GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1433

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GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1433
Friedhofgebäude mit Abdankungshalle
Kredit für einen Studienauftrag
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Bericht und Antrag des Stadtrates vom 28. April 1998
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Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
I.
Das Friedhofgebäude ist seit einiger Zeit sanierungsbedürftig. Zudem befriedigt die
Wohnung für den Friedhofverwalter in wohnhygienischer Hinsicht nicht (siehe auch
Motion der Kommission „Neues Bestattungs- und Friedhofreglement“ betr. Umbau
der Wohnung des Friedhofverwalters vom 6. November 1990). Seit längerer Zeit
ist auch der Bedarf für eine Abdankungshalle ausgewiesen.
Der Stadtrat schlägt Ihnen eine umfassende neue Lösung vor und beantragt den
Kredit für den ersten Schritt. In einem Studienauftragsverfahren (mehrere Architekten in Konkurrenz) soll ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle entworfen werden.
Ausgangslage
Das bestehende Friedhofgebäude mit der angegliederten 4 1/2-Zimmerwohnung
wurde in den Jahren 1974/75 erbaut. Es ist zweigeschossig und beinhaltet folgende Nutzungen und Nettoflächen:
Erdgeschoss
- Aufbahrungsräume mit Dienst- und Besucherbereichen,
verschiedene Zusatzräume
- Besammlungsraum, Büro
- 4 1/2-Zimmer-Wohnung
100 m2
110 m2
Untergeschoss
- Räume für Fahrzeuge und Geräte
- Technik und Nebenräume
225 m2
105 m2
320 m2
Das Gebäude wurde in mehreren Arbeitsetappen erstellt. Das Dach des Friedhofgebäudes ist seit 1990 undicht und wird seither notdürftig repariert. Eine komplette
Dachsanierung würde gemäss einer Schätzung vom April 1993 Fr. 430’000.-- kosten.
-2-
Architektonisch nimmt das Friedhofgebäude innerhalb der Friedhofanlage heute
lediglich eine untergeordnete Stellung ein. Künftig soll aber das Gebäude, mit einer Abdankungshalle ergänzt, zu einem wichtigen und markanten Ort ausgebildet
werden. Insbesondere soll die schöne Lage der Friedhofanlage auch durch das
Friedhofgebäude zum Ausdruck kommen. Ziel ist es, eine langfristig sinnvolle Lösung zu erhalten.
Vorabklärungen
Baulicher Zustand
Zum baulichen Zustand des Friedhofgebäudes liegt mit Datum vom 21. Juli 1997
der Bericht eines Ingenieurbüros vor, in dem folgende Kernaussagen gemacht
werden:
Das Friedhofgebäude bedarf einer umfassenden Instandsetzung. Die Schäden
sind:
• Korrosion der Armierung der Stahlbetonkonstruktion im Aussenbereich,
• Feuchtigkeitsschäden infolge undichter Flachdachabdichtungen,
• Bauphysikalisch unbefriedigende Situation in der Wohnung.
Ein Abbruch des Gebäudes wäre wegen der aufgetretenen Schäden nicht notwendig. Eine Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss wäre möglich. Dabei ist ein
Massenausgleich anzustreben. Der geologische Bericht ist zu aktualisieren.
Geotechnische Rahmenbedingungen
Mit der Abklärung der geotechnischen Rahmenbedingungen wurde ein ausgewiesener Geologe beauftragt. Der Bericht vom 14. April 1998 umfasst Geologie, Wasserverhältnisse und Geländestabilität; die bautechnischen Hinweise werden wie
folgt umschrieben:
• Die Entlastungswirkung von Aushub, als auch die Belastungswirkung von Bauten können das empfindliche Gleichgewicht der rutschgefährdeten Hanglage
stören. Je nach Ausmass der Eingriffe sind entsprechende Sicherungsmassnahmen notwendig.
• Zur Begrenzung der Tiefbaukosten sind u.a. folgende Entwurfsregeln zu beachten:
- keine komplex strukturierten, grossflächigen Bauten, sondern aufgelöste Bauweise bzw. Aufteilung in möglichst steife, zwängungsfrei bewegliche Einheiten,
- weitgehender Massenausgleich zwischen Aushub- und Bauwerksgewicht,
- Beschränkung der Aushubtiefe auf ca. 3 m.
Bei einem konkreten Bauvorhaben müssen die bautechnischen Hinweise ergänzt
und verfeinert werden. Demzufolge sind die Tiefbaukosten bei der Beurteilung der
Projekte des Studienverfahrens zu berücksichtigen.
