR
Mittel stehen
Zur Verfügung
nein
Veranschlagung
im Verwaltungshaushalt
keine
3 Finanzierung
Eigenanteil Erwartete
Einnahmen
(Zuschüsse
Beiträge u.ä.)
EUR
EUR
im
im IP
2
mit EUR
Haushaltsstelle
Vorlage 12/2006
-2Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Ratingen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung zur
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Kalkbahn, zwischen Blyth-Valley-Ring und Lintorfer Straße.
Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Westen durch den Blyth-Valley-Ring;
Im Norden durch die Straße Götschenbeck;
Im Osten durch die ehemalige Lintorfer Straße
und im Süden durch die Güterbahnstrecke Tiefenbroich – Wülfrath
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem diesem Beschluss zu Grunde liegenden
Planentwurf zur 83. Flächennutzungsplanänderung, Stand Oktober 2005
Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung:
Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte „Bezirkssportanlage“
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Vorlage 12/2006
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Sachverhalt:
1. Planungsanlass und Ziel
2. Lage des Plangebietes
3. Städtebauliche Situation
4. Landschaftsplan
5. Bestehendes Planungsrecht
6. Boden/Topographie/Wasser
7. Altlasten
8. Ziel der Planung
9. Verkehr
10. Umweltbericht/Auswirkungen der Planänderung
11. Kosten für die Bezirkssportanlage
12. Weiteres Vorgehen
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Vorlage 12/2006
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1.
Planungsanlass und Ziel
Für Ratingen wurde ein Sportstättenentwicklungskonzept erarbeitet.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ein Teil der innerhalb des Stadtteiles
Ratingen Mitte gelegenen Sportanlagen in ihrer Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Zum Teil können die Flächen aber auch aufgrund ihrer Lage innerhalb von Wohngebieten nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. Zwar wurde das Stadion vor ein paar Jahren modernisiert, hinsichtlich Ausnutzung und Flächenangebot sowie unter Berücksichtigung der umgebenden Wohnbebauung sind aber Grenzen vorgegeben. Das Gutachten empfiehlt statt aufwändiger Sanierung einzelner sportartspezifischer Anlagen eine
Konzentration von Sportanlagen an einer Stelle. Im FREP „Ratingen Zentrum
Ost“ aus dem Jahr 1997 wurde zwar ursprünglich eine Fläche in Ratingen Süd,
am Pfannenberg für eine Sportanlage zur Diskussion gestellt, diese Planung
scheiterte aber an der Verfügbarkeit der Flächen. Darüber hinaus eignet sich
dieses Grundstück aufgrund der topographischen Verhältnisse nur unter großem
baulichen Aufwand für die Errichtung einer Sportanlage.
Aus diesem Grund plant die Stadt Ratingen nun, im Bereich nördlich der Kalkbahn, zwischen Blyth-Valley-Ring und ehemaliger Lintorfer Straße eine neue Bezirkssportanlage zu errichten. Diese Fläche bietet sich im Hinblick auf ihre gute
Erreichbarkeit und der in unmittelbarer Nähe gelegenen, bereits vorhandenen
Sporteinrichtungen an.
Der wirksame Flächennutzungsplan weist in dem betroffenen Bereich „Fläche für
die Landwirtschaft und den Wald“ aus. Um hier die Voraussetzung für das geplante Vorhaben zu schaffen und die bereits vorhandenen Sporteinrichtungen an
dieser Stelle planungsrechtlich abzusichern, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt nördlich der sogenannten „Kalkbahn“ – Güterzugstrecke
von Ratingen Tiefenbroich nach Wülfrath. Diese Bahnstrecke bildet die nördliche
Abgrenzung der bebauten Bereiche des Stadtteiles Ratingen-Mitte zur freien
Landschaft. Im Westen wird das Gebiet durch den Blyth-Valley-Ring, eine der
Hauptzufahrtstraßen zum Stadtteil Mitte, begrenzt. Östlich des Plangebietes verläuft die ehemalige Lintorfer Straße.
