Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für die Teilnahme am DRK Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverbandes Hessen e.V. (Stand: 18.02.14) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme am DRK-Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverband Hessen e.V. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte. Der Gerichtsstand ist Wiesbaden. 2. Anmeldung Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen kann unmittelbar über die Seite www.drk-rettungsdienstsymposium.de erfolgen. Zur Anmeldung berechtigt, sind der Teilnehmer selbst oder der Entsender, im folgenden Anmelder. Anmeldungen sind rechtsverbindlich und verpflichten den Anmelder zur Zahlung der jeweils durch den DRK-Landesverband Hessen e.V. angegebenen Veranstaltungsentgelte bzw. Ausfallsentgelte. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Rettungsdienstsymposium des DRKLandesverband Hessen e.V. verbindlich an. 3. Zahlungsbedingungen Das Veranstaltungsentgelt wird in der Regel vor der Veranstaltung dem Entsender oder bei Selbstzahlung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. 4. Rücktritt und Kündigung a) Durch den Anmelder Der Teilnehmer kann von dem Vertrag – unabhängig von seinem Widerrufsrecht – bis zum Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem DRK- Landesverband Hessen e.V., Abraham-Lincoln-Str. 7, 65198 Wiesbaden. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. 1 Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für die Teilnahme am DRK Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverbandes Hessen e.V. (Stand: 18.02.14) Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt 4 bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 50 % des Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bleibt der Teilnehmer zur Entrichtung von 80 % des Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Teilnehmende, deren Rücktrittserklärung später als eine Woche vor dem Kursbeginn zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht antreten oder teilweise nicht teilnehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Maßgeblich ist der Post-, Fax- oder Emaileingangsstempel im DRKLandesverband Hessen e.V.. Die Verpflichtung zur Zahlung des Ausfallsentgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn vom Anmelder für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird, der alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Zur Vermeidung besonderer Härten kann der DRK-Landesverband Hessen e.V. dem Teilnehmer ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund zugestehen, so etwa bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Todesfall in der Familie. b) Durch den DRK-Landesverband Hessen e.V. Wird die Veranstaltung durch den DRK-Landesverband Hessen e.V. abgesagt, wird der Anmelder unverzüglich unterrichtet. Ansprüche des Anmelders gegen den DRKLandesverband Hessen e.V. wegen des Ausfalls der Veranstaltung sind ausgeschlossen. 5. Ausschluss aus der Veranstaltung Der DRK-Landesverband Hessen e.V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen behält der DRK-Landesverband Hessen e.V. den Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungskosten. . 6. Leistungen und Änderungsvorbehalt Die Veranstaltung wird nach den Vorgaben des DRK-Landesverband Hessen e.V. durchgeführt. Ein Wechsel der Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Anmelder nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. 7. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat Der Teilnehmer erhält bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat. 2 Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für die Teilnahme am DRK Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverbandes Hessen e.V. (Stand: 18.02.14) Der DRK-Landesverband Hessen e.V. darf die Ausgabe der Teilnahmebestätigung oder des Zertifikats verweigern, wenn der Teilnehmer nur teilweise an der Veranstaltung teilgenommen hat. 8. Haftung Der DRK-Landesverband Hessen e.V. haftet nur, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigen mitgeführten Gegenständen übernimmt der DRK-Landesverband Hessen e.V. keine Haftung. 9. Datenerfassung Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom DRKLandesverband Hessen e.V. gespeichert und im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung sowie für spätere Teilnehmerinformationen verarbeitet werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Tonund Bildaufnahmen gemacht und diese im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht werden können. 10. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der DRK-Landesverband Hessen e.V. verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten ihre Gültigkeit ab dem 01. Januar. 2014 gez. Thomas Klemp Landesgeschäftsführer 3