-3-
Flächenbedarf
Der folgende Bedarf wird durch die Sicherheitsabteilung ausgewiesen, die Nettoflächen wurden durch das Stadtbauamt errechnet. Der genaue Ausbaustandard
wird im Raumprogramm des Studienauftrages festgelegt:
a) Abdankungshalle
Innenraum für 100 Sitzplätze
Separater Raum mit Toilette
160 - 180 m2
25 m2
b) Friedhofgebäude
Im bestehenden Friedhofgebäude sind die Aufbahrungsräume sowie die übrigen
Diensträume gut konzipiert und genügen den heutigen Anforderungen. Der für
Katastrophenfälle vorgesehene Raum (25 m2) wird heute vermietet und als
Sarglager genutzt. Verbesserungspotential besteht beim geringen Tageslichteinfall.
Gemäss Strafprozessordnung (StPO) ist der Kanton für die Legalinspektionen
und Autopsien zuständig. Heute werden die Legalinspektionen im sogenannten
Waschraum (21 m2) des Friedhofgebäudes durchgeführt. Dieser Raum ist für
die Arbeit der Strafuntersuchungsbehörden zu knapp bemessen. Die räumlichen
Anforderungen bei einem allfälligen Neubau haben das Verhöramt und die Baudirektion des Kantons Zug formuliert:
Raum für Leichenschau / Obduktion
Büro / Besprechungszimmer
35 m2
12 m2
Insgesamt sind aus städtischer Sicht die Flächen- und Raumbedürfnisse im bestehenden Friedhofgebäude grundsätzlich abgedeckt.
c) Wohnung
Durch die gewählte Höhenlage liegen die Ost- und Nordfassaden der Wohnung
komplett im Erdreich. Die Belichtung der Wohnung erfolgt vorwiegend über die
Westfassade; eine notwendige Querlüftung ist nicht möglich. Es liegen konzeptionelle Mängel vor, welche kaum oder nur mit enormem Aufwand behoben werden können. Deshalb soll die Wohnung an diesem Standort aufgegeben und
abgebrochen werden. Aus betrieblichen Gründen ist eine Wohnung auf dem
Areal nicht zwingend notwendig.
Standort
Im Rahmen der Vorabklärungen wurde auch der heutige Standort überprüft und
nach möglichen Alternativen für das Friedhofgebäude gesucht. Ein anderer Standort innerhalb des Friedhofareals steht nicht zur Verfügung. Ausserhalb des Friedhofareals ist südlich des Friedhofweges Land für eine mögliche Erweiterung des
Friedhofes reserviert, das aber kurz- und mittelfristig nicht benötigt wird. In diesem
Gebiet wären zwei mögliche neue Standorte denkbar, die nachstehend mit dem
heutigen verglichen werden (Wertung: +/-/?):
-4-
Standort
Waldheimstrasse
(wie heute)
Kriterien
Besitzverhältnisse
Zone
Lage zur Friedhofanlage
Provisorium und
Auslagerung notwendig
Abhängigkeiten
Stadt
OeIB
innerhalb
ja (während Bau)
+
+
+
-
Scheune bei Kreuzung
Friedhofweg /
Schwertstrasse
Scheune bei Kreuzung
Waldheimstrasse
Friedhofweg
Privat
OeIB
ausserhalb
nein
+
+
Privat
W 2a
ausserhalb
nein
Landkauf
?
Umzonung + Landkauf ?
+
Aufgrund dieser Vergleiche soll der heutige Standort an der Waldheimstrasse beibehalten werden. Insbesondere fällt ins Gewicht, dass ein Friedhofgebäude ausserhalb des Friedhofareals konzeptionell zu wenig integriert und durch den Friedhofweg zu sehr abgetrennt wäre. Nicht zuletzt lässt der heutige prominente Standort auch städtebaulich eine markantere Lösung zu.
Mögliche bauliche Konzepte
Die Frage nach dem Umfang des Eingriffes wird zum zentralen Grundsatzentscheid. Soll das bestehende Friedhofgebäude lediglich saniert und eine zusätzliche Abdankungshalle erstellt werden oder soll ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle zu einem wichtigen städtebaulichen und architektonischen Ort ausgebildet werden? Die beiden Grundkonzepte, Sanierung mit Erweiterung oder Abbruch mit anschliessendem Neubau wurden gegeneinander abgewogen.
Sanierung Friedhofgebäude und Erweiterung
Bei einer Sanierung des Friedhofgebäudes stünde der Abbruch der Wohnung und
der Neubau einer Abdankungshalle im Bereich der Wohnung im Vordergrund. Der
Zugang der neu zu erstellenden Abdankungshalle kann vom heutigen Dachniveau
oder vom Innenhofniveau her organisiert werden. Durch die knapp bemessenen
Verhältnisse entstünde eine relativ kleine Eingangszone für die Abdankungshalle.
Aus gestalterischen und bautechnischen Gründen ist keine Wohnung vorzusehen.
Diese Erstellungskosten belaufen sich auf ca. 2 - 3 Millionen Franken (Annahme:
Fr. 500.--/m3). Während den Sanierungsarbeiten ist die Nutzung des Friedhofgebäudes für ca. 4 - 8 Wochen eingeschränkt.