3.
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbaugrenze im Übergang zur freien Landschaft. Es ist umgeben von landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden grenzt die
Straße Götschenbeck an, um dann wieder in landwirtschaftliche Flächen über zu
gehen. Südlich dieser Straße befinden sich die Gebäude und Freiflächen eines
Reiterhofes, im Nordosten wurde eine Tennisanlage errichtet. Daneben bestehen
zwei Wohngebäude. Erschlossen wird das Gelände durch die Straße „Götschenbeck“ und die ehemalige Lintorfer Straße.
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Vorlage 12/2006
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4.
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich wird in dem zur Zeit im Verfahren befindlichen Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Die Untere Landschaftsbehörde hat deutlich gemacht, dass die geplante Nutzung durchaus im Landschaftsschutzgebiet möglich ist. Die Untere Landschaftsbehörde hat angekündigt, mit einem positiven Votum in das entsprechende Befreiungsverfahren zu
gehen. Zur Zeit wird der Bereich intensiv als landwirtschaftliche Nutzfläche bestellt und ist im Landschaftsplan auch nicht als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
5.
Bestehendes Planungsrecht
Wie bereits dargelegt, weist der wirksame Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft und den Wald“ aus.
Darüber hinaus liegt der rechtskräftigen Bebauungsplanes M 244 Teil A „Lintorfer
Straße / Angerbach / Eisenbahnlinie Düsseldorf-Duisburg / Jägerhofstraße“ vor.
Die Grundstücke zwischen Blyth-Valley-Ring und alter Lintorfer Straße bis zur
Straße Götschenbeck werden als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Für die Gebäude des Büsgeshofes wurde eine großzügige überbaubare Fläche
festgesetzt. Es erfolgten zusätzlich Pflanzbindungen bzw. Ausweisungen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern z.T. entsprechend den Vorgaben des
Landschaftsplanes.
6.
Boden/Topographie/Wasser
Aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung wurde das gesamte Gelände eingeebnet und weist keinerlei topographische Besonderheiten auf. Nach
der Bodenkarte, Blatt Ratingen Nord, liegen stark lehmige Feinsandböden und
feinsandige Lehmböden vor. Der Auenlehm kann durch die ackerbauliche Nutzung z.B. durch die Pflugsohle verdichtet werden, was zu Staunässe führt. Dies
ist auf den Ackerflächen bereichsweise festzustellen.
Grundwasserpegel liegen südöstlich (P 48) bzw. nördlich (P 41) der Ackerflächen. Der Grundwasserstand ist insbesondere beim Pegel 48 durch den Angerbach beeinflusst. Die Flurabstände schwanken entsprechend des Abflussregimes
zwischen 0,32 m (Höchststand am 13.04.99) und 2,10 m (Tiefststand am
15.07.96) unter Pegeloberkante. Die Grundwasserstände in mNN liegen für diesen Pegel südlich der Ackerflächen somit bei 47,24 bis 49,02.
Für den Pegel 41 wurden Flurabstände zwischen 2,16 und 5,31 m ermittelt, die
Grundwasserstände liegen dann bei 43,37 bzw. 40,22 mNN.
Für die Aufnahme vom 7.10.03 hat das Büro Bieske und Partner den Grundwassergleichenplan erstellt (vgl. Anl.). Zu diesem Zeitpunkt liegt der Flurabstand bei
1,74 m im Südosten und 4,78 m uGOK , der Grundwasserstrom fließt in westlicher Richtung. Der Grundwasserspiegel fällt von 47 mNN im Osten der Flächen
auf 39 mNN am westlichen Rand. Somit ergibt sich zumindest für die westliche
Ackerfläche ein ausreichender Flurabstand zwischen ca. 3,8 m und 6,5 m.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnung Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlar-Werth der Stadtwerke Duisburg.
7.