Abbruch und Neubau
Als Folge eines Abbruches können unterschiedliche Gesamtkonzeptionen entstehen, welche auf den Ort, die Topographie und die heutigen Gesamtanforderungen
reagieren. Anhand eines Modells hat sich gezeigt, dass verschiedene Gestaltungen möglich sein werden. Diese Erstellungskosten belaufen sich auf ca. 5 - 6 Millionen Franken (Annahme: Fr. 500.--/m3). Die Nutzung des Friedhofgebäudes ist
während der Bauzeit für ca. 1 Jahr nicht gewährleistet. Während dieser Zeitspanne
ist eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden und ein Teilprovisorium
erforderlich.
-5-
II.
Konzeptwahl / Grundsatzentscheide
Das heutige Friedhofgebäude erfüllt die aktuellen Anforderungen nach Repräsentation, Funktion und Ausdruck nicht. Dieser Mangel könnte mit der Sanierung und
der Ergänzung mit einer Abdankungshalle nicht wettgemacht werden. Die verbleibenden Bauten würden das Gesamtbild beeinträchtigen; die architektonische Lösung wäre unbefriedigend. Dazu kommt, dass die bestehenden Bauten mittelfristig
alleine wegen ihres Alters wieder saniert werden müssen. Der Spareffekt wäre daher nur kurzfristig und ginge eindeutig zu Lasten einer architektonisch optimalen
Gestaltung.
Das bestehende Friedhofgebäude soll deshalb vollständig abgebrochen werden,
damit eine grosszügige, langfristig sinnvolle und städtebaulich wertvolle Lösung
realisiert werden kann. Die im Moment höheren Investitionskosten lassen sich mit
diesen Überlegungen rechtfertigen und dürften sich langfristig auszahlen.
Dieser konzeptionelle Ansatz führt zu folgenden Grundsatzentscheiden:
− Das Friedhofgebäude wird abgebrochen.
− Im Raumprogramm des Neubaus sind folgende Nutzungen vorzusehen: Friedhofgebäude mit Nebenräumen und Abdankungshalle, aber ohne Wohnung für
den Friedhofverwalter, für den in nächster Nähe eine Wohnung gemietet werden
konnte.
− Am heutigen Standort wird festgehalten.
III.
Studienauftragsverfahren
Um ein überzeugendes Projekt zu erhalten, soll ein Studienverfahren unter Konkurrenz durchgeführt werden. Eingeladen werden zehn Architekturbüros. Der Studienauftrag soll im Sommer/Herbst 1998 durchgeführt werden. Der genaue Zeitpunkt der Auslösung ist u.a. abhängig vom Wettbewerb Bundesplatz. Die Bearbeitungsphasen der beiden Verfahren sollen nicht parallel laufen. Die Erarbeitung
des Wettbewerbsprogrammes, die Koordination und technische Vorprüfung werden durch das Stadtbauamt durchgeführt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Abklärung der geologischen Randbedingungen
- Plangrundlagen inkl. Höhenkurven
- Modelle
- Entschädigung Teilnehmer und Preissumme
Fr.
3’000.00
3’000.00
6’000.00
100’000.00
-6-
- Entschädigung Jury (3 Teilnehmer)
- Beizug Experten
- Kostenplaner
- Nebenkosten, Reserve
- Mehrwertsteuer
12’000.00
10’000.00
22’000.00
14’000.00
10’000.00
Ueberarbeitung des Siegerprojektes
70’000.00
Total
250’000.00
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Für die Durchführung des Studienverfahrens und die Ueberarbeitung des Siegerprojektes wird gemäss der vorliegenden Zusammenstellung mit Kosten von Fr.
250’000.-- gerechnet.
Antrag:
Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und für die Durchführung
eines Studienauftragsverfahrens mit Projektüberarbeitung für ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle einen Kredit von Fr. 250’000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung zu bewilligen.
Zug, 28. April 1998
DER STADTRAT VON ZUG
Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:
Othmar Romer
Beilage:
Beschlussesentwurf
Albert Müller
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BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES VON ZUG NR. 1134
BETREFFEND STUDIENAUFTRAG FUER EIN FRIEDHOFGEBAEUDE MIT
ABDANKUNGSHALLE
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DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG
nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. 1433 vom 28. April
1998
beschliesst:
1. Für die Durchführung eines Studienauftragsverfahrens mit Projektüberarbeitung
für ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle wird ein Kredit von Fr.
250’000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
2. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 6 der
Gemeindeordnung sofort in Kraft.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Sammlung der Ratsbeschlüsse
aufzunehmen.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zug, 9. Juni 1998
DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG
Der Präsident:
Der Stadtschreiber:
Felix Horber
Referendumsfrist: 13. Juni - 13. Juli 1998
Albert Müller
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