Altlasten
Im Plangebiet liegen keine Altlasten. Südlich der Kalkbahn befindet sich die Altlastenfläche 5885/1 Ra. Aufgrund der Aussagen aus dem Altlastenbericht des
Kreises Mettmann gehen hiervon aber keine Beeinträchtigungen für das Plangebiet aus.
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Vorlage 12/2006
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8.
Ziel der Planung
Bezirkssportanlage
Für den Planbereich ist die Ansiedlung einer Bezirkssportanlage geplant. Dabei
handelt es sich um verschiedene Sportflächen unter anderem um Großspielfelder, Streethockeyfeld, Beachvolleyball und Kurzstreckenlaufbahn. Darüber hinaus sollen die erforderlichen Stellplätze sowie ein Vereinsgebäude errichtet werden. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Im Hinblick auf die nordöstlich gelegene
Tennisanlage, die im Flächennutzungsplan bereits als „Grünfläche“ mit der
Zweckbestimmung „Sportplatz“ festgesetzt ist und dem nördlich gelegenen Reiterhof, ergibt sich so eine Zusammenhängende Sportanlage, die den Naherholungszwecken der Innenstadt dient.
9.
Verkehr
Die Erschließung kann, wie bereits vorhanden, über den Blyth-Valley-Ring, die
Straße Götschenbeck und die ehemalige Lintorfer Straße erfolgen. Der Bau einer
Fuß-/ Radwegunterführung der Lintorfer Straße/ Kalkbahngleise wird erforderlich.
10.
Umweltbericht/Auswirkungen der Planänderung
Der Umweltbericht und die umweltbezogenen Auswirkungen werden im weiteren
Verfahren erarbeitet und im nächsten Verfahrensschritt öffentlich dargestellt.
11.
Kosten für die Bezirkssportanlage
Die Kosten für die Bezirkssportanlage sind zur Zeit mit ca. 4.1 Mio. € grob geschätzt. Diese Summe setzt sich aus:
Ca. 2.600.000,00 € für die Außenanlagen
Ca. 1.300.000,00 € für das Vereinshaus
Ca. 317.000,00 € für Baunebenkosten
zusammen. Die Kosten der Kalkbahnunterführung sind hierin nicht enthalten.
Für das Haushaltsjahr 2006 wurden 167.000,- € als erster Teil für die Erarbeitung
der Planung angemeldet.
12.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird nach Aufstellung des Verfahrens das Plankonzept im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
vorstellen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Rat und
seinen Ausschüssen zum Auslegungsbeschluss vorgelegt.
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Vorlage 12/2006
-7Anlagen:
Plan zur Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich
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Vorlage 12/2006
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Vorlage 12/2006
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Vorlage 12/2006
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Vorlagen-Nr
12/2006
Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
Dezernat/Amt
Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Tel.-Nr.: 6134
UNTERZEICHNUNG / MITZEICHNUNG
der beigefügten
BESCHLUSSVORLAGE
- öffentlich: Ja Beratungsfolge:
letzter Versandtag:
Bezirksausschuss Ratingen Mitte
Ausschuss für Stadtentwicklung und demographischen Wandel
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Rat
Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 83. Änderung, Ratingen Mitte "Bezirkssportanlage"
Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB
Unterzeichnung + Datum
Federführung Fachamt
Fachdezernent
Mitzeichnung + Datum
Amt
Amt
Mitzeichnung + Datum
Dez. I
Dez. II
Gleichstellungsrelevant
Dez. III
Dez. IV
01
LPVGrelevant
ja
ja
nein
nein
Urschriftlich an den Fachdezernenten m.d.B., die Bedenken bzw. die
vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen
erl. Fachdezernent
Der Bürgermeister
Urschriftlich an Abtl. 01.2
Der Bürgermeister
Freigegeben
Abtl. 01.2
Erfasst
Sachbearbeiter(in) ZSD
Vorlage 12/2006